Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 13.06.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.06.2018)
Protokoll (erschienen am 12.09.2018)
Protokoll (erschienen am 12.09.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 04.07.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 13. Juni 2018,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
Bezirksratsfrau Hamburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.00 - 21.55 Uhr
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.00 - 21.55 Uhr


Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die PARTEI)
(Ratsfrau Langensiepen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)






Verwaltung:
Frau Frischen Fachbereich Jugend und Familie
Frau Winters Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Wescher Fachbereich Personal und Organisation
Herr Öktem Fachbereich Personal und Organisation
Herr Pfingsten Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzung am 07.03.2018 und 25.04.2018

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden
(Drucks. Nr. 1323/2018)

3.2. Straßenausbaubeitrag Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße
- Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0465/2018 mit 1 Anlage)

3.3. Veränderungssperre Nr. 106 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1275, 1. Änderung, - südöstlich Schwarzer Bär -
(Drucks. Nr. 1162/2018 mit 3 Anlagen)

3.4. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
(Drucks. Nr. 15-1418/2018)

3.5. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstraße
(Drucks. Nr. 1443/2018 mit 1 Anlage)

4. INTEGRATIONSBEIRAT Linden-Limmer

4.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirats Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1372/2018)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1529/2018)





6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell / Gemeinsam

6.1.1. Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer in Linden-Süd entlang der Göttinger Straße unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner
(Drucks. Nr. 15-1346/2018)

6.1.2. Ertüchtigung der Kreuzung Ricklingerstraße/ Fischerhof mit einer Lichtzeichenanlage und Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Fischerhof und Humboldtschule
(Drucks. Nr. 15-1347/2018)

6.1.3. Neueinrichtung & - organisation der Jugendarbeit in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-1558/2018)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Lärmreduzierung auf dem Küchengartenplatz
(Drucks. Nr. 15-1250/2018)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

6.3.1. Public Viewing zur Fußball-WM 2018 am Küchengarten-Platz
(Drucks. Nr. 15-1341/2018)

6.3.1.1 NEUFASSUNG:
Public Viewing zur Fußball-WM 2018 am Küchengarten-Platz
(Drucks. Nr. 15-1341/2018 N1)

6.3.2. Sicherung und Lückenschluss Radfahrstreifen Falkenstraße
(Drucks. Nr. 15-1342/2018)

6.3.3. Einrichtung einer Fahrradstraße von Limmer zum Küchengarten
(Drucks. Nr. 15-1343/2018)

6.4. der Fraktion DIE LINKE.

6.4.1. Kostenschätzung für den Bau eines Freibadbereichs am Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1364/2018)

6.4.1.1. ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks.Nr. 15-1364/2018
(Drucks. Nr. 15-1560/2018)

6.5. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.5.1. Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1327/2018)




6.6. von Bezirksratsherrn Bulut (FDP)

6.6.1. Tischtennisplatten am Velvetplatz
(Drucks. Nr. 15-1345/2018)

6.6.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1345/2018
(Drucks. Nr. 15-1559/2018)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Untersuchung "Lindener Hafen"
(Drucks. Nr. 15-1340/2018)

7.2. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.2.1. Baumfällungen an der Ihme, Teil 2
(Drucks. Nr. 15-1348/2018)

7.2.2. Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße, Teil 2
(Drucks. Nr. 15-1349/2018)

7.2.3. Parkraumentwicklung im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1361/2018)

7.2.4. Nutzbarkeit der Toilettenanlage auf dem Küchengartenplatz im Angesicht des geplanten Public Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft
(Drucks. Nr. 15-1362/2018)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 16. Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Herr Wescher stellt Herrn Pfingsten als neuen Bezirksratsbetreuer für den Stadtbezirk Linden-Limmer vor und dankt Herrn Öktem für die geleistete Vertretung.



Es werden die folgenden Änderungen der Tagesordnung beantragt:

Bezirksbürgermeister Grube kündigt einen interfraktionellen Antrag an, „Neueinrichtung & -organisation der Jugendarbeit in Linden-Süd“ und begründet die Dringlichkeit. Die Dringlichkeit wird mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit festgestellt und der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 6.1.3. auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen.

Bezirksratsherr List kündigt ebenfalls einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Thema „Rattenplage am Lindener Schmuckplatz und Umgebung“ an und erläutert dessen Dringlichkeit. Der Antrag verpasst die erforderliche Mehrheit und wird somit Gegenstand der nächsten regulären Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer.

Bezirksbürgermeister Grube gibt den Hinweis, dass ein Anruf beim zuständigen Gesundheitsamt der Region Hannover vermutlich die schnellere Alternative ist.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin kündigt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an, dass sie die Drucks.Nr. 15-1250/2018 sowie den dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Beratung in die Fraktionen ziehen werden.

Die Tagesordnung wird festgestellt.

Der interfraktionell vorgebrachte Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache Nr. 15-1558/2018 (TOP 6.1.3.) wegen Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen und erreicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.

Der von der Fraktion DIE LINKE. vorgebrachte Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache Nr. 15-1561/2018 (TOP 6.4.2.) wegen Dringlichkeit wird mit 11 dafür, 7 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen, erreicht damit jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin reicht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN einen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1364/2018 ein. Dieser wird unter TOP 6.4.1.1. behandelt.


Die Tagesordnung wird festgestellt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzung am 07.03.2018 und 25.04.2018

Bezirksratsherr Mallast weist in Bezug auf das vorliegende Protokoll vom 07.03.2018 darauf hin, dass im Protokoll vermerkt werden soll, dass er bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6.2.1. nicht anwesend war.

Das Protokoll wird entsprechend geändert.


Protokoll vom 07.03.2018 mit einer Ergänzung genehmigt.
Protokoll vom 25.04.2018 lag nicht vor.




TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden
(Drucks. Nr. 1323/2018)

Frau Frischen erläutert, dass nicht die bevorstehende Ratspause Grund für die kurzfristige Einbringung der Drucksache ist, sondern vielmehr, dass die in der Drucksache angesprochene Zusammenlegung schnellstmöglich umgesetzt wird und somit die Sanierung des Gebäudes beginnen kann. Sie führt weiter aus, dass die Verwaltung sowie auch der Träger der Einrichtung „ViA Linden e.V.“ die Zusammenlegung begrüßen.

Bezirksratsfrau Steingrube macht deutlich, dass die Begründung des Antrages für sie nicht plausibel ist. Von einer fußläufigen Entfernung zwischen altem und neuem Standort könne keine Rede sein.

Bezirksratsfrau Hamburg möchte wissen, ob der Verwaltung noch weitere Mittel zur Verfügung stehen, um nach der Verlagerung der Jugendtreffs die Jugendarbeit in Linden-Süd neu aufzubauen. Der Bedarf an zusätzlichen Leistungen im strukturschwachen Linden-Süd ist allen bekannt.

Bezirksratsherr Voß betont, dass der vorliegende interfraktionelle Antrag die Verwaltung beauftragt, die Jugendarbeit in Linden-Süd neu auszurichten. Er erinnert, dass die geplante Zusammenlegung Wunsch des Trägers ist und dieser nicht torpediert werden sollte. Daher hält er den Antrag für unterstützenswert.

Bezirksratsherr Müller stellt fest, dass in der Vorlage der Verwaltung kein Enddatum für die Verlegung wegen Sanierung formuliert ist und möchte daher wissen, wie der Plan für die Zeit nach dem Umbau aussieht.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Knoke teilt Frau Frischen mit, dass im Jugendzentrum Posthornstraße noch Kapazitäten zur Verfügung stehen um weitere Angebote dort stattfinden zu lassen. Weiter antwortet Frau Frischen, dass sie aktuell keine zusätzlichen Mittel oder den Neubau einer Einrichtung in Linden-Süd zusagen kann. Nach Abschluss der Sanierung wird die Verwaltung die Angelegenheit prüfen und bewerten. Sie hält den Begriff „fußläufig“ für die Distanz nach Linden-Nord für ambitioniert, weist jedoch darauf hin, dass Jugendliche mobil sind.

Bezirksbürgermeister Grube verweist auf die Information der Verwaltung an den Bezirksrat zum Umbau des Treffpunkt Allerweg (Drucks. Nr. 15-0633/2018 S1). Er macht deutlich, dass der Jugendtreff fehlen wird, zeigt jedoch auch Verständnis für den Träger, der es natürlich auch nicht einfach hat zwei Orte im Bezirk mit lediglich zwei Personalstellen zu betreiben. Fest steht jedoch, dass Jugendarbeit in Linden-Süd langfristig nicht verzichtbar ist.

Bezirksratsherr Müller schlägt vor, den Ursprungsantrag inhaltlich zu ergänzen und ihn dann zur Abstimmung zu stellen.

Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass bereits im Jugendhilfeausschuss ein Vorbehaltsbeschluss gefasst wurde. Wenn der Bezirksrat nun einen Änderungsantrag beschließt, hätte dies zur Folge, dass der Antrag erneut durch den
Jugendhilfeausschuss müsste und dadurch der vorgesehene zeitliche Ablauf der

Zusammenlegung nicht mehr einzuhalten wäre, was sich auch negativ auf den Sanierungsbeginn auswirken würde. Er schlägt vor, den festgestellten Dringlichkeitsantrag gegebenenfalls zu ergänzen.

Antrag,

vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu beschließen, die beiden Zuwendungen 2018 des Vereins ViA Linden für seine kleinen Jugendtreffs im Allerweg und in der Elisenstraße ab dem 01.07.2018 zu nur einer Zuwendung für den kleinen Jugendtreff in der Elisenstraße zusammenzufassen.


17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.2.
Straßenausbaubeitrag Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße
- Aufwandsspaltung -

(Drucks. Nr. 0465/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, warum die Ursprungsdrucksache, mit der dem Baubeginn zugestimmt werden sollte, ein Beschlussrecht des Stadtbezirksrates vorsah und es sich nun bei der vorliegenden Drucksache bei der es um die Verteilung der Kosten geht, lediglich um ein Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates handelt.

Herr Mingers antwortet, dass sich das Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates zu der Ursprungsdrucksache 15-0281/2011 aus § 93 (1) Nr. 2 NKomVG i.V.m. § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung (Instandsetzung von Straßen, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht) ergab.
Nun handelt es sich lediglich um ein Anhörungsrecht, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann, für die ein Ratsbeschluss notwendig ist.
Die Abrechnung der Beiträge gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wird vom Rat beschlossen, da die Anwendung der zugrundeliegenden Satzung in der Zuständigkeit des Rates liegt. Entsprechend hat der Stadtbezirksrat lediglich ein Anhörungsrecht.

Bezirksratsherrn Ganskow reicht diese Erklärung nicht aus und er beabsichtigt diesen Vorgang durch die Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen. Zudem bittet er um Aufklärung, wie die extreme Kostensteigerung begründet ist.

Bezirksratsherr Müller kritisiert ebenfalls die Kostensteigerung und macht deutlich, dass er das gesamte Verfahren zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zumindest fraglich findet und andere Städte hier anderes vorgehen. Die Bardowicker Straße sei zudem vorrangig eine Verbindungsstraße und die Anlieger seien folglich nicht die einzigen NutzerInnen auf die die Kosten umzulegen seien.

Bezirksbürgermeister Grube macht deutlich, dass er es schwierig findet, den Um- bzw. Ausbau zu beschließen und heute bei der Verteilung der Kosten „nein“ zu sagen.

Herr Mingers sagt zu, die Frage der Kostenerhöhung mit dem Protokoll zu beantworten. Zudem erklärt er, dass die Bardowicker Straße zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr gehört und nicht als reine Anliegerstraße bewertet wurde, was dazu führt, dass die zu tragenden Anteile der AnliegerInnen im Vergleich niedriger sind.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass ein Großteil der Fläche der Straße Gewerbebetrieben zuzuordnen ist und diese folglich auch einen erhöhten Anteil zahlen. Wohnbebauung sei nur an vier Stellen entlang der Straße zu finden.

Bezirksratsherr Ganskow sagt aus, dass bei den Gewerbebetrieben auch nicht immer Geld vorhanden sei. Er verweist auf den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in dem auch mehrere Straßen saniert werden sollten und dieses vom zuständigen Stadtbezirksrat abgelehnt wurde. Er macht deutlich, dass auch er das komplette Verfahren zur Straßenausbaubeitragssatzung ablehnt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass die Straßenausbaubeitragssatzung ihre Berechtigung habe. Im vorliegenden Fall wurde aus seiner Sicht korrekt entschieden und abgerechnet. Er findet es zudem unverständlich, dass das Gewerbe über Maß in Schutz genommen werden soll. Die Alternative wäre, dass die Allgemeinheit hierfür aufkommen müsse.

Bezirksratsherr Knoke stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.


Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.


[Antwort zu Protokoll]

Ziel der Maßnahme Bardowicker Straße war es durch Teilumbau der Verkehrsflächen insbesondere die Verhältnisse für den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern. Der überwiegende Teil der Verkehrsanlage sollte erhalten bleiben. Die Maßnahme wurde im Februar 2011 mit zu diesem Zeitpunkt geschätzten Baukosten von 125.000 € beschlossen.

Bereits nach der Ausschreibung zeigte sich, dass mit Kosten von ca. 210.000 € zu rechnen war. Darüber wurden die Anlieger*innen und der Bezirksrat informiert. Während der Baumaßnahme wurde die beauftragte Firma insolvent. Um hier einen monatelangen Stillstand und eine Dauerbaustelle mit entsprechenden Behinderungen und Kosten für die Baustelleneinrichtung und –überwachung zu vermeiden, wurden die restlichen Arbeiten durch eine Rahmenvertragsfirma ausgeführt. Dies und unvorhergesehene Erweiterungen des ursprünglichen Maßnahmenumfangs auf Grund des schlechten Zustands der vorhandenen Verkehrsanlage haben zu weiteren Kosten geführt, so dass letztendlich der in der Beschlussdrucksache 0465/2018 genannte beitragsfähige Aufwand entstanden ist. Da die erbrachten Leistungen (auch die mit der Insolvenz verbundenen Mehrkosten) zum beitragsfähigen Aufwand gehören, können diese abgerechnet werden.

Da ein großer Teil der anliegenden Grundstücke städtisch ist, entfällt nur ein relativ geringer Anteil auf die sonstigen Eigentümer. Die nicht städtischen Grundstücke werden zum größten Teil gewerblich genutzt (z.B. Lidl, Aldi etc.), so dass nur ein geringer Anteil auf private Eigentümer entfällt. Eine erneute Drucksache war trotz der erheblichen Kostensteigerung nicht erforderlich.

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der westlichen und östlichen Nebenanlagen, der Parkflächen, der Bushaltestellen, der Beleuchtung und den


jeweils dazugehörigen Folgekosten, gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Fahrbahn und Entwässerung).


12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 3.3.
Veränderungssperre Nr. 106 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1275, 1. Änderung, - südöstlich Schwarzer Bär -
(Drucks. Nr. 1162/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1275, 1. Änderung, nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 106 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.


18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.4.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
(Drucks. Nr. 15-1418/2018)

Antrag,

zu beschließen,

dem Elternverein der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2018/2019 Mittel in Höhe von bis zu 12.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019/2020.


Einstimmig


TOP 3.5.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstraße
(Drucks. Nr. 1443/2018 mit 1 Anlage)


Bezirksratsherr Müller vermisst im Durchführungsvertrag den Anteil von 50% sozial geförderten Wohnraum, wie es die Fraktion DIE LINKE. ursprünglich beschlossen hatte. Er kritisiert, dass im Antrag lediglich von 25% die Rede ist und selbst diese nur zum Tragen kommen, wenn ein entsprechender Antrag der Leinekess GmbH erfolgreich ist.


Bezirksratsherr Geffers entgegnet, dass die Landeshauptstadt Hannover die Einhaltung der Festschreibung eines 25%igen Anteils von geförderten Wohnraums gewährleistet und die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, da sonst eine Vertragsverletzung vorliegen würde.
Er merkt auch an, dass aus seiner Sicht die öffentliche Bekanntmachung zu diesem Bauvorhaben in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung nicht korrekt erfolgt ist und vermeintlich wiederholt werden muss, da sonst keine Wirksamkeit vorliegt. Er vermutet, dass die Auslegung am 14.06.2018 beginnen sollte, diese Bekanntmachung jedoch inhaltlich falsch war und mit Datum vom 09.06.2018 korrigiert wurde. Da zwischen diesen beiden Daten jedoch keine Woche liegt, stellt er die Wirksamkeit in Frage.

Frau Winters sagt zu, diesen Sachverhalt zu überprüfen und eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

Bezirksratsherr Ganskow bezweifelt, dass diese Art der öffentlichen Bekanntmachung überhaupt noch zeitgemäß ist. Er zeigt sich erfreut darüber, dass die Verwaltung über die Forderung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer hinausgegangen ist und fünf Parkplätze mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet hat und alle anderen so errichtet werden sollen, dass sie kostengünstig nachgerüstet werden können. Er hofft, dass damit ein Standard für die Zukunft definiert wurde.

Bezirksratsherr Müller wiederholt, dass er an der Zahl von 50% für sozial geförderten Wohnraum festhält und ist bisher davon ausgegangen, dass auch die anderen Parteien dies unterstützen. Grundsätzlich hält er es zudem für bedenklich, dass der Bau von sozial geförderten Wohnraum nur zustande kommt, wenn hierfür entsprechende Förderungen gewonnen werden können und es sonst nur um Profitmaximierung geht.

Bezirksratsherr Mallast geht auf die Bedingung ein, dass falls Baumhöhlen oder Ähnliches gefunden werden, die sich als Quartiere geschützter Arten eignen, sind entsprechende Ersatzquartiere im Plangebiet fachgerecht herzustellen oder herstellen zu lassen. Er möchte wissen, ob das Plangebiet lediglich das umrandete Gebiet aus der Anlage 1 der Drucksache ist.

Frau Winters antwortet, dass in jedem Fall Ersatzquartiere gefunden werden müssen und mögliche Funde in der Zwischenzeit fachgerecht zu lagern sind. Das Plangebiet geht dabei über den Kartenausschnitt der Anlage 1 hinaus.

Antrag,

dem Abschluss eines Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstraße - mit der LeineKess GmbH, Theaterstr. 1 in 30159 Hannover zu den in der nachfolgenden Begründung genannten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.


11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen








TOP 4.
INTEGRATIONSBEIRAT Linden-Limmer

TOP 4.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirats Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1372/2018)

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden Limmer zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2018-03-IB11
Empfänger/in: Caritas St. Vinzenz
Verwendungszweck: Familienausflug
Zuwendungsbetrag: 850,00 €

2. Antrag Nr. 2018-04-IB11
Empfänger/in: Caritas St. Godehard
Verwendungszweck: Familienwochenende Otterndorf
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €


Einstimmig


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1529/2018)

Antrag

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:

· Empfänger: Feuerwehr Hannover -Ortswehr Linden-
· Zuwendungsbetrag: 300,00 €
· Verwendungszweck: Freizeit der Jugendwehr
(Anlage 1)

· Empfänger: TSV Limmer e.V.
· Zuwendungsbetrag: 1.800,00 €
· Verwendungszweck: Unterstand mit Bank
(Anlage 2)


Einstimmig




TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell / Gemeinsam

TOP 6.1.1.
Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer in Linden-Süd entlang der Göttinger Straße unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner
(Drucks. Nr. 15-1346/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

die Verwaltung der LHH wird gebeten, die Verkehrssituation für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen entlang der Göttinger Straße stadteinwärts durch Veränderung der Verkehrsführung ohne große Baumaßnahmen zu verbessern. Dabei soll geprüft werden, inwieweit ein Radfahrstreifen auf der Göttinger Straße eingerichtet werden kann. Dabei sollten die Fahrstreifen für die Kraftfahrzeuge auf eine „unechte“ zweispurige Straße verengt werden, wie sie bereits bei einigen Straßen innerhalb Hannovers oder Region umgesetzt wurden. Der dadurch gewonnene Platz auf der Fahrbahn soll zur Einrichtung des Radfahrstreifens genutzt werden. Die Parkplätze zwischen Ahrbergstraße und Haspelmathstraße sollen zu Gunsten der Fahrradspur entfallen. Der Radfahrstreifen sollte zur besseren Erkennbarkeit rot ausgelegt werden. Die Umsetzung der vorstehenden Planung soll durch gut sichtbare Markierungen auf

dem Straßenbelag oder durch Verkehrszeichen unterstützt werden. Nach Umsetzung der Maßnahme sollte durch verstärkte Überwachung durch den Verkehrsordnungsdienst überprüft werden, dass der Radfahrstreifen nicht verbotener Weise zugeparkt wird.


Einstimmig


TOP 6.1.2.
Ertüchtigung der Kreuzung Ricklingerstraße/ Fischerhof mit einer Lichtzeichenanlage und Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Fischerhof und Humboldtschule
(Drucks. Nr. 15-1347/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird gebeten, den Kreuzungsbereich Ricklingerstraße/Fischerhof mit einer Lichtzeichenanlage zu versehen. Die Lichtzeichenanlage ist so zu setzen, dass Fußgänger/innen und Radfahrer/innen die Straße Fischerhof gefahrlos queren können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass von Ricklingen kommende Radfahrer/innen sowohl in die Ricklingerstraße als auch in die Radwegeverbindung Richtung Ritter-Brüning-Straße einfädeln können. Ebenso ist in umgekehrter Fahrtrichtung für eine einfache Querung zu sorgen.



Die Lichtzeichenanlage ist mit Induktionsschleifen für den Radverkehr aus allen Fahrtrichtungen für eine zügige Durchquerung des Kreuzungsbereichs zu versehen.

Im Fischerhof ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festzulegen.

Im Zuge der Umbaumaßnahmen ist die Mittelinsel ausreichend zu vergrößern, so dass auch Lastenfahrräder etc. Platz finden können.

Für eine unmissverständliche und sicherere Verkehrsführung ist die derzeitige Linksabbiegemöglichkeit von der Ricklingerstraße an der Einmündung Fischerhof zu überdenken und übersichtlicher und verkehrssicherer zu gestalten. Sollte keine bessere Gestaltung möglich sein, soll die zusätzliche Linksabbiegespur auf der Straße Fischerhof ersatzlos entfallen.

Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Kreuzungsbereichs ist die Ricklingerstraße von Fischerhof bis Tonstraße als Fahrradstraße auszuweisen.

Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Kreuzungsbereichs ist ebenfalls zu berücksichtigen, die Radwegverbindung von der Elise-Meyer-Allee in die Straße Fischerhof durchgehend auszuführen.


Einstimmig


TOP 6.1.3.
Neueinrichtung & - organisation der Jugendarbeit in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-1558/2018)

Nach kurzer Beratung erklärt Bezirksratsherr Dr. Gardemin, dass der bereits vorliegende Antrag nicht weiter verändert wird. Der Antrag drückt den Wunsch nach der notwendigen Jugendarbeit in Linden-Süd aus. Er wird auch über seine Ratsfraktion versuchen, dem Anliegen weiter Nachdruck zu verleihen.

Bezirksratsherr Knoke sagt ebenfalls zu, das Anliegen in der SPD- Ratsfraktion zu positionieren.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Knoke teilt Herr Mingers mit, dass die Überführung der Jugendlichen von der Einrichtung Allerweg zur Posthornstraße begleitet wird.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH stellt möglichst unverzüglich die Jugendarbeit in Linden — Süd durch die angemessene Bereitstellung von Personal und Räumlichkeiten (möglichst im Gebäudekomplex Allerweg oder dessen räumlichen Umfeld) wieder her.


Einstimmig




TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Lärmreduzierung auf dem Küchengartenplatz
(Drucks. Nr. 15-1250/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin teilt mit, dass er den Antrag samt Änderungsantrag zur Beratung in die Fraktion zieht.

Antrag

Das zuständige Dezernat der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, unter Einbeziehung von Sozialarbeitern mit der hiesigen Skaterszene auf dem Küchengartenplatz Kontakt aufzunehmen. In einem Dialog mit dieser Szene soll erwirkt werden, die Angehörigen derselben auf Einhaltung der ausgeschilderten Nutzungszeiten hinzuweisen (Dienstags und Donnerstags bis 19 Uhr, Samstags bis 20 Uhr) und mögliche Konsequenzen bei zukünftiger Nichtbeachtung aufzuzeigen.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Public Viewing zur Fußball-WM 2018 am Küchengarten-Platz
(Drucks. Nr. 15-1341/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin kündigt an, dass es eine Neufassung des Antrags geben wird. Die Ziffern 1 und 2 des Antrages haben sich aufgrund der neuerlichen Entwicklungen zum Standort der Veranstaltung erledigt. Der geforderte Einsatz von zwei oder mehr Teams von Ordnungskräften und Streetworkern, wie unter Ziffer 3 beschrieben, habe aber nach wie vor Bestand.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Schmalz stellt den eingereichten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vor und erklärt, dass sie weiterhin an einer Besucherbegrenzung festhalten und den Einsatzort der Ordnungskräfte im Bereich des Ihme- bzw. Leine-Ufers und Limmerstraße fordern.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass die WM bereits morgen startet und daher kein Konzept mehr zu erwarten sei. Den Bereich um das Ihme-Ufer zu ergänzen macht aus seiner Sicht Sinn.

Bezirksratsherr Voß erklärt, dass eine Besucherbegrenzung zu einer Abschottung der Fläche führen würde und gerade diese nicht gewünscht ist. Die Debatte um eine mögliche Bildung von sogenannten Fanmeilen ist aus seiner Sicht eine Geisterdebatte, da zwischen Lindener Markt und dem Ihme-Ufer keine fußläufige Verbindung besteht, die für diese Bildung sprechen könnte. Er stellt weiter fest, dass der Veranstalter bereits einen Ordnungsdienst vorsieht und dies sei richtig, da es sich um eine private Veranstaltung handelt, für die nicht die Allgemeinheit aufkommen sollte. Er hält die gemachten Auflagen für ausreichend.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass man die Angelegenheit in Anbetracht der vorausgegangenen Diskussion eben nicht nur als privatwirtschaftliche Angelegenheit sehen könne. Es ist aus seiner Sicht auch eine öffentliche Aufgabe, dieser Veranstaltung unterstützend zur Seite zu stehen.
Er schlägt vor, dass die Neufassung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN um die Ortsangabe des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. ergänzt wird.

Bezirksbürgermeister Grube weist abschließend auf das ausgelegte Schreiben des Veranstalters zum Public-Viewing auf der Fährmannsweise hin und zitiert weitere Auflagen aus der Genehmigung.

[Schreiben des Veranstalters als Anlage 1 zum Protokoll]

In diesem Zusammenhang stellt Bezirksratsfrau Steingrube fest, dass ein privater Sicherheitsdienst jedoch keine Ordnungswidrigkeiten auf öffentlichen Flächen ahnden kann.

Bezirksratsherr Ganskow befürwortet die Herangehensweise der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE Grünen und den Entschluss, Ziffer 2 des Antrages zu streichen, da Höchstgrenzen die Besucherzahlen betreffend schlicht nicht umsetzbar sind. Er äußert, dass es insgesamt jedoch abzuwarten bleibe, ob es sich hierbei nicht um einen „Schaufensterbeschluss“ handelt.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass der Aufbauplan der Veranstaltung bereits eine natürliche Begrenzung der Besucherkapazität darstellt.

Bezirksratsherr Müller teilt mit, dass er den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zurückzieht.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1.) Die Einrichtung eines Ausweichplatzes zum Küchengartenplatz, die spätestens erfolgt, wenn die Deutsche Fußballnationalmannschaft das Viertelfinale erreicht. Dafür schlagen wir die bereits ins Gespräch gebrachte Uferzone der Ihme in Höhe des Fährmannufers vor.

2.) "Die Stadt legt ein Konzept vor, mit dem die geplante Teilnehmer/innenzahl des Public
Viewings von maximal 1.000 Personen nicht überschritten wird, um Gefahrenlagen und
Lärm auf dem Küchengarten-Platz und der Bildung einer „Fanmeile“ im Wohngebiet
Stephanusstraße vorzubeugen."

3.) Die Verwaltung stellt zwei oder mehr Teams von Ordnungskräften und Streetworkern für die gesamte WM zusammen, die bei und nach den Abendspielen von 20 Uhr bis 2 Uhr morgens zwischen Lindener Markt und Limmer Straße für Deeskalation sorgen und als
Ansprechpartner für die Anwohner/innen zur Verfügung stehen.


Ersetzt durch Neufassung: Drucks. Nr. 15-1341/2018 N1






TOP 6.3.1.1
NEUFASSUNG:
Public Viewing zur Fußball-WM 2018 am Küchengarten-Platz

(Drucks. Nr. 15-1341/2018 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1.) Die Einrichtung eines Ausweichplatzes zum Küchengartenplatz, die spätestens erfolgt, wenn die Deutsche Fußballnationalmannschaft das Viertelfinale erreicht. Dafür schlagen wir die bereits ins Gespräch gebrachte Uferzone der Ihme in Höhe des Fährmannufers vor.

2.) "Die Stadt legt ein Konzept vor, mit dem die geplante Teilnehmer/innenzahl des Public Viewings von maximal 1.000 Personen nicht überschritten wird, um Gefahrenlagen und Lärm auf dem Küchengarten-Platz und der Bildung einer „Fanmeile“ im Wohngebiet Stephanusstraße vorzubeugen."

3.) Die Verwaltung stellt zwei oder mehr Teams von Ordnungskräften und Streetworkern für die gesamte WM zusammen, die bei und nach den Abendspielen von 20 Uhr bis 2 Uhr morgens zwischen Lindener Markt und Limmer Straße und zwischen Ihme-Leine-Ufer und Limmerstraße für Deeskalation sorgen und als Ansprechpartner für die Anwohner/innen zur Verfügung stehen.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.3.2.
Sicherung und Lückenschluss Radfahrstreifen Falkenstraße
(Drucks. Nr. 15-1342/2018)

Bezirksratsherr Müller teilt mit, dass er den Antrag zur Beratung in die Fraktion DIE LINKE. zieht.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Der rot markierte Radfahrstreifen zwischen Eleonorenstraße und Lindener Markt wird mit Baken zwischen Radweg und Kfz-Fahrstreifen vor Überfahrung und widerrechtlichem Parken geschützt. Die Baken sind so zu stellen, dass sie an der Stadtbahnhaltestelle den Aus- und Einstieg von Fahrgästen nicht stören.

2. Die Verwaltung wird gebeten, für den Teilbereich der Falkenstraße, in dem die Radwege noch nicht saniert wurden, ein Radweglösung zu erarbeiten und dies in den nächsten Haushalt einzustellen. Dabei ist vor allem der Lückenschluss zwischen Schwarzem Bären und Eleonorenstraße zu berücksichtigen. Hier ist ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Straßenseite der Falkenstraße in Erwägung zu ziehen, da bereits ein Zweirichtungsradverkehr auf der nördlichen Seite der Benno-Ohnesorg-Brücke, die hauptsächlich den Radverkehr der Falkenstraße aufnimmt, existiert und so die Hauptfahrradroute durchgängig befahrbar wäre.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.3.
Einrichtung einer Fahrradstraße von Limmer zum Küchengarten
(Drucks. Nr. 15-1343/2018)

Bezirksratsherr Voß teilt mit, dass er den Antrag zur Beratung in die SPD-Fraktion ziehen wird.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zwischen Limmer und dem Küchengarten eine durchgängige Fahrradstraße einzurichten.

Die Verbindung soll an der Straße Am Lindener Hafen mit der Liepmannstraße beginnen und von dort über Noltestraße, Velberstraße, Ahlemer Straße, Pavillonstraße zu den Radwegen entlang der Fössestraße geführt werden.

Auf dieser Strecke soll durch entsprechende Beschilderung der Radverkehr gegenüber den einmündenden oder kreuzenden Straßen durchgängig vorfahrtberechtigt sein, mit Ausnahme der Querung des Kötnerholzweges.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.4.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.4.1.
Kostenschätzung für den Bau eines Freibadbereichs am Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1364/2018)

Bezirksratsherr Voß findet den Zeitpunkt der Einbringung des Antrages unverständlich, da bereits ein Bürgerbeteiligungsprozess läuft und eine Machbarkeitsstudie vieles hierzu bereits dargelegt hat. Aus seiner Sicht handelt es sich um einen reinen „Show-Antrag“.

Beigeordneter Machentanz unterstreicht die Wichtigkeit des Antrages, da die Haushaltsplanberatungen auf Ratsebene nur auf Grundlage einer ordentlichen Kostenschätzung angegangen werden können.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Kostenschätzung für den Bau eines Freibadbereichs auf der Fläche des Fössebades (neben dem bereits beschlossenen Neubau des Hallenbades), sowie für dessen jährlichen Betrieb vorzulegen.

Das Freibad soll eine Wasserfläche von ca. 500 qm haben, sowie eine Rutsche ins Becken für Kinder. Die Kostenschätzung soll bis zum Ende des 3. Quartals 2018 den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Linden-Limmer vorgelegt werden.

10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 6.4.1.1.
ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks.Nr. 15-1364/2018
(Drucks. Nr. 15-1560/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache ist im Antragstext wie folgt zu ergänzen:
Die Bau-Kostenschätzung ist aufzuschlüsseln in bereits beschlossene Maßnahmen (Verlegung der Anschlüsse, Gestaltung des Außengeländes etc.) und reine Aushub- und Baukosten für das Freibad.

Die Betriebs-Kostenschätzung ist aufzuschlüsseln in bereits beschlossene Maßnahmen (Pflege der Außenflächen, Aufsicht des Außenbereichs etc.) und zusätzlich erforderliche Kosten für die Aufsicht des unmittelbaren Freibadbeckens.




10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.5.1.
Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1327/2018)

Antrag
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dem Stadtbezirksrat zeitnah die Informationsdrucksache 1004/2018 („Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover“) vorzustellen und über den aktuellen Sachstand sowie die Planungen zu berichten unter besonderer Berücksichtigung der Vorhaben bzw. Ideen mit Auswirkungen auf Linden-Limmer.


Einstimmig


TOP 6.6.
von Bezirksratsherrn Bulut (FDP)

TOP 6.6.1.
Tischtennisplatten am Velvetplatz
(Drucks. Nr. 15-1345/2018)

Bezirksratsherr Mallast teilt mit, dass dem Antrag inhaltlich nichts hinzuzufügen ist. Die Ortsangabe sorgt jedoch für Irritationen, da seiner Meinung nach ein sogenannter „Velvetplatz“ nicht existiert. Aus diesem Grund wird ein Änderungsantrag eingebracht,


der die Fläche als nicht näher bezeichnete Fläche ausweist. Seiner Meinung nach wurde zusätzlich ein demokratischer Beschluss gefasst, dem zufolge die Fläche als Halim-Dener-Platz zu bezeichnen ist.

Bezirksratsherr Bulut entgegnet, dass seiner Meinung nach kein sachlicher Zusammenhang für einen Änderungsantrag gegeben ist und beruft sich auf § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, der diesen zwingend voraussetzt.

Bezirksratsherr Müller antwortet, dass es sich bei dem Änderungsantrag um eine Präzisierung des Hauptantrages handelt.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass es unerheblich sei, ob in der Überschrift des Antrages der Halim-Dener-Platz genannt sei, da diese Position nicht Teil des Änderungsantrages im eigentlichen Sinne ist.

Herr Öktem ergänzt zum Verfahren, dass sich der Änderungsantrag nur auf den inhaltlichen Teil des Hauptantrages beziehen kann und der Titel hiervon unberührt bleibt.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Am Velvetplatz den Krökeltisch zu versetzen.

2. Eine weitere Tischtennisplatte am Velvetplatz anzuschaffen.


17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.6.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1345/2018
(Drucks. Nr. 15-1559/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
I. Den Krökeltisch an der bisher namenlosen Freifläche zwischen Velvetstraße und Pfarrlandstraße zu versetzen.

II .Eine weitere Tischtennisplatte an der bisher namenlosen Freifläche zwischen Velvetstraße und Pfarrlandstraße anzuschaffen.


15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen







TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Untersuchung "Lindener Hafen"
(Drucks. Nr. 15-1340/2018)
Im 48. Wirtschaftsforum Lebendiges Linden am 23.05.2018 hat Herr Peters, Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover (LHH), erste Ergebnisse einer Untersuchung für den Bereich des Lindener Hafens vorgestellt, mit der die Stadtverwaltung die Fa. Empirica AG, Berlin beauftragt habe. Ziel der Planung sei die Revitalisierung brachliegender Flächen im Bereich des Lindener Hafens. Das Untersuchungsgebiet umfasst nach der gezeigten Folie in etwa die Flächen westlich des Lindener Hafens zwischen Fössestraße und Badenstedter Straße und westlich des Lindener Hafens die Flächen bis zur Südfeldstraße. Ziel der Untersuchung sei es, für brach liegende Flächen eine neue Nutzung zu finden und ungenutzte Potentiale zu erschließen.

Herr Peters konnte berichten, dass die notwendige Bestandsaufnahme der vorhandenen Nutzungen im Untersuchungsgebiet abgeschlossen ist und das ein erstes Kolloquium mit den vorhandenen Betrieben stattgefunden habe. Ein weiteres sei terminiert. Weitere seien geplant.
Die SPD bemüht sich seit einigen Jahren um neue Nutzungen für brach liegende Flächen im Stadtbezirk. Auf unseren Antrag hin (DS 15-0285/2015, Anlage 1) hat der Stadtbezirksrat die Stadtverwaltung mit einstimmigem Beschluss vom 18.02.2015 zur Aufstellung eines
Brachflächenkatasters aufgefordert. Die Stadtverwaltung hat seinerzeit entschieden, dem Beschluss teilweise zu folgen (DS 15-0285/2015 S1). Es gebe ein Kataster, das aber nicht aktuell sei. Nach einer Aktualisierung werde man dem Stadtbezirksrat die den Stadtbezirk betreffen Ergebnisse vorlegen. Als bis September 2017 nicht passiert war, haben wir nachgefragt. Als Antwort wurde mitgeteilt (DS 15-2326/2017 F1 vom 27.09.2017), dass derzeit im Stadtbezirk Linden-Limmer eine Fläche enthalten sei: Bernhard-Caspar-Str. 5. Dazu war ein Auszug aus er Stadtkarte mit der Lage des Grundstücks beigefügt.
Uns hat die Antwort überrascht, weil uns eine Reihe von brach liegenden Flächen im Stadtbezirk aufgefallen sind. Wir haben daher die Stadtverwaltung u. a. mit zwei Anfragen zu Flächen im Bereich des Lindener Hafens gefragt, ob ihr diese Flächen bekannt sind:
Brachfläche Eichenbrink 5: Antwort in der DS 15-2884/2017 F1 vom 06.12.2017. Dass die Fläche ungenutzt ist, ist bekannt, aber es gibt ein Erbbaurecht des Klinikum Hannover. Zuständig sei das Klinikum.
Brachfläche Am Lindener Hafen 28/32: Antwort in der DS 15-0109/2018 F1 vom 31.01.2018. Zwischenlagerfläche der DB Netz AG im Zuge der Erneuerung der vier Eisenbahnüberführungen an der Güterumgehungsbahn. Fa. Agravis und LHH bemühen sich um Vermarktung.

In keiner der Antworten wird die Untersuchung erwähnt, die die Stadtverwaltung bei der Fa. Empirica in Auftrag gegeben hat. Dabei soll die Untersuchung anscheinend einen wichtigen Beitrag leisten, um die brach liegenden Flächen im Bereich des Lindener Hafens wieder nutzbar zu machen. Es gibt in dem Bereich weitere Flächen, nach denen wir fragen werden. Wir würden gern die Ergebnisse der Untersuchung kennenlernen, die die Fa. Empirica in Auftrag hat.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Wann wurde der Fa. Empirica der Auftrag für die Untersuchung des Bereichs um den Lindener Hafen erteilt?

2. Welches sind die Ziele der Stadtverwaltung, die mit der Untersuchung der Fa. Empirica für den Bereich des Lindener Hafens erreicht werden sollen?

3. Wann wird die Stadtverwaltung den Stadtbezirksrat über die vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung der Fa. Empirica informieren, so wie das im 48. Wirtschaftsforum Lebendiges Linden geschehen ist?



Antwort erfolgt schriftlich

Zu 1.)

Der Auftrag für die Erstellung eines Konzeptes für das Industrie- und Gewerbegebiet wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung im Oktober 2017 an die empirica ag vergeben. Der Start des Projektes ist im Frühjahr 2018 erfolgt, die Ergebnisse der Untersuchung sollen im Herbst 2018 vorliegen.

Zu 2.)

Die Landeshauptstadt Hannover hat 2010 ein Gewerbeflächenkonzept (GFK) in Auftrag gegeben, um Gewerbeflächenpotenziale im Stadtgebiet untersuchen zu lassen. Für die in Zukunft zu erwartende Flächennachfrage von Gewerbebetrieben standen zum damaligen Zeitpunkt ausreichend Flächen, insbesondere untergenutzte und brachliegende Flächen, im Bestand zur Verfügung (DS 0231/2012). Durch die zwischenzeitlich (ab 2014) stark erhöhte Nachfrage nach Gewerbeflächen haben sich vorhandene Bestandsflächen aus dem GFK im gesamten Stadtgebiet jedoch deutlich reduziert. Die Aussagen des GFKs zum Gewerbegebiet „Linden-Mitte“, das als ein Pilotprojekt im Rahmen des Konzeptes identifiziert wurde, sind allerdings nach wie vor aktuell.

Das Gebiet weist Lücken, Brachen und Mindernutzungen aus. Es wird ein stetiges Einsickern von nichttypischen Nutzungen, insbesondere Handel und Dienstleistungen, beobachtet sowie ein Leerfallen von Gebäuden und Grundstücken. Vielschichtige Eigentümerstrukturen, kleinflächige Parzellierungen, schwer nachnutzbare individuelle

Bebauungen und Erschließungen erschweren eine optimale Ausnutzung. Daneben führt die in Randbereichen heranrückende Wohnbebauung zu Einschränkungen in der optimalen Nutzung der gewerblichen Flächen.

Innerhalb dieses Gebietes befindet sich neben dem trimodalen Standort, Lindener Hafen, den man über den Mittellandkanal durch die Schleuse Linden erreichen kann, auch das Railterminal „Leinetor“. Die Städtischen Häfen Hannover, ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover, verfügen hier über ca. 70 Hektar, von denen alle vermietbaren Flächen vollständig langfristig vergeben sind.




Die Landeshauptstadt Hannover hat sich in ihrem GFK auch die Aufgabe gestellt, zukünftig – zur Reduzierung des Flächenverbrauchs - innerstädtische gewerbliche Brachflächen zu reaktivieren, um auch weiterhin ein ausreichendes Potential an Gewerbeflächen für Unternehmen mit verschiedenen Anforderungen zur Verfügung stellen zu können.

Voraussetzung hierfür ist allerdings die Aktivierung dieser Flächen. Das Konzept „Linden-Mitte“ soll Handlungsempfehlungen und Instrumente aufzeigen, durch die die gewerblichen Flächen optimiert und Potentiale aufgezeigt werden können.

Spezifische Zielsetzung „Industrie- und Gewerbegebiet Linden-Mitte“
· Der industrielle und gewerbliche Kern der Flächennutzung in der integrierten Stadtlage soll in seinen derzeitigen Grenzen erhalten bleiben.
· Der Lindener Hafen, als einer von vier Binnenhäfen in Hannover und trimodaler Standort und das Railterminal „Leinetor“, sollen gestärkt werden.
· Die (Flächen-)Potentiale sollen unter dem Gesichtspunkt der Stadtentwicklung (Hannover 2030 – Wirtschaftsstandort profilieren und weiterentwickeln) optimal ausgenutzt werden.
· Konflikte zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet und den umgebenden Nutzungen, insbesondere Wohnen in den Bereichen „Am Lindener Hafen“, „Badenstedter Straße“ und „Bernhard-Casper-Straße“, sollen minimiert werden.

Zu 3.)

Im Wirtschaftsforum Lebendiges Linden wurde mit dem Ziel der Einbindung von Unternehmen ausdrücklich der Start der Untersuchung vorgestellt. Hierbei wurde das Vorgehen für die Erstellung des Gutachtens vorgestellt und vier Powerpoint-Charts wurden mit einer gleichlautenden Überschrift als Beispiel erläutert, wie ein Ergebnis der laufenden Unternehmensbefragungen aussehen kann.

Eine Information des Stadtbezirksrates zum Projektstart ist im Interkreis am 11.06.18. erfolgt.

Mitgliedern des Bezirksrates wird die Möglichkeit der Beteiligung gegeben. Die Ergebnisse der Untersuchung werden nach deren Vorliegen ausführlich vorgestellt.


TOP 7.2.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 7.2.1.
Baumfällungen an der Ihme, Teil 2
(Drucks. Nr. 15-1348/2018)

Mit der Antwort auf Drucksache 15-0937/2018* teile die Verwaltung mit, dass es sich bei den am 28. Februar 2018 vorgenommenen Fällungen um

a) solche in städtischem Auftrag handelte, die in Absprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig erfolgten,
b) solche von Wildwuchs handelte,

b) diese aus Gründen des Hochwasserschutzes vorgenommen wurden,
c) und keine Ersatzmaßnahmen verpflichtend wären.

Am 23. Januar 2018 erhielten die Mitglieder des Stadtbezirksrats 10 eine Auflistung der durch die Pflegebezirke für den Stadtbezirk Linden-Limmer gemeldeten Gehölzschnitt-Maßnahmen im Winter 2017/2018, die diese Bäume nicht beinhaltete. Selbst bei Weiden, die nun gefällt wurden und die für ein relativ schnelles Wachstum bekannt sind, ist nicht nachvollziehbar, wie zwischen Erstellung der versandten Fäll-Liste und der Fällung eine Entwicklung eingetreten sein kann, die eine solche Fällung notwendig machte.

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* https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0937-2018F1


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wann wurde über eine Fällung der am 28.Februar 2018 gefällten Bäume entscheiden und warum tauchten diese Fällungen zuvor nicht in der Auflistung vom 23. Januar 2018 auf bzw. warum erfolgte keine Nachmeldung?

2. Wer (die Stadt Hannover oder das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt?) stellte wann die Notwendigkeit von Fällungen fest und was war der konkrete Grund für die Fällungen, der mit einem vertretbaren Rückschnitt nicht ebenso hätte erfüllt werden können?

3. Welche weiteren, dem Stadtbezirksrat nicht mit Mitteilung vom 23. Januar 2018 zur Kenntnis gebrachten Fällungen wurden bis zum 28. Februar 2018 durchgeführt bzw. stehen noch nach Ende der Schutzfrist im Jahresverlauf an? (Bitte aufgeschlüsselt nach solchen mit und ohne Ersatzpflanzung und mit Darstellung der Fälle von „Wildwuchs", wobei dafür noch die verwaltungsrechtliche Definition zu liefern ist.)


Antwort erfolgt schriftlich


Zu 1.)

Es wurden keine Fällungen gemäß der Baumschutzsatzung beantragt. Der Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Bundeswasserstraßen – hier Ihme) ist gem. § 2 Abs. 2 Baumschutzsatzung i.V.m. § 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom Geltungsbereich der Baumschutzsatzung ausgeschlossen.

Zu 2.)

Die Notwendigkeit der Fällungen wurden an der unter 1) genannten Befahrung vom Fachbereich Tiefbau und vom Wasser- und Schifffahrtsamt festgestellt. Zur Sicherstellung des Ihme-Querschnitts in dem Bereich war ein Fällen der Bäume und Sträucher erforderlich.

Zu 3.)

Bäume, die nach dem 28. Februar gefällt werden (und somit nicht auf der Fällliste erscheinen), werden ausschließlich aus Verkehrssicherheitsgründen, als Gefahrenabwehrmaßnahme, entnommen. Hier ist schnelles Handeln erforderlich. Gemeldet werden diese Sonderfälle der zuständigen Baumschutzstelle. Nur bei standortprägenden Altbäumen oder „prominenten Standorten“ wird medial (über die Presseabteilung) Meldung

gemacht. Folglich ist auf die Frage von noch geplanten Fällungen, keine Aussage zu machen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist bestrebt so gut zu kontrollieren, dass keine außerplanmäßigen Fällungen notwendig werden. Da die diesjährige (2018/19) Baumkontrolle jedoch gerade durchgeführt wird, ist es aufgrund von z.T. sehr schnell verlaufenden Schadereignissen manches Mal nicht zu vermeiden, kurzfristig fällen zu müssen. Dort wo Katasterbäume entnommen werden (müssen), ist der Fachbereich immer bestrebt, 1:1 zu ersetzen. In den seltensten Fällen (z. B. bei unterirdischer Leitungsverlauf) ist ein Ersatz an selbiger Position nicht möglich. Dann wird an anderer Stelle (zum Teil auch in Grünzügen oder Parkanlagen) ersetzt. Wildwuchs („Ruderalvegetation“) hat zumeist die Eigenschaft der Selbstverjüngung. D.h., dass hier entnomme Gehölze natürlich, durch Sämlinge- oder vegetative Vermehrung selbsterhaltend sind. Eine verwaltungsrechtliche Definition für den Begriff „Wildwuchs“, wie in der Anfrage nachgefragt wird, gibt es nicht.


TOP 7.2.2.
Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße, Teil 2
(Drucks. Nr. 15-1349/2018)

Mit den Antworten auf meine Anfragen zum 8. Februar 20171 und 25. April 20182 hat die Verwaltung dargestellt, dass es sich beim Eigentümer der Durchwegung um einen solchen handelt, der keinerlei Interesse an einer Erhellung hat. Mehrere Ansprachen verhallten ergebnislos. In beiden Antworten wird auf einen geplanten Ersatz der defekten Beleuchtung durch Solarleuchten verwiesen, welche aber nach wie vor nicht existent sind. Weiterhin schreibt die Verwaltung: "Die Verkehrssicherheit ist aber nicht primär von einer intakten Beleuchtung abhängig."

Eine Widmung lehnt die Verwaltung mit dem Hinweis darauf ab, dass es sich um eine private Fläche handele. Dabei ist aber gerade Inhalt einer Widmung, die öffentliche Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit privater Flächen unter Übernahme der Straßenbaulast und somit der dafür notwendigen Kosten sicherzustellen.3

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1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0169-2017F1
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0936-2018F1
3 https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenwidmung


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Aus welchen konkreten Gründen lehnt die Verwaltung eine Widmung ab?

2. Welche Kriterien sind für die Feststellung einer nicht vorhandenen Verkehrssicherheit anzuwenden?

3. Welche Möglichkeiten jenseits einer Widmung bestehen, im Fall der Feststellung nicht vorhandener Verkehrssicherheit eine solche herzustellen?


Antwort erfolgt schriftlich





zu 1.)

Durch die Widmung einer Verkehrsfläche gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz wird eine bislang private Fläche zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Eigentümer dieser Widmung ausdrücklich zustimmt. Darüber hinaus ändert sich durch die Widmung allein jedoch nichts an der Zuständigkeit in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Hierfür ist nach wie vor zunächst einmal der Eigentümer des Grundstückes in der Pflicht; die Stadt kommt durch die Widmung weder in die Unterhaltungs- noch in die Verkehrssicherungspflicht für diese Fläche. Die Widmung bedeutet für den Grundstückseigentümer allerdings, dass er nur noch einen eingeschränkten Zugriff auf sein Grundstück hat, da er es jederzeit für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung halten muss. Eine Übernahme der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Fläche wird von der Verwaltung abgelehnt, da in zumutbarer Entfernung von ca. 65 m eine sichere Verbindung zwischen der Elisenstraße und der Limmerstraße über die Kochstraße besteht. Eine zusätzliche öffentliche Verbindung zwischen den beiden Straßen wird daher als nicht notwendig erachtet.

zu 2.)

Für alle Grundstücke, egal ob privat oder öffentlich gilt, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft und andauern lässt, erforderliche Maßnahmen treffen muss, um Dritte vor dieser Gefahr zu schützen. Voraussetzung für eine nicht vorhandene Verkehrssicherheit ist also immer das Vorhandensein einer Gefahrenquelle. Dieser Rechtsgrundsatz ist abgeleitet aus den §§ 823 –Schadenersatzpflicht- und 836 –Haftung des Grundstückbesitzers- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In dem vorliegenden Fall ist eine augenscheinliche Gefahrensituation für Nutzer der Verkehrsfläche aber nicht zu erkennen. Eine fehlende Beleuchtung stellt insoweit keine Gefahrensituation dar. Auch ist die Verkehrssicherungspflicht nicht Rechtsgrundlage für eine allgemeine Beleuchtungspflicht. Eine Pflicht zur Beleuchtung einer Verkehrsanlage bestünde nur dann, wenn sich eine Gefahrenlage aus dem baulichen Zustand der Verkehrsfläche ergibt, also z.B. Treppen, die im Dunkeln nicht als Gefahrenquelle erkennbar sind.

zu 3.)

Grundsätzlich ist der Eigentümer einer Fläche für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf seinem Grundstück verantwortlich. Sollte von dem Grundstück eine Gefahr für die Nutzer angrenzender Straßenflächen ausgehen, so bestünde für die Verwaltung die Möglichkeit, den Grundstückseigentümer aufzufordern, die Gefahr zu beseitigen oder aber, falls dieser der Aufforderung nicht nachkommt, im Rahmen einer Ersatzvornahme die Gefahr auf Kosten des Grundstückseigentümers beseitigen zu lassen.














TOP 7.2.3.
Parkraumentwicklung im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1361/2018)

Mit Drucksache 15-0819/2018* hat der Bezirksrat Linden-Limmer einer Baumaßnahme zugestimmt, die netto zwei Parkplätze entfernt. Dies war eine von mehreren Maßnahmen der letzten Jahre, welche zumindest gefühlt die Parkplatzsituation im Stadtbezirk verschärft.

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* https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0819-2018



Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie hat sich die Zahl der PKW-Parkplätze seit 2011 auf dem Gebiet des Stadtbezirks entwickelt? (Bitte bezogen auf die einzelnen Jahre separat für die einzelnen Stadtteile darstellen mit Unterteilung nach bewirtschafteten, unbewirtschafteten und Anwohner-Parkplätzen; Parkplätze für Behinderte sowie für Carsharing-Fahrzeuge bitte jeweils separat ausweisen.)

2. Wie hat sich das allgemeine Parkplatzangebot je 100 Einwohner seit dem Jahr 2011 auf dem Gebiet des Stadtbezirks entwickelt? (Bitte dabei auch die einzelnen Stadtteile separat darstellen.)

3. In welchem Umfang bestehen bei der Verwaltung Planungen oder Überlegungen mit Auswirkungen auf das Parkplatzangebot, welchen Umfang hinsichtlich der Parkplatz-Situation hätten diese und in welchem Umfang bzw. wo sieht die Verwaltung Potentiale für die Einrichtung von Quer-/Schrägparkplätzen bzw. zur Umwandlung von Längs- in Quer-/Schrägparkplätze bzw. für die zusätzliche Schaffung von Parkraum jeglicher Art?


Antwort erfolgt schriftlich


Zu 1.) und 2.)

Eine entsprechend der Anfrage differenzierte Datenbank zur Entwicklung der Pkw-Stellplätze wird von Seiten der Verwaltung nicht geführt, so dass die Beantwortung der Fragen nicht möglich ist.

Zu 3.)

Nach Einschätzung der Verwaltung sind im Stadtbezirk – insbesondere in den Bereichen mit sehr hohem Parkdruck – alle Möglichkeiten, sinnvoll Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne grundlegende (beitragspflichtige) Umgestaltung der Verkehrsanlage anzulegen, ausgeschöpft.








TOP 7.2.4.
Nutzbarkeit der Toilettenanlage auf dem Küchengartenplatz im Angesicht des geplanten Public Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft
(Drucks. Nr. 15-1362/2018)

Gemäß der Antwort auf eine Bürgerfrage in der Bezirksratssitzung am 25. April 2018 sollte die Toilettenanlage auf dem Küchengartenplatz kurzfristig wieder funktionsfähig gemacht werden. Nach Bürgerinformationen ist dies tatsächlich geschehen; allerdings ist die Anlage etwa seit Anfang Mai 2018 erneut außer Betrieb. Die Toilettentür trägt ein Schild, aus dem die Nichtnutzbarkeit der Anlage hervorgeht, das von der DSM Deutsche Städte Medien GmbH angebracht worden ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Was waren bzw. sind die Gründe für die erneute Schließung?

2. Wann ist mit der endgültigen Wiederinbetriebnahme insbesondere in Hinblick auf die geplante Nutzung des Küchengartenplatzes für Public-Viewing-Veranstaltungen im Rahmen der am 14. Juni 2018 beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft zu rechnen?

3. Wer ist tatsächlich für die Sicherstellung der Nutzbarkeit dieser Toilette zuständig, die Stadt Hannover oder die DSM Deutsche Städte Medien Gmbh?


Antwort erfolgt schriftlich


Zu 1.)

Nach einem starken Vandalismusschaden im November 2017, der die Außentür, das Waschbecken und das WC betraf, musste die Toilettenanlage geschlossen werden. So wurde das gesamte Türblatt verbogen sowie der elektrische Türantrieb abgerissen, welcher maßgeblich für die Barrierefreiheit ist. Ferner wurde das Türschloss derart demoliert, dass es nur noch in Teilen vorhanden war. Folgende Bestellungen und Arbeiten waren somit notwendig:


· Neues Türblatt nebst Einbau (Kosten: 4.300 €), 8 Wochen Lieferzeit
· Neuer Türantrieb nebst Einbau (Kosten: 2.700 €), Lieferzeit ca. 9 Wochen
· Zusätzliche mechanische Verstärkung des Türblattes (Kosten 3.200 €), Lieferzeit ca. 5 Wochen
· Ersatzschloss (Kosten 1.500 €); Lieferzeit 6 Wochen
· Austausch der zerstörten Sensortasten und der Wasserpumpe am Waschtisch, Ersatz des demolierten Spül-Sensors samt Abdeckung (Kosten: 1.800 €)


Insgesamt belief sich der Schaden auf insgesamt ca. 13.500 € sowie eine Gesamtreparaturzeit von mehr als 5 Monaten. Ferner wurde eine Graffitientfernung durchgeführt, welche insgesamt 3 Werktage sowie Kosten in Höhe von ca. 2.100 € beanspruchte. Diese Graffitientfernung hielt lediglich einen Tag, die Kabine wurde sodann erneut schadhaft besprüht.



Zu 2.)

Die Toilettenanlage ist am 29.05.2018 wieder in Betrieb genommen worden, mit kurzfristig auftretenden, neuen Schäden ist jedoch stets zu rechnen.

Nach aktuellem Stand wird die veranstaltungswirksame Übertragung der WM-Spiele in Linden ausschließlich auf dem Marktplatz sowie auf der Fährmannswiese stattfinden. Laut den Veranstaltern werden den Gästen, auch den Mobilitäts-eingeschränkten, über den Veranstaltungszeitraum in hinreichender Anzahl Bedürfnisanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Zu 3.)

Im „Toilettenvertrag“, der zwischen der Stadt Hannover (in Vertretung die Stadtentwässerung Hannover) und der DSM Deutsche Städte Medien GmbH besteht, übernimmt die DSM den Betrieb der öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet von Hannover mit allen Rechten und Pflichten. Damit verbunden ist eine Sicherstellung der Nutzbarkeit.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Es wurde nicht berichtet


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Mingers weist nochmals auf die am 29.08.2018 stattfindende zweite Sondersitzung zum Sicherheits- Ordnungskonzept im öffentlichen Raum hin. Die Veranstaltung wird um 18.00 Uhr im Freizeitheim Linden beginnen, im Anschluss wird die reguläre Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer stattfinden.

Es wurde berichtet


TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohner (A) spricht sich für den angesprochenen interfraktionellen Antrag zur Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden aus. Der Wunsch des Trägers, sein Personal an einem Standort zusammenzuführen, sei nachvollziehbar, aber nach der erfolgten Sanierung müsse der Standort wieder im Vorderhaus des Allerweges sein. Zudem müsse gewährleistet sein, dass die bisherigen NutzerInnen des kleinen Jugendtreffs Allerweg, unter pädagogischer Begleitung in das Jugendzentrum Posthornstraße überführt werden.

Er stellt weiter fest, dass bereits seit 2015 Haushaltsmittel für die Sanierung des Hinterhauses im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen, diese in der Drucksache jedoch als Mittel aus dem Investitionsmemorandum betitelt werden. Er möchte wissen, welche Angabe nun zutreffend ist.


Herr Mingers antwortet, dass nicht durch das Investitionsmemorandum finanziert wird, sondern dass städtische Mittel für die Sanierung des Vorderhauses vorgesehen sind. Er führt weiter aus, dass die pädagogische Begleitung der Überführung ermöglicht werden soll.

Einwohnerin (B) macht deutlich, dass sie von der Verwaltung Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelästigung auf dem Küchengartenplatz erwartet und findet es gut, dass die CDU- Fraktion heute einen Antrag hierzu einbringen wollte. Sie bezweifelt jedoch, dass eine Neuaufstellung der Hinweisschilder mit den vereinbarten Nutzungszeiten ausreichend sein wird. Sie möchte von der antragstellenden CDU-Fraktion wissen, wie die anvisierten Konsequenzen bei Nichtbeachtung aussehen könnten.

Bezirksratsfrau Steingrube antwortet, dass sie hierzu aktuell keine Aussage treffen könne, da dies Aufgabe der Verwaltung sei.

Bezirksratsherr Mallast äußert seine Einschätzung, dass es zunächst keine Konsequenzen gibt, da es sich lediglich um eine Vereinbarung handelt. Konsequenzen könnten sich erst für die Zeit ab 22.00 Uhr ergeben, wenn die Nachtruhe gestört wird.

Für Bezirksbürgermeister Grube hat die angesprochene Vereinbarung nach wie vor bestand, aber auch er sieht Probleme bei der Kontrolle der Einhaltung dieser Vereinbarung.

Herr Mingers kündigt den zweiten Termin zur Sondersitzung „städtisches Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ am 29.08.2018 an und stellt die Erörterung möglicher Lösungsansätze in Aussicht.

Einwohnerin (C) ergänzt, dass nicht nur SkaterInnen auf dem Küchengartenplatz das Problem sind. Die Lärmbelästigung im Allgemeinen habe zugenommen und diese hat mittlerweile ein nicht mehr zu ertragendes Ausmaß angenommen. Sie schätzt, dass die geltende Lärmschutzverordnung regelmäßig überschritten wird.

Bezirksratsherr Müller ergänzt, dass er eine Trinkerszene auf dem Küchengartenplatz ausgemacht hat und sieht dies ebenfalls sehr kritisch. Er äußert, dass das was die Verwaltung als Bürgerbeteiligung bezeichnet offensichtlich nicht ernst genommen werden kann, weil sonst auf dem Küchengartenplatz wohl nicht eine solche Betonwüste ohne Grünflächen entstanden wäre.

Bezirksratsherr Knoke widerspricht dieser Aussage. Er selbst hat an dieser Beteiligung teilgenommen und sie habe gut funktioniert. Viele Ideen und Anregungen wie beispielsweise Spielgeräte, wurden jedoch von den Beteiligten abgelehnt.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin kann die Aussage von Bezirksratsherr Knoke bestätigen und weist auch auf die durchgeführte Mediation hin.

Einwohnerin (D) teilt ihren Eindruck mit, dass nicht die SkaterInnen tagsüber das Hauptproblem sind, sondern die Feierenden am Abend bzw. in der Nacht.

Einwohnerin (E) ergänzt, dass es grundsätzlich eine Reihe von neuen Entwicklungen rund um die Belastung der AnwohnerInnen am Küchengartenplatz gebe, zu denen sie selber gehört. Auf diese neuen Entwicklungen müsse man vielleicht auch anders reagieren als bisher und daher vielleicht auch eine neue Bürgerbeteiligung starten. Sie verspricht sich daher zielführende Ergebnisse aus dem sogenannten Nachtkonzept für Linden-Limmer. Sie teilt weiter mit, dass sie eine Unterschriftensammlung gegen einen mögliches


Public-Viewing zur Fußball-WM 2018 organisiert hat und diese Liste dem
Oberbürgermeister sowie der Presse überreicht hat.

Bezirksbürgermeister Grube berichtet von einem Besprechungstermin an dem er teilgenommen hat. Dabei wurde er gefragt, ob er Informationen darüber hätte, warum sich die AnwohnerInnen des Küchengartenplatzes nun auch gegen ein Public-Viewing auf der „Fährmannswiese“ aussprechen und warum auf der Unterschriftenliste gegen das Public-Viewing am Küchengartenplatz so gut wie keine AnwohnerInnen des besagten Platzes zu finden sind.

Bezirksratsfrau Grobleben teilt ihren Eindruck mit, dass viele AnwohnerInnen von vermeintlichen Problembezirken nicht mehr zum Austausch bereit sind, was erheblich die Kommunikation erschwere. Sie spricht sich dafür aus in einen Dialog zu treten und insbesondere über die Frage zu sprechen, wem die Stadt und die öffentlichen Plätze gehören. Sie äußert, dass eine Stadtgesellschaft keine homogene Masse ist, sondern in verschiedene Gruppen zu unterteilen ist. In diesem Zusammenhang ist es für sie nicht akzeptabel, dass eine Gruppe über die anderen entscheidet. Sie hält zudem nichts davon, mit Verboten oder einseitigen Konzepten zu arbeiten, weswegen sie sich auch bei der Abstimmung zum Nachtkonzept enthalten hat. Diese würden das Zusammenleben aus ihrer Sicht eher erschweren als es zu regeln, zumal die Verbote nur zu einer Verdrängung führen würden.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin weist auf den Antrag seiner Fraktion zum geplanten Public Viewing hin (TOP 6.3.1.). Dieser wurde vor der Verlegung der Veranstaltung an die Fährmannswiese eingebracht mit dem Ziel, die Belastung der AnwohnerInnen rund um den Küchengartenplatz so gering wie möglich zu halten. Er unterstützt Bezirksratsfrau Grobleben in der Aussage, dass eine Gruppe nicht über andere entscheiden dürfe und plädiert dafür, dass wieder mehr miteinander gesprochen wird. Unstrittig ist, dass vorhandene Gesetze und Regelungen eingehalten werden müssen. Er geht davon aus, dass die vorgegebenen Werte der Lärmschutzverordnung mit Sicherheit regelmäßig überschritten werden. Mit dem Kompromiss der Verlegung der Veranstaltung auf die Fährmannswiese zeigt er sich einverstanden.

Bezirksratsherr Müller äußert, dass er mit dem neuen Veranstaltungsort nicht zufrieden ist und kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Verwaltung, für das kurzfristig organisierte Treffen in dieser Angelegenheit.

Einwohnerin (F) möchte wissen, wie man es zulassen konnte, dass in Linden überhaupt eine weitere Public-Viewing Veranstaltung genehmigt werden konnte. Andere Stadtteile hätten sich erfolgreich gegen diese Art von Veranstaltung gewehrt. Zudem irritiert es sie, wie kurzfristig dann die Veranstaltung vom Weißekreuzplatz auf die Fährmannswiese verlegt wurde, nachdem es die ersten kritischen Stimmen gab. In Anbetracht der allgemeinen Lärmbelästigung spricht sie sich gegen eine zweite Veranstaltung dieser Art in Linden aus. Sie möchten wissen, ob wenigstens mit ausreichend Auflagen gearbeitet wurde, um Sicherheit und Schutz vor Lärmbelästigung sicherzustellen.


Bezirksbürgermeister Grube antwortet zunächst, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem verhinderten Public-Viewing auf dem Weißekreuzplatz und dem beantragten Public-Viewing auf dem Küchengartenplatz gibt. Hierbei handelt es sich um verschiedene Veranstalter.



Die Auflagen für die geplante Veranstaltung auf dem Küchengartenplatz waren die strengsten, die jemals gemacht wurden und diese gelten in leicht geänderter Form nun auch für die Veranstaltung auf der Fährmannswiese. Er warnt eindringlich davor, jetzt zu sagen, dass diese nicht ausreichend seien. Er befürchtet, dass bei einer weiteren Verschärfung der Auflagen, die Durchführung von künftigen Veranstaltungen quasi unmöglich wird. Als Beispiel nennt er unter anderem das Limmerstraßenfest. Er möchte in die Situation kommen, dass man gemeinsam eine Regelung findet, die es für alle erträglich macht.
Er weist daraufhin, dass die Bebauung im Bereich der Fährmannswiese die geringste im Stadtbezirk ist. Er kann sehr gut verstehen, dass bei einigen die Belastungsgrenze erreicht ist. Was er jedoch nicht verstehen kann ist, dass man jetzt in jeder Hinsicht übertreibt und eine „Law and Order- Mentalität“ fordert.

Einwohnerin (G) teilt mit, dass sie Anwohnerin des Gilde-Carres ist und dort ungestörte Nächte verbringt. Sie vertraut der durchgeführten Lärmpegelmessung, regt aber an, diese vielleicht nochmal durchzuführen. In einer Stadt muss es nach ihrer Ansicht lebendig sein und sie schätzt Linden deswegen sehr.

Einwohnerin (H) schließt sich der vorangegangenen Aussage an und genießt ebenfalls die Vielfalt des Stadtteils.

Beigeordneter Machentanz kommt nochmal auf das Thema Public Viewing zurück und erläutert, dass die Gruppe Piraten und DIE LINKE. im Ausschuss „Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters“ einen Antrag gestellt hat, der bei Beschluss zur Folge gehabt hätte, dass ein Public-Viewing zentral auf dem Trammplatz stattfindet. Das Ampelbündnis hat jedoch dagegen gestimmt. Auch er hält die Fährmannswiese aufgrund der allgemeinen Belastung des Stadtteils für ungeeignet. Zudem teilt er seinen Eindruck mit, dass jeder zweite Standort für öffentliches Fußballschauen in Linden ist. Die gemachte Werbung für die Veranstaltung auf der Fährmannswiese wird seiner Meinung nach dazu führen, dass es die meistbesuchte Veranstaltung in ganz Hannover wird.

Bezirksbürgermeister Grube kritisiert, die aus seiner Sicht populistische Stimmungsmache einiger Parteien, für die in anderen Stadtbezirksräten in der Regel die AFD zuständig ist. Er teilt die Einschätzung der Medien, dass es sich bei dem Public-Viewing auf dem Küchengartenplatz um das größte in ganz Hannover handeln wird nicht.

Beigeordneter Machentanz erklärt, dass er es als beleidigend empfindet mit der AFD verglichen zu werden. Er erklärt weiter, dass er es für ratsam halten würde, dass Bezirksbürgermeister Grube die Sitzungsleitung an die wesentlich besonnere stellvertretende Bezirksbürgermeisterin abgibt, wenn er selber an der Debatte teilnehmen möchte.

Einwohnerin (F) hätte sich an dieser Stelle einen Bezirksrat gewünscht, der sich schützend vor die EinwohnerInnen des Stadtbezirks stellt und ein weiteres Public-Viewing verhindert hätte. Aufgrund der Lärmproblematik im Stadtbezirk erkläre sich auch, warum nicht nur AnwohnerInnen des Küchengartenplatzes die Unterschriftensammlung unterstützt haben.

Einwohner (I) sieht nicht im Public Viewing das Grundproblem, sondern in allem was danach kommt. Er führt aus, dass aus seiner Sicht niemand die Einhaltung der Auflagen kontrolliert. Als Beispiel führt er an, dass trotz seines Wissens nach bestehendem Verbots, die Fahrgeschäfte des Lindener Schützenfestes noch am gleichen Abend abgebaut werden. Er bezweifelt auch, dass veranstaltungsspezifische Lärmmessungen stattfinden.



Bezirksratsherr Dr. Gardemin schlägt aufgrund der vorgetragenen Äußerungen vor, mehr kooperativ miteinander zu arbeiten. Mit dem Sicherheit- und Ordnungskonzept und dem Antrag zum Nachtkonzept sind solche Prozesse bereits begonnen worden. In Bezug auf das Public-Viewing versteht er die Aufregung der Partei DIE LINKE. nicht, da sich diese im Rahmen der kurzfristig anberaumten Sitzung auch für die Verlegung ausgesprochen haben.
Das Problemstellungen sich im Anschluss an Veranstaltungen kann er nachvollziehen und man müsse nun sehen, wie damit umgegangen wird.

Bezirksratsherr Klenke kritisiert, dass es der Verwaltung trotz Einrichtung eines Ordnungsdienstes noch nicht gelungen ist, diesen ganztägig und an jedem Wochentag einzusetzen. Er erklärt, dass die Stadtverwaltung originär für Ordnungswidrigkeiten zuständig ist und nicht die Polizei. Er appelliert an die ZuschauerInnen zur zweiten Sondersitzung zum Thema Sicherheit- und Ordnungskonzept wieder zahlreich zu erscheinen um Herrn Dr. von der Ohe auf die nach wie vor bestehenden Probleme aufmerksam zu machen.

Bezirksratsfrau Fiedler äußert, dass es Veranstaltungen gibt die fest zu Linden gehören, wie beispielsweise das Schützenfest und das Fährmannsfest. Public-Viewing gehört ihrer Meinung nach nicht dazu und sie mutmaßt, welche Verbindungen der Gastronom zur Stadtverwaltung haben muss, um diese Genehmigung erhalten zu haben.

Einwohner (J) stellt sich als Vater eines Kindes vor, welches die Grundschule am Lindener Markt besucht. Von dort hat er erfahren, dass es anscheinend zu einem Wegfall der Mittel für die sogenannten Sprachförderstunden kommen soll und möchte wissen, ob dies dem Stadtbezirksrat bekannt ist.

Bezirksratsfrau Hamburg antwortet, dass die Sprachförderstunden aufgrund der vergangen Zuzugszahlen seit 2015 massiv ausgeweitet wurden und jetzt wieder zurückgefahren werden. Sprachförderung findet aber weiterhin statt. Dies sei jedoch kein Thema in städtischer Verantwortung und sie bietet dem Einwohner an, dieses bilateral zu erörtern und das Thema mit in den Landtag zu nehmen.

Durchgeführt von 20:03 Uhr bis 21:03 Uhr.

Bezirksbürgermeister Grube schloss die Sitzung um 22:15 Uhr.


für das Protokoll:


Rainer-Jörg Grube Daniel Pfingsten
Bezirksbürgermeister Schriftführer