Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 28.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.02.2018)
Protokoll (erschienen am 01.05.2018)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 07.03.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 28. Februar 2018,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU) 14.00 - 15.00 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) 14.00 - 15.00 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) 14.00 - 15.25 Uhr
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU) 14.00 - 15.25 Uhr
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 15.00 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Oberbürgermeister Schostok
Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Gleichstellungsbüro
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr
Frau Rostin Dezernat I
Herr Schrade Gesamtpersonalrat

Für die Niederschrift
Herr Knauer Fachbereich Personal und Organisation



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.2018 und der gemeinsamen Sondersitzung des Organisations- und Personalausschusses mit dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 29.11.2017

2. Antrag der Fraktion die FRAKTION zur Verbesserung der Grundversorgung für Wohnungs- und Obdachlose & Bürokratieabbau
(Drucks. Nr. 0333/2018)

3. Neue Kriterien der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung, bisher Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0013/2018 mit 1 Anlage)

4. Neues Rathaus, Sanierung der Südfassade
Mehrkosten infolge höheren Aufwands und zusätzlicher Leistungen
(Drucks. Nr. 0096/2018 mit 3 Anlagen)

5. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 14. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Beigeordnete Kastning informierte zur Tagesordnung, dass der Tagesordnungspunkt 3 von der Verwaltung abgesetzt wurde, da die CDU-Fraktion diesen in der Sitzung am 5.2. des Gleichstellungsausschusses in die Fraktion gezogen habe. Dieser Punkt wird in dem genannten Ausschuss am 5.3. behandelt.

TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.2018 und der gemeinsamen Sondersitzung des Organisations- und Personalausschusses mit dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 29.11.2017

29.11.2017 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
24.01.2018 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 2.
Antrag der Fraktion die FRAKTION zur Verbesserung der Grundversorgung für Wohnungs- und Obdachlose & Bürokratieabbau
(Drucks. Nr. 0333/2018)

Ratsherr Förste führte aus, dass das Thema der zunehmenden Obdachlosigkeit nun auch noch durch die große Kälte verstärkt und erneut in beiden hannoverschen Tageszeitungen thematisiert wurde. Er erläuterte, dass nach Meinung einer kirchlichen Institution die Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen unkoordiniert ablaufe. Dieses beruhe seiner Meinung nach in der Ansiedlung der zuständigen Dienststellen in unterschiedlichen Dezernaten. Daraus resultiere der Vorschlag, dass die Verwaltung prüfen solle, ob die Einrichtung einer Task Force durch Zusammenfassung zuständiger Stellen zumindest die Kommunikation verbessern könne.

Beigeordneter Machentanz unterstützte den Antrag der Fraktion die FRAKTION, sehe aber zur Lösung der Problematik das Hauptaugenmerk auf den Bau neuer Wohnungen, wofür der Bauausschuss zuständig sei.

Ratsherr Engelke fragte, ob die Verwaltung einen Sachstand zur Belegungsmöglichkeit für Obdachlose nach dem Brand in Vahrenheide geben könne.

Frau Diers antwortete, dass Herr Schalow vom Bereich Stadterneuerung und Wohnen gerade heute Morgen in der AG Unterbringung berichtet habe, dass es keine Einschränkungen mehr gebe und diese Notunterkunft wieder zur Verfügung stehe.

Ratsherr Gill merkte an, dass in nächster Zeit einige Hundert neue Unterkunftsplätze für Obdachlose entstehen werden, was aus seiner Sicht der richtige Weg sei.

Ratsherr Pohl erwiderte, dass es auch zu dem Zeitpunkt, als ausreichend Plätze in städtischen Unterkünften zur Verfügung standen, Personen gab, die es vorgezogen haben, auf der Straße zu leben. Daher sei davon auszugehen, dass diese Menschen grundsätzlich ein Problem mit der Lebensform in geschlossenen Räumen habe. Die CDU-Fraktion sehe den Antrag als reinen Prüfauftrag an die Verwaltung und werde diesen unterstützen.

Ratsfrau Langensiepen führte aus, dass der Antrag bereits intensiv im Sozialausschuss diskutiert wurde. Sie erläuterte, dass es einige Anlaufstellen gebe, die sicherlich noch ausgebaut werden können. Grundsätzlich sehe sie allerdings Hannover sozialpolitisch gut aufgestellt. Alle weiteren Rahmenbedingungen müssten im Bauausschuss diskutiert werden.

5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.
Neue Kriterien der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung, bisher Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0013/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,
die in Anlage beigefügten Vergabekriterien der „Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung“ zu beschließen.

Abgesetzt


TOP 4.
Neues Rathaus, Sanierung der Südfassade
Mehrkosten infolge höheren Aufwands und zusätzlicher Leistungen

(Drucks. Nr. 0096/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Wruck erläuterte, dass bereits in den 80er Jahren eine Teilsanierung stattgefunden habe, anscheinend mit Verfahren, die kontraproduktiv gewesen seien und die Schäden eher noch verstärkt hätten. Er fragte, ob die damals angewandten Verfahren und Materialien die Besten gewesen seien.

Herr Bär antwortete, dass das Sanierungskonzept aus den 80er Jahren Stand der damaligen Erkenntnis und Technik war. Es ist im Einzelnen damals mit dem zuständigen Konservator und den entsprechenden Landesbehörden abgestimmt worden. Mit den heutigen Erkenntnissen stelle sich natürlich die Frage, ob man damals alles richtig gemacht habe. Es sei außerdem zu hinterfragen, ob der Anfang des 20. Jahrhunderts verbaute Tuffstein überhaupt das richtige Baumaterial zur Erstellung eines solchen Gebäudes gewesen sei. Dieses Material sei zu dem damaligen Zeitpunkt günstig und in ausreichendem Umfang zu erhalten gewesen. Der Nachteil sei, dass dieses Material stark erosionsgefährdet ist.

Daher konnten Sanierungen, wie die in den 80er Jahren, nicht dazu führen, dieses Material dauerhaft zu verfestigen. Man müsse aber berücksichtigen, dass all diese Erkenntnisse erst 100 Jahre später zur Verfügung stehen. Der Schluss daraus sei, dass das Rathaus alle fünf Jahre begangen und die Fassade intensiv untersucht werde, um sicherzustellen, dass die Steine, die im Bestand blieben, keine Gefährdung darstellen. Des Weiteren gehe man davon aus, dass alle 30-40 Jahre eine größere Grundinstandsetzung notwendig sei.

Ratsherr Wruck hakte nach, dass seine Frage ausschließlich auf die Renovierung in dem Zeitraum 1980-1990 abzielte. Er fragte weiterhin, ob das Rathaus nicht ausschließlich aus Obernkirchener Sandstein erstellt wurde.

Herr Bär antwortete, dass im Rathaus mehrere Steinarten verbaut wurden, wie der genannte Tuff mit den Schmuckelementen, Obernkirchener Sandstein sowie Basaltgestein im Sockelbereich. Diese verschiedenen Steinarten weisen entsprechend unterschiedliche Erosions- bzw. Dauerhaftigkeiten auf. Die Hauptschäden wurden in dem weichen Tuffmaterial festgestellt.
Abschließend antwortete er, dass die Sanierung 1985 nach dem Stand der damaligen Technik und Wissenschaft durchgeführt wurde.
Die Erkenntnisse, dass durch Sonneneinstrahlung und Wettereinflüsse eine Bewegung im Material entstanden ist, habe man erst wesentlich später gewonnen.

Ratsherr Engelke fragte, ob, sofern die Seitengerüste stehen blieben, diese nach Absprache mit dem NDR wieder illuminiert werden sollen.

Herr Bär antwortete, dass die vorhandenen Gerüste bis April komplett abgebaut sein werden. Es soll allerdings zeitnah danach ein Gerüst an den Eckpartien aufgebaut werden. Die Sicht vom Maschteich auf das Rathaus werde zum Zeitpunkt der Oper frei sein. Dieses sei mit dem NDR abgestimmt.

TOP 5.
Bericht des Oberbürgermeisters

Sachstand Stellenbesetzung Städtischer Ordnungsdienst

Frau Diers erläuterte, dass sie nur die wesentlichen Punkte der Tischvorlage darstellen werde. Im städtischen Ordnungsdienst gebe es 49 Stellen, eine Arbeitsgruppenleitung, vier Teamleitungen sowie 44 Außendienstmitarbeiterinnen/Außendienstmitarbeiter. Daneben gebe es vier weitere Stellen für die telefonische Erreichbarkeit. Von den insgesamt 49 Stellen müssen 39 neu besetzt werden. Für die übrigen 10 Stellen konnten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern aus der ehemaligen Servicegruppe Innenstadt gewonnen werden. Aus dem Arbeitsgebiet der Parkranger (OE 67) wechselt keine Person in den städtischen Ordnungsdienst. Diese erhalten im Fachbereich andere Aufgaben. Im Vorfeld der Beschlussfassung des Rates wurde ein internes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, was keine formelle Ausschreibung darstellt, weil die Stelleneinrichtung noch nicht beschlossen war.
Dieses Interessenbekundungsverfahren richtete sich in einem ersten Schritt hauptsächlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Verwaltungsausbildung haben, um deren Verwaltungserfahrung nutzen zu können. Neben den formalen Kriterien wurden weitere persönliche Kriterien wie Eigeninitiative, ein freundliches und zugleich sicheres, korrektes Auftreten, Bürgerfreundlichkeit, Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen sowie eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit vorausgesetzt. Weiterhin werden eine ausgeprägte Kooperations-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit erwartet und letztlich werde, bedingt durch die Außendiensttätigkeit, darüber hinaus physische und psychische Belastbarkeit, ein angstfreier Umgang mit Hunden und die Fähigkeit, täglich bis zu 15 km zu Fuß gehen zu können, verlangt.
Die Forderung dieser Fähigkeiten zeige, dass die Landeshauptstadt Hannover besonders auch auf die vorhandenen sozialen Kompetenzen setze. Aus dem Interessenbekundungsverfahren und unter Berücksichtigung weiterer externer Initiativbewerbungen gingen 75 Bewerbungen hervor. Davon wurden 25 interne und 25 externe Personen auf Grundlage einer Vorauswahl der Auswahlkommission zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Bei diesen 75 Bewerbungen waren 11 von Frauen, die alle zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden.

Von den 50 eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern konnten bisher 9 Personen, davon 8 Männer und eine Frau für den städtischen Ordnungsdienst gewonnen werden. Das bedeutet, dass 19 Personen ab 1. März den Dienst aufnehmen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Hospitation bei der Servicegruppe Innenstadt das Aufgabengebiet kennenzulernen. Außerdem wurde eine externe Firma (Deutsche Gesellschaft für Personalwesen e.V.) zur Auswahl und Beurteilung der sozialen Kompetenzen hinzugezogen. Um die aktuell verbleibenden 25 Stellen zeitnah besetzen zu können, wurde im Januar 2018 parallel ein internes und ein externes Ausschreibungsverfahren initiiert. Um eine größere Auswahl zu haben, konnte inzwischen eine Erweiterung der Eingruppierungsvoraussetzungen erreicht werden, dass neben den vorher genannten Verwaltungsausbildungen nun auch Personen angesprochen werden können, die über eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung verfügen.
Vorrangig sollten dass Ausbildungen sein, die eine Nähe zur Tätigkeit haben, wie zum Beispiel Ausbildungen in einem Sicherheitsdienst. Auf diese Ausschreibung haben sich insgesamt 160 Personen beworben (131 Männer und 29 Frauen). Aktuell läuft die Sichtung der Bewerbungsunterlagen durch die Fachbereiche Öffentliche Ordnung und Personal und Organisation. Die Auswahlgespräche haben am 27.2.2018 begonnen.

Frau Diers ist der festen Überzeugung, dass aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen die 25 Stellen besetzt werden können.
Allerdings sei zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Bewerbungen nicht immer adäquat ist zu der Anzahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber.
Daneben läuft aktuell das Auswahlverfahren für die 4 Teamleitungsstellen. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist am 9.2.2018 liegen 11 Bewerbungen vor (10 Männer und 1 Frau). Fünf Bewerber erfüllen nicht die erforderlichen formellen Voraussetzungen, sodass 6 Bewerberinnen/Bewerber für die Auswahlgespräche eingeladen werden konnten.
Abgeschlossen ist bereits das Auswahlverfahren für die Arbeitsgruppenleitung. Dieses konnte vorgezogen werden, damit die zukünftige Führungskraft zumindest zeitweise an den Auswahlgesprächen beteiligt sein kann. Der ausgewählte Mitarbeiter hat seinen Dienst am 15.2.2018 begonnen.
Er stammt aus dem eigenen Fachbereich, hat lange in der Ausländerstelle gearbeitet und Führungserfahrung.

Ratsherr Engelke hatte folgende Fragen:
1. Was ist die Laufbahngruppe 1?
2. Wo werden die 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwerpunktmäßig ab 1.3. eingesetzt?
3. Wie werden die Arbeitsplätze der internen Bewerberinnen und Bewerber besetzt bzw. bzw. ausgeglichen?
4. Erfolgt die Einkleidung bzw. Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Hannover?

Frau Diers antwortete zur ersten Frage, dass die Laufbahngruppe 1 die beamtenrechtliche Bewertung vergleichbar einer Ausbildung/Fachausbildung der Tarifbeschäftigten sei. Der Einsatz der derzeit 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obliegt dem Fachbereich Öffentliche Ordnung. Sie vermute, dass sie zum Beginn in der Innenstadt eingesetzt würden. Man werde wahrscheinlich auch versuchen, andere Stadtteile je nach Problemlage zumindest teilweise abzudecken. Sie werde diese Frage im Vorfeld bis zur morgigen Sitzung des Stadtbezirksrats Mitte klären und dort beantworten. Die nun durch den Wechsel entstandenen unbesetzten Stellen werde man durch entsprechende Ausschreibung neu besetzen. Die Kosten für die Einkleidung bzw. die Berufskleidung übernimmt die Landeshauptstadt Hannover.

Ratsherr Pohl fragte, ob die Stellen der Parkranger im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün trotzdem wegfallen, obwohl sich niemand aus diesem Aufgabengebiet beworben habe.

Frau Diers antwortete zur ersten Frage, dass es bei dem Wegfall der Stellen bleibe. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde freigestellt, der Aufgabe in den städtischen Ordnungsdienst zu folgen oder im Fachbereich mit anderen Aufgaben zu verbleiben. Die Parkranger hatten neben der Aufgabe Ordnungswidrigkeiten auf den Grünflächen zu kontrollieren auch die Aufgabe der Sichtkontrolle für Verkehrssicherheit durchzuführen. Dieses zweite Aufgabengebiet erledigen die verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich 67. Die Aufgabe der Verkehrssicherheit bleibt weiter bestehen und wird sich zukünftig noch erweitern.
Die Drucksache zur Arbeitsgruppenleitung sei nicht im Ausschuss gewesen, weil sie unter die Wertgrenze der Zuständigkeit des Ausschusses fällt.

Beigeordneter Hauptstein erläuterte, dass beschlossen wurde, die Stellen paritätisch zu besetzen. Aufgrund der Darstellung sei diese Vorgabe in der Praxis wohl nicht einzuhalten. Er fragte, inwieweit dieses in der Praxis noch eine Rolle spiele.

Frau Diers antwortete, dass man anhand der Zahlen sehen könne, dass es aufgrund der Bewerbungszahlen nicht möglich sei, die Stellen paritätisch zu besetzen. Der Sinn einer paritätischen Besetzung liege darin, die Bevölkerung zu repräsentieren und beide Sichtweisen zu berücksichtigen. Denn es gebe unterschiedliche Sichtweisen bei Männern und Frauen hinsichtlich des Sicherheitsempfindens. Man werde jetzt mehr darauf setzen, sofern noch nicht vorhanden, die Männer die weibliche Sichtweise auf diese Thematik mitdenken zu lassen. Dieses werde man ggf. durch entsprechende Qualifizierungen vermitteln.

Ratsherr Wruck fragte, ob es seitens der Bewerberinnen und Bewerber Wünsche bezüglich der Ausstattung gegeben habe, die man berücksichtigen könnte.

Frau Diers antwortete, dass man nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet sei, sogenannte Gefährdungsbeurteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen. Diese Gespräche werde man nach der Einstellung führen. Ob diese Gespräche bereits mit den 19 vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt werden oder nach Abschluss aller Besetzungsverfahren mit der Gesamtheit vom Fachbereich 32 durchgeführt werden, kann sie nicht beantworten. Aber genau in diesen Gesprächen werde die Frage der Ausstattung eine entsprechende Rolle spielen.

Ratsherr Engelke fragte, ob die Bewerberinnen und Bewerber wissen, dass es ggf. eine Ausweitung der Arbeitszeiten in die Nacht und an den Wochenenden geben könne.

Frau Diers antwortete, dass den Bewerberinnen und Bewerbern der flexible Einsatz bekannt sei.


Für die Niederschrift




(Schostok) (Knauer)
Oberbürgermeister