Sitzung Ratsversammlung am 31.05.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 25.05.2018)
Protokoll (erschienen am 26.10.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 21.08.2018

PROTOKOLL

19. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 31. Mai 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.17 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
(Ratsherr Hirche) (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15 - 18.25 Uhr TOP 11
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) 15 - 18.00 Uhr TOP 11
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. Februar 2018

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der CDU-Fraktion zur Rathaussanierung
(Drucks. Nr. 0967/2018)

3.2. Anfrage der Fraktion Bündnis 90Die Grünen zu Glyphosat in Hannover
(Drucks. Nr. 0968/2018)

3.3. der AfD-Fraktion

3.3.1. zu Jugendbanden in der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade
(Drucks. Nr. 0969/2018)

3.3.2. zur Belastung des Wohnungsmarktes durch sogenannte "Flüchtlinge"
(Drucks. Nr. 0970/2018)

3.4. der FDP-Fraktion

3.4.1. zum Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule
(Drucks. Nr. 0971/2018)

3.4.2. zur korrekten Aufstellung von Luftmessstationen
(Drucks. Nr. 0972/2018)

3.5. Anfrage der CDU-Fraktion zur Stärkung der Standortattraktivität der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1058/2018)

3.6. Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Gewalt an Schulen
(Drucks. Nr. 1233/2018)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Nachbenennung von Herrn Till Rühl als Mitglied im Beirat zur Förderung von
Jugendkulturen
(Drucks. Nr. 0840/2018)

4.2. Neues Mitglied des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 1050/2018)

4.3. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1328/2018)

4.4. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1371/2018)

5. Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1152/2018)

6. Änderung der Dezernatsverteilung für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zur Klärung der organisatorischen Zuordnung der Fachbereiche Personal und Organisation sowie Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1203/2018 mit 1 Anlage)

6.1. Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1203/2018: Änderung der Dezernatsverteilung
(Drucks. Nr. 1336/2018 mit 1 Anlage)

7. Hannover.de Relaunch 2019/2020
(Drucks. Nr. 1172/2018)

8. Einrichtung eines Kuratoriums
zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 0627/2018 N2 mit 1 Anlage)

9. Einrichtung eines Beirats zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 0977/2018 N1 mit 1 Anlage)

10. Einrichtung einer künstlerischen Beratung und eines Kulturrates zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ für den Zeitraum der Bewerbungsphase 2018 - 2020
(Drucks. Nr. 1157/2018)

11. Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Drucks. Nr. 0441/2018 N1 mit 1 - bereits mit Drs. Nr. 0441/2018 übersandt Anlagen)

12. medcon & more GmbH, anteilige Übernahme der Geschäftsanteile des Mitgesellschafters, Medizinische Hochschule Hannover und strategische Neuausrichtung der Gesellschaft
(Drucks. Nr. 0835/2018)

13. Bebauungsplanangelegenheiten

13.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0491/2018 mit 3 Anlagen)

13.1.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0491/2018 E1 mit 1 Anlage)

13.1.2. und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0999/2018)

13.2. Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B),
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0508/2018 mit 3 Anlagen)

13.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0778/2018 mit 3 Anlagen)

13.4. 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee"
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1036/2018 mit 4 Anlagen)

13.5. 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß-Buchholz / "südlich Paracelsusweg"
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1184/2018 mit 4 Anlagen)

14. Antrag der AfD-Fraktion zur Berücksichtigung von Orchestern im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung
(Drucks. Nr. 0682/2018)

15. Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Akzeptanz von städtischen Obdachlosenunterkünften
(Drucks. Nr. 0787/2018)

16. A N T R Ä G E

16.1. Antrag von Ratsherrn Braune zu Radfahrerampelanlagen
(Drucks. Nr. 1046/2018)

16.2. Antrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 1197/2018)

17. Grundstücksangelegenheiten

17.1. Weiterverkauf Am Marstall Ost
(Informationsdrucks. Nr. 0606/2018)

17.2. Verkauf des Grundstücks Helmkestraße/Rehagen
(Drucks. Nr. 0900/2018 mit 3 Anlagen)

18. Betreiberverträge

18.1. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Janusz-Korczak-Allee 16
(Drucks. Nr. 0670/2018 mit 6 Anlagen)

18.2. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße 25 A-J
(Drucks. Nr. 0775/2018 mit 1 Anlage)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass der Punkt 3.1. - Anfrage der CDU-Fraktion zur Rathaussanierung mit der Drucks. Nr. 0967/2018 von der Tagesordnung abzusetzen sei, da die Fraktion der CDU die Anfrage zurückgezogen habe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) verwies im Weiteren auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Der Rat beschloss, die Punkte 17 und 18 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. Februar 2018
Mit einer Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 22. Februar 2018 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Rathaussanierung
(Drucks. Nr. 0967/2018)
Von der Fraktion der CDU zurückgezogen.

TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90Die Grünen zu Glyphosat in Hannover
(Drucks. Nr. 0968/2018)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0968/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Auf welchen Flächen in der LHH ist der Einsatz des Pestizids Glyphosat weiterhin erlaubt (bitte aufschlüsseln nach städtischen und privaten Flächen, sowie nach Kategorien Landwirtschaftsflächen, Kleingärten, Hausgärten, Grünflächen, Sportflächen)?

Nach der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ist der Einsatz auf gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen entsprechend den Anwendungshinweisen weiterhin erlaubt. Glyphosathaltige Mittel sind im Fachhandel sowohl für Fachanwender (Gärtner, Landwirte) als auch in Kleingebinden für Privatanwender beziehbar. Seit 2015 erteilt die Landwirtschaftskammer jedoch keine Ausnahmegenehmigungen mehr für den Einsatz auf befestigten Flächen.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün verzichtet bei der Pflege der öffentlichen Grünflächen und sonstigen stadteigenen Flächen (Friedhöfe, Schulsportflächen, Forst- und Grünlandflächen) seit 2015 vollständig auf Glyphosat.
Der Fachbereich Herrenhäuser Gärten verzichtet bei der Pflege öffentlicher Flächen auf den Einsatz von Glyphosat.
Der Fachbereich Sport und Bäder verwendet bei der Pflege in den von ihm betriebenen Sportstätten und Bädern ebenfalls kein Glyphosat. Die Vereine, die Sportanlagen auf städtischen Grundstücken in eigener Regie unterhalten, werden aktuell noch einmal darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Glyphosat auf städtischen Grundstücken nicht zugelassen ist.
Bei den Städtischen Häfen wird seit etwa einem Jahr vollständig auf den Einsatz chemischer Mittel (auch Glyphosat) verzichtet. Dieser vollständige Verzicht befindet sich noch in einer Erprobungsphase.
Für den Bereich Kleingärten ist die Verwendung von Herbiziden in der Gartenordnung Hannover vom 06.03.2004 unter Punkt 4.2 untersagt.
Auf verpachteten städtischen Ackerflächen, die konventionell bewirtschaftet werden, darf entsprechend der Zulassung Glyphosat angewandt werden.
Eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ist nur dann erlaubt, wenn ein Ernteausfall droht. Glyphosat wird dann eingesetzt, um die Reife der Feldfrüchte zu beschleunigen und gleichzeitig das Durchwachsen von unerwünschten Wildkräutern einzudämmen.
Über die Anwendung von Glyphosat auf privaten Flächen liegen uns keine Kenntnisse vor.

Frage 2:
Welche Möglichkeiten gibt es, den Einsatz des Pestizids Glyphosat in Hannover weiter einzudämmen (z.B. durch Verordnungen, bei der Verlängerung städtischer Pachtverträge, Information)?
Analog zum bereits praktizierten Ausschluss von genverändertem Saatgut kann in den Pachtverträgen mit Landwirten ein privatrechtliches Anwendungsverbot von Glyphosat bei Verlängerung/Neuabschluss von Verträgen durchgesetzt werden. Darüber hinaus lässt sich Glyphosat nicht generell mit einer Verordnung verbieten, da es EU-weit zugelassen ist.
Außerdem soll die Verwendung von Glyphosat auf städtischen Ackerflächen durch die stufenweise Umwandlung der konventionell bewirtschafteten Ackerflächen in ökologische Bewirtschaftung eingedämmt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, langfristig eine umfassende und grundlegende umweltgerechte Bewirtschaftung zu realisieren, die ohne den Einsatz von Glyphosat oder anderen Pflanzenschutzmittel auskommt, die Umwelt, Natur, Menschen und Tiere schädigen könnten.

Frage 3:
Wie kann sichergestellt werden, dass Glyphosat bei der erlaubten Ausbringung nicht auf Flächen verweht wird, die frei von Pestiziden bleiben sollen (z.B. Kleingärten, Grünflächen, Spielplätze, Wohnsiedlungen)??

Der Anwender von Pflanzenschutzmitteln hat eine besondere Sorgfaltspflicht und die Anwendungshinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu beachten, hierzu zählen insbesondere Abdrift (Verwehung) und Abstand von Gewässern.
Gärtner und Landwirte haben seit 2015 einen Sachkundenachweis nach Pflanzenschutzgesetz zu führen. Ohne diesen Sachkundenachweis ist der Erwerb von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel gar nicht möglich. Der Prüfdienst der Landwirtschaftskammern kontrolliert regelmäßig diesen Sachkundenachweis als auch den Einsatz von Herbiziden.

Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie sich die Verwaltung die im letzten Jahr beschlossene Umsetzung des Agrikulturprogramms vorstelle und weiter, warum die Landeshauptstadt Hannover dem Demeter Betrieb die für ihn überlebensnotwendigen Flächen nicht zur Verfügung stelle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette merkte an, dass die Zusatzfrage mit dem eigentlichen Thema Glyphosat nichts zu tun habe. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass die Verwaltung zurzeit dabei sei, ein Verfahren zum Ratsbeschluss zu erarbeiten. Aktuell befände man sich in der Abstimmung mit den betroffenen Landwirten und Kammern. Ferner habe man die automatische Laufzeitverlängerung von drei auf ein Jahr herabgesetzt, um nach dem Beschluss im Rat zeitnah mit der Vergabe der Flächen beginnen zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Verwaltung mit dem Kronsberghof in Kontakt stünde und mit den Hintergründen zum Bedarf von zusätzlichen Freiflächen vertraut sei. Allerdings sei es notwendig, dass dafür zunächst einmal entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden müssten.

Ratsherr Kreisz (SPD) fragte, ob die Vorlage des Sachkundenachweises auch für Kleingärtner gelte und wie die Einhaltung des Abstandes zu von Glyphosat freizuhaltenden Flächen kontrolliert werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass Herbizide mit der Änderung der Kleingartenordnung Hannover vom 6. März 2004 nicht zugelassen seien. Zudem wäre die Landwirtschaftskammer Ansprechpartner in Hinblick auf die Sachkundenachweise, die Abstandsproblematik und den Einsatz von Herbiziden, da die Landeshauptstadt Hannover für derartige Kontrollen personell nicht ausgestattet wäre.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Einsatz von Glyphosat auf ökologisch bewirtschafteten Flächen zulässig wäre. Ratsherr Drenske fragte ferner, ob die Verwaltung Ausführungen zu den Übergängen der Flächen in Zusammenhang mit dem Landwirtschaftsprogramm der Stadt machen könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass die ökologische Bewirtschaftung von Flächen mit dem Verzicht von Glyphosat einhergehen würde. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass die Verwaltung das Konzept zum Agrikulturprogramm nach Fertigstellung präsentieren werde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, welche Erkenntnisse die Verwaltung zu den Auswirkungen von Glyphosat auf das Grundwasser gewonnen habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden müsste.

Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung stützt ihre Erkenntnisse zu eventuellen Glyphosatbelastungen im Grundwasser auf sogenannte Grundwassermonitorings. Vorangestellt lässt sich grundsätzlich allgemein festhalten, dass Pflanzenschutzmittel (PSM) aus Vorsorgegründen im Grundwasser nicht vorhanden sein sollten; ihr anhaltender Eintrag stellt eine potenzielle Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser dar.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Grundwasser als Ressource, z.B. für die Nutzung als Trinkwasser, und dem Grundwasser als Lebensraum. Bezüglich der Wirkung von Glyphosat auf die menschliche Gesundheit gibt es den Verdacht, dass dieser Stoff krebserregend ist. Es ist jedoch noch nicht zweifelsfrei geklärt, welche Auswirkungen Glyphosat im Körper hat.
Im Rahmen des Grundwassermonitorings wurde in den 73 Grundwassermessstellen bisher dreimal (2003, 2007, 2011) auf Glyphosat und dessen Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA) untersucht. In seltenen Fällen wurde Glyphosat nachgewiesen. Meistens wurde bei Positivbefunden das Abbauprodukt AMPA angetroffen, das allerdings auch beim Abbau anderer Substanzen entsteht und deshalb nicht sicher auf einen ursprünglichen Eintrag von Glyphosat zurückgeführt werden kann. Insgesamt lässt sich feststellen, dass Befunde von PSM unsystematisch über das Stadtgebiet verteilt sind. Der für PSM-Wirkstoffe gültige Grenzwert für Trink- und Grundwasser von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für die Einzelsubstanzen wurde bei den bisherigen Untersuchungen auf Glyphosat dreimal (bei insgesamt 219 Analysen) mit Gehalten von 0,12, 0,25 und 3,6 µg/l (Befundpunkt Eilenriede) überschritten.
Umfassende Untersuchungen bezüglich der Wirkung von Glyphosat auf die Grundwasserfauna bzw. –biologie sind der Verwaltung nicht bekannt. Ergebnisse aus aktuell laufenden Forschungsvorhaben, in deren Rahmen auch die Wirkung verschiedener Stoffe auf einzelne Arten getestet wird, sind noch nicht veröffentlicht. Bewertungen hinsichtlich der Auswirkungen von Glyphosat auf den Naturhaushalt, die vom Umweltbundesamt durchgeführt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Landökosysteme, nicht jedoch auf den Lebensraum Grundwasser.

Ratsherr Kreisz (SPD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, ob die Üstra oder die Deutsche Bahn auf ihren Flächen in Hannover Pestizide einsetzen würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung dazu keine belastbare Aussage machen könne und die Antwort zu Protokoll nachreichen würde.

Antwort der Verwaltung:
Der Stadtverwaltung liegen dazu keine eigenen Informationen vor. Nach Auskunft der Region Hannover setzt die Üstra in ihren oberirdischen Gleisbereichen Glyphosat ein. Die Erlaubnis nach § 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG wird durch die Landwirtschaftskammer Hannover im jährlichen Turnus immer neu erteilt.
Die Deutsche Bahn AG RB-Nord hat ebenfalls, per Bescheid des EBA v. 22.03.2017 die Erlaubnis die in ihrem Antrag benannten Strecken und Bahngleise mit Glyphosat und 3 weiteren Spritzmitteln in der Zeit vom 14.04.2017 bis 30.09.2017 und vom 15.05.2018 bis 30.09.2018, unter bestimmten Einschränkungen und Randbedingungen zu verwenden. Diese Entscheidung wurde seinerzeit auch unter Einbeziehung der Landkreise, Städte und deren Wasserbehörden getroffen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung Aussagen dazu machen könne, inwieweit hannoversche Badegewässer mit Glyphosat belastet wären.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Verwaltung die Frage an die Region Hannover weiterleiten würde, falls sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nicht selbst dorthin wenden wolle.

Antwort der Verwaltung:
Dem Fachbereich Gesundheit der Region Hannover als für die EU-Badegewässer-
Überwachung zuständiger Behörde liegen keine Messwerte zu Glyphosat oder dessen Abbauprodukt AMPA in den Badegewässern vor. Die vom FB Umwelt und Stadtgrün dargelegten Feststellungen im Rahmen eines städtischen Grundwassermonitoring ergaben – wenn überhaupt – nur Nachweise im Spurenbereich (Mikrogramm). Die gesundheitlich begründeten Beurteilungswerte der European Food Safety Authority liegen um mehrere Größenordnungen darüber (Milligramm). Für die EU-Badegewässer sieht der FB Gesundheit als Überwachungsbehörde für die Badestellen somit keinen Anhalt für eine mögliche Gesundheitsgefährdung und entsprechend keinen Anlass für weitergehende Untersuchungen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung eine Liste vorlegen könne aus der ersichtlich sei, welche Wildkräuter bevorzugt mit Glyphosat bekämpft würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass natürlich keine derartige Liste vorliegen würde. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass diejenigen Wildkräuter bekämpft würden, die das Wachstum des gewünschten Saatgutes beeinträchtigen würden.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass nicht wenige dieser Wildkräuter essbar wären und ob es Konzepte gäbe, Schülerinnen und Schüler in Rahmen von Projekten oder Arbeitsgemeinschaften an dieses Wissen wieder heranführen zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte den ersten Teil der Frage und führte weiter aus, dass verschiedene Angebote für Schulen vor dem Hintergrund von Möglichkeiten der Flora und Fauna vorgehalten würden.


TOP 3.3.
der AfD-Fraktion

TOP 3.3.1.
zu Jugendbanden in der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade
(Drucks. Nr. 0969/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Hauptstein (AfD) aus Drucks. Nr. 0969/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie stellt sich die Lage heute dar?

Weder der Polizei noch Protec oder dem städtischen Ordnungsdienst sind aktuell Problemmeldungen zu der aufgeworfenen Thematik bekannt.

Frage 2:
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Probleme zu beheben?

Richtig ist, dass sich in der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade in unregelmäßigen Abständen junge Menschen unterschiedlicher Zusammensetzungen treffen und als Gruppe in Erscheinung treten. Dabei ist eine feste Struktur nicht zu erkennen und in den zurückliegenden Wochen sind keine Vorkommnisse bekannt geworden, die eine Intervention erforderlich gemacht hätten. Polizei, städtischer Ordnungsdienst und auch Protec beobachten die Situation dennoch intensiv und führen regelmäßige und zum Teil auch gemeinsame Streifengänge durch.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob er die Antworten dahin gehend interpretieren könne, dass die Stadt überhaupt nichts getan und sich das Problem von alleine erübrigt habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe entgegnete, dass die Verwaltung ausgeführt habe, dass in verschiedenen Konstellationen gemeinsame Kontrollgänge durchgeführt worden wären und dass man in diesem Rahmen keine der in der Frage hinterlegten Vorgänge habe feststellen können.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung die betroffenen Gewerbetreibenden zu den Vorkommnissen befragt habe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass ihm derartige, direkte Kontakte aktuell nicht bekannt wären. Man befände sich in unmittelbaren, permanenten Austausch mit allen dort anwesenden Ordnungs- und Sicherheitsorganen, wie z.B. Polizei, Bundespolizei, Protec und DB-Sicherheit. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass der Verwaltung aus diesen Gesprächen derartige Hinweise nicht bekannt seien.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob der Verwaltung, eventuell auch aus der Vergangenheit, bekannt wäre, dass Jugendliche abends oder vor dem Discothekenbesuch zusammenfänden oder ob dies ein völlig neues Phänomen sei, welches vielleicht sogar in direktem Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise stehen könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass es diese Vorgänge tatsächlich gäbe, dass diese der Verwaltung bekannt wären und dies im Rahmen eines verträglichen Miteinander auch begrüßen würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe informierte darüber, dass man im Rahmen der Straßensozialarbeit diese unregelmäßigen Zusammentreffen, auch in Bezug auf den Jugendschutz, begleiten würde.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob es nicht peinlich wäre als Kulturhauptstadt Europas Deutschlands schlimmsten Bahnhof präsentieren zu müssen. Ratsherr Karger fragte ferner, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass das Problem mit den Jugendlichen sehr wohl erkannt worden sei. Dass dieses jedoch verharmlost und heruntergespielt werde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass sich die Verwaltung derartige Begrifflichkeiten nicht zu Eigen mache und dass man die vorangegangene Einschätzung als unsachlich erachten würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe führte weiter aus, dass die Verwaltung nicht versucht habe in Abrede zu stellen, dass im und um den Bahnhof herum Handlungsbedarfe aus ordnungsbehördlicher Sicht vorhanden wären. Deshalb habe man die angrenzenden Plätze zu einem der Schwerpunkte des städtischen Konzeptes für Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gemacht. Deshalb sei man mit dem städtischen Ordnungsdienst, welcher sich noch im Aufbau befände, zum Teil sieben- bis achtmal am Tag vor Ort, um dort mit verstärkter Präsenz, im Schulterschluss mit den anderen Akteuren für noch mehr Ordnung und Sicherheit sorgen zu können.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob es die generelle Handlungsweise der Stadtverwaltung sei, wenn man von solchen Vorgängen wie am Kröpcke erfahren würde, überhaupt nichts tun zu wollen.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass man den Sachverhalt permanent beobachtet habe, dass man intensive Streifentätigkeiten aufgenommen und darüber hinaus alles Notwendige veranlasst und eingeleitet habe. Man sei mit den Interessenvertretern der Gewerbetreibenden in einem intensiven und anlassbezogenen Austausch und jederzeit gesprächsbereit.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie die hannoversche Stadtverwaltung auf derartige Zeitungsmeldungen generell reagieren würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass sich die Verwaltung zunächst einmal mit denjenigen in Verbindung setzen würde, die im vorliegenden Fall kompetent wären. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass das in diesem Fall die Polizei gewesen wäre und dass auch dieser Austausch stattgefunden habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe hob hervor, dass anhand dieser inhaltlichen Abstimmung die notwendige Vorgehensweise abgebildet worden wäre. Zudem hätten sich die Erläuterungen der Polizei abweichend zu den Ausführungen aus der Medienberichterstattung dargestellt.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, welche weiteren Gefahrenschwerpunkte bzw. Angsträume die Stadtverwaltung in Hannover erkennen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass man derzeit einen intensiven Beteiligungsprozess zu diesem Thema durchführen würde. Man sei praktisch in jeder Woche mit einem Stadtbezirksrat zu diesem Thema in Gesprächen. Man habe ein Onlinepanel eingerichtet, um Resonanzen zum Ordnungs- und Sicherheitskonzept der Landeshauptstadt Hannover und Hinweise auf erforderliche Erweiterungen erhalten zu können. Darüber hinaus erhoffe man sich ein subjektives Sicherheitsempfinden aus der Bevölkerung ableiten zu können. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe unterstrich, dass man das Konzept mit Lösungen für alle Stadtbezirke ernsthaft weiterentwickeln und in jedem Stadtbezirk vorstellen wolle. Zudem werde man aus diesen Lösungen die Handlungsbedarfe entwickeln können.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, wann ungefähr die Verwaltung zu einem Ergebnis kommen würde, um die Schwerpunkte / Angsträume oder auch No-Go Areas in der Stadt begreifen zu können.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass man in der Informationsdrucksache ausgeführt habe, dass im ersten Halbjahr 2018 der Dialogprozess mit den Kernelementen der Thematik mit den Stadtbezirksräten diskutiert werde und dass man in der zweiten Jahreshälfte den Stadtbezirksräten die Handlungskonzepte und Lösungsvorschläge präsentieren wolle. Das bedeute, dass man voraussichtlich im September nach der Sommerpause, die zweite Runde in den Stadtbezirken absolvieren werde, um dort die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sowie die Handlungsvorschläge der Verwaltung darstellen zu können.


TOP 3.3.2.
zur Belastung des Wohnungsmarktes durch sogenannte "Flüchtlinge"
(Drucks. Nr. 0970/2018)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Hauptstein (AfD) aus Drucks. Nr. 0970/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele „Flüchtlinge“ sind derzeit in Hannover in Wohnheimen, Wohnprojekten und Wohnungen untergebracht?

Mit Stand 02. Mai 2018 waren 2.395 Flüchtlinge in Wohnheimen, 396 Flüchtlinge in Wohnprojekten, 497 Flüchtlinge in von der Stadt angemieteten Wohnungen und 575 Flüchtlinge in Notunterkünften untergebracht.

Frage 2:
Wieviel öffentlich geförderter Wohnraum wird derzeit durch „Flüchtlinge“ belegt?

Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da hierzu keine Daten erfasst werden.
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein („B-Schein“) erforderlich. Diesen erhalten nur Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen. Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Im Rahmen der Wohnungsüberwachung wird überprüft, ob der Haushalt, an den eine geförderte Wohnung vermietet wurde, über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügt. Angaben über die Nationalität des Antragstellers und der Haushaltsangehörigen enthält der Wohnberechtigungsschein nicht.
Auch die Vermittlung in Wohnungen, bei denen die Stadt ein Belegrecht ausüben kann, erfolgt grundsätzlich nach Dringlichkeit und Angemessenheit der Wohnung - ungeachtet der Herkunft der Wohnungssuchenden.

Frage 3:
Welches Konzept wird die Verwaltung hinsichtlich einer dezentralen „Flüchtlings“-Unterbringung in den kommenden drei Jahren verfolgen?

Wie in der „Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden“ (DS 1003/2016) festgeschrieben wird die Verwaltung Flüchtlinge in von der Stadt angemieteten Wohnungen, Wohnprojekten, Wohnheimen und falls erforderlich in Notunterkünften unterbringen.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, den Anteil von den in geförderten Wohnraum untergebrachten Menschen an Asylantinnen und Asylanten abzubilden, um ermessen zu können, wie man zukünftig mit der illegalen Zuwanderung in Hannover verfahren wolle.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber keinen Anspruch auf Sozialwohnungen hätten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung in den Flüchtlingen einen gesteigerten Mehrbedarf an bezahlbarem Wohnraum, welcher im Wohnkonzept 2025 nicht vorgesehen bzw. ausgewiesen sei, sehen würde. Beigeordneter Machentanz fragte weiter, welche Möglichkeiten die Verwaltung sähe, um diesen Mehrbedarf befriedigen zu können.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass im Jahr 2011 erstmals signifikant die Zunahme an Geflüchteten, die Hannover zugewiesen worden wären, erkennbar gewesen sei. Deshalb habe man auch in Kenntnis dieser Lage dem Rat das Wohnkonzept vorgelegt. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Verwaltung im Jahr 2013 durch den Rat der Stadt den Auftrag erhalten habe, eine intensive Flächenvorsorge zu betreiben. Die Verwaltung rechne mit Ende des Jahres 2018 damit, dass man seit 2013 Flächen für ca. 10.000 Wohnungen geschaffen habe. Seit 2013 betreibe man, zusätzlich zur Landesbauförderung, eine kommunale Wohnbauförderung, die aus den Faktoren Aufwendungszuschüsse und Zuschussgewährung bestünde und die zumindest in Niedersachsen einzigartig sei. Man habe im Herbst 2017 eine eigene Abteilung zur Erteilung von Baugenehmigungen eingerichtet. Der Oberbürgermeister habe mit dem Jahr 2016 ein Bündnis für Wohnen mit der Wohnungswirtschaft geschaffen, um gemeinsame Konzepte entwickeln zu können. Darüber hinaus habe man über den Aufsichtsrat städtische Gesellschaften dazu beauftragt 300 zusätzliche Wohnungen, zum überwiegenden Teil für Haushalte mit niedrigem Einkommen, zu bauen. Zudem habe der Rat eine Quote von 25 % an geförderten Wohnraum bei städtebaulichen Verträgen beschlossen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob es nicht sinnvoll wäre zu erfassen, wie viel an geförderten Wohnraum von Flüchtlingen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein belegt würde.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass es die Verwaltung nicht als notwendig erachte, Menschen mit dem Status in der Bundesrepublik Deutschland leben zu dürfen, danach erfassen zu wollen, ob diese einen Wohnberechtigungsschein besäßen oder nicht. Der Erkenntnisgewinn daraus tendiere gegen null und mache ein derartiges Vorhaben folglich sinnlos.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass in Hannover ausreichend Wohnraum, auch für Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus, vorhanden wäre. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass es sicherlich weiterhelfe, wenn sich auch die Fraktion der AfD politisch für den Bau von zusätzlichem Wohnraum einsetze.

Stadtbaurat Bodemann räumte ein, dass er sich eventuell missverständlich ausgedrückt haben könnte. Denn die skizzierten Maßnahmen sollten natürlich dafür sorgen, dass in Hannover zusätzlicher Wohnraum entstehen könne. Diese Maßnahmen sollten ferner dazu beitragen, dass mehr geförderter Wohnraum für Familien mit niedrigen Einkommen vorgehalten werden könnte. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass es der Verwaltung nicht zustünde politische Bemühungen von Fraktionen, Gruppen oder Einzelvertretern zu kommentieren. Allerdings sei man überzeigt davon, dass große Teile des Rates sehr stark daran interessiert wären, dass Menschen, die in Hannover einen Schutzstatus genießen würden bzw. ein Bleiberecht erworben hätten, auch eine vernünftige Wohnung zur Verfügung gestellt werden sollte.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Verwaltung davon überzeugt wäre, dass allein das Wohnungsbauprogramm der Landeshauptstadt Hannover genügen würde, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum, auch vor dem Hintergrund der nur schwer kalkulierbaren Zuwanderung, vorhalten zu können.

Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass der Mangel an Wohnungen die Begründung dafür sei, dass der Rat ein engagiertes Wohnungsbauförderprogramm beschlossen habe und dieses möglicherweise um weitere Punkte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ergänzen könnte. Denn aktuell würde man auf die Ergebnisse aus dem Bündnis für Wohnen des Landes Niedersachsen warten, da das Land originär für den Wohnungsbau zuständig sei. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass nicht nur das Wohnungsbauprogramm der Landeshauptstadt Hannover allein die Lösung sein könne, sondern dass verschiedene Maßnahmen, mit vielen Akteuren, auf unterschiedlichen Ebenen an der Entspannung der Situation arbeiten würden. Ferner gäbe man sich nicht der Illusion hin, dass der Entspannung des Wohnungsmarktes innerhalb von zwei Jahren beigeholfen werden könnte. Vielmehr sei die Thematik mittelfristig zu betrachten. Stadtbaurat Bodemann informierte darüber, dass die Fertigstellungszahlen für den Wohnungsbau für das Jahr 2017 aufzeigen würden, dass die vom Rat ergriffenen Maßnahmen Wirkung zeigen würden.

Ratsherr Braune fragte, ob sich die Schulen darauf einrichten müssten, dass zukünftig wieder Flüchtlinge in den Schulsporthallen untergebracht würden.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass der Landeshauptstadt Hannover Flüchtlinge zugewiesen werden. Die Verwaltung sei momentan dabei, die vom Rat beschlossenen und noch nicht fertig gestellten Einrichtungen für die Menschen, die nach Hannover kommen würden, zu aktivieren. Die Verwaltung schließe nicht aus, dass weitere Unterkünfte aktiviert werden müssten. Im Moment gehe die Verwaltung nicht davon aus, dass man kurzfristig Turnhallen zum Zwecke einer Unterbringung benötige.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob der zur Schau gestellte Optimismus, bei einer Zuweisung von 40 Flüchtlingen pro Woche, nicht fehl am Platze wäre.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass es ihm nicht zustünde eine objektive Einschätzung von Ratsmitgliedern zu kommentieren. Im Weiteren wies Stadtbaurat Bodemann wiederholt darauf hin, welche Maßnahmen und Akteure sich auf welchen Ebenen der Thematik angenommen hätten. Stadtbaurat Bodemann gab zu bedenken, dass allein mit der Zuweisungszahl nicht verlässlich kalkuliert werden könnte. Denn nicht alle Menschen die man Hannover zuweise, würden auch einen Aufenthaltsstatus erhalten. Zudem würden einige Flüchtlinge die Landeshauptstadt Hannover auch aus eigenem Antrieb wieder verlassen.


TOP 3.4.
der FDP-Fraktion

TOP 3.4.1.
zum Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule
(Drucks. Nr. 0971/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Döring (FDP) aus Drucks. Nr. 0971/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hoch schätzt die Verwaltung den prozentualen Bedarf für die Erfüllung der gesetzlichen Quote in den jeweiligen Schulbezirken und wie kommt die Stadtverwaltung zu dieser Annahme?

In der Informationsdrucksache 0881/2017, Zwischenbericht zur Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung, ist für den Versorgungsgrad der Grundschulkinderbetreuung in der Landeshauptstadt Hannover eine Plangröße von 75 % festgelegt. Darin sind sowohl die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote z.B. der Horte, der schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen sowie der Ganztagsgrundschulen enthalten.
In der Drucksache heißt es zur Versorgungsquote in der Grundschulkinderbetreuung weiter: „…Für die Kinder im Vorschulalter (3-6 Jahre) gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, wobei mit Stand 10/2015 bereits 74% der Plätze Ganztagsplätze (8 Stunden Betreuung) sind. Bei der Betreuung des Bedarfs an Ganztagsbetreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter ist davon auszugehen, dass sich an den Betreuungsbedarfen der Eltern mit dem Wechsel in die 1. Klasse der Grundschule und im Folgenden nichts verändert. Die Ganztagsversorgungsquote im Kindergarten stellt deshalb die Bemessungsgrundlage für die Ganztagsversorgung von Grundschulkindern dar…“

Frage 2:
Sind Maßnahmen wie eine neue Priorisierung im Ganztagsausbau oder eine Aufhebung der Schulbezirke vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs angedacht und wenn ja, welche sind dies, wenn nein, warum nicht?

Nein, eine neue Priorisierung im Ausbau von Ganztagsgrundschulen oder eine Aufhebung der Schulbezirke ist nicht vorgesehen. Die Absichtserklärung der Bundesregierung zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern bis 2025 betreffend sieht aktuell eine Gesetzesinitiative von Seiten der Bundesregierung mit einem Investitionsvolumen von insgesamt zwei Milliarden Euro vor. Damit einhergehend sollen die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigt und darauf aufgebaut werden.
Bevor an die Umsetzung rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Schritte im Rahmen des Rechtsanspruchs gedacht werden kann, müssen noch eine ganze Reihe von Detailfragen geklärt werden. Für eine Vereinbarung von Bund und Ländern, die unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände stattfinden soll, sowie für weiterführende Planungen der Landeshauptstadt Hannover ist demzufolge zunächst der konkrete Gesetzesentwurf abzuwarten.

Frage 3:
Müssen Angebote der Nachmittagsbetreuung durch Horte und freie Träger der Kinder-und Jugendhilfe künftig dem Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule weichen oder können sie in Kooperationsmodellen ebenfalls den Rechtsanspruch erfüllen? Wenn nein, welche Auswirkungen hat dies auf die zukünftige Förderung solcher Angebote der Nachmittagsbetreuung?

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien des Bundes spricht im Rahmen des geplanten Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern von der Berücksichtigung aller bereits bestehenden Betreuungsmöglichkeiten und bezieht Horte, schulergänzende Betreuungsmaßnahmen sowie die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote der Ganztagsgrundschulen mit ein.
Auch hier muss der konkrete Gesetzesentwurf abgewartet werden. Entscheidend wird dabei sein, ob der Rechtsanspruch im Kindertagesstättengesetz oder im Schulgesetz des Landes Niedersachsen verankert wird. Erst auf dieser Basis kann eingeschätzt werden, wie die finanzielle Förderung der Kommunen durch den Bund ausgerichtet sein wird.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, wie die Verwaltung zu verfahren gedenke, wenn die als Berechnungsgrundlage heranzuziehenden Versorgungsquoten der Kindertagesstätten in den einzelnen Stadtteilen, im Vergleich zu den zu erbringenden Ganztagsgrundschulplätzen, sehr stark variieren würde.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Versorgungszahlen bei den Drei- bis Sechsjährigen in Kindertagesstätten, gesamtstädtisch bei 98-99 % und in einigen Stadtteilen sogar darüber lägen. Der benannte Wert von 75 % sei der Anteil, der die Ganztagsversorgung beziffere. Denn auch weiterhin würden Kinder halbtags bis 12:00 Uhr, oder mit einer Dreiviertelbetreuung bis 14:00 Uhr, versorgt. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass ein Schulwechsel infolge fehlender Ganztagsgrundschulversorgung als Ausnahme anerkannt würde. Ansonsten richte man in den Stadtteilen ohne Alternativen den so genannten „Feuerwehrtopf“ ein, um an vielen Stellen bedarfsgerecht ausbauen zu können. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass der Verwaltung bewusst sei, dass für den Ganztagsausbau entsprechende Raumkapazitäten benötigt würden. Diese seien nicht überall kurzfristig herzustellen, sodass vielerorts auf Übergangslösungen zurückgegriffen werden müsste.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehrtöpfe eigentlich zur Unterstützung der Elterninitiativen und Ähnlichem eingerichtet worden wären und nun auslaufen sollten, ob diese Töpfe aufgrund der Verzögerungen überhaupt noch ausreichend Ressourcen vorhalten könnten.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die einzelnen Standorte differenziert zu betrachten seien und dass z.B. die innovativen Modellprojekte nicht aus den Feuerwehrtöpfen unterhalten würden. Im Besonderen bei notwendigen baulichen Maßnahmen sei die Umsetzung gründlich zu prüfen. Stadträtin Rzyski sagte, dass man bislang mit den Feuerwehrtöpfen ausgekommen sei und für alle Schulen eine Lösung gefunden habe.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, in welcher Höhe Mittel für den Feuerwehrtopf eingesetzt und welche Maßnahmen, an welcher Schule, in welchem Stadtbezirk, mit welchem Mitteleinsatz in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt worden wären.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Antwort der Verwaltung zu Protokoll nachgereicht werde und dass man diese ebenfalls dem Schul- und Bildungsausschuss sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis geben könnte.

Antwort der Verwaltung:
Mit politischem Beschluss zum Haushaltsplan 2013 wurden für das Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von (i.H.v.) 100.000 €, für das Folgejahr Mittel i.H.v. 330.000 € und für das Haushaltsjahr 2015 Mittel i.H.v. 230.000 € für die Finanzierung von Betreuungsangeboten aus dem „Feuerwehrtopf“ zur Verfügung gestellt. Zum Haushaltsplan 2016 wurde der Haushaltsansatz mit politischem Beschluss i.H.v. 230.000 € dann verstetigt. Die Mittel dienen zur Finanzierung von Betreuungsangeboten für Schulkinder in Stadtteilen, in denen erst zu späteren Zeitpunkten ausreichend Grundschulen zu Ganztagsschulen ausgebaut werden können. In der Vergangenheit konnten somit gute Lösungen für eine Vielzahl an Betreuungsangeboten geschaffen werden.

Die geförderten Maßnahmen aus dem „Feuerwehrtopf“ im Einzelnen sind:

GS Kastanienhof
Finanzierung eines Betreuungsangebots für das Schuljahr 2013/14 aufgrund eines Änderungsantrags zum Haushaltsplan 2013 (DS 1900/2012) i.H.v. 35.398 €. Die Grundschule Kastanienhof ist seit Schuljahresbeginn 2014/15 im Ganztagsschulbetrieb.

GS Albert-Schweitzer-Schule
Einmalige Zuwendung an den Rasensportverein von 1926 e.V. für die außerschulische Betreuung von GrundschülerInnen aufgrund eines Änderungsantrags zum Haushaltsplan 2014 (Haushaltsantrag H-0152/2014) i.H.v. 3.680 €.

Stadtbezirk Vahrenwald/List
Einmalige Zuwendung an das Projekt „Die Wellenbrecher“ für das Betreuungsangebot „Mini-Wellis“ aufgrund eines Änderungsantrags zum Haushaltsplan 2014 (Haushaltsantrag H-0151/2014) i.H.v. 25.000 €.

GS Kardinal-Bertram-Schule
Einmalige Zuwendung an den Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. für die Umwandlung einer Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme (SBM) in ein Innovatives Modellprojekt (DS 2321/2014) für das Schuljahr 2014/15 i.H.v. 41.600 €.

GS An der Feldbuschwende
Finanzierung eines Betreuungsangebots mit einer Zuwendungshöhe von 30.000 € im Schuljahr 2014/15, 34.800 € im Schuljahr 2015/16 und 75.168 € im Schuljahr 2016/17. Die Grundschule ist jahrgangsaufsteigend ab dem Schuljahr 2015/16 in den Ganztagsschulbetrieb gewechselt.

GS Tegelweg
Finanzierung eines Betreuungsangebots von April 2014 bis Juli 2017 mit einer Zuwendungshöhe von insgesamt 120.187 € (durchschnittlich 40.000 € pro Schuljahr). Die Grundschule Tegelweg ist seit Schuljahresbeginn 2017/18 im Ganztagsschulbetrieb.

GS Brüder-Grimm-Schule
Einmalige Zuwendung für die Finanzierung eines Betreuungsangebots für das Schuljahr 2015/16 i.H.v. 38.589 €. Die Brüder-Grimm-Schule ist seit Schuljahresbeginn 2016/17 im Ganztagsschulbetrieb.

GS Ahlem
Finanzierung eines Betreuungsangebots an der GS Ahlem (DS 15-1542/2014) mit einer Zuwendungshöhe von 45.220 € im Schuljahr 2015/16, 44.710 € im Schuljahr 2016/17 und 40.068 € im Schuljahr 2017/18. Eine Fortführung bzw. Ausweitung des Betreuungsangebots an der GS Ahlem wird seitens der Verwaltung aufgrund des Betreuungsbedarfs für Grundschulkinder befürwortet.

GS Mengendamm
Finanzierung eines Betreuungsangebots an der GS Mengendamm mit einer Zuwendungshöhe von 23.176 € von Februar 2017 bis Juli 2017 und 57.468 € im Schuljahr 2017/18. Eine Fortführung des Betreuungsangebots an der GS Mengendamm wird seitens der Verwaltung aufgrund des Betreuungsbedarfs für Grundschulkinder befürwortet.

GS An der Uhlandstraße
Finanzierung eines Betreuungsangebots mit einer Zuwendungshöhe von 28.540 € im Schuljahr 2017/18. Eine Fortführung des Betreuungsangebots in der GS An der Uhlandstraße wird seitens der Verwaltung aufgrund des Betreuungsbedarfs für Grundschulkinder befürwortet.

IGS Roderbruch (Primarbereich)
Einmalige Zuwendung für die Finanzierung eines Betreuungsangebots für das 1. Schulhalbjahr 2018/19 (DS 0946/2018). Aktuell erfolgt die verwaltungsseitige Prüfung und Bewilligung der Maßnahme anhand der inhaltlichen Ausgestaltung des Betreuungsangebots. Zum 01.02.2019 wird die IGS Roderbruch/Primarbereich den Ganztagsschulbetrieb gemäß dem städtischen Rahmenkonzept einführen.


TOP 3.4.2.
zur korrekten Aufstellung von Luftmessstationen
(Drucks. Nr. 0972/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.5.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Stärkung der Standortattraktivität der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1058/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Gewalt an Schulen
(Drucks. Nr. 1233/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Nachbenennung von Herrn Till Rühl als Mitglied im Beirat zur Förderung von
Jugendkulturen

(Drucks. Nr. 0840/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Nachbenennung von Herrn Till Rühl als Mitglied im Beirat zur Förderung von Jugendkulturen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0840/2018.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.2.
Neues Mitglied des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 1050/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung im Theaterbeirats nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1050/2018.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.3.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1328/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1328/2018.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 4.4.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1371/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1371/2018.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1152/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1152/2018.


TOP 6.
Änderung der Dezernatsverteilung für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zur Klärung der organisatorischen Zuordnung der Fachbereiche Personal und Organisation sowie Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1203/2018 mit 1 Anlage)

TOP 6.1.
Änderungsantrag der Fraktion die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1203/2018: Änderung der Dezernatsverteilung
(Drucks. Nr. 1336/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) konstatierte, dass Ungereimtheiten und Fragwürdig-
keiten im und um das Neue Rathaus herum dafür gesorgt hätten, dass auch Mandatsträger wie er in den Rat der Stadt hätten einziehen können. Im weiteren Verlauf nahm Ratsherr Klippert Stellung zur Rathausaffäre, zur schlechten Atmosphäre unter den Dezernaten, zu Äußerungen aus dem Gesamtpersonalrat und interpretierte den Antragstext frei.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) schätzte die Verlängerung der vorübergehenden Neuordnung der Dezernate als praktikabel und den Mehraufwand an Arbeit und Verantwortung für Stadträtin Rzyski als machbar ein. Ratsherr Wolf kritisierte, dass quasi nur mit eine Partei in der Stadt ein reger Informationsaustausch aus dem Rathaus heraus erfolgen würde. Im Weiteren monierte Ratsherr Wolf die von einigen Fraktionen im Rat zur Schau getragenen Ambitionen als Reaktion auf die Rathausaffäre, forderte alle Ratsmitglieder zu einem gemeinsamen sowie transparenten Handeln auf und bedauerte, dass auf kommunaler Ebene keine Untersuchungsausschüsse vorgesehen wären.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag darauf abziele, dass die Führungsspitzen der Bereiche Feuerwehr und Personal auch für die kommenden Monate arbeitsfähig gehalten werden. Zudem sei der Verwaltungsausschuss das Gremium, welches mit allen möglichen Fragen befasst sei, die zu klären wären. Deshalb sei die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses als unpassend und unangemessen zu bewerten. Beigeordnete Kastning kritisierte den für ihr Empfinden zu saloppen Umgangston in Hinblick auf Einschätzungen zu einer Stadträtin der Landeshauptstadt Hannover.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die vorliegende Drucksache Funktionalität herstellen solle und erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dieser zustimmen werde. Im Übrigen wünschte sich Beigeordnete Dr. Markowis weniger Populismus sowie mehr Normalität, Zusammenarbeit und Aufklärung.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) verurteilte das offenkundig eigennützige Verhalten einiger gewählter Vertreter der Landeshauptstadt Hannover und warf dem Oberbürgermeister Untätigkeit und Hilflosigkeit vor.

Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass solide Personalarbeit in einer derart großen Personaleinheit wie der Landeshauptstadt Hannover, mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Tag für Tag ihre Arbeit engagiert und kompetent verrichten würden, dringend notwendig sei. Deshalb unterstütze die Fraktion der FDP den Antrag, wonach über den 30. Juni 2018 die klare Zuständigkeit an Stadträtin Rzyski vergeben werde. Im Weiteren umriss Ratsherr Döring die Verpflichtung und das Arbeitsfeld der Dezernentinnen und Dezernenten und verwies auf das legitime Zweifeln in Hinblick auf deren Pflichterfüllung.

Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da mit der betreffenden Drucksache ein Freifahrtschein in Hinblick auf den Zeitraum zur Neuorganisation der Dezernate ausgestellt würde. Beigeordnete Seitz kritisierte, dass die Verwaltung bereits vor einem halben Jahr weitere Verfahrensweisen hätte erarbeiten müssen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER zu dem Antrag enthalten werde, da die Arbeitsfähigkeit der Dezernate hergestellt werden müsste. Allerdings sei man nicht damit einverstanden, die komplette Verantwortung Stadträtin Rzyski aufbürden zu wollen. Ein weiteres Kriterium sei der fehlende Zeitraum.

Ratsherr Braune erklärte, dass der vorliegende Antrag abzulehnen sei, da der Zeitfaktor fehlen würde. Zudem würde er, bei allem Respekt für Stadträtin Rzyski, eine kommissarische Übernahme der Aufgaben von außen favorisieren.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der Drucksache zustimmen werde. Denn man beabsichtige auf jeden Fall zu verhindern, dass eine teure, zusätzliche Dezernentenstelle eingerichtet werde.

Ratsherr Pohl (CDU) machte deutlich, dass der völlig unbestimmte Rechtsbegriff zum Zeitraum andere Optionen zur Verteilung der Aufgaben notwendig machen würde, da der aktuelle Zustand noch über Monate hinweg Bestand haben könne. Ratsherr Pohl dementierte, dass die Qualität der Anträge aus dem Organisations- und Personaldezernat, aufgrund der veränderten Konstellation, in den vergangenen Monaten nachgelassen habe.
Mit 54 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION - Änderung der Dezernatsverteilung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1336/2018 mit 1 Anlage ab.

Mit 36 Stimmen gegen 23 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der Dezernatsverteilung für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zur Klärung der organisatorischen Zuordnung der Fachbereiche Personal und Organisation sowie Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1203/2018 mit 1 Anlage.


TOP 7.
Hannover.de Relaunch 2019/2020
(Drucks. Nr. 1172/2018)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass es höchste Zeit wäre, den Beschluss zum Haushalt aus dem Monat März 2017 umzusetzen, da der Internetauftritt der Landeshauptstadt Hannover zum wichtigsten Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit aufgestiegen sei. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem Antrag zustimmen werde.

Ratsherr Jacobs (AfD) bemerkte, dass die Fraktion der AfD Wert darauf lege, wenn eine Barrierefreiheit für alle Menschen mit Behinderungen, z.B. Hör- oder Sehgeschädigte, geschaffen werden könnte und dass vor diesem Hintergrund mit diesen Personengruppen zusammengearbeitet werden sollte.
Einstimmig beschloss der Rat den Hannover.de Relaunch 2019/2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1172/2018.


TOP 8.
Einrichtung eines Kuratoriums
zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“

(Drucks. Nr. 0627/2018 N2 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) hob hervor, dass es nur unter Beteiligung des Kulturausschusses, einem für die Kulturhauptstadtbewerbung zuständigen Dezernenten und eines funktionierenden Kulturbüros sowie unter Erfüllung der von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eingebrachten und angesprochenen sozialen Voraussetzungen zu einer erfolgreichen Kulturhauptstadtbewerbung kommen könnte.
Einstimmig beschloss der Rat die Einrichtung eines Kuratoriums
zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0627/2018 N2 mit 1 Anlage.


TOP 9.
Einrichtung eines Beirats zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 0977/2018 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Beirat eine Ergänzung bzw. eine Art Aufsichtsrat beim Verfahren zur Kulturhauptstadtbewerbung einnehmen werde. Ratsherr Dr. Gardemin erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Drucksache zustimmen werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte deutlich, dass mit den vorliegenden Beschlüssen die ersten fraktionsübergreifenden Eckpfeiler zur Kulturhauptstadtbewerbung verabschiedet werden. Man werde mit diesen Gremien aus dem Diskurs heraus relevante Fragen und zudem eine Vernetzung in die Stadtgesellschaft transportieren können.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) stellte klar, dass die Fraktion der AfD die Millionen für die Kulturhauptstadtbewerbung gern sinnvoller eingesetzt hätte. Als gute Demokaten akzeptiere man den Mehrheitsbeschluss und werde das weitere Verfahren konstruktiv begleiten. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD den drei vorliegenden Anträgen zustimmen werde, da es bei dem momentanen Chaos in der Verwaltung nichts schaden könnte, wenn man sich externe Hilfe holen wolle, um die Bewerbung auf solide Füße stellen zu können.
Einstimmig beschloss der Rat die Einrichtung eines Beirats zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0977/2018 N1 mit 1 Anlage.

TOP 10.
Einrichtung einer künstlerischen Beratung und eines Kulturrates zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ für den Zeitraum der Bewerbungsphase 2018 - 2020
(Drucks. Nr. 1157/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Einrichtung einer künstlerischen Beratung und eines Kulturrates zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ für den Zeitraum der Bewerbungsphase 2018 – 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1157/2018.


TOP 11.
Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Drucks. Nr. 0441/2018 N1 mit 1 - bereits mit Drs. Nr. 0441/2018 übersandt Anlagen)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) kritisierte, dass es sich bei der vorliegenden Drucksache um eine Aneinanderreihung von Maßnahmen aus dem laufenden Geschäft der Verwaltung, aber sicher nicht um ein wegweisendes Konzept handeln würde. Ratsherr Wolf verwies im Weiteren auf technische Weiterentwicklungen, wie der Induktionsladung und zitierte Prof. Becker vom Lehrstuhl für Verkehrsökologie in Leipzig, wonach die weichen, konfliktfreien Maßnahmen vom Bund und den Kommunen nicht helfen würden. Diese Maßnahmen seien weitestgehend wirkungslos. Ratsherr Wolf erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu der vorliegenden Drucksache enthalten werde, da es sich dabei lediglich um weiche, konfliktfreie Maßnahmen handeln würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er der vorliegenden Drucksache mit leichten Bedenken zustimmen werde. Denn auch als Befürworter der Elektromobilität sollte man Kritik, wie z.B. die schlechte Ökobilanz bei der Herstellung von E-Mobilen oder die geringe Reichweite, nicht unberücksichtigt lassen. Dem entgegen zu stellen sei, dass sich Elektromobilität nicht nur in Form von Personenkraftwagen mit Elektromotoren abbilde.

Ratsherr Oppelt (CDU) sagte, dass die Stadtführung beim Thema Elektromobilität viel zu langsam und rückständig agiere und ständig von der Opposition zum Handeln aufgefordert werden müsste. Ratsherr Oppelt erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Konzept zustimme, da dieses viele Maßnahmen beinhalte, die von der CDU-Fraktion bereits in eigenen Anträgen formuliert worden wären. Ratsherr Oppelt betonte, dass zum Thema Elektromobilität in Hannover nicht nur geprüft und vorbereitet werden sollte, sondern dass dazu endlich Tempo aufgenommen werden müsste.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Verkehr modern und stadtfreundlich denken wolle. Denn der CO² Ausstoß sei klimaschädlich, Feinstaub und Stickoxide würden die Gesundheit gefährden und die Platzproblematik würde durch den übermäßigen Individualverkehr hervorgerufen. Zudem müssten auch die letzten Skeptiker einsehen, dass Öl endlich sei. Ratsherr Drenske unterstrich, dass der Verkehr der Zukunft emissionsfrei sein müsse und dass Fahrzeuge nicht mehr besessen, sondern zu teilen seien. Ferner würden Wege je nach Entfernung oder Zweck individueller zurückgelegt. Ratsherr Drenske erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen das vorliegende Konzept der Landeshauptstadt Hannover ausdrücklich unterstützt.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die vorliegende Drucksache ablehnen werde, da man es für falsch halte, wenn man neben der Elektromobilität keine anderen Alternativantriebe fördere. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass der Feinstaubanteil des Individualverkehres lediglich bei 12 % läge. Der CO² Ausstoß würde durch die Elektromobilität nicht verringert, da die Stromerzeugung nicht allein durch erneuerbare Energien bedient werden könnte. Man würde beispielsweise 15.000 Windkrafträder der 3 Megawatt Klasse benötigen, um die Kraftwerke mit CO² Ausstoß schließen zu können. Ratsherr Karger machte deutlich, dass neue Technologien, wie z.B. Katalysatoren, den CO² Ausstoß innerstädtisch um 70 und außerstädtisch um 90 % verringern könnten.

Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass Feinstaube seit Einrichtung der Umweltzone in Hannover kein Thema mehr sei. Ferner sei es merkwürdig sich als Vorreiter der Elektromobilität in Hannover darstellen zu wollen, wenn man bedenke, dass die Fraktion der CDU im vergangenen Bauausschuss z.B. die zügige Verlängerung der Stadtbahnlinie Expo/Ost abgelehnt habe. Im Weiteren dementierte Ratsherr Kelich den Vorwurf, wonach die Drucksache unklar oder verwaschen formuliert worden sei. Denn die kleinen Spielräume wurden von der Verwaltung bewusst in Respekt vor den Ratsgremien und deren Verantwortung für den Haushalt eingepflegt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass er die besonnene Zurückhaltung der Landeshauptstadt Hannover in Hinblick auf einen Austausch hin zur Elektromobilität begrüßen würde, da man sich aktuell in einem Umbruch in Bezug auf die alternativantriebe befände. Abschließend wies Ratsherr Wruck auf die Nachteile, wie z.B. geringe Reichweite, schlechte Ökobilanz beim Bau von Batterien, sehr geringe Rohstoffvorkommen, hin und informierte darüber, dass nach Ansicht von Experten im Jahr 2030 mehr Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren auf den Straßen unterwegs wären als heute. Zumal Elektromotoren weder für den Fernverkehr, noch den Schwertransport oder für schwere Baumaschinen geeignet seien. Auch die Post AG habe Schwierigkeiten mit ihren Elektrofahrzeugen. Denn im Winter dürften die Fahrer die Heizung in ihren Fahrzeugen nicht einschalten, da dies die Ladekapazität der Batterien zu stark belaste.

Ratsherr Döring (FDP) stellte klar, dass niemand behauptet habe, dass der Verbrennungsmotor in allen Bereichen zu ersetzen wäre oder ganz von den Straßen verschwinden würde. Allerdings wären der Bund und die Kommunen gefordert, die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Elektromobilität zu schaffen. Ratsherr Döring bemerkte zur Post AG, dass bereits mehr als 20.000 Elektro-Skooter verkauft worden wären. Ferner würde die Privatwirtschaft sehr viel schneller auf Innovationen in Bezug auf Antriebe reagieren, als das die Kommunen jemals tun könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) merkte an, dass die Attribute „Prüfen, Planen, Umsetzen“ schon allein aus dem Grunde sinnvoll wären, da die Technologien so unglaublich schnellen Entwicklungen unterworfen wären. Ferner sei die Vorbildfunktion der Landeshauptstadt Hannover wichtig, da man den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Privatwirtschaft wohl kaum Forderungen unterbreiten könnte, wenn man nicht mit gutem Beispiel vorrangehen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung kritisieren würde. Man kritisiere vielmehr, dass die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP jeder Beschlussvorlage der Verwaltung kritiklos zustimmten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) bemerkte, dass ein kritisches Hinterfragen von der Fraktion der SPD oftmals mit mangelnder Wertschätzung gegenüber der Verwaltung gleichgesetzt werde. Ratsherr Klippert erinnerte daran, dass, bei allem Respekt vor der Verantwortung für den Haushalt, 90 % der Arbeit zur Erstellung des Haushalts von der Verwaltung erledigt würde. Ratsherr Klippert merkte abschließend an, dass man die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gern an den Respekt vor dem Umgang mit den Anträgen der Opposition erinnern werde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) entgegnete, dass nur diejenigen ein Stickoxidproblem hätten, die absolut nichts nachfragten und der Europäischen Union (EU) hörig wären. Vielmehr gäbe es abstruse Richtlinien und Messmetoden. Es gäbe einen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro m³ Luft (mcg/m³) im Jahresmittel. An manchen Arbeitsplätzen würde die EU allerdings bis zu 950 mcg/m³ zulassen. Es gäbe Tierversuche bei denen die ersten Atemwegsprobleme bei 8.000 mcg/m³ festgestellt worden wären. Der Genuss einer Schachtel Zigaretten am Tag ergäbe einen Wert von 1.000.000 mcg/m³ Stickstoff. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass die Kommunen mit derartigen Konzepten, unter der Verwendung von Steuergeldern, massiv in die Automobilwirtschaft eingreifen würden.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte, dass die geringe Nachfrage von Personenkraftwagen mit Elektromotoren einzig und allein von den hohen Anschaffungskosten abhänge. In Norwegen seien bereits seit dem ersten Halbjahr 2017 mehr Elektroautomobile als Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotoren verkauft. Ferner könnten Car-Sharing-Modelle mit Elektromotoren betrieben werden, da Car-Sharing-Autos im Durchschnitt selten für Strecken über 120 Kilometer genutzt würden. Zudem habe niemand behauptet, dass alle Batterien mit Lithium/Ion Kern zum Einsatz kommen sollen. Denn in diesem Bereich forsche man bereits an verschiedenen Möglichkeiten organischer Batterien. Ratsherr Drenske resümierte, dass sich die Nachfrage über den Preis und nicht über irgendwelche Ideologien definieren werde. Dass Automobile mit Verbrennungsmotoren noch lange auf den Straßen zu sehen wären, dass diese jedoch immer weniger würden. Dass die Elektromobile der Gesundheit zuträglich und dem Platzmangel in den Städten entgegenwirken würden, wenn diese im Optimalfall in Rahmen von Car-Sharing-Modellen genutzt würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass er ein Anhänger der Elektroautomobile sei, dass er diese Technologie sehr wichtig fände, dass er sich selbst, wenn die Möglichkeit bestünde, eines zulegen würde und dass er somit ein Konzept befürworte. Allerdings habe das vorliegende kleinere Mängel in Hinblick auf zukünftige Weiterentwicklungen und dass es demnach passieren könnte, dass man in etwa fünf Jahren ein neues Konzept, mit wesentlich höherem Geldmitteleinsatz, auflegen müsste. Im Weiteren berichtete Ratsherr Wolf von einem Projekt der Firma Moja in Hamburg und betonte, dass die Schadstoffbelastung in den Großstädten gesenkt werden könnte und müsste, da die Grenzwerte, wenn tatsächlich am Boden gemessen würde, in allen Großstädten um ein Mehrfaches überschritten würden.

Ratsherr Karger (AfD) stellte fest, dass die meisten Einzelteile der Elektromobile in Asien sowie die ganz überwiegende Zahl der Akkumulatoren und Batterien in China hergestellt werden. Die Elektroautomobile würden dem mit 400 Mrd. Euro Jahresumsatz stärksten Wirtschaftszweig in Deutschland nachhaltig schaden.
Mit 47 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat das Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0441/2018 N1 mit 1 Anlage.
TOP 12.
medcon & more GmbH, anteilige Übernahme der Geschäftsanteile des Mitgesellschafters
Medizinische Hochschule Hannover und strategische Neuausrichtung der Gesellschaft

(Drucks. Nr. 0835/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die anteilige Übernahme der Geschäftsanteile der Medizinischen Hochschule Hannover an der medcon & more GmbH und die strategische Neuausrichtung der Gesellschaft nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0835/2018.


TOP 13.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0491/2018 mit 3 Anlagen)

TOP 13.1.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0491/2018 E1 mit 1 Anlage)

TOP 13.1.2.
und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0999/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass man mit der Annahme des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Linden-Limmer die Chance habe an dem Standort einen Anteil von 50 % bezahlbaren Wohnraum, als Gebot der sozialen Durchmischung, zu schaffen.

Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem Bebauungsplan zustimmen werde. Ratsherr Jacobs erläuterte, dass die Aussetzung der Auswirkungen aus dem Bebauungsplan auf drei Jahre ein positives Signal an das Gewerbe in Hannover wäre und der Fluktuation von Unternehmen sowie dem Verlust von Gewerbesteuern und Arbeitsplätzen vorgreifen würde.

Ratsherr Kelich (SPD) entgegnete, dass man mit dem Bebauungsplan kein Gewerbe zerstören, sondern vielmehr 154 Wohnungen mit einem Anteil von 25 % an geförderten Wohnraum schaffe. Einen Anteil von 50 % lehne man ab, um einer möglichen Ghettoisierung vorzugreifen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erwiderte zum Wortbeitrag der Fraktion der AfD, dass an dem Standort bereits Wohnungen vorhanden gewesen wären. Es würde mit dem Bebauungsplan lediglich mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt. Beigeordneter Machentanz wandte vor dem Hintergrund, dass am Standort 50 % der Menschen Anspruch auf einen Berechtigungsschein hätten, ein, dass die Reaktion der Fraktion der SPD auf eine Quote von 50 % an bezahlbaren Wohnraum irgendwie merkwürdig anmute.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0999/2018 ab.

Mit 48 Stimmen gegen 10 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0491/2018 E1 mit 1 Anlage.

Mit 53 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0491/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 13.2.
Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B),
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0508/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0508/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 13.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0778/2018 mit 3 Anlagen)
Mit 4 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0778/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 13.4.
238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee", Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1036/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1036/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 13.5.
237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß-Buchholz / "südlich Paracelsusweg"
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1184/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich Groß-Buchholz / "südlich Paracelsusweg", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1184/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 14.
Antrag der AfD-Fraktion zur Berücksichtigung von Orchestern im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung
(Drucks. Nr. 0682/2018)
Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Berücksichtigung von Orchestern im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0682/2018 ab.


TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Akzeptanz von städtischen Obdachlosenunterkünften
(Drucks. Nr. 0787/2018)

Ratsherr Hellmann (CDU) erläuterte, dass man viele Obdachlose von der Straße bekommen könnte, wenn sich diese in den Einrichtungen sicher fühlten und ihr Eigentum geschützt wüssten.

Ratsherr Nicholls (SPD) wies darauf hin, dass der Antrag der Fraktion der CDU Aspekte beinhalte, die bereits vom Rat der Stadt behandelt worden wären. Im Übrigen erinnerte Ratsherr Nicholls an Haushaltsbegleitanträge, Beschlussvorlagen und Informationsdrucksachen zu Konzepten, sozialer Begleitung und Kapazitäten und erklärte, dass die bloße Forderung auf Erstellung eines weiteren Konzeptes der Thematik nicht allein werde weiterhelfe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) verlas den Antragstext und erklärte, dass er sich nicht vorstellen könne, dass jemand gegen diesen Antrag sein könnte. Beigeordneter Machentanz betonte, dass er der Forderung nach mehr Sicherheitspersonal natürlich nicht zustimmen könnte. Vielmehr sollten die Voraussetzungen, wie z.B. Zugang ohne gültige Ausweispapiere, Mitbringen von Tieren, geändert werden oder in Bezug auf das Thema Sicherheit eine Zweibett- bzw. eine Einzelzimmerunterbringung in Betracht gezogen werden.

Ratsherr Engelke (FDP) erinnerte daran, dass man Streetworker und einen Wärmebus im Einsatz habe und dass die Verwaltung im vergangenen Winter, während der besonders kalten Tage, die Unterkunft ehemaliger Baumarkt Vahrenheide, völlig unbürokratisch und zügig, zusätzlich zur Verfügung gestellt habe. Ratsherr Engelke unterstrich, dass ohne Frage mehr getan werden müsste. Allerdings sei die Forderung eines weiteren Konzeptes wenig zielführend.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) forderte, dass bei den bislang erfolgten Maßnahmen ganz offensichtlich nachgesteuert werden müsste. Zudem seien Durchhalteparolen bei dem wichtigen Thema nicht angebracht. Vielmehr könnte ein wenig politischer Druck auf die Verwaltung sicherlich nicht schaden. Der vorliegende Antrag sei von einer demokratischen Fraktion in das Verfahren gegeben worden und deshalb sollte man diesem auch einfach einmal zustimmen können.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) informierte darüber, dass kommenden Mittwoch, dem 6. Juni 2018, eine Sondersitzung des Sozialausschusses mit dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie dem Gleichstellungsausschuss zum Thema Obdachlosenunterkünfte stattfände. Ratsfrau Langensiepen wies darauf hin, dass in diesem Rahmen unter anderen ein Sozialkonzept von der Verwaltung vorgelegt werde.

Ratsherr Kelich (SPD) schloss sich an, auf die bereits in das Verfahren gegebenen Drucksachen zu verweisen und konstatierte, dass die Fraktion der CDU versuche mit dem vorliegenden Antrag die Aktualität einholen zu wollen. Ferner monierte Ratsherr Kelich, dass der Vorsitzende der Fraktion Die FRAKTION beabsichtige, dieses wichtige Thema populistisch für sich auszunutzen.

Ratsherr Engelke (FDP) konstatierte, dass der Vorsitzende der Fraktion Die FRAKTION bei diesem ernsten Thema den nötigen Respekt vermissen ließe und forderte diesen auf, nicht ständig zu versuchen, alle Themen ins Lächerliche ziehen zu wollen. Ratsherr Engelke sagte, dass es ein großer Erfolg für den Rat der Stadt sei und mit erheblichen Anstrengungen der Verwaltung verbunden gewesen wäre, dass niemand in Hannover unter freiem Himmel schlafen müsse.

Ratsherr Albrecht (CDU) wies darauf hin, dass der Antrag zu diesem überaus ernsten Thema aus persönlichen Kontaktaufnahmen mit Obdachlosen ergangen sei. Im Rahmen dieser Kontakte, die überwiegend den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Mitte zu Teil geworden wären, hätten die Obdachlosen ihre negativen Erfahrungen mit Obdachlosenunterkünften geschildert. Ratsherr Albrecht betonte, dass es höchstens von zweitrangigen Interesse wäre, was, in welcher Sitzung am kommenden Mittwoch entschieden oder nicht entschieden würde, da man sich aktuell mit dem vorliegenden Antrag befasse.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie es sein könnte, dass der Antrag der Fraktion der CDU den bereits verabschiedeten Beschlussfassungen hinterher laufe, wenn das alles erst am kommenden Mittwoch beschlossen werde. Ferner stellte Beigeordneter Machentanz in Frage, dass tatsächlich kein Obdachloser in Hannover unter freiem Himmel schlafen müsste.

Ratsherr Pohl (CDU) stellte klar, dass für die Sondersitzung am kommenden Mittwoch nur eine Drucksache – die Umwandlung von Flüchtlingsunterkünften in Obdachlosenunter-
künften, vorgesehen sei. Für die bestehenden Obdachlosenunterkünfte könnte man, mangels fehlender Tagesordnungspunkte, überhaupt nichts tun. Das müsste in der heutigen Ratsversammlung geschehen.

Ratsherr Karger (AfD) bemerkte, dass es allgemein bekannt sei, dass die Obdachlosenunterkünfte, aufgrund von Angst vor Übergriffen, Gewalt, Diebstahl oder polizeilicher Kontrolle, gemieden werden. Deshalb spräche überhaupt nichts dagegen, dieser Drucksache heute zuzustimmen.

Stadtbaurat Bodemann führte zur Sachaufklärung aus, dass es in der Sitzung am kommenden Mittwoch nicht nur um die Umwandlung vorhandener Unterkünfte, sondern auch um die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten und um den Umbau sowie der Modernisierung anders genutzter Einrichtungen gehe. Es gehe demnach auch um eine qualitative Verbesserung der bestehenden Einrichtungen am kommenden Mittwoch. Zur Akzeptanz der Obdachlosenunterkünfte erläuterte Stadtbaurat Bodemann, dass in den zwei zurückliegenden Winterperioden die Unterkünfte komplett ausgelastet waren und dass die Verwaltung deshalb zusätzlich Notunterkünfte aktiviert habe. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass sicherlich in einigen Unterkünften etwas getan werden müsste. Allerdings sei die Darstellung, wonach niemand in den Unterkünften übernachten wollte, grundsätzlich falsch.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) wandte ein, dass ihm nicht schlüssig wäre, welchen Einfluss Modernisierungen auf gewalttätige Übergriffe haben könnten. Ratsherr Klippert erklärte, dass er in seinem vorrangegangenen Wortbeitrag sachlich und konstruktiv argumentiert habe. Vielmehr würde wieder einmal versucht, Gründe zu konstruieren, um einem Antrag der Opposition nicht zustimmen zu müssen. Das sei eine Farce, ein Kindergarten und beschämend.
Mit 31 Stimmen gegen 27 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Akzeptanz von städtischen Obdachlosenunterkünften nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0787/2018 ab.


TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
Antrag von Ratsherrn Braune zu Radfahrerampelanlagen
(Drucks. Nr. 1046/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 16.2.
Antrag der AfD-Fraktion zur Verurteilung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 1197/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Integrationsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.




Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter