Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 12.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.04.2018)
Protokoll (erschienen am 19.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08- Datum 01.06.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 12. April 2018,
Aula der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46, 30519 Hannover

Beginn 17.00 Uhr
Ende 19.22 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen) 18.00 - 19.22 Uhr
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU) 18.50 - 19.22 Uhr
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD) 17.30 - 19.22 Uhr
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
(Bezirksratsherr Schade) (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Schröder) (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Winters zu TOP 5.1. Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Gäste
Frau Kniesburges Interessenvereinigung Schiedsleute
Herr Lebes zu TOP 5.1.
Herr Legacis zu TOP 5.1.
Herr Dr. Nolte Interessenvereinigung Schiedsleute

Presse:
Herr Zgoll (ab 17:50) Stadtanzeiger-Süd
Herr Lippelt Maschseebote

Tagesordnung

II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

3. Eröffnung der öffentlichen Sitzung sowie Feststellung der Tagesordnung

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0736/2018 mit 5 Anlagen)

9.1.2. Bauvorhaben Wilkening Wolfstraße Ecke Schafbrinke
(Drucks. Nr. 15-0686/2018)

10.1. Interfraktionell

10.1.1. Beteiligung des Bezirksrates Döhren-Wülfel
bei der Planung der S-Bahnstation Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-0704/2018)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kita Kinderbahnhof Wunderland um eine Krippengruppe
(Drucks. Nr. 0665/2018)

6.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Windröschenweg
(Drucks. Nr. 0666/2018)

6.3. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0668/2018)

6.4. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 0669/2018)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0698/2018)

7.2. Beschluss über eine Anhörung
(Drucks. Nr. 15-0718/2018)

8. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Ampeln zwischen Radweg und Straßenrand
(Drucks. Nr. 15-0685/2018)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Fahrradstadt Hannover: Stand der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz
(Drucks. Nr. 15-0717/2018)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Bürgeramt
(Drucks. Nr. 15-0737/2018)

9.3.2. Packstation
(Drucks. Nr. 15-0740/2018)

9.4. von Bezirksratsherrn Seela (FDP)

9.4.1. Parksituation auf der Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-0742/2018)

10. A N T R Ä G E

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Künftige Gestaltung eines Pachtvertrages
für das gastronomische Angebot im Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0699/2018)

10.2.2. Erhöhung der Verkehrssicherheit
Zebrastreifen Spittastraße Höhe Kindergarten St. Eugenius
(Drucks. Nr. 15-0700/2018)

10.2.3. Ersatz für Straßenschild Vennweg / Ecke Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0701/2018)

10.2.4. Rückbau abgesenkter Bordstein Ottostraße neben Haus Nr. 62
(Drucks. Nr. 15-0702/2018)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. TW 3000 auf Linie 8
(Drucks. Nr. 15-0741/2018)

10.4. Gemeinsam von FDP und Die PARTEI

10.4.1. Döhren-Wülfel konzentriert sich
(Änderung Stadtbezirksgrenze)
(Drucks. Nr. 15-0703/2018)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendung an den Kinderladen Kinderkiste e.V.
(Drucks. Nr. 15-0705/2018)

11.2. Zuwendung für Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-0706/2018)

11.3. Zuwendung Förderverein GS Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 15-0707/2018)

11.4. Zuwendung an die Freizeit- und Sportgemeinschaft Döhren von 1985 e.V.
(Drucks. Nr. 15-0714/2018)

11.5. Zuwendung an Kindergarten Timotheus
(Drucks. Nr. 15-0715/2018)

11.6. Zuwendung für den Bezirksratsempfang 2018
(Drucks. Nr. 15-0716/2018)

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. März 2018
(öffentlicher Teil)


II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 3.
Eröffnung der öffentlichen Sitzung sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie dankte der Schulleiterin für die Möglichkeit, in der Schulaula tagen zu können und begrüßte insbesondere die Gäste zu TOP 5.1..
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt: Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt.

TOP 8 und 13 wurden abgesetzt,
ebenso TOP 12 und 14 , da das März-Protokoll nicht vorlag
TOP 10.2.1 und TOP 10.4.1. wurden in die CDU-Fraktion gezogen
TOP 9.1.2. und TOP 10.1.1. wurden vorgezogen und nach TOP 5.1. behandelt.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es gab keine EinwohnerInnen, die Fragen zu Themen außerhalb der Tagesordnung hatten


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0736/2018 mit 5 Anlagen)
Frau Winters berichtete in Vertretung von Frau Topcu, dass auf dem Gelände des ehemaligen Finanzgerichtes jetzt ein Wohnprojekt errichtet werden soll und dazu sei eine Änderung des Bebauungsrechtes zu beschließen, da es sich künftig um ein reines Wohngebiet handeln soll. Zurzeit sei es noch eine Mischung aus Gewerbe und Wohnen.
Sie präsentierte das geplante Projekt gemeinsam mit dem Investor, Herrn Legacis und dessen Berater, Herrn Lebes.

Herr Rühmeier fragte nach der voraussichtlichen Höhe der Miete.

Herr Lebes informierte, dass Genossenschaftswohnungen am Wohnungsmarkt etwa 2-3 € günstiger seien, die Mieten würden im zweistelligen Bereich liegen, eine genaue Festlegung sei noch nicht möglich. Es fallen höhere Baukosten an wegen der energetischen Anforderungen, diese wirken sich energiesparend aus.

Herr Sommerkamp bedauerte die frühzeitige Fällung der vielen alten Bäume und hätte sich gewünscht, dass einige davon hätten erhalten bleiben können.

Herr Legacis führte aus, dass das Grundstück eine Tiefgarage erhalte und eine Fällung der Bäume nur in der Zeit von Oktober bis Februar zulässig sei. Es werde Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück oder anderswo geben.

Frau Miskovic fragte, wie viele und welche Wohnung entstehen und ob es Ladestationen für E-Autos geben werde.

Herr Legacis berichtete, dass es ca. achtzig 1-4 Zimmerwohnungen werden. Früher gab es einen Stellplatz pro Wohnung. Heute kalkuliere man mit 70 Stellplätzen. Eine Ladestation werde geplant, Eigentümer sei die Heimkehr, die dies festlege.

Herr Rinker kritisierte ebenfalls das Fällen der Bäume. Er fragte nach dem Anteil von gefördertem Wohnungsbau und dem Zeitplan.

Herr Legacis antwortete, dass 25% sozial geförderter Wohnungsbau entstehe. Zum Zeitfenster berichtete er, dass nach dem Satzungsbeschluss der Beginn in 2019 erfolgen soll und die Fertigstellung ca. 1,5 Jahre dauern werde.

Frau Kellner erkundigte sich nach der Größe der Wohnungen.

Herr Lebes sagte, dass eine 4-Zimmerwohnung 120 m2 habe und mit 2. Bad ausgestattet sei. Fast alle Wohnungen hätten einen Balkon.
Die Frage nach der Barrierefreiheit wurde bejaht, da die Häuser über Fahrstühle verfügen, rollstuhlgerecht sei jede 8. Wohnung.

Frau Kellner erkundigte sich zur Abstimmung mit den Planungen des Ansgarhauses und zum Lärmschutz.

Herr Legacis sagte, dass man mit dem Ansgarhaus im Gespräch sein und sich ein Gutachter die Bebauungen angesehen habe. Lt. externem Schallgutachter soll der Bau tagsüber erfolgen.

Frau Waase dankte für die Informationen und fragte, ob es auch einen Sichtschutz zum Ansgarhaus geben werde.
Bestätigt wurde, dass ein Schallabstand im Interesse der Mieter eingehalten werde.


Antrag,

1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1855 zu beschließen,

2. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855 entsprechend des Antrages vom 22.05.2018 (Anlage 5) zu beschließen,

3. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1855 - Errichtung einer Wohnbebauung mit ca. 90 Wohneinheiten -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und

4. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig


TOP 9.1.2.
Bauvorhaben Wilkening Wolfstraße Ecke Schafbrinke
(Drucks. Nr. 15-0686/2018)
Frau Bunduls stellte die Anfrage.

Auf dem an das Pflegeheim Dr. Wilkening angrenzenden Privatgrundstück an der Wolfstraße Ecke Schafbrinke hat der Eigentümer den dort stehenden Bungalow abreißen lassen. Sämtliche Bäume des parkähnlich angelegten Gartens wurden mittlerweile gefällt. Einem Schild am Bauzaun ist nun zu entnehmen, dass dort ein Erweiterungsbau des Pflegeheims Wilkening geplant ist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Sind der Verwaltung diese Vorgänge bekannt
2) Lag eine Genehmigung für das Fällen des teils sehr alten Baumbestandes vor?
3) Liegt eine gültige Baugenehmigung für den avisierten Erweiterungsbau des Pflegeheimes vor, und wenn ja, was genau beinhaltet diese?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Zu 1: Ja, es liegt ein Bauantrag zum Anbau/ Erweiterung vor.

Zu 2: Ja, es wurde für die Realisierung des beantragten Vorhabens ein Fällantrag gestellt und genehmigt.

Zu 3: Es liegt ein Bauantrag für die Erweiterung vor. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Beantragt ist ein Anbau für 57 Betten und Therapieräume. Der geplante Anbau ist 2-3-geschossig. Die erforderlichen 7 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.


Ein Anlieger kritisierte, dass es keinerlei Informationen gab und man erst durch die Baumfällungen auf das Bauvorhaben aufmerksam wurde. Er befürchte, dass in der Umgebung alles zugeparkt werde, da es zu wenig Parkplätze gebe.

Frau Kellner verwies auf eine Informationsveranstaltung am 17.4. und man könne dort alle Fragen direkt stellen.

TOP 10.1.
Interfraktionell

TOP 10.1.1.
Beteiligung des Bezirksrates Döhren-Wülfel
bei der Planung der S-Bahnstation Waldhausen

(Drucks. Nr. 15-0704/2018)
Frau Kellner brachte den Antrag ein und sagte, dass ihr von der Region und von der Bahn versichert wurde, dass alles mit einer Beteiligung des Bezirksrates geplant werde. Sie sei zu dem Scoping-Termin eingeladen worden.

Antrag
Die Stadt Hannover wird gebeten, bei den für die Planung der S-Bahnstation Waldhausen zuständigen Akteuren Region, Land und Deutsche Bahn dafür Sorge zu tragen, dass der Bezirksrat Döhren-Wülfel von Anfang an über sämtliche Planungsschritte unaufgefordert unterrichtet wird, dass relevante Unterlagen --wie beispielsweise eine mittlerweile vorliegende Scoping Tischvorlage- den Mitgliedern des Bezirksrates Döhren-Wülfel unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden und dass VertreterInnen des Bezirksrates Döhren-Wülfel bereits im Frühstadium der Planungen beteiligt werden. Dies könnte möglicherweise in einem ähnlichen Verfahren wie dem zurzeit sehr erfolgreich laufenden Planungsdialog Südschnellweg geschehen.

Einstimmig

Herr Rinker informierte, dass auch Bündnis 90 / Die Grünen mit den Abgeordneten der Region im Austausch seien, um frühzeitig beteiligt zu sein.

Frau Kellner bestätigte, dass dies für den gesamten Bezirksrat gelte.

Ein Anwohner dankte für den Antrag und sagte, dass sich ein Bürgerforum gegründet habe und sich als Dialogpartner beteiligen werde, um die Sorgen und Nöte der Anwohner zu kanalisieren.

Frau Kellner sagte, dass die Bewohner ebenso wie bei der Planung des Südschnellwegs frühzeitig beteiligt werden sollen. Von der Region sei ihr Transparenz und frühzeitige projektbegleitende Bürgerbeteiligung zugesichert worden. Ebenso sollte ein Mitglied des Bezirksrates beteiligt sein. Zur Zeit gebe es eine Vorentwurfsplanung mit Abschätzung der Kosten zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit. Zum Zeitfenster könne sie nichts sagen, da zunächst von der Region und der Bahn sowie mit dem Denkmal- und Naturschutz etc. die technische Machbarkeit und die Kosten zu prüfen seien.

Eine Bürgerin schlug zur Kostenersparnis und zum Erhalt der Bäume eine Anbindung an den Bismarckbahnhof mit Solarbussen und einer Umstiegsmöglichkeit am Altenbekener Damm vor.

Frau Kellner dankte für die Anregung, die Planung liege allerdings bei der Region und der Bahn.

Ein Anwohner fragte, warum die Stadtbahnhaltestelle verlagert wurde, denn Planungen zum Umstieg von der S-Bahn gebe es seit 2008.

Frau Kellner bestätigte, dass die Umstiegsmöglichkeit geplant war. Man habe sich bemüht, dass der Bezirksrat und die Bürgerinnen und Bürger zeitnah informiert werden. Genaue Planungen kenne sie nicht.

Herr Rinker ergänzte, dass die Verwaltung immer wieder gefragt werde.

Frau Kellner sagte, dass der Scoping-Termin in sachlicher Atmosphäre erfolgte und nun geprüft werde, was sinnvoll und machbar sei. Sie könne keine Prognose abgeben, ob das Projekt realisiert werde.

Eine Anwohnerin der Riepestraße fragte nach der Zeitschiene der Bauvorhaben Südschnellweg und S-Bahnhof und ob der Bahnhof evtl. vorgezogen werde.

Frau Kellner sagte, dass die Planungen zum Südschnellweg bereits fortgeschritten seien und die Brücke bzw. der Tunnel gebaut werde. Eine gleichzeitige Umsetzung wäre katastrophal für Döhren .Ein Vorziehen des S-Bahnhofes halte sie für ausgeschlossen.


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kita Kinderbahnhof Wunderland um eine Krippengruppe
(Drucks. Nr. 0665/2018)
Antrag,
zu beschließen,
  • der Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Kinderbahnhof Wunderland Zeißstrasse 48, 30519 Hannover in Trägerschaft der DRK-Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover GmbH um eine zusätzliche Krippengruppe mit 15 Plätzen (1-3 Jahre) Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • für dieses Betreuungsangebot ab dem 01.08.2018, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.


Einstimmig


TOP 6.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Windröschenweg
(Drucks. Nr. 0666/2018)

Antrag,
zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Windröschenweg, Windröschenweg 2, 30519 Hannover in Trägerschaft der DRK-Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover GmbH, die Betreuungszeit einer altersübergreifenden Gruppe mit 20 Plätzen von einer 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • für dieses Betreuungsangebot ab dem 01.08.2018, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.


Einstimmig


TOP 6.3.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0668/2018)
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46 im Stadtteil Döhren für das Schuljahr 2018/2019 vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2019 laufende Beihilfen für zwei Gruppen mit 40 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.4.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 0669/2018)

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Olbersstraße 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2018/2019 vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2019 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0698/2018)

Frau Kellner erläuterte, dass es mehrere KandidatInnen gebe und somit eine schriftliche Wahl erfolgen müsse. Auf eine geheime Wahl wurde verzichtet.


Antrag,
aus folgenden Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren eine Schiedsperson für den Bezirk Döhren-Wülfel zu wählen:

Zur Wahl stehen

1. Frau Marina Petronella
2. Herr Hartmut Görlitz


Es wurde eine Wahlkommission, bestehend aus folgenden Personen gebildet:
SPD Frau Miskovic
CDU Frau Dr. Matz
Bündnis 90/Die Grünen Frau Meier
FDP Herr Seela

Die Sitzung wurde für die Auszählung der Stimmen unterbrochen.
Nach der Wiedereröffnung der Sitzung wurde das Wahlergebnis bekanntgegeben:

Abgegeben wurden 14 Stimmen, es gab keine ungültigen Stimmen. Mit 14 Stimmen wurde Herr Görlitz als neuer Schiedsmann für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel gewählt.

TOP 7.2.
Beschluss über eine Anhörung
(Drucks. Nr. 15-0718/2018)
Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel führt in einer der nächsten Sitzungen (möglichst am 14. Juni 2018) eine öffentliche Anhörung gem. § 31 in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durch.

Hierzu sollen angehört werden:
-VertreterInnen der Chemischen Fabrik Wülfel
-das Gewerbeaufsichtsamt Hannover
-der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
-die Feuerwehr Hannover

Einstimmig


TOP 8.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Abgesetzt

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Ampeln zwischen Radweg und Straßenrand
(Drucks. Nr. 15-0685/2018)
Frau Miskovic stellte die Anfrage.

Die lichtsignalgeregelten Fußgängerüberwege an der Hildesheimer Straße im Bereich Döhren-Wülfel sind so gestaltet, dass die jeweilige Ampel zwischen Fahrradweg und Straßenrand steht. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern, die entweder gerade die Straße überquert haben und den Fußweg erreichen wollen oder die noch zügig in der Grünphase über die Straße gehen möchten.
Viele Radfahrer kümmern sich nicht um das „Rot“-Signal für den Autoverkehr, wenn überhaupt, wird nur sturmgeklingelt, bevor kurz vor den Füßen der Passanten vorbeigerauscht wird.
Bei mehreren wartenden Personen reicht oft auch die Aufstellfläche direkt an der Ampel nicht aus, so dass auch dadurch Konflikte mit dem Radverkehr entstehen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Müssen die Radfahrer bei der derzeitigen Gestaltung der Überwege das „Rot“-Signal für den Straßenverkehr beachten oder haben sie gleichwohl freie Fahrt?

2) Weshalb wurden die Fußgängerampeln nicht direkt am Rande des Fußweges installiert?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu achten (§ 37 Absatz 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung - StVO)

Das gilt nicht, wenn
1. die Radverkehrsführung durch besondere Lichtzeichen für den Radverkehr geregelt ist, oder
2. sich der Wirkungsbereich einer Lichtsignalanlage für den Fahrverkehr nicht auf die Radverkehrsführung erstreckt. Das ist z.B. der Fall, wenn zwischen der Fahrbahn und der separat geführten Radverkehrsanlage ein ausreichend großer Aufstellbereich für den Fußverkehr zur Verfügung steht, so dass der Fußverkehr nicht unmittelbar von dem Radverkehr gekreuzt wird.

In der Begründung zur relevanten StVO-Änderung führt der Gesetzgeber u.a. wie folgt aus:
Befindet sich die Radverkehrsführung neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung, sind die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten, auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer oder Fußgänger vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen.

Der Radverkehr hat grundsätzlich unmittelbar vor einer für ihn wirksamen Lichtzeichenanlage zu halten, es sei denn, dass durch eine Haltlinie ein vorgelagerter Haltepunkt bestimmt wird. Beim Halten unmittelbar vor einer Lichtzeichenanlage ist § 1 StVO zu beachten, wonach kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden darf. Das heißt, dass kein Rad Fahrender, z.B. bei einer Fußgängerdruckampel und einer unmittelbar neben der Fahrbahn geführten Radverkehrsanlage, das Queren des Fußverkehrs erheblich einschränken darf.

An der Lichtsignalanlage 426 Hildesheimer Straße / Döhrener Turm wird die westliche Teilfurt um einen Signalgeber für den nach Norden fahrenden Radverkehr ergänzt, so dass auch für diesen Strom eindeutig geregelt ist, dass er gegenüber querenden Fußgängern und Radfahrern wartepflichtig ist.
Bei allen andere Querungen entlang der Hildesheimer Straße im Stadtbezirk Döhren Wülfel sind die Regelungen grundsätzlich eindeutig.

Die Installierung der Masten für die Signalgeber erfolgte neben der Fahrbahn, damit die Signalisierung für den Kfz-Verkehr deutlich sichtbar ist und – nach alter Rechtslage – der Radverkehr beschleunigt wurde, weil er nicht wartepflichtig war (und ohne Zeitverzögerung weiterfahren durfte). Dass führte insbesondere zu einer Verbesserung für den Radverkehr, wenn kein Fußgänger gequert hat.

In der anschließenden Diskussion zwischen Herrn Sommerkamp, Herrn Weinmann, Frau Meier und Frau Dr. Matz zu möglichen Haltelinien für Radfahrende bei Rotlicht verständigte man sich darauf, es bei dem bisherigen Verfahren zu belassen und keine zusätzlichen Regelungen anzustreben.

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Fahrradstadt Hannover: Stand der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz
(Drucks. Nr. 15-0717/2018)
Herr Rinker stellte die Anfrage.

Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 die Verwaltung gebeten (DS Nr. 15-2821/2014 N1 in Verbindung mit DS Nr. 15-0233/2015), mit einer Reihe von Maßnahmen ein Stadtteil-Fahrradnetz für den Bezirk Döhren-Wülfel zu schaffen. Vorausgegangen war eine umfangreiche öffentliche Anhörung unter Einbeziehung des Fahrradbeauftragten der Stadt Hannover, des Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizeidirektion Hannover, des ADFC und unter reger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahmen sind wichtige Bausteine für das von der LHH im Masterplan Mobilität 2025 ausgegebene Ziel, über eine Attraktivitätssteigerung den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 Prozent zu steigern.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie ist der momentane Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
(bitte nach Stadtteilen aufgegliedert)?
2. Falls einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden sollen:
Wie lautet die jeweilige Begründung für die Nicht-Umsetzung?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Mit einer Zwischennachricht zu der DS 15-0233/2015 (15-2821/2014) hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Maßnahmenvorschläge als Anregungen zum Netzkonzept Radverkehr verstanden werden. Dafür wurden die über 50 Eingaben geprüft.
Die Ergebnisse werden derzeit für eine abschließende Beantwortung der DS aufbereitet, die im Juni 2018 ergehen soll.

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Bürgeramt
(Drucks. Nr. 15-0737/2018)
Frau Maschke-Scheffler stellte die Anfrage.

Uns wurde von einer Bürgerin berichtet, dass sie am 05.03. um 13:40 Uhr das Döhrener Bürgeramt aufsuchen wollte, in dem zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Kunden anwesend waren. Eine Mitarbeiterin habe ihr daraufhin allerdings mitgeteilt, dass sie ohne Termin nicht einfach drankäme und auch gleich Feierabend sei.
Auf die Anfrage der CDU hinsichtlich der Terminvergabe in den Bürgerämtern (Drucksache 15-0199/2018) hat die Verwaltung in der Sitzung am 08.02.2018 geantwortet: „Bürgerinnen und Bürger die in eiligen Fällen noch am selben Tag einen Termin benötigen, werden in allen Bürgerämtern entsprechend berücksichtigt.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum wurde die Bürgerin - entsprechend der Antwort der Verwaltung - nicht berücksichtigt?
2. Inwiefern wird die Verwaltung darauf einwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Bürgerämtern zukünftig besser betreut werden?


Die folgende Antwort wurde nachgereicht:

Zu 1. : Zu dem genannten Datum (5.3.2018) können sich die Mitarbeitenden an keine besonderen Vorkommnisse erinnern. Wir gehen davon aus, dass in diesem Fall keine Eilbedürftigkeit vorlag. Zudem bieten wir in den Bürgerämtern Podbipark und Aegidientorplatz für alle Anliegen Terminspuren ohne vorherige Vereinbarung an, auf die unsere Mitarbeitenden auch stets hinweisen.

Zu 2. : Die Bürgerämter arbeiten stets sehr serviceorientiert und sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch stets flexibel. Unser Ziel ist es, alle Anliegen der Kunden und Kundinnen möglichst kurzfristig bedienen zu können. Unser Angebot im Podbipark und am Aegidientorplatz werden wir noch offensiver kommunizieren.

TOP 9.3.2.
Packstation
(Drucks. Nr. 15-0740/2018)
Frau Waase stellte die Anfrage.

In der Holthusenstraße wurde kürzlich die einzige Packstation der Deutschen Post für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel abgebaut.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum wurde die Packstation in der Holthusenstraße abgebaut?
2. Wo befindet sich die nächstmögliche Packstation für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel?
3. Warum gab es im Vorfeld keine Informationen dazu, dass geplant ist, die Packstation abzubauen?

Herr Sievers beantwortete diese wie folgt:

Der Abbau einer Packstation (Holthusenstraße) musste leider aus Gründen der Eigenbedarfskündigung des Flächenvermieters erfolgen.

Selbst wenn es sich bei einer Packstation der Deutschen Post DHL nur um ein optionales Zusatzangebot an postalischer Infrastruktur handelt, soll so bald als möglich wieder ein entsprechendes Angebot vor Ort erfolgen.

In Kürze sollen die neuen Fundamente an den Neustandorten „An der Wollebahn 3“ (Penny) und gegenüber „An der Wollebahn 4“ (REWE) für die neuen DHL-Packstationen angelegt werden. Zukünftig sollen zwei Anlagen bereitgestellt werden, um an die bisher vorgehaltene Kapazität weiter anzuknüpfen zu können. Aufbau und Installation der beiden neuen DHL-Packstationen sind für die Woche nach Pfingsten 2018 angesetzt.

Perspektivisch kann sich die Deutsche Post AG vorstellen, in eine weitere Packstation an anderer Stelle zu investieren. Für Standortnennungen ist es allerdings noch zu früh. Von einem Bedarf kann man sicherlich ausgehen. Er basiert auf verändertem Verbraucherverhalten, welches durch zunehmende Bestellungen im Internet verbunden mit der Abwesenheit von berufstätigen Kunden unter der Wohnungs- oder Hausanschrift gekennzeichnet ist. Vielfach nutzen solche Kunden gezielt bereits bei der Bestellung ihrer Waren eine Lieferung an eine Packstation ihrer Wahl in Wohnort- oder auch Arbeitsplatznähe. Durch eine gezielte Benachrichtigung zum Eingang des Pakets in der Packstation auf das Smartphone oder den PC, kann der Empfänger gezielt die Abholung seines Pakets weitgehend zeitunabhängig planen. Die Stationen sind 24 Stunden an allen sieben Wochentagen zugänglich.

Zwar wird die Packstation von einem zunehmenden Kundenkreis genutzt und geschätzt, doch steht sie als ein zusätzliches Angebot nicht so im Fokus, wie beispielsweise eine Postfiliale mit einem deutlich umfangreicheren Angebot und dem entsprechenden Kundenkreis. Das ist der Grund, weshalb eine Kommunikation in der Regel nicht aktiv geführt wird. Nutzer von Packstationen finden ihr Angebot z.B. in der Suchfunktion unter www.postfinder oder aber teilweise auch durch einen Hinweis auf einer Benachrichtigungskarte des DHL-Zustellers im Falle der Abwesenheit eines Sendungsempfängers mit Haus- oder Wohnungsanschrift auf dem Paket.

Ergänzung: Registrierte Packstationskunden können sich aber auch Pakete an fallweise ausgesuchte Postfilialen oder DHL-Paketshops senden lassen. Der Service lautet „Postfiliale Direkt“ und ist auch unter www.postfinder zu finden. Immer mehr Postfilialen und DHL-Paketshops bieten diesen Service an (verfügbarer Platz vorausgesetzt).

TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Seela (FDP)

TOP 9.4.1.
Parksituation auf der Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-0742/2018)
Herr Seela verlas die Anfrage.

Vor einiger Zeit wurden auf der Leineinsel die Parkverbotsschilder abgenommen. Die Leineinsel ist nun als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) gekennzeichnet. In einer Spielstraße ist das Parken nur auf speziell dafür gekennzeichneten Flächen gestattet, grundsätzlich ist es verboten. In der Leineinsel parken jedoch ständig Fahrzeuge am Straßenrand auf nicht gekennzeichneten Flächen. Dies verengt die Straße und erschwert die Verkehrssituation. So ist es z.B. für größere Fahrzeuge (Lieferverkehr, Feuerwehr etc.) nur schwer möglich die Leineinsel zu befahren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis von der Parksituation auf der Leineinsel?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Parksituation auf der Leineinsel zu entlasten?
Falls keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?

Herr Sievers antwortete wie folgt:

In den Straßen Leineinsel und Am Leinewehr gibt es regelmäßig einige Falschparker, aber auch nicht mehr als in anderen verkehrsberuhigten Bereichen.
Die Verwaltung wird dort in der nächsten Zukunft die Parksituation überwachen.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Künftige Gestaltung eines Pachtvertrages
für das gastronomische Angebot im Freizeitheim Döhren

(Drucks. Nr. 15-0699/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1.) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des jetzigen Generalpachtvertrages für die gastronomische Versorgung der Freizeitheime für das Freizeitheim Döhren nach Möglichkeit einen individuellen Pachtvertrag abzuschließen. In diesem Vertrag sollten verbindliche Mindestanforderungen sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität der gastronomischen Versorgung des Freizeitheimes geregelt sein. Zudem sollte der Vertrag Sanktionsmöglichkeiten (etwa Vertragsstrafen und vereinfachte vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten) für den Fall eines Verstoßes gegen diese Mindestanforderungen enthalten.
2.) Ein Vertragsschluss sollte nur mit einem Gastronomen erfolgen, der hinreichend Gewähr dafür bietet, die festgelegten Mindestanforderungen auch einhalten zu können.
3.) Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel ist über den ausgehandelten Vertrag vor Vertragsschluss so rechtzeitig zu informieren, dass ggf. noch Anregungen und Bedenken geäußert werden können, die in den endgültigen Vertrag einfließen sollten.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.2.2.
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Zebrastreifen Spittastraße Höhe Kindergarten St. Eugenius

(Drucks. Nr. 15-0700/2018)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Zebrastreifen in der Spittastraße in Höhe des Kindergartens St. Eugenius zu erneuern und zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit mit einem Blinklicht auszustatten.

Einstimmig


TOP 10.2.3.
Ersatz für Straßenschild Vennweg / Ecke Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0701/2018)
Frau Bunduls brachte den Antrag ein

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, das nicht mehr lesbare Straßenschild des Vennweges an der Ecke Peiner Straße zu erneuern.


Einstimmig

Herr Milkereit empfahl, sich bei solchen Angelegenheiten direkt an das Stadtbezirksmanagement zu wenden.

TOP 10.2.4.
Rückbau abgesenkter Bordstein Ottostraße neben Haus Nr. 62
(Drucks. Nr. 15-0702/2018)
Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den abgesenkten Bordstein vor dem neugebauten Haus in der Ottostraße neben der Hausnummer 62 zu einem Fußweg rückzubauen.

Einstimmig

Frau Dr. Matz fragte, ob tatsächlich ein Rückbau erforderlich sei.

TOP 10.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
TW 3000 auf Linie 8
(Drucks. Nr. 15-0741/2018)
Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, dahingehend auf die Üstra einzuwirken, auf der Linie 8 zukünftig auch TW 3000 Züge einzusetzen.


14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Herr Milkereit bemerkte, dass die Umsetzung bereits in der Zeitung angekündigt wurde.

Frau Jakob ergänzte, dass Bürger darum gebeten hätten und deshalb sei der Antrag eingebracht worden.

TOP 10.4.
Gemeinsam von FDP und Die PARTEI

TOP 10.4.1.
Döhren-Wülfel konzentriert sich
(Änderung Stadtbezirksgrenze)

(Drucks. Nr. 15-0703/2018)

Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird die Grenze zwischen den Stadtbezirken Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode so verlegen oder geeignete Regelungen zur Zuständigkeit der beiden genannten Stadtbezirke aufstellen, dass das Neubaugebiet Kronsberg Süd aus Döhren-Wülfel ausgegliedert und somit vollständig im Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode liegen wird.

Ein Verlauf der neuen Stadtbezirks- oder Zuständigkeitsgrenze entlang der Stadtbahntrasse
(Verlegung nach Westen an einer Stelle) ist anzustreben.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendung an den Kinderladen Kinderkiste e.V.
(Drucks. Nr. 15-0705/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Kinderladen Kinderkiste e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 Euro für die Realisierung des Gartenprojektes.

Einstimmig


TOP 11.2.
Zuwendung für Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-0706/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln
eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 zur Anschaffung und Aufstellung von zwei neuen Hundetütenspendern im Stadtbezirk.
Standort 1: Am Mittelfelde 96;
Standort 2: Sommerlindenallee Ecke Wülfeler Bruch

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.3.
Zuwendung Förderverein GS Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 15-0707/2018)

Antrag
Der Förderverein Grundschule Beuthener Straße e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 Euro für die Realisierung eines pädagogischen Zirkusprojektes. Bedingung für die Auszahlung der Mittel ist die Nachreichung des Kostenvoranschlages.

Einstimmig


TOP 11.4.
Zuwendung an die Freizeit- und Sportgemeinschaft Döhren von 1985 e.V.
(Drucks. Nr. 15-0714/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Freizeit- und Sportgemeinschaft Döhren v. 1985 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 3.300,00 Euro für die Beschaffung von Mobiliar für ihr vom Sturm zerstörtes Vereinsheim.

Einstimmig


TOP 11.5.
Zuwendung an Kindergarten Timotheus
(Drucks. Nr. 15-0715/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Kindergarten Timotheus erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro für die Pflasterung einer Bobbycar - Rennstrecke im Kindergarten

Einstimmig


TOP 11.6.
Zuwendung für den Bezirksratsempfang 2018
(Drucks. Nr. 15-0716/2018)

Herr Milkereit empfand die Kosten als "ausufernd" und regte stattdessen einen BürgerInnen-Empfang an.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln
eine Zuwendung in Höhe bis zu 1.000,00 Euro zur Deckung der Kosten des Bezirksratsempfanges 2018.


14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 12.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. März 2018 (öffentlicher Teil)
- wird nachgereicht-

Abgesetzt

Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:08 Uhr.



Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin für das Protokoll