Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 18.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.04.2018)
Protokoll (erschienen am 17.07.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 14.06.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 18. April 2018,
Schulzentrum Bothfeld

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.40 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic 18.00 - 21.05 Uhr (SPD)
(Bezirksratsfrau Armagan) (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Ganijev (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
Bezirksratsfrau Kapitza (CDU)
(Bezirksratsfrau Lukac) (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke 18.20 - 21.40 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Yilmaz) (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)




Gäste:
Herr Off, BOG 21 GmbH
Herr Ronczka, Architekten BKSP
Herr Obermann, Architekten BKSP

Verwaltung:
Frau Holthaus-Voßgröne, OE 66.3
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Presse:
Frau Benning
Frau Kruse

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Anhörung und Sachstandsbericht

3.1. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Aktueller Stand der Bebauung des Geländes Alte Gärten in Lahe
Eingeladen ist: Fa. BOG 21 GmbH

3.2. Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Bebauung des Geländes Alte Gärten in Lahe

4. M I T T E I L U N G E N

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

5. Genehmigung von Protokollen

5.1. Genehmigung des Protokolls über die 01. Sondersitzung am 10.01.2018

5.2. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 24.01.2018

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 0414/2018 mit 2 Anlagen)

8.1.1.2. Änderungsantrag: Beschlussdrucksache 0414/2018
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 3, Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1013/2018)

8.1.1.1. Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide (DS 0414/2018), Betreff: Baldurstraße
(Drucks. Nr. 15-1012/2018)

6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Wohnraumversorgung in den Stadtteilen Lahe; Bothfeld, Vahrenheide, Sahlkamp, Isernhagen Süd
(Drucks. Nr. 15-0733/2018)

6.1.2. Verkehrliche Situation Überweg Gernstr./ Im Heidkampe
(Drucks. Nr. 15-0734/2018)

6.2.4. Barrierefreiheit ~ Mobilität: Bedarfsampel an der Bushaltestelle Gernsstraße zur Querung der Straße „Im Heidkampe“
(Drucks. Nr. 15-0724/2018)

6.1.3. Grundsanierung außerhalb des Sonderprogramms GiB für die Straße Prüßentrift
(Drucks. Nr. 15-0735/2018)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Zu den städtischen Altenpflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0721/2018)

6.2.2. Zur Situation in den städtischen Altenpflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0722/2018)

6.2.3. Fortführung des Weges zum Kanal / Verlängerung Wietzegraben
(Drucks. Nr. 15-0723/2018)

6.2.5. Landschaftsschutzgebiet Laher Wiesen (LSG H-S 10) (dort: Ausbau des Wegenetzes)
(Drucks. Nr. 15-0725/2018)

6.2.6. Baumfällungen Grundstück Kahlendamm 11
(Drucks. Nr. 15-0726/2018)

6.3. von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)


6.3.1. Sauberkeit an der Grundschule „Hägewiesen“
(Drucks. Nr. 15-0719/2018)

6.3.2. Herabfallende Äste „Kugelfangtrift“ / „Langenforther Straße“
(Drucks. Nr. 15-0799/2018)

6.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

6.4.1. Rattenbekämpfung
(Drucks. Nr. 15-0800/2018)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.1. Kindergarten Die Traumkiste, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Erneuerung der Matsch- und Beregnungsanlage
(Drucks. Nr. 15-1008/2018)

7.1.2. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu einem Nachbarschaftsfest am Prinz-Albrecht-Ring
(Drucks. Nr. 15-1011/2018)

8. A N H Ö R U N G E N

8.2. Umstrukturierung in der Kindertagesstätte der Philippus-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 0656/2018)

8.3. Erweiterung der Kindertagesstätte "Sahlkamp 143" um vier Krippengruppen
(Drucks. Nr. 0667/2018)

8.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0778/2018 mit 3 Anlagen)

8.5. Veränderungssperre Nr. 101 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans
Nr. 1369, 3. Änderung - Varrelheidering -
(Drucks. Nr. 0779/2018 mit 3 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung

9.1.1. Schimmelbeseitigung in der Grundschule Hägewiesen
(Drucks. Nr. 15-0409/2018)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Fuß- und Radwegeausbau Prüßentrift
(Drucks. Nr. 15-0728/2018)

9.3. der CDU-Fraktion
9.3.1. Gemeinschaftliches Konzept für Endhaltestelle „Alte Heide“
(Drucks. Nr. 15-0798/2018)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und gratulierte nachträglich Bezirksratsherrn Bredow und Herrn Holland zum Geburtstag. Anschließend stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Er gab bekannt, dass es einen Änderungsantrag zu TOP 8.1.1. gebe, der als TOP 8.1.1.1. in die TO aufgenommen werden solle. TOP 8.1.1. solle nach TOP 5 behandelt werden.

Bezirksratsfrau Barth kündigte an, den TOP 9.2.1. in die Fraktion zu ziehen.

Die so geänderte TO wurde einstimmig festgestellt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Bürger*innen zu den TOP 3., 4.1., 6., 8., und 9ff beteiligen können.

Einstimmig


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE


TOP 3.
Anhörung und Sachstandsbericht

TOP 3.1.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Aktueller Stand der Bebauung des Geländes Alte Gärten in Lahe
Eingeladen ist: Fa. BOG 21 GmbH


Herr Off erklärte, dass seine Firma das Areal Ende vergangenen Jahres von der Areo erworben und die Firma BKSP mit der Planung des Projekts beauftragt habe. Zurzeit werde das Grundstück baureif gemacht, indem beispielsweise bestehende Bodenverunreinigungen saniert würden. Die Bauanträge sollten im 3. Quartal dieses Jahres eingereicht werden, die Baumaßnahmen dann im 1. Quartal 2019 und man rechne mit ca. 20 Monaten Bauzeit.

Herr Obermann stellte das Projekt vor (Präsentation, Anlage 1).

Bezirksratsherr Butz fragte, was mit den Parkflächen für den Nahversorger sei.

Herr Obermann stellte anhand eines Models dar, dass ca. 50 Parkplätze ebenerdig im Bereich zwischen der Wohnbebauung und dem Bürogebäude vorgesehen seien.

Ratsherr Spiegelhauer hatte Fragen zu den Themen Altlasten, Nahversorgung, der Anfahrtsituation und ob es sich bei den geplanten Wohnungen um Miet- oder Eigentumswohnungen handeln werde.

Herr Obermann meinte, dass es ganz unterschiedliche Wohnungsgrößen geben werde mit dem Schwerpunkt auf 2 und 3-Zimmerwohnungen. Das Ganze werde sich in einem erschwinglichen Spektrum abspielen. Es solle dort kein exklusives Quartier entstehen. Dort solle unter den gegebenen Umständen, die ein preiswerteres Bauen verhinderten, ein Quartier für alle entstehen.
Das Quartier solle hauptsächlich über die Kirchhorster Straße angefahrene werden, es werde aber auch eine Zufahrt von der Straße Im Klingenkampe geben.

Herr Off ergänzte, dass ein mittelpreisiger Mietwohnungsbau geplant sei.
Mit einem Nahversorger wolle er in den nächsten 2-3 Monaten zu einem positiven Abschluss kommen.
Es gebe auf dem Gelände keine großen Verunreinigungen. Hauptsächlich handele es sich um Bauschutt, der in Garbsen wieder eingebaut werde. Das ganze Verfahren werde von einem Gutachter begleitet.

Bezirksratsherr Bredow befürchtete Probleme bei der Zufahrt zu Im Klingenkampe.

Bezirksratsherr Hedrich fragte nach den Wohnungsgrößen und der Größe des Nahversorgers.

Herr Obermann meinte, dass ein Verkehrsplaner die Verträglichkeit geprüft habe. Es werde sicherlich Zeiten geben, wo es zu Problemen kommen könne, aber im Normalfall werde der Verkehr verträglich ablaufen.
Hinsichtlich der Wohnungsgrößen könne man bei einer 2-Zimmerwohnung von 50 – 60 m² ausgehen, bei den 3-Zimmerwohnungen von 75 – 80 m² und den 1-Zimmerwohnungen von unter 40 m².
Beim Supermarkt könne von a. 1.000 m² Fläche ausgehen.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wie die Anlieferung für den Nahversorger geplant sei.

Herr Obermann erklärte, dass der LKW zur Anlieferung von der Kirchhorster Straße aus unter das Gebäude fahren solle, so dass die Anwohner möglichst wenig gestört würden.

Bezirksratsherr Stanke fragte, ob geförderter Wohnraum angeboten werden solle.

Bezirksratsherr Ahmetovic fragte nach der Barrierefreiheit der Wohnungen und ob es ein Lichtkonzept gebe.

Herr Obermann antwortete, dass kein geförderter Wohnraum vorgesehen sei.
Der gesetzliche Rahmen für die Barrierefreiheit werde selbstverständlich erfüllt. Alle Wohnungen seien mit Fahrstühlen erreichbar.
Bei der Frage nach einem Lichtkonzept gebe es immer einen Zielkonflikt zwischen ausreichendem Lichteinfall und thermischer Belastung. Es solle stromsparend gebaut werden. Die Wohnungen würden nach dem KfW – 55 – Standard errichtet.

Ein Anwohner bat darum, bei den weiteren Arbeiten Rücksicht auf einen Baum zu nehmen, der auf seinem Grundstück stehe und er wollte wissen, wie hoch die geplanten Gebäude werden sollen.

Herr Obermann sagte zu, die Bedenken hinsichtlich des Baums an die ausführende Firma weiterzugeben.
Die Gebäude sollten 3-geschossig werden.

Ein Bürger zeigte sich im Hinblick auf das vorhandene Grundwasser besorgt und verlangte, dass sichergestellt werde, dass die Anwohner nicht unter einer notwendigen Grundwasserabsenkung zu leiden hätten.

Herr Obermann antwortete, dass man um die Problematik wisse und entsprechend plane. Genaueres könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Bezirksratsfrau Barth wollte wissen, ob die geplante Bebauung an die Fernwärme angeschlossen werden soll.

Herr Off bejahte das.


TOP 3.2.
Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Bebauung des Geländes Alte Gärten in Lahe

Herr Holland stellte die Planungen aus städtischer Sicht vor (Anlage 2).


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt


TOP 4.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
Abgesetzt


TOP 5.
Genehmigung von Protokollen

TOP 5.1.
Genehmigung des Protokolls über die 01. Sondersitzung am 10.01.2018

Einstimmig

TOP 5.2.
Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 24.01.2018

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide

(Drucks. Nr. 0414/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg erläuterte, dass es zu dieser Drucksache je einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gebe. Nach Rücksprache mit Herrn Krebs wurde festgelegt, dass der Antrag der SPD-Fraktion weitergehend sei, da in ihm auch eine Alternative zur Sanierung der Baldurstraße genannt werde, wohingegen im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nur der Verzicht auf die Sanierung der Baldurstraße gefordert werde.

TOP 8.1.1.2.
Änderungsantrag: Beschlussdrucksache 0414/2018
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 3, Bothfeld

(Drucks. Nr. 15-1013/2018)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte daraufhin den Antrag ein und begründete ihn

Frau Holthaus-Voßgröne stellte klar, dass die Hebbelstraße im Bereich des Stadtbezirks Vahrenwald-List nicht im Rahmen des GiB-Programms erneuert werde, sondern dass es sich um eine normale Sanierung handele.

Bezirksratsfrau Heinrich begrüßte das GiB-Programm grundsätzlich und meinte, dass man gerne sehen würde, wenn die Hebbelstraße durchgehend saniert würde. In der Baldurstraße sei eine Änderung des Straßenquerschnitts erforderlich und von den Anwohnern gewünscht. Das sei aber im GiB-Programm nicht vorgesehen und daher fordere man eine Zurückstellung der Sanierung der Baldurstraße. Vielleicht könnten dann in Zukunft gleich mehrere Straßen in diesem Bereich saniert werden.

Bezirksratsherr Butz lehnte die Verwaltungsdrucksache unabhängig von den Änderungsanträgen ab, da er gegen die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung sei. Auch in anderen Stadtbezirken seien Maßnahmen aus dem GiB-Programm abgelehnt worden und er wolle die Bürger nicht damit belasten.

Bezirksratsherr Jacobs lehnte die Drucksache aus den gleichen Gründen ab. Wenn es hinsichtlich der Straßenausbaubeitragssatzung zu einer Änderung auf Ratsebene komme, könnten nicht jetzt die Bürger im Stadtbezirk zur Kasse gebeten werden.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass ihre Fraktion sowohl die Verwaltungsdrucksache, als auch die Dazu eingereichten Änderungsanträge ablehnen werde, da sie die Straßenausbaubeitragssatzung ebenfalls ablehne. Leider habe ja auf Ratsebene der Antrag der CDU auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung keine Mehrheit gefunden, da die FDP dort dem Antrag der CDU nicht zugestimmt habe. Außerdem sehe sie die Gefahr, dass Beitragspflichtige doppelt herangezogen werden könnte, wenn sie jetzt Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung bezahlen würden und es dann zu Änderungen bei der Bemessung der Grundsteuer kommen würde, bei denen ein Sanierungsbeitrag eingerechnet würde, so wie es auf Bundesebene überlegt werde. Andere Kommunen und Gemeinden hätten gezeigt, dass die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft werden könne.

Bezirksratsherr Steiner widersprach dahingehend, dass man sehen müsse, dass Änderungen bei der Grundsteuer, wie vom Verfassungsgericht vorgegeben, voraussichtlich nicht vor 2024 zum Tragen kämen. Es könnten ja nicht alle Sanierungsmaßnahmen bis zu einer möglichen Gesetzesänderung zurückgestellt werden. Außerdem ergebe sich daraus ja nicht, dass Sanierungsmaßnahmen die Bürger*innen dann nichts kosten würden.
Von der SPD-Fraktion wollte er wissen, ob sie ihren Antrag im Hinblick auf die Aussage von Frau Holthaus-Voßgröne aufrechterhalten wolle.
Von der Verwaltung wollte er wissen, ob Maßnahmen nach dem GiB-Programm mit anderen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden könnten. Sollte das nicht der Fall sein, werde seine Fraktion den eigenen Antrag einbringen wollen.

Frau Holthaus-Voßgröne legte dar, dass die Hebbelstraße nach dem normalen Erneuerungsprogramm saniert werde. Hier finde eine Umplanung statt und ohne das jetzt genauer geprüft zu haben, halte sie auch eine Umplanung im nördlichen Bereich der Hebbelstraße für erforderlich. Man müsste sich das aber vor Ort ansehen.
Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass ihre Fraktion den eigenen Antrag aufrechterhalten wolle. Beim Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung müsste die Sanierung von Straßen ja trotzdem bezahlt werden, insofern gebe es dadurch keine Entlastung der Bürger*innen.

Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte, dass die Beitragspflicht nach der Straßenausbaubeitragssatzung nicht durch den politischen Beschluss einer Maßnahme entstehe, sondern durch die Umsetzung der Maßnahme und das Vorliegen der Schlussrechnung. Bei einem Beschluss in 2018 könne voraussichtlich 2020 mit der Umsetzung dieser Maßnahme begonnen werden und danach werde nach Vorliegen der Schlussrechnung erst geprüft, ob die Straßenausbaubeitragssatzung Anwendung finden könne.

Bezirksratsherr Bredow verdeutlichte, dass die CDU fordere, dass die Sanierung von Straßen aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt zu zahlen seien und nicht von den Anliegern. Es gebe ja in einigen Stadtbezirken auch von der SPD eine Ablehnung dieser Maßnahmen, so z.B. in Ricklingen oder Misburg-Anderten.

Bezirksbürgermeister Grunenberg verdeutlichte, dass in der Sitzung nicht über die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung abgestimmt werden solle, so wie Frau Holthaus-Voßgröne das dargelegt habe, sondern über die Sanierung der vorgeschlagenen Straßen.

Bezirksratsherr Steiner meinte, dass die SPD-CDU-Landesregierung die Möglichkeit einer Straßenausbaubeitragssatzung nicht abschaffen wolle und dieses bisher nur in eher vermögenden Gemeinden geschehen sei.
Grundsätzlich finde man aber die in der Verwaltungsdrucksache geplanten Maßnahmen gut und werde diesen mit Ausnahme der Baldurstraße auch zustimmen.

Bezirksratsfrau Heinrich äußerte sich ähnlich und ergänzte, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch Forderungen aus dem Stadtbezirksrat entsprächen und ihnen daher zugestimmt werden sollte.

Bezirksratsherr Butz sah in der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung die Gefahr, dass ältere Hausbesitzer hierdurch in finanzielle Probleme kommen könnten, da man als 70 oder 80-jähriger Mensch bei den Banken keinen Kredit mehr bekomme. Das sei eine asoziale Komponente in der Straßenausbaubeitragssatzung. Dem könne er nicht zustimmen.

Bezirksbürgermeister Grunenberg fragte Frau Holthaus-Voßgröne, ob ihr ein Fall bekannt sei, in dem jemand durch die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung verarmt sei.

Frau Holthaus-Voßgröne antwortete, dass sie das noch nicht erlebt habe und sie wisse von dem Kollegen, der diesen Bereich bearbeite, dass es im gesamten Stadtgebiet noch keinen Fall gegeben habe, bei dem jemand sein Haus und Grund veräußern musste, um seine Beiträge bezahlen zu können.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass es in Hannover auch die Möglichkeit der Ratenzahlung oder andere Härtefallregelungen in solchen Fällen gebe.

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies dann über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Drucksache wird mit folgender Änderung zugestimmt:
Die Sanierung der Baldurstrasse wird zugunsten einer Sanierung der Hebbelstrasse im Bereich nördlich des Mittellandkanals zurückgestellt.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide (DS 0414/2018), Betreff: Baldurstraße

(Drucks. Nr. 15-1012/2018)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die unter 1., Anlage 1 lfd. Nr. 2 für eine Erneuerung vorgesehene Baldurstraße wird im Sonderprogramm für Straßenerneuerung nicht berücksichtigt.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Anschließend lies Bezirksbürgermeister Grunenberg über die Verwaltungsdrucksache abstimmen und wies noch einmal darauf hin, dass die Baldurstraße durch die Entscheidung zu TOP 8.1.1.1. und 8.1.1.2. nicht mehr enthalten sei und dass es sich zu Pkt. 1 um eine Entscheidung und zu Pkt. 2 um eine Empfehlung (Anhörung des Bezirksrates) handele.

Der Bezirksrat beschloss,
1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-2 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung der gem. Anlage 1 (lfd.Nr. 3-11) aufgeführten Projekte Nebenanlage Sahlkamp von Großer Kolonnenweg bis Fliegerstraße, Nebenanlage Sahlkamp von Fliegerstraße bis Sportplatz Schule, Nebenanlage Sahlkamp von Holzwiesen bis Großer Kolonnenweg, Nebenanlage Sahlkamp von Ulenflucht bis General-Wever-Straße, Nebenanlage Kugelfangtrift von Holzwiesen bis Alter Flughafen, Nebenanlage Kugelfangtrift von Alter Flughafen bis Holzwiesen, Nebenanlage Kugelfangtrift von General-Wever-Str. bis Holzwiesen, Nebenanlage Kugelfangtrift von Holzwiesen bis General-Wever-Str. und Nebenanlage Kugelfangtrift von Langenforther Straße bis General-Wever-Str. sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Wohnraumversorgung in den Stadtteilen Lahe; Bothfeld, Vahrenheide, Sahlkamp, Isernhagen Süd
(Drucks. Nr. 15-0733/2018)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

Wohnraum, besonders bezahlbarer Wohnraum wird zunehmend auch in Hannover ein Problem. Wie aus der Presse zu entnehmen war, gibt es Preissteigerungen von bis zu 30%.
Infrastruktur lebt von Nutzen, deshalb ist eine Steigerung der Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen durchaus positiv zu bewerten. Ein Mehrflächenverbrauch ist nicht nur durch Verdichtung möglich, sondern auch durch Freigabe von zB Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es für die oben aufgeführten Stadtteile ein Wohnraumversorgungskonzept, wenn ja, welches?
2. Gibt es für die oben aufgeführten Stadtteile ein Wohnbauflächenkataster, wenn ja bitte beifügen.
3. Gibt es Planungen Naturschutz-/ Landschaftsschutzgebiete für Wohnraum bis 2030 freizugeben, wen ja, welche?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Es gibt das vom Rat im Jahr 2013 beschlossene Wohnkonzept 2025, Drucksache Nr. 0840/2013. Dieses Konzept ist auch für die Stadtteile Lahe, Bothfeld, Vahrenheide, Sahlkamp und Isernhagen Süd gültig.

Zu Frage 2) Grundlage für die Wohnbauentwicklung ist das Wohnkonzept 2025. Darin sind die Wohnungsneubauflächen für die Stadtteile des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide enthalten. Die der Drucksache 0840/2013 als Anlage 4 beigefügte Karte fügen wir bei.
Es gibt über die in dieser Karte enthaltenen Flächen hinaus weitere Wohnbauflächen, die im Rahmen der Wohnbauflächeninitiative planungsrechtlich ausgewiesen werden. Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide gehören dazu der Bebauungsplan Nr. 1772 Im Heidkampe/Laher Heide und der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1857 Dresdener Straße.

Zu Frage 3) Solche Planungen gibt es nicht.


TOP 6.1.2.
Verkehrliche Situation Überweg Gernstr./ Im Heidkampe
(Drucks. Nr. 15-0734/2018)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Der Überweg mit Mittelinsel Gernsstr. / Im Heidkampe wird von vielen Grundschülern genutzt. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Im Heidkampe nicht immer eingehalten, außerdem ist die Straße durch die Krümmung nicht vollständig einzusehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gab es an dieser Stelle eine vermehrte Unfallhäufigkeit?
2. Gibt es Verbesserungspotential zur Überquerung der Straße?
3. Kann der Überweg durch eine Signallichtanlage sicherer gemacht werden?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Es liegt an dieser Stelle keine Unfallhäufungsstelle vor. Es wird keine besondere Gefährdungslage gesehen.

Zu Frage 2) Die Einrichtung einer Mittelinsel hat bereits dazu geführt, dass querende Fußgänger jeweils nur den Kraftfahrzeugverkehr aus einer Richtung beachten müssen und so sicher die Fahrbahn queren können. Dies wird durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch unterstützt.

Zu Frage 3) Die Verkehrsstärken entlang der Straße „Im Heidkampe“ sowie die Anzahl der querenden Fußgänger werden als deutlich zu gering eingeschätzt, als dass dadurch die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage gerechtfertigt würde.

Durch die Einrichtung der Mittelinsel und der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist für diese Örtlichkeit die am besten angepasste Querungshilfe bereits realisiert.


TOP 6.2.4.
Barrierefreiheit ~ Mobilität: Bedarfsampel an der Bushaltestelle Gernsstraße zur Querung der Straße „Im Heidkampe“
(Drucks. Nr. 15-0724/2018)

Bezirksbürgermeister Grunenberg zog diese Anfrage der SPD-Fraktion auf Grund des Sachzusammenhangs vor.

Bezirksratsherr Depenbrock trug die Anfrage vor.

Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, am öffentlichen Leben teilnehmen und z.B. die vielfältigen öffentlichen Bildungsangebote annehmen zu können. Dazu ist es notwendig, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu unterstützen. Dabei ist auch für sichere Wege z.B. zu Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu sorgen.
Mögliche Gefahren für Schulkinder bei der Querung des Heidkampes wurden im Bezirksrat wiederholt thematisiert. U.a. daraufhin wurden einige Querungshilfen (Sprunghilfen) eingebaut.

Aufgrund nicht regelgerechten Verhaltens durch motorisierte Verkehrsteilnehmer (überhöhte Geschwindigkeit) besteht auf dem Weg von der Haltestelle Gernsstraße über die Straße Im Heidkampe weiterhin Gefahr besonders für Kinder, Senior_innen und behinderte Mitbürger_innen (z.B. sehbehinderte).

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie schätzt die Verwaltung die Gefährdung an dem bezeichneten Punkt ein?
2. a. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Einrichtung einer Bedarfsampel möglich?
b. Welche Kosten würden dadurch entstehen?
3. Welche anderen Möglichkeiten werden von der Verwaltung gesehen, Orientierungshilfe und Schutz (besonders für Kinder, Senior_innen und behinderte Mitbürger_innen notwendig) zu geben?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Es wird keine besondere Gefährdungslage an dieser Stelle gesehen. Es liegt keine Unfallhäufungsstelle vor. Die Einrichtung einer Mittelinsel hat bereits dazu geführt, dass querende Fußgänger jeweils nur den Kraftfahrzeugverkehr aus einer Richtung beachten müssen und so sicher die Fahrbahn queren können. Dies wird durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch unterstützt.

Zu Frage 2) Die Verkehrsstärken entlang der Straße „Im Heidkampe“ sowie die Anzahl der querenden Fußgänger werden als deutlich zu gering eingeschätzt, als dass dadurch die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage gerechtfertigt würde.

Die Kosten für den Bau einer Fußgänger-Lichtsignalanlage einschließlich Kosten für den Tiefbau und Anschluss an den Verkehrsrechner werden auf 100.000 € geschätzt.

Zu Frage 3) Durch die Einrichtung der Mittelinsel und der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist für diese Örtlichkeit die am besten angepasste Querungshilfe bereits realisiert.


TOP 6.1.3.
Grundsanierung außerhalb des Sonderprogramms GiB für die Straße Prüßentrift
(Drucks. Nr. 15-0735/2018)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

In der Verwaltungsantwort vom 28.02.2018 zur DS 15-0402/2018 F1 wird die Straße Prüßentrift zur Grundsanierung außerhalb des Sonderprogramms für die Jahre 2018-2020 genannt. Irritierend ist hierbei die gesonderte Aufführung von Fasanenkrug bis Große Heide und Tannenweg bis Am Rotdorn.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Handelt es sich hierbei um eine Komplett-(Grund)sanierung der Straße Prüßentrift oder lediglich um Nebenanlagen?
2. Welche Maßnahmen sind geplant, bitte einzeln aufführen?
3. Ist es richtig, dass die Rad- und Fußwege im Bereich Am Rotdorn bis Kahlendamm (beidseitig) nicht in die Sanierung mit aufgenommen werden und es auch keine Absprachen mit anderen Zuständigkeiten (Region, Land) für Anschlussarbeiten gibt?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1 und 2) In der beschriebenen Verwaltungsantwort (Drucksache 15-0402/2018 F1) wird die Prüßentrift als perspektivisches Projekt zur Grundsanierung benannt, verbunden mit dem Hinweis, dass eine Aussage zum Zeitpunkt der Realisierung derzeit nicht möglich ist.
Es handelt sich hierbei um den Abschnitt zwischen Tannenweg und Am Rotdorn.
Die Planungen zu dem Projekt wurden noch nicht aufgenommen, so dass die beabsichtigten Maßnahmen noch nicht benannt werden können.

Zu Frage 3) Das perspektivische städtische Projekt würde im Norden an der Straße Am Rotdorn enden. Der nördlich angrenzende Abschnitt befindet sich im Eigentum und in der Verwaltung des Landes Niedersachsen (siehe auch Drucksachen 15-1978/2017 F1 und 15-1955/2017 N1 S1). Nach Auskunft der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind für diesen Bereich derzeit keine Ausbaumaßnahmen geplant.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Zu den städtischen Altenpflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0721/2018)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Die demographische Entwicklung der LHH ist gekennzeichnet durch einen zunehmenden Anteil von Menschen im Senior_innenalter an der Stadtgesellschaft. Damit wächst die Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die Bedarf an altersgerechter Pflege und Betreuung haben.

In unserem Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sind 28,7% (im Stadtteil Isernhagen-Süd bereits 36%) der Bevölkerung älter als 60 Jahre (Strukturdaten LHH 2017).
Von der LHH selbst werden hier zwei städtische Alten- und Pflegezentren (Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim, Klaus-Bahlsen-Haus) und eine Seniorenwohnanlage (Luise-Blume-Stiftung) vorgehalten.

Neben dem Fokus auf Kinder und Jugendliche (z.B. Kita-Ausbau und Schulsanierung) müssen auch die älteren Generationen von der Kommunalpolitik im Blick behalten werden.
(Siehe auch Anfrage der SPD Bezirksratsfraktion zur Situation der Seniorinnen und Senioren im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide 10.2014).

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung bzgl. der städtischen Einrichtungen:
1. Wie stellt sich die Situation in den Einrichtungen in Zahlen dar?
a. Zahl der Plätze, Belegung, Altersstruktur, Aufnahmealter, Pflegegrad, Verweildauer
b. Plätze für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
2. Wie sind die Einrichtungen personelle ausgestattet?
(Personalschlüssel, Besetzung der Stellen, Zeitarbeit)
3. Wie werden von der Verwaltung der bauliche und technische Zustand der Einrichtungen und die Investitionsbedarfe eingeschätzt?
(U.a. Barrierefreiheit; technische Ausstattung: Pflegetechnik (z.B. Ergotherapiegeräte), Telekommunikation (TV, Telefon, WLAN), Sanierungsbedarf, Feuerschutzeinrichtungen).
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

- Die Landeshauptstadt Hannover betreibt mit dem Klaus-Bahlsen-Haus und dem Willy-Platz-Heim im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zwei Altenpflegeeinrichtungen. Darüber hinaus bietet die in direkter Nachbarschaft befindliche Seniorenwohnanlage „Luise-Blume-Stiftung“, die entsprechend der für das Betreute Wohnen einschlägigen DIN 77800 zertifiziert ist, Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments an.

zu Frage 1:

Das Willy-Platz-Heim bietet 95 stationäre Pflegeplätze (inklusive einem Kontingent von 5 Plätzen für „eingestreute“ Kurzzeitpflege) und ist mit einer Belegung von 99,5 % im Jahresdurchschnitt 2017 und auch aktuell nahezu voll ausgelastet. Die aktuelle Belegungsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Pflegegrad I = 0 BewohnerInnen
Pflegegrad II = 18 BewohnerInnen
Pflegegrad III = 31 BewohnerInnen
Pflegegrad IV = 32 BewohnerInnen
Pflegegrad V = 14 BewohnerInnen
gesamt = 95 BewohnerInnen

Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 262 Tage (2017). Der Altersdurchschnitt liegt bei 86 Jahren.

Auch die 49 Pflegeplätze das Klaus-Bahlsen-Hauses werden sehr gut nachgefragt (Belegung im Jahresdurchschnitt 2017: 98%; Kurzzeitpflegekontingent: 8 Plätze). Die aktuelle Belegungsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Pflegegrad I = 0 BewohnerInnen
Pflegegrad II = 20 BewohnerInnen
Pflegegrad III = 16 BewohnerInnen
Pflegegrad IV = 9 BewohnerInnen
Pflegegrad V = 4 BewohnerInnen
gesamt = 49 BewohnerInnen

Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 260 Tage (2017). Der Altersdurchschnitt liegt bei 85 Jahren.

Die Seniorenwohnanlage „Luise-Blume-Stiftung“ bietet 72. betreute, ebenfalls sehr nachgefragte Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments. Derzeit sind alle Wohnungen belegt.

Eine Aufnahme erfolgt ab 60. Lebensjahr.

Die Haltung von kleinen Haustieren ist möglich, wenn die Bewohner*innen diese selbst versorgen können.

zu Frage 2)

Maßgeblich für die Personalausstattung in Altenpflegeeinrichtungen sind Personalschlüssel, die zwischen den Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und dem Einrichtungsträger vereinbart werden. Dies gilt für alle städtischen Häuser und entsprechend für das Willy-Platz Heim und das Klaus-Bahlsen-Haus. Nachstehend eine Übersicht der vorgegebenen Personalschlüssel für beide Häuser.

Pflegegrad
Willy-Platz-Heim
Klaus-Bahlsen-Haus
1
1 zu 7,058*
1 zu 6,790
2
1 zu 4,471
1 zu 4,259
3
1 zu 2,900
1 zu 2,809
4
1 zu 2,122
1 zu 2,073
5
1 zu 1,895
1 zu 1,855
*1 = Anzahl Mitarbeiter/in


Die Personalausstattung beider Häuser folgt den o.g. Vorgaben. Dies gilt selbstverständlich auch für einzuhaltende Fachkraftquote von 50% Der allenthalben diskutierte Fachkräftemangel ist allerdings auch für den Betrieb Städtische Alten- und Pflegezentren spürbar und damit Thema. Die Akquise geeigneter Kräfte wird zunehmend schwieriger. Der Betrieb Städtische Alten- und Pflegezentren legt in diesen Zusammenhang den Focus u.a. weiter auf die eigene Ausbildung junger Menschen (=über alle Ausbildungsjahre derzeit etwa 40). Unabhängig hiervon ist –modellhaft- aber auch die Akquise von Pflegekräften aus dem Ausland -Thema. Im Rahmen bzw. Ergebnis eines solchen Projekts wird derzeit eine examinierte Mitarbeiterin im Klaus-Bahlsen-Haus eingesetzt.

In allen Städtischen Häusern muss zur Kompensation von im Wesentlichen krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten Fremdpersonal (‚Zeitarbeit)‘ hinzu organisiert werden. Dieses Erfordernis besteht, da die vorgegebenen Personalschlüssel sonst nicht eingehalten werden können.

Für die Betreuung der Bewohner/-innen in der Seniorenwohnanlage „Luise-Blume“ sind, da es sich nicht um eine Altenpflegeinrichtung i.S. des SGB XI handelt – keine Personalschlüssel vorgegeben. Für das Haus stehen 2 Kräfte zur Verfügung.

zu Frage 3:

Für das im Jahr 2008 errichtet Klaus-Bahlsen-Haus sind nennenswerte Investitionsbedarfe nicht existent. Erhebliche Sanierungsbedarfe bestehen hingegen für das Willy-Platz-Heim (Baujahr 1969). Für das Haus sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fassade erforderlich und in konkreter Planung. Hierzu wird voraussichtlich bis zum Sommer 2019 allen zuständigen politischen Gremien eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. Der voraussichtliche Investitionsbedarf wird im Zuge der Planung derzeit ermittelt.
An dem 1974 errichteten Gebäude der Luise-Blume-Stiftung wurden in den letzten Jahren erhebliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Maßnahmen erfolgen.

Bezirksratsherr Hedrich wollte wissen, wie die Mitarbeiter*innen der Zeitarbeitsfirmen hinsichtlich der zu betreuenden Personen eingewiesen würden. Außerdem würde ihn interessieren, wie die Stadt den Einsatz von Zeitarbeitspersonal einschätze und was unternommen werden solle, um sicherzustellen, dass es nicht mehr zu Situationen komme, in denen nicht ausreichend eingewiesene Personen zur Betreuung eingesetzt würden.

Protokollhinweis:
Siehe Protokollantwort zu TOP 6.2.2.


TOP 6.2.2.
Zur Situation in den städtischen Altenpflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0722/2018)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Alten- und Pflegezentren
„wollen alten und pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause geben und sie individuell und bedarfsgerecht pflegen und betreuen“, um so deren Wohlbefinden zu erreichen.
In ihrem Leitbild wird weiter ausgesagt, dass „größtmögliche Selbständigkeit und körperliche, geistige, seelische und soziale Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner“ angestrebt wird.
Weiter wird dort direkter Bezug zum Grundgesetz genommen: Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Es ist eine herausfordernde Aufgabe, den beschlossenen Grundsätzen bei den vorhandenen personellen Ressourcen zu folgen. Voraussetzung für eine gelingende Bezugspflege ist der kontinuierliche Einsatz von regelmäßig eingesetztem Pflege- und Betreuungspersonal.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Wie wird Mündigkeit gepflegt, wie werden Mitbestimmung und Mitverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag praktiziert (z.B. Programm, Essen, Medikation)?
2. Wie findet eine Einbeziehung der Angehörigen und von ehrenamtlicher Arbeit statt?
3. Was wird unternommen, um eine Teilhabe am Leben im Stadtteil und generations-übergreifende Kooperationen zu organisieren?

Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Im Leitbild der Städtischen Alten- und Pflegezentren heißt es, dass „größtmögliche Selbstständigkeit und körperliche, geistige, seelische und soziale Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner“ angestrebt wird. Dies ist den Pflegeeinrichtungen Verpflichtung und Herausforderung zugleich.


Ein Baustein zur Umsetzung einer hohen Qualität in der Pflege ist ein hohes Maß an personeller Kontinuität in der Pflege durch den Einsatz von vertrautem, regelmäßig im gleichen Wohnbereich und bei den gleichen Bewohnerinnen und Bewohner tätigem Pflegepersonal.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen wie Fachkräftemangel und begrenzte, vorgegebene Personalschlüssel gelingt es tagtäglich, die Bewohnerinnen und Bewohner in die Gestaltungprozesse des pflegerischen Alltags partizipativ einzubeziehen und ihre Mitbestimmung und Mitverantwortung zu fördern.
Dies beginnt mit der Beteiligung der gewählten Bewohnervertretung (früher „Heimbeirat“) an allen Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Wohnen, Verpflegung, Betreuung oder Freizeitgestaltung. So wird die Bewohnervertretung in die Gestaltung der jahreszeitlichen Feste wie der Weihnachtsfeier und dem Sommerfest eingebunden.
Der Speiseplan wird ebenfalls regelmäßig mit der Bewohnervertretung abgestimmt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mit, etwa mit jahreszeitlicher Dekoration. Die Bewohnerzimmer können selbstverständlich mit eigenen Möbeln, persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken gestaltet werden.

Der Pflegeprozess wird gemeinsam mit dem jeweiligen Bewohner bzw. der jeweiligen Bewohnerin organisiert und gestaltet. Bereits beim Einzug wird hierzu ein strukturiertes Gespräch mit dem neuen Bewohner oder der neuen Bewohnerin als Einstieg in den Pflegeprozess geführt. Dabei wird die Selbsteinschätzung des pflegebedürftigen Bewohners / der Bewohnerin zum pflegerischen Bedarf ermittelt und anschließend durch die professionelle Fachexpertise ergänzt. In einem gemeinsamen Verständigungsprozess zwischen dem pflegebedürftigen Bewohner / der pflegebedürftigen Bewohnerin und der Pflegefachkraft wird die Planung der pflegerischen Maßnahmen vereinbart. Die Wünsche und Bedürfnisse des pflegebedürftigen Bewohners / der pflegebedürftigen Bewohnerin werden in den Mittelpunkt der Versorgung gestellt und unter dem Aspekt der Selbstbestimmung kontinuierlich in die Gestaltung der Pflege und Betreuung mit einbezogen. Ziel der pflegerischen Maßnahmen ist dabei immer auch die größtmögliche Stärkung der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Bewohners / der pflegebedürftigen Bewohnerin.
Bei der Medikation ist die Einflussnahme der Pflegeeinrichtung relativ begrenzt, ist sie doch entscheidend von der ärztlichen Verordnung abhängig. Bewohnerinnen und Bewohner, die in der Lage sind, selbständig und eigenverantwortlich ihre verordnete Medikation zu überwachen und einzunehmen, können dies selbstverständlich nach ihren Wünschen gestalten. Sie können auch ihre Medikamente selbständig in ihrem Bewohnerzimmer aufbewahren.

Zu Frage 2) Ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner des Klaus-Bahlsen-Hauses und des Willy-Platz-Heimes kommen aus dem Stadtbezirk. Auch viele ihrer Angehörigen leben in Bothfeld oder angrenzenden Stadtteilen. Dadurch ist es möglich, dass viele Angehörige täglich in den Pflegeeinrichtungen ein- und ausgehen und die Bewohnerinnen und Bewohner besuchen.
Das Klaus-Bahlsen-Haus und das Willy-Platz-Heim sind Häuser, die in den Stadtbezirk geöffnet sind; d. h. Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks, Ehrenamtliche und vor allem die Angehörigen sind jederzeit willkommen. Das Hausgemeinschaftskonzept im Klaus-Bahlsen-Haus lädt Angehörige explizit ein, an der Alltagsgestaltung im Haus aktiv mitzuwirken.
Angehörigenarbeit ist ein integraler Baustein im Pflege- und Betreuungskonzept.


Gemeinsam mit den Angehörigen wird ein offener und konstruktiver Dialog zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner geführt. Angehörige können durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu den Bewohnerinnen und Bewohnern wichtige Impulse für eine gelingende Pflege und Betreuung einbringen. Es finden dort regelmäßige Angehörigenabende statt. Dort steht die Heimleitung zur Beantwortung von Fragen und zur Entgegennahme von Wünschen der Angehörigen sowie zur Information über das aktuelle Heimgeschehen zur Verfügung. Auch auf diese Weise werden die Angehörigen in den Lebensalltag der Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen.

Der Einsatz ehrenamtlicher Arbeit in den Pflegeeinrichtungen wird begrüßt und bewusst gefördert. Ehrenamtliche Arbeit wird nach Möglichkeit in den Alltag einbezogen. Dabei wird aber auch mit einem hohen Maß an Sensibilität zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner darauf geachtet, dass Ehrenamtliche für die Tätigkeit geeignet sind und nicht überfordert werden.
Die Einrichtungen vermitteln auf Wunsch der Bewohnerin/des Bewohners einen regelmäßigen Besuchsdienst. Im Rahmen der Betreuung sterbender Bewohnerinnen und Bewohner werden über eine Kooperation mit einem ambulanten Palliativ- und Hospizdienst ehrenamtliche Gesprächspartner mit einer entsprechenden Qualifikation im hospizlichen Bereich vermittelt.

Zu Frage 3) Sowohl das Willy-Platz-Heim als auch das Klaus-Bahlsen-Haus sind voll in das Leben im Stadtteil Bothfeld integriert und pflegen vielfältige Beziehungen in ihr Quartier. Insbesondere die Begegnung von Jung und Alt wird durch die Pflegeeinrichtungen aktiv gefördert, erfreuen sie sich doch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern großer Beliebtheit.
Kinder der städtischen Kindertagesstätte im benachbarten Rohdenhof kommen regelmäßig zum Besuch in das Klaus-Bahlsen-Haus, beispielsweise wird gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern gebacken.
Das Willy-Platz-Heim pflegt eine Kooperation mit dem integrativen Kindergarten Christliches Jugenddorf in Mittelfeld: Kinder singen ca. 2 x jährlich bei Veranstaltungen des Hauses; weitere gemeinsame Veranstaltungen wie Laternenumzug und Grillen werden durchgeführt. Durch den Betriebskindergarten der Fa. „Swiss Life“ finden regelmäßige Besuche im Willy-Platz-Heim statt.
In einem Projekt des Kulturtreffs Bothfeld malen und basteln die Bewohnerinnen und Bewohner des Klaus-Bahlsen-Hauses gemeinsam mit Kindern.
Für die Schulen im Einzugsbereich werden Praktikumsplätze angeboten, zum Zukunftstag kommen Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse einmal jährlich ins Willy-Platz-Heim.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma „Exxon Mobil“ leisten einmal jährlich einen freiwilligen Sozialtag im Willy-Platz-Heim.
Bewohnerinnen und Bewohner des Betreuten Wohnens in der Luise-Blume-Stiftung nehmen am Mittagstisch des Willy-Platz-Heims teil und kommen zu den Feiern ins Haus.
Das Willy-Platz-Heim pflegt seit vielen Jahren eine Kooperation mit den benachbarten Kirchengemeinden. So kommen Konfirmanden und Konfirmandinnen für gemeinsame Projekte mit Bewohnerinnen und Bewohner ins Haus. Besuchsdienste der Gemeinden werden in Anspruch genommen und Klavierkonzerte im Haus durchgeführt.
Beide Häuser nehmen regelmäßig am sogenannten „Bothfelder Kunstspaziergang“ teil und stellen Werke der beteiligten Künstler aus. Das Willy-Platz-Heim beteiligt sich am Bothfelder Herbstmarkt und weiteren Stadtteilaktivitäten der Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute.

Das Klaus-Bahlsen-Haus richtet regelmäßig einen offenen Bingovormittag für den Stadtteil aus.
Eine Buddhistische Meditationsgruppe nutzt einmal wöchentlich die Räume des Willy-Platz-Heims.

Bezirksratsherr Hedrich meinte. dass die Antwort der Verwaltung eine Feststellung des Solls sei, aber nicht die Wirklichkeit, die Besucher und Angehörige erlebten. Es seien viel zu viele unterschiedliche Menschen, die sich um die Bewohner kümmern. Das Konzept der Betreuungspflege könne so nicht verwirklicht werden. Bei der Betreuungspflege gehe es um mehr, als nur das absolut Notwendige zu tun. Es sei ein sehr hoher Anspruch formuliert und der Bezirksrat müsse im Auge behalten, dass dieser Anspruch auch annähernd erfüllt werde.

Bezirksratsfrau Barth sagte, dass es sich hierbei ja nicht nur um ein Problem der städtischen Einrichtungen handele, sondern dass es alle Pflegeheime beträfe. Vermutlich seien die städtischen in diesem Bereich noch besser als die privaten Einrichtungen.

Bezirksratsfrau Heitmann wollte wissen, an wen man sich wenden könne, wenn man wissen wolle, in wie weit solche Konzepte tatsächlich im Alltag realisiert würden.

Bezirksratsherr Jacobs fragte, wie die Situation zum Krankenstand im Vergleich zwischen den Einrichtungen im Bezirk und anderen Einrichtungen sei.

Bezirksratsherr Mader wollte wissen, wer die Aufsicht über die städtischen Einrichtungen ausübe.

Protokollantwort:
In allen Städtischen Häusern muss zur Kompensation von im Wesentlichen krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten Fremdpersonal (‚Zeitarbeit)‘ hinzu organisiert werden. Dieses Erfordernis besteht, da die vorgegebenen Personalschlüssel sonst nicht eingehalten werden können.
In Relation zum Gesamt-Personalaufkommen liegt der Zeitarbeit-Anteil in den Städtischen Alten- und Pflegezentren bei etwa 7 % und ist damit vergleichsweise gering.

Soweit möglich, werden Mitarbeiter*innen entliehen, die das jeweilige Haus bereits kennen. Dies kann jedoch nicht in jedem Fall gelingen. Die Organisation der Einweisung von in diesem Sinne neuen Mitarbeiter*innen erfolgt z.B. mit Hilfe von Checklisten und/oder im Rahmen der Pflegedokumentation und/oder im Rahmen von Übergabegesprächen.

Die Umsetzung des Konzeptes der Bezugspflege bedeutet nicht, dass für die Bewohner*innen eine personifizierte 1:1 Betreuung an 365 Tagen p.a. organisiert werden kann bzw. soll. Dem stehen neben der erforderlichen Kompensation von Zeiten für Urlaub, Fortbildung und Krankheit insbesondere die von den Pflegekassen festgelegten Personalschlüssel entgegen. Das Bezugspflege-Konzept bedeutet vielmehr, dass eine Gruppe von Mitarbeiter*innen organisatorisch einer entsprechenden Gruppe von Bewohner*innen zugeordnet ist.

Die krankheitsbedingte Personalausfallquote in den Städtischen Alten- und Pflegezentren lag zuletzt im Jahr 2017 bei 6,22%. Informationen über den Umfang krankheitsbedingter Personalausfälle anderer Träger liegen der Verwaltung nicht vor.

Die Aufsicht über fünf (von 6) städtischen Einrichtungen obliegt der Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Senioren; OE 57.21/ Heimaufsicht und Pflegebegutachtung/ Ihmepassage 5; 30449 Hannover/ E-Mail: 57-Heimaufsicht@Hannover-stadt.de/ Telefon (zentral): 0511 – 168 35888). Die Aufsicht über das in Langenhagen befindliche Anni-Gondro-Pflegezentrum im Eichenpark obliegt der Heimaufsicht der Region Hannover.


TOP 6.2.3.
Fortführung des Weges zum Kanal / Verlängerung Wietzegraben
(Drucks. Nr. 15-0723/2018)

Bezirksratsfrau Heitmann trug die Anfrage vor.

Die Straße Wietzegraben ist eine Sackgasse. Am Ende führt ein Fußweg zum Mittelland-
kanal, der auf den letzten 30 m nicht gepflastert oder auf andere Weise befestigt ist. Insbesondere um diese Jahreszeit und nach Regenfällen ist der Weg matschig und für Fußgänger nicht passierbar.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Wer ist Eigentümer dieses letzten Stück des Weges zum Mittellandkanal?
2. Ist vorgesehen dieses letzte Stück des Zugangs zum Mittellandkanal zu befestigen, zu pflastern? Wenn ja, welche Kosten werden damit verbunden sein?
3. Wenn nicht, warum bleibt dieses letzte Stück ein „Trampelpfad“?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Die Landeshauptstadt Hannover ist Eigentümerin, die Fläche liegt in der Zuständigkeit des Fachbereich Tiefbau.

Zu Frage 2) Die Wegeverbindung zum Mittellandkanal wird in diesem Jahr mit einer wassergebundenen Decke versehen. Es handelt sich um einen regulären Unterhaltungsaufwand.

Zu Frage 3) Das Teilstück zwischen Eulenspiegelweg und dem Mittellandkanal ist von der Landeshauptstadt aufgeteilt in eine schmale Wegeverbindung, die mit der wassergebundenen Decke befestigt ist und in eine Grünfläche.
Die Wegeverbindung wird vom Fachbereich Tiefbau unterhalten, die angelegte Grünfläche wird vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün unterhalten.







TOP 6.2.5.
Landschaftsschutzgebiet Laher Wiesen (LSG H-S 10) (dort: Ausbau des Wegenetzes)
(Drucks. Nr. 15-0725/2018)

Bezirksratsherr Ahmetovic trug die Anfrage vor.

Als Naherholungsgebiet ist das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Laher Wiesen von großer Bedeutung. Bei den Bürgerinnen und Bürgern ist es ganzjährig sehr beliebt.
Um die Verbesserung der Qualität und Erlebbarkeit des LSG bemüht sich der Bezirksrat seit vielen Jahren. So hat der Bezirksrat wiederholt bekundet, dass er eine Verknüpfung mit dem Stadtteil Lahe wünscht und deshalb eine Verlängerung der Weidenallee anstrebt. Der Bau und die Unterhaltung von Fuß- und Radwegen sind in der Landschaftsschutzgebietsverordnung der Stadt Hannover für das LSG H-S 10 freigestellt
(§ 5).
Die Verlängerung der Weidenallee wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirks begrüßt.

Im Bezirksrat wurden notwendige Planungen für den Weg diskutiert und beschlossen. Im aktuell gültigen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover sind Mittel für die Umsetzung eingestellt.
Leider sind seit längerer Zeit keine weiteren Umsetzungs- und Planungsfortschritte erkennbar.
Die Öffentlichkeit ist nicht informiert, warum es nicht weitergeht.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Verhandlungen?
2. Welche weiteren Schritte zu einer Realisierung der Beschlüsse sind geplant?

3. Welche anderen Möglichkeiten werden von der Verwaltung gesehen, die gewünschte notwendige Verknüpfung der Stadtteile Lahe und Bothfeld für Fußgänger_innen und Radfahrer_innen zu schaffen?

Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
1.)
Die Trassenplanung für die geplante Wegeverbindung ist abgeschlossen, ein Bebauungsplanentwurf liegt vor. Die Eigentümerin der für die Wegeverbindung benötigten Flächen hat sich bisher noch nicht endgültig entschieden, ob sie diese veräußern möchte.

2.)
Die Verwaltung hat die Eigentümerin nunmehr angeschrieben um zeitnah eine Klärung dieser Frage herbeizuführen. Sollte keine Einigung erreicht werden, wird die Verwaltung die Planung aufgeben.

3.)
Eine Zugänglichkeit zum Landschaftsschutzgebiet ist von Lahe aus von Süden über die Kirchhorster Straße und den Weg entlang des Laher Grabens und auch von Norden, über die Straße Laher Heide gegeben. Im ungünstigsten Fall ergibt sich durch den Umweg über den südlichen Abschnitt der Straße Im Klingenkampe und die Kirchhorster Straße sowie den Fußweg entlang des Laher Grabens ein Umweg von knapp 700 m.
Es besteht die Möglichkeit, eine fußläufige Anbindung über den Maria-Montessori Weg herzustellen. Dazu müssten ein Weg über die westlich anschließende Wiese, die im Eigentum der Stadt ist, sowie eine Fußgängerbrücke über den Laher Graben gebaut werden. Da diese Wegeverbindung jedoch nur ca. 150 m südlich der Anbindung über die Laher Heide liegt, ist diese Wegstrecke nur ca. 220 m kürzer als der Weg über die Laher Heide.


TOP 6.2.6.
Baumfällungen Grundstück Kahlendamm 11
(Drucks. Nr. 15-0726/2018)

Bezirksratsfrau Heitmann trug die Anfrage vor.

Nachdem das Grundstück Kahlendamm 11 in Isernhagen Süd verkauft wurde,
hat der Eigentümer nicht nur das Haus abgerissen, sondern auch das Grundstück
komplett gerodet. Die Nachbarn beschweren sich darüber, dass nicht nur sämtliche
Sträucher entfernt sondern auch zahlreiche alte, hohe Bäume gefällt wurden. Dazu
gehören zum einen mehrere Fichten, eine Lärche und eine Douglasie, aber auch
Laubbäume wie eine Schwarzerle und zwei große Buchen.
Nachbarn hatten ohne Erfolg versucht über die Polizei und das Grünflächenamt diesen Kahlschlag zu stoppen.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Waren diese Baumfällungen teilweise oder komplett genehmigt?

2. Falls nein, welches sind die Konsequenzen für den Grundstückseigentümer?

3. Was kann getan werden, um künftig solche Kahlschläge zu verhindern?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Nein. Die Fällungen erfolgten sogar nach einem Bußgeldverfahren aus 2017 über schon einmal ohne Genehmigung entfernte Bäume.

Zu 2.) Auch in diesem Fall wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dazu werden wie bereits 2017 Ersatzpflanzungen angeordnet, die übrigens in diesem Fall bereits über eine Zwangsgeldfestsetzung durchgesetzt werden müssen.

Zu 3.) Dieser Vorgang belegt, dass selbst vorangegangene Bußgeldverfahren nicht in allen Fällen davon abhalten, sich erneut über geltendes Recht hinwegzusetzen. Im Vorfeld lassen sich derartige Rechtsverstöße leider nicht verhindern.
Die Verwaltung wird prüfen, ob ggf. die Anwendung des Bußgeld-Höchstsatzes in Betracht kommt, auch um eine gewisse abschreckende Wirkung zu erzielen.
Bei „Wiederholungstätern“ werden außerdem bei nicht fristgerecht erfolgten Ersatzpflanzungen angedrohte Zwangsgelder bereits im ersten Zuge deutlich höher ausfallen als bislang.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, wie hoch der Bußgeldhöchstsatz sei.

Protokollantwort:
Verstöße gegen die Baumschutzsatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die pro Verstoß (also pro Gehölz) mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- € geahndet werden kann.


TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

TOP 6.3.1.
Sauberkeit an der Grundschule „Hägewiesen“
(Drucks. Nr. 15-0719/2018)

Bezirksratsherr Jacobs trug die Anfrage vor.

An vielen Schulen im Stadtbezirk, sind die Grünflächen im Außenbereich verschmutzt und vermüllt, hier fällt insbesondere die Grundschule „Hägewiesen“ auf. Die Grundschule liegt in einem sozialen Brennpunkt und sollte deshalb ein Ort der sozialen Begegnung, der auch nach außen auf die soziale Stabilität und Sicherheit hinwirkt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie oft werden die Außenbereiche dieser Schule vom „Fachbereich Umwelt und Stadtgrün“ gepflegt?
2. Wann ist die nächste turnusgemäße Pflege des Außenbereichs dieser Schule geplant?
3. Welche Arbeiten umfasst die Pflege durch den „Fachbereich Umwelt und Stadtgrün“ und für welche Arbeiten ist die Schule verantwortlich?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Die Reinigung der Außenbereiche der Grundschule Hägewiesen liegt nicht in der Zuständigkeit des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün, sondern liegt im Aufgabenbereich der Schule. Es erfolgt lediglich - im Rahmen einer wöchentlichen visuellen Kontrolle der dort aufgestellten Spielgeräte - eine Entfernung von Müll und Unrat im Sicherheitsraum dieser Geräte.

Bei der Gehölzfläche auf den dieser Anfrage angefügten Fotos handelt es sich jedoch um einen Gehölzstreifen, der nicht mehr zum Schulgelände gehört, sondern um eine Grünfläche in unserem eigenen Zuständigkeitsbereich. Die Reinigung dieser Fläche ist an eine Firma vergeben und findet zweimal pro Woche statt. Wir haben diese Anfrage zum Anlass genommen, die beauftragte Firma anzumahnen, dieser Aufgabe fristgerecht nachzukommen.


Zu 2.) Die visuellen Kontrollen der Spielgeräte erfolgen in aller Regel jeden Montag. Der Gehölzstreifen auf den Fotos wird in der Regel dienstags und freitags durch die beauftragte Firma gesäubert.

Zu 3.) Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist neben der Kontrolle der Spielgeräte für die Rasen- und Gehölzpflege sowie die Laubentfernung auf den unversiegelten Flächen zuständig.





TOP 6.3.2.
Herabfallende Äste „Kugelfangtrift“ / „Langenforther Straße“
(Drucks. Nr. 15-0799/2018)

Bezirksratsherr Jacobs trug die Anfrage vor.

Viele Bürger beschweren sich über herabfallende Äste im Bereich „Kugelfangtrift“ bis zur „Langenforther Straße“. Hier ist die Straße gesäumt von Bäumen, die bei starkem Wind über das normale „Putzen“ hinaus Äste verlieren. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für Passanten dar, sondern auch für die unter den Bäumen parkenden Fahrzeuge.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie oft wird die Gehölzkontrolle im Bereich „Kugelfangtrift“ bis zur „Langenforther Straße“ durchgeführt?
2. Wann war die letzte Gehölzkontrolle in diesem Bereich?
3. Wann sind die offensichtlich überfälligen Baumschnittarbeiten in diesem Bereich geplant?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Die Baumkontrollen werden gemäß Dienstanweisung Baumkontrolle mindestens 1x jährlich von speziell geschultem, sachkundigem Personal durchgeführt. Da wir bestrebt sind, im Wechsel „belaubt und unbelaubt“ zu kontrollieren, wird azyklisch vorgegangen, was mal ein längeres, dann aber auch wieder ein kürzeres Kontroll - Intervall entstehen lässt.

Zu 2.) Nach Auskunft des verantwortlichen Betriebsleiters ist die letzte Kontrolle Ende 2016 erfolgt. Die aus der Kontrolle resultierenden notwendigen Maßnahmen wurden im Mai vergangenen Jahres ausgeführt. Hier wurde Totholz (über 2cm Aststärke) entnommen.

Zu 3.) Baumschnittarbeiten sind zuletzt im Mai 2017 erfolgt. Zum Verständnis der längeren Abarbeitung (von Kontrolle zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen) sei ergänzt, dass im vergangenen Jahr vier Orkan- Ereignisse mit erheblichen Schäden zu bewältigen waren. Diese Stürme haben unsere Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumpflege und –kontrollen) sehr strapaziert. Es ist naheliegend, dass auch diesen Stürmen das „Auskämmen“ von stärkeren Astpartien anzulasten ist.
Wir nehmen diese Anfrage aber zum Anlass, die Bäume in dem angesprochenen Bereich, kurzfristig zu kontrollieren.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 6.4.1.
Rattenbekämpfung
(Drucks. Nr. 15-0800/2018)

Bezirksratsherr Butz trug die Anfrage vor.

Ratten treten immer wieder auch in unserem Stadtbezirk unangenehm in Erscheinung. Als Überträger von Krankheiten werden diese Schädlinge seit vielen Jahren mit Gift bekämpft. Gift in großen Mengen zu verteilen ist aber eine zweischneidige Angelegenheit.
Bekanntermaßen nutzen Ratten die Kanalisation als Rückzugsort und zur Verbreitung.
In Berlin hat man nun in der Kanalisation eine automatische Vorrichtung zur Rattenbekämpfung erfolgreich getestet, diese nennt sich “Smart Trap”

Ich frage die Verwaltung:
1. Gibt es zu diesem System Erfahrungen bei der Stadtentwässerung? Wurde das Gerät bereits getestet?
2. Falls “Ja”, wie war das Ergebnis? Falls “Nein”, warum nicht?
3. Könnte ein Einsatz dieser Geräte den Gifteinsatz merklich verringern und die Ratten dezimieren?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Nein

Zu Frage 2 und 3) Wir stehen seit vielen Jahren mit den verschiedenen Betreibern, die das genannte System getestet haben, in engem Kontakt und Erfahrungsaustausch. Der Einsatz aller zahlreichen auch aktuellen Praxiserprobungen der verschiedenen Betreiber war in der überwiegenden Mehrheit nicht zufriedenstellend. Deshalb haben wir noch keine Veranlassung gesehen, das System selbst zu testen, auch vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit verschiedene Punkte eines Praxiseinsatzes mit diesem Verfahren nicht endgültig geklärt werden konnten (z.B. der mechanische und elektrische Explosionsschutz des Systems für den Einsatz in der Kanalisation; die tatsächlich sichere und qualfreie Tötung von Wirbeltieren durch das System).
Auch die differenziert zu betrachtenden Ergebnisse aus Berlin sind uns im Detail bekannt. Die aktuellen Praxisergebnisse wurden uns zuletzt in einem Vortrag im September 2017 von Berliner Kollegen vorgestellt.

Auf Einladung des Umweltbundesamtes (UBA) kommt die Stadtentwässerung Hannover erneut mit den Berliner Kollegen zum Erfahrungsaustausch zu dieser Thematik am 23.04.2018 zusammen.

Oberstes Ziel des UBA und der entsprechenden gesetzlichen Regelungen (Biozid Verordnung) ist die auch von Ihnen angesprochene und allen anderen Beteiligten angestrebte Reduzierung der in die Umwelt ausgebrachten Wirk-/ bzw. Giftstoffe. Diese wird jedoch schon bei unserer bisherigen Arbeitsweise in Hannover sichergestellt. Seit fast zwei Jahrzehnten werden keine Giftköder mit Wurfbeuteln mehr in der Kanalisation ausgebracht.

Alle Köder werden mit einem Draht gesichert, so dass die nicht von den Ratten aufgenommene Ködermenge anschließend ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Leider ist diese Verfahrensweise noch immer nicht Branchenstandard.

Derzeit drängen verschiedenste Produkte mit unterschiedlichen Lösungsansätzen auf diesen sehr speziellen Markt, deren Praxistauglichkeit wir ebenfalls sehr genau beobachten und bewerten.
Dazu dient u.a. auch der o.g. Erfahrungsaustausch beim UBA, bei dem auch Hersteller dieser neuen Systeme anwesend sind.

Wir beobachten die Entwicklung und eventuelle Praxistauglichkeit des neuen Systems weiterhin sehr genau. Ein breiter oder gar flächendeckender Praxiseinsatz dieses Verfahrens als Alternative zum Gifteinsatz zur Rattenbekämpfung ist derzeit nicht absehbar. Von einem wirtschaftlichen Einsatz in Hannover sehen wir nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen deshalb ab.




TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.1.
Kindergarten Die Traumkiste, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Erneuerung der Matsch- und Beregnungsanlage
(Drucks. Nr. 15-1008/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : KiGa Die Traumkiste
Betrag : bis zu 3.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Erneuerung der Matsch- und Beregnungsanlage
(Beihilfeantrag Nr. 06/2018)

Einstimmig


TOP 7.1.2.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu einem Nachbarschaftsfest am Prinz-Albrecht-Ring
(Drucks. Nr. 15-1011/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Betrag : bis zu 1.400 €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zu einem Nachbarschaftsfest am Prinz-Albrecht-Ring
(Beihilfeantrag Nr. 08/2018)

Einstimmig


TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.2.
Umstrukturierung in der Kindertagesstätte der Philippus-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 0656/2018)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat empfahl,
  • in der Kindertagesstätte der Philippus-Kirchengemeinde, Große Heide 19, 30657 Hannover-Isernhagen-Süd, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover, eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine Integrationsgruppe (18 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren


und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf der Grundlage der Drucksache-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Einstimmig


TOP 8.3.
Erweiterung der Kindertagesstätte "Sahlkamp 143" um vier Krippengruppen
(Drucks. Nr. 0667/2018)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat empfahl,
  • die Kindertagesstätte "Sahlkamp 143" (2 Kindergartengruppen, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (DRK) um vier Krippengruppen (60 Plätze, Ganztagsbetreuung) zu erweitern


und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens nach Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der freien Wohlfahrtspflege zu gewähren.


Einstimmig


TOP 8.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0778/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat empfahl,
1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1857 Dresdener Straße mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig







TOP 8.5.
Veränderungssperre Nr. 101 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans
Nr. 1369, 3. Änderung - Varrelheidering -

(Drucks. Nr. 0779/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat empfahl,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1369, 3. Änderung nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 101 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Schimmelbeseitigung in der Grundschule Hägewiesen
(Drucks. Nr. 15-0409/2018)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den verbreiteten Schimmelbefall in der Grundschule Hägewiesen zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang sind u.a. marode (Holz-)Außenwände, -fenster und -türen, etwa im Aulabereich, (ggf. durch beständigere Materialien) zu ersetzen.
Neben dem Kellergang im Verwaltungstrakt, dem angeschlossenen Kriechkeller und den dortigen Toiletten für Lehrkräfte sind insbesondere auch in den Toiletten für Schülerinnen und Schüler (auch den bereits sanierten im Nordtrakt), im Filmraum und den Klassenräumen (erneute) Luftraummessungen durchzuführen, um Art und Ausmaß des Schimmelbefalls zu ermitteln.
Die Verwaltung informiert den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide über die (neuerlichen) Messergebnisse und teilt zudem mit, welche Erkenntnisse und Maßnahmen in dieser Sache in den letzten Jahren gewonnen bzw. unternommen wurden.

Einstimmig









TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Fuß- und Radwegeausbau Prüßentrift
(Drucks. Nr. 15-0728/2018)

Bezirksratsfrau Barth zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Gemeinschaftliches Konzept für Endhaltestelle „Alte Heide“
(Drucks. Nr. 15-0798/2018)

Bezirksratsfrau Heinrich zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt


Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:40 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer