Sitzung Jugendhilfeausschuss am 26.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 16.02.2018)
Protokoll (erschienen am 12.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02 JHA - Datum 15.03.2018

PROTOKOLL

13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 26. Februar 2018,
Rathaus, Hodlersaal
Beginn 15.07 Uhr
Ende 17:51 Uhr


A Stimmberechtigte Mitglieder
Beigeordneter Hauptstein - AfD-Fraktion
als Vorsitzende
(Ratsherr Bindert) - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Bingemer) - FDP-Fraktion
(Herr Boes) - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Diakonisches Werk Hannover gGmbH
(Ratsherr Borstelmann) - CDU-Fraktion
Ratsfrau Dr. Carl - SPD-Fraktion
Ratsherr Döring - FDP-Fraktion
Herr Duckstein bis 17:30 Uhr - Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V., VCP Bezirk Hannover e.V.
Ratsherr Finck - SPD-Fraktion
(Ratsfrau Gamoori) - SPD-Fraktion
Ratsherr Gast - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Gill) - SPD-Fraktion
(Herr Gohrbandt) - Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V., Jugendferienwerk Hannover e.V.
(Ratsfrau Jeschke) - CDU-Fraktion
Frau Karch - Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e.V., Jugendverband der Ev. Freikirchen
(Ratsherr Karger) - AfD-Fraktion
Ratsherr Klapproth - CDU-Fraktion
Ratsfrau Klebe-Politze - SPD-Fraktion
Herr Klingeberg-Behr ab 17:30 Uhr - Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V., Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken
(Herr Müller-Brandes) - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Diakonisches Werk Hannover gGmbH
(Frau Pietsch) - Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e.V., Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken
Ratsherr Pohl - CDU-Fraktion
Herr Riechel-Rabe bis 16:00 Uhr - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, DRK Region Hannover e.V.
(Herr Steimann) - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Der Paritätische Hannover (GGPS)
Herr Teuber - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
Frau Wermke - Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e.V., DLRG Jugend Hannover Stadt
Frau Wilke - Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Caritasverband Hannover e.V.
Ratsherr Wolf als Gast - DIE LINKE. und Piraten
(Beigeordnete Zaman) - SPD-Fraktion
Ratsherr Zingler - DIE LINKE. und Piraten
B Grundmandat
(Ratsherr Böning) - Die Hannoveraner
Ratsherr Förste - Die Fraktion

C Beratende Mitglieder
(Herr Bergen) - Vertreter der evangelischen Kirche
Frau Bloch - Vertreterin der katholischen Kirche
Frau Broßat-Warschun - Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie
Herr Brünink - Vertreter Kita-Stadtelternrat Hannover
Frau David bis 17:07 Uhr - Beratungsstelle Violetta - Verein gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen e. V.
(Herr Jantz) - Beratungsstelle mannigfaltig e.V.
(Frau Panafidina) - Vertreterin der Jüdische Gemeinde Hannover K.d.ö.R.
Herr Rohde - Stadtjugendpfleger
Frau Schnieder - Vertreterin der Kinderladen-Initiative Hannover e.V.
(Frau Schürmann) - Sozialarbeiterin
(Frau Wessels) - Richterin
(Herr Widera) - Vertreter der Humanistischer Verband Niedersachsen K.d.ö.R.
(Frau Wittenberg) - Lehrerin

D Presse
Herr Krasselt - Neue Presse
Frau Rinas - Hannoversche Allgemeine Zeitung

E Verwaltung
Herr Dr. Behrendt - Fachbereich Soziales, Bereich Migration und Integration
Herr Cordes - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Frau Cünedioglu - Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernat
Frau Frerking - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Frau Fritz - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Stadtrat Härke - Kulturdezernent
Frau Hammann - Sozial- und Sportdezernat, Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Frau Klinschpahn-Beil - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kindertagesstätten
Frau Dr. Mardorf - Sozial- und Sportdezernat, Koordinationsstelle Sozialplanung
Herr Maschke - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Heimverbund
Frau Teschner - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Koordination Jugendhilfeplanung
Frau Wilke-Peters - Fachbereich Jugend und Familie, Örtlicher Personalrat
Frau Wrede-Zinn - Fachbereich Recht, Bereich Justiziariat

Herr Tietz für das Protokoll - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.01.2018

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2837/2017)

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2837/2017 N1)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2837/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 0166/2018)

5. Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 3166/2017)

5.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 3166/2017: Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

6. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Perspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 0334/2018)

7. Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

8. "Hannovers Stadtteile - Soziale Vielfalt, Dynamik und Wandel"
(Informationsdrucks. Nr. 0258/2018 mit 1 Anlage) - bereits übersandt

9. Einrichtung einer Krippengruppe "Little Giants" in der Stöckener Str. 129 in Trägerschaft der "Kleinen Riesen Nord gGmbH"
(Drucks. Nr. 0006/2018)

10. Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 0007/2018)

11. Inbetriebnahme der Vorläufereinrichtung Familienzentrum Beckstraße und Umstrukturierung des Familienzentrums Canarisweg
(Drucks. Nr. 0201/2018)

12. Gewährung einer Sonderfinanzierung Einrichtung „Große Haie“, Hildesheimer Straße 54, 30169 Hannover des Trägers Krabbe-l-ino e. V. für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017
(Drucks. Nr. 0314/2018)

13. Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)
(Drucks. Nr. 2816/2017 mit 4 Anlagen) - bereits übersandt

13.1. Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)
(Drucks. Nr. 0113/2018)

13.2. Änderungsantrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)
(Drucks. Nr. 0360/2018)

14. Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)

15. Bericht der Dezernentin


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem wies Beigeordneter Hauptstein auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen hin (§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i. V. m. § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover).

Herr Duckstein bat um Vertagung des Tagesordnungspunktes 5. „Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses“ (Drucks. Nr. 3166/2017).

Herr Teuber und Herr Duckstein baten um Ergänzung der Diskussionsbeiträge zum Mitwirkungsverbot im Protokoll über die 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.01.2018 zu Tagesordnungspunkt 15.
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte einstimmig die Tagesordnung in der vom Beigeordneten Hauptstein vorgetragenen geänderten Fassung.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen -



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.01.2018

- vertagt -



TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2837/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 0166/2018)

Ratsherr Pohl berichtete, dass der Änderungsantrag der CDU weiterhin bestehen bleibe, da man im Rahmen der neu gebildeten Bildungsregion die bisherigen Lösungsansätze evaluieren wolle. Beabsichtigt sei, daraus Handlungsansätze abzuleiten sowie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen finanzielle Auswirkungen abschätzen zu können.

Dem Antrag der CDU-Fraktion, so Ratsherr Wolf, könne wegen seines unverbindlichen Inhaltes nicht zugestimmt werden.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 3 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen die Beschlussempfehlung, folgenden Antrag abzulehnen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. eine Übersicht zu erstellen, aus der hervorgeht, in welchen Schulen die Landeshauptstadt Hannover bereits mit Angeboten, Projekten und Kooperationen unterstützend tätig ist, wie hoch die finanziellen Aufwendungen sind und zu welchen Verbesserungen diese geführt haben.

2. Im Rahmen der Bildungsregion Hannover sollen gemeinsam mit den Schulen und dem Land Ziele und dazugehörige Lösungsansätze sowie Maßnahmen für die Bearbeitung der über die Aufgabe als Schulträger hinausgehenden Themen, wie beispielsweise der Ausbau des Einsatzes multiprofessioneller Teams und der Schulsozialarbeit sowie der Verstärkung der Sprachförderung, entwickelt werden.



TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2837/2017 N1)

Ratsherr Finck rezitierte den Inhalt der Drucksache bezüglich der Bekämpfung von Kinder- und Chancenarmut. Man wolle zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Schulen in ihrem Bildungsauftrag stärken.

Ratsherr Wolf verdeutlichte, dass mit dem beantragten, durch die Verwaltung zu entwickelnden Standardverfahren Grundsätzliches erreicht werden könne. Man wolle individuelle Beantragungsverfahren sowie dadurch entstehende hohe Bürokratie und entstehenden finanziellen Aufwand vermeiden. Das zu entwickelnde Standardverfahren solle bis Ende März 2018 vorliegen.
Ratsherr Döring konkretisierte, weswegen der Antrag zu Tagesordnungspunkt 4. so ausführlich sei. Man wolle gemeinsame Ziele zwischen Schule und Stadt schaffen, die auch als Orientierung für Verwaltung, Schulen und Eltern dienen könnten.

Herr Teuber bat, die Drucksache um die Darstellung der Finanzierungsträger (Land und Region) sowie um die Darstellung der Maßnahmen freier Träger, die ebenso an Schulen angeboten würden, zu ergänzen.

Ratsherr Klapproth griff den Beitrag von Herrn Teuber auf und gab zu bedenken, dass es sich bei der Drucksache um einen abschließenden Maßnahmenkatalog handele und damit zu konkret sei. Man müsse verdeutlichen, dass die zu entwickelnden Verfahren nicht abschließend sein dürften, um alle bestehenden Möglichkeiten zu umfassen.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eine Übersicht zu erstellen, aus der hervorgeht, in welchen schulischen Bereichen die Landeshauptstadt Hannover bereits mit Angeboten, Projekten und Kooperationen unterstützend tätig ist und wie hoch die finanziellen Aufwendungen sind,

2. darauf aufbauend ein Rahmenkonzept und Antragsverfahren zu entwickeln, das antragsberechtigte Schulen identifiziert, deren Schülerschaft, ein überwiegend niedriges Kompetenzniveau in der deutschen Sprache, einen überproportional hohen Anteil an sonderpädagogischem und grundsätzlichem Förderbedarf, einen überdurchschnittlich hohen Anteil an einkommensschwachen Familien, einen nennenswerten Anteil an Schülerinnen und Schülern, die schulfernes, bzw. schulverweigerndes Verhalten zeigen, vor höheren Herausforderungen stehen, als andere Schulen, aufweist, das eine Vereinbarung beinhaltet, wie und welche gemeinsam von Schule und Stadt definierten Ziele erreicht werden sollen und wie die Erreichung der vereinbarten Ziele kurz-, mittel- und langfristig überprüft werden kann,

3. das Konzept sowie eine Übersicht über den daraus abzuleitenden Ressourceneinsatz bis spätestens Ende März 2018 vorzulegen.

Ziel ist, den besonderen Herausforderungen, denen einige Schulen gegenüberstehen, mit adäquaten Unterstützungsmaßnehmen zu begegnen. Dadurch sollen Bildungsungerechtigkeiten so weit wie möglich beseitigt und die betreffenden Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulbildungsabschluss erreichen zu können.

Außerdem sollen im Rahmen der Bildungsregion Hannover gemeinsam mit den Schulen und dem Land Ziele, Lösungsansätze und Maßnahmen für die Bearbeitung der über die Aufgabe als Schulträger hinausgehenden Themen, wie beispielsweise der Ausbau des Einsatzes multiprofessioneller Teams und der Schulsozialarbeit sowie der Verstärkung der Sprachförderung, entwickelt werden.

In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss



TOP 5.
Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 3166/2017)

- von den VertreterInnen des Stadtjugendring Hannover e.V. zur Beratung vertagt -



TOP 5.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 3166/2017: Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

- von den VertreterInnen des Stadtjugendring Hannover e.V. zur Beratung vertagt -



TOP 6.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Perspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 0334/2018)

Ratsherr Gast ergänzte den von Rastherrn Finck vorgetragenen Inhalt der Drucksache. Man wolle den Prozess der Kinder- und Jugendarbeit voranbringen, sich mit anderen Städten vergleichen und neue Impulse für die bereits gute Arbeit des Fachbereichs Jugend und Familie bekommen. Man strebe an, neue Möglichkeiten der Weiterentwicklungen zu finden.

Ratsherr Pohl bat um eine Einschätzung über die Höhe der entstehenden Kosten und ob die Verwaltung es für personell leistbar halte, das Vorhaben bis zur Sommerpause umzusetzen.

Herr Duckstein konkretisierte, dass die Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit kein neues Konzept sei, sondern dass durch die Facharbeitsgruppen, Workshops sowie Koordinierungsrunden bereits wesentliche und gute Erfahrungen erarbeitet worden seien, die man einbringen könne. Man solle es nicht als Neuanfang, sondern als Zwischenstopp sehen.

Auch Frau Schnieder ergänzte, dass sie den Antrag als inhaltliche Weiterführung sehe und gab den Hinweis, dass durch das CTC-Verfahren die Gefahr bestehe, Stadtteile durch das Ergebnis dieses Analyseinstrumentes ungewollt zu stigmatisieren. Auch bediene eine solche Risikoanalyse eher sicherheitspolitische und nicht sozialpolitische Aspekte. Das alles berge die Gefahr, lebensweltorientierter Kinder- und Jugendarbeit entgegenzuwirken. Eventuell könne man zudem vom CTC-Modellprojekt am Standort Hannover bereits aktuelle und wirksame Erkenntnisse erhalten.

Beigeordneter Hauptstein regte an, dass die Verwaltung darüber in einer der nächsten Sitzungen berichten könne.

Ratsherr Finck stimmte Herrn Duckstein zu, dass man mit den genannten Gruppen partizipieren wolle. Zudem ergänzte er, dass das CTC-Verfahren ein sozialräumliches Instrument sei. Unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse dieses Verfahrens solle detaillierter zum nächsten Fachtag diskutiert werden.

Auf die vorherige Frage von Ratsherrn Pohl antwortete Frau Broßat-Warschun, dass aktuell keine konkreten Kosten beziffert werden könnten. Die Verwaltung werde sich bemühen, bis zur Sommerpause das Vorhaben durchzuführen und werde andernfalls rechtzeitig Rückmeldung geben.

Bezogen auf den Inhalt der Drucksache bat Ratsherr Klapproth um Klärung, wie viele und welche externe Expertinnen und Experten in das Verfahren einbezogen würden, da das Einfluss auf die Kosten habe.

Man vertraue, so Ratsherr Finck, auf die bisherigen Erfahrungen der Verwaltung, in welchem Umfang man externe Expertinnen und Experten einladen werde und mit welchem angemessenen Kostenumfang man arbeiten könne.

Stadtrat Härke bestätigte, dass die Verwaltung bei der Umsetzung des Auftrages den Kostenrahmen und die Anzahl externer Expertinnen und Experten sowie den gewünschten Termin vor der Sommerpause berücksichtigen werde.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Fachtag zum Thema „Perspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Wo stehen wir heute - wo wollen wir hin?“ aus vorhandenen Mitteln zu finanzieren. Dabei sollen die Erkenntnisse aus dem Neuorganisationsprozess der Kinder- und Jugendarbeit, der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, aktuelle Forschungsergebnisse zur offenen Kinder- und Jugendarbeit, erfolgreiche Beispiele anderer bundesdeutscher Großstädte sowie andere erprobte Instrumente wie beispielsweise CTC dargestellt werden.
Ziel ist es, Perspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit in Hannover zu entwickeln.
Der Fachtag richtet sich daher an die Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Bildungsexpertinnen und -experten, Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter des öffentlichen und der freien Träger als auch an weiter bisher eingebundenen AkteurInnen und MultiplikatorInnen der Kinder- und Jugendarbeit. Die Fachtagung/der Fachtag soll spätestens vor der Sommerpause 2018 mit externen ExpertInnen durchgeführt werden und wesentliche Erkenntnisse liefern, die durch eine zweckmäßige Dokumentation zu sichern sind.

In den Verwaltungsausschuss



TOP 7.
Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Rechte des Gremiums "Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen"
(Drucks. Nr. 0342/2018)

Ratsherr Pohl verdeutlichte den Antrag der CDU-Fraktion.

Ratsherr Döring gab zu bedenken, dass man den Runden Tisch für Menschen mit Behinderung nicht mit dem Seniorenbeirat vergleichen könne, da es sich um unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Rechten handele. So gebe es ein aufwendiges Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre, um eine Delegiertenversammlung zu wählen, die wiederum den Beirat wähle, der anschließend seine Beiratsmitglieder für die Zusammenarbeit in die Fachausschüsse entsende. Wenn man sich gleiche Rechte wünsche, müssten ähnliche demokratische Beteiligungsverfahren auch für die anderen Bevölkerungsschichten und Interessenvertreter konzipiert werden. Für Menschen mit Behinderung beständen bereits Wege der Mitwirkung in unterschiedlicher Form an den Fachausschüssen.
Ratsherr Klapproth stellte klar, dass der im Antrag genannte Personenkreis in den Ausschüssen implementiert sein solle, um eine Mitwirkung als Sachverständige bzw. um die direkte Übermittlung eigener Erfahrungen zu ermöglichen.

Auf die Frage von Ratsherrn Finck, ob dem Antrag eine Anfrage der am Runden Tisch beteiligten Personen vorausgegangen sei, antwortete Ratsherr Klapproth, dass es keinen spezifischen Anlass für den Antrag gegeben habe. Eine weitergehende Beteiligung stelle eine Bereicherung für die Fachausschüsse dar.

Ratsherr Döring konkretisierte seinen vorherigen Beitrag. Der Seniorenbeirat habe durch demokratische Wahlen, Satzungen und Verordnungen das Recht zur Mitwirkung in den Fachausschüssen zugesprochen bekommen. Der Runde Tisch sei aus einer anderen Rechtsstellung entstanden. Beides könne man nicht vergleichen. Es müsse gut überlegt werden, ob man mit erheblichem Aufwand die Mitglieder des Runden Tisches durch die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Hannover wählen lassen möchte, um gleiche Rechte herzustellen.

Ratsherr Zingler befürwortete grundsätzlich den Zweck des Antrages, gab aber zu bedenken, dass die Kritik an dem Antrag berechtigt sei. Ratsherr Zingler fragte zudem, ob der Antrag geändert und ergänzt werden könne.

Stadtrat Härke berichtete, dass die Erweiterung um dieses Recht für die Abgeordneten des Runden Tisches ein Thema für die Geschäftsordnungskommission sei. Zum jetzigen Zeitpunkt - während der Sitzung des Jugendhilfeausschusses - könne eine so weitreichende, rechtliche Veränderung nicht herbeigeführt werden.
Ratsherr Klapproth verdeutlichte, dass mit dem Antrag nicht beabsichtigt sei, eine sofortige Entscheidung oder Umsetzung herbeizuführen. Die Verwaltung solle beauftragt werden, Möglichkeiten einer Umsetzung zu prüfen, was auch eine Ergänzung in der sich zurzeit in Bearbeitung befindlichen Geschäftsordnung unter Berücksichtigung des normalen Verfahrensablaufs beinhalte.

- Auf Wunsch der DIE LINKE. und Piraten in die Fraktionen gezogen -



TOP 8.
"Hannovers Stadtteile - Soziale Vielfalt, Dynamik und Wandel"
(Informationsdrucks. Nr. 0258/2018 mit 1 Anlage) - bereits übersandt

Frau Dr. Mardorf stellte im Rahmen einer Präsentation den entstandenen Bevölkerungsanstieg in der Landeshauptstadt Hannover im Zeitraum Anfang 2014 bis Anfang 2017 dar. Mit dem wachsenden Hannover entstehe auch ein Anstieg an Infrastruktur- und Personalbedarf. Viele Stadtteile würden sich zudem internationalisieren und verjüngen. So verändere sich ebenfalls die soziale Struktur der Bewohnerschaft und die soziale sowie kulturelle Vielfalt nehme zu.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0258/2018 mit 1 Anlage zur Kenntnis genommen habe.

(Anmerk.: Herr Riechel-Rabe verließ den Sitzungssaal um 16:00 Uhr.)



TOP 9.
Einrichtung einer Krippengruppe "Little Giants" in der Stöckener Str. 129 in Trägerschaft der "Kleinen Riesen Nord gGmbH"
(Drucks. Nr. 0006/2018)
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
· der Einrichtung einer Krippengruppe "Little Giants" (15 Kinder, Ganztagsbetreuung) in der Stöckener Straße 129, 30149 Hannover-Stöcken in Trägerschaft der "Kleinen Riesen Nord gGmbH" zuzustimmen

und

· dem Träger ab dem 01.04.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Verwaltungsausschuss


TOP 10.
Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 0007/2018)
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

· in der Kindertagesstätte "Regenbogen", Eisteichweg 7, 30559 Hannover-Anderten, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) eine Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Krippengruppe (derzeit 12 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und

· dem Träger ab dem 01.08.2017 eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen in Verbindung mit der Drucksache Nummer 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.

In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Verwaltungsausschuss


TOP 11.
Inbetriebnahme der Vorläufereinrichtung Familienzentrum Beckstraße und Umstrukturierung des Familienzentrums Canarisweg
(Drucks. Nr. 0201/2018)

Ratsherr Finck betonte, dass die geplante Inbetriebnahme eine deutliche Verbesserung der Betreuungssituation im Stadtteil Mühlenberg sei.

Ratsherr Wolf berichtete, dass insbesondere die Einrichtung von Hortplätzen ein Schritt in die richtige Richtung sei.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

· das temporäre Familienzentrum Beckstraße, in der Beckstraße 34, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, mit 6 Kindergartengruppen (Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) sowie insgesamt 150 Plätzen frühestens zum 01.08.2018 einzurichten und

· im Familienzentrum Canarisweg, im Canarisweg 21, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zwei Kindergartengruppen in zwei Hortgruppen (Kinder ab 6 Jahren) mit 26 Plätzen ebenfalls frühestens zum 01.08.2018 umzustrukturieren.

In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Verwaltungsausschuss



TOP 12.
Gewährung einer Sonderfinanzierung Einrichtung „Große Haie“, Hildesheimer Straße 54, 30169 Hannover des Trägers Krabbe-l-ino e. V. für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017
(Drucks. Nr. 0314/2018)

Frau Klinschpahn-Beil ergänzte zur Begründung der Beschlussdrucksache, dass die fehlende Platzbelegung ursächlich mit der in unmittelbarer Nähe in Betrieb genommenen Ganztagsschule zusammenhänge. Der Träger sei erfolglos bemüht gewesen, durch Werbung die Plätze zu belegen. Durch die beabsichtigte zukünftige Umwandlung der Hort- in Kindergartenplätze werde die Platzbelegung sichergestellt, sodass die Sonderfinanzierung für den Übergang eine absolute Ausnahme darstelle.

Ratsherr Pohl unterstrich, dass der Erhalt einer kleinen Einrichtung für den Stadtteil ein ebenso wichtiger Beitrag sei. Allerdings bestehe die Frage, ob das FamilienServiceBüro nicht habe Plätze vermitteln können.

Frau Klinschpahn-Beil berichtete, dass es auch weiterhin eine Nachfrage an Hortplätzen gebe. Allerdings präferierten die ortsansässigen Eltern die Grundschule in der Südstadt mit ihren zahlreichen Angeboten. Eltern aus anderen Stadtteilen interessierten sich aufgrund der Entfernung nicht für dieses Hortplatzangebot, auch wenn das FamilienServiceBüro auch diesen Eltern die Einrichtung in der Südstadt empfohlen habe.

Herr Teuber regte an, ob man wirklich die platzabhängige Finanzierung bei den Kleinen Kindertagesstätten aufrechterhalten wolle, da aufgrund von Neueinrichtungen und Änderungen in der Nachfrage der Fall „Große Haie“ nicht unbedingt einen Einzelfall darstelle. Auch andere Kleine Kindertagesstätten hätten aufgrund nicht belegter Plätze Einbußen.

Auf die Frage von Herrn Duckstein, aus welchem Ansatz die Finanzierung komme, antwortete Frau Klinschpahn-Beil, dass diese Mittel aus dem Kita-Budget kämen.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

die Sonderfinanzierung im Rahmen der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Verwaltungsausschuss


TOP 13.2.
Änderungsantrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)
(Drucks. Nr. 0360/2018)

(Anm.: Frau Bloch, Frau Karch, Herr Klingeberg-Behr und Frau Wermke nahmen an der Beratung und/oder Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Siehe hierzu auch die Abstimmung zum Mitwirkungsverbot unter Tagesordnungspunkt 13.)
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 0 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgenden Antrag abzulehnen:

das in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 angewandte Verfahren für die Vergabe von Mitteln für Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR) für das Haushaltsjahr 2018 fortzuführen.



TOP 13.1.
Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)
(Drucks. Nr. 0113/2018)

(Anm.: Frau Bloch, Frau Karch, Herr Klingeberg-Behr und Frau Wermke nahmen an der Beratung und/oder Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Siehe hierzu auch die Abstimmung zum Mitwirkungsverbot unter Tagesordnungspunkt 13.)

Ratsherr Zingler berichtete, dass der Stadtjugendring Hannover e.V. für die Kinder- und Jugendarbeit in Hannover von großer Bedeutung sei. Es sei inakzeptabel, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen unverzichtbaren Beitrag zu dieser Arbeit leisten, von der Tarifentwicklung abgekoppelt würden. Eine Wertschätzung solle über das Einkommen erfolgen.

Ratsherr Pohl äußerte, dass die CDU-Fraktion auf Einzelabstimmung bei diesem Antrag verzichten möchte, da die Verwaltung sicherlich die vorgeschlagenen Begriffsänderungen mit Beschluss des Tagesordnungspunktes 13. umsetzen würden.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung, folgenden Antrag abzulehnen:

1. Den letzten Absatz unter Punkt 2 des Antrages wie folgt zu ändern:
„Tarifsteigerung werden nicht berücksichtigt. Als Tarifstand gilt der 1.03.2015. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.“

2. In der Anlage 1 („Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.01.2018“) folgende Änderungen vorzunehmen:

a) Auf Seite 3 werden unter 2.1.3 in der Klammer der Begriff „Vergütungsgruppe“
durch „Entgeltgruppe“ und der Begriff „Dienstaltersstufe“ durch „Entwicklungsstufe“ ersetzt.

b) Auf Seite 3 werden unter 2.2.2
- im ersten Absatz bzgl. der Maximalbeträge die aktuellen Tabellenentgelte zugrunde gelegt,
- im zweiten Absatz am Ende die obige Änderung („Tarifsteigerung werden nicht berücksichtigt. Als Tarifstand gilt der 1.03.2015. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.“) übernommen,
- im dritten Absatz der letzte Satz (von „Bei Personalkosten …“ bis „… nicht um zuwendungsfähige Ausgaben.“) gestrichen,
- der vierte Absatz (Von „2.2.2 Der zuwendungsfähige prozentuale Beschäftigungsanteil …“ bis „… handelt es sich nicht um zuwendungsfähige Ausgaben.“) komplett gestrichen.



TOP 13.
Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)

Beigeordneter Hauptstein gab den Hinweis, dass vor der inhaltlichen Debatte zu dem Tagesordnungspunkt zunächst über das Mitwirkungsverbot diskutiert werden solle. Hierbei sei zu beachten, dass sich die Ausschussmitglieder ausschließlich über die Gründe eines Mitwirkungsverbotes äußern sollten, sich jedoch nicht thematisch inhaltlich zu der Beschlussdrucksache äußern dürften.

Frau Broßat-Warschun nannte die Gründe, die zu der Rechtsauffassung der Verwaltung geführt hätten. Die Drucksache, über die beschlossen werden solle, sei keine Richtlinie, sondern beschließe die Zuwendungsgewährung an bestimmte Adressaten. Deswegen greife die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz genannte Ausnahme bezüglich Richtlinien nicht. Da beschlossen werden solle, mit der Drucksache die Personalkosten des Stadtjugendring Hannover e.V. und seiner Mitgliedsverbände in ihrer tatsächlichen Höhe zu finanzieren, liege ein Vorteil vor. Zudem seien einige der Ausschussmitglieder unmittelbar von diesem Beschluss betroffen, da sie entweder die Interessen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendring Hannover e.V. als Vorstandsmitglieder vertreten oder aber als hauptamtlich Beschäftigte in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen, der jeweils eine Finanzierung als Mitgliedsverband erhalten solle. Weiterhin sei der Beschluss so konkret gefasst, da eine bestimmte Zuwendungssumme an bestimmte Zuwendungsempfänger - die sechszehn in 2014 bereits geförderten Mitgliedsverbände - gezahlt werden solle. Diese sechszehn Träger seien das Kreisjugendwerk Region Hannover als Jugendverband des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., der Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Stadt und Region Hannover, der Christlicher Verein Junger Menschen Hannover e.V., der Deutsche Jugend in Europa (D.J.i.E.) e.V., der DLRG-Jugend Bezirk Hannover-Stadt e.V., die DGB-Jugend Niedersachsen-Mitte, die Evangelische Jugend Hannover, der Hannoversche Sportjugend im Stadtsportbund Hannover e.V., der JANUN e.V., der Jugendverband der Ev. Freikirchen, der Jugendverband Junge Humanisten Hannover, der NaturFreunde Hannover e.V., der Schreberjugend Hannover e.V., die Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken, der Stadtjugendring Hannover e.V. und der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e.V. Daher liege für Herrn Duckstein, Herrn Gohrbandt, Frau Karch, Herrn Klingeberg-Behr, Frau Bloch, Frau Pietsch, Herrn Teuber und Frau Wermke nach Rechtsauffassung der Verwaltung ein Mitwirkungsverbot vor. Zu dem Tagesordnungspunkt 13.1. sei zu sagen, dass ein Antragsrecht auch für Ausschussmitglieder bestehe, die sich im Mitwirkungsverbot befänden und dass dieser Antrag durch den Antragssteller begründet werden könne. Allerdings gelte auch für diesen Tagesordnungspunkt das Mitwirkungsverbot bezogen auf die Beratung und Abstimmung wie bei Tagesordnungspunkt 13.

Beigeordneter Hauptstein stellte klar, dass eine Möglichkeit bestehe, als Ausschussmitglied freiwillig auf die Beratung und Abstimmung zu verzichten. Andernfalls bat er darum, dass die zuvor genannten Ausschussmitglieder eine Gegendarstellung äußern sollten. Im Anschluss daran müssten die übrigen Ausschussmitglieder über das Mitwirkungsverbot abstimmen.

Frau Broßat-Warschun ergänzte ihre Ausführungen, dass auch unter Berücksichtigung der schriftlich erhaltenen Stellungnahme des Stadtjugendring Hannover e.V. - inklusive der dort genannten Urteile, zitierten Kommentare und der Ausführungen zu § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII) - sich die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Hannover nicht geändert habe.

Herr Duckstein gab zu bedenken, dass Frau Broßat-Warschun durch die Nennung der sechszehn unter Umständen von einem Vorteil betroffenen Mitgliedsverbände bereits eine Vermischung der formal rechtlichen mit der inhaltlichen Ebene vorgenommen habe. Man teile die Ausführungen der Landeshauptstadt Hannover, sofern es sich um Belange der Ratsversammlung und der normalen Ausschüsse handele. Allerdings bleibe in der städtischen Rechtsauffassung der § 71 SGB VIII unberücksichtigt. Die besondere Zusammenstellung des Jugendhilfeausschusses sei bewusst durch Interessenvertreter und -vertreterinnen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Es könne unter Umständen so sein, dass man an bestimmten Stellen von Vorteilen, die der Zielgruppe zugutekämen, betroffen sei. Es seien die Mitgliedsverbände nicht unmittelbar betroffen, da die Zuwendungsgewährung nicht über die zu beschließende Richtlinie, sondern über einen weiteren Verwaltungsschritt beschieden werde. Zudem solle es nicht zu einem Wettstreit der Rechtsgüter, zwischen einerseits dem Mitwirkungsverbot und andererseits dem hohen Wert und der hohen Wertschätzung gegenüber dem Jugendhilfeausschuss, kommen. Herr Duckstein gehe davon aus, dass kein Mitwirkungsverbot bestehe, insbesondere, da Unmittelbarkeit nur bestehe, wenn Personen namentlich und mit personenbezogener Gehaltssumme erwähnt würden. Die Ausführungen zur Unmittelbarkeit der Landeshauptstadt Hannover seien zu allgemein. Man werde zwar den Jugendhilfeausschuss entscheiden lassen, werde sich allerdings eine rechtliche Prüfung aller Entscheidungen vorbehalten, die daraus folgten.

Ratsherr Döring betonte, dass das Mitwirkungsverbot für jeden Betroffenen gelte, auch für die demokratisch gewählten Mitglieder der Ratsversammlung. Dadurch solle der böse Anschein vermieden werden. Dadurch habe der Gesetzgeber eine Schutzfunktion installiert. Die Schutzfunktion diene auch den Mitgliedern, die nach § 71 des SGB VIII am Jugendhilfeausschuss mitwirkten. Das Mitwirkungsverbot nach § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz gelte für alle in der Kommune ehrenamtlich Tätigen. Insbesondere bestehe die Begünstigung, da nichts unmittelbarer sein könne als der Bezug von Gehalt. Daher rate Ratsherr Döring, zum Schutz der Ausschussmitglieder der Empfehlung der Verwaltung zu folgen. Zudem wirke der freiwillige Verzicht auf die Mitwirkung souveräner als die Diskussion darüber.
Herr Teuber betonte, man unterstelle den Anwesenden eine Ausnutzung des Mitwirkungsrechtes, obwohl bei diesem Tagesordnungspunkt kein Mitwirkungsverbot vorhanden sei. Er schließe sich den Ausführungen von Herrn Duckstein zu der fehlenden Würdigung des § 71 SGB VIII an. Ein Jugendhilfeausschuss sei nicht handlungsfähig, wenn man nicht die Unmittelbarkeit begrenze, so wie es von der Stadt Braunschweig im Jahr 2000 bereits festgestellt worden sei. Das SGB VIII beschreibe, dass die Fachlichkeit in den Jugendhilfeausschuss gezogen werden solle und dies nicht nur über die Jugendhilfeplanung. Die freie Jugendhilfe habe ein Recht mitzuwirken. Durch ein ausgesprochenes Mitwirkungsverbot gebe es keinen Verteidiger dieser Richtlinie mehr. Die Ausschüsse der Landeshauptstadt Hannover zeichneten sich insbesondere dadurch aus, dass Betroffene in die Beratungen einbezogen würden. Die Drucksache beschreibe nicht, wer direkt gefördert werde, sondern es werde nur eine Richtlinie beschrieben, die regele, wer in welchem Umfang wie zu fördern sei. Die Unmittelbarkeit sei darüber hinaus nicht gegeben, da nach Beschluss der Drucksache die Möglichkeit bestehe, dass kein Träger eine Förderung beantragen werde. Herr Teuber stellte den Antrag, dass über das Mitwirkungsverbot zu jeder Person einzeln abgestimmt werde. Seiner Ansicht nach liege für ihn kein Mitwirkungsverbot vor, da er zwar Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., aber als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege als Ehrenamtlicher und nicht als Hauptamtlicher im Jugendhilfeausschuss tätig sei. Eine Betroffenheit liege auch nicht vor, da der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. kein Verbandsmitglied des Stadtjugendring Hannover e.V. sei, sondern ausschließlich das Kreisjugendwerk des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. Beim Jugendwerk handele es sich um eine unselbständige Rechtskörperschaft, die jedoch einen eigenen Vorstand und eigenen Geschäftsführer habe. Daher wirke sich die Förderung nicht direkt bei Herrn Teuber aus. Selbstverständlich helfe der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. seinem Jugendverband, beispielsweise durch unterstützende Tätigkeiten und Gelder. Doch sei eine persönliche Betroffenheit nicht gegeben. Weiterhin rezitierte Herr Teuber ein Urteil aus der Stadt Münster, bei dem die katholische Kirche gegen ein Mitwirkungsverbot geklagt und gewonnen habe, da es sich um einen Ausschuss des besonderen Rechts gehandelt habe. Man habe laut Urteil nicht von Vornherein ausgeschlossen sein dürfen, selbst wenn es um Förderrichtlinien gegangen sei.

Frau Broßat-Warschun bat um Klarstellung durch Herrn Teuber, ob es sich bei dem Kreisjugendwerk und dem Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. um zwei Rechtspersönlichkeiten handele. Die Herleitung der Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Hannover begründe sich darauf, dass das Kreisjugendwerk nach Ansicht der Verwaltung keine eigene Rechtspersönlichkeit sei. Diese Klarstellung diene in Folge zur weiteren Bewertung.

Herr Teuber berichtete, dass das Kreisjugendwerk kein eingetragener Verein, aber aus seiner Sicht eine eigene Rechtspersönlichkeit sei. Das Kreisjugendwerk sei nicht vom Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. abhängig und habe kein Stimmrecht innerhalb des Verbandes.

Beigeordneter Hauptstein erkundigte sich, ob der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in irgendeiner Weise wirtschaftlich und inhaltlich auf das Kreisjugendwerk einwirken könne.

Herr Teuber ergänzte seine Ausführungen, dass es eine Form der Einwirkung über das Verbandsstatut gebe. Bei Verstößen gegen das Verbandsstatut könne übergeordnet gesteuert werden. Auch könne das Kreisjugendwerk „pleitegehen“ und werde dann durch den Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. nicht allein gelassen. Es gebe einen eigenen Wirtschaftsplan und eigene Planungen.

Ratsherr Döring unterstützte die Ausführungen von Herrn Teuber und betonte, dass eine eigene Rechtsstellung unabhängig der Eintragung im Vereinsregister sei. Zudem könne er die Argumente der fehlenden Unmittelbarkeit nachvollziehen.

Frau Broßat-Warschun betonte, dass diese Diskussion deutlich mache, dass der Sachverhalt differenziert zu betrachten sei. Aufgrund der Aussagen von Herrn Teuber werde man die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Hannover bezogen auf die Mitwirkung des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. neu bewerten und bot an, den Jugendhilfeausschuss darüber zur nächsten Sitzung zu informieren.

Frau Karch brachte ein, dass man in unterschiedlichster Weise von den Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses profitiere. Sie selbst war an der Neuorganisation eines Fachtages beteiligt, über den beschlossen worden sei und habe dadurch profitiert, dass sie einerseits fachlichen Input erhalten habe und andererseits die Jugendlichen gefördert habe, mit denen sie arbeite. Weiterhin führte sie aus, dass man auch nicht mitwirken dürfe, wenn man Elternteil eines Kindes sei, dessen Schule Thema bei einem Beschluss sei. Denn so sei man ebenfalls unmittelbar betroffen.

Beigeordneter Hauptstein entgegnete Frau Karch, dass es bei ihrem Mitwirkungsverbot um ihre Position als Vorstandsmitglied im Stadtjugendring Hannover e.V. gehe.

Herr Teuber betonte sein Unverständnis darüber, dass es nicht sein könne, dass man sich nur mit der Begründung, man sei Vorstandsmitglied, im Mitwirkungsverbot befinde. Demnach sei in den letzten zwölf Jahren falsch abgestimmt worden, beispielsweise zuletzt über die Förderrichtlinien zu den Kleinen Kindertagesstätten. Dabei seien ausdrücklich die Träger der Eltern-Initiative um ihre Meinung gebeten worden.

Herr Duckstein brachte in Erinnerung, dass in der bisher geführten Debatte die besondere Position des Jugendhilfeausschusses unberücksichtigt geblieben sei. Die Vorstandsmitglieder des Stadtjugendring Hannover e.V. würden pauschal aus Themen ausgeschlossen, die den Stadtjugendring Hannover e.V. und seine Mitglieder beträfen. Zudem bestehe eine Unmittelbarkeit nur dann, wenn Herr Ducksteins Name und seine Gehaltsstufe zur Debatte stehe.

Beigeordneter Hauptstein machte aufgrund dieser Aussage deutlich, dass es bei dem zu diskutierenden Mitwirkungsverbot nicht um die persönliche Vorteilsnahme gehe, sondern dass der Stadtjugendring Hannover e.V. einen Vorteil durch diesen Beschluss erlange.

Frau Broßat-Warschun ergänzte, dass es nicht um Rechte des Ausschusses gehe. Es gehe hier konkret um das auf diese Drucksache bezogene Mitwirkungsverbot. Die Verwaltung trage die Verantwortung, den Ausschuss über die nach Meinung der Verwaltung bestehenden und zum Schutz der Ausschussmitglieder dienenden Verbote zu unterrichten, sodass die Ausschussmitglieder bestmöglich in die Lage versetzt seien, darüber entscheiden zu können.

Ratsherr Gast erkundigte sich, ob die Möglichkeit bestehe, die Drucksache erneut in die Fraktionen ziehen bzw. vertagen zu können.

Stadtrat Härke verneinte die Möglichkeit, da die Drucksache bereits zwei Mal in die Fraktionen gezogen worden sei.
Ratsherr Döring bezog sich bei seinen Ausführungen auf das zuvor genannte Urteil aus der Stadt Münster. Hierbei habe die katholische Kirche nur Recht bekommen, da es sich um eine allgemeine Drucksache der Jugendhilfeplanung gehandelt und dadurch die Unmittelbarkeit gefehlt habe. Bei der zu beschließenden Drucksache sei es hingegen konkret so, dass die Personalkosten von sechszehn Jugendverbänden des Stadtjugendring Hannover e.V. mit dieser Drucksache gefördert werden sollen. Es gehe hierbei auch nicht, weder von Seiten der Politik noch von der Verwaltung, um Vorwürfe gegen konkrete Personen. Man wolle nur einen bestandskräftigen Beschluss erwirken. Weiterhin führte Ratsherr Döring aus, dass auch ein Ratsmitglied, das Vorstandsmitglied eines Sportvereins sei, an einer Drucksache nicht mitwirken dürfe, die eine Förderung dieses Vereins beschließe. Zudem betreffe das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nicht nur die Ratsmitglieder, sondern alle Ausschussmitglieder.

Es gebe unterschiedliche Interpretationen und Rechtsauffassungen, so Frau Bloch. Wenn nicht zuvor eine abschließende Klärung herbeigeführt werde, sei eine Entscheidung über diesen Beschluss fatal.

Beigeordneter Hauptstein wandte ein, dass eine abschließende Klärung meist nur durch ein Gericht entschieden werden könne. Das sei jedoch auch erst dann möglich, wenn der Jugendhilfeausschuss über die Drucksache beschlossen habe.

Die Schwierigkeit sei, so Ratsherr Finck, dass die Unmittelbarkeit der entscheidende Punkt sei. Es bestehe die Frage, ob eine zu beschließende Richtlinie eine Unmittelbarkeit auslöse. Es könne möglich sein, dass am folgenden Tag der Stadtjugendring Hannover e.V. sich neu konstituiere, neue Vorstandsmitglieder wähle, neue Mitgliedsverbände habe und so keine Unmittelbarkeit mehr vorhanden sei. Man müsse auch der Interessenpluralität Rechnung zollen und es fehle der § 71 des SGB VIII in der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover. Ratsherr Finck bat Frau Wrede-Zinn, die Gründe für eine Unmittelbarkeit zu verdeutlichen.

Frau Wrede-Zinn betonte, dass der Wortlaut der Drucksache nach ihrem Inhalt eindeutig den Stadtjugendring Hannover e.V. und die sechszehn Mitgliedsverbände begünstige. Es handele sich nicht um eine Richtlinie oder Globalentscheidung, wie es auch bereits von Ratsherrn Döring ausgeführt wurde, sondern es werde konkret und keineswegs allgemein zugeordnet, wer wie viel Geld aus dieser Drucksache erhalte, sobald diese Drucksache beschlossen sei.

Ratsherr Pohl bat um Abstimmung über das Mitwirkungsverbot. Zudem gebe es aus dem Jahr 2015 eine Ausführung zu den Rechten der Jugendhilfeausschussmitglieder des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die die klare Aussage treffe, dass das Mitwirkungsverbot bei einer direkten Betroffenheit über Sonderrechte des Ausschusses hinausgehe. Auch die CDU-Fraktion sehe hier eine konkrete Personalstellenfinanzierung. Man werde zukünftig darauf achten, dass das Mitwirkungsverbot nicht zu weit ausgelegt werde. In diesem Fall unterstütze man jedoch die Ansicht der Verwaltung.

Herr Teuber wiederholte sein Argument, dass es sich um eine Förderrichtlinie handele. Es bestehe bei der Auszahlung der Zuwendung kein Automatismus, sondern die Verbände müssten einen Antrag stellen.

Herr Duckstein wies auf die vor der Sitzung an alle Ausschussmitglieder verteilte (Ergänzung lt. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2018) Stellungnahme des Stadtjugendring Hannover e.V. hin, in der darum gebeten werde, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt sei, Überlegungen auf etwaige Mitwirkungsverbote auszusetzen. Herr Duckstein schlug daher eine Diskussionsrunde außerhalb der aktuellen Sitzung vor, bei der rechtskundige Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten miteinander sprechen könnten.

Ratsherr Gast beantragte, dass über die Vertagung des Tagesordnungspunkt 13. aufgrund von besonderen Gründen abgestimmt werden solle.

Herr Teuber wandte ein, dass er bereits die Abstimmung über das Mitwirkungsverbot beantragt habe. Eine Vertagung sei nicht zielgerichtet. Der Jugendhilfeausschuss müsse nun im Anschluss ein Meinungsbild fällen.

Ratsherr Finck beantragte eine kurze Unterbrechung der Sitzung.

(Anm.: Die Sitzung wurde für fünf Minuten unterbrochen.)

Ratsherr Gast zog den Antrag auf Vertagung zurück.

Beigeordneter Hauptstein zählte die anwesenden Ausschussmitglieder auf, über deren Mitwirkungsverbot abgestimmt werden müsse. Anwesende Ausschussmitglieder seien demnach Frau Bloch, Herr Duckstein, Frau Karch, Herr Klingeberg-Behr als Vertreter für Herrn Duckstein, Herr Teuber sowie Frau Wermke. Weiterhin führte Beigeordneter Hauptstein aus, dass die Personen, über deren Mitwirkungsverbot abgestimmt werde, nicht mit abstimmen dürften.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 0 Ja-Stimmen, 10 Neinstimmen und 3 Enthaltungen gegen ein Mitwirkungsverbot für Herrn Teuber. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Herrn Teuber kein Mitwirkungsverbot besteht.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 8 Ja-Stimmen, 2 Neinstimmen und 3 Enthaltungen für ein Mitwirkungsverbot für Herrn Duckstein. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Herrn Duckstein ein Mitwirkungsverbot besteht.
Herr Duckstein äußerte, dass er alle Entscheidungen rechtlich prüfen lasse, die zukünftig aufgrund dieser Entscheidung zustande kommen würden.
(Anm.: Herr Duckstein verließ den Sitzungssaal um 17:30 Uhr. Herr Klingeberg-Behr nahm um 17:30 Uhr die Vertretung für Herrn Duckstein auf.)

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 8 Ja-Stimmen, 1 Neinstimme und 4 Enthaltungen für ein Mitwirkungsverbot für Frau Karch. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Frau Karch ein Mitwirkungsverbot besteht.
Frau Karch äußerte, dass sie diese Entscheidung rechtlich prüfen lassen werde.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 7 Ja-Stimmen, 3 Neinstimmen und 3 Enthaltungen für ein Mitwirkungsverbot für Herr Klingeberg-Behr. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Herrn Klingeberg-Behr ein Mitwirkungsverbot besteht.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 8 Ja-Stimmen, 3 Neinstimmen und 2 Enthaltungen für ein Mitwirkungsverbot für Frau Wermke. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Frau Wermke ein Mitwirkungsverbot besteht.
Frau Wermke äußerte, dass sie sich den Äußerungen von Herrn Duckstein und Frau Karch anschließe.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 8 Ja-Stimmen, 3 Neinstimmen und 2 Enthaltungen für ein Mitwirkungsverbot für Frau Bloch. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass für Frau Bloch ein Mitwirkungsverbot besteht.

Beigeordneter Hauptstein eröffnete nach der Abstimmung über das Mitwirkungsverbot die Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 13.

Ratsherr Pohl gab zu Bedenken, dass das in der Drucksache beschriebene Verfahren kritisch zu sehen sei und daher die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde. Die Verwaltung solle inhaltlich zu dem Antrag der Gruppe DIE LINKE. und Piraten Stellung beziehen, da das dort beschriebene Verfahren in Bezug auf die tarifrechtliche Berücksichtigung geeigneter erscheine.

Frau Frerking berichtete, dass in dem neu hinzugekommenen Antrag der Gruppe DIE LINKE. und Piraten durchaus einige Positionen seien, die im Anschluss bei der Richtlinie umgesetzt werden könnten.

Ratsherr Finck befürwortete die Drucksache der Verwaltung. Die Drucksache schaffe durch ihren Inhalt Rechtsklarheit und führe aus der Sicht der SPD-Fraktion zu keinen substantiellen Verschlechterungen. Einige Punkte, wie die Ziffer 2 der Drucksache, seien hervorzuheben. Auch unter dem Aspekt einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sei der Wechsel von einer Festbetrags- zu einer Anteilsfinanzierung zu begrüßen.

Die Richtlinie sei problembehaftet, so Herr Teuber, da die Haushaltsmittel für Zuwendungen eingefroren seien. Auch werde hier der Tarif aus 2015 als Grenzwert hinterlegt. Besondere Schwierigkeiten sieht Herr Teuber zudem darin, dass der Stadtjugendring Hannover e.V. als Kernaufgabe neue Träger als Verbandsmitglieder aufnehmen solle, die die Förderung beantragen könnten. So müssten allerdings die Mittel auf mehr als sechszehn Träger verteilt werden. Weiterhin dürfe eine solche Richtlinie nicht nur für den Zeitraum eines Jahres beschlossen werden. Auch sei die Einstufung nach Entgeltgruppe 9 gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nicht vergleichbar mit der ausgeübten Funktion. Städtische Mitarbeiter in gleicher Funktion seien sicherlich höher eingruppiert.

Ratsherr Finck ergänzte, es bestehe auch die Frage, wie zukünftig Jugendverbände auskömmlich gefördert werden sollten. Die Bedenken von Herrn Teuber würden in kommenden Gesprächen, gerade in Bezug auf die Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020, Berücksichtigung finden. Eine nunmehr unterjährige Verbesserung bzw. Änderung für 2018 sei aktuell nicht möglich.

Die vorherige Debatte zur institutionellen Förderung habe bereits die Probleme dieser Förderungsart gezeigt, so Ratsherr Döring. Auch das Land Niedersachsen gewähre seit 1994 keine institutionelle Förderung mehr. Daher sei über diese Drucksache nunmehr Klarheit geschaffen worden. Man dürfe nicht unberücksichtigt lassen, dass das nicht die einzige Finanzierungsquelle der Jugendverbände sei, da es auch andere Projektförderungen gebe. Sicherlich gebe es einen Zielkonflikt zwischen der Aufnahme neuer Mitgliedsverbände und der begrenzten Zuwendungsmittel.

Ratsherr Gast schloss sich den Worten von Ratsherrn Finck und Ratsherrn Döring an. Man solle schauen, wie man die zukünftige Förderung der Verbände richtig aufstellen könne. Für 2018 spiegele die Drucksache die möglichen Kapazitäten des Haushaltes.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

den nachfolgend vorgeschlagenen Änderungen der Förderung der Personalkosten von hauptberuflichen Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes Hannover e.V. (SJR) zuzustimmen:

Ab dem 01.01.2018 gelten die „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ vom 01.07.2013 mit folgenden Änderungen:
1. Nr. 2.1.3, erster Satz der „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ wird wie folgt geändert: Der Antrag auf Förderung für das Folgejahr ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu stellen. (Anlage 1) Nr. 2.2.1 der „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ wird wie folgt geändert: Finanzierungsart ist die Anteilsfinanzierung. (Anlage 1)
2. Nr. 2.2.2 der „Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen“ wird wie folgt geändert: Anerkannt werden ab dem 01.01.2018 Personalkosten einer Vollzeitstelle mit der Entgeltgruppe E09 Stufe 6 TVöD bis zu einer Höhe von 64.897 € (Maximalbetrag). Hiervon können wegen der Höhe des Haushaltsansatzes lediglich 90 % gefördert werden (DS 2081 N1/2015, Anlage 2).

Alternativ wird auch die Möglichkeit eingeräumt, anstelle einer Vollzeitstelle mit 90 % eine 9/10-Stelle mit 100 % zu bezuschussen. Bei 9/10-Stellen gilt die anteilige Höchstgrenze von 58.407 € (DS 0676/2016, Anlage 3).

Die Personalkosten für die Geschäftsstellenleitung des Stadtjugendringes Hannover e. V. sind ebenso durch den Maximalbetrag begrenzt und werden ab dem 01.01.2018 mit einem Anteil von 100% gefördert.

Tarifsteigerungen werden nicht berücksichtigt. Als Tarifstand gilt der 01.03.2015. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.

3. Sollte der Haushaltsansatz für die Förderung von 90% bei einer Vollzeitstelle oder zu 100 % bei einer 9/10-Stelle nicht ausreichend sein, kann sich der Fördersatz einheitlich für alle Träger mit Ausnahme des Stadtjugendrings verringern. Die Träger werden über eine mögliche Änderung zeitnah informiert.

In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 14.
Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)

Der Stadtjugendring Hannover e.V. werde der Drucksache zustimmen, so Frau Wermke. Man möchte allerdings zu bedenken geben, dass es sich aufgrund der eigentlichen Zielgruppe (10- bis 14-Jährige) nur um eine vorübergehende Lösung handeln könne, da die räumliche Konzeption und die Ausstattung nicht für die Jugendlichen des Stadtteils geeignet seien, die bisher das Jugendzentrum genutzt hätten.

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Der Jugendhilfeausschuss gab vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld die einstimmige Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

zu beschließen, die Zuwendung für das Kreisjugendwerk der AWO für den Betrieb des kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtteil Kleefeld auf 130.809 € zu erhöhen.

In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

TOP 15.
Bericht des Dezernenten

Stadtrat Härke wies auf die ausgelegte Broschüre „Trog Kopernikusstraße“ hin, die über ein Jugend-Projekt zur Verschönerung des Stadtteils informiere.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 17:51 Uhr.

(Härke) (Tietz)
Stadtrat für das Protokoll