Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 07.03.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 27.02.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 02.03.2018)
Protokoll (erschienen am 20.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10.BRB - Datum 08.03.2018

PROTOKOLL

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 7. März 2018,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.) 19.00 - 21.30 Uhr
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.45 - 22.20 Uhr
(Bezirksratsfrau Fiedler) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
(Bezirksratsfrau Grobleben) (PARTEI)
Bezirksratsfrau Hamburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
Bezirksratsfrau Laube (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Langensiepen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Gronemann Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Mingers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Yildiz Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. Dezember 2017

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Straßenausbaubeitrag Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße
- Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0465/2018 mit 1 Anlage)

3.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0491/2018 mit 3 Anlagen)

3.2.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0491/2018 - Vorhabenbezogender Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 15-0634/2018)

3.3. IGS Linden, Sekundarstufe II Beethovenstraße 5 - Dachsanierung
(Drucks. Nr. 0605/2018 mit 3 Anlagen)

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
gegen 20.00 Uhr nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes

4. INTEGRATIONSBEIRAT Linden-Limmer

4.1. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 26.2.2018

4.2. Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirats Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0563/2018)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0623/2018 mit 3 Anlagen)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Verwendung der Mittel des ökologischen Sonderprogramms
(Anteil Linden-Limmer 2018) für die Fertigstellung des Schulhofes
der GS Am Lindener Markt
(Drucks. Nr. 15-0482/2018)


6.1.2. Errichtung eines Zaunes zur Absicherung des Westschnellweges in Höhe
der Häuser Am Steinbruch 10-14 (ehemaliges evangelisches Jugendzentrum)
(Drucks. Nr. 15-0483/2018)

6.1.3. Information des Bezirksrats & Stadtteils zum Umbau des Treffpunkt Allerweg und Erhalt für Räume der Stadtteilkulturarbeit in Linden – Süd
(Drucks. Nr. 15-0633/2018)

6.2. Gemeinsam

6.2.1. Nachtkonzept und Konzept für Großveranstaltungen zur Lärmminderung für einen stadtteilverträglichen Partytourismus in Linden-Nord und angrenzenden Quartieren
(Drucks. Nr. 15-0471/2018)

6.2.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0471/2018 Nachtkonzept und Konzept für Großveranstaltungen zur Lärmminderung für einen stadtteilverträglichen Partytourismus
(Drucks. Nr. 15-0635/2018)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Ertüchtigung der Radwegeverbindung von Linden nach Ricklingen -
Streckenabschnitt zwischen Ricklinger Straße/Deisterstraße und Fischerhof
(Drucks. Nr. 15-0141/2018 mit 3 Anlagen)

6.3.2. Fahrradverkehrsführung im Zuge der Errichtung
des neuen Hochbahnsteiges Leinaustraße
(Drucks. Nr. 15-0463/2018)

6.3.3. Überwegung Spinnereistraße zur Anbindung des Ihmezentrums
an die Rad- und Fußwege des Ihmeufers
(Drucks. Nr. 15-0466/2018)

6.3.4. Entlastung der Göttinger Straße von Dieselfahrzeugen zum Schutz
der Gesundheit der Wohnbevölkerung in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-0467/2018)

6.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.4.1. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0122/2018)

6.4.2. Schaffung von Querparkplätzen im Bereich Gartenallee / Stephanusstraße
(Drucks. Nr. 15-0489/2018 mit 1 Anlage)

7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



7.1.1. Widerrechtliche Durchfahrten und Temporeduzierung Straßenbahn
Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0462/2018)

7.1.2. Zustand der Brücken des Westschnellweges (B 6)
(Drucks. Nr. 15-0497/2018)

7.1.3. Reparaturarbeiten Kötnerholzweg
(Drucks. Nr. 15-0484/2018)

7.1.4. Schleichweg Sichelstraße
(Drucks. Nr. 15-0485/2018)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Verkehrsmengenzahl für den Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0490/2018)

7.3. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.3.1. Freies WLAN im Freizeitheim Linden
(Drucks. Nr. 15-0486/2018)

7.3.2. Insektenfreundliche Flutlichtanlagen
(Drucks. Nr. 15-0487/2018)

7.3.3. Gehölzverlust und Schnittmaßnahmen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0488/2018)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

[...]


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 13. Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es werden die folgenden Änderungen der Tagesordnung beantragt:

Bezirksbürgermeister Grube führt aus, dass sein Antrag „Information des Bezirksrats & Stadtteils zum Umbau des Treffpunkt Allerweg und Erhalt für Räume der Stadtteilkulturarbeit in Linden–Süd“ dringlich und deshalb auf die heutige Tagesordnung zu setzen sei. Er begründet zur Dringlichkeit, dass infolge des Umbaus im Hinterhaus in 2018 das Kinderzentrum Räume im Vorderhaus nutzen wird. Deshalb würden die Veranstaltungen und Gruppentreffen des Kulturbüros Linden-Süd ihren Anspruch auf Räume verlieren; bisher ist kein Ersatz benannt. Dies bedeutet, dass Angebote im Stadtteil kurzfristig gestrichen würden.

Bezirksbürgermeister Grube gibt Bezirksratsherrn List Gelegenheit für eine persönliche Erklärung.

Bezirksratsherr List erinnert, dass in der Sitzung am 31.01.2018 erneut über die Benennung eines Platzes nach dem erschossenen kurdischen Jugendlichen Halim Dener diskutiert wurde. In diesem Zusammenhang hat Bezirksratsherr Bulut diese Platzbenennung mit einer Benennung nach Adolf Hitler gleichgesetzt. Die Fraktion DIE LINKE. weist diese historisch falsche und populistisch-verharmlosende Äußerung zurück. Bezirksratsherr List fordert Bezirksratsherrn Bulut auf, diese Aussage zurückzunehmen und sich zu entschuldigen.

Bezirksratsherr Bulut erwidert, dass er die Personen Dener und Hitler bzw. Erdogan nicht gleichgesetzt habe. Ein jugendlicher Flüchtling und ein Massenmörder seien selbstverständlich nicht vergleichbar. Er habe damals lediglich deutlich machen wollen, dass es der Kommunalaufsicht möglich sein muss, eine „falsche“ Entscheidung eines Bezirksrats zu beanstanden. Er habe überspitzte, plastische Beispiele – Benennung nach Hitler - gewählt, um nachvollziehbar für die grundsätzlich notwenige Überprüfung zu argumentieren. Bezirksratsherr Bulut bedauert es, wenn dies zu Missverständnissen geführt hat.


Der interfraktionell vorgebrachte Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache Nr. 15-0633/2018 (TOP 6.1.3.) wegen Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen und erreicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.

TOP 2 und TOP 3.1. werden abgesetzt.

Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN) bringt einen Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0491/2018 (TOP 3.2.) ein.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zieht die Drucksache Nr. 15-0141/2018 (TOP 6.3.1) zurück.

Die Tagesordnung wird festgestellt.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. Dezember 2017

Abgesetzt


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N




TOP 3.1.
Straßenausbaubeitrag Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße
- Aufwandsspaltung -

(Drucks. Nr. 0465/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der westlichen und östlichen Nebenanlagen, der Parkflächen, der Bushaltestellen, der Beleuchtung und den jeweils dazugehörigen Folgekosten, gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Fahrbahn und Entwässerung).

Abgesetzt


TOP 3.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0491/2018 mit 3 Anlagen)

Herr Dr. Schlesier stellt das Bauvorhaben „Kesselstraße“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

Bezirksratsherr Geffers weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung wiederum den Lärmschutz nicht vordringlich berücksichtigt hat. Das heute vorgestellte Baugebiet wird als „Mischgebiet“ und nicht als „Wohngebiet“ ausgewiesen. Mit diesem begrifflichen Unterschied geht einher, dass den BewohnerInnen im Mischgebiet fünf Dezibel mehr Belastung zugemutet werden.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin sekundiert, die zukünftige Ansiedlung von lärmintensiveren Unternehmen im angrenzenden Industriegebiet ist nicht ausgeschlossen.

Bezirksratsherr Geffers widerspricht und ergänzt, dass die Ansiedlung der Wohnbebauung jede zukünftige Industrieansiedlung reglementiert und einen Anstieg der Lärmbelastung verhindert. Zukünftige Ansiedlungen müssen Rücksicht nehmen.

Herr Dr. Schlesier antwortet, dass Schallschutzgutachter einbezogen und technische Anforderungen zum Lärmschutz des neuen Gebäudes festgeschrieben wurden. Die aktuellen Bestandsgebäude verfügen über keinen derartigen Schutz.

Bezirksratsfrau Steingrube fragt, ob der Eingangsbereich der Kindestagesstätte wie zugesichert im Gebäude implementiert wurde, so dass der Ausgang der Kinder nicht direkt auf die Straße erfolgt. Zusätzlich sollte den Eltern eine Durchfahrt durch die Tiefgarage ermöglicht werden, um Elterntaxis auf der Straße zu verhindern.

Herr Dr. Schlesier antwortet, dass eine Pufferfläche für alle Nutzer im Gebäude realisiert wird, die auch der Kita einen geschützten Auslass der Kinder ermöglicht.

Aufgrund der Lage des Gebäudes und der AnwohnerInnennutzung von Kitas wird angenommen, dass die angrenzenden Parkflächen und Verkehrswege für einen geordneten Elternverkehr ausreichen.

Bezirksratsfrau Steingrube insistiert und fragt, ob Zäune an der Grenze zur Straße vorgeschrieben werden können.

Herr Dr. Schlesier antwortet, dass die Straßenfläche „Eichenbrink“ nicht durch den vorliegenden Bebauungsplan bestimmt wird. Er wird diesen Vorschlag der Fachverwaltung und dem Investor übermitteln.

Bezirksratsherr Mallast fragt, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist.

Herr Dr. Schlesier teilt mit, dass im Frühjahr 2019 mit dem Bau begonnen werden soll.

Herr Dr. Schlesier erläutert auf Anfrage von Bezirksratsherrn Dr. Gardemin, dass „geförderte Sozialwohnungen zuzusagen“ bedeutet, dass städtische Zuschüsse an die Investoren ausgezahlt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der kommende Haushalt beraten und auch die 25prozentige Förderzusage steht noch unter dem Vorbehalt der kommenden Haushaltsbeschlüsse. Da aber die entsprechende Bereitstellung von Mittel absehbar ist, kann von der Umsetzung dieser Förderzusagen ausgegangen werden.

Bezirksratsherr Müller kritisiert, dass mit dem Bebauungsplan keine Verpflichtung einhergeht, fünfzig Prozent geförderte Sozialwohnungen zu realisieren, wie es die Fraktion DIE LINKE. ursprünglich beschlossen hatte. Er fragt, ob zumindest die fünfundzwanzig Prozent sozialer Wohnungsbau festgeschrieben wurden.

Beigeordneter Machentanz erinnert, dass der Bezirk nicht über den notwendigen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen verfügt.

Herr Dr. Schlesier antwortet, das die Festschreibung eines 25prozentigen Anteils von geförderten Sozialwohnungen auf einem Ratsbeschluss gründet.

Bezirksratsherr Müller wird unter TOP 3.2.1. einen gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und des Bezirksratsherrn Ganskow einbringen.

Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass die Wohnungsbaugesellschaft hannova sich leider nicht zum Kauf und zur Verwaltung des fertiggestellten Objekts „Kesselstraße“ entschlossen hat. Mit der hannova wäre ein erhöhter Anteil von Sozialwohnungen möglicherweise verhandelbar gewesen. Aktuell ist für das Bauobjekt kein übernehmendes Unternehmen gefunden. Eine fixierte Erhöhung des Sozialwohnungsanteils könnte die Suche erschweren.

Bezirksratsherr Ganskow erinnert, dass der Investor zugesagt hatte, Vorkehrungen für die Installation von Photovoltaikanlagen zu schaffen. Er fragt, wo dies im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans auftaucht.

Bezirksratsherr Ganskow stellt fest, dass eine höhere Anzahl von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge aber auch Carsharingplätze in Zukunft notwendig sein könnten. Er fragt, ob dem Investor eine angemessene Quote im Bereich der Tiefgarage vorgeschrieben werden könnte.

Herr Dr. Schlesier antwortet, dass die Regelungen zur Dachbegrünung, zur Photovoltaik und ebenso zur Berücksichtung von spezifischen KFZ-Plätzen sowie zu Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum im städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Bauträger festgehalten werden müssten. Der Vertragsentwurf wird dem Bezirksrat gesondert vorgelegt und könnte entsprechend verändert werden. Er gibt zu bedenken, dass es zu keinem Bauprojekt kommt, wenn keine Einigung mit dem Vorhabenträger über diese enthaltenen Festlegungen erzielt wird. Der städtebauliche Vertrag beinhaltet auch eine wirtschaftliche Überprüfung des Bauvorhabens bzw. des –Trägers.

Bezirksratsherr Geffers widerspricht, da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, würden die hier formulierten Vorhabenbeschreibungen zum Wohnungsmix Teil des Bebauungsplans.

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1808 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Einstimmig beschlossen - mit den beschlossenen Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0634/2018


TOP 3.2.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0491/2018 - Vorhabenbezogender Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 15-0634/2018)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt, den Antrag wie folgt zu ändern:
In der Anlage 2 unter Punkt 3.1.1.
"Geförderte Wohnungen
(.....) Für 50% der Wohneinheiten muss die Vorhabenträgerin....."

Zudem wird ergänzt hinter Antragstext:

3. In Anbetracht der Mietentwicklung in Hannover Linden-Limmer sollen 50 % der Wohnungen öffentlich gefördert werden.

4. Es sollen geeignete Lärmschutzmaßnahmen für ein Wohngebiet und nicht für ein Mischgebiet getroffen werden.


Einzelabstimmung der Teilanträge:
Zu 1.: 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
Zu 2.: 4 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen - damit abgelehnt



TOP 3.3.
IGS Linden, Sekundarstufe II Beethovenstraße 5 - Dachsanierung
(Drucks. Nr. 0605/2018 mit 3 Anlagen)

Herr Gronemann schildert die geplanten Maßnahmen zur Dachsanierung des Gebäudes IGS Linden Beethovenstraße und sagt zu, dass die Sanierung in der schulfreien Zeit insbesondere den Sommerferien 2018 durchgeführt wird.

Bezirksratsherr Ganskow merkt an, dass erhöhte Investitionen in die alte Gebäudestruktur den geforderten Neubau IGS Linden unwahrscheinlich machen. Er fragt, ob diese Maßnahme mit dem Schulleiter abgesprochen sei.

Bezirksratsherr Voß entgegnet, dass ein Neubau durch den Verfall nicht wahrscheinlicher werde. Die Sanierung ist ausdrücklich zu begrüßen.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass die Beseitigung von sich ausbreitendem Hausschwamm eine bauordnungsrechtliche Verpflichtung ist – unabhängig von der gesundheitlichen Belastung für das Lehrpersonal und die SchülerInnen.

Herr Gronemann teilt mit, dass bisher kein Auftrag vorliegt, einen Neubau für die IGS Linden zu planen. Die Sanierung der Bestandsgebäude ist in jedem Fall dringend erforderlich, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

Bezirksratsherr Mallast fragt, wo die Cafeteria der IGS weiter betrieben wird, wenn sie der Baumaßnahme weichen muss.

Herr Gronemann antwortet, dass die Cafeteria in eine ehemalige Turnhalle im Vorderhaus des Gebäudes verlegt wird. Diese Turnhalle stand bisher leer, sie muss zuvor brandschutztechnisch saniert werden. Erst nach dieser Ertüchtigung wird die Cafeteria in den barrierefrei erreichbaren Raum umziehen.

Bezirksratsherr List fragt, wann ein behindertengerechter Ausbau des Gebäudes erfolgen wird.

Herr Gronemann stellt eine - dem Bezirksrat vorzulegende - Drucksache frühestens für das Jahr 2019 in Aussicht.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Dachsanierung der IGS Linden in Höhe von insgesamt 985.000 €

und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
gegen 20.00 Uhr nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohnerin (1) berichtet über die seit Jahren gemessene und bekannte Luftverschmutzung auf der Göttinger Straße, die den AnwohnerInnen und ihren Kindern zusetzt.

Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass die ständige Überschreitung der Grenzwerte in der Göttinger Straße allen EntscheidungsträgerInnen in der Stadt bekannt ist. Der Bezirksrat Linden-Limmer bedauert diesen Zustand, hat aber keine Entscheidungsbefugnisse. Aktuell sind Gerichtsverfahren geführt und gewonnen worden, die die Städte zu Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung zwingen könnten. Die landesrechtliche Umsetzung ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Bezirksratsherr Knoke bezweifelt, dass mit einer kurzfristigen rechtlichen Lösung zu rechnen ist.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass das fragliche Urteil feststellt, dass den Kommunen die Mittel zur Veränderung bereits gegeben sind. Er verweist auf den TOP 6.3.4. „Entlastung der Göttinger Straße von Dieselfahrzeugen zum Schutz der Gesundheit der Wohnbevölkerung in Linden-Süd“ [Antrag wurde im Laufe der Sitzung in die Fraktionen gezogen].

Einwohnerin (2) schildert, dass die Kneipe „Barkaole“ an der Ecke Konkordiastraße und Rampenstraße durchgängig geöffnet hat, immer zu laut ist und die AnwohnerInnen immens stört.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin verweist auf den Antrag „Nachtkonzept und Konzept für Großveranstaltungen zur Lärmminderung für einen stadtteilverträglichen Partytourismus in Linden-Nord und angrenzenden Quartieren“ der unter TOP 6.2.1. verhandelt wird.

Bezirksratsherr Müller ergänzt, mit dem Antrag und den städtischen Maßnahmen soll ein Ausgleich zwischen dem offenen, toleranten Leben in Linden und dem Ruhebedürfnis der BewohnerInnen gefunden werden.

Einwohner (3) hält ein „Nachtkonzept“ für nicht ausreichend auch tagsüber müsste mit einem „Tageskonzept“ für mehr Ruhe gesorgt werden.

Einwohnerin (4) erläutert, dass sie seit langem plant, gegenüber ihrem Vermieter eine Mietminderung wegen des Lärms durch Partytourismus rechtlich durchzusetzen. Sie fragt, ob bekannt sei, wie der Vermieter seinerseits diese Mietausfälle an dritter Stelle kompensieren könnte.

Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass dem Vermieter keine Kompensation möglich ist.

Bezirksratsherr Bulut rät, dass die mangelnde Schallisolierung des Gebäudes ein möglicher Grund zur Mietminderung sein könnte.

Einwohner (5) berichtet, dass der Umbau des Hinterhauses am Treffpunkt Allerweg endlich bevorsteht. Durch die notwendige Verlagerung des Kinderzentrums müssen im Vorderhaus jedoch angestammte Gruppen weichen. Er sei froh, dass der Bezirksrat sich diesem Umstand unter TOP 6.1.3. „Information des Bezirksrats & Stadtteils zum Umbau des Treffpunkt Allerweg und Erhalt für Räume der Stadtteilkulturarbeit in Linden – Süd“ annimmt. Das Kulturbüro Linden-Süd muss im Sinne des Stadtteils Linden-Süd am Allerweg verbleiben.

Einwohner (5) erinnert aber auch daran, dass das Vorderhaus Teil des Investitionsmemorandums ist und eines Tages ebenfalls vor dem Umbau stehen wird. Deshalb sollte der Bezirksrat das Konzept für die zukünftige Nutzung frühzeitig auf seine Agenda nehmen. Er verweist auf eine frühere Verwaltungsdrucksache (DS Nr. 0645/2015), die mögliche Konzepte bereits skizzierte. Ein inhaltliches Konzept der Verwaltung fehlt bisher. Das Gebäudekonzept kann nicht vom technisch ausgerichteten Gebäudemanagement der Stadt erarbeitet werden.

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die Ausführungen und sichert zu, dass der gemeinsame Antrag nur ein Auftakt zu Verhandlungen über ein Konzept „Allerweg“ sein kann.

Einwohnerin (6) kritisiert, dass trotz der bestehenden Konflikte zum Thema Lärm, die städtischen Vorgaben das Bauobjekt Kesselstraße nicht optimal schützen werden.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erläutert, dass das geplante Wohngebäude notwendig ist und einen Lärmschutz erhält, der weit über den der vorhandenen Gebäude hinausgeht. Die angrenzende Industrieansiedlung im Lindener Hafen wird aber auch bestehen bleiben. Zur zukünftigen Absicherung von Industriebestand und Wohnanlagen plant die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN weitere Anträge vorzulegen.

Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde um 20.20 Uhr eröffnet und um 20.55 Uhr wieder geschlossen


TOP 4.
INTEGRATIONSBEIRAT Linden-Limmer

TOP 4.1.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 26.2.2018
Bezirksratsherr Ganskow berichtet aus der vergangenen Sitzung des Integrationsbeirats.

[Das Protokoll der Sitzung des Integrationsbeirats wird auf der Internetseite für den Stadtbezirk Linden-Limmer unter www.hannover.de/Stadtbezirke zur Verfügung gestellt.]

Es wurde berichtet


TOP 4.2.
Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirats Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0563/2018)

Bezirksbürgermeister Grube stellt den Verein mit seinem Projekt vor, der eine Zuwendung beantragt hat und den der Integrationsbeirat für eine Förderung empfiehlt.

Antrag,

die nachfolgende Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer zu beschließen:


1. Wissenschaftsladen Hannover e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Verwendungszweck: "Café S - Flüchtlingsberatung"
Einstimmig


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates



TOP 5.1.
Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0623/2018 mit 3 Anlagen)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung beantragt haben.

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Verwendung der Mittel des ökologischen Sonderprogramms
(Anteil Linden-Limmer 2018) für die Fertigstellung des Schulhofes
der GS Am Lindener Markt

(Drucks. Nr. 15-0482/2018)

Antrag

die Verwaltung der LHH wird gebeten aus den anteiligen Mitteln des ökol. Sonderprogramms 2018 für den Bezirk 10 die durch GS Am Lindener Markt vorgelegten Detailplanungen für die Fertigstellung der Außenanlagen des Schulhofes umzusetzen.

Einstimmig


TOP 6.1.2.
Errichtung eines Zaunes zur Absicherung des Westschnellweges in Höhe
der Häuser Am Steinbruch 10-14 (ehemaliges evangelisches Jugendzentrum)

(Drucks. Nr. 15-0483/2018)

Bezirksbürgermeister Grube bringt den interfraktionellen Antrag ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Mallast fragt, warum ein licht- und lärmdurchlässiger Zaun und keine Lärmschutzwand beantragt wird.

Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass der Westschnellweg eine Bundesstraße ist und der Bezirksrat für eine zugeordnete Lärmschutzwand nicht zuständig ist. Einen Zaun, der Kinder schützt, indem er die Grünanlagen abschirmt, kann der Bezirksrat beschließen.

Antrag

die Verwaltung der LHH wird gebeten durch die Errichtung eines Zaunes zur Absicherung des Westschnellweges in Höhe der Häuser Am Steinbruch 10 – 14 (ehemaliges evangelisches Jugendzentrum) die dortige Gefahrenquelle zu mindern (siehe Fotos).

Einstimmig


TOP 6.1.3.
Information des Bezirksrats & Stadtteils zum Umbau des Treffpunkt Allerweg und Erhalt für Räume der Stadtteilkulturarbeit in Linden – Süd
(Drucks. Nr. 15-0633/2018)

Antrag

der Bezirksrat beschließt:

1. Die Verwaltung wir gebeten schnellstmöglich ein Informationsgespräch zum Thema Umbau des Treffpunkt Allerwegs durchzuführen (hier: Wegfall der Räume der Stadtteilkulturarbeit im Vorderhaus durch zukünftige Nutzung des Kinderzentrums), zu dem der Bezirksrat und die am Thema arbeitenden Stadtteilinitiativen (Stadtteilforum, Quartiermanagement, direkt Betroffene u.w.m.) eingeladen werden. – Ggf. schon vorliegende Konzepte sollten dort vorgestellt werden.


2. Die Verwaltung wird aufgefordert weitere konkrete Umbauplanungen nur umzusetzen wenn für die davon betroffene Stadtteilkulturarbeit eine Weiterarbeit (z. B. durch Ersatzräume) im Stadtteil Linden – Süd sichergestellt ist.

Einstimmig


TOP 6.2.
Gemeinsam

TOP 6.2.1.
Nachtkonzept und Konzept für Großveranstaltungen zur Lärmminderung für einen stadtteilverträglichen Partytourismus in Linden-Nord und angrenzenden Quartieren
(Drucks. Nr. 15-0471/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Nachtkonzept für einen stadtteilverträglichen Partytourismus in Linden-Nord und angrenzenden Quartieren zur Lärmminderung für die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr für die Tage Mittwoch bis Samstag zu entwickeln und dies bis spätestens zur Sitzung am 13.6.2018 dem Bezirksrat vorzulegen.

Parallel ist ein Konzept für Großveranstaltungen in Linden-Nord zu entwickeln.

Das Nachtkonzept und das Konzept für Großveranstaltungen hat einzubeziehen:

- Die Definition von lärmsensiblen Bereichen (Fußgängerzone Limmerstraße, Kioske, Kneipen, Küchengarten, Leinaustraße, Nedderfeldstraße, Schmuckplatz, Noltestraße, Faustwiese, Pfarrlandstraße/Dornröschenbrücke, Friedhofstraße)

- Die Präsenz von Ordnungskräften in Begleitung von Moderator/innen/Sozialarbeiter/innen, die in der Lage sind, deeskalierend und mit persönlicher Ansprache einzuwirken (evtl. als Fahrradstreifen), auch von Ordnungskräften aus dem Sicherheits- und Ordnungskonzept der Stadt Hannover, sofern dies auf Zeiten nach 22:00 Uhr ausgeweitet wird, als Zweierstreifen weiblich und männlich, Akzeptanz durch gute Auswahl von erfahrenen Mitarbeiter/innen (z.B. Lemmermannhaus)

- Die Erstellung einer öffentlich verfügbaren Liste von Ansprechpartner/innen mit Telefonnummern (auch Gastronomie/Kneipen)

- Die Einbindung in die zentrale Rufnummer des Sicherheits- und Ordnungskonzeptes (Ansprechpartner/innen in der Verwaltung, 'Lärmbeauftragte')

- Die Umlenkung von Partygänger/innen durch bauliche Maßnahmen, Begleitungskonzepte zum ÖPNV (wie bereits bei Bei Chez Heinz praktiziert), Lenkung durch Stellplätze von Fahrradbügeln

- Ein Sauberkeits- und Lichtkonzept (Errichtung von Toiletten, Erweiterung des Projekts ‚Nette Toilette’, Öffnungszeiten von bereits bestehenden Toilettenanlagen erweitern, zusätzliche Entsorgungs- und Reinigungsdienste, zusätzliche Mülltonnen, Beleuchtung von Bereichen, die vermüllt und als Ersatztoiletten genutzt werden, Beleuchtung zur objektiven und subjektiven Sicherheit)

- Öffentlichkeitsarbeit (Hinweisschilder, ggf. selbstleuchtend, Regelhinweise, Flyer)

- Die Einbindung der örtlichen Akteure in die Entwicklung des Nachtkonzepts (Anwohner/innen, Faust, Chez Heinz, Gastro, Bezirksrat, Nachbarschaftsinitiative Linden-Nord (NIL), Erstsemesterorganisator/inn/en, Großveranstalter/innen)

- Konzept für Großveranstaltungen hinsichtlich der Zu- und Abfahrten- und -gänge, der Entsorgung, der Toiletten und der Lärmemission

- Evaluation der Maßnahmen (ggf. Messung von Lärm, Bewertung von Einzelmaßnahmen, Einbeziehung von Konzepten anderer Städte)


17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(Änderung bei Genehmigung des Protokolls am 13.06.2018: Bezirksratsherr Mallast teilt mit, dass er bei dieser Abstimmung nicht anwesend war.)


TOP 6.2.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0471/2018 Nachtkonzept und Konzept für Großveranstaltungen zur Lärmminderung für einen stadtteilverträglichen Partytourismus
(Drucks. Nr. 15-0635/2018)

Bezirksratsherr Ganskow bringt seinen Änderungsantrag ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Bulut nennt es unverhältnismäßig, wenn junge Partytouristen auf der Limmerstraße oder am Ihmeufer von Polizisten kontrolliert werden.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin betont, dass das städtische Ordnungskonzept es dem Bezirksrat ermöglicht, ergänzende Maßnahmen und Ziele einzubringen. Polizeiarbeit ist nicht durch Bezirksratsanträge zu beeinflussen.

Herr Mingers merkt an, dass mit dem Änderungsantrag auch dem Rat bzw. der Stadtverwaltung die Gestaltung der Einsatzziele entzogen würde.

Bezirksratsherr Ganskow widerspricht und erinnert, dass in den vergangenen Sitzungen die Bewohnerinnen und Bewohner ihre nächtliches Unsicherheitsempfinden artikuliert haben, dem nur die Polizei und nicht ein Ordnungsdienst begegnen kann.

Bezirksratsfrau Hamburg stellt fest, dass die Personenstärke der Polizei im städtischen Raum entsprechend der Bevölkerungsstärke nach einem Zuteilungsschlüssel festgelegt wird und die Stadt Hannover folglich sehr gut ausgestattet ist. Defizite gibt es eher im ländlichen Raum – hier wird bis zu einer Stunde auf die Einsatzkräfte gewartet. Auf Landesebene kann begründet eher für eine Aufstockung von Einsatzkräften auf dem Land argumentiert werden – nicht im städtischen Bereich.

Antrag

Der Bezirksrat beschließt wie folgt:
Dem Beschlusstext wird folgender Text vorangestellt:

„Die Verwaltung wird primär dazu aufgefordert, das Land Niedersachsen dafür zu gewinnen, die PI West mit ausreichendem Personal und Material auszustatten, um die Sicherheit in Linden-Nord und den angrenzenden Quartieren insbesondere während der Nächte mit so genanntem Partytourismus zu gewährleisten.
Dabei ist darauf hinzuwirken, dass der Zuwachs an Personal und Material auch tatsächlich für diesen Zweck zur Verfügung steht.
Erst wenn dies nachweisbar nicht umsetzbar ist, kommen die nachfolgenden Punkte zum Tragen.“

Der dritte Absatz der Begründung bekommt folgenden Zusatz und wird dann zum 1. Absatz:

„Dies ist nicht akzeptabel. Öffentliche Sicherheit kann man schlicht weg nicht in semi-private
Hände geben, die dann zwar im Rahmen des OuS-Konzeptes mit polizeilichen Kompetenzen ausgestattet sind aber beim besten Willen nicht die entsprechende Ausbildung haben können. Auch nicht akzeptabel ist die Aussage, dass man selbst mit mehr Personal und Ausstattung diese eher in Schwerkriminalitätsbekämpfung als in Straßenkriminalitätsbekämpfung stecken würde. Damit sorgt man genau dafür, dass Menschen sich in ihrem Umfeld nicht sicher fühlen. Denn denen hilft
Bekämpfung bspw. von Cyberkriminalität herzlich wenig in ihrer Wahrnehmung der Situation vor Ort, so dass sie erkennen würden, dass Kriminalität im allgemeinen zurückgeht.“

1 Stimme dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - damit abgelehnt


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Ertüchtigung der Radwegeverbindung von Linden nach Ricklingen -
Streckenabschnitt zwischen Ricklinger Straße/Deisterstraße und Fischerhof

(Drucks. Nr. 15-0141/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine Radwegeverbindung von Linden nach Ricklingen für den Streckenabschnitt zwischen Deisterstraße/Ricklinger Straße und Fischerhof zu entwickeln und umzusetzen. Die Ricklinger Straße wird zu diesem Zweck zur Fahrradstraße ausgebaut.

Die im Anhang 1 vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen sind vorzunehmen.
Die Radwegeverbindung erhält eine ausreichende Beschilderung zur Orientierung für Ortsunkundige (sogenannte Wegemarkierungen für die Fahrradregion).

Anhang 2 zeigt den Streckenverlauf. Die Verbindung ist nach den in Anhang 3 aufgeführten Empfehlungen des ADFC für Velorouten auszuarbeiten.

Zurückgezogen


TOP 6.3.2.
Fahrradverkehrsführung im Zuge der Errichtung
des neuen Hochbahnsteiges Leinaustraße

(Drucks. Nr. 15-0463/2018)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung erarbeitet eine Planung zur Neuordnung des Fahrradverkehrs im Bereich des geplanten neuen Hochbahnsteigs Leinaustraße. Die Planung beinhaltet die Überplanung von Abbiegebeziehungen und neu zu erstellende Fahrradstraßen zur Umfahrung des Haltestellenbereichs.

14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.3.3.
Überwegung Spinnereistraße zur Anbindung des Ihmezentrums
an die Rad- und Fußwege des Ihmeufers

(Drucks. Nr. 15-0466/2018)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Ganskow widerspricht, denn Teile des benötigten Weges seien kein öffentlicher Raum und auch technisch sehe er Probleme für die Umsetzung.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass der Weg aktuell als Radweg genutzt wird und der Eigentümer dies nicht verhindert. Weiterhin wird derzeit mit dem Mehrheitseigentümer u.a. über eine Fahrraddurchwegung an der Ida-Arenhold-Brücke verhandelt, so dass hier ebenso eine Position zu einem Radweg entlang der Ihme bezogen werden könnte.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass anlässlich der Eröffnung des Spielparks Linden-Süd ein Regionsmitarbeiter mitteilte, dass eine Verbindung entlang der Ihme über oder unter der Benno-Ohnesorg-Brücke beplant wird.

Antrag

Die Spinnereistraße wird auf Höhe des Ihmeufers mit einem Überweg für Rad- und Fußverkehr versehen. Die Überwegung ist mit einem Zebrastreifen oder einer Ampelschaltung zu sichern.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.4.
Entlastung der Göttinger Straße von Dieselfahrzeugen zum Schutz
der Gesundheit der Wohnbevölkerung in Linden-Süd

(Drucks. Nr. 15-0467/2018)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Lösung zu erarbeiten und umzusetzen, alle Dieselfahrzeuge mit unzulässigem und/oder erhöhtem Stickstoffdioxidausstoß aus dem Wohnstraßenbereich der Göttinger Straße zwischen Fischerhof und Deisterkreisel so lange fernzuhalten, bis die Grenzwerte für Stickstoffdioxid wieder eingehalten werden.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.4.1.
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0122/2018)

Bezirksratsherr Voß führt aus, dass es nach Rücksprache mit der Fachverwaltung im Bereich Stadtplanung nicht möglich ist, die Verpflichtung zur Einrichtung von Energieladestationen für elektrisch betriebene KFZ im Bebauungsplan festzusetzen.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass eine derartige Festsetzung nur in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen möglich ist und dort bereits früher genutzt wurde.

Bezirksratsherr Müller informiert, dass inhaltsgleiche Anträge in den Rat und weitere Bezirksträte eingebracht werden.

Bezirksratsfrau Steingrube bringt einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion ein und begründet ihn. Aufgrund der Entscheidung von Bezirksratsherrn Ganskow den Hauptantrag zurückzuziehen, gilt dies ebenso für diesen Änderungsantrag.

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für mindestens ein Drittel der Wohneinheiten die Einrichtung von (Schnell-)Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorzusehen.

Zurückgezogen




TOP 6.4.2.
Schaffung von Querparkplätzen im Bereich Gartenallee / Stephanusstraße
(Drucks. Nr. 15-0489/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Ganskow bringt seinen Antrag ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Voß kritisiert, dass die beantragte Verlegung von Fahrradstellplätzen und die entsprechende Schaffung von Parkraum an dieser Stelle zu Lasten des angrenzenden Spielplatzes erfolgen würde.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass die Verwaltung bewusst eine Fahrbahnverengung vorgesehen hatte, um den Verkehr zu entzerren.

Antrag
zu beschließen:

Die Fahrradständer an der Ecke Stephanusstraße/Gartenallee werden auf der Spielplatzseite vom Straßenrand an den Zaun des Spielplatzes verlegt. Die dadurch freiwerdende Fläche wird in Parkraum mit Quer- bzw. Schrägparkplätzen in maximal möglicher Menge umgewandelt. Bäume sind entsprechend zu sichern.

3 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Widerrechtliche Durchfahrten und Temporeduzierung Straßenbahn
Fußgängerzone Limmerstraße

(Drucks. Nr. 15-0462/2018)

Mit Drucksache 15-1377/2016 S1 aus dem Jahr 2016 hat die Verwaltung auf Antrag des
Bezirksrates mitgeteilt, weitergehende Maßnahmen gegen widerrechtlichen Durchgangsverkehr
auf der Fußgängerzone Limmerstraße seien nicht erforderlich. Es reiche aus, die vorhandenen
Schilder zu reinigen.
Mit Drucksache 15-2519 2014 S1 aus dem Jahr 2015 hat die Verwaltung auf Antrag des
Bezirksrates, das Tempo der Stadtbahn in der Fußgängerzone Limmerstraße zu reduzieren,
mitgeteilt, Tempo 25 in einer Fußgängerzone sei zumutbar.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Werden die Schilder, die auf die Fußgängerzone Limmerstraße hinweisen, nur auf Antrag des Bezirksrates gereinigt oder gibt es einen Reinigungsturnus und wenn ja, in welchen Abständen?
2. Entgegen der Aussage der Verwaltung, eine Reinigung der Straßenschilder sei ausreichend, dem widerrechtlichen motorisierten Verkehr in der Fußgängerzone Limmerstraße entgegenzuwirken, hat sich die Situation nicht verbessert. Gibt es Seitens der Verwaltung heute weiterführende Vorschläge, motorisierten Verkehr aus der Fußgängerzone fernzuhalten und wenn ja, welche?
3. Nach dem Umbau der Kurt-Schumacher-Straße wurde auf Höhe der Ernst-August-Galerie für den motorisierten Verkehr Tempo 20 eingeführt. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass in einer Fußgängerzone mit nach StVO ausgewiesener Schrittgeschwindigkeit Fahrzeuge – in diesem Fall die Stadtbahnen in der Limmerstraße – schneller fahren dürfen als der motorisierte Individualverkehr in einer Stadtstraße, die keine Fußgängerzone ist?


Wird schriftlich beantwortet


Zu 1.:
Verkehrszeichen werden nur dann gereinigt, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Die Maßnahmen werden veranlasst, wenn durch Kontrollen und/oder Hinweise dieser Bedarf festgestellt wird.
Die Beschilderung im Bereich Limmerstraße wird kurzfristig kontrolliert und ggf. erforderliche Maßnahmen veranlasst.

Zu 2.:
Wie bereits in der Antwort zur Drucksache 15-1377/2016 ausgeführt, ist die Beschilderung in den Einfahrtbereichen eindeutig und wurde durch die Piktogramme noch verstärkt. Die Erfahrungen – insb. der regelmäßig durchgeführten polizeilichen Kontrollen – zeigen, dass es sich hier nahezu ausschließlich um vorsätzliche Verkehrsverstöße handelt, wenn die Fußgängerzone widerrechtlich (ggf. auch außerhalb der festgesetzten Lieferzeiten) befahren wird.
Die Polizei konnte bei ihren regelmäßigen Kontrollen in 2017 einen leichten Rückgang bei den Verkehrsverstößen (widerrechtliches Parken und Befahren der Fußgängerzone) im Vergleich zu 2016 feststellen.
Die Kontrollen werden auch weiterhin erfolgen.
Darüberhinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Bauliche Maßnahmen würden zudem die Befahrung durch den ÖPNV einschränken bzw. ausschließen.

Zu 3.:
In 2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Stadtbahnen und Busse im Bereich der Fußgängerzone auf 25 km/h gesenkt und auch die Geschwindigkeit im westlichen Teil der Limmerstraße auf 30 km/h vermindert, damit zusätzlich die Einfahrtgeschwindigkeit für Fahrzeuge des ÖPNV in den Fußgängerzonenbereich deutlich verringert wird. Beide Verkehrsbetriebe haben mitgeteilt, dass eine weitere Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Befahren der Fußgängerzone Limmerstraße dazu führen würde, dass zusätzliche Fahrzeuge auf den jeweiligen Linien eingesetzt werden müssten.
Das völlig unauffällige Unfalllagebild (es ereignete sich seit Anfang 2016 lediglich ein Verkehrsunfall mit Stadtbahnbeteiligung, bei dem ein zu Fuß Gehender - 33 Jahre/männlich, mit Kopfhörer auf - die Schienen querte, ohne auf die Stadtbahn zu achten und leicht verletzt wurde) zeigt aus Sicht der Verwaltung, dass die derzeitigen Geschwindigkeitsreduzierungen wirksam und verkehrssicher sind, so dass – in Relation zu den negativen Auswirkungen für den ÖPNV – weitergehende Reduzierungen weder erforderlich, noch angemessen wären.





TOP 7.1.2.
Zustand der Brücken des Westschnellweges (B 6)
(Drucks. Nr. 15-0497/2018)

In den letzten Jahren sind die Brücken des Südschnellweges teilweise nur noch einspurig befahrbar. Mehrfach wurden sie wegen Instandhaltungsmaßnahmen aber auch ganz gesperrt. Ursache ist die aufgrund des Alters und der gestiegenen Belastung notwendige Totalerneuerung. Das führte durch den Umleitungsverkehr zu ganz erheblichen Verkehrsbelastungen und Staubildungen im Stadtgebiet. Die Brücken des Westschnellweges wurden in einem vergleichbaren Zeitraum gebaut.
Deren auch nur teilweise Sperrung hätte aufgrund der besonderen Topografie und der wesentlich geringeren Ausweichmöglichkeiten für die angrenzenden Stadtteile Linden-Limmer und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt verkehrsinfarktähnliche Zustände zur Folge.
Der Stadtbaurat hatte bereits bei der öffentlichen Bürgerbeteiligung für die Wasserstadt Limmer im Herbst 2014 auf den Erneuerungsbedarf der Leinebrücke in Linden-Nord ab etwa 2021 verwiesen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. In welchem Zeitraum sind die Brücken des Westschnellweges – auch im Vergleich zum Südschnellweg – gebaut worden?
2. Wie wird von den zuständigen Behörden der Zustand dieser Brücken, insbesondere der der Leinebrücke, eingeschätzt und ab wann ist mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen?
3. Ist der Ersatz dieser Brücken im Bundesverkehrswegeplan im direkten zeitlichen Zusammenhang mit evtl. erforderlichen Nutzungseinschränkungen eingeplant und sind von der Landesstraßenbaubehörde die Planungsprozesse mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf zu erwarten, so dass vorläufige Ertüchtigungen und Nutzungseinschränkungen nicht erforderlich sind?

Wird schriftlich beantwortet
Die Anfrage wurde zur Beantwortung zuständigkeishalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet.
Die Anfragen werden wie folgt beantwortet:

1.) Bauzeit der Brücken
Die Brücken im betreffenden Abschnitt des Westschnellweges wurden in den Jahren 1957 bis 1964 errichtet. Ihr Alter entspricht damit in etwa dem Alter der Brücken im westlichen Abschnittdes Südschnellweges (Landwehrkreisel bis Hildesheimer Straße, dort: Baujahr 1954 bis 1960).

2.) Zustand der Brücken
Die Brücken befinden sich, unter Berücksichtigung des wachsenden Verkehrsaufkommens in den letzten Jahrzehnten auf dem Westschnellweg, in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand.
Der Zustand wird im Rahmen der regelmäßigen Brückenprüfungen gemäß DIN 1076
fortlaufend überwacht. Nutzungseinschränkungen sind zurzeit nicht vorgesehen. Sie sind jedoch abhängig von der Entwicklung des Brückenzustands (z. B. Schäden, Risse) und können daher für die Zukunft nicht generell ausgeschlossen werden.

3. ) Bundesverkehrswegeplan
Der Ersatz der Brücken ist nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes.
Vorläufige Ertüchtigungen und Nutzungseinschränkungen sind zurzeit nicht vorgesehen, hängen jedoch von der Zustandsentwicklung ab, siehe Antwort zu Frage 2. ).
Die Zunahme des Schwerverkehrs hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Erhaltungs- und Erneuerungsprogramm auf deutschen Bundesfernstraßen ausgelöst. Hiervon sind aktuell und in den nächsten Jahren im Besondern auch die Schnellwege in Hannover betroffen.
Die Tragreserven vieler Brücken sind weitgehend aufgebraucht und entsprechen nicht mehr
den zukünftigen Anforderungen.
Mehrere Bauwerke im Zuge des Westschnellweges zwischen der Stöckener Straße und dem Deisterkreisel werden derzeit im Rahmen eines Nachrechnungsprogramms bzgl. ihrer Tragfähigkeit und daraus resultierenden Restnutzungsdauer überprüft. In Abhängigkeit des Ergebnisses sind die Bauwerke mittel- bis langfristig zu ersetzen. Hierbei erfolgt durch die NLStBV eine netzmaschenweise Betrachtung. Als eine Netzmasche wird ein zusammenhängender verkehrswirksamer Streckenabschnitt bezeichnet; Z.B. die Verbindung zwischen zwei Anschlussstellen auf einer Bundesfernstraße. Für den jeweiligen Abschnitt (hier den Westschnellweg) werden damit nicht nur die sich in der Nachrechnung befindlichen Bauwerke in der Planung berücksichtigt, sondern alle Bauwerke des Abschnitts. Die NLStBV beabsichtigt daher einen Um- und Ausbau mit einem Austausch sämtlicher Bauwerke in diesem Abschnitt.
Die Planungen für einen Austausch der Bauwerke im Zuge des Westschnellwegs sind seitens der NLStBV eingeleitet. Hierbei wird der Bereich um die Leinebrücke und dem Unterführungsbauwerk Limmer Straße prioritär betrachtet, da die Leinebrücke eine vorläufige reduzierte Restnutzungsdauer aufweist und beide Bauwerke planerisch in unmittelbarer Relation zueinander stehen. Mittelfristig sind daher baubedingte verkehrliche Einschränkungen nicht auszuschließen.


TOP 7.1.3.
Reparaturarbeiten Kötnerholzweg
(Drucks. Nr. 15-0484/2018)

Ende 2013 wurden die Umgestaltung des Kötnerholzweg, nach mehr als einjähriger
Bautätigkeit, abgeschlossen. Im Zuge der Neuordnung des Straßenraums wurden die
Einmündungsbereiche zu den Stichstraßen aufgepflastert.
Diese Pflasterung begann sich bereits wenig später stellenweise zu lockern, sodass schon nach
wenigen Monaten Steine großflächig gegen einander verschoben und einzelne Steine brachen.
Erste Ausbesserungsarbeiten mit Asphalt wurden daher, zum Beispiel im Bereich des
Schmuckplatzes, schon 2016 vorgenommen.
Mitte Februar diesen Jahres wurden die Einmündungsbereiche für einige Tage komplett
gesperrt, die schadhafte Pflasterung mit Baggern und Radladern entfernt und anschließend
komplett neu gepflastert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es normal, dass bereits nach wenigen Jahren Pflasterungen dieser Art solche Schäden
aufweisen und wie sind die Schäden entstanden?
2. Wie teuer waren die Ausbesserungsmaßnahmen und ist mit weiteren Folgekosten zu rechnen?


3. Muss die Stadt für den Schaden aufkommen oder können ggf. Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden?


Wird schriftlich beantwortet

Zu 1.:
Es ist nicht normal, dass nach wenigen Jahren solche Schäden auftreten. Bei Pflasterarbeiten sind einige grundlegende Regeln zu beachten, damit eine Dauerhaftigkeit gewährleistet werden kann. Im konkreten Fall waren die durch die Baufirma eingebauten Fugen- und Bettungsmaterialien nicht für den Einsatzzweck geeignet und maßgeblich schadensverursachend, sodass noch nach relativ kurzer Zeit ein Schadensbild eingestellt hat, das behoben werden musste.

Zu 2. und 3.:
Der Landeshauptstadt Hannover entstehen bei der Schadensbehebung keine Kosten. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um die Beseitigung eines Gewährleistungsmangels durch die Baufirma.
Um eine weitere Verbesserung des Aufbaus zu erzielen, wird bei dieser Gelegenheit das vorhandene Pflaster d = 8 cm gegen ein dickeres Pflaster
d = 10 cm ausgetauscht. Lediglich die Materialkosten werden seitens der Stadt getragen (ca. 6.000).


TOP 7.1.4.
Schleichweg Sichelstraße
(Drucks. Nr. 15-0485/2018)

Seitdem die Wunstorfer Straße aufgrund der Brückenbauarbeiten an der Güterumgehungsbahn immer wieder für mehrere Wochen gesperrt ist, sucht sich der Verkehr neue Wege. Dabei ist zu beobachten, dass abweichend von der ausgeschilderten Umleitungsroute, viele Fahrzeuge durch die Sichelstraße und den Schleusengrund fahren, obwohl dieser Weg eigentlich für den Durchgangsverkehr gesperrt ist.
Häufig wird dabei auch von stadteinwärts fahrenden PKW, verbotswidrig von der Sichelstraße kommend nach links in den Eichenbrink eingebogen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der dieser Schleichweg bekannt und handelt es sich dabei aus Sicht der Verwaltung um ein temporäres oder um ein generelles Problem?

2. Hält die Verwaltung es für nötig den Durchgangsverkehr an dieser Stelle zu minimieren und falls ja, mit welchen Mitteln könnte dies geschehen?

3. Wie wird die unübersichtliche Abbiegesituation von der Sichelstraße in den Eichenbrink bewertet und sind von Seiten der Verwaltung konkrete Maßnahmen vorgesehen, die ein verbotswidriges Abbiegen unterbinden?


Wird schriftlich beantwortet




Zu 1.:
Ein Schleichverkehr durch die Sichelstraße ist der Verwaltung bekannt. Dabei handelt es sich nicht um eine temporäre Folge von Straßen- oder Brückenbaumaßnahmen bzw. deren Sperrungen. Gleichwohl handelt es sich unseres Wissens nach auch nicht um einen „Durchgangsverkehr“, da ein – nicht gezählter, doch als erheblich einzuschätzender – Anteil der Fahrzeugführer, die die Sichelstraße benutzen, Mitarbeiter der anliegenden Henkell AG & Co. KGaA auf dem Weg zu oder von ihrem Arbeitsplatz und also Anlieger sind.
Zählungen des Verkehrsaufkommens wurden in der Sichelstraße nicht vorgenommen.


Zu 2.:
Allgemein: Die Sichelstraße hat die Funktion einer Anliegerstraße und ist in einem baulichen Zustand, der die entsprechenden Fahrzeugmengen (bis 10 LKW/Tag, PKW unbegrenzt) aufnehmen kann. Im parallel zum Lindener Hafenbecken liegenden, mittleren Abschnitt der Sichelstraße verjüngt sich der Querschnitt auf einer Länge von ca. 120 m auf etwa 3,60 m nutzbare Fahrbahnbreite. Dies ermöglicht keinen direkten Begegnungsfall eines Pkws mit einem Pkw; dann muss eines der sich begegnenden Fahrzeuge anhalten. In dem betreffenden Abschnitt sind keine Grundstückserschließungen (Zufahrten) abzusichern. Auch aus diesem baulichen Grund wurde bereits Mitte der Neunziger Jahre zur Minimierung des Verkehrsaufkommens eine Beschilderung mit VZ 357 (Sackgasse) und VZ 250 „Anlieger frei“ realisiert, welche die Sichelstraße für die Durchfahrt verkehrsrechtlich „sperrt“.
Eine weitere Hürde für das Benutzen der Sichelstraße von Nord nach Süd könnte eine Änderung der Linksabbiegeregelung der LSA Carlo-Schmid-Allee/Zum Schleusengrund bieten.
Bisher wird auch ohne Kfz-Anforderung diese Linksabbiegephase geschaltet, sodass eine Art Gelegenheitsabbiegen gefördert wird. Im Zuge dieser DS-Beantwortung wird noch geprüft, ob zukünftig nur noch nach Schleifenbelegung im nächsten Ampelumlauf GRÜN gegeben werden kann.

Zu 3.:
Das Linksabbiegen aus der Sichelstraße in den Eichenbrink ist mit Anordnung des VZ 209-20 untersagt, da die Sichtverhältnisse nach links durch das Brückenbauwerk stark eingeschränkt sind. Die verkehrsrechtliche Beschilderung kann das vorschriftswidrige Abbiegen jedoch nicht unterbinden.
Aufgrund der bestehenden und auch weiterhin zu gewährleistenden Ein- und Ausfahrbeziehungen Eichenbrink/Sichelstraße für LKW und PKW ist das Linksausfahren ggf. nur zu verhindern, wenn der Einmündungsbereich in Gänze baulich umfassend verändert würde.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Verkehrsmengenzahl für den Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0490/2018)

Zur Bewertung einzelner Verkehrssituationen z.B. Einrichtung eines Fußgängerüberweges bzw. einer Tempo-30- Zone wird auf die Verkehrsmenge auf der entsprechenden Straße benötigt, um nicht rechtlich unzulässige Maßnahmen zu beantragen. Vom Landesamt für Straßenbau gibt es überörtliche Verkehrsmengenkarten. Solche wären auch für den Bereich eines Stadtbezirkes sinnvoll.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es solche Verkehrsmengenkarten auch für die LHH unterteilt nach Stadtbezirken?

2. Wenn ja, auf welchem Stand sind diese Karten und sind sie für den Stadtbezirk erhältlich?

3. Wenn nein, welches Verfahren wendet die Verwaltung der LHH an, wenn solche Zahlen für
eine Maßnahme benötigt werden?


Wird schriftlich beantwortet


Zu 1.:
Die Landeshauptstadt Hannover unterhält eine sog. Verkehrszähldatenbank, in der eine Vielzahl der in den letzten Jahren in Hannover durchgeführten Zählungen archiviert sind. Unter Zuhilfenahme des von der Landeshauptstadt Hannover betriebenen Verkehrsmodells werden in unregelmäßigen zeitlichen Abständen Verkehrsmengenkarten für die gesamte Stadt abgeleitet. Diese Karten enthalten überwiegend die großen Hauptverkehrsstraßen und das Vorbehaltsnetz der Landeshauptstadt Hannover. Verkehrszahlen aus Tempo-30-Zonen sind nur in geringerem Umfang enthalten.

Zu 2.:
Die letzte Verkehrsmengenkarte wurde 2011 generiert. Nur für die Lärmkartierung 2017 wurde diese Datenbasis in wenigen Bereichen leicht angepasst. Die Bereitstellung einer neuen Verkehrsmengenkarte ist für das Jahr 2018 geplant aber noch nicht fest terminiert.
Die Verkehrsmengenkarte 2011 kann als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden.

Zu 3.:
Wenn für einzelne Straßen noch keine Verkehrszahlen vorliegen, wird üblicherweise eine Verkehrszählung durchgeführt. Dies kann je nach Anforderung auf unterschiedliche Weise geschehen. Die einfachste und kostengünstigste ist die Querschnittserfassung des KFZ-Verkehrs per Seitenradargerät, das beide Fahrtrichtungen und die Geschwindigkeit aufzeichnen kann. Wenn es um Knotenpunkte mit Abbiegeströmen sowie um Rad- oder Fußverkehr geht, muss mit Personal von Hand oder per Videotechnik gezählt werden. Meist werden entsprechende Fachbüros mit den Zählungen beauftragt.


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 7.3.1.
Freies WLAN im Freizeitheim Linden
(Drucks. Nr. 15-0486/2018)

Im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage vom 22. März 2017 hinsichtlich Offenem WLAN im Freizeitheim Linden1 führte die Verwaltung u.a. wie folgt aus:

„Die Begehung, Vorplanung und Kostenermittlung für WLAN erfolgt parallel auch in anderen Stadtteilkultureinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover. Nach Vorlage der Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen der Umfang und die Reihenfolge der Realisierung festgelegt. Dies ist für das II. Quartal 2017 vorgesehen.“

Nach wie vor ist von WLAN, gar von freiem, im Freizeitheim Linden nichts zu merken.

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0643-2017F1

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Ergebnisse hat die Reihenfolgeermittlung hinsichtlich der Realisierung für WLAN im Freizeitheim Linden erbracht?

2. Wird es sich bei dem einzurichtenden WLAN um ein freies handeln, also ohne Notwendigkeit der Anmeldung, oder ist trotz gesetzlich festgelegter Haftungsfreistellung für gewerbliche Anbieter von WLAN eine Anmeldung vorgesehen?

3. In ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 haben CDU, CSU und SPD die Förderung von Freifunk-Initiativen für den Fall der Regierungsbildung beschlossen. Wörtlich steht dort in den Zeilen 1704 bis 1709 u.a.: „...durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung.”

Ist die Verwaltung unter dieser Voraussetzung bereit, die Versorgung des Freizeitheims Linden durch Freifunk Hannover doch noch durchführen zu lassen?


Wird schriftlich beantwortet


Ein W-LAN für das Freizeitheim Linden befindet sich grundsätzlich derzeit in der Realisierung. Allerdings haben sich dort – wie aktuell leider in vielen städtischen Gebäuden – Probleme mit Schadstoffen in der Bausubstanz herausgestellt, weshalb ein Großteil der Verkabelung nunmehr im Außengelände erfolgen muss. Dies ist witterungsbedingt zurzeit nicht möglich.
Geplant ist eine Inbetriebnahme des W-LANs Anfang Mai 2018. Das Freizeitheim wurde darüber informiert.

Das öffentliche W-LAN aus dem Angebotsportfolio des Bereiches Informations- und Kommunikationssysteme (realisiert über den lokalen Telekommunikationsdienstleister HTP) ist grundsätzlich anmeldefrei; lediglich die Nutzungsbedingungen müssen bei der Einwahl ins W-LAN auf einer vorgeschalteten Seite akzeptiert werden.

Der Bereich Informations- und Kommunikationssysteme arbeitet aus betriebssicherheits- und Servicequalitätsgründen auch weiterhin grundsätzlich nicht mit Freifunkinitiativen zusammen. Einzelfalllösungen, die auf Eigeninitiative von einzelnen Fachbereichen oder Bereichen der Stadtverwaltung zustande gekommen sind, werden jedoch geduldet.


TOP 7.3.2.
Insektenfreundliche Flutlichtanlagen
(Drucks. Nr. 15-0487/2018)

Mit Drs. 0129/20171 teilte die Verwaltung ihre Entscheidung zu meinen (Änderungs-)Antrag 2601/20162 für insektenfreundliche Leuchtmittel bei der Flutlichtlichtanlage für den SC Elite e.V. mit. Darin wurde ausgeführt, dass bis zum Nutzungsende an der Verwendung der bisherigen Quecksilberdampflampen festgehalten wird. Danach bestehe die Auflage, diese gegen insektenfreundliche Leuchtmittel auszutauschen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wann ist mit einem entsprechenden Leuchtmittelaustausch beim SC Elite e.V. zu rechnen?

2. Um wieviel höher (in Kilowattstunden) ist der Energiebedarf der im Einsatz befindlichen Quecksilberdampflampen im Vergleich zu insektenfreundlichen LED-Lampen seit der Beschlussfassung über Drs. 2601/2016 bis zum vorgesehenen Austausch?

3. Achtet die Verwaltung seit der Beschlussfassung zu Drs. 2601/2016 auf die vorwiegende Verbauung insektenfreundlicher Leuchtmittel bei Flutlichtanlagen und generell bei Lichtkonstruktionen und wenn Nein, warum nicht?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0129-2017
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2601-2016


Wird schriftlich beantwortet

1.:
In dem Bewilligungsbescheid vom 08.02.2017 wurde dem begünstigten Verein vom Fachbereich Sport und Bäder die Auflage erteilt, die Leuchtmittel nach deren Nutzungsende – spätestens jedoch bis zum 30.09.2022 – durch insektenfreundliche Leuchtmittel (mit einem geringen Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum) und Gehäuse (Schutzart IP 54, spritzwassergeschützt, Oberflächentemperatur darf 60°C nicht übersteigen) zu ersetzen.
Da die Leuchtmittel zur Zeit noch funktionieren und das Nutzungsende nicht bekannt ist, kann der Austauschzeitpunkt heute noch nicht detailliert benannt werden.

2.:
Die Benennung oder Berechnung einer Differenz des Energiebedarfs zwischen der vorhandenen Beleuchtung und einer nachfolgenden insektenfreundlichen Beleuchtung ist nicht möglich, da weder der vorhandene Energieverbrauch der installierten Quecksilberdampflampen mangels eines gesonderten Stromzählers für die Beleuchtungsanlage noch die Nutzungsstunden für eine Berechnung dokumentiert sind. Darüber hinaus ist keine detaillierte Zukunftsprognose über die nach der Restnutzungsdauer neu zu installierenden Leuchtmittel möglich, da die Anzahl der neuen Leuchtmittel und deren Leuchtstärke (kann zwischen 250 W und 2.000 W variieren) sowie der genaue Austauschzeitpunkt heute noch nicht bekannt sind.
Durchschnittlich kann bei einem Ersatz von Quecksilberdampflampen durch LED-Lampen bei gleichbleibender Leuchtstärke und Spielfeldausleuchtung mit einem reduzierten Stromverbrauch von bis zu 40% kalkuliert werden.

3.:
Die Verwaltung hat für ihre Neubau- und Fördermaßnahmen von Spielfeld Beleuchtungsanlagen im Außenbereich von Sportanlagen den Standard, nur insektenfreundliche Beleuchtung auf Grundlage des NABU Hinweisblattes „Naturverträgliche Stadtbeleuchtung“ (Anlage) zu verwenden. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Leuchtmittel mit einem geringen Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum und die Gehäuse die Schutzart IP 54 aufweisen, spritzwassergeschützt sind und die Oberflächentemperatur 60°C nicht übersteigt.


TOP 7.3.3.
Gehölzverlust und Schnittmaßnahmen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0488/2018)

Am 23. Januar 2018 erhielten die Mitglieder des Stadtbezirksrats 10 eine Auflistung der durch die Pflegebezirke für den Stadtbezirk Linden-Limmer gemeldeten Gehölzschnittmaßnahmen im Winter 2017/2018.

In der Auflistung wird im Feld „Standort“ zwischen „Kein Ersatz“ und „0“ unter-
schieden.

Weiterhin geht aus der Darstellung hervor, dass durch Sturmschäden gefallene sowie abgestorbene Bäume nicht generell ersetzt werden. Dies bedeutet im Extremfall einen ersatzlosen Verlust von 12 bis 16 Bäumen mit einem Stammumfang von teils mehr als drei Metern.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Worin besteht der Unterschied im Feld „Standort“ zwischen „Kein Ersatz“ und „0“ in der Übersicht?

2. Warum werden durch Sturmschaden gefallene und abgestorbene Bäume nicht generell ersetzt?

3. Bezieht sich die Nichtvornahme einer Ersatzpflanzung nur auf den vorherigen Standort oder wird dann generell keine Ersatzpflanzung vorgenommen, weder an einem anderen Ort im Stadtbezirk noch insgesamt in der Landeshauptstadt Hannover?


Wird schriftlich beantwortet


Zu 1.:
Der Eintrag „kein Ersatz“ heißt, dass entschieden wurde, dass an diesem Baumstandort nicht nachgepflanzt wird, z.B. weil es aufgrund von Leitungen oder Abständen zu Gebäuden oder anderen Bäumen in der Nachbarschaft eine Nachpflanzung nicht sinnvoll ist. Der Eintrag „0“ bedeutet, dass für diesen Standort bis zum Erstellen der Fäll-Liste keine Aussage getroffen werden konnte.

Zu 2. Und 3.:
Grundsätzlich werden alle entnommenen Bäume, auch Sturmschäden ersetzt. Nicht immer ist der Ersatz aber an gleicher Stelle möglich oder sinnvoll aus verschiedenen Gründen, z.B. Platzmangel, ungünstiger Standort oder bei Straßenbäumen auch Leitungsnähe.
Über die Möglichkeit einer Ersatzpflanzung wird vor Ort im Einzelfall entschieden. Baumstandorte werden dabei nicht leichtfertig aufgegeben. Die Anzahl der gepflanzten Bäume im Stadtgebiet nahm bislang aber stetig zu und es werden immer neue Baumstandorte geschaffen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Anzahl der Bäume im Stadtgebiet zumindest gleichbleibt.






TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Wurden nicht gegeben


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es wurde nicht berichtet

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 22:20 Uhr.


für das Protokoll:


Rainer-Jörg Grube Funda Yildiz/ Stephan Mingers
Bezirksbürgermeister Schriftführer