Sitzung Ratsversammlung am 22.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.02.2018)
Protokoll (erschienen am 27.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 24.05.2018

PROTOKOLL

17. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 22. Februar 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.05 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
(Ratsherr Dr. Gardemin) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD) 15.00 - 16.30 Uhr bis TOP 9
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 24. August 2017, am
26. Oktober 2017 und am 30. November 2017

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der SPD-Fraktion zu Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
(Drucks. Nr. 0086/2018)

3.2. Anfrage der CDU-Fraktion zur aktuellen Situation an der IGS Linden
(Drucks. Nr. 0087/2018)

3.3. Anfrage der CDU-Fraktion zu Schulbegehungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes
(Drucks. Nr. 0088/2018)

3.4. Anfrage der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Mietpreis- und Belegrechtgebundener Wohneinheiten sowie sonstiger preisgünstiger oder barrierefreier bzw. seniorengerechter Wohnraum
(Drucks. Nr. 0089/2018)

3.5. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Persönlichen Budget
(Drucks. Nr. 0090/2018)

3.6. Anfrage der FDP-Fraktion zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
(Drucks. Nr. 0280/2018)

3.7. Anfrage der CDU-Fraktion zur polizeilichen Kriminalstatistik 2017
(Drucks. Nr. 0355/2018)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 0403/2018)

4.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0474/2018)

5. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)

6. Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Misburger Hafengesellschaft mbH
(Drucks. Nr. 0151/2018)

7. Anpassung der Nutzungsbedingungen für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 0181/2018 mit 1 Anlage)

8. Bebauungsplanangelegenheiten

8.1. Veränderungssperre Nr. 99 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 387, 1. Änderung - Tiergartenstraße / Ottenshof -
(Drucks. Nr. 2929/2017 mit 3 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan Nr. 1840 - ehemaliger Hauptgüterbahnhof/nördlicher Abschnitt - Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3171/2017 mit 3 Anlagen)

8.3. Bebauungsplan Nr.456, 3. vereinfachte Änderung - Kurt-Schumacher-Straße,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0311/2018 mit 3 Anlagen)

9. Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 3172/2017 mit 1 Anlage)

9.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0298/2018)

10. Straßenausbaubeiträge

10.1. Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße, Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 2961/2017 mit 1 Anlage)

10.2. Pfalzstraße von Altenbekener Damm bis Bismarckstraße, Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 2963/2017 mit 1 Anlage)

11. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN , der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025"
(Drucks. Nr. 0439/2018)

12. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht aller vorhandenen Unterlagen hinsichtlich des Wasserrohrbruchs im Werkraum und der Toilettensanierung in der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 0473/2018)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 5. zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018 mit der Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1
Anlage) von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der Fraktion der AfD in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 14. Februar 2018 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde.


Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN , der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025"
(Drucks. Nr. 0439/2018)


Beigeordnete Kastning (SPD) brachte zum Ausdruck, dass sich die Fraktion der SPD darüber freue, dass man zur weiteren Begleitung einen interfraktionellen Dringlichkeitsantrag zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025", wie dies auch bereits im Kulturausschuss und dem Verwaltungsausschuss geschehen sei, noch vor Beginn der Osterferien in das Verfahren bringen könne. Da man sich gemeinsam auf eine zügige Einbringung verständigt habe, sollte einer Zustimmung der Dringlichkeit nichts im Wege stehen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) merkte an, dass er es als ein interessantes Verständnis von Demokratie befinde, wenn sich die im Antrag genannten Fraktionen auf einen Antrag verständigen und dem kulturpolitischen Sprecher der AfD in der Sitzung des Kulturausschusses den Antrag einfach nur kommentarlos aushändigen würden. Die Fraktion der AfD, die zum Thema als einzige Fraktion die Opposition bilde, sei somit vor vollendete Tatsachen gestellt worden und habe sich nicht auf die Behandlung der Drucksache vorbereiten können. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD der Dringlichkeit zustimme und sich dann im Rahmen der Behandlung des Antrages inhaltlich äußern werde.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025" mit der Drucks. Nr. 0439/2018.
Der Antrag wurde unter dem Tagesordnungspunkt 11 behandelt.


Der Rat beschloss, alle Punkte der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 24. August 2017, am 26. Oktober 2017 und am 30. November 2017

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass es bislang Praxis gewesen sei, dass die Antworten zu den Ratsanfragen, die schriftlich beantwortet wurden, nicht in das Ratsprotokoll eingepflegt werden. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN rege an, dass die schriftlich beantworteten Fragen ebenfalls in das Protokoll eingefügt werden, damit die Antworten eventuell später von Interessierten nachgelesen werden könnten.

Beigeordnete Kastning (SPD) regte an, dass man über diesen Wunsch in der Geschäftsordnungskommission sprechen möge.
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 24. August und 26. Oktober 2017 in der jeweils vorliegenden Fassung.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass er zum Tagesordnungspunkt 5 mit den Worten zitiert worden sei: „Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) verwerte sich dagegen, dass er die Kompetenzen von Stadträtin Rzyski in Frage stelle“. Ratsherr Wolf bat um Korrektur, da das Verb verwahren heiße.

Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass sie sich zum Protokoll vom 30. November 2017 enthalten würde.
Mit 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 30. November 2017 mit Änderung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der SPD-Fraktion zu Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
(Drucks. Nr. 0086/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Finck (SPD) aus Drucks. Nr. 0086/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche personellen und organisatorischen Auswirkungen hat das neue Unterhaltsvorschussgesetz auf das Jugendamt Hannover?

Bereits im Vorfeld der beabsichtigten UVG-Reform wurde deutlich, dass sich die Zahl der nach der Reform Anspruchsberechtigen mehr als verdoppeln würde. Aus diesem Grunde wurden dem zuständigen Fachbereich Jugend und Familie zum 01.07.2017 insgesamt 17 zusätzliche Stellen für die Sachbearbeitung zur Verfügung gestellt. Zurzeit stehen insgesamt rd. 47 Stellen zur Verfügung. Angesichts dieser Größenordnung war es erforderlich, ein drittes Sachgebiet UVG zu bilden. Die Besetzung der zusätzlichen Stellen im Rahmen interner und externer Ausschreibungen sowie durch ausgebildete Nachwuchskräfte der LHH war schwierig. Auf dem Arbeitsmarkt stehen aktuell nur wenig geeignete BewerberInnen zur Verfügung. Die letzte Stelle wird Anfang April 2018 besetzt werden. Räumlichkeiten standen im Dienstgebäude Ihmeplatz 5 zur Verfügung und sind entsprechend ausgestattet worden.
Die Verwaltung hat seit Inkrafttreten der UVG-Reform am 17.08.2017 bislang insgesamt rd. 2.000 Neuanträge bewilligt. In erster Priorität wurden die Anträge bearbeitet, in denen es keinen SGB II-Bezug gab. Nur in diesen Fällen ergeben sich tatsächlich finanzielle Vorteile für die AntragstellerInnen. Über rd. 4.000 weitere Neuanträge ist noch zu entscheiden. Die Abarbeitung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten kontinuierlich. Parallel ist die Einarbeitung der neuen MitarbeiterInnen erforderlich.
Die Verwaltung hat weitere 11 Stellen beantragt, da die vorhandenen Stellen nicht ausreichen, um die Anträge zeitgerecht bearbeiten zu können.

Frage 2:
Lassen sich bereits (erste) finanzielle Auswirkungen des Gesetzes auf den städtischen Haushalt benennen?

Ausgehend von künftig geschätzt rd. 10.000 laufenden Zahlfällen jährlich (in den letzten Jahren rd. 4.000 jährlich) werden die künftigen jährlichen Aufwendungen für die Auszahlung von UVG-Leistungen auf rd. 23 Mio. Euro geschätzt. Bislang betrugen die Aufwendungen jährlich rd. 9 Mio. Euro. Das Land Niedersachsen erstattet 80 % der Aufwendungen. Von den Einnahmen aus Rückforderungen vom zahlungspflichtigen Elternteil ist ein Drittel an das Land Niedersachen abzuführen. Daraus ergeben sich geschätzte Erstattungen vom Land in Höhe von jährlich rd. 17 Mio. Euro. Bislang betrugen die Erstattungen vom Land rd. 6,4 Mio. Euro jährlich.
Erst nach Bearbeitung sämtlicher Anträge wird die tatsächliche Anzahl der künftigen laufenden Zahlfälle feststehen. Nicht jedem Antrag kann stattgegeben werden, weil die Voraussetzungen nicht in jedem Fall vorliegen. Es kann sein, dass die Zahl von 10.000 laufenden Zahlfällen nicht erreicht wird und die Aufwendungen niedriger sein werden als derzeit geschätzt.


Frage 3:
Wie wirkt sich das Gesetz auf die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen insbesondere unter Armutsaspekten aus?

Am 1.1.2017 lebten 12.878 Alleinerziehende mit ihren Kindern in der Landeshauptstadt Hannover. Hiervon bezogen 50,5 % - das sind 6.507 Alleinerziehenden-Haushalte - Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)).
Bezogen auf Alleinerziehenden mit Transferleistungsbezug bezieht die Mehrheit Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und eine deutlich geringere Anzahl Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe) und dem AsylbLG. Daneben gibt es Alleinerziehenden-Haushalte, die Wohngeld / Kinderwohngeld beziehen. Die Einkommenssituation für die betreffenden Kinder, soweit ein Bezug zu Transferleistungen oder dem Wohngeld besteht, verbessern sich durch die UVG-Reform nach Einschätzung des Fachbereichs Soziales in aller Regel nicht, zumal die UVG-Leistungen als Einkommen im Transferleistungsbereich und Wohngeldgesetz angerechnet werden.
Sofern die Alleinerziehenden ergänzend zu einer Erwerbstätigkeit SGB II-Leistungen beziehen und infolge der Leistung nach dem UVG keinen Anspruch (mehr) auf Leistungen der Grundsicherung (SGB II) haben (oder auf andere Leistungen, wie Wohngeld oder Kinderwohngeld oder Kinderzuschlag), können auch Folgeansprüche wie das Bildungs- und Teilhabepaket oder der HannoverAktivPass (HAP) wegfallen.
Eine monetäre Verbesserung in Höhe der UVG-Leistungen haben insbesondere die Alleinerziehenden-Haushalte, die KEINE der o.g. (Transfer-)Leistungen beziehen.
Die Auswirkungen der UVG-Reform auf die Teilhabechancen der Kinder können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend eingeschätzt werden. In welchem Umfang dies auch die HannoverAktivPässe betrifft, ist abhängig von den Berechnungsergebnissen der unterschiedlichen leistungsberechnenden Stellen.

Ratsherr Finck (SPD) fragte, inwieweit sich die Änderungen auf die Armutsstatistik in Hannover auswirken könnten und ob die Statistik dadurch lediglich besser aussehen würde, als es die Realität darstellen könnte.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Kinder unter der Kategorie nicht mehr auftauchen würden, wenn diese aus dem Sozialleistungsbezug bzw. dem Transferleistungsbezug herausfielen. Man könnte dazu noch einmal darstellen, welche Kinder durch das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) aufgefangen werden. Stadträtin Rzyski sagte, dass es dann allerdings ungenau in der Darstellung werde. Der größte Vorteil des UVG lege darin, dass die Altersspanne deutlich vergrößert worden sei. Zudem sei es wahrscheinlich ebenfalls ein Anliegen des Gesetzgebers gewesen, mehr Kinder aus dem Transferleistungsbezug herausholen zu wollen.


TOP 3.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zur aktuellen Situation an der IGS Linden
(Drucks. Nr. 0087/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 0087/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Angesichts der Vielzahl der Projekte und des bestehenden Sanierungsbedarfs an vielen hannoverschen Schulen können bauliche Maßnahmen auch an der IGS Linden nur sukzessiv im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die IGS Linden eine nachgefragte Schule mit mehr als 1400 Schülerinnen und Schülern, so dass alle geplanten baulichen Maßnahmen während des laufenden Schulbetriebes abgestimmt und durchgeführt werden müssen.
Folgende Maßnahmen, die in den letzten Jahren an der IGS Linden durchgeführt wurden, sind hier exemplarisch zu nennen:
2014: Einrichtung einer Küchenzeile für den Freizeitbereich
2015: Einrichtung von zwei Lehrerteeküchen im „V-Trakt“
2016: Benennung als Pilotschule MEP (einschließlich aller Außenstellen – vollständige Vernetzung und Ausstattung mit der Hardware wie I-Tafeln und I-Pads usw.)
Ergänzend sind noch folgende Maßnahmen aktuell geplant:
Hauptgebäude (Sek I Bereich)
Fassadensanierung zur B6 (gleichzeitige Durchführung mit der Brandschutzsanierung des NTW-Bereiches)
Entfernen der Holzdecke im Freizeitbereich
Dachsanierung wird zurzeit durchgeführt
Beethovenstraße (Sek II Bereich)
Brandschutzsanierung einhergehend mit Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, Sanierung des NTW-Bereiches sowie Verlegung/Neuherrichtung der Cafeteria
Dachsanierung

Frage 1:
Wie groß ist an der IGS Linden die Diskrepanz zwischen den städtischen Standardraumprogramm und dem aktuellen baulichen Zustand? Bitte eine detaillierte Liste der Abweichungen.

Das städtische Standardraumprogramm dient als Zielprogramm für Neubauten und als
Orientierungsrahmen bei kompletten Sanierungen der jeweiligen Schulstandorte. Bei Bestandsbauten muss im Einzelfall individuell mit der Schule abgestimmt werden, welche baulichen Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll sind. Der IGS Linden fehlen 4 große und 5 kleine Differenzierungsräume sowie die erforderlichen Inklusionsräume (1 Therapieraum, 1 Ergotherapieraum, 1 Pflegeraum, 1 Sanitätsraum sowie 1 Laderaum für E-Rollstühle). Einige der vorhandenen allgemeinen Unterrichtsräume entsprechen nicht der nach dem Standardraumprogramm festgelegten Größe von 64m². Diese Problematik teilen allerdings viele Bestandsschulgebäude.

Frage 2:
Welche Räumlichkeiten in den vier Schulgebäuden der IGS Linden, inklusive der NTW-Räume, sind nicht oder nur eingeschränkt benutzbar? Bitte eine detaillierte Auflistung.

Grundsätzlich können alle Räumlichkeiten an der IGS Linden, die nach dem Standardraumprogramm für einen Schulbetrieb erforderlich sind, genutzt werden. Die NTW-Räume im
Sekundarbereich II in der Beethovenstraße sind aufgrund ihrer Raumgröße unter
60 m² nur mit einer kleinen Gruppe an Schülerinnen und Schülern nutzbar. Für den
Unterricht mit einem Klassenverband von 26 Schülerinnen und Schülern sind die NTW –
Räume im Hauptgebäude in ausreichender Zahl und Größe vorhanden.
Die in den Klassentrakten aufgrund des fehlenden zweiten Rettungsweges zurzeit nur eingeschränkt nutzbaren Räume werden im Zuge der anstehenden Brandschutzsanierung zur dauerhaften Nutzung hergerichtet.


Frage 3:
Welche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion hat die Stadtverwaltung an der IGS Linden bisher durchgeführt, bzw. welche Maßnahmen sind geplant? Bitte eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen.

Bisher durchgeführte Maßnahmen:

Am Lindener Berge
Erneuerung der Beleuchtung und der Akustikdecken zur Verbesserung der Raumakustik in 8 Räumen des Obergeschosses
Akustikmaßnahmen im Raum U13
Akustikmaßnahmen im Raum U5
Akustikmaßnahmen im Raum W8

Geplante Maßnahmen:

Am Lindener Berge
Einbau eines zusätzlichen Aufzuges zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Grundlegende Sanierung der WCs mit Verbesserung der Ausstattung in den barrierefreien WCs
Erneuerung der Decken im Foyer zur Verbesserung der Raumakustik
Grundlegende Sanierung des V-Traktes mit entsprechender Verbesserung der Raumakustik
Umbau bisher nicht oder nicht zielführend genutzter Räume zur zwischenzeitlichen Unterbringung der Nutzungen des V-Traktes während der Bauzeit. Anschließend können diese Räume als Differenzierungsräume genutzt werden.

Außenstelle Beethovenstraße
Barrierefreie Erschließung des Vorderhauses im Rahmen der Grundsanierung

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie es unter Beachtung der vorangegangenen Ausführungen sein könne, dass der Eingangsbereich seit geschätzten zwei Jahren derart undicht sei, dass der Hausmeister bei Regen gezwungen sei Eimer aufzustellen, um einer Pfützenbildung vorgreifen und einer daraus resultierende Rutschgefahr vermeiden zu können und wie es sein könne, dass der Schulhof im alten Schulabschnitt für Ballsportarten nicht geeignet und diese zudem seit einigen Jahren deshalb untersagt seien. Ratsherr Emmelmann fragte weiter, wie es denn sein könne, dass der Schulleitung durch das Gebäudemanagement aufgezeigt würde, dass die in der Verwaltung vorhandene Aktenlage zu den Raumkapazitäten derart veraltet sei, dass über Jahre entstandene Veränderungen in der Bezeichnung und der Verfügbarkeit von Räumen nicht erfasst worden seien. Ratsherr Emmelmann fragte abschließend, ob der Verwaltung bekannt und ob es zudem überhaupt erlaubt sei, dass die Schülerinnen und Schüler in einem Computerraum ohne natürliches Tageslicht auskommen müssten, da kein Fenster vorhanden wäre.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass man sich ihrer Ansicht nach um den undichten Eingangsbereich gekümmert habe. Stadträtin Rzyski führte aus, dass allgemein bekannt sei, dass die Schule, vom Gebäudebestand her, ursprünglich niemals als Integrierte Gesamtschule geplant gewesen sei, sondern man habe vorhandene Gebäude genommen, um diese für eine IGS nutzen zu können. Dadurch sei eine Raumsituation entstanden, der man bis heute, aufgrund der veränderten Anforderungen in pädagogischer Hinsicht, sukzessive Abhilfe durch gewünschte Erweiterungen schaffen wolle. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass man auf Grund dessen an dem Standort von Anfang an einen überaus schwierigen Gebäudebestand vorgefunden habe und dass man eine Integrierte Gesamtschule, nach den aktuellen Anforderungsstandards, heute in der Form nicht mehr bauen würde. Stadträtin Rzyski konstatierte, dass das Ballspielen auf dem Schulhof wahrscheinlich aufgrund der Flächenkapazität nicht gestattet sei. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass man das Thema Bezeichnung und Verfügbarkeit von Räumen zu Beginn des Jahres 2017 im Rahmen einer Begehung relativ zügig und unproblematisch abgehandelt habe. In diesem Zusammenhang habe die Verwaltung unter anderen auch deutlich formuliert, dass ein Computerraum ohne Fenster in der Form nicht nutzbar wäre. Im Übrigen sei das eine erforderliche Notlösung, zu der die Schule gegriffen habe und über die der Schulträger informiert werden müsste. Die Verwaltung sei unter Beteiligung der Schule sowie der Schülerinnen und Schüler dabei zu erarbeiten, welche Räume beispielsweise aufgrund der Lichtverhältnisse und/oder Größe nicht als Unterrichts- und Klassenräume nutzbar wären. Man stünde an der Stelle, die Schule sukzessive von Grund auf zu sanieren und darüber hinaus an dem Punkt zu ergründen, welcher Raum wofür nutzbar wäre. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass man vor der besonderen Herausforderung stehe, die Ihme Schule, vor dem Hintergrund einer Rückkehr zum G9, gemeinsam nutzen zu wollen. Das sei in Zusammenhang mit den räumlichen Anforderungen bislang beiderseitig nicht gelungen. Dadurch sei die ehemalige Ihme Schule, welche der IGS Linden auch in Hinblick auf die Inklusion Luft verschafft habe, als Standort weggebrochen. Stadträtin Rzyski stellte klar, dass die Schulverwaltung und das Gebäudemanagement in Verbund mit der Ersten Stadträtin schnelle Lösungen zu räumlichen Anforderungen befördern würden. Denn das dabei der Zeitfaktor eine ganz wesentliche Rolle spiele, stehe außer Zweifel. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass viele Arbeiten nur in den Ferienzeiten durchgeführt werden könnten, wobei in der Schule neben dem Förderunterricht verschiedene andere Projekte und Programme auch in den Ferien durchgeführt werden.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte vor dem Hintergrund, dass die IGS Linden 1971 als eine von insgesamt sieben reformpädagogischen Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen eröffnet worden sei, ob die Verwaltung tatsächlich der Auffassung sei, dass eine solche Schule in diesem Gebäude niemals hätte untergebracht werden dürfen. Ratsfrau Dr. Matz fragte ferner, ob die Verwaltung ihre Pläne in Einvernehmen mit der Schule zur Unterbringung der sechszügigen siebten Klassenstufe in Hinblick auf Unterrichtscontainer, Erweiterungs- oder Neubauten vorlegen bzw. erörtern könne.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass man seinerzeit die Schule in ein Gebäude gebracht habe, welches bereits bestanden habe. Zudem habe man vor 40 Jahren unter anderen Voraussetzungen, wie z.B. in Bezug auf Lernen, Lehrerstationen oder Räumlichkeiten im Allgemeinen, gearbeitet. Dazu sei erschwerend hinzugekommen, dass die Schule auf vier Gebäude verteilt worden sei. Ferner sei durch das beengte Umfeld der IGS Linden keine Möglichkeit zu einem Erweiterungsbau gegeben. Deshalb stünde die Verwaltung, auch vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung und der Inklusion, an dem Standort vor ganz besonderen Herausforderungen. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass man gemeinsam mit der Schule dabei sei, einen Zeitplan aufzustellen. Dazu seien bereits einige Vorhaben, wie z.B. die Dachsanierung, im Schulausschuss behandelt worden. Weitere Maßnahmen befänden sich in der Vorbereitung zur Behandlung in den Fachausschüssen und würden aktuell mit einem Zeitplan, der voraussichtlich nach den Osterferien im Schulausschuss präsentiert werde, verknüpft.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie lange der in der Ihme Schule untergebrachte Jahrgang noch dort verbleiben solle und in welchen Räumlichkeiten dieser dann untergebracht werde. Beigeordneter Machentanz fragte vor dem Hintergrund von Toilettensanierungen ob bekannt sei, wie viele Toilettenanlagen in der IGS Linden vorhanden seien. Beigeordneter Machentanz fragte abschließend zu Brandschutzmaßnahmen, warum diese, seiner Kenntnis nach, in das nächste Jahr verschoben werden, um was für Maßnahmen es sich dabei handele und warum der Rat der Stadt diesen Aufschub dulde.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Ihme Schule zur Verfügung stehen müsse, wenn die Jahrgänge bis zum G9 (Schuljahr 2020/2021) hochgewachsen seien. Ferner müssten die von der IGS Linden am Standort Ihme Schule genutzten Unterrichtsräume bis zu diesem Zeitraum okkupiert werden. Stadträtin Rzyski sagte, dass sie bereits darauf verwiesen habe, dass man versuche, verschiedene Räumlichkeiten anders nutzbar zu machen. Darüber hinaus werde die Möglichkeit geprüft, mobile Unterrichtseinheiten aufzustellen. Stadträtin Rzyski bemerkte, dass eine derartige Lösung auch von der Schule favorisiert werde, was aber aufgrund der Flächenkapazitäten schwierig werden könnte. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass in Hinblick auf die Brandschutzmaßnahmen keinerlei Aufschub geplant sei, da die Feuerwehr in Bezug auf den Brandschutz sehr schnell dabei sei die Betriebserlaubnis zu entziehen. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass es sich bei den Maßnahmen um Brandschutzmaßnahmen - einhergehend mit dem Herstellen von Barrierefreiheit im Umfeld des naturwissenschaftlichen Bereichs, sowie der Verlegung, die Neuherrichtung und Schaffung der Barrierefreiheit der Cafeteria am Standort Beethovenstraße handeln würde. Stadträtin Rzyski verwies abschließend auf ihre vorangegangene Erläuterung, wonach man aktuell in enger Zusammenarbeit mit der Schule dabei sei, einen Zeitplan zu den erforderlichen Maßnahmen aufzustellen. Dieser Zeitplan werde dann im Schul- und Bildungsausschuss vorgestellt.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in der IGS Linden ein Notausgang von einem Klassenraum aus ins Freie führe. Dass die Schülerinnen und Schüler deshalb zu jeder Pause ihre privaten Gegenstände sowie sämtliche Unterrichtsmaterialien daraus entfernen müssten und dass zudem sämtliche Spinde vor dem Klassenzimmer defekt seien, sodass die Schülerinnen und Schüler gezwungen wären, ihre Privatsachen in der Pause bei sich zu tragen. Ratsherr Emmelmann fragte ferner, ob der Verwaltung bekannt sei, dass das Gebäudemanagement in der Vergangenheit versucht habe, einige Schultoiletten mit einer sogenannten Zauberfarbe mit geruchsneutralisierender Wirkung zu streichen sowie einen Ionisator einzusetzen und ob der Verwaltung ebenfalls bekannt sei, dass diese Maßnahmen überhaupt keinen positiven Effekt erbracht hätten und die Toiletten somit von den Schülerinnen und Schülern auch weiterhin nicht benutzt werden.

Stadträtin Rzyski merkte an, dass sich Notausgänge immer von innen nach außen öffnen ließen. Deshalb würde das Abschließen des Raumes kein Problem darstellen, denn während der Pausen würden sich die Schülerinnen und Schüler sowieso außerhalb des Gebäudes aufhalten. Stadträtin Rzyski sagte, dass ihr persönlich der Zustand der Spinde nicht bekannt sei. Diesem Problem würde allerdings im Rahmen der Sanierung ebenfalls Abhilfe geleistet. Stadträtin Rzyski führte aus, dass der Verwaltung bekannt wäre, dass der Effekt zum Versuch des Gebäudemanagements, aus Sicht der Schülerinnen und Schüler, nicht überzeugend gewesen sei. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass dieser Versuch als schnelle Maßnahme auf massive Beschwerden hin unternommen worden sei. Die Verwaltung habe dabei auf einen wesentlich positiveren Effekt gehofft. Allerdings habe man feststellen müssen, dass die Gerüche nicht an der Oberfläche entstünden, sondern zum einen aus den Rohren kämmen und zum anderen in der Bausubstanz – Estrich und Putz, festsitzen würden. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass sich diese Problematiken mit dem Programm zur Schultoilettensanierung erledigen würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, ob es nicht schon jetzt möglich sei, dass die Schule
eine verbindliche Aussage dazu bekomme, dass zumindest die erste Hälfte des Schuljahres 2018/2019 frei von Baumaßnahmen bleibe, da die Schule aktuell bereits mit den Planungen für das neue Schuljahr beginne.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass man mit der stellvertretenden Schulleiterin in Kontakt gestanden habe und in diesem Rahmen mitgeteilt habe, dass mit den Planungen begonnen werden könnte. Stadträtin Rzyski ergänzte, dass man ferner mit der Schule übereingekommen sei, dass die Verwaltung erforderliche Baumaßnahmen unter Beachtung der Schulplanungen mit der Schule abstimmen werde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob eine Zeitschiene erstellt worden sei, aus der zu ersehen wäre, welche Schule wann saniert werde und ob davon ausgegangen werden könnte, dass die IGS Linden im ersten Ausschreibungsblock berücksichtigt werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass dazu keine Garantie vergeben werden könne. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte weiter aus, dass in den kommenden Jahren die Schultoiletten saniert werden und dass natürlich eine Orientierung an den in der Drucksache vergebenen Punkten erfolge. Darüber hinaus sei allerdings auch zu beachten, dass sinnvolle Bauabschnitte eingerichtet werden. Dort wo ohnehin bereits Baumaßnahmen durchgeführt werden, sollte dann auch die Toilettensanierung stattfinden, um alle Baumaßnahmen im Rahmen einer Bauphase abhandeln zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass nach dem Beschluss zur Sanierung der Schultoiletten sehr zeitnah an der Reihenfolge der Maßnahmen gearbeitet und dass diese den Ratsmitgliedern zügig zur Kenntnis gegeben werde.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob die Verwaltung auch für die durch Familiennachzug in Deutschland ankommenden Kinder, in Hinblick auf die Belegungszahlen an den Schulen, mitplane.

Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Verwaltung sehr klar und öffentlich in der Ratsversammlung darstellen werde, welche Sanierungsbedarfe, wo vorhanden seien. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Verwaltung generell mit einem Bevölkerungszuwachs rechne und dass es darüber hinaus schlicht egal sei, aus welchen Gründen die Menschen nach Hannover kommen. Dies würde im Rahmen der kleinräumigen Schulentwicklungsplanung sehr aufmerksam beobachtet. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass am kommenden Mittwoch im Schul- und Bildungsausschuss vorgestellt werde, wie man auch weiterhin mit Prognosemodellen arbeiten wolle, um in Hannover schneller auf Bevölkerungszuwachse reagieren zu können.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung andere Informationen habe, wonach nur eine der sechs Toilettenanlagen der IGS Linden saniert würde. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob die Verwaltung der Integrierten Gesamtschule Linden eine langfristige Perspektive einräume.

Stadträtin Rzyski betonte, dass unter dem Begriff „sukzessive“ eine vernünftig geplante Schritt für Schritt Sanierung zu verstehen sei. Stadträtin Rzyski erörterte, dass man plane, eine große, zweistellige Millionensumme in die IGS Linden zu investieren und allein schon damit signalisiere, dass man der Schule an dem Standort eine langfristige Perspektive einräume.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob es der Verwaltung vielleicht nicht doch möglich sei, einen Termin für die etwaige Sanierung der Schultoiletten in der IGS Linden zu nennen oder ob man sich tatsächlich damit zufrieden geben müsse, dass eine Sanierung in 5, 10, 15 oder 20 Jahren erfolge.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass ein Zeitraum geplant sei, der die kommenden vier bis fünf Jahre umfasse. Die Verwaltung sehe den deutlich, dringlichen Sanierungsbedarf und deshalb sei auch nicht beabsichtigt, dass Arbeiten aufgeschoben werden. Es sei eine originäre Aufgabe des Schulträgers die Herausforderung anzunehmen, die Beschulung von ca. 1.400 Schülerinnen und Schülern an dem Standort, im Rahmen aller Möglichkeiten zu gewährleisten.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Verwaltung ausführen könne, wann die Toiletten in der IGS Linden letztmalig saniert wurden. Ratsherr Jacobs fragte zudem, ob es vor dem Hintergrund von Schulsanierungen wirklich notwendig sei, permanent diskutieren zu müssen, warum man in der Vergangenheit leichtfertig versäumt habe, die Schulgebäude entsprechend zu unterhalten und zu sanieren.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) verwies auf das Thema der Ratsanfrage.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass in den neunzehnhundertneunziger Jahren und zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts, als viele Schulen in Deutschland hätten saniert werden müssen, der demographische Wandel den Kommunen suggeriert habe, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler nahezu halbieren werde. Deshalb habe man auch vor dem Hintergrund der leeren, städtischen Kassen darauf verzichtet, alle Schulgebäude entsprechend zu sanieren. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass der Sanierungsstau an Schulgebäuden kein einzig Hannover betreffendes Problem sei. Allerdings sei Hannover eine derjenigen Kommunen, die sich dem Thema derart konsequent stellen würde und neben den laufenden Haushaltsmitteln zudem ein 500 Mio. € umfassendes Investitionsprogramm aufgelegt habe.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, mit wie vielen Kindern die Verwaltung in Bezug auf den Familiennachzug rechne.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung die Frage spontan nicht beantworten könnte, weil man in diesem Zusammenhang mit monatlichen Quoten arbeite. Stadträtin Rzyski sagte, dass die Vertreter der AfD im Rat der Stadt herzlich eingeladen seie, in die Sitzung des nächsten Schul- und Bildungsausschusses zu kommen, um sich mit dem Thema Prognosemodelle vertraut machen zu können. Stadträtin Rzyski kündigte an, dass die Verwaltung beabsichtige, die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes noch vor den Sommerferien vorzulegen. Daraus sei sehr genau abzulesen, mit wie viel Zuwachs, an welchen Stellen, in welcher Altersgruppe konkret zu rechnen sei.


TOP 3.3.
Anfrage der CDU-Fraktion zu Schulbegehungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes
(Drucks. Nr. 0088/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CD() aus Drucks. Nr. 0088/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wann und an welchen Schulen wurden Begehungen mit Mitarbeitern des Gesundheitsamtes durchgeführt?

Am 04.07.2017 fand eine Begehung der Toilettenanlagen der IGS Linden durch das Gesundheitsamt unter Beteiligung der Verwaltung statt. Weitere Begehungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes an anderen Schulen sind nicht bekannt.

Frage 2:
Welche Ergebnisse haben diese Begehungen gezeiht und wie und in welcher Weise reagiert die Fachverwaltung darauf?

Im Rahmen der gemeinsamen Begehung mit dem Gesundheitsamt wurde festgestellt, dass der Geruchsproblematik in den Toilettenanlagen nicht allein durch eine Grundreinigung begegnet werden kann. Um kurzfristige Abhilfe zu schaffen, wurden unter anderem Ionisierungsgeräte installiert. Diese Geräte dienen der Geruchsbindung. Langfristig wird eine schrittweise Sanierung aller betroffenen Toilettenanlagen der IGS Linden erfolgen.

Frage 3:
Werden diese Begehungen regelmäßig vorgenommen und wenn ja, in welchem Turnus?

Es finden keine regelmäßigen Begehungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes statt.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass ein zweiter Termin abgestimmt werden musste, da beim ersten Termin sowohl die Schulleitung und das Gesundheitsamt, nicht jedoch eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter des Gebäudemanagements anwesend gewesen wären. Ratsherr Emmelmann fragte zudem, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass die Maßnahmen aus der Begehung – Einsatz eines Ionisators – keinerlei relevante Wirkung in Hinblick auf eine Schultoilettensanierung habe.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass im benannten Fall lediglich ein Terminfindungsproblem und keine Terminverweigerung vorgelegen habe. Stadträtin Rzyski betonte, dass man nicht zustimmen könnte, wonach sämtliche Maßnahmen nutzlos gewesen sein sollten. Stadträtin Rzyski sagte, dass eine Grundreinigung durchgeführt und ein Ionisator eingesetzt worden sei. Danach habe es zwar eine Verbesserung gegeben. Aber leider eine, die bei Weitem nicht ausreiche. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass die Möglichkeit einer schnellen Umsetzung den Versuch rechtfertige und dass der Verwaltung durchaus bewusst sei, dass man den Problemen nur mit Sanierungen begegnen könne.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es nicht das Einfachste von der Welt sei, wenn die Hausmeister die hygienischen Zustände in den Schultoilettenanlagen überwachen und bei unzureichender Hygiene zum einen die Reinigungskräfte und zum zweiten den Schulträger in die Pflicht nehmen würden.

Stadträtin Rzyski stellte zum Vorwurf der katastrophalen Hygiene klar, dass die Schultoiletten sauber seien und zum Teil zweimal täglich gereinigt und auch kontrolliert werden. Allerdings sei es unmöglich bei einem in Nutzung stehenden WC von Hygiene sprechen zu wollen. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler im vorliegenden Fall die Sauberkeit über den Geruch definieren. Denn die allgemeine Interpretation laute, was eine Nase derart beleidige, könne nicht gesund sein. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass ferner erschwerend hinzukäme, dass von den Lehrkräften immer wieder die sachgerechte Nutzung der Toiletten an die Schülerinnen und Schüler kommuniziert werden müsse. Denn wie sich immer wieder und überall herausstelle, sei nicht wirklich jeder mit der sachgerechten Nutzung eines WCs vertraut.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob in der Verwaltung bereits die Reinigung der Abwasserrohre thematisiert worden sei.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass auch diese Maßnahme nur einen geringen und von kurzer Dauer währenden Erfolg gebracht habe. Stadträtin Rzyski bekräftigte, dass tatsächlich und ausschließlich eine Grundsanierung den gewünschten Erfolg bringe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass im Vorfeld zur Erstellung der Drucksache zur Schultoilettensanierung eine Besichtigung aller Toilettenanlagen durchgeführt worden sei. Dabei habe man festgestellt, dass auch Toilettenanlagen, die erst vor zwei Jahren errichtet wurden, schon wieder erneuert werden müssten. Man habe allerdings auch festgestellt, dass die größten Schäden durch eine nicht sachgerechte Nutzung der WCs entstünden. Dabei sei das Eindringen von Urin, über die Fugen, in den Estrich und den Putz das Hauptproblem beim Entstehen der Gerüche. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass das nicht nur für die Jungen-, sondern auch für die Mädchentoiletten gelte. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette hob hervor, dass dem Problem nur dann langfristig beizukommen sei, wenn den SchülerInnen und Schülern der eigene Vorteil an einer sachgerechten Nutzung der Schultoiletten zu vermitteln sei. Dafür wären direkte und verständliche Ansprachen durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie auch den Eltern zwingend notwendig.


TOP 3.4.
Anfrage der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Mietpreis- und Belegrechtgebundener Wohneinheiten sowie sonstiger preisgünstiger oder barrierefreier bzw. seniorengerechter Wohnraum
(Drucks. Nr. 0089/2018)

Wird schriftlich beantwortet


TOP 3.5.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Persönlichen Budget
(Drucks. Nr. 0090/2018)

Wird schriftlich beantwortet


TOP 3.6.
Anfrage der FDP-Fraktion zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
(Drucks. Nr. 0280/2018)

Wird schriftlich beantwortet


TOP 3.7.
Anfrage der CDU-Fraktion zur polizeilichen Kriminalstatistik 2017
(Drucks. Nr. 0355/2018)

Wird schriftlich beantwortet


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 0403/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0403/2018.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0474/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0474/2018.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 6.
Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der
Misburger Hafengesellschaft mbH

(Drucks. Nr. 0151/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Misburger Hafengesellschaft mbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0151/2018.


TOP 7.
Anpassung der Nutzungsbedingungen für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 0181/2018 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Anpassung der Nutzungsbedingungen für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0181/2018 mit 1 Anlage.

TOP 8.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 8.1.
Veränderungssperre Nr. 99 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 387, 1. Änderung - Tiergartenstraße / Ottenshof -
(Drucks. Nr. 2929/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 99 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 387, 1. Änderung - Tiergartenstraße / Ottenshof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2929/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 8.2.
Bebauungsplan Nr. 1840 - ehemaliger Hauptgüterbahnhof/nördlicher Abschnitt -
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3171/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1840 - ehemaliger Hauptgüterbahnhof/nördlicher Abschnitt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3171/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 8.3.
Bebauungsplan Nr.456, 3. vereinfachte Änderung - Kurt-Schumacher-Straße
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0311/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr.456, 3. vereinfachte Änderung - Kurt-Schumacher-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0311/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 9.
Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 3172/2017 mit 1 Anlage)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0298/2018)

Ratsherr Kreisz (SPD) führte aus, dass die Konzessionsvergabe für die Errichtung von E-Ladepunkten im öffentlichen Bereich ein wichtiger Baustein für eine in die Zukunft gerichtete Mobilität im urbanen Raum sei. Das sei eine geeignete Initiative für bessere Luft in Hannover und ein Voranbringen alternativer Antriebe. Ratsherr Kreisz erläuterte, dass die Partner von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, und FDP ihren Änderungsantrag, wonach der Strom aus erneuerbaren Energien kommen solle, nachhaltig gestaltet haben. Ferner wolle man gemeinsam mit der Verwaltung sicherstellen, dass die Ladestationen möglichst in allen Stadtteilen flächendeckend aufgestellt werden. Ratsherr Kreisz sagte abschließend, dass Hannover mit diesen Vorhaben auf einem guten Weg sei, eine moderne, der E-Mobilität zugewandte Stadt zu werden.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich Hannover am heutigen Tage aufmache, eine Stadt der nachhaltigen Mobilität zu werden. Man beschließe mit den vorliegenden Drucksachen, dass Hannover Vorreiter in Sachen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge werde. Es sei bekannt dass auf privatem Boden bereits Ladestationen installiert worden wären und dass es zukünftig ebenfalls möglich sein müsse, sein Fahrzeug im öffentlichen Raum aufladen zu können, wenn man das großflächige Ausbreiten von E-Fahrzeugen befördern wolle. Ferner sei die vorliegende Drucksache als Unterstützung für die Vielzahl bereits vorhandener Initiativen von Hotels oder Supermärkten, die auf ihren Privatgrundstücken mit der Errichtung von Ladestationen in Vorleistung gegangen seien, zu betrachten. Denn man sei überzeugt davon, dass die Stadt eine Unterstützung in Hinblick auf E-Mobilität leisten müsse, um der Notwendigkeit einer Wende hin zu einer elektrifizierten Mobilität gerecht werden zu können. Ratsherr Drenske machte deutlich, dass die Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssten, um ökologisch nachhaltig sein zu können. Denn nur ein E-Automobil, welches mit Ökostrom angetrieben werde, sei auch ein ökologisches Automobil. Ferner beabsichtigten die Partner aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Änderungsantrag, dass die Ladestationen noch näher an die Menschen herangebracht werden und forderten, dass nach Möglichkeit in jedem Stadtteil eine Ladestation installiert werden sollte. Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur E-Mobilität vorgestellt und dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit ihren Partnern verschiedene weitere Vorschläge zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Radverkehrs in das Verfahren gegeben habe, sodass alle Verkehrsteilnehmer von den Entscheidungen im Neuen Rathaus dazu profitieren würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass der Rat in seiner heutigen Sitzung über eine Initiative aus dem Jahr 2015 entscheide, die ursprünglich von der Fraktion der CDU angestoßen worden sei. Die Einrichtung von Ladestationen sei seinerzeit in einem Antrag zu Straßenneubauten und Umgestaltungen vorgeschlagen worden. Die damaligen Mehrheitsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hätten diesem Vorschlag aus politischen Gründen natürlich nicht zustimmen können. Vielmehr hätten diese den wegweisenden Änderungsantrag, wonach die Verwaltung ein Grundkonzept für ein flächendeckendes Netz von Ladestationen für Elektrofahrzeuge erarbeiten möge, in das Verfahren gegeben. Diesem Änderungsantrag hätten alle im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter zugestimmt. Ratsherr Wolf erörterte, dass der Rat der Stadt, mehr als zwei Jahre nach der Einbringung der Ladestationsidee, in der heutigen Sitzung über die Ausschreibung einer Konzession für mindestens 240 frei zugängliche Ladestationen, mit je zwei gleichzeitig nutzbaren Ladepunkten, entscheiden würde. Ratsherr Wolf bemerkte, welch ein bemerkenswerter Schritt in die E-Mobilität die Errichtung von 480 Ladestationen, vor dem Hintergrund von 250.000 gemeldeten Personenkraftwagen, für Hannover bedeute. Ferner sei die unglaubliche Dynamik hervorzuheben, da die Ladestationen bis Ende des Jahres 2020 eingerichtet werden sollten. Im Weiteren bewertete Ratsherr Wolf den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP als inhaltlich schwach und überflüssig. Ratsherr Wolf konstatierte, dass mit diesem Änderungsantrag lediglich versucht werde, dem Schaufenster Elektromobilität, einen Showantrag für die Stadtteile anzuhängen. Ratsherr Wolf erklärte, dass der Änderungsantrag inhaltlich extrem schwach sei. Aber vielleicht sei dieser Ausdruck dessen, was im Spannungsfeld zwischen Umwelt und Wirtschaft bzw. Industrie, innerhalb der Partnerschaft von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP möglich sei. Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass die Suche nach Alternativen für Verbrennungsmotoren zurzeit eine ungeheure Dynamik erlebe. Der Rat der Stadt entscheide heute über die Errichtung von Ladestationen mit Steckdosen, was dem technischen Stand von 2014 entspreche. Die Forscher vom Fraunhofer Institut für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung in Bremen hätten im Jahr 2015 gemeinsam mit Industriepartnern bereits die Induktionstechnik weiterentwickelt. Eine Technik, die von den Verkehrsbetrieben in Braunschweig auf einer Buslinie bereits mit großem Erfolg erprobt werde. Ratsherr Wolf signalisierte zum Abschluss das Interesse der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN an einer konstruktiven Zusammenarbeit und empfahl, dass man in Sachen Elektromobilität auf eine höhere Frequenz setzen müsse.

Ratsherr Oppelt (CDU) erklärte, dass es höchste Zeit sei, dass Hannover beim Thema E-Mobilität Fahrt aufnehme. Die Fraktion der CDU werde der vorliegenden Drucksache natürlich zustimmen, da man bereits seit mehreren Jahren ein Konzept und die Errichtung einer größeren Anzahl von Ladestationen fordere. Zudem werde man dem Änderungsantrag zustimmen, da dieser zum einen unschädlich und zum zweiten keine feste Bindung an den Ökostrom vorschreibe. Ratsherr Oppelt erläuterte, dass die alternativen Antriebe nicht nur auf die Elektromobilität reduziert werden können. Die Fraktion der CDU habe in den Fachausschüssen mehrere Anträge in Bezug auf Brennstoffzellen oder Gasantriebe in das Verfahren gegeben. Ratsherr Oppelt betonte, dass die Stadtverwaltung nur auf den Druck der Fraktion der CDU hin bereit gewesen sei, E-Fahrzeuge für den städtischen Fuhrpark anzuschaffen. Ferner habe die Fraktion der CDU einen Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Förderung alternativer Antriebe bei Taxen in das Verfahren gegeben. Die Stadt München habe in diesem Zusammenhang beispielsweise eine große Menge Geld investiert. Der Antrag der Fraktion der CDU sei leider nicht angenommen worden. Ratsherr Oppelt versprach abschließend, dass die Fraktion der CDU nicht damit aufhöre, in Hinblick auf alternative Antriebe, Druck auf die Stadtverwaltung auszuüben.

Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP den vorliegenden Antrag unterstütze, da dieser vor dem Hintergrund vielfältiger Prognosen zur Elektromobilität wirtschaftlich sinnvoll sei. Ratsherr Bingemer erörterte, dass in Hannover zurzeit 554 E-Fahrzeuge gemeldet seie und dass aktuell noch nicht vorhersagbar wäre, welcher alternative Antrieb sich letztendlich durchsetze. Deshalb sei die Fraktion der FDP der Ansicht, dass man ein vertretbares Augenmaß in Hinblick auf die E-Mobilität angesetzt habe. Zumal zusätzlich die Möglichkeit bestünde, dass die E-Fahrzeuge privat in der eigenen Garage geladen werden. Ferner werde mit den vorliegenden Drucksachen eine vernünftige Infrastruktur in Bezug auf die Ladesäulen geschaffen. Es sei nun zu hoffen, dass die Industrie zeitnah in der Lage sei, E-Automobile auf einem wirtschaftlich vertretbaren Preisniveau anbieten zu können.

Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass ein Voranschreiten der öffentlichen Hand beim Thema Ladestation Infrastruktur den Gewinn von privaten Nachahmern erwirken könne. Ratsherr Kelich stellte klar, dass die Umsetzung der vorliegenden Drucksachen Hannover, in Zusammenhang mit ihrer Vorbildfunktion, direkt an die Spitze im deutschen Städtevergleich bringen werde. Ratsherr Kelich kritisierte die uneingeschränkte Negativdarstellung der Antragsinhalte und erläuterte, dass das laut Umfragen meist genannte Kriterium eine fehlende Infrastruktur von Ladestationen und der damit verbundenen Problematik zur Reichweite sei. Ratsherr Kelich betonte, dass die vorliegenden Anträge auf die Zerstreuung dieser Bedenken abziele und das fortschrittliche Handeln der Landeshauptstadt Hannover unterstreichen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er sich zur Drucksache enthalten werde, da er nicht der Überzeugung sei, dass die E-Mobilität den Stellenwert erreiche, den einige Interessierte ihr zuschreiben wollten. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass die Elektromobilität niemals ökologisch sein werde. Denn es sei allgemein bekannt, dass bei der Stromversorgung immer eine zweite Infrastruktur vorhanden sein müsse, die dann kurzfristig einspringe, wenn der ökologisch erzeugte Strom an seine Kapazitätsgrenzen stoße. Ferner sei in diesem Zusammenhang zu bedenken, was für eine gewaltige Menge Strom erzeugt werden müsste, wenn alle Automobile mit Strom in Bewegung gehalten werden. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass zurzeit entscheidende Entwicklungen an den Verbrennungsmotoren vorangetrieben und dass weltweit auf dem Gebiet alternativer Antriebe, wie z.B. der Brennstoffzelle, geforscht und konstruiert würde. Ratsherr Wruck monierte, dass er den Eindruck gewonnen habe, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen ausschließlich die Elektromobilität forcieren wollten. Das könne im Gegenzug allerdings auch bedeuten, dass Hannover in Bezug auf alternative Antriebsarten völlig den Anschluss verliere. Deshalb stimme man in Bezug auf eine vertretbare Wirtschaftlichkeit des Antrages dem Argument der Fraktion der FDP zu und werde sich zur vorliegenden Drucksache enthalten.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Überlegungen aus Reihen der Bundes-CDU, wonach die durch den Volkswagen Konzern ausgelösten Schäden mittels Dieselmanipulationen, aus Steuergeldern reguliert werden sollen. Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass man die Anzahl der Ladesäulen den steigenden Stückzahlen von E-Automobilen anpasse. Es sei darüber hinaus zu beachten, dass eine wirtschaftlich vernünftige Ausschreibung an den Markt formuliert werde. Denn in Hamburg habe es gerade erst eine Ausschreibung zu Ladesäulen gegeben, auf die sich niemand gemeldet habe. Ratsherr Drenske versicherte, dass man sicherlich eine weitere Ausschreibung auf den Weg bringen werde, wenn die im Antrag zu beschließenden Ladesäulen ausgelastet seien und zusätzliche Bedarfe angemeldet werden.

Ratsherr Emmelmann (CDU) entgegnete zur von der Fraktion der SPD plakatierten Spitzenposition in punkto Ladesäulen, dass Hamburg aktuell über 600 und in näherer Zukunft über 700 weitere Ladesäulen verfüge und dass Berlin dann ebenfalls fast zeitgleich 1.300 Ladesäulen werde anbieten können. Ratsherr Emmelmann informierte darüber, dass die Stadt Braunschweig, laut Dudenhöffer Institut, in einer Statistik Ladesäulen pro Einwohner deutlich vor Hannover rangiere und erklärte, dass allein diese Tatsache ausreichend Ansporn für die kommenden Jahre sein sollte.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erinnerte daran, dass der Hannoversche Beitrag zum Schaufenster Elektromobilität ein Pedelec System gewesen sei. Ratsherr Blaschzyk betonte, dass diese Pedelec Konzeption noch immer nicht umgesetzt worden sei und dass mehr als 80 Pedelecs und E-Bikes zum Verleih bereit stünden. Hannover täte gut daran zu vermeiden, sich vor diesem Hintergrund als zukunftsorientierte Stadt präsentieren zu wollen.

Ratsherr Döring (FDP) wies darauf hin, dass in Hannover jeden Tag mehrere Hunderttausend Menschen zur Arbeit und wieder nach Hause elektromobil befördert würden. Denn auch S- und U-Bahnen seien Bestandteil der Elektromobilität und nicht nur das vierädrige, individuell genutzte Fahrzeug. Ratsherr Döring führte weiter aus, dass die sehr schwachen Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge natürlich nicht nur, aber auch, etwas mit der Ladesäuleninfrastruktur zu tun hätten. Ferner sei in der Gesamtheit zu betrachten, dass im vergangenen Jahr über 1.000.000 Pedelecs und mehr als 100.000 E-Bikes verkauft worden seie und dass in der Branche davon ausgegangen werde, dass es schon in wenigen Jahren überhaupt keine Mofas und Mopeds mit Verbrennungsmotoren auf den Straßen geben werde. Zudem sei sicherlich niemand der Auffassung, dass alle 47 Mio. Personenkraftwagen, die in Deutschland zugelassen seien, in kürzester Zeit elektrisch betrieben werden. Es müsse vielmehr das Ziel sein jetzt einen Antrieb zu etablieren, der die Marktfähigkeit erlangt habe. Ratsherr Döring verdeutlichte, dass der ehemalige Bundesforschungsminister Horst Riesenhuber im Jahr 1982 das erste Förderprogramm zur Erforschung der Brennstoffzelle aufgelegt habe, dass dieses Projekt noch heute laufe und jährlich mit einer siebenstelligen Fördersumme gestützt werde. In diesem Zeitraum sei es keinem Förderempfänger gelungen ein marktfähiges, sicheres Konzept, über die Testphase hinaus, in ein Fahrzeug einzubauen. Ratsherr Döring erörterte, dass der Ausbau der Ladesäulen Infrastruktur ein öffentlicher Beitrag dazu sei, um die Ängste der Nutzer abbauen zu können. Darüber hinaus sei zu erwarten, dass bis 2020 in jedem union-boden Parkhaus eine Etage für Elektrofahrzeuge reserviert sei. Man erwarte schon, dass auf jedem frei zugänglichen Supermarktparkplatz Ladesäulen, natürlich nicht kostenfrei, aber einkaufsrabattgebunden, zugänglich werden. Ratsherr Döring unterstrich zum Abschluss, dass man gemeinsam in eine positive Zukunft schauen sollte, wenn man übereinstimmend der Meinung sei, dass die Elektromobilität ein wichtiger Beitrag für eine verbesserte Mobilität und Luftqualität in der Stadt sei.

Ratsherr Hirche (AfD) gab zu bedenken, dass viele Rohstoffe der Elektromobilität in afrikanischen und anderen Dritte Welt Ländern, unter unvorstellbaren Bedingungen von Kindern gefördert werden. Ratsherr Hirche erklärte, dass er sich deshalb zum vorliegenden Antrag enthalten werde.
Mit 49 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0298/2018.

Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0298/2018), die Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3172/2017 mit 1 Anlage.


TOP 10.
Straßenausbaubeiträge

TOP 10.1.
Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße, Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 2961/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass die Position der Fraktion der AfD zur Straßenausbaubeitragssatzung bekannt sei, dass jede Kommune diese in eigener Zuständigkeit umsetzen könne und dass beispielsweise Winsen bei Celle im Gegensatz dazu lieber die Grundsteuer erhöht habe. Das sei wesentlich gerechter, da die Hausbesitzer diese auf ihre Mieter umlegen können. Die Landeshauptstadt Hannover beschloss die Straßenausbaubeitragssatzung und im vergangenen Sommer darüber hinaus ebenso, dass Hausbesitzer, unter privatwirtschaftlichen Voraussetzungen, die Beseitigung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg zu bezahlen hätten. Die Kosten setzten sich zusammen aus Bergung, Entfernung und Kosten der Evakuierung, was im Besonderen dann teuer werde, wenn ein Alten- und Pflegeheim oder ein Krankenhaus in der unmittelbaren Nachbarschaft zu finden sei. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass im Stadtteil Ricklingen große Widerstände aus der betroffenen Bevölkerung formuliert würden. Dies beträfe im Besonderen jüngere Familien, die ihre Immobilien noch abbezahlten und deren eigentliche Motivation das sichere Aufwachsen ihrer Kinder im Grünen gewesen sei.
Mit 31 Stimmen gegen 27 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für die Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2961/2017 mit 1 Anlage.

TOP 10.2.
Pfalzstraße von Altenbekener Damm bis Bismarckstraße, Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 2963/2017 mit 1 Anlage)
Mit 34 Stimmen gegen 26 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für die Pfalzstraße von Altenbekener Damm bis Bismarckstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2963/2017 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN , der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025"
(Drucks. Nr. 0439/2018)

Beigeordnete Zaman (SPD) führte aus, dass Gemeinsamkeit als Leitfaden für die Kulturhauptstadtbewerbung gelten könne, da man nur gemeinsam mit dem Rat, der Verwaltung, den Kulturschaffenden und der Stadtgesellschaft insgesamt die Herausforderung positiv gestalten und zum Erfolg führen könne. Die Bewerbung um den Titel Europas Kulturhauptstadt 2025 sei nämlich keine Projekt des Rates oder der Verwaltung allein, sondern ein Auftrag der Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtentwicklungsdialog „Mein Hannover 2030“. Beigeordnete Zaman trug im Weiteren eine Definition des Begriffs Kultur von der UNESCO vor und ging auf die Beteiligung und der damit verbundenen sowie bereits erfolgten Fürsprache aus dem Personenkreis der Kulturschaffenden und der Stadtgesellschaft insgesamt ein. Beigeordnete Zaman erklärte abschließend, dass die Fraktion der SPD die Bewerbung Hannovers zu Europas Kulturhauptstadt 2025 intensiv begleiten werde und um eine breite Zustimmung für den vorliegenden Dringlichkeitsantrag bitte.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussfassung des vorliegenden Dringlichkeitsantrages und den damit verbundenen Startschuss zur Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 in eine gewisse Euphorie versetze. Bürgermeisterin Kramarek verwies auf die erfolgreiche Bewerbung, mit dem Durchsetzen gegen Konkurrent Toronto, als erster deutscher Expo Gastgeber. Bürgermeisterin Kramarek erörterte, dass die erweiterte Sicht auf die Kultur der Stadt und in Hannover hinein garantieren würde, dass man in jedem Fall von der Bewerbung profitiere. Bürgermeisterin Kramarek stellte zudem verschiedene Definitionen des Begriffs Kultur aus Nachschlageforen im Internet und die eines chinesischen Philosophen aus dem Jahr 300 v. Chr. vor. Bürgermeisterin Kramarek machte vor dem Hintergrund von Bildungs-, Bau- oder Mobilitätskultur deutlich, dass die Bewerbung oder sogar der gesamte zukünftige Umgang mit Kultur als Querschnittaufgabe für alle Dezernate zu betrachten sei. Bürgermeisterin Kramarek bedankte sich zum Abschluss bei allen Beteiligten, im Besonderen beim Kulturhauptstadtbüro, für ihre Kraft, ihren Groove und ihren Spirit.

Ratsherr Wiechert (CDU) wies darauf hin, dass es auffällig sei, welch breite Zustimmung der vorliegende Dringlichkeitsantrag erfahre und mit welcher Klarheit, aber dabei nicht einschränkend, dieser formuliert worden sei. Ratsherr Wiechert erläuterte, dass der zu erstellende und mit der Bewerbung einzureichende Kulturentwicklungsplan, der bereits seit langer Zeit von der Fraktion der CDU gefordert wurde, ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor, wie z.B. für die Gastronomie in Hannover sein könnte. Ratsherr Wiechert forderte alle Anwesenden dazu auf, dass diese im Sinne des gemeinsam entwickelten Spirit weiter arbeiten, damit die Bewerbung gelinge.

Ratsherr Engelke (FDP) erörterte, dass sich Kultur nicht nur auf Tanz und Musik beziehe, sondern dass diese das gesamte Leben beeinflusse und dass alle Menschen Kultur hätten, auch wenn sich diese unterschiedlich darstelle und ausdrücke. Ratsherr Engelke interpretierte im Weiteren die Darstellung aus der Tagespresse, zitierte aus einem offenen Brief an die Mitglieder des Rates und brachte zum Abschluss seine Zuversicht darüber zum Ausdruck, das Hannover Kulturhauptstadt Europas 2025 werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem vorliegenden Antrag zustimmen werde, da man in der Bewerbung ein hohes Entwicklungspotential für die Stadt sehe. Ratsherr Wruck wies vor dem Hintergrund einer Beteiligungskultur darauf hin, dass der Dringlichkeitsantrag diesem Anspruch selbst nicht nachkomme. Denn wenn das der Fall sei, hätte man zumindest alle Ratsmitglieder, die sich für eine Kulturhauptstadtbewerbung ausgesprochen hätten, nach ihrer Meinung fragen müssen. Ratsherr Wruck unterstrich, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER wie üblich auch diesmal nicht gefragt worden sei, ob man sich an der Erstellung eines interfraktionellen Antrages beteiligen wolle. Ratsherr Wruck merkte an, dass einige Bewerber mit einem Finanzaufwand von 100 Mio. € rechneten und dass es vor diesem Hintergrund unverantwortlich gegenüber den Sponsoren sei, dass 25 % davon für irgendwelche sozialen Wohltaten zusätzlich ausgeschüttet werden sollten. Ratsherr Wruck äußerte sich kritisch dazu, dass zu viel Euphorie am Ende große Enttäuschungen bringen könne, dass der Begriff Nachbarschaft zu viele Spielräume ermögliche und dass der gewünschte Konzertsaal zu unterdimensioniert und am falschen Ort geplant werde. Ratsherr Wruck regte zudem an, dass die Kulturentwicklungsplanung im Sinne einer Bildungsoffensive erstellt werden sollte. Ratsherr Wruck erklärte zum Abschluss wiederholt, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Dringlichkeitsantrag der aufgeführten Fraktionen mit einigen Bedenken zustimmen werde.

Ratsherr Klippert Die FRAKTION) erklärte, dass sich Fraktionen, die wochenlang die Förderung des Freien Theaters in Hannover blockierten und zudem im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beabsichtigt hätten, jegliche Zuwendungen für nicht genehme Kulturschaffende einsparen zu wollen, nicht wundern sollten, wenn sie bei der Erstellung eines interfraktionellen, Kultur relevanten Antrages nicht beteiligt würden. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass man sich nicht einfach nur für ein „Festjahr Kultur“ bewerben würde, sondern dass es um eine nachhaltige Entwicklung der Stadt gehe. Wobei die Kultur dabei lediglich als Motor diene. Ratsherr Klippert machte deutlich, dass man nicht die Ambition habe aus Sponsorengeldern Almosen zu verteilen. Vielmehr beabsichtige man in benachteiligten Stadtteilen Bildung und Kultur zu vermitteln und Teilhabe zu schaffen. Ratsherr Klippert berührte im Weiteren die Punkte Kultur für alle, Aufgaben des Kulturhauptstadtbüros, Arbeit in den Ratsgremien und unterstrich, dass die Bündelung aller Kräfte und ein gemeinsames Streben letztendlich zum Erfolg führen werde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass der Rat der Stadt mit einem Anteil von mindestens 25 % dringend dafür sorgen sollte, dass auch sozial Schwächere sich Hannover als die Kulturhauptstadt Europas 2025 leisten könnten, um allein, als Paar oder Familie mit Kindern dorthin zu gehen, wo Kultur tatsächlich passiere. Ferner sei die Willkommenskultur ein zentraler Begriff der Bewerbung. Denn man müsse die Menschen Europas willkommen heißen bzw. einladen, damit diese in der Landeshauptstadt Kultur erleben und leben könnten. Ratsherr Wolf behandelte im Folgenden die Themen Bildungskultur, Nachbarschaft, Dezernate und Zuständigkeit sowie Versöhnung und brachte seine Hoffnung darüber zum Ausdruck, dass die Landeshauptstadt Hannover in sieben Jahren ein anderes bzw. ein verändertes Gesicht zeigen könne.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte davon zu träumen, dass Hannover als Kulturhauptstadt Europas 2025 eine Stadt ohne Obdachlosigkeit, ohne Energiesperren, ohne die Nase beleidigende Schultoiletten, mit einer Bibliothek im Freizeitheim Linden und ein bei Chéz Heinz in Freibadnähe sein werde.

Ratsherr Karger (AfD) führte aus, dass sich die Fraktion der AfD von Beginn an, aus finanziellen Erwägungen heraus, skeptisch gegenüber einer Bewerbung Hannovers gezeigt habe. Denn wenn Hannover tatsächlich den Zuschlag erhalten sollte, würde sich der Schuldenberg von ungefähr 2 Mrd. € merklich erhöhen. Allein die Bewerbung werde mit 2 Mio. € kalkuliert. Das sei ein Betrag, den die Fraktion der AfD aufgrund des Ansatzes und der Inhalte, nicht einzusetzen bereit sei. Ratsherr Karger stellte klar, dass die Fraktion der AfD sicherlich anders über eine Bewerbung Hannovers befinden würde, wenn Persönlichkeiten wie Leibniz und Schwitters, Weltmarken wie Pelikan, Bahlsen und „Conti“ sowie die historischen Leistungen und die einzigartige Geschichte der Landeshauptstadt der europäischen Öffentlichkeit nahe gebracht würden. Ratsherr Karger widmete sich weiterhin kritisch den Punkten Containerbebauung an der Waterloo Säule sowie den Erläuterungen des kulturpolitischen Sprechers der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zu Nachbarschaft und multikulturelle Gesellschaft und erklärte, dass er sich zu der vorliegenden Drucksache enthalten werde. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass er das Abstimmverhalten seiner Kollegen nicht ermessen könne, da es in der Fraktion der AfD keinen Fraktionszwang gebe.

Ratsfrau Iri (SPD) konstatierte, dass die Fraktion der AfD Migranten ausgrenze. Allerdings sei die Beteiligung von Migranten im interfraktionellen Antrag ausdrücklich gewünscht. Deshalb habe man die Fraktion der AfD nicht zur Mitarbeit eingeladen.
Ratsfrau Iri sagte, dass sie den Zusammenhang von Kultur und der Fraktion der AfD bislang nur dahin gehend habe wahrnehmen können, dass Fotos von Ratsmitgliedern aus dem Internet heruntergeladen, verunstaltet und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden seie.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass der Rat der Stadt den vorliegenden Antrag mit sehr großer Mehrheit beschließen werde. Ratsherr Böning erinnerte an die Hinrichtung von Hans und Sophie Scholl am 22. Februar 1943 und sinnierte, dass diese Erinnerung Grund genug dafür sei zu erkennen, dass jegliche Form von Ausgrenzung der falsche Weg sei.

Ratsherr Herrmann (AfD) entgegnete zum Wortbeitrag der Fraktion der SPD, dass der Vorwurf, wonach die Fraktion der AfD Migranten ausgrenze, nicht haltbar sei. Denn die Fraktion der AfD achte das Grundgesetz. Ratsherr Herrmann wies darauf hin, dass im Grundgesetz eindeutig verankert sei, dass unter anderen niemand aufgrund seiner Rasse und auch aufgrund seiner politischen Überzeugung sowie seiner politischen Anschauung bevorzugt oder benachteiligt werden dürfe. Ratsherr Herrmann sagte, dass es absolut unpassend sei, dass ausgerechnet jenes Ratsmitglied der Fraktion der SPD, welches dafür gesorgt habe, dass eine von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Bürgervertreterin ihr ehrenamtliches Engagement im Internationalen Ausschuss niedergelegt habe, nun auch noch in öffentlicher Ratsversammlung falsche Behauptungen zu Lasten der Fraktion der AfD aufstelle. Ratsherr Herrmann machte deutlich, dass die Fraktion der AfD nicht die rosarote, heile Welt propagiere, sondern vielmehr Missstände wie dem Vorfall am Flughafen Hannover, zur Sprache bringe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) forderte Ratsherrn Herrmann auf, zur Sache zu sprechen.

Ratsherr Herrmann (AfD) entgegnete, dass er lediglich die Fraktion der AfD gegen den Angriff von Ratsfrau Iri verteidigen wolle.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD nicht beabsichtige, Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Kultur auszuschließen. Man sei daran interessiert, dass die kulturellen Aspekte der Stadt Hannover nicht vergessen werden und dass sich nicht alles um Integration drehen sollte. Ratsherr Karger forderte Ratsfrau Iri zu einer Stellungnahme hinsichtlich dessen auf, dass er Fotos einer Ratsfrau verändert und verbreitet haben solle.

Ratsherr Markurth (SPD) erklärte, dass eine Debatte zur Kulturhauptstadt eine derartige Diskussion nicht verdient habe und dass er deshalb den Antrag zur Geschäftsordnung "Schluss der Debatte" stelle.
Gegen 2 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat, gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Debatte.

Mit 55 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die FRAKTION zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0439/2018.


TOP 12.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht aller vorhandenen Unterlagen hinsichtlich des Wasserrohrbruchs im Werkraum und der Toilettensanierung in der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 0473/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Verlangen einer Fraktion, einer Gruppe oder Einzelvertreterinnen /Einzelvertretern des Rates Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Einen Beschluss des Rates bedürfe es dafür nicht, sondern das Akteneinsichtsverlangen würde gegenüber dem Rat nur bekannt gemacht. Das Einsichtsrecht beziehe sich ausschließlich auf alle in der Verwaltung vorhandenen Unterlagen.

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Emmelmann, Ratsfrau Dr. Matz (CDU),
Ratsfrau Gamoori, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsherr Bindert, Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Karger, Ratsherr Hirche (AfD),
Ratsherr Wolf, Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) gab zu Protokoll, das er am 15. Februar 2018 um 17:00 Uhr zu einem Akteneinsichtstermin erschienen sei und dass der vereinbarte Raum verschlossen und niemand anzutreffen gewesen sei. Ratsherr Wruck bat darum, dass bei vereinbarten Terminen zur Akteneinsicht auch tatsächlich jemand vor Ort anzutreffen sein möge.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.






Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter