Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 21.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.02.2018)
Protokoll (erschienen am 22.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07.BRB - Datum 22.05.2018

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 21. Februar 2018,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Behmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe) (CDU)
(Bezirksratsherr Küßner) (CDU)
(Bezirksratsherr Nagel) (SPD)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU) 18.00 - 21.30 Uhr
(Bezirksratsfrau Reimer) (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Weinem (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) 18.00 - 21.50 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP) 18.20 - 21.45 Uhr
Bürgermeister Hermann (SPD) 18.00 - 21.35 Uhr
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz Fachbereich Personal und Organisation
Herr Berger Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Arki Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Sonnenberg Fachbereich Büro Oberbürgermeister

Gäste:
Herr Lawiszus Hannover Veranstaltungs GmbH
Herr Nolte Hannover Veranstaltungs GmbH
Frau Brune Polizeiinspektion Hannover-West Ltg.





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: "Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018"
Eingeladen sind:
- Hannover Veranstaltungs GmbH
- Polizeiinspektion West
- Vertreter*in der Anliegerschaft

3.1. Informationen der Verwaltung zum Thema "Verkehrskonzept für das Maschsseefest 2018"

4. Sachstandsbericht Unterbringung – Situation Obdachlose

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

5.1.4. Südstadtschule, Erneuerung Fenster / Fassade Westtrakt (Aulagebäude)
(Drucks. Nr. 0340/2018 mit 3 Anlagen)

5.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0336/2018 mit 5 Anlagen)

5.1.3. Gewährung einer Sonderfinanzierung Einrichtung „Große Haie“, Hildesheimer Straße 54, 30169 Hannover des Trägers Krabbe-l-ino e. V. für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017
(Drucks. Nr. 0314/2018)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 07, Südstadt Bult
(Drucks. Nr. 15-0339/2018 mit 2 Anlagen)

5.2.1.1. Gemeinsamer Zusatzantrag zum Sonderprogramm f. Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
(Beschluss-Drucksache 15-0339/2018)
(Drucks. Nr. 15-0451/2018)

5.2.1.2. Zusatzantrag zum gemeinsamen Zusatzantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Sonderprogramm f. Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
(Drucks. Nr. 15-0451/2018)
(Drucks. Nr. 15-0495/2018)

5.2.2. Ausbau der Schlägerstraße in den Knotenpunktbereich Feldstraße und Seilerstraße
(Drucks. Nr. 15-0328/2018 mit 1 Anlage)

6. W A H L E N

6.1.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0329/2018)

6.2. Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Südstadt-Bult - Wahlvorgang

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Kinder, Eltern und Lehrer im Rahmen der Sanierung der Grundschule Kestnerstraße endlich transparent informieren!
(Drucks. Nr. 15-0282/2018)

7.1.2. Übertragung von Dienstleistungstätigkeiten vom städtischen Energieversorger Enercity auf Bürgerinnen und Bürger der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0283/2018)

7.1.3. Grunderneuerung der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-0284/2018)

7.1.4. Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-0285/2018)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Betreibervertrag Flüchtlingswohnheim Alte Bult
(Drucks. Nr. 15-0315/2018)

7.2.2. Einstellplätze für Bürogebäude Mooksgang 5
(Drucks. Nr. 15-0316/2018)

7.2.3. Verkehrsführung für Fahrradfahrende an der Hildesheimer Straße, Ecke
Krausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0317/2018)


7.2.4. Verpachtung/Vermietung Kiosk Ecke Schlägerstr. , Bandelstr.
(Drucks. Nr. 15-0318/2018)

7.2.5. Neue Litfaßsäulen und Werbetafeln in der Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0324/2018)

7.3. von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

7.3.1. Zusammensetzung Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-3153/2017)

7.4. von Bezirksratsherrn Siekermann (FDP)

7.4.1. Arbeiten im Bürgersteig- und Radfahrbereich der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-0330/2018)

7.4.2. Abstellen von Werbefahrzeugen bzw. Werbeanhänger im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-0331/2018)

7.4.3. Bordsteinerneuerung Ecke Sallstraße/Krausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0332/2018)

8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

8.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0231/2018)

8.1.2. Radweg auf der Nordseite des Altenbekener Damms
(Drucks. Nr. 15-0286/2018)

8.2. Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und Piratenpartei

8.2.1. Querung der Alten Döhrener Straße bei der Orli-Wald Allee
(Drucks. Nr. 15-0319/2018)

8.3. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Spielplatz Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0304/2018)

8.3.2. Absenkung des Bordsteine Hilde-Schneider-Allee und Im Haspelfelde
(Drucks. Nr. 15-0305/2018)

8.3.3. Beleuchtung des Wildermuthweges
(Drucks. Nr. 15-0306/2018)

8.3.4. Litfaßsäulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult versetzen bzw. entfernen
(Drucks. Nr. 15-0320/2018)

8.3.5. Fahrradweg An den S-Bahngleisen Alte Bult (Querung Gustav-Brandt-Straße)
(Drucks. Nr. 15-0321/2018)

8.3.6. Fahrradabstellfläche in der Annenstraße
(Drucks. Nr. 15-0322/2018)

8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer auf der Hildesheimer Straße umgehend beenden
(Drucks. Nr. 15-3125/2017)

8.4.2. "Too good to go" für Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0287/2018)

8.5. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

8.5.1. Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-0323/2018)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Zu TOP 5.2.1. werden gemeinsame Zusatzanträge der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter TOP 5.2.1.1. sowie der FDP unter TOP 5.2.1.2. eingebracht.
TOP 5.1.4. wird vorgezogen und gleich nach TOP 5.1.1. behandelt.
TOP 10. wird abgesetzt.

Aufgrund der langen Tagesordnung schlug Bezirksbürgermeister Pollähne vor, die Anfragen schriftlich beantworten zu lassen.
Die CDU-Fraktion lehnte dieses Vorgehen ab und sprach sich dafür aus, die Anfragen mündlich zu beantworten, um evtl. Nachfragen stellen zu können.

Nach einer kurzen Debatte bat Bezirksbürgermeister Pollähne darüber abzustimmen.
Mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wurde die schriftliche Beantwortung der Anfragen beschlossen.
Die so festgestellte Tagesordnung wurde einvernehmlich bestätigt.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit zwischen 18:10 - 18:25 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Lehzenstraße – Nebenanlage
- Baustopp IGS Südstadt

Der 1. Sprecher nahm Bezug auf die unter TOP 5.2.1. aufgeführte Drucksache und auf den Erneuerungsvorschlag zur Lehzenstraße. Er regte an, nicht nur für die Nebenanlage die Erhaltung bereits neuverlegter Platten zu prüfen. Es gebe auch Abschnitte der Lehzenstraße, die bereits neu geflastert wären. Es mache Sinn, auch hier die Möglichkeit der Erhaltung zu prüfen.

Der 2. Sprecher nahm Bezug auf das Bauvorhaben IGS Südstadt, welche durch den Bau erweitert werden sollte. Das Verwaltungsgericht habe aufgrund einer Klage der Anwohnerschaft der gegenüberliegenden Wißmannstraße im Eilverfahren einen Baustopp erlassen, obwohl die bauliche Erweiterung der IGS Südstadt dringend notwendig sei. Die Einlassung von Bezirksratsherrn Küßner habe gelautet, dass die Gerichte hin- und wieder für die Bürgerinnen und Bürger entscheiden würden. 720 Kinder und deren Eltern seien aber auch Bürgerinnen und Bürger, für die der Ausbau der IGS Südstadt wichtig sei. Es stelle sich die Frage, wie der Weiterbau trotz des Urteils schnellstmöglich erreicht werden könne.

Bezirksratsherr Jeng erklärte, dass die CDU-Fraktion sich nicht gegen den Ausbau der IGS Südstadt ausgesprochen habe. Diese habe nur das Vorgehen der Stadtverwaltung kritisiert. Die Anwohnerschaft der Wißmannstraße habe vor der Klageeinreichung zur Entscheidung der Verwaltung, die IGS Südstadt auszubauen, klare Vorstellungen zu Änderung des Bebauungsplanes geäußert, so dass eine Zufriedenheit der Anwohnerschaft hätte erreicht werden können.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass mit den klagenden Bürgerinnen und Bürgern Gespräche geführt worden seien. Man habe sich mit der Anwohnerschaft zusammengetan und Änderungsideen gemeinsam entworfen. Zu diesem Zeitpunkt habe man nicht gewusst, dass eine Klage eingereicht worden sei. Nunmehr müsse abgewartet werden, wie das Oberverwaltungsgericht entscheiden werde. Bis dahin könne die Politik nichts beeinflussen.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stimmte den Ausführungen von Bezirksratsherrn Kluck zu und bestätigte, dass trotz der Bereitschaft der Politik und der Verwaltung, Änderungswünsche bzw. –ideen der Anwohnerschaft zu eruieren, eine Klage beim Verwaltungsgericht von Anwohnerschaft eingereicht worden sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohnerfragestunde um 18:25 Uhr.


TOP 3.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: "Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018"

TOP 3.1.
Informationen der Verwaltung zum Thema "Verkehrskonzept für das Maschsseefest 2018"

Herr Sonnenberg erläuterte vorab, dass das Maschseefest eine der aufwendigsten und größten Veranstaltungen der Stadt Hannover sei, die im Bereich der Innenstadt stattfinde. Für die Erleichterung der Verkehrssituation würden viele Lösungswege erarbeitet. Die Stadtverwaltung greife in den Straßenverkehr ein, um diesen so zu lenken, dass die westliche Südstadt entlastet werde. Der Schützenplatz diene während des Maschseefestes als große Parkfläche, auf die die Besucherinnen und Besucher des Maschseefestes in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter des Maschseefestes durch Straßensperrungen, Infoschilder oder Hinweise – durch Bekanntgabe im Internet oder Radio – geführt würden. Die relativ günstige Parkgebühr auf dem Schützenplatz soll das dortige Parken lukrativer machen. Gleichzeitig würde die Taktung der Üstra im Busverkehr verdichtet werden.
Zudem müsse gesagt werden, dass die Planungen für jedes Jahr immer mehr optimiert würden. Bspw. sollen in naher Zukunft zum Maschseefest digitale Infotafeln als dynamische Hinweisschilder fest installiert werden, über die sich die Besucherinnen und Besucher des Maschsees informieren könnten.
Gleichzeitig würden auch für den Fußgänger- und Radverkehr viele Angebote gemacht werden, damit die Besucherinnen und Besucher des Maschseefestes auf die Nutzung des PKWs verzichten könnten. Bspw. würden mehrere Fahrradparkplätze oder auf der östlichen Seite des Maschsees (Rudolf-von-Bennigsen-Ufer) ein fester Fahrradweg eingerichtet, um besonders beim Auf- und Abbau des Maschseefestes den Radverkehr nicht zu beeinträchtigen.
Des Weiteren erklärte Herr Sonnenberg, dass es letztes Jahr zwei Herausforderungen für die Stadtverwaltung und die Polizei gegeben habe. Die eine Herausforderung habe die Straßensperrungen und den damit verbundenen Sicherheitsaspekt betroffen. Grund für diese Absperrung sei die präventive Terrorabwehr gewesen. Es habe sich dabei um eine neue Situation gehandelt, die bewältigt werden musste. Die Kommunikation in solch einem Fall müsse optimiert werden. Die andere Herausforderung sei die Baustelle an der Willy-Brandt-Allee gewesen. Der damit entstandene Ausweichverkehr über die angrenzenden Straßen habe den Verkehr zur Zeit des Maschseefestes erhöht.
Zusammengefasst könne gesagt werden, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und der Polizei ganzjährig Pläne für das Verkehrskonzept erarbeiten würden. Man sei bemüht, die Verkehrsproblematik so gut es geht zu lösen. Zur bestmöglichen Lenkung des Verkehrs würden auch entsprechend finanzielle Mittel eingesetzt.
Gleichwohl wies Herr Sonnenberg darauf hin, dass die Durchführung einer Veranstaltung von der Größenordnung und der Qualität des Maschseefestes immer auch ein störendes Potential habe. Vieles könne sicherlich verbessert werden. Daher werde darauf hingewirkt, die restliche Südstadt während des Maschseefestes hinsichtlich des Verkehrs zu entlasten.

Frau Brune erläuterte ergänzend, dass im vergangenen Jahr ein anderes Sicherheitskonzept aufgrund der damaligen Gefährdungslage entwickelt worden sei. Aufgrund dessen sei nicht nur der Bereich um den Maschsee vollgesperrt worden. Mit dem Umlenken des Verkehrs und die Sperrung des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers sei eine Art Sicherheitszone eingerichtet worden. Dies habe dazu geführt, dass in der Geibelstraße oder am Altenbekener Damm Vorsperrungen aufgebaut werden mussten. Dennoch könne nicht ganz verhindert werden, dass Fahrzeuge trotzdem durchfahren.

Frau Zimmeck stellte sich als Anwohnerin der Meterstraße vor. Sie erklärte, dass die Situation für die Anwohnerschaft jedes Jahr sehr unbefriedigend sei. Die Meterstraße sei schon so durch regelmäßige Veranstaltungen in dem Bereich betroffen. Aber die drei Wochen während des Maschseefestes seien eine hohe Belastung für die Anwohnerschaft. Besonders die Parksituation und der Durchgangsverkehr würden sehr stören.
In der Vergangenheit habe es auch Veranstaltungen wie Marathonläufe oder Fest am Tag der Deutschen Einheit gegeben, in Zuge dessen die Bereiche um die Meterstraße großräumig abgesperrt wurden, die Anwohnerinnen und Anwohner aber durften durchfahren. Dies habe gezeigt, dass solche Vollabsperrungen auch funktionieren könnten. Das Parkverhalten in diesem Zeitraum sei ebenso belastend für die Anwohnerinnen und Anwohner. Gehwege, Behindertenparkplätze oder auch Feuerwehrzufahrten würden immer wieder zugeparkt.

Herr Sonnenberg erklärte hierzu, dass Veranstaltungen mit einer Dauer von 1-2 Tagen nicht mit dem 3-wöchigen Maschseefest zu vergleichen wären. Eine großräumige Sperrung wie im Jahr 2014 zum Tag der deutschen Einheit sei machbar gewesen. Bei einem Zeitraum von drei Wochen würde eine großräumige Sperrung in das alltägliche Leben der Südstadt eingreifen und sei mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es ginge ja dabei nicht nur um die Anwohnerschaften. Auch Arbeitsplätze, Nahversorger, Altenheime und viele Einrichtungen wären davon betroffen.

Herr Nolte machte darauf aufmerksam, dass mit dem Maschseefest ein Fest auf einem Gartendenkmal geschaffen werde. Allein die Grundkosten für den Schutz dieses Denkmals seien sehr hoch. Die Kosten für das Maschseefest lägen ungefähr bei 800.000 Euro. Diese Summe müsse vorgehalten werden, um alles Notwendige für das Fest abwickeln zu können. Allein letztes Jahr seien zusätzlich Kosten in Höhe von 130.000 Euro für sicherheitsrelevanten Themen hinzugekommen. Zur Verdeutlichung, dass es der HVG nicht nur um Einnahmen ginge, erklärte Herr Nolte, dass der Einnahmen-Überschuss für das letzte Jahr bspw. nur bei 6.000 Euro betragen habe. Dem HVG sei es ein Anliegen, sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen, immerhin ginge es bei dem Maschseefest auch um eine Image-Veranstaltung.
Auch das Recht auf Ruhe werde bei der Veranstaltung nicht außer Acht gelassen. Viele Jahre habe es sich bei dem Maschseefest um eine Open-End-Veranstaltung gehandelt. Der HVG habe vor zwei Jahren die Sperrstunde eingerichtet, was einen großen Wirbel bei den Beschickern des Festes ausgelöst habe. Diese Entscheidung habe sich auch auf die Bewerber ausgewirkt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat Herrn Sonnenberg das Thema Verkehrskonzept zu präzisieren.

Herr Sonnenberg erklärte ergänzend zu seinen Ausführungen, dass sich die Verkehrssituation in diesem Jahr verbessern werde, vorallem durch die Beendigung der Baustelle Willy-Brandt-Allee. Allerdings müsse darauf hingewiesen werden, dass der Verkehr nicht komplett eingestellt werden könne. Dieser könne nur umgeleitet werden. Daher mache es Sinn, mit der Anwohnerschaft in einem Dialog alle Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs zu besprechen. Im letzten Jahr habe es bezüglich des Verkehrs drei Beschwerden bei der Stadtverwaltung gegeben. Jede Information sei für die Entwicklung des Verkehrskonzeptes relevant. Je mehr Anregungen geäußert würden, desto besser könne die Verwaltung darauf reagieren.

Bezirksbürgermeister Pollähne erwiderte, dass die Verwaltung nur ein paar schriftliche Beschwerden erhalten habe. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hätten sich aber in einem Übermaß telefonisch an ihn gewendet und sich über den Verkehrszustand während des Maschseefestes beschwert.

Herr Sonnenberg wies darauf hin, dass der Veranstalter ein Bürgertelefon eingerichtet habe, welche gerade für Beschwerden genutzt werden könne. Je mehr Informationen zum Maschseefest eingehen würden, um so mehr könne darauf reagiert werden.

Bezirksratsherr Niculescu wollte wissen, ob die maximale Höhe der Besuchszahlen und die maximale Größe des Maschseefestes erreicht worden sei. Zudem wollte er wissen, was unter einer Komplettsperrung zu verstehen und ob damit das Rudolf-von-Bennigsen-Ufer gemeint sei.

Herr Nolte antwortete, dass es feste Vorgaben bezüglich der Größe, der zu vergebenden Flächen und Freiflächen um den Maschsee herum gebe. Neben dem Maschseefest soll den Besucherinnen und Besuchern auch die Möglichkeit angeboten werden, das Gartendenkmal Maschsee besuchen zu können, daher gebe es bspw. viele Lücken am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, die nicht mit Beschickern besetzt seien. Die maximale Größe des Maschseefestes sei bereits erreicht. Die Zahl der Besucher habe letztes Jahr bei 1.600.000 gelegen.

Frau Brune erläuterte, dass die Komplettsperrung die einzige Möglichkeit sei, den Parkraum vom Verkehr freizuhalten. Damit sei nicht das Rudolf-von-Bennigsen-Ufer gemeint. Die Komplettsperrung beginne schon an der Hildesheimer Straße in Richtung Maschsee.

Bezirksratsherr Scholz fragte, ob der kürzlich geschaffene Ordnungsdienst während der Veranstaltung auch dafür eingesetzt werden könne, die Zugangskontrollen zu unterstüzen.

Herr Sonnenberg antwortete, dass dies nicht in die Zuständigkeit des Eventmanagements falle. Er werde die Anregung mitnehmen und an das Ordnungsdezernat weiterleiten.

Bezirksratsherr Weinem wollte wissen, ob Angebote der Üstra wie „park and ride“ geprüft worden seien, und für was man sich entschieden habe, um den Verkehr von Anfang an von der Veranstaltung fernzuhalten.

Herr Nolte antwortete, dass im Vergleich zu den Jahren zuvor, ein Sonderverkehr (Busverkehr) mit einer wesentlich höheren Taktung des Busverkehrs um den Maschsee herum eingerichtet sei. Für Besucher mit PKW würden Hinweisschilder aufgestellt, die bspw. zum Parken auf den Schützenplatz umgelenkt würden.
Es werde versucht, das Verkehrskonzept und die Erreichbarkeit des Maschsees ohne PKW zu verbessern.

Ratsherr Engelke wollte wissen, ob auch LED-Hinweisschilder eingesetzt werden könnten. An Herrn Sonneberg gewandt fragte Ratsherr Engelke, wie die erwähnte Rufnummer laute. Des Weiteren stelle sich die Frage, was für den Schallschutz um den Maschsee getan werde, um die Anwohnerinnen und Anwohnern vor dem Lärm des Maschseefestes zu schützen.
Bei aller Schwierigkeit, die die Verkehrslenkung für die Zeit der Veranstaltung mit sich bringe, dürfe das Anliegen der Anwohnerschaft nicht aus den Augen verloren gehen.

Herr Sonnenberg antwortete, die Rufnummer zum Protokoll nachzuliefern. Zum Thema Lärmschutz könne gesagt werden, dass die Richtlinien zum Lärmschutz eingehalten würden.

Protokollantwort:

Für die Zeit vom 16.7.2018 bis zum 25.08.2018 wird das Bürgertelefon mit der Rufnummer 0172-1428942 eingerichtet.


Herr Nolte antwortete, dass sowohl feste als auch digital gesteuerte LED-Hinweisschilder entlang der Zuwegungen wie am Hohen Ufer aufgestellt würden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese erläuterte, dass trotz der angebotenen Parkmöglichkeiten -wie auf dem Schützenplatz - immer wieder so nah wie möglich zum Maschsee geparkt werde, was auf Kosten der Anliegerschaft gehe. Das Quartier sei ohnehin schon durch diverse Veranstaltungen über das Jahr belastet. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten trotz der Veranstaltungen das Recht auf Normalität. Es stelle sich die Frage, ob nicht die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen trotz des Aufwandes und der Kosten eingerichtet werden könnten. Somit wäre das Anwohnerparken ein garantiertes Recht.

Herr Bode erklärte zu der Forderung nach Anwohnerparkplätzen, dass die dauerhafte Einrichtung an strenge rechtliche Regeln gebunden sei. Hinzu komme, dass trotz der Anwohnerparkplätze nicht der Allgemeingebrauch außer Kraft trete. Die Zufahrten in die betroffenen Straße müssten gegeben sein. Außerdem müsste in Bereichen, in denen es Bewohnerparkplätze gebe, ein nicht unerheblicher Anteil an Stellplätzen dem Allgemeingebrauch zur Verfügung gestellt werden. Tagsüber 50% und abends 25%. Somit bestünden immer Chancen, in solchen Straßen auch zu parken. Daher erscheine die Einrichtung von Bewohner-Parkplätzen keine effektive Lösung zu sein.

Bezirksbürgermeister Pöllähne bedankte sich für die Ausführungen.


TOP 4.
Sachstandsbericht Unterbringung – Situation Obdachlose

Herr Schalow erklärte rückschauend, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren die Stadtbezirksräte über den Sachstand der nach Deutschland geflüchteten Menschen informiert habe und im Zuge dessen dargelegt habe, wie die Stadt Hannover damit umgehen werde. Auch wenn in letzter Zeit der Presse zu entnehmen sei, dass der Zufluss an Flüchtlingen nachgelassen habe und viele Unterkünfte wieder leer stünden, so könne für die Stadt Hannover gesagt werden, dass dies nicht der Fall sei. Die Stadt Hannover bekäme nach wie vor relativ viele Flüchtlinge vom Land Niedersachsen zugewiesen. Daher sei von leerstehenden Gebäuden keine Rede. Da die Stadt Hannover neben der Unterbringung von Flüchtlingen auch dazu gesetzlich verpflichtet sei, obdachlose Menschen unterzubringen, was als Maßnahme der Gefahrenabwehr zu sehen sei, da Obdachlosigkeit per se eine Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Personen darstelle, müsse die Stadt auch hier tätig werden. In den letzten Jahren könne bei der Unterbringung von Obdachlosen ein stetiger Anstieg verzeichnet werden. Rückblickend auf das Jahr 2012 hatte die Stadt Hannover ca. 500 Obdachlose in städtischen Unterkünften untergebracht und versorgt. Bis Ende 2017 habe sich diese Zahl verdoppelt. Aktuelle liege die Zahl mit steigender Tendenz bei ca. 1.250 Personen. Seit 2012 habe es eine Steigerung von ca. 10% pro Jahr gegeben. Die 1250 obdachlosen Personen seien in unterschiedlichen städtischen Unterkünften untergebracht worden. Etwa 650 Personen seien in Wohnungen im Stadtgebiet untergebracht. Ungefähr 210 obdachlose männliche Einzelpersonen seien in extra für Männer vorgehaltene Gemeinschaftsunterkünfte untergebracht. Darüber hinaus gebe es etwa 65 obdachlose Frauen, die in zwei Gemeinschaftsunterkünften, die nur für Frauen zur Verfügung gestellt würden, untergebracht seien. Zudem gebe es noch Familienunterkünfte mit ca. 230 untergebrachten Personen.
Die städtischen Unterkünfte seien nahezu voll belegt und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgeschöpft. Darüber hinaus gebe es besonders in der kalten Jahreszeit einen hohen Bedarf an Schlafplätzen für Obdachlose, die nur einen Platz zum Schlafen suchten. Für diese Personen würde die Stadt Hannover sog. Notschlafplätze bereitstellen.
Der Bezirksrat Südstadt-Bult habe vor einiger Zeit beschlossen, dass das städtische Gebäude in der Langensalzastraße, dem ehemaligen Grünflächenamt, umgebaut werde, um Flüchtlingsfamilien unterzubringen. Aufgrund des enormen Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten von Obdachlosen, müsse nunmehr von diesem Konzept abgewichen werden. Daher werde die Verwaltung vorschlagen, dieses Objekt für obdachlose Frauen und Frauen mit Kindern vorzuhalten. Die Unterkunft werde Platz für etwa 60 Personen bieten.
Herr Schalow wies darauf hin, dass in der heutigen Sitzung nur über das geschilderte Vorhaben informiert werde, ohne dass dies bereits zum Papier gebracht sei. Es soll Gelegenheit für Rückfragen, Anregungen und Beratung des Bezirksrates gegeben werden. Nach den Diskussionen und Beratungen soll in der nächsten Sitzung des Bezirksrates eine Verwaltungsdrucksache vorgelegt werden. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover werde als letztes Gremium über die Drucksache entscheiden. Bis zur Sommerpause soll die Drucksache das politische Verfahren durchlaufen haben, um, falls diese Drucksache positiv beschieden werde, die beschlossenen Maßnahmen umsetzen zu können. In diesem Fall müsse zunächst ein Betreiber für die Unterkunft gesucht werden. Die dort untergebrachten Personen sollen nicht auf sich allein gestellt werden. Außerdem werde es einen Wachdienst und auch Hausmeister geben. Auch sollen die untergebrachten Personen vor Ort durch Sozialarbeit betreut werden. Der Betreuungsschlüssel läge bei einer Vollzeitstelle Sozialarbeit auf 50 Bewohnerinnen. Da wie zu Beginn bereits geschildert, 60 Bewohnerinnen untergebracht werden sollen, werde der Betreuungsschlüssel entsprechend auf 1,5 aufgestockt.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, ob es möglicherweise noch andere städtische Gebäude in der Südstadt gebe, die für diesen Zweck genutzt werden könnten.

Herr Schalow verneinte dies.

Bezirksratsherr Hauptstein bedankte sich für die frühzeitige Information und fragte im Hinblick auf die Steigerung der Obdachlosenzahl um jährlich 10%, wie dieser Anstieg zu erklären sei.
Hinsichtlich der Umwidmung des Gebäudes in der Langesalzastraße wollte Bezirksratsherr Hauptstein wissen, wie die momentanen Kapazitäten an Obdachlosenunterbringungen zu bewerten seien. Es stelle sich die Frage, ob der Mangel an Kapazitäten möglicherweise aufgrund der Schwerpunktverlagerung auf das Flüchtlingsthema in den vergangenen Jahren entstanden sei.

Herr Schalow antwortete, dass der Anstieg unterschiedliche Gründe hätte. Hier müsse unter den obdachlosen Personenkreisen unterschieden werden. Ohne dass dafür wissenschaftliche Erkenntnisse vorlägen, könne vermutet werden, dass viele Einzelpersonen möglicherweise daher obdachlos seien, dass der Konkurrenzdruck auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt im Bereich der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch sei. Familien mit oder ohne Kinder seien meist aufgrund von Zuwanderung in die Stadt obdachlos. Es gebe zudem auch plötzliche Obdachlosigkeiten, die faktisch jedem passieren könne. Die Fälle seien also unterschiedlich gelagert. Bezüglich der Kapazitäten korrigierte Herr Schalow seine Ausführungen. Gemeint sei gewesen, dass es einen Mangel an Tagesangeboten für Obdachlose gebe, die nicht nur einen Platz für die Nacht bräuchten.

Bezirksratsfrau Adolph fragte, wie lange die Obdachlosen dort verweilten.

Herr Schalow erklärte, dass dies sehr unterschiedlich sei. Es gebe Obdachlose, die sich nur temporär, also nur nachts dort aufhalten würden. Dann gebe es den Personenkreis, der aufgrund von Wohnungsmangel und somit aus Not kurzfristig diese Unterkünfte in Anspruch nehmen würde.

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete um 19:40 Uhr nochmal die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde.

Die 3. Sprecherin nahm Bezug auf die Unterkunft in der Langensalzastraße und wollte wissen, ob dort vorwiegend obdachlose Frauen aus dem osteuropäischen Raum unterkommen sollen.

Herr Schalow antwortete, dass dies nicht auszuschließen sei. Die Herkunft dieser Frauen habe keinen Einfluss auf die Unterbringung.

Bezirksratsherr Scholz wollte wissen, warum statt dem Gebäude in der Langensalzastraße nicht das Flüchtlingsheim in der Jordanstraße als Obdachlosenunterkunft angeboten werde. Denn dieses Gebäude sei von der baulichen Konzeption her für die Nachnutzung als Obdachlosenunterkunft vorgesehen.

Herr Schalow antwortete, dass das Gebäude in der Langensalzastraße von der inneren Baustruktur mehr auf beschriebenen Personenkreis passe.

Der 4. Sprecher fragte, nach welchen Kriterien die Verteilung der obdachlosen Personen in die zur Verfügung gestellten Unterkünften erfolge.

Herr Schalow erklärte, dass die Unterkunft in der Langensalzastraße für Frauen mit und ohne Kinder zur Verfügung gestellt würden – unabhängig von der Herkunft. Die einzusetzende Sozialarbeit in dieser Gemeinschaftsunterkunft werde speziell nach dem untergebrachten Personenkreis ausgewählt. Grund hierfür sei, dass Frauen mit oder ohne Kinder unter Umständen andere Ansprüche als Männer hätten, die in einer reinen Männerunterkunft untergebracht seien. Wenn in einer Unterkunft viele Kinderleben würden, so würde dies auch im Schlüssel der Sozialarbeit in der Form von Erzieheranteilen berücksichtigt werden.

Die 5. Sprecherin fragte im Hinblick auf mögliche Ruhestörung, ob darauf geachtet werde, dass ab 22 Uhr Lärm durch bspw. laute Gespräche auf dem Hinterhof unterbunden werde.

Herr Schalow antwortete, dass es in allen Gemeinschaftsunterkünften eine Hausordnung gebe, wonach der Aufenthalt im Haus und auf dem Grundstück geregelt werde.

Die 6. Sprecherin wollte wissen, ob garantiert werden könne, dass es später keine Umwidmung dieser Frauen-Unterkunft in eine Männer-Unterkunft geben werde.

Herr Schalow antwortete, dass dies nicht passieren werde, da es Bedarf an Frauen-Unterkünften gebe.

Bezirksratsherr Zingler fragte im Hinblick auf die europaweite Ausschreibung für den Betrieb, ob die Unterkunft einem privaten Betreiber übergeben werde.

Herr Schalow antwortete, dass nicht gesagt werden könne, wer den Zuschlag erhalte. Erfahrungsgemäß sei die Zusammenarbeit mit den bisherigen Betreibern sehr gut gewesen.

Ratsherr Engelke bat darum, die Aufgabe und das Ziel der Sozialarbeit in der Unterkunft darzustellen.

Herr Schalow erklärte, dass die Sozialarbeiter primär die Aufgabe hätten, die dort untergebrachten Personen zu begleiten und zu beraten, damit diese wieder schnellstmöglich einen regulären Wohnraum beziehen könnten. Schuldnerberatungen und Gespräche zur Lebensführung stünden auch an erster Stelle. Zu den weiteren Aufgaben gehörten auch regelmäßige Zimmerkontrollen, um Verwahrlosungen vorzubeugen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bedankte sich für den Bericht.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Herr Bär stellte die Verwaltungsdrucksache vor.

Antrag,
1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von
rd. 24,3 Mio. € zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,
3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie
4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.

Bezirksratsherr Weinem fragte, wann zeitlich mit der Sanierung zu rechnen sei und in
welcher Form die Reinigung der nicht zu sanierenden Toilettten stattfinden würden.

Herr Bär antwortete, dass es ein Ranking für die zu sanierenden Anlagen gebe, nach dem mit den sanierungsbedürftigsten Anlagen begonnen werde. In Bezug auf die Reinigung der nicht zu sanierenden Toiletten erklärte Herr Bär, dass hierfür mit den Schulen Maßnahmen entwickelt werden müssten, um bspw. die starken Geruchsbildungen zu unterbinden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.



TOP 5.1.4.
Südstadtschule, Erneuerung Fenster / Fassade Westtrakt (Aulagebäude)
(Drucks. Nr. 0340/2018 mit 3 Anlagen)

Herr Bär stellte die Verwaltungsdrucksache vor.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Erneuerung der Fenster und der Fassade im Westtrakt (Aulagebäude)
der Schule mit besonderem pädagogischen Profil Südstadtschule in Höhe von insgesamt 1.945.000 €
und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0336/2018 mit 5 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1832 mit Begründung zuzustimmen
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Sitzungsunterbrechung von 20:20 – 20:30 Uhr.

Bezirksratsherr Scholz erklärte, die Verwaltungsdrucksache in die Fraktionen zu ziehen.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erwiderte, dass in diesem Fall der Bezirksrat darüber abstimmen solle, ob die Verwaltungsdrucksache in die Fraktionen gezogen werden könne. Dies sei kontraproduktiv. Es handele sich hierbei um den Auslegungsbeschluss, der für die Bürgerbeteiligung wichtig sei.

Bezirksratsherr Niculescu erklärte, dass noch Beratungsbedarf bestünde.

Ratsherr Engelke regte an, über dir Drucksache heute abzustimmen, damit der Schritt der Bürgerbeteiligung nicht unnötig verzögert werde.

Bezirksratsherr Weinem sprach sich auch dafür aus, über den Auslegungsbeschluss abzustimmen, damit Einwende noch eingebracht und entsprechende Diskussionen geführt sowie Fragen erörtert werden könnten.

Frau Lahde-Fiedler erläuterte nochmals das Verfahren.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass es sich hierbei um einen besonderen Fall des
Verfahrens handele und erinnerte daran, dass bei diesem Bebauungsplan lange vor der
Auslegung umfängliche Gespräche im Rahmen einer Veranstaltung mit den Bürgerinnen
und Bürgern stattgefunden habe.

Bezirksbürgermeister Pollähne wies darauf hin, dass dies keine inhaltliche Diskussion sei.
Hier werde formal diskutiert, ob dem Auslegungsbeschluss zugestimmt werde.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erklärte, dass die SPD-Fraktion darüber abstimmen
wolle, die Drucksache nicht in die Fraktionen zu ziehen, um das Verfahren nicht weiter zu
verzögern.

Bezirksratsherr Hauptstein stellte klar, dass es schon eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gegeben habe und es sei auch vielfach Stellung bezogen worden. Hier
ginge es darum, den vorgelegten Entwurf so in das weitere Verfahren zu geben, mit der
Absicht, dass dieser in dieser Form im weiteren Verfahrensverlauf als Satzung beschlossen
werde.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über die Dringlichkeit der weiteren
Beratung der vorliegenden Drucksache.

Mit 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wurde die Dringlichkeit bestätigt.

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete nochmals die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde.

Die 7. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Wiesenstraße vor und erklärte, dass sich nicht nur die Anwohnerschaft, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger aus mittelbarer Nähe gegen die Art der Bebauung ausgesprochen hätten. Es gebe eine Unterschriftenliste, die das belegen könne.

Der 8. Sprecher widersprach der Aussage, dass eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hätte und erklärte, dass dies wünschenswert gewesen sei. Der Sprecher fragte, ob garantiert werden könne, dass der Bauherr die geforderten Sozialwohnungen auch an der Wiesenstraße 14 bauen werde. Zudem wies er darauf hin, dass in dem Auslegungsbeschlusse viele Berechnungsfehler vorhanden seien und bat die Stadtplanerin in einem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Berechnung zu erklären.

Frau Lahde-Fiedler sagte zu, dass ein Dialog stattfinden könne. Zum Thema Sozialwohnungen erklärte sie, dass es ein Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover gebe und dass die Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen (WGH) sich im Rahmen dieses Förderprogramms bewegen und 25 % Sozialwohnungen in dem Bauvorhaben umsetzen werde.

Die 9. Sprecherin stellte sich auch als Anwohnerin der Wiesenstraße vor und nahm Bezug auf eine Aussage von Herrn Bürgermeister Hermann, dass die im 1. Entwurf der Bauplanung angegebene Geschosszahl des zu bauenden Gebäudes eindeutig zu hoch sei und dass dieser sich dafür einsetzen werde, die Geschosszahl etwas zu reduzieren. Sie fragte, was daraus geworden sei.

Bürgermeister Hermann antwortete, dass im Vergleich zum ersten Entwurf die Geschosszahl in dem vorliegenden Entwurf insgesamt niedriger sei. Dies sei auch Thema in politischen Diskussionen gewesen, wonach die Geschosse der Umgebung angepasst werden sollten.

Die 10. Sprecherin bestätigte, dass diese Änderungen in dem Entwurf vorgenommen worden seien. Es stelle sich die Frage, wie es um die Anpassung der Gebäudehöhen stünde, die im südlichen Teil des Grundstückes errichtet werden sollen. Dort stünden 2-geschossige Einfamilienhäuser und laut Entwurf sei weiterhin geplant, dort 4-5 geschossige Gebäude zu errichten.

Frau Lahde-Fiedler erklärte anhand des Planes, dass direkt auf die angrenzenden Grundstücke mit den 2-geschossigen Einfamilienhäusern, Gebäudeteile mit zwei Vollgeschossen errichtet würden.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohnerfragestunde und bat um Abstimmung.

Mit 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen beschlossen.


TOP 5.1.3.
Gewährung einer Sonderfinanzierung Einrichtung „Große Haie“, Hildesheimer Straße 54, 30169 Hannover des Trägers Krabbe-l-ino e. V. für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017
(Drucks. Nr. 0314/2018)


Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
die Sonderfinanzierung im Rahmen der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N


TOP 5.2.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 07, Südstadt Bult

(Drucks. Nr. 15-0339/2018 mit 2 Anlagen)

Antrag,
der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2019 ff vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Vorstellung der Änderungsanträge.



TOP 5.2.1.1.
Gemeinsamer Zusatzantrag zum Sonderprogramm f. Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
(Beschluss-Drucksache 15-0339/2018)

(Drucks. Nr. 15-0451/2018)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. die o. g. Drucksache wird in der Anlage 1 um folgende Positionen ergänzt, sofern aus anderen Bezirksräten, wie z. B. Misburg-Anderten und Ricklingen, die vorgesehenen Kontingente nicht oder nur teilweise abgerufen werden:
Lfd. Nr.
Straße
Im Bereich
von
bis
09
Kl. Düwelstraße
Tiestestraße
Große Düwelstraße
10
Stolzestraße
Sallstraße
Große Barlinge
11
Stüvestraße
Geibelstraße
Bertha-von-Suttner-Platz
12
An der Tiefenriede
Böhmerstraße/Bertha-von-Suttner-Platz
Hilde-Schneider-Allee
2. Die Stadtverwaltung sorgt bei der Umsetzung des Straßenerneuerungsprogramms dafür, dass nicht zeitgleich sehr nahe gelegene Straßen saniert werden und dass zeitliche Erneuerungskorridore so gestaltet werden, dass ggfs. Bauverzögerungen mit einkalkuliert werden.


TOP 5.2.1.2.
Zusatzantrag zum gemeinsamen Zusatzantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Sonderprogramm f. Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
(Drucks. Nr. 15-0495/2018)


Bezirksratsherr Siekermann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. die o. g. Drucksache wird in der Anlage 1 um folgende Positionen ergänzt, sofern aus anderen Bezirksräten, wie z. B. Misburg-Anderten und Ricklingen, die vorgesehenen Kontingente nicht oder nur teilweise abgerufen werden:
Lfd. Nr.
Straße
Im Bereich
von
bis
09
Kl. Düwelstraße
Tiestestraße
Große Düwelstraße
10
Stolzestraße
Sallstraße
Große Barlinge
11
Stüvestraße
Geibelstraße
Bertha-von-Suttner-Platz
12
An der Tiefenriede
Böhmerstraße/Bertha-von-Suttner-Platz
Hilde-Schneider-Allee
2. Die Stadtverwaltung sorgt bei der Umsetzung des Straßenerneuerungsprogramms dafür, dass nicht zeitgleich sehr nahe gelegene Straßen saniert werden und dass zeitliche Erneuerungskorridore so gestaltet werden, dass ggfs. Bauverzögerungen mit einkalkuliert werden.

3. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ihre Bewertung und die Machbarkeit zu den vorgeschlagenen Straßen in der April-Sitzung dem Bezirksrat vorzutragen.

Die 11. Sprecherin fragte Herrn Bode, wie der Schaden an den angegebenen Straßen
festgestellt worden sei. Die Anwohnerinnen und Anwohner widersprächen der
Aussage, dass an den aufgeführten Straßen tatsächlich ein Grunderneuerungsbedarf
bestünde.

Herr Bode antwortete, dass eine visuelle Zustandserfassung der Straßen durchgeführt
worden sei, die ausreiche, um die Erneuerungsbedürftigkeit der Straße feststellen zu
können. Zusätzlich wurden an einigen Stellen Bohrungen durchgeführt, dessen
Ergebnisse die Erneuerungsbedürftigkeit der Straßen bestätig hätten. Die Lebensdauer
dieser Straßen
sei nunmehr erreicht, so dass die Durchführung einer Grundsanierung gerechtfertigt
sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat zunächst um Abstimmung über TOP 5.2.1.2.
Drucks. Nr. 15-0495/2018).

Mit 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

Als nächstes bat Bezirksbürgermeister Pollähne über TOP 5.2.1.1 (Drucks. Nr.
15-0451/2018) abzustimmen.

Mit den beschlossenen Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0495/2018 mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.

Nunmehr bat Bezirksbürgermeister Pollähne darum, über die Verwaltungsdrucksache mit der Drucks. Nr. 15-0339/2018 abzustimmen.

Mit den beschlossenen Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0451/2018 und 15-0495/2018 mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 5.2.2.
Ausbau der Schlägerstraße in den Knotenpunktbereich Feldstraße und Seilerstraße
(Drucks. Nr. 15-0328/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. dem Umbau der Schlägerstraße im Knotenpunktbereich Feldstraße und Seilerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 151.000 € zuzustimmen.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.
W A H L E N

TOP 6.1.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0329/2018)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
aus folgenden Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren eine Schiedsperson für den Bezirk Südstadt-Bult zu wählen.

Zur Wahl stehen:

1. Herr Reinhard Beszon
2. Herr Helmar Letschert
3. Frau Irmgard Schwarz
4. Herr Gerd Selig
5. Herr Horst Wucherpfennig

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Südstadt-Bult - Wahlvorgang

Auf Antrag wurde die Wahl schriftlich durchgeführt. Es wurde keine Geheimwahl beantragt.
Die Auszählung der Stimmen ergab folgendes Ergebnis:

Herr Reinhard Beszon: 1 Stimme
Herr Helmar Letschert: 0 Stimmen
Frau Irmgard Schwarz: 13 Stimmen
Herr Gert Selig: 0 Stimmen
Herr Horst Wucherpfennig: 0 Stimmen

Enthaltung/en: 1 Stimme
Ungültig: 0 Stimmen

Die erforderliche Mehrheit im ersten Wahlgang wurde erreicht. Mehrheitlich wird Frau Irmgard Schwarz für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Schiedsfrau für den Bezirk Südstadt-Bult gewählt.


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion


TOP 7.1.1.
Kinder, Eltern und Lehrer im Rahmen der Sanierung der Grundschule Kestnerstraße endlich transparent informieren!
(Drucks. Nr. 15-0282/2018)

Aufgrund der durch Sanierungsstau entstandenen Einsturzgefahr einiger Decken in der Grundschule Kestnerstraße waren Schülerinnen und Schüler im vergangenen Jahr gezwungen, Unterrichtsausfall und das langwierige Pendeln zu einer Grundschule in Bothfeld in Kauf zu nehmen. Schon damals wurde seitens der Stadt eine Informationspolitik betrieben, die Eltern und Lehrer vor vollendete Tatsachen stellte. Nun ist geplant, die Grundschule Kestnerstraße komplett zu sanieren. Die Sanierung soll möglicherweise bereits in diesem Jahr beginnen. Nun hat die Stadt angekündigt, dass es bis Mitte diesen Jahres keinerlei konkrete Informationen darüber geben soll, inwieweit es erneut und wann es zu Auslagerungen von Schülerinnen und Schülern kommen kann. Dies hat zu starker Unruhe in der Elternschaft geführt, deren Kinder bereits an der GS Kestnerstraße unterrichtet werden. Darüber hinaus wurde die Sorge geäußert, dass Eltern, die eigentlich planten ihre Kinder im März 2018 für das Schuljahr 2019 in der GS Kestnerstraße anzumelden, von diesen Plänen Abstand nehmen würden. Dies hätte wiederum gravierende Auswirkungen für Institutionen im Stadtteil, welche zum Beispiel die Nachmittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler organisieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist es aus Ihrer Sicht wichtig, dass es Eltern die entweder über eine Anmeldung ihrer Kinder bei der Grundschule Kestnerstraße nachdenken oder bereits Kinder zu dieser Schule schicken sowie das Kollegium und für von der Schule abhängige Dienstleister, wie Vereine (z.B. im Rahmen von Nachmittags-Betreuung) und Unternehmen, wichtig ist vor oder zu Beginn des Jahres 2018 darauf hingewiesen werden, ob Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kestnerstraße im Verlauf der nächsten zwei Schuljahre örtlich ausgelagert werden?
2. Zu welchem Zeitpunkt planen Sie derzeit den Beginn der Sanierungsarbeiten an der Grundschule Kestnerstraße?

3. Zu welchem Zeitpunkt rechnen Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der Auslagerung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Kestnerstraße, wohin würden diese nach derzeitiger Planung ausgelagert und wie viele Schülerinnen und Schüler wären nach derzeitiger Planung von der Auslagerung betroffen?
Wurde schriftlich beantwortet:
Zu 1.:
Selbstverständlich sind der Zeitpunkt, die Art und der Umfang der Auslagerung der Schule im Rahmen der anstehenden Sanierung eine wichtige Information für die jetzigen bzw. zukünftigen Eltern, Kinder und das Kollegium in der Grundschule Kestnerstraße.
Sobald die Planungen eine konkrete Aussage zum Verbleib der Schülerinnen und Schüler zulassen, wird die Schulleitung der Grundschule Kestnerstraße hierüber informiert. Das weitere Vorgehen wird dann gemeinschaftlich entschieden.

Zu 2.:
Im Anschluss an die Sicherungsarbeiten zur Stabilisierung der Bestandsdecken erfolgen derzeit weitere Untersuchungen der Bausubstanz, um feststellen zu können, über welchen Zeitraum das Gebäude für den Betrieb der Grundschule noch weiter nutzbar sein wird. Nach Auswertung dieser noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnisse kann dann ein Zeitraum für den Beginn der Sanierungs- und Ergänzungsarbeiten der Grundschule Kestnerstraße benannt werden. Die Verwaltung wird sich hierzu rechtzeitig mit der Schulleitung abstimmen und die politischen Gremien entsprechend informieren.

Zu 3.:
Da nach aktuellem Kenntnisstand nicht damit zu rechnen ist, dass ein kurzfristiger Handlungsbedarf festgestellt wird, beabsichtigt die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen zeitnahen Start der Sanierung und der damit verbundenen Auslagerung. Hierzu müssen geeignete Auslagerungsstandorte sorgfältig untersucht und bedarfsgerecht ausgestattet werden. Es ist damit zu rechnen, dass zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebs und zur Gewährleistung eines optimierten Bauablaufs die komplette Schule ausgelagert werden muss. Die Verwaltung wird die Schulleitung auch in diese Überlegungen einbinden und die politischen Gremien zum konkreten Auslagerungskonzept informieren.


TOP 7.1.2.
Übertragung von Dienstleistungstätigkeiten vom städtischen Energieversorger Enercity auf Bürgerinnen und Bürger der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0283/2018)

Als kommunales Energieversorgungs- und Dienstleitungsunternehmen ist die Stadtwerke Hannover AG (enercity) für die Energieversorgung und damit verbundene Dienstleitungen der Einwohner Hannovers zuständig. Die Anteile des Unternehmens befinden sich dabei vollständig im Eigentum der LHH Hannover sowie der Region Hannover. Regelmäßig begründet unser kommunaler Energieversorger die von ihm veranschlagten höheren Preise im Vergleich zu „Billiganbietern“ mit einem höheren Service für seine hannoverschen Kunden.
Anwohner der Alten Döhrener Straße haben beklagt, dass sie im Unterschied zu vorangegangenen Jahren von enercity aufgefordert worden seien, ihre Zählerstände in diesem Jahr selbst abzulesen. Es dränge sich der Verdacht auf, dass enercity Dienstleistungstätigkeiten, die die Südstädter Kunden offensichtlich von Ihrem Energieversorgungsunternehmen erwarten, auf ihre Kunden umverteilen wollen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist es aus Sicht der Stadt Hannover, als Mehrheitseigentümerin von enercity, richtig, dass enercity als kommunales Energieversorgungs- und Dienstleitungsunternehmen, im Gegensatz zu „Billig-Energieversorgungsunternehmen“ einen Fokus auf ein mehr an Dienstleistungen für die Hannoveranerinnen und Hannoveranern legen sollte?
2. Entspricht es der Wahrheit, dass enercity seit diesem Jahr Kunden auffordert ihren Stromverbrauch selbst abzulesen und wie steht die Stadt Hannover dem, als Mehrheitseigentümerin, gegenüber?
3. Aus welchem Anlass werden Kunden gebeten ihre Stromzähler selbst abzulesen, womöglich um Kosten einzusparen?
Wurde schriftlich beantwortet:
Zu 1.:
Als kommunales Energieversorgungsunternehmen strebt enercity klar eine weitere
Stärkung des Kundenfokus an. Kernausrichtung der aktuellen Strategie ist es dabei,
sich als treibende Kraft für die digitale Energiewelt von morgen und erste Wahl für
innovative Dienstleistungen und nachhaltige Energie zu positionieren. Bei der
Umsetzung der enercity Unternehmensstrategie stehen die Prozesse mit Kontakt zum
Kunden somit klar im Fokus.
Entsprechend hat das Themenfeld der Dienstleistungen für die Kunden einen hohen
Stellenwert, insbesondere vor dem Hintergrund des angesprochenen Preiswettbewerbs
im Energiebereich.

Die für die Netzinfrastruktur und deren -dienste zuständige Gesellschaft
enercity-Netzgesellschaft GmbH (eNG) ist als Betreiberin der Energie- und
Wasserversorgungsnetze in Hannover aufgrund gesetzlicher Grundlagen verpflichtet,
mindestens einmal jährlich bei allen Kunden des Versorgungsgebietes die
Zählerstände der Versorgungszähler zu ermitteln. Die ermittelten Zählerstände werden
im Anschluss an die vom Kunden gewählten Lieferanten (z.B. enercity oder die
Wettbewerber übermittelt.

Dabei stellt die Kundenselbstablesung ein sowohl beim Gesetzgeber, als auch beim
Kunden anerkanntes und in der Praxis übliches Verfahren dar, um den Zählerstand für
die in Folge stattfinde Verbrauchsabrechnung zu ermitteln. Bereits seit ca. 20 Jahren
wird dieses System daher in weiten Teilen des Versorgungsgebietes eingesetzt.

Zu 2. und 3.:
Die enercity Netzgesellschaft GmbH (eNG) bearbeitet circa 800.000 Ablesungen pro
Jahr, wovon bereits ungefähr 550.000 in den Bereich der Kundenselbstablesungen
fallen. Zielsetzung ist stets, mit Blick auf den Kunden, ein möglichst optimales
Vorgehen zu organisieren.
Eine Vielzahl der Kunden wünscht eine flexible und gleichzeitig einfach zu
handhabende Möglichkeit Kundendaten, wie die Verbrauchswerte, zu melden bzw. zu
aktualisieren. Hierfür bietet sich die Kundenselbstablesung, unter Einbindung der dafür
geeigneten digitalen Kanäle, an.
In der Tat wurde unter anderem auch in der Südstadt das Verfahren
“Kundenselbstablesung mit einer nachgelagerten Ablesung durch unseren
Außendienst“ eingesetzt.
Dieses Verfahren bietet dem Kunden die Möglichkeit flexibel und terminunabhängig zu
agieren und unterstützt auch das verständliche Kundenbedürfnis, für das Ablesen
eines Zählerstands nicht Termine verschieben oder Urlaub nehmen zu müssen, um
den Zugang zum Zähler gewähren zu können.
· Der Kunde kann somit eigens durch die Selbstablesung bestimmen, wann er
seine Zählerstände innerhalb von zwei Wochen ablesen kann.

· Sofern der Kunde keinen Zugang zum Zähler hat oder es ihm nicht möglich ist seinen Zählerstand abzulesen, kommt die enercity Netzgesellschaft GmbH (eNG) gerne im Nachgang und innerhalb der rechtlichen Ablesefristen mit einem Außendienst-Mitarbeitenden vor Ort und nimmt die Ablesung vor.

Dies wird den Kunden im Beiblatt zur Selbstablesung auch erläutert.


TOP 7.1.3.
Grunderneuerung der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-0284/2018)

Die Stadt plant die Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße grundlegend zu erneuern, weil weder der technische Aufbau noch die Aufteilung der Verkehrsflächen den heutigen Anforderungen entsprechen würden.
Um erste Ideen, Anmerkungen und Vorschläge vor Aufnahme der Planung zu sammeln hat die Stadt zu einem Bürgerdialog eingeladen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung und zu welchem Prozentsatz sollen sie auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke nach Straßenausbaubeitragssatzung umgelegt werden?
2. Die Fahrbahndecke selbst scheint noch in einem vergleichsweise guten Zustand zu sein, aber ein Motiv für die nun angeblich notwendige Grundsanierung soll ja auch die nicht mehr zeitgemäße „Aufteilung der Verkehrsflächen“ sein. Welche grundlegenden Verbesserungen erhofft sich die Stadt in Anbetracht der Tatsache, dass die Alleebäume den Planungsspielraum für eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen in der Geibelstraße erheblich einschränken?
3. Plant die Stadt den Eigentümern der an die Geibelstraße grenzenden Grundstücke auch die Kosten von € 50.000,- für den Bürgerdialog im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung oder im Rahmen einer separat zu erlassenen Satzung anteilig in Rechnung zu stellen?
Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Nach ersten groben Schätzungen werden die Kosten für den Ausbau der Geibelstraße vom Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Tiestestraße insgesamt etwa 8,2 Mio. € betragen.
Die Geibelstraße wird nach der Straßenausbaubeitragssatzung insgesamt als Durchgangsstraße eingestuft. Die Anteile der Anlieger betragen daher – je nach den einzelnen Funktionsflächen bzw. Straßenteileinrichtungen – zwischen 25 % (z. B. für die Fahrbahn) und bis zu 65 % (für die Parkflächen).

Zu 2.:
Im Vorfeld der Planungen werden umfängliche Baugrunduntersuchungen aller Flächen durchgeführt, um einen Aufschluss über die Standfestigkeit zu erhalten und somit die erweiterten technischen Anforderungen überprüfen zu können.
Bezüglich der Gestaltung ist vorgesehen, durch eine neue regelkonforme Aufteilung der Flächen in der Geibelstraße unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Bäume für die Nutzerinnen und Nutzer eine Verbesserung der Nutzungsqualität der Straße zu erzielen.

Zu 3.:
Kosten für den Bürgerdialog sind nicht straßenausbaubeitragsfähig und werden daher nicht auf die Anliegergrundstücke verteilt.


TOP 7.1.4.
Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-0285/2018)

Seit dem 1. Januar 2018 kosten die blauen Säcke zur Altpapierentsorgung des Abfallentsorgers aha einen Euro pro Rolle. Dies führt dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihr Altpapier in Kartons oder lose an die Straße stellen. Unkomplizierte Abhilfe würden zentral im Stadtbezirk aufgestellte Altpapiercontainer schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Inwieweit arbeitet die Verwaltung zusammen mit aha an einem Konzept, um Altpapiercontainer im Stadtbezirk aufzustellen?
2. Wo sieht die Verwaltung geeignete Standplätze für Altpapiercontainer im Stadtbezirk?
3. Wann können die Bürgerinnen und Bürger mit der Aufstellung der Altpapiercontainer rechnen?
Wurde schriftlich beantwortet:

Die LHH hat die geplante Aufstellung von einem Altpapiercontainer je öffentliche Wertstoffinsel (bisher vorgehalten: Altglas und Altkleider) mit aha als deren Betreiber abgestimmt.
Die Aufstellung resp. Inbetriebnahme der v. g. Behälter auf Wertstoffinseln (WSI) im Stadtbezirk Südstadt - Bult erfolgte bereits:

Südstadt: 15 WSI vorhanden = 14 WSI bestückt (Ausnahme: Geibelstr. / Ecke Wiesenstr. wegen Platzmangel/unbefestigte Fläche).

Bult: 6 WSI vorhanden = 6 WSI bestückt.


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Betreibervertrag Flüchtlingswohnheim Alte Bult
(Drucks. Nr. 15-0315/2018)

Zum 01.08.2014 ging das von Fair Facility betriebene Flüchtlingswohnheim Alte Bult in
Betrieb. Vorgesehen war eine festgelegte dreijährige Vertragslaufzeit. Eine Verlängerung
war explizit nicht vorgesehen, so dass vor August 2017 eine erneute Ausschreibung hätte in
die Wege geleitet werden müssen. Bis heute liegt dem Bezirksrat keine neue Drucksache
vor.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Flüchtlingswohnheim derzeit betrieben
und mit welcher Vertragslaufzeit?
2. Warum hatte es trotz Vertragsende keine erneute Ausschreibung gegeben, und
warum ist der Bezirksrat über den Sachstand nicht informiert worden?
3. Wie sieht der weitere zeitliche Ablauf aus in puncto Ausschreibung und Vergabe?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu1.:
Der Betreibervertrag mit der Firma Fair Facility gilt noch bis zum 28.02.2018.

Zu 2.:
Die Ausschreibung und Auswertung sind erfolgt. Eine Drucksache ist in Vorbereitung. Aufgrund fehlender Ressourcen war eine frühere Ausschreibung nicht möglich.

Die Drucksache über den Betrieb der Unterkunft wird selbstverständlich auch dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Geplant ist dafür die Sitzung des Bezirksrats im April.

Bis der Betrieb aufgrund dieser genannten Drucksache (neu) vergeben wird, wird der bisherige Betreiber eine Vertragsverlängerung von 6 Monaten erhalten.


TOP 7.2.2.
Einstellplätze für Bürogebäude Mooksgang 5
(Drucks. Nr. 15-0316/2018)

Im Rahmen des WGH-Bauprojektes Maschseeherz stellte sich heraus, dass für das direkt
angrenzende Bürogebäude im Mooksgang 5 seinerzeit 13 Stellplätze seitens der Verwaltung
durch Baugenehmigung gefordert waren, vom Betreiber aber nicht nachgewiesen werden
konnten. „Eine Bauabnahme hat nicht stattgefunden, für die Einhaltung der Baugenehmigung
ist der Bauherr verantwortlich“, so die Verwaltung in der Beantwortung der
Bezirksratsanfrage vom 15.02.2017, TOP 5.2.4, Drucksache Nr. 15-0302/2017 F1. Nach
einem Anhörungsverfahren der/des Betroffenen gem. § 79 NBauO wurde der Sachverhalt lt.
Verwaltung geklärt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Konnte der/die Adressat/in des Verfahrens/der/die Eigentümer/in des Grundstückes
die geforderten Stellplätze zwischenzeitlich nachweisen und wenn ja wo?
2. Wenn nein, ist es zu einer Festsetzung einer Ausgleichsabgabe gekommen, und ist
sie bereits vollständig in der Stadtkasse eingegangen?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Der Nachweis über die notwendigen Stellplätze für das Grundstück wurde erbracht. Zwei Einstellplätze wurden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen; die weiteren sind abgelöst worden.

Zu 2.:
Der notwendige Vertrag wurde geschlossen und die Ablösesumme bereits beglichen.


TOP 7.2.3.
Verkehrsführung für Fahrradfahrende an der Hildesheimer Straße, Ecke
Krausenstraße

(Drucks. Nr. 15-0317/2018)

Fahrradfahrende, die die Hildesheimer Straße stadtauswärts fahren und in die
Krausenstraße einbiegen möchten, sind dazu angehalten nach Überquerung der Ampel auf
die Straße zu fahren. Dort ist kein Fahrradweg auf dem Gehweg oder der Straße markiert, so dass es für Autofahrende schwer ersichtlich ist, dass Fahrradfahrende auf die Straße fahren.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Ist diese für alle Verkehrsteilnehmenden schwierige Lage der Verwaltung bekannt?
2. Welche Maßnahmen können hier zur Verbesserung ergriffen werden?
3. Wann können diese Maßnahmen umgesetzt werden?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1., 2. und 3.:
Bei der beschriebenen Situation handelt es sich um eine übliche Verkehrsführung im Zuge von Hauptverkehrsstraßen. Am fraglichen Knotenpunkt treffen Hauptverkehrsstraßennetz und untergeordnetes Straßennetz mit Tempo 30-Zonenregelung aufeinander. Dabei ist für links- bzw. rechtsabbiegende Radfahrende ein Wechsel von benutzungspflichtigen hochbordgeführten Radwegen auf die Fahrbahn zu absolvieren. Dies stellt jedoch keine schwierige Lage für alle Verkehrsteilnehmenden dar, zumal es sich um Knotenpunkte mit Lichtsignalsteuerung handelt. Es besteht hier keine Gefährdungslage und kein Handlungsbedarf. Im Zuge von Tempo 30-Zone ist Radverkehr auf der Fahrbahn der Regelfall.

Radfahrende haben derzeit drei Möglichkeiten des regelkonformen, indirekten Linksabbiegens:
1. Im Zuge der Grünfreigabe der Furt über die Bürgermeister-Fink-Straße und unter Berücksichtigung der parallelen Fußgängerfurt wird nach rechts in die Bürgermeister-Fink-Straße abgebogen um dann via ARAS im Zuge des Mischverkehrs über den Knoten in die Krausenstraße zu fahren.
2. Im Zuge der Grünfreigabe der Radfurt über die Bürgermeister-Fink-Straße queren, nach Freigabe der südlichen Radfurt über die Hildesheimer Straße queren, im Zuge der Grünfreigabe der Furt über die Krausenstraße und unter Berücksichtigung der parallelen Fußgängerfurt nach rechts in die Krausenstraße einbiegen.
3. Als Fußgänger schiebend über die nördliche Fußgängerfurt die Hildesheimer Straße queren, nach Freigabe der Fußgängerfurt über die Krausenstraße queren und unter Rücksichtnahme auf querende Fußgänger vom rechten Fahrbahnrand die Fahrt als Radfahrer fortsetzen.

TOP 7.2.4.
Verpachtung/Vermietung Kiosk Ecke Schlägerstr. , Bandelstr.
(Drucks. Nr. 15-0318/2018)
Nach dem Tod der bisherigen und sehr beliebten Kioskbetreiberin am 22.08.2017 steht der
Kiosk Schlägerstr./ Ecke Bandelstr. leer. Der Kiosk war ein beliebter und stark frequentierter
und nachgefragter Treffpunkt mit langen und frühen Öffnungszeiten für Berufstätige und
einem großem Angebot ,das jetzt fehlt.
Ausgehend von der Annahme, das es sich hierbei um eine städtische Liegenschaft handelt,
fragen wir die Verwaltung:

1. Ist geplant, diesen Kiosk neu zu vermieten/ zu verpachten und wenn ja, ab wann?
2. Gibt es bereits Bewerber*nnen und wie gestaltet sich das Auswahlverfahren?
3. Ist in der Ausschreibung mitgedacht, das Angebot auszuweiten, wie beim Kiosk am
Spielplatz Stephansplatz, Ecke Geibelstraße, zum Beispiel mit Außenstellplätzen?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Ausgehend davon, dass es sich bei dem benannten Kiosk um den Kiosk „Stephansplatz“ und nicht Bandelstraße handelt hat die derzeitige Mieterin - die Tochter der ehemaligen, verstorbenen Betreiberin - den bestehenden Mietvertrag zum 01.02.2018 gekündigt. Ab dem 01.03.2018 wird ein neuer Mieter den Kiosk betreiben.

Zu 2.:
Die Bewerber hatten sich beim Betreiber der Kioske, DSM (Deutsche Städte Medien GmbH) vorgestellt und wurden auch von diesem ausgewählt.


Zu 3.:
Aus Sicht der DSM ist keine Ausweitung des bisherigen Angebotes vorgesehen. Die DSM als Betreiberin der öffentlichen Toilettenanlage in Hannover, in deren Gebäuden häufig ein Kiosk untergebracht ist, haben aus dem Betreibervertrag LHH/DSM das vertraglich zugesicherte Recht, mit Kioskbewerbern einen entsprechenden Vermietungsvertrag zu schließen.


TOP 7.2.5.
Neue Litfaßsäulen und Werbetafeln in der Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0324/2018)

Im gesamten Stadtbezirk Südstadt-Bult sind neue Litfaßsäulen und Werbetafeln aufgestellt
worden, zum Teil in Wege- und Sichtbeziehungen.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Wie gestaltet sich das Genehmigungsverfahren für neue Werbeelemente im
öffentlichen Raum, gibt es z:b. Vorortbesichtigungen?
2. Über welchen Zeitraum werden diese Werbeflächen genehmigt?
3. Wer muss bei einer Versetzung bzw. Abbau solcher Werbeinstallationen, zum
Beispiel auf Grund von Verkehrsgefährdung, die Kosten tragen?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Für sämtliche Werbeanlagen des Werberechtvertragspartners der Verwaltung, Firma x-city Marketing GmbH sind von der Verwaltung Baugenehmigungen nach NBauO erteilt worden. Die Standorte sind mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt worden. Verkehrliche Aspekte sind bei der Standortauswahl berücksichtigt worden.

Zu 2.:
Der in 2017 vom Rat genehmigte Werberechtsvertrag hat beginnend ab dem 01.01.2018 eine Laufzeit von 13 Jahren.

Zu 3.:
Muss aufgrund von Veränderungen in der Straßenführung eine Umsetzung erfolgen ist der Eigentümer der Werbeanlage, X-City Marketing, folgepflichtig und muss auch sämtliche damit verbundenen Kosten tragen. Sollte nachweislich anhand von Fallzahlen eine Verkehrsgefährdung durch die Werbeanlage vorliegen ,gilt gleiches.


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

TOP 7.3.1.
Zusammensetzung Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-3153/2017)

Wie man im diesjährigen Kulturkalender der Stadt Hannover in der November/Dezember-Ausgabe auf Seite 38 sehen kann, macht leider auch die städtische Volkshochschule nicht vor üblicher Asyl-Agitation halt, indem sie einer Ausstellung eine Plattform bietet, die mit einem Titelbild wirbt, welches eine Familie mit offenbar einem Mann, zwei Frauen und 4-5 Kindern als typische „Flüchtlinge“ suggeriert.
Daher möchte ich in Erfahrung bringen, wie genau sich die Masse an sogenannten Flüchtlingen im Bezirk Südstadt-Bult zusammensetzt.

1. 1. Wie viele Mädchen und wie viele Jungen unter sieben Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet in den Bezirk Südstadt-Bult gekommen und haben Asyl beantragt?
2. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 18 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet in den Bezirk Südstadt-Bult gekommen und haben Asyl beantragt?
3. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 30 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren alleine bzw. mit Familie in den Bezirk Südstadt-Bult gekommen und haben Asyl beantragt?
Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Eine Auswertung zum Zuzug nach Hannover ist zeitraum- und stadtteilbezogen nicht möglich. Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 268 Mädchen und 348 Jungen unter sieben Jahren gemeldet, die in den Jahren 2015 bis 2017 nach Deutschland eingereist sind und die entweder in einem laufenden Asylverfahren befinden oder als Flüchtling anerkannt wurden.

Zu 2.:
Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 279 Mädchen und 486 Jungen der Jahrgänge 2000 bis 2010 gemeldet.

Zu 3.:
Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 501 Frauen und 2058 Männer der Jahrgänge 1988 bis 1999 gemeldet.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Siekermann (FDP)

TOP 7.4.1.
Arbeiten im Bürgersteig- und Radfahrbereich der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-0330/2018)

Vor mehr als einem Jahr sind Verlegungsarbeiten durch die Stadtwerke/enercity im
Fuß- und Radfahrbereich Sallstraße ( Abschnitt Stolzestraße-Geibelstraße)
durchgeführt worden. In den Bereichen der dort ansässigen Restaurants sind die
Endarbeiten ordnungsgemäß beendet worden. In dem anderen Bereich fehlt weiterhin
die Enddecke des Bürgersteigbelages.
Da diese Probleme nicht nur in diesem Bereich des Stadtbezirks festzustellen sind,
entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung mit der Nichtherstellung des Endbelages
Geld sparen will oder ihr das entsprechende Personal für die Nachsicht von
Bauarbeiten fehlt.

Ich frage die Verwaltung:
1. Welche Hindernisse gibt es, dass der Endausbau nach Verlegungsarbeiten
eines Versorgers nicht durchgeführt werden kann?
2. Gibt es Probleme bei der personellen Besetzung des dafür verantwortlichen
Fachbereichs?
3. Bis wann will die Stadtverwaltung diesen Zustand beheben?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1. – 3.:
Für die Abschnitte Heidornstraße bis Krausenstraße und Krausenstraße bis Bandelstraße wurden mit dem Leitungsträger enercity provisorische Wiederherstellungen vereinbart. Die Nebenanlagen sind durch hochdrückende Baumwurzeln beschädigt, sodass eine endgültige Wiederherstellung nicht möglich und einer Überplanung des Geh- und Radwegs erforderlich ist. Derzeit wird dies innerhalb des Fachbereichs Tiefbau abgestimmt. Die Stadtverwaltung ist bemüht, zeitnah eine Lösung zu erarbeiten. Das Thema ist priorisiert, dennoch kann derzeit keine genaue Terminschiene genannt werden.


TOP 7.4.2.
Abstellen von Werbefahrzeugen bzw. Werbeanhänger im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-0331/2018)

Seit einiger Zeit steht ein Werbeanhänger auf der Sallstraße (nördlich der
Einmündung der Lutherstraße). Die Werbung weist auf eine Betriebsstätte an der
Ecke Marienstraße/Berliner Allee hin. Der Anhänger hatte ein ordentliches
Verkehrszeichen aus Hannover (H- xx xxx) und wurde jeden Tag von einer Seite zur
anderen Seite versetzt. Er ist durch ein Reifenschloss gesichert.
Seit einigen Tagen steht dieser Anhänger ohne KFZ-Zeichen in einer der Parkbuchten
auf der Sallstraße. Das gewerbliche Abstellen dieses Anhängers schränkt den dringend benötigten Parkraum auf der Sallstraße ein.

Ich frage die Verwaltung:

1. Ist eine dauerhafte Werbung in dieser Form im Straßenbereich erlaubt?
2. Gibt es Unterschiede beim Abstellen von Fahrzeugen mit oder ohne
Kennzeichen?
3. Welche Maßnahmen sind notwendig, um diese neue Form der Straßenwerbung
zugunsten des Parkverkehrs zu regeln?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Das Platzieren von Werbeanhängern/Anhängern ohne Kennzeichen ist im
öffentlichen Straßenraum nicht zulässig.

Zu 2 . und 3.:
Im Zusammenhang mit der Platzierung von Fahrzeugen/Anhängern ohne
Kennzeichen liegt die Zuständigkeit beim Zweckverband Abfallwirtschaft (aha). Die
BesitzerInnen werden vom dortigen Außendienst mittels Aufkleber auf dem
Fahrzeug/Anhänger aufgefordert, eine Entfernung innerhalb eines Monats zu
veranlassen. Bei Nichtbefolgung wird das Fahrzeug/der Anhänger nach Fristablauf
aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt.

Sofern Anhänger mit Kennzeichen zu Werbezwecken im öffentlichen Straßenraum
platziert sind, liegt die Zuständigkeit bei der LHH. Gemäß § 10 Abs.8 der städtischen
Sondernutzungssatzung ist das Abstellen von Anhängern jeglicher Art zum Zwecke der
Werbung (Werbeanhänger) nicht gestattet. Die Verwaltung muss den Nachweis
führen, dass der platzierte Anhänger ausschließlich zu Werbezwecken abgestellt ist.
Sobald ein Anhänger theoretisch zu Transportzwecken genutzt werden kann, muss die
dauerhafte Platzierung an einem Standort über einen Zeitraum von mindestens 2
Wochen dokumentiert werden. Im Anschluss wird der Halter des Anhängers schriftlich
aufgefordert, den Werbeanhänger zu entfernen. Sollte dieser Aufforderung nicht Folge
geleistet werden, wird die Platzierung als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht und
bei beharrlicher Fortsetzung der Platzierung kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Das Abstellen von Fahrzeugen mit Werbung ist im öffentlichen Straßenraum
grundsätzlich zulässig. Nur bei eindeutiger und dauerhafter Platzierung kann im
konkreten Einzelfall (z.B. bei Beschwerden von Anliegern) nach entsprechender
Feststellung eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ausgesprochen werden.


TOP 7.4.3.
Bordsteinerneuerung Ecke Sallstraße/Krausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0332/2018)

Vor einigen Jahren habe ich die Stadtverwaltung in einer Anfrage aufmerksam
gemacht, dass der Bordsteinbereich auf der Sallstraße vor dem Restaurant Baba sich
immer noch behelfsmäßig darstellt.
Am Zustand (siehe Foto) hat sich bis heute nichts geändert.

Ich frage die Verwaltung:
1. Welche Hindernisse sind aufgetreten, die eine Reparatur bisher verhindert
haben?
2. Wann ist mit der Reparatur und Endausbau dieses Bereichs zu rechnen?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Aufgrund der großen Anzahl an Aufbrüchen und begrenzter Kapazitäten konnte die endgültige Wiederherstellung des Leitungsaufbruchs bislang nicht durchgeführt werden.

Zu 2.:
Die Arbeiten werden im Frühjahr 2018 ausgeführt.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0231/2018)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag Nr. 1-2018
Dem Rasensportverein Hannover von 1926 e. V. (RSV) wird bis zu 1.500,00 € für drei wohnortnahe Ferienbetreuungsmaßnahmen in 2018 bewilligt.

Antrag Nr. 2-20187


Die Tennisgemeinschaft Hannover e. V. erhält zu den Sanierungskosten des Tennishallendaches einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.500,00 € bewilligt.

Antrag Nr. 5-2018
Die Kita Athanasius erhält für ihr Vorschulprojekt 2018 „Die Geheimnisse der Tierwelt, wir decken auf“ einen Betrag von bis zu 1.000,00 € bewilligt.

Antrag Nr. 6-2018
Die Südstadtkirchengemeinde erhält für das am 21.05.2018 mit weiteren Kirchengemeinden auszurichtende ökumenische Pfingstfest auf dem Stephansplatz einen Zuschuss von bis zu 1.650,00 € bewilligt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 8.1.2.
Radweg auf der Nordseite des Altenbekener Damms
(Drucks. Nr. 15-0286/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten den Radweg auf der nördlichen Seite des Altenbekener Damms zwischen Hildesheimer Straße und Rudolf-von-Bennigsenufer für die Fahrt in beiden Fahrtrichtungen freizugeben und ihn zu diesem Zwecke ggf. zu verbreitern.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.2.
Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 8.2.1.
Querung der Alten Döhrener Straße bei der Orli-Wald Allee
(Drucks. Nr. 15-0319/2018)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, einen rot eingefärbten und gegenüber dem
Kraftfahrzeugverkehr bevorrechtigten Zweirichtungsradstreifen auf der Alten
Döhrener Straße in Höhe der Orli-Wald-Allee zu installieren. Dieser soll parallel
zum bereits bestehenden Zebrastreifen geführt werden. (Siehe Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Spielplatz Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0304/2018)

Bezirksratsfrau Adolph stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Spielpatz Bertha-von-Suttner-Platz eine komplette
Überdachung der Sandkastenfläche einzurichten. Dabei ist die vorhandene – derzeit ungenügende – Überdachung zu berücksichtigen. Ziel ist, die Schaffung wetterunabhängiger (Regen- und Sonnenschutz) und vor allem für die Eltern kostenfreier Spielmöglichkeiten. In einem nächsten Schritt sollen weitere Spielplätze im Stadtbezirk hinsichtlich einer Überdachungsmöglichkeit geprüft werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 67)


TOP 8.3.2.
Absenkung des Bordsteine Hilde-Schneider-Allee und Im Haspelfelde
(Drucks. Nr. 15-0305/2018)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass der Bordstein Im Haspelfelde / Ecke
Hildesheimerstraße und auch Hilde-Schneider-Allee / Ecke Hildesheimer Straße auch am
Fußgängerüberweg abgesenkt wird.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.3.
Beleuchtung des Wildermuthweges
(Drucks. Nr. 15-0306/2018)

Bezirksratsfrau Büsel stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtung des Wildermuthweges insbesondere in dem Abschnitt zwischen Hildesheimer Straße und dem Spielplatz durch das Aufstellen weiterer Straßenlaternen oder anderer geeigneter Maßnahmen zu verbessern.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.4.
Litfaßsäulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult versetzen bzw. entfernen
(Drucks. Nr. 15-0320/2018)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge den Antrag beschließen:
Die Litfaßsäulen an der Ecke Stresemannallee/Altenbekener Damm und an der Ecke
Geibelstraße / Rudolf-von-Bennigsen Ufer zu entfernen und an geeigneterer Stelle
wieder aufzubauen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.5.
Fahrradweg An den S-Bahngleisen Alte Bult (Querung Gustav-Brandt-Straße)
(Drucks. Nr. 15-0321/2018)

Bezirksratsfrau Dr. Behmann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den hinter
den S-Bahngleisen querenden Fahrradweg zu einer Vorfahrtstraße zu
erklären und sichtbar hervorzuheben.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.6.
Fahrradabstellfläche in der Annenstraße
(Drucks. Nr. 15-0322/2018)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der geplanten Grunderneuerung im
Bestand (GiB) in der Annenstraße in Höhe der Hausnummer 17/18 eine
Parkfläche in einen Fahrradstellplatz umzuwandeln.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.4.
der CDU-Fraktion

TOP 8.4.1.
Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer auf der Hildesheimer Straße umgehend beenden
(Drucks. Nr. 15-3125/2017)

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Fachverwaltung wird aufgefordert, die vor kurzem aufgestellte Litfaßsäule am Fußgängerüberweg an der Hildesheimer Straße/Ecke Wilhelmsstraße umgehend umzustellen, da von ihr eine unmittelbare Gefahr für Fußgänger und Radfahrer ausgeht. Für den Fall, dass der Aufsteller aus werbetechnischen Gründen mit der Umstellung nicht einverstanden ist, ist die Litfaßsäule, aus Gründen der Verkehrssicherheit, vom Standort zu entfernen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.4.2.
"Too good to go" für Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0287/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten Gewerbetreibende, die verderbliche Lebensmittel im Stadtbezirk Südstadt-Bult anbieten (z.B. Bäckereien, Lebensmittelhändler, Restaurants und Imbisse)in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass sie überschüssige verderbliche Lebensmittel über die SmartphoneApp „Too good to go“ (s. www.toogoodtogo.de) kurzfristig zum Verkauf anbieten können.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 8.5.1.
Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-0323/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf der vor wenigen Wochen neu angelegten Einfädelspur auf der Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße Richtung Südosten erhöht werden kann:
· eine Verbreiterung der Einfädelspur auf 1,50 m ohne Hinzurechnung der Abflussrinne nach den Anforderungen zu §2 Absatz 4 Satz 2 der StVO, hier Nr. II.2.a) der allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), ggf durch Fortführung eines separaten Radwegs auf dem Gehweg bis hinter die aufgepflasterte Fläche und Entfernung der Warnbaken,
falls dieses nicht möglich ist,
· der Bordsteins um eine gepflasterte Fläche vor der Warenannahme des Supermarktes abgesenkt und die Warnbake entfernt werden, die sich auf der gepflasterten Fläche befindet (siehe Foto 1). Auf eine explizite Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radweg soll im Bereich der aufgepflasterten Fläche jedoch verzichtet werden.

Sofern die technisch-rechtliche Möglichkeit zur Realisierung besteht, soll die Einfädelspur entsprechend umgebaut werden. Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sein, wird um Verwirklichung gleichwertiger Maßnahmen gebeten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Berger berichtete über folgende Themen:

- Hannover ist putzmunter
Am 10.März 2018 von 9-14 Uhr findet wieder die große Abfallsammelaktion von aha statt. Alle Information finden man auch unter www.putzmunter-hannover.de oder tel. unter 0511-9911-47793. Einzelpersonen und Kleingruppen bekommen die Sammelsets in allen denn´s-, dm- und NP-Filialen, Gruppen über 5 Personen sollten sich anmelden und bekommen die Materialien dann zugesandt.
In der Zeit von 11- 14 Uhr findet das putzmunter-Fest auf dem Mühlenberger Markt statt.

- Bodenentsorgung von Sportgelände der IGS Südstadt
Die Stadtverwaltung lässt ab kommenden Dienstag (27. Februar) Boden entsorgen, der sich auf den Schulsportflächen der IGS Südstadt befindet. Für die Zufahrt mit Lastwagen muss in der Wißmannstraße ein befristetes Halteverbot eingerichtet werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich ein bis drei Tage dauern.
Es handelt sich um rund 150 Tonnen Aushub, der bei vorbereitenden Arbeiten der geplanten Schulerweiterung angefallen ist. Die Bodenhaufen bestehen aus sandigen Auffüllungen mit Beimengungen von Schotter und geringen Anteilen Schlacke. Das sehr gering mit Dioxin belastete Material ist ein verteilter und durchgesickerter Rest Kieselrot, aus dem früher die Deckschicht der Laufbahn bestand. Der Boden wurde inzwischen gutachterlich beprobt und soll nun fachgerecht entsorgt werden. Eine Gefährdung für SchülerInnen und AnliegerInnen besteht nicht. Die Laufbahn selbst wurde bereits vor rund 20 Jahren saniert.
Die vorbereitenden Arbeiten – Abbau von Spielgeräten sowie Bodenabtrag – begannen auf Basis der vorliegenden Baugenehmigung. Mit dem Einreichen eines Eilantrags einer Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurden die Arbeiten gestoppt. Das Gericht hat dem Antrag Ende Januar stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hat die Stadtverwaltung inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eingelegt. Unabhängig vom laufenden Gerichtsverfahren muss der Boden entsorgt werden.


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Wurde abgesetzt.

Bezirksratsherr Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:20 Uhr


für das Protokoll:



Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung