Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 18.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.04.2018)
Protokoll (erschienen am 20.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 19.04.2018
-18.63.06-

PROTOKOLL

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
18. April 2018,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:31 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl (Die Linke.)
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Frau Seeliger FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Unverzagt FB Umwelt und Stadtgrün
Herr Stellmann FB Gebäudemanagement

Presse:
Frau Stein Stadtanzeiger

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Klönschnackplatz Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0801/2018)

3.1.2. Bemerode Ost
(Drucks. Nr. 15-0802/2018)

3.1.3. Radwegmarkierung
(Drucks. Nr. 15-0803/2018)

3.1.4. Rauperthof
(Drucks. Nr. 15-0804/2018)

3.1.5. Taxistand Tiergartenstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0805/2018)

3.2. FDP-Fraktion

3.2.1. (Emslandstraße)
(Drucks. Nr. 15-0806/2018)

3.2.2. Abgesperrte Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Wilhelmine-Witte-Straße
(Drucks. Nr. 15-0807/2018)

3.3. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.3.1. Zu der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Verkehrszählungen in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0809/2018)

3.3.2. Entsorgung Hühnermist aus dem Emsland im Landschaftsraum Kronsberg?
(Drucks. Nr. 15-0810/2018)

3.3.3. Nutzung der Haltestelle „Hinter dem Dorfe“ der Linie 330 Richtung Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0811/2018)

3.3.4. Rückbau von Windradfundamenten im Stadtgebiet und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 15-0812/2018)

3.3.5. Zustand Sporthallen der IGS Kronsberg an der Nebenstelle
(Drucks. Nr. 15-0813/2018)

3.4. der SPD-Fraktion

3.4.1. Wertstoffhof sowie Fachbereich Umwelt und Stadtgrün im Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-0814/2018)

3.5. Bezirksratsherr Wahl (Die Linke)

3.5.1. Verlegung des Kronsberg-Life-Towers
(Drucks. Nr. 15-0815/2018)

3.5.2. Standort des geplanten Neubaus der Grundschule Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 15-0816/2018)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-13. Dezember 2017 (wird gesondert versand)

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

8.1. Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0845/2018 mit 1 Anlage)

8.2. Vergabe eines Integrationspreises
(Drucks. Nr. 15-0847/2018)

8.3. Europaweites Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien
(Drucks. Nr. 0658/2018)

8.4. Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0671/2018)

8.5. Verlängerung der Betriebsführung der Kindertagesstätte im Schulzentrum Bemerode (SZ) in Trägerschaft der DRK Kinder- und Jugendhilfe i.d. Region Hannover gem. GmbH
(Drucks. Nr. 0691/2018)

8.6. Grundschule Wasserkampstraße, Sanierung des Dachs und Installation von außenliegendem Sonnenschutz am Altbau
(Drucks. Nr. 0788/2018 mit 3 Anlagen)

8.7. Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0837/2018 mit 3 Anlagen)

8.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –
erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0876/2018 mit 4 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Barrierefreie Übergänge
(Drucks. Nr. 15-0582/2018 N1)

9.1.1. Barrierefreie Übergänge
(Drucks. Nr. 15-0582/2018 N2)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Stolpersteine
(Drucks. Nr. 15-0824/2018)

9.2.2. Fahrradbügel
(Drucks. Nr. 15-0825/2018)

9.2.3. Behindertenparkplätze Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0826/2018)

9.3. der FDP-Fraktion

9.3.1. Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0827/2018)

9.3.2. Abgesperrte Spielgeräte am Spielplatz Wilhelmine-Witte-Straße
(Drucks. Nr. 15-0828/2018)

9.4. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.4.1. Carsharing in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0829/2018)

9.4.2. Wegebefestigung am nördlichen Kronsberg/ Höhe Reitgestüt
(Drucks. Nr. 15-0830/2018)

9.4.3. Erhalt des Kronsberg-Life-Tower auf dem bisherigen Gelände
(Drucks. Nr. 15-0831/2018)

9.5. Gemeinsamer Antrag von:
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
SPD-Fraktion
Bezirksratsherr Wahl

9.5.1. Prüfung weiterer Standortmöglichkeiten einer sechsten Grundschule im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0832/2018)

9.6. Gemeinsamer Antrag von:
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktion SPD
Fraktion FDP
Bezirksratsherr Wahl

9.6.1. Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0833/2018)

9.7. der SPD-Fraktion

9.7.1. Aufstellen von Fahrradbügeln in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0834/2018)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Interfraktioneller Antrag auf Zuwendung: Verwendung eigener Mittel
(Drucks. Nr. 15-0846/2018)







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

TOP 6 und 7 werden abgesetzt: keine Berichtspunkte

Antworten zu folgenden Anfragen werden schriftlich nachgereicht:
-TOP 3.1.2.
-TOP 3.2.2.
-TOP 3.3.3.
-TOP 3.5.1.

TOP 8.8. zieht Bündnis 90 / Die Grünen in die Fraktion
TOP 9.4.3. und 9.5.1. zieht CDU in die Fraktion

Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

-Einstimmig



TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel gedenkt dem am 29.03.2018 verstorbenen
Heinz Boldt, langjährigem Bezirksbürgermeister und ehemaligem Bezirksratsherrn
im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode,

Träger der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Der Verstorbene gehörte als Stellvertretender Vorsitzender der CDU dem Stadtbezirksrat
Kirchrode-Bemerode-Wülferode vom 01.11.1981 – 01.11.2006 an.

Herr Boldt hat sich mit großem kommunalpolitischen Engagement für die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes Kirchrode-Bemerode-Wülferode eingesetzt.

Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren, betont er.

Im Anschluss erfolgt eine Gedenkminute zu Ehren des Verstorbenen.

Bezirksbürgermeister Rödel informierte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Klönschnackplatz Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0801/2018)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:


Der „Klönschnackplatz“ und die Fläche vor der Sparkassen-Filiale in Kirchrode sind im Herbst letzten Jahres in sehr qualitätsvoller Weise fertiggestellt worden. Da hier nach der Umgestaltung Stein und Beton sehr dominieren, sollten dem Vernehmen nach die Baumscheiben mit pflegeleichten Bodendeckern bepflanzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Bestehen die o. g. Bepflanzungspläne? – Wenn ja, wann werden sie umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?
2. Kann die Verwaltung sich vorstellen, die beiden Flächen zusätzlich mit einigen Pflanzenbehältern zu beleben (nicht um die Fläche in irgendeiner Weise zu sperren) und Anlieger für die Bepflanzung und Pflege zu gewinnen?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es sind abwechslungsreiche Bepflanzungen der vier Baumovale aus Sträucher, Gräsern und Stauden geplant. Die Realisierung wird voraussichtlich in der 17.KW 2018 (23. – 29.4.2018) erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nein, die Verwaltung hält die bepflanzten Baumovale für eine gute und ausreichende Platzbegrü-
nung, da die Geh- und Aufenthaltsflächen nicht übergroß sind. Die Verwaltung könnte den Pflegeaufwand für Kübel nicht leisten und verfügt über wenig gute Erfahrungen bei der dauerhaften Pflege durch Bürger*innen und Anlieger*innen.

TOP 3.1.2.
Bemerode Ost
(Drucks. Nr. 15-0802/2018)

Im Januar wurde allen interessierten Mitbürgern/innen und gleichzeitig auch den Mitgliedern des Be­zirksrates die Planung für „Bemerode Ost“ vorgestellt. Es wurde die Sportanlage des TSV Beme­rode neu geplant und erweitert sowie in diesem Zuge auch der geplante Neubau einer Grund­schule Wil­helm-Göhrs-Straße/Wülferoder Straße präsentiert.
Dieser geplante Standort für die Grundschule führte bei vielen Anwesenden gleich zu großem Unmut,
vor allem wurde die Verkehrssituation stark kritisiert. Die Anwohner beklagen jetzt schon ein zu ho­­hes Verkehrsaufkommen in der Wilhelm-Göhrs-Straße, vor allem bei Punktspielen des TSV am Wo­chen­ende ist es ihnen oft nicht möglich, aus der Straße herauszufahren. Durch die evtl. zu bauende Schule wird sich diese Situation, auch durch den Kiss&Ride Verkehr, sicherlich noch verschlimmern. Eine Verlagerung der Schule weiter in die Wilhelm-Göhrs-Straße hinein scheint aus diesen Gründen auch nicht sinnvoll.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Alternativen wurden oder werden zu diesem geplanten Schulstandort geprüft und mit welchem Ergebnis, und ist auch ein Verkehrskonzept oder eine Machbarkeitsstudie in Pla­nung?
2. Wie ist der generelle Sachstand zu den Planungen insgesamt, also einschließlich der Sport­stät­ten?
3. Wie wird mit dem Kronsberg Lifetower weiter verfahren, wie ist da der Sachstand?
-Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung wollte eine große Entfernung des neuen Standortes zu den bestehenden Grundschulen umgesetzt sehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Derzeit befindet sich eine Änderung des Planungsrechts in Vorbereitung. Die Verwaltung wird im Rahmen der dazu erforderlichen Beschlussfassung den Stadtbezirksrat um entsprechende Befassung bitten. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird die inhaltliche Planung der einzelnen Bausteine weiter konkretisiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Siehe auch Beantwortung zu Drucksache-Nr. 15-0815/2018:
Nach dem bestehenden Mietvertrag für die vom Verein genutzte Fläche ist der Kronsberg Life Tower e.V. nach Ablauf des Vertrages verpflichtet, das Grundstück zu räumen und alle von ihm geschaffenen Anlagen auf seine Kosten zu beseitigen. Für eine Mitfinanzierung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Towers entstehen, sind im städtischen Haushalt keine Mittel vorgesehen.


TOP 3.1.3.
Radwegmarkierung
(Drucks. Nr. 15-0803/2018)

Bezirksratsfrau Petrmann trug folgende Anfrage vor:


Im November 2017 wurde interfraktionell beantragt, die in den Einmündungen des Großen Hillen und der Brabeckstraße befindlichen Teilabschnitte des stadtauswärst führenden Rad­we­ges auf der Tiergartenstraße rot einzufärben um allen Verkehrsteilnehmern die Streckenfüh­rung des Radweges zu verdeutlichen.
Dies ist bis heute noch nicht geschehen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

Wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung

Die Umsetzung der Maßnahmen (Rotmarkierung der Radwegfurt über die Brabeckstraße und rote Klinkereinfassung des Radwegs über die Straße Großer Hillen) ist bis Ende Juli 2018 vorgesehen.

TOP 3.1.4.
Rauperthof
(Drucks. Nr. 15-0804/2018)

Bezirksratsherr Dr. Kuscher trug folgende Anfrage vor:


In der Wülfelerstraße/Katzenwinkel wird momentan der ehemalige Rauperthof bebaut.
Schon bei der Vorstellung dieser Planungen wurde von Mitgliedern des Bezirksrates und Anwohnern die Verkehrsführung der Zufahrt auf und von diesem Grundstück kritisiert.
Geplant war, dass die Bewohner rechts auf die Wülfelerstraße, also Richtung Kronsberg ausfahren sollten. Soll aber in die andere Richtung gefahren werden, wird es auf der sich direkt vor dem Grundstück befindenden Ampelkreuzung sicherlich zu gefährlichen Situationen kommen, so die Befürchtungen. Anwohner der Nachbargrundstücke befürchten zudem , um zu wenden ,eine Unerlaubte Befahrung Ihres Grundstücks.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur Verkehrsführung? Es wurde ja zugesagt, diese nochmals zu überarbeiten.
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung hat keine Überarbeitung sondern eine weitere Prüfung zugesagt, ob eine andere Lösung als die „Rechts rein- rechts- Raus“ sinnvoll ist. Dies ist zu verneinen.

TOP 3.1.5.
Taxistand Tiergartenstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0805/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Im November 2017 bat diese Fraktion die Verwaltung zu prüfen, ob in der Tiergartenstraße in Kirchrode wirklich ein Taxistand in dieser Größe notwendig ist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gekommen?
2. Wurde auch geprüft, ob auch ein Behindertenparkplatz an dieser Stelle, vor den Arztpraxen, eingerichtet werden kann?
3. Ist die Einrichtung eines Kurzzeitparkplatzes in Erwähnung gezogen worden,
um kranke und gebehinderte Menschen vor den Arztpraxen ein- und ausstei­gen zu lassen?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Derzeit werden die angeordneten fünf Taxenstellplätze nur sehr selten komplett durch Taxen belegt. Aufgrund des hohen Parkdrucks in diesem Bereich sollen zwei der Stellplätze für eine öffentliche Nutzung freigegeben werden, sobald die Gespräche mit dem Taxenverband zur möglichen Kompensation der entfallenden Taxenstellplätze abgeschlossen sind.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Einrichtung eines Behindertenstellplatzes an dieser Stelle ist nicht möglich, da die dafür benötigten Flächen (3,50 m Breite, 7m Länge) nicht verfügbar sind.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Höchstparkdauer auf diesen Stellplätzen würde einheitlich auf eine Stunde beschränkt werden, damit möglichst viele potenzielle Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise Patientinnen und Patienten der Arztpraxen davon profitieren können.

TOP 3.2.
FDP-Fraktion

TOP 3.2.1.
(Emslandstraße)
(Drucks. Nr. 15-0806/2018)

Bezirksratsherr Rosenwinkel trug folgende Anfrage vor:


Sehr geehrte Damen und Herrn,

auf den Strassen Emslandstraße und alte Bemerode Straße ist die Geschwindigkeit
für Autofahrer auf 30 Km/h begrenzt. Leider wird die Geschwindigkeit auf beiden
Straßen regelmässig überschritten und rechts vor links wird nicht immer beachtet.

An der Kreuzung befinden sich das Jugendzentrum und ein Kindergarten.

In diesem Zusammenhang entstehen folgende Fragen:
1. Wurden in den letzten Monaten regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt? Zu welchen Zeiten und wie viele?
2. Besteht die Aussicht, an der Emslandstrasse eine festinstallierte
Geschwindigkeitsanzeige (ähnlich der an der Grundschule am Sandberge)
anzubringen, um Autofahrer durch das Anzeigen Ihrer eigenen
Geschwindigkeit zu sensibilisieren?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung hatte vom 22.10.2013 bis 29.10.2013 in der Emslandstraße einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger installiert. Im Zeitraum der Messung wurden 43091 Fahrzeuge gemessen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 33,6 km / h.

Damit ist der Standort als unauffällig hinsichtlich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu betrachten. Die angeordnete Geschwindigkeit von 30 km / h wurde von einer ausreichend großen Anzahl von Fahrzeugen eingehalten.

Andere neuere Erkenntnisse liegen der Polizei und der Verwaltung nicht vor. Daher erfolgten in den letzten Jahren und in den letzten Monaten in der Emslandstraße keine Geschwindigkeitskontrollen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In der Emslandstraße kann kein Geschwindigkeitsanzeiger fest installiert werden, weil die Masten der dortigen Straßenbeleuchtung nur dann mit Strom versorgt werden, wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist.

TOP 3.2.2.
Abgesperrte Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Wilhelmine-Witte-Straße
(Drucks. Nr. 15-0807/2018)

An der Wilhelmine-Witte-Straße befindet sich seit vier Jahren ein Kinderspielplatz. Seit ca.
September ist ein Teil der dort befindlichen Spielgeräte mit einem Zaun umgeben. Die
Verwaltung teilte in der Bezirksratssitzung im November 2017 mit, dass das Spielgerät
gesperrt worden sei, weil der Bodenbelag beschädigt sei. Es müssten
Gewährleistungsansprüche geprüft werden, bevor über Abhilfe entschieden werden könne
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Verantwortung bzw der Gewährleistungsanspruch für die Beschädigung des
Bodenbelages mittlerweile geklärt?
2. Wann kann das Spielgerät oder entsprechender Ersatz wieder genutzt werden?

-Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Aufgrund der Witterung konnten bislang keine Reparaturarbeiten ausgeführt werden.
Wir stehen mit der Firma in Kontakt und bemühen uns um eine schnelle Abarbeitung.

TOP 3.3.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.3.1.
Zu der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Verkehrszählungen in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0809/2018)

Bezirksratsfrau Volland trug folgende Anfrage vor:


Auf eine Anfrage der SPD zu an der L 388 an verschiedenen Stellen aufgehängten Seitenradar-Geräten hat die Verwaltung am 8. Februar 2017 unter anderem geantwortet: „Die Geräte dienen zur Erfassung der Verkehrsmengen und des aktuellen Geschwindigkeitsniveaus. Diese werden im Anschluss ausgewertet und sollen zur Beurteilung weiterer Maßnahmen dienen.“

Dazu fragen wir die Verwaltung:
· Welche Ergebnisse hat die Erfassung der Verkehrsmengen und des aktuellen Geschwindigkeitsniveaus gebracht?
· Erfassen diese Geräte auch vorbeirollende Fahrräder?
· Wie lautet die Auswertung der erhobenen Daten und welche Maßnahmen wurden auf dieser Grundlage schon geplant oder durchgeführt?
-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 3:
Die Verkehrszählung sowie die Geschwindigkeitsmessung wurden im Bereich mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h durchgeführt. Die werktägliche Belastung lag bei der Erhebung zwischen ca. 3.800 und 4.100 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil zwischen 2 und 4%. Die Belastung der Straße ist damit nicht besonders hoch für eine dörfliche Hauptstraße.

Die für die Bewertung relevante Kennzahl V85 (= Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) betrug im Messzeitraum 47,8 km/h. Damit ist das Geschwindigkeitsniveau nicht zu beanstanden. Maßnahmen sind auf Grund eines zu hohen Geschwindigkeitsniveaus nicht erforderlich.

Um trotzdem die Situation zu verbessern, wird die Verwaltung die bereits vorgestellte Umgestaltung des nordwestlichen Ortseingangsbereiches weiterverfolgen und mittelfristig umsetzen, sofern alle Voraussetzungen - wie der notwendige Grunderwerb und die Finanzierung - gesichert sind. Die Verwaltung wird nach der Befahrung im Rahmen des Bushaltenstellenförderprogrammes in der 2. Jahreshälfte die weiteren Planungsschritte erörtern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verkehrsmessung hat keine vorbeirollenden Fahrräder erfasst.


TOP 3.3.2.
Entsorgung Hühnermist aus dem Emsland im Landschaftsraum Kronsberg?
(Drucks. Nr. 15-0810/2018)

Bezirksratsfrau Volland trug folgende Anfrage vor:


Bewohner*innen aus Wülferode melden, das Abladen von extrem übel riechendem Hühnermist durch LKW mit Emsländer Kennzeichen auf Feldern im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg beobachtet und wahrgenommen zu haben. Sie sorgen sich wegen einer möglichen Verbreitung multiresistenter Keime in der Landschaft.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung solche Entsorgungen aus anderen Regionen am Kronsberg bekannt?
2. Werden diese auf den Feldern am Kronsberg abgeladenen Misthaufen auf multiresistente Keimbelastungen hin behördlich überprüft und sind ökologische und/oder gesundheitliche Schäden zum Beispiel auch durch die Grundwasserbelastung zu erwarten?
3. Mit welcher Erlaubnis ist das Abladen dieses Hühnermistes aus anderen Regionen am Kronsberg in Hannover möglich?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verwaltung ist bekannt, dass Landwirte vom Kronsberg Hühnermist von anderen Betrieben beziehen und auf die Äcker am Kronsberg aufbringen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Hühnermist wird nicht auf multiresistente Keine untersucht. Die Verwendung des Mistes hat ordnungsgemäß zu erfolgen und die Bestimmungen der Düngeverordnung müssen eingehalten werden. Belastungen für das Grundwasser sind im Frühjahr insbesondere auf den schweren Böden am Kronsberg nicht zu erwarten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es bedarf für die Verwendung des Hühnermistes keiner Erlaubnis. Grundsätzlich ist die Verwendung von Mist aus den sogenannten Überschussregionen in Regionen mit geringerer Tierhaltung erlaubt. Beim Düngetransfer muss die Düngebilanz der Betriebe ausgeglichen sein. Dies wird von den Landwirtschaftskammern kontrolliert.

TOP 3.3.3.
Nutzung der Haltestelle „Hinter dem Dorfe“ der Linie 330 Richtung Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0811/2018)

Die Buslinie 330 durchfährt die Alte Bemeroder Straße in einer Fahrtrichtung, um die Haltestelle „Hinter dem Dorfe“ zu erreichen. Die Alte Bemeroder Straße ist aber durch „Elterntaxen“ zur angesiedelte Kita und LKW (Firma Getränke-Schlüter) stark beansprucht und wird vom Radverkehr als Verbindung aus Bemerode zur Innenstadt sehr stark genutzt.

Es ist zu prüfen, ob der Bus 330 zwingend und notwendig die Haltestelle „Hinter dem Dorfe“ anfahren muss oder ob eine Verlegung der Linienführung durch die Emslandstraße zur Haltestelle „Katzenwinkel“ möglich wäre, um so die Alte Bemeroder Straße zu entlasten. Die Ladenzeile „Hinter dem Dorfe“ wäre von dieser Haltestelle weiterhin gut erreichbar.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie hoch sind die täglichen und monatlichen Fahrgastzahlen in den Bussen der Linie 330 am Haltepunkt „Hinter dem Dorfe“ Richtung Wülferode?
2) Wäre eine Umleitung der Linie 330 über die Emslandstraße denkbar?
3) Wäre die Einrichtung eines Haltepunktes der Linie 330 am Katzenwinkel möglich?

Antwort wird schriftlich nachgereicht
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet. Die ÜSTRA teilt mit:

Aus verkehrlicher Sicht ist die Umfahrung durch die Emslandstraße ungünstig, weil die Haltestelle ‚Hinter dem Dorfe‘ nicht mehr angefahren wird. Diese Haltestelle nutzen täglich ca. 70 Fahrgäste, was ca. 10% des Fahrgastaufkommens der Linie 330 ausmacht.
Sicher ist diese auch vom Katzenwinkel zu erreichen, jedoch bedeutet dies insbesondere für ältere, nicht so mobile Personen eine deutliche Verschlechterung.
Durch die Rechts- vor Links-Regelung und Tempo 30 in der Emslandstraße ist mit Einbußen bei der Reisezeit zu rechnen. Für die Fahrgäste resultierte daraus eine längere Umfahrung und anschließend ggf. ein längerer Weg zur Einkaufszeile ‚Hinter dem Dorfe‘.
Die Linie 330 verkehrt im Halbstundentakt durch diese Straße. Aus Sicht der ÜSTRA ist es nicht mit moderner Verkehrsplanung vereinbar, den ÖPNV zu Gunsten von Elterntaxis und LKW-Verkehr aus der Straße zu entfernen.

Aus den genannten Gründen lehnt die ÜSTRA die vorgeschlagene Maßnahme ab. Dies ist mit dem Fachbereich Verkehr Region Hannover abgestimmt.

TOP 3.3.4.
Rückbau von Windradfundamenten im Stadtgebiet und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 15-0812/2018)

Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:


Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Kronsberg-Süd, B-Plan 1553 wird die Stilllegung der Windkraftanlage Cousteaustraße 13 geplant (vgl. Begründung B-Plan 1553, S. 30). Im Baugesetzbuch heißt es seit 2004, dass die Anlagen nach dauerhafter Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen seien. Die Fundamente von Windkraftanlagen reichen weit in den Untergrund hinein und durchstoßen dabei oft mehrere Grundwasserschichten.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Regelungen zum Rückbau der Windkraftanlagen am Kronsberg bestehen, insbesondere zum Rückbau der Fundamente?
2. Welche Störungen der Grundwasserschichten bestehen derzeit und welche Beeinträchtigungen der Bodeneigenschaften werden nach einem Rückbau des Windkraftanlagenfundamentes noch erwartet?
3. Welche Vereinbarungen zum Rückbau von Windkraftanlagen strebt die Landeshauptstadt Hannover an und welche Regelungen der Region Hannover gelten für Neuanlagen?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eigentümerin des Grundstücks Cousteaustraße 13 ist die LHH. Die Nutzung des Grundstücks ist im Pachtvertrag geregelt. Der Fachbereich Wirtschaft hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mitgeteilt, dass die Grundstücksfläche bis zum Vertragsende frist- und ordnungsgemäß geräumt an die Stadt zurückzugeben ist. Zu der ordnungsgemäßen Räumung gehören die Entfernung aller während der Mietzeit eingebrachten Dinge sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sowohl der Grundstücksfläche als auch evtl. mitüberlassener Anlagen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Windkraftanlage befindet sich knapp unterhalb des Kamms des Kronsbergs. Geologisch wurde die Windkraftanlage im Kalkstein der Oberkreide (Turon) gegründet. Nach vorliegenden hydrogeologischen Informationen handelt es sich in dem betroffenen Bereich um einen Kluftgrundwasserleiter. Der Kluftgrundwasserleiter zeichnet sich durch eine hohe Fließgeschwindigkeit innerhalb des Kluftsystems in vertikaler Richtung aus. Versickerndes Niederschlagswasser gelangt schnell innerhalb der Klüfte des Festgesteins zum Grundwasserkörper, dessen Oberfläche bei hoch anstehendem Grundwasser hier tiefer als 20 m unter der Geländeoberfläche liegt.

Die genaue Gründungstiefe der Anlage ist derzeit nicht bekannt. Da die Standardgründungstiefe einer Enercon E-32 – Windkraftanlage (300 kW, Nabenhöhe 34 m, Rotordurchmesser 32 m) nicht mehr als 2 m Tiefe erreicht, geht die Verwaltung davon aus, dass der Grundwasserkörper durch das Fundament der Anlage nicht gestört wurden.

Eine Beeinflussung der Grundwassersituation durch den Rückbau der Windkraftanlage ist nicht erkennbar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Zuge der Abnahme nach Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands wird die Verwaltung Nachweise dazu einfordern, dass das Auffüllungsmaterial frei von technogenen Fremdbestandteilen (Bauschutt, Ziegelbruch, Schlacke u.a.) ist und dass der Füllboden der Zuordnungsklasse Z0 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) entspricht, d.h. unbelastet ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass durch die Versickerung im Bereich der künstlichen Auffüllung keine Schadstoffe mobilisiert werden können.

Regelungen für Neuanlagen sind im Genehmigungsverfahren und ggf. durch die Grundstückseigentümer in Verträgen zur Nutzung der Grundstücke individuell entsprechend der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

TOP 3.3.5.
Zustand Sporthallen der IGS Kronsberg an der Nebenstelle
(Drucks. Nr. 15-0813/2018)

Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:


Die Verwaltung hat zu Beginn des Jahres in einer öffentlichen Versammlung die Planungen für eine Erweiterung des TSV Bemerode und Entwicklung des Gebietes Bemerode-Ost vorgestellt.
Dabei wurde vermittelt, dass die Sporthallen der IGS nach Umzug der Nebenstelle abgerissen werden sollen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind die Sporthallen so marode, dass aus Sicht der Verwaltung ein Abriss nötig ist und gibt es ein Gutachten dazu?
2. Sollen nach einem Abriss die Ersatzflächen der IGS „1 zu 1“ am neuen Standort zugeordnet werden?
3. Wäre es bei Erhalt der Sporthallen möglich, diese dem TSV Bemerode zuzuordnen bzw. zu vermieten?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Sporthallen sind – wie der Rest des Gebäudes – in einem höchst sanierungsbedürftigen Zustand. Eine „stand-alone-Lösung“, also Beibehaltung der Sporthallen nach Abriss des Schulgebäudes wäre zwar möglich, jedoch extrem unwirtschaftlich, da die Gebäudetechnik, und hier insbesondere die Wärmeversorgung, die derzeit den gesamten Gebäudekomplex versorgt, für einen dann drastisch geänderten Bedarf komplett neu konzipiert und den aktuellen Anforderungen entsprechend aufgebaut werden müsste.
Im Zusammenhang mit ergänzend notwendigerweise zu behebenden Defiziten der Gebäudesubstanz (konstruktive Mängel, nutzungsspezifische Bedarfe, Schadstoffe, energetische Mängel etc.), sowie erheblichen baulichen Anpassungsbedarfen (Zugang, Außenanlagen, Rettungswege, etc.) ist diese Variante daher aus Sicht der Verwaltung angesichts der aufgrund o. a. Anforderungen zu erwartender Kosten in geschätzter mehrfacher Millionenhöhe nicht zielführend, zumal schulischer Bedarf an diesem Standort nach Aufgabe der Nebenstelle der IGS Kronsberg und dem Umzug der GS in den Neubau am Kattenbrookstrift nicht mehr gegeben ist. Ein Gutachten liegt nicht vor.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Am Standort Kattenbrookstrift werden zusätzlich zur vorhandenen 3-Feld-Halle mit Tribüne 2 weitere Sportübungsflächen errichtet.
Hiermit werden sowohl der schulische als auch der außerschulische Bedarf abgedeckt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ein Erhalt der Sporthallen ist weder vorgesehen noch finanziell darstellbar; eine Nutzung durch den TSV Bemerode kommt somit nicht in Betracht.

TOP 3.4.
der SPD-Fraktion

TOP 3.4.1.
Wertstoffhof sowie Fachbereich Umwelt und Stadtgrün im Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-0814/2018)

Bezirksratsfrau Ehrlich trägt folgende Anfrage vor:


Bei Erweiterung oder Neubau von Wohngebieten ist nicht nur die rechtzeitig zu schaffende Infrastruktur im Baugebiet von Bedeutung, auch die nicht direkt vor Ort vorhandenen notwendigen Einrichtungen sollten dem wachsenden Bedarfen angepasst werden. Daher erscheint es auch im Zusammenhang mit dem Baugebiet Kronsberg-Süd ratsam bereits jetzt die absehbaren neuen Bedarfe für den Wertstoffhof zu ermitteln und eventuell notwendige geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Gerade bei Stoßzeiten gibt es bereits jetzt oftmals lange Wartezeiten vor dem Wertstoffhof. Ebenso erscheint es notwendig den Standort des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün für die Pflege der zusätzlichen öffentlichen Grünflächen auf dem Kronsberg rechtzeitig zu stärken.

Fragen an die Verwaltung:
1. Durch welche geeigneten Maßnahmen sollen am Wertstoffhof Döhrbruch die zu erwartenden Mehrbedarfe durch die Erweiterung der Wohnbebauung am Kronsberg gedeckt werden?
2. Gibt es Überlegungen im Rahmen der Modernisierung der Standtorte von AHA auch diesen zu modernisieren oder auch einen weiteren Wertstoffhof im Stadtbezirk zu schaffen?
3. Ist es vorgesehen die Personalstärke am Standort Döhrbruch des FB Umwelt und Stadtgrün im Zuge der Erweiterung der zu pflegenden Grünflächen, gerade durch die Schaffung der Parkflächen am Kronsberg, zu erhöhen und würden die vorhandenen räumlichen Kapazitäten dafür ausreichen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Fragen 1 und 2 wurden der zuständigkeitshalber an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Aha weitergeleitet.

Die Stellungnahme von aha zu Frage 1:
Aha unterhält zurzeit 21 Wertstoffhöfe in der Region Hannover. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind wir ständig bemüht, Mehrbedarfe mittels betrieblicher Lösungen zu kompensieren. Hier wären zu nennen: Erhöhung der Behälterzahlen, Einsatz zusätzlicher Entsorgungsfahrzeuge, um die Umlaufzeiten zu reduzieren, verstärkter Personaleinsatz, organisatorische Maßnahmen.

Die Stellungnahme von aha zu Frage 2:
Zurzeit gibt es keine Überlegungen, den Wertstoffhof Döhrbruch zu modernisieren. Auch gibt es derzeit keine Planungen, einen weiteren Wertstoffhof zu errichten.

Die Verwaltung beantwortet die 3. Anfrage wie folgt:
Mit dem Fachbereich Personal besteht die Vereinbarung, dass für zusätzlich zu übernehmende Pflegeflächen eine Kalkulation der Personal- und Sachkosten erstellt und der zusätzliche Personalbedarf dafür beantragt wird.
Die räumlichen Kapazitäten des Werkhofes am Döhrbruch 6 liegen an der oberen Grenze. Mit der Prüfung auf Erweiterungsmöglichkeiten wurde der Fachbereich Gebäudemanagement bereits von uns beauftragt.


TOP 3.5.
Bezirksratsherr Wahl (Die Linke)

TOP 3.5.1.
Verlegung des Kronsberg-Life-Towers
(Drucks. Nr. 15-0815/2018)

In der Einwohnerveranstaltung zum Thema „Infrastrukturentwicklung Bemerode“ im KroKuS am 29.1.2018 wurden Pläne für die Umgestaltung der Bezirkssportanlage Bemerode vorgestellt. Bei einer Umsetzung dieser Pläne würde eine Verlegung des Kronsberg-Life-Towers von seinem derzeitigen Standort direkt an der Straßenbahnhaltestelle „Feldbuschwende“ erforderlich werden.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wie viel würde eine eventuelle Verlegung des Kronsberg-Life-Towers kosten?
2. Wer würde diese Kosten tragen?
3. Ist eine Verlegung des Towers möglich, ohne die Struktur der Installation zu gefährden oder müssten Teile des Towers neu gebaut werden?

-Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Verlässliche Aussagen zu den Kosten für die Verlegung des Kronsberg-Life-Towers können derzeit nicht gemacht werden. Mit dem Kronsberg Life Tower e.V. ist abgesprochen, dass er eine Kostenschätzung einholt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach dem bestehenden Mietvertrag für die vom Verein genutzte Fläche ist der Kronsberg Life Tower e.V. nach Ablauf des Vertrages verpflichtet, das Grundstück zu räumen und alle von ihm geschaffenen Anlagen auf seine Kosten zu beseitigen. Für eine Mitfinanzierung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Towers entstehen, sind im städtischen Haushalt keine Mittel vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Kronsberg Life Tower e.V. geht davon aus, dass die Installation an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann.

TOP 3.5.2.
Standort des geplanten Neubaus der Grundschule Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 15-0816/2018)

Bezirksratsherr Wahl trägt folgende Anfrage vor:


In der Einwohnerveranstaltung zum Thema „Infrastrukturentwicklung Bemerode“ im KroKuS am 29.1.2018 wurden Pläne für die Umgestaltung der Bezirkssportanlage Bemerode vorgestellt, die unter anderem einen Neubau der Grundschule Kronsberg-Nord am süd-westlichen Rand des Plangebietes an der Wülferoder Straße auf den derzeitigen Tennisplätzen vorsehen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Welche internen Vorgaben hat die Verwaltung bei der Auswahl eines Grundschulstandortes zu berücksichtigen?
2. Was spricht unter Berücksichtigung der Vorgaben für den geplanten Standort des Grundschul-Neubaus an der Wülferoder Straße?
3. Gibt es aus Sicht der Verwaltung noch weitere geeignete Standorte für den Grundschul-Neubau im Stadtbezirk?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eine Vorgabe ist die Größe des Grundstücks. Unter Berücksichtigung des Standardraumprogramms für Grundschulen und der entsprechend benötigten Außenfläche ergibt sich eine erforderliche, bebaubare Grundstücksgröße die zur Verfügung stehen muss. Sinnvoller Weise sollte es sich dabei um ein städtisches Grundstück handeln. Des Weiteren ist die umliegende Infrastruktur wichtig. Eine sinnvolle Entfernung zu den umliegenden Grundschulen und ein sicherer Schulweg ist dabei zu gewährleisten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Alle unter Punkt 1 genannten Vorgaben sind am Standort Wülferoder Straße erfüllt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung hat derzeit keine weiteren Grundstücke zur Verfügung, die die Vorgaben unter Punkt 1 erfüllen.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Lichtsignalanlage am Großen Hillen
Ein Einwohner erkundigt sich, ob dem Bezirksrat die Situation an der Fußgängerlichtsignalanlage bekannt ist.
Bezirksbürgermeister Rödel antwortet, das diese Thematik dem Bezirksrat nicht nur bekannt ist, sondern hierzu mehrfache Ortsbegehungen mit allen Fraktionen im Bezirksrat stattgefunden haben. Aktuell habe vor 3 Wochen ein solcher Ortstermin stattgefunden und die maximale Wartedauer der Fußgängerampel betrage 2 Minuten. Er hebt hervor, das Fußgänger*innenfehlverhalten immer wieder geben wird.
Auch können diese Lichtsignalanlage Nachts nicht ausgeschaltet werden wegen der Straßenbahn.

Kronsberg-life-Tower
Der I. Vorsitzende des Kronsberg-life-tower übergibt dem Bezirksbürgermeister 623 Unterschriften von Kindern, die auf dem Gelände bleiben wollen.
Bezirksbürgermeister nimmt diese Unterschriftenliste entgegen und gibt es den Bezirksratsmitgliedern.

-Durchgeführt von 19:24 - 19:38 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-13. Dezember 2017 (wird gesondert versand)

16 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

-Entfällt - keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
-Entfällt - keine Berichtspunkte


TOP 8.
VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

TOP 8.1.
Straßenbenennung im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0845/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,


folgende Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1551, 3. Änderung, zu beschließen:

Die neue Erschließungsstraße, welche östlich der Straße Oheriedentrifft von der Feldbuschwende zur Straße Wittbusch führt, erhält den Namen Edingeroder Weg.
Übersichtskarte s. Anlage 1


-Einstimmig


TOP 8.2.
Vergabe eines Integrationspreises
(Drucks. Nr. 15-0847/2018)

Antrag,

aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode sollen jährlich insg. 1.500,00 € für einen Integrationspreis verwendet werden.

-Einstimmig


TOP 8.3.
Europaweites Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien
(Drucks. Nr. 0658/2018)

Antrag zu beschließen,

1) dass die Konzession für die Nahwärmeversorgung Kronsberg (Bestand und Kronsberg Süd) mit einer Laufzeit von 20 Jahren ausgeschrieben wird. Der gemäß DS 2578/2017 beschlossene Primärenergiefaktor von 0,4 wird Vorgabe für alle Bieterinnen und Bieter im Vergabeverfahren.
2) dass die Wertungskriterien für die Vergabe der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg wie in dieser Drucksache beschrieben, festgelegt und gewichtet werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Hauptkriterien durch sachgerechte Unterkriterien zu konkretisieren.
3) die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat als Ergebnis des Vergabeverfahrens eine anhand der Wertungskriterien ermittelte Zuschlagempfehlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
-Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover (Drucks. Nr. 0671/2018)

Antrag,
zu beschließen,

dem Förderverein der Grundschule Am Sandberge zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover für das Schuljahr 2018/2019 vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2019 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr.: 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge, zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 8.5.
Verlängerung der Betriebsführung der Kindertagesstätte im Schulzentrum Bemerode (SZ) in Trägerschaft der DRK Kinder- und Jugendhilfe i.d. Region Hannover gem. GmbH
(Drucks. Nr. 0691/2018)



Antrag,

zu beschließen,
  • den Betrieb der Kindertagesstätte "Blaue Schule" im Schulzentrum (SZ) - Bemerode bis zum 31.07.2022 zu verlängern und
  • für dieses Betreuungsangebot weiterhin laufende Beihilfen auf der Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.


-Fraktionsübergreifend in die Fraktion gezogen


TOP 8.6.
Grundschule Wasserkampstraße, Sanierung des Dachs und Installation von außenliegendem Sonnenschutz am Altbau
(Drucks. Nr. 0788/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung des Dachs und Installation von außenliegendem Sonnenschutz am Altbau der Grundschule Wasserkampstraße durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 588.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) zuzustimmen.
-Einstimmig


TOP 8.7.
Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0837/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1844 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

-18 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, o Enthaltungen


TOP 8.8.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –
erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0876/2018 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans 424, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beschließen.

-Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Barrierefreie Übergänge
(Drucks. Nr. 15-0582/2018 N1)

Bezirksratsherr Quast verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Die Verwaltung prüft alle Fußgänger-und Fahrradquerungen im Stadtbezirk auf ihre Barrierefreiheit und gestaltet fehlerhafte Querungen um.
Prioritär sind dabei folgende Querungen und Überwege umzurüsten:
1. Wülferoder Straße in Höhe der Modulunterkunft
2. Fußgängerüberweg vor der Lothringer Str. 50
3. Gerdingstraße Zugang zum Spielplatz
4. Am Heisterholze/Ecke Brakestraße
5. Am Heisterholze/Ecke Im Büntefelde (beide Straßenecken)
6. Einfahrt Am Heisterholze 10
7. Am Heisterholze/Ecke Rutenbergstraße (beide Straßenseiten)
8. Am Heisterholze/Ecke Heisterholzwinkel
9. Vinzenzstraße am Eingang zum ehemaligen Schwesternwohnheim
10. Zweibrücknerstraße im Bereich der jeweiligen Einmündungen
11. Lothringerstr/Ecke Merzinger Str.
12. Anecampstraße/Ecke Brabeckstraße zwischen der Absenkung des Fußweges und des Fahrradweges
13. Kreuzungsbereiche im Wohngebiet Kronsberg
14. Niederfeldstraße/Ecke Hoflage
Für alle notwendigen Maßnahmen, mindestens jedoch für die unter Pkt. 1-14 genannten Stellen ist ein möglichst zügiger Zeitplan zur Umgestaltung aufzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsansätzen.

-Erledigt durch Neufassung


TOP 9.1.1.
Barrierefreie Übergänge
(Drucks. Nr. 15-0582/2018 N2)

Antrag

Die Verwaltung prüft gemeinsam mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der LHH alle Fußgänger-und Fahrradquerungen im Stadtbezirk auf ihre Barrierefreiheit und gestaltet fehlerhafte Querungen um.
Prioritär sind dabei folgende Querungen und Überwege umzurüsten:
1. Wülferoder Straße in Höhe der Modulunterkunft
2. Fußgängerüberweg vor der Lothringer Str. 50
3. Gerdingstraße Zugang zum Spielplatz
4. Am Heisterholze/Ecke Brakestraße
5. Am Heisterholze/Ecke Im Büntefelde (beide Straßenecken)
6. Einfahrt Am Heisterholze 10
7. Am Heisterholze/Ecke Rutenbergstraße (beide Straßenseiten)
8. Am Heisterholze/Ecke Heisterholzwinkel
9. Vinzenzstraße am Eingang zum ehemaligen Schwesternwohnheim
10. Zweibrücknerstraße im Bereich der jeweiligen Einmündungen
11. Lothringerstr/Ecke Merzinger Str.
12. Anecampstraße/Ecke Brabeckstraße zwischen der Absenkung des Fußweges und des Fahrradweges
13. Kreuzungsbereiche im Wohngebiet Kronsberg
14. Niederfeldstraße/Ecke Hoflage
Für alle notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel jedoch für die unter Pkt. 1-14 genannten Stellen ist ein möglichst zügiger Zeitplan zur Umgestaltung aufzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsansätzen.

-16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Stolpersteine
(Drucks. Nr. 15-0824/2018)

Bezirksratsherr Zimmermann verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, ob in der Wülferoder Straße 2 in Bemerode jüdische Mitbürger gelebt haben, die deportiert worden sind, und – wenn ja – ob vor die­sem Hintergrund ein Stolperstein zum Gedenken verlegt werden sollte.


-13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 9.2.2.
Fahrradbügel
(Drucks. Nr. 15-0825/2018)

Bezirksratsherr Hellmann verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob, wo- und wie viele Fahrradbügel am Bünteweg/Lange-Hop-Straße in Kirchrode installiert werden können.

-Einstimmig


TOP 9.2.3.
Behindertenparkplätze Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0826/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, ob-und wie viele Behindertenparkplätze im Großen Hillen in Kirchrode, vorzugsweise vor der Apotheke oder der Postfiliale, eingerichtet werden können.


-Einstimmig


TOP 9.3.
der FDP-Fraktion

TOP 9.3.1.
Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0827/2018)

Bezirksratsherr Rosenwinkel verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Wülferoder Straße
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt nach Wegen zu suchen, um auf der Verbindungsstraße
zwischen den Stadtteilen Wülferode und Bemerode die Geschwindigkeit auf durchgängig 50
km/h festzulegen.

-Einstimmig


TOP 9.3.2.
Abgesperrte Spielgeräte am Spielplatz Wilhelmine-Witte-Straße
(Drucks. Nr. 15-0828/2018)

Bezirksratsherr Ranke verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Abgesperrte Spielgeräte am Spielplatz Wilhelmine-Witte-Straße

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat fordert die Verwaltung auf, innerhalb von zwei Monaten dafür zu sorgen, dass
die heute abgesperrten Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Wilhelmine-Witte-Straße wieder genutzt werden können.

-Einstimmig


TOP 9.4.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.4.1.
Carsharing in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0829/2018)

Bezirksratsfrau Volland verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Car-Sharing-Anbietern ins Gespräch zu gehen und dafür zu sorgen, dass in Wülferode ein Car-Sharing-Angebot eingerichtet wird. Falls nicht anders verhandelbar, möge die LH Hannover die Übernahme des Kostendeckungsrisikos gegenüber der anbietenden Firma prüfen.


-Zurückgezogen


TOP 9.4.2.

Wegebefestigung am nördlichen Kronsberg/ Höhe Reitgestüt

(Drucks. Nr. 15-0830/2018)

Bezirksratsfrau Kramarek verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge im Kurvenbereich des Spazier- und Radweges in der Verlängerung „Hermann-Hesse-Straße“ hinter dem Reitgestüt die Regenwasserabflüsse prüfen und korrigieren, um das regelmäßige Überschwemmen und Vermatschen zu vermeiden.


-Einstimmig


TOP 9.4.3.
Erhalt des Kronsberg-Life-Tower auf dem bisherigen Gelände
(Drucks. Nr. 15-0831/2018)

Antrag

Erhalt des Kronsberg-Life-Tower auf dem bisherigen Gelände
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge den bisherigen Standort des Kronsberg-Life-Tower durch eine Erneuerung der Planungen Bemerode-Ost sichern.

-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.5.
Gemeinsamer Antrag von:
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
SPD-Fraktion
Bezirksratsherr Wahl


TOP 9.5.1.
Prüfung weiterer Standortmöglichkeiten einer sechsten Grundschule im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0832/2018)

Bezirksratsfrau Volland verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung prüft über den bisherigen Vorschlag der Ansiedlung einer sechsten Grundschule am Standort Bemerode-Ost (Tennisplätze/TSV-Gelände) hinaus, an welchen Standorten im Bezirk der Bau einer Grundschule ebenfalls möglich und sinnvoll wäre und stellt diese Möglichkeiten dem Bezirksrat bis zur September-Sitzung vor.

-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.6.
Gemeinsamer Antrag von:
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktion SPD
Fraktion FDP
Bezirksratsherr Wahl


TOP 9.6.1.
Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0833/2018)

Antrag

Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fahrradstraße in der Zuschlagstraße und in der Bleekstraße von der Zuschlagstraße bis zur Lothringerstraße (Bereich des KGV-Geländes) mit einer deutlichen entsprechenden Kennzeichnung auf der Fahrbahn und geeigneter Beschilderung einzurichten. Die Fahrradstraße wird weiterhin für Anlieger mit motorisierten Fahrzeugen freigegeben.

-12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.7.
der SPD-Fraktion

TOP 9.7.1.
Aufstellen von Fahrradbügeln in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0834/2018)

Bezirksratsfrau Ehrlich verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

zu beschließen:
Im Bereich der Haltestelle Bünteweg/Lange-Hop-Str. wird auf der Straßenverkehrsfläche vor der Lange-Hop-Str. Nr. 64 eine geeignete Anzahl an Fahrradbügeln aufgestellt. Ebenso wird im Bereich der Haltestelle Sudetenstraße auf dem Grünstreifen zwischen Fuß- und Radweg eine geeignete Anzahl an Fahrradbügeln aufgestellt.

-Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Interfraktioneller Antrag auf Zuwendung: Verwendung eigener Mittel
(Drucks. Nr. 15-0846/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Bürgergemeinschaft Wülferode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500,00 € zu gewähren um das Klavier in der Alten Schule in Wülferode
Zu Überholen.
Dieses Klavier wird nicht nur vom Chor genutzt, sondern findet auch beim offenen Singen und bei Musikveranstaltungen etc. seinen Einsatz.

Nach Abschluss der Projekte oder der Einzelmaßnahme ist alsbald ein kurzer Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister, ggf. mit Fotos illustriert zu übermitteln. In diesem soll auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege beschrieben werden.

-Einstimmig


Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:17 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.



für die Niederschrift:

Rödel Frau Yılmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin