Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 19.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.04.2018)
Protokoll (erschienen am 07.03.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 29.01.2019

PROTOKOLL

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 19. April 2018,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem (Sitzungssaal),
Wunstorfer Landstr. 59, 30453 Hannover

Beginn 18:30 Uhr
Ende 20:15 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)
(Bezirksbürgermeister Göbel) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Alfermann) (SPD)
(Bezirksratsherr Ates) (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
(Bezirksratsherr Bretthauer) (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AFD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (DIE LINKE. & PIRATEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:
(Herr Graen) (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Öktem (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)

Presse:
Frau Schröder (Stadtanzeiger)







Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Stadtbahnstrecke A-West
- Ausbau der Empelder Straße
- Neubau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe
(Drucks. Nr. 0622/2018 mit 11 Anlagen)

3.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0622/2018: Stadtbahnstrecke A-West
(Drucks. Nr. 15-1022/2018)

3.2. Beihilfe für eine städtepartnerschaftliche Begegnung des Vereins zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V.
(Drucks. Nr. 15-0879/2018 mit 1 Anlage)

4. A N F R A G E N

4.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.1.1. Neugestaltung der Stadtzufahrt Ahlem/Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 15-0821/2018)

4.2. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

4.2.1. Meldepflichtige Krankheiten
(Drucks. Nr. 15-0720/2018)

4.3. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

4.3.1. Sozioökonomische Untersuchung am Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0823/2018)

5. A N T R Ä G E

5.1. aus der Stadtbezirksratssitzung vom 15.03.2018

5.1.1. Einrichtung eines Bürgeramtes in den Räumen der Davenstedter Sparkassenfiliale
(Drucks. Nr. 15-0601/2018)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Errichtung eines Stadtteilzentrums am Davenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-0844/2018)

5.3. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

5.3.1. Partielle Einbahnstraße Siegfriedplatz-Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-0881/2018 mit 1 Anlage)

5.3.2. Distanzierung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 15-0882/2018)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0883/2018 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßt die Mitglieder des Stadtbezirksrates sowie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung.

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen festgestellt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 18:35 Uhr und gibt zu Beginn den Hinweis, dass hierfür maximal 45 Minuten vorgesehen sind.

Folgende Themen werden besprochen:
a. Neubau des Hochbahnsteigs Riechersstraße (Haltestelle „Eichenfeldstraße“)

Der 1. Sprecher führt an, dass er als Eigentümer einer angrenzenden Grundstücksfläche angeschrieben wurde bzgl. eines ggf. notwendigen Verkaufs im Zuge der Neuerrichtung des Hochbahnsteigs. Er hätte hierzu einige Fragen, da ihm das Anschreiben seltsam vorkommt. Frau Sufin teilt mit, dass Aufgabenträger für den Bau von Hochbahnsteigen die Region Hannover ist, in deren Auftrag die infra den weiteren Ausbau der Haltestellen übernimmt. Sie bietet dem Sprecher an, einen Kontakt zur infra herzustellen, in deren Zuständigkeit sein Anliegen fällt. Der 1. Sprecher möchte ergänzend wissen, warum die Haltestellen „Eichenfeldstraße“ und „Safariweg“ nicht zusammengelegt werden, da über diese Planung circa 4 bis 5 Millionen Euro eingespart werden können und Zukäufe von Privatflächen bei einer Zusammenlegung der Haltestellen nicht mehr notwendig wären. Er hält fest, dass bis zu 50 % des Gartens seiner Nachbarin wegfallen. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt erinnert in diesem Zusammenhang an die vor einiger Zeit durchführte Bürger*innenbeteiligung und das gefundene mehrheitliche Meinungsbild aus dem hervorgeht, dass an allen Haltestellen festgehalten werden soll.
b. Containerdorf „Am Ahlemer Holz“

Der 2. Sprecher skizziert, dass mit der Unterbringung Rumänisch stämmiger Menschen und dem Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturkreise im Wohngebiet „Am Ahlemer Holz“ viele Ärgernisse aufgekommen sind. Er hat kein Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung ihm trotz nachbarschaftlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe nun Obdachlose vor die Haustür setzt. Er bittet um eine entsprechende Stellungnahme. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt teilt mit, dass es sich um eine vorübergehende Unterkunft handelt.

Frau Sufin bedankt sich zunächst bei allen Ehrenamtlichen, die sich in der Unterstützung der geflüchteten Menschen im Stadtbezirk engagieren. Sie bestätigt die vom 2. Sprecher getätigte Äußerung, dass derzeit in der Modulanlage auf dem ehemaligen Parkplatz in der Petit-Couronne-Straße, welche zur Notunterkunft Ahlem gehört, überwiegend Menschen ohne Obdach untergebracht sind. Sie berichtet, dass die Landeshauptstadt Hannover vor der Herausforderung steht, auch diesem Personenkreis aus Gründen der Gefahrenabwehr Plätze in Unterkünften zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung ist in der Situation gewesen, freie Plätze in der Modulanlage zu belegen. Frau Sufin berichtet, dass die Modulanlage voraussichtlich noch eine Weile zur Verfügung stehen wird. Ein genauer Zeitpunkt, zu dem die Anlage aufgegeben wird, kann in der heute stattfindenden Sitzung nicht benannt werden.

Der 3. Sprecher macht deutlich, dass es massive Ruhestörungen gab und die Polizei mehrmals für die Einhaltung der Ruhe sorgen musste. Dadurch wird der soziale Frieden im Wohngebiet gefährdet. Der 2. Sprecher bestätigt diese Ausführungen und bittet darum, dem Thema besondere Bedeutung beizumessen. Polizeioberkommissarin Dlugosch verweist darauf, dass es eine Planung der Polizei gibt, um das vorhandene Kontrollsystem etwas auszuweiten und in solchen Angelegenheiten künftig anders einzuschreiten. Der 4. Sprecher findet die bisherigen Ausführungen zu zahm. Er kritisiert, dass er ständig diverse Gegenstände aufsammeln und in den Müll schmeißen muss, dass Fahrräder gestohlen werden und dass Lärmbelästigungen stattfinden. Der 5. Sprecher schließt sich den Ausführungen des 4. Sprechers an und ergänzt, dass sein Grundstück regelmäßig als Abkürzung verwendet wird und dieser Umstand seinen Zaun in Mitleidenschaft zieht. Seine Gedulds- und Toleranzgrenze ist mittlerweile sehr überzogen. Er bittet eindringlich um sofortiges Handeln.

Frau Sufin informiert, dass die Landeshauptstadt Hannover wieder verstärkt Flüchtlinge aufnimmt. Das Land Niedersachen weist derzeit wöchentlich rund 40 Personen zu, die die Landeshauptstadt Hannover in den städtischen Unterkünften unterbringt. Das Bestandsgebäude der Notunterkunft Ahlem dient als „Reserve“. Vorrangiges Ziel ist, dass zunächst die freien Plätze in vorhandenen Flüchtlingsunterkünften belegt werden bzw. die Plätze in Unterkünfte, die derzeit im Bau bzw. fertig hergestellt aber noch nicht in den Betrieb gegangen sind, zur Verfügung gestellt werden. Beispielhaft benennt sie die geplante Unterkunft im Albrecht-Schaeffer-Weg im Stadtteil Badenstedt, in der - neben stadtweit weiteren Unterkünften - in Kürze ein Wohnprojekt für Flüchtlinge mit maximal 50 Plätzen in den Betrieb gehen wird. Solange vorhandene reguläre Kapazitäten zur Verfügung stehen, sollen diese genutzt werden. Frau Sufin weist darauf hin, dass dieser Bericht die heute angenommene Situation zur Grundlage hat, dass die Stadtverwaltung jederzeit situationsabhängig reagieren muss.

Auf Nachfrage bestätigt Frau Sufin, dass die Notunterkunft Ahlem eine „Reserve“ ist.
c. Buszufahrt der Firma Schörnig

Der 6. Sprecher möchte wissen, inwieweit der neue Hochbahnsteig die Ein- und Ausfahrt der Firma Schörnig behindert. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt teilt mit, dass die Frage aufgrund der Abwesenheit zuständiger Fachleute nicht in der heutigen Sitzung beantwortet werden kann.
d. Ganztagsbetreuungsangebote im Stadtbezirk

Der 7. Sprecher möchte wissen, wann mit einem verbesserten Ganztagsangebot (Ganztagsschulplätze, Hortplätze) im Stadtbezirk gerechnet werden kann. Frau Sufin berichtet, dass die Leitung der Grundschule Ahlem derzeit in einem Austausch mit dem Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover steht. Aufgrund des wachsenden Bedarfes an Schulkinderbetreuungsplätzen im Ganztag und der frühestens ab 2020/2021 zu realisierenden Umsetzung der Ganztagsschule am Standort Grundschule Ahlem, befindet sich die Verwaltung aktuell in Gesprächen mit der Schule und einem möglichen Kooperationspartner zur Umsetzung von weiteren Übergangslösungen.

Der 8. Sprecher möchte wissen wann es sicher ist, dass die Grundschule Ahlem eine Ganztagsschule wird. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt antwortet unter Verweis auf die aufgezeigte Zeitplanung, dass der Antrag der Grundschule Ahlem zur Umwandlung in eine Ganztagsschule leider relativ spät gestellt wurde.

Bezirksratsherr Hirche nimmt Bezug auf das Thema „Containerdorf ‚Am Ahlemer Holz‘“ und erinnert daran, dass eine Unterstützung durch den städtischen Ordnungsdienst erfolgen sollte. Er beklagt, dass seine Idee bzw. sein dahin abzielender Antrag im Stadtbezirksrat keine Unterstützung fand. Er stellt in Aussicht, diese Diskussion im Rat der Landeshauptstadt Hannover fortführen zu wollen.

Bezirksratsfrau Dudda ist erschüttert darüber, welche Zustände im Bereich des „Containerdorfs ‚Am Ahlemer Holz‘“ herrschen. Sie kündigt an, dass sie sich morgen früh um 10:00 Uhr zusammen mit Bezirksratsherrn Höhne - und gern auch mit weiteren Interessierten - vor Ort ein Bild machen wird. Sie findet, dass den Anwohner*innen Zustände zugemutet werden, die aus ihrer Sicht unzumutbar sind. Bezirksratsfrau Klebe-Politze entgegnet, dass man Besichtigungen dieser Art vorher anmelden sollte. Sie findet, dass solche Problemlagen nicht sein dürfen und kündigt an, sich hierzu kurzfristig mit der zuständigen Sozialdezernentin, Frau Stadträtin Beckedorf, in Verbindung zu setzen.

Frau Sufin sagt zu, den Wunsch von Bezirksratsherrn Höhne zur zügigen Kontaktaufnahme umgehend an die Leitung des Bereiches Stadterneuerung und Wohnen weiterzugeben.

Der 9. Sprecher findet, dass diese Menschen sich einfach nicht integrieren lassen wollen und eine Integration unter diesen Umständen schwierig sein wird. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bittet darum, bei Verallgemeinerungen vorsichtig zu sein. Der 10. Sprecher findet den Vorschlag von Bezirksratsfrau Dudda sehr gut, unangemeldet vor Ort aufzutauchen.

Auf Nachfrage der 11. Sprecherin teilt Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt mit, dass ursprünglich der Abriss des Schulgebäudes für 2019 angekündigt wurde. Sie vermutet unter Hinweis auf andere Bauvorhaben, dass sich die ursprüngliche Planung zeitlich verschieben wird. Sie sagt zudem, dass ihr laut Information der Verwaltung in der heutigen Sitzung kein Termin für den Abriss des Gebäudes benannt werden kann.

Der 12. Sprecher appeliert, dass diese Situation äußerst dringlich ist.

Bezirksratsfrau Loß ist daran interessiert zu wissen, wie hoch die aktuellen freien Belegungskapazitäten sind.

Frau Sufin sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bedankt sich für die Wortbeiträge und schließt die Einwohner*innenfragestunde um 19:15 Uhr.

Protokollantwort des Sachgebietes Unterbringung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover:

Die Landeshauptstadt Hannover hat derzeit (Stand: 25.04.2018) 136 freie belegbare Plätze in den Flüchtlingsunterkünften. Diese freien Plätze verteilen sich auf 14 verschiedene Unterkünfte. Teilweise handelt es sich dabei um einzelne freie Plätze in bereits belegten Mehrbettzimmer, die dementsprechend nur mit bestimmten Personengruppen (zum Beispiel allein reisenden Männern) belegt werden können. Gleichzeitig gibt es in 15 verschiedenen Unterkünften eine Überbelegung mit in der Summe 127 Personen. Die Verwaltung wird voraussichtlich im Zeitraum bis Ende Juli / Anfang August 2018 fünf weitere Flüchtlingsunterkünfte mit insgesamt rund 440 Plätzen in Betrieb nehmen. Im Jahresverlauf werden weitere drei Unterkünfte mit insgesamt rund 340 Plätzen dazu kommen. Im Jahresverlauf wird allerdings voraussichtlich auch mindestens eine Unterkunft mit derzeit 350 Plätzen geschlossen.

TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Stadtbahnstrecke A-West
- Ausbau der Empelder Straße
- Neubau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe

(Drucks. Nr. 0622/2018 mit 11 Anlagen)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt nimmt Bezug auf die Vorstellung der Planungen während der letzten regulären Sitzung des Stadtbezirksrates. Sie verweist auf vorliegende Verwaltungsvorlage und macht darauf aufmerksam, dass hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht wurde.

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 11 beigefügten Planunterlagen, die planrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke in der Empelder Straße einschließlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Eichenfeldstraße, Safariweg und Hermann-Ehlers-Allee sowie für den Neubau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern sind besonders Frauen und ältere Menschen auf die Nutzung von öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen. Ein barrierefreier Ausbau von Stadtbahnhaltestellen und der Verknüpfung zu korrelierenden Bushaltestellen bietet eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg in die Stadtbahnfahrzeuge und Busse.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen. Neben den Einbauten von Notruf- und Informationssprechzellen erhält der geplante Hochbahnsteig auch barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Kostentabelle

Da die Stadt Hannover für den Ausbau der Stadtbahnstrecke in der Empelder Straße einschließlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Eichenfeldstraße, Safariweg und Hermann-Ehlers-Allee sowie für den Neubau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe nicht als Maßnahmenträgerin auftritt, entstehen für die Stadt keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Region Hannover sieht vor, in den kommenden Jahren den von der Stadtbahnlinie 9 befahrenen Streckenabschnitt in der Empelder Straße auszubauen. Die von diesem Vorhaben betroffenen Haltestellen Eichenfeldstraße, Safariweg und Hermann-Ehlers-Allee sollen barrierefrei mit Hochbahnsteigen ausgerüstet und ein neuer P+R-Platz nahe der letztgenannten Haltestelle eingerichtet werden.

Abschnittsweise soll das stadteinwärtige Gleis auf einen besonderen Bahnkörper verlegt werden. Derzeit sind die drei betreffenden Haltestellen noch mit Niedrigbahnsteigen versehen. Im Jahr 2018 wird an der Haltestelle Am Soltekampe der erste Hochbahnsteig in Hannover-Badenstedt in Betrieb genommen. Für das Jahr 2021 ist die Fertigstellung des ersten Abschnittes in der Empelder Straße mit den Haltestellen Eichenfeldstraße und Safariweg vorgesehen. Im Jahr 2022 sollen die Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee sowie der P+R-Platz Auf dem Empelder Rahe den Fahrgästen zur Verfügung stehen, so dass der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn in Hannover-Badenstedt dann abgeschlossen ist.

Im Jahr 2014 fand zum Vorhaben eine Bürgerbeteiligung mit drei Terminen statt, bei der u. a. Workshops zu den Themen Stadtgestaltung, Stadtbahnnutzer/-innen, Individualverkehr und Gewerbetreibende durchgeführt wurden. Insgesamt wurde mit deutlicher Mehrheit die mit dieser Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegte Haltestellenkonstellation empfohlen.

2. Beschreibung der Maßnahme

Der zum Ausbau vorgesehene Streckenabschnitt befindet sich auf der Stadtbahnstrecke A-West in Hannover-Badenstedt zwischen den derzeitigen Haltestellen Eichenfeldstraße und Hermann-Ehlers-Allee (jeweils einschließlich) und hat eine Länge von ca. 1.100 m. Das Vorhaben folgt dem Verlauf der Empelder Straße auf dem Stadtgebiet von Hannover und geht auf Ronnenberger Stadtgebiet in die Berliner Straße über. Bisher liegen die Gleise im Abschnitt von der Haltestelle Eichenfeldstraße bis südlich der Einmündung Fränkische Straße in der Fahrbahn. Kurz vor der Straßenüberführung der B65 (Bückeburger Allee) über die Empelder Straße geht die Stadtbahn auf einen zweigleisigen besonderen Bahnkörper über. Hier liegt der stadtauswärtige Bahnsteig der Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee. Der stadteinwärtige Bahnsteig ist südlich der B65 angeordnet.

Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 1. Quartal 2017 nutzen je durchschnittlichem Werktag insgesamt rund 4.300 Fahrgäste die Haltestelle Eichenfeldstraße, 900 die Haltestelle Safariweg und 850 die Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee. Der Ein- und Ausstieg in bzw. aus den Stadtbahnen erfolgt heute an der Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige und an den Haltestellen Eichenfeldstraße und Safariweg über die Fahrbahn und somit ebenfalls nicht barrierefrei.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Szenarien für die künftigen Lagen der Haltestellen diskutiert. Im Ergebnis wurde an der Zahl von drei Haltestellen festgehalten, die im Vergleich zur heutigen Lage jeweils um etwa 170 m in stadtauswärtiger Richtung verschoben werden.

Es ist vorgesehen, zwei Planfeststellungsabschnitte zu bilden. Abschnitt 1 umfasst den Streckenabschnitt ab der heutigen Haltestelle Eichenfeldstraße bis zum derzeitigen stadt- auswärtigen Bahnsteig der Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee (ausschließlich). Abschnitt 2 erstreckt sich bis zur Einmündung der Eckermannstraße in die Berliner Straße.

Neben der Stadtbahnstreckenführung in Straßenmitte erfolgt auch der Ausbau der angrenzenden Fahrbahn und der beidseitigen Nebenanlage. Im Abschnitt zwischen Riecherstraße und Fränkische Straße ist aufgrund der geringen Querschnittsbreite weitestgehend eine straßenbündige Stadtbahnführung mit gleichzeitiger Kraftverkehrsnutzung auf den Gleisen erforderlich. Lediglich im Abschnitt zwischen Haus-Nr. 29 und Einmündung Burgundische Straße ist einseitig ein besonderer Bahnkörper vorgesehen. Der Radverkehr wird mittels Schutzstreifen entlang des Fahrbahnrandes geführt. Die Breite beträgt 1,50 m bzw. neben Parkstreifen 2,00 m. Die Schutzstreifen werden in Rot eingefärbt. In Bereichen mit genügend Breite sind Stellplätze und Baumpflanzungen im Seitenraum angeordnet. Beidseitig entlang der Grundstücksgrenzen verläuft der Gehweg mit einer Regelbreite von mind. 2,00 m.

Die in diesem Abschnitt befindlichen Kreuzungen werden mit Lichtsignalanlagen geregelt. Zusätzliche Fußgängerlichtsignalanlagen befinden sich an den Enden der Hochbahnsteigrampen, die nicht an eine Kreuzung oder Einmündung angrenzen.

Im weiteren Verlauf zwischen der Kreuzung Fränkische Straße und der Stadtgrenze mit Ronnenberg ist die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite deutlich größer. Daher ist in diesem Abschnitt auch ein beidseitiger besonderer Bahnkörper für die Stadtbahnführung vorgesehen. Der Kraftverkehr verläuft neben der mittigen Stadtbahnführung mit jeweils 2 Fahrstreifen in einer Breite von mind. 6,00 m. In diesem Abschnitt wird der Radverkehr beidseitig jeweils auf einem vorhandenen Radweg mit einer Regelbreite von 1,60 m hinter einem Baumstreifen geführt. Der vorhandenen beidseitigen Gehwege besitzen eine Regelbreite von ca. 2,00 m. Die Kreuzung B65 / Hermann-Ehlers-Allee ist lichtsignalgeregelt ebenso das südliche Bahnsteigende über die Hermann-Ehlers-Allee.

Im Zuge der Maßnahme werden insgesamt elf Bäume gefällt und 50 Bäume neu gepflanzt.

2.1 Haltestelle Eichenfeldstraße (Arbeitstitel Riechersstraße)

Ein barrierefreier Ausbau der heute zwischen Eichenfeldstraße und Lenther Straße gelegenen Haltestelle wäre in Bestandslage zwar möglich, aufgrund der angrenzenden Ladenlokale und Einfahrten jedoch sehr beengt. Daher wird der Hochbahnsteig weiter westlich im Anschluss an den Gleisbogen Badenstedter Straße / Empelder Straße angeordnet. Gegenüber der heutigen Lage wird die Haltestelle somit um 170 m stadtauswärts verschoben. Aufgrund des Namens der nächstgelegenen Querstraße erhält die Haltestelle als Arbeitstitel den Namen Riechersstraße.

Mit dem barrierefreien Ausbau erhält die Haltestelle Riechersstraße einen 70 m langen Mittelhochbahnsteig für den Einsatz von Zwei-Wagen-Zügen der Serie TW6000 sowie Drei-Wagen-Zügen der Serien TW2000 und, sobald alle weiteren Haltestellen der Linie 9 mit Hochbahnsteigen ausgerüstet sind, auch TW3000. Die Bahnsteighöhe liegt 81,5 cm über der Schienenoberkante. Mit einer Breite des Bahnsteigs von 4,09 m bis 4,12 m wird das Mindestmaß für Mittelhochbahnsteige eingehalten. An beiden Bahnsteigenden werden Rampen angeordnet. Der südliche Zugang liegt unmittelbar am Fußweg durch den Grünzug in Richtung Paul-Gerhardt-Kirche und ist über signalisierte Fußgängerüberwege barrierefrei zu erreichen. Die Querung der Gleisanlage erfolgt für blinde oder sehbehinderte Personen zusätzlich mit Hilfe einer optischen und akustischen Signalanlage. Am nördlichen Haltestellenzugang ist ebenfalls ein vergleichbar gesicherter Überweg über die Empelder Straße, unmittelbar an der Einmündung der Riechersstraße geplant.

Der Hochbahnsteig wird mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet und einschließlich der Zugänge mit taktilen und visuell wahrnehmbaren Leitelementen versehen.

An den Zugängen zum Bahnsteig der Stadtbahn werden an geeigneten Stellen auf den Nebenanlagen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Die genaue Lage der Fahrradbügel wird in der Ausführungsplanung festgelegt.

Für den Bau des Hochbahnsteiges müssen an dieser Stelle die Gleisachsen aufgeweitet werden. Die maximal 6 m breiten Fahrbahnen beidseits des Bahnsteigs werden von den Stadtbahnen und dem motorisierten Individualverkehr befahren. Zusätzlich wird für den Radverkehr in beiden Richtungen ein Schutzstreifen markiert.

Im südlichen Anschluss an den Hochbahnsteig erhält das stadteinwärtige Gleis einen besonderen Bahnkörper, der als Rasengleis ausgeführt wird. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m einschließlich des Schutzstreifens für Radverkehr. Das stadtauswärtige Gleis verbleibt in der Fahrbahn, Stadtbahn und Kraftfahrzeuge müssen sich den Verkehrsraum teilen. Als Ersatz für das entfallende Parken am Fahrbahnrand werden auf der westlichen Straßenseite Parkbuchten angelegt, welche durch Baumpflanzungen aufgelockert werden.

Beidseits der Empelder Straße ist abschnittsweise geringfügiger Grunderwerb erforderlich.

2.2 Haltestelle Safariweg

Am Knoten von Empelder Straße, Safariweg und Nibelungenweg endet der besondere Bahnkörper. Zur sicheren Verkehrsabwicklung wird der Knotenpunkt signalisiert und mit gesonderten Aufstellflächen zum Linksabbiegen für den Radverkehr versehen. Südlich des Knotenpunktes werden die heutigen gegeneinander versetzt angeordneten Richtungshaltestellen der Haltestelle Safariweg mit einem ebenfalls 70 m langen und 4,0 m breiten sowie 81,5 cm hohen Mittelhochbahnsteig zusammengefasst. Auch hier werden an beiden Bahnsteigenden Rampen angeordnet. Der nördliche Zugang liegt unmittelbar am Knotenpunkt Empelder Straße / Safariweg / Nibelungenweg und ist über signalisierte Fußgängerüberwege des Knotenpunktes barrierefrei zu erreichen.

Die Querung der Gleisanlage erfolgt für blinde und sehbehinderte Personen zusätzlich mit Hilfe einer optischen und akustischen Signalanlage. Am südlichen Haltestellenzugang ist ebenfalls ein vergleichbar gesicherter Überweg über die Empelder Straße geplant.

Der Hochbahnsteig wird mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet und einschließlich der Zugänge mit taktilen und visuell wahrnehmbaren Leitelementen versehen.

An den Zugängen zum Bahnsteig der Stadtbahn werden an geeigneten Stellen auf den Nebenanlagen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Die genaue Lage der Fahrradbügel wird in der Ausführungsplanung festgelegt.

Vergleichbar mit der Haltestelle Riechersstraße liegen die Gleise auch im Haltestellenbereich Safariweg in den 6,0 m breiten Fahrbahnen, auf denen jeweils ein Schutzstreifen für den Radverkehr markiert wird.

Südlich des Hochbahnsteiges Safariweg verläuft das stadteinwärtige Gleis wiederum auf besonderem Bahnkörper mit Ausführung als Rasengleis. Das stadtauswärtige Gleis verbleibt in der Fahrbahn, Stadtbahn und Kraftfahrzeuge müssen sich den Verkehrsraum teilen.

Am westlichen Fahrbahnrand werden einzelne, von Baumpflanzungen aufgelockerte Parkbuchten angelegt.

Grunderwerb ist in diesem Bereich nicht erforderlich.

Am Knoten Empelder Straße / Fränkische Straße / Namibia Allee wird eine Signalisierung eingerichtet. Im südlichen Anschluss geht der Schutzstreifen für Radfahrer der stadtauswärtigen Fahrbahn auf den vorhandenen Hochbordradweg über. Etwa 50 m später gilt dies auch für die östliche Fahrbahnseite.

Kurz vor dem heutigen stadtauswärtigen Niedrigbahnsteig der Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee beginnt ein als Rasengleis ausgeführter besonderer Bahnkörper in Mittellage für beide Richtungsgleise, bevor der Planfeststellungsabschnitt 1 am Knoten mit der Hermann-Ehlers-Allee endet.

2.3 Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee

Unmittelbar südlich der Überführung der B65 (Bückeburger Allee) über die Empelder Straße werden die heutigen gegeneinander versetzt angeordneten Richtungsbahnsteige der Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee in einem 70 m langen und zwischen 4,25 und 5,60 m breiten Mittelhochbahnsteig zusammengefasst. Die Bahnsteighöhe beträgt 81,5 cm über Schienenoberkante. Grund für die über dem Standard liegende Breite ist die Anforderung, die nördliche Zugangsrampe als eingeschobene Rampe auszuführen und damit die Gesamtlänge von Bahnsteig und Zugangsrampen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. An beiden Bahnsteigenden werden Rampen angeordnet.

Der stadtauswärtige Bahnsteig der Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee verschiebt sich um etwa 135 m, der stadteinwärtige verbleibt an der alten Position.

Der nördliche Zugang liegt unmittelbar am Knoten Empelder Straße / Hermann-Ehlers-Allee / Zufahrt zur B65 und ist über signalisierte Fußgängerüberwege barrierefrei zu erreichen. Der südliche Zugang liegt unmittelbar an der Einmündung der Eichendorffstraße in die Berliner Straße und ist ebenfalls signalgesichert barrierefrei zu erreichen. Ein Teil der Zugangsrampe liegt bereits auf Ronnenberger Stadtgebiet. Die Querung der Gleisanlage erfolgt an beiden Zugängen für blinde und sehbehinderte Personen zusätzlich mit Hilfe einer optischen und akustischen Signalanlage.

Der Hochbahnsteig wird mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet und einschließlich der Zugänge mit taktilen und visuell wahrnehmbaren Leitelementen versehen.

An den Zugängen zum Bahnsteig der Stadtbahn werden an geeigneten Stellen auf den Nebenanlagen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Die genaue Lage der Fahrradbügel wird in der Ausführungsplanung festgelegt.

Zum Bau des Hochbahnsteiges Hermann-Ehlers-Allee werden an dieser Stelle die Gleisachsen auseinandergezogen, was insbesondere auf der Ostseite zu geringen Verschiebungen der Fahrbahnen führt. Südlich der Haltestelle werden die Gleise wieder zusammengeführt und schließen an den bestehenden besonderen Bahnkörper in Schotterbauweise an.

2.4 P+R-Platz Auf dem Empelder Rahe

Westlich der Berliner Straße ist in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee die Anlage eines P+R-Platzes mit 70 PKW-Stellplätzen, davon zwei für Menschen mit Behinderung sowie mit fünf Plätzen für Krafträder vorgesehen. Die dafür benötigte Fläche liegt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und grenzt unmittelbar an den Damm der B65 (Bückeburger Allee). Sie verfügt über eine sehr gute Anbindung an das übergeordnete Straßennetz.

Erschlossen wird das Areal über die Margot-Matthias-Straße, so dass auf separate Zu- und Abfahrten von/zur Berliner Straße verzichtet werden kann. Zur optischen Abgrenzung ist ein mit Bäumen und Sträuchern bepflanzter Grünstreifen zwischen dem P+R-Platz und der Margot-Matthias-Straße geplant. Der Verkehr wird entgegen dem Uhrzeigersinn mittels Einbahnstraßenregelung geführt, so dass sowohl die Einfahrt als auch die Ausfahrt möglichst nah zur Berliner Straße angeordnet sind. Dadurch wird das auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Margot-Matthias entstehende Wohngebiet nicht durch An- und Abfahrten sowie Parksuchverkehre belastet.

3. Kosten und Finanzierung

Für den Ausbau der Stadtbahnstrecke in der Empelder Straße einschließlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Eichenfeldstraße, Safariweg und Hermann-Ehlers-Allee sowie Bau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe plant die infra, im Mai 2018 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) einen Finanzierungsantrag zur Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz zu stellen. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

Für das Ausbauprojekt Empelder Straße betragen die Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung der infra von September 2017 insgesamt rund 15,7 Mio. €. Davon sind voraussichtlich bis zu 6,5 Mio. € von der Region zu tragen.

4. Beteiligung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Hannover wurde an der Planung beteiligt. Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen wie z. B. rollstuhl- und rollatorfahrende Menschen, Senioren*innen und Personen mit Kinderwagen wird durch den Bau von Hochbahnsteigen erheblich verbessert. Aber auch blinden und sehbehinderten Personen wird durch entsprechend ausgerüstete Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen (Blindensignalgeber) sowie durch taktile Leitstreifen an den Furten und auf den Bahnsteigen der Einstieg erleichtert.

5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) in enger Abstimmung mit der Region Hannover, der LHH, der Stadt Ronnenberg und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe.

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens seine Einwände vorbringen. Die NLStBV wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, Anfang 2019 mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Die Inbetriebnahme der Hochbahnsteige Riechersstraße und Safariweg einschließlich des Streckenausbaus im Planfeststellungsabschnitt 1 soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 erfolgen.

Für 2022 ist die Fertigstellung des Streckenabschnitts 2 mit dem Hochbahnsteig Hermann-Ehlers-Allee sowie dem P+R-Platz Auf dem Empelder Rahe geplant.

Für die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien auch entscheidend, dass die Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden können und dass die Zuwendungsbescheide der LNVG rechtzeitig vorliegen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bittet um Abstimmung unter Beachtung der soeben beschlossenen Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1022/2018.

Einstimmig einschließlich der beschlossenen Änderungen aus TOP 3.1.1.

TOP 3.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0622/2018:
Stadtbahnstrecke A-West
(Drucks. Nr. 15-1022/2018)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadbezirksrat möge beschließen:

1. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird der Radverkehr in der gesamten Empelder Straße beidseitig auf gesonderten Radwegen geführt.

2. Die Haltestelle Hermann-Ehlers-Allee wird in Margot-Matthias-Straße umbenannt.

Begründung:

Zu 1.: In eine Straße mit Tempo 50 gehören von der Fahrbahn abgetrennte Radwege, zumal wenn es sich auch um einen Schulweg handelt. Die geplanten Schutzstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen überfahren werden und können deshalb ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende darstellen. Gerade wenn mehr Menschen zum Radfahren ermuntert werden sollen, brauchen wir Wege, die ein hohes Sicherheitsgefühl vermitteln. Zwischen Tempo 50 fahrendem Verkehr und den Türen parkender Autos - wie stadtauswärts vorgesehen - stellt sich dieses nicht ein.

Wie der Verwaltungsausschuss Anfang März einstimmig beschlossen hat, sind getrennte Radverkehrsanlagen Fahrradschutzstreifen vorzuziehen, wenn es die Breite des Verkehrsraums ermöglicht. Die engste Stelle des Straßenquerschnitts liegt in Höhe der geplanten Haltestelle Riechersstraße. Für die nach stadtauswärts führende Fahrbahn würden dort einschließlich des überfahrbaren Gleisbereichs 3,59 Meter bzw. 4,09 Meter bleiben, je nachdem ob der Radweg 2 Meter oder 1,50 Meter breit angelegt würde.

Zu 2.: Die Benennung nach einer Querstraße, die im Bereich der Haltestelle einmündet, ist zielführender als die Namensgebung nach der Hermann-Ehlers-Allee, deren Einmündung zukünftig außerhalb des Haltestellenbereichs liegen wird.

Bezirksratsherr Rosenzweig stellt zum Thema „Sicherheit für Radfahrer*innen“ klar, dass er sich als Radfahrer auf einer Tempo 50 Straße im fließenden Verkehr zwischen parkenden Autos nicht sicher fühlt und das Gremium sich gut überlegen sollte, ob man an den bisherigen Plänen festhalten will.

Bezirksratsfrau Dudda vermisst entsprechendes Bildmaterial zum Änderungsantrag. Sie entgegnet, dass sich Fachleute der infra mit diesen Fragen beschäftigt haben und sie nicht erkennen kann, warum das vorgestellte Konzept verändert werden sollte. Unabhängig davon unterstützt sie das Thema Sicherheit voll und ganz. Bezirksratsherr Rosenzweig teilt mit, dass der vorhandene Straßenraum ausreicht, um einen Radweg (aufgepflasterter Bereich) dort einrichten zu können. Bezirksratsherr Hirche findet den Vorschlag eines aufgepflasterten Radweges nicht schlecht und signalisiert Unterstützung. Bezirksratsherr Egyptien erläutert, dass bei Umsetzung des Antrages eine Restfahrbahnbreite von 3,59 Meter bis 4,09 Meter verbleiben würde und ein aneinander vorbei Fahren von zwei Kraftfahrzeugen (maximal 2,50 Meter breit) nicht mehr möglich wäre. Bezirksratsherr Höhne bittet um getrennte Abstimmung.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt macht auf den weiteren Gremienumlauf und die damit einhergehende Zuständigkeit des Rates aufmerksam. Sie bittet um Einzelabstimmung.

Unterpunkt 1:
8 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 5 Enthaltungen

Unterpunkt 2:
7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 3.2.
Beihilfe für eine städtepartnerschaftliche Begegnung des Vereins zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V.
(Drucks. Nr. 15-0879/2018 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt stellt die vorliegende Drucksache kurz vor.

Antrag,

zu beschließen, dem Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V. eine Beihilfe in Höhe von 1.400,00 € für die in der Zeit vom 05.10.2018 bis zum 08.10.2018 durchzuführende partnerschaftliche Begegnung zu gewähren.

Die städtischen Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 18 bei 18620011 - 42712000 "Pflege partnerschaftlicher Beziehungen des Stadtbezirkes Ahlem-Badenstedt-Davenstedt" - zur Verfügung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die von der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus, da die partnerschaftliche Begegnung allen Geschlechtern zugute kommt.

Begründung des Antrages

Der Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V. hat mit anliegendem Schreiben vom 27.03.2018 die Gewährung einer Beihilfe beantragt. Analog der Richtlinien über die Förderung von städtepartnerschaftlichen Begegnungen kann eine Beihilfe in Höhe von 1.400,00 € gewährt werden.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bittet um Abstimmung.

Ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.1.1.
Neugestaltung der Stadtzufahrt Ahlem/Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 15-0821/2018)

Bezirksratsherr Rosenzweig liest die Anfrage vor.

Mit Beschluss vom 10.03.2016 beauftragte der Bezirksrat die Verwaltung, einen Plan zur Neugestaltung der Stadtzufahrt im Zuge der Heisterbergallee vorzulegen. Ziel ist die Neugestaltung des Ortseingangs bis zur Gartenstraße, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, die die Heisterbergallee zwischen den drei Einzelhandelsmärkten überqueren.

In ihrer Entscheidung stellte die Verwaltung dar, dass sie dem Antrag folge und eine Planung erarbeite. Allerdings stünden keine Finanzmittel für die bauliche Umsetzung zur Verfügung. Deshalb stellte der Bezirksrat einen entsprechenden Haushaltsantrag. Der Rat beschloss daraufhin, die notwendigen Mittel in die Finanzplanung ab 2019 aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der Sachstand der Planung und wann wird diese im Bezirksrat vorgestellt?

2. Warum wurde der genannte Straßenbereich trotz der vorgesehenen Umgestaltung kurz vor Ostern neu asphaltiert?

3. Für wann ist die Realisierung der Neugestaltung geplant?

Herr Öktem beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Die Planungen laufen und sollen im 3. Quartal 2018 abgeschlossen werden. Die Vorstellung der Ergebnisse bzw. eines Umsetzungsvorschlags in Form einer Drucksache ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen.

Zu 2.: Die im Frühjahr 2018 durchgeführte Erhaltungsmaßnahme aus dem städtischen Deckenprogramm war aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich und technisch geboten.

Zu 3.: Die bauliche Realisierung zur Neugestaltung der Ortseinfahrtsituation und zur Verbesserung der Überquerbarkeit soll in der ersten Jahreshälfte 2019 erfolgen.

TOP 4.2.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 4.2.1.
Meldepflichtige Krankheiten
(Drucks. Nr. 15-0720/2018)

Bezirksratsherr Hirche trägt die Anfrage vor.

Da viele meldepflichtigen Krankheiten laut dem „Infektionsepidemiologischen Jahrbuch“ des Robert-Koch-Instituts für den Raum Niedersachsen in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich immense Steigerungsraten aufweisen, fragen wir uns, wie groß die Gefahr für die Bürger Hannovers, diejenigen, „die schon länger hier leben“, ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele der meldepflichtigen Erkrankungen wurden in unserem Stadtbezirk gemeldet?

2. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die betroffenen Personen?

Herr Öktem beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Hier liegt die Zuständigkeit nicht bei der Landeshauptstadt Hannover, sondern bei der Region Hannover.

Die Regionsverwaltung teilte uns mit, dass meldepflichtige Erkrankungen von der Region Hannover mit der (vom Ministerium vorgegebenen) Meldesoftware „Survnet“ an das Robert-Koch-Institut übermittelt werden.

Die Zahlen für die meldepflichtigen Krankheiten werden ausschließlich für das gesamte Regionsgebiet (also Stadt und Umland) erfasst.

Valide Zahlen für das Regionsgebiet für die angefragten Krankheiten sind:







2014
2015
2016
Hepatits B
7
20
4
Hepatitis E
21
16
39
Malaria
0
0
0
Syphilis
0
0
0

Zu 2.: Ergänzend zu der Antwort zu Frage 1 teilte uns die Region Hannover mit, dass ein Aufenthaltsstatus nicht erfasst wird.

TOP 4.3.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 4.3.1.
Sozioökonomische Untersuchung am Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0823/2018)

Bezirksratsfrau Grammel verliest ihre Anfrage.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 15.03.2018 wurden die Ergebnisse der sozioökonomischen Untersuchungen am Davenstedter Marktplatz vorgestellt. Laut dem Bericht lebt dort ein hoher Anteil der Bevölkerung von Transferleistungen. Der Anteil soll 60% betragen, darunter viele Familien.

628 Minderjährige (0 bis 17 Jahre) leben in Davenstedt von Transferleistungen (siehe Informationsdrucksache Nr. 2417/2017). Das waren 34,3% der Leistungsempfängerinnen und -empfänger in Davenstedt. Für das gesamte Stadtgebiet betrug die Quote 28,7% (Ende 2016). Kinder und Jugendliche, die in Armut oder einkommensschwachen Familien aufwachsen, erfahren kulturellen und sozialen Ausschluss aus der Gesellschaft mangels monetärer Ausstattung. Ihr Schul- und Bildungsweg ist von Chancenungleichheit gegenüber Kindern und Jugendlichen aus Familien, denen mehr Einkommen zur Verfügung steht, geprägt.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche (0 bis 17 Jahre) leben im Bereich des Davenstedter Marktplatzes in Familien, die Transferleistungen (SGB II, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag) beziehen?

2. Wie hoch ist aktuell die Quote im Verhältnis zu den gesamten Transferleistungsbezieherinnen und -beziehern am Davenstedter Marktplatz?

3. Können die Kinder und Jugendliche auf zielgruppenspezifische kostenlose Angebote in ihrem Wohngebiet, wie z. B. Sportgutscheine, tägliches Mittagessen, regelmäßige Hausaufgabenhilfe, etc. zurückgreifen?

Frau Sufin beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Ende Dezember 2016 bezogen im Untersuchungsgebiet rund um den Davenstedter Markt 320 Kinder und Jugendliche Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG).

Das waren 55,7 % der dort lebenden Minderjährigen (zum Vergleich: im Stadtteil Davenstedt insgesamt: 34,3 %, Landeshauptstadt Hannover insgesamt: 28,7 %). Die Anzahl der Wohngeld- und Kinderzuschlagbeziehenden ist auf dieser räumlichen Ebene nicht darstellbar und auch nicht Gegenstand des hannoverschen Transferleistungs- bzw. Armutsindikators.

Zu 2.: Bezogen auf die gesamte Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im oben genannten Untersuchungsgebiet umfasst die Anzahl der Transferleistungsbeziehenden 956 Personen (36 % der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung insgesamt, Ende Dezember 2016).

Zum Vergleich: im Stadtteil Davenstedt insgesamt: 17,5 %, Landeshauptstadt Hannover insgesamt: 16,1 %. Demzufolge waren rund ein Drittel der Transferleistungsbeziehenden am Davenstedter Markt im Alter von 0 bis 17 Jahren (33,5 %).

Zu 3.: Den betreffenden Kindern und Jugendlichen stehen - wie allen anderen transferleistungsbeziehenden Minderjährigen in anderen Quartieren auch - Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Vergünstigungen durch den HannoverAktivPass zu. Diese werden auch von den Minderjährigen und ihren Familien im Untersuchungsgebiet in Anspruch genommen.

In unmittelbarer Nähe des Davenstedter Marktes befindet sich der vom Kreisjugendwerk der AWO betriebene Jugendtreff Desperados. Die Alterszielgruppen sind zum einen Kinder von 10 bis 14 Jahren (circa 65 Kinder, 75 % Migrationsanteil, Anteil Jungen/Mädchen 50/50) und Jugendliche von 14 bis18 Jahren (circa 45 Jugendliche, 80% Migrationsanteil, Jungen/Mädchen 70/30). Darüber hinaus gibt es auch eine kleinere Gruppe von Kindern im Alter von 8 bis 9 Jahren. Seit 2014 besuchen auch Geflüchtete im Alter von 16 bis 22 Jahren den Jugendtreff und im Rahmen der aufsuchenden Arbeit erweitert sich die Zielgruppe auf junge Erwachse über 18 Jahren. Aufgrund des Migrationsanteils bei beiden Alterszielgruppen verstehen sich alle Aktionen auch als Integrationsarbeit.

Zur allgemeinen Angebotsstruktur zählen neben der offenen Gruppenarbeit, Projekte, geschlechtsspezifische Angebote, Ferienfreizeiten und informelle Bildungsarbeit. Schwerpunkte bilden Sport- und Bewegungsangebote, erlebnispädagogische sowie kulturelle Angebote wie Musik, Tanz, Theater und Kreativität, Ernährung, Medienarbeit und Schulförderung. Bei der Zielgruppe der 14- bis 18-Jährigen und über 18-Jährigen bildet das Thema Berufsorientierung einen weiteren Schwerpunkt innerhalb der Angebotsstruktur.
Darüber hinaus gibt es in unmittelbarer Nähe keine Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Die nahegelegene Ganztagsschule Friedrich-Ebert-Schule bietet den Schüler*innen ein Mittagessen an. Leistungsberechtigte Schüler*innen können dort für einen Euro ein Mittagessen bekommen. Eine hausaufgabenunterstützende Hilfe wird im Rahmen der Lernzeit des Ganztages angeboten.

Nach Auskunft des Kooperationspartners der Ganztagsschule, dem Kreisjugendwerk der AWO, wird das Angebot gern angenommen und hat auch noch freie Kapazitäten zur Aufnahme weiterer Schüler*innen.

Bezirksratsfrau Grammel findet dass es schön wäre, wenn die Sportvereine im Stadtbezirk bei der Annahme der Sportgutscheine mitmachen würden. Bezirksratsfrau Dudda sagt, dass beispielsweise der Badenstedter Sport-Club e.V. diese Sportgutscheine annehmen würde. Bezirksratsfrau Klebe-Politze ergänzt, dass Sportgutscheine sehr gut von vielen Nutzer*innen und vielen Sportvereinen angenommen werden.

TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
aus der Stadtbezirksratssitzung vom 15.03.2018

TOP 5.1.1.
Einrichtung eines Bürgeramtes in den Räumen der Davenstedter Sparkassenfiliale
(Drucks. Nr. 15-0601/2018)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, zu prüfen, ob in den Räumen der Sparkassenfiliale in Davenstedt die Einrichtung eines Bürgeramtes möglich ist, nachdem die Filiale aufgegeben sein wird.

Begründung:

Die Sparkassenfiliale am Davenstedter Marktplatz wird schließen. Sie ist im Eigentum der jetzigen Nutzerin. Im Hinblick auf die drohende weitere Verwaisung des Marktplatzes erscheint es sinnvoll, für das Gebäude ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird daher beauftragt, zu prüfen, ob nach Aufgabe der Filiale dort die Einrichtung eines Bürgeramtes möglich ist. Die bestehenden Bürgerämter Hannovers sind zum Teil überlastet. Um lange Wartezeiten zu umgehen, müssen Einwohnerinnen und Einwohner vorab umständlich telefonisch oder per Mail einen Termin erbitten. Ein zusätzliches Bürgerbüro in Davenstedt würde zur Entlastung beitragen und Bürgerinnen und Bürger schneller und direkt vor Ort bedienen.

Die Einrichtung eines Bürgeramtes in der Sparkassenfiliale schafft auch die Voraussetzung, den Davenstedter Marktplatz als Anziehungspunkt zu erhalten und den mehr als 30.000 Menschen, die in den Stadtteilen Ahlem, Badenstedt und Davenstedt leben, einen bürgerfreundlichen Service anzubieten. Auch trägt der Prüfantrag dem Konzept "Mein Quartier 2030" Rechnung. In der ersten Phase der Planung konnten die teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner Anregungen und Ideen einbringen. Der Wunsch nach einem Wohnumfeld, das Dienstleistungen wie Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten und Behördenangelegenheiten vor Ort bietet, war groß.

Bezirksratsherr Stamer findet, dass der Antrag so nicht durchgeführt werden sollte. Vielmehr sollte der Davenstedter Markt belebt werden, beispielsweise durch ein Nachbarschaftstreffen. Er signalisiert Ablehnung durch die CDU-Fraktion. Bezirksratsfrau Klebe-Politze signalisiert Zustimmung der SPD-Fraktion, da es sich um einen Prüfauftrag handelt.

Bezirksratsherr Hirche findet, dass der Antrag gut gemeint ist. Er entgegnet allerdings, dass er sich den Ausführungen des Bezirksratsherrn Stamer anschließen und den Antrag ablehnen wird. Bezirksratsfrau Dudda merkt an, dass es Bürgerämter in Linden, Ricklingen und Herrenhausen gibt, die von allen Bürger*innen genutzt werden können. Bezirksratsherr Egyptien findet den Antrag nicht verkehrt und signalisiert Zustimmung.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bittet um Abstimmung.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Errichtung eines Stadtteilzentrums am Davenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-0844/2018)

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge im Rahmen der Sanierungsgebiete im Programm „Soziale Stadt“ prüfen, ob aus Städtebauförderungsmitteln ein barrierefreies, multifunktionelles und integratives Stadtteilzentrum am Davenstedter Markt für unseren Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichtet werden kann.

Begründung:

Dieser Stadtteil Davenstedt liegt in sehr reizvoller Umgebung unseres Stadtbezirks. Es wohnen im direkten Umfeld etwa 3.000 Einwohner, davon etwa 700 Bürger aus anderen Nationalitäten. Das Terrassenhaus, soziale Wohnungen aber auch Privatbesitzer von Reihen-, Zwei- und Einfamilienhäuser prägen das Bild dieses Stadtteils. Es ist ein bei den Bewohnern sehr beliebter Ort mit wenig Zuwachs oder Fluktuation. Wie bereits bekannt, verödet derzeit der Kern des Stadtteils Davenstedt um den Marktplatz, der als sozialer Brennpunkt gewertet wird. Neue Konzepte zur Verbesserung dieser Wohnverhältnisse fehlen. Aufgrund dessen beauftragen wir die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zu prüfen, ob am Davenstedter Markt ein neues lebendiges, barrierefreies, multifunktionelles und integratives Zentrum für Stadtteil Bildungs- und Kulturarbeit als Begegnungsort für alle Bürger aller Altersstufen errichtet werden kann.

Der Davenstedter Markt ist ein idealer Standort für einen Stadtteilzentrum als Verbindungs-Treffpunkt, der stark durch Felder, Sportanlagen und Schrebergartenkolonien abgeschnittenen und voneinander getrennten Stadtteilen Ahlem und Badenstedt. Es gibt in unserem Stadtbezirk zwar mehrere Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sowie Angebote für Stadtteilmütter und für Senioren oder Sportangebote in den Sportvereinen. Unser Stadtbezirk braucht jedoch ein Stadtteilzentrum als Begegnungsort für die Bewohner aller Altersstufen mit integrativen Konzepten und Angeboten sowohl für Erwachsene als auch für Familien. Die Anwohner des Stadtbezirks müssen sich immer wieder an die Angebote im Stadtzentrum orientieren, da unsere Stadtteile von zentralen Bildungsangeboten durch Lindener Hafen und Schnellweg abgeschnitten sind. Diese Situation erzeugt kein Gemeinschaftsgefühl vor Ort.

Es mangelt derzeit in unserem Stadtbezirk an ausreichenden Räumlichkeiten für

ü gute Bildungs- und Kulturelle Angebote für Erwachsene,
ü Frauenspezifische Angebote für Gesundheit und Fitness,
ü geeignete Räume für Kurse, Tagungen, Seminare oder Lerngruppen
ü große Räume für Ausstellungen, Lesungen oder Veranstaltungen und
ü dauerhafte Begegnungsorte für integrative Angebote und Projekte erwachsener Migranten.

Die vorhandenen Räumlichkeiten in Plantage und in der Bücherei sind nicht ausreichend für eine Erweiterung um derartige Angebote für Erwachsene zu bieten. In einem Stadtteilzentrum könnten vorhandene, weit auseinanderliegende Angebote aus Ahlem, Badenstedt und Davenstedt zusammengeführt werden und eine erfolgreiche vernetzte Stadtteilarbeit stattfinden.

Weitere Möglichkeiten eines Stadtteilzentrums im Davenstedter Markt wären, Räume für ein Bürgerbüro, für Empfänge und größere Bürgerversammlungen zu schaffen. Diese Räume könnten aber auch für Feste und sonstige Aktivitäten an Stadtteilbewohner angemietet werden. Ein Stadtteil-Café würde sicherlich gerne angenommen werden. Die grüne Lunge an der Fösse wird von den Stadtteilbewohnern gerne benutzt.

Ein gelungenes Beispiel für eine Umsetzung ist das Stadtteilzentrum KROKUS am Kronsberg. Für Besucher aus dem Umland wäre dieses Stadtteilzentrums mit der Buslinie #581 und aus anderen Stadtteilen mit der Buslinie #120 unmittelbar erreichbar. Allerdings muss die Transportverbindung Nordwest-Südwest im Stadtteil verbessert bzw. weiterhin gewährleistet werden.

Im Rahmen der Sanierungsgebiete im Programm „Soziale Stadt“ könnte man hierdurch erreichen, dass aus Städtebauförderungsmittel eine Verbesserung des Angebots an bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der Lebenssituation erwachsener, alter, ausländischer und behinderter Menschen im Stadtteil ermöglicht wird.

Bezirksratsherr Egyptien sieht Probleme bei der räumlichen Umsetzung.

Der Antrag wird auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 5.3.1.
Partielle Einbahnstraße Siegfriedplatz-Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-0881/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Hirche trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, Einbahnstraßen an folgenden Straßenstellen einzurichten:

a) „Siegfriedplatz“: Vom „Kriemhildenweg“ bis „Kriemhildenweg“

b) „Siegfriedweg“: Vom „Kriemhildenweg“ bis „Siegfriedplatz“

Begründung:

Handlungsbedarf:

a) Die schlechte Einsicht der Einmündung von dem „Kriemhildenweg“ in den „Siegfriedweg“ und den „Siegfriedplatz“ durch die Bepflanzung des „Siegfriedplatz“ führt zu einer stark erhöhten Unfallgefahr. Anwohner berichten über häufige Beinahezusammenstöße an den Einmündungen von „Siegfriedweg“ / „Siegfriedplatz“ in den „Kriemhildenweg“.

b) Bei parkenden Autos ist eine Begegnung zweier Autos kaum möglich.

Lösung:

a) Die Einbahnstraßenregelung ist die kostengünstigste Alternative.

b) Bremsschwellen erhöhen die Sturzgefahr für Radfahrer und für Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit die Gefahr aufzusetzen.

c) Die Richtung gegen den Uhrzeigersinn folgt dem gewohnten Parkverhalten der Anwohner.

Bezirksratsherr Egyptien stellt als Einzelvertreter den Geschäftsordnungsantrag, vorliegenden Antrag in die Fraktionen zu ziehen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag.

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsherrn Egyptien (Einzelvertreter - PIRATEN) für die Vertagung des Tagesordnungspunktes:

10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - ohne Bezirksratsfrau Eggers

Der Antrag wird vertagt und in der nächsten Sitzung weiter behandelt.

TOP 5.3.2.
Distanzierung von weiblicher Genitalbeschneidung
(Drucks. Nr. 15-0882/2018)

Bezirksratsherr Hirche trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, sich von der relativierenden Aussage von Justizministerin Barley, dass wenn die weibliche Genitalbeschneidung religiös begründet werden würde, diese wie die männliche zu gestatten sei, entschieden zu distanzieren, eine weibliche Genitalbeschneidung bedingungslos zu verurteilen und sich dafür einzusetzen, eine weibliche Genitalbeschneidung für Ärzte meldepflichtig zu machen und weibliche Genitalbeschneidung mit allen justiziablen Mitteln mit voller Härte zu verfolgen.

Davon abgesehen, dass das Grundgesetz sich nicht den Religionen anpassen darf, wie am 20.12.2012 mit § 1631 d BGB geschehen, sondern dass Religion, wenn sie in unserem Rechtssystem agieren wollen, sich unserem Grundgesetz zu unterwerfen haben - wer weiß was noch für Religionen auftauchen, die sich dann auf Artikel 3 Grundgesetz berufen, um ihren Kindern noch viel Schlimmeres anzutun - , wird die weibliche Genitalbeschneidung auch im Islam mit drei Fatwas verboten. Der Großmufti Ägyptens in seiner Fatwa aus 2006: „Weibliche Genitalbeschneidung ist eine ererbte Unsitte […] ohne textliche Grundlage im Koran“.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze signalisiert Ablehnung der SPD-Fraktion und begründet die Ablehnung wörtlich mit Hilfe nachstehender Stellungnahme:

„Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind hier im Bezirksrat ja schon einiges von der AfD gewohnt. Ausgrenzung von Minderheiten, Unterstellungen, schüren von Fremdenfeindlichkeit und vieles mehr!

Und alles unter dem Deckmantel des bürgerlichen des vermeintlichen Schützers der Rechtsstaatlichkeit. Fehlinterpretationen können jedem passieren, für böswillige Verdrehungen und Unterstellungen muss man hingegen Verantwortung übernehmen.

Hier wird der Eindruck erweckt, als würde eine Bundesministerin die Genitalbeschneidung von Frauen rechtfertigen und als würde damit die gesamte Bundesregierung eine Kehrtwende vollziehen.

Das ist nicht der Fall und deswegen ist dieser Antrag nicht nur inhaltlich falsch, sondern eine Unverschämtheit, ja eigentlich schon ein Hetzangriff auf die Legislative. Die Bundesjustizministerin hat sich zu keinem Zeitpunkt von der gesetzlichen Grundlage in Deutschland entfernt.

Sie hat sich in dem Zeitungsinterview in „der Zeit“ klar Stellung bezogen und deutlich gesagt, dass der Staat das Recht setzt und niemand anders! Und der Staat hat das Recht gesetzt und Genitalbeschneidung in Deutschland ist verboten!

Die von der AfD erhobene Unterstellung der „relativierenden Aussage zur Genitalbeschneidung“ bezieht sich auf eine rein rechtstheoretische Frage! Und die rechtstheoretische Frage hat sich mit einem höchstrichterlichen Urteil zur Beschneidung von Jungen beschäftigt. Hier wurde festgestellt, dass diese Beschneidung religiös begründet sei und damit keine Körperverletzung.

Die Zeitung hat Frau Barley daraufhin befragt, ob das auch für die Genitalbeschneidung gelten würde. Frau Barley hat klar gesagt, dass hier der Rechtsrahmen gilt und es sich nicht um eine religiös begründete Beschneidung, sondern Körperverletzung handelt. Und weiter hat sie aufgeführt, dass das eine rechtstheoretische Debatte ist!

Wie man hieraus eine Relativierung oder gar Zustimmung versuchen kann bleibt mir schleierhaft. Die AfD betreibt in gewohnter Weise Verunglimpfung und Verunsicherung.

Wir werden derart unsinnige Anträge nicht unterstützen, weil sie jeder Grundlage entbehren.“

Bezirksratsfrau Dudda ist erschüttert über diesen Antrag und findet, dass er Antragsinhalt an den Haaren herbeigezogen ist. Sie unterstreicht die fehlende Zuständigkeit des Stadtbezirksrates.

Bezirksratsherr Hirche bittet um Sachlichkeit und hält fest, dass die dargestellte Problematik tatsächlich existiert und somit real ist. Er verabscheut die Beschneidung von Mädchen und Frauen.

Bezirksratsherr Egyptien kritisiert, dass Aussagen dieser Art als Meinung zu kennzeichnen sind - auch auf rechtspopulistischen Internetseiten. Die Behauptung, dass diese Aussage von Frau Barley getroffen wurde, findet er schlichtweg erlogen. Er signalisiert seine Ablehnung.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0883/2018 mit 2 Anlagen)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt stellt die interfraktionellen Zuwendungsanträge vor und begründet sie.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2018-17-STBR11
Empfänger/in: Turnverein Badenstedt e.V.
Verwendungszweck: Zuschuss für ungedeckte Fahrtkosten
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

2. Antrag Nr. 2018-18-STBR11
Empfänger/in: Freiwillige Feuerwehr Badenstedt
Verwendungszweck: Ferienfreizeit 2018 - Sommerferien in Polen
Zuwendungsbetrag: 2.541,50 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2018 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt bittet um Einzelabstimmung.

Abstimmungsergebnisse über die interfraktionellen Zuwendungsanträge
Nrn. 2018-17-STBR11 und 2018-18-STBR11:
Jeweils einstimmig


Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt schließt die Sitzung und wünscht allen Anwesenden einen guten Heimweg.


Für das Protokoll:



Rainer Göbel Adem Öktem
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer