Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 08.03.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 27.02.2018)
Protokoll (erschienen am 17.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 03.04.2018

PROTOKOLL

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 8. März 2018,
Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule, Mehrzweckraum, Neue Landstr. 27, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.57 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider 19.14 - 20.57 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsherr Busse) (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN)
(Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst) (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
(Bezirksratsherr Johnson) (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Öztürk) (SPD)
(Bezirksratsherr Oppelt) (CDU)
(Bezirksratsfrau Pilger) (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
(Bezirksratsfrau Starke) (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Frerking (FB Jugend und Familie)
Frau Dr. Ruprecht (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Schalow (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 13. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 08.02.2018

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

6.1.2. Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

4. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

4.1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)

6.1.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP) zur Drucksache Nr. 0354/2018 Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im STB Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0511/2018)

6.1.3. Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B),
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0508/2018 mit 3 Anlagen)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0194/2018)

7.2. der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

7.2.1. Abschlussfest „Hannover putzmunter“ 2019
(Drucks. Nr. 15-0515/2018)

7.2.2. Mülleimer und Bänke im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0516/2018)

7.2.3. Sanierung des Radweges Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0517/2018)

7.2.4. Graffiti im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0518/2018)

7.3. der Fraktion DIE LINKE.

7.3.1. Verbesserung der Ampelschaltung und verkehrlichen Situation für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Gerhard-Lossin-Straße/Karl-Wiechert-Allee/Carl-Neuberg-Straße
(Drucks. Nr. 15-0519/2018)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

8.1.1. Sanierungsgebiet Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-0498/2018)

8.1.2. Nachnutzung ehemaliges VW Autohaus an der Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 15-0499/2018)

8.1.3. Bauvorhaben nach Bebauungsplan Nr. 1810 - Karl-Wiechert-Allee/nordöstlich S-Bahnstation
(Drucks. Nr. 15-0500/2018)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Vernässung der südlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0505/2018)

8.2.2. Deckensanierungsprogramm Nußriede – zusätzliche Reparaturarbeiten
(Drucks. Nr. 15-0506/2018)

8.3. von Bezirksratsherrn Dr. Cristopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)


8.3.1. Starkregen-Gefahrenkarte in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0501/2018)

9. M I T T E I L U N G E N

9.1. des Bezirksbürgermeisters

9.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 13. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann begrüßte die Anwesenden. Nachdem er auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit hingewiesen hatte, eröffnete er die 13. Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung gab er den Hinweis, dass TOP 6.1.2. vor TOP 4. behandelt wird, TOP 2. und TOP 5. werden abgesetzt.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott beantragte die erneute Vertagung des TOP 7.1.1..
Frau Schulz wies daraufhin, dass über den GO-Antrag einer Einzelvertreterin bzw. eines Einzelvertreters auf Vertagung abzustimmen sei. Bei Initiativanträgen bestünde die Möglichkeit, diese erneut zu vertragen bzw. in die Fraktion zu ziehen, soweit noch Klärungsbedarf bestehe. Bei Verwaltungsvorlagen gebe es diese Möglichkeit grundsätzlich nicht. Trotz Vertagung könne der Antrag vorgestellt und diskutiert werden.
Dem GO-Antrag auf Vertagung wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung entsprochen.
Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 08.02.2018
Abgesetzt


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Kein Beitrag




















TOP 6.1.2.
Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

Der Bezirksrat empfahl,

die Verwaltung zu beauftragen, das in der Begründung geschilderte Unterbringungskonzept für Obdachlose umzusetzen und in diesem Rahmen
1) das Gebäude Podbielskistraße 115 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
2) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Annateich 3 mit Obdachlosen zu belegen.
3) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Bahndamm 67 mit Obdachlosen zu belegen.
4) das Gebäude Langensalzastraße 17 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
5) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 mit Obdachlosen zu belegen.
6) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Seelberg 45 mit Obdachlosen zu belegen.
7) das Gebäude Augustenstraße 10 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
8) auf dem Grundstück Karl-Imhoff-Weg Schlichtwohnungen für obdachlose Familien zu errichten.
Einstimmig

TOP 4.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Frau Rembecki berichtete, dass zum Stand 28.02.2018 in den Unterkünften im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld Am Annateich und in den Modulanlagen Feodor-Lynen-Straße und Baumschulenallee 164 Personen untergebracht seien.
Am Annateich leben 28 Personen, davon 2 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 11 Personen weiblich, 17 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 13 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Kosovo, Somalia, Syrien und Iran. Aufgrund des Wasserschadens seien weiterhin nicht alle Plätze belegbar. Mit dem ehemaligen Betreiber erfolge die Klärung der komplexen Schadenslage. Von der Klärung der Schadensursache sei abhängig, wer den Schaden zu beheben bzw. die Kosten hierfür zu tragen habe.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3 A – D leben 112 Personen, davon 39 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 50 Personen weiblich, 62 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 20 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak und Syrien.
In der Modulanlage in der Baumschulenallee 31 A - D leben 24 Personen, davon 9 Kinder im Alter von 0 – 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 11 Personen weiblich, 23 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 6 Nationen zusammen, die am meisten vertretene Nation sei Irak. Es sei die Gründung eines Willkommensnetzwerkes Baumschulenallee geplant. Für die Flüchtlinge, die in der Modulanlage in der Baumschulenallee 31 A-D in Groß-Buchholz untergebracht werden, werde auf Initiative von Bezirksbürgermeister Henning Hofmann ein Willkommensnetzwerk gegründet. Dieses solle die Bewohnerinnen und Bewohner über die Betreuung in der Einrichtung hinaus bedarfsorientiert unterstützen. Eingeladen seien Interessierte zur Gründungsveranstaltung des Netzwerkes am 22. März 2018 um 18 Uhr in die Unterkunft Baumschulenallee 31 A-D.



Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien darüber hinaus 32 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht.
In der Stadt Hannover seien zum Stand 28.02.2018 insgesamt 3.916 Personen untergebracht.
Weitere Standorte in Planung:
Die Übergabe des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung im Nikolaas-Tinbergen-Weg an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Eine Unterbringung von ca. 80 Personen sei geplant. Durch einen massiven Wasserschaden könne nur das Haus 8 in Betrieb genommen werden. In Haus 6 seien Trocknungsmaßnahmen angelaufen. Die Inbetriebnahme der Unterkunft sei derzeit noch nicht absehbar. Es werde einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest.
Die Übergabe des Objektes Nußriede 4c/4d an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Es sollen dort ca. 80 Personen untergebracht werden. Auch hier werde es einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest.
Für das Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung Dorfmarkhof sei der Bau
von Gartenhofhäusern geplant. Der Baubeginn und die Unterbringung seien offen.
Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung in der Lathusenstraße: Der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wurde die südliche Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ zum Neubau von Wohnungen vom Fachbereich Wirtschaft entgeltlich übertragen. Da es sich bei der ZVK um eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover handele, wurde hier kein klassischer Verkauf durchgeführt, sondern nach Zahlung einer Gegenleistung, das Grundstück in das Sondervermögen der ZVK übertragen. Mit den Fäll-, Räumungs- und Bodensanierungsarbeiten wurde begonnen. Es seien rund 50 Wohnungen bis voraussichtlich 2020 geplant. Einige der Wohnungen werden vorübergehend als Wohnraum für Flüchtlinge bereitgestellt, andere werden direkt vermietet. Im Jahr 2017 wurde mit Bodensanierungsarbeiten, der Legung und dem Anschluss eines Entwässerungskanals, dem Grunderwerb, der Planung und Vorbereitung nötiger Ausschreibungen und der Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung begonnen. Baubeginn solle in diesem Jahr sein.
Die Modulanlage Podbielskistraße/Corinthstraße sei für die Unterbringung von ca. 70 Personen vorgesehen. Die Planung und Realisierung seien bis auf weiteres zurückgestellt.
An dem Standort für die Leichtbauhallen in der Milanstraße werde festgehalten. Eine Beschaffung und Aufstellung werde erst vorgenommen, wenn dies zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten notwendig sei.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, ob in Wohnungen 32 Personen leben, bejahte Frau Rembecki. Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze, ob es zwischenzeitlich eine Klärung hinsichtlich der Wasserschadensregulierung in der Unterkunft Am Annateich gebe, antwortete Frau Rembecki, dass ihr davon nichts bekannt sei.


TOP 4.1.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Kein Beitrag


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Abgesetzt



TOP 6.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)

Frau Frerking ging auf die Schließung des Ev. Jugendzentrums in Kleefeld ein. In der Kürze der Zeit seien keine inklusiven Räume für den Weiterbetrieb eines Jugendzentrums im Stadtteil gefunden worden. Sie seien daher an den einzigen Träger, der Angebote für Kinder im Stadtteil anbiete, herangetreten. Das Camelot, welches vom Kreisjugendwerk der AWO betrieben werde, könne sich befristet vorstellen, die bestehende Einrichtung umzuwandeln. Bisher war die Einrichtung an zwei Tagen die Woche für das Lückekinderprojekt geöffnet. Nunmehr solle die Einrichtung an anderen Tagen für die Jugendlichen zur Verfügung stehen. Die Räume seien sehr klein und auf Dauer nicht dafür ausgelegt gleichzeitig ein Lückekinderprojekt und ein Projekt für Jugendliche zu betreiben. Die AWO habe einen detaillierten Plan vorgelegt, an welchen Wochentagen welche Zielgruppen angesprochen werden sollen. Mit den Jugendlichen wollen sie an den entsprechenden Tagen in den Stadtteil gehen und u. a. auf Freiflächen Angebote machen. Hinsichtlich der Finanzierung würden die Mittel, die für das Jugendzentrum Kleefeld vorgesehen waren, von der AWO übernommen, um ihr Angebot – auch für die Lückekinder - auszuweiten. Die Anzahl von jüngeren Kindern habe sich erhöht, dies könne sowohl an der Schließung des Jugendzentrums als auch an dem erweiterten Angebot liegen.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob es Erkenntnisse gebe, wie viele Jugendliche, die vordem im Ev. Jugendzentrum waren, nunmehr das neue Konzept des Camelots nutzen würden.
Frau Frerking antwortete, dass der bisherige Betreiber und auch der neue Betreiber davon ausgehen, dass die bisherigen Jugendlichen nicht die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer sein werden. Die Einrichtungen würden „wellenförmig“ besucht werden. Der Jugendtreff in Kleefeld sei bereits vor dem 31.12. geschlossen worden. Die Jugendlichen hätten sich umorientiert. Die AWO wolle ein Angebot für die Jugendlichen des Stadtteils machen und sie gingen davon aus, dass dieses von den Jugendlichen genutzt werde.
Bezirksratsherr Plotzki erinnerte an die Bezirksratssitzung, in welcher sich die Jugendlichen des Jugendtreffs für den Erhalt ihrer Einrichtung eingesetzt haben. Diese Jugendlichen würden sich in dem Konzept nicht wiederfinden. Er hätte sich gewünscht, wenn diesen etwas an die Hand gegeben worden wäre, woran sie sich hätten orientieren können. Er habe Bedenken, dass die Jugendlichen keinen neuen „Raum“ finden und dadurch Konflikte entstehen können. Er fragte nach, was von Seiten der Verwaltung diesbezüglich unternommen werden könne, ob z. B. eine aufsuchende Jugendhilfe angeboten werden könne.
Frau Frerking erklärte, dass das Camelot ein offenes Angebot unterbreiten wolle und an diesem können alle Jugendlichen teilnehmen. Es bestünde auch die Möglichkeit, dass sich die Jugendlichen an den Planungen des Angebots beteiligen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Jugendlichen, die damals in der Bezirksratssitzung waren, den Weg zum Camelot finden. Die Erfahrungen hätten jedoch gezeigt, dass die Jugendlichen nicht mehr in eine neue Einrichtung gehen.




Der Bezirksrat empfahl mit den Änderungen aus dem Änderungsantrag aus der Drucksache Nr. 15-0511/2018,

zu beschließen, die Zuwendung für das Kreisjugendwerk der AWO für den Betrieb des kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtteil Kleefeld auf 130.809 € zu erhöhen.

Mit den Änderungen aus der Drucksache Nr. 15-0511/2018 einstimmig genehmigt.


TOP 6.1.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP) zur Drucksache Nr. 0354/2018 Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im STB Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0511/2018)

Bezirksratsherr Behrendt stellte den Änderungsantrag vor. Den betroffenen Jugendlichen solle ein Anreiz geboten werden, die Räumlichkeiten nach ihren Wünschen mit zu gestalten, damit sie die neue Einrichtung auch gerne besuchen. Er erläuterte dies ausführlich.
Bezirksratsherr Borstelmann stellte fest, dass das Camelot eine Außenstelle der Kita Schweriner Straße sei. Er fragte nach, ob bzw. wie sichergestellt werde, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für das Camelot in Kleefeld auch tatsächlich dort verwendet werden und nicht in der Kita Schweriner Straße.
Frau Frerking stellte fest, dass der Antrag auf Zuwendungen von der AWO für diesen Jugendtreff gestellt worden sei. Er sei auch Adressat dieser Zuwendungen. Es gebe einen sehr detaillierten Finanzierungsplan wie die Mittel für Personal und Sachmittel für das Camelot eingesetzt werden sollen.
Bezirksratsherr Hunze fragte Frau Frerking, ob sie den Änderungsantrag für realisierbar halte oder ob es Bedenken gebe.
Frau Frerking antwortete, dass bereits vom Camelot entsprechende Anregungen gekommen seien; insbesondere da das Mobiliar für die Jugendlichen zu klein sei. An der Ausstattung müsse etwas geändert werden. Es gab zunächst haushaltstechnische Bedenken. Diese seien jedoch heute beseitigt worden. Bezirksbürgermeister Hofmann habe mit der Kämmerei abgesprochen, dass die Mittel, die der Träger im ersten Quartal nicht einsetzen konnte, umgewandelt werden können, um für Investitionen verwendet zu werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat fordert die Stadtverwaltung auf, dass mit dem Träger und den Jugendlichen gemeinsam eine Ausstattung und die Außengestaltung durch eine Partizipationswerkstatt erarbeitet wird. Diese Ergebnisse müssen zeitnah in 2018 umgesetzt werden.

Einstimmig


TOP 6.1.3.
Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B),
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0508/2018 mit 3 Anlagen)



Bezirksratsherr Borstelmann erinnerte daran, dass in der Sitzung am 07.12.2017, auf seine Bitte hin, den Begriff „erheblich belastet“ zu erläutern, geantwortet worden sei, dass dem zuständigen Fachbereich ein vorläufiges Ergebnis vorliege und es sich um Ziegelschott im Erdreich handele. Dieser sei als unkritisch zu bewerten. Bezirksratsherr Borstelmann zitierte aus Punkt 5.4 der Anlage 2 zu der vorliegenden Drucksache und fragte nach, was unter dem Begriff Schlacke zu verstehen sei und ob sich die zitierten Materialien dort befinden, weil Anfang des 20. Jahrhunderts in dem Bereich eine Mülldeponie bestand.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (FB): Die Altablagerung ist die Verfüllung einer ehemaligen Sandgrube mit vermutlich Bauschutt, Bodenaushub, Aschen, Schlacken und Stäuben aus der Verbrennung. Weitere Abfallarten können nicht ausgeschlossen werden. Nach dem Kenntnisstand des FBs erfolgte die Verfüllung zwischen 1961 und 1965. Die Umrisse der Altablagerung sind morphologisch im Gelände nicht erkennbar. Eine weitere Mülldeponie ist dem FB nicht bekannt.
Frau Dr. Ruprecht stimmte Bezirksratsherrn Borstelmann zu, dass eine Altablagerung auf dem Grundstück vorhanden sei. Diese würde ca. 1/3 bis die Hälfte des Grundstücks einnehmen. Dort seien Bauschutt und andere Materialien zu finden. Es sei vorgesehen, dass dieser Bauschutt in dem erforderlichen Maße herausgenommen werde. Durch die Auskofferung solle der Wirkungspfad Boden – Mensch unterbrochen werden und Sicherheit für die Kinder geschaffen werden. Den Begriff Schlacke könne sie im Detail nicht erläutern. Die Frage müsse durch den zuständigen Fachbereich zu Protokoll beantwortet werden.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün: Schlacken sind Verbrennungsrückstände z. B. aus der Industrie oder Trümmerschutt aus dem Zweiten Weltkrieg. Die genaue Herkunft der in Untersuchungsgebiet angetroffenen Schlacken ist unklar.
Auch die Nachfrage von Bezirksratsherrn Borstelmann, ob die Nachbarschaft über die Altlasten informiert worden sei, müsse zu Protokoll vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün beantwortet werden.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün:2005 wurde im Rahmen des Programms „Maßnahmen an Altablagerungen aus Deponiegebühren“ der Boden auf einem Teil der Kleingartenkolonie der Matthias-Kirchengemeinde untersucht (finanziert durch aha, beauftragt durch LHH). Es wurden dabei Parzellen untersucht, die direkt auf der Altablagerung lagen. Alle GrundstückseigentümerInnen wurden schriftlich über die Altablagerung informiert.
Bezirksratsherr Borstelmann ging auf den Hinweis, dass der Wirkungspfad Boden – Mensch durchbrochen sei, ein und fragte nach, warum die Werte für Wohngebiete und nicht für Kinderspielflächen angesetzt werden. Geplant sei eine Grundschule für Kinder, daher seien seines Erachtens die wesentlich niedrigeren Werte für Kinderspielflächen anzusetzen.
Frau Dr. Ruprecht erklärte, dass eine Antwort zu Protokoll erfolgen müsse.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Untersuchung wurden als Bewertungsgrundlage für die Nutzung als Grundschule im Stadtgebiet der LHH die Bodenwerte für die Bauleitplanung für Wohnen (ökologische Standards der LHH) herangezogen. Es handelt sich dabei um rein vorsorgliche Werte, die über die gesetzlichen Vorgaben der BBodSchV hinausgehen und zu deren Einhaltung die LHH sich selbst verpflichtet hat. Seit Mitte 2017 werden für Grundschulen als sensible Nutzung die Werte für Kinderspielflächen angesetzt. Die Ergebnisse wurden nachträglich
mit den strengeren Werten für Kinderspielflächen abgeglichen. Da sowohl die Werte für Kinderspiel als auch für Wohnen überschritten wurden, ändert sich an der Bewertung nichts.
Auf das Bedauern von Bezirksratsherrn Borstelmann, dass die Fragen nicht beantwortet werden können, verwies Frau Rembecki darauf, dass im Vorfeld im Interkreis abgefragt





werde, ob Fragen zu beantworten seien. Dies geschehe auch im Hinblick darauf, um Detailfragen kurzfristig bei den unterschiedlichen Fachbereichen zu klären.
Bezirksratsherr Jäger bat darum, die Fragen vor Protokollversendung zu beantworten. (am 27.03.2018 per Mail versandt)
Bezirksratsherr Borstelmann ging auf die geschätzten Kosten für die Bodenvorbereitung in Höhe von 1,65 Millionen ein und bemerkte, dass bei dieser Höhe zum einen von keinem unkritischen Bodenzustand ausgegangen werde könne und zum anderen sich die für den Schulbau zur Verfügung stehenden Mittel durch die unterschiedlichen Nebenkosten wie z. B. Bodenaushub immer weiter reduzieren würden. Er fragte nach, um was für einen Bodenaushub es sich handele und ob die Kosten von 1,65 Millionen auch eingehalten werden können.
Frau Dr. Ruprecht führte aus, dass der Boden nochmals detailliert untersucht worden sei und unterschiedliche Bodenklassen festgestellt worden seien. Es werde nach der LAGA-Zuordnung in Z0 bis Z2 und größer Z2 unterschieden. Der Boden bis Z2 werde als nicht gefährlicher Abfall und größer als Z2 in der Regel als gefährlicher Abfall eingestuft. Die Kostenschätzung für die Bodenvorbereitung sei sehr großzügig erfolgt, um auf der „sicheren Seite“ zu sein.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün: Grob geschätzt werden derzeit ca. 53.500 m³ Bodenaushub. Die genaue Menge ist aber von der genauen Planung abhängig. Es werden Kosten in Höhe von 1,65 Mio. € für die komplette Auskofferung der Altablagerung und der belasteten Auffüllungen auf dem Schulerweiterungsgrundstück geschätzt.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, wie tief der Boden ausgekoffert werde, verwies Frau Dr. Ruprecht auf den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. Die Auffüllungsmächtigkeiten seien größer 4 Meter. Es müsse aber nicht alles ausgekoffert werden.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün: Im Bereich der geplanten Versickerungsanlagen muss das belastete Material komplett bis in ca. 4 m Tiefe ausgekoffert werden. Ansonsten ist von einer Sanierungstiefe von einem Meter ab zukünftiger Geländeoberkante auszugehen.
Bezirksratsherr Borstelmann fragte nach, ob bei der Untersuchung der Altlasten auch die Grenzen erfasst worden seien oder ob weitere Bereiche betroffen sein könnten.
Frau Dr. Ruprecht verwies auf den Plan mit den Bohrungen und die Ergebnisse aus 1/2017, mit welchen festgestellt wurde, wo die Grenzen der Altablagerungen im östlichen Bereich liegen. Hinsichtlich der angegebenen Grenzen und der evt. im westlichen Bereich bereits stattgefundenen Untersuchungen, Ergebnisse und der Entstehungsgeschichte der angegebenen Grenze, verwies Frau Dr. Ruprecht an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün: Es sind in der Umgebung keine weiteren Altlasten bekannt. Die Kieselrotbelastung auf der Schulsportanlage wurde im Jahr 2005 saniert. Über die Untersuchungsergebnisse auf den Privatgrundstücken darf der FB aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben. Auf den städtischen Grundstücken wurden keine Schadstoffbelastungen festgestellt, von denen eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ausgehen könnte.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass laut Karte Beprobungen bis in die Wohnbereiche vorgenommen worden seien und die Belastungsfläche größer sei, als die auszukoffernde
Fläche. Damit bestehe auch eine Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner und auch diese müssten geschützt werden. Bei einer Gefährdung für diese, müsste der gesamte Bereich ausgekoffert werden.
Antwort des Fachbereich Umwelt und Stadtgrün: Ursprünglich wurde die Abgrenzung der
Altablagerung auf Grund einer Auswertung historischer Karten geschätzt und unter




Berücksichtigung der aktuellen Untersuchungsergebnisse angepasst. Bisher wurden lediglich das Grundstück der geplanten Grundschule und die Altablagerung untersucht. Die gesamte Altablagerung ist ca. 18.000 m² groß; davon betrifft ca. die Hälfte das Gebiet der Bebauungsplanänderung. Im bisher untersuchten Bereich liegen Verunreinigungen durch PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), Mineralölkohlenwasserstoffe, Sulfat und Blei vor. Die Grundwasser- und Bodenluftuntersuchung von 2018 hat keine Auffälligkeiten ergeben. Außer der Altablagerung ist auf dem künftigen Schulgrundstück auch eine flächenhafte Auffüllung von ca. 4 m Mächtigkeit bekannt. Da auf dem Schulerweiterungsgrundstück ein Bodenaustausch geplant ist, geht für die künftige Nutzung keine Gefährdung der spielenden Kinder aus. Durch den Bewuchs und versiegelte Wege gibt es auch derzeit keinen direkten Kontakt von Menschen mit dem Boden. Dementsprechend geht keine Gefährdung für die Anwohner und Anwohnerinnen aus.
Bezirksbürgermeister Hofmann machte aufgrund des Diskussionsverlaufes den Vorschlag, die Drucksache in die Fraktion zu ziehen und zur nächsten Sitzung die entsprechenden Fachbereiche einzuladen, um zu klären, wie groß das Gebiet sei und um welche Altlasten es sich handele.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0194/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte den Antrag vor und erläuterten diesen ausführlich. Er verwies u. a. auf den Abschlussbericht zu dem länderübergreifenden Projekt „Schaufenster Elektromobilität“, welches von vier Bundesministerien finanziert wurde. Das Ergebnispapier mit der rechtlichen Würdigung werde dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt.

Vertagt


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 7.2.1.
Abschlussfest „Hannover putzmunter“ 2019
(Drucks. Nr. 15-0515/2018)

Bezirksratsherr Kreiner trug den Antrag vor.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Borstelmann, ob die Gespräche mit der Verwaltung bereits stattgefunden hätten, antwortete Bezirksbürgermeister Hofmann, dass er bereits einleitende Gespräche geführt habe und er sei gebeten worden, zur Unterstützung einen Antrag zu stellen.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Das Abschlussfest 2019 von „Hannover ist putzmunter“ findet auf dem Roderbruchmarkt statt. Die Verwaltung führt hierzu erfolgreiche Gespräche mit aha.

Einstimmig


TOP 7.2.2.
Mülleimer und Bänke im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0516/2018)

Bezirksratsherr Kreiner stellte den Antrag vor und verwies auf die im letzten Jahr gestellte Anfrage, die nicht zu ihrer Zufriedenheit beantwortet worden sei.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung teilt dem Bezirksrat binnen einer Frist von 2 Monaten mit:
An welchen Orten im Stadtbezirk stehen Bänke ohne einen Mülleimer in einer Entfernung von maximal 5 Metern?
2.) An welchen Orten im Stadtbezirk stehen Bänke mit Mülleimern ohne „Deckel“ in einer Entfernung von maximal 5 Metern?
3.) An welchen Orten im Stadtbezirk stehen Bänke mit Mülleimern mit „Deckel“ in einer Entfernung von maximal 5 Metern?

Einstimmig


TOP 7.2.3.
Sanierung des Radweges Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0517/2018)

Bezirksratsherr Behrendt trug den Antrag vor und erläuterten diesen ausführlich – auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA). Für den Mittellandkanal sei das WSA Uelzen zuständig. Gleichlautende Anträge mit der einseitigen Asphaltierung eines Radwegs am Mittellandkanal wären von den Bezirksräten Bothfeld-Vahrenheide und Misburg-Anderten bereits beschlossen. Er plädierte für eine einseitige Asphaltierung anstatt einer wassergebundenen Decke, da nur die Asphaltierung förderfähig sei.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass der Mittellandkanal eine Bundeswasserstraße sei und damit der Weg nicht in die Zuständigkeit des Bezirksrates falle. Er fragte nach, wer bei einem Ausbau für die Unterhaltung des Radweges zuständig sei. Er sprach sich für eine klare Trennung aus und führte Beispiele an.
Bezirksratsherr Behrendt wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt diesbezüglich Kontakt aufnehmen müsse. Ein Ausbau würde zu 50 % mit Fördermitteln des Bundes bezuschusst werden. Der Antrag wäre von der Landeshauptstadt Hannover zu stellen, da das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt kein originäres Interesse an einer einseitigen Asphaltierung habe. Die bestehenden Gestattungsverträge müssten neu verhandelt werden.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, woher er die Informationen habe,




antwortete Bezirksratsherr Behrendt, dass die entsprechenden Informationen durch die Fraktionsvorsitzende der SPD im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide eingeholt worden seien und diese auch Gespräche geführt habe. Es sei wichtig, dass der Antrag den Hinweis auf die Asphaltierung des Radweges enthalte.
Bezirksratsherr Hunze bemerkte, dass die beschlossenen Anträge in Bothfeld-Vahrenheide nur die dortige Seite des Mittellandkanals betreffen könne. Der Radweg auf der Seite Buchholz-Kleefeld sei aber auch schlecht und müsste auch erneuert werden.
Bezirksratsherr Behrendt entgegnete, dass das Ziel sei, auf einer Seite einen entsprechenden Radweg zu bekommen. Er wies darauf hin, dass dieser auch nicht immer auf einer Seite befahrbar sei, sondern oftmals die Seite gewechselt werden müsse. Im Bezirksrat Vahrenwald-List solle auch noch ein gleichlautender Antrag eingebracht werden.
Bezirksratsherr Teicher befürwortete den Antrag.
Bezirksratsfrau Tonke zog den Antrag in die CDU-Fraktion.
Bezirksratsherr Hunze machte darauf aufmerksam, dass auf asphaltierten Wegen noch schneller gefahren werden könne und damit die Gefahr einer Kollision mit Fußgängern und Hunden steige. Eine neue Deckschicht sei seines Erachtens ausreichend.
Bezirksratsherr Borstelmann zeigte sich über die gewünschte Asphaltierung und der damit verbundenen Versiegelung erstaunt und meldete Bedenken hinsichtlich der Fauna und Flora an.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider beschrieb den Vorteil eines asphaltierten Weges und den damit verbundenen geringeren Rollwiderstand für Fahrradfahrer. Er sprach sich für Entsiegelungen im Stadtgebiet aus. Es sei abzuwägen.
Bezirksratsherr Behrendt stellte fest, dass nicht der gesamte Weg nebst Böschung asphaltiert werden solle.
Bezirksratsherr Hunze fasste zusammen, dass hier naturnahe Wege asphaltiert werden sollen und aufgrund einer höheren Geschwindigkeit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mehr so gewährleistet sei wie auf erdgebundenen Wegen.
Bezirksratsfrau Wyborny erinnerte an die Einweihung des Sonnenweges, einer Fahrradverbindung von der Schillerschule bis zum Annateich. Sie schilderte ihre Enttäuschung, dass dieser damals mit einer Asphaltdecke versehen worden sei. Es gab damals keine Gegenstimmen. Als Argument wurde angeführt, dass eine asphaltierte Fläche besser zu pflegen und preisgünstiger sei als eine nicht wassergebundene Decke.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider wies darauf hin, dass beabsichtigt sei, dass mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen. Eine gute asphaltierte Strecke würde dazu beitragen. Es sollten keine Barrieren aufgebaut werden, um die Geschwindigkeit zu verringern. Am Mittellandkanal gebe es ein gutes Miteinander von Fußgängern und Radfahrern.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 7.2.4.
Graffiti im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0518/2018)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider stellte den Antrag vor und erläuterte diesen.
Bezirksratsherr Borstelmann wies daraufhin, dass das Jugendsportzentrum und die
Jugendzentren entsprechende Angebote für Sprayer hätten und Wände für Graffitis zur




Verfügung stellen würden. Es sei nicht Aufgabe des Bezirksrates Flächen für Graffitis im Stadtbezirk zu suchen und zum Sprayen zur Verfügung zu stellen.
Bezirksratsherr Hunze erkundigte sich, wie verhindert werden solle, dass auf den zur Verfügung gestellten Flächen Schmierereien anstatt künstlerischen Graffitis angebracht werden.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider erklärte, dass der Antrag gestellt worden sei, um Privateigentum zu schützen. Es solle illegales Sprayen verhindert und Streetart gefördert werden. Er benannte diverse Beispiele für legales Sprayen.
Bezirksratsherr Behrendt führte aus, dass viele Privatpersonen u. a. ihre Garagentore von Graffitikünstlern verschönern lassen. Weitere „Schmierereien“ gebe es dann nicht, weil dies dem Ehrenkodex der Szene widersprechen würde. Die Künstler sollen aus der Illegalität herausgeholt werden.
Bezirksratsfrau Tonke interessierte sich dafür, ob es empirische, kriminologische Studien gebe, dass ein positiver Effekt eintrete, wenn Flächen zur Verfügung gestellt werden oder ob das Gegenteil eintreten würde.
Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. sich enthalten würde. Der Begriff der öffentlichen Gebäude oder ähnliches sei sehr weit gefasst. Im Umfeld eines Jugendzentrums könne diese Art der künstlerischen Gestaltung angesiedelt werden. Es sollten jedoch keine Extragebäude zur Verfügung gestellt werden. Er verwies auf den Schadstoffausstoß beim Sprayen.
Bezirksratsfrau Wyborny bemerkte, dass eine Wand in ihrer Straße, die in der Vergangenheit mehrfach besprayt worden sei, nach Anbringen eines professionellen Graffitis, davon verschont bliebe. Auf der weißen Nachbarmauer mussten bereits mehrfach Graffitis entfernt werden.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Flächen für Graffiti-Kunst zur Verfügung zu stellen. Dies können auch öffentliche Gebäude oder ähnliche Bauten sein, die als geeignet angesehen werden. Erfolgen kann dies eventuell organisiert als Jugendprojekt in Kooperation mit dem Sachgebiet "Jugendzentren" im Fachbereich Jugend und Familie, evtl. auch mit dem Jugendsportzentrum an der Podbielskistraße 299 in Hannover.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 7.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.3.1.
Verbesserung der Ampelschaltung und verkehrlichen Situation für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Gerhard-Lossin-Straße/Karl-Wiechert-Allee/Carl-Neuberg-Straße
(Drucks. Nr. 15-0519/2018)

Bezirksratsherr Plotzki trug den Antrag vor.

Der Stadtbezirksrat beschloss:

1. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Ampelschaltung im




Kreuzungsbereich Gerhard-Lossin-Straße / Karl-Wiechert-Allee so zu verändern, dass FußgängerInnen und RadfahrerInnen gefahrlos während der Grünphase die Karl-Wiechert-Allee queren können.
2. Die Einrichtung von rot markierten Fahrradaufstellflächen und eines Fahrradstreifens am nördlichen Fahrbahnrand der Gerhard-Lossin-Straße vor der Ampelanlage soll geprüft werden.
3. Die Einrichtung von rot markierten Fahrradaufstellflächen am südlichen Fahrbahnrand der Carl-Neuberg-Straße vor der Ampelanlage soll ebenfalls geprüft werden.
4. Alle die Kreuzung querenden Radwege sind, wie vom Bauausschuss mit Drucksache 0277/2018 beschlossen wurde, deutlich rot als solche zu markieren.
Für FahrradfahrerInnen muss sich dabei insbesondere ein durchgehender Radweg in Ost-West-Richtung ergeben, die eine Hauptroute des Radverkehrs darstellt. Eine sichere Anbindung an den kombinierten Rad- und Fußweg im Grünzug nördlich der Carl-Neuberg-Straße ist sicherzustellen.

10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau
Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.1.1.
Sanierungsgebiet Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-0498/2018)

Bezirksratsherr Jäger verlas die Anfrage.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann erfolgen die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Roderbruch?
2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit 1981 unternommen, um den sozialen Zusammenhalt im Roderbruch zu fördern?
3. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über den neuen Besitzer der Großwohnsiedlung (Osterfelddamm, Nobelring und Kosselhof, vormaliger Bestand der GBH)?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt: .

1. Die Verwaltung beabsichtigt, die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB in diesem Jahr zu erarbeiten und bemüht sich um die hierfür notwendigen Ressourcen.

2. Seit Mitte 2004 wird für das Stadtquartier Roderbruch das „Quartiersmanagement in Nichtfördergebieten“ eingesetzt. Die Durchführung erfolgt durch die GBH (heute hanova) auf Basis der „Erklärung über die Durchführung eines Quartiersmanagements“ vom 21.06.2004. Die Arbeit des Quartiersmanagements wird vom Fachbereich Planen und




Stadtentwicklung begleitet und durch die Bereitstellung von Projektmitteln unterstützt. Jährlich werden für Projekte wie z.B. „Hallo Einstein“ oder die „Clownswohnung“ aus dem Quartiersfonds durchschnittlich 20.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Einführung des Programms "Rucksack Schule" der Landeshauptstadt Hannover (LHH) im Primarbereich der IGS Roderbruch begann mit dem Schuljahr 2009/2010 und in der Grundschule (GS) Lüneburger Damm mit dem Schuljahr 2010/2011.
Im Kerngebiet Roderbruch waren derzeit über 90 Nationen vertreten, die Randbedingungen des direkten Einzugsgebietes der Schule wurden durch die
Bezeichnung „sozialer Brennpunkt“ ausgedrückt. Die IGS berichtete, dass über 90% der Familien mit Migrationshintergrund, zudem auch als bildungsferne Familien eingestuft werden konnten.
Die Stadt Hannover knüpfte mit dem Programm "Rucksack Schule" an vorhandene Strukturen wie "Rucksack Kita", "Eltern-Café" im Rahmen der vorschulischen Sprachförderung und dem Brückenjahr Modellprojekt seit 2007 an.
Gemeinsam mit multiprofessionellen Akteuren wie z. B. den beteiligten Kindertagesstätten, den beteiligte Grundschulen, "Hallo Einstein", den Integrationslotsinnen aus dem Stadtteil, der AWO Familienbildung und dem Programm "Rucksack Schule" wurde und wird die aktive Zusammenarbeit mit dem Elternhaus sowie Mehrsprachigkeit, Sprachkompetenz und Interkulturalität gefördert.
Die Stadt Hannover qualifiziert in der Regel Mütter zu Elternbegleiterinnen, die dann als Multiplikatorinnen in heterogenen/multikulturellen Elterngruppen agieren. Eltern lernen z. B. das Nds. Bildungssystem kennen und erfahren wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung auf ihrem Bildungsweg optimal fördern können. Neben der Erkundung ihres Stadtteils, zur Einbeziehung der Angebote und Akteure aus dem Sozialraum, vermittelt die LHH auch außerschulische Bildungsorte.
Die LHH fördert den sozialen Zusammenhalt, in der Form, dass niemand von der Teilhabe am Programm "Rucksack Schule" ausgeschlossen wird. Die Teilnahme ist kostenfrei und die Rucksack-Elterngruppen zeichnen sich durch kulturelle Vielfalt und einem gleichberechtigten Umgang aus. Viele Eltern nehmen aktiver am Schulleben und der Bildungslaufbahn ihres Kindes teil und erweitern ihr eigenes Bildungsinteresse. Zahlreiche Mütter haben sich durch die Teilnahme am Rucksackprogramm beruflich weiterorientiert.
Seit 2009 hat die LHH mit dem Programm "Rucksack Schule" über 210 Familien im Roderbruch erreicht, deren Kinder die IGS-Roderbruch – Primarbereich oder die GS Lüneburger Damm besuchen, bzw. besucht haben.
Im Rahmen des vor zwei Jahren aufgestellten und breit im Stadtbezirk abgestimmten integrierten Entwicklungskonzeptes „Mein Quartier 2030“ wurden die Projekte der letzten fünf Jahre (2010 ff) zusammengefasst dargestellt. Auf den Roderbruchmarkt und sein Umfeld entfallen aus dieser Liste folgende Projekte:
  • Verbesserung der sozialen Infrastruktur: Erweiterung Kita Nußriede,
  • Verbesserung der Spielmöglichkeiten: Erneuerung Spielplatz Nußriede,
  • Barrierefreie Erreichbarkeit: barrierefreier Zugang Hochbahnsteig Groß-Buchholz,
  • Verbesserung der Attraktivität des Zentrums: Ansiedlung Vollversorger Roderbruchmarkt, Sanierung des Brunnens auf dem Roderbruchmarkt.


3. Die Bindungen der betreffenden Wohnungen im Roderbruch sind zum 01.01.16 ausgelaufen. Eigentümer war damals PROIMMO Invest GmbH & Co.KG. Die neue Eigentümerin vonovia hat größere Wohnungsbestände von der PROIMMO übernommen. Dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung liegen keine weiteren Informationen vor.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Jäger zur ersten Frage, ob die vorbereitenden





Untersuchungen in 2018 oder 2019 erfolgen, antwortete Frau Schulz, dass dies von den notwendigen Personalressourcen abhängig sei.


TOP 8.1.2.
Nachnutzung ehemaliges VW Autohaus an der Podbielskistraße
(Drucks. Nr. 15-0499/2018)

Bezirksratsherr Kreiner trug die Anfrage vor.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es schon Überlegungen und Gespräche zur Nachnutzung des ehemaligen VW Autohauses an der Podbi?
2. Wird es im Zuge der Nachnutzung auch zu einer Umgestaltung der Podbi und Seitenanlagen in diesem Bereich geben?
3. Bis zu welchem Bereich darf das Gelände durch VW genutzt werden?
Für Fußgänger ist oftmals kein Durchkommen, sodass sie auf dem Radweg am Autohaus vorbei gehen müssen!

Frau Baron antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu Frage 1
Die Firma VW hat gegenüber der Verwaltung noch keine Überlegungen bzgl. einer Nachnutzung des ehem. VW-Autohauses an der Podbielskistr. / Klingerplatz geäußert. Gespräche gab es bisher nicht.
Zu Frage 2
Diese Frage kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden, da es noch keine Überlegungen bezgl. einer Nachnutzung gibt.
Zu Frage 3
Das Gelände des ehem. VW-Autohauses darf innerhalb dessen Grundstücksgrenzen genutzt werden. Die Nutzung darf nicht auf die öffentlich gewidmeten Flächen, wie z. B. den öffentlichen Gehweg, ausgeweitet werden. Eine Sondernutzungserlaubnis für diese Flächen wurde nicht erteilt.
Die Verwaltung wird sich mit VW in Verbindung setzen, damit das Abstellen von Fahrzeugen / Verkaufsfahrzeugen dort künftig unterlassen wird.

Frau Baron ergänzte, dass der Fachbereich Tiefbau bereits tätig geworden sei und VW angeschrieben habe. Vor ein paar Tagen sei der Fußweg frei von Verkaufsfahrzeugen gewesen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bat um weitere Aussagen zu den Eigentumsverhältnissen.
Frau Baron gab den Hinweis auf die VW Immobilien GmbH. Weitere Angaben wären vertraulich.

TOP 8.1.3.
Bauvorhaben nach Bebauungsplan Nr. 1810 - Karl-Wiechert-Allee/nordöstlich S-Bahnstation
(Drucks. Nr. 15-0500/2018)

Bezirksratsfrau Wyborny stellte die Anfrage vor.



Auf dem Grundstück an der Karl-Wiechert-Allee haben die Baumfällungen und Rodungen für das oben genannte Bauvorhaben begonnen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Reihenfolge werden die einzelnen Baumaßnahmen (z.B. Lärmschutzwall, Reihenhäuser, Tiefgarage, Geschosswohnungen) durchgeführt?
2. Welcher Zeitraum ist für die jeweiligen Baumaßnahmen vorgesehen?
3. Wie wird die verkehrliche Erschließung der Baustelle gestaltet und von welcher Seite wird der Baustellenverkehr auf das Gelände geleitet?
Frau Baron antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Auf Nachfrage der Verwaltung hat der Bauherr, die Fa. hanova / GBH, Folgendes mitgeteilt:

Zu Frage 1
Die Baumaßnahmen werden in der Reihenfolge Erschließungsmaßnahmen, private Anliegerstraße, Tiefgarage, Geschosswohnungen, Doppelhaushälften, Lärmschutzeinrichtung entlang der Bahnstrecke beginnen. Die Durchführungszeiträume werden sich jeweils überlappen.

Zu Frage 2
Die Gesamtbauzeit wird ab Baubeginn ca. 24 Monate betragen. Eine detaillierte Zeitplanung für die einzelnen Baumaßnahmen liegt zurzeit noch nicht vor und kann erst nach Vorliegen der Baugenehmigung aufgestellt werden. Der Bauantrag für den Geschosswohnungsbau wurde bereits gestellt und befindet sich zurzeit in Bearbeitung.

Zu Frage 3
Die Erschließung der Baustelle befindet sich noch in der Klärung. Es wäre von Vorteil, die Baustelle von der Karl-Wiechert-Allee aus anzufahren. Es wird sich aber nicht vollständig vermeiden lassen, dass auch vom Wolfsburger Damm angefahren werden muss.
Aufgrund des im Bebauungsplan festgeschriebenen Höhenversatzes zur Vermeidung von späteren Schleichverkehren zwischen Wolfsburger Damm und Karl-Wiechert-Allee durch das Heideviertel wird die Zufahrt von der Karl-Wiechert-Allee nach Abschluss der Rohbaumaßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bezirksbürgermeister Hofmann berichtete, dass hanova vor dem Start des Bauvorhabens für alle Beteiligte eine Informationsveranstaltung durchführen werde.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, welche Auswirkungen die Baumaßnahmen auf die Fußgänger- und Radwegverbindung habe. Während der Baumfällmaßnahmen sei sowohl die Kehrung als auch die Zuwegung von der Karl-Wiechert-Allee am Lärmschutzwall entlang zum Bahnhof gesperrt gewesen.
Frau Baron informierte darüber, dass mit hanova abgesprochen sei, dass die Zuwegung von der Karl-Wiechert-Allee bis zur S-Bahn-Station und die Grünverbindung am Bahndamm zugänglich bleibe. Sollte es baubedingt nicht möglich sein, werde die Verbindung kurzfristig gesperrt werden müssen und eine Umleitung – soweit Platz vorhanden sei – ausgeschildert. Hanova wolle so lange wie möglich eine Durchlässigkeit des Radweges parallel zur Karl-Wiechert-Allee erhalten.
Auf die Bitte von Bezirksratsfrau Wyborny erläuterte Frau Baron die





Erschließungsmaßnahmen. Darunter sei die Erschließung des Baugebietes zu verstehen. Es handele sich um die Zufahrt von der Karl-Wiechert-Allee zur Tiefgarage und die Verlängerung des Wolfsburger Damms. Leitungen seien zu verlegen und dann werde eine sog. Baustraße angelegt. Zum Schluss folgen die Straßendecken und Pflasterarbeiten.
Die Frage von Bezirksratsfrau Wyborny, ob die Baustraße von der Karl-Wiechert-Allee auf das Gelände erfolge, bejahte Frau Baron.
Zur Nachfrage von Bezirksratsfrau Wyborny, ob die Belieferung über diese Zuwegung für die gesamte Bauzeit erfolge oder ob die Fahrzeuge über den Wolfsburger Damm geleitet werden, antwortete Frau Baron, dass der größte Teil der Anlieferung über die Karl-Wiechert-Allee geplant sei.
Bezirksratsfrau Wyborny bemerkte, dass sich die Reihenfolge der Bauten geändert habe und nunmehr zunächst die Geschossbauten und die Tiefgarage gebaut werden und damit die Zufahrt für den hinteren Bereich nicht mehr über die Karl-Wiechert-Allee erfolgen könne. Sie fragte, warum es nicht anders herum geplant werde.
Frau Baron entgegnete, dass die Zufahrt von der Karl-Wiechert-Allee erst geschlossen werde, wenn der Höhenvorsprung baulich hergestellt werde. Warum nicht in anderer Reihenfolge geplant werde, sei ihr nicht bekannt. Das Bauunternehmen habe die Planungshoheit und trage die Verantwortung.
Auf Nachfragen von Bezirksratsfrau Wyborny stimmte Frau Baron dieser zu, dass der Rohbau das komplette Gebäude ohne Innenausbau sei.


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Vernässung der südlichen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0505/2018)

Bezirksratsherr Hunze trug die Anfrage vor.

Die Stadtverwaltung hat in verschiedenen Verlautbarungen behauptet, dass die Vernässung in der südlichen Eilenriede eine Kompensationsmaßnahme sei, die nach dem Ausbau der Pferdeturmkreuzung aus naturschutzrechtlichen Gründen umgesetzt wurde und aus rechtlichen Gründen zwingend durchzuführen sei.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Auf Grund welcher gesetzlicher Vorgaben wurde die Vernässung vorgenommen?
2. Warum hat die Stadt gerade diese Maßnahme als Kompensation angemeldet?
Handelt es sich bei der Vernässung wirklich um eine zwingende Maßnahme oder hätte es nicht auch andere Kompensationsmöglichkeiten gegeben, um eine Vernässung zu vermeiden?
3. Wann wurde der Ausbau der Pferdeturmkreuzung beendet und wann wurde die Vernässung begonnen? Welche Möglichkeiten bestehen aktuell oder in der Zukunft, um die Vernässung zu stoppen und beispielsweise eine andere Maßnahme als Kompensation neu zu beginnen?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.) Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Eingriffsregelung in Deutschland sind die §§ 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie §§ 1 a und 35 des Baugesetzbuches (BauGB).


Zu 2.) Die Wiedervernässungsmaßnahme wurde mit dem damaligen Straßenbauamt und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und vertraglich festgelegt. In der
Beschlussdrucksache 2588/98 werden 29 Maßnahmenvorschläge aufgeführt, von denen 10 Stück (darunter auch die Nr. 26 „Staumaßnahmen in der südlichen Eilenriede“) vom Rat beschlossen wurden. Es gab deshalb eine große Anzahl an Kompensationsmaßnahmen. Der Rat hat sich ausdrücklich auch für diese Staumaßnahmen entschieden, da der dort vorhandene Eichen-Hainbuchenwald ohne Vernässung gefährdet gewesen wäre.

Zu 3.) Der Ausbau der Pferdeturmkreuzung endete Ende der Neunzigerjahre. Die Wiedervernässungsmaßnahme in der südlichen Eilenriede wurde 2002-2004 durchgeführt. Die Maßnahme ist durch das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Pferdeturmkreuzung rechtlich abgesichert. Die einzige Möglichkeit, diese ökologisch sinnvolle und ökonomisch günstige Maßnahme zurückzunehmen, wäre den Planfeststellungsbeschluss in einem neuen Verfahren zu ändern.

Bezirksratsfrau Wyborny stellte fest, dass sich die Wiedervernässung in einer Naturwaldparzelle befinde, die als Naturschutzprojekt von der Landeshauptstadt Hannover betreut werde. Die Frage von Bezirksratsfrau Wyborny, ob es sich bei der Stelle, wo die Vernässung stattfinde, um den Wald namens „Nasser Eichen-Hainbuchenwald“ handele und der Wald dort schon immer gestanden habe, bejahte Frau Schulz.
Bezirksratsfrau Wyborny stellte fest, dass diese Maßnahme darauf abziele, dass diese seltene Waldgesellschaft erhalten bleibe. Es handele sich um keinen neuen Wald, sondern die vorhandene und schützenswerte Flora und Fauna solle erhalten werden. Frau Schulz bestätigte dies.
Bezirksratsherr Hunze bezweifelte, dass es sich um eine sinnvoll ökologische Maßnahme handele, da die Bäume, die ständig im Wasser stehen, umfallen würden.
Frau Schulz wies darauf hin, dass es die Vernässung bereits Ende der Achtziger Jahre in diesem Teil der Eilenriede gegeben habe. Durch den Bau der Pferdeturmkreuzung habe sich der Wasserspiegel gesenkt und über die beschriebenen Maßnahmen wurde ein Ausgleich herbeigeführt, um den Wald in seiner Form zu erhalten.
Bezirksratsfrau Wyborny berichtete, dass sie Kontakt zum Eilenriedebeirat aufgenommen habe und gerne weitere Informationen erhalten würde. Sie fragte nach, wie die Bürgerinnen und Bürger besser informiert werden können über das zu schützende Naturschutzprojekt.
Frau Schulz informierte darüber, dass ein Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt- und Stadtgrün am 18.04.2018 um 16.00 Uhr eine Führung in der Eilenriede für den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld anbiete. Es handele sich um eine geschlossene Veranstaltung. Der Treffpunkt werde noch bekanntgegeben.


TOP 8.2.2.
Deckensanierungsprogramm Nußriede – zusätzliche Reparaturarbeiten
(Drucks. Nr. 15-0506/2018)

Bezirksratsherr Hunze stellte die Anfrage vor.

Am 07.02.2018 (1. Entscheidung Nr. 15-2559/2017 S 1) wurde von der Verwaltung als Antwort auf den Beschluss des Bezirksrates vom 9.11.2017 in Bezug auf Sanierungsarbeiten in der Straße Nußriede mitgeteilt: "Die erforderlichen Arbeiten sind bereits beauftragt, die Ausführung erfolgt demnächst."
Da am 7. Februar ein Teil der Reparaturarbeiten aber bereits vor mehreren Wochen erfolgt




war, kann die Beauftragung nur noch die fehlenden Reparaturarbeiten betreffen. Zwischen Meitnerstrasse und Osterfelddamm sind weiterhin weitere Stellen reparaturbedürftig, sowie eine Stelle nahe der Buchnerstrasse.

Wir fragen daher die Verwaltung:
Wann genau erfolgen die restlichen Reparaturarbeiten zwischen Meitnerstrasse und Osterfelddamm und nahe der Buchnerstrasse?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Die erforderlichen Arbeiten zwischen Osterfelddamm und Buchnerstraße sind tatsächlich bereits im November 2017 erfolgt. Falls nunmehr Winterschäden aufgetreten sein sollten, werden diese im Frühjahr/Sommer ausgebessert.

Bezirksratsherr Hunze bemerkte, dass zusätzlich durch den Frost noch Winterschäden aufgetreten seien und er wies auf Absackungen auf den alten Flickstellen hin.


TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Cristopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 8.3.1.
Starkregen-Gefahrenkarte in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0501/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug die Anfrage vor.

Viele Städte in Deutschland entwickeln derzeit eine neue Art Stadtplan. Was bewirken diese neuartigen Stadtpläne? Die Nutzer werden – bis auf die Hausnummern genau – auf den Karten erkennen, welche Straßenzüge bei welcher Regenmenge wie stark durch Überflutungen gefährdet sind.
Erkenntnisse aus Meteorologie, Statistik, Topografie und Baukunde fließen in die Herstellung ein, die Lage von Grünflächen, Gefälle und Kanälen spielen eine Rolle. „Die Karten erfordern hohe Auflösung, also einen großen Maßstab. Sie zeigen überflutungsgefährdete und besonders verwundungssensible Bereiche“, sagt Peter Schütz vom Umweltministerium in Düsseldorf.
Solche Karten werden derzeit in vielen Rathäusern angedacht und entwickelt. Baden-Württemberg ist, so der Deutsche Wetterdienst, weit vorangekommen, Niedersachsen liegt eher noch zurück. Das bevölkerungsstärkste Bundesland Nordrhein-Westfalen pendelt in der Mitte. Das NRW-Umweltministerium weiß von Plänen, Bemühungen und ersten Karten-Realisierungen in Köln, Münster, Neuss, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Unna und Ruhrgebietsstädten wie Dortmund.
Auch Hannover hatte mit Starkregen zu kämpfen – z.B. im Jahre 2017, aber auch in den Jahren davor.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Hat Hannover schon eine solche Starkregen-Gefahrenkarte bzw. ist eine in Arbeit oder kurzfristig geplant?
2. Was sagt diese Karte, so sie schon vorläge, über Starkregengefahrenlagen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aus?



Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.
Hannover hat noch keine solchen Starkregengefahrenkarten. Das Projekt zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten ist allerdings langfristig in Planung. Nach heutigem Stand ist mit einer Fertigstellung und Veröffentlichung bis 2020 zu rechnen.
Zu 2.
Aussagen zu Starkregengefahrenlagen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld -basierend auf den genannten Starkregengefahrenkarten- sind nicht möglich, da diese bislang nicht vorliegen.

Auf die Frage von Bezirksbürgermeister Hofmann, ob es eine einheitliche Definition hinsichtlich der Begriffe kurz-, mittel- und langfristig gebe, antwortete Frau Schulz sinngemäß, dass die Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden und teilweise auch gesetzlich festgeschrieben seien.

TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann wies auf die Berichterstattung der Presse zur Neuausrichtung der MHH hin und teilte mit, dass er Herrn Ministerpräsident Weil gebeten habe, ein Dialogverfahren durchzuführen, um die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und ggfs. Ängste zu nehmen.
Er berichtete, dass es am Montag ein Vorgespräch der Preisrichter für das Gelände des Oststadtkrankenhauses gegeben habe. Es sei ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben und Ende Mai/Anfang Juni würden die Gewinnerentwürfe präsentiert.

TOP 9.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki informierte darüber, dass der 6. Integrationspreis ausgeschrieben worden sei. Bis zum 30.06.2018 können Vorschläge eingereicht werden. Das Preisgeld betrage 500 Euro und könne im Ganzen oder in Teilen vergeben werden. Die Preisverleihung nehmen Integrationsbeirat und Stadtbezirksrat zusammen im Rahmen einer öffentlichen Bezirksratssitzung vor.



Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 20.57 Uhr.




Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)