Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 25.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.04.2018)
Protokoll (erschienen am 24.05.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 26.04.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 25. April 2018,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)


Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)


Stadtbezirksrat Mitte:
Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU) 14.00 - 15.15 Uhr (TOP 3)


Verwaltung:
Stadträtin Rzyski Dezernat IV
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Gleichstellungsbüro
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lehmann Dezernat I
Frau Rostin Dezernat I
Herr Schrade Gesamtpersonalrat

Herr Albrecht Fachbereich Büro Oberbürgermeister (TOP 5)
Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement (TOP 3)
Frau Böker Fachbereich Personal und Organisation (TOP 8)
Herr Köller Fachbereich Personal und Organisation (TOP 3)
Herr Krüger Fachbereich Büro Oberbürgermeister (TOP 5)
Herr Kuru Fachbereich Personal und Organisation (TOP 5)
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr (TOP 10)
Frau Scholz Fachbereich Personal und Organisation (TOP 8)
Frau Schulte-Vieting Fachbereich Personal und Organisation (TOP 7)
Herr Vogel Fachbereich Personal und Organisation (TOP 11)


Für die Niederschrift
Herr Kohlmeyer Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung der Protokolle der Sitzungen am 28. Februar 2018 und 14. März 2018

2. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 3166/2017: Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 0525/2018)

3. Neues Rathaus, Sanierung der Produktionsküche
(Drucks. Nr. 0880/2018 mit 3 Anlagen)

4.
Berichtswesen Verwaltungsentwicklungsprogramm 2020
(Informationsdrucks. Nr. 0898/2018 mit 1 Anlage)

5. Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 1004/2018 mit 1 Anlage)

6.
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0854/2018)

7. Verwaltungsdolmetscherdienste
(Informationsdrucks. Nr. 0841/2018)

8. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning eröffnete die 16. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest.
Der Tagesordnungspunkt 2, Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Drucksache Nr. 3166/2017, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 5, Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover, wurde die Drucksache 1004/2018 nachgereicht.

Ratsherr Pohl fragte nach, wie Tagesordnungspunkt 3 behandelt werden solle, der im Stadtbezirksrat Mitte in die Fraktionen gezogen wurde, und äußerte den Wunsch der CDU-Fraktion, die Tagesordnungspunkte 13.11 und 13.12 in die Fraktion zu ziehen.

Frau Diers regte an, den Tagesordnungspunkt 3 unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung im Stadtbezirksrat zu behandeln.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass es aus dem Stadtbezirksrat voraussichtlich keine allzu umfangreichen Änderungswünsche geben werde und nach ihrer Auffassung von einer Zustimmung ausgegangen werden könne.

Beigeordnete Kastning stellte daraufhin fest, dass der Tagesordnungspunkt 3 in der Sitzung behandelt werden könne.
Bezüglich der Tagesordnungspunkte 13.11 und 13.12 fragte Beigeordnete Kastning nach, ob die zu beschließenden Vertragsverlängerungen durch die Beratung in der Fraktion zeitlich gefährdet seien.

Ratsherr Pohl stellte fest, dass die geplante Vertragsverlängerung erst im Juli 2018 anstehe. Frau Diers bestätigte, dass durch die Beratung in der Fraktion keine terminlichen Probleme entstünden.

Beigeordnete Kastning stellte daraufhin fest, dass die Drucksachen zu Tagesordnungspunkten 13.11 und 13.12 in die Fraktion gezogen wurde.



TOP 1.
Genehmigung der Protokolle der Sitzungen am 28. Februar 2018 und 14. März 2018

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es keine Anmerkungen zu den Protokollen der öffentlichen Teile der Sitzungen am 28. Februar 2018 und 14. März 2018 gebe und stellte damit beide zur Abstimmung.

Einstimmig


TOP 2.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 3166/2017: Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum
uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt
Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

(Drucks. Nr. 0525/2018)

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie sowohl den stimmberechtigten als auch beratenden Mitgliedern der Ausschüsse, die nicht Mitglieder des Rates sind, ein direkter Zugang zu allen, ihren Ausschuss betreffenden Drucksachen, die sie bislang nur per Post erhalten haben, ohne Zeitverzögerung ermöglicht werden kann, so dass sie zu jeder Zeit denselben Informationsstand haben wie die Ratsmitglieder. Die Umsetzung soll zeitnah mit der Inbetriebnahme des Portals für die Stadtbezirksräte erfolgen.

In der Übergangszeit soll die Verwaltung prüfen, wie sicherzustellen ist, dass die stimmberechtigten und beratenden Nicht-Ratsmitglieder betreffende Drucksachen, Protokolle und Nachreichen schnellstmöglich per Mail erhalten, um eine ordnungsmäße Arbeit im Ausschuss zu ermöglichen.

Abgesetzt


TOP 3.
Neues Rathaus, Sanierung der Produktionsküche
(Drucks. Nr. 0880/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsfrau Langensiepen fragte nach, ob die geplante Ausstattung der Produktionsküche dem im Jahre 2008 beschlossenen Klimaschutzprogramm entspreche und in welcher Form Klimaneutralität bei der Beschaffung berücksichtigt werde.

Herr Bär antwortete, dass die für die Küche neu zu beschaffenden Geräte den aktuellen Anforderungen entsprächen. Es handele sich dabei um geeignete und möglichst energiesparende Geräte. Sofern am Markt verfügbar, würden Hocheffizienzgeräte eingesetzt.

Ratsherr Engelke fragte, an welchem genauen Standort im Neuen Rathaus die Interimsküche entstehen solle und wie die Versorgung während der Umbaumaßnahmen gesichert sei.

Herr Bär wies auf den als Anlage 3 beigefügten Lageplan hin, demgemäß die Interimsküche oberhalb der Produktionsküche im Sockelgeschoss geplant sei. Während der Umbaumaßnahmen müsse die Produktionsküche vollständig außer Betrieb genommen werden. Die reduzierte Ausstattung der Interimsküche ermögliche nur einen eingeschränkten Betrieb während der etwa halbjährigen Umbauphase. Es sei jedoch möglich, die Versorgung währenddessen sicherzustellen.

Ratsherr Wruck fragte nach, ob der Austausch der Küchengeräte nach 20 Jahren üblich sei. Ferner fragte er nach, auf welchen Grund die Durchnässung der Kellerdecke zurückzuführen und ob sie für den Austausch der Einrichtung ursächlich sei.

Herr Bär erläuterte, dass die Lebensdauer von Küchengeräten, auch anderen technischen Geräten, üblicherweise 18 bis 20 Jahre betrage. Die Geräte seien zu erneuern, da die Technik mittlerweile veraltet und die Abnutzung weit fortgeschritten sei. Die neuen Geräte erleichterten auch die Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien. Die Abdichtung über dem Kellergeschoss sei vor allem aufgrund der hohen Feuchtigkeitsbelastung bei den Reinigungsvorgängen erforderlich.

Ratsherr Gill fragte, in welcher Form die Beschäftigten bei der Planung beteiligt wurden und ob auch die Höhen der Arbeitsflächen angepasst seien.

Herr Bär bestätigte, dass die Beschäftigten im Bereich der Küche beteiligt wurden und dass die Arbeitsmöglichkeiten in der neuen Produktionsküche sowohl den Anforderungen der Beschäftigten als auch den Arbeitsschutzbestimmungen entsprächen.

Beigeordnete Kastning stellte die Drucksache daraufhin zur Abstimmung.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung der Produktionsküche im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt 1.655.000 €
und

2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
Einstimmig

TOP 4.
Berichtswesen Verwaltungsentwicklungsprogramm 2020
(Informationsdrucksache Nr. 0898/2018 mit 1 Anlage)
Beigeordnete Kastning erläuterte den Vorschlag der Verwaltung, die Informationsdrucksache als eingebracht zu verstehen und sie erst in der nächsten Sitzung am 23. Mai ausführlich zu behandeln.

Ratsherr Pohl hob einige Stellen in der Informationsdrucksache hervor, in denen auf Berichte der Verwaltung im ersten Halbjahr 2018 verwiesen werde und fragte nach, ob diese Berichte in der nächsten Sitzung vorliegen würden.

Frau Diers merkte an, dass es sich bei der Informationsdrucksache um den versprochenen Controllingbericht zum Verwaltungsentwicklungsprogramm 2020 handele. Eine Berichtsfassung im Fließtext sei erwogen aber aufgrund der Informationsfülle zugunsten der vorliegenden, tabellarischen Form mit Kurzinformationen verworfen worden. Der Bericht enthalte auch Themen und Maßnahmen, die in Form eigenständiger Drucksachen in die Gremien eingebracht würden. So werde etwa zum Sachstand der Haushaltssicherung dem Haushalts- und Finanzausschuss im ersten Halbjahr durch den Fachbereich Finanzen ein Haushaltssicherungsbericht vorgelegt. Soweit es Themen in der Zuständigkeit des Organisations- und Personalausschusses beträfe, könne der Fachbereich Personal und Organisation dazu mündlich und, wenn gewünscht, zusätzlich schriftlich informieren.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass es keine weiteren Anmerkungen gab. Die Drucksache werde in der nächsten Sitzung behandelt.

Vertagt

TOP 5.
Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 1004/2018 mit 1 Anlage)

Beigeordnete Kastning informierte darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits in der EDV-Arbeitsgruppe ausführlich präsentiert und behandelt worden sei und stellte fest, dass im Organisations- und Personalausschuss darüber hinaus kein Gesprächsbedarf zu der Informationsdrucksache bestehe.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0854/2018)

Nachdem es keine Anmerkungen gab, stellte Beigeordnete Kastning die Beschlussdrucksache zur Abstimmung.


Antrag,

zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte für die Dauer von 6 Jahren

Michael Psarrianos, Freiwillige Feuerwehr Misburg,
zum stellvertretenden Stadtbrandmeister

Helmuth Linnemann, Freiwillige Feuerwehr Stöcken,
zum stellvertretenden Stadtbrandmeister

zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einstimmig



TOP 7.
Verwaltungsdolmetscherdienste
(Informationsdrucksache Nr. 0841/2018)

Beigeordnete Kastning erinnerte daran, dass in der Sitzung am 24. Januar anlässlich eines Antrags der AfD zum Thema Verwaltungsdolmetscherdienste die Absprache getroffen worden sei, dass die Verwaltung in einer weiteren Sitzung ausführlich über den Sachstand berichten würde.

Frau Schulte-Vieting berichtete daraufhin anhand der beigefügten Präsentation den in der Drucksache dargestellten, aktuellen Sachstand. Zur Entwicklung der Auftragszahlen, dargestellt auf Folie 5, ergänzte Frau Schulte-Vieting, dass zum Stichtag 24. April 2018 bereits 2.000 Aufträge vermittelt worden seien. Für die Jahre 2019 und 2020 seien rund 5.800 Einsätze prognostiziert. Die Kapazitäten im Pilotverfahren zur Vermittlung von Dolmetscher/-innen in Schulträgerfällen (bis zu maximal 950 Aufträge in 2018) seien momentan nur gering genutzt, aktuell erst 20 Einsätze.

Ratsherr Gill fragte nach, ob bei Ausweitungen des Dolmetschereinsatzes aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen auch eine Refinanzierung der Dolmetscherdienste möglich sei.

Frau Schulte-Vieting antwortete, dass Konnexitätsansprüche zusammen mit dem Fachbereich Finanzen geprüft worden seien aber momentan leider nicht bestünden.

Beigeordneter Hauptstein fragte nach, wie an den Schulen für die Dolmetscherdienste zwischen Lehrer/innen und Eltern geworben werde. Der Antrag seiner Fraktion im Januar 2018 sei vor dem Hintergrund gestellt worden, dass sich viele Lehrer/innen mit der Bitte um Unterstützung an seine Fraktion gewandt hätten, weil offensichtlich das Angebot der Stadtverwaltung nicht bekannt sei.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass die Dolmetscherdienste durch die Stadtverwaltung intensiv beworben würden über die Schulleitungen, unterstützt durch das Bildungsbüro, auch in Flüchtlingsunterkünften und über Sozialarbeiter/innen. Es sei nicht auszuschließen dass es Lehrkräfte gebe, die noch nicht Bescheid wüssten. Lehrkräfte würden die Auskünfte und Informationen aber auf Nachfrage sofort durch den Schulträger oder die Schulleitung bekommen. Die Möglichkeiten, sich zu informieren seien extrem einfach. Die Wahrnehmung der benannten Lehrkräfte sei insofern nicht ganz nachvollziehbar.

Ratsherr Wruck fragte nach, in welchem Land die Sprache Dari gesprochen würde. Frau Schulte-Vieting entgegnete, dass dies in Afghanistan der Fall sei.

Des weiteren fragte Ratsherr Wruck, welche Garantie es beim Dolmetschen für die sachlich korrekte Übersetzung der Sprache gebe und wie die Erfahrungen der Stadtverwaltung diesbezüglich seien, insbesondere bei den seltenen Sprachen.

Frau Schulte-Vieting erklärte, dass großer Wert auf Qualität und Sprachniveau gelegt werde. Bereits in den Rahmenbedingungen sei dies etwa mit der Abfrage eines Führungszeugnisses und einer Verschwiegenheitserklärung verankert. Zusätzlich würden in jedem Auswahlverfahren mündliche und schriftliche Tests sowie persönliche Interviews mit den Dolmetschenden durchgeführt. Es erfolge eine etwa 140-stündige Dolmetscherqualifizierung und Begleitung beim Übergang in die Praxis. Darüber hinaus würden Feedbackbögen bereitgestellt und ausgewertet. Sollte sich daraus der Verdacht ergeben, dass nicht korrekt übersetzt worden sei, würden persönliche Gespräche mit den Dolmetschenden geführt und auf einen zukünftigen Einsatz verzichtet, wenn sich die Bedenken nicht ausräumen ließen. Eine hundertprozentige Garantie gebe es dennoch nicht. Das Ethno-Medizinische Zentrum sei deutschlandweit führend als Dolmetscherdienst und habe ein vergleichbares Qualitätssystem.
Sprachen, die selten abgerufen würden, würden daher durch Dolmetscher/innen des Ethno-Medizinische Zentrums übersetzt, die auch für andere Kunden/innen tätig würden. Es ergäben sich dadurch für sie mehr Einsätze. Regelmäßige Einsätze seien auch notwendig, um das Sprachniveau aktiv zu halten. Daher gehe die Stadtverwaltung bei der Ausbildung eigener Dolmetscher/-innen auch sorgsam vor, um sicherzustellen, dass diese später auch ausreichend viele Einsätze hätten und werte die Einsatzzahlen auch aus.

Ratsherr Engelke zeigte sich beeindruckt von der Vielzahl der Dolmetschereinsätze und fragte nach, wie die Mehraufwendungen aus dem Teilhaushalt 18 gedeckt würden, ob politischer Handlungsbedarf bei der Deckung der Finanzbedarfe gegeben sei und was mit dem Begriff Videodolmetschen gemeint sei.

Frau Diers erläuterte, dass die Deckung im Teilhaushalt des Fachbereichs Personal und Organisation durch Mehrerträge erfolge, etwa Personaleinnahmen von der Bundesagentur für Arbeit oder bei Rückstellungen für Beamte/innen. Bislang konnten die Mittelbedarfe auf diesem Wege gedeckt werden. Durch den Fachbereich Finanzen seien in der Vergangenheit auch unterjährig Mittel bereitgestellt worden, die etwa für das Thema "Flüchtlinge" reserviert waren. Es erfolgten Gespräche mit dem Finanz- und Ordnungsdezernenten über die Bereitstellung oder Priorisierung von Mitteln.

Frau Schulte-Vieting ergänzte, dass es sich bei dem Videodolmetschen um eine Initiative des Fachbereichs Soziales handele, bei der über Tablets im Termin selbst ad hoc ein Dolmetscherdienst zugeschaltet werden könne. Der Vorlauf betrage bei den gängigen Sprachen wie Arabisch nur 120 Sekunden. Ein mobiler Einsatz sei beispielsweise im Außendienst oder bei Inobhutnahmen denkbar. Präsenzdolmetscherdienste würden bevorzugt, benötigten aber einen Vorlauf von 5 Tagen. Videodolmetschen sei höchstens als ergänzendes Angebot gedacht. Es sei nicht kostengünstiger als Präsenzdolmetschen sondern kostengleich oder teurer.

Ratsherr Engelke informierte darüber, dass es auch schon ähnliche Projekte zur medizinischen Beratung im ländlichen Raum über Tablets gebe, bei denen der Datenschutz aber problematisch sei. Daher fragte er nach, wie der Datenschutz beim Videodolmetschen gewährleistet sei.

Frau Schulte-Vieting verwies auf ein diesbezügliches IuK-Projekt, das im Juni beginne. Einziger bekannter Dienstleister für das Videodolmetschen sei momentan die SAVD Videodolmetschen GmbH in Wien, die in ganz Europa tätig sei und deren Datenschutzunterlagen schon im Zuge der Pilotierung durch den städtischen Datenschutzbeauftragten mit positivem Ergebnis geprüft worden seien. Die weitere Klärung datenschutzrechtlicher Aspekte erfolge in der Projektarbeit vor Vergabe.

Ratsfrau Steinhoff fragte, ob es nicht doch noch Möglichkeiten zur Mittelakquise gebe und wie die finanzielle Ausstattung des Ethno-Medizinischen Zentrums gesichert sei.

Frau Schulte-Vieting antwortete, dass es regelmäßige Prüfungen zur Refinanzierung der Dolmetscherdienste gebe, zuletzt im Zuge der Umsetzung des Prostituiertenschutz-
gesetzes, diese jedoch bisher nicht zum Erfolg führten.

Frau Diers ergänzte, dass die Prüfungen im konkreten Fall des Prostituiertenschutz-
gesetzes noch nicht vollständig abgeschlossen seien. Das Ethno-Medizinische Zentrum als gemeinnützige GmbH erhalte Zuwendungsmittel der Landeshauptstadt Hannover. Die Stadt agiere bei den Dolmetscherdiensten weiterhin als Auftraggeberin und bezahle die einzelnen Einsätze.

Ratsherr Markurth wies in Bezug auf die Anmerkung Ratsherrn Wrucks darauf hin, dass die Kontrolle der Dolmetscherdienste in der EU komplizierter sei und dass die Sicherheit im städtischen Modell seines Erachtens sehr hoch sei. Da die Finanzierung im Rahmen der Konnexität problematisch sei regte er an, über die Erhebung einer Verwaltungsgebühr nachzudenken.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Dolmetschereinsätze an sich nicht gesetzlich vorgeschrieben seien, sondern es sich um Beratungs- und Informationsaufträge handele, zu deren Erfüllung die Stadtverwaltung als freiwillige Leistung Dolmetscher beauftrage. Die Gebührenerhebung bei der Kundschaft könne kaum funktionieren, da die Stadtverwaltung Auftraggeberin der Dolmetscherdienste sei. Um Kosten zu sparen, würden die Kunden wohl eher Nachbarn oder eigene schulpflichtige Kinder fragen, als Dolmetscherdienste zu beauftragen. Es läge aber im städtischen Interesse, dass die Information oder Beratung auch verstanden werde. Außerdem entstünde für die Formulierung und Erhebung einer Gebühr mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen vermutlich ein hoher Verwaltungsaufwand.
Beigeordneter Hauptstein hinterfragte noch einmal, ob ausreichend Werbung an den Schulen betrieben werde. Die geringe Zahl der Dolmetschereinsätze an Schulen lasse ihn vermuten, dass die Werbung unzureichend sei.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Stadtverwaltung in zahlreichen Austauschgremien mit Schulleitungen und Lehrer/-innen präsent sei und umfassend informiere, auch in Beratungsstellen. Es sei für Lehrkräfte der geübte Standard, bei Fragen oder Problemen Kontakt zur Schulleitung oder Schulverwaltung zu suchen. Eine Information oder Präsenz darüber hinaus sei für die Stadtverwaltung nicht zu leisten. Auch Lehrkolleginnen und -kollegen oder Schulverwaltungskräfte wüssten über das Angebot der Dolmetscherdienste Bescheid.

Ratsherr Borstelmann bestätigte aus seiner eigenen Berufserfahrung, dass sich Lehrer im Zweifel an die Schulleitung wenden. Die geringen Fallzahlen ließen sich seines Erachtens möglicherweise darauf zurückführen, dass die Eltern, die ein Gespräch suchten, eigene Dolmetscher organisierten.

Beigeordnete Kastning stellte fest, dass die Informationsdrucksache zur Kenntnis genommen wurde.

Zur Kenntnis genommen



TOP 8.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski stellte Frau Böker als neue Bereichsleitung der Gebäudereinigung vor und informierte über ein Praxisprojekt von Nachwuchskräften im allgemeinen Verwaltungsdienst, das sich mit Reinigungskräften an Schulen befasse. Reinigungskräfte an Schulen würden mangelnde Wertschätzung durch Schülerschaft und Lehrkräfte wahrnehmen. Die Stadtverwaltung als Schulträgerin sei auch damit konfrontiert, indem sie Beschwerden über die allgemeine Sauberkeit in Schulen wahrnehme. Das Praxisprojekt mit zwei Nachwuchskräften habe sich daher zum Ziel gesetzt, Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ihre "Mitverantwortung" für die Sauberkeit im Schulgebäude zu vermitteln und außerdem die Fachkompetenzen der Reinigungskräfte aufzuzeigen. Hierfür sei eine Kampagne entwickelt worden, bei der die Schülerschaft über Instagram und Facebook Ideen dazu beitragen solle, wie man gemeinsam für Sauberkeit an Schulen sorgen könne.

Frau Kastning stellte Frau Scholz als Sachgebietsleiterin für Personal der städtischen Gebäudereinigung vor.

Frau Böker betonte, dass es Ziel der Kampagne sei, Schülerinnen und Schüler für das Thema zu sensibilisieren und sie dazu anzuregen, ihr Verhalten in der Schule zu reflektieren und bestenfalls zu verändern.

Frau Scholz berichtete, dass im Jahr 2017 eine Mitarbeiterbefragung zur Wertschätzung beim Reinigungspersonal stattgefunden habe. Diese habe ergeben, dass sich Reinigungskräfte in den Schulen zu 45% nicht wertgeschätzt fühlten. In Gesprächen mit den Kolleginnen/Kollegen zeige sich, dass die Wertschätzung schlechter werde, sie wenig Rückmeldung bekämen und Schülerinnen und Schüler teilweise respektlos mit ihnen umgingen. Es gebe hier Handlungsbedarf. Die Teilnehmenden des Praxisprojektes seien in der ersten Woche inkognito in Reinigungskleidung mit Namensschild an Schulen gewesen und hätten dabei die Erfahrung gemacht, dass sie ignoriert bzw. nicht gegrüßt wurden oder ihnen sogar in Einzelfällen Müll vor die Füße geworfen worden sei. Das Praxisprojekt habe daher eine Imagekampagne mit Plakaten erarbeitet, mit denen an Schulen dazu angeregt werden solle, sich Gedanken dazu zu machen, wie man die Reinigungskräfte mehr wertschätzen könne. Dabei solle die Menschlichkeit und fachliche Professionalität der Reinigungskräfte vermittelt werden. Soziale Medien würden zusätzlich in der Kommunikation eingesetzt, um die Schülerschaft besser zu erreichen. Das Thema der Kampagne sei "Respekt, nicht nur im Sport". Ein Praxisprojektmitarbeiter sei Trainer der ersten Damenfußballmannschaft von Hannover 96 und habe so auch Spielerinnen dazu gewonnen, an der Kampagne mitzuwirken. Als Anreiz für die Ideensammlung seien drei handsignierte Trikots ausgelobt worden.

Ratsherr Gill berichtet, dass an der IGS Büssingweg die Toilettenanlagen gemeinsam mit Schülern gestaltet worden seien und dies zu einer höheren Wertschätzung geführt habe. Es sei daher sinnvoll, die Schülerschaft bei der Gestaltung einzubinden.

Stadträtin Rzyski stimmte dem zu: Die Haltbarkeitsdauer gemeinsam entwickelter Lösungen sei höher. Zudem sei es ein sehr guter pädagogischer Ansatz des gesellschaftlichen nachhaltigen Lernens, zu vermitteln, dass jede/jeder Einzelne für das Aussehen ihrer/seiner Umgebung verantwortlich sei. Wesentlich sei die Haltung und auch die Vorbildfunktion der Schulleitung, der Lehrerschaft und anderer Schüler/innen. Dies drücke sich auch im Aussehen der Schulhöfe, Klassenräume und Flure aus. Die Stadtverwaltung werde dies in ihre schulischen Programme aufnehmen und auf Lehrkräfte hinwirken, dies auch in ihren Unterrichtsprogrammen zu verankern und bewusstseinsbildend tätig zu werden. Dies gelte übertragen auch für die außerschulischen Nutzer/innen, etwa Vereine in den Sporthallen.

Ratsherr Markurth lobte das beispielgebende Projekt mit einer hohen Strahlkraft und fragte, ob auch die Landesschulbehörde oder das Kultusministerium bereits informiert worden seien. Das Konzept sei sicher gut übertragbar auf andere Städte.

Ratsherr Engelke bestätigt, dass jeder Beruf einen Anspruch auf Respekt habe und dies ein wegweisendes Projekt auch für andere Berufe sei. Er würde gerne in einem halben oder Dreivierteljahr erfahren, wie die Resonanz auf das Projekt sei.

Ratsherr Borstelmann lobte das Projekt an sich, warnte aber davor, Schülerschaft und Sporttreibende unter Generalverdacht zu stellen und fragte, ob nicht mehr Personal und Zeit für die Reinigungskräfte sowie weniger Vergabe an externe Kräfte zielführender wären. Seines Erachtens seien Eltern und Schüler schon heute weitgehend bei der Gestaltung der Schulen mit eingebunden, etwa beim Streichen von Klassenräumen.

Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass ihres Erachtens kein Generalverdacht geäußert worden sei.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Gegebenheiten an den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich seien und stellte als Beispiel die Mehrfachreinigung in Sporthallen dar, damit diese vor dem Schulbetrieb wieder sauber seien. Thema der Kampagne sei daher die Haltung anderen Berufsgruppen gegenüber: Wahrnehmung und Wertschätzung, soziales Lernen. Auch Schülerinnen und Schüler seien unterschiedlich und es gelte, sie zu sensibilisieren und zu Mitakteuren zu machen. Es gehe nicht um Schuldzuweisungen oder Generalverdacht, sondern um die gemeinsame Gestaltung einer guten Atmosphäre.

Frau Diers kündigte an, dass nach der Sommerpause eine Drucksache zu den Rahmenbedingungen der kommunalen Gebäudereinigung vorgestellt werde, in der auch die Mitarbeiterbefragung noch einmal ausführlicher vorgestellt werde. Sie begrüßte die kleine und spielerische Aktion der Nachwuchskräfte, bei der es nicht um Schuldzuweisungen ginge, die aber das Thema präsent mache und zu einer vertieften Diskussion führe.

Ratsfrau Langensiepen begrüßte, dass der Arbeitsalltag der Reinigungskräfte präsentiert und das soziale Miteinander fokussiert werde. Sie interessiere sich dafür, wie die Maßnahme wirke und ob das Arbeitsverhältnis der Reinigungskräfte verbessert würde.

Ratsherr Borstelmann betonte die Notwendigkeit eines generell respektvollen Umgangs miteinander: Mit Reinigungskräften und auch mit Feuerwehr- und Rettungskräften. Es bestehe aber ein Teufelskreis: Würde die Reinigungszeit zu gering bemessen, würden auch nach der Reinigung noch Reste bleiben und es gebe trotz guter Reinigung berechtigte Kritik. Er bat daher noch einmal darum, die Rahmenbedingungen für die Reinigung zu prüfen. Ferner würde er gerne wissen, an welchen Standorten schon eine Doppelreinigung stattfände.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass es vor allem an Ganztagsstandorten möglichst zwei tägliche Reinigungen der Toiletten gebe. Die Reinigung der Sporthallen sei problematisch zu terminieren.

Beigeordnete Kastning fasste zusammen, dass das Thema in der Gesamtheit nach der Sommerpause in einem halben Jahr wieder aufgegriffen werden solle und bat die Verwaltung, im Vorfeld zusammenzustellen, wie die Reinigung in den Sporthallen konkret geregelt ist.



Für die Niederschrift






Rzyski Kohlmeyer