Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 14.06.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.06.2018)
Protokoll (erschienen am 30.08.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 14.08.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 14. Juni 2018,
Maximilian - Kolbe - Schule, Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.50 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Busse 18.30 - 20.46 Uhr (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
(Bezirksratsherr Johnson) (CDU)
(Bezirksratsfrau Kleinert-Pott) (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsfrau Öztürk (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
(Bezirksratsfrau Pilger) (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke 18.30 - 20.34 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Zaman 19.07 - 20.50 Uhr (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)






Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 16. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

3.1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld Nachfüllbeutel für die Hundetütenspender Muswiller Weg und Meersmannufer 07/2018
(Drucks. Nr. 15-1564/2018)

4.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an
KG BLAU GELB Buchholz 08/2018
(Drucks. Nr. 15-1565/2018)

5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E

5.1. E N T S C H E I D U N G

5.1.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-1415/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. aus der letzten Sitzung

6.1.1. Breitbandanschluss IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1125/2018)

6.1.1.1. Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Cristopher Nils Carlson (PIRATEN Partei) zur Drucks. Nr. 15-1125/2018 "Breitbandanschluss IGS Roderbruch"
(Drucks. Nr. 15-1373/2018)

6.1.1.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-1373/2018 "Zusatzantrag Breitbandanschluss IGS Roderbruch"
(Drucks. Nr. 15-1566/2018)






6.1.2. Beitritt zum Baulücken- und Leerstandskataster
(Drucks. Nr. 15-1130/2018)

6.2. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

6.2.1. Notinsel
(Drucks. Nr. 15-1400/2018)

6.2.1.1. Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 15-1400/2018 "Notinsel"
(Drucks. Nr. 15-1567/2018)

6.3. der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

6.3.1. Dringlichkeitsantrag "Verkehrssicherheit am EDEKA-Center Heisenbergstraße erhöhen"
(Drucks. Nr. 15-1568/2018)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Regelmäßige Kontrollen des Zustands von Straßen – Vermeidung von teuren Grundsanierungen
(Drucks. Nr. 15-1365/2018)

7.2. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

7.2.1. Untersuchung der Stadtverwaltung im Vorfeld des Sicherheits- und Ordnungskonzepts
(Drucks. Nr. 15-1248/2018)

8. M I T T E I L U N G E N

8.1. des Bezirksbürgermeisters

8.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements


















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 16. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann begrüßte die Anwesenden. Nachdem er die Hinweise zur Medienöffentlichkeit verlesen hatte, eröffnete er die 16. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Plotzki stellte den Dringlichkeitsantrag zum Thema „Verkehrssicherheit am EDEKA-Center Heisenbergstraße erhöhen" vor. Die Dringlichkeit zu Drucksache Nr. 15-1568/2018 wurde einstimmig festgestellt. Die Behandlung erfolgte unter TOP 6.3.1..
TOP 10 wurde abgesetzt.
Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.37 Uhr bis 18.54 Uhr durchgeführt.
Ein Einwohner wies darauf hin, dass sich durch die Neuschaffung von 3 Parkplätzen auf der Schierholzstraße vor den Häusern 7 und 7a die Verkehrssituation erheblich verschärft habe und es bereits einige Unfälle – auch mit Personenschaden - gegeben habe. Fahrzeuge müssten hinter den parkenden PKWs den Gegenverkehr abwarten. (Anmerkung: Die Fachverwaltung hat zu dem Einwohner Kontakt aufgenommen.)
Die Frage von Bezirksratsherrn Busse, ob die Parkplätze aus der Bergiusstraße kommend gleich rechts angelegt worden seien, bejahte der Einwohner.
Bezirksratsherr Oppelt bedankte sich für den Hinweis und wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion nach Inaugenscheinnahme ggfs. einen entsprechenden Antrag stellen werde.
Eine Pächterin in der Kleingartenkolonie Buchholzer Mühle, erklärte, dass sie festgestellt habe, dass ihr Garten in dem „belasteten“ Gebiet am Messeschnellweg liege. In den Kleingärten seien nie Proben genommen worden. Sie habe mit dem Vorstand der Kleingärten gesprochen und die Mitglieder hätten keine Informationen über evt. Altablagerungen erhalten. Sie habe sich entschieden, ihr Blut auf eine Cadmium - Belastung testen zu lassen und überlege Bodenproben aus dem Garten untersuchen zu lassen. Den Garten würden sie seit 43 Jahren bewirtschaften und nunmehr hätten sie Bedenken. Sie fragte nach, warum der Vorstand des Kleingärtnervereins und sie als Pächterin bis jetzt kein Schreiben erhalten haben. Ihr Garten würde nicht zum Gemeindehaus der Matthias-Kirchengemeinde in den Sieben Stücken gehören, sondern sei von der Stadt Hannover gepachtet.







Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob die Pächterin bereits vorsorgende Verhaltens- und Nutzungsempfehlungen erhalten habe. Diese seien den Pächter*Innen zur Verfügung gestellt worden, wo eine Untersuchung stattgefunden habe. Dies verneinte die Pächterin.
Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass es der Wunsch der Pächterin sei, dass auch die anschließenden Gärten untersucht werden.
Dies bejahte die Pächterin, da ihr Garten sich auch in dem Gebiet der alten Mülldeponie befinden würde.
Frau Rembecki sagte zu, den Hinweis weiter zu geben mit der Bitte, dass sich die Fachverwaltung mit der Pächterin bzw. dem Vorstand in Verbindung setze. Sie wies darauf hin, dass in der letzten Sitzung die Fachverwaltung zu dem Thema informiert habe. Es sei berichtet worden, dass Gärten untersucht worden seien. Ausnahmen habe es dort gegeben, wo die Pächter dem nicht zugestimmt haben. (Anmerkung: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat den Kontakt zwischen der Pächterin und der Region Hannover hergestellt.)
Bezirksratsherr Hunze erinnerte daran, dass die Fachverwaltung berichtet habe, dass die Gartenbesitzer bereits vor Jahrzehnten ein Schreiben erhalten haben, in welchem auf Verschmutzungen hingewiesen worden sei. Daraufhin sei die Fachverwaltung gebeten worden, dieses Schreiben zur Verfügung zu stellen. Dies sei nicht geschehen.
Frau Schulz wies darauf hin, dass die Nutzungsempfehlungen dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt worden seien.
Bezirksratsherr Hunze ging darauf ein, dass die Nutzungsempfehlungen gegeben worden seien, weil die Gärten nicht in einwandfreiem Zustand waren.
Bezirksratsherr Busse regte an, dass das Protokoll der letzten Sitzung mit dem Bericht der Verwaltung dem Vorstand des Vereins übersandt werde.
Bezirksratsherr Oppelt kritisierte im Namen der CDU-Fraktion, dass die betroffenen Kleingärtner nicht informiert worden seien. Er habe dies in den vorangegangenen Sitzungen anders verstanden. Soweit die Informationen nicht erfolgt seien, erwarte die CDU-Fraktion, dass dies umgehend nachgeholt werde. Sie würden sich eine Informationsveranstaltung für die Kleingärtner*Innen wünschen.
Bezirksratsfrau Starke erinnerte daran, dass es Aufgabe der Region Hannover sei, sich um diese Gärten zu kümmern. Sie regte an, die zuständige Behörde - sprich die Region Hannover und nicht die Stadt Hannover einzuladen.
Bezirksratsherr Fulst bat darum, dass die Fachverwaltung mit der Pächterin Kontakt aufnehme, um diesen Einzelfall zu klären. Soweit die Stadt Hannover nicht zuständig sei, solle der Kontakt zur zuständigen Fachverwaltung der Region hergestellt werden. Er regte an, dass die Verwaltung über die Weitergabe von Informationen nochmals nachdenke, um u. a. Verunsicherungen zu vermeiden. Es solle schnellstmöglich aufgeklärt werden und der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld darüber informiert werden.
Bezirksratsherr Borstelmann bemängelte, dass scheibchenweise und nicht allumfassend informiert werde. Er erwarte, dass eine entsprechende Aufklärung durch die Verwaltung erfolge. Er könne bestätigen, dass die Kleingärtner*Innen nicht informiert worden seien. Es sei nicht förderlich, wenn die Eigentümer der Grundstücke informiert werden, die Stadt selbst die Eigentümerin sei und die Informationen nicht weitergebe. Dem Bezirksrat würden noch nicht alle Informationen vorliegen, so z. B. auch nicht das zugesagte Bodenluftgutachten. (Anmerkung: Im Protokoll der 14. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld ist auf Seite 17 vermerkt, dass das Gutachten beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eingesehen werden könne.)






TOP 3.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Frau Rembecki berichtete, dass in den Unterkünften im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld Am Annateich und in den Modulanlagen Feodor-Lynen-Straße und Baumschulenallee 258 und in Wohnungen 25 Personen untergebracht seien.
In der Stadt Hannover seien insgesamt 3.957 Personen untergebracht.
Am Annateich lebten zum Stand 29.05.2018 19 Personen incl. 2 Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren. Der zuständige Fachbereich teilte zum aktuellen Sachstand „Wasserschaden“ mit, dass es komplexe technische und juristische Auseinandersetzungen gebe. Ein Teilschaden werde in den nächsten Wochen behoben und voraussichtlich im August 2018 können drei renovierte Wohneinheiten wieder belegt werden. Eine endgültige Schadensbeseitigung sei nicht absehbar.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3 A – D leben 84 Personen, davon seien 28 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren.
In der Modulanlage in der Baumschulenallee 31 A - D leben 155 Personen, davon 47 Kinder im Alter von 0 – 17 Jahren.
Die Belegungskapazität der Häuser im Nikolaas-Tinbergen-Weg betrage 65 Personen. Die Drucksache zum Betreibervortrag liege dem Bezirksrat zur Anhörung vor.
Eine Sanierung des Wasserschadens sei voraussichtlich im August 2018 abgeschlossen.
Die Belegungskapazität der Gebäude Nußriede 4c/4d betrage bis zu 72 Personen. Die Angebotsfrist zur Ausschreibung des Betreibervertrages sei in dieser Woche abgelaufen. Die Beschlussfassung der Drucksache sei nach den Ratsferien vorgesehen.
Auf der südlichen Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ Lathusenstraße seien rund 50 Wohnungen geplant. Die Baugenehmigung liege vor. Der Baubeginn sei im August 2018 geplant. Die Fertigstellung erfolge voraussichtlich im Mai 2020. Über die Belegungskapazität erfolge im Herbst 2018 eine Abstimmung mit dem Sachgebiet Unterbringung.
Podbielskistraße/Corinthstraße (Modulanlage) und Milanstraße (Leichtbauhallen):
Die Planungen zur Unterbringung werden erst dann realisiert, wenn dieses zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten erforderlich werde.
Beim Bauvorhaben Dorfmarkhof – Neubau von Gartenhofhäusern - haben sich folgende Änderungen ergeben: Die mit Belegrechten versehenen Wohnungen seien nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden sondern für die Wohnraumversorgung von anerkannten Asylbewerber*Innen vorgesehen. Über das Vorhaben werde daher zukünftig nicht mehr im Rahmen des Sachstandsberichtes Flüchtlinge informiert.

Bezirksratsherr Oppelt ging auf den Bericht zur Unterkunft Am Annateich ein und dass noch nicht absehbar sei, wann ein Bezug des Bereiches, wo es die Schäden gab, erfolgen könne. Er bemängelte die Handhabung des Schadens und den damit verbundenen zeitlichen Ablauf und fragte nach, wann es dort weiterginge. Der Wasserschaden sei durch eine mutwillige Beschädigung bzw. Manipulation einer Sanitäreinrichtung entstanden. Ihn interessierte, ob die Landeshauptstadt Hannover eine Strafanzeige gegen diese Person erstattet habe.
Bezüglich der Wasserschäden im Nikolaas-Tinbergen-Weg fragte Bezirksratsherr Oppelt nach, wie es zu dem zweiten Wasserschaden kommen konnte.
Frau Rembecki wies daraufhin, dass drei renovierte Wohneinheiten in der Unterkunft Am Annateich demnächst belegt werden könnten. Wann wieder alle Räumlichkeiten zur Unterbringung zur Verfügung stehen würden, könne nicht gesagt werden. Die Frage zur Strafanzeige könne ebenfalls nicht beantwortet werden.





Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zu Protokoll: Im Gebäude gibt es insgesamt 11 Wohneinheiten. Davon sind – bedingt durch den Wasserschaden - derzeit 5 Wohnungen nicht belegt. Die Wohnungen waren seinerzeit mit Wohngruppen (WG`en) bestehend aus Einzelpersonen (4-5) belegt. Es ist nicht feststellbar/nachweisbar, welche Person den maßgeblichen Schaden zu verantworten hat. Daher konnte auch keine Strafanzeige gestellt bzw. ggfls. Schadenersatzforderung erhoben werden.
Wodurch der Wasserschaden in der Fernwärmeübergabestation Nikolaas-Tinbergen-Weg entstanden sei, müsse ebenfalls zu Protokoll beantwortet werden.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zu Protokoll: Der 2. Wasserschaden ist – soweit hier bekannt – in einem Technikraum entstanden, zu dem die Landeshauptstadt Hannover als Mieter keinen Zutritt hat Hier obliegt dem Eigentümer die volle Schadensregulierung und Abwicklung. Nähere Erkenntnisse liegen hier nicht vor.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass aufgrund des Wasserschadens die Hälfte der Unterkunft seit geraumer Zeit nicht mehr genutzt werden könne. Er fragte nach, ob die Landeshauptstadt Hannover weiterhin den vollen Tarif an den Betreiber zahle, ob die Stadt dagegen versichert sei bzw. ob es vertragliche Regelungen gebe.
Frau Rembecki sagte eine Antwort der Fachverwaltung zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zu Protokoll: Der Betreiber hat sich gemäß Vertrag verpflichtet, für 3 Jahre bestimmte Leistungen zu erbringen. Dafür hat er einen Tagessatz berechnet, der garantiert gezahlt werden muss, unabhängig von der tatsächlichen Belegung. Das dafür notwendige und zugesagte Personal hat er auch vor Ort eingesetzt. Dem Betreiber ist nicht anzulasten, wenn die tatsächliche Belegung von der möglichen / bzw. garantierten Belegung abweicht. Im Gegenzug hat sich die Landeshauptstadt Hannover vertraglich verpflichtet den maßgeblichen Tagessatz zu zahlen. Eine Kürzung/Reduzierung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bezirksratsherr Jäger stellte fest, dass das Konzept der Leichtbauhallen bereits längere Zeit existiere. Fortlaufend würden neue Unterkünfte eingeweiht. Er wollte wissen, ob die fehlenden Plätze für die Unterbringung beziffert werden und so der Bedarf kalkuliert werden könne oder rein vorsorglich die Flächen vorgehalten werden.
Frau Rembecki ging auf die Ausführungen von Herrn Schalow ein, wonach wieder mehr Flüchtlinge nach Hannover kämen. Die Drucksache zu den Leichtbauhallen habe weiterhin Gültigkeit, falls Bedarf bestehe. Bisher gebe es keine gegenteilige Aussage.
Bezirksratsherr Jäger fragte, ob es eine Gesamtübersicht hinsichtlich der Auslastung der Flüchtlingsunterkünfte und wie viele Flüchtlingen noch erwartet werden, gebe. Es gehe darum, ob die Fläche an der Milanstraße noch benötigt werde. Falls nicht, könne sie neugestaltet werden. Momentan würde sie einer „Savannenlandschaft“ ähneln.
Anmerkung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zu Protokoll: Derzeit erarbeitet die Verwaltung eine Drucksache zur aktuellen Situation der Unterbringung von Flüchtlingen. Darin wird auch die Frage der Vorhaltung von Flächen für Leichtbauhallen thematisiert. Dieser Drucksache kann hier nicht vorgegriffen werden.
Bezirksratsherr Hunze fragte nach, wer in die drei sanierten Wohneinheiten Am Annateich einziehen würden, ob es Obdachlose oder Flüchtlinge seien und ab wann geplant sei, dass dort die Obdachlosen einziehen.
Frau Rembecki wies darauf hin, dass sich die Drucksache zur Unterbringung von Obdachlosen noch im politischen Verfahren befinde. Mit den jetzigen Betreibern können erst Verhandlungen aufgenommen werden, wenn dieses Beschlussverfahren abgeschlossen sei.
Bezirksratsherr Hunze stimmte Bezirksratsherrn Jäger zu, dass die Brachfläche an der Milanstraße einen schlechten Eindruck mache und es wünschenswert sei, wenn dort Rasen gesät werde.




Frau Rembecki bemerkte, dass nach ihrem Kenntnisstand dort Rasen bzw. Wildblumen eingesät worden seien und diesen jedoch die Trockenheit zugesetzt habe.
Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Nebenanlagen am Nikolaas-Tinbergen-Weg teilweise noch nicht erstellt worden seien und dass der Fußweg hinter der Kindertagesstätte des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ende und der Weg aufgrund der Abschüssigkeit nicht weiterverfolgt werden könne. Er fragte nach, wer für die Erstellung der Nebenanlagen zuständig sei oder ob ein Antrag des Bezirksrates erforderlich sei, um die Situation zu verbessern.
Frau Rembecki antwortete, dass für die Erstellung der Bereich Tiefbau zuständig sei. Momentan handele es sich um eine Baustraße. Wann der Endausbau erfolge, sei ihr nicht bekannt.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll: Das Bauvorhaben „Heisenbergstraße / Nikolaas-Tinbergen-Weg“ ist laut Prioritäten- und Projektliste des FachbereichsTiefbau ab dem Jahr 2019 zum Bau vorgesehen.


TOP 3.1.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Kein Beitrag


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld Nachfüllbeutel für die Hundetütenspender Muswiller Weg und Meersmannufer 07/2018
(Drucks. Nr. 15-1564/2018)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Betrag: bis zu 250,00 €
Verwendungszweck : Projekt: „Nachfüllbeutel für die Hundetütenspender Muswiller Weg und Meersmannufer für 2018 und 2019“
(Zuwendung 07/2018)

Einstimmig


TOP 4.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an KG BLAU GELB Buchholz 08/2018
(Drucks. Nr. 15-1565/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson erklärte, dass er dem Antrag nicht zustimmen könne, da er das Mitmachen beim Karneval als eine Hobbybeschäftigung sehe.






Bezirksratsherr Oppelt erwiderte auf die Aussage von Bezirksratsherrn Dr. Carlson, dass die CDU-Fraktion der Meinung sei, dass die Karnevalsgesellschaft BLAU GELB aktiv das Vereinsleben im Stadtbezirk belebe. Bei den Karnevalssitzungen kämen viele Vereine zusammen. Er hob die gute Jugendarbeit, die im Verein geleistet werde, hervor. Dies solle durch den Bezirksrat – wie auch bei anderen Vereinen - unterstützt werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Karnevalsgesellschaft BLAU GELB Buchholz
Betrag: bis zu 1.700,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung von Uniformhüten und Perücken
(Zuwendung 08/2018)

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 5.1.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-1415/2018)

Der Bezirksrat beschloss,

dem Förderverein Kinderbetreuung an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2018/2019 Mittel in Höhe von bis zu 20.100 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019/2020.

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
Breitbandanschluss IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1125/2018)

siehe Zusatzantrag und Änderungsantrag



Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss mit dem Änderungsantrag zu Punkt a) (Drucks. Nr. 15-1566/2018) zum Zusatzantrag (Drucks. Nr. 15-1373/2018):

Um die IGS Roderbruch für die Zukunft im Bereich des digitalen Lernens besser aufzustellen, wird die Verwaltung aufgefordert:
1. Umgehend einen Breitbandanschluss von mindestens 400 Mbit/s für die IGS Roderbruch zur Verfügung zu stellen.
2. Planungen aufzunehmen und die nötigen Haushaltsmittel für den Ausbau der internen Netzversorgung im gesamten Komplex der IGS Roderbruch inklusive der Sporthallen, der Stadtbibliothek, dem Kulturtreff und dem Jugendzentrum einzustellen.

9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.1.1.1.
Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Cristopher Nils Carlson (PIRATEN Partei) zur Drucks. Nr. 15-1125/2018 "Breitbandanschluss IGS Roderbruch"
(Drucks. Nr. 15-1373/2018)

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Zusatzantrag nicht zustimmen werde. Er bezog dies u. a. auf Punkt c). Die jeweiligen Schulen sollten anhand ihres pädagogischen Konzeptes mit entscheiden können, ob sie ein offenes WLAN brauchen. Des Weiteren sollten auch bei den Schulgrößen Unterschiede gemacht werden. Die SPD-Fraktion befürworte die Zielrichtung, aber die Formulierung des Antrages sei so gewählt, dass sie diesem nicht zustimmen könnten.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion es für wichtig erachte, dass alle allgemeinbildenden Schulen im Stadtbezirk unabhängig von der Schülerzahl gleich behandelt werden. Sie würden daher Punkt a) und b) des Zusatzantrages zustimmen. Bezirksratsherr Oppelt beantragte Einzelabstimmung. Besuchern sollte kein WLAN zur Verfügung gestellt werden, u. a. um die Kosten zu reduzieren.
Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte den Zusatzantrag vor und erläuterten diesen ausführlich. Mit einer Einzelabstimmung der Punkte seien die Antragsteller einverstanden.
Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass alle Schulen gleich behandelt werden sollten. Um die Anmietung von Schulräumlichkeiten attraktiver zu gestalten, sollte es die Möglichkeit von Fremdnutzungen des "Schul-" WLANs geben. Er warb dafür, allen drei Punkten zu zustimmen.
Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass der Zusatzantrag für jede Schule einen Zugang mit 400 Mbit/s vorsehe. Es sei nicht klar, ob jede Schule einen solchen Anschluss benötige. Auf die Schülerzahlen und den bestehenden Bedarf werde in dem Antrag nicht eingegangen. Da die IGS Roderbruch im Pilotprojekt „digitales Lernen“ sei, solle auch die digitale Infrastruktur für diese Schule geschaffen werden. In einem zweiten Schritt sollten alle Schulen im Stadtbezirk folgen. Er sah den Bedarf eines guten Breitbandanschlusses für jede Schule aber nicht den Bedarf von 400 Mbit/s.
Bezirksratsherr Jäger berichtigte Bezirksratsherrn Fulst dahingehend, dass die IGS Roderbruch nicht Teil des Pilotprojektes sei, welches die Stadt Hannover aufgelegt habe. Die IGS Roderbruch habe ein eigenes Programm zum digitalen Lernen gestartet. Die Schule sei an die SPD-Fraktion herangetreten und habe um Unterstützung gebeten. Er stimmte Bezirksratsherrn Oppelt hinsichtlich der Gleichbehandlung der Schulen zu. Er






machte den Vorschlag, dass Punkt a) des Zusatzantrages dahingehend ergänzt werde, dass die Voraussetzungen für einen Breitbandanschluss nach den Vorgaben des Medienkonzeptes geschaffen werden. Die Kosten für einen Breitbandanschluss mit 400 Mbit/s seien sehr hoch und Schulen mit weniger Schüler*Innen könnten auch mit weniger Kapazitäten gut arbeiten. Daher sollten die Bedarfe der einzelnen Schulen abgefragt werden. Ohne Änderung würde die SPD-Fraktion dem Zusatzantrag nicht zustimmen.
Bezirksratsfrau Wyborny erklärte, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Zusatzantrag nicht zustimmen werde, da im Ursprungsantrag begründet worden sei, welche Anstrengungen die IGS Roderbruch bereits unternommen habe, um höhere Kapazitäten zu erhalten. Der Bezirksrat solle die IGS in ihren Bemühungen zum jetzigen Zeitpunkt unterstützen. Der Zusatzantrag für alle Schulen könne als eigenständiger Antrag formuliert werden und dann würde BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem auch zustimmen. Sie sprach sich gegen ein entweder oder aus.
Bezirksratsherr Oppelt wies daraufhin, dass die Schulen in Hannover im Hinblick auf das digitale Lernen sehr rückständig seien. Er ging auf das auf mehrere Jahre angelegte Pilotprojekt ein, an welchem fünf von 95 allgemeinbildenden Schulen teilnehmen würden. Es sei notwendig, dass alle Schulen einen Breitbandanschluss erhalten. Er führte dies näher aus.
Bezirksratsherr Borstelmann legte dar, dass es sich um einen Zusatzantrag handele und die IGS Roderbruch nicht ausgeschlossen werden solle. Er wies auf den zeitlichen Ablauf hin, soweit ein Beschluss in der Sitzung gefasst werde und welche Auswirkungen dies auf die Schüler*Innen habe. Er plädierte für eine gute Ausstattung der Schulen.
Dem Antrag von Bezirksratsherrn Behrendt auf Sitzungsunterbrechung wurde entsprochen.

Sitzungsunterbrechung von 9 Minuten.

Zusatzantrag zur Drucksache Nr. 15-1125/2018 "Breitbandanschluss IGS Roderbruch" zu beschließen:
Die Drucksache 15-1125/2018 wird um folgende Punkte ergänzt:

a) Die im vorgenannten Antrag für die IGS Roderbruch vorgesehenen Leistungsmerkmale sind für alle anderen öffentlichen Schulen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gleichermaßen vorzusehen.
b) Leistungen im Bereich des digitalen Lernens (z. B. iServ-Konten u.ä.) sind den Schüler*innen bzw. ihren Eltern kostenlos anzubieten.
c) Die öffentlichen Schulen im Stadtbezirk erhalten die Vorgabe, für Schulbesucher*innen einen offenen, kostenlosen WLAN-Anschluss mit ausreichender Bandbreite vorzuhalten.

Getrennte Abstimmung:
Punkt a) siehe Änderungsantrag
Punkt b) 7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt c) 3 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen








TOP 6.1.1.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-1373/2018 "Zusatzantrag Breitbandanschluss IGS Roderbruch"
(Drucks. Nr. 15-1566/2018)

Bezirksratsherr Behrendt stellte den Änderungsantrag zu Punkt a) des Zusatzantrages vor.
Bezirksratsherr Fulst erklärte nochmals, dass die SPD-Fraktion nicht befürworte, alle Schulen mit einem 400 Mbit/s Breitbandanschluss auszustatten. Die Schulen sollen selbst ihren Bedarf festlegen und entsprechend solle der Anschluss zur Verfügung gestellt werden. Bezirksratsherr Borstelmann erläuterte, dass alle Schulen Bedarf an Internet hätten und ein ordentlicher Anschluss notwendig sei.
Bezirksratsherr Plotzki plädierte für den Zusatzantrag und damit für die digitale Zukunft und die zeitnahe Grundversorgung der Schulen mit einem Internetanschluss. Es werde in die Zukunft der Kinder investiert.
Bezirksratsherr Fulst merkte an, dass der Änderungsantrag auch beinhalte, dass eine Schule feststellen könnte, dass sie anstatt 400 Mbit/s 800 Mbit/s benötige. Es solle dem Bedarf der Schule entsprechend ein Breitbandanschluss zur Verfügung gestellt werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Drucksache 15-1125/2018 wird um folgenden Punkt ergänzt:

Alle anderen öffentlichen Schulen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sind bedarfsgerecht nach Vorgabe der jeweiligen Schule auszustatten.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.1.2.
Beitritt zum Baulücken- und Leerstandskataster
(Drucks. Nr. 15-1130/2018)

Bezirksratsherr Behrendt berichtete, dass die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte den Antrag vor und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dem Baulücken- und Leerstandskataster des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) beizutreten und eine entsprechende Lizenzvereinbarung abzuschließen. Die dadurch erlangten Auswertungen sollen künftig für alle Bau- und Belegungsplanungen, von denen der Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld betroffen ist, Verwendung finden. Die entsprechenden Daten und Auswertungen sollen auch den Mitgliedern des Bezirksrates zur Verfügung stehen, ggf. vertraulich.

Einstimmig





TOP 6.2.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 6.2.1.
Notinsel
(Drucks. Nr. 15-1400/2018)

siehe Zusatzantrag

Der Bezirksrat beschloss mit dem Zusatzantrag (Drucks. Nr. 15-1567/2018),

dass die Stadtverwaltung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld als Piloten mit Partnern Notinseln für Kinder einrichtet.

Einstimmig


TOP 6.2.1.1.
Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 15-1400/2018 "Notinsel"
(Drucks. Nr. 15-1567/2018)

Bezirksratsherr Teicher stellte den Zusatzantrag vor.
Bezirksratsherr Behrendt stimmte der Ergänzung der Begründung zu.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Ursprungsantrag zustimmen werde, aber nicht dem geänderten Antrag. Es solle den Geschäftsleuten in Kleefeld und Groß-Buchholz nicht vorgeschrieben werden, sich hier engagieren zu müssen.
Frau Schulz wies darauf hin, dass nicht die Begründung, sondern der Antragstext ergänzt werden solle.
Bezirksratsherr Behrendt stimmte dem Zusatzantrag zu, da die Geschäftsleute nicht verpflichtet werden, sondern nur Gespräche mit diesen geführt werden sollen, um sie als Partner zu gewinnen . Es gehe auch darum die „Notinsel“ bekannter zu machen.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass mit der Teilnahme an dem Projekt „Notinsel“ auch ein positives Image für die Geschäftsleute verbunden sei. Bei der Vernetzung der Geschäftsleute im Stadtbezirk könne es ebenfalls hilfreich sein. Mit der Einbindung der Geschäftsleute solle auch die lokale Wirtschaft gestärkt werden. In anderen Stadtbezirken werde das Projekt bereits erfolgreich praktiziert.
Bezirksratsherr Busse wies daraufhin, dass die Geschäftsleute bei Teilnahme an dem Projekt mit einem möglicherweise kleinen Beitrag Werbung für sich selbst machen könnten, da davon auszugehen sei, dass die Medien über das Projekt und die Unterstützung durch die Geschäftsleute berichten. Er fragte nach, ob es sich - soweit die „Notinseln“ privat gesponsert werden – auch um private „Notinseln“ handele.
Bezirksratsherr Borstelmann erklärte, dass der Passus nicht notwendig sei. Er empfinde es als Zumutung, dass die Stadt Hannover auf die Geschäfte zugehen solle, um für die Teilnahme an dem Projekt zu werben und die Geschäfte als Sponsoren zu gewinnen. Er wies darauf hin, dass - soweit ein Geschäft an dem Projekt teilnehme – diesem keine Kosten entstehen würden.
Nachdem Bezirksratsherr Hunze die Sitzungsleitung übernommen hatte, berichtete Bezirksbürgermeister Hofmann, dass es Paten für die Notinselstandorte geben müsse.






Dies könne z. B. die Stadt Hannover oder ein Verein sein. Im zweiten Schritt ginge es darum, „Notinseln“ in Form von Geschäften, die dies auch wollen, zu finden.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Antragstext der Drucksache 15-1400/2018 wird um folgenden Satz ergänzt:
Wir bitten die Stadtverwaltung ein Gespräch mit den Unternehmervereinen "Wir sind Kleefeld e. V." und "Geschäftiges Groß-Buchholz" mit der Zielsetzung zu führen, die einheimischen Kaufleute des Stadtbezirkes Buchholz-Kleefeld als Notinsel-Standort-Partner zu gewinnen.

Einstimmig


TOP 6.3.
der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 6.3.1.
Dringlichkeitsantrag "Verkehrssicherheit am EDEKA-Center Heisenbergstraße erhöhen"
(Drucks. Nr. 15-1568/2018)

Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass sich die CDU-Fraktion im Grundsatz der Intension des Antrages anschließen würde, da die Stelle sehr unübersichtlich sei. Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, bestünde jedoch der Wunsch mit Schildern oder Fahrbahnmarkierungen eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Er bat darum, dies auch an die Verwaltung weiter zu geben.
Bezirksratsherr Plotzki gab zu bedenken, dass das Auftragen von Farbe im Pflasterbereich sehr problematisch sei. Es gebe die Möglichkeit durch farbige Pflasterung einen Bereich zu kennzeichnen bzw. die Pflasterung zu verändern. Der Ursprungsantrag sei sehr gut gewesen.
Bezirksratsherr Jäger sprach sich sich ebenfalls für eine nicht so aufwändige Lösung aus. Er berichtete, dass sich zwei nebeneinanderliegenden Einfahrten zur Winkelriede befinden. Eine sei grau und die andere rotgepflastert. Beide Flächen zusammen hätten einen durchgezogenen abgesenkten Bordstein in der Länge von ca. 5 bis 6 Metern. Er fragte nach, ob eine Abpollerung in L-Form oder über die gesamte beschriebene Fläche erfolgen solle.
Bezirksratsherr Plotzki erinnerte daran, dass bereits in einem anderen Antrag auf die Situation vor Ort hingewiesen worden sei. Dem Antrag sei nicht gefolgt worden. Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, dass eine bauliche Maßnahme wie eine gelb gezackte Schwelle oder ein sog. „Berliner Teller“ zu mehr Sicherheit führen würde. Er ging davon aus, dass die Verwaltung die entsprechende Lösung finde.

Der Bezirksrat beschloss:

Die neu gestaltete Ein- und Ausfahrt zum und vom EDEKA-Center Wucherpfennig in der Heisenbergstraße wird mit einer Schwelle und/oder einer Farbmarkierung des querenden Fuß-und Radweges an der Ein- bzw. Ausmündung dahingehend „entschärft“, dass schnell




fahrende Autofahrerinnen und Autofahrer zu einer umsichtigen Fahrweise gezwungen werden. An der zweiten Ein- und Ausfahrt zum und vom Parkplatz an der Winkelriede wird eine gleichwertige Lösung installiert.

Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Regelmäßige Kontrollen des Zustands von Straßen – Vermeidung von teuren Grundsanierungen
(Drucks. Nr. 15-1365/2018)


Bezirksratsherr Hunze trug die Anfrage vor und erläuterte diese.

Viele Straßen in unserem Stadtbezirk sind in einem schlechten Zustand. Sie weisen u.a. Versackungen und Risse auf. Diese Schäden treten zum größten Teil an Flickstellen auf.
Die Stadtverwaltung muss mit regelmäßigen Kontrollen und rechtzeitigen Maßnahmen dafür sorgen, dass Folgeschäden vermieden werden, die zu einer Grundsanierung mit höheren Kosten und erheblichen Kostenbeteiligungen der Anwohner führen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Wie oft werden Straßen und Wege im Stadtbezirk auf ihren Zustand kontrolliert, damit Gefahrenstellen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beseitigt werden können, und teure Folgeschäden, die komplette Deckensanierungen und Grunderneuerungen erforderlich machen, im Rahmen eines sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln, vermieden werden?
2) In welchen Straßen des Stadtbezirks wurden in den letzten 12 Monaten Schäden festgestellt, die Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich machten?
3) Kann die Verwaltung uns eine Liste mit dem jeweils letzten Kontrollergebnis hinsichtlich des Zustandes für alle Straßen in unserem Stadtbezirk zur Verfügung stellen?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.)
Straßen mit außergewöhnlich starkem Fußgängerverkehr und Straßen, die durch besondere Bauarbeiten belastet sind, werden wöchentlich kontrolliert. Straßen mit starkem
Verkehr und Baustraßen in Neubaugebieten werden monatlich kontrolliert. Alle übrigen Straßen und Wirtschaftswege werden vierteljährlich kontrolliert.
Die dabei festgestellten Schäden werden abhängig von der Schadensausprägung, der Wichtigkeit der Straße im Netz und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln beseitigt. Gefahrstellen werden umgehend beseitigt.
Unabhängig von der Beseitigung dieser Schäden sind Deckenerneuerungen bzw. Grunderneuerungen erforderlich sobald der Straßenzustand durch die Einwirkungen von Verkehr, Klima und durch Aufgrabungen für Leitungsbau dies erfordert.


Zu 2.)
Eine Straßenkontrolle findet ganzjährig statt, somit werden fortlaufend Gefahr- und Schadstellen erfasst und beseitigt. Eine Auflistung sämtlicher Arbeiten im Rahmen der Straßenerhaltung für sämtliche Straßen des Stadtbezirks liegt nicht vor. Die Maßnahmen des Deckenprogramms wurden jährlich mit einer Informationsdrucksache vorgestellt.
Zu 3.)
Nein, eine Liste mit Kontrollergebnissen wird nicht geführt. Bei der Straßenkontrolle werden Gefahr- und Schadstellen erfasst, die täglich durch städtische Straßenkolonnen oder beauftragte Straßenbaufirmen beseitigt werden. Eine davon zu unterscheidende umfangreiche Zustandserfassung findet bedarfsgerecht statt.

Bezirksratsherr Oppelt fragte nach, ob die zweite Frage dahingehend beantwortet worden sei, dass die Fachverwaltung nicht in der Lage sei, auszuführen, welche Straßen in den letzten 12 Monaten instandgehalten worden seien.
Frau Schulz wies darauf hin, dass die Straßen kontrolliert würden und sobald ein Schaden behoben werde, dieser dokumentiert werde. Es gebe jedoch keine Liste, die alle Dokumentationen zusammenfasse.
Ergänzende Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Frage 2: Die Straßenkontrolle findet werktäglich statt. Dabei notiert der Straßenkontrolleur für jede Straße, die er begeht, das Datum der Begehung. Dies dient der Dokumentation, die im Rahmen der Ausübung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist. Des Weiteren werden die am Tag festgestellten Schäden/Gefahrenstellen mit Angabe der Örtlichkeit (Straßenname, Kreuzung, Hausnummer, Geschäft) notiert. Ausgenommen davon sind Gefahrenstellen bei denen unverzügliches Handeln erforderlich ist. Aus diesen Schadensfeststellungen werden für die weitere Schadensbeseitigung Auftragsbögen für die Straßenkolonnen erstellt. Mit den Auftragsbögen fahren die Straßenbaukolonnen zu den einzelnen Schadens-/ Gefahrenstellen, um diese zu beseitigen. Nach Beseitigung eines jeden Schadens wird auf dem Bogen mit Unterschrift des Vorarbeiters der Kolonne festgehalten, dass die Schadensbeseitigung erfolgt ist. Mit dieser Verfahrensweise ist sichergestellt, dass die festgestellten Schadenstellen beseitigt wurden.
Bezirksratsherr Busse ging darauf ein, dass stark frequentierte und Baustellenstraßen wöchentlich kontrolliert werden. Es erstaunte ihn, dass so viel Mitarbeiterkapazitäten zur Verfügung stehen. Er fragte nach, wie viele Mitarbeiter mit dieser Aufgabe beschäftigt seien.
Frau Schulz erklärte, dass unter dem Begriff „Straßen mit außergewöhnlich starkem Fußgängerverkehr“ Fußgängerzonen zu verstehen seien. Hauptverkehrsstraßen würden monatlich und Nebenverkehrsstraßen vierteljährlich kontrolliert.
Bezirksratsherr Busse bemerkte, dass in der Pinkenburger Straße 1 ca. vier Jahre lang die Hinterlassenschaften einer Baustelle vorhanden gewesen seien. Diese seien nicht von der Stadt Hannover beseitigt worden. Er frage sich nunmehr, warum dies bei den regelmäßigen Kontrollen nicht aufgefallen sei und bat nochmals um Mitteilung, wie viele Mitarbeiter bei der Stadt Hannover diese Aufgaben wahrnehmen würden.
Antwort zu Protokoll des Fachbereichs Tiefbau: Die Straßenkontrolle wird im Stadtgebiet Hannover von 9 Mitarbeitern durchgeführt. Eine wöchentliche Kontrolle findet in Fußgängerzonen und in Straßen, die durch besondere Bauarbeiten belastet sind, statt. Stark frequentierte Straßen werden monatlich kontrolliert. Die Durchführung der Straßenkontrolle erfolgt aufgrund der Verkehrssicherungspflicht.
Bezirksratsherr Oppelt bemängelte die ungenügende Antwort der Fachverwaltung. Die Straßen würden kontrolliert und die Schäden dokumentiert, aber die Verwaltung sei nicht in der Lage dem Bezirksrat für einen überschaubaren Zeitraum eine Liste vorzulegen. Er sehe darin einen Verstoß gegen das Kommunalverfassungsrecht insbesondere des






Auskunftsrechts des Bezirksrates. Es handele sich bei dieser Anfrage um keine rechtsmissbräuchliche Anfrage oder einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und somit habe die Verwaltung keinen Beurteilungsspielraum. Seines Erachtens wäre es Pflicht der Verwaltung gewesen, die Anfrage auch entsprechend zu beantworten. Bezirksratsherr Oppelt stellte fest, dass, soweit es ein Kontrollheft gebe und die Kontrollen auch regelmäßig durchgeführt werden, diese auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssten. Bereits in der Vergangenheit habe die Verwaltung zu diesem Thema unbefriedigende Antworten gegeben und dies befördere das Vorurteil der Bevölkerung, dass die Verwaltung die Straßen solange runterkommen lasse, bis eine teure Grundsanierung erforderlich sei. Auf diesem Wege könne die Verwaltung nachweisen, dass sie ihrer Pflicht nachkomme. Da die Antwort nicht befriedigend sei, komme er für die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis, dass die Stadt Hannover die systematische Sanierung der Straßen vernachlässige.
Frau Schulz bemerkte sinngemäß, dass die Hauptaufgabe die Beschäftigten in den Bauhöfen sei, die Straßen zu kontrollieren und die Schäden zu beheben. Zur Dokumentation würden entsprechende Nachweise gesammelt. Es gebe keine Listen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch sei.
Bezirksratsherr Jäger stellte fest, dass Arbeiter unterwegs seien, Schäden aufnehmen, reparieren und protokollieren würden. Dem Hinweis von Bezirksratsherrn Jäger, dass das Protokoll im „Nichts verschwinde“, weil es in keiner Liste vermerkt sei, widersprach Frau Schulz.
Das Gremium beschloss folgende GO-Anträge einstimmig: Ende der Debatte, Rüge der Verwaltung, weil die Anfrage nicht beantwortet worden sei und die Anfrage daher in der nächsten Sitzung beantwortet werden solle.
Bezirksratsherr Hunze drückte seinen Unmut über die Antwort der Verwaltung aus und gab folgendes Statement ab. Es könne nicht sein, dass Schäden dokumentiert, aber nicht zusammengefasst werden. So gäbe es keine Kontrollmöglichkeit, ob die Arbeiten auch ordnungsgemäß ausgeführt worden seien. Er zitierte aus der Drucksache Nr. 1030/ 2018 zur Deckensanierung und zog daraus den Schluss, dass die Verwaltung bei der Erhaltung der Straßen überfordert sei. Auf die Aufforderung von Bezirksbürgermeister Hofmann seine Frage zu formulieren, fragte er erneut nach, ob aufgrund der Dokumentationen dem Bezirksrat eine Liste vorgelegt werden könne.
Frau Schulz sagte eine Antwort zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll: Die Erstellung einer Liste bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der mangels personeller Ressourcen nicht geleistet werden kann.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob es nicht eine Dokumentationspflicht gegenüber jeder Bürgerin und jedem Bürger – auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheitspflicht - gebe. Er halte die Beantwortung aus diesem Grund auch für unglaubwürdig.
Frau Schulz erklärte nochmals, dass jeder Schaden, der im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht behoben, auch dokumentiert worden sei.
Frau Rembecki gab im Hinblick auf die Rüge den Hinweis auf die Kleine Kommission Stadtbezirksräte, wo derartige Punkte thematisiert werden könnten.









TOP 7.2.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 7.2.1.
Untersuchung der Stadtverwaltung im Vorfeld des Sicherheits- und Ordnungskonzepts
(Drucks. Nr. 15-1248/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

Bei der Vorstellung des v.g. Konzepts im Rahmen einer Sondersitzung des Bezirksrats
Buchholz-Kleefeld zeigte Herr Dr. Axel von der Ohe Umfrageergebnisse über das subjektive
Sicherheitsgefühl von Hannoveraner*innen.
Ich beziehe mich des Weiteren auf das folgende Zitat aus der Antragsbegründung1 (1 auf Seite 4 zu finden) der Drucksache 1611/2017:
"In den vergangenen Monaten hat die Stadtverwaltung dezernatsübergreifend untersucht,
welche Zustände und Ereignisse als störend wahrgenommen werden und welche geeigneten Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Bei diesem Prüfungsprozess wurden insbesondere auch die Polizei, die Diakonie und der City-Gemeinschaft Hannover e.V. beteiligt."
Unabhängig davon, ob diese Angaben auf eine oder mehrere Untersuchungen 2 (2 Im letzteren Fall mag man im Folgenden einfach die Wörter „Prüfung“, „Umfrage“ und „Untersuchung“ gedanklich pluralisieren) Bezug nehmen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der inhaltlichen Belastbarkeit der Ergebnisse, zumal wohl mit ihrer Hilfe weitreichende politische Konsequenzen begründet werden.

Frage an die Verwaltung:

1. War die v.g. Prüfung / Umfrage / Untersuchung repräsentativ, z.B. hinsichtlich der
Zahl der Befragten, Altersverteilung, soziale bzw. ökonomische Klasse sowie Verteilung
auf die Stadtbezirke?
2. Wurde die Prüfung / Umfrage / Untersuchung wissenschaftlich begleitet und, wenn
ja, von wem?
3. Wie kam es zur Auswahl der beteiligten Organisationen (Polizei, Diakonie und die
City-Gemeinschaft Hannover) - wie obenstehend – bzw. auf Grund welcher Kriterien
wurden andere Organisationen hiervon ausgeschlossen?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

zu 1)
Die Ergebnisse der Repräsentativerhebung 2015, die im Rahmen der Sondersitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld vorgestellt wurden, sind repräsentativ für die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund nach Alter und Geschlecht als auch nach Stadtteilen. Die Rücklaufquote von 36,0 Prozent liegt im durchschnittlichen Bereich für vergleichbare Befragungen und ist als zufriedenstellend einzustufen.
Seit 1999 werden auch Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund bei den städtischen Repräsentativerhebungen aus methodischen Gründen im Rahmen von Ergänzungsstichproben mitbefragt. Da die Ergebnisse dieser Gruppe bei der Repräsentativerhebung nicht repräsentativ ausfielen, blieben sie unberücksichtigt und wurden nur nachrichtlich dargestellt.






zu 2)
Der Projektleiter der Repräsentativerhebung ist im Bereich Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt und verfügt über einen wissenschaftlichen Hintergrund als Diplom-Sozialwissenschaftler.
zu 3)
Die Stadt steht grundsätzlich im ständigen Austausch mit diversen Organisationen. In der Drucksache wurden die in diesem Zusammenhang wesentlichen Ansprechpartner genannt.

Frau Schulz ergänzte, dass in der Anlage zur Drucksache Nr. 572/2016 „Repräsentativerhebung 2015“ nähere Aufführungen enthalten seien.
Bezirksratsherr Dr. Carlson fragte nach, mit welchen weiteren Organisationen die Stadt Hannover in ständigen Austausch sei; insbesondere da die Aufzählung Polizei, Diakonie und City-Gemeinschaft nicht erschöpfend gewesen sei und bat um Bekanntgabe der Namen.
Frau Schulz sagte eine Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Öffentliche Ordnung zu Protokoll: Als weitere Organisationen werden die Fa. Protec, Fa. DB Sicherheit, die Bundespolizei, aha und die HRG benannt.


TOP 8.
M I T T E I L U N G E N

TOP 8.1.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann informierte darüber, dass das Gespräch am 14.06.2018 zwischen Union Boden, dem Betreiber der zukünftigen 5-zügigen Kita auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses und dem Verein Kapelle der Künste zu keinem Ergebnis gekommen sei, da die Rahmenbedingungen noch nicht feststehen würden. Der Grund dafür sei, dass sich das Preisgericht im Rahmen der Preisgerichtssitzung auf keinen Architekten verständigen konnte. Nunmehr müsse hanova entscheiden, welcher der beiden erstplatzierten Entwürfe genommen werde, um im Anschluss den Architekten zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang berichtete er, dass die Brunnenplastik von Schwerdtfeger, das „Aquarium“ abgebaut und eingelagert sei. Er wies auf die Drucksache Nr. 0873/2017 hin, welche die Gründung eines beratenden Fachgremiums „Kunst im öffentlichen Raum“ beinhalte und den Änderungsantrag, welcher beschreibe, dass die Empfehlungen als Grundlage für die Entscheidung der Bezirksräte dienen sollen. Dieses Gremium habe sich in seiner ersten Sitzung mit der Brunnenplastik befasst. Frau Prenzler vom Achbereich Kultur werde im nächsten interfraktionellen Gespräch das Gremium und die Empfehlung vorstellen. Danach würden die weiteren gemeinsamen Verfahrensschritte festgelegt werden.
Bezirksbürgermeister Hofmann lud für den 04.07.2018 um 15.00 Uhr zu der gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Dickneite durchzuführenden Enthüllung des Straßenschildes „Uferpfad“ Ecke Spechtkehre ein.








TOP 8.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki wies darauf hin, dass die 2. Sondersitzung zum Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum am 22.11.2018 stattfinde. Ort und genaue Uhrzeit würden noch bekanntgegeben.
Frau Rembecki berichtete, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Anfang des Jahres Schilder habe anfertigen und aufstellen lassen, die darauf hinweisen, dass es auf dem Bahnsteig Karl-Wiechert-Allee zu Begegnungsverkehr zwischen Radfahrenden und Fußgängern/Zugreisenden kommen könne. Die Verwaltung habe damit die Anregung auf Verbesserung der Situation vor Ort aus einer Einwohnerfragestunde umgesetzt.
In der letzten Bezirksratssitzung gab es den Einwand eines Anliegers hinsichtlich der Bepflanzung mit Birken in der Boßdorfstraße und die Bitte, eine Ersatzpflanzung zu veranlassen. Die Fachverwaltung habe den Sachverhalt mitgenommen, nochmals geprüft und mitgeteilt, dass die Birken im Herbst/Winter 2018/19 gegen die Baumart Mehlbeere ausgetauscht werden. Der Anlieger wurde direkt durch die Fachverwaltung informiert.
Der Bezirksrat habe vor ungefähr einem Jahr die ökologische Sanierung des Spielplatzes in der Buchnerstraße der Verwaltung per Beschluss vorgeschlagen. Hierzu werde am 25.06.2018 um 16 Uhr die Kinderbeteiligung stattfinden.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass die aufgestellten Schilder am Bahnhof Karl-Wiechert-Allee im Dunklen eine Gefahr darstellen können, da sie mittig aufgestellt und nicht beleuchtet seien. Er bat um Kennzeichnung, z. B. mit Reflektionsstreifen.
Frau Rembecki sagte zu, den Hinweis an die Fachverwaltung weiterzugeben.


Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 20:50 Uhr.





Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)