Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 18.04.2018

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07. - Datum 31.07.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 18. April 2018,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.45 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Behmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)
Bezirksratsherr Küßner (CDU) 18.00 - 20.30 Uhr
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Weinem (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz Fachbereich Personal und Organisation
Herr Berger Fachbereich Personal und Organisation
Frau Ballmüller Fachbereich Tiefbau 18:00 - 20:05 Uhr
Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement 18:00 - 19:40 Uhr
Frau Bussenius Fachbereich Tiefbau 18:00 - 20:45 Uhr
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung 18:00 - 19:35
Herr Rauhaus Fachbereich Schule 18:00 - 19:30 Uhr
Frau Thierbächer Fachbereich Gebäudemanagement 18:00 - 19:40 Uhr
Herr Ziegler Fachbereich Schule 18:00 - 19:30 Uhr




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.11.2017

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.12.2017

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

5. Informationen der Verwaltung zum Thema "Kommunale Schulentwicklungsplanung"

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

6.1.2. Gymnasium Tellkampfschule, Sanierung des Verwaltungstrakts
(Drucks. Nr. 0822/2018 mit 3 Anlagen)

6.1.3. Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Ev. - Luth. Kindertagesstätte Paulus
(Drucks. Nr. 0696/2018)

6.2. E N T S C H E I D U N G E N

6.2.1. Ausbau der Lutherstraße im Knotenpunktbereich Am Jungfernplan / Birkenstraße
(Drucks. Nr. 15-0818/2018 mit 1 Anlage)

9.4.1. Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-0323/2018)

11. Informationen über Bauvorhaben

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Ehemaliger Sportplatz an der Findorffstraße
(Drucks. Nr. 15-0751/2018)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Bolzplatz Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-0752/2018)

7.2.2. Werbetrailer am Maschsee
(Drucks. Nr. 15-0753/2018)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Dachbegrünung für das Gebäude Am Bokemahle 14/ Stadtarchiv
(Drucks. Nr. 15-0781/2018)

7.3.2. Rettungswege in der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-0782/2018)

7.3.3. Kapazitäten der Schule Meterstraße bei einer Sanierung der GS Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0783/2018)

7.3.4. Sichtbeziehung an der City-Light-Säule (CLS) Ecke Stresemannallee/ Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-0784/2018)

7.4. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

7.4.1. Umsetzungskonzept Elektromobilität
(Drucks. Nr. 15-0785/2018)

7.4.2. Konzept Jugendtreffpunkte Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0786/2018)

7.5. von Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe und Bezirksratsherrn Niculescu

7.5.1. Baumfällungen auf dem Gelände von ‚Dievision‘ (ehemals TiHo-Sportplatz) am Robert-Koch-Platz
(Drucks. Nr. 15-0794/2018)

7.5.2. Lärmbelästigung
(Drucks. Nr. 15-0795/2018)

7.5.3. Entsorgung von aufgetauter Tiefkühlkost
(Drucks. Nr. 15-0796/2018)

7.6. von Bezirksratsherrn Zingler (DIE LINKE.)

7.6.1. Nachnutzung der Feuer- und Rettungswache 3
(Drucks. Nr. 15-0797/2018)

8. Eigene Mittel des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

8.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0684/2018)

9. A N T R Ä G E

9.1. Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

9.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0789/2018)

9.2. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Verkehrssicherheit Otfried-Preußler-Schule
(Drucks. Nr. 15-0757/2018)

9.2.2. Gemeinsames Kita- und Schulbeet auf freier KISS-Fläche
(Drucks. Nr. 15-0790/2018)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Repair Café für Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0758/2018)

9.3.2. Verkehrssicherheit in der Anna-Zammert-Straße
(Drucks. Nr. 15-0759/2018)

9.4. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

9.4.2. Neugestaltung Geibelstraße: Elektroladesäule
(Drucks. Nr. 15-0791/2018)

9.4.3. Elektroladesäulen in Bebauungsplänen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0792/2018)

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erklärte, den TOP 9.3.2. in die Fraktion zu ziehen und regte an, den TOP 9.4.1. vorzuziehen und gleich nach TOP 6.2.1. zu behandeln.
Der TOP 11. wurde nach TOP 9.4.1. behandelt.

Bezirksratsherr Weinem zog die Anfrage unter TOP 7.4.1. zurück.

Die Tagesordnung wurde mit den festgestellten Änderungen einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.11.2017

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.
Das Protokoll wurde mit 18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.12.2017

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.
Das Protokoll wurde mit 18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18:05 - 18:30 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

- Fußwegreinigung und Parkplatznutzung auf dem Gelände von Dievision
- Starke Verschmutzung Ifflandstraße
- Falschparker Geibelstraße
- Sanierungsbedarf Tiefenriede/Geibelstraße

Der 1. Sprecher stellte sich als Anwohner der Brehmstraße vor und fragte zunächst ob die Baumfällungen auf dem Gelände von „Dievision“ nach Absprache bzw. mit Genehmigung vorgenommen worden seien, da es sich um gesunde Bäume gehandelt habe. Des Weiteren fragte der Sprecher, warum Dievision vorallem im Winter den Geh- und Fahrradweg an dem Grundstück nicht reinige. Zudem stelle sich die Frage, ob Dievision für die eigene Belegschaft Parkplätze auf dem Grundstück einrichten könne. Die Mitarbeiter dieser Firma müssten auf den Parkplätze der Anlieger nutzen und würden auch oft auf Grünflächen parken.

Herr Berger antwortete, dass die erste Frage durch die Anfrageantwort zu TOP 7.5.1. beantwortet werde. Zur Fußwegreinigung erklärte Herr Berger, dass eine Firma genauso verpflichtet ist wie private Bürgerinnen und Bürger auch. Selbst wenn viele Firmen hierfür einen privaten Dienstleister beauftragen würden, haben diese auch dafür Sorge zu tragen. Generell bestünde aber in solchen Fällen, in denen die Fußwegreinigung nicht erfolge, die Möglichkeit, sich an über die Hotline an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu wenden. Herr Berger sicherte zu, dieses Anliegen an aha weiterzuleiten.
Bezüglich der Parkplätze für die Firma sei davon auszugehen, dass seinerzeit im Bauantrag der Bedarf an Parkplätzen sowie deren Anzahl angegeben worden seien.

Die 2. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Ifflandstraße und monierte die zunehmende Verschmutzung der Südstadt und die wenige Bereitschaft der Anwohnerinnen und Anwohner hieran etwas zu ändern und bat um Unterstützung und Einleitung entsprechender Maßnahmen.
Des Weiteren wies die Sprecherin darauf hin, dass es im Moocksgang nur noch eine Bank gebe und bat um die Aufstellung einer weiteren Bank. Zuletzt schilderte die Sprecherin von dem zunehmenden Problem, dass abgesenkte Bordsteine in der Ifflandstraße zugeparkt würden. Dies stelle besonders für Menschen mit Rollatoren große Hindernisse dar. Dagegen müsse dringend etwas unternommen werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne erklärte, dass es sich hierbei um ein Problem der Südstadt handele, die aufgrund der Parkplatzsituation fast überall anzutreffen sei.

Die 3. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Geibelstraße vor und nahm ebenfalls auf die Parksituation Bezug, die besonders durch Falschparker, auch auf abgesenkten Bordsteinen das negative Empfinden der Anwohnerschaft verstärke. Es seien dringende Gegenmaßnahmen notwendig. Die Sprecherin erwähnte auch die Buslinie 370, welche kaum noch genutzt werde und wollte wissen, ob diese noch lang in Betrieb bleiben werde. Zudem monierte sie die ungünstig aufgestellte Litfaßsäule in der Geibelstraße, die den Kfz-Nutzerinnen und –nutzern die Sicht auf die Straße versperre.

Bezirksbürgermeister Pollähne antwortete, dass die Buslinie 370 als Versuch gestartet worden sei und dieser bald beendet werde.

Der 4. Sprecher stellte sich als Anwohner der An der Tiefenriede vor und nahm Bezug auf die geplante Sanierung dieser Straße im Zuge des Sonderprogramms zur Grunderneuerung im Bestand. Der Sprecher wollte wissen, warum die im Grunde noch intakte Straße als sanierungsbedürftig angesehen worden sei und ob diese Straße als Durchgangs- oder Anliegerstraße eingestuft sei. Des Weiteren fragte er, wann die Verwaltung den Zustand der Straße überprüfen werde und mit welchen Kosten die Eigentümer – von denen auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen seien – rechnen müssten.

Frau Bussenius verwies auf den nachfolgenden Vortrag unter TOP 11. und erklärte, dass dann auch die Ergebnisse der visuellen Zustandserfassung dargestellt würden.

Der 5. Sprecher stellte sich als Anwohner der Geibelstraße vor und stellte die Aufnahme der Geibelstraße in das Programm Grunderneuerung im Bestand in Frage, da diese Straße noch in einem guten Zustand sei.

Die 3. Sprecherin entgegnete, dass die Geibelstraße in einem Zustand sei, der überholt werden müsse.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohnerinnen und Einwohnerfragestunde um 18:30 Uhr.


TOP 5.
Informationen der Verwaltung zum Thema "Kommunale Schulentwicklungsplanung"

Herr Rauhaus stellte zusammen mit Frau Thierbächer und Herrn Bär den Schulentwicklungsplan für den Stadtbezirk Südstadt-Bult anhand der als Anlage 1 zum Protokoll beigefügte Powerpoint-Präsentation vor. Zunächst wurden die bereits durchgeführten oder geplanten Baumaßnahmen der einzelnen Schulen im Stadtbezirk vorgestellt. Im Anschluss daran erfolgten die Darstellungen der Einzugsbezirke, der Schülerzahlen und die Prognose der Schulentwicklung der jeweiligen Schule.

GS KestnerstraßeBezirksratsherr Siekermann fragte, ob bei den Prognosezahlen die Neubaugebiete mitberücksichtigt worden seien.

Herr Rauhaus bestätigte dies.

Bezirksratsherr Jeng fragte im Hinblick auf die geplante Vollsanierung der GS Kestnerstraße, wie weit die Planungen seien und wann mit dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen begonnen werden könne.

Herr Bär antwortete, hierzu noch keine konkreten Angaben machen zu können. Um den Betrieb der Schule erst einmal weiterhin sichern zu können, seien Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Für die Vollsanierung sollen zunächst die Auslagerungsorte für die Klassen gefunden und entsprechend vorbereitet werden, damit mit der Auslagerung begonnen werden könne. Erst ab diesem Zeitpunkt könne der Bezirksrat auch über den Ablauf bzw. über den Zeitplan informiert werden.

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe wollte wissen, ob es schon eine Prognose darüber gebe, wie lange die Vollsanierung dauern würde.

Herr Bär antwortete, dass mit der Auslagerung in den nächsten 2-3 Jahren zu rechnen sei und der Umzug der Schule in 2021/2022 stattfinden könne, und dann im Anschluss an den Umzug mit der Vollsanierung begonnen werden könne.

GS Otfried-Preußler-Schule

Bezirksratsherr Kluck fragte, ob die Räumlichkeiten noch ausreichen würden.

Herr Rauhaus antwortete, dass es für 2022/2023 nicht mehr ausreichend sein werde.


Südstadtschule

Bezirksratsherr Siekermann fragte, ob die Fassade auf der Vorder- und Rückseite der Schule saniert werde und ob diese Schule unter Denkmalschutz stünde

Herr Rauhaus antwortete, dass es keinen Denkmalschutz gebe.

Herr Bär führte aus, dass es eine vollumfängliche Sanierung geben werde.


GS Tiefenriede

Bezirksratsherr Schmitz-Justen nahm Bezug auf den geplanten Fahrstuhl und fragte, ob auch der sich im Gebäude befindliche Hort mit diesem erreicht werde.

Herr Bär bestätigte, dass der Fahrstuhl so eingebaut werde, dass auch alle Stockwerke erreicht werden können.

Bezirksratsherr Kluck wies darauf hin, dass diese Grundschule in einigen Jahrgängen 5-zügig geführt werde, obwohl in der Regel nur 4-zügige Grundschulen erlaubt seien. Im Hinblick auf die steigenden Schülerzahlen stelle sich die Frage, ob dies dann zu Normalität werden könne.

Herr Rauhaus entgegnete, dass grundsätzlich keine 5-zügigien Grundschulen gebaut bzw. genehmigt würden. Es käme vor, dass einige Jahrgänge mit entsprechender Ausnahmegenehmigung, weil die räumliche Ausstattung dafür vorhanden sei, 5-zügig geführt würden.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen verwies auf die Absprache, dass ein Pflegeraum für Menschen mit Behinderungen eingerichtete werden sollte und fragte, ob dies geschehen sei und dieser auch gut zugänglich sei.

Frau Thierbächer antwortete, dass dieser Raum in unmittelbarer Nähe zur den Räumen der Ganztagsbetreuung eingerichtet worden sei.


IGS Südstadt

Bezirksratsherr Weinem fragte, ob für eine gymnasiale Oberstufe die erforderlichen Räumlichkeiten an diesem Standort gegeben seien, oder ob diese nur an einem anderen Standort realisierbar seien.

Herr Bär erläuterte, dass bisher an diesem Standort keine Einführung der gymnasialen Oberstufe vorgesehen sei.


GS Elsa-Brändström-Schule

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erklärte, dass seit geraumer Zeit zu beobachten sei, wie Schülerinnen und Schüler der Grundschule Elsa-Brändström-Schule von den Eltern auf der Rückseite der Grundschule Tiefenriede abgesetzt würden. Dies führe dazu, dass es an dem Standort zu massiven Verkehrsbelastungen käme, die auch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Tiefenriede gefährde. Dies sei der Verwaltung auch bekannt. Es stelle sich die Frage, ob eine langfristige Lösung dieses Verkehrsproblems geplant sei.

Herr Bär sicherte zu, diese Frage aufzunehmen und mit den zuständigen Fachbereichen verwaltungsintern zu besprechen.


GS Tellkampfschule

Bezirksratsherr Kluck fragte, wann mit der Sanierung der naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume zu rechnen sei.

Bezirksratsherr Nagel fragte ergänzend, warum mit der Sanierung der Verwaltungsräume begonnen werde, statt zuerst mit den schon längst sanierungsbedürftigen wissenschaftlichen Räumen zu beginnen.

Herr Bär erinnerte daran, dass der Verwaltungstrakt in Teilbereichen seit längerer Zeit gesperrt sei, da dieser Teil des Gebäudes sehr marode Stellen aufweise. Daher bestünde für diesen Teil der Schule ein dringender Handlungsbedarf.


GS Wilhmelm-Raabe-Schule

Bezirksratsherr Siekermann fragte, ob mit dem Fahrstuhl alle Ebenen erreichbar seien.

Herr Bär führte aus, dass bis auf die Sporthalle alle Etagen zu erreichen seien.


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen, dass in der Begründung geschilderte Unterbringungskonzept für Obdachlose umzusetzen und in diesem Rahmen
1) das Gebäude Podbielskistraße 115 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
2) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Annateich 3 mit Obdachlosen zu belegen.
3) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Bahndamm 67 mit Obdachlosen zu belegen.
4) das Gebäude Langensalzastraße 17 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
5) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 mit Obdachlosen zu belegen.
6) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Seelberg 45 mit Obdachlosen zu belegen.
7) das Gebäude Augustenstraße 10 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
8) auf dem Grundstück Karl-Imhoff-Weg Schlichtwohnungen für obdachlose Familien zu errichten.

Bezirksratsherr Siekermann wollte wissen, wie hoch die Bewirtschaftungskosten sein würden und ob und wann es eine Ausschreibung für die Betreiber geben werde.

Herr Lütdke antwortete, dass die Bewirtschaftungskosten noch nicht beziffert werden könnten und die evtl. Höhe dieser Kosten abhängig vom Ergebnis einer Ausschreibung seien. Es werde eine Ausschreibung geben. Die Auftragsvergabe werde starten, sobald die vorliegende Drucksache beschlossen werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese wollte wissen, ob alle Gebäudeschäden mittlerweile behoben worden seien.

Herr Lütdke bejahte dies.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.1.2.
Gymnasium Tellkampfschule, Sanierung des Verwaltungstrakts
(Drucks. Nr. 0822/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung des Verwaltungstrakts des Gymnasiums Tellkampfschule in Höhe von insgesamt 5.748.000 € und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Bezirksratsherr Siekermann nahm Bezug auf das für die Bauphase bereitgestellte Containermodul und wollte wissen, mit welchen Kosten zu rechnen sei.

Herr Bär verwies auf die Anlage 2 zur Drucksache und erklärte, dass ein Teil der bereitgestellten Mittel die Kosten für die Infrastruktur, welche für die Aufstellung der Container notwendig sei, decken sollen. Die Mietzahlungen für die Container seien in diesen Mitteln nicht berücksichtigt. Dafür werde es einen anderen Etat geben.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, ob schon eine Einschätzung der Miethöhe gebe.

Herr Bär sicherte eine Antwort zum Protokoll zu.

Protokollantwort:
Die Höhe der Miete für die Modulanlage zur Auslagerung des Verwaltungstrakts der Tellkampfschule während dessen Sanierung sind mit ca. 80.000 €/a veranschlagt. Die Mietzahlungen werden in diesem Fall nicht aus einem gesonderten Budget bezahlt, sondern sind einkalkulierter Bestandteil der für die Maßnahme ausgewiesenen Gesamtkosten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 6.1.3.
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Ev. - Luth. Kindertagesstätte Paulus
(Drucks. Nr. 0696/2018)


Antrag,
zu beschließen,

· eine Kindergartengruppe (22 Plätze, Ganztagsbetreuung) in der Kindertagesstätte Paulus, Meterstr. 29, 30169 Hannover, in Trägerschaft des Ev. - Luth. Stadtkirchenverbands Hannover in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder im Alter von 1-3 Jahren in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

· ab dem 01.08.2018 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, dem Träger laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und dem Ev. - Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen


TOP 6.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.2.1.
Ausbau der Lutherstraße im Knotenpunktbereich Am Jungfernplan / Birkenstraße
(Drucks. Nr. 15-0818/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. dem Umbau der Lutherstraße im Knotenpunktbereich Am Jungfernplan und Birkenstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 350.300,00 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG


Frau Ballmüller stellte den Antrag anhand der als Anlage 2 zum Protokoll angefügten Präsentation vor.

Bezirksratsherr Niculescu wies auf die unterschiedlichen Breiten der Straßen in dem genannten Knotenpunkt hin und fragte, ob auch an den schmalsten Stellen der Gegenverkehr durchpasse.

Frau Ballmüller antwortete, dass der Gegenverkehr selbst durch die Einrichtung von Seitenparkplätzen nicht gehindert werde.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, wie viele Parkplätze durch den Ausbau entfielen und ob das Aufstellen von Fahrradbügeln geplant sei.

Frau Ballmüller erklärte, dass insgesamt 8 Parkplätze wegfallen würden. Fahrradbügel seien bisher nicht geplant.

Bezirksratsherr Siekermann wies darauf hin, dass der Zebrastreifen auf der Lutherstraße als sichere Möglichkeit, die Straße zu überqueren, auch auf der gegenüberliegenden Seite des Knotenpunktes erforderlich sei und bat darum, die Installation eines weiteren Zebrastreifens in Erwägung zu ziehen.

Frau Ballmüller schloss einen weiteren Zebrastreifen aus.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig


TOP 9.4.1.
Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-0323/2018)

Frau Ballmüller zeigte ergänzend zum Antrag einige Bilder anhand der als Anlage 3 zum Protokoll angefügten Präsentation.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf der vor wenigen Wochen neu angelegten Einfädelspur auf der Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße Richtung Südosten erhöht werden kann:
· eine Verbreiterung der Einfädelspur auf 1,50 m ohne Hinzurechnung der Abflussrinne nach den Anforderungen zu §2 Absatz 4 Satz 2 der StVO, hier Nr. II.2.a) der allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), ggf. durch Fortführung eines separaten Radwegs auf dem Gehweg bis hinter die aufgepflasterte Fläche und Entfernung der Warnbaken,
falls dieses nicht möglich ist,
· der Bordstein um eine gepflasterte Fläche vor der Warenannahme des Supermarktes abgesenkt und die Warnbake entfernt werden, die sich auf der gepflasterten Fläche befindet (siehe Foto 1). Auf eine explizite Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radweg soll im Bereich der aufgepflasterten Fläche jedoch verzichtet werden.

Sofern die technisch-rechtliche Möglichkeit zur Realisierung besteht, soll die Einfädelspur entsprechend umgebaut werden. Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sein, wird um Verwirklichung gleichwertiger Maßnahmen gebeten.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass die gepflasterte Fläche auf der Seite des Supermarktes ein großes Problem für Radfahrerinnen und –fahrer darstelle. Diese Fläche würde öfters zum widerrechtlichen Parken missbraucht, was die Sichtbeziehung dieser Straße störe. Und in den Fällen, in denen nicht auf dieser Fläche geparkt werde, würden die Kfz-Fahrerinnen oder –fahrer über diese Fläche fahren, was ebenfalls die Nutzung des Radweges beeinträchtigen würde.

Frau Ballmüller antwortete, dass die in Rede stehende geflasterte Fläche als Ladefläche für den Supermarkt diene, welche auch bauordnungsrechtlich genehmigt sei. Daher sei eine gesicherte Führung der Straße notwendig gewesen. Aus diesem Grund habe man von der Absenkung der Bordanlage abgesehen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Bussenius nahm Bezug auf die Zusatzanträge des Bezirksrates vom 21.02.2018 zum Sonderprogramm f. Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand und stellte anhand der als Anlage 4 zum Protokoll angefügten Präsentation die Ergebnisse der visuellen Zustandserfassung vor.

- Kleine Düwelstraße

Bezirksratsherr Jeng dankte für die Darstellung der Straße anhand der Bilder und erklärte, dass sich diese Straße in einem katastrophalen Zustand befände. Es stelle sich hier die Frage, wie es soweit kommen konnte und wann sowie auf welche Art und Weise in den vergangenen Jahren die Sanierung dieser Straße an einzelnen Stellen durchgeführt worden sei. Diese Straße werde nicht nur von den Anwohnern stark genutzt. Daher halte es Bezirksratsherr Jeng für bedenklich, dass die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straße anteilig die Kosten für die Sanierung mittragen müssten.

Frau Bussenius antwortete, dass vor einigen Jahren eine Deckenerhaltungsmaßnahme zu Lasten der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt worden sei. Kleine Schadstellen würden immer verfüllt werden, um die Verkehrssicherheit dieser Straße zu erhalten. Irgendwann sei die Straße derart abgenutzt, dass eine Deckenerhaltungsmaßnahme nicht mehr ausreichend sei, so dass eine Grunderneuerung stattfinden müsse.

Bezirksratsherr Niculescu fragte mit Hinweis auf die Einstufung dieser Straße als Innerortsstraße für die Straßenausbaubeitragssatzung, welche Bedeutung und welchen Einfluss das auf die Kosten habe, von denen die Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen seien.

Frau Bussenius antwortete, dass die Anliegerschaft bei Innerortsstraßen mit 40 - 70% beteiligt würden.

- Stolzestraße

Bezirksratsherr Niculescu fragte, ob die vorgestellten drei Straßen, insbesondere die Stolzestraße, nicht auch als Teilanlagen gesehen werden können. Falls eine Einschätzung vorgenommen werden könne, stelle sich die Frage, wann diese vorliegen könne.

Frau Bussenius sagte zu, das zu überprüfen, versicherte aber, dass die Straßenkostenstelle die Einstufung immer kritisch überprüfe, um eine unrechtmäßige Kostenberechnung ausschließen zu können. Sobald die genannten Straßen im Rahmen des Grunderneuerungsprogramms erneuert werden sollen, würde auch die Einschätzungen der Straßen als „Teil-„ oder „selbständige Anlagen“ vorliegen.


- An der Tiefenriede

Bezirksratsherr Weinem machte darauf aufmerksam, dass für die Straße Im Haspelfelde beschlossen worden sei, die seit längerem in der Diskussion befindliche Verkehrssituation zu verbessern und bat darum, im Zuge der Erneuerung der Straße In der Tiefenriede zumindest einen Teilbereich der einkreuzenden Straße Im Haspelfelde zu berücksichtigen.

Bezirksratsherr Kluck begrüßte die Aufnahme dieser Straße in das Sonderprogramm und dass diese im Zuge der Grunderneuerung umstrukturiert werde, da besonders große Kreuzungsbereiche unübersichtlich seien. Zudem seien die Querparkplätze zu eng gefasst, was dazu führe, dass besonders den Fußgängerinnen und Fußgänger das Überqueren der Straße erschwere.

Frau Bussenius antwortete, dass das Sonderprogramm nur die Grunderneuerung im Bestand der Straßen beinhalte. Es sei immer besser, ein Gesamtkonzept zu erstellen, wonach auch die Querschnitte berücksichtigt werden könnten. Mit dem erstellten Sonderprogramm sei das nicht machbar.


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Ehemaliger Sportplatz an der Findorffstraße
(Drucks. Nr. 15-0751/2018)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Dem Vernehmen nach wurde das Grundstück hinter der ehemaligen Mensa der Tierärztlichen Hochschule an einen Investor verkauft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Nutzung des Grundstücks plant der Investor?
2. Wäre nach geltendem Planungsrecht eine Bebauung des Grundstücks zulässig?
3. Beabsichtigt die Stadt bauplanungsrechtlich Wohnbebauung oder anderweitige Bebauung auf dem Grundstück zuzulassen?
Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Eigentümer hat gegenüber der Verwaltung bisher keine konkreten Nutzungsabsichten
artikuliert.

Zu 2.:
Nein, eine Bebauung wäre derzeit nicht zulässig.

Zu 3.:
Erhebliche Kosten für die Erschließung (z.B. Schallschutz an der Bahn) und der hohe
Aufwand für den Ausgleich des mit einer Bebauung verbundenen Eingriffs sprechen gegen
eine bauliche Nutzung, so dass die Verwaltung diesbezüglich keine Planungen hat.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Bolzplatz Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-0752/2018)

Bezirksratsfrau Adolph verlas die Anfrage.

In der Sitzung des Bezirksrats Südstadt-Bult am 14. Juni 2017 wurde der gemeinsame Antrag von SPD und GRÜNEN (15-1458/2017) zur Aufstellung von zwei Sitzbänken auf dem Bolzplatz Heinrich-Heine-Straße mehrheitlich beschlossen. In der Rückmeldung der Verwaltung vom 10. August 2017 wurde angekündigt, dass der Fachbereich Umwelt und
Stadtgrün im Herbst 2017 die beiden Bänke aufstellen wird.
Das ist bis heute (Stand: 31.03.2018) nicht erfolgt.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Warum ist die Aufstellung der beiden Bänke bislang nicht erfolgt?

2. Wann ist verbindlich mit dieser Aufstellung zu rechnen?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Mit der Anfertigung und Aufstellung von vier Schwellenbänken wurde der Stützpunkt Hölderlinstraße beauftragt. Aufgrund dortiger personeller Engpässe sowie einer Neukonstruktion der Winkelteile konnte der Einbau im Herbst nicht mehr realisiert werden.

Zu 2.:
Der Stützpunkt Hölderlinstraße hat mitgeteilt, dass der Einbau im Laufe des Aprils erfolgen soll.


TOP 7.2.2.
Werbetrailer am Maschsee
(Drucks. Nr. 15-0753/2018)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen verlas die Anfrage.

Auf den Parkflächen entlang des Maschsees am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer werden vermehrt sogenannte bewegliche Werbetrailer und selbstfahrende Fahrzeuge (SUV, Unimogs) mit Werbebannern aufgestellt

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Wie hoch sind die Einnahmen in den Jahren 2015, 2016, 2017 für die Stadt Hannover /
Stadtmarketing bei dieser speziellen Werbeform gewesen?

2) Wie oft werden die Trailer an diesem Standort kontrolliert und ausgewertet?

Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Gemäß § 10 Abs.8 der städtischen Sondernutzungssatzung ist das Abstellen von Anhängern jeglicher Art zum Zwecke der Werbung nicht gestattet.

Das Abstellen von Fahrzeugen mit Werbung ist im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich zulässig. Kraftfahrzeuge dürfen unabhängig davon, ob sie als Werbefahrzeuge betrachtet werden, an derselben Stelle parken, solange sie eine amtliche Plakette der Kfz-Zulassungsstelle haben. Einnahmen nach der Gebührensatzung wurden dementsprechend nicht generiert.

Zu 2.:
Die Verwaltung führt im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten regelmäßige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch und überprüft routinemäßig vor Ort, ob Flächen im öffentlichen Straßenraum unerlaubt genutzt werden. Beschwerden bzw. Hinweisen wird schnellstmöglichst nachgegangen.

Da das Abstellen von Anhängern zu Werbungszwecken wie oben ausgeführt nicht gestattet ist, ist zu berücksichtigen, dass der ausschließliche Werbezweck eindeutig erkennbar sein muss und der Anhänger nicht zu Transportzwecken genutzt werden kann. Anhänger, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes „Sondernutzungen“ im Fachbereich Wirtschaft und werden vom Verkehrsaußendienst dorthin gemeldet.

Sollte ein Anhänger auch für Transportzwecke geeignet sein, fällt er in den Zuständigkeitsbereich des Verkehrsaußendienstes. Gemäß § 12 Absatz 3b Straßenverkehrsordnung –StVO dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am selben Ort stehen ohne bewegt zu werden. Der Nachweis des Verstoßes ist oft sehr schwer, da die Halter in Kenntnis der Rechtslage die Anhänger vor Ablauf der 2 Wochen-Frist versetzen (und somit "beweisen" können, dass der Anhänger bewegt wurde).

Eine Kontrolle von Anhängern erfolgt im Regelfall nur aufgrund von eingehenden Hinweisen und Beschwerden. Der Verkehrsaußendienst wird diese Bezirksratsanfrage zum Anlass nehmen, die Situation am Maschsee wieder verstärkt in den Blick zu nehmen.

Ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge mit Werbeaufdruck verstoßen nicht gegen die StVO, so dass hier keine Anzeigen aufgenommen werden können.


TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Dachbegrünung für das Gebäude Am Bokemahle 14/ Stadtarchiv
(Drucks. Nr. 15-0781/2018)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt verlas die Anfrage.

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bewirbt mit dem Förderprogramm "Mehr Natur
in der Stadt" Dach-und Fassadenbegrünungen in Hannover. Ziel ist die Verbesserung
der Luftqualität in der Stadt. Das Gebäude "Am Bokemahle 14, in dem sich das
Stadtarchiv befindet, liegt in dem mit Luftschadstoffen belasteten Bereich Marienstraße
und Sallstraße. Hier wären Maßnahmen wie Dachbegrünungen besonders sinnvoll.
Aber obwohl ein großer Teil des Daches des Stadtarchivs aus einem Flachdach
besteht und sich begrünen ließe, ist hier keine Dachbegrünung vorhanden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist geplant, das Dach bzw. Teile des Dachs des Stadtarchivs zu begrünen?
2. Wenn ja, ab wann?
3. Wenn nein, warum nicht?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Begrünung eines Teils oder des gesamten Dachs des Stadtarchivs ist nicht vorgesehen.     

Zu 2.:
Sh. Antwort zu 1.

Zu 3.:
Die Bedingungen im Stadtarchiv sind insgesamt nicht zufriedenstellend, so dass eine Verlagerung der Funktion, verbunden mit einer Aufgabe des Gebäudes, mittelfristig erfolgen soll. Umfangreiche Investitionen sind daher nicht vorgesehen.
Eine Begrünung des Flachdachs wäre infolge der Bestimmungen der Energieeinsparverordnung mit einer umfassenden Erneuerung des Dachaufbaus verbunden; ggfs. auch mit einer statischen Ertüchtigung.
Die hierfür anfallenden Kosten sind nicht etatisiert und stellen sich angesichts einer nur noch einige Jahren umfassenden Nutzungsdauer des Gebäudes für seine jetzige Funktion als unwirtschaftliche Maßnahme dar.


TOP 7.3.2.
Rettungswege in der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-0782/2018)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann verlas die Anfrage.

In der Sallstraße sind insbesondere zu den Abend- und Nachtzeiten die Fußwege zwischen
der Krausenstraße und der Kleinen Düwelstraße durch Kraftfahrzeuge zugeparkt. Eine
Zufahrt für Rettungsfahrzeuge direkt an das Gebäude ist nur über die Fuß- und Radwege
gewährleistet. An den Kreuzungen sind allerdings keine Beschilderungen, die die
Rettungswege ausweisen. Nach der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur
Niedersächsischen Bauordnung §2 müssen ausreichend Aufstell- und Bewegungsflächen
für die Feuerwehr garantiert sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sind im oben benannten Bereich für die Feuerwehr ausreichend Rettungswege
sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr in den Abend- und
Nachtstunden zur Verfügung?

2. Wenn nicht, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Sicherheit der
Bürger*innen sicherzustellen?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Im Allgemeinen werden Geh- und Radwege grundsätzlich nicht als Aufstell- oder Bewegungsfläche der Feuerwehr herangezogen. Die im Stadtgebiet eingesetzten Drehleitern haben die Typenbezeichnung 23/12. Das bedeutet, die Drehleiter hat bei einem Gebäudeabstand von 12 m eine maximale Einsatzhöhe von 23 m. Im genannten Bereich würde die Feuerwehr im Einsatzfall von der Fahrbahn, neben den parkenden Fahrzeugen stehen und die oberen Geschosse noch erreichen.

Die Nutzung der Nebenanlage ist mit dem Zeichen 241-30 StVO - Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links ausreichend gekennzeichnet. Zusätzliche Poller in den Einmündungsbereichen machen keinen Sinn, da der Zwei-Richtungsradweg eine Breite von 2,00 m hat, welche für PKW ausreichend ist, um den Geh- und Radweg widerrechtlich zum Parken zu befahren. Die Parkvergehen finden ausschließlich, beginnend in den Abendstunden, über Nacht im Zeitraum statt, wo der Verkehrsaußendienst nicht im Dienst ist. Die Polizei ist für die Überwachung des ruhenden (Park)Verkehrs nicht zuständig, es sei denn, Gefahr wäre im Verzug, was hier jedoch nicht der Fall ist.

Jedoch steht es den Bürger*innen frei, selber eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach
§ 14 Abs. 4a StVO wegen widerrechtlichem Parken auf Geh- und Radwegen bei der
Ordnungsbehörde zu stellen, da dieser Bereich nicht mit Zeichen 315 StVO – Parken auf
Gehwegen, sondern mit Z. 241 StVO gekennzeichnet ist.


TOP 7.3.3.
Kapazitäten der Schule Meterstraße bei einer Sanierung der GS Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0783/2018)

Bei der GS Kestnerstraße sind umfangreiche Sanierungsarbeiten geplant. Diese sind zum
Teil schon länger geplant, aber bei den erfolgten Baumaßnahmen für den Brandschutz ist
ersichtlich geworden, dass die Sanierungsarbeiten umfänglicher sind und möglichst rasch
erfolgen sollten. Der daraus resultierende Mangel an Unterrichtsräumen muss mit
Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden. Als ein Standort bietet sich das Schulgebäude
Meterstraße an, das allerdings auch Klassen der Wilhelm-Raabe-Schule beherbergt im
Rahmen des G 9.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. In welchem Zeitraum sind die Sanierungsarbeiten an der GS Kestnerstraße
vorgesehen?
2. Welche Kapazitäten stehen für den Unterricht in der Schule Meterstraße zur
Verfügung. ?
3. Welche weiteren Standorte sind von der Verwaltung geplant, um mögliche, weitere
fehlende Unterrichtsräume auszugleichen?


Zu 1.:
Wie bereits in der Antwort der Verwaltung zu Frage 3 aus der Anfrage 15-0282/2018 dargestellt, geht die Verwaltung aufgrund der Untersuchungen der Bausubstanz und der daraufhin erfolgten Sicherungsmaßnahmen davon aus, dass eine umfassende Sanierung des Gebäudes der GS Kestnerstraße aktuell nicht notwendig ist. Ein Zeitraum für die Sanierungsarbeiten kann daher derzeit nicht benannt werden.

Zu 2.:
Die Kapazitäten am Standort Meterstraße reichen für eine Vollauslagerung der GS Kestnerstraße nicht aus.

Zu 3.:
Die Verwaltung wird sich zu gegebener Zeit zu den Ergebnissen der Untersuchungen möglicher Auslagerungsstandorte äußern und die politischen Gremien entsprechend informieren.


TOP 7.3.4.
Sichtbeziehung an der City-Light-Säule (CLS) Ecke Stresemannallee/ Altenbekener
Damm

(Drucks. Nr. 15-0784/2018)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Mit dem Antrag „Litfaßsäulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult versetzen bzw. entfernen“ (DSNr.:
15-0320/2018) hat der Bezirksrat Südstadt-Bult die Verwaltung gebeten, die CLS an der
Ecke Stresemannallee/Altenbekener Damm abzubauen bzw. zu versetzen. Begründet wurde
der Antrag wie folgt:
„Die Litfaßsäule an der Ecke Stresemannallee / Altenbekener Damm stört die
Sichtbeziehung zwischen den in die Stresemann Allee abbiegenden
Kraftfahrzeugen und den Fußgänger*innen, die die Ampel überqueren wollen.
Die Verwaltung hat diesen Antrag abgelehnt, mit der Begründung:
„Die Sichtverhältnisse sind für Radfahrer/Fußgänger*innen ausreichend.
Fußgänger*innen müssen sich [sic!] grundsätzlich, bevor sie die Fahrbahn des
Radweges überqueren, nach links sehen und sich davon überzeugen das [sic!]
die Fahrbahn des Radweges frei ist.“

Da es sich hier scheinbar um ein Missverständnis handelt, fragen wir die Verwaltung:

1. Ist von der Verwaltung bei der Ortsbesichtigung geprüft worden, ob die
Sichtbeziehung zwischen dem aus Richtung Bult kommenden und in die
Stresemannallee abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr und den sich hinter der CLS
befinden Fußgänger*innen ausreichend ist?

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gekommen?

3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, die Verkehrssicherheit der
Fußgänger*innen an dieser Stelle zu verbessern?

Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.-3.:
Die in der Anfrage Drucksache Nr. 15-0784/2018 vom Antragsteller angeführte Begründung der Verwaltung zur Drucksache Nr. 15-0320/2018 zur Sichtbeziehung der City-Light-Säule (CLS) ist nur teilweise wiedergegeben worden.

Es wird auf die ausführliche Antwort der Verwaltung zu Standort 2.City-Light-Säule (CLS) –Standort Stresemannallee / Altenbekener Damm verwiesen.

Wie bereits in den Anlagen 2-4 zur DS-Nr. 15-0320/2018 grafisch dargestellt, sind die Abstände zwischen der CLS und den beiden Radwegen mit ca. 2,20 m, bzw. zwischen CLS und Fahrbahn Stresemannallee mit ca. 5,50 m ausreichend, um eine rechtzeitige Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und querenden Autofahrern zu gewährleisten. Durch die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km vor den Schulen auf dem Altenbekener Damm ist die Sicht auf Fußgänger*innen im Kreuzungsbereich zusätzlich verbessert worden.

Bezirksratsherr Jeng fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass die neuen Litfaßsäulen im Vergleich zu den älteren Modellen noch näher an der Fahrbahn aufgestellt würden.

Herr Berger bestätigte, dass an diversen Orten die Litfaßsäulen tatsächlich näher zum Fahrbahnrand gerückt seien. Auch wenn eine Werbefirma ein Interesse daran habe, diese Säulen möglichst nahe an der Straße zu platzieren, so dürfe dies sicherlich nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit geschehen. Auf Nachfrage habe der Fachbereich Tiefbau mittgeteilt, dass die Verkehrssicherheit an bestimmten Standorten ausreichend sei.

Bezirksratsherr Niculescu fragte nach, ob der Sicherheitsabstand möglicherweise veraltet sei und ein neue Bemessung erfolge müsse, da die Verkehrsfahrzeuge schneller unterwegs seien.

Herr Berger antwortete, dass die jüngste Aussage des Fachbereichs zum Sicherheitsabstand aufgrund mehrerer Fragen von Fraktionen erfolgt sei, in dem die Abstände auch überprüft worden seien. Daher könne man davon ausgehen, dass diese auch rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Bezirksratsherr Jeng nahm Bezug auf den bestehenden Vertrag mit der Firma Ströer bzgl. der Aufstellung von Litfaßsäulen und bat darum, in einer der nächsten Sitzungen des Bezirksrates Südstadt-Bult, darüber zu berichten, welche Kündigungsrechte oder Änderungsmöglichkeiten des bestehenden Vertrages im Hinblick auf den Sicherheitsabstand bestehen.

Bezirksbürgermeister Pollähne wies auf die anstehende Sondersitzung zum Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ am 30.05.2018 hin und machte den Vorschlag, dieses Thema auch dann zu besprechen.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 7.4.1.
Umsetzungskonzept Elektromobilität
(Drucks. Nr. 15-0785/2018)

Bis Anfang Januar 2018 sollte nach Auskunft der Verwaltung auf die Anfrage der Piraten (Drucksache 15-2667/2017) das „Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover“ zur Beschlussfassung vorliegen. Anfang April 2018 lag das Umsetzungskonzept noch immer nicht vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Frage 1: Wann ist mit der Vorlage der Endfassung des angekündigten Umsetzungskonzeptes zu rechnen?
Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht das Konzept im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Geibelstraße vor?

Abgesetzt


TOP 7.4.2.
Konzept Jugendtreffpunkte Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0786/2018)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Der Konflikt um die Nutzung der Hoppenstedtwiese, hier insbesondere der Konflikt der abendlichen Nutzung des Spielparks Tiefenriede durch Jugendliche ist bereits seit mindestens einem Jahrzehnt bekannt. Bereits im Jahr 2007 wurde mit der Durcksache 15-0578/2007 vom damaligen Linksbündnis die Frage nach einer Jugendbetreuung im Umfeld der Hoppenstedtwiese thematisiert. Die Verwaltung lehnte zuletzt die Umsetzung des Beschlusses des Bezirksrats Südstadt-Bult vom 15.11.2017 (Drucksache Nr. 15-2690/2017 N1 S1) zur Einrichtung von überdachten Sitzmöglichkeiten für Jungendliche ab. Die vom Bezirksrat beschlossenen Maßnahmen entsprachen den Wünschen der Jugendlichen aus einer Erhebung der Stadtteilrunde Südstadt im Frühjahr/Sommer 2017.
Die Verwaltung verweist in der Begründung ihrer Ablehnung darauf, „ dass Treffpunkte mit Sitzgelegenheiten mit oder ohne Überdachungen häufig mehr Probleme verursachen, sofern sie nicht an Einrichtungen für Jugendliche gekoppelt sind oder an Orten mit guter sozialer Kontrolle stehen“. Am Rande der Hoppenstedtwiese befindet sich der Spielpark Tiefenriede, der jedoch für Jugendliche von 14 bis 18 Jahre nicht vorgesehen ist. In Ermangelung anderer Treffpunkte nutzen Jugendliche insbesondere in der warmen Jahreszeit abends gern den Spielpark Tiefenriede. Sie hinterlassen dabei zuweilen dort auch ihren Abfall. Darüber hinaus besteht zuweilen nach 22:00 h ein Konflikt mit den benachbarten Anwohnern der Saarstraße.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Frage 1: Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um Im Stadtbezirk Südstadt-Bult offenen Angebote für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren zu schaffen?
Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung vor, um zukünftig eine Vermüllung des Spielparks Tiefenriede und den Konflikt mit der Nachbarschaft in der Saarstraße durch abendliche Nutzung des Spielparks Tiefenriede durch Jugendliche zu vermeiden?

Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult befindet sich in der Börnestraße 2, 30173 Hannover der Kleine Jugendtreff Südstadt mit Angeboten für Jugendliche von 12-19 Jahren. Außerdem befindet sich in der Hildesheimer Straße 32, 30169 das Jugendpastorale Café Tabor mit Angeboten für Jugendliche von 10-24 Jahren. Beide Einrichtungen ergänzen das Angebot anderer freier und öffentlicher Träger (Stadtteilkultur, Theater, Vereine, Schulen etc.) mit offenen Angeboten.

Zu 2.:
Die Vermüllung des Spielparks lässt sich auch in Zukunft nicht vermeiden. Spielparks sind nicht umzäunt und auch außerhalb der Öffnungszeiten nutzbar. Dies ist so gewollt und wird auch gern angenommen. NutzerInnen des Spielparkgeländes werden auf die Beseitigung des Mülls angesprochen, doch in den meisten Fällen sind sie nicht die VerursacherInnen des Mülls, bzw. die VerursacherInnen sind nicht bekannt. In den Sommermonaten fällt besonders an Wochenenden viel Müll an. Die in den Spielparks arbeitenden MitarbeiterInnen versuchen die NutzerInnen des Spielparks zu sensibilisieren und zu motivieren, Verantwortung zu übernehmen und ihren Müll selbst zu beseitigen.

Die Mitarbeitenden des Spielparks, der Jugendschutz und die Kontaktbeamten sind über die Problematik im regelmäßigen Austausch. Die personellen Ressourcen der Mitarbeitenden aus dem Spielpark, dem nahen Jugendtreff Südstadt und des Jugendschutzes erlauben es derzeit nicht aufsuchend außerhalb der Öffnungszeiten vor Ort zu sein und Gespräche mit den NutzerInnen auf der Hoppenstedtwiese zu führen.


TOP 7.5.
von Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe und Bezirksratsherrn Niculescu

TOP 7.5.1.
Baumfällungen auf dem Gelände von ‚Dievision‘ (ehemals TiHo-Sportplatz) am Robert-Koch-Platz
(Drucks. Nr. 15-0794/2018)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die Anfrage.

Auf dem Grundstück der Firma Dievision (ehemals TiHo-Sportplatz, Bult) wurden kürzlich zahlreiche Bäume gefällt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurden die Bäume gefällt?
2. Wann wurden von Seiten der Verwaltung zuletzt Gespräch bezüglich der Nutzung der Fläche als Sport- bzw. Freizeitfläche geführt und mit welchem Ergebnis?
Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Da dort Baurechte vorliegen, wurde eine Fällgenehmigung erteilt. Vorgesehen ist der Bau
einer Kita.

Zu 2.:
Vom Fachbereich Sport und Bäder wurden aktuell keine Gespräche geführt. Seit
Beantwortung der Anfrage 15-1057/2014 sind seitens der Verwaltung keine Gespräche
bezüglich der Nutzung der Fläche als Sport- bzw. Freizeitfläche mehr geführt worden. Die
letzten Gespräche gab es im Jahr 2013.

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe wollte wissen, ob es sich bei der errichtenden
Kindertagesstätte um eine betriebliche handele und ob diese auf dem Gelände des
ehemaligen Bolzplatzes gebaut werde.

Herr Berger antwortete, dass eine private Kindertagesstätte errichtet und diese auf dem
Gelände der ehemaligen Squash-Halle gebaut werde.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, seit wann der Verwaltung bekannt sei, dass dort eine
neue Kindertagesstätte errichtet werden solle.

Herr Berger antwortete, dass die Planung für den Bau seit einigen Monaten bekannt sei.


TOP 7.5.2.
Lärmbelästigung
(Drucks. Nr. 15-0795/2018)

Bezirksratsherr Niculescu verlas die Anfrage.

In der Zeit vom April bis Oktober werden die öffentlichen Plätze in der Südstadt als
Treffpunkt von unterschiedlichen Gruppen genutzt und in den Abend- und
Nachtstunden fühlen sich einige Anwohnerinnen und Anwohner zeitweise durch den
entstehenden Lärm beeinträchtigt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Beschwerden und/oder Anzeigen hat es im Jahr 2017 im Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.10.2017 über Lärmbelästigung im Bereich des Stephansplatzes und Bertha-von-Suttner-Platzes gegeben (bitte jeweils für den Stephansplatz und Bertha-von-Suttner-Platz getrennt angeben)?

2. An welchen Tagen gab es gehäuft, also mehr als drei Beschwerden und/oder Anzeigen (bitte mit Datumsnennung für jeden einzelnen Platz angeben)?

Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
In Rücksprache mit dem Polizeikommissariat Südstadt kann mitgeteilt werden, dass es im Jahr 2017 nur zwei Einsätze wegen ruhestörenden Lärms an diesen Plätzen gegeben hat (im April am Stephansplatz um 23:00 Uhr und im August am Bertha-von-Suttner-Platz um 02:00 Uhr). Darüber hinaus gab es gelegentliche Hinweise an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, dass der Bolzplatz am Bertha-von-Suttner-Platz auch über die erlaubte Zeit bis 20:00 Uhr hinaus genutzt wurde. Die Situation stellt sich aus Sicht der Verwaltung als unauffällig dar.

Zu 2.:
Wie bereits erläutert, gab es keine gehäuften Beschwerden oder Anzeigen. Sollten jedoch weitere Beschwerden zu diesem Thema eingehen, wird die Verwaltung diese im Rahmen der Beteiligung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult zum Konzept Sicherheit und Ordnung aufgreifen.


TOP 7.5.3.
Entsorgung von aufgetauter Tiefkühlkost
(Drucks. Nr. 15-0796/2018)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die Anfrage.

Wenn Gefriertruhen bzw.- schränke zum Beispiel aufgrund von einer Stromunterbrechung oder Defekten der Tiefkühlgeräte abtauen, ist die Tiefkühlkost meist nicht mehr essbar und muss entsorgt werden.
Die Entsorgung dieser ungenießbaren aufgetauten Tiefkühlkost ist oft nicht in der Mülltonne des normalen Hausmülls möglich.
Die Annahme dieser aufgetauten Tiefkühlkost wurde auf dem AHA-Wertstoffhof in der Tiestestraße verweigert und der Betroffen wurde auf die Annahmemöglichkeit im Wertstoffhof in Lahe verwiesen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen ist es nicht möglich, aufgetaute Tiefkühlkost beim Wertstoffhof in der Tiestestraße ggf. gegen Bezahlung abzugeben?
2. Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks Südstadt-Bult besitzen keinen PKW und insbesondere ältere Personen nutzen auch keine Car-Sharing-Fahrzeuge. Welche Möglichkeiten bestehen für diesen Personenkreis Hausmüll wie z.B. aufgetaute Tiefkühlkost zu entsorgen, wenn eine Entsorgung über die Hausmülltonne nicht möglich ist?
Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Aufgetaute Tiefkühlkost zählt zum Hausmüll (Restabfall). Hausmüll ist von der Annahme auf Wertstoffhöfen ausgeschlossen.

Zu 2.:
Aufgetaute Tiefkühlkost sollte so weit wie möglich über die vorhandenen Restabfalltonnen entsorgt werden. Für Zusatzmengen bietet sich der Aha-Zustellsack (80 Liter Volumen, 5,50 Euro/Stück) an. Zustellsäcke kann man auf allen Wertstoffhöfen käuflich erwerben. Befüllte Säcke stellt man dann einfach neben die Restabfalltonne. Bei der nächsten Tonnenleerung werden derartige Säcke automatisch mitgenommen.


TOP 7.6.
von Bezirksratsherrn Zingler (DIE LINKE.)

TOP 7.6.1.
Nachnutzung der Feuer- und Rettungswache 3
(Drucks. Nr. 15-0797/2018)

Bezirksratsherr Zingler verlas die Anfrage.

Die Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße wird nach Fertigstellung des neuen Gebäudes auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) dorthin verlegt werden. Das Gebäude in der Jordanstraße wird komplett geräumt werden.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Gibt es bereits Pläne zur Nachnutzung des Gebäudes und wenn ja, welche?
2. Steht das Gebäude (oder Teile davon) unter Denkmalschutz?
3. In welcher Form wird der Bezirksrat und werden die Anliegerinnen und Anlieger des Geländes in Planungen zur Nachnutzung des Gebäudes einbezogen?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Im Jahr 2015 hat der Verwaltungsausschuss mit der DS 2175 / 2015 für den Bereich der
Feuerwache 3 und von nördlich davon liegenden Flächen den Beginn eines Verfahrens zur
Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beschlossen. Konkret wurde damals ein
Aufstellungsbeschluss und ein Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.
Als Planungsziel für die Feuerwache 3 wurde die Ausweisung eines Mischgebietes
beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 03.12.15 bis 11.01.16
statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

Zu 2.:
Aktuell ist das Gebäude der Feuerwache 3 nicht in der Liste der Denkmäler verzeichnet.
Das Landesamt für Denkmalpflege prüft aktuell eine Unterschutzstellung.

Zu 3.:
Der Stadtbezirksrat und die Öffentlichkeit werden weiterhin im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens beteiligt.


TOP 8.
Eigene Mittel des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

TOP 8.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0684/2018)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. Empfänger: Integrationsbeirat Südstadt-Bult selbst - Eigeninitiative
Zuwendungsbetrag: bis zu 1.000,00 €
Verwendungszweck: Mittel für Ausgaben des Integrationsbeirates (Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung und Druck von Flyern)

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
18 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese informierte in Kürze u.a. über folgendes:
- Der Integrationsbeirat Südstadt Bult habe sich bei der Diskussion über den sog. Orientierungsplan für Flüchtlinge darauf verständigt, dass die Landeshauptstadt Hannover für alle Stadtbezirke bzw. Integrationsbeiräte einen einheitlichen Orientierungsplan einrichten sollte.
- Es würden noch weitere Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft stattfinden
- Der neue Flyer des Integrationsbeirates Südstadt-Bult wurde überarbeitet
- Der Träger (EFG) habe sich um den Nds. Integrationspreis beworben


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 9.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0789/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 18.63.07)



TOP 9.2.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Verkehrssicherheit Otfried-Preußler-Schule
(Drucks. Nr. 15-0757/2018)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die vier Nicht-Parken-Flächen Ecke Birkenstraße/Seilerstraße abzupollern.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 66)


TOP 9.2.2.
Gemeinsames Kita- und Schulbeet auf freier KISS-Fläche
(Drucks. Nr. 15-0790/2018)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
die CJD-Kita Südstadt und die Otfried-Preußler-Grundschule in dem gemeinsamen Projekt Anlegen eines Hochbeetes bzw. Gartens f. Kinder fachlich und materiell zu unterstützen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig
(In die Verwaltung, 19)


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Repair Café für Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0758/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob es möglich ist das vom Projekt Stadt-Teil-Werkstatt (s.www.repaircafe-hannover.de) und dem Verein Werk-statt-Schule e.V. in der Nordstadt betriebene Repair Café auch im Stadtbezirk Südstadt-Bult anzubieten.

Bezirksratsherr Kluck hält die Intention mit diesem Antrag für sehr gut wies aber darauf hin, dass es sich hier um bürgerschaftliches Engagement handele und keine Aufgabe der Verwaltung sei, diese Idee in die Wege zu leiten.

Bezirksratsherr Nagel schloss sich der Aussage an, dass dies nicht Aufgabe der Verwaltung sei.

Bezirksratsherr Weinem regte an, dies in der nächsten Sitzung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult zu besprechen, um auch Menschen mit Migrationshintergrund dafür zu begeistern, die das weitertragen könnten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
15 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 50.4)


TOP 9.3.2.
Verkehrssicherheit in der Anna-Zammert-Straße
(Drucks. Nr. 15-0759/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten in der Anna-Zammert-Straße die Verkehrssicherheit bei der Einfahrt von PKW von der Ausfahrt des Wertstoffhofes auf die Anna-Zammert-Straße durch die Montage eines Spiegels gegenüber der Ausfahrt des Wertstoffhofs an der Anna-Zammert-Straße verbessern.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 9.4.2.
Neugestaltung Geibelstraße: Elektroladesäule
(Drucks. Nr. 15-0791/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,
· im Zuge der Umgestaltung der Geibelstraße die notwendigen Voraussetzungen für eine rasche Nachrüstung von Elektroladesäulen für jeden Parkplatz u.a. durch Verlegung eines ausreichend leistungsfähigen Leerrohrsystems, durch die Ausweisung von Standorten für die Ladesäulen und für die ggf. erforderlichen Mittelspannungsschaltanlagen zu schaffen.
· im Zuge der Umgestaltung der Geibelstraße zeitgleich auch mindestens eine Elektrolademöglichkeit mit 22kW Leistung oder mehr je 500 Anwohner der Geibelstraße auszuschreiben.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen sprach sich dafür aus, den Antrag abzulehnen. Als Begründung führte er aus, dass es eine Beteiligung zum Umbau der Geibelstraße gebe. Solange die Beteiligung vorhanden bzw. nicht abgeschlossen sei, dürfe auch ein politscher Beschluss erfolgen.

Bezirksratsherr Kluck schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Schmitz-Justen an.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 9.4.3.
Elektroladesäulen in Bebauungsplänen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0792/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Bei zukünftigen Bebauungsplänen wird die Auflage erteilt,
· Für jeden neu zu schaffenden Kraftfahrzeugstellplatz die notwendigen Einrichtungen in Form von Leerrohren und ausreichendem Platz für Schaltanlagen zur kurzfristigen Nachrüstung eines Elektroladeanschlusses mit mindestens 22 kW Leistung zu schaffen
· Bereits bei der Neuerrichtung ausreichend Lademöglichkeiten für die zeitgleiche Ladung der Batterien von mindestens 20% der abzustellenden Fahrzeuge zu schaffen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
3 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger berichtete kurz, dass die Zurücksetzung der City-Light-Säule auf der Hildesheimer Straße gegenüber der Stadtbibliothek letzte Woche erfolgt sei und machte darauf aufmerksam, dass am kommenden Sonntag, den 22. April das Kirschblütenfest im Hiroshima-Gedenkhain stattfinde und dass hierfür ein Flyer verteilt werde.


Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:40 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung