Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 17.05.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.05.2018)
Protokoll (erschienen am 30.08.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 11.07.2018

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 17. Mai 2018,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum),
Neue - Land - Straße 27, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann 18.30 - 20.03 Uhr (CDU)
(Bezirksratsherr Busse) (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
(Bezirksratsherr Hunze) (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
(Bezirksratsherr Johnson) (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsfrau Öztürk (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Tonke) (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)


Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)







Verwaltung:
Frau Bergerstock (FB Umwelt und Stadtgrün)
Frau Gemander (FB Umwelt und Stadtgrün)
Frau Gohla (FB Umwelt und Stadtgrün)
Herr Gronemann (FB Gebäudemanagement)
Frau Summann (FB Gebäudemanagement)
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 15. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 14. Sitzung am 12.04.2018

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

4. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

4.1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an
FRANZBETZ VISION 05/2018
(Drucks. Nr. 15-1231/2018)

5.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Polizei-SV Hannover e. V. 06/2018
(Drucks. Nr. 15-1232/2018)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

6.1.1. Sanierung Sporthallen IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1124/2018)

6.2. der Fraktion DIE LINKE.

6.2.1. Altlasten und Altablagerungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1129/2018)






7. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. IGS Roderbruch, Brandschutzmaßnahmen im Primar- und Hauptgebäude: Budgeterhöhung
(Drucks. Nr. 1024/2018 mit 1 Anlage)

7.1.2. IGS Roderbruch, Sanierung Sporthalle: Budgeterhöhung
(Drucks. Nr. 1025/2018 mit 1 Anlage)

7.1.3. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Kapellenbrink
(Drucks. Nr. 1040/2018)

7.2. E N T S C H E I D U N G E N

7.2.1. Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1053/2018)

7.2.2. Neuanlage Grünzug im zukünftigen Wohnquartier Buchholzer Grün
(Drucks. Nr. 15-1070/2018 mit 2 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

8.1.1. Bedarfsampel Berckhusenstraße/ Lathusenstraße
(Drucks. Nr. 15-1123/2018)

8.1.2. Breitbandanschluss IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1125/2018)

8.1.3. Kurzzeitparkplätze Kleestraße
(Drucks. Nr. 15-1126/2018)

8.1.4. Radweg Berckhusenstraße
(Drucks. Nr. 15-1127/2018)

8.1.5. Vorstellung der Informationsdrucksache 1004/2018 Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1128/2018)

8.2. der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson

8.2.1. Beitritt zum Baulücken- und Leerstandskataster
(Drucks. Nr. 15-1130/2018)






9. M I T T E I L U N G E N

9.1. des Bezirksbürgermeisters

9.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Informationen über Bauvorhaben







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 15. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die 15. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld nachdem er die Hinweise zur Medienöffentlichkeit verlesen hatte. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die TOP 9.2. und 10. wurden abgesetzt.
Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag zu TOP 8.1.2. Drucksache Nr. 15-1125/2018 wegen Beratungsbedarfs nach erfolgter Diskussion in die Fraktion ziehen werde.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 14. Sitzung am 12.04.2018
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.36 Uhr bis 19.10 Uhr durchgeführt.

Ein Einwohner berichtete, dass aufgrund des Einsatzes des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld nunmehr eine Fußgängerbedarfsampel am Osterfelddamm/Höhe Neue Landstraße gebaut werde. Er bedankte sich dafür im Namen der Eltern des Kindergartens und des Stadtteilgesprächs bei den Mitgliedern des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld.
Ein Anwohner an der Schierholzstraße/Ecke Boßdorfstraße, informierte darüber, dass auf der Grünfläche Bäume gepflanzt worden seien. Ihn interessierte, wann der Bezirksrat einen entsprechenden Antrag gestellt habe.




Frau Bergerstock sagte eine direkte Antwort zu. (Anmerkung: erfolgt, Beschluss des Bezirksrates vom 18.08.2016, Drucksachen Nr. 15-1659/2016)
Der Anwohner fragte nach, warum die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl der Bäume nicht beteiligt werden. Hintergrund seiner Frage sei, dass u. a. Birken gepflanzt worden seien und einige Anwohner*Innen an einer Birkenpollenallergie leiden würden.
Frau Bergerstock verwies auf den bereits geführten Austausch und sagte zu, das Anliegen nochmals mitzunehmen und sich erneut zu melden.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zu Protokoll: Bezüglich der Pflanzung von Birken in der Boßdorfstraße teilt der Fachbereich mit, dass die entsprechenden Bäume im Herbst/Winter 2018/2019 gegen die Baumart Mehlbeere (Sorbus intermedia) ausgetauscht werden. Über diesen Sachverhalt wurde Herr Bakosch ebenfalls schriftlich informiert.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bemerkte, dass oftmals bei Baumfällungen im Stadtbezirk Ersatzpflanzungen im Umland stattfinden würden. Aus diesem Grund habe der Bezirksrat beschlossen, dass es Ersatzpflanzungen im Stadtbezirk geben solle. So seien z. B. 18 Bäume im Bereich der Schreberallee gesetzt worden. In dem Antrag sei auch der Bereich in der Schierholzstraße vorgeschlagen worden. An evt. Allergien sei dabei nicht gedacht worden. Er plädierte für eine Lösung.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Plotzki, wann die Bäume gepflanzt worden seien, antwortete der Anwohner, dass dies im Februar 2018 geschehen sei. Bezirksratsherr Plotzki stellte fest, dass Birken viel Wasser zehren würden und fragte nach, warum diese ausgewählt worden seien und ob sie standortgerecht seien.
Bezirksratsherr Oppelt erinnerte daran, dass die CDU-Fraktion bei den letzten Haushaltsberatungen einen Haushaltsbegleitantrag zu Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet Hannover gestellt habe. Die genauen Orte für die Standorte seien dabei nicht benannt worden. Er appellierte an die Verwaltung den Wunsch mitzunehmen und die drei Bäume umzupflanzen.
Der Anwohner ergänzte seinen Vortrag dahingehend, dass mehrere Anlieger*Innen Probleme mit der Auswahl der Bäume und dem Abstand zu den Häusern haben. Es seien u. a. eine Dreierkombination Birken, eine Kiefer und eine Eiche gepflanzt worden. Die Kiefer sei ein Flachwurzler und es sei absehbar, dass die Wurzeln den Fußweg zu gegebener Zeit stellenweise anheben. Die Eiche werde so hochwachsen, dass sie alles beschatte. Er zählte die in der Straße vorhandenen Bäume auf und fragte nach, warum nicht andere Pflanzen bzw. Bäume, die nicht so hochwachsen, gesetzt worden seien.
Frau Bergerstock erinnerte daran, dass sie das Thema mitnehme. Sie informierte darüber, dass Eichen auch „Kätzchenblüher“ seien und wer gegen Birken allergisch reagiere, habe die gleiche Wirkung bei Eichen. Frau Bergerstock sagte zu, dass Ergebnis zu Protokoll zugeben.
Antwort zu Protokoll: s. o.
Der Vorsitzende des Forums Nordost ging auf die in der Sondersitzung am 03.05.2018 gezeigte Grafik zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aus dem Jahr 2015 ein und beschrieb die seitdem wahrgenommenen Veränderungen. Den von ihm vertretenen UnternehmerInnen sei wichtig, dass die aktuellen Zahlen erhoben werden. Er wollte wissen, ob der Bezirksrat dies auch nachhalte.
Bezirksbürgermeister Hofmann antwortete, dass Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe in der Sondersitzung sehr deutlich gesagt habe, dass die Stadt eine neue Erhebung in Auftrag geben und diese präsentieren werde.
Bezirksratsherr Fulst bewertete die Aussagen des Vorsitzenden als „Panikmache“. Er ging auf die Kriminalitätsstatistik 2017 für das gesamte Bundesgebiet ein, wonach ein Rückgang der Kriminalität zu verzeichnen sei. Die Zahlen für Hannover würden noch




erhoben. Er bat hinsichtlich der Auswertung um Geduld.
Bezirksratsherr Oppelt plädierte dafür, dass alle Fragenden ernst genommen werden. Auch die CDU-Fraktion befürworte die Erhebung von neuen Zahlen. Auf die Sondersitzung eingehend, erklärte er, dass die CDU-Fraktion im Hinblick auf die Ausführungen wann und wie viele Personen des Ordnungsdienstes im Stadtbezirk unterwegs seien, enttäuscht gewesen sei. Die Einführung des städtischen Ordnungsdienstes würden sie befürworten. Hiermit komme die Stadt ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr gemeinsam mit der Polizei nach. Eine weitere Aufstockung des Personals sei sinnvoll.
Ergänzend im Hinblick auf die Sondersitzung und die vorgetragenen Wortbeiträge erklärte Bezirksbürgermeister Hofmann, dass diese aus Sicht der Geschäftsordnung keinen Anlass zur Rüge gegeben hätten. Es war lediglich notwendig, auf die Dauer der Redebeiträge einzuwirken.
Bezirksratsherr Plotzki verwies den Vorsitzenden an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
u. a. die AG Demokratie. Die Gremien würden sich seit langem aktiv mit den entsprechenden Themen auseinandersetzen, um den Stadtteil sicherer und lebenswerter zu machen. Er lud den Vorsitzenden und die Kaufleute ein, sich dort einzubringen. Auch er wünschte sich eine Ausstattung mit den aktuellen Zahlen heruntergebrochen auf den Stadtbezirk. Diese könnten dann z. B. im Präventionsrat vorgestellt werden.
Der Vorsitzende ging auf die seit ca. 7 Jahren andauernden Verkehrsbehinderungen in der Scheidestraße ein. Die Kosten der Unternehmen wie Abschreibungen, Mieten oder Grundsteuer würden gleich bleiben auch wenn das Publikum nicht komme und einkaufe. Die Folge sei, dass die Unternehmen „rote“ Zahlen schreiben und es inzwischen 7 bis 8 Ladenleerstände gäbe. Die Landeshauptstadt Hannover würde in einer Pressemitteilung die Baustellen kommunizieren und auf weitläufige Umleitungen hinweisen. So kämen noch weniger Käufer in den Bereich. Er fragte nach, ob es möglich wäre, die Pressestelle der Landeshauptstadt Hannover für diese Thematik zu sensibilisieren.
Frau Rembecki antwortete, dass sie den Hinweis an die Pressestelle weitergeben würde. (Anmerkung: ist erfolgt)
Bezirksratsherr Oppelt erinnerte an die Informationsveranstaltung der Kaufleute im letzten Jahr, wo diese mit der Verwaltung das Thema ansprechen und nach Lösungen suchen wollten und der Fachbereich Tiefbau nicht anwesend war. Für die CDU-Fraktion schloss er sich dem Appell des Vorsitzenden an, dass mit diesem Thema sensibel umgegangen werden müsse und die Geschäftsleute unterstützt werden sollten. Es sollten alle ein Interesse daran haben, die Nahversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.
Bezirksratsherr Fulst stimmte dem Vorsitzenden zu, dass die Belastung durch die Baustellen über den langen Zeitraum sehr groß sei. Er wies darauf hin, dass z. B. mit dem heutigen Antrag auf Kurzzeitparken in der Kleestraße die Geschäftsleute unterstützt werden sollen. Für weitere Anregungen wären sie dankbar. Die Geschäfte seien für die Nahversorgung wichtig. Er warb um Verständnis, dass auch die Bürger*Innen ein Recht auf Information hätten.
Der Vorsitzende informierte über das von Unternehmern gegründete Kleefelder Stadtteil-Portal „Kleefeld-online“. Er sei vor geraumer Zeit angesprochen worden, dass dieses nicht aktuell sei. Bisher konnte ihm nicht gesagt werden, was damit gemeint sei.
Bezirksbürgermeister Hofmann erklärte, dass die Informationen unter dem Reiter zur Flüchtlingspolitik veraltet seien. Er habe den Vorsitzenden darüber informiert, wie er den jeweils aktuellen Sachstandsbericht zu den Flüchtlingen aus dem genehmigten Protokoll ersehen könne.
Frau Rembecki berichtete, dass sie aus dem interfraktionellen Gespräch den Hinweis mitgenommen habe, dass es auf der Webseite Aktualisierungsbedarf gebe und diesen Hinweis habe sie an den Vorsitzenden weitergegeben. Sie habe ihm mitgeteilt, dass es auf


dem Stadtbezirksportal die aktuellen Informationen gebe und anhand derer eine Orientierung möglich sei. Ihr sei aufgefallen, dass z. B. die Daten der Stadtbezirkseinwohner*Innen im Portal „Kleefeld-online“ auf dem Stand 2015 seien. Sie ergänzte die Aussage von Bezirksbürgermeister Hofmann dahingehend, dass auf dem Stadtbezirksportal der Auszug aus dem genehmigten Protokoll zum Sachstandsbericht Flüchtlinge ebenfalls veröffentlicht werde. Darüber hinaus bestünde über den Presseserver der Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit, sich zu bestimmten Themen Abonnements geben zu lassen.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass die Anregung der Kontaktaufnahme von ihm gekommen sei. Ihm sei aufgefallen, dass die Seite am Anfang aktuell sei und im Hintergrund alte Informationen gegeben werden. So habe sich z. B. die Zusammensetzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld seit der letzten Kommunalwahl geändert.


TOP 4.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Frau Rembecki berichtete, dass zum Stand 14.05.2018 in den Unterkünften im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld Am Annateich und in den Modulanlagen Feodor-Lynen-Straße und Baumschulenallee 263 Personen untergebracht seien.
Am Annateich leben 26 Personen, davon 2 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 10 Personen weiblich, 16 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 14 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Kosovo, Somalia, Syrien und Iran. Aufgrund des Wasserschadens seien weiterhin nicht alle Plätze belegbar. Hanova habe den Wasserschaden an ihre Versicherung zur Prüfung weitergeleitet. Ein Ergebnis liege noch nicht vor. Ein Wiederbezugstermin könne noch nicht genannt werden.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3 A – D leben 92 Personen, davon 28 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 38 Personen weiblich, 54 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 20 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak und Syrien.
In der Modulanlage in der Baumschulenallee 31 A - D leben 145 Personen, davon 47 Kinder im Alter von 0 – 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 88 Personen weiblich, 57 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 22 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak und Syrien.
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien darüber hinaus 26 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht.
In der Stadt Hannover seien zum Stand 16.05.2018 insgesamt 3.900 Personen untergebracht.
Weitere Standorte in Planung:
Die Übergabe des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung im Nikolaas-Tinbergen-Weg an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Die Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren sei abgeschlossen. Der Vergabevorschlag werde derzeit verwaltungsintern geprüft. Dem Bezirksrat werde demnächst die Drucksache zum Betrieb zur Beratung vorgelegt. Eine Unterbringung von ca. 80 Personen sei geplant. Durch einen massiven Wasserschaden könne nur das Haus 8 in Betrieb genommen werden. In Haus 6 seien Trocknungsmaßnahmen angelaufen. Die Inbetriebnahme der Unterkunft sei derzeit noch nicht absehbar. Es werde einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest. Die hanova habe den Generalunternehmer veranlasst, Trocknungsmaßnahmen in Haus 6 durchzuführen. Die Trocknungsanlagen laufen. Bei der Inaugenscheinnahme beider Häuser wurden einige




weitere Durchfeuchtungen festgestellt und die hanova davon in Kenntnis gesetzt. Ein Termin zur Bestimmung der erforderlichen Maßnahmen und zur Zeitplanung habe stattgefunden. Mittlerweile haben die Trocknungsarbeiten begonnen. Sie seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Sanierungsarbeiten können erst nach der Trocknung beginnen.
Die Übergabe des Objektes Nußriede 4c/4d an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Die Ausschreibung des Betriebs sei inzwischen veröffentlicht. Auch dazu werde dem Bezirksrat zu gegebener Zeit eine Drucksache zur Beratung vorgelegt. Es sollen dort ca. 80 Personen untergebracht werden.
Für das Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung Dorfmarkhof sei der Bau
von Gartenhofhäusern geplant. Der Baubeginn und die Unterbringung seien offen.
Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung in der Lathusenstraße: Der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wurde die südliche Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ zum Neubau von Wohnungen vom Fachbereich Wirtschaft entgeltlich übertragen. Da es sich bei der ZVK um eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover handele, wurde hier kein klassischer Verkauf durchgeführt, sondern nach Zahlung einer Gegenleistung, das Grundstück in das Sondervermögen der ZVK übertragen. Mit den Fäll-, Räumungs- und Bodensanierungsarbeiten wurde begonnen. Es seien rund 50 Wohnungen bis voraussichtlich 2020 geplant. Einige der Wohnungen werden vorübergehend als Wohnraum für Flüchtlinge bereitgestellt, andere werden direkt vermietet. Im Jahr 2017 wurde mit Bodensanierungsarbeiten, der Legung und dem Anschluss eines Entwässerungskanals, dem Grunderwerb, der Planung und Vorbereitung nötiger Ausschreibungen und der Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung begonnen. Baubeginn solle Herbst 2018 sein.
Die Modulanlage Podbielskistraße/Corinthstraße sei für die Unterbringung von ca. 70 Personen vorgesehen. Die Planung und Realisierung seien bis auf weiteres zurückgestellt.
An dem Standort für die Leichtbauhallen in der Milanstraße werde festgehalten. Eine Beschaffung und Aufstellung werde erst vorgenommen, wenn dies zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten notwendig sei.

Bezirksratsherr Oppelt wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion über die Beantwortung der Anfrage in der letzten Sitzung zum Nikolaas-Tinbergen-Weg verstimmt gewesen sei, da diese nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet worden sei. Es sei in der Anfrage darauf hingewiesen worden, dass es am Abend des 25.03.2018 einen weiteren massiven Wasserschaden gegeben haben solle. Die Antwort der Verwaltung sei gewesen, dass der Verwaltung ein Schaden nicht bekannt gewesen sei. Nunmehr liege die Protokollantwort vor, dass es einen Wasserschaden gegeben habe. Er stellte für seine Fraktion fest, dass das Vertrauensverhältnis zur Verwaltung auf eine starke Probe gestellt werde. Selbst auf mehrfache Nachfrage werde nicht wahrheitsgemäß und vollumfassend informiert. Nach Niedersächsischem Kommunalverfassungsrecht sei dies jedoch die Aufgabe und Pflicht der Verwaltung. In Zukunft erwarte er, dass der Bezirksrat umgehend informiert werde, wenn eine falsche Antwort gegeben werde. Des Weiteren kritisierte er, dass die Anfragen zu den Wasserschäden gestellt werden müssten und die Informationen nicht proaktiv gegeben werden. Er bat diesbezüglich um Umstellung des Sachstandsberichts zu den Flüchtlingen. Er könne nicht nachvollziehen, dass der Landeshauptstadt Hannover der Wasserschaden nicht bekannt gewesen sei, obwohl das Haus bereits übergeben war. Er erinnerte daran, dass Herr Schalow in der Sitzung im Februar bereits einen Tag nach dem Wasserschaden über diesen informiert war. Er schlussfolgerte daraus, dass hanova umgehend die Landeshauptstadt Hannover informiert habe. Beim zweiten Wasserschaden sei zwei Wochen später die Frage aufgeworfen worden und es sei nicht möglich gewesen, die




Antwort in Erfahrung zu bringen. Dies könne er nicht nachvollziehen. Es werfe den Verdacht auf, dass in Teilen der Verwaltung nicht alle Informationen gegeben werden, um Managementfehler hinsichtlich der noch nicht bezogenen Unterkünften zu verbergen. Er bat um Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, dass der Bezirksrat so falsch informiert wurde.
Frau Rembecki stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu, dass sie proaktiv nochmals auf die korrigierte Antwort hätte eingehen können und entschuldigte sich dafür. Sie erinnerte daran, dass bekannt sei, dass sie den Bezirksrat immer proaktiv informiere, wenn etwas bekannt sei. Aufgrund des Verlaufs der letzten Sitzung sei erneut beim Fachbereich nachgefragt worden. Der Fachbereich habe geantwortet, dass unabhängig von den beiden Gebäuden eine Fernwärmeübergabestation betrieben werde. Diese stehe zwischen den beiden Gebäuden und dort habe die Leckage stattgefunden. Dies sei der Grund, dass die Stadt davon nichts erfahren habe und die Antwort entsprechend ausgefallen sei. Frau Rembecki zitierte den entsprechenden Passus aus dem Protokoll vom 12.04.2018, welcher im Nachgang die Antwort korrigierte.
Bezirksratsherr Plotzki zeigte seine Verwunderung, dass er aus der Zeitung erfahren musste, dass die Einrichtung Am Annateich nicht nur für obdachlose Familien vorgesehen sei, sondern als Ersatz für eine zu schließende Unterkunft, die bisher Sinti Familien zur Verfügung stand, dienen solle. Ebenfalls aus der Zeitung sei zu erfahren, dass jede Woche 45 neue Flüchtlinge nach Hannover kämen und die Stadt Unterkünfte bräuchte. Er wies auf die Diskrepanz zwischen Bedarf und Leerstände hin, weil Häuser noch nicht bezogen seien. Bezirksratsherr Plotzki erinnerte an die Informationsveranstaltung im Februar zur Unterbringung von Obdachlosen mit Herrn Schalow und seiner Aussage, dass in der Einrichtung Am Annateich Familien untergebracht werden sollen, die aus anderem Wohnraum herausfallen würden. Es entstünde der Eindruck, dass der Bezirksrat nicht richtig informiert worden sei. Er warnte vor eine Vermischung von „klassischen“ Flüchtlingen und „Armutszuwanderern“ aus Osteuropa und bemängelte, dass entsprechende Informationen nur über die Zeitung zu erfahren seien. Er bat die Verwaltung den Tagesordnungspunkt um Obdachlosenunterkünfte zu erweitern.
Bezirksbürgermeister Hofmann stellte fest, dass Frau Rembecki zum TOP „Sachstandsbericht Flüchtlinge“ alle Informationen gegeben habe, die vorliegen würden. Die Personen, die im Burgweg wohnen würden, seien auch obdachlose Menschen. Er erklärte, dass es sich bei den „Armutsflüchtlingen aus Südosteuropa“, um Bulgaren und Rumänen, die im Rahmen der europäischen Freizügigkeit nach Deutschland kommen können, handele. Es seien keine Flüchtlinge, sondern EU-Bürger. Bezirksbürgermeister Hofmann führte weiter aus, dass die von Herr Schalow vorgestellte Drucksache, u. a. beinhaltete, dass der Burgweg in diesem Sommer aufgegeben werden solle. Eine weitere konkrete Planung, wo die Personen zukünftig untergebracht werden sollen, sei nicht festgeschrieben. Die Presse habe die geplanten Familienunterkünfte in ihrem Artikel aufgelistet und dazu gehöre auch die Unterkunft Am Annateich. Er informierte darüber, dass die Drucksache frühestens am 06.06.2018 im Sozialausschuss beraten werde und es sei geplant, dass der Rat am 21.06.2018 abschließend über diese entscheide. Erst dann habe die Verwaltung den Auftrag, mit den jeweiligen Betreibern abzuklären, ob diese bereit seien, anstatt Flüchtlinge Obdachlose zu betreuen.
Bezirksratsherr Oppelt bemängelte die Arbeit der Verwaltung in Bezug auf die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte. Beispielhaft führte er an, dass Herr Schalow sowohl die Fragen der Bürger*Innen als auch der Bezirksratspolitik in der Februar-Sitzung nicht angemessen beantwortet habe. Es sei explizit nach der Zusammensetzung derjenigen, die in die Einrichtung Am Annateich einziehen sollen, gefragt worden. Die Antwort sei gewesen, dass nicht bekannt sei, wer käme. Dies lege den Verdacht nahe, dass nicht korrekt




informiert worden sei. Bezirksratsherr Oppelt zeigte sich erstaunt darüber, dass die Politik erst durch die heutige Anfrage erfahren habe, dass der Wasserschaden in der Einrichtung Am Annateich durch die Manipulation eines Flüchtlings an den Wasserleitungen entstanden sei. Er erwarte, dass in Zukunft auch solche besonderen Vorkommnisse in den Sachstandsbericht Flüchtlinge mit aufgenommen und proaktiv kommuniziert werden. Er führte seinen Unmut über die Informationspolitik der Verwaltung weiter aus. Darüber hinaus bemängelte er, dass hanova den Schaden erst nach fast 1 1/2 Jahren der Versicherung gemeldet habe, der Schaden aber noch nicht behoben sei.


TOP 4.1.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Kein Beitrag


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an
FRANZBETZ VISION 05/2018
(Drucks. Nr. 15-1231/2018)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger : FRANZBETZ VISION
Betrag : bis zu 2.500,00 €
Verwendungszweck : Projekt: „Kleefeld leuchtet 2018“ - Sachkosten
(Zuwendung 05/2018)

Einstimmig


TOP 5.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
Polizei-SV Hannover e. V. 06/2018
(Drucks. Nr. 15-1232/2018)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger : Polizei-SV Hannover e. V.
Betrag : bis zu 1.500,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines Wasserspielgerätes
(Zuwendung 06/2018)

Einstimmig






TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 6.1.1.
Sanierung Sporthallen IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1124/2018)

Bezirksratsherr Jäger stellte die Anfrage vor.

Die Sanierung der Sporthallen der IGS Roderbruch sollte bereits abgeschlossen sein.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Warum verzögert sich die Maßnahme der Sanierung in den Sporthallen der IGS Roderbruch immer wieder?

2.) Wird die Sporthalle der IGS Roderbruch für die kommenden Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung mit ausgerüstet bzw. werden Vorbereitungen getroffen um eine Nachrüstung mit wenig Aufwand und Kosten durchführen zu können?

3.) Wenn die jetzt laufenden Sanierungen in den Hallen 1 und 2 der IGS Roderbruch abgeschlossen sind, sind dann alle langfristigen Sanierungen und Modernisierungen beendet oder gibt es noch weitere umfangreiche Maßnahmen im Anschluss?


Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1) Neben im Vorfeld nicht komplett einschätzbaren zusätzliche Auflagen aus der Baugenehmigung, die veränderte und erweiterte Baumaßnahmen erforderte, stellte sich die KMF (künstliche Mineralfaser) -Sanierung komplizierterer dar als im Vorfeld erkennbar war. Hier war ein zusätzlicher Aufwand erforderlich, um den Betrieb der zweiten Halle ohne Gefährdung sicherzustellen. Der neue Ablauf erforderte eine Entsorgung in kleinen Arbeitsbereichen an Decken und Wänden, die immer wieder neu eingerichtet werden mussten und einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand bedeuteten.
Nach Entsorgen der KMF an Wand- und Deckenflächen konnte die Unterkonstruktion geprüft werden. Die vorhandene Konstruktion wurde
nach Prüfung beim Materialprüfamt in Leipzig als nicht ballwurfsicher bewertet und die Befestigung muss somit zusätzlich statisch ertüchtigt werden. Solche Erkenntnisse sind im Vorfeld nur begrenzt möglich, da hierfür Bauteile geöffnet werden müssen.
Durch mittlerweile abgängige Sportgerätehülsen und deren Erneuerung werden Arbeiten durch die vorhandene Sohle im Untergrund erforderlich. Aus diesem Grunde wurde für diesen Bereich routinemäßig eine Abfrage auf Kampfmittelverdacht veranlasst. Die Abfrage ergab ein nicht erwartetes Verdachtsfeld unter der Sporthalle. Die weitere Prüfung wurde erschwert durch





die Überbauung, zudem mussten spezielle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zusammensacken des sandigen Untergrundes auszuschließen. Die
Sondierungsbohrungen mussten aus Sicherheitsgründen in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen, haben mehr Zeit gekostet und mussten zudem neu in den Bauablauf integriert werden.
Die Veränderung des Bauablaufplans hat einen erheblichen und damit zeitaufwendigen Abstimmungsaufwand mit allen beauftragten Firmen zur Folge gehabt Aufgrund der zeitlichen Verschiebungen innerhalb des Bauablaufes musste der neue Bauablauf zudem mit den Firmen auch im Hinblick auf die jeweiligen Kapazitäten abgestimmt werden, da einige Firmen durch andere Aufträge zeitlich gebunden sind.
Zu 2) Ein möglicher Internetanschluss/WLAN (Digitalisierung) der Sporthalle wird vorbereitet sowie die Aufschaltung auf die sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Notfallalarmierung) hergestellt, damit die Sporthalle ordnungsgemäß in Betrieb gehen kann. Diese Maßnahmen werden jetzt schon mit durchgeführt, weil die Wände und Decken geöffnet sind und die Installation problemlos erfolgen kann.

Zu 3) Die langfristigen und umfangreichen Maßnahmen sind damit beendet, zurzeit ist noch die WC-Sanierung geplant.

Bezirksratsherr Jäger fragte zu Punkt 2, ob auch die Verbindung zwischen den beiden Gebäuden hergestellt werde und damit der Anschluss in der Sporthalle nutzbar sei oder ob dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolge.
Herr Gronemann antwortete, dass der Anschluss mit hergestellt werde. Dieser Punkt sei auch in der noch folgenden Verwaltungsdrucksache mit enthalten.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Borstelmann, zu wann Halle 2 saniert sein solle, entgegnete Herr Gronemann, dass sich die Maßnahmen verzögert hätten. Es werde sichergestellt, dass immer ein Halle genutzt werden könne. Mit der Sanierung von Halle 2 könne daher erst begonnen werden, wenn Halle 1 fertig sei. Die Fertigstellung von Halle 1 sei bis zum Jahresende geplant. Dadurch, dass der Zeitplan nicht gehalten werden konnte, gebe es mit einigen Firmen Probleme. Die Baukonjunktur boome und die Firmen würden beim Verlassen des Zeitfensters mit Folgeaufträgen, die zu erfüllen seien, argumentieren. Dies würde zu Verzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten führen. Herr Gronemann stellte die Vertragsgrundlage für die Bauleistungen die sog. VOB anhand von Beispielen anschaulich vor. Die Stadt Hannover habe die Absicht im Herbst mit der Halle 1 fertig zu sein. Danach werde mit der Sanierung der Halle 2 begonnen. Aufgrund der geschilderten Schwierigkeiten bei Halle 1 und weiterer Maßnahmen könne die Fertigstellung auf keinen festen Zeitpunkt eingegrenzt werden.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Teicher, warum in der Drucksache Sommer 2019 und nicht Herbst stehen würde, antwortete Herr Gronemann, dass damit die Fertigstellung der Halle 2 gemeint sei. Es sei geplant, die Halle im Sommer 2019 fertig zu stellen, damit zum nächsten Schuljahr die Halle in Betrieb genommen werden könne.
Bezirksratsherr Borstelmann brachte zum Ausdruck, dass er froh sei, dass mit der Sanierung der Halle 2 erst begonnen werde, wenn Halle 1 fertig gestellt sei.








TOP 6.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.2.1.
Altlasten und Altablagerungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1129/2018)

Bezirksratsherr Plotzki trug die Anfrage vor.

Seit 2012 gibt es in der Landeshauptstadt Hannover ein vom Rat beschlossenes Altlastenprogramm. Im 6. Sachstandsbericht Altlastenprogramm (DS 0612/2018 N1) wurde im Stadtbezirk 4 für das Jahr 2017 eine orientierende Untersuchung in der Käthe-Steinitz-Straße aufgeführt. Bis auf die anlassbezogene Erkundung der Kinderspielfläche „Berckhusenstraße“ (Entfernung von Bahnschwellen und Auskofferung Boden), gibt es keine Hinweise auf weitere Altlasten und Altablagerungen sowie deren systematische Erkundung, Bewertung und ggf. notwendige Sanierung in den letzten Sachstandsberichten (I-DS 0615/2014, 0691/2015, 0564/2016 und 1262/2017). Im Rahmen der DS 0508/2018 Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg wurde die erhebliche Belastung des Bodens durch eine Altablagerung (AA.129) im Planbereich festgestellt, die eine Sanierung zwingend erforderlich machen. Eine systematische Erkundung, Bewertung und ggf. notwendige Sanierung von Altlastenverdachtsflächen und Altablagerungen muss der Öffentlichkeit transparent vorgestellt werden.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Altlasten und Altablagerungen, bzw. Verdachtsflächen sind im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld bekannt und werden wie in ihren Auswirkungen auf die Umwelt erkundet und bewertet?
2. Ist es möglich, dass die bereits bekannten Altlasten/Altablagerungen das Grundwasser verunreinigen und damit Wasser aus eigenen Brunnen für Haus- und Kleingärten belasten, bzw. muss eine entsprechende Warnung für die Verwendung ausgesprochen werden?
3. Können die Verdachtsflächen und Altlasten/Altablagerungen mit Informationsschildern mit Standortnummer und Hinweisen in einfacher Sprache ausgestattet werden, die über den bekannten Sachstand und die Gefährdungsabschätzung transparent vor Ort informieren und Hinweise zu weiteren Informationsquellen geben?


Bevor die Anfrage von der Verwaltung beantwortet wurde, informierte Frau Gemander anhand der in Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation allgemein zum Thema „Altlasten“. Zunächst erläuterte sie häufig wiederkehrende Begriffe zum Thema „Altlasten“, wie z. B. Altablagerungen und Altstandorte. Anschließend ging sie auf die Bewertungsgrundlagen und – kriterien ein. Frau Gemander wies auf die Zuständigkeiten der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover sowie die damit verbundenen Aufgaben hin. Die Landeshauptstadt Hannover als Grundstückseigentümerin und/oder Beteiligte im Bauleitplanverfahren untersuche im Rahmen von Baumaßnahmen, Grundstücksverkehr, Bauleitplanung und als Sanierungspflichtige vorrangig anlassbezogen. Frau Gemander erinnerte daran, dass seit 2012 im Rahmen des Altlastenprogramms u.a. alle auf Verdachtsflächen befindlichen oder an diese angrenzenden Spielplätze untersucht werden. Sie berichtete über die Informationen, die in einem Verdachtsflächenkataster




enthalten seien und über die Untersuchungsschritte bei der Altlastenerkundung. Sie verwies auf den B-Plan 299 zum Paracelsusweg.
Frau Gohla erklärte, dass das Gelände mehrfach untersucht worden sei. Die erste Untersuchung sei 2005 im Rahmen des Altablagerungsprogramms erfolgt. Diese Untersuchung sei auf die Altablagerung begrenzt gewesen. In 2017 sei eine erneute Bodenuntersuchung durchgeführt worden und in 2018 sei die Bodenluft und das Grundwasser untersucht worden. Durch die orientierenden Untersuchungen sei die Abgrenzung der Altablagerung festgestellt worden. Zuletzt fand anlassbezogen auf dem Grundstück der geplanten Grundschule eine Untersuchung statt. Sie hob hervor, dass die Altablagerung u. a. aus Auffüllungen wie Hausmüll, Bauschutt, Aschen, Schlacken, Stäuben etc. bestehe. Außerhalb der Altablagerung liege eine trümmerschutthaltige Auffüllung. Es bestünde keine Gefahr für die Menschen, da die Altlasten mit einer bis zu 70 cm mächtigen Abdeckung aus Mutterboden versehen seien. Durch diese Schicht sei der Kontakt des Menschen mit den Altlasten ausgeschlossen. Die bisherigen Ergebnisse wurden mit der Region Hannover und dem Gesundheitsamt abgestimmt. Frau Gohla ging auf die Kleingartenparzellen ein und erläuterte, dass die fünf Flächen im Bereich der Matthias-Kirchengemeinde mit untersucht worden seien, weil sich genau dort die Grenze der Altablagerungen befand. Die restliche Kolonie sei nicht untersucht worden, weil es keine Anhaltspunkte gab, dass sich dort Altlasten befinden würden.
Hinsichtlich der Bodenergebnisse wies sie auf die Tabelle „Paracelsusweg Analytik“ hin. Die Oberbodenproben hätten keine Überschreitungen der Werte ergeben und es liege keine Gefahr für die Menschen vor. Die Ergebnisse der städtischen Flächen können im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eingesehen werden.
Bezirksratsherr Borstelmann zeigte anhand der Karte die Verdachtsmomente der Altablagerungen auf. Es seien 2017 Probebohrungen durchgeführt worden, die auch auf der Karte eingezeichnet worden seien. Er stellte fest, dass oberhalb und unterhalb der Fläche keine Bohrungen durchgeführt worden seien und fragte nach, woher bekannt sei, dass sich die Altablagerungen in dem gekennzeichneten Bereich befinden würden und nicht ober- oder unterhalb. Er bat um weitere Informationen, warum die Grenze so eingezeichnet worden sei. Er wies daraufhin, dass sich auf einem Teil der Altablagerungen bereits Wohnbebauung befinde.
Frau Gohla antwortete, dass im Bereich der Wiese südlich der Schule und im Bereich der fünf Kleingartenparzellen technische Untersuchungen durchgeführt worden seien und dadurch die Altablagerung abgegrenzt werden konnte. Bevor eine orientierende Untersuchung durchgeführt werde, erfolge eine historische Recherche. Diese sehe die Auswertung von mehreren historischen Karten, Luftbildern, gezielten Nachermittlungen, Zeugenbefragungen vor. Aufgrund der zusammengetragenen Informationen sei die östliche Grenze festgelegt worden. Bei der Altablagerung handele es sich um eine verfüllte Grube. Frau Gohla wies darauf hin, dass die Stadt Anlass bezogen Untersuchungen durchführe. Die Altlast sei abgedeckt und daher bestehe keine Möglichkeit, dass die Menschen mit den Schadstoffen in Kontakt kämen. Die Fläche der künftigen Grundschule werde komplett bis mindestens 1 Meter Tiefe ausgekoffert. Soweit dort Leitungen verlaufen, könne noch tiefer ausgekoffert werden. Frau Gohla merkte an, dass der Mutterboden untersucht worden und unbelastet sei. Es wurden im Mutterboden keine Schadstoffe festgestellt.
Bezirksratsherr Plotzki verwies auf das letzte Protokoll, aus welchem hervorgehe, dass die Prüfwerte nicht und die Vorsorgewerte leicht überschritten worden seien. Er stellte fest, dass nur anlassbezogen im Rahmen eines Bauverfahrens die Böden untersucht werden. In 2005 seien fünf Parzellen untersucht worden. Es scheine eine Gefährdung vorzuliegen, da vorsorgende Verhaltens- und Nutzungshinweise für die Kleingärten auf der Altablagerung auf dem Berkowitzweg gegeben worden seien. Diese seien über das letzte Protokoll zur




Verfügung gestellt worden. Er zitierte aus diesen und wies u.a. darauf hin, dass aufgrund des Schwermetalls Cadmium bestimmte Gemüsearten nicht angebaut werden sollen und dass das Brunnenwasser nicht für den menschlichen Gebrauch, z. B. Trinkwasserzubereitung von Lebensmitteln verwendet werden solle. Er bemängelte, dass nicht die gesamte Fläche ausgekoffert werde. In den Kleingärten seien die Menschen am meisten gefährdet. Hier müsse die Verwaltung im Rahmen des Kleingartenkonzeptes tätig werden. Er stellte sich die Frage, warum die Gärten, die offensichtlich gesundheitsgefährdend seien, noch weiter bewirtschaftet werden. Er plädierte dafür, den fünf Pächter*Innen Ersatzparzellen zur Verfügung zu stellen und die gesamte Altablagerung zu entfernen.

Frau Gemander beantwortete die Fragen der Anfrage wie folgt:

Zu 1.)
Die Untere Bodenschutzbehörde (Region Hannover) führt gemäß § 6 Niedersächsisches
Bodenschutzgesetz ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten. Darin sind auch zahlreiche Flächen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gelistet. Unter anderem sind sogenannte Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Bei den meisten dieser Flächen besteht lediglich ein Altlastenverdacht, bei anderen wurden Schadstoffbelastungen bereits durch Untersuchungen bestätigt. Zudem liegen in großen Teilen des Stadtbezirks trümmerschutthaltige Auffüllungen vor, die häufig schadstoffbelastet sind. Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (LHH) untersuchen Flächen in der Regel nur anlassbezogen. Die LHH und die Region Hannover führen keine Auflistung der belasteten Flächen. Allerdings werden zu jedem bisher untersuchten Standort Informationen gesammelt und in Form einer Akte angelegt. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes können die Akten eingesehen werden. Ob Handlungsbedarf besteht, wird grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallentscheidung festgestellt. Die Auswirkungen der Altlasten auf die Umwelt werden durch entsprechende Untersuchungen wie z. B. gezielte Nachermittlungen, Auswertung von historischen Karten und Luftbildern, Recherchen sowie Boden-, Bodenluft- und Grundwasser-Untersuchungen erkundet.
Seit einigen Jahren erkundet die Region Hannover systematisch Altstandorte auf Flächen mit sensiblen Nutzungen.
Die LHH führt nur im Rahmen des Altlastenprogramms systematische Untersuchungen durch. Dieses wurde 2012 vom Rat beschlossen und hat zum Ziel, systematisch und auch anlassbezogen städtische Grundstücke zu untersuchen und ggf. zu sanieren. Im Altlastenprogramm sollen stadteigene Flächen auf und an angrenzend Verdachtsflächen systematisch erkundet werden. Mit Verdachtsflächen sind hier, neben Altablagerungen und Altstandorten mit ehemals gewerblicher/industrieller Nutzung, auch flächenhafte Auffüllungen, z.B. Trümmerschutt, gemeint. Höchste Priorität für eine Erkundung haben insbesondere sensibel genutzte Flächen. Dies sind in erster Linie Spielplätze, bespielbare Grünflächen und Bolzplätze. Danach folgen Kindertagesstätten, Kleingärten, Park- und Freizeitflächen, solange finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung der Spielplätze, welche die Kriterien für die Aufnahme ins Altlastenprogramm erfüllen, wurde zu Beginn des Programms das Spielflächenverzeichnis mit dem Altlastenverzeichnis der Unteren Bodenschutzbehörde abgeglichen. Im Zuge der systematischen Bearbeitung wurden zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt 141 Spielflächen erfasst, die bis Ende 2018 untersucht werden.
Grundlage für eine Bewertung sind zunächst die Prüfwerte nach der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV). Der Prüfwert ist der Schadstoffgehalt, bei dessen




Überschreitung der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast weiter zu prüfen ist. Stellt sich heraus, dass die Prüfwertüberschreitung deutlich ist, werden weitere Nachuntersuchungen oder eine Sanierung gefordert.
Der Rat der LHH hat 2007 „Ökologische Standards beim Bauen“ beschlossen. Sie gelten im städtischen Einflussbereich, z. B. bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes, und enthalten spezielle Werte für Bodenschadstoffe (Anlagen 1 und 2 zur Drucksache 1440/2007, aktualisiert 2014). Diese Werte sind niedriger angesetzt als die gesetzlichen Prüfwerte. Sie tragen dem Vorsorgegedanken Rechnung und gewährleisten die nach Baurecht notwendigen gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Bei Überschreitung dieser vorsorglichen Bodenwerte werden die erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall festgelegt.

Zu 2.)
Bei Verdacht auf Altlasten werden durch Gutachter entsprechende Untersuchungen und Bewertungen durchgeführt. Sofern der Verdacht besteht, die Altlasten/Altablagerungen könnten das Grundwasser verunreinigen, werden die Untere Bodenschutz- und Wasserbehörde sowie der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover informiert, um ggf. eine entsprechende Sanierung zu veranlassen oder Warnungen auszusprechen. So wurden z. B. im Bereich der Kleingartenkolonie der Matthias-Kirchengemeinde bzgl. der Brunnennutzung vorsorglich entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.

Zu 3.)
Aufgrund der Vielzahl der Verdachtsflächen im Stadtgebiet ist es nicht möglich, all diese Flächen zu beschildern. Falls im Rahmen einer Untersuchung eine Prüfwertüberschreitung festgestellt wird, werden die Flächen in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutz- und Wasserbehörde sowie dem Fachbereich Gesundheit der Region Hannover zunächst weiter geprüft.
Werden im Rahmen einer Untersuchung die Vorsorgewerte überschritten, werden seitens der LHH entsprechende Sicherungsmaßnahmen z. B. durch Abdeckung oder Einbau einer Trennschicht (Geovlies) durchgeführt um den Kontakt mit der Altlast zu vermeiden.
Eine Besonderheit des Altlastenprogramms ist, dass in dessen Rahmen auf den zu untersuchenden Spielflächen Schilder aufgestellt werden, die über die geplanten Untersuchungen informieren. Nach Abschluss der Untersuchungen wird über die Ergebnisse informiert.

Die Frage von Bezirksratsherrn Jäger, dass er verstanden habe, dass bei den Altlasten keine Gefahr für den Menschen bestehe, da über diesen 70 cm reiner Mutterboden liege, bejahte Frau Gohla, da kein Kontakt mit den Altlasten bestehe. Die weitergehende Frage von Bezirksratsherrn Jäger, dass durch die Altlasten auch keine Gefahr für das Grundwasser bestehe, beantwortete Frau Gemander dahingehend, dass die Untersuchungsergebnisse dem Protokoll beigefügt seien.
Frau Gohla führte zu den fünf untersuchten Kleingartenparzellen aus, dass es sich dabei um keine städtischen Grundstücke handele. Es sei nicht einfach gewesen, die Grundstücke mit zu untersuchen, da der Eigentümer Bedenken hatte. So durften dort keine Grundwassermessstellen aufgebaut werden. Um die Auswirkungen der Altlasten auf das Grundwasser zu beurteilen, wurde eine Untersuchung des An- und Abstroms durchgeführt. Die Grundwassermessstellen mussten vor den Kleingartenparzellen gebaut werden. Aus diesem Grund seien rein vorsorglich die zitierten Empfehlungen, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt worden seien, gegeben worden. Frau Gohla wies daraufhin, dass für die fünf Kleingartenparzellen die Region Hannover zuständig sei. Der Region würden alle Berichte und Untersuchungsergebnisse vorliegen und diese sei für evt.




weitergehende Untersuchungen zuständig.
Bezirksratsherr Jäger stellte fest, dass es sich bei dem Stichweg um ein städtisches Grundstück handele und fragte nach, ob nach der Versiegelung keine Gefahr bestehe, dass etwas versickern könne. Die Hinweisempfehlungen hätten ihn sehr irritiert.
Frau Gemander wies auf die Prüfwerte hin, die deutlich über den Vorsorgewerten liegen würden, die in der Bauleitplanung festgelegt worden seien. Soweit ein Prüfwert überschritten sei, würde dieser automatisch von der Region beaufsichtigt werden. Die Landeshauptstadt Hannover liege mit den Vorsorgewerten deutlich unter den Prüfwerten.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Jäger, ob der Altlastenbereich kontinuierlich hinsichtlich einer Veränderung überwacht werde, entgegnete Frau Gohla, dass im Rahmen der geplanten Grundschule das Grundwasser erneut untersucht worden sei. Es wurden keine Veränderungen festgestellt.
Bezirksratsherr Plotzki hätte sich gewünscht, mehr Informationen auf den Stadtbezirk bezogen zu erhalten; insbesondere wo ein vorsorgender Gesundheitsschutz wegen evt. Gefahren notwendig sei. Er bat um eine Einschätzung und verwies auf die vom Land veröffentlichten Bereiche der Altablagerungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Die Daten auf der Web-Seite des Landes seien eingeschränkter als noch vor Jahren. Er beschrieb die 2013 über die Seite erhaltenen Daten und wunderte sich, warum die detaillierten Daten nicht mehr online gestellt würden. Er wünschte sich eine transparentere Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover. Die Bürger*innen müssten geschützt werden. In diesem Zusammenhang ging er auf das Altlastenprogramm und den damit verbundenen Auftrag ein. Die Flächen seien zu bewerten, zu katalogisieren und systematisch zu erkunden. Die Auswahl und Benennung der Flächen in der Drucksache könne er nicht nachvollziehen. Er benannte die Käthe-Steinitz-Straße.
Frau Gemander erläuterte, dass jede Privatperson die Möglichkeit habe, sich einen Auszug aus dem Altlastenverzeichnis der Region über das eigene Grundstück ausdrucken zu lassen. Dies sei im Umweltinformationsgesetz geregelt. Aus Datenschutzgründen gebe es keine Karte auf den Stadtbezirk bezogen. Die Region Hannover verfüge über ein Verzeichnis mit allen privaten Flächen. Im Rahmen des eigenen Wirkungskreises bearbeite die Stadt Hannover stadteigene Flächen.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Plotzki, dass die Standorte aufgrund des „NIBIS Kartenservers“ des Landes Niedersachen die Altlastenflächen bekannt seien, erinnerte Frau Gemander, an ihre Einführung und den Punkt „Altlastenmoratorium“. Sie zitierte die Historie und Rolle der Region in der Stadt Hannover: „Ende der Achtziger Jahre begann in Hannover die systematische Bearbeitung von Verdachtsflächen und Altlasten, die zunächst vom Land im Rahmen eines Altlastenprogramms anteilig mitfinanziert wurde. Nachdem das Land die systematische Bearbeitung in den Kommunen nicht mehr bezuschusste, sondern eine finanzielle Zuwendung mehr oder weniger auf eine einzige niedersächsische Altlast, die Sonderabfalldeponie Münchehagen, konzentrierte, beschloss die Stadt 1993 ein Altlastenmoratorium. Seitdem gibt es von Seiten der Stadtverwaltung eine Verdachtsflächen- und Altlastenbearbeitung nur noch in aktuellen bzw. zwingenden Fällen oder wenn Sonderfinanzierungen bestehen.“ Daraufhin wurde das Deponien-Gebührenprogramm und in 2012 bis 2018 das Altlastenprogramm aufgelegt. Über den Sachstandsbericht Altlastenprogramm wurde in der Sitzung des AAUG am 09.04.2018 informiert. Im Anhang des 6. Sachstandsberichtes (Drucks. Nr. 0612/2018 N1) befinde sich eine Übersicht der Kinderspielplätze. Diese seien zuerst untersucht worden, da die sensibelste Nutzung durch Kinder gegeben sei. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld befinde sich nur der Spielplatz in der Käthe-Steinitz-Straße. Die Untersuchung in 2017 habe eine unauffällige Bewertung ergeben und daher liege keine Sanierungsbedürftigkeit vor. Mit der Region Hannover sei dies abgeklärt. Von den 141 Spielplätzen wurden diejenigen




untersucht, die sich auf- oder angrenzend einer Altlast befinden. Im Stadtbezirk 04 sei dies nur der Spielplatz in der Käthe-Steinitz-Straße gewesen.
Auf die Feststellung von Bezirksratsherr Plotzki, dass es sich also um keine generalisierte Untersuchung handelte, entgegnete Frau Gemander, dass zunächst anlassbezogen die Spielplätze, wo sich aus Altlasten heraus eine Gefahr hätte ergeben können, untersucht worden seien. Der nächste Schritt wäre die Untersuchung der Kleingärten, deren Grundstücke sich im Eigentum der Stadt Hannover befinden. Die fünf weiß markierten Kleingärten (siehe Anlage Power-Point-Präsentation) würden in die Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Frau Gemander wies nochmals daraufhin, dass die von der Stadt Hannover zugrunde gelegten Vorsorgewerte noch unter denen der Bodenschutzverordnung liegen würden.
Nachdem Bezirksbürgermeister Hofmann die Sitzungsleitung an den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider abgegeben hatte, fragte er nach, wann der letzte Kontakt zu den Eigentümern der weiß straffierten Fläche stattgefunden habe.
Frau Gohla antwortete, dass dies 2005 der Fall gewesen sei. Die Eigentümer wurden nach Abschluss der Untersuchungen über das Ergebnis informiert und aus Vorsorgegründen wurden ihnen die Nutzungsempfehlungen übermittelt. Parallel sei die Region unterrichtet worden.
Bezirksratsfrau Starke fragte nach, ob die Region etwas unternommen habe und wer der Ansprechpartner dort wäre.
Frau Gemander wies darauf hin, dass die Untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover die Flächen, die im privaten Eigentum seien, bearbeiten würde. Auskunft erhalte die Stadt Hannover darüber nicht. Bei der Untersuchung der Flächen 2005 habe es sich um eine Ausnahme gehandelt, die mit der Region abgestimmt worden sei. Hintergrund war die bessere Abgrenzung der Altablagerungen. Als Vorsorge sei die Nutzungsempfehlung gemeinsam erarbeitet worden. Eine weitere Bearbeitung obliege der Region Hannover.


TOP 7.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.1.
IGS Roderbruch, Brandschutzmaßnahmen im Primar- und Hauptgebäude : Budgeterhöhung
(Drucks. Nr. 1024/2018 mit 1 Anlage)

Herr Gronemann ging zunächst auf die Ausgangsbaumaßnahme ein. Er erläuterte, dass die Baumaßnahme im Hauptgebäude eine reine Brandschutzmaßnahme sei und im Rahmen dieser solle für jeden Aufenthaltsraum ein zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen werden. In der Vergangenheit gab es einen baulichen Rettungsweg und der zweite war im Regelfall die Anleiterung der Feuerwehr an die Fenster. Inzwischen sei die Vorgabe, dass es zwei bauliche unabhängige Rettungswegen geben müsse. Grundsätzlich gebe es einen Bestandsschutz. Die Stadt Hannover rüste – trotz Bestandsschutz - alle Schulen aus Sicherheitsgründen mit einem zweiten baulichen Rettungsweg aus. Dies sei der Kern der Ausgangsbaumaßnahme. Es ginge dabei um die Schaffung von Rauch- und Brandabschnitten. Die Abschnitte der Verrauchung seien zu verkleinern, die Treppenhäusern vor Verrauchung zu schützen und dort wo es nicht über vorhandene




Treppenhäuser möglich sei, würden Außentreppen gebaut. Die besondere Herausforderung war dies im laufenden Schulbetrieb umzusetzen, dadurch habe sich auch die Durchführung verzögert. Im laufenden Projekt seien Faktoren aufgetreten, die zu einer Kostensteigerung geführt haben. Es sei eine Ausweitung des Budgets erforderlich, um die Maßnahme zu Ende zu führen. In der Drucksache seien die entsprechenden Punkte, die eine Kostensteigerung verursachen, aufgeführt. So seien z. B. zusätzliche Schotts in der Bestandserhebung nicht enthalten gewesen. Es handele dabei um Durchführungen von Leitungen in Brandabschnitten. Durch den verzögerten Bauablauf entstünden mehr Kosten. Er verwies auf seine zur Anfrage gemachten Ausführungen. Durch die Vergrößerung des Umfangs der Maßnahme ergebe sich eine Erhöhung der Honorare der extern beschäftigten Planer*Innen. Des Weiteren werde das Leitungs- und Orientierungssystem für die Schule komplett umgestellt. Die Maßnahme war bei den Planungen inhaltlich noch nicht bekannt. Nach dem Amoklauf in Winnignen sei bei der Landeshauptstadt Hannover eine Arbeitsgruppe fachbereichsübergreifend eingerichtet worden, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt und präventive, bauliche Maßnahmen erarbeitet habe. Diese werden in den Schulen umgesetzt. Es handele sich um ein Leitsystem, welches die jeweiligen Raumnummern sehr deutlich durch großformatige Beschilderung hervorhebe sowohl von innen als auch von außen. Die Fenster seien ebenfalls von außen gekennzeichnet. Darüber hinaus komme noch eine Beschilderung in den Treppenhäusern. Aufgrund der Vielzahl der Türen, die im laufenden Projekt neu eingebaut werden, sei es sinnvoll die Beschilderung mit anzubringen. Auch müssten Technikpläne an die Raumnummer angepasst werden, so würden Kosten entstehen, die zunächst nicht nachvollziehbar seien. Die Schule werde komplett neu nummeriert und beschildert. Er erläuterte die denkmalgeschützte Voutenbeleuchtung bestehend aus einer Lichtfuge begleitend an den Wänden. Um die aktuell erforderlich Lichtstärke in der Mitte des Flures zu erreichen, seien in der Vergangenheit Leuchten in die Mitte des Ganges gesetzt und die Lichtfuge stillgelegt worden. Dies sei – nachdem die Schule in das Denkmalverzeichnis aufgenommen worden sei – nicht mehr möglich, da die Vouten ein wesentlicher Bestandteil des Denkmalschutzes seien.

Der Bezirksrat empfahl,

einer Budgeterhöhung bis zu 528.000 € für das Projekt IGS Roderbruch, Brandschutzmaßnahmen im Primar- und Hauptgebäude, auf dann insgesamt 2.081.000 € zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 7.1.2.
IGS Roderbruch, Sanierung Sporthalle: Budgeterhöhung
(Drucks. Nr. 1025/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Teicher bemerkte, dass sich die zu investierende Summe fast verdoppelt habe. Die einzelnen Posten seien aufgelistet. Der erste Punkt konnte bereits durch die vorangegangenen Ausführungen von Herrn Gronemann geklärt werden. Im Hinblick auf den Punkt „Mehrkosten aus zusätzlichen Maßnahmen, nicht in HU-Bau enthalten“ stellte er fest, dass die Bestandsunterlagen fehlerhaft gewesen seien und dadurch die Mehrkosten entstanden seien. Beim Sportboden- und Wandaufbau habe sich bei den Abbrucharbeiten gezeigt, dass der Aufbau anders als in den Planunterlagen dargestellt durchgeführt worden







sei und dies habe zu Mehrkosten bei der Demontage geführt. Die Fraktion DIE LINKE. könne der Drucksache aus den genannten Gründen nicht zustimmen und werde sich enthalten.
Herr Gronemann informierte, dass in der vorliegenden Drucksache Maßnahmen enthalten seien, die in der Ausgangsdrucksache nicht aufgeführt worden waren. Als Beispiel nannte er die Trasse zur Gebäudeverbindung, die ursprünglich später gebaut werden sollte. Es sei sinnvoller, diese gleich mit zu bauen, da damit eine Anbindung der Halle an das Sicherheitssystem erfolge. Bei den künstlichen Mineralfasern würde es sich um Glasfaserwolle und nicht um Asbest handeln. Diese sei als Schallschutz eingebaut worden. Es gab dafür kein genaues Quadratmeterscharfes Kataster. Im laufenden Schulbetrieb könne so ein Kataster nicht erstellt werden und daher gab es keine flächige Untersuchung, sondern eine punktuelle Untersuchung. Für diese Untersuchungen wurde der Ansatz zu gering berechnet. Es gebe keine Alternative zur Ausrüstung des Gebäudes an die heutigen Standards.
Bezirksratsherr Jäger bemerkte, dass der Zeitplan für die Schüler*Innen am wichtigsten sei. Die Schüler*Innen würden darunter leiden, dass nur eine Sporthalle zur Verfügung stünde und daher Sport ausfallen würde.

Der Bezirksrat empfahl,

einer Budgeterhöhung bis zu 1.410.000 € für das Projekt IGS Roderbruch,
Sanierung Sporthalle auf dann insgesamt 3.180.000 € zuzustimmen.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 7.1.3.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Kapellenbrink
(Drucks. Nr. 1040/2018)

Der Bezirksrat empfahl,
zu beschließen,
· die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) in der Kindertagesstätte Kapellenbrink, Kapellenbrink 12, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt
Region Hannover e.V., auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten sowie
· ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig








TOP 7.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.2.1.
Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1053/2018)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld wird gebeten, folgende Neubesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Multiplikator*Innen aus dem Stadtbezirk:

bisher: neu:

Frau Karin Flottmann Frau Petra Pfahl-Scholz
(auf Vorschlag der SPD-Fraktion) (auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld bleibt unberührt.

Einstimmig


TOP 7.2.2.
Neuanlage Grünzug im zukünftigen Wohnquartier Buchholzer Grün
(Drucks. Nr. 15-1070/2018 mit 2 Anlagen)

Frau Bergerstock erläuterte anhand der in Anlage 2 beigefügten Power-Point-Präsentation die Planungen für das Gebiet „Buchholzer Grün“. Bauherr für den Grünzug sei die Gesellschaft hanova. Im Erschließungsvertrag sei geregelt, dass die Erschließungsstraßen, der Grünzug und später auch der öffentliche Spielplatz von hanova angelegt werden. Mit der Planung sei ein Landschaftsarchitekturbüro aus Hannover beauftragt worden.
Bezirksratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion die Planungen gutheiße, da der grüne Charakter des Ensembles beibehalten werde. Er fragte nach, ob der Name Buchholzer Grün noch in Groß-Buchholzer Grün umgewandelt werden könne.
Frau Bergerstock erklärte, dass der Begriff „Buchholzer Grün“ für das Baugebiet nicht von der Stadt Hannover ausgewählt worden sei, daher könne sie dazu keine Aussage treffen.
Bezirksratsherr Plotzki interessierte sich für die Auswahl der zu pflanzenden Bäumen - auch im Hinblick auf Allergien. Er wies darauf hin, dass der BUND sich dafür eingesetzt habe, die Bestandsbäume zu erhalten. Er fragte nach, ob dies bei dem vorliegenden Plan mitberücksichtigt worden sei. Er erinnerte daran, dass Altbestandsbäume eine Biotopfunktion haben. Die Grünfläche werde aus Drittmitteln des Investors finanziert. Diesbezüglich stellte er die Frage, ob es sich um eine öffentliche Grünfläche handeln würde, die von der Landeshauptstadt Hannover zu pflegen und zu unterhalten sei. (Anmerkung:ja)
Frau Bergerstock berichtete, dass als Baumarten Vogelkirschen und Zitterpappeln vorgesehen seien. Die Wahl sei auf Zitterpappeln gefallen, da diese einen hohen ökologischen Wert haben und nicht mehr so häufig in freier Landschaft vorkämen. Da die Zitterpappeln zur Gruppe der Kätzchenblüher gehören, würde sie den Einwand im Hinblick auf Allergien nochmals mitnehmen und mit dem Planungsbüro besprechen. Die




Bestandsbäume in den Grünflächen würden Berücksichtigung finden.
Bezirksbürgermeister Hofmann erinnerte an die letzte Bezirksratssitzung und an die Anfrage sowie das Antwortschreiben hinsichtlich der Bäume. Die Platanen rund um die neue Kita und die Kapelle seien auf dem Plan vermerkt und würden dort noch stehen, während die anderen Bäume gefällt worden seien.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, warum auf dem Gelände nicht wieder Bäume der gleichen Art gepflanzt werden würden. Er wies auf die Baumschutzsatzung hin.
Frau Bergerstock berichtete, dass bei den ehemals vorhandenen Bäumen eine große Bandbreite vertreten gewesen sei. Der neue Grünzug sei nicht so groß. Im Interesse der angrenzenden Nachbarn sollen keine Arten gepflanzt werden, die sehr groß werden. Sie informierte darüber, dass die Baumschutzsatzung vorschreibe einen Baum der gleichen Größenordnung nicht der gleichen Baumsorte zu pflanzen.
Bezirksratsherr Jäger regte an, in dem Grünzug Obstbäume anzupflanzen und Wildblumenbeete anzulegen. Er schilderte die Vorteile.
Frau Bergerstock erklärte, dass dem Wunsch Obstbäume auf relativ beengten Bereichen zu pflanzen, nachzukommen, schwierig sei. Sie wies darauf hin, dass bei kleineren erreichbaren Obstbäumen oftmals die dünnen Äste beim Obstpflücken mit abgerissen würden. Bei größeren Obstbäumen könne es zu einer Wespenplage und Geruchsbelästigungen durch faules Obst, falls dieses nicht abgeerntet werde, kommen. Für auf den Wiesen spielenden Kindern bestünde die Gefahr von Insektenstichen. Die Anregung hinsichtlich der Wildblumenwiese nehme sie mit.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Starke, ob es eine Fläche gebe könne, wo Urban Gardening möglich sei, antwortete Frau Bergerstock, dass sowohl bei dem Geschosswohnungsbau als auch bei den Einfamilienhäusern angrenzende Gärten vorhanden seien. Aus diesem Grund sei Urban Gardening im öffentlichen Bereich bisher nicht vorgesehen. Falls sich später die Bewohnerschaft dies wünsche, könne darüber gesprochen werden.
Bezirksratsherr Fulst fragte nach, welche Bereiche im Stadtbezirk für Obstbäume geeignet seien. Er finde es wichtig, wenn diese – auch vereinzelt - zur Verfügung gestellt würden.
Frau Bergerstock wies auf die Bestände von Obstbäumen im Stadtgebiet hin. Für den Stadtbezirk könne sie keine Aussage treffen. Sie erklärte, dass es unproblematisch sei, ein bzw. 2 Obstbäume im Grünzug anzupflanzen.
Dem GO-Antrag vom Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider auf Ende der Debatte wurde zugestimmt.
Bezirksratsherr Oppelt ergänzte, dass auf dem Grünzug schräg gegenüber der Buchholzer Mühle aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion bereits Obstbäume angepflanzt worden seien.


Der Bezirksrat beschloss,

der Ausstattung der Neuanlage des Grünzuges in Hannover - Groß Buchholz entsprechend der Anlage 2 mit Baukosten in Höhe von ca. 627.000 € brutto aus Drittmitteln zu beschließen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

Einstimmig






TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau
Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.1.1.
Bedarfsampel Berckhusenstraße/ Lathusenstraße
(Drucks. Nr. 15-1123/2018)

Bezirksratsherr Behrendt trug den Antrag vor und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, den Gefahrenschwerpunkt Zebrastreifen Berckhusenstraße/ Lathusenstraße zu entschärfen, indem dort eine Bedarfsampel errichtet wird.

Einstimmig


TOP 8.1.2.
Breitbandanschluss IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1125/2018)

Auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen.


TOP 8.1.3.
Kurzzeitparkplätze Kleestraße
(Drucks. Nr. 15-1126/2018)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert das Kurzzeitparken während der Öffnungszeiten der Geschäfte entlang der Scheidestraße im neu gestalteten Parkbereich beim Kiosk/ Kleestraße auszuschildern.

Einstimmig


TOP 8.1.4.
Radweg Berckhusenstraße
(Drucks. Nr. 15-1127/2018)

Bezirksratsherr Behrendt stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass auch für die Autofahrer die Verkehrssituation unübersichtlich sei. Er regte an, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass der gesamte Verkehr neu geordnet werde.





Bezirksratsherr Behrendt wies darauf hin, dass es Abbiegespuren von der Helstorfer Straße kommend, gebe.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert den Radweg in der abknickenden Vorfahrt in der Berckhusenstraße vor dem Autohaus Buchmann rot zu kennzeichnen.

Einstimmig


TOP 8.1.5.
Vorstellung der Informationsdrucksache 1004/2018 Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1128/2018)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten in der Bezirksratssitzung am 14.06.2018 eine Vorstellung Informationsdrucksache 1004/2018 Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover durchzuführen und über den aktuellen Sachstand zu berichten.

Einstimmig


TOP 8.2.
der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson

TOP 8.2.1.
Beitritt zum Baulücken- und Leerstandskataster
(Drucks. Nr. 15-1130/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Behrendt erklärte, dass das Kataster der Stadt fast fertig gestellt sei und eine doppelte Erfassung nicht für sinnvoll angesehen werde. Die SPD-Fraktion werde daher den Antrag ablehnen.
Bezirksratsherr Dr. Carlson wies darauf hin, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung des geplanten Katasters noch ungewiss sei.
Bezirksratsherr Oppelt stimmte Bezirksratsherrn Dr. Carlson zu und war der Ansicht, dass bei einem ungewissen Zeitpunkt es unterstützen könne, eine politische Willensbildung herbeizuführen. Er plädierte dafür, dem Antrag zuzustimmen.
Bezirksratsherr Behrendt zog den Antrag in die Fraktion.
Bezirksratsherr Plotzki machte darauf aufmerksam, dass die Kosten für die Lizenz jährlich 496,00 € betragen würden. Es handele sich um eine günstige Investition für den erzielten Mehrwert.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen








TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann berichtete, dass am Montag, den 14.05.2018, das Preisrichtervorgespräch zu dem Neubauprojekt ehemaliger Verwaltungssitz GBH stattgefunden habe. Es sollen dort insgesamt 179 Wohneinheiten entwickelt werden. Davon seien 40 % sozialer Wohnungsbau. Im September finde die nächste Sitzung statt. Danach könne der Bauantrag erarbeitet werden.
Am 16.05.2018 gab es das erste Gespräch zwischen Union Boden, dem Betreiber der zukünftigen 5-zügigen Kita auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses und dem Verein "Kapelle der Künste" hinsichtlich der verschiedenen Optionen das Kapellengebäude zu nutzen. Er berichtete über das Gespräch. Am 14.06.2018 werde es einen Folgetermin geben.


TOP 9.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt




Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.20 Uhr.






Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)