Sitzung Ratsversammlung am 26.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 20.04.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 20.04.2018)
Protokoll (erschienen am 26.10.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 21.08.2018

PROTOKOLL

18. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 26. April 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Unterbrechungen 16:50 - 17.05 Uhr, 19.25 - 19.37 Uhr
Ende 22.21 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) 16.00 - 22.21 Uhr
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 16.50 - 22.21 Uhr
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 18.40 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 21.12.2017 und am 25.01.2018

3. Mandatsverlust von Ratsherrn Roland Herrmann
(Drucks. Nr. 0884/2018)

4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. zur Reinigung von städtischen Schwimmbädern
(Drucks. Nr. 0361/2018 mit 2 Anlagen)

5.1.2. zu Klagen gegen die Landeshauptstadt Hannover in Bauangelegenheiten
(Drucks. Nr. 0362/2018)

5.2. der AfD-Fraktion

5.2.1. zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 0392/2018)

5.2.2. zu Obdachlosen
(Drucks. Nr. 0393/2018)

5.2.3. zur Kostenberechnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
(Drucks. Nr. 0560/2018)

5.3. der Fraktion Die HANNOVERANER

5.3.1. zu „Hannoccino“ – wirklich ein Erfolgsmodell?
(Drucks. Nr. 0578/2018)

5.3.2. zu überfüllten Frauenhäusern
(Drucks. Nr. 0583/2018)

5.3.3. zur Haltung von Hunden in Hannover
(Drucks. Nr. 0896/2018)

5.4. der Fraktion die FRAKTION zum Rahmen für den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze
(Drucks. Nr. 0913/2018)

5.5. Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbeartige Vermietung oder Leerstand
(Drucks. Nr. 0953/2018)

47. Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Förderschule Lernen und Lerngruppen (Förderschwerpunkt Lernen) - welche Gestaltungsmöglichkeiten bringt das neue Schulgesetz für Hannover?"
(Drucks. Nr. 0980/2018)

6. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

6.1. Wahl von Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses
(Drucks. Nr. 0885/2018)

6.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1028/2018)

7. Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0854/2018)

8. Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0478/2018 mit 2 Anlagen)

9. Einführung einer Förderkarte für das Kleine Fest im Großen Garten
(Drucks. Nr. 0558/2018 N1)

10. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)

11. Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014
(Drucks. Nr. 0076/2018 mit 2 Anlagen)

12. 15. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 0743/2018 mit 2 Anlagen)

13. Kriterien für die Auswahl neuer Schulen im Programm Schulsozialarbeit
(Drucks. Nr. 0031/2018 N1 mit 3 Anlagen)

14. Annahme einer Zustiftung und eines Vermächtnisses mit Auflage
(Drucks. Nr. 0203/2018)

15. Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)
(Drucks. Nr. 2816/2017 N1 mit 1 Anlage)

15.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0113/2018)

16. Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)

16.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 E1 mit 1 Anlage)

17. Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (§ 160 Abs. 4 NKomVG)
(Drucks. Nr. 0690/2018 mit 3 Anlagen)

18. Förderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" mit der Maßnahme Neubau des Familienzentrums Beckstraße - Hannover - Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1007/2018)

19. Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)

20. Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3111/2017)

21. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

21.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0079/2018 E1 mit 1 Anlage)

22. Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

22.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0625/2018)

23. Änderung der Mietpreise für das Hannover Congress Centrum ab 01. Juli 2018
(Drucks. Nr. 0302/2018 mit 2 Anlagen)

24. Wochenmarkt Konzeption 2030
(Drucks. Nr. 0599/2018)

25. Europaweites Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien
(Drucks. Nr. 0658/2018)

26. Beendigung der Testphase Pfandringe
(Drucks. Nr. 0683/2018 mit 1 Anlage)

27. Laufzeitverlängerung Förderprogramm Investitionskostenzuschussprogramm (IKOPRO LIST) zur Förderung von Investitionen zum nachhaltigen Wirtschaften im Gewerbegebiet List
(Drucks. Nr. 0776/2018 mit 2 Anlagen)
28. Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz
(Drucks. Nr. 0313/2018 mit 4 Anlagen)

29. Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt
(Drucks. Nr. 0009/2018)

30. Wegebenennung in den Stadtteilen Groß-Buchholz und Misburg-Nord
(Drucks. Nr. 0642/2018 mit 3 Anlagen)

31. Straßenausbaubeiträge

31.1. Redeckerstraße von Rotermundstraße bis Wendehammer -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 0210/2018 mit 1 Anlage)

31.2. Slicherstraße von Voßstraße bis Harnischstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 0211/2018 mit 1 Anlage)

32. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2018 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0413/2018 mit 1 Anlage)

33. Bebauungsplanangelegenheiten

33.1. Bebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2943/2017 mit 3 Anlagen)

33.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2964/2017 mit 3 Anlagen)

33.2.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 2964/2017 E1 mit 2 Anlagen)

33.2.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0472/2018)

33.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0011/2018 mit 3 Anlagen)

33.3.1. dazu 1. Ergänzung, Beschluss des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0011/2018 E1 mit 1 Anlage)

33.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1845 Göttinger Chaussee, neue Trasse B3
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0126/2018 mit 3 Anlagen)

33.5. Bebauungsplan Nr. 1714 - Hauptgüterbahnhof/südlicher Abschnitt,
erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0155/2018 mit 3 Anlagen)

33.6. Bebauungsplan Nr. 711 und Nr. 711, 1. Änderung - Aufhebung
- Anderter Straße / Liebrechtstraße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0182/2018 mit 4 Anlagen)

33.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0261/2018 mit 3 Anlagen)

33.8. Veränderungssperre Nr. 100 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd -
(Drucks. Nr. 0312/2018 mit 3 Anlagen)

33.9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0336/2018 mit 5 Anlagen)

33.9.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0630/2018)

33.9.2. und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0780/2018)

33.10. Bebauungsplan Nr. 1783 - Südbahnhof, nördlicher Teil -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0673/2018 mit 4 Anlagen)

33.11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0877/2018 mit 3 Anlagen)

34. Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der städtischen Zuwendungen für das Jugendzentrum "Kornstraße"
(Drucks. Nr. 2458/2017)

35. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

35.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2853/2017)

36. Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung der "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 2538/2017)

37. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Angebot an ältere Mitbürger, ihre Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen freiwillig zurückzugeben
(Drucks. Nr. 2722/2017)

38. Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zur Einrichtung eines Kältebusses nach Berliner Vorbild
(Drucks. Nr. 2835/2017)

38.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0440/2018)

39. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Grüner als grün - Freie Fahrt für FahrradfahrerInnen"
(Drucks. Nr. 3112/2017)

40. Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung von Frauenbadezeiten in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 0083/2018)

40.1. dazu Änderungsantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 0202/2018)

41. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN

41.1. Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, elektronische Dokumente sowie Gesprächs- und Telefonnotizen inkl. der internen und externen Kommunikation (insbesondere mit der Region Hannover), rund um die Bearbeitung der Drucksache 0002/2018 mit Nachträgen (Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015).
(Drucks. Nr. 0950/2018)

41.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle Vertrags- und Verhandlungsunterlagen zur Anmietung von Büroflächen am Ihmeplatz 5 (Drs. 0767/2018).
(Drucks. Nr. 0951/2018)

41.3. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zur Dachsanierung der IGS Linden, Sekundarstufe II Beethovenstraße 5 (Drucksachennummer: 0605/2018).
(Drucks. Nr. 1057/2018)

42. A N T R Ä G E der AfD-Fraktion

42.1. zu Anti-Graffiti-Beschichtungen an kommunalen Gebäuden.
(Drucks. Nr. 0680/2018)

42.2. zur Beendigung der Arbeitszeitanrechnung bei der Frauenvollversammlung
(Drucks. Nr. 0681/2018)

42.3. zu einem Planungsstopp zur Einführung eines Diesel-Fahrverbotes
(Drucks. Nr. 0708/2018)
43. Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023
(Drucks. Nr. 0337/2018 mit 14 Anlagen)

43.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0337/2018 E1 mit 3 Anlagen)

44. Grundstücksangelegenheiten

44.1. Verkauf von Grundstücken Zu den Mergelbrüchen
(Drucks. Nr. 0165/2018 mit 2 Anlagen)

44.2. Erbbaurechtsvertrag TuS Vinnhorst e.V.
(Drucks. Nr. 0461/2018 mit 2 Anlagen)

45. Abschluss von Verträgen
(Drucks. Nr. 0906/2018)

46. Berufung von Prüferinnen und eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 0638/2018)




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 47 auf Antrag der Fraktion der CDU eine Aktuelle Stunde zum Thema "Förderschule Lernen und Lerngruppen (Förderschwerpunkt Lernen) - welche Gestaltungsmöglichkeiten bringt das neue Schulgesetz für Hannover?" mit der Drucks. Nr. 0980/2018 durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen, der Gruppe sowie dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 18. April 2018 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.



Dringlichkeitsantrag des Ratsherrn Braune zu Radfahrerampelanlagen
(Drucks. Nr. 1046/2018)

Ratsherr Braune erinnerte daran, dass ein elfjähriger Junge an einer Kreuzung überfahren und an seinen schweren Verletzungen verstorben sei. Ratsherr Braune erörterte, dass er den Dringlichkeitsantrag einbringe, um an der betreffenden Ampel akut Veränderungen in Hinblick auf die Einsicht von Personen- sowie LastkraftwagenfahrerInnen auf die Radfahrerampel herbeiführen zu können.

Ratsherr Kelich (SPD) drückte sein Bedauern über den tragischen Unfall aus und erläuterte, dass die Fraktion der SPD nicht der Ansicht sei, dass die Problematik mit einer Schnelllösung zu beheben sei und dass man zudem vor dem Hintergrund des fehlenden Ergebnisses aus der Unfall-Kommission die Dringlichkeit des Antrages ablehnen werde. Allerdings sei man bereit eine gründliche Debatte, zunächst im Fachausschuss, dazu führen zu wollen. Im Weiteren gab Ratsherr Kelich Erläuterungen zu Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ab.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass ausschließlich zur Dringlichkeit zu sprechen sei.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass er sich den Antrag vorab ausführlich habe erläutern lassen und dass er diesen inhaltlich als sinnvoll und richtig bewerte. Allerdings würde die Fraktion DIE HANNOVERANER die Dringlichkeit ablehnen, da man diese für nicht geboten halte.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Dringlichkeit zustimmen werde, da man der Ansicht sei, dass das Thema, auch aufgrund der Anteilnahme aus der Bevölkerung, in der Ratsversammlung diskutiert werden sollte.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und ergänzte, dass die Fraktion Die FRAKTION inhaltlich nicht konform mit dem Antrag gehen würde. Ratsherr Förste erinnerte an zwei weitere tödlich verunfallte Radfahrer aus der näheren Vergangenheit und unterstrich die Dringlichkeit.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die schlimme Tragödie nicht eine übereilte Veränderung der Gesamtsituation an der Kreuzung rechtfertigen würde. Die Sicherheit der Radfahrer sei vielmehr als Dauerthema zu betrachten und dass der Antrag somit auf dem normalen Wege in die Abläufe gegeben werden sollte. Beigeordnete Dr. Markowis bemerkte, dass der Antrag nach der Behandlung in den Fachausschüssen in der Ratsversammlung diskutiert werden könne.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Dringlichkeit, auch wenn man inhaltliche Vorbehalte habe, zustimmen würde.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der Dringlichkeit zustimme, da man nach drei tödlich verunglückten Radfahrern in Hannover eine Diskussion in der heutigen Ratsversammlung begrüßen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) drückte seine Betroffenheit über die besondere Tragik des betreffenden Falles aus und sagte, dass man trotzdem nicht in eine übereilte Hektik verfallen sollte. Denn im vorliegenden Antrag würde sich explizit auf den einen Fall bezogen. Allerdings sei bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass mindestens drei Verkehrsopfer in der näheren Vergangenheit zu beklagen wären. Ratsherr Engelke unterstrich, dass die Thematik schnellstmöglich, nicht nur auf den Einzelfall bezogen, sondern allumfassend und zunächst in den Fachausschüssen behandelt werden sollte.
Mit 35 Stimmen gegen 26 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) des Ratsherrn Braune zu Radfahrerampelanlagen mit der Drucks. Nr. 1046/2018 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 31. Mai 2018 behandelt.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 25 zum europaweiten Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien, mit der Drucks. Nr. 0658/2018 von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 18. April 2018 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden wäre.

Ratsherr Hofmann (SPD) erklärte, dass er zum Tagesordnungspunkt 15, Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR), (Drucks. Nr. 2816/2017 N1 mit 1 Anlage), den Ratssaal verlassen werde, da er zwar nicht persönlich, jedoch zumindest sein Arbeitgeber betroffen wäre.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bat um eine getrennte Abstimmung des Tagesordnungs- punktes 10, Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018, (Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage). Beigeordneter Hauptstein sagte, dass der Antrag wie im Verwaltungsausschuss in Blöcken abgestimmt werden könnte.
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat, die Punkte 43 bis 46 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 21.12.2017 und am 25.01.2018

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass er unter dem Tagesordnungspunkt 5 – Kulturhauptstadtbüro, nicht von der Haltung der PIRATEN-Fraktion innerhalb der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, sondern von der Haltung aus Sicht der PIRATEN innerhalb der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN gesprochen habe.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass sie sich in der Ratsversammlung am 25. Januar 2018, im Rahmen der Aktuellen Stunde, mit dem Thema „Vertraulichkeit von Sitzungen und Unterlagen“, am Beispiel von Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) mit der Problematik als solche auseinander gesetzt habe. Dabei habe sie insbesondere die Intransparenz von ÖPP-Verfahren thematisiert. Im Protokoll sei sie mit dem Satz zitiert worden: „Der Rat der Stadt agiere dabei im Vertrauen der Stadtverführung“. Ratsfrau Falke bat darum, dass man diese, in diesem Zusammenhang interessante Wortschöpfung in Verwaltungsführung ändern möge.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass er im Protokoll vom 25. Januar 2018, im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Fall Stadtrat Härke mit den Worten zitiert habe, dass man Stadtrat Härke dann mit dem Rest seiner Würde in den vorzeitigen Ruhestand hätte gehen lassen müssen. Beigeordneter Hauptstein bat darum, dass man den vorzeitigen Ruhestand in ordentlichen Ruhestand Ende 2019 ändern möge, wie er dies in der Sitzung auch ausgeführt habe.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat darum, dass die Verwaltung den Namen des Wohnungshilfefonds, wie in der Sitzung am 25. Januar 2018 angekündigt, zu Protokoll nachreichen möge.

Mit 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 21. Dezember 2017 mit Änderungen.

Mit 2 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 25. Januar 2018 mit Änderungen.


TOP 3.
Mandatsverlust von Ratsherrn Roland Herrmann
(Drucks. Nr. 0884/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass Ratsherr Herrmann mit Schreiben vom 3. April 2018 mitgeteilt habe, dass er von seinem Ratsmandat mit sofortiger Wirkung zurücktrete. Die gesetzliche Regelung dazu sei, dass nach § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat zu Beginn der nächsten auf den Verzicht folgenden Sitzung feststelle, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Dem Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf Nachfrage habe Ratsherr Herrmann mitteilen lassen, dass er zu seinem Mandatsverzicht keine Stellungnahme abgeben möchte.
Einstimmig beschloss der Rat den Mandatsverlust von Ratsherrn Roland Herrmann nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0884/2018.

TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Herr Hans Heinrich Prieß als Nachfolger von Ratsherrn Herrmann vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Prieß habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Herrn Prieß vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annähme.

Oberbürgermeister Schostok verpflichtete Herrn Prieß als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Oberbürgermeister Schostok Herrn Prieß auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam, händigte den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften aus und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
zur Reinigung von städtischen Schwimmbädern
(Drucks. Nr. 0361/2018 mit 2 Anlagen)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klapproth (CDU) aus Drucks. Nr. 0361/2018 mit 2 Anlagen im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Auf welche Weise erfolgen die Reinigung der Bäder und der Austausch des Wassers und in welchen Intervallen täglich.

Die Reinigung der Bäder erfolgt täglich durch das Betriebspersonal der Bäder nach festgelegten Reinigungsplänen. Die Reinigungspläne werden individuell für das jeweilige Bad von den Betriebsleitern entsprechend ihres Fachwissens sowie auf Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. erstellt.
Für die Reinigung der Schwimmbadbecken wird ein Unterwasserreinigungssauger eingesetzt. Das Schwimmbadwasser wird dauerhaft 24 Stunden durch Umwälzung in Bewegung gehalten und mit Schwimmbadchemikalien behandelt. Durch das tägliche Filterspülen wird ein Teil des vorhandenen Schwimmbadwassers gegen Frischwasser ausgetauscht.

Frage 2:
Wie erklärt sich die Verwaltung die Verschmutzung und was gedenkt sie dagegen zu tun?

Die Verwaltung überprüft gerade alle möglichen Einflussfaktoren. Eine genaue Untersuchung kann allerdings erst zur nächsten Inspektion des Bades erfolgen. Das Bad geht vom 25.06.18 bis zum 12.08.18 in die diesjährige Schließung. Über die Ergebnisse der Untersuchung wird die Verwaltung im Sportausschuss berichten.

Frage 3:
In welchen Abständen erfolgt durch wen eine Untersuchung der Wasserqualität und wie werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Die Wasserqualität wird entsprechend der DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser dreimal täglich durch das Betriebspersonal der Bäder überprüft und dokumentiert. Zusätzlich findet einmal monatlich eine Untersuchung der Wasserqualität durch das Gesundheitsamt der Region Hannover statt. Wenn die Wasserqualität nicht den Anforderungen der DIN 19643 entspricht, wird der entsprechende Beckenbereich gesperrt. Eine Sperrung aufgrund von mangelnder Hygiene musste in den letzten Jahren nicht vorgenommen werden. Eine Einsicht der dokumentierten Wasserproben ist jederzeit möglich. Die Dokumentation erfolgt täglich in das Betriebshandbuch des jeweiligen Bades und kann auf Nachfrage eingesehen werden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die städtischen Bäder mit Ozon oder Chlor gereinigt und ob Chlor auch bei der Aufbereitung des Frisch- bzw. Abwassers genutzt werde. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, wo bei der Landeshauptstadt Hannover überall Chlor eingesetzt, ob sichergestellt sei, dass Chlor nicht in die falsche Hände gerate, ob die Bestände bedenklich seien, ob diese sicher gelagert würden und ob das Personal im Umgang mit Chlor entsprechend geschult wäre.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass die Verwaltung spontan nicht beantworten könne wo überall die benannten Stoffe eingesetzt würden. Diese Antwort werde man zu Protokoll nachreichen. Stadträtin Beckedorf führte weiter aus, dass natürlich sämtliche gesetzlichen Vorschriften in Zusammenhang mit den benannten Chemikalien beachtet und eingehalten würden. Ferner würde das Badpersonal sowie auch alle anderen MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung, die mit derartigen Chemikalien in Berührung kämen, selbstverständlich entsprechend geschult. Stadträtin Beckedorf erklärte vorab, dass dem Wasser in den Schwimmbecken Chlor zugesetzt werde.

Antwort der Verwaltung:
Chlorgas und Ozon werden als anerkannte Desinfektionsmittel nach DIN 19643 bei der Wasseraufbereitung in den städtischen Bädern Stadionbad, Vahrenwalder Bad, Nord-Ost-Bad und Stöckener Bad eingesetzt. In den Freibädern Misburger Bad und Lister Bad wird nur Chlorgas für die Desinfektion verwendet. Das Hainhölzer Bad wird als Naturbad betrieben und kommt ohne den Einsatz von Chemikalien aus.
Im Anderter Bad wird auf Grund des angrenzenden Schulgebäudes eine Salz-Elektrolyseanlage eingesetzt.
Die Lagerung der Chemikalien erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird regelmäßig überprüft.

Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob die Verwaltung bzw. das Badpersonal seit dem Monat Januar 2018 einen weiteren Algenbefall entdeckt habe.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass es noch einen zweiten Fall gegeben habe und ergänzte, dass man den Algenbefall in der Sommerpause sehr gründlich prüfen werde. Man werde in diesem Zusammenhang auch die Technik des Schwimmbades prüfen. Stadträtin Beckedorf erörterte, dass es immer mal wieder, in sehr großen, unregelmäßigen Abständen, nur im Stadionbad und ausschließlich an einer Stelle zu einem Algenbefall gekommen sei. Stadträtin Beckedorf sagte, dass bereits mehrere Untersuchungen dazu ohne Ergebnis durchgeführt worden wären und dass die Verwaltung diesem Phänomen nun gründlich nachgehen werde.
Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wer für die Kleiderordnung in den Schwimmbädern zuständig sei.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass es eine Badeordnung zur Nutzung der Schwimmbäder gäbe und dass diese Regeln unter anderen auch Angaben zu geeigneter Badebekleidung enthielten.

Ratsherr Alter (SPD) fragte, ob die dokumentierten Ergebnisse zur Wasserqualität nur auf Nachfrage eingesehen werden könnten oder ob diese auch im Internet, auf der Homepage der Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht werden.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass die Badegäste bislang jederzeit in der Badeanstalt auf Nachfrage Einsicht in die Ergebnisse nehmen könnten. Die Möglichkeit zur Veröffentlichung im Internet müsste geprüft werden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung es für angemessen hielte, dass die Badeordnung nur von den Schwimmmeistern durchzusetzen oder ob dazu ergänzende Maßnahmen für die Zukunft geplant wären.

Stadträtin Beckedorf wiederholte, dass es in allen städtischen Badeanstalten eine Badeordnung und Baderegeln gäbe, die auch etwas über die geeignete und zu tragende Badebekleidung aussagten. Stadträtin Beckedorf stellte klar, dass dort nichts Weiteres vonnöten wäre und dass mitnichten irgendjemand in den städtischen Bädern mit dieser Frage überfordert wäre.


TOP 5.1.2.
zu Klagen gegen die Landeshauptstadt Hannover in Bauangelegenheiten
(Drucks. Nr. 0362/2018)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 0362/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

In den vergangenen fünf Jahren gab es im Bereich Bauordnung insgesamt 19.347 förmliche Verwaltungsverfahren, darunter 13.106 Anträge wie z.B. Bauanträge und 4.146 Bauordnungsverfahren. Zu diesen Verfahren sind insgesamt 1.357 Widersprüche eingereicht und bearbeitet worden.
Letztlich fanden im angefragten Zeitraum ca. 1 % der im Bereich Bauordnung laufenden förmlichen Verwaltungsverfahren (Bauanträge / Bauordnungsverfahren) ihren Abschluss in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, insgesamt wurden damit ca. 0,075 % der in OE 61.3 laufenden förmlichen Verwaltungsverfahren (Bauanträge / Bauordnungsverfahren) abschließend zu Ungunsten der Landeshauptstadt Hannover entschieden. In ca. 0,058 % der genannten Verfahren erfolgte die abschließende Entscheidung in Form eines Vergleichs.
Zwischen 2013 und 2017 sind 101 Bebauungspläne in Kraft getreten.
Gegen drei Bebauungspläne und eine Erhaltungssatzung wurden Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht geführt, von denen eines gegen die Landeshauptstadt Hannover entschieden wurde.

Frage 1:
Wie viele Klageverfahren wurden in den vergangenen 5 Jahren gegen die Stadt Hannover im Zusammenhang mit Baugesuchen, Baugenehmigungen, Bauvorhaben, Bebauungsplänen oder sonstigen Bauangelegenheiten angestrengt?

Für die Beantwortung der Ratsanfrage wurden die vom Fachbereich Recht bearbeiteten Prozesseingänge vom 01.01.2013 bis 31. 12. 2017 berücksichtigt.
In diesem 5-Jahres-Zeitraum sind insgesamt 169 Klageverfahren anhängig gemacht worden.

Frage 2:
Wie viele Klagen hiervon waren erfolgreich bzw. teilweise erfolgreich? In wie vielen Fällen wurde sich vergleichsweise geeinigt? Wie viele Klageverfahren hat die Stadt gewonnen? Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?

Gewonnen wurden : 96 Prozesse (ger. 77,5 % der abgeschlossenen Prozesse)
verloren wurden : 11 Prozesse (9 %)
mit einem Vergleich endeten : 4 Prozesse (3 %)
teilweise gewonnen/verloren : 13 Verfahren (10,5 %)
nicht abgeschlossen: 45 Prozesse, davon 33 Verfahren aus 2017.

Frage 3:
Wie hoch waren die der Stadt Hannover durch diese Klagen entstandenen Kosten insgesamt (interne Kosten, Kosten für externe Beratung, Höhe des Schadensersatzes)?

Die Verfahren werden durch den Fachbereich Recht geführt, externe Beratung wird nicht in Anspruch genommen.
Die im Bereich Bauordnung entstandenen Kosten lassen sich nicht beziffern, der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung der Klageverfahren / Zuarbeit für den Fachbereich Recht wird nicht erfasst.
Aus den Gerichtsverfahren sind folgende Kosten entstanden:
- Zahlungen durch den Fachbereich Recht an Gerichte und Rechtsanwälte in teilweise oder ganz verlorenen Prozessangelegenheiten: 37.443,34€
- externe Beratungskosten: 0,- €
- interne Kosten (der OE 30/VI-01.1, Arbeitsanteil geschätzt, Kosten auf Basis der für 2017 von OE 18.10 ermittelten, durchschnittlichen Brutto-Personalkosten einer mit A 14 besoldeten Stelle, Sachkosten dabei gemäß KGSt-Materialien 19/2014 für einen Büroarbeitsplatz mit IT):
Personalkosten für 5 Jahre: 128.990,- €
Sachkosten für 5 Jahre: 37.922,50 €
Schadenersatzzahlungen: 0,- €

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, ob es zutreffend sei, dass in den 19.347 Verwaltungsverfahren z.B. auch der Aufbau von „fliegenden Buden“, wie auf Stadtteil- oder Schützenfesten verwandt, enthalten wären. Beigeordneter Seidel fragte ferner, ob es zuträfe, dass ebenfalls Nutzungsänderungen von bestehenden Gebäuden enthalten wären und ob die Verwaltung den Anteil davon beziffern könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass sich die Verwaltung auf alle Verwaltungsakte bezogen habe, die der Fachbereich Bauordnung erteile. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung versuchen würde eine detaillierte Auflistung zu Protokoll nachreichen zu können.

Antwort der Verwaltung:
Derzeit kann nicht ausgewertet werden, da statistisch nicht erfasst wird, welcher Anteil der Widersprüche und Klageverfahren den zugrundeliegenden Verfahren zu Fliegenden Bauten oder Nutzungsänderungen besteht. Widersprüche und Klageverfahren gegen Verfahren zu Fliegenden Bauten sind sehr gering.
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, inwieweit das von der Fraktion der CDU angefragte Verwaltungshandeln zu einer Plan- bzw. Vorhabensabweichung durch die Bauherrn und Planer geführt habe, die schlussendlich zu einer veränderten Anzahl von Wohneinheiten geführt hätten. Ratsherr Wolf fragte zudem, inwieweit Bürgerproteste und das Eingehen der Ratspolitik und/oder der Verwaltung auf Bürgerbedenken zu Plan- bzw. Vorhabensabweichungen geführt hätten, die im Endergebnis eine veränderte Zahl von Wohneinheiten erbracht habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es in der Natur der Sache läge, dass Planungen durch jegliche Art der Bürgerbeteiligung, auch im förmlichen Bebauungsplanverfahren, geändert würden. Dies beziehe sich auch auf die Anzahl der Wohneinheiten. Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass zu Beginn einer Planung die Bürgerbeteiligung durchzuführen sei, sofern die Anzahl der Wohneinheiten nicht dezidiert feststünde. Daher sei es schwierig, die begehrte Auflistung anzufertigen. Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass es in Hinblick auf die Wasserstadt Limmer eine Diskussion zur Anzahl der Wohneinheiten gegeben habe. Die Verwaltung habe ursprünglich mit 800 Wohneinheiten in Form einer Reihenhausbebauung geplant. Die Verwaltung habe dann, in Zusammenhang mit dem Anstieg der Wohnungsnachfrage, ihre Planungen revidiert und dann vorgeschlagen, dass auf dem Wasserstadt Gelände 3.500 Wohneinheiten entstehen sollten. Dies habe wiederum zu Zweifel, vielleicht sogar im gesamten Stadtteil, und zu Bürgerprotesten geführt. In Reaktion darauf habe eine Bürgerbeteiligung stattgefunden und es sei zudem ein Kompromiss mit 1.800 Wohneinheiten entstanden. Stadtbaurat Bodemann resümierte, dass eine Bürgerbeteiligung im Ergebnis zu einer Erhöhung der Wohneinheiten führen könnte, wenn man die Anzahl von ursprünglich 800 Wohnungen aus dem Beispiel berücksichtige. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass das Erstellen einer Bilanz vor diesem Hintergrund überaus schwierig sei, da die Zahlen zu Beginn eines Prozesses selten klar formuliert würden. Stadtbaurat Bodemann gestand ein, dass er im Verlauf seiner Ausführungen die übrigen Fragen vergessen habe und fragte, ob seine Erörterungen diese vielleicht sogar gleich mit beantwortet haben könnten.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bejahte die Rückfrage.

Ratsherr Kelich (SPD) fragte, wie der Stadtbaurat seine Aufgaben in Hinblick auf Qualität, Städtebau und Architektur beurteilen würde.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass er zunächst einmal der Chef eines Baudezernates sei. Daraus ergäbe sich, dass er eine Führungsqualität liefern und für vernünftige Abläufe im Dezernat, mit der Verantwortung über Personal oder Budget, sorgen müsse. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass von Zeit zu Zeit immer wieder einmal diskutiert werde, ob eine Landeshauptstadt mit 550.000 Einwohnern überhaupt einen Stadtbaurat benötige. Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass sich die ehemaligen Stadtbauräte Rudolf Hillebrecht und Hanns Adrian sowie die starke Stadtbaurätin Uta Boockhoff-Gries schon in Fragen der Stadtgestaltung und Stadtbaukultur eingemischt hätten. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass der ehemalige Oberbürgermeister Weil seine Person auch deshalb dem Rat vorgeschlagen habe und dass auch Oberbürgermeister Schostok dies getan habe, da dieser in Hamburg bereits mit gestalterischen Akteuren wie Oberbaudirektor a.D. Egbert Kossak und Oberbaudirektor Prof. Dipl. Ing. Jörn Walter zu tun gehabt habe und auch als Bausenator in Bremen selbst gestalterisch tätig sein durfte. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass er gestalterisch tätig sei, dass er dies gern täte und dass dies auch von ihm verlangt werde.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, wie sich die Widersprüche zu den Drucksachen darstellen würden und ob die Verwaltung dazu eine Auflistung, gern auch zu Protokoll, vortragen könne.
Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass vor dem Anstrengen einer Klage zunächst ein Widerspruch zum ergangenen Bescheid erhoben werden müsste. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass er die Frage dahin gehend verstanden habe, dass eruiert werden solle, wie vielen Widersprüchen man abgeholfen habe und wie viele Widersprüche zu einer Klage geführt hätten. Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass dies sicherlich leicht aus den vorliegenden Zahlen errechnet werden könnte. Die Verwaltung würde es allerdings vorziehen, die Auflistung zu Protokoll nachzureichen.

Antwort der Verwaltung:
Es gab 1357 Widersprüche (1121 Bauherren- und 236 Nachbarwidersprüche). Davon sind ca. 1200 bestandskräftig geworden, ohne dass ein gerichtliches Verfahren bemüht werden musste. Von den Verfahren, die zu Gericht gingen , sind 11 vor dem Verwaltungsgericht verloren worden und 10 haben mit einem Vergleich geendet.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte vor dem Hintergrund einer beantworteten Frage der Verwaltung am Beispiel Wasserstadt, ob der Stadtbaurat Linden-Limmer nicht als Stadtteil verstehen würde.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass der Protest aus Limmer, der unmittelbaren Nachbarschaft, erwachsen sei. Darüber hinaus hat der Protest sicherlich auch Sympathien im Stadtbezirk Linden-Limmer und auch im Stadtbezirksrat gefunden. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass die Mehrheit der Leute, die in der Bürgerinitiative aktiv wären, aus dem Stadtteil Limmer käme.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es Motivationen aus der Verwaltung heraus gäbe, wonach Bauherren zur Errichtung von mehr Wohnraum, unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte, animiert würden.

Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass man am Beispiel Wasserstadt gut abbilden könne, dass die Bauverwaltung immer daran arbeite, dass im Maßstab des Umgebungszusam-
menhangs relativ viele Wohnungen gebaut würden. Verständlich sei allerdings auch, wenn von der Bevölkerung auf eine Überreizung des Ortes, wie beim Projekt Kronsberg-Süd, hingewiesen würde. Deshalb sei festzustellen, dass nicht immer allein die Verwaltung die Anzahl der Wohneinheiten fände, sondern dass die Dinge im Rahmen der informellen sowie formellen Planung - Bauleitplanung, im Einzelnen festgelegt würden. Abschließend würde dann mit einem Beschluss des Rates eine Zahl festgelegt. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass beim Projekt Moosbergstraße der Mindestwert von 25 % an geförderten Wohnraum erfüllt werde und dass zudem ein höherer Anteil grundsätzlich immer gern angenommen würde. Stadtbaurat Bodemann resümierte, dass sich die Verwaltung in Rahmen dessen bewege, was wohnungspolitisch gefordert sei, wenn der Rat die Satzung beschlossen habe. Zurzeit bestünde kein Zweifel daran, dass auf diesem Wege gute Ergebnisse erzielt werden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob sich die Verwaltung bei der Wasserstadt Limmer ebenfalls für die Schaffung von mehr sozialen Wohnraum eingesetzt habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es als positives Ergebnis der Verhandlungen der Landeshauptstadt Hannover zu bewerten wäre, dass an der Stelle 20 % an sozialen Wohnraum entstehen würden. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass der Grundstücksbesitzer verständlicher Weise kein besonders großes Interesse an geförderten Wohnraum habe. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass schließlich der Beschluss im Rat gezeigt habe, dass die Mehrzahl der im Rat vertretenen Mitglieder die Quote von 20 % akzeptiert habe. Deshalb sei es auch müßig eine Bewertung darüber abgeben zu wollen. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass die Verwaltung den Auftrag habe dafür zu sorgen, dass die Quote eingehalten würde und erklärte, dass man dafür auch Sorge tragen werde.


TOP 5.2.
der AfD-Fraktion

TOP 5.2.1.
zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 0392/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Hauptstein (AfD) aus Drucks. Nr. 0392/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1)
Wie viele minderjährige unbegleitete Ausländer sind in der Landeshauptstadt Hannover von Anfang 2013 bis Ende 2017 vorläufig in Obhut genommen worden?

Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, in dem in die vorläufige Inobhutnahme in § 42a geregelt ist, trat zum 01.11.2015 in Kraft. Im Zeitraum 01.11.2015 bis 31.12.2017 sind 503 Kinder und Jugendlichen vorläufig in Obhut genommen worden.

Frage 2)
Bei wie vielen von diesen Personen wurde die Minderjährigkeit mittels Einsichtnahme in die Ausweispapiere oder qualifizierter Inaugenscheinnahme positiv festgestellt?

Bei allen vorläufig in Obhut genommenen minderjährigen unbegleiteten Ausländern wurde sowohl eine Einsichtnahme in die Ausweispapiere als auch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vorgenommen. Von 191 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (34,2 %) wurde die vorläufige Inobhutnahme auf eigenen Wunsch hin beendet. Gründe hierfür sind, dass die Beratung ergab, dass der Antrag auf Jugendhilfe aufgrund von Volljährigkeit keinen Erfolg hat oder aber, dass die Zuführung durch die Bahnpolizei erfolgte und der junge Mensch ein anderes Reiseziel hatte.

Frage 3)
Bei wie vielen der vorläufig in Obhut genommenen Personen wurde eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung veranlasst und mit welchen Ergebnissen?

Bei 78 Personen (7,3 %) wurde eine ärztliche Untersuchung durch Ärzte des Kinderkrankenhauses 'Auf der Bult' durchgeführt mit dem Ergebnis der Feststellung der Volljährigkeit.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte vor dem Hintergrund von ärztlichen Feststellungen der Volljährigkeit, ob sich die Verwaltung den zahlenmäßigen Unterschied im Vergleich mit Hamburg erklären könne. Beigeordneter Hauptstein fragte, um wie viel höher der Kostenaufwand für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling im Vergleich mit einem Erwachsenen Flüchtling zu beziffern wäre. Beigeordneter Hauptstein fragte ferner, ob die Landeshauptstadt Hannover nicht vielleicht grob fahrlässig handele, wenn nur so wenige Altersfeststellungen durch ärztliches Fachpersonal angeordnet würden.

Stadträtin Rzyski bat um Verständnis dafür, dass sie wenig über Zahlen und Handlungsweisen aus Hamburg sagen könne. Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Jugendlichen direkt ansprächen, wenn Zweifel in Hinblick auf mündliche Altersangaben oder Daten aus Ausweispapieren aufkämen.
Durch Beratungsgespräche wären rund 200 Jugendliche, aufgrund von Ortswechsel oder einer Antragstellung für Erwachsene, für Hannover aus dem Verfahren zur Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen ausgeschieden. Diejenigen, die ihre Altersangaben untermauerten, würden aufgrund von Inaugenscheinnahme von auf diesem Gebiet sehr erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einer medizinischen Altersfeststellung unterzogen. Diese könnte einen Verdacht bestätigen, müsste dies aber nicht. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die medizinische Altersfeststellung, nach Auffassung von Medizinerinnen und Medizinern, kein hundertprozentiges, sondern ein wahrscheinliches Ergebnis erziele. Zudem würden Jugendliche zu medizinischen Altersfeststellungen gebeten, wenn Verhaltensauffälligkeiten oder Auffälligkeiten in Bezug zur körperlichen Entwicklung beobachtet würden. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass die Verwaltung ein großes Interesse daran habe, das ausschließlich minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen würden. Denn zum einen würden die jugendspezifischen Maßnahmen bei jungen Erwachsenen im Alter von 23 oder 24 überhaupt nicht greifen und zum zweiten könnten sich die jungen Erwachsenen, aufgrund von völlig anderen Erwartungen und Bedürfnissen, als Störfaktor für die Minderjährigen erweisen. Stadträtin Rzyski merkte an, dass die Landeshauptstadt Hannover bei den Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen nicht draufzahle, da die Unterbringung dieser Flüchtlinge zu 100 Prozent vom Land erstattet werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie viele unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge ohne Ausweispapiere in Hannover ankämen.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung die genaue Anzahl der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge ohne Ausweispapiere zu Protokoll nachreichen würde. Stadträtin Rzyski bemerkte, dass so viele minderjährige Flüchtlinge ohne Papiere unterwegs wären sich auch dadurch begründe, dass es den Jugendlichen nicht immer leicht gemacht werde, sich auf den Weg machen zu können. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass sie sich nicht wirklich sicher sei, dass sich die Kinder und Jugendlichen derart gut im deutschen Recht im Allgemeinen auskennen würden und sich derart gut über das Kinder- und Jugendhilferecht informiert hätten, dass der Vorwurf von Schwindel und Betrug allumfänglich haltbar wäre. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass sich in manchen Ländern die Altersangabe nicht mit dem tatsächlichen Geburtstermin decken würde, da dort an einem Termin gesammelt die Geburten der näheren Vergangenheit gemeldet würden. Ferner würde das Jugendrecht erst mit Vollendung des 26. Lebensjahres enden, sodass durchaus die Möglichkeit bestünde, Jugendliche über das 18. Lebensjahr hinaus in den Einrichtungen in Hannover betreuen zu können, wenn es dafür bestimmte Gründe gäbe. Stadträtin Rzyski betonte, dass es ganz und gar nicht die Mehrzahl der Jugendlichen wären, die bewusst versuchten, sich die Annehmlichkeit einer Einzelunterbringung erschleichen zu wollen.

Antwort der Verwaltung:
In 2017 wurden 102 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) in Hannover aufgenommen, davon fünf mit gültigem Reisepass bzw. Personalausweis.
     
Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung darstellen könne, wie viel mehr an Kosten ein unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling gegenüber einem erwachsenen Flüchtling verursachen würde. Beigeordneter Hauptstein fragte zudem, ob die Verwaltung ihm bezüglich dessen Recht geben würde, dass Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter gemäß § 42 f SGB VIII dazu verpflichtet wären eine ärztliche Altersfeststellung von Amts wegen anzuordnen, wenn auch nur der geringste Zweifel an der Minderjährigkeit eines Jugendlichen bestünde.

Stadträtin Rzyski sagte, dass die Verwaltung die exakten Zahlen zu Protokoll nachreichen müsste. Stadträtin Rzyski stellte fest, dass es keine Verpflichtung gäbe, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Da diese medizinische Untersuchung eben nicht so eindeutig das Alter bestimmen könnte.

Antwort der Verwaltung:
Der durchschnittliche Pflegesatz eines Betreuungsplatzes für ein Kind/einen Jugendlichen gem. §3 4 SGB VIII beträgt unabhängig von der Nationalität durchschnittlich 151,75 € täglich und 4.616,24 € monatlich. Dies beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und die soziale Betreuung.
Die Kosten für einen erwachsenen Flüchtling belaufen sich durchschnittlich auf 20.000 € pro Jahr. Darin enthalten sind u.a. Aufwendungen für die Unterkunft, Verpflegung sowie für das Verwaltungspersonal und die soziale Betreuung.

Grundsätzlich ist es richtig, dass gem. § 42 f SGB VIII in Zweifelsfällen entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung anzuregen ist. Im Gesetzestext ist aber nicht von „geringsten Zweifeln“ die Rede, sondern von Zweifelsfällen, d.h. dass vorab immer eine qualifizierte Inaugenscheinnahme samt Erstgespräch unter Hinzuziehung eines Dolmetschers erfolgen soll. Es sind hierzu mit den zuständigen Dienststellen verbindliche Vereinbarungen getroffen. Grundlage sind die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen der 122. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter“ und der „Dokumentation des Länder-Fachgespräches zur behördlichen Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ vom 19.03.2018 in Berlin.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob die Tatbestände Betrug und Erschleichung von Leistungen an die zuständigen Ordnungsbehörden weitergegeben würden.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage und erklärte, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz bis zum 26. Lebensjahr Anwendung finden könnte. Es gäbe durchaus Gründe jemanden auch über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Inobhutnahme zu halten. Dies sei immer dann möglich, wenn die Sozialarbeiterin / der Sozialarbeiter zu der Auffassung kämen, dass der Jugendliche aufgrund seiner persönlichen Reife und seiner persönlichen Lebensumstände nicht in der Lage wäre, außerhalb einer betreuten Einrichtung zu leben. Deshalb sei dieser Straftatbestand nicht gegeben. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass man beispielsweise dem Diebstahl unter Bewohnern der Einrichtung oder Ladendiebstahl nachgehen und gegebenenfalls zur Anzeige bringe. Man gehe den Fällen nach, melde diese beim Jobcenter oder der Anerkennungsbehörde für Asylantragsteller und stelle die Leistungen ein. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass in diesem Zusammenhang eine Kriminalisierung weder brisant sei, noch eine ernsthafte Rolle spielen würde.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob eine medizinische Feststellung des Alters nicht enorme Kosten aufwerfen würde.

Stadträtin Rzyski stimmte der Annahme mit Nachdruck zu.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) zitierte aus § 42 Abs. f, Satz 2 SGB VIII, wonach das Jugendamt von Amts wegen in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung anzuordnen habe und fragte, ob vor diesem Hintergrund nicht doch eine Pflicht zur medizinischen Altersbestimmung bestünde.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass das entscheidende Wort in dem benannten Paragraphen der Begriff „Zweifelsfall“ wäre. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass man mehr als 190 Menschen allein anhand von Beratungen auf einen anderen Weg habe helfen können und dass man in 7,3 % der Fälle aus Überzeugung eine medizinische Altersbestimmung angeordnet habe.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob er Recht verstanden habe, dass 100 % der 7,3 % tatsächlich älter als 18 Jahre alt gewesen wären und ob eine höhere Fehlerquote - oder überhaupt eine Fehlerquote, nicht vielleicht ein Anzeichen dafür wäre, dass man ausreichend viele ärztliche Altersbestimmungen angeordnet habe.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass es keinerlei Anlass gäbe dies anzunehmen. Die Verwaltung führe mit den Jugendlichen Beratungsgespräche und ordne dann eine medizinische Untersuchung an, wenn aus dem Gespräch keine eindeutigen Schlüsse gezogen werden könnten. Stadträtin Rzyski sagte, dass die Annahme, wonach bei einer Trefferquote von 100 % bei 78 Jugendlichen eine erdachte Zahl von 90 realistisch sei, jeglicher Grundlage entbehre. Vielmehr würde die gute Quote für den klaren Blick der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen. Es gäbe keinen Anlass dafür, dass man den Jugendlichen mit einem generellen Misstrauen gegenübertreten sollte. In den Einrichtungen wäre qualifiziertes Fachpersonal mit sehr guten Erfahrungen vor Ort.

TOP 5.2.2.
zu Obdachlosen
(Drucks. Nr. 0393/2018)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 0393/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Die Unterbringung von Obdachlosen erfolgt in Hannover gemäß der „Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Landeshauptstadt Hannover“ und dies – soweit möglich – in festen Unterkünften. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen der Unterbringung in Wohnungen und in Gemeinschaftsunterkünften, die ihrerseits für Einzelpersonen nach Geschlechtern getrennt und für Paare und Familien gesondert vorgehalten werden. Mit der Drucksache-Nr.: 0492/2018, die derzeit in den betroffenen Bezirksräten und im Anschluss in den zuständigen Ratsgremien beraten wird, schlägt die Verwaltung vor, in diesem Sinne zusätzlich Kapazitäten zur Unterbringung von Obdachlosen zu schaffen.
Insgesamt bringt die Stadt sogenannte „unfreiwillig“ obdachlos gewordene Menschen – soweit möglich – in festen Gebäuden unter, in denen dann auch Betreiber die Betreuung der untergebrachten Personen sicherstellen.
Davon völlig unabhängig und mit der „ordnungsrechtlichen Unterbringung“ im Sinne der staatlichen Gefahrenabwehr nicht vergleichbar, gibt es andere (private) Initiativen, Vereine oder Ähnliches, die sich aus ihrem sozialen Engagement heraus auch für die Beseitigung von (bestehender oder drohender) Obdachlosigkeit einsetzen. Um einen solchen Verein / eine solche Initiative handelt es sich bei dem genannten Projekt „Little-home“, das in einigen deutschen und europäischen Städten umgesetzt wird.
Projekte dieser Art sind der Verwaltung bekannt. Sie können unter Umständen eine sinnvolle Ergänzung zu kommunalen Angeboten darstellen, erfordern aber privates Engagement.
Frage 1:
Besteht seitens der Verwaltung hinsichtlich des Projekts Kontakt zu den einzelnen Städten oder Projektgruppen?

Nein.

Frage2:
Sind der Verwaltung ähnliche Projekte bekannt, die bereits in Hannover agieren?

In Hannover gibt es zahlreiche Angebote für Wohnungslose von Institutionen mit denen die Stadt auf unterschiedlichen Ebenen eng zusammenarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Drucksache 0310/2018.

Frage 3:
Welche Umsetzungschancen sieht die Verwaltung für ein solches Projekt in Hannover, insbesondere auch in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Baurecht?

Sollte es ein vergleichbares Projekt in Hannover geben, müsste im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob das maßgebende öffentliche Recht eingehalten wird. Pauschalaussagen sind nicht möglich.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, wie die Verwaltung das Projekt vor dem Hintergrund bewerten würde, dass Menschen weder in Wohngruppen noch Gemeinschaftsunterkünften leben wollten.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass er den Standpunkt der Verwaltung dazu unter Frage 3 dargelegt habe.


TOP 5.2.3.
zur Kostenberechnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
(Drucks. Nr. 0560/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.3.
der Fraktion Die HANNOVERANER

TOP 5.3.1.
zu „Hannoccino“ – wirklich ein Erfolgsmodell?
(Drucks. Nr. 0578/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.3.2.
zu überfüllten Frauenhäusern
(Drucks. Nr. 0583/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.3.3.
zur Haltung von Hunden in Hannover
(Drucks. Nr. 0896/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.4.
der Fraktion die FRAKTION zum Rahmen für den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze
(Drucks. Nr. 0913/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.5.
der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbeartige Vermietung oder Leerstand
(Drucks. Nr. 0953/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 47.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Förderschule Lernen und Lerngruppen (Förderschwerpunkt Lernen) - welche Gestaltungsmöglichkeiten bringt das neue Schulgesetz für Hannover?"
(Drucks. Nr. 0980/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden CDU-Fraktion beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) führte aus, dass seit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, Ende Februar, in den Kommunen die Möglichkeit bestünde, dass die Förderschulen Lernen weiter aufrecht erhalten werden könnten. Man habe auch die Möglichkeit Lerngruppen an den weiterführenden Schulen einzurichten. Ratsfrau Dr. Matz konstatierte, dass die Niedersächsische Landesregierung diese Änderung sicherlich nicht verabschiedet habe, weil man nicht mehr von der Inklusion überzeugt sei. Vielmehr sei die Haltung der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Gesellschaft insgesamt zur Inklusion positiv. Zudem gäbe es großartige Beispiele von Schulen wie Inklusion funktionieren könne. Allerdings gäbe es auch eine ganze Reihe von Schulen, an denen die schulische Inklusion überhaupt noch nicht funktioniere. Ratsfrau Dr. Matz erinnerte an das Forum einer hannoverschen Tageszeitung von Ende November 2016 und führte weiter aus, dass sich dort fast alle anwesenden Lehrerinnen und Lehrer über die mangelhafte Lehrerversorgung bezüglich der Inklusion beklagt hätten. Ferner hätten sich die Eltern über die schlechte Ressourcenlage in den Schulen beklagt. Ratsfrau Dr. Matz fragte, wie eine Lehrkraft in einer Klasse zurecht kommen solle, wo Schülerinnen und Schüler einen Hauptschul-, einen Realschulabschluss oder ein Abitur erreichen wollten, in denen auch fünf Inklusionsschüler, vielleicht auch noch fünf neu hinzugezogene Kinder und drei verhaltensauffällige Kinder vorhanden wären. Denn nicht in allen Stunden und Fächern sei eine Doppelbesetzung möglich, da entsprechende Lehrerkapazitäten nicht vorhanden seien. Die Lehrerinnen und Lehrer hätten im Rahmen der Veranstaltung selbst ausgeführt, dass sie selbst völlig überfordert sind. Ratsfrau Dr. Matz machte deutlich, dass die Möglichkeit zur Einrichtung kleinerer Klassen für diejenigen genutzt werden sollte, die in einem kleineren Rahmen beschult werden müssten, die mehr Zuspruch benötigen würden und die intensiveren pädagogischen Unterricht benötigten. Denn die Kommunen könnten nun eine Wahlfreiheit gewährleisten, wonach die Eltern die richtige Schule für ihr Kind finden könnten. Ratsfrau Dr. Matz fragte, warum die Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit kategorisch ablehne, eine Förderschule Lernen im Rahmen der Gesetzesänderung zu erhalten. Ratsfrau Dr. Matz fragte ferner, warum die Einrichtung von Lerngruppen ebenfalls abgelehnt werde. Ratsfrau Dr. Matz berichtete, dass die Verwaltung dazu ausgeführt habe, dass dies den Zielen der Inklusion widerspräche, dass Mehrkosten durch die Schaffung von zusätzlichen Unterrichts- und Differenzierungsräumen entstünden und dass kein Interesse der Eltern am Erhalt der Förderschulen vorhanden wäre. Ratsfrau Dr. Matz entgegnete, dass das Vorangegangene eine pragmatische Lösung zu einer aktuell schlecht umgesetzten Inklusion darstelle, dass die benannten Räume sowieso fehlten und benötigt würden und dass der Bedarf an Förderschulen nie nachgefragt worden wäre. Ratsfrau Dr. Matz erklärte, dass die Fraktion der CDU fordere, die Möglichkeit zu schaffen, mit der Verwaltung und den Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP über den Erhalt von Förderschulen und die Einrichtung von Lerngruppen, ohne Betrachtung von ideologischen Fehlleitungen und mit der Berücksichtigung von aktuellen Wahrheiten, ernsthaft zu diskutieren. Damit bis zum 1. Februar 2019, für das Schuljahr 2019/2020 ein Antrag dahin gehend gestellt werden könnte, eine Förderschule zu erhalten oder eine Lerngruppe einzurichten.

Ratsfrau Gamoori (SPD) stellte klar, dass Inklusion ein Menschenrecht sei. Jeder Mensch habe ein Recht auf Inklusion, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. Ratsfrau Gamoori sagte, dass die Inklusion bereits ein großes Streitthema während der Koalitionsverhandlungen der aktuellen Landesregierung gewesen sei. Als Kompromiss sei es nach dem neuen Schulgesetz den Kommunen nun freigestellt, die bestehenden Förderschulen bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 laufen zu lassen. Ratsfrau Gamoori stellte in Frage, ob die Landeshauptstadt Hannover das brauche. Denn für Hannover sei das Erreichen von Inklusion ein hehres Ziel, insbesondere das der schulischen Inklusion. Die Anwahl der drei städtischen Förderschulen Lernen sinke kontinuierlich, zwei der Schulen würden zum kommenden Schuljahr und die dritte und letzte zum Schuljahr 2022/23 auslaufen. Im Klartext hieße das, dass kein Bedarf zum weiteren Erhalt der Schulen in dieser Form bestünde und dass die Gebäude anderweitig für schulische Zwecke genutzt werden könnten. Dieser Plan laufe und die Umsetzung sei voll im Gange. Damit werde die Landeshauptstadt Hannover der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in der Bundesrepublik gelte, endlich gerechter. Diese bedeute in Bezug auf Bildung, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nicht von den allgemeinbildenden Schulen ausgeschlossen werden dürften. Diese hätten ein Anrecht darauf, gleichberechtigt mit allen anderen einen integrativen und hochwertigen Unterricht zu erleben. Diese hätten auch ein Anrecht darauf genau nach ihren Bedürfnissen, umfassend unterstützt und gefördert zu werden. Es sei insbesondere Aufgabe der Landesregierung, dies zu ermöglichen, indem massiv in das inklusive Beschulungssystem investiert würde. Die Stadt sei bereits aktiv. Der an den Schul- und Bildungsausschuss angegliederte Inklusionsbeirat erarbeite derzeit Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der schulischen Inklusion in Hannover. Dabei erfahre der Beirat große Unterstützung vom neuen Bildungsbüro im Rahmen der Bildungsregion Hannover. Das in Auftrag gegebene Konzept für Schulen mit besonderen Herausforderungen, gegen das nun ausgerechnet die Fraktion der CDU gestimmt habe, greife ebenfalls den erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf auf. Bemerkenswert sei vor allem, dass die Fraktion der CDU offenbar vergessen habe, dass sie es war, die sich einst für mehr Inklusion eingesetzt habe. Denn unter einer CDU-Landesregierung sei 2012 das Auslaufen der Förderschulen Lernen überhaupt erst beschlossen und entschieden worden, dass man gänzlich auf die inklusive Schule setze. Und jetzt würde auf Wunsch der CDU dieses Auslaufen hinausgezögert. Das sei ein Rückschritt für Hannover. Da müssten sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern doch veralbert vorkommen. Denn die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der CDU würden anscheinend nicht wissen, was Sie wollten. Denn eine klare Haltung sei etwas Anderes. Ratsfrau Gamoori stellte fest, dass die Fraktion der SPD, im Gegensatz zur Fraktion der CDU, Inklusion ernst nähme. Die Stadt und auch die Mehrheit der Politik habe sich im vergangenen Jahr entschieden, die bestehenden Förderschulen Lernen zusammenzulegen. Und das mit gutem Grund, da es immer weniger Schülerinnen und Schüler gäbe, die diese Schulform anwählten und immer mehr, die inklusiv beschult werden. Diesen Weg unterstütze die Fraktion der SPD voll und ganz. Ratsfrau Gamoori betonte, dass man ein Hinauszögern in Hannover nicht brauchen könnte. Denn echte Inklusion könne durch die Beibehaltung der Förderschule Lernen nicht realisiert werden. Das wäre eine Verschwendung der Ressourcen in finanzieller und personeller Hinsicht. Denn Geld und Personal würden an das separierende System Förderschule gebunden und bei der Umsetzung der Inklusion fehlen. Dort würden diese aber dringend benötigt. Ratsfrau Gamoori machte deutlich, dass die gleichberechtigte Teilhabe in Schulen an mehreren Stellen noch ausbaufähig sei. Aber die Antwort darauf könne nicht sein, das Parallelsystem im Schwerpunkt Lernen, welches laut Schulentwicklungsplan immer weniger nachgefragt werde, bestehen zu lassen. Die Antwort sei vielmehr, dass wir alle – und damit sei auch und vor allem die Landespolitik gemeint, noch mehr Anstrengungen unternehmen müssten, um die Inklusion voranzutreiben und noch bessere Unterstützung, Beratung sowie Betreuung ermöglichen zu können.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass es überhaupt nicht verwundern würde, dass die Fraktion der CDU den Fortbestand der Förderschule Lernen fordere. Denn in der Zeit als Herr Althusmann Niedersächsischer Kultusminister gewesen sei, wäre diese Schulform eine bevorzugte gewesen. Da seien unter anderen die Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern und somit die Stundentafel zahlenmäßig heruntergefahren worden, was zur Folge gehabt habe, dass zwar der erforderte Unterricht noch habe erfolgen können, aber kein Förderunterricht stattfände. Sprachförderunterricht oder Psychomotorik wären nicht notwendig. Sprachförderunterricht wäre nicht notwendig. Keine individuellen Förderungen mehr für Schülerinnen und Schüler in Deutsch oder Mathematik. Habe doch diese Schulform, nach ihrem damaligen Kultusminister, den Begriff „Förder“ bereits in ihrem Namen. Und somit sei alles, was dort geschehe, die reinste Förderung. Eine andere gute Idee aus dieser Zeit sei das Heraufsetzen der Teilungsgrenze auf 17 Schülerinnen und Schüler gewesen. Der Unterricht in kleinen Klassen, was diese Schulform angeblich so erstrebenswert gemacht habe, sei damit passé gewesen. Dabei sei es völlig unbedacht geblieben, dass man in den kleinen Klassenzimmern, den bereits 14 vorhandenen lernbehinderten Schülerinnen und Schüler zwei weitere hinzufügen könne. Ratsfrau Klingenburg-Pülm informierte darüber, dass es nach wie vor eine begrenzte Anzahl von Plätzen für das Studium der Sonderschulpädagogik gäbe. Anstatt die Anzahl der Plätze zu erhöhen, um mehr Sonderschulpädagogen ausbilden zu können, sei der Numerus Clausus in dieser Zeit noch verschärft worden, sodass es nicht verwunderlich sei, dass aktuell Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer fehlten. Ratsfrau Klingenburg-Pülm wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU zurzeit der Ansicht sei, dass die Förderschulen derart gut aufgestellt seien, dass diese noch jahrelang bestehen könnten, damit Inklusion langsamer und erfolgreicher gemacht würde. Die Schülerstatistik 2017/2018 würde ausweisen, dass es zu Beginn des Schuljahres 1.280 Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen gegeben habe. Davon wären 1.040 inklusiv und nur noch 240 Schülerinnen und Schüler an einer Förderschule beschult worden. Ratsfrau Klingenburg-Pülm unterstrich, dass hier eine inklusive Beschulung bereits ihren Weg genommen habe und dass die Fraktion der CDU nun beabsichtige, das Rad der Zeit zurückdrehen zu wollen. Ratsfrau Klingenburg-Pülm sagte, dass bei einer Umfrage bei der hessischen LandesschülerInnenvertretung 82 % der Befragten geäußert hätten, dass Inklusion gelungen (57 %) bzw. teilweise gelungen (25 %) sei. Fakt wäre, dass im Grundgesetz Artikel 3 stünde, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfte. Ratsfrau Klingenburg-Pülm bekräftigte, dass Inklusion ein Menschenrecht sei. Ratsfrau Klingenburg-Pülm führte weiter aus, dass Deutschland die Menschenrechts-
konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen unterschrieben habe und damit die Aufgabe übernahm, im Schulsystem eine Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Unterricht in der Regelschule zu ermöglichen. Dies sei aufrecht zu erhalten – auch in Hannover. Ratsfrau Klingenburg-Pülm erörterte, dass ein Aufrechterhalten von Parallelsystemen darüber hinaus viel Geld koste und die darin Arbeitenden enorm belasten würde. An den Grundschulen müsse die Grundversorgung aufrechterhalten bleiben, sodass der Unterricht an den Förderschulen mit immer weniger Menschen bewältigt werden müsste. Daneben seien die Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich damit belastet, zwischen zwei Systemen zu pendeln, an zwei Standorten und in ganz unterschiedlichen Rollen zu arbeiten. Die Versorgung mit Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern sei in ländlichen Regionen noch wesentlich schlechter als in Hannover – teilweise sogar unter 90 %. Neue Stellen die geschaffen würden, gingen demnach in die Fläche. Grundschulen und Förderschulen müssten also mit dem vorhandenen Personal auskommen. Ratsfrau Klingenburg-Pülm appellierte an die Fraktion der CDU, dass diese den Grundschulen eine ausreichende Versorgung und den Förderschulen die Möglichkeit gönnen möge, ihren Weg zügig beenden zu können. Dieser Weg sei schwierig genug und würde durch eine zeitliche Verlängerung auf keinen Fall einfacher werden!

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den im Landtag vorgelegten Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes der großen Koalition begrüße. Allerdings sei dieser nur als geringfügig kleineres Übel im Vergleich zur bisherigen Regelung zu betrachten. Denn diese würde die Weiterexistenz der Förderschulen wenigstens für vier weitere Jahre ermöglichen. Ratsherr Karger erläuterte, dass sich die Fraktion der CDU daran erinnern möge, dass diese, gemeinsam mit der FDP, im Landtag dafür gesorgt habe, dass in Niedersachsen seit dem Schuljahr 2013/2014 alle behinderten Kinder alle Schulformen besuchen dürften, die von deren Eltern angewählt würden. Das beträfe Lernbehinderte, geistig Behinderte und schwer Verhaltensgestörte. Wer die Leistungsanforderungen nicht erfüllen könnte, habe Anspruch auf einen maßgeschneiderten Unterricht im Unterricht. Die fatale Folge sei, dass immer mehr erfolgreich arbeitende Förderschulen für Lernbehinderte geschlossen würden. Im Grundschulbereich sei die Förderschule Lernen bereits Geschichte. Dies sei allerdings der einzige Bereich der Förderschullandschaft, dessen generelle Schließung von den Fraktionen der CDU und FDP erzwungen worden wären. Ratsherr Karger führte weiter aus, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 2013 beschlossen hätten, dass auch die Standorte der Förderschulen Lernen ab Klassenstufe fünf abzuwickeln seien. Nach der Landtagswahl im Jahr 2017 habe die Fraktion der CDU lediglich die Möglichkeit einer Fristverlängerung aushandeln können. Im Schuljahr 2022/2023 werden somit das letzte Mal Fünftklässler an den Förderschulen aufgenommen werden können. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass man sich von der Abschaffung der Förderschulen Einsparungen erhoffe. Insbesondere die Lernbehinderten sollten in den Regelschulen preisgünstig untergemischt werden. Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer wären mit dieser Aufgabe jedoch dauerhaft überfordert. An den Regelschulen würden die von der Landesregierung angepriesenen Fortbildungen meist als nutzlos bezeichnet. Denn eine sieben- bis achtjährige Fachausbildung könnte nicht durch ein paar Wochenendseminare ersetzt werden. Ratsherr Karger stellte klar, dass von einer Totalinklusion und nicht etwa von einer gewachsenen Inklusion die Rede sei. Denn seit Jahrzehnten würden behinderte Schülerinnen und Schüler, die begabt wären und sich angemessen verhalten könnten, an den Regelschulen unterrichtet. Diese Inklusion mit Augenmaß habe sich bewährt. Ratsherr Karger unterstrich, dass die von der Fraktion der CDU angesprochenen Gestaltungsmöglichkeiten dahin gehend ausgenutzt werden sollten, dass die noch bestehenden Förderschulen auf jeden Fall zu erhalten wären. Denn dann würde die Chance bestehen, dass man die Förderschulen über die kommenden Landtagswahlen hinaus retten könnte, um vielleicht dann, bei veränderten Mehrheitsver-
hältnissen, die Verstetigung der Rettung erwirken und weitere Auswüchse in diesem Zusammenhang verhindern zu können. Ratsherr Karger bekräftigte, dass im Sinne der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer die Abschaffung der Förderschulen rückabzuwickeln sei.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass Inklusion ein Menschenrecht sei und dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen nach Beschluss in den Gremien der Europäischen Union und der Vereinten Nationen auch besondere Aufmerksamkeit erhalten sollten und müssten. Dies sollte, wenn möglich, in den Regelschulen geschehen. Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen hätten auch besondere Rechte. Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass nach dem Protokoll aus dem Niedersächsischen Landtag, im Februar 2018 zu entnehmen wäre, dass die Fraktionen der SPD und der CDU in ihrer Koalitionsvereinbarung gemeinsam für ein modernes Niedersachsen, für Innovation, Sicherheit und Zusammenarbeit, sowie der Schaffung verbesserter Bildungschancen für alle als zentralen Stellenwert eintreten wollten. Dabei sollten das individuelle Kindeswohl, die Sicherung der Wahlfreiheit und das Gelingen der Inklusion im Mittelpunkt stehen. Im Bereich der Inklusion strebten die beiden Fraktionen an, stärker auf regionale Begeben-
heiten einzugehen. Daher solle es den Schulträgern auf Antrag ermöglicht werden, dass die noch bestehenden Förderschulen Lernen für die Zeit bis zum 31. Juli 2028 weiterführen zu können. Eine reguläre Beschulung der Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihrer Schulzeit in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, könnte mit der Aufnahme in Klassenstufe fünf im Schuljahr 2022/2023 gewährleistet werden. Alternativ dazu sollte dem Schulträger die Einrichtung von Lerngruppen an anderen weiterführenden Schulen ermöglicht werden. Es werde dazu allerdings ein kleiner Widerspruch indem deutlich, was in der Landeshauptstadt Hannover dazu beschlossen worden wäre. Die Drucksache 0340/2017 und somit die Abschaffung der städtischen Förderschulen sei im Verwaltungsausschuss, entgegen dem Beschluss aus dem Schul- und Bildungsausschuss, verabschiedet worden. Ratsherr Wolf stellte klar, dass er als Vater und Bildungspolitiker für Vielfalt in jeder Hinsicht, für die Berücksichtigung des Eltern- sowie Schülerinnen und Schülerwillens plädieren würde. Ratsherr Wolf unterstrich, dass er ebenso wie bei der Hortfrage im vorliegenden Zusammenhang gegen eine einheitliche Regelung eintreten würde. Es gäbe individuelle Fälle, individuelle Kinder und würde deshalb auch individuelle Lösungen benötigen. Deshalb sollte man gemeinsam schauen, wo und wie man zum Wohle der Kinder nachsteuern könnte.

Ratsherr Bingemer (FDP) führte aus, dass die große Koalition in Niedersachsen nach Abschluss der Koalitionsgespräche proklamiert habe, dass man für Schulfrieden im Lande sorgen und Eltern, Schulen, Lehrerinnen und Lehrern sowie Kommunen damit Verlässlichkeit und Planungssicherheit, nach dem ständigen Hin und Her der vergangenen zehn Jahre, bescheren wolle. Ratsherr Bingemer stellte fest, dass die Änderung des Schulgesetzes kaum als Ausdruck dieses als großartig gefeierten Weges zum Schulfrieden interpretiert werden könnte. Die Verlängerung der Übergangsfristen der Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen sei kein Bekenntnis zu einem vielfältigen Bildungssystem, das den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Kinder Rechnung trage. Es sei lediglich die Verlängerung einer Hängepartie für die Kommunen, Schulen und Kinder. Zudem sei vom Schulfrieden weit und breit nichts zu sehen. Es werde ein Flickenteppich kommunaler Unterschiede, mit und ohne Förderschulen, im Land Niedersachsen bestehen. Das sei ineffizient und wälze unbequeme, politische Endscheidungen auf weitestgehend kommunale, ehrenamtliche Mandatsträger ab. Das sei politisch feige und unverantwortlich. Egal ob man für oder gegen den Erhalt von Förderschulen sei. Auf diese Weise sei niemandem geholfen. Ferner lenke die Gesetzesänderung lediglich davon ab, dass auch der Inklusion damit nicht gedient wäre. Wichtig wäre gewesen, parallel neue Impulse in die Inklusion zu geben. Aber das sei nicht geschehen. Es gäbe keine Pläne für den Einsatz multiprofessioneller Teams und keine Antwort auf die Frage der sonderpädagogischen Versorgung. Ratsherr Bingemer machte deutlich, dass es wieder einmal Schade wäre, dass die Koalitionäre die Förderschulen gegen die Inklusion ausspielten, anstatt ein Zwei-Wege-Ziel als Lösung begreifen zu können. In Anbetracht der Komplexität der Beschulung in einer wachsenden Stadt, mit sanierungsbedürftiger Gebäudeinfrastruktur, mit der Rückkehr zu G9 und dem Druck neue Kindergärten zu errichten, bestünde wenig Handlungsspielraum. Die Gebäude der noch bestehenden Förderschulen würden, auch vor dem Hintergrund eines gesetzlichen Anspruchs auf die Ganztagsbeschulung durch Grundschulen, dringend gebraucht. Die Planung neuer Schulbauten bis Anfang Juli zu beschließen, würde eine solide Ausarbeitung seitens der Verwaltung und einen angemessenen Bindungswillen und Gestaltungsprozess durch die Politik weitestgehend ausschließen. Ratsherr Bingemer machte deutlich, dass die Fraktion der FDP den fehlenden Mut und Weitsicht der Landesregierung bedauere. Denn der Bildungspluralismus sei in den Augen der Fraktion der FDP der Schlüssel zum individuellen Lernerfolg, subjektiver Entwicklung und letztendlich zu sozialem Frieden. Ratsherr Bingemer betonte, dass es überaus Schade sei, dass auf diesem Wege der Blick auf die Defizite der Inklusion, ob nun gewollt oder ungewollt, verstellt würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass die Fraktion der CDU die Hinauszögerung der Abschaffung der bewährten Förderschulen als Erfolg ihrer Landtagsfraktion feiern würde. Das sei bei den vielen Unzulänglichkeiten der Inklusion tatsächlich als kleiner Erfolg zu werten. Ratsherr Wruck erläuterte, dass das neue Schulgesetz es den kommunalen Schulträgern überlassen würde, die Förderschulen noch fünf weitere Jahre erhalten zu wollen. Allerdings würde in den meisten Kommunen die SPD regieren und mit ihren ideologischen Hardlinern die totale Inklusion durchsetzen. Ein Bericht eines Fachausschusses der Vereinten Nationen von 2015 würde verlangen, ein inklusives Bildungssystem in Deutschland durchzusetzen. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass die Vereinten Nationen auch nur aus Menschen bestehen würden, dass auch diese sich irren könnten und zudem nicht selten aus totalitären oder autoritären Staaten kämen. Ratsherr Wruck stellte in Frage, ob beispielsweise Brasilien, Bangladesch oder Griechenland die inklusive Schule bereits eingeführt hätten und ob Deutschland in Bezug auf die totale Inklusion den Musterschüler spielen müsste. Ratsherr Wruck sagte, dass die Förderung der Fähigkeiten behinderter oder lernschwacher junger Menschen zweifellos ein Gebot der Humanität und der ökonomischen Vernunft sei. Allerdings gäbe es mehrere Wege zu diesem Ziel. Einer sei das Lernen in der behutsamen und beschützten Förderschule. Diese würde das bieten was eine gute Lerngruppe benötige, wenn diese effektiv und erfolgreich sein wolle. Ratsherr Wruck stellte klar, dass er die Lehrkräfte der inklusiven Schule nicht beneiden würde. Die Heterogenität der Inklusion, die das Kultusministerium zur Grundlage und Chance schulischer Arbeit hochjubele, würde zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Lehrkräfte spalten. Diese wären gezwungen, sich überproportional den schwächeren Schülerinnen und Schülern zu widmen, während die Lernstarken vernachlässigt würden. Nicht selten würden sich diese dann sogar langweilen. Das wiederum habe zur Folge, dass das Leistungsniveau der Schule insgesamt leide. Darüber würden inzwischen Eltern, Lehrkräfte, Wirtschaftskammern und sogar vereinzelte Politiker klagen. Ratsherr Wruck erörterte, dass Inklusion damit zu vergleichen wäre, wenn man die Olympischen Spiele zusammen mit den Sportlern der Paralympics durchführen würde. Ratsherr Wruck stellte fest, dass der Sport klug genug sei um dies zu vermeiden. Die Politik allerdings nicht! Diese habe die inklusive Schule zum unbezweifelbaren Dogma erhoben. Inklusion sei in einem gewissen Umfang und mit bestimmten Förderschwerpunkten, sinnvoll und unbedingt wünschenswert. Vor allem auch im öffentlichen Leben. Allerdings würde das nicht für den Bereich des schulischen Lernens gelten. Dort sei die Gefahr groß, dass die inklusierten Kinder sich fremd und überfordert und in den Pausen von den Sozialpädagogen wahrscheinlich genervt fühlen würden. Denn Kinder wären gern mit ihresgleichen unter sich und die Lehrerinnen und Lehrer wären vielfach überfordert. Die Inklusion würde einen enormen personellen Aufwand fordern, den man in einer vergreisenden Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung habe. Überall würden Tausende von qualifizierten Arbeitskräften fehlen. Allein im Jahr 2018 sollten 650 zusätzliche Stellen für pädagogische Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden. Ratsherr Wruck betonte, dass die Fachkräfte aus Syrien dabei nicht weiterhelfen könnten. Diese würden allenfalls noch den Förderbedarf erhöhen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) führte aus, dass es Jahrzehnte lang Koalitionen im Bund und den Ländern gegeben habe und dass man zudem Parteien gehabt habe, die sich thematisch sowie inhaltlich annähern konnten. Ratsherr Klippert konstatierte, dass sich die SPD landespolitisch langsam von der Sozialdemokratie verabschieden würde. Dass der Grünen Partei eine richtige Naturkatastrophe fehlen würde, da das Bienensterben keine Wähler ziehen würde. Dass man bei der FDP nicht wirklich wisse, woran man wäre und dass die LINKE-Seite in Niedersachsen immer noch versuchen würde zu beweisen, dass die Extremismustheorie doch auf einem Kreis und nicht auf einem Hufeise beruhe. Ratsherr Klippert stellte fest, dass dieser Sachverhalt es nicht einfacher machen würde und dass man deshalb auch in Niedersachsen eine große Koalition habe. Ratsherr Klippert sagte, dass der Zusammenschluss zweier ehemals großer Volksparteien auch Begehrlichkeiten wecken würde. Deshalb habe man einen Nachtragshaushalt in Höhe von 800 Mio. Euro verabschiedet, womit in den Ministerien 99 neue Stellen geschaffen worden wären. Ferner sei den Wählern versprochen worden, dass die Gebühren für die Kindergärten wegfielen. Was primär allerdings nur wieder den besser Verdienenden zu Gute käme und in Hannover auch weiterhin zu über 40 % von der Kommune bezahlt würde. Dafür würden 1.000 Lehrerstellen entfristet und die Sprachförderung in die Kindergärten verlagert, die dafür keine dritte Kraft bekämen. Ratsherr Klippert führte weiter aus, dass man im Gegenzug die Inklusion an den Schulen für fast zehn Jahre aussetze und dafür die teuren Förderschulen behalte, die wiederum daran Schuld wären, dass man sich keine dritte Pflegekraft leisten könnte. Das Positive wäre eigentlich nur, dass das Schulsystem so marode sei, dass man nicht berechnen könnte, wie hoch der angerichtete Schaden der großen Koalition tatsächlich wäre. Ratsherr Klippert resümierte, dass sich mit den Ambitionen der großen Koalition die Situation in den Kindertagesstätten verschlechtern würde. Diese würde die Inklusion wieder einmal aussetzen und stigmatisiere Menschen mit Behinderungen als etwas Unnormales. Ratsherr Klippert betonte, dass ein jeder, jederzeit von Behinderung betroffen werden könnte. Es sei egal ob alt oder jung, angeboren oder nicht. Menschen mit Behinderungen sei eine Teilhabe zu ermöglichen. Das sei nicht nur ein Fall für die Sozialpolitik, sondern ein Menschenrecht. Alles andere sei feige Politik auf Landesebene, gemacht von Menschen, die den Bezug zur Realität in den Kommunen verloren hätten. Diese würde dahin gehören, wie der Kultusminister in Niedersachsen gerufen würde, nämlich in die Tonne. Ratsherr Klippert unterstrich, dass das einzig Positive an dem Sachverhalt wäre, dass die Verwaltung sowie die Mehrheit im Rat der Stadt Hannover diesen Weg nicht mitgehen wolle.

Ratsherr Braune sagte, dass die Vereinten Nationen festgestellt habe, dass die Inklusion ein Menschenrecht sei. Ferner sollte man die Inklusion auch bezahlen, wenn man diese haben wolle. Aber genau das beabsichtige die Landeshauptstadt Hannover offensichtlich nicht zu tun. Denn mit den geplanten Vorhaben würde nur auf Kosten der Schwächsten gespart. Ratsherr Braune wies darauf hin, dass man beispielsweise die Integrierte Gesamtschule Linden komplett neu bauen müsste, wenn diese inklusionsgeeignet hergestellt werden solle. Denn die IGS Linden würde nicht einmal über einen barrierefreien Eingang verfügen. Ratsherr Braune führte aus, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer mit dem Thema komplett allein gelassen würden. Denn wenn man die Inklusion wirklich haben wollte, müsste man pro Klasse zwei Lehrkräfte einstellen. Ratsherr Braune stellte klar, dass das sicherlich nicht finanzierbar wäre und dass deshalb die Inklusion insgesamt, in der Form wie sich das SPD und Grüne vorstellen würden, ebenfalls nicht finanzierbar sei. Außerdem habe sich die SPD und die CDU im Landtag darauf verständig, dass man das Thema um fünf Jahre verschiebe. Das Ziel dabei sei, sich anschauen zu wollen, wie eine andere Landesregierung mit dem Thema zu verfahren pflege. Ratsherr Braune machte deutlich, dass Förderschülerinnen und Förderschüler in kleinen Lerngruppen optimal untergebracht wären. Was für die inklusive Beschulung bedeuten würde, dass zwei Lehrkräfte pro Klasse eingestellt werden müssten, da die sehr viel kleinere Gruppe an Förderschülerinnen und Förderschüler den gleichen Zeitaufwand benötigen würden, wie der Rest der Klasse. Ratsherr Braune unterstrich, dass die Vorstellungen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP weder umsetzbar noch finanzierbar und somit nichts anderes als utopisch wären.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) stellte klar, dass sich im Jahr 2013 alle Fraktionen im Landtag darauf verständigt hätten, dass man den Weg der schulischen Inklusion gehen wolle. Es sei 2013 nicht um die Abschaffung der Förderschulen gegangen. Ratsfrau Dr. Matz versicherte, dass die Fraktion der CDU auch weiterhin zum Beitritt der Behinderten Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen stünde. Ratsfrau Dr. Matz führte weiter aus, dass man den realen Blick für die Gegebenheiten vor Ort in der Landeshauptstadt Hannover behalten müsse. Denn der Rat der Stadt sei verantwortlich für die Schülerinnen und Schüler in Hannover. Ratsfrau Dr. Matz wies darauf hin, dass man in diesem Zusammenhang überhaupt nicht daran interessiert sei, dazu über die Entwicklung im Landtag zu diskutieren. Denn jedem sollte bekannt sein, dass veränderte Mehrheiten, neue Konstellationen und Entwicklungen zur Flexibilität der Kompromissbereitschaft führen würden. Deshalb sei es in den Kommunen derart wichtig, dass man sich einen klaren Blick für die regionalen Bedürfnisse bewahre. Ratsfrau Dr. Matz widersprach dem Vorwurf vehement, wonach die Fraktion der CDU beabsichtigen würde, die Inklusion verhindern zu wollen. Vielmehr habe man im Blick, dass die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler überfordert wären. Deshalb könne es vielleicht durch die Änderung des Schulgesetzes ein gutes Angebot sein, dass man durch den Erhalt kleiner Lerngruppen die Schülerinnen und Schüler entsprechend fördern und fordern könne. Ratsfrau Dr. Matz appellierte zum Abschluss an die Anwesenden, dass man diese Aspekte in Hinblick auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der schulpolitischen Entwicklungen berücksichtigen möge.

Ratsfrau Gamoori (SPD) entgegnete, dass die Fraktion der CDU ein exklusives System präferiere und dass die Fraktion der SPD ein Hinauszögern der Inklusion nicht mittragen wolle. Denn die Kommune habe bereits alle wichtigen Vorbereitungen getroffen, um die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen in die Regelschulen zu integrieren. Ratsfrau Gamoori bekräftigte, dass das der Weg der Fraktion der SPD in Hannover sei und dass man diesen auch bewältigen werde.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.05 Uhr bis 17.50 Uhr durchgeführt.

TOP 6.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 6.1.
Wahl von Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses
(Drucks. Nr. 0885/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Wahl von Mitgliedern des Grundstücksverkehrs-
ausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0885/2018

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 6.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1028/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1028/2018.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt. 1028/2018


TOP 7.
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0854/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0854/2018.


TOP 8.
Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0478/2018 mit 2 Anlagen)

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, das bei der nächsten Überarbeitung durchgehend an eine geschlechtergerechte Schreibweise gedacht werden möge.
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0478/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 9.
Einführung einer Förderkarte für das Kleine Fest im Großen Garten
(Drucks. Nr. 0558/2018 N1)
Einstimmig beschloss der Rat die Einführung einer Förderkarte für das Kleine Fest im Großen Garten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0558/2018 N1.


TOP 10.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)
Getrennte Abstimmung:

Mit 57 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Punkte 1 - 3, 5, 9 - 13, 15, 16 und 18 des Antrages zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage.

Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 4, 8, 14 und 17 des Antrages zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage.

Mit 55 Stimmen und bei 7 Enthaltungen beschloss der Rat die Punkte 6 und 7 des Antrages zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014
(Drucks. Nr. 0076/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0076/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
15. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 0743/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die 15. Änderung der ZVK-Satzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0743/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 13.
Kriterien für die Auswahl neuer Schulen im Programm Schulsozialarbeit
(Drucks. Nr. 0031/2018 N1 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Kriterien für die Auswahl neuer Schulen im Programm Schulsozialarbeit nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0031/2018 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 14.
Annahme einer Zustiftung und eines Vermächtnisses mit Auflage
(Drucks. Nr. 0203/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Zustiftung und eines Vermächtnisses mit Auflage nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0203/2018.


TOP 15.
Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)
(Drucks. Nr. 2816/2017 N1 mit 1 Anlage)

TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0113/2018)

Ratsherr Finck (SPD) erläuterte, dass sich in der vorliegenden Drucksache keine substanziellen Veränderungen befänden. Diese fasse vielmehr mehrere Beschlüsse des Stadtjugendrings aus den vergangenen drei Jahren zusammen. Ratsherr Finck erklärte, dass die Fraktion der SPD den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ablehnen werde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass es inakzeptabel sei, wenn man im Jahr 2018 im Rat der Stadt einen Beschluss fasse, der Tarifsteigerungen ausdrücklich ausschließe und einen Tarifstand aus dem Jahr 2015 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtjugendrings festfriere.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Verwaltungsvorlage zustimmen und den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ablehnen werde.

Ratsherr Pohl (CDU) wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag das Ergebnis eines Haushaltsauftrages der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen aus der vergangenen Ratsperiode sei, wonach alle Verbände, die im Stadtjugendring organisiert wären und hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigen würden, die gleichen Beträge ausgezahlt bekommen sollten. Die Fraktion der CDU könne der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen, da dadurch einigen Verbänden Mittel gekürzt werden.

Ratsherr Döring (FDP) wies darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall um eine institutionelle Förderung der Verbände des Stadtjugendringes handele und dass eine derartige Förderung alles andere als bundesdeutscher Standard sei. Ratsherr Döring sagte, dass nach seinem Verständnis die Jugendverbände in der Form ihrer Organisation frei wären. Dazu würde unter anderen gehören zu entscheiden, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter man wie beschäftigen und vergüten wolle. Ratsherr Döring erklärte, dass die Fraktion der FDP dem Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nicht zustimmen könne, da man automatisierte Anpassungen ablehne.

Ratsherr Finck (SPD) machte deutlich, dass es sich in der vorliegenden Drucksache um eine Anpassung für die Verbände des Stadtjugendrings aus dem Jahr 2015 handele.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zustimme, da man der Ansicht sei, dass der Rat der Stadt nicht nur gegenüber dem Steuerzahler, sondern auch gegenüber einer Lohngerechtigkeit, Verantwortung trage.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine getrennte Abstimmung beantrage.

Ratsherr Döring (FDP) sagte, dass es nicht darum gehe, dass die Fraktion der FDP irgendjemandem irgendwas gönnen oder nicht gönnen würde. Es gehe darum, dass die Verbandsvorstände die Freiheit behielten zu entscheiden, einzustellen und zu vergüten wie diese es für vertretbar hielten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete, dass man den Verbänden des Stadtjugendrings wenigstens die Möglichkeit eröffnen sollte, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen zu bezahlen.
Getrennte Abstimmung:

Mit 47 Stimmen gegen 12 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat, in Abwesenheit des Ratsherrn Hofmann, die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0113/2018 ab.

Mit 48 Stimmen gegen 12 Stimmen lehnte der Rat, in Abwesenheit des Ratsherrn Hofmann, die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0113/2018 ab.

Mit 32 Stimmen gegen 27 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, in Abwesenheit des Ratsherrn Hofmann, die Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2816/2017 N1 mit 1 Anlage.

TOP 16.
Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)

TOP 16.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 E1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld, nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 0354/2018 E1 mit 1 Anlage.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 0354/2018 E1 mit 1 Anlage), die Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage.
TOP 17.
Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (§ 160 Abs. 4 NKomVG)
(Drucks. Nr. 0690/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (§ 160 Abs. 4 NKomVG) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0690/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 18.
Förderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" mit der Maßnahme Neubau des Familienzentrums Beckstraße - Hannover - Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1007/2018)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN das Förderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" mit der Maßnahme Neubau des Familienzentrums Beckstraße begrüßen würde und fragte, wie die Verwaltung die Chancen für den Erhalt der Fördermittel einschätzen würde.
Mit 58 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat das Förderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" mit der Maßnahme Neubau des Familienzentrums Beckstraße, Hannover-Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1007/2018.

TOP 19.
Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Anpassung des Handbuchs zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen.


TOP 20.
Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3111/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und die Ausstellung einer Spendenbescheinigung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3111/2017.


TOP 21.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

TOP 21.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0079/2018 E1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) führte aus, dass es ein wichtiges Ziel der Partnerschaft von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sei die Schulgebäude in Hannover in einen guten Zustand zu versetzen. Deshalb befürworte man das umfassende Sanierungsprogramm der Schultoiletten. Ratsherr Spiegelhauer wies darauf hin, dass es überaus wichtig wäre, dass die Verwaltungsvorlage als Gesamtpaket beschlossen würde, damit langwierige Einzelbeschlüsse die Sanierung nicht verzögern würden. Im Weiteren stellte Ratsherr Spiegelhauer dar, mit welchen Aufwendungen die Landeshauptstadt ab 2006 in seine Liegenschaften investiert habe und bis zum Jahr 2025 investieren werde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion der CDU den Eindruck gewonnen habe, dass die ständigen Nervereien, Anträge stellen, Meckern und Kritisieren tatsächlich dazu geführt haben könnte, dass eine umfassende Sanierung der Schultoiletten in Hannover angegangen werde. Er stellte klar, dass die Fraktion der CDU in der Zukunft auch weiterhin auf Vernachlässigungen, wie z.B. Schimmelbefall, abgängige Deckenverkleidungen, Absenkungen von Fußböden oder „Schönsanierungen“ und offensichtliche Sanierungsfehler, an und in städtischen Gebäuden, anprangern, öffentlich machen und deren Beseitigung fordern werde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den Einsatz von 24,3 Mio. € für die Schultoilettensanierung befürworte. Ratsherr Wolf merkte kritisch an, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die geruchsintensiven Trockenurinale aus Gründen des Denkmalschutzes ausgeklammert würden.

Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass auch die Fraktion der AfD die vorliegende Drucksache begrüße. Ratsherr Jacobs kündigte an, dass die Fraktion der AfD die Abarbeitung der Maßnahmen aufmerksam begleiten werde.

Ratsfrau Gamoori (SPD) verwies vor dem Hintergrund des CDU-Wortbeitrages auf den Maßnahmenkatalog und bemerkte, dass auch die Fraktion der CDU bei genauer Betrachtung desselben kaum noch Gründe fände, sich beklagen zu können.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) informierte darüber, dass in der Integrierten Gesamtschule Linden lediglich eine der sechs Sanitäranlagen saniert werde und bewertete die Verwaltungsvorlage als guten Anfang.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) brachte die Freude der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zur vorliegenden Drucksache zum Ausdruck, wies auf die besondere Problematik bei Nachkriegsgebäuden hin und wertete die Ausführungen der Fraktion der CDU zu den städtischen Gebäuden als maßlos übertrieben.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION der
Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) stellte klar, dass er nur einen Bruchteil dessen dargestellt habe, was er anhand von Fotos auf seinem Handy belegen könnte und berichtete von einem fragwürdigen Erfolg bei der Installation eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in einem Schulgebäude in Badenstedt.

Ratsherr Karger (AfD) erwiderte zum Vorwurf der Übertreibung an die Adresse der Fraktion der CDU durch die wirtschaftspolitische Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen, dass der dezente Geruch im öffentlichen Herren WC im Neuen Rathaus nicht mal am Rande vermitteln könnte, wie die Zustände in den Schultoiletten in Ricklingen wären.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass die Zustände in den Schultoiletten nur als verheerend zu bezeichnen wären und dass er sich darüber hinaus bei Wortbeiträgen der Fraktion der SPD in die neunzehnhundertachtziger Jahre, in das Politbüro des Staatsrates der DDR zurückversetzt fühle.

Ratsherr Döring (FDP) erläuterte, dass er sich auf die vielen Anträge aus allen Fraktionen des Rates freue und dann gespannt auf die Ausführungen zu deren Gegenfinanzierung warten würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass er das ehemalige Politbüro in Hinblick auf die Wortbeiträge der SPD-Ratsfraktion in Schutz nehmen müsste.
Einstimmig beschloss der Rat, in Abwesenheit von Ratsherrn Albrecht, das Sanierungsprogramm für Schultoiletten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 22.
Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg

(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

TOP 22.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0625/2018)

Ratsherr Finck (SPD) erläuterte, dass mit der vorliegenden Drucksache mehr als 280 zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten geschaffen würden. Besonders erfreulich sei, dass die Eltern in den unterversorgten Stadtbezirken Kirchrode-Bemerode-Wülferode sowie Ahlem-Badenstedt-Davenstedt eine gute Perspektive in Richtung einhundertprozentiger Versorgung erhalten könnten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass keiner der Anwesenden etwas gegen den Neu- bzw. Ersatzbau von Kindertagesstätten werde vorbringen können. Beigeordneter Machentanz erläuterte im Weiteren die Vorbehalte und von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN erkannten Risiken der Öffentlich-Private-
Partnerschaften (ÖPP) und bat um eine getrennte Abstimmung.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass in einem relativ überschaubaren Zeitraum möglichst viel geschehen soll und dass es dafür notwendig sei, eine breite Palette an Instrumentarien der Umsetzung zu nutzen. Zudem seien haushalterische Belange und Verantwortungen zu berücksichtigen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, wenn sich Auswirkungen wie beim Misburger Bad oder der Feuerwache wiederholten. Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass der Bundes- und die Landesrechnungshöfe festgestellt hätten, dass ÖPP-Verfahren in ihrer Mehrzahl teurer würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) erwiderte, dass es mit der Integrierten Gesamtschule Mühlenberg und der Integrierten Gesamtschule am Kronsberg zwei, auch von der Qualität her, sehr gute Beispiele für Öffentlich-Private-Partnerschaften in Hannover gäbe. Ferner sei zu beachten, dass bei der Bewältigung eines Investitionsvolumens im Rahmen einer Mittelfristplanung eine komplette Abbildung der Maßnahme im Haushalt möglich wäre. Beigeordnete Kastning machte im Weiteren auf die haushalterischen Belange bei Baumaßnahmen aufmerksam und wies darauf hin, dass der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müsste.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat darum, dass die Fraktion der SPD doch einmal ihren Horizont in Richtung Öffentlich-Öffentliche-Partnerschaft (ÖÖP) erweitern möge. Allerdings seien Appelle jeglicher Art sowieso überflüssig, da allen Anträgen der SPD-Ratsfraktion, unabhängig von der Qualität, zugestimmt würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) betonte, dass man mit dem Unternehmen hanova Wohnen GmbH viele erfolgreiche Projekte abgewickelt habe. Allerdings sei hanova auch ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen mit Grenzen in der Finanzierbarkeit und einer Verantwortung gegenüber ihrem Wohnungsbestand.
Mit 56 Stimmen gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0625/2018 ab.

Getrennte Abstimmung:

Einstimmig beschloss der Rat die Ziffer 1 des Antrages zum Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten: Heisterholzwinkel, Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord) und In der Steinbreite sowie die Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten: Petermannstraße und Strelitzer Weg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage.

Mit 56 Stimmen gegen 4 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 2 des Antrages zum Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten: Heisterholzwinkel, Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord) und In der Steinbreite sowie die Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten: Petermannstraße und Strelitzer Weg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage.

TOP 23.
Änderung der Mietpreise für das Hannover Congress Centrum ab 01. Juli 2018
(Drucks. Nr. 0302/2018 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Mietpreise für das Hannover Congress Centrum ab 1. Juli 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0302/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 24.
Wochenmarkt Konzeption 2030
(Drucks. Nr. 0599/2018)

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) trug den Antragstext mit Begründung vor.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) regte an, dass musikalische Darbietungen und künstlerische Präsentationen, wie in den USA oder Frankreich längst üblich, in das Wochenmarktkonzept eingepflegt werden sollten, um die Attraktivität und den Erlebniswert der Wochenmärkte weiter steigern zu können.

Einstimmig beschloss der Rat die Wochenmarkt Konzeption 2030 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0599/2018.

TOP 25.
Europaweites Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien
(Drucks. Nr. 0658/2018)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 26.
Beendigung der Testphase Pfandringe
(Drucks. Nr. 0683/2018 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass mehr Öffentlichkeitsarbeit, ein besseres Design und um mehr Standorte zu einem besseren Ergebnis geführt hätten. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorzeitigen Beendigung des Modellversuches zustimme.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass man die 24.000 € gleich den Obdachlosen hätte zur Verfügung stellen sollen. Ferner machte Ratsherr Hirche die Sozialdemokraten, die seit 40 Jahren in Hannover regieren würden, für die vielen Obdachlosen und 80.000 Hartz IV Empfänger in der Stadt verantwortlich.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte fest, dass der Modellversuch zwar gescheitert sei, dass dies allerdings nicht heißen würde, dass das Thema damit endgültig beendet sein müsste.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) bedauerte den lieblosen bzw. unmotivierten Ablauf des Modellversuchs und sagte, dass ihm persönlich kein Pfandring im öffentlichen Raum aufgefallen wäre. Ratsherr Förste bemerkte, dass ein neuerlicher Modellversuch mit deutlich mehr Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden und die Pfandringe in unmittelbarer Nähe der Mülleimer angebracht werden müssten.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass der Modellversuch genau in der Form durchgeführt worden wäre, wie dieser auch von der breiten Mehrheit im Rat beschlossen worden sei. Der Vorwurf, wonach der Modellversuch nicht „richtig“ durchgeführt worden wäre sei auch deswegen fehl am Platz, da seinerzeit weder Änderungs- noch Zusatzanträge in das Verfahren gegeben worden wären. Ratsherr Drenske bedankte sich bei den Hannoveranerinnen und Hannoveranern dafür, dass diese bereits damit begonnen hätten das Pfandgut neben die Mülleimer zu platzieren. Zudem müssten diejenigen Entscheidungen, die der Notwendigkeit des Pfandleergutsammelns vorgreifen würden, an anderer Stelle getroffen werden.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass über Sinn und Nutzen der Pfandringe nicht nur in den Stadtbezirksräten, sondern auch in der Obdachlosenszene und unter den Bedürftigen kontrovers diskutiert worden sei. Ratsfrau Langensiepen wiederholte die Hinweise ihres Vorredners zur finanziellen Ausstattung von Bedürftigen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) konstatierte, dass es in einer westeuropäischen Großstadt offensichtlich nicht möglich sei ein Pfandringsystem etablieren zu können. Ratsherr Böning berichtete, dass die Pfandringe beispielsweise in Hamburg direkt bei den Müllbehältern angebracht worden wären. Allerdings würden diese entweder mit Müll vollgestopft, zerstört oder komplett abgerissen.

Ratsherr Bingemer (FDP) machte deutlich, dass die Fraktion der FDP dem Abbruch des Modellversuchs zustimme, da dieser zum einen von Vandalismus beeinträchtigt und zudem von den Zielpersonen abgelehnt worden wäre.

Ratsherr Nicholls (SPD) betonte, dass das Angehen sozialer Fragestellungen eine Aufgabe für alle politischen Ebenen, begrenzt auf unterschiedliche Level, sei.
Einstimmig beschloss der Rat die Beendigung der Testphase Pfandringe nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0683/2018 mit 1 Anlage.


TOP 27.
Laufzeitverlängerung Förderprogramm Investitionskostenzuschussprogramm (IKOPRO LIST) zur Förderung von Investitionen zum nachhaltigen Wirtschaften im Gewerbegebiet List
(Drucks. Nr. 0776/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Laufzeitverlängerung Förderprogramm Investitionskostenzuschussprogramm (IKOPRO LIST) zur Förderung von Investitionen zum nachhaltigen Wirtschaften im Gewerbegebiet List nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0776/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 28.
Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz
(Drucks. Nr. 0313/2018 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Kelich (SPD) vermittelte die Antragsinhalte inklusive Begründung.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass sich die Fraktion der AfD zum vorliegenden Antrag enthalten werde, da man die Notwendigkeit zur Durchführung der Bürgerbeteiligung durch eine Berliner Agentur mit Kosten in Höhe von 500.000 € nicht erkennen könne. Die Fraktion der AfD stünde für Bürgernähe und –beteiligung und sei ferner der Ansicht, dass die Verwaltung die Bürgerbeteiligung selbst hätte durchführen können.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da man nicht gegen eine Bürgerbeteiligung insgesamt sei, aber gegen das Ausmaß der im Antrag geschilderten Bürgerbeteiligung. Der Zeitplan sei zu großzügig gefasst, die Kosten seien zu hoch und dass Ganze hätte auch von der Verwaltung durchgeführt werden können. Zudem hätten die Bürgerinnen und Bürger bei der letzten Kommunalwahl entschieden, eine Bebauung des Steintorplatzes abzulehnen.
Ratsherr Kelich (SPD) monierte, dass einige Anwesende die Formulierung: „eine Bebauung werde nicht weiter verfolgt“, tatsächlich falsch interpretieren könnten. Zudem sollte klar sein, dass eine offene und ehrliche Bürgerbeteiligung zu einem zentralen Platz in Hannover einen angemessenen Zeitrahmen benötigen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde, da man sich bereits im Kommunalwahlkampf für eine Bürgerbeteiligung zur Zukunft eines für Hannover derart wichtigen Platzes ausgesprochen habe. Deshalb sei der Einsatz von 500.000 € auch vertretbar. Zudem sei der großzügige Zeitplan insgesamt auch nicht als Nachteil zu bewerten, da der Steintorplatz, in seiner jetzigen Form, von vielen Hannoveranerinnen und Hannoveranern als funktionstüchtig empfunden würde. Im Weiteren stellte Ratsherr Wruck einen Zusammenhang des Steintorplatzes mit seinem Vorbild aus Siena her.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass die Vorwürfe der Fraktion der CDU noch sehr viel heftiger ausfielen, wenn die Verwaltung die Bürgerbeteiligung selbst durchführen würde. Zudem würde nicht die Verwaltung die Entscheidungen treffen, sondern einzig und allein der Rat der Stadt. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunalwahl über die Zusammensetzung des Rates der Stadt und nicht über die Steintorplatzbebauung abgestimmt hätten.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass bei dieser einmal ganz anderen Form von Bürgerbeteiligung auch diejenigen eine Stimme bekämen, die nicht an organisierten Veranstaltungen teilnähmen. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian forderte die Fraktion der CDU zum konstruktiven Mitmachen auf, anstatt immer nur die entsprechende Kritik zu den aktuellen Gegebenheiten zu formulieren.

Beigeordnete Kastning (SPD) merkte an, dass die Steintorplatzbebauung sicherlich nicht derart fokussiert von den Bürgerinnen und Bürgern betrachtet würde, wie dies von einigen Fraktionen im Rat dargestellt werde. Der Steintorplatz sei ein zentraler und wichtiger Platz für Hannover. Aber für viele Hannoveranerinnen und Hannoveraner lediglich ein Verkehrsknotenpunkt und der Anfang der wichtigsten Einkaufsstraße. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass die offene Bürgerbeteiligung durch die Berliner Agentur dafür sorgen solle, dass alle Bevölkerungsgruppen, die am oder auf dem Steintorplatz arbeiteten oder einfach nur unterwegs wären sich beteiligen. Dadurch solle vermieden werden, dass in terminierten Veranstaltungen immer nur dieselben Interessierten beteiligt würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimmen werde. Ferner hätte man sich gewünscht, dass anderen Projekten, wie zum Beispiel dem Fössebad, eine ähnliche Aufmerksamkeit und eine derart finanziell gut ausgestattete Bürgerbeteiligung zu Teil geworden wäre.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem vorliegenden Antrag zustimmen könne, dass man auf eine nicht
manipulierte Bürgerbeteiligung hoffe und dass der Steintorplatz anschließend entsprechend aufgewertet werde.

Ratsherr Borstelmann (CDU) führte aus, dass es wünschenswert wäre, wenn im Rahmen der Bürgerbeteiligung auch einmal Anregungen der Fraktion der CDU aufgegriffen würden. Denn seiner Ansicht nach sei in den vergangenen zwei Jahren keinem Antrag und auch keinerlei Anregungen der CDU-Ratsfraktion zugestimmt worden.

Ratsherr Kelich (SPD) konstatierte, dass einige Fraktionen bewusst Einschränkungen und Vorbehalte in Bezug auf die Drucksache formulieren würden, um dadurch mögliche Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zu lancieren.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) entgegnete, dass genau diese befürchteten Einwände auf einer Veranstaltung zum Fössebad Realität geworden wären.

Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass er sich mindestens an fünf Anträge, die das Logo der Fraktion der CDU getragen hätten, darunter der zum Kulturhauptstadtbüro, in der aktuellen Ratsperiode behandelt worden wären. Ratsherr Engelke erörterte, dass in der Einladung zum Fössebad das Thema „Freifläche“ benannt worden sei. Dennoch sei es im Laufe der Veranstaltungen zu Fremdthemen gekommen, die allerdings ebenfalls von der Verwaltung aufgegriffen worden seien. Ratsherr Engelke bekräftigte wiederholt, dass letztendlich der Rat und nicht die Verwaltung die Entscheidungen treffen werde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) berichtete, dass bei der Veranstaltung zum Fössebad eigentlich alle Teilnehmer für den Bau eines Außenschwimmbeckens gewesen wären. Das sei jedoch von der Verwaltung ignoriert worden.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf den Beratungsgegenstand hin.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte klar, dass einzig und allein seine Person, der Fraktionsvorsitzende der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sowie der kulturpolitische Sprecher der Bündnis 90/Die Grünen bei der Veranstaltung zum Fössebad anwesend gewesen wären. Deswegen sei es für ihn nicht nachvollziehbar, wie der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP einem Ratskollegen erklären wolle, wie die Versammlung abgelaufen sei. Ratsherr Klapproth resümierte in Erinnerung an die Veranstaltung zum Fössebad, dass derartige Eindrücke die Skepsis in Bezug auf eine Bürgerbeteiligung natürlich beförderten.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung Schluss der Debatte.
Mit 41 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat, gemäß § 13 b der Geschäftsordnung, den Schluss der Debatte.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die zurückliegende Diskussion gezeigt habe, dass es Redebedarf zu dem Thema gäbe. Trotzdem sei der Fraktion der CDU zu empfehlen sich dem Thema nicht völlig zu entziehen. Ratsherr Dr. Gardemin kritisierte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zum Fössebad und erinnerte an die ansonsten erfolgreiche Beteiligungskultur in Hannover.
Mit 41 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat das Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0313/2018 mit 4 Anlagen.

TOP 29.
Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt
(Drucks. Nr. 0009/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0009/2018.


TOP 30.
Wegebenennung in den Stadtteilen Groß-Buchholz und Misburg-Nord
(Drucks. Nr. 0642/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Wegebenennung in den Stadtteilen Groß-Buchholz und Misburg-Nord nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0642/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 31.
Straßenausbaubeiträge

TOP 31.1.
Redeckerstraße von Rotermundstraße bis Wendehammer -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 0210/2018 mit 1 Anlage)
Mit 36 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Redeckerstraße von Rotermundstraße bis Wendehammer, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0210/2018 mit 1 Anlage.


TOP 31.2.
Slicherstraße von Voßstraße bis Harnischstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 0211/2018 mit 1 Anlage)
Mit 36 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Slicherstraße von Voßstraße bis Harnischstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0211/2018 mit 1 Anlage.

TOP 32.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2018 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0413/2018 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2018 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0413/2018 mit 1 Anlage.


TOP 33.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 33.1.
Bebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2943/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat , in Abwesenheit von Ratsherrn Albrecht, den Bebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2943/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 33.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2964/2017 mit 3 Anlagen)

TOP 33.2.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 2964/2017 E1 mit 2 Anlagen)

TOP 33.2.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0472/2018)

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da mit der Umsetzung des Bebauungsplans, ohne Not, 100 Parkplätze aus der City entfernt würden.

Ratsherr Kelich (SPD) entgegnete, dass mit der Bebauung am Köbelinger Markt die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt deutlich verbessert werde und dass derartige Konzepte nun einmal Raum benötigten.
Mit 39 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 6 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0472/2018 ab.

Mit 44 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2964/2017 E1 mit 2 Anlagen.

Mit 44 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 - "Köbelinger Markt", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2964/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 33.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0011/2018 mit 3 Anlagen)

TOP 33.3.1.
dazu 1. Ergänzung, Beschluss des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0011/2018 E1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Beschluss des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0011/2018 E1 mit 1 Anlage.

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0011/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 33.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1845 Göttinger Chaussee, neue Trasse B3
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0126/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1845 - Göttinger Chaussee, neue Trasse B3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0126/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 33.5.
Bebauungsplan Nr. 1714 - Hauptgüterbahnhof/südlicher Abschnitt,
erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0155/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1714 - Hauptgüterbahnhof/südlicher Abschnitt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0155/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 33.6.
Bebauungsplan Nr. 711 und Nr. 711, 1. Änderung - Aufhebung
- Anderter Straße / Liebrechtstraße -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0182/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 711 und Nr. 711, 1. Änderung, Aufhebung - Anderter Straße / Liebrechtstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0182/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 33.7.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0261/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0261/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 33.8.
Veränderungssperre Nr. 100 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd -
(Drucks. Nr. 0312/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 100 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0312/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 33.9.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0336/2018 mit 5 Anlagen)

TOP 33.9.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0630/2018)

TOP 33.9.2.
und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0780/2018)

Ratsherr Hirche (AfD) erläuterte, dass zum Bauprojekt in der Wiesenstraße eine Protestveranstaltung stattgefunden habe und dass zudem 800 Unterschriften gegen die Zerstörung einer grünen Wohlfühloase in der Südstadt von der Bürgerinitiative gesammelt worden wären. Im Weiteren ließ sich Ratsherr Hirche über das Versiegeln von Grünflächen, dem Abholzen von Bäumen, die Zerstörung von Lebensräumen und das Sterben von Insekten sowie die ehemaligen Werte und Ziele der Bündnis 90/Die Grünen und deren Anpassungsfähigkeit aus.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass sich mehrere Vertreter verschiedener Ratsfraktionen mit den Menschen aus der Südstadt über das Bauprojekt in der Wiesenstraße verständigt hätten und dass man zudem Anregungen aus der Bürgerinitiative bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt habe.

Ratsherr Kelich (SPD) merkte an, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ebenfalls ein Aspekt eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte vor dem Hintergrund eines ihm nicht bekannten Sachverhaltes in der Wiesenstraße, dass beim Neubau des Funkhauses am Maschsee überaus geschickt beim Erhalt von Grünflächen und Baumbeständen agiert werde und dass zudem eine Tiefgarage mit zusätzlichen Stellflächen für Personenkraftwagen entstünde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) machte deutlich, dass die vielen Eingaben der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung durchweg ignoriert worden wären, dass dort 2.100 m² (53 %) der gesamten Fläche versiegelt und mindestens 13 alte Bäume gefällt würden. Beigeordneter Hauptstein hob hervor, dass sich ein Vertreter der Bündnis 90/Die Grünen aus dem Stadtbezirksrat Südstadt-Bult ausnehmend gleichgültig dazu geäußert hätte, dass die Ersatzpflanzungen am Annastift, demnach in einem anderen Stadtteil, vorgenommen werden.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) entgegnete, dass die Fraktion der AfD für die Industrialisierung der Landwirtschaft, dem Einsatz von Glyphosat und der damit verbundenen Verödung von Freiflächen stünden.
Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0780/2018 ab.

Mit 57 Stimmen gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0630/2018 ab.

Mit 52 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 – Wiesenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0336/2018 mit 5 Anlagen.

TOP 33.10.
Bebauungsplan Nr. 1783 - Südbahnhof, nördlicher Teil -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0673/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1783 - Südbahnhof, nördlicher Teil, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0673/2018 mit 4 Anlagen.

TOP 33.11.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0877/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0877/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 34.
Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der städtischen Zuwendungen für das Jugendzentrum "Kornstraße"
(Drucks. Nr. 2458/2017)

Ratsherr Nicholls (SPD) unterstrich, dass Jugendverbände in der Art ihrer Organisation frei wären und dass das unabhängige Jugendzentrum Kornstraße nicht das Zentrum der sozialdemokratischen Unterstützung wäre. Allerdings würde dort eine gute Jugendarbeit verrichtet, die es wert sei unterstützt zu werden.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der Zuwendungen für das unabhängige Jugendzentrum Kornstraße begrüße. Nachfolgend brachte Ratsherr Karger das UJZ Kornstraße mit den Ausschreitungen beim G20 Gipfel in Hamburg und den Apellen der „Roten Hilfe“ zur Unterstützung der noch inhaftierten Gewalttäter von Hamburg in Zusammenhang. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass das unabhängige Jugendzentrum Kornstraße vom Staatsschutz beobachtet worden sei und dass dazu noch zwei Ermittlungsverfahren anhängig wären. Ferner habe es am 24. November 2017, unmittelbar vor dem Bundesparteitag der AfD, ein Aktionstraining mit den Schwerpunkten Blockade und Aktion gegen Polizei sowie Stressbewältigung im Kontext zum Aktionsprogramm im Jugendzentrum Kornstraße gegeben. Ratsherr Karger berichtete, dass sich die Teilnehmer am Bundesparteitag der AfD in Hannover mit Beleidigungen, Anpöbelungen und tätlichen Angriffen mit zum Teil Verletzungsfolgen konfrontiert sehen mussten. Ratsherr Karger stellte klar, dass das nichts mit freier Meinungsäußerung und Rechtsstaatlichkeit zu tun habe und dass deshalb eine Förderung nicht im Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen könnte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) konstatierte, dass die Äußerungen des Geschäftsführers des UJZ lediglich ein Vorwand in Hinblick auf den Antrag zur Streichung der Zuwendungen gewesen wären. Ratsherr Böning erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Fraktion der AfD sowieso jedem die Zuwendung streichen wolle, der nicht auf deren politischer Linie läge. Ferner stünde die Begründung des Antrages auf derart schwachen Füßen, dass man der Fraktion der CDU nur wiederholt raten könnte, diesen den Antrag zurückzuziehen.

Beigeordnete Seitz (CDU) stellte klar, dass einzig und allein die Aussage des Geschäftsführers des UJZ, wonach das UJZ Kornstraße die Zuwendung der Landeshauptstadt Hannover nicht benötigen würde, der Anstoß zur Einbringung des Antrages gewesen wäre.

Ratsherr Döring (FDP) betonte, dass die Landeshauptstadt Hannover konkret ein Jugendhilfe Projekt mit ihren Zuwendungen fördern würde. Zudem müsse man als Liberaler damit umgehen können, wenn ein Träger der freien Jugendhilfe anderen der Meinungsfreiheit und der gesellschaftlichen Vielfalt nicht immer zuträglichen, Aktivitäten nachgehe. Ratsherr Döring wies darauf hin, dass der Geschäftsführer des UJZ in einem Schreiben an die Fraktionen dargestellt habe, dass diese „anderen Aktivitäten“ durch die Mitglieder ausreichend unterstützt würden, sodass diese auch ohne eine Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover weiter verfolgt werden könnten. Ratsherr Döring unterstrich, dass die Landeshauptstadt Hannover die Aktivitäten des Vereins weder jemals unterstützt habe, noch beabsichtige diese irgendwann zu unterstützen.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da nach Aussage des Geschäftsführers des UJZ viele Projekte der Jugendhilfe sowie Projekte zur Förderung der gesellschaftlichen Vielfalt in der Nordstadt nicht mehr weitergeführt werden könnten, fiele die Zuwendung der Landeshauptstadt weg. Zudem könnte man es nur als sehr fragwürdige Praxis bezeichnen, wenn die Fraktion der CDU damit beginnen würde, Anträge in Folge eines Zitats aus nur einem Artikel aus der Tagespresse in das Verfahren zu geben.
Mit 39 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der städtischen Zuwendungen für das Jugendzentrum "Kornstraße" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2458/2017 ab.


TOP 35.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

TOP 35.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte, dass der interfraktionelle Antrag den Zugang für die Zuwendungsnehmer erleichtern bzw. forcieren solle. Darüber hinaus solle jedoch auch die Klarheit über die Verwendung und den Einsatz der Fördermittel gesteigert werden. Ratsherr Dr. Menge machte deutlich, dass man der Intention der Fraktion der CDU zur Gewährung eines Bewilligungszeitraumes nicht zustimmen könne, da man aus Gründen der Transparenz auch weiterhin jährlich über die Vergabe von Zuwendungen entscheiden wolle.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass man mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Die FRAKTION beabsichtige, die Trägervielfalt zu erhalten und Erleichterungen, wie z.B. Online-Verfahren, zu ermöglichen. Darüber hinaus solle die Planungssicherheit der Zuwendungsnehmer sowie die Öffentlichkeitsarbeit zum Verbleib bzw. Einsatz der Fördermittel gesteigert werden.

Beigeordnete Seitz (CDU) wies darauf hin, dass man mit der Laufzeitverlängerung auf drei Jahre einem zentralen Wunsch der freien Träger, in Bezug auf die Planungssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nachkommen wolle. Zudem sei man daran interessiert, dass konkret aufgezeigt würde, was mit den Steuergeldern passiere, die die Landeshauptstadt Hannover an Dritte weitergäbe. Beigeordnete Seitz unterstrich, dass eine Annäherung in einigen Punkten sicherlich die Mitarbeit der Fraktion der CDU am interfraktionellen Antrag ermöglicht hätte. Denn die Fraktion der CDU fühle sich ihren Aussagen gegenüber den freien Trägern im Rahmen der Podiumsdiskussion verpflichtet.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte darauf aufmerksam, dass alle Fixierungen die Steuermechanismen der Ratsgremien und der Verwaltung einschränken würden. Zudem wären die Interpretationsspielräume in Bezug auf Reporting und Controlling so weit gefasst, das sowohl gemeinsame Schnittmengen als auch ein einhelliger Beschluss des Rates erfolgen könnten.

Beigeordnete Seitz (CDU) unterstrich, dass die Fraktion der CDU gerne genau wissen wolle, welche Leistungen oder Ergebnisse mit den Steuergeldern erbracht bzw. erzielt würden. Darüber hinaus sei zu eruieren, ob die verschiedenen Leistungen aktuell überhaupt noch für die Landeshauptstadt Hannover erbracht werden müssten. Beigeordnete Seitz hob hervor, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf Veränderungen abzielen würde und dass der interfraktionelle Antrag lediglich das bisherige Verfahren verstetigen würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) entgegnete, dass mit dem interfraktionellen Antrag erreicht werden solle, in eine ordentliche, inhaltliche, qualitativ anspruchsvollere und somit letztendlich bessere Steuerung zu gelangen.

Beigeordnete Seitz (CDU) beharrte darauf, dass die im interfraktionellen Antrag aufgeführten Punkte bereits bedient würden.

Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass es im Sinne aller Ratspolitiker sein sollte, dass die gesamtstädtische Zielsetzung aller Maßnahmen dahin gehend geprüft werden könnte, ob die Einzelmaßnahmen für sich im Ergebnis das erreichen würden, was man als Kommune gesamtstädtisch einbringen wolle. Dadurch würde mehr Transparenz in Hinblick auf die formulierten Ziele der Zuwendungsnehmer im Kontext zum gesamtstädtischen Ergebnis geschaffen. Diese Herangehensweise erzeuge eine neue Qualität im Vergleich zum ursprünglichen Zuwendungscontrolling. Ratsherr Döring bemerkte, dass dieses Vorhaben sicherlich nicht leichter würde, wenn man Verpflichtungen über einen Zeitraum von drei Jahren einginge.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erwog, dass der Fraktion der CDU die Themen für ihre Oppositionsarbeit ausgehen würden und deshalb verzweifelt nach Gründen suchen würde, um den vorliegenden Antrag ablehnen zu können.
Mit 42 Stimmen gegen 12 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2853/2017 ab.

Mit 44 Stimmen gegen 12 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2494/2017 N1.

TOP 36.
Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung der "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 2538/2017)

Ratsfrau Jeschke (CDU) machte deutlich, dass es nicht mehr zeitgemäß sei nur gegen Rechtsradikalismus vorgehen zu wollen. Denn es sei zwingend geboten nach den Vorfällen beim G20 Gipfel in Hamburg ebenso den Linksextremismus, vor dem Hintergrund der Reichsbürger den Fundamentalextremismus und, in Bezug auf die Weltpolitik, den religiösen Extremismus zu beachten.

Ratsfrau Iri (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Ratsfrau Iri erläuterte, dass bei der Stelle für Demokratiestärkung und Rechtsradikalismus die Demokratiestärkung im Vordergrund stünde. Darunter begreife man die Ermutigung dazu, die Funktionen und Vorteile des demokratischen Gemeinwesens kennenzulernen, dieses mit Leben zu erfüllen und zu verteidigen. Dies würde sich auf jede Form von Extremismus beziehen. Es entspräche der Auffassung von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sich gegen jede Form von Extremismus zu wehren. Man lehne Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzungen ab und wende sich gegen jeden Angriff auf die Demokratie, ob nun von Links oder Rechts. Ratsfrau Iri führte aus, dass das rechtsextremistische Weltbild gekennzeichnet sei durch Nationalismus, Fremdenfeind-
lichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, Geschichtsklitterung und gehe einher mit der Verherrlichung des nationalsozialistischen Regimes und der Leugnung des Holocausts. Rechtsextremismus spräche Menschen ihr Existenzrecht ab. Ratsfrau Iri ging im Weiteren auf den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und Angriffe von Rechtsradikalen auf Flüchtlingswohnheime ein. Ratsfrau Iri stellte klar, dass das Thema Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin der intensiven Beobachtung, der Auseinandersetzung und der Prävention bedürfe. Das alles würde die Stelle für Demokratiestärkung und Rechtsradikalismus leisten. Zum Abschluss berichtete Ratsfrau Iri vom Skandal rund um die Echo Preisverleihung an zwei Rapper, die sich ungebührlich gegenüber Auschwitz-Opfern artikuliert hätten.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte, dass der Antrag der Fraktion der CDU eine „kalte Kürzung“ in Hinblick auf die Personalstellen bedeuten würde. Zudem sei es aus der deutschen Geschichte heraus zu erklären, warum man den Rechtsradikalismus und nicht den Extremismus im Namen verwandt habe.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem CDU-Antrag zustimmen werde. Ratsherr Karger berichtete ferner von antisemitistischen Übergriffen von Menschen mit muslimischen Glauben, aus verschiedenen Herkunftsländern, der näheren Vergangenheit.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat darum, dass die Zwischenrufe unterlassen werden und erinnerte an einen geordneten Sitzungsablauf.

Ratsherr Karger (AfD) berichtete im Weiteren von Mordanschlägen an Polizisten im Rahmen der Krawalle beim G20 Gipfel und den beschämenden, linksmotivierten Ereignissen rund um den Besuch einer niederländischen Delegation in Deutschland. Ratsherr Karger sagte, dass die Fraktion der AfD neben der Gewalt von Links und der Gewalt aus religiösen Gründen, ebenfalls die Gewalt von Rechts verurteilen würde.

Ratsfrau Jeschke (CDU) bekräftigte, dass jegliche Form von Extremismus Gift für die Gehirne der Kinder bzw. der gesamten Gesellschaft sei. Deshalb sei es wichtig, dass man eine derartige Stelle allgemein definieren und nicht nur auf den Rechtsradikalismus hinweisen sollte. Ratsfrau Jeschke regte an, dass man eine Erweiterung des Arbeitsfeldes bei den Haushaltsplanberatungen berücksichtigen könnte.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) berichtete, dass die Vereinigung „Reporter ohne Grenzen“ bekannt gegeben habe, dass es auch in Deutschland Angriffe auf die Pressefreiheit gäbe und dass Reporter mit Pfefferspray und Wasserwerfern attackiert worden wären. Ratsherr Förste betonte, dass es nachweislich Antisemiten in den Reihen der AfD-Mitgliedern gäbe und dass sich zudem Rechtsradikale unter den Mitarbeitern rund um die AfD-Fraktion im Bundestag befänden.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass es eine Schande wäre, dass die Mitglieder der AfD wissentlich Menschen in ihren Parteireihen duldeten, die den Holocaust leugnen würden. Es sei ferner schändlich und über alle Maße geschmacklos, wenn solche Menschen in einem deutschen Parlament den Antisemitismus benutzen würden, um die nächste religiöse Minderheit zu diskreditieren, Hetze gegen diese zu betreiben und dafür zu sorgen, dass auf diesem Wege gesellschaftliche Konflikte entstünden.

Ratsherr Finck (SPD) informierte darüber, dass aus der Statistik für politisch motivierte Straftaten hervorginge, dass mehr als doppelt so viele Delikte mit rechtsmotivierten wie mit linksmotivierten Hintergründen zur Anzeige gebracht worden wären. Zudem sei im Rahmen einer Pressekonferenz des Generalbundesanwaltes darauf hingewiesen worden, dass das Landeskriminalamt Niedersachsen ein Ermittlungsverfahren gegen eine rechtsterroristische Vereinigung eingeleitet habe. Ratsherr Finck erörterte, dass der Begriff Demokratie-
stärkung suggeriere, dass alles gegen Extremismus getan würde. Ferner stünde es der Stadt schon allein aus der historischen Verantwortung heraus gut zu Gesicht, wenn der Kampf gegen den Rechtsradikalismus hervorgehoben würde.

Ratsherr Karger (AfD) stellte klar, dass es im Kreisverband der AfD Mitglieder jüdischen Glaubens gäbe, die an den Festlichkeiten zum 70. Gedenktag Israels teilgenommen hätten. Ferner sei die Leugnung des Holocaust ein Straftatbestand und da niemand aus der AfD in Zusammenhang mit der Holocaustleugnung verurteilt worden wäre, sei auch dieser Vorwurf haltlos.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) wies darauf hin, dass der eigentlich viel größere Skandal der völlig inakzeptablen Echo Preisverleihung an die beiden Rapper aus Syrien nichts mit der zurecht verurteilten Textstelle, in der die körperliche Verfassung von KZ-Opfern als Beispiel für die eigene physische Beschaffenheit herhalten musste, gewesen sei. Dass sei nur das Textstück aus dem Liedgut der beiden „Musiker“ gewesen, auf den sich die Medien wieder einmal, erwartungsgemäß gestürzt hätten. Das in dem “Rap“ von der Vergewaltigung deutscher Frauen bis hin zum Tod „gesungen“ würde, sei weder von den Medien noch von der breiten Öffentlichkeit beachtet worden. Ratsherr Wruck machte zum Abschluss deutlich, dass man von der Vorstellung Abstand nehmen sollte, dass auf der einen Seite nur gute und auf der anderen Seite ausschließlich böse Menschen unterwegs wären.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass die Unterstellung, wonach den Mitgliedern der Fraktion der AfD die kollektive Leugnung des Holocaust angelastet würde, den Tiefpunkt der Diskussionskultur in der heutigen Ratsversammlung darstellen würde. Beigeordneter Hauptstein erörterte, dass in Bezug auf die rechtsmotivierten Straftaten, die hohe Anzahl an Propagandadelikten zu berücksichtigen sei. Beigeordneter Hauptstein unterstrich, dass es natürlich auch schlimm wäre, wenn auf den Wartehäuschen an Bushaltestellen Hackenkreuze gemalt würden. Allerdings wäre es eine völlig andere Dimension, wenn man die Gewaltdelikte betrachten würde. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass sich die linksmotivierten und die rechtsmotivierten Gewalttaten von der Anzahl her kaum unterscheiden würden.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: Schluss der Debatte.
Einstimmig beschloss der Rat, gemäß § 13 b Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Debatte.

Mit 39 Stimmen gegen 20 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung der "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2538/2017 ab.

TOP 37.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Angebot an ältere Mitbürger, ihre Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen freiwillig zurückzugeben
(Drucks. Nr. 2722/2017)
Mit 50 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Angebot an ältere Mitbürger, ihre Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen freiwillig zurückzugeben, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2722/2017 ab.


TOP 38.
Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zur Einrichtung eines Kältebusses nach Berliner Vorbild
(Drucks. Nr. 2835/2017)

TOP 38.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0440/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) berichtete, dass Hannover im November des Jahres 2017 vermutlich den ersten Kältetoten zu beklagen gehabt habe. Zudem habe es bei mindestens einer Person eine Amputation aufgrund von Erfrierungen gegeben. Beigeordneter Machentanz betonte, dass beide Fälle mit einem mehrmals täglich fahrenden Kältebus vermutlich hätten vermieden werden können. Beigeordneter Machentanz stellte klar, dass Hannover künftig seiner kommunalen Verpflichtung zur menschenwürdigen Unterbringung von Obdachlosen besser nachkommen müsste.

Einstimmig beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0440/2018.

Damit erübrigt sich der Beschluss über die Drucks. Nr. 2835/2017

TOP 39.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Grüner als grün - Freie Fahrt für FahrradfahrerInnen"
(Drucks. Nr. 3112/2017)

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erläuterte, dass die Fraktion Die FRAKTION mit dem vorliegenden Antrag fordern würde, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auch bei Rotphasen Straßen und Kreuzungen queren dürften, da diese auch bei Grünphasen offensichtlich nicht sicher wären. Ratsherr Förste informierte darüber, dass es Stockholm geschafft habe, dass kein tödlich verunglückter Radfahrer, über den Zeitraum eines Jahres zu beklagen wäre.

Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Grüner als grün - Freie Fahrt für FahrradfahrerInnen", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3112/2017 ab.


TOP 40.
Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung von Frauenbadezeiten in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 0083/2018)

TOP 40.1.
dazu Änderungsantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 0202/2018)

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) wies darauf hin, dass sich die Fraktion der AfD diesmal auf die zweifelhafte Auslegung des Artikel 3 Grundgesetz verlegt habe. Im Weiteren machte Ratsfrau Dr. Carl darauf aufmerksam, dass die Frauenbadezeiten ein erfolgreicher Beitrag zur aktiven Körperertüchtigung in Verbindung mit gelungener Integration von Mädchen und Frauen seien.

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den AfD-Antrag inklusive Begründung.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion der AfD zustimmen werde, da es sich dabei quasi um eine Neuauflage eines Antrages der WfH sowie der Fraktion DIE HANNOVERANER handeln würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat darum, dass die Fraktion der AfD die übrigen Ratsmitglieder mit derartigen Anträgen verschonen möge.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) stellte den Wortbeitrag der Fraktion der SPD zur gelungenen Integration in Frage und empfahl, dass man dem Antrag der Fraktion der AfD schon allein deshalb aus feministischen Gründen folgen sollte, da die zunehmende Islamisierung der größte Feind für die Freiheit und Gleichstellung der Frau sei.
Einstimmig lehnte der Rat den Änderungsantrag von Ratsherrn Braune nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0202/2018 ab.

Mit 49 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung von Frauenbadezeiten in städtischen Bädern nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0083/2018 ab.

TOP 41.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN

TOP 41.1.
Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, elektronische Dokumente sowie Gesprächs- und Telefonnotizen inkl. der internen und externen Kommunikation (insbesondere mit der Region Hannover), rund um die Bearbeitung der Drucksache 0002/2018 mit Nachträgen (Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015).
(Drucks. Nr. 0950/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe LINKE & PIRATEN),
Ratsfrau Iri, Ratsherr Kelich (SPD),
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Blaschzyk (CDU),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsfrau Steinhoff (B 90/Die Grünen),
Ratsherr Jacobs (AfD),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION).
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass man verzichte.

TOP 41.2.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle Vertrags- und Verhandlungsunterlagen zur Anmietung von Büroflächen am Ihmeplatz 5 (Drs. 0767/2018).
(Drucks. Nr. 0951/2018)

Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Falke, Beigeordneter Machentanz (Gruppe LINKE & PIRATEN),
Beigeordnete Kastning, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsherr Emmelmann, Ratsherr Pohl (CDU),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Förste, Ratsherr Klippert (Die FRAKTION),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER).

TOP 41.3.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zur Dachsanierung der IGS Linden, Sekundarstufe II Beethovenstraße 5 (Drucksachennummer: 0605/2018).
(Drucks. Nr. 1057/2018)

Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Dr. Matz, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsherr Hofmann, Ratsfrau Spiegelhauer (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche, Ratsherr Karger (AfD),
Beigeordneter Machentanz (Gruppe LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION).
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass man verzichte.


TOP 42.
A N T R Ä G E der AfD-Fraktion

TOP 42.1.
zu Anti-Graffiti-Beschichtungen an kommunalen Gebäuden.
(Drucks. Nr. 0680/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 42.2.
zur Beendigung der Arbeitszeitanrechnung bei der Frauenvollversammlung
(Drucks. Nr. 0681/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 42.3.
zu einem Planungsstopp zur Einführung eines Diesel-Fahrverbotes
(Drucks. Nr. 0708/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.



Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter