Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 07.06.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 31.05.2018)
Protokoll (erschienen am 07.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 31.01.2019

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 7. Juni 2018,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem (Sitzungssaal)
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn 18:30 Uhr
Ende 19:20 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AFD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Öktem (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)

Presse:
Herr Behrens (Stadtanzeiger)






Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. E N T S C H E I D U N G

3.1.1. Sperrung des Gustav-Schenk-Weges
(Drucks. Nr. 15-1238/2018 mit 1 Anlage)

3.2. A N H Ö R U N G

3.2.1. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kita Katrin-Sello-Weg
(Drucks. Nr. 1037/2018)

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1504/2018)

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Lärmbelastung in den bzw. durch die Stadtbahnwagen der Linie 10
(Drucks. Nr. 15-1260/2018)

5.1.2. Buchenhecke Gartenbauschule
(Drucks. Nr. 15-1261/2018)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Polizeiliche Kriminalstatistik
(Drucks. Nr. 15-1266/2018)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Ganztag in der Grundschule Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1268/2018)

5.3.2. Einrichten von seitenversetzten Parkplatzmarkierungen in der Uhlenbornstraße in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1269/2018)

5.4. von Bezirksratsfrau Grammel

5.4.1. Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020"
(Drucks. Nr. 15-1301/2018)

5.4.2. Werstoffinsel Sternheimweg
(Drucks. Nr. 15-1302/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Errichtung eines Stadtteilzentrums am Davenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-0844/2018)

6.1.2. Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße
(Drucks. Nr. 15-1294/2018)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Ausbau der Badenstedter Straße in Badenstedt-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1265/2018)

6.3. von Bezirksratsherrn Hirche

6.3.1. Partielle Einbahnstraße Siegfriedplatz-Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-0881/2018 mit 1 Anlage)

6.4. von Bezirksratsherrn Egyptien

6.4.1. Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1308/2018)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1329/2018 mit 4 Anlagen)









I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt die Mitglieder des Stadtbezirksrates sowie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung.

Für den Tagesordnungspunkt 8. im nichtöffentlichen Teil liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor, welcher als in der Tagesordnung unter Punkt 8.1. behandelt wird.

Alle Anfrageantworten werden auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates heute nicht verlesen. Die Bezirksratsbetreuung wird sie fristgemäß schriftlich nachreichen.

Die Tagesordnung wurde ohne weitere Änderungen einstimmig festgestellt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 18:35 Uhr.

Folgende Themen werden angesprochen:
a. Wertstoffinsel Sternheimweg

Der 1. Sprecher führt aus, dass in diesem Bereich seit Monaten vermehrt ein richtiges Müllproblem entstanden ist und unterschiedlichste Abfälle unsachgemäß entsorgt werden. Bezirksratsfrau Grammel ergänzt, dass selbst Personen, die mit ihrem Fahrzeug an der Wertstoffinsel vorbeifahren, unangenehme Gerüche wahrnehmen und sich regelmäßig über den Gestank aufregen. Es steht dem Ort nicht gut, so eine Wertstoffinsel aufzustellen. Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf die Anfrage unter Tagesordnungspunkt 5.4.2., welche heute allerdings nicht mehr beantwortet wird. Er schlägt vor, das Thema nach Eingang der schriftlichen Anfrageantworten ggf. nach der Sommerpause erneut aufzugreifen.
b. Obdachlosenunterkunft „Am Bahndamm“

Die 2. Sprecherin erkundigt sich mit Bezug auf eine Presseberichterstattung nach der Schließung der Unterkunft für Obdachlose in der ehemaligen Paul-Dohrmann-Schule im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken und bittet um Auskunft, ob die Bewohner*innen vorgenannter Einrichtung in die Unterkunft Am Bahndamm umziehen werden.

Frau Sufin antwortet, dass derzeit nicht feststeht, wer zur Person zukünftig die Gemeinschaftsunterkunft „Am Bahndamm“ bewohnen wird. In Bezug auf vorgenannte Einrichtung informiert sie weiter, dass die Verwaltung beabsichtigt, das derzeitige Flüchtlingswohnheim mit Obdachlosen zu belegen. Eine entsprechende Beschlussdrucksache durchläuft aktuell die zu beteiligenden politischen Gremien.

Die Entscheidung des Rates der Landeshauptstadt Hannover steht noch aus; die Beratung und Beschlussfassung wird jedoch in Kürze erwartet. Frau Sufin sichert der 2. Sprecherin zu, ihr Anliegen an das Sachgebiet Unterbringung weiterzugeben.
c. Sperrung des Gustav-Schenk-Weges

Der 3. Sprecher würde sich freuen, wenn die Drucks. Nr. 15-1238/2018 heute beschlossen wird. Er kämpft schon seit Jahren darum, dass dieser Bereich beruhigt wird.

Bezirksbürgermeister Göbel beendet die Einwohner*innenfragestunde um 18:40 Uhr.

TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 3.1.1.
Sperrung des Gustav-Schenk-Weges
(Drucks. Nr. 15-1238/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

dem Einbau von Pollern am Standort Gustav-Schenk-Weg 51/53 zur Sperrung der Durchfahrtmöglichkeit für Schleichverkehr und zur allgemeinen Verkehrsberuhigung zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange werden nicht berührt.

Kostentabelle

Die Finanzierung der Poller erfolgt aus dem laufenden Haushalt.

Begründung des Antrages

Mit der Fertigstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze nach abgeschlossener Bebauung im Wohngebiet Badenstedt-West wurde insbesondere von den Anliegern des Gustav-Schenk-Weges ein vermehrter Kfz-Durchgangsverkehr mit hohen Geschwindigkeiten festgestellt, der die gebotene Vorsicht, Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit im Verkehrsberuhigten Bereich grob missachtet. Im Ergebnis einer Unterschriftensammlung durch Anlieger des Gustav-Schenk-Weges im Jahr 2017 stellte die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt den Antrag Nr. 15-1441/2017 zur Verkehrsberuhigung im Gustav-Schenk-Weg in Form einer Sperrung mit klappbaren Pollern in Höhe Haus Nr. 14. Diesem Antrag wurde nicht gefolgt, jedoch sollte mit Pollern und Markierung die Fahrbahn soweit eingeengt werden, dass die Geschwindigkeit durchfahrender Fahrzeuge gedrosselt wird.

Der verzeichnete, schnelle Kfz-Verkehr resultiert oft aus einer „Überholung“ der an der Haltestelle Lenther Chaussee stadteinwärts stehenden Busse über den Katrin-Sello-Weg / Gustav-Schenk-Weg / Sternheimweg, da eine Überholung der Busse auf der Lenther Chaussee durch die Anordnung der Haltestellen und der Querungsstelle nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich nur untergeordnet um Quartiersverkehr, sondern viel mehr um einen aus Richtung Lenthe kommenden Durchgangsverkehr.

Aufgrund der geraden Achslage, der mit 280 m sehr großen Länge des Gustav-Schenk-Weges, der Vielzahl zu berücksichtigender Grundstückszufahrten und –zugänge und der erforderlichen Mindestdurchfahrtbreiten für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge ist eine wirksame Unterbindung der schnellen Durchfahrten mithilfe von Teilabpollerung und Markierung der Straßenfläche nicht möglich. Zur Aufrechterhaltung der im Wohngebiet verkehrsbehördlich durch Zeichen 325 angeordneten Verkehrsberuhigung und der Vermeidung von wohngebietsfremdem Schleichverkehr ist der Einbau einer Pollerreihe die sicherste Lösung. aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover als zuständiges Entsorgungsunternehmen und OE 37 - Fachbereich Feuerwehr - haben ihr Einverständnis erteilt, sofern die Durchfahrt durch herausnehmbare oder klappbare Poller gewährleistet bleibt.

Bezirksratsherr Alfermann erinnert an den Antrag Nr. 15-1441/2017 der SPD-Fraktion und bittet alle Fraktionen um Zustimmung zu dieser Verwaltungsvorlage.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 3.2.
A N H Ö R U N G

TOP 3.2.1.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kita Katrin-Sello-Weg
(Drucks. Nr. 1037/2018)

Antrag,

zu beschließen

die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Kindertagesstätte Katrin-Sello-Weg, Katrin-Sello-Weg 93, in Trägerschaft der Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit GmbH, zum 01.08.2018 auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten sowie
ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leiterin der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen in Euro: 9.400,00 pro Jahr.

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

In der genannten Einrichtung wird das derzeitige o.g. Angebot immer weniger nachgefragt. Aus diesem Grund soll die Betreuungszeit in der vom Träger beantragten Form aufgestockt werden. Durch die Umsetzung der Aufstockung wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1504/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die Drucksache vor und begründet sie.

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2018-06-IB11
Empfänger/in: Johanntiter Unfallhilfe e.V.
Verwendungszweck: Ordnerprojekt für Geflüchtete im Flüchtlingswohnheim am Bahndamm
Zuwendungsbetrag: 200,00 €

2. Antrag Nr. 2018-07-IB11
Empfänger/in: Netzwerk 11 für Flüchtlinge - Lutz Glasmacher
Verwendungszweck: Projekt "Menschen treffen - Kontakte knüpfen - Mitmachen"
Zuwendungsbetrag: 1.225,00 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richtet.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen in Euro: 1.445,00.

Begründung des Antrages

Zu 1.:
Den Geflüchteten in der Unterkunft Am Bahndamm soll ein Dokumentenordner für Behördengänge übergeben werden.

Zu 2.:
Hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe möchten über ihre Arbeit informieren und interessierte Bürger zur Mitarbeit anregen.

Zu 1. und 2.:
Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 30.05.2018 mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen.

Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

TOP 5.
A N F R A G E N

Alle Anfragen werden auf Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet.

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Lärmbelastung in den bzw. durch die Stadtbahnwagen der Linie 10
(Drucks. Nr. 15-1260/2018)

Die Fahrgeräusche der meisten Stadtbahnwagen, die seit Herbst 2017 auf der Linie 10 eingesetzt werden, sind extrem laut – insbesondere in den Kurven und Kreuzungsbereichen. Auch schon in leichten Kurven wie zum Beispiel Höhe Freizeitheim Linden entsteht ein ohrenbetäubendes Dröhnen, das in der Bahn keine Gespräche ermöglicht. Selbst geringe Abweichungen vom Geradeauslauf verursachen erheblichen Lärm.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum sind die meisten der auf der Linie 10 eingesetzten Wagen derart laut und damit lauter als die alten grünen Wagen?

2. Warum gibt es erhebliche Abweichungen bezüglich des Lärms zwischen der Mehrzahl der Wagen und einigen wenigen der gleichen Baureihe?

3. Welche Möglichkeiten gibt es, die Fahrgeräusche zu reduzieren, um einen akzeptablen Fahrkomfort zu gewährleisten?

Zu 1.:
Die Stadtbahnwagen vom Typ TW 2000 („Silberpfeile“) und vom Typ TW 6000 („Grüne Bahnen“) unterscheiden sich grundsätzlich in der Konstruktion. Dies betrifft auch Details wie die Gestaltung der Wagenkästen oder auch der Anordnung und Konstruktion der Drehgestelle. Das hat zur Folge, dass sich die unterschiedlichen Stadtbahntypen auch bei der Geräuschentwicklung unterscheiden. Die Unterschiede sind also konstruktionsbedingt.

Zu 2.:
Unterschiede zwischen den Stadtbahnwagen des gleichen Typs können sich aus verschiedenen Randbedingungen ergeben, zum Beispiel dem Alter der Fahrzeuge, oder den Streckenabschnitten, auf denen sie eingesetzt werden.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Charakteristik der Fahrzeuge im Laufe der Einsatzdauer unterschiedlich entwickelt und sich nach einigen Jahren im Einsatz die Fahrzeuge in ihrem Verhalten voneinander unterschieden. Sofern es einzelne Fahrzeuge geben sollte, die deutlich mehr Geräusche entwickeln als andere, wäre eine Angabe der Wagennummer hilfreich. Die Hinweise dazu können unter der Nummer +49 511 1668-80 oder über das Kontaktformular auf der Internetseite uestra.de an den Kundenservice weiter gegeben werden.

Zu 3.:
Die Möglichkeiten, nachträgliche Anpassungen an Stadtbahnfahrzeugen vorzunehmen, sind leider sehr begrenzt. Die ÜSTRA hat jedoch den besonders angesprochenen Gleisbogen vor dem Freizeitheim Linden geprüft und die dort durch die Befahrung entstandenen Unebenheiten auf den Schienen entfernt. Dadurch sind die Fahrgeräusche bereits deutlich reduziert worden.

TOP 5.1.2.
Buchenhecke Gartenbauschule
(Drucks. Nr. 15-1261/2018)

Der Bebauungsplan 1734 „Westlich Gartenbauschule“ legt fest, dass die das Baugebiet westlich und südlich begrenzenden Hainbuchenhecken als „markantes landschaftsprägendes Element“ zu erhalten sind.

Bezugnehmend auf die Antwort der Verwaltung (Drucks. Nr. 15-2340/2016 F1) auf unsere Anfrage zum Erhalt der Buchenhecke Gartenbauschule für den Bezirksrat am 08.12.2016 ist leider festzustellen, dass die Hecke zur Heisterbergallee in weiten Teilen immer noch nicht den Festsetzungen des B-Planes entspricht.

Nur der westlichste Teil wurde gepflegt. Die unzulässige Mauer aus Gabionen steht nach wie vor. Sie wurde nur braun angestrichen. Davor wurden Heckenpflanzen gesetzt, von denen allerdings etliche inzwischen abgestorben sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie beurteilt die Verwaltung den aktuellen Zustand der Hecke entlang der Stadtbahntrasse in Bezug auf die Festsetzungen des B-Planes?

2. Wann ist mit einem Rückbau der Mauer und einer Wiederherstellung der Hecke zu rechnen?

Zu 1.: Der Bebauungsplan 1734 setzt entlang der Stadtbahntrasse eine „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ fest. In der Begründung ist ausdrücklich formuliert, dass hiermit ein Erhalt der dort befindlichen Hainbuchenhecke erreicht werden soll. Der Großteil der Hecke wird auf Veranlassung der jeweiligen Eigentümer mittlerweile adäquat gepflegt und regelmäßig geschnitten.

Dies gilt nicht für den Bereich des Grundstücks „An der Laubhütte 11-13“. Die dort vom ursprünglichen Investor errichtete Gabionenmauer widerspricht der o.g. Festsetzung des Bebauungsplans und ist auch aufgrund der Regelungen zu Einfriedungen in der örtlichen Bauvorschrift des Bebauungsplans unzulässig.

Etwaige Anpflanzungen vor der Mauer - also auf der südlichen Seite - können dies nicht heilen und befänden sich zudem auch unzulässiger Weise auf städtischem Grund.

Zu 2.: Die Bauherren hatten einen Befreiungsantrag für die Errichtung der Gabionenmauer eingereicht, der von der Bauverwaltung abgelehnt wurde. Gegen diese Ablehnung wurde ein Widerspruch geführt, dem nicht abgeholfen wurde. Es ist wohl beabsichtigt, einen erneuten Befreiungsantrag mit geänderten Unterlagen einzureichen. Vor diesem Hintergrund kann derzeit leider noch kein konkreter Termin genannt werden, zu dem eine Beseitigung der Mauer erfolgt.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Polizeiliche Kriminalstatistik
(Drucks. Nr. 15-1266/2018)

In den polizeilichen Kriminalstatistiken der vergangenen Jahre wurde lediglich die Gesamtsituation der Landeshauptstadt Hannover dargelegt, eine Einzelbetrachtung der Stadtteile wurde bislang nicht erstellt. Für das Jahr 2017 soll es nun eine stadtteilbezogene Statistik geben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wann wird die stadtteilbezogene polizeiliche Kriminalstatistik den Stadtbezirksräten vorgelegt?

Die Polizeidirektion Hannover hat im Rahmen eines Projektes geprüft, inwiefern eine stadtteilbezogene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) umsetzbar und erfolgsversprechend ist. Hierzu wurden auch Abstimmungsgespräche mit Vertreterinnern und Vertretern der Kriminologischen Forschungsstelle (KFS) und des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) durchgeführt, um weitere forschungsrelevante Parameter zu erhalten.

Das Projektergebnis wurde am 04.04.2018 durch Herrn Polizeipräsidenten Kluwe und Oberbürgermeister Schostok den 13 Bezirksbürgermeister*innen vorgestellt und mit den dortigen Teilnehmer*innen diskutiert. Die Polizeidirektion Hannover erstellt zurzeit einen aktualisierten Bericht. Nach dieser Aktualisierung soll, so wie in der Besprechung vom 04.04.2018 vereinbart, diese erneut dem o.g. Kreis vorgestellt werden. Die sich daran anschließende Veröffentlichung der „Stadtteil-PKS“ soll noch in diesem Jahr erfolgen.

TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Ganztag in der Grundschule Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1268/2018)

In den letzten Bezirksratssitzungen war immer wieder das Thema Ganztag in der Grundschule Ahlem ein wichtiges Anliegen der Eltern.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wird die Landeshauptstadt Hannover bis zur Einrichtung als Ganztagsschule eine Alternative anbieten bzw. das bisherige Angebot des VCP (Verband Christlicher Pfadfinder) weiter ausbauen bzw. sind dazu schon Gespräche mit dem VCP geführt worden?

2. Inwieweit wurde der Notfalltopf (für Schulen, die noch nicht im Ganztag sind) für die Grundschule Ahlem aufgestockt?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler können am Nachmittagsprogramm teilnehmen?

Zu 1.: Eine Nachmittagsbetreuung wird zurzeit für zwei Gruppen von je 20 Kindern an jeweils zwei Tagen in der Woche von 14:00 -16:00 Uhr angeboten. Eine Gruppe wird montags und donnerstags betreut, die andere dienstags und freitags. Eine Mittagsverpflegung in der Grundschule Ahlem findet derzeit nicht statt. Es ist geplant, die Betreuungsmaßnahme auszuweiten und entsprechend aus den Mitteln des sogenannten „Feuerwehrtopfes“ zu finanzieren. Die Verwaltung führt dazu bereits Gespräche mit der Schulleitung und dem VCP. Eine erste Kostenschätzung für die Erweiterung des Nachmittagsangebots an der Grundschule Ahlem liegt bereits vor und wird derzeit geprüft.

Zu 2.: Mit politischem Beschluss im Januar 2013 und letzter Anpassung zum Haushalt 2016 wurde der sogenannte „Feuerwehrtopf“ mit einem Ansatz von 230.000,00 € für die Finanzierung von Betreuungsangeboten verstetigt. Die Mittel dienen zur Finanzierung von Betreuungsmaßnahmen für Schulkinder in Stadtteilen, in denen erst zu späteren Zeitpunkten ausreichend Grundschulen zu Ganztagsschulen ausgebaut werden können.

Die Mittel werden befristet bis zur Einrichtung des Ganztagsbetriebs an einer Schule eingesetzt. In der Vergangenheit konnten somit gute Übergangslösungen als Betreuungsangebote geschaffen werden.

Im aktuellen Schuljahr werden mit einer Gesamtsumme von 219.500,00 € an drei Grundschulstandorten Betreuungsangebote aus dem „Feuerwehrtopf“ finanziert. Da die Nachfrage an Betreuungsplätzen anhält, ist geplant, an zwei Grundschulstandorten, unter anderem an der Grundschule Ahlem, das Betreuungsangebot zum kommenden Schuljahr zu erweitern. Gleichzeitig werden für zwei weitere Grundschulstandorte vorübergehende Betreuungsangebote initiiert. Die Mittel des „Feuerwehrtopfes“ werden somit in Gänze ausgeschöpft.

Zu 3.: Es ist geplant, das Angebot an der Grundschule Ahlem auf bis zu fünf Tage in der Woche für eine Anzahl von bis zu 40 Betreuungsplätzen zuzüglich einer kostenpflichtigen Mittagsversorgung auszuweiten.

TOP 5.3.2.
Einrichten von seitenversetzten Parkplatzmarkierungen in der Uhlenbornstraße in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1269/2018)

Nach Informationen von Bürgern wird häufig von PKW-Fahrern in der Uhlenbornstraße in Ahlem die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht eingehalten. Mit dem Einrichten von seitenversetzten Parkplatzmarkierungen in der Straße könnte man die PKW-Fahrer zur Drosselung ihrer Geschwindigkeit zwingen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie sieht die Verwaltung die Möglichkeit von Einrichten seitenversetzter Parkplatzmarkierungen in der Uhlenbornstraße?

2. Wann wäre mit der Umsetzung der möglichen Maßnahmen zur rechnen?

3. Wenn nein, welche anderen Maßnahmen sieht die Verwaltung, damit die PKW-Fahrer die Geschwindigkeit drosseln?

Zu 1. bis 3.: Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (dazu gehören auch Parkplatzmarkierungen) nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dieses kann bei der Uhlenbornstraße grundsätzlich nicht unterstellt werden. Die Fahrbahn ist sehr schmal und es findet dort überwiegend Anliegerverkehr statt.

Hinzu kommt, dass aufgrund des sehr geringen Parkdrucks die Parkbereiche insbesondere tagsüber kaum belegt sein dürften, so dass ein geschwindigkeitsreduzierender Effekt nicht eintreten könnte. Insofern kann die beantragte Parkmarkierung nicht rechtmäßig angeordnet werden. Es empfiehlt sich in solchen Wohnlagen, dass die Anwohnenden ihre Parkgewohnheiten - ggf. in gemeinschaftlicher Absprache - selbst so regeln, dass ein seitenversetzes Parken erfolgt. Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind nicht vorgesehen.

TOP 5.4.
von Bezirksratsfrau Grammel

TOP 5.4.1.
Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020"
(Drucks. Nr. 15-1301/2018)

Die Bundesregierung stellt Gelder für Kommunen zur Verfügung, die in der Außenluft im Jahr 2016 den Wert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten haben. Für Hannover lag der Wert im Jahr 2016 bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter (siehe auch Anfragen 2/192 und 2/193 vom 19. Februar 2018 an den Deutschen Bundestag). Auch für Hannover können damit Gelder für Maßnahmen zum Klimaschutz abgerufen werden.

Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs profitieren von diesem Sofortprogramm. In Ahlem, Badenstedt und Davenstedt verkehren die Buslinien 120, 580 und 581.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Sind Elektrobusse für die Linien 120 und 581 der ÜSTRA vorgesehen?

2. Erhält regiobus Gelder aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“, um die
Busse der Linie 580 auf Hybridantrieb umrüsten zu können?

3. Stehen auch Gelder für Umrüstungsmaßnehmen der Busse von Subunternehmern
wie Leo Lautenbach oder DAU BUS, die teilweise die Linie 580 bedienen, zur
Verfügung?

Zu 1. bis 3.: Sowohl ÜSTRA als auch regiobus möchten gern Fahrzeuge über das Aktionsprogramm „Saubere Luft“ fördern lassen. Regiobus hat bereits einen Antrag auf Förderung von Fahrzeugen gestellt. Da nicht alle Fahrzeuge zeitgleich ausgetauscht werden können, ist man bestrebt, die Anwohner*innen der besonders hochbelasteten Bereiche bevorzugt zu entlasten. Es ist daher vorgesehen, die Fahrzeuge auf den Regiobus-Sprinterlinien 300, 500 und 700 als erstes auszutauschen, da diese über hoch belastete Straßen bis in die Innenstadt hineinfahren.

Nach erfolgreich abgeschlossenem Pilotversuch mit drei Elektrobussen auf den Linien 100 und 200 plant die ÜSTRA, vorbehaltlich der Zustimmung der entscheidenden Gremien (u.a. der Region Hannover) und Sicherstellung der Finanzierung, die Umstellung von zunächst mehreren Innenstadtlinien, u.a. der Linie 120, auf Elektrobusbetrieb.

Gelder für Umrüstungsmaßnahmen von Bussen stehen generell nur nach einem bewilligten Antrag zur Verfügung.

TOP 5.4.2.
Werstoffinsel Sternheimweg
(Drucks. Nr. 15-1302/2018)

Mit der Erweiterung der Wertstoffinsel im Sternheimweg durch einen weiteren Container für Altpapier ist das Ausmaß der regelmäßigen Verunreinigungen um den Bereich der Container erheblich vergrößert worden. Die Unrat- und Müllansammlungen erwecken den Eindruck, dass es sich hier um einen unkontrolliert entstandenen Müllentsorgungsplatz handelt.

Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Grenze des Zumutbaren überschritten. An warmen Tagen verströmt der Unrat Gerüche aus, Ratten und Ungeziefer können dort leicht einen Lebensraum finden. Zudem sammelt sich der Müll oft ganz nah am Fahrbahnrand an.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Kontrolliert und reinigt aha den Bereich der Wertstoffinsel täglich?

2. Wenn nicht, warum erfolgt keine tägliche Reinigung?

3. Warum wird die Wertstoffinsel nicht an einen anderen, besser geeigneten Ort verlegt,
obwohl die gravierenden und nicht in den Griff zu bekommenden Verunreinigungen
bekannt sind?

Zu 1. und 2. (von aha beantwortet): Der Standort der Wertstoffinsel in Hannover - Badenstedt, Sternheimweg wird im Rahmen einer „Wochenkontrolle“ wöchentlich immer am Montag angefahren und gesäubert. Dies ist erforderlich, da hier über die Wochenenden regelmäßig ca. 1,5 bis 2 m³ Abfälle (Grünschnitt, Restmüll, Sperrmüll) abgeladen werden. In der restlichen Woche kommt es häufig vor, dass es erforderlich wird, kleinere Mengen „wild“ abgelagerte Abfälle zu beseitigen. Der größere Verunreinigungsgrad an diesem Standort hat sich durch die Beistellung des Altpapiersammelbehälters nochmals verstärkt. Die vorhandene Kapazität für die angelieferten Papiermengen reicht nicht aus, leider ist auch ein Teil der Kunden nicht gewillt, die großen Kartons zu zerreißen.

Diese werden dann einfach daneben abgestellt. Bei sehr großen Pappkartons (von Möbeln, Fernsehern, Fahrräder etc.) wird eine gesonderte Abholung mit einem regulären Altpapierentsorgungs - LKW durchgeführt. Weiterhin wird die Wertstoffinsel donnerstags durch die reguläre Standplatzreinigung gesäubert. Sollten durch die aha Abfallfahnder in der Zwischenzeit weitere Verunreinigungen festgestellt werden, wird eine weitere Säuberung durch die sogenannte „schnelle Eingreiftruppe“ disponiert. Die Entleerung der Altpapiersammelbehälter erfolgt immer am Montag und der Sammelbehälter für Altglas immer am Mittwoch.

Zu 3. (von der Verwaltung beantwortet): Der Standort der Wertstoffinsel ist Bestandteil des Konzeptes „Wertstoffinseln im Stadtgebiet“ und als solcher auch beantragt. Die Lage führt aufgrund der reduzierten Sozialkontrolle eher dazu, auch größere Beistellmengen abzuladen. Dies ist bei anderen, ähnlich gelagerten Standorten in anderen Quartieren ebenfalls zu beobachten. Hier kann aber mit einem dem angepassten Reinigungszyklus entgegengewirkt werden. Auflage der von der Landeshauptstadt als Straßenbaulastträger erteilten Sondernutzungsgenehmigungen ist die konsequente und situationsbedingte Reinigung der Flächen. Aha wurde bereits auf die Einhaltung der Auflage diesbezüglich hingewiesen.

Die Verwaltung kontrolliert diesen Standort regelmäßig. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf, aufgrund der zwar häufiger auftretenden aber verhältnismäßigen Vermüllung diesen Standort zu verändern. In fußläufiger Entfernung in diesem Quartier ist kein Alternativstandort möglich.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Errichtung eines Stadtteilzentrums am Davenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-0844/2018)

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek erläutert ihren Antrag und bittet um Unterstützung.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge im Rahmen der Sanierungsgebiete im Programm „Soziale Stadt“ prüfen, ob aus Städtebauförderungsmitteln ein barrierefreies, multifunktionelles und integratives Stadtteilzentrum am Davenstedter Markt für unseren Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichtet werden kann.

Begründung:

Dieser Stadtteil Davenstedt liegt in sehr reizvoller Umgebung unseres Stadtbezirks. Es wohnen im direkten Umfeld etwa 3.000 Einwohner, davon etwa 700 Bürger aus anderen Nationalitäten. Das Terrassenhaus, soziale Wohnungen aber auch Privatbesitzer von Reihen-, Zwei- und Einfamilienhäuser prägen das Bild dieses Stadtteils. Es ist ein bei den Bewohnern sehr beliebter Ort mit wenig Zuwachs oder Fluktuation. Wie bereits bekannt, verödet derzeit der Kern des Stadtteils Davenstedt um den Marktplatz, der als sozialer Brennpunkt gewertet wird. Neue Konzepte zur Verbesserung dieser Wohnverhältnisse fehlen.

Aufgrund dessen beauftragen wir die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zu prüfen, ob am Davenstedter Markt ein neues lebendiges, barrierefreies, multifunktionelles und integratives Zentrum für Stadtteil Bildungs- und Kulturarbeit als Begegnungsort für alle Bürger aller Altersstufen errichtet werden kann.

Der Davenstedter Markt ist ein idealer Standort für einen Stadtteilzentrum als Verbindungs-Treffpunkt, der stark durch Felder, Sportanlagen und Schrebergartenkolonien abgeschnittenen und voneinander getrennten Stadtteilen Ahlem und Badenstedt. Es gibt in unserem Stadtbezirk zwar mehrere Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sowie Angebote für Stadtteilmütter und für Senioren oder Sportangebote in den Sportvereinen.

Unser Stadtbezirk braucht jedoch ein Stadtteilzentrum als Begegnungsort für die Bewohner aller Altersstufen mit integrativen Konzepten und Angeboten sowohl für Erwachsene als auch für Familien. Die Anwohner des Stadtbezirks müssen sich immer wieder an die Angebote im Stadtzentrum orientieren, da unsere Stadtteile von zentralen Bildungsangeboten durch Lindener Hafen und Schnellweg abgeschnitten sind. Diese Situation erzeugt kein Gemeinschaftsgefühl vor Ort.

Es mangelt derzeit in unserem Stadtbezirk an ausreichenden Räumlichkeiten für

ü gute Bildungs- und Kulturelle Angebote für Erwachsene,
ü Frauenspezifische Angebote für Gesundheit und Fitness,
ü geeignete Räume für Kurse, Tagungen, Seminare oder Lerngruppen
ü große Räume für Ausstellungen, Lesungen oder Veranstaltungen und
ü dauerhafte Begegnungsorte für integrative Angebote und Projekte erwachsener Migranten.

Die vorhandenen Räumlichkeiten in Plantage und in der Bücherei sind nicht ausreichend für eine Erweiterung um derartige Angebote für Erwachsene zu bieten. In einem Stadtteilzentrum könnten vorhandene, weit auseinanderliegende Angebote aus Ahlem, Badenstedt und Davenstedt zusammengeführt werden und eine erfolgreiche vernetzte Stadtteilarbeit stattfinden.

Weitere Möglichkeiten eines Stadtteilzentrums im Davenstedter Markt wären, Räume für ein Bürgerbüro, für Empfänge und größere Bürgerversammlungen zu schaffen. Diese Räume könnten aber auch für Feste und sonstige Aktivitäten an Stadtteilbewohner angemietet werden. Ein Stadtteil-Café würde sicherlich gerne angenommen werden. Die grüne Lunge an der Fösse wird von den Stadtteilbewohnern gerne benutzt.

Ein gelungenes Beispiel für eine Umsetzung ist das Stadtteilzentrum KROKUS am Kronsberg. Für Besucher aus dem Umland wäre dieses Stadtteilzentrums mit der Buslinie #581 und aus anderen Stadtteilen mit der Buslinie #120 unmittelbar erreichbar. Allerdings muss die Transportverbindung Nordwest-Südwest im Stadtteil verbessert bzw. weiterhin gewährleistet werden.

Im Rahmen der Sanierungsgebiete im Programm „Soziale Stadt“ könnte man hierdurch erreichen, dass aus Städtebauförderungsmittel eine Verbesserung des Angebots an bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der Lebenssituation erwachsener, alter, ausländischer und behinderter Menschen im Stadtteil ermöglicht wird.

Bezirksratsherr Stamer findet, dass ein Stadtteilzentrum an dieser Stelle nicht viel Sinn macht.

Er zeigt die Entwicklungen zum anliegenden NP-Markt und den damit verbundenen neuen Möglichkeiten auf und kündigt einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion für die nächste Sitzung an. Bezirksratsherr Alfermann erwidert, dass gerade der Weggang des NP-Marktes ein Stadtteilzentrum der richtige Weg ist, um den Davenstedter Markt zu beleben. Bezirksratsherr Stamer entgegnet, dass erstmal abgewartet werden muss, welche konkrete Entwicklung hier eintreten wird.

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek unterstreicht ihre Zielvorstellung, die sie mit dem Antrag verfolgt. Sie hält fest, dass der Davenstedter Markt ein sozialer Brennpunkt ist und soziale Angebote und insbesondere Bildungsangebote im Stadtbezirk dringend notwendig sind. Bezirksratsherr Alfermann ergänzt, dass der Zeitpunkt der Antragstellung strategisch günstig ist. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt signalisiert Zustimmung und gibt den Hinweis, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt.

Bezirksratsfrau Grammel möchte wissen, wie es mit dem Kulturtreff Plantage weitergeht. Sie hat in der Presse gelesen, dass der aktuelle Standort aufgegeben werden muss. In Anbetracht dessen wäre es sinnvoll, sich nicht auf den NP-Markt zu versteifen sondern direkt ein neues Gebäude zu errichten, indem der Kulturtreff Plantage mit einem Stadtteilzentrum verbunden werden könnte.

Bezirksratsherr Höhne sagt für die CDU-Fraktion, dass die Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich sehr wichtig sind. Das Gebäude der Sparkasse Hannover könnte in das Eigentum der Stadtverwaltung Hannover überführt werden. Dies ist am wahrscheinlichsten. Dagegen erscheint es als unwahrscheinlich, dass das Gebäude eines insolventen Eigentümers ggf. im Rahmen einer Zwangsversteigerung an die Stadtverwaltung Hannover übergeht. Daher signalisiert er Enthaltung für die CDu-Fraktion.

Herr Graen erläutert, dass das betreffende Gebäude bereits letzte Woche den Eigentümer gewechselt hat und die Zwangsversteigerung durchgeführt und abgeschlossen wurde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen

TOP 6.1.2.
Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße
(Drucks. Nr. 15-1294/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert in der Containerunterkunft in der Petit-Couronne-Straße dafür Sorge zu tragen, dass

a.) eine ausreichende Ausstattung mit Sozialarbeitern vorgehalten wird,

b.) ein erfahrener Sicherheitsdienst zur Herstellung der Ordnung eingesetzt wird,

c.) Bewohner, die eine Straftat begehen oder fortgesetzt Ordnungswidrigkeiten begehen auf andere Unterkünfte separat verteilt werden.

Begründung:

Die für die Anwohner unerträglichen Zustände haben den Stadtbezirksrat in seiner letzten Sitzung ausführlich beschäftigt und auch nachhaltigen Widerhall in den Medien gefunden.

Straftaten, Grenzübertritte, Schulabsentismus können und dürfen nicht akzeptiert werden. Die Lebensqualität der Menschen darf nicht über ein besonderes Maß hinaus leiden.

Leider ist vor Ort festzustellen, dass insbesondere aufgrund der Belegung immer wieder ein hohes Konfliktpotential besteht und die Anwohner sich zunehmend mehr gestört, aber auch bedroht fühlen.

Das ist nicht hinnehmbar und die Stadt muss Sorge dafür tragen, dass ein gutes Miteinander wieder möglich ist, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Straftaten und fortgesetzte Ordnungswidrigkeiten müssen allerdings sofort geahndet werden und zu Konsequenzen führen.

Der Antrag wird auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Ausbau der Badenstedter Straße in Badenstedt-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1265/2018)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt stellt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bezirksrat zeitnah verschiedene Möglichkeiten der Neugestaltung der Badenstedter Straße zwischen den Haltestellen Am Soltekampe und Riechersstraße vorzustellen.

Begründung:

Da in einem Teilbereich des genannten Straßenabschnitts die Stadtbahngleise auseinandergezogen werden müssen, um den Einsatz der neuesten Stadtbahnwagen zu ermöglichen, ergibt sich die Chance den Straßenraum neu zu gestalten. Es ist wünschenswert, dass der Bezirksrat frühzeitig einbezogen wird und über Alternativen beraten kann.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Hirche

TOP 6.3.1.
Partielle Einbahnstraße Siegfriedplatz-Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-0881/2018 mit 1 Anlage)

Wegen Abwesenheit von Bezirksratsherrn Hirche verliest Bezirksbürgermeister Göbel den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, Einbahnstraßen an folgenden Straßenstellen einzurichten:

a) „Siegfriedplatz“: Vom „Kriemhildenweg“ bis „Kriemhildenweg“

b) „Siegfriedweg“: Vom „Kriemhildenweg“ bis „Siegfriedplatz“

Begründung:

Handlungsbedarf

a) Die schlechte Einsicht der Einmündung von dem „Kriemhildenweg“ in den „Siegfriedweg“ und den „Siegfriedplatz“ durch die Bepflanzung des „Siegfriedplatz“ führt zu einer stark erhöhten Unfallgefahr. Anwohner berichten über häufige Beinahezusammenstöße an den Einmündungen von „Siegfriedweg“ / „Siegfriedplatz“ in den „Kriemhildenweg“.

b) Bei parkenden Autos ist eine Begegnung zweier Autos kaum möglich.

Lösung

a) Die Einbahnstraßenregelung ist die kostengünstigste Alternative.

b) Bremsschwellen erhöhen die Sturzgefahr für Radfahrer und für Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit die Gefahr aufzusetzen.

c) Die Richtung gegen den Uhrzeigersinn folgt dem gewohnten Parkverhalten der Anwohner.

Bezirksratsherr Alfermann signalisiert Ablehnung für die SPD-Fraktion. Ihm sind keine Unfallsituationen bekannt. Bei Beachtung der geltenden Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelungen dürfte es keine Probleme geben. Bezirksratsherr Rosenzweig führt aus, dass eine Einbahnstraße im Zweifel zum schnelleren Fahren verleitet. Bezirksratsherr Egyptien schließt sich diesen Ausführungen an. Bezirksratsherr Bretthauer macht darauf aufmerksam, dass die Anwohner durch eine solche Regelung mit vermehrtem Verkehr konfrontiert werden würden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

0 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Egyptien

TOP 6.4.1.
Vorstellung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1308/2018)

Bezirksratsherr Egyptien trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dem Stadtbezirksrat zeitnah die Informationsdrucksache Nr. 1004/2018 („Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover“) vorzustellen und über den aktuellen Sachstand sowie die Planungen zu berichten unter besonderer Berücksichtigung der Vorhaben bzw. Ideen mit Auswirkungen auf Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Begründung:

Die digitale Transformation ist ein Schwerpunktthema auf der hannoverschen Agenda. Digitalisierung betrifft (fast) alle Bereiche des städtischen Lebens und sollte deswegen auf allen Ebenen der Politik auf der Tagesordnung stehen. Mit einer frühzeitigen Einbindung des Stadtbezirksrates in den Planungsprozess kann sichergestellt werden, dass die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden und Anregungen aus Ahlem, Badenstedt und Davenstedt in das Verwaltungshandeln einfließen können.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1329/2018 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die interfraktionellen Zuwendungsanträge vor und begründet sie.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2018-19-STBR11
Empfänger/in: ASG e.V.
Verwendungszweck: Projekt "Grundlagen der Elektroinstallation"
Zuwendungsbetrag: 2.553,00 €

2. Antrag Nr. 2018-20-STBR11
Empfänger/in: DLRG Ortsgruppe Badenstedt e.V.
Verwendungszweck: Einsatzkleidung und persönliche Schutzausrüstung
Zuwendungsbetrag: 1.200,00 €

3. Antrag Nr. 2018-21-STBR11
Empfänger/in: AWO Region Hannover - Jugendtreff „Die Insel“
Verwendungszweck: Anschaffung von Notebooks und Drucker für Medienarbeit
Zuwendungsbetrag: 1.700,00 €

4. Antrag Nr. 2018-22-STBR11
Empfänger/in: Jugendzentrum Salem
Verwendungszweck: Beschaffung einer neuen Tischtennisplatte
Zuwendungsbetrag: 389,99 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2018 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Einzelabstimmung.

Abstimmungsergebnisse über die interfraktionellen Zuwendungsanträge Nrn. 2018-19-STBR11, 2018-20-STBR11, 2018-21-STBR11:
Jeweils einstimmig

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-22-STBR11:
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 19:20 Uhr und wünscht allen Anwesenden eine schöne Sommerzeit.

Für das Protokoll:



Rainer Göbel Adem Öktem
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer