Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 14.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.02.2018)
Protokoll (erschienen am 20.03.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 02.03.2018

PROTOKOLL

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
am Mittwoch, den 14. Februar 2018 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.35 Uhr

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Anwesende:


Ratsmitglieder:

Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
- stellvertretende Ausschussvorsitzende -
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
- in Vertretung für Beigeordnete Zaman -
Ratsherr Jacobs (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
- in Vertretung für Ratsherrn Drenske -
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)


Grundmandatsträger:

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)


Verwaltung:

Stadtkämmerer Herr Dr. von der Ohe (Dez. II)
Herr Heidenbluth (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Frau Bartels (14.2)
Frau Sieber-Makowka (14.1)
Frau Schneider (14.21)
Herr Lessing (14)
Herr Ulbrich (20.2)



Frau Bitsch (20.5)
Frau Müller (20.51)
Frau Schaffert-Weiland (32.4)
Herr Kramer (68 A)
Herr Münch (18.37)
Herr Berg (23.31)
Frau Alteruthemeyer-Beck (41.11)
Herr Janßen (GPR)
Herr Hupe (PR/II)
Herr Stillich (14.11) für den Part der OE 14 zu TOP 8
Herr Dassow (20.11) vertretende Ausschussbetreuung


Presse:

Frau König (NP)




































Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die

2.1. gemeinsame öffentliche Sondersitzung des Organisations- und Personalausschusses mit dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 29. November 2017 um 13.00 Uhr

2.2. 12. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 29. November 2017 um 15.00 Uhr

2.3. 13. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 13. Dezember 2017

- jeweils die öffentlichen Teile -

3. Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der städtischen Zuwendungen für das Jugendzentrum "Kornstraße"
(Drucks. Nr. 2458/2017)

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

5. Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung der "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 2538/2017)

6. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Angebot an ältere Mitbürger, ihre Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen freiwillig zurückzugeben
(Drucks. Nr. 2722/2017)

7. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

7.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2921/2017: Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 3160/2017)




8. Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014
(Drucks. Nr. 0076/2018 mit 2 Anlagen)

9. Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)

10. Petition: Keine neue Verbrennungsanlage im Altwarmbüchener Moor
(Drucks. Nr. 3161/2017)

11. Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3111/2017)

12. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)

13. Annahme einer Zustiftung und eines Vermächtnisses mit Auflage
(Drucks. Nr. 0203/2018)

14. Zuwendung Projekt Entwicklungsplattform Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg
(Drucks. Nr. 0257/2018)

14.1. Zuwendung Projekt Entwicklungsplattform Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg
(Drucks. Nr. 0257/2018 N1)

15. Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0164/2018 mit 1 Anlage)

16. Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) - Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0157/2018 mit 1 Anlage)

17. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) – Auflösung der Hannover Multimedia GmbH
(Drucks. Nr. 0146/2018)

18. Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der
Misburger Hafengesellschaft mbH
(Drucks. Nr. 0151/2018)

19. Bericht des Dezernenten

19.1. Finanzbericht für den Monat Dezember 2017 - Stand 04.01.2018 -
(Informationsdrucks. Nr. 0395/2018 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

19.2. Sonstiges



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



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I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Die Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung für die 14. Sitzung des
Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung erfolgte durch die stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Falke.

Ratsherr Jacobs zog TOP 12 für die AfD in die Fraktionen und gab an, dass im Kulturausschuss ein Antrag auf Einzelabstimmung zu dieser Drucksache abgelehnt
worden sei.

Weitere Änderungen oder Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die


TOP 2.1.
gemeinsame öffentliche Sondersitzung des Organisations- und Personalausschusses mit dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 29. November 2017 um 13.00 Uhr


9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 2.2.
12. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 29. November 2017 um 15.00 Uhr


8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 2.3.
13. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 13. Dezember 2017 - jeweils die öffentlichen Teile -


Beigeordnete Seitz bedankte sich im Rahmen der Genehmigung dieses Protokolls für den ausführlichen Anhang im Nachgang zu der Sitzung am 26.10.2017, in welcher die offengebliebene Beantwortung einer Frage der CDU zugesagt worden war.


8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 3.
Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der städtischen Zuwendungen für das Jugendzentrum "Kornstraße"
(Drucks. Nr. 2458/2017)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag

zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, mit sofortiger Wirkung die städtischen Zuwendungen an das Unabhängige Jugendzentrum "Kornstraße" ersatzlos zu streichen.


4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)


Ratsfrau Steinhoff trug den Antrag 2494/2017 in der Neufassung vor und begründete ihn. Insbesondere gehe es den Antragstellern darum, dass Zuwendungsverfahren insgesamt zu modernisieren und ebenso das damit einhergehende Controllingsystem zu optimieren.

Beigeordnete Seitz erklärte, die CDU habe sich diesem neuen Antrag nicht angeschlossen, da ihr zwei Komponenten fehlten - einerseits das Thema "Laufzeit", verbunden mit daraus resultierenden Synergieeffekten und andererseits die Verpflichtung, die Finanzierung der Mitarbeiter auf Mindestlohnhöhe zu gewähren bzw. mindestens diese einzuhalten.
Die CDU wolle mit ihrem Antrag im übrigen alles, was das Zuwendungsverfahren betreffe, auf den Prüfstand gestellt haben.
Eine Erhöhung der gesamten Zuwendungssumme an sich strebe die CDU nicht an, ergänzte Beigeordnete Seitz.

Ratsherr Dr. Menge hob zunächst die wichtige Rolle der freien Träger für die LHH heraus.
Eine pauschale Regelung auf eine Planungszeit von drei Jahren, wie sie die CDU favorisiere, befürworte die SPD nicht.

Beigeordnete Seitz sprach sich begründend für die längere Laufzeit aus; der CDU gehe es generell bei einer Zuwendungsgenehmigung darum, höhere Planungssicherheit zu erwirken und den Zuwendungsempfängern ein umständliches, jährlich wiederkehrendes Antragsverfahren zu ersparen.

Ratsherr Bingemer entgegnete, er halte es für schwierig, unetatisierte Leistungen im Vorfeld zuzusagen.

Beigeordnete Kastning konstatierte, in Einzelfällen habe es in der Vergangenheit sogenannte Zuwendungsverträge insbesondere im sozialen Beritt gegeben, die für drei Jahre abgeschlossen worden seien. Ansonsten sollte generell die politische Entscheidung Jahr für Jahr bzw. im Kontext mit einem Doppelhaushalt für zwei Jahre vorzunehmen sein.

Ratsherr Wruck erklärte, seine Fraktion werde den neugefassten Antrag im Rat mittragen.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Beigeordneter Seitz antwortete Beigeordnete Kastning, dass Politik sich gelegentlich auch für unterschiedliche Zuwendungsempfänger ausspreche und zum Teil auch geplante Zuwendungen reduziere oder ggfs. erhöhe.

Ratsherr Jacobs sprach sich für die kürzere Laufzeit von max. zwei Jahren aus; eine weitergehende Festlegung halte er - so wie auch Ratsherr Bingemer es formuliert hatte - eher für unseriös.


Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch die Möglichkeit einer Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung transparenter werden.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden soll auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch soll der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der
präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reporting sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Zuwendungsempfänger haben der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise vorzulegen, bei institutioneller Förderung zusätzlich Jahresabschlüsse.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)


Antrag

zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Dabei soll die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trägern mit ähnlichem Profil angestrebt werden. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecke und deren Erfüllung transparenter werden. Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in Bezug auf die Beratung der Träger und die Bewilligung der Anträge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung der Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden. Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Trägern übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten, indem die Zuwendungen grundsätzlich ab 2019 für 3 Jahre gewährt werden, sofern der Bedarf weiterhin besteht und laufend nachgewiesen wird.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele der Trägertätigkeit enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Darüber hinaus muss erläutert werden, wieso die angegebenen Ziele und Zwecke im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reportings sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Der Zuwendungsempfänger hat der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise sowie einen Jahresabschluss vorzulegen.
7. Aktives Controlling
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover muss ein aktives Controlling durchführen und überprüfen, ob die Zuwendungszwecke weiterhin im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen und die Mittel in dem beantragten Umfang weiter erforderlich sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob Zuwendungsempfänger bislang ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Nachweis der Zielerreichung und zweckentsprechenden Mittelverwendung nachgekommen sind.


3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung der "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 2538/2017)



Beigeordnete Seitz stellte fest, dass es bereits im Vorlauf in vielen Fachausschüssen zu diesem Antrag hinreichende Diskussionen gegeben habe. Daher entfalle eine weitere Vorstellung des Antragsinhalts.

Im Zuge der folgenden Wortbeiträge der Ratsherren Dr. Menge, Jacobs, Förste, Wruck und Pohl sowie von Ratsfrau Klingenburg-Pülm, Ratsfrau Falke und Beigeordneter Seitz wurde der Antrag der CDU letztendlich abgelehnt.


Antrag zu beschließen:

1. Die städtische "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus" (SDR), OE 50.60 wird in "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Extremismus" umbenannt.
2. Entsprechend der dann gültigen Benennung liegt der Fokus der Arbeit der Stelle nicht mehr ausschließlich in der Bekämpfung des Rechtsextremismus, sondern in der Bekämpfung von politischen und religiösem Extremismus jeglicher Ausrichtung.


4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Angebot an ältere Mitbürger, ihre Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen freiwillig zurückzugeben
(Drucks. Nr. 2722/2017)


Ratsherr Wruck trug den Antrag seiner Fraktion vor und begründete ihn.

Ratsherr Dr. Menge stellte fest, dass dieses Anliegen sicherlich ein wichtiges Thema sei. Den Antrag an sich in der vorliegenden Fassung werde die SPD jedoch ablehnen. Durch vergünstigte Tickets für Senioren im ÖPNV gebe es bereits Anreize und auch der Seniorenservice werbe hier für eine gewisse Selbstachtsamkeit im fortgeschrittenen Alter.

Ratsfrau Steinhoff schloss sich der Argumentation von Ratsherrn Dr. Menge an, hier eher auf die Öffentlichkeitsarbeit zu setzen und die eigene Selbstbestimmung im Vordergrund zu sehen. Aus umweltpolitischer Sicht sei ihre Fraktion natürlich ganz klar dafür, weniger Personenkraftwagen auf den Straßen zu wissen.

Ratsherr Bingemer sprach sich ebenfalls für einen Fahrerlaubnisverzicht auf freiwilliger Basis aus. Allerdings gebe er zu bedenken, dass für viele ältere Menschen das Auto bzw. der eigene Wagen die einzige Mobilitätschance sei, insbesondere wenn sie nicht in einer Stadt wohnten.

Ratsherr Wruck verwehrte sich dagegen, dass hier irgendein Zwang ausgeübt werden sollte. Auch die Festsetzung einer bestimmten Altersgrenze sei nicht das Anliegen des Antrags seiner Fraktion.


Antrag

Der Rat möge beschließen:


Das, was von der Politik als sogenannter demographischer Wandel bezeichnet wird, bedeutet in der alltäglichen Praxis, dass die Menschen in Deutschland und damit auch in Hannover durchschnittlich immer älter werden. Folglich steigt auch die Anzahl hochbetagter Senioren im Straßenverkehr stetig an. Viele von Ihnen besitzen eine Fahrerlaubnis und benutzen weiterhin im Straßenverkehr ihr Auto, was selbstverständlich ihr gutes Recht ist. Aus rein altersbedingten Gründen erhöht sich damit allerdings das Unfallrisiko nicht nur für diese Bevölkerungsgruppe selbst, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Um die Unfallgefahr insgesamt zu verringern, bekommen die Senioren, die ihren Führerschein freiwillig zurückgeben, für jeweils ein Jahr eine Üstra- Monatskarte durch die Stadt finanziert, so dass sie kostenlos den ÖPNV nutzen können.


0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen


TOP 7.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)



Ratsherr Dr. Menge stellte den Antrag vor und begründete ihn kurz.

Ratsherr Pohl bezweifelte, ob dieses gerade für die Feuerwehr und deren lebenswichtige Einsätze das erste Mittel der Wahl wäre.

Ratsherr Jacobs sprach sich ebenfalls für einen guten Mix aus; allein die Problematik mit den entsprechenden Ladestationen sei zunächst zu klären.


Antrag

zu beschließen:

Es werden in der städtischen Fahrzeugflotte im Rahmen der Neu- und Ersatzbeschaffung nur noch Fahrzeuge mit einem Elektro-Antrieb angeschafft, sobald entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt erhältlich sind. Gleichzeitig setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass auch alle städtischen Töchter bzw. städtischen Beteiligungen nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb beschaffen.
Die Verwaltung berichtet den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Stand der Beschaffung von Elektrofahrzeugen.

Die Verwaltung prüft interkommunale Beschaffungen von Elektro-Dienstfahrzeugen (PKW, Nutzfahrzeuge, Elektro-Dienstfahrräder, Elektro-Lastenräder), insbesondere regional, also gemeinsam mit der Region Hannover, den Regionskommunen und eventuell mit anderen Großstädten mit Umweltzonen und Interesse an E-Mobilität, nach Möglichkeit auch gemeinsam mit den Landesministerien und Landesdienststellen.

Die Verwaltung prüft Verfügbarkeit sowie einsatztaktische Verwendungsmöglichkeiten von rein elektrisch betriebenen Feuerwehrfahrzeugen und nimmt erste E-Rettungs- und Einsatz-Fahrzeuge bis zur Weltleitmesse Interschutz 2020 in Hannover in Betrieb.


7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2921/2017: Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 3160/2017)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag
zu beschließen:

Es werden in der städtischen Fahrzeugflotte im Rahmen der Neu- und Ersatzbeschaffung nur noch Fahrzeuge mit einem alternativen Elektro-Antrieb angeschafft, sobald entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt erhältlich sind. Gleichzeitig setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass auch alle städtischen Töchter bzw. städtischen Beteiligungen nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb alternativem Antriebbeschaffen.
Die Verwaltung berichtet den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Stand der Beschaffung von Elektrofahrzeugen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb.

Die Verwaltung prüft interkommunale Beschaffungen von Elektro-Dienstfahrzeugen mit alternativem Antrieb(PKW, Nutzfahrzeuge, Elektro-Dienstfahrräder, Elektro-Lastenräder), insbesondere regional, also gemeinsam mit der Region Hannover, den Regionskommunen und eventuell mit anderen Großstädten mit Umweltzonen und Interesse an alternativer
E-Mobilität, nach Möglichkeit auch gemeinsam mit den Landesministerien und Landesdienststellen.

Die Verwaltung prüft Verfügbarkeit sowie einsatztaktische Verwendungsmöglichkeiten von rein elektrisch betriebenen Feuerwehrfahrzeugen mit alternativem Antrieb und nimmt erste E-Rettungs- und Einsatz-Fahrzeuge mit alternativem Antriebbis zur Weltleitmesse Interschutz 2020 in Hannover in Betrieb, wenn diese dem Einsatzzweck gerecht werden. Die Prüfergebnisse sind den zuständigen Ratsgremien mitzuteilen.


5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014
(Drucks. Nr. 0076/2018 mit 2 Anlagen)


Frau Dr. Wehmann gab im Rahmen eines Folienvortrags eine Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsinhalte und legte die grundsätzlichen Feststellungen dar.

Ratsfrau Falke sagte, dass bei den städtischen Beteiligungsunternehmen Messe, Flughafen und HCC Wettbewerber entsprechend dem Konsolidierungsbericht der Verwaltung

subventioniert würden und fragte, welche Wettbewerber das seien und wer subventioniere.
Zu der Kapitalkonsolidierung fragte Ratsfrau Falke, warum verzichtet worden sei, die Neubewertung des Eigenkapitals und der stillen Reserven und Lasten durchzuführen. Ratsfrau Falke erläuterte, dass hinsichtlich der Finanzanlagen bei außerplanmäßigen Abschreibungen das HGB Wahlmöglichkeiten bei der Bewertung zulasse, bei Schwankungen im KGA aber zum geringsten Wert bilanziert werden müsse und fragte, wie hoch die Werte und wie hoch die Schwankungen seien.

Ratsfrau Falke war damit einverstanden, dass auf Vorschlag von Frau Bitsch die Fragen im Nachgang zum Protokoll beantwortet würden.


Hinweis der Ausschussbetreuerin

Der oben zitierte Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird er dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.

Ebenso sind die von der Verwaltung zugesagten Antworten als Anlage 2 zu TOP 8 in der Papierversion beigefügt bzw. über SIM/Cara aufzurufen.


Antrag,

den konsolidierten Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG zu beschließen.


Einstimmig


TOP 9.
Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)


Frau Dr. Wehmann bestätigte auf Nachfrage von Beigeordneter Seitz, dass hier eine enge Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt stattgefunden habe.


Antrag,

das als Anlage I beigefügte Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, das dort dargestellte Sonderverfahren umzusetzen.


Einstimmig


TOP 10.
Petition: Keine neue Verbrennungsanlage im Altwarmbüchener Moor
(Drucks. Nr. 3161/2017)

Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag,

zu beschließen, der Petition des Dr. Ing. Wilfried Zietz, an der Riehe 8, 30916 Isernhagen-Altwarmbüchen nicht zu folgen.


6 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 11.
Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3111/2017)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag,

die zweckgebundene Spende der Sparkasse Hannover in Höhe von 23.000 Euro möge angenommen werden.


Einstimmig


TOP 12.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)


Antrag,

zu beschließen:
1. Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater bzw. Produktionsgemeinschaften im Haushaltsjahr 2018 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirats (vgl. den entsprechenden Empfehlungstext des Theaterbeirats als Anlage 1) Zuwendungen in nachstehender Höhe:
a) Grundförderung 2018

Frl. Wunder AG 20.000 €
Landerer & Company GbR 60.000 €
Theater an der Glocksee e. V. 45.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 45.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 35.000 €
205.000 €

b) Produktionsförderung 2018
Agentur für Weltverbesserungspläne GbR 18.500 €
Commedia Futura e. V. 12.000 €
Figurentheater Neumond 9.000 €
Ingeborg Hoffmann 9.500 €
Klecks-Theater Hannover e. V. 50.300 €
Landerer & Company GbR 30.000 €
Theater am Barg 8.200 €
Theater an der Glocksee e. V. 25.000 €
TheaterErlebnis GbR 14.000 €
Theater im Pavillon (BI Raschplatz e. V.) 9.500 €
Theater sýstema 10.000 €
Theaterspiel Kindeskind Mazzotti GbR 14.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 22.000 €
232.000 €
2. Die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften werden bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt.

3. Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit werden 2018 Mittel für Honorar- und Sachkosten in Höhe von 54.839 € bereitgestellt.

4. Jedes Mitglied des Theaterbeirats erhält für seine Tätigkeit im Jahr 2018 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 €. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2018 besteht, wird die Aufwandentschädigung anteilig gewährt.

Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


TOP 13.
Annahme einer Zustiftung und eines Vermächtnisses mit Auflage
(Drucks. Nr. 0203/2018)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag,

1. der Annahme der Zustiftung in Höhe von ca. 138.000,00 € aus der Aufhebung der Rat-Voß-Stiftung der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe für die Stiftung Geistliches Lehnregister und

2. der Annahme des Nachlasses Dr. Herhaus in Höhe von 15.000,00 € unter Beachtung der Auflage sowie einen Satz der Veröffentlichungen über wirtschaftliche und politische Themen. Der Nachlass Dr. Herhaus wird zusammen mit dem Nachlass Wenzel verwaltet.

Über die Annahme der im Antrag bezeichneten Zuwendungen hat gemäß § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat zu entscheiden.


Einstimmig


TOP 14.1.
Zuwendung Projekt Entwicklungsplattform Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg
(Drucks. Nr. 0257/2018 N1)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag,

der Metropolregion GmbH im Jahr 2018 eine zusätzliche Zuwendung von 10.540 Euro zu gewähren.


Einstimmig


TOP 15.
Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0164/2018 mit 1 Anlage)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag,

der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 1 zuzustimmen und die Stimmführerin/ den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH anzuweisen die anliegende Vertragsänderung zu beschließen.


Einstimmig


TOP 16.
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) - Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0157/2018 mit 1 Anlage)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.




Antrag,

die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) anzuweisen, den in der Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der VVG zuzustimmen.


Einstimmig


TOP 17.
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) – Auflösung der Hannover Multimedia GmbH
(Drucks. Nr. 0146/2018)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag,

den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der GBH anzuweisen, der Auflösung der Hannover Multimedia GmbH zuzustimmen.


Einstimmig


TOP 18.
Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der
Misburger Hafengesellschaft mbH

(Drucks. Nr. 0151/2018)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne Wortmeldungen.


Antrag,

Herrn Städtischen Rat Dirk Hartmann als Vertreter des Stimmführers der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Misburger Hafengesellschaft mbH zu wählen; und die Beauftragung der bisherigen Stellvertreterin Frau Stadtangestellte Jennifer Rohde zu widerrufen.


Einstimmig


TOP 19.
Bericht des Dezernenten



19.1.
Finanzbericht für den Monat Dezember 2017 - Stand 04.01.2018 -
(Informationsdrucks. Nr. 0395/2018 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -


Stadtkämmerer Dr. von der Ohe verwies auf den als Tischvorlage verteilten Finanzbericht für den Monat Dezember 2017 (Informationsdrucksache Nr. 0395/2018 mit 1 Anlage) und präsentierte darüber hinaus mit kurzen Erläuterungen die aktuellen Daten für den Monat Januar 2018.

Die Zahlen zu Beginn des Jahres seien in der Regel noch gut überschaubar und an vielen Stellen zu dieser Zeit wenig aussagefähig. Bei der Gewerbesteuer habe es zum Jahresanfang einen sehr hohen Eingang in Höhe von rund 80 Mio. € gegeben. Es handele sich um einen Sondereffekt, resultierend aus Vorjahren, welcher einmalig sei. Damit erreiche der Ertrag aus Gewerbesteuereinnahmen nahezu die Planzahl für dieses gerade erst begonnene neue Haushaltsjahr.


19.2.
Sonstiges


Stadtkämmerer Dr. von der Ohe berichtete, dass die Verwaltung für den Tag der Beteiligungsklausur am 25. Mai 2018 folgende fünf Unternehmen auf der Agenda stehen habe:

hannoverimpuls
die Städtischen Häfen
die Deutsche Messe AG
den Flughafen
die infra

Beigeordnete Kastning regte an, die Sparkasse gelegentlich in eine reguläre Sitzung des Ausschusses einzuladen. Dafür sollte ihres Erachtens im vertraulichen Teil einer der künftigen Sitzungen ein Zeitlimit von max. einer Stunde vorgesehen werden, wenn dieses allgemein so befürwortet würde.


Stadtkämmerer Dr. von der Ohe informierte den Ausschuss abschließend über einen an die Stadt gerichteten Antrags des Unternehmens "MOIA".
MOIA Shuttle-On-Demand Service sei ein junges Mobilitätsunternehmen der Volkswagen AG, welches einen Servicetest seines neuartigen Shuttle-on-demand-Konzepts in Hannover durchführen wolle.


Für die Niederschrift




gez. Dr. von der Ohe gez. Allner
Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L




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Stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Falke schloss um 16.35 Uhr die
14. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.


Für die Niederschrift




gez. Dr. von der Ohe gez. Allner
Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin