Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.03.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.03.2018)
Protokoll (erschienen am 20.09.2019)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 20.03.2018
-18.63.06 -

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 14. März 2018,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Schröder-Hohensee) (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
(Bezirksratsfrau Volland) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl
(Bezirksratsherr Zimmermann) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz Fachbereich Personal und Organisation
Frau Seeliger Fachbereich Personal und Organisation
Herr Fabich Fachbereich Planen und Stadtbentwicklung

Frau Bussenius Fachbereich Tiefbau
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau

Presse:
Frau Stein Stadtanzeiger

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der FDP-Fraktion

3.1.1. Weitere Planungen zur Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0564/2018)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. Ampelkreuzung Tiergartenstraße/Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0565/2018)

3.2.2. Kitagebühren
(Drucks. Nr. 15-0566/2018)

3.2.3. Inklusive Kitas
(Drucks. Nr. 15-0567/2018)

3.2.4. Unterkunft Heymestraße
(Drucks. Nr. 15-0568/2018)

3.2.5. Dieter-Oesterlen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0569/2018)

3.3. von SPD-Fraktion

3.3.1. Breitbanderschließung Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-0570/2018)

3.3.2. Weiterer Planungsverlauf B-Plan Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-0571/2018)

3.3.3. Auslastung der Stadtteilbibliothek im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0572/2018)

3.4. von Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.) (FDP)

3.4.1. Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0573/2018)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-13. Dezember 2017

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk: Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0300/2018 mit 2 Anlagen)

8.1.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0300/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0446/2018)

8.1.2. Änderungsantrag
zu Ds. 15-0300/2018 (GiB III im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode)
(Drucks. Nr. 15-0678/2018)

10. A N T R Ä G E

10.1. Interfraktionell

10.1.1. Umwidmung der Rutenbergstr.
(Drucks. Nr. 15-0448/2018)

10.1.2. Wülferode: Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30
(Drucks. Nr. 15-0596/2018)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Piktogramme für Tempo-30-Zone in der Anecampstraße

(Drucks. Nr. 15-0574/2018 N1)

10.2.2. Brabeckstraße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0575/2018)

10.2.3. Jugendzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0576/2018 N1)

10.2.4. Kita Papenkamp
(Drucks. Nr. 15-0577/2018)

10.2.5. (Vinzenzkrankenhaus)
(Drucks. Nr. 15-0579/2018)

10.3. von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.3.1. Aufstellen eines Abfallbehälters am Hundeauslaufweg nahe Von-Escherte-Straße

(Drucks. Nr. 15-0584/2018)

10.3.2. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen / Blitzer im Bünteweg Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0587/2018 N1)

10.3.3. Errichtung von Fahrradbügeln an den Bushaltestellen in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0588/2018 N1)

10.3.4. Überprüfung der für PKW gesperrten Verkehrs-Zugänge im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0590/2018)

10.3.4. Überprüfung der für PKW gesperrten Verkehrs-Zugänge im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0590/2018 N1)

10.3.5. Vorstellung der im Stadtbezirk 06 geplanten Umsetzungen aus dem Maßnahmekonzept Netzausbau Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-0593/2018)

10.3.6. Vorstellung der Planung des Baugebietes Kronsberg-Nord und der prognostizierten Einwohner*innen-Entwicklung
(Drucks. Nr. 15-0594/2018)

10.3.7. (Schwimmbad)
(Drucks. Nr. 15-0595/2018)

10.4. der SPD-Fraktion

10.4.1. Be- und Entladezone im Großen Hillen

(Drucks. Nr. 15-0580/2018 N1)

10.4.2. Auswirkungen des Messeverkehres auf den Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-0581/2018 N1)

10.4.3. Barrierefreie Übergänge
(Drucks. Nr. 15-0582/2018 N1)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates








I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnet die 12. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Entschuldigte Mitglieder:
Frau Volland
Herr Zimmermann
Herr Schröder-Hohensee

Sodann begrüßt er zu TOP 8.1: vom Fachbereich Tiefbau
Frau Bussenius und - Frau Holthaus-Voßgröne

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:
-TOP 5 wird abgesetzt
-TOP 8.1.2. wird Änderungsantrag zu GIB behandelt
-TOP 10.4.3 wird in der Neufassung behandelt
Beide Unterlagen liegen als Tischvorlage vor.

Die Tagesordnung wird in dieser veränderten Form einstimmig bestätigt.

-TOP 5. wird abgesetzt
-TOP 8.1.2. wird Änderungsantrag TOP 8.1. (zu GIB) behandelt
-TOP 10.4.3 wird in der Neufassung behandelt


-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel hat keine Mitteilungspunkte. Er weist auf die anstehenden Osterfeuer hin.

-Bezirksbürgermeister Rödel teilte mit


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der FDP-Fraktion

TOP 3.1.1.
Weitere Planungen zur Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0564/2018)

Bezirksratsherr Ranke trug folgende Anfrage vor:


Der Abschnitt der Lange-Feld-Straße zwischen künftiger Feuerwache und Bemeroder Straße
ist mittlerweile erneuert. In der Sitzung des Bezirksrates am 14. Februar haben Vertreter der
Stadt und der Deutschen Bahn AG über den weiteren Fortgang der Baustelle bis zum
Sommer berichtet, der zeitweilige Sperrungen der Straße auf Höhe der Eisenbahnbrücke
beinhaltet.
Der Zustand der Strecke zwischen Eisenbahnbrücke und künftiger Feuerwache hat sich
abermals verschlechtert. Es ist jetzt zeitnah eine Umsetzungsplanung vorzulegen, wie der
Endzustand bis zur Eisenbahnbrücke aussehen wird und wann er verwirklicht wird.
Dabei ist die Funktion der Straße als Eingang nach Kirchrode und Zufahrt zu Feuerwehr und
Vinzenzkrankenhaus, aber auch die derzeit unbefriedigende Situation für Radfahrer und
Fußgänger zu berücksichtigen, die aktuell keine zufriedenstellende Zuwegung mit
Beleuchtung zur Linie 6 haben.
Ein entsprechender Beschluss des Bezirksrates vom 13. Dezember ist bisher nicht umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung den aktuellen Zustand der Lange-Feld-Straße zwischen
künftiger Feuerwache und Eisenbahnbrücke?
2. Welche Perspektiven sieht die Verwaltung zur Entwicklung dieses Abschnitts?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bereich zwischen Feuerwehr und Eisenbahnbrücke befindet sich in einem schlechten bautechnischen Zustand. Die Lange-Feld-Straße wird routinemäßig begangen und durch Unterhaltungsmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Lange-Feld Straße wird für den nächsten Doppelhaushalt für die Aufnahme in die Mifrifi vorgeschlagen.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
Ampelkreuzung Tiergartenstraße/Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0565/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen trägt folgende Anfrage vor:


Ampelkreuzung Tiergartenstraße/Großer Hillen

Seit Inbetriebnahme dieser Kreuzung in Kirchrode gibt es Klagen über die Ampelschaltungen.
Viele Anwohner bemerken auch einen vermehrten Schleichverkehr durch die Seitenstraßen, z.B. Kaiser-Wilhelm-Straße und Saarbrückenerstraße, beides Straßen mit Tempo 30 .
Da sich der Verkehr oft lange auf der Tiergartenstraße staut nutzen viele Autofahrer diese
„Abkürzung“, leider wird sich jedoch nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass in diesen Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzung
eingehalten wird und wie schnell können evtl. Maßnahmen umgesetzt werden?
2. Wären hier evtl. temporäre „Blitzer“ eine Möglichkeit?
3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung hier generell damit es keinen Schleichverkehr in die Seitenstraßen, aufgrund der immer wieder bemängelten Ampelkreuzung gibt?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Halten sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an die angeordnete Geschwindigkeit von 30 km / h, ist dies ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer und im Zusammenhang mit einer bedauerlicherweise abnehmenden Verkehrsmoral zu sehen. Abhilfe könnte nur eine verstärkte Überwachung des fließenden Verkehrs schaffen.

Nach den Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs des Landes Niedersachsen (Runderlass von MI und MW) sind neben der vorrangig zuständigen Polizei auch die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig. Die Straßenverkehrsbehörden führen neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie der Lichtzeichen an Signalanlagen durch
Da die Verwaltung eine flächendeckende Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht durchführen und sicherstellen kann, sind entsprechend den vorgenannten Richtlinien Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die Gefahr besteht, dass sich Unfälle ereignen (Gefahrenpunkte). Neben der Orientierung auf Unfallschwerpunkte werden von der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und der Polizei im Bereich von Schulen grundsätzlich Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten und bei Vorliegen von signifikanten Geschwindigkeitsverstößen durchgeführt. Diese liegen derzeit für die relevanten Straßen im Zusammenhang mit der Ampelkreuzung Tiergartenstraße / großer Hillen nicht vor. Die Verwaltung wird von der Polizei eine Stellungnahme und Einschätzung der Gefährdungssituation einholen.
Die Aufgabe „Temporäre Installation von Geschwindigkeitsdisplays“ wird aus personellen Gründen von der Verwaltung nicht mehr wahrgenommen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bevor die Verwaltung in einer Straße Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf, ist ein strenges förmliches Verfahren zu durchlaufen.

Aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 muss vor der Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.

Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind vorrangig dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Schwerpunkte sind u. a. auch die Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen.

Da in den meisten Straßen innerhalb von Tempo 30-Zonen die vorgenannten Kriterien hinsichtlich Unfall- / Gefahrenlage nicht erfüllt sind und die Polizei der Landeshauptstadt Hannover nicht das entsprechende Einvernehmen für Geschwindigkeitskontrollen erteilen würde, kann die Landeshauptstadt Hannover in den meisten Straßen innerhalb von Tempo 30-Zonen keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Die Lichtsignalanlage regelt einen sehr komplexen Kreuzungsbereich mit vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Insbesondere die vielen konkurrierenden ÖV-Linien, die teilweise in sehr engen Takten fahren, stellen dabei eine Herausforderung dar. Weiterhin lag bei der Planung der Lichtsignalanlage ein großes Augenmerk auf der Sicherung der Fußgänger.

In unregelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Tageszeiten finden Begehungen der Örtlichkeit statt und es erfolgen gegebenenfalls Anpassungen der Steuerung. In letzter Zeit war z. B. auffällig, dass die stadtauswärts fahrende Bahn nicht in den Haltestellenbereich einfahren konnte. Um diese Situation zu verbessern, sind die entsprechenden Parameter in dieser Woche angepasst worden.

Eine grundlegende Neustrukturierung der Signalprogramme ist aufgrund der oben genannten vielfältigen konkurrierenden Verkehrsströme nicht möglich.

In den nächsten Monaten werden sich durch die verschiedenen Bautätigkeiten im weiteren Umfeld der Lichtsignalanlage (z. B. Umbau der Brabeckstraße) immer wieder andere Verkehrszustände einstellen. Die Verwaltung wird dies beobachten und nach Möglichkeit darauf reagieren. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird eine größer angelegte Verkehrszählung und Beobachtung erfolgen und daran anschließend eine Überprüfung und Optimierung der Signalsteuerung.

Die Steuerung der Lichtsignalanlage reagiert verkehrsabhängig auf die Belastungen in den unterschiedlichen Knotenpunktarmen. Ziel der Lichtsignalsteuerung ist eine ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsströme unter Berücksichtigung der Bevorrechtigung des ÖPNV.



Im Stadtgebiet Hannover sind grundsätzlich alle Straßen uneingeschränkt für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet und stehen somit diesem uneingeschränkt zur Verfügung. Daher ist das Nutzen und Durchfahren einer Straße durch Verkehrsteilnehmer nicht zu kritisieren, sondern ist vom Allgemeingebrauch einer öffentlichen Straße gedeckt. Somit kann man diese Verkehre nicht unbedingt „Schleichverkehr“ nennen.

Im Übrigen lassen sich nur ortsunkundige Verkehrsteilnehmer lenken. Diese stellen bei normalen Verkehrsverhältnissen gegenüber den Anwohnern und Ortskundigen die erheblich geringere Anzahl dar. Anwohner und Ortskundige können durch Beschilderungen nicht gelenkt werden. Vielmehr werden diese Gruppen von Verkehrsteilnehmern nach Belieben und Ziel fahren. Daher ist das Verlagern von Verkehren nicht möglich. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden – unabhängig von dem Vorhandensein einer Beschilderung – immer den für sie persönlich am günstigsten oder am angenehmsten Weg fahren.

Daher kann die Verwaltung keine generellen Maßnahmen planen, um das Ausweichen von Verkehren (negativ: „Schleichverkehr“) zu verhindern.

Zu diesem Thema ist ein Ortstermin mit dem Interkreis für den 19.3.2018 um 16:00 Uhr abgestimmt.

TOP 3.2.2.
Kitagebühren
(Drucks. Nr. 15-0566/2018)

Bezirksratsherr Nauheimer trägt folgende Anfrage vor:


Zum 01. August 2018 hat die neue Landesregierung beschlossen die Gebühren für Kindergärten gänzlich abzuschaffen. Davon wird erfreulicherweise auch eine große Anzahl von jungen Familien in unserem Stadtbezirk profitieren. Dem Vorhaben der Landesregierung steht allerdings über den 01. August 2018 hinaus, weiterhin der Ratsbeschluss (Beschlussdrucksache Nr. 2093/2015) zur Erhöhung der Kita-Gebühren gegenüber. Dieser Ratsbeschluss bleibt für Krippen bestehen. Folglich bleibt auch die neu eingeführte höchste Beitragsstufe 7 erhalten und sorgt nach wie vor bei vielen Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen für ein großes Ärgernis. Diese Beitragsstufe beinhaltet eine drastische Gebührenerhöhung von über 20% gegenüber der bisherigen höchsten Beitragsstufe 9, wobei nicht nur Topverdiener betroffen sind, sondern insbesondere Gering- und Normalverdiener.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist nach dem Beschluss der Landesregierung die Gebühren für Kindergärten zukünftig abzuschaffen von der Verwaltung angedacht, die neu eingeführte Beitragsstufe 7 in dem Sinne zu modifizieren, dass Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen, finanziell entlastet werden?
2. Liegt mittlerweile die Auswertung für das gesamte Stadtgebiet über die Berechnung und Festsetzung der von den Eltern zu leistenden Entgelte vor und wenn ja, warum wurde unser Bezirksrat darüber noch nicht in Kenntnis gesetzt (vgl. unsere Anfrage DS15-2138/2017 vom 13.09.2017 und die Antwort der Verwaltung)?
3. Wir wiederholen einen Teil unserer Fragen an die Verwaltung vom 13.09.2017 und beziehen uns jetzt lediglich auf Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen.
Wie hoch ist der Anteil der im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wohnhaften Familien, die sich durch die neu eingeführten Beitragsstufen schlechter stellen und dadurch einen höheren monatlichen Elternbeitrag zahlen und wie viele Familien sind davon der höchsten Beitragsstufe 7 zuzurechnen?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Entsprechende Überlegungen werden in der Verwaltung derzeit nicht angestellt. Zunächst bleibt auch abzuwarten, wie die Entlastung der Kommunen durch das Land aufgrund der vorgesehenen Beitragsfreiheit gestaltet wird. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Angesichts der sich abzeichnenden neuen Entwicklung (Beitragsfreiheit ab 1.8.2018) wurde darauf verzichtet, eine solche Erhebung und Auswertung noch durchzuführen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die seitens des Bezirksrats gewünschte Erhebung nur für den Krippenbereich ist trotz nur bedingt möglicher automatisierter Auswertung vom Aufwand her leistbar. Eine entsprechende Auswertung wird zeitnah durchgeführt und dem Bezirksrat zugeleitet.

TOP 3.2.3.
Inklusive Kitas
(Drucks. Nr. 15-0567/2018)

Bezirksratsherr Nauheimer trägt folgende Anfrage vor:


Die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen erfordert bereits vor der Schulzeit spezielle Gegebenheiten, die nicht in jeder Betreuungseinrichtung gleichermaßen gegeben sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es im Stadtbezirk eine oder mehrere inklusive Kindergärten, -tagesstätten und -krippen? Wenn ja, welche sind dies und über wie viele Plätze verfügen diese?

2. Wie ist der Betreuungsschlüssel in diesen Einrichtungen? Es wird um eine Auflistung der Sozialarbeiter- und Erzieherstellen in den jeweiligen Einrichtungen gebeten.

3. Falls noch keine Einrichtung dieser Art vorhanden ist, wann kann mit der Einrichtung einer solchen gerechnet werden?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:


Die Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Grundsätzlich regelt sich der Umfang des in den Kindertagesstätten tätigen pädagogischen Fachpersonals nach den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder sowie den dazugehörigen Durchführungsverordnungen, 2. DVO-KiTaG und nach der Verordnung über die Übernahme von Kosten der Sozialhilfe für die Betreuung behinderter Kinder in integrativen Gruppe von Kindertagesstätten, die entsprechenden Regelungen haben wir in den Anlagen zur Kenntnis beigefügt.

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode bieten folgende Kindertagesstätten integrative Betreuungsplätze im Rahmen einer teilstationären Maßnahme für Kinder mit einer festgestellten (drohenden) Behinderung an:
· Wülferoder Zwerge, (Wülferode) Kirchbichlerstr. 10, 30539 Hannover
§ 1 Kindergartengruppe mit 10 Plätzen, davon:
1 integrativer Kindergartenplatz (Einzelintegration)
9 Regelkindergartenplätze

Pädagogisches Personal: zusätzlich zu den erforderlichen sozialpädagogischen Kräften wird eine heilpädagogische Fachkraft mit mindestens 10 Wochenstunden beschäftigt (Details zur personellen Ausstattung s. Anlage 1).
· Kinderladen Regenbogen (Bemerode) Jakobskamp 1, 30539 Hannover
§ 1 Kindergartengruppe mit 10 Plätzen, davon:
1 integrativer Kindergartenplatz (Einzelintegration)
9 Regelkindergartenplätze

Pädagogisches Personal: zusätzlich zu den erforderlichen sozialpädagogischen Kräften wird eine heilpädagogische Fachkraft mit mindestens 10 Wochenstunden beschäftigt (Details zur personellen Ausstattung s. Anlage 1).
· Elternkindergarten Kirchrode (Bemerode) Bemeroder Str. 8 ,30559 Hannover
§ 1 integrative Kindergartengruppe mit 18 Plätzen, davon:
2 - 4 integrative Kindergartenplätze (Gruppenintegration)
14 - 16 Regelkindergartenplätze

Pädagogisches Personal: zusätzlich zu den erforderlichen sozialpädagogischen Kräften wird in der integrativen Gruppe eine heilpädagogische Fachkraft in Vollzeit beschäftigt (Details zur personellen Ausstattung s. Anlage 2).

· Villa Kinderzeit (Bemerode), Börgerstr. 22, 30539 Hannover
§ 3 Krippengruppen mit je 15 Plätzen, davon:
1 integrativer Krippenplatz (Einzelintegration)
44 Regelkrippenplätze
§ 1 Regelkindergartengruppe:
25 Regelplätze
§ 1 integrative Kindergartengruppe mit 18 Plätzen, davon:
2 - 4 integrative Kindergartenplätze (Gruppenintegration)
14 - 16 Regelkindergartenplätze

Pädagogisches Personal: zusätzlich zu den erforderlichen sozialpädagogischen Kräften wird in der Krippengruppe mit Einzelintegration eine heilpädagogische Fachkraft mit mindestens 10 Wochenstunden- und in der integrativen Kindergartengruppe eine heilpädagogische Fachkraft in Vollzeit beschäftigt (Details zur personellen Ausstattung s. Anlagen 2 und 3).

TOP 3.2.4.
Unterkunft Heymestraße
(Drucks. Nr. 15-0568/2018)

Bezirksratsherr trägt folgende Anfrage vor:


Die Unterkunft in der Heymestraße in Bemerode beherbergte bis vor kurzem
Unbegleitete, minderjährige jugendliche Flüchtlinge.Nun wurde diese Unterkunft geräumt und die Jugendlichen in die Nordstadt verlegt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurden die Jugendlichen verlegt?
2. Was soll nun mit der Unterkunft geschehen?
3. Ist daran gedacht worden, die Unterkunft für weibliche Obdachlose zur Verfügung zu stellen und diese über die kalte Jahreszeit hier evtl.unterzubringen?
-Beantwortet
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Einrichtung Heymestrasse wird nicht weiter als Einrichtung für die vorläufige Inobhutnahme benötigt, da die Unterbringungszahlen rückläufig sind und eine kleine Einrichtung angemietet wurde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Einrichtung wird nicht weiter für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen benötigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nach Überprüfung ist die Unterkunft aufgrund Ihres Zuschnitts nicht für die Unterbringung von Einzelpersonen geeignet; für die Unterbringung von Familien wären sehr umfassende und kostspielige Umbaumaßnahmen notwendig, die in keinem Verhältnis zur möglichen Nutzung stehen.

Es wird bemängelt, das die Informationen dem Bezirksrat nicht vorgelegen haben und des Weiteren ohne die Beteiligung des Bezirksrates erfolgt ist.

Bezirksratsfrau Stittgen bemängelt, das Ihrer Ansicht nach die Frage 1 und 3 nicht hinreichend beantwortet sind und bittet darum, das an die Fachverwaltung weiter zu geben.

Bezirksratsherr Quast gibt den Hinweis, die Gartenpforte des Gebäude ist nicht abgeschlossen.

Bezirksratsfrau Kramarek erkundigt sich nach dem Verkaufserlösbetrag für dieses Objekt und ob es auch gewinnbringend veräußert werde. Stadtplaner Fabich gibt die Auskunft, das dieses Objekt in der Zuständigkeit von Fachbereich 23 (Wirtschaft) und 61.4. (Stadterneuerung und Wohnen) befindet und er daher keine Einschätzung habe, weil nicht in seiner Fachlichkeit angesiedelt sei.


TOP 3.2.5.
Dieter-Oesterlen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0569/2018)

Bezirksratsfrau Petermann trägt folgende Anfrage vor:


Im Dieter-Oesterlen-Weg, auf Höhe der Hausnummern 2-3 anschließend an die Süßeroder Straße bis zum Adolf-Falke-Weg finden aktuell Straßenbauarbeiten statt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was wird dort genau erstellt?
2. Ist die Fahrbahnfertigstellung in diesem Zuge ebenfalls vorgesehen?
3. Ist es geplant, die Fläche zwischen Dieter-Oesterlen-Weg und Am Rohfeld nun zu bebauen und wenn ja, was sieht der Bebauungsplan dort derzeit vor?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Fertigstellung vom Dieter-Oesterlen Weg. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fehlt die südliche Nebenanlage und die Fahrbahn ist noch nicht endausgebaut. Aus diesem Grund wird die südliche Nebenanlage und die Fahrbahn in dem Abschnitt fertiggestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Fahrbahnfertigstellung ist in diesem Zuge für den Bereich ebenfalls vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Ausschreibung der noch unbebauten Fläche am Dieter- Oesterlen- Weg befindet sich in Vorbereitung. Der Bebauungsplan 1426 setzt hier eine eingeschossige Bebauung in Form einer Hausgruppe sowie eine Gemeinschaftsgaragenanlage fest.


TOP 3.3.
von SPD-Fraktion

TOP 3.3.1.
Breitbanderschließung Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-0570/2018)

Bezirksratsfrau Barkke trägt folgende Anfrage vor:


Breitbanderschließung Kronsberg Süd
Im Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum B-Plan Nr.1553-Kronsberg Süd DS 15-3028/2017 (spätere Anlage 4 zur DS 2505/2017 E1) wurde bei der weiteren Planung und Erschließung des Baugebietes u.a. eine Zusammenarbeit der Verwaltung mit Breitbandmarktanbietern gefordert. Dies mit dem Ziel, eine flächendeckende (FTTH/FTTB) Glasfaserversorgung der neuesten Generation (mindestens Docsis 3.1 unterstützend) sicherzustellen und ein heterogenes digitales Gigabit-Verbraucherangebot anzustreben.
Des Weiteren sollten entsprechende bauliche Anforderungen bei den Hausanschlüssen (insbesondere die FTTH Voraussetzungen in Mehrfamilienhäusern) an die Bauträger gesetzt werden.
Den genannten Antragspunkten wurde nicht gefolgt.
In der Stellungnahme der Verwaltung (DS 2505/2017 E1 Punkt 4L) wurde jedoch zugesichert, dass die LHH im Rahmen der Koordinierung der Baumaßnahmen in Gesprächen mit den Leitungsbetreibern wie auch mit den Investoren darauf hinwirken werde, den künftigen BewohnerInnen ein möglichst leistungs- und zukunftsfähiges Breitband- bzw. Glasfasernetz zur Verfügung zu stellen.

Fragen an die Verwaltung:
1. Mit welchen Leitungsbetreibern/Breitbandanbietern sind bereits Gespräche geführt worden bzw. welche Anbieter haben bereits Ihr Ausbauinteresse der LHH oder den Investorengruppen gegenüber angekündigt?
2. Wurden bereits oder wann werden die Gespräche mit den Investorengruppen bzgl. der erhofften baulichen und technischen Hausanschluss-Voraussetzungen in Bezug auf eine flächendeckende FTTH Versorgung geführt?
3. Ist aus derzeitiger Einschätzung der Verwaltung ein heterogenes digitales Gigabit-Verbraucherangebot im Neubaugebiet Kronsberg Süd zu erwarten bzw. - falls der aktuelle Kenntnisstand dazu noch nicht ausreicht - ist hier ebenfalls mit einem positiven Hinwirken seitens der Verwaltung zu rechnen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:


Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Rahmen der Koordinierung wurden alle Leitungsbetreiber/Breitbandanbieter, die Leitungen im Stadtgebiet Hannover betreiben, beteiligt. Ausbauinteresse haben die Telekom AG, Vodafone und HTP bekundet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Kontakt zwischen den Leitungsbetreibern und den Investorengruppen wurde hergestellt. So dass nun die Planung aufgenommen werden kann.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Da bereits 3 Leitungsbetreiber eindeutig Interesse an einer Erstellung eines Breitbandkabelnetzes bekundet haben, sollte ein heterogenes digitales Angebot vorhanden sein.

TOP 3.3.2.
Weiterer Planungsverlauf B-Plan Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-0571/2018)

Bezirksratsherr Quast trägt folgende Anfrage vor:


Der Rat der LHH hat am 21.12.2017 der Auslegung der Planungsunterlagen zum Bebauungsplan 1553 (Kronsberg-Süd) zugestimmt. Die öffentliche Auslegung wurde für das 1. Quartal 2018 anvisiert. Ebenso wurde von der Bauverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung, vergleichbar mit den Veranstaltungen in 2016/2017, im KroKuS zugesagt.

Fragen an die Verwaltung:
1. Wann erfolgt voraussichtlich die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen zum B-Plan 1553 (Kronsberg-Süd)?
2. Wann plant die Bauverwaltung die zugesagte Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand und über welche Kommunikationswege will sie zu diesem Termin einladen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bebauungsplan liegt vom 15.3. bis zum 16.4. 2018 öffentlich aus.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung plant eine weitere Informationsveranstaltung im Krokus, bei der sie über den Stand der Umsetzung des Projektes berichten wird. Darüber hinaus bietet es sich an, dass sich die Interessengemeinschaften aus der Wohnungswirtschaft als neue Grundstückseigentümer vorstellen und ihre Ideen zur Umsetzung des Konzeptes darlegen.
Derzeit suchen die Beteiligten nach einem geeigneten Termin, der dann voraussichtlich wieder über die Zeitung und Hannover.de bekannt gegeben wird. Der Bezirksrat wird gesondert eingeladen.

TOP 3.3.3.
Auslastung der Stadtteilbibliothek im Stadtteilzentrum KroKuS
(Drucks. Nr. 15-0572/2018)

Bezirksratsfrau Iri trägt folgende Anfrage vor:



Seit Bestehen des Stadtteilzentrums KroKuS befindet sich in den Räumen auch die einzige Stadtteilbibliothek im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Die Auslastung ist bereits jetzt augenscheinlich sehr gut, erst zum 01. Januar 2018 wurden die Öffnungszeiten der Bibliothek verlängert. Im Zuge der baulichen Erweiterung auf dem Kronsberg erscheint es ratsam, die Auslastung der Bibliothek im Auge zu behalten um eventuell rechtzeitig eine Erweiterung oder andere geeignete Maßnahmen zu planen.

Fragen an die Verwaltung:
1. Wie viele Kundenkontakte sind in der Stadtteilbibliothek im Durchschnitt und im Höchstfall zu verzeichnen?
2. Wie wird die Nutzung der neuen Öffnungszeiten eingeschätzt?
3. Wie ist das Verhältnis bei den ausgeliehenen Medien zwischen dem Präsenzbestand und dem aus anderen Beständen angelieferten?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Stadtbibliothek Am Kronsberg öffnet seit 2018 mit 26 Wochenstunden und hat somit die Öffnungszeit um 6 Wochenstunden gegenüber 2017 erweitert.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 48.670 Besuche von der automatischen Zählanlage erfasst. Das ergibt durchschnittlich 936 Besuche pro Woche. Die höchste wöchentliche Besuchszahl lag bei 1.268.
Im Jahr 2018 wurden in den ersten neun Kalenderwochen durchschnittlich 1.114 Besuche erfasst. Die höchste wöchentliche Besuchszahl lag in den ersten neun Wochen bei 1.267.
Verschiedene Kundenkontakte erfolgen aus Raumgründen auch außerhalb der Stadtteilbibliothek und der Besucherzählung, beispielsweise bei Fachangeboten (Bilderbuchkino, Puppentheater, Lesungen, Fortbildungen, Märchenerzählerin, Sprachförderung), bei denen die gemeinsamen KroKuS-Räume genutzt werden.
In 2017 kamen im Rahmen der Kultur- und Veranstaltungsarbeit speziell für Kinder und Jugendliche 533 Besucher sowie 2.205 Besucher bei Angeboten „für alle“.
Insgesamt lag die Zahl der Besuche in der Stadtbibliothek Am Kronsberg bei gut 51.400.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In der Stadtbibliothek Am Kronsberg wurden die Öffnungszeiten freitags um 3 Stunden verlängert und eine regelmäßige Samstagsöffnung von 4 Stunden eingeführt. Eine erste Zwischenbilanz der ab Januar 2018 neu eingeführten Öffnungszeiten kann mit belastbaren Zahlen frühestens nach einem halben Jahr gezogen werden. Somit ist die Einschätzung nur ein „erstes Schlaglicht“. Erfahrungsgemäß brauchen veränderte Öffnungszeiten immer einige Monate, bis sie in den Köpfen der Kundinnen und Kunden verankert sind.
Die Nutzung der Stadtbibliothek Am Kronsberg bewegte sich in den ersten zwei Monaten in 2018 leicht über dem Vorjahresniveau. Offenbar kamen an den regelmäßig eingeführten Samstagen neue Nutzergruppen in die Bibliothek. Besonders Väter mit Kindern besuchen verstärkt samstags die Bibliothek. Außerdem besteht ein erhöhtes Interesse an lese- und sprachorientierten Veranstaltungen.
Die verlängerten Öffnungszeiten am Freitag wurden überdurchschnittlich gut genutzt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Anteil an Medien aus anderen Einrichtungen der Stadtbibliothek Hannover, die über den internen Leihverkehr in der Stadtbibliothek Am Kronsberg ausgeliehen wurden, lag im vergangenen Jahr bei ca. 12%.

Bezirksratsherr Quast möchte wissen, ob zu den 12 % Medien aus anderen Einrichtungen Vergleichszahlen aus anderen Bibliotheken vorliegen.

TOP 3.4.
von Bezirksratsherrn Wahl (DIE LINKE.) (FDP)

TOP 3.4.1.
Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0573/2018)

Bezirksratsherr Wahl trägt folgende Anfrage vor:


Insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung von Identitätsdokumenten aller Art fallen in den Bürgerämtern viele zeitaufwändige und repetitive Tätigkeiten für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an (Abfrage von Optionen, Aufnahme der notwendigen Daten, etc.). Ein Selbstbedienungsterminal (Self-Service-Terminal), wie es beispielsweise von der Bundesdruckerei angeboten wird (siehe Anhang) könnte Arbeitsschritte optimieren und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Landeshauptstadt von diesen repetitiven Tätigkeiten entlasten. Dies würde so auch mehr Zeit für Beratung der Bürgerinnen und Bürger, sowie kürzere Wartefristen auf Termine ermöglichen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Gibt es in den Bürgerämtern, der KFZ-Zulassungsbehörde, der Ausländerbehörde, etc. bereits Selbstbedienungsterminals im Betrieb - und wenn ja, wie sehen die Erfahrungen damit aus?
2. Kann sich die Verwaltung zur Optimierung der Arbeitsprozesse die Aufstellung eines Selbstbedienungsterminals im Bürgeramt Bemerode vorstellen?
3. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover hat bereits seit 2013 gute Erfahrungen mit den so genannten Speed Capture Stationen der Firma Speed Biometrics. Zum Zeitpunkt dieser Beschaffungen waren die ähnlich aufgebauten Geräte der Bundesdruckerei (Self-Service-Terminal) noch nicht auf dem Markt. Sowohl die Kundschaft als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Produkt und seiner Praxisnutzbarkeit sehr zufrieden. Durch den Einsatz der Geräte wird der Bearbeitungsaufwand für die Mitarbeitenden deutlich verkürzt. Für die KundInnen bieten sie die Möglichkeit, schon vorab ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschriften) zu erfassen. Dies verkürzt Wartezeiten und beschleunigt den Aufenthalt in der jeweiligen Dienststelle.

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird neben den bereits vorhandenen Geräten in den Bürgerämtern Aegi und Podbi-Park sowie in der Ausländerbehörde und in der Fahrerlaubnisbehörde ab 20.3. auch im Bürgeramt Linden ein weiteres Gerät aufstellen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
s.u.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Geräte können nicht an jedem Standort eingesetzt werden. Es bestehen Mindestanforderungen räumlicher/ ergonomischer/ und sicherheitstechnischer Art, die dazu führen, dass an kleineren Standorten (u.a. die Bürgerämter Bemerode, Ricklingen, Sahlkamp und Herrenhausen) kein geeigneter oder/und ausreichender Platz für die Geräte vorhanden ist. Im Bürgeramt Bemerode liegt der Wartebereich des Bürgeramtes zudem im öffentlichen Bereich. Das Gerät könnte dort nicht ausreichend beaufsichtigt und gesichert werden.

Bezirksratsherr Wahl bittet darum weiterzugeben, ob nicht bei zukünftigen Veränderungen des Bürgeramtes ein solches Terminal nicht mit eingebaut werden kann.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Unterschriften Eltern Kita-Anecampstraße:
Eltern der der Kita-Anecampstraße überreichen Unterschriften an den Bezirksrat.

Liegenschaft Heymestraße
Auf die Nachfrage eines Einwohners, ob ein Bewerbungsverfahren / Bieterverfahren möglich ist, skizziert Stadtplaner Fabich das grundsätzliche Verfahren, das alle Liegenschaften öffentlich ausgelegt und ausgeschrieben werden. Im Übrigen wies er für weitere Nachfragen auf die Zuständigkeit des Fachbereich 23 (Wirtschaft) hin.

-Durchgeführt von 19:20 - 19:28 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-13. Dezember 2017

-Abgesetzt


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk: Bericht der Verwaltung
-Keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanagerin Frau Seeliger informiert zu den aktuellen Flüchtlingszahlen im Stadtbezirk

-Stadtbezirksmanagerin Seeliger informierte


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-0300/2018 mit 2 Anlagen)

Folgende Statements geben die Fraktionen im Vorfeld der Abstimmung ab:

FDP-Fraktion:
Der Fraktionsvorsitzende Herr Ranke sieht viele rechtliche Probleme verbunden mit Unsicherheiten. Daher wird FDP-Fraktion keinem der vorgelegten Straßen die Zustimmung erteilen. Bei der Rutenbergstr. wird sich die FDP-Fraktion enthalten, kündigt Herr Ranke an.

CDU-Fraktion:
Die Fraktionsvorsitzende Frau Stittgen schließt sich den Äußerungen von Herrn Ranke an. Nur mit Ausnahme der Rutenbergstraße.

Die Fraktion der SPD und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen eine getrennte Abstimmung über die Straßen.


Antrag,


der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung


Es wurde getrennte Abstimmung beantragt:
1. Albert-Schweitzer-Hof: 9:7:0
2.Rutenbergstr.: 12:2:2
Nach der Abstimmung über die Rutenbergstraße erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung.
3:Gehweg kleiner Hillen: 9:7:0
4. Forbacherstr. 0:16:0

TOP 8.1.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0300/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-0446/2018)

Antrag
zu beschließen:
1.
Der Vorschlag unter der laufenden Nr. 4 der Anlage 1 „Grunderneuerung im Bestand, nächste Maßnahmen“ wird gestrichen und damit die Forbacher Straße im Bereich von der Kirchröder Straße bis zum Wendehammer“ von dem Vorhaben ausgenommen.
2.
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Geh- und Radweg der Wülfeler Straße an der Einmündung zur Laatzener Straße auf einer Länge von ca. 60 Metern zeitnah zu sanieren und möge in diesem Zusammenhang prüfen, ob diese Sanierung als vordringliche Einzelmaßnahme in das Erneuerungspaket der Drs. 15-0300/2018 mit Baubeginn ab 2019 aufgenommen werden kann.

-Einstimmig


TOP 8.1.2.
Änderungsantrag
zu Ds. 15-0300/2018 (GiB III im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode)

(Drucks. Nr. 15-0678/2018)

Antrag
Änderungsantrag
zu Ds. 15-0300/2018 (GiB III im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode)

zu beschließen:
Die in der Anlage 1 und der LfdNr. 1 genannte Maßnahme (Albert-Schweitzer-Hof) für das Programm Grunderneuerung im Bestand wird in Ergänzung zum 1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018(Anlage 2 der DS 15-2614-2016) barrierefrei erneuert und mindestens eine Gehwegseite wird mit Leitstreifen und Bodenindikatoren ausgestattet.

-9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
Interfraktionell

TOP 10.1.1.
Umwidmung der Rutenbergstr.
(Drucks. Nr. 15-0448/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der LHH vorzuschlagen, die in Kirchrode
liegende Rutenbergstraße in eine Innerortsstraße umzuwidmen.


-Zurückgezogen


TOP 10.1.2.
Wülferode: Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30
(Drucks. Nr. 15-0596/2018)

Bezirksratsfrau Kramarek erliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat befürwortet, dass die gesamte Ortsdurchfahrt Wülferode, also die Wülferoder Straße sowie die Bockmerholzstraße innerhalb der geschlossenen Ortschaft, in beide Richtungen umgehend als Tempo-30-Strecke ausgewiesen wird, und bittet die Verwaltung, zielgerichtete Umsetzungsschritte hierfür einzuleiten.

-10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Piktogramme für Tempo-30-Zone in der Anecampstraße

(Drucks. Nr. 15-0574/2018 N1)

Bezirksratsherr Nauheimer verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich Anecampstraße zwischen der Kreuzung Angerstraße/Anecampstraße und der T-Kreuzung Gerdingstraße/Anecampstraße je Fahrtrichtung mindestens zwei Piktogramme auf der Straße als Hinweis für die vorhandene Tempo- 30- Zone anzubringen und die im Wohngebiet zwischen Brabeckstraße, Anecampstraße und die sie anschließenden Straßen vorhandenen "30" Piktogramme zu erneuern (Bemerkung: ein Piktogramm ist bereits in diesem Bereich vorhanden, welches allerdings erneuert werden sollte).


-Einstimmig


TOP 10.2.2.
Brabeckstraße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0575/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung entfernt die durchgehende Fahrbahnmarkierung vor der Einfahrt
zur Straße „Döhrbruch“ sowie das Vorschriftzeichen 209 –Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus-und ermöglicht damit wieder ein linksabbiegen in den Döhrbruch aus Richtung Bemerode kommend.


-10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.3.
Jugendzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0576/2018 N1)

Bezirksratsherr Dr. Kuscher verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung stellt den Parkplatz am Jugendzentrum so her, dass dieser
auch bei starkem Regen genutzt werden kann, ohne durch einen aufgeweichten Boden gehen zu müssen, idealerweise durch Pflasterung.
Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsmitteln.


-Einstimmig


TOP 10.2.4.
Kita Papenkamp
(Drucks. Nr. 15-0577/2018)

Bezirksratsfrau Stittgen verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung ergreift geeignete Maßnahmen um die drei Feuerwehrzuwege
des Familienzentrums Papenkamp von parkenden PKWs freizuhalten.
Über die Jahre wurde anscheinend die ursprüngliche Beschilderung an den Toren durch Vandalismus entfernt und eine Kennzeichnung fehlt jetzt. Diese ist zu ersetzen, evtl. durch eine weiße, gekreuzte Linie – Parkverbotskennzeichnung – vor den Zuwegungen.


-Einstimmig


TOP 10.2.5.
(Vinzenzkrankenhaus)
(Drucks. Nr. 15-0579/2018)

Bezirksratsherr Hellmann verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept gegen die Folgen des hohen Parkdrucks zu erstellen, der vom Besuchsverkehr des Vinzenzkrankenhauses für die umgebenden Wohngebiete ausgeht. Hierbei ist auch die Möglichkeit der Schaffung von ausgewiesenen Anwohnerparklplätzen zu prüfen.

-14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 10.3.
von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.3.1.
Aufstellen eines Abfallbehälters am Hundeauslaufweg nahe Von-Escherte-Straße

(Drucks. Nr. 15-0584/2018)

Bezirksratsfrau Kramarek verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Neben bzw. in der Verlängerung der Von-Escherte-Straße am Fuße des Kronsberges, dort, wo zwei Hundeauslaufwege aufeinandertreffen, wird ein Abfallbehälter aufgestellt und regelmäßig geleert.

-Einstimmig


TOP 10.3.2.
Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen / Blitzer im Bünteweg Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0587/2018 N1)

Bezirksratsfrau Kramarek verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung prüft, ob durch die dafür zuständige Behörde (Polizei und/oder Ordnungsamt) in Abständen Geschwindigkeitskontrollen auf verschiedenen Höhen des Bünteweges durchgeführt werden können.

-Einstimmig


TOP 10.3.3.
Errichtung von Fahrradbügeln an den Bushaltestellen in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0588/2018 N1)

Bezirksratsfrau Kramarek verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Bushaltestellen im Wülferoder Platz auf der Grünfläche eine geeignete Anzahl an Fahrradbügel zu installieren.

-Einstimmig


TOP 10.3.4.
Überprüfung der für PKW gesperrten Verkehrs-Zugänge im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0590/2018)

Bezirksratsfrau Kramarek verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung überprüft auf dem Kronsberg alle für PKW gesperrten Zugänge auf ihre ordnungsgemäße Einrichtung mit dem Ziel, das unerlaubte Befahren mit Kraftfahrzeugen wieder abzusichern.

-Einstimmig


TOP 10.3.4.
Überprüfung der für PKW gesperrten Verkehrs-Zugänge im Landschaftsschutzgebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0590/2018 N1)

Bezirksratsfrau / Bezirksratsherr verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung überprüft auf dem Kronsberg alle für PKW gesperrten Zugänge auf ihre ordnungsgemäße Einrichtung mit dem Ziel, gegen das unerlaubte Befahren mit Kraftfahrzeugen wieder abzusichern.

-Einstimmig


TOP 10.3.5.
Vorstellung der im Stadtbezirk 06 geplanten Umsetzungen aus dem Maßnahmekonzept Netzausbau Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-0593/2018)

Bezirksratsherr Rücker verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Das Tiefbauamt stellt in einer der nächsten Sitzungen des Stadtbezirksrates die für 2018 geplante Umsetzung des im Maßnahmekatalog Netzausbau für den Radverkehr aufgeführte „Maßnahme 06d-002 Hinter dem Dorfe“ vor und informiert über alle weiteren bis 2020 konkret geplanten Umsetzungen aus dem Maßnahmekonzept Netzausbau.


-Einstimmig


TOP 10.3.6.
Vorstellung der Planung des Baugebietes Kronsberg-Nord und der prognostizierten Einwohner*innen-Entwicklung
(Drucks. Nr. 15-0594/2018)

Bezirksratsherr Rücker verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung stellt in einer der nächsten Sitzungen des Stadtbezirksrates die bauliche Planung und Entwicklung des Gebietes Kronsberg-Nord sowie die für das Gebiet prognostizierten Einwohner*innenzahlen und Kinderzahlen vor.

-Einstimmig


TOP 10.3.7.
(Schwimmbad)
(Drucks. Nr. 15-0595/2018)

Bezirksratsherr Rücker verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Flächen am nördlichen Kronsberg und im zum Stadtbezirk 06 gehörenden Areal vor dem Expo-Gelände für den Bau eines Schwimmbades geeignet sind und wo entsprechend eine Vorhaltefläche eingerichtet werden kann.

-Einstimmig


TOP 10.4.
der SPD-Fraktion

TOP 10.4.1.
Be- und Entladezone im Großen Hillen

(Drucks. Nr. 15-0580/2018 N1)

Bezirksratsherr Quast verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

zu beschließen:
Im Großen Hillen wird im Bereich des Rewe City-Marktes ein eingeschränktes Halteverbotszone in Höhe der Postfiliale zum Be- und Entladen von zwei Lieferfahrzeuglängen werktags von 6.00 – 9.00 Uhr eingerichtet.

-Einstimmig


TOP 10.4.2.
Auswirkungen des Messeverkehres auf den Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-0581/2018 N1)

Bezirksratsfrau Ehrlich verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

zu beschließen:
Dem Bezirksrat werden im Rahmen eines gesonderten Termins, im Rathaus Bemerode, die Auswirkungen des Verkehrskonzeptes Messeverkehr, inklusive der Verkehrsführungen gerade bei Maßnahme A und R, auf den Stadtbezirk vorgestellt. Sollten im Rahmen dieses Termins Änderungen an dem Konzept oder Ideeen zur Verbesserung deutlich werden, werden diese auf einer der nächsten Bezirksratssitzungen vorgestellt.

-Einstimmig


TOP 10.4.3.
Barrierefreie Übergänge
(Drucks. Nr. 15-0582/2018 N1)

Bezirksratsherr Quast verliest den Antrag und begründet ihn

Antrag

Die Verwaltung prüft alle Fußgänger-und Fahrradquerungen im Stadtbezirk auf ihre Barrierefreiheit und gestaltet fehlerhafte Querungen um.
Prioritär sind dabei folgende Querungen und Überwege umzurüsten:
1. Wülferoder Straße in Höhe der Modulunterkunft
2. Fußgängerüberweg vor der Lothringer Str. 50
3. Gerdingstraße Zugang zum Spielplatz
4. Am Heisterholze/Ecke Brakestraße
5. Am Heisterholze/Ecke Im Büntefelde (beide Straßenecken)
6. Einfahrt Am Heisterholze 10
7. Am Heisterholze/Ecke Rutenbergstraße (beide Straßenseiten)
8. Am Heisterholze/Ecke Heisterholzwinkel
9. Vinzenzstraße am Eingang zum ehemaligen Schwesternwohnheim
10. Zweibrücknerstraße im Bereich der jeweiligen Einmündungen
11. Lothringerstr/Ecke Merzinger Str.
12. Anecampstraße/Ecke Brabeckstraße zwischen der Absenkung des Fußweges und des Fahrradweges
13. Kreuzungsbereiche im Wohngebiet Kronsberg
14. Niederfeldstraße/Ecke Hoflage
Für alle notwendigen Maßnahmen, mindestens jedoch für die unter Pkt. 1-14 genannten Stellen ist ein möglichst zügiger Zeitplan zur Umgestaltung aufzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsansätzen.

-Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
-Abgesetzt



Abschlußtext
Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:21 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.



Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin