Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.02.2018)
Protokoll (erschienen am 10.01.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 29.10.2018

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 8. Februar 2018,
Pausenhalle der Grundschule Ahlem,
Richard-Lattorf-Straße 4, 30453 Hannover

Beginn: 18:35 Uhr
Ende: 22:05 Uhr
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Anwesend: (verhindert)
Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
(Bezirksratsherr Ates) (SPD)
(Bezirksratsherr Breitkreuz) (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
(Bezirksratsherr Lukanowski) (AfD)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU) (bis 20:10 Uhr)

Verwaltung:
Herr Bode (Fachbereich Tiefbau)
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Gronemann (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Heesch (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Klinschpahn-Beil (Fachbereich Jugend und Familie)
Herr Öktem (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)

Presse:
Herr Behrens (Stadtanzeiger)


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Informationen der Verwaltung zur Versorgung des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit Kita-Plätzen

3. Sachstandsbericht Unterbringung – Situation Obdachlose

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

5.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel und Bezirksratsherrn Egyptien zu Drucks. Nr. 0080/2018
(Drucks. Nr. 15-0349/2018)

5.2. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

5.3. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt
(Drucks. Nr. 0176/2018 mit 2 Anlagen)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Zusammensetzung der Flüchtlinge im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-3162/2017)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Straßenausbaubeitragssatzung - Kolpingstraße, Wachtelstieg und Nebenanlage Geveker Kamp zwischen Davenstedter Straße und Richard-Partzsch-Weg
(Drucks. Nr. 15-0028/2018)

6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. Sanierungsmaßnahmen in der Unterkunft am Geveker Kamp
(Drucks. Nr. 15-0213/2018)

6.3.2. Verkehrsberuhigung im Gustav-Schenk-Weg in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0212/2018 mit 1 Anlage)

6.4. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

6.4.1. Ergebnisse der Testphase für Pfandringe in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0214/2018)

6.4.2. Nachnutzung der Sparkassen-Filiale am Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0215/2018)

7. A N T R Ä G E

7.1. Gemeinsam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Grammel und Bezirksratsherrn Egyptien

7.1.1. Mindeststärke von Fraktionen - vielfältige Demokratie in Bezirksräten
(Drucks. Nr. 15-0216/2018)

7.2. der AfD-Fraktion

7.2.1. Planung des Straßenausbaus der Straßen Wachtelstieg, Kolpingstraße, Geveker Kamp und Richard-Partzsch-Weg aussetzen
(Drucks. Nr. 15-0217/2018)

7.2.2. Steuerminderung über die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzte Kostenanteile
(Drucks. Nr. 15-0218/2018)

7.2.3. § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung erweitern
(Drucks. Nr. 15-0219/2018)

7.2.4. Verzicht auf die Verzinsung bei Ratenzahlungen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0220/2018)

7.2.5. Streichen der Baumaßnahme zur Runderneuerung Kolpingstraße und Wachtelstieg
(Drucks. Nr. 15-0221/2018)

7.2.6. Pflastersteine in den Anliegerstraßen Wachtestieg, Kolpingstraße und Geveker Kamp verlegen
(Drucks. Nr. 15-0223/2018)

7.2.7. Ordnungskräfte am Wochenende einsetzen
(Drucks. Nr. 15-0222/2018)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Ortstermin mit den von der Straßenausbaubeitragssatzung betroffenen Anwohnern
(Drucks. Nr. 15-0224/2018)

7.3.2. Bericht durch Frau Tegtmeyer-Dette zum Thema "Fehlende Kindergartenplätze"
(Drucks. Nr. 15-0225/2018)

7.4. der SPD-Fraktion

7.4.1. Reinigung des Durchgangs zwischen Siegfriedweg und Hagenbleckstraße
(Drucks. Nr. 15-0226/2018)

7.4.2. Geschwindigkeitsmessungen in der Krugstraße
(Drucks. Nr. 15-0227/2018)

7.4.3. Geschwindigkeitsmessungen im Nibelungenweg
(Drucks. Nr. 15-0228/2018)

7.5. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

7.5.1. Straßenumbenennung Martinihof im Stadtteil Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2918/2017)

7.5.1.1. Straßenumwidmung Martinihof im Stadtteil Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2918/2017 N1)

7.5.2. Apfelbäume aus Bezirksratsmitteln pflanzen
(Drucks. Nr. 15-2919/2017)

7.5.3. Aufstellung von Sperrpfosten in der Lenther Straße gegenüber dem Taxenstand
(Drucks. Nr. 15-0229/2018)

7.5.4. Neuverhandlung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0348/2018)

7.6. von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

7.6.1. Überprüfung der Qualität der Ausbesserungsarbeiten
(Drucks. Nr. 15-0230/2018)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Gemeinsame Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-0250/2018 mit 5 Anlagen)

TOP 1.
Eröffnung der 11. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung mit den besten Wünschen für das neue Jahr und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt die Mitglieder des Stadtbezirksrates sowie die anwesenden Mitarbeiter*innen der Verwaltung.

Frau Klinschpahn-Beil, Bereichsleiterin des Bereichs Kindertagesstätten im Fachbereich Jugend und Familie, wird unter Tagesordnungspunkt 2. Informationen zur Versorgung des Stadtbezirks mit Kita-Plätzen vorstellen.

Herr Heesch, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung, wird unter Tagesordnungspunkt 3. einen Sachstandsbericht der Unterbringung bzgl. der Situation von Obdachlosen geben.

Herr Gronemann, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Gebäudemanagement, wird unter Tagesordnungspunkt 5.1. zum Neubau von drei Kindertagesstätten und zu Ersatzneubauten von zwei Kindertagesstätten berichten und anschließende Fragen beantworten.

Herr Bode, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Tiefbau, steht unter Tagesordnungspunkt 5.3. für Fragen zu den Maßnahmen des Sonderprogramms GiB zur Verfügung stehen.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksratsfrau Klebe-Politze kündigt an, den Tagesordnungspunkt 5.3. sowie die Tagesordnungspunkte 7.2.1. bis einschließlich 7.2.6. aus Gründen des Beratungsbedarfs für die SPD-Fraktion in die Fraktionen ziehen zu wollen.

Bezirksratsherr Hirche bringt seht deutlich seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass die SPD-Fraktion trotz zahlreicher Anwesender alle straßenausbaubeitragssatzungsbetreffenden Tagesordnungspunkte zu Beratungszwecken von der Tagesordnung genommen hat.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Rosenzweig stellt Bezirksbürgermeister Göbel klar, dass Fragen aus der Einwohnerschaft im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde zur betreffenden Verwaltungsvorlage (Tagesordnungspunkt 5.3.) selbstverständlich gestattet sind.

Bezirksbürgermeister Göbel erläutert auf Hinweis von Bezirksratsfrau Grammel, dass ein Dringlichkeitsantrag von ihr mit dem Titel „Neuverhandlung der Straßenausbaubeitragssatzung“ eingebracht wurde. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsfrau Grammel erklärt hierzu, dass es sich inhaltlich um ein extrem starkes Bürger*innenbegehren handelt und das bestehende System mit Verweis auf entsprechende Regelungen im Bundesland Thüringen und in einigen Gemeinden im Bundesland Schleswig-Holstein hier ebenfalls geändert werden sollte. Bezirksratsherr Alfermann signalisiert Zustimmung der SPD-Fraktion zur Dringlichkeit und stellt gleichzeitig in Aussicht, diesen Dringlichkeitsantrag nachher zu Beratungszwecken in die Fraktionen ziehen zu wollen. Bezirksratsfrau Grammel verweist auf das große der Interesse der anwesenden Einwohnerschaft und bittet nachdrücklich darum, den vorhandenen Behandlungs- und Diskussionswunsch der Einwohner*innen nicht auszublenden. Sie hält es für sehr wichtig, dieses Anliegen noch heute zu behandeln.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages.

Der Dringlichkeit wird einstimmig zugestimmt. Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 7.5.4. aufgenommen.

Zur genauen Erläuterung des weiteren Verfahrens bittet Herr Öktem um eine zweiminütige Sitzungsunterbrechung. Bezirksbürgermeister Göbel unterbricht die Sitzung wunschgemäß.
- Sitzungsunterbrechung -

Bezirksbürgermeister Göbel führt die Sitzung wieder fort und klärt auf, dass der Dringlichkeitsantrag nachher unter Tagesordnungspunkt 7.5.4. vorgetragen wird.

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

TOP 2.
Informationen der Verwaltung zur Versorgung des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit Kita-Plätzen

Frau Klinschpahn-Beil erinnert an ihren Bericht während der Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 02.11.2017 und teilt mit, dass nach damaligem Sachstand 19 Kinder der Krippe am Ahlemer Holz in Ermangelung vorhandener Kita-Plätze zum 01.08.2018 nicht in den dortigen Kindergarten gehen konnten. Mittlerweile konnten 18 der 19 Kinder versorgt werden. Dem letzten Elternpaar wurde für ihr Kind ein Angebot unterbreitet, auf das bisher nicht reagiert wurde. Insoweit ist davon auszugehen, dass das 19. Kind ebenfalls mit einem Kita-Platz versorgt ist.

Frau Klinschpahn-Beil teilt weiterhin mit, dass die Kita Am Sickenberghof (45 Krippenplätze, 50 Kita-Plätze) den Betrieb im Februar aufgenommen hat. Das Außengelände dieser Kita wurde insbesondere aufgrund der Witterungsbedingungen aber noch nicht fertiggestellt. Die Einrichtung in der Tegtmeyerallee mit den Modulbauten auf dem Gelände der Landwirtschaftskammer soll planmäßig ab dem 01.12.2018 den Betrieb aufnehmen. Da die Landwirtschaftskammer auf dem Gelände später umplanen wird, handelt es sich hierbei um einen bis 31.07.2021 befristeten Betrieb. In der Zwischenzeit wird versucht, die Einrichtung In der Steinbreite so herzurichten, dass die befristeten Kita-Plätze der Tegtmeyerallee ab dem 01.08.2021 in der Einrichtung In der Steinbreite weiter angeboten werden können und die Kinder durch das vertraute Personal dort weiter erzogen werden können. Dazu wird zurzeit ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Des Weiteren steht die Verwaltung in Verhandlung mit einem Investor zur Schaffung von 45 Krippen- und 50 Kita-Plätzen. Der Investor beabsichtigt, mit einem zukünftigen Betreiber zu kommen. Zudem plant die Kirchengemeinde Sankt Johannes zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen. Die Bezugsfertigkeit wird 2019/2020 sein. Zuzüglich beabsichtigt die Verwaltung, auf dem Gelände der ehemaligen Tierversuchsanstalt an der Hermann-Ehlers-Allee im Rahmen der Bebauung durch einen privaten Investor eine weitere Kita mit 30 Krippen- und 50 Kita-Plätzen zu errichten. Die Einrichtung in der Petermannstraße wird mit einer weiteren Krippengruppe versehen. Bezüglich der Einrichtung des Stadtkirchenverbandes in der Eichenfeldstraße laufen gerade die Planungen, dass diese um eine oder zwei zusätzliche Krippengruppen erweitert wird.

Frau Klinschpahn-Beil geht davon aus, dass sich die Situation aus dem vergangenen Herbst aufgrund der geplanten Maßnahmen nicht wiederholen wird. Bezirksratsfrau Dudda möchte wissen, wie viele Kinder insgesamt für Krippen- und Kita-Plätze im Stadtbezirk zurzeit in Frage kommen und bedient werden müssen. Außerdem erkundigt sie sich über die Anzahl der Kinder, die zum heutigen Zeitpunkt nicht versorgt werden können. Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass es sich bei der Unterdeckung um eine rechnerische Größe handelt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf alternative Betreuungsangebote, beispielsweise Montesori- und Waldorfkindergärten. Die konkrete Anzahl der nicht versorgten Kinder kann erst im Mai dieses Jahres ermittelt werden, da die zwischen den Eltern und den Einrichtungen in Arbeit befindlichen Kita-Verträge erst geschlossen werden müssen und ein Datenabgleich erst im Anschluss möglich ist.

Frau Klinschpahn-Beil stellt auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt klar, dass der Fokus der geführten Diskussion einer möglicherweise eintretenden Unterversorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen nicht auf den momentanen Zustand zu legen ist. Gemeint ist nämlich das neue Kindergartenjahr ab dem 01.08.2018. Bezirksratsherr Höhne wundert sich mit Bezug auf den Vorschlag zur Durchführung eines ÖPP-Projektes (öffentlich-private-Partnerschaft), warum dieses Modell im Hinblick auf die sehr günstige Zinslage favorisiert wird. Hierbei führt er das Beispiel der Grundschule In der Steinbreite kritisch an und unterstreicht, dass die Schaffung eines schönen Gebäudes kein Argument zugunsten oder zulasten einer baulichen Umsetzung in Form ein ÖPP-Projektes sein kann.

Herrn Gronemann entgegnet, dass die vorgeschlagene Paketvergabe im Rahmen eines ÖPP-Projektes für alle fünf Baumaßnahmen erfahrungsgemäß sehr wirtschaftlich ist. Zudem erläutert er, dass die künftigen Träger der Kita´s (z.B. AWO, DRK usw.) im Zuge eines Vergabeverfahrens zu ermitteln sind. Die im Falle einer erfolgreichen Bewerbung zu schließenden Betreiberverträge zwischen dem künftigen Träger und der Landeshauptstadt Hannover sind nicht Bestandteil der von ihm beschriebenen Paketvergabe.

Bezirksratsherr Hirche unterstreicht, dass die durch die Verwaltung bisher vorgebrachten Ausführungen nicht die Informationen aus der gestrigen Bauausschusssitzung von Herrn Schalow beinhalten (Bereichsleiter des Bereichs Stadterneuerung und Wohnen im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung). Bezirksbürgermeister Göbel bittet Bezirksratsherrn Hirche, eine Frage zum Thema des Tagesordnungspunktes zu stellen und zur Sache zu kommen.

Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass in der Bauausschusssitzung gestern bekanntgegeben wurde, dass jeden Monat 200 neue „Wirtschaftsflüchtlinge“ in Hannover ankommen würden und entsprechend aufgenommen werden müssen. Er möchte gern wissen, wie viele Familien mit Kindern im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ankommen. Herr Heesch erläutert mit Bezug auf die gestrige Bauausschusssitzung, dass wöchentlich circa 40 Asylbewerber*innen durch das Land Niedersachsen der Stadt Hannover zugewiesen werden und die Stadt Hannover bezüglich der Zusammensetzung dieser Personen keinen Einfluss hat. Im Anschluss werden die vom Land Niedersachsen an die Stadt Hannover zugewiesenen Menschen auf städtische Flüchtlingsunterkünfte verteilt.

Bezirksratsherr Hirche kündigt an, dass er noch eine Nachfrage hat. Bezirksbürgermeister Göbel signalisiert, dass er lediglich Nachfragen zum Thema des Tagesordnungspunktes zulassen wird und er Bezirksratsherrn Hirche bei sachfremden Fragen das Wort entziehen wird. Bezirksratsherr Hirche antwortet, dass Bezirksbürgermeister Göbel ihm das Wort dann eben entziehen soll. Bezirksbürgermeister Göbel entzieht Bezirksratsherrn Hirche wie angekündigt das Wort und übergibt das Wort an Bezirksratsfrau Grammel.

Bezirksratsfrau Grammel erkundigt sich über Wirtschaftlichkeitsberechnungen und über welchen Zeitraum die zu schließenden Verträge mit den Investoren geschlossen werden. Herr Gronemann antwortet, dass man hierbei die Gesamtkalkulation (Baukosten und Finanzierungskosten) betrachten muss. Bezüglich des Gesamtpreises sind Pauschalpreise hinterlegt, die sich in der Vergangenheit sehr gut gerechnet haben. Die Laufzeit der Finanzierungsverträge ist auf 20 Jahre angesetzt. Besonders hierbei ist, dass sich die Gebäude sofort nach Fertigstellung im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover befinden. Der Betrieb dieser Kindertagesstätten wird durch das Personal der Landeshauptstadt Hannover wahrgenommen. Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Grammel schildert Herr Gronemann, dass ÖÖP-Projekte in gleicher Weise ausgeschrieben werden müssen. Seine Erfahrungswerte zeigen, dass sich Investoren wie die Sparkasse Hannover bei Ausschreibungen dieser Art keine Bewerbung abgeben.

Einen Hinweis von Bezirksratsherrn Rosenzweig aufgreifend erklärt Herr Gronemann, dass Generalunternehmervergaben nach niedersächsischem Vergaberecht für ÖÖP-Projekte nicht möglich sind.

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet der anwesenden Einwohner*innen die Möglichkeit, zum Thema „Versorgung des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit Kita-Plätzen“ Fragen zu stellen. Dies findet Zustimmung unter den anwesenden Mitgliedern des Stadtbezirksrates.

Der 1. Sprecher möchte wissen, wie viele Kinder der 160 Geflüchteten, die pro Monat Hannover zugewiesen werden, in den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt kommen. Herr Heesch antwortet unter Bezugnahme auf seinen vorherigen Erläuterungen, dass der Verwaltung die genaue Zahl der im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu unterbringenden Kinder nicht bekannt ist.

Der 2. Sprecher erkundigt sich darüber, ob mit dem künftigen Träger der neuen Kita konkrete Vereinbarungen zur Aufnahme von Ahlemer Kindern getroffen werden. Frau Klinschpahn-Beil bejaht dies und teilt mit, dass mit dem künftigen Träger entsprechende Lösungen gefunden werden.

Die 3. Sprecherin vereinbart mit Frau Klinschpahn-Beil eine zeitnahe Kontaktaufnahme, um die Betreuungsmöglichkeiten ihres Kindes zu besprechen.

Die 4. Sprecherin verweist auf einen neuen Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums, welcher den Zeitpunkt der Einschulung von Kindern neu regeln könnte. Frau Klinschpahn-Beil teilt mit, dass es sich aktuell um einen Gesetzesentwurf handelt, zu dem die Landeshauptstadt Hannover eine Stellungnahme abgegeben hat.

TOP 3.
Sachstandsbericht Unterbringung - Situation Obdachlose

Einleitend bedankt sich Herr Heesch für die Möglichkeit, im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt über die Unterbringung und Situation von Obdachlosen berichten zu können. Ergänzend hierzu möchte er sehr deutlich wertschätzen, in welcher Art und Weise sich die Menschen im Stadtbezirk um Asylbewerber*innen kümmern.

Vor fünf Jahren waren 550 bis 600 Obdachlose im gesamten Stadtgebiet. Ende letzten Jahres belief sich Zahl nunmehr bei circa 1.200 Obdachlosen. Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe im Rahmen des Sicherheits- und Ordnungsgesetztes. Um auch in Zukunft Menschen ohne Obdach unterbringen zu können ist die Verwaltung zurzeit dabei, neue Einrichtungen und Orte für die Unterbringung von Obdachlosen zu identifizieren und mit Zustimmung der Stadtbezirksräte in Benutzung zu nehmen.

Herr Heesch ergänzt, dass die Gründe für den Verlust von Obdach sehr vielschichtig sind. Die Stadt Hannover hält für Männer, Frauen und Familien unterschiedlichste Einrichtungen vor. Im gesamten Stadtgebiet gibt es ungefähr 16 Orte mit entsprechenden Einrichtungen, in denen gegenwärtig 1.250 Obdachlose mit Wohnraum versorgt werden. Darunter sind 250 Wohnungen, in denen 700 Menschen als Obdachlose wohnen, enthalten. Daneben gibt es drei Gemeinschaftsunterkünfte nur für Männer und zwei Gemeinschaftsunterkünfte nur für Frauen sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Familien.

Die Stadtverwaltung ist außerdem bemüht, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Im Falle von Obdachlosigkeit wird den Betroffenen durch städtische Mitarbeiter*innen geholfen. Zudem gibt es Mitarbeiter*innen, die präventive Hilfestellungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit anbieten. Jedoch ist es der Stadtverwaltung nicht möglich, eigene Wohnungen zu bauen. Daher sei man auf der Suche nach Wohnungen, welche für die Unterbringung von Obdachlosen geeignet sind.

Herr Heesch führt aus, dass die Flüchtlingsunterkunft Am Bahndamm im Rahmen einer damals festgelegten Nachnutzungsmöglichkeit zur Unterbringung von Obdachlosen infrage kommt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die vorhandenen 45 Plätze für die Unterbringung von obdachlosen Familien herangezogen werden sollen. Die permanente Betreuung (Pfortendienst und sozialarbeiterische Betreuung) vor Ort wird weiterhin rund um die Uhr gewährleistet sein.

Bezirksratsherr Rosenzweig fragt, woher die Obdachlosen kommen und ob hierbei andere Länder eine Rolle spielen. Herr Heesch teilt mit, dass man über die Herkunft der Menschen in gewisser Weise nur spekulieren kann und der rasante Anstieg der Obdachlosenzahlen nicht plausibel erklärbar ist. Zugleich herrscht ein angespannter Wohnungsmarkt. Für die Wintersituation gibt es sogenannte Notschlafstellen für Obdachlose zur Übernachtung für eine Nacht.

Bezirksratsherr Hirche unterstreicht, dass es einen Zuzug aus Osteuropa gibt und sagt, dass die Frage von Bezirksratsherrn Rosenzweig nicht beantwortet wurde. Bezüglich alleinstehender obdachloser Frauen möchte er wissen, ob für diese Personengruppe die Sicherheit gewährleistet ist. Herr Heesch hält fest, dass der Anspruch auf eine Unterkunft unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht und die Frage von Bezirksratsherrn Rosenzweig nicht eindimensional beantwortet werden kann. Bezüglich der Sicherheit von Frauen in den Unterkünften verweist er auf das vorgehaltene Betreuungsangebot.

Bezirksratsherr Bretthauer erfragt, ob durch die Umwidmung von Flüchtlingsunterkünften notwendige Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete reduziert werden. Herr Heesch antwortet, dass die Stadt Hannover noch nicht am Ende ist mit dem Bau von weiteren Flüchtlingsunterkünften und es sich hierbei um eine parallele Herausforderung handelt.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze bittet die Verwaltung, rechtzeitig über die Anzahl der im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt untergebrachten Kinder informiert zu werden.

TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 19:30 Uhr.
a. Straßenausbaubeitragssatzung

Der 5. Sprecher verweist auf viele Kommunen wie zum Beispiel Hamburg, welche die Straßenausbaubeitragssatzung mittlerweile abgeschafft haben. Herr Bode antwortet, dass die überwiegende Anzahl der Kommunen in Niedersachsen die Straßenausbaubeitragssatzung anwendet und es sich hierbei um eine politische Entscheidung handelt, welche durch die Verwaltung anzuwenden bzw. umzusetzen ist.

Der 6. Sprecher möchte wissen, wann eine offizielle Begehung der Kolpingstraße unter Beteiligung der Anlieger*innen erfolgt. Seiner Ansicht nach ist die Straße in sehr unterschiedlicher Beschaffenheit. Bezirksbürgermeister Göbel antwortet, dass es am Donnerstag, den 01.03.2018 gegen 15 Uhr im Bereich der Kolpingstraße und des Wachtelstieges eine entsprechende Begehung mit Politik und Verwaltung geben wird.

Die 7. Sprecherin erkundigt sich, warum die roten Klinkersteine im Bereich der Kolpingstraße durch Asphalt ersetzt werden. Herr Bode führt aus, dass rote Klinkersteine ausschließlich im Parkbereich der Kolpingstraße erhalten bleiben. Er verweist abschließend auf das gegebene Beschlussrecht des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Der 8. Sprecher erfragt, was passieren würde, wenn der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt die vorgelegte Drucksache Nr. 0176/2018 ablehnt. Herr Bode erläutert, dass hier das Entscheidungsrecht gegeben ist. Trotz dessen ist die Notwendigkeit zur Sanierung der Straßen weiterhin gegeben und eine Kostenbeteiligung würde dann unter anderen Rahmenbedingungen erfolgen.

Der 9. Sprecher erkundigt sich über eine Liste aller Straßen im gesamten Stadtgebiet. Herr Bode erklärt, dass die sanierungsbedürftigen Straßen stadtbezirksweise ausgewiesen werden.

Die 10. Sprecherin würde gern wissen, ob der Stadtverwaltung Hannover Informationen über Wasser- und Gasleitungsmaßnahmen der Stadtwerke bekannt sind. Herr Bode hält fest, dass aktuell keine Abfrage vorgenommen wurde und dies nach Beschlussfassung nachgeholt wird.

Bezirksratsherr Höhne möchte wissen, ob das GiB-Programm auf eine Initiative von Oberbürgermeister Stefan Schostok zurückzuführen ist. Bezirksbürgermeister Göbel findet, dass dieser Umstand hinreichend bekannt ist und Ausführungen dieser Art und in diesem Ton von einem Bezirksratsherrn nicht angemessen sind. Herr Bode erklärt, dass das Programm mit Drucksache Nr. 0077/2014 durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen wurde.

Bezirksbürgermeister Göbel hält fest, dass dieses Verhalten bei Bezirksratsherrn Höhne in der Vergangenheit häufiger beobachtet werden konnte und entgegnet, dass dies nicht beispielgebend ist. Er ruft Bezirksratsherrn Höhne zur Ordnung auf, entzieht im nach einem weiteren Wortwechsel das Wort und droht ihm abschließend mit Raumverweis.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass Straßen bei guter Pflege länger halten als 40 bis 50 Jahre. Sie kann die Notwendigkeit zur Sanierung der Kolpingstraße nicht nachvollziehen und teilt die Einschätzung von Herrn Bode nicht.

Herr Bode teilt mit, dass jede Straße auf ihren Erhaltungszustand im Einzelfall geprüft wird und danach die Auswahl getroffen wird. Erhält fest, dass nicht alle Straßen gleich sind.



Bezirksratsherr Bretthauer und Bezirksratsfrau Loß verweisen darauf, dass die Beschaffenheit der Straßen durch Straßenaufbrüche massiv leiden und durchgeführte Reparaturen von der Verwaltung besser überprüft werden müssen.

Auf Bitte von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt stellt Herr Bode klar, dass Kosten für die Sanierung der Kolpingstraße als Innerortsstraße im Umfang von 40 % bis 60 % auf die Anlieger*innen umgelegt werden.

Bezirksratsherr Egyptien möchte den buchungstechnischen Wert der Straßen Kolpingstraße und Wachtelstieg benannt haben.

Herr Bode kann den Wert nicht benennen. Im Übrigen ist ein Verkauf der Straßen aufgrund der Straßenwidmung als öffentliche Verkehrsfläche nicht zulässig.
b. Umbenennung der Straße Martinihof

Die 11. Sprecherin befürwortet die Umbenennung der Straße Martinihof. Sie möchte wissen, ob der neue Name straßenwürdig ist. Bezirksratsfrau Grammel sagt, dass beim vorgeschlagenen Namen Carl Christian Martini nichts Belastendes vorliegt. Jedoch würde es sich bei dieser Person laut Auffassung der Verwaltung nicht um eine herausragende Persönlichkeit handeln.
c. Querung des Bahnübergangs an der Gartenbauschule

Der 12. Sprecher sagt, dass die Querung des Bahnübergangs an der Gartenbauschule sehr gefährlich ist. Heute sind die Ampelanlagen ausgefallen. Er möchte wissen ob es Möglichkeiten gibt, diesen Bereich etwas sicherer zu machen.

Frau Sufin berichtet, dass die Landeshauptstadt Hannover den Vorschlag von Anlieger*innen, Drängelgitter als Sicherungsmaßnahme des Überwegs der Stadtbahngleise Heisterbergallee/An der Gartenbauschule einzubauen, an die zuständige Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) zur Prüfung übersandt hat. Die infra hatte mitgeteilt, dass die zusätzliche Nachrüstung eines Drängelgitters abgelehnt wird.

In Abhängigkeit von der durch die infa eingeschätzten Gefährdungslage werden Überwege über Gleisanlagen unterschiedlich gesichert. Drängelgitter sind nur an den Stellen sinnvoll, an denen sie nicht umlaufen werden können, wo beispielsweise angrenzende Zäune das Überqueren der Gleise verhindern. An anderen Stellen kann zur Erhöhung der Sicherheit zusätzlich zur Übersicht auf die Strecke eine technische Sicherung mit Signalanlage vorgesehen werden. An der Gleisüberfahrt „An der Gartenbauschule“ existiert eine solche technische Sicherung.

Der 13. Sprecher entgegnet, dass die Schaltung dieser Signalanlage nicht ordnungsgemäß funktioniert und mehrere Beinah-Unfälle beobachtet werden konnten. Der 12. Sprecher merkt an, dass ein zusätzliches Warnlicht an diesem Überweg durchgehend eingeschaltet sein sollte.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 20:03 Uhr.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:

- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite

Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:

- Petermannstraße
- Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

Herr Gronemann stellt den Inhalt der Verwaltungsvorlage 0080/2018 vor und nimmt Bezug auf seine Erläuterungen aus der soeben durchgeführten Einwohner*innenfragestunde.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, die vorgenannten Grundstücke für die o.g. Zweckbestimmung baureif zu entwickeln und

1. vier 4-Gruppen-Kindertagesstätten und eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte

unter Zugrundelegung der Standardraumprogramme zu errichten.

2. vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen bei bereits durchgeführten Neubauvorhaben für Kindertagesstätten und im Vorfeld nachzuweisender Wirtschaftlichkeit ein gebündeltes ÖPP- Vergabeverfahren mit den Bestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der Folgedrucksache. Die Wirtschaftlichkeit des vorgeschlagenen Verfahrens kann auf Basis bereits realisierter ÖPP-Pakete für Kindertagesstätten prognostiziert werden. Mittels dieser Bündelung können sowohl Beschleunigungs- als auch Einspareffekte erzielt werden.

Begründung des Antrages

Bedarf Kita Heisterholzwinkel

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode besteht ein Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich. Aufgrund der Bautätigkeiten im Bereich des Stadtteils Kirchrode trägt die Errichtung der Kindertagesstätte zur Verbesserung der Versorgungssituation in diesem Stadtteil bei.

Für diese Kindertagesstätte ist die Struktur mit zwei Krippengruppen (30 Plätze) sowie zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) jeweils mit Ganztagsbetreuung vorgesehen.
Die Angebotsstruktur trägt dazu bei, dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- und Kindergartenplatz nachzukommen und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für beide Betreuungsangebote kann damit der Rechtsanspruch sichergestellt werden. Die aktuellen Bedarfsprognosen sowie die Gesamtbetrachtung der Nachfragesituation lassen die Verwaltung davon ausgehen, dass das Kinderbetreuungsangebot langfristig erforderlich sein wird.

Standortuntersuchung Heisterholzwinkel

Das Grundstück, Flurstück 121/77, befindet sich in Hannover im Stadtteil Kirchrode. Dem Gebiet liegt der Bebauungsplan 1829 zugrunde. Der neue Bebauungsplan mit der Nr. 262, in dem sich das gekennzeichnete Grundstück (siehe Anlage) befindet, ist zurzeit in Bearbeitung. Die planungsrechtliche Beurteilung wird nach diesem neuen B-Plan erfolgen.

Die Verhandlungen zu diesem Grundstück mit den Eigentümerinnen sind noch im Gespräch. Die konkretisierende Drucksache wird nachgereicht.

Das Gesamtgrundstück (Flurstück 121/77) weist eine Fläche von ca. 7.100 m² auf und grenzt südlich an den Heisterholzwinkel. Das zu beplanende Teilgrundstück des zukünftigen Kindertagesstätten-Standortes liegt südlich der Flurstücke 152/12 und 152/14 und wird auf eine Größe von ca. 3.000 m² festgelegt (siehe Anlage).

Die Umgebung des Grundstücks im Süden, Westen und Norden ist geprägt von Einfamilienhäusern unterschiedlicher Baujahre und Gebäudetypen. Die Grundstücke sind eingefasst von Gärten und Einfahrten. Die westliche Bebauung ist durch einen öffentlichen Weg zu dem zukünftigen Kindertagesstätten-Standort abgerückt. Östlich, über die Vinzenzstraße hinweg, schließt das Gelände an das Schwesternwohnheim des Vinzenz-Krankenhauses an.

Die Erschließung des Standorts Heisterholzwinkel für Fußgänger, Feuerwehr und Pflegefahrzeuge ist aus verkehrstechnischer Sicht möglich. Die Erschließung der Kindertagesstätte für die zukünftigen Nutzer, wie Kinder, Eltern und Beschäftigte kann über den Heisterholzwinkel erfolgen.

Gutachten und Leitungsabfragen sind angefragt, in Teilen liegen die Ergebnisse bereits vor und sind dokumentiert. In dem vorliegenden Baum- und Artenschutzgutachten für dieses Grundstück gibt es keine Bedenken.

Der Neubau wird auf eine 4-Gruppen-Kindertagesstätte, die dem erhöhten Bedarf an Plätzen im Stadtgebiet nachkommt, ausgelegt.

Bedarf Kita Kreuzbusch/Lehmbuschfeld

Im Bereich der weiteren Bebauung des nördlichen Kronsbergs im Stadtteil Bemerode, wird eine zusätzliche Kindertagesstätte erforderlich. Durch den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte kann dem Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen begegnet werden. Für diese Kindertagesstätte ist die Struktur mit zwei Krippengruppen (30 Plätze) sowie zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) jeweils mit Ganztagsbetreuung vorgesehen. Die Angebotsstruktur trägt dazu bei, dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- und Kindergartenplatz nachzukommen und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für beide Betreuungsangebote kann damit der Rechtsanspruch sichergestellt werden.

Die aktuellen Bedarfsprognosen sowie die Gesamtbetrachtung der Nachfragesituation lassen die Verwaltung davon ausgehen, dass das Kinderbetreuungsangebot langfristig erforderlich sein wird.

Standortuntersuchung Kreuzbusch/Lehmbuschfeld

Das Grundstück, Flurstück 124, befindet sich in Hannover im Stadtteil Bemerode (Kronsberg-Nord). Dem Gebiet liegt der Bebauungsplan mit der Nr. 1.551 zugrunde. Die planungsrechtliche Beurteilung wird nach diesem Plan erfolgen.

Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 2.700 m² liegt in einem Neubaugebiet. Im o.g. Bebauungsplan ist die Nutzung als Kindertagesstätte festgesetzt. Eine umliegende Bebauung im Norden, Süden und Westen gibt es noch nicht, lediglich im Osten sind einige Einfamilienhäuser fertiggestellt.

Die Erschließung des Standorts Kreuzbusch/Lehmbuschfeld für Fußgänger, Feuerwehr und Pflegefahrzeuge ist aus verkehrstechnischer Sicht möglich. Die Erschließung der Kindertagesstätte kann für die zukünftigen Nutzer, wie Kinder, Eltern und Beschäftigte, über Kreuzbusch/Lehmbuschfeld erfolgen.

Gutachten und Leitungsabfragen sind angefragt bzw. erfolgt. Die Teilergebnisse sind dokumentiert. Ein Arten- bzw. Baumschutzgutachten ist für das kommende Jahr 2018 vorgesehen.

Der Neubau wird auf eine 4-Gruppen-Kindertagesstätte, die dem erhöhten Bedarf an Plätzen im Stadtgebiet nachkommt, ausgelegt.

Bedarf Kita Steinbreite

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt besteht ein Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich.

Auf dem Grundstück In der Steinbreite soll eine 5-gruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Das Raumprogramm für das Gebäude beinhaltet zwei Krippengruppen (30 Plätze), zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) sowie eine altersübergreifende Gruppe (5 Krippen-und 15 Kindergartenplätze). Insgesamt können in der Einrichtung bis zu 100 Kinder betreut ganztags werden. Diese Planung beinhaltet gleichzeitig, dass die temporär eingerichtete 4-gruppige Kindertagesstätte im Stadtteil Ahlem (Wunstorfer Landstraße 9) mit ihrem Platzangebot in die neue Kindertagesstätte In der Steinbreite übergeleitet wird. Mit Inbetriebnahme des Neubaus ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Kindergartenkinder aus den Vorlaufgruppen bereits in die Schule gewechselt hat. Der verbleibende Teil wird in dieser Folgeeinrichtung Platz finden. Die aktuellen Bedarfsprognosen sowie die Gesamtbetrachtung der Nachfragesituation lassen die Verwaltung davon ausgehen, dass das Kinderbetreuungsangebot langfristig erforderlich sein wird.

Standortuntersuchung In der Steinbreite

Das Grundstück, Flurstück 680, befindet sich in Hannover im Stadtteil Davenstedt. Dem Gebiet liegt der Bebauungsplan 1.789 zugrunde. Die planungsrechtliche Beurteilung wird nach diesem Plan erfolgen.

Das Grundstück, Flurstück 680, In der Steinbreite mit einer Größe von ca. 2.800 m² ist umgeben von Gebäuden unterschiedlicher Nutzung. Nördlich verläuft ein öffentlicher Weg mit einem Garagenhof und Gartenhofhäusern. Im Osten angrenzend befindet sich eine 2-geschossige Wohnbebauung mit einem parallel zum Grundstück verlaufendem Gartengrundstück. In südlicher Nachbarschaft befindet sich über den öffentlichen Weg eine weitere Kindertagesstätte. Westlich steht die „Grundschule In der Steinbreite“ an der Straßenecke Im Kalkbruche/In der Steinbreite und öffnet sich mit ihrem Eingang zu dem Straßenzug In der Steinbreite.

Die Erschließung des Standortes für Fußgänger, Feuerwehr und Pflegefahrzeuge ist aus verkehrstechnischer Sicht möglich. Die Erschließung der Kindertagesstätte kann für die zukünftigen Nutzer, wie Kinder, Eltern und Beschäftigte, über die Straßen Im Kalkbruche/In der Steinbreite erfolgen.

Gutachten und Leitungsabfragen sind angefragt bzw. erfolgt. Die Teilergebnisse sind dokumentiert. Ein Arten- bzw. Baumschutzgutachten ist für das kommende Jahr 2018 vorgesehen.

Der Neubau wird auf eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte, die dem erhöhten Bedarf an Plätzen im Stadtgebiet nachkommt, ausgelegt.

Bedarf Kita Petermannstraße

Die Kita mit Familienzentrum Petermannstraße befindet sich im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Träger der Einrichtung ist die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover. Das Betreuungsangebot der Kita umfasst insgesamt 95 Plätze (15 Krippen-, 50 Kindergarten- und 30 Hortplätze, wobei 10 Plätze des Hortbereiches sich in der angrenzenden Schule befinden). Aufgrund des Gesamtzustandes der beiden Bestandsgebäude, soll im Rahmen eines Ersatzneubaus eine Optimierung der Gebäude und des Platzangebotes vorgenommen werden, so dass im Familienzentrum ein Angebot mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen vorgehalten werden kann. Die aktuellen Bedarfsprognosen sowie die Gesamtbetrachtung der Nachfragesituation lassen die Verwaltung davon ausgehen, dass das Kinderbetreuungsangebot langfristig erforderlich sein wird. Im Zuge der Auslagerung während der Bauphase wird die derzeitige Betreuungssituation der Einrichtung berücksichtigt.

Standortuntersuchung Petermannstraße

Das Grundstück, Flurstück 12/40 und 12/9, befindet sich in Hannover im Stadtteil Badenstedt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt.

Das Grundstück Petermannstraße mit einer Größe von ca. 3.532 m² ist umgeben von Gebäuden unterschiedlicher Nutzung. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Grundschule Gebrüder-Körting-Schule und die Vereinsgaststätte des Badenstedter Sport Clubs. Im Süd / Südwesten grenzt ein Sportgelände an das Grundstück. Im Osten schließt eine Kleingartensiedlung an.

Die Erschließung des Standortes für Fußgänger, Feuerwehr und Pflegefahrzeug ist aus verkehrstechnischer Sicht möglich. Die Erschließung der Kindertagesstätte kann für die zukünftigen Nutzer, wie Kinder, Eltern und Beschäftigte, über die Petermannstraße erfolgen.
Eine Pflegezufahrt zum Grundstück kann auch von der Petermannstraße aus entstehen.

Gutachten und Leitungsabfragen werden angefragt. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Ein Arten- bzw. Baumschutzgutachten ist für das kommende Jahr 2018 vorgesehen.

Die Bestandsgebäude sind nicht mehr zu sanieren. Aus diesem Grund wird hier ein Ersatzneubau geschaffen, der dem beständigen Bedarf an Plätzen in dem Stadtgebiet nachkommt. Die Kindertagesstätte wird für den zu überbrückenden Zeitraum ausgelagert.

Nach Fertigstellung des Neubaus zieht eine 4-Gruppen-Kindertagesstätte mit je zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen ein.

Bedarf Kita Strelitzer Weg

Die Kindertagesstätte Strelitzer Weg befindet sich im Stadtteil Kleefeld im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Träger der Einrichtung ist die Landeshauptstadt Hannover. In der 4-gruppigen Kindertagesstätte, die aus einem Bestandsgebäude und einem Containeranbau besteht, werden zurzeit insgesamt 75 Kinder betreut. Das Betreuungsangebot umfasst zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen.

Aufgrund der räumlichen Zusammensetzung des Gebäudes können die Betreuungsplätze nicht in vollem Umfang einer Regelgruppe zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Ersatzneubaus soll eine entsprechende Optimierung des Platzangebotes vorgenommen werden. Die aktuellen Bedarfsprognosen sowie die Gesamtbetrachtung der Nachfragesituation lassen die Verwaltung davon ausgehen, dass das Kinderbetreuungsangebot langfristig erforderlich sein wird.

Im Zuge der Auslagerung während der Bauphase wird die derzeitige Betreuungssituation der Einrichtung zugrunde gelegt.

Standortuntersuchung Strelitzer Weg

Das Grundstück, Flurstück 1/33 befindet sich in Hannover im Stadtteil Kleefeld, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt. Das Grundstück Strelitzer Weg mit einer Größe von ca. 3.600 m² ist geprägt von 3-4 geschossigem Mietwohnungsbau im Umfeld. Das Kita-Bestandsgebäude steht zwischen altem Baumbestand inmitten dieser Wohnriegel.

Das Grundstück grenzt nördlich an den Strelitzer Weg, südlich an den Warnemünder Weg. Die Wohnbebauung im Westen ist durch einen öffentlichen Weg vom Kita-Grundstück abgerückt. Im Osten grenzt an den Außenspielbereich ein weiteres 4-geschossiges Gebäude. Am Kindertagesstätten-Gebäude und parallel dieses Geschossbaus führt östlich ein öffentlicher Weg vorbei.

Die Erschließung des Standortes für Fußgänger, Feuerwehr und Pflegefahrzeuge ist aus verkehrstechnischer Sicht möglich. Die Erschließung der Kindertagesstätte kann für die zukünftigen Nutzer, wie Kinder, Eltern und Beschäftigte über den Strelitzer Weg erfolgen.

Gutachten und Leitungsabfragen sind angefragt bzw. erfolgt. Die Teilergebnisse sind dokumentiert. Ein Arten- bzw. Baumschutzgutachten ist für das kommende Jahr 2018 vorgesehen.

Das Bestandsgebäude ist nicht mehr zu sanieren und soll abgerissen werden. Die Kindertagesstätte wird für den zu überbrückenden Zeitraum in die FöS Maximilian-Kolbe-Schule ausgelagert.

Nach Fertigstellung des Neubaus werden hier je zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen untergebracht.

Barrierefreiheit und Inklusion

Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffenden Aspekten von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Energetischer Standard

Die Neubauten sollen beschlusskonform in Passivhausbauweise errichtet werden.

Terminplanung

Sofern die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells nachgewiesen werden kann, wird folgender Zeitplan angestrebt:

.
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Durchführung des Teilnahmewettbewerbs, Versand der Verdingungsunterlagen
bis August 2018
.
Ausarbeitung und Eingang der ÖPP-Angebote
bis Oktober 2018
.
Wertung der Angebote, Verhandlungsverfahren
bis August 2019
.
Beschlussfassung, Auftragserteilung
bis Januar 2020
.
Inbetriebnahme
Juli 2021

TOP 5.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0080/2018

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass ihn zu dieser Verwaltungsvorlage soeben ein gemeinsamer Änderungsantrag der Einzelvertreter*innen von DIE LINKE. und PIRATEN erreicht hat.

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Änderungsantrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Punkt 2 des Auftrages an die Verwaltung wird wie folgt geändert:

„2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖÖP-Modell (Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft) zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie das entsprechende Vergabeverfahren mit den Bestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Begründung:

Bei Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaften handelt es sich um ein Organisationsmodell, bei dem ausschließlich öffentliche Partner eine Geschäftsbeziehung miteinander eingehen. Als Vertragspartner der Landeshauptstadt sind beispielsweise die hanova und/oder ihre Tochterunternehmen, die Sparkasse Hannover oder auch die NORD/LB als Landesbank für Niedersachsen denkbar.

Bei einem ÖÖP-Modell verbleiben eventuelle Gewinne im öffentlichen Zugriffsbereich. Zudem bietet die ausschließliche Beteiligung öffentlicher Unternehmen die Möglichkeit einer genaueren Steuerung und Kontrolle der Bauausführung durch den öffentlichen Auftraggeber.

Bezirksratsherr Höhne fordert die Kosten zu den ÖPP-Projekten „acht Kindertagesstätten“ und „In der Steinbreite“ per Protokollantwort. Herr Gronemann sagt die Protokollantwort zu.

Protokollantwort des Fachbereichs Gebäudemanagement:

Die Projekte wiesen aus Sicht der Verwaltung einen sehr guten Wirtschaftlichkeitsgrad auf. Die Gesamt-Projektkosten betrugen für den Neubau der dreizügigen Grundschule In der Steinbreite 7,5 Mio. € und für den Neubau der 8 Kindertagesstätten insgesamt 22,8 Mio. € (also rund jeweils 2,85 Mio. € für eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte).

Bezirksratsfrau Klebe-Politze teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Drucksache zustimmen wird, weil es sich um eine gute Sache handelt, um dem Mangel an Kita-Plätzen Abhilfe zu schaffen. Bezirksratsherr Rosenzweig ergänzt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fünf Jahre auf den Bau der Kita In der Steinbreite gewartet hat und sich trotz dessen über den Baubeginn freut.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag.

3 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die unveränderte Verwaltungsvorlage.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.2.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Herr Gronemann stellt den Inhalt der Verwaltungsvorlage 0079/2018 vor und verweist auf die sehr detaillierte Beschreibung, welche der Papiervorlage und den beigefügten Anlagen zu entnehmen ist.

Antrag,

1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 24,3 Millionen € zu beschließen,

2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,

3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie

4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Mädchen und Jungen aus.

Kostentabelle

Sach- u. Dienstleistungen

Konsumtive Sanierungsmaßnahmen, einmalig: 17.350.000 €

Abschreibungen

3% von 6.975.000 € (Baukosten)

Zinsen

Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 6.975.000 €.

Anmerkung

Da noch keine konkreten Planungen und Kostenberechnungen für die vorgeschlagenen Sanierungsobjekte vorliegen, können die Kosten zurzeit nur geschätzt werden. Aus Mittelwerten abgerechneter Baumaßnahmen wurde ein Flächenfaktor ermittelt und die Kosten über die Raumflächen überschlägig errechnet.

Finanzierung

Je nach vorliegenden Rahmenbedingungen sind die Baumaßnahmen zum Teil als werterhöhend und zum Teil nicht als werterhöhend einzustufen. Je nach Einstufung erfolgt die Finanzierung aus unterschiedlichen Haushaltsansätzen.

Die Finanzierung der werterhöhenden, also investiven Maßnahmen erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 21101800 Sonstige Baumaßnahmen, Sanierung Sanitäranlagen im Teilhaushalt 19. Die Finanzierung der nicht werterhöhenden Maßnahmen wird die Verwaltung im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 entsprechend berücksichtigen.

Begründung des Antrages


Die Fachbereiche Schule und Gebäudemanagement haben im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sämtliche unten genannten und der Landeshauptstadt als Schulträger zugeordneten Schul-WC-Anlagen vor Ort begutachtet. Ziel der Arbeitsgruppe war eine möglichst objektive vergleichende Bewertung des Zustands der Anlagen. Es handelt sich hierbei um ca. 1.000 Toilettenanlagen unterschiedlicher Altersstufen mit insgesamt ca. 10.000 Sanitärgegenständen.

Zur Kategorisierung und Priorisierung des Sanierungsbedarfs wurde eine Wertungssystematik entwickelt, die bei allen bewerteten Toilettenanlagen in gleicher Weise zur Anwendung gekommen ist, um zu einer möglichst einheitlichen und objektiven Einschätzung zu gelangen.

In den letzten Jahren bereits sanierte Schul-WC-Anlagen wurden aus der Bewertung ausgeklammert. (Anlage 1, Tabelle I) Von den dort eingebauten Trockenurinalen evtl. ausgehende Geruchsbelastungen können mittels verstärkter Reinigung minimiert werden.

Ebenfalls ausgeklammert wurden WC-Anlagen, die zurzeit saniert werden (Anlage 1, Tabelle II).

Nicht bewertet wurden weiterhin Schul-WC-Anlagen, die in absehbarer Zeit im Zusammenhang mit anderen Sanierungsarbeiten im Gebäude ohnehin grundlegend saniert werden sollen. In diesen WC-Anlagen werden im Rahmen der baulichen Unterhaltung jedoch nach Erfordernis verstärkte Grundreinigungen mit z.B. Einsatz von geruchsfressenden Farben und ergänzenden Reparaturen durchgeführt, um die Zeit bis zur Sanierung zu überbrücken. (Anlage 1, Tabelle III)

Sämtliche übrigen Toilettenanlagen der Schulliegenschaften wurden einzeln begangen und bewertet, damit die zum Teil großen Unterschiede der einzelnen Anlagen erfasst und nicht nur für ganze Liegenschaften ein Mittelwert ermittelt wird.

Im Einzelnen wurden folgende Gegenstände und Aspekte untersucht, mit Faktoren gewichtet und bezüglich ihres Zustands auf einer Skala von 0 (schlicht) bis 3 (sehr gut) bewertet:

- WC-Objekte (Faktor 2)
- Waschbecken (Faktor 1)
- Fußboden (Faktor 2)
- Wände (Faktor 1,5)
- Trennwände (Faktor 1)
- Geruch (Faktor 1)
- Gesamteindruck (Faktor 2)

Im Ergebnis heißt dies: je niedriger die errechnete Punktzahl, desto sanierungsbedürftiger die Anlage. Daraus ergibt sich eine objektivierte Sanierungserfordernis und eine Rangfolge, die bei der zeitlichen Einordnung der Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden soll. Als nicht sanierungsbedürftig eingestufte WC-Anlagen wurden mit in Anlage 1, Tabelle I aufgenommen.

Daraus ergibt sich das in Anlage 2 mit dieser Beschlussdrucksache vorgelegte Maßnahmenpaket, allerdings noch ohne zeitliche Abfolge der Standorte.

Durch den Beschluss dieses Programms ohne weitere Einzelbeschlüsse wird die Abarbeitung des Programms stark beschleunigt. Die Einzelmaßnahmen sollen zu Maßnahmenpaketen zusammengefasst und für diese Pakete dann jeweils die Planungs- und Bauleistungen gebündelt ausgeschrieben werden. Daraus wird sich letztlich dann im Rahmen der Detailplanung auch die zeitliche Abfolge der Baumaßnahmen ergeben.

Bauliche Maßnahmen

Geplant ist der Rückbau der vorhandenen Objekte, Trennwände, Fliesen, Putz- und Estrichflächen (durch langjähriges Eindringen von Urin häufig die Quelle des aktuellen Geruchs). Im Regelfall erfolgen der Ausbau und die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen und der elektrischen Leitungen bis zum nächsten Verteilerpunkt.
Vorhandene Fenster werden nach örtlicher Gegebenheit und Bedarf ausgetauscht, um Lüftungsmöglichkeiten zu verbessern. Dann erfolgt der Einbau neuer Putz- und Estrichflächen, neuer Ver- und Entsorgungsleitungen, neuer Wandfliesen, großformatiger oder fugenloser Bodenbeläge und einer neuen Beleuchtung. Anschließend Einbau neuer Sanitärobjekte, neuer Trennwände und sonstiger erforderlicher Ausstattung (z.B. in den barrierefreien WCs). Die Erneuerung oder Ergänzung vorhandener Lüftungsanlagen erfolgt nach Bedarf.

Die in der Vergangenheit eingesetzten Trockenurinale haben sich für den Einsatz in Schulen aufgrund ihrer hohen Pflegeintensität und den nachteiligen Auswirkungen auf das erforderliche Freispülen des Rohrsystems nicht bewährt. Bei Grundsanierungen werden vorhandene Trockenurinale deshalb durch wassergespülte Modelle ersetzt.

Organisatorische Maßnahmen

Das Nutzerverhalten der Schülerinnen und Schüler trägt nicht unwesentlich zum schlechten Zustand der Toiletten bei. Vielfach kommt es vor, dass die Schülerinnen und Schüler neben das WC urinieren oder es stark verschmutzen, ggf. auch mutwillig. Durch das Verunreinigen der Boden und Wandflächen mit Urin zieht die Flüssigkeit in die Fliesenfugen und letztlich in Estrich- und Wandputzflächen. Dies führt zu einer erheblichen Geruchsbelästigung, die letztlich umfassend und langfristig nur durch den kompletten Ausbau der Bauteile zu beheben ist.

Um den Zustand der sanierten WC-Anlagen nachhaltig und dauerhaft zu sichern, werden deshalb auch organisatorische Maßnahmen unabdingbar sein:

1. Verkürzung der Reinigungsintervalle für die WC-Anlagen, da ein schlechter Reinigungszustand zu schlechter Nutzerakzeptanz führt und zu Vandalismus animiert.
2. Organisatorische und/oder erzieherische Maßnahmen der Schulen zur Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für den sorgsamen Umgang mit den Sanitäranlagen (in einigen Schulen bereits erfolgreich durchgeführt).

3. Zur Verbesserung der Identifikation mit der Gebäudesubstanz und Erhöhung der Hemmschwelle vor Vandalismus werden die Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung der WCs eingebunden, falls die Schulen dies unterstützen, beantragen und durch entsprechende Schulprojekte begleiten. Dieses Verfahren wird bereits seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Schule und Gebäudemanagement standardmäßig bei Schul-WC-Sanierungen angewandt.

Barrierefreiheit

Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit barrierefreien WCs in sämtlichen Schulen. Sofern die technischen Rahmenbedingungen es zulassen, wird an den im Rahmen dieses Programms bearbeiteten Standorten ein barrierefreies WCs eingebaut, falls dieses noch nicht vorhanden ist. Da noch keine detaillierten Planungen zu den einzelnen Standorten vorliegen, kann die genaue Zahl noch nicht abschließend benannt werden. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass an allen Standorten ohne barrierefreies WC die Einrichtung im Rahmen des Programms möglich ist.

Terminplanung

Um den Schulbetrieb durch die Baumaßnahmen nicht zu stark zu beeinträchtigen, sollen Ferienzeiten für die lärmintensivsten Arbeiten genutzt werden. Erste kleine Maßnahmenpakete sollen – falls der Gremienlauf zum geplanten Termin abgeschlossen werden kann - möglichst bereits ab Sommerferien 2018 umgesetzt werden. Aufgrund des erforderlichen und durch das geltende Vergaberecht vorgegebenen Vorlaufs für die Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen wird der Großteil der geplanten Baumaßnahmen in den Jahren 2019 bis 2022 stattfinden. Die Terminpläne werden im Detail jeweils mit den Schulleitungen abgestimmt.
Jeweils zum Jahresende wird die Verwaltung über den aktuellen Stand des Programms berichten.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erkundigt sich darüber, warum die WC’s ausschließlich in der Turnhalle, nicht aber im Schulgebäude der Grundschule Friedrich-Ebert-Schule in der Liste aufgeführt werden. Herr Gronemann schildert, dass diese Antwort von ihm aus dem Stand nicht gegeben werden kann. Er gibt den Hinweis, dass alle 104 Schulstandorte überprüft wurden. Möglicherweise hat die Sanierungskommission die WC-Anlagen des genannten Schulgebäudes überprüft und dabei festgestellt, dass kein Sanierungsbedarf festgestellt werden konnte.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt entgegnet mit Verweis auf die Systematik der Liste, dass der Eintrag für das Schulgebäude der Grundschule in Gänze fehlt. Herr Gronemann wiederholt seine Ausführungen und stimmt zu, dass hier eine Lücke vorliegt. Trotz dessen vermutet er, dass eine Begutachtung durch die Sanierungskommission vorgenommen wurde und die Sanierungsbedürftigkeit hier verneint wurde.

Bezirksratsherr Hirche findet, dass die WC-Anlagen im Schulgebäude schon erneuerungsbedürftig sind. Er fragt ergänzend nach, wie hoch die jährlichen Baukostensteigerungen sind.

Herr Gronemann antwortet, dass die Baukostensteigerung gemäß Baukostenindex des Bundesamtes für Statistik durchschnittlich bei etwa zwei Prozent liegt.

Bezirksratsfrau Loß möchte wissen, wie genau ergründet wurde, was saniert werden muss. Herr Gronemann teilt mit, dass diese übergreifende Arbeitsgruppe dazu gegründet wurde, um dieses Programm zu entwickeln. Hierbei haben sich die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe ausschließlich die WC-Anlagen angesehen.

Bezirksratsherr Rosenzweig hinterfragt kritisch, warum das Kompetenzteam bei der Sanierungsbeurteilung nicht die Erfahrungswerte der Schulleitungen eingeholt hat. Herr Gronemann entgegnet, dass im Vorfeld eine Abfrage bei den Schulen stattfand. Schulhausmeister*innen haben entsprechende Einschätzungen geliefert und dabei konnte festgestellt werden, dass die Einschätzungen zwischen den verschiedenen Beteiligten sehr unterschiedlich waren. Die Arbeitsgruppe wurde gegründet, um eine möglichst hohe Objektivierung zu erreichen.

Bezirksratsfrau Dudda kritisiert, dass die Erfahrung einer anwesenden Schulleitung bei der Bewertung der Sanierungskommission keine Rolle gespielt hat. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragt nach, warum die Schülerinnen- und Schüler-WC‘s nur in der Sporthalle der Grundschule Friedrich-Ebert-Schule im Sanierungsprogramm für Schultoiletten enthalten sind. Herr Gronemann sagt hierzu eine Protokollantwort zu.

Protokollantwort des Fachbereichs Gebäudemanagement:

Die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe hat die Schülerinnen- und Schüler-WC‘s im Schulgebäude als baulich in Ordnung eingestuft. Es wurde aber eine Geruchsbelastung festgestellt. Das Gebäudemanagement wird mit baulichen Maßnahmen dieser Geruchsbelastung im Rahmen der baulichen Unterhaltung entgegenwirken und z.B. die vorhandenen Pinkelrinnen durch Einzelurinale ersetzen.

TOP 5.3.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt

(Drucks. Nr. 0176/2018 mit 2 Anlagen)

Die Drucksache wurde durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Zusammensetzung der Flüchtlinge im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-3162/2017)

Bezirksratsherr Hirche verliest die Anfrage.

Wie man im diesjährigen Kulturkalender der Stadt Hannover in der November/Dezember-Ausgabe auf Seite 38 sehen kann, macht leider auch die städtische Volkshochschule nicht vor üblicher Asyl-Agitation halt, indem sie einer Ausstellung eine Plattform bietet, die mit einem Titelbild wirbt, welches eine Familie mit offenbar einem Mann, zwei Frauen und vier bis fünf Kindern als typische "Flüchtlinge" suggeriert. Daher möchten wir in Erfahrung bringen, wie genau sich die Masse an sogenannten Flüchtlingen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zusammensetzt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Mädchen und wie viele Jungen unter sieben Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet nach Hannover gekommen und haben Asyl beantragt?

2. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 18 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet nach Hannover gekommen und haben Asyl beantragt?

3. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 30 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren alleine bzw. mit Familie nach Hannover gekommen und haben Asyl beantragt?

Frau Sufin beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Eine Auswertung zum Zuzug nach Hannover ist zeitraum- und stadtteilbezogen nicht möglich. Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 268 Mädchen und 348 Jungen unter sieben Jahren gemeldet, die in den Jahren 2015 bis 2017 nach Deutschland eingereist sind und die entweder in einem laufenden Asylverfahren befinden oder als Flüchtling anerkannt wurden.

Zu 2.: Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 279 Mädchen und 486 Jungen der Jahrgänge 2000 bis 2010 gemeldet.

Zu 3.: Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 501 Frauen und 2058 Männer der Jahrgänge 1988 bis 1999 gemeldet.

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Straßenausbaubeitragssatzung - Kolpingstraße, Wachtelstieg und Nebenanlage Geveker Kamp zwischen Davenstedter Straße und Richard-Partzsch-Weg
(Drucks. Nr. 15-0028/2018)

Bezirksratsfrau Dudda trägt die Anfrage vor.

Die Landeshauptstadt Hannover plant Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) für die o.a. Straßen durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Aufgrund welcher Bemessungen an welchen Prüfpunkten wurde die Grunderneuerung festgelegt, hätte diese durch regelmäßige Sanierungsmaßnahmen, sorgfältige Kontrolle und Abnahme wie zum Beispiel der ordnungsgemäßen Ausführung von Bauarbeiten im Bereich des durch Strom-, Elektro- und Abwasserversorger zerstörten Straßenbelags, nicht vermieden werden können?

2. Wann und ich welchen Abständen wurden die vorgeschriebenen regelmäßigen Straßenbegehungen durchgeführt, zu welchen Ergebnissen ist die Verwaltung gekommen und wann wurden die letzten Straßensanierungen zum Erhalt der Straßen ausgeführt?

3. Warum ist die Grundstücksgröße, anstatt Länge zum bebauten Bereich, Basis für die Berechnung und warum fordert die Verwaltung die sofortige Bezahlung, anstatt die Forderung bei Bedarf und auf Antrag zinslos zu stunden, beziehungsweise eine mehrjährige Splittung im Bedarfsfall zu ermöglichen.

Frau Sufin beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Die Einstufung der Erneuerungsbedürftigkeit erfolgte anhand einer visuellen Zustandserfassung. Anhand definierter Zustandsmerkmale erfolgt eine ingenieurmäßige Begutachtung der Straße. Der erneuerungsbedürftige Zustand kann durch verbesserte Kontrollen und Erhaltungsmaßnahmen herausgezögert, jedoch nicht verhindert werden. Bei den vorgeschlagenen Straßen greifen diese Maßnahmen nicht mehr.

Zu 2.: Die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführenden Straßenkontrollen erfolgen je nach Straßenkategorie wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich. In diesem Zusammenhang werden die Kolpingstraße und der Wachtelstieg vierteljährlich, der Geveker Kamp monatlich kontrolliert.

Dabei festgestellte kleinteilige Schäden wurden in der Vergangenheit durch Erhaltungsmaßnahmen beseitigt. Eine explizite Auflistung der in den letzten Jahren durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen für die vorgenannten Straßen gibt es nicht.

Wie zu Frage 1 ausgeführt, wurde die Erneuerungsbedürftigkeit der genannten Straßen anhand einer visuellen Zustandserfassung festgestellt. Diese visuelle Zustandserfassung ist von der regelmäßigen Straßenkontrolle zu unterscheiden. Dabei wurde festgestellt, dass die kleinteiligen Erhaltungsmaßnahmen aufgrund des Zustands keine dauerhafte Lösung darstellen.

Zu 3.: Die nach § 4 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand sind auf alle Grundstücke zu verteilen, die von der öffentlichen Einrichtung im Sinne von § 6 Absatz 1 NKAG bevorteilt sind. § 6 SABS legt als Verteilungsmaßstab für den umlagefähigen Aufwand die Flächen der bevorteilten Grundstücke fest, die mit den in den §§ 7 und 8 SABS festgelegten Nutzungsfaktoren zu vervielfachen sind.

Der Verteilungsmaßstab des einzelnen Grundstücks errechnet sich somit durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit einem Nutzungsfaktor, der von der Anzahl der auf dem Grundstück zulässigen Vollgeschosse und der Nutzungsart (zum Beispiel gewerbliche Nutzung) abhängig ist. Der anzusetzende Nutzungsfaktor beträgt für Grundstücke, die baulich nutzbar sind, 1,0 und erhöht sich für jedes weitere Vollgeschoss um 0,25. Bei Grundstücken, die überwiegend gewerblich oder überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden, ist der Nutzungsfaktor mit 1,5 zu vervielfachen.

Dieser qualifizierte Verteilungsmaßstab im Straßenausbaubeitragsrecht ist in der Praxis allgemein üblich und von der Rechtsprechung anerkannt. Im Vergleich zu einem einfachen Verteilungsmaßstab - wie dem sogenannten Frontmetermaßstab - dient der sogenannte Vollgeschossmaßstab dem Differenzierungsgebot und einer höheren Beitragsgerechtigkeit. Die Anlieger werden regelmäßig rechtzeitig vor dem Beginn einer beitragspflichtigen Baumaßnahme unter anderem über die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung und die voraussichtliche Beitragshöhe informiert. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Beitragsbescheide zudem etwa zwei bis drei Jahre später erstellt.

Die Grundstückseigentümer*innen haben somit grundsätzlich die Möglichkeit, sich frühzeitig auf eine zukünftige Beitragszahlung vorzubereiten. Nach der Bekanntgabe der Beitragsbescheide werden die Beiträge einen Monat später fällig. Zur Vermeidung einer persönlichen unbilligen Härte kann auf Antrag eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden. Auf diese Möglichkeit weist die Verwaltung in den Beitragsbescheiden ausdrücklich hin.

Eine zinslose Stundung/Ratenzahlung ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Die nach der Abgabenordnung (AO) zu erhebenden Stundungszinsen betragen 0,5 % pro Monat (§ 11 Absatz 1 Nr. 5 b NKAG in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO) und dürfen von den Kommunen in Niedersachsen nicht in der Höhe abweichend festgesetzt werden.

Für Bezirksratsfrau Dudda ist nicht nachvollziehbar, ob die Frage bezüglich einer sorgfältigen Kontrolle und ordentlichen Abnahme dieser Bauarbeiten konkret beantwortet wurde. Sie bittet um Beantwortung zum Protokoll, inwieweit nach Bauarbeiten zum Beispiel von Strom-, Elektro- und Abwasserversorgern die Ausführung der Firmen zur Wiederherstellung des Straßenbelags von der Verwaltung kontrolliert wird und wie verfahren wird für den Fall, dass eine schlechte Ausführung erfolgt ist.

Frau Sufin sichert zu, diese Nachfrage mitzunehmend und zur Beantwortung an den Fachbereich Tiefbau weiterzuleiten.

Protokollantwort des Fachbereichs Tiefbau:

Für die Wiederherstellung von Aufgrabungen in Straßen gelten die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV-A-StB). Die Wiederherstellung erfolgt demnach, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist. Die Einhaltung der Richtlinien wird von den Leitungssachbearbeitern der Unterhaltungsbezirke überwacht. Bei Schlechtleistung ist nachzubessern. Es ist jedoch zu beachten, dass jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche eine dauerhafte Störung der Verkehrsflächenbefestigung darstellt

TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Sanierungsmaßnahmen in der Unterkunft am Geveker Kamp
(Drucks. Nr. 15-0213/2018)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze trägt die Anfrage vor.

In der Unterkunft am Geveker Kamp sind einige Wohnungen aufgrund des desolaten Zustandes geräumt worden. Die Wohnungen stehen nun seit September leer und eine Sanierung wurde bisher weder begonnen, noch steht sie in Aussicht. Vor dem Hintergrund, dass einige Familien aus diesem Grund in Containern untergebracht worden sind und auf den Rückzug warten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann werden die Sanierungen begonnen?

2. Ist geplant, die Familien aus den Containern wieder in die Notunterkünfte zurück zu führen?

Herr Öktem beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Die Gebäude Geveker Kamp Nr. 9/11/13 befinden sich insgesamt baulich in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. In allen Gebäuden treten bauliche Probleme der Elektroinstallation, der Trinkwasserversorgung, der innenliegenden Regenwasserfallleitungen in den Häusern auf

Die Planung für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) ist beauftragt und in Arbeit. Der Beginn der Sanierungsarbeiten ist voraussichtlich für Mitte des Jahres 2018, nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe geplant.

Zu 2.: Die Wohnungen im Geveker Kamp wurden als Unterkunft zur Abwendung von Obdachlosigkeit zur Verfügung gestellt. Es handelt sich damit um ein öffentlich-rechtliches Unterbringungsverhältnis und nicht um einen privatrechtlichen Mietvertrag. Gemäß Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Unterbringung von Obdachlosen besteht in Einklang mit der aktuellen Rechtslage kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft. Die Obdachlosigkeit ist auch durch die Unterbringung in einer anderen Unterkunft abgewendet. Sofern sich Personen zwischenzeitlich selbst mit eigenem Wohnraum versorgen konnten, besteht kein Anspruch auf eine Unterbringung mehr und somit kann in solchen Fällen keine Unterbringung mehr im Geveker Kamp erfolgen. Ob ein Umzug zurück in den Geveker Kamp erfolgen kann, ist also zunächst Ergebnis einer Einzelfallprüfung.

TOP 6.3.2.
Verkehrsberuhigung im Gustav-Schenk-Weg in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0212/2018 mit 1 Anlage)

Die Anfrage wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.

TOP 6.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 6.4.1.
Ergebnisse der Testphase für Pfandringe in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0214/2018)

Bezirksratsfrau Grammel trägt die Anfrage vor.

Während einer einjährigen Testphase (Beginn am 1. Dezember 2016) befanden sich sogenannten Pfandringe an ausgewählten öffentlichen Plätzen Hannovers. Das Projekt finanzierte die Stadt Hannover und der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) führte es durch.

Pfandringe sind Vorrichtungen in denen Pfandleergut abgestellt werden kann. Sie dienen nicht nur der Sauberkeit des Straßenbildes, sondern verbessern in erster Linie die Situation von Flaschensammlerinnen und Flaschensammlern, denen das Durchwühlen von Mülltonnen und -containern erspart bleibt. Das Karl-Lemmermann-Haus begleitete das Projekt.

Die Einrichtung hatte die Aufgabe, während der Testphase Erkenntnisse zu gewinnen, die eventuell als Grundlage dienen sollen, ob weitere Pfandringe im Stadtgebiet zukünftig dauerhaft aufgestellt werden können.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Sind die ausgewählten Plätze um die Pfandringe im Vergleich zu ähnlichen Örtlichkeiten sauberer geworden?

2. Hat die Zielgruppe die Pfandringe angenommen?

3. Besteht zukünftig die Möglichkeit, auch in Ahlem, Badenstedt und Davenstedt solche Leergutvorrichtungen zu installieren?

Herr Öktem beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1. - 3.: Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover bereitet auf Grundlage noch zu erarbeitender Ergebnisberichte eine Beschlussdrucksache vor, die dem Rat der Landeshauptstadt Hannover und seinen Fachausschüssen im Frühjahr 2018 vorgelegt werden soll. Die Stadtbezirksräte werden über den Inhalt der Drucksache rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

6.4.2.
Nachnutzung der Sparkassen-Filiale am Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0215/2018)

Bezirksratsfrau Grammel trägt die Anfrage vor.

Die Sparkassenfiliale am Davenstedter Marktplatz wird schließen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wem gehört das Gebäude?

2. Existiert ein Nachnutzungskonzept für die Filiale?

3. Wenn nein, bleibt das Filialgebäude ohne Nutzung am Platze oder erfolgt ein Abriss?

Herr Öktem beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Das Gebäude der Sparkassenfiliale am Davenstedter Marktplatz gehört der Sparkasse Hannover.

Zu 2. und 3.: Die Sparkasse Hannover plant, das Gebäude nach der Schließung zu verkaufen.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1. Gemeinsamer Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Grammel und Bezirksratsherrn Egyptien

TOP 7.1.1.
Mindeststärke von Fraktionen - vielfältige Demokratie in Bezirksräten
(Drucks. Nr. 15-0216/2018)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung werden aufgefordert, sich bei der neuen Landesregierung sowie im Niedersächsischen Städtetag nachdrücklich dafür einzusetzen, dass es bei der aktuell geltenden Mindeststärke für die Bildung von Fraktionen in kommunalen Vertretungen bleibt.

Begründung:

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz legt fest, dass sich zwei oder mehr Abgeordnete einer kommunalen Vertretung zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen können (§ 57 NKomVG). Das will die neue Landesregierung aus SPD und CDU ändern. Im Koalitionsvertrag heißt es unter der Überschrift „Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung“ (Seite 124): „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt werden.“

Dies beträfe auch die Fraktionsbildung in den Bezirksräten und würde auch dort die Arbeit kleiner Parteien benachteiligen. Die Bildung einer Fraktion im Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (19 Mitglieder) würde dann einen Stimmenanteil von circa 13 bis 15 % voraussetzen.

Demokratie lebt von vielfältiger Beteiligung. Das ehrenamtliche Engagement ist ein tragendes und unverzichtbares Element der kommunalen Selbstverwaltung und darf nicht geschwächt werden.

Bezirksratsfrau Dudda begrüßt die geplante Gesetzesänderung, weil damit einhergehend eine Kostenersparnis erreicht wird. Bezirksratsfrau Klebe-Politze schließt sich der Auffassung von Bezirksratsfrau Dudda an und ergänzt, dass die Arbeit in den Bezirksräten nicht mit der Arbeit im Rat oder auf Landesebene zu vergleichen ist. Bezirksratsherr Rosenzeig entgegnet, dass die meisten Gelder durch die größeren Fraktionen vereinnahmt werden und der Kostengedanke zunächst innerhalb der größeren Fraktionen genauer betrachtet werden sollte. Bezirksratsherr Hirche signalisiert seine Zustimmung zu diesem Antrag und merkt an, dass die Demokratie gestärkt werden muss.

Bezirksratsfrau Grammel wägt ab und findet, dass Vielfalt einen Vorrang gegenüber Kosten hat. Abschließend macht sie auf die rechtlich besseren Möglichkeiten durch den Fraktionsstatus aufmerksam. Bezirksratsfrau Dudda hält Bezirksratsherrn Rosenzweig entgegen, dass die Kosten im Rahmen der Aufwandspauschale bei größeren Fraktionen unter dem Strich pro Kopf geringer sind.

Bezirksratsherr Egyptien appelliert, dass Demokratie von Vielfalt lebt und mit der Beschneidung von Rechten die Vielfalt und damit verbunden die Demokratie verringert wird. Er bittet alle anwesenden Mitglieder des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt um Zustimmung zu diesem Antrag. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt schließt sich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Egyptien an und verweist ergänzend auf höchstrichterliche Entscheidungen die besagen, dass Stimmen von Wähler*innen gleich zu behandeln sind.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 10 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.
der AfD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Planung des Straßenausbaus der Straßen Wachtelstieg, Kolpingstraße, Geveker Kamp und Richard-Partzsch-Weg aussetzen
(Drucks. Nr. 15-0217/2018)

Der Antrag wird durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.2.
Steuerminderung über die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzte Kostenanteile
(Drucks. Nr. 15-0218/2018)

Der Antrag wird durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.3.
§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung erweitern
(Drucks. Nr. 15-0219/2018)

Der Antrag wird durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.4.
Verzicht auf die Verzinsung bei Ratenzahlungen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0220/2018)

Der Antrag wird durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.5.
Streichen der Baumaßnahme zur Runderneuerung Kolpingstraße und Wachtelstieg
(Drucks. Nr. 15-0221/2018)

Der Antrag wird durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.6.
Pflastersteine in den Anliegerstraßen Wachtestieg, Kolpingstraße und Geveker Kamp verlegen
(Drucks. Nr. 15-0223/2018)

Der Antrag wird durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.7.
Ordnungskräfte am Wochenende einsetzen
(Drucks. Nr. 15-0222/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel kündigt an, dass ergänzend zu diesem Antrag die zuständige Kontaktbeamtin, Anke Dlugosch, ihre fachliche Einschätzung abgeben möchte. Dieser Vorschlag wird von allen anwesenden Mitgliedern des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt akzeptiert.

Bezirksratsherr Hirche trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen, drei externe Ordnungskräfte (aus Drucks Nr. 1611/2017) samstags und sonntags in der Zeit von 8 bis 22 Uhr in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt einzusetzen.

Begründung:

Wie von uns schon im November vergangen Jahres gefordert (Drucks. Nr. 15-2784/2017), ist es aufgrund der verschärften Sicherheitslage in unserem Land dringend notwendig, unsere Bürger vor gewaltbereiten und aggressiven Individuen zu schützen. Die Ereignisse aus unserem Stadtbezirk in den letzten Monaten wie zum Beispiel den Überfall auf einen Supermarkt in der Lenther Straße im Dezember, der Einbruch bei der Feuerwehr, der Überfall mit Schusswaffengebrauch und Morddrohung in der Petit-Couronne-Straße und ähnliche Vorfälle zeigen ein Bild der Realität, auf das dringend reagiert werden muss und nicht mehr länger weggeschaut werden darf.

Frau Dlugosch führt aus, dass es sich bei einer Morddrohung erst dann um eine Morddrohung handelt, wenn diese durch die Staatsanwaltschaft so benannt wurde. Der Einbruch bei der Feuerwehr fand im Zeitraum von einem Mittwoch auf einen Donnerstag statt. Die sogenannte Morddrohung in der Petit-Couronne-Straße passierte an einem Donnerstag. Der Überfall mit Schusswaffenbenutzung auf einen Supermarkt wurde tatsächlich an einem Samstagabend begangen.

Sie unterstreicht, dass kein/e Mitarbeiter*innen des städtischen Ordnungsdienstes sich Täter*innen mit Schusswaffengebrauch entgegenzustellen haben, da es sich hierbei ausdrücklich um eine polizeiliche Aufgabe handelt. Sie verweist auf Artikel 20 des Grundgesetzes, in der die Gewaltenteilung geregelt ist. Paragraph 69 Absatz 8 des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes regelt das Gewaltmonopol der Polizei. Abschließend hält sie fest, dass der städtische Ordnungsdienst explizit Ordnungsaufgaben in der Stadt Hannover wahrzunehmen hat. Aufgaben, die die Gefahrenabwehr, die körperliche Gewalt oder den unmittelbaren Zwang betreffen, sind Sache der Polizei. Sie bittet alle Fraktionen und Eizelvertreter*innen, zu künftigen Anträgen, welche die Arbeit der Polizei betreffen, vorher mit der Polizei Rücksprache zu halten.

Bezirksratsherr Hirche stellt klar, dass er die Polizei respektiert und achtet. Er weiß, dass die Polizei gute Arbeit leistet. Die Arbeit der Polizei sollte damit keinesfalls übernommen werden. Grund der Antragstellung sind Berichte verschiedener Personen - insbesondere von Frauen - die sich abends in der Dunkelheit nicht mehr sicher fühlen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze signalisiert Ablehnung der SPD-Fraktion. Dieser Antrag der AfD-Fraktion schürt ausschließlich Ängste und trägt überhaupt nicht zur Sicherheit der Menschen bei. Sie verweist darauf, dass das für die Polizei zuständige Land Niedersachsen die Anzahl der Polizist*innen sinnvoll aufgestockt hat. Zudem werden derzeit Investitionen in die Ausstattung der Polizei vorgenommen. Dadurch wird den Polizist*innen mehr Zeit für den Dienst auf der Straße bzw. für die Einwohner*innen verschafft. Daneben hat die Stadt Hannover ein sehr gutes und ausführliches Sicherheitskonzept für den öffentlichen Raum erarbeitet. Die verschärfte Sicherheitslage wird laut aktuellen Statistiken zahlenmäßig nicht belegt.

Bezirksratsherr Hirche entgegnet, dass die Wirklichkeit vollkommen anders aussieht. Er verweist hierzu auf entsprechende Gutachten des Kriminologen Dr. Christian Pfeiffer. Bezirksratsherr Alfermann zielt erneut auf die gegebenen Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen des städtischen Ordnungsdienstes, der Abfallfahnder*innen und der Parkranger ab und schließt sich den Ausführungen von Frau Dlugosch an.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Ortstermin mit den von der Straßenausbaubeitragssatzung betroffenen Anwohnern
(Drucks. Nr. 15-0224/2018)

Der Antrag wird unter Verweis auf den bereits festgelegten Ortstermin, welcher am 01.03.2018 stattfindet, von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

TOP 7.3.2.
Bericht durch Frau Tegtmeyer-Dette zum Thema "Fehlende Kindergartenplätze"
(Drucks. Nr. 15-0225/2018)

Bezirksratsfrau Dudda trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, zur nächsten Sitzung des Bezirksrats Ahlem-Badenstedt-Davenstedt die zuständige Dezernentin, Frau Sabine Tegtmeyer-Dette, zum Thema der eklatant hohen Anzahl an ‘fehlenden Kindergartenplätzen‘ einzuladen.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der mittlerweile unzumutbaren Situation an fehlenden Kindergartenplätzen, die bis zum jetzigen Zeitpunkt bei vielen Eltern zu sehr enttäuschenden und unbefriedigten Erlebnissen führten, bitten wird dringend, die zuständige Dezernentin, Frau Tegtmeyer-Dette, persönlich in den Bezirksrat zur Berichterstattung einzuladen. Sowohl der Bezirksrat, als auch die Eltern, fühlen sich nicht mehr ausreichend und zielführend informiert. Bei diesem Termin sollte auch den Eltern die Möglichkeit der Befragung gegeben werden.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze findet, dass die Schuldezernentin, Frau Stadträtin Rita Maria Rzyski, die bessere Ansprechpartnerin wäre. Abschließend verweist sie auf den vorhin gefassten Beschluss für den Neubau von den Kindertagesstätten. Bezirksratsherr Rosenzweig und Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragen sich, ob dadurch neue Informationen gewonnen werden können. Hinsichtlich der gegebenen Zuständigkeiten schließen sich beide den Ausführungen von Bezirksratsfrau Klebe-Politze an.

Herr Öktem erläutert die notwendige 1/3 Mehrheit (mindestens 8 Stimmen) für ein sogenanntes „Verlangen“ im Sinne des Paragraphen 89 Absatz 2 Satz 3 und 4 NKomVG. Hieraus ergibt sich das Recht zur Abstimmung der beratenden Mitglieder, welches zu berücksichtigen ist. Da heute keine beratenden Mitglieder mehr anwesenden sind, werden ausschließlich die Ja-Stimmen der anwesenden Bezirksratsmitglieder für die Feststellung des Beschlusses herangezogen. Sollte die notwendige Mehrheit gefunden werden, ist eine Dokumentation des Abstimmungsverhaltens aller mit Ja stimmenden Bezirksratsmitglieder per Unterschrift auf diesem Antrag notwendig.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 7.4.
der SPD-Fraktion

TOP 7.4.1.
Reinigung des Durchgangs zwischen Siegfriedweg und Hagenbleckstraße
(Drucks. Nr. 15-0226/2018)

Bezirksratsherr Alfermann trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, regelmäßige Reinigungen in dem Durchgang zwischen Siegfriedweg und Hagenbleckstraße in Badenstedt durchzuführen.

Begründung:

Nach Auskunft mehrerer Bürgerinnen und Bürger wird der Durchgang zwischen Siegfriedweg und Hagenbleckstraße nicht regelmäßig gesäubert. Eine Kontrolle unsererseits hat das bestätigt.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Höhne erklärt Bezirksratsherr Alfermann, dass es sich um einen öffentlichen Weg handelt, bei dem die dort wohnhaften Anlieger*innen verpflichtet sind, den Weg zu reinigen bzw. durch eine Firma reinigen zu lassen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig

TOP 7.4.2.
Geschwindigkeitsmessungen in der Krugstraße
(Drucks. Nr. 15-0227/2018)

Bezirksratsherr Sorge trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Krugstraße in Ahlem Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und entsprechende weitergehende Maßnahmen durchzuführen.

Begründung:

Nach Informationen von Anwohnern wird in der Krugstraße in Ahlem häufig die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht eingehalten. Dadurch sind Kinder gefährdet, die zu dem naheliegenden Spielplatz gehen.

Bezirksratsherr Höhne fragt nach, ob mit „weitergehenden Maßnahmen“ die Sanktionierung beabsichtigt ist oder etwaige Baumaßnahmen gemeint sind. Bezirksratsherr Sorge verweist auf die noch zu erhebenden Daten und das daraus abzuleitende Verwaltungshandeln. Bezirksratsherr Höhne geht davon aus, dass es zu baulichen Maßnahmen leider nicht kommen wird.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.4.3.
Geschwindigkeitsmessungen im Nibelungenweg
(Drucks. Nr. 15-0228/2018)

Bezirksratsherr Sorge trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Nibelungenweg in Badenstedt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

Begründung:

Laut Auskunft von Bürgerinnen und Bürgern wird im Nibelungenweg in Badenstedt häufig die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten. Dies führt im Straßenverkehr häufig zu gefährlichen Situationen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.5.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 7.5.1.
Straßenumbenennung Martinihof im Stadtteil Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2918/2017)

Ersetzt durch nachstehende Neufassung.

TOP 7.5.1.1.
Straßenumwidmung Martinihof im Stadtteil Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2918/2017 N1)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den neugefassten Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge folgende, geänderte Fassung der Drucksache Nr. 15-2918/2017 beschließen:

Die Verwaltung möge das notwendige Verfahren zur Umbenennung der Straße „Martinihof“ in Davenstedt einleiten. Der neue Straßenname soll im Rahmen einer Bürgerbeteiligung ausgesucht werden. Die Straße soll weiterhin nach einer Geologin oder einem Geologen benannt werden.

Die Straße „Martinihof“ in Davenstedt wird dahingehend umgewidmet, dass sie zukünftig nach dem Geologen Carl Christian Martini (und so nicht mehr, wie jetzt, nach Hans-Joachim Martini) bezeichnet wird. Ein entsprechendes Legendenschild wird angebracht.

Begründung:

Hans-Joachim Martini war ein bekannter Geologe und bis zu seinem Tod 1969 Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaft und Rohstoffe (BGR) in Hannover, die bis 1975 Bundesanstalt für Bodenforschung hieß. Martini gehörte der SA, der NSDAP und der SS an. Während des Krieges hatte er die Aufgabe, im besetzten Tschechien als Geologe nach Ölvorkommen zu fahnden. Öl war ein wichtiger Rohstoff für den Krieg. In Prag leitete er die Bodenforschung im Protektorat erfolgreich für die Nazis. Nach dem Ende des Krieges führte er seine Karriere, trotz seiner "braunen Vergangenheit", fort. Ab 1945 beteiligte er sich an dem Aufbau der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover deren Präsident er 1962 wurde. Gleichzeitig übernimmt er 1962 den Vorsitz der Gesellschaft für Mineralölwissenschaft und Kohlechemie (DGMK). Eine nach ihm benannte Stiftung, die verdiente Mitglieder der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe auszeichnet, soll aufgelöst werden. Die Nazi-Vergangenheit des Geologen und seinen Einsatz für das Hitler Regime sind bis heute nicht geschichtlich aufgearbeitet worden, war nie ein Thema für die BGR (Quelle: Michael Bauchmüller "Erdöl für den Führer", Süddeutsche.de Politik vom 8.Oktober 2016.)

Mit einer Straßenumbenennung wird ein Stück Geschichte wieder lebendig und erzwingt die längst überfällige Auseinandersetzung mit Martinis "brauner Vergangenheit" in Gang zu setzen. Für die Neubenennung sollte wieder eine Geologin oder ein Geologe in Betracht kommen, damit der thematische Charakter um den Martinihof erhalten bleibt.

Mit der in der Bezirksratssitzung vom 08.12.2017 überreichten "Handreichung" der Bewohnerinnen und Bewohner des Martinihofs wurde daher eine Umwidmung vorgeschlagen, so dass sie zukünftig nach dem Geologen Carl Christian Martini bezeichnet wird. Carl Christian Martini (Geburtsdatum müsste noch ermittelt werden) war im vorletzten Jahrhundert als Feldgeologe in Sachsen tätig. Während seiner Wirkungszeit erfolgte die erste geognostische Landesuntersuchung Sachsens, durch die Braunkohlelagerstätten und andere Bodenschätze entdeckt wurden.

Die Verwaltung prüft derzeit, ob er als alternativer Namensgeber infrage kommt. Sollte dies der Fall sein, kann eine entsprechende Umwidmung vorgenommen werden. Mit einem angebrachten Legendenschild erinnert der Martinihof dann nicht mehr an Hans-Joachim Martini.

Eine solche Umwidmung ermöglicht den Beibehalt des Straßennamens und löscht gleichzeitig den geschichtlichen Bezug zu Hans-Joachim Martini. Ebenso fallen dabei für die Bewohnerinnen und Bewohner keine administrativen Kosten und Aufwendungen an.

Bezirksbürgermeister Göbel zieht hierzu eine Stellungnahme der zuständigen Fachverwaltung heran und erläutert, dass ein Bezug von Carl Christian Martini zu Hannover nicht gegeben ist. Straßenbenennungen sind eine Art der Geschichtsschreibung und repräsentieren somit ein Stück städtischer Vergangenheit. Selbst in Dresden oder Leipzig sind keine Straßen nach Carl Christian Martini benannt. Es ist somit fraglich, ob ein in Sachsen tätiger Geologe ohne herausragende Leistung und ohne Verbindung zu Hannover mit einem Straßennamen geehrt werden sollte.

Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU-Fraktion gegen eine Umbenennung sowie gegen eine Umwidmung ist. Sie schlägt vor, dass ein Legendenschild zur Person Hans-Joachim Martini angebracht werden sollte. Bezirksratsfrau Klebe-Politze bezieht sich auf die Empfehlungen des hierfür gegründeten wissenschaftlichen Beirates der Stadt Hannover zur Person Hans-Joachim Martini und schließt sich der ablehnenden Haltung von Bezirksratsfrau Dudda an.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt hält fest, dass laut Mitteilung des wissenschaftlichen Beirates neue Erkenntnisse zur Person Hans-Joachim Martini vorliegen, die noch nicht untersucht und geprüft wurden. Sie schlägt vor zunächst abzuwarten, was der wissenschaftliche Beirat empfehlen wird.

Bezirksratsherr Egyptien ergänzt, dass er sich hierzu mit dem einschlägigen Artikel der Süddeutschen Zeitung auseinander gesetzt hat und Kontakt zum Verfasser des Artikels zur Einholung weiterer Informationen aufgenommen hat. Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit des Verfassers konnten ihm bisher keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden. Seiner Auffassung nach ist Hans-Joachim Martini keinen kriegswichtigen Aktivitäten nachgegangen, jedoch ist er im heutigen Offiziersrang der Bundeswehr in die Waffen-SS eingetreten. Er bittet um nochmalige Vertagung des Antrages. Bezirksratsherr Hirche kündigt ebenfalls Ablehnung für die AfD-Fraktion an.

Bezirksratsfrau Grammel findet den Verlauf der geführten Diskussion schrecklich und plädiert für die Anbringung eines Legendenschildes aus dem hervorgeht, dass Hans-Joachim Martini ein bekennender Nationalsozialist war.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.5.2.
Apfelbäume aus Bezirksratsmitteln pflanzen
(Drucks. Nr. 15-2919/2017)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Auf dem Grünstreifen zwischen Kleingartenkolonie und dem Gehweg, der am Salzweg beginnend hinter der Turnhalle der Integrierten Gesamtschule Badenstedt in Richtung Fösse weiterläuft, werden Apfelbäume gepflanzt. Die Beschaffung der Bäume und deren Pflanzung sollen aus Bezirksratsmitteln erfolgen. Es sind vorrangig alte Apfelsorten zu verwenden.

Begründung:

Die Landeshauptstadt Hannover hat in Heft 51 ihrer Schriftenreihe Kommunale Umweltpolitik ("Mehr Natur in der Stadt") auf Seite 32 auf die Bedeutung von Obstgehölzen hingewiesen. Dabei werden besonders die alten Apfelsorten erwähnt. Mit alten Sorten erhält man die Artenvielfalt. Jüngere Menschen, die meist nur das Apfelangebot aus den Supermärkten kennen, können durch die geplante Anpflanzung auch diese älteren Sorten kennenlernen. Alte Apfelsorten sind widerstandsfähiger, robuster und beanspruchen weniger Pflegeaufwand. Der Standort bietet Platz für circa fünf Apfelbäume. Einwohnerinnen und Einwohner haben zukünftig die Gelegenheit, für den Eigenbedarf dort Äpfel zu ernten. Ein positiver Aspekt sind auch die zu erwartenden Tiere und Pflanzen, die sich nach der Pflanzung einfinden werden. Der Ankauf und die Pflanzung werden aus Mitteln des Bezirksrates finanziert und durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün durchgeführt, der auch die Pflege der Obstgehölze übernimmt. Die Möglichkeit, im Stadtbezirk Obst zu ernten, ist als ein weiteres bürgernahes Angebot zu sehen, das sowohl dem Menschen als auch den Tieren dient.

Zusatzinformation zur Kostenfrage:

Während einer Herbstveranstaltung im Willy-Spahn-Park 2017 konnte die Bioland-Baumschule Dr. Ute Hoffmann ihre Vielfalt an alten Apfelsorten vorstellen. Hochstämme zwischen 1,60 Meter und 1,80 Meter kosten in der Baumschule 69,85 Euro ohne Versandkosten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.5.3.
Aufstellung von Sperrpfosten in der Lenther Straße gegenüber dem Taxenstand
(Drucks. Nr. 15-0229/2018)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Auf dem Gehweg in der Lenther Straße im Bereich des absoluten Parkverbotes (gegenüber dem Taxenstand) werden Sperrpfosten aufgestellt.

Begründung:

In der Lenther Straße besteht im erwähnten Bereich ein absolutes Halteverbot während der üblichen Geschäftszeiten. Aufgrund der Lage wird das Parkverbot regelmäßig missachtet. Fahrerinnen und Fahrer privater PKW und gewerblicher Fahrzeuge nutzen den Bereich, um mit halbhohem Parken und nicht ausgestelltem Motor schnell in den angrenzenden Geschäften Besorgungen zu erledigen oder zur Be- und Entladung. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aus der Plantagenstraße in die Badenstedter Straße einfahren, wird so die Sicht auf den Rechtsverkehr genommen. Auch sind Fußgängerinnen und Fußgänger gezwungen, die Straßenseite zu wechseln, weil die so parkenden Fahrzeuge den Gehweg verengen.

Da das Parkverbotsschild anscheinend nicht ausreicht, ist es sinnvoll, an der beschriebenen Stelle Sperrpfosten aufzustellen, um das Parken im absoluten Halteverbot zu verhindern.

Bezirksratsherr Alfermann kündigt an, diesen Antrag abzulehnen. Er ist gegen die Aufstellung von Sperrpfosten. Ausgerechnet an dieser Stelle stellen Sperrpfosten ein Hindernis dar. Ein weiteres Zupollern der Straße wegen Falschparker*innen ist keine Lösung. Die Überprüfung des ruhenden Verkehrs ist zudem Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes.

Bezirksratsfrau Loß und Bezirksratsfrau Dudda schließen sich den Ausführungen des Bezirksratsherrn Alfermann an und machen auf den zusätzlichen Kostenaufwand aufmerksam. Bezirksratsherr Bretthauer merkt an, dass Rollstuhlfahrer*innen nach Aufstellung von Sperrpfosten dort nicht mehr durchkommen würden. Bezirksratsherr Hirche und Bezirksratsherr Egyptien signalisieren Ablehnung.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.5.4.
Neuverhandlung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0348/2018)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. Die Straßenausbaubeitragssatzung aus aktuellem Anlass zu überprüfen und dem Rat der Landeshauptstadt Hannover zügig (innerhalb von maximal 3 Monaten) einen Vorschlag zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von anliegenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, mindestens aber zu einer angemessenen Senkung der Kostenanteile für dieselben, zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere auch die Möglichkeiten der Erhebung wiederkehrender kleinerer Beiträge oder der Finanzierung des Straßenausbaus über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer zu prüfen.

2. Alle Entscheidungen zur Sanierung von Straßen, für die Kostenbeteiligungen nach der Straßenausbaubeitragssatzung fällig wären, bis zur Entscheidung über die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung, deren Abschaffung, bzw. Ersetzung durch andere Regelungen zu vertagen.

Begründung:

Im Stadtbezirk Ahlem, Badenstedt und Davenstedt sind Straßenerneuerungen vorgesehen. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des Wachtelstiegs, der Kolpingstraße und des Bereichs des Geveker Kampes von der Davenstedter Straße bis zum Richard-Partzsch-Weg wurden angeschrieben und hatten die Gelegenheit, sich über die Maßnahmen und die durch diese anfallenden Kosten in der Bezirksratssitzung vom 07.12.2017 zu informieren.

Die Straßenausbaubeitragssatzung sieht eine prozentuale Übernahme der Straßenerneuerungskosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor. Die prozentualen Anteile richten sich nach Art der Straße. So werden für eine Anlieger-Straße 75 % der Baukosten den Eigentümerinnen und Eigentümern in Rechnung gestellt. Während der Bezirksratssitzung vom 07.12.2017 offenbarte sich der Unmut der Anwesenden über die zu erwartenden Kosten der Straßenerneuerung. Viele verfügen nicht über die wirtschaftlichen Mittel, um die geplante Maßnahme zu bezahlen.

Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz schlägt die jeweilig zu tragenden Kostenanteile vor, sowohl für die Kommunen als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Dabei handelt es sich um eine Kann-Vorschrift. Der Rat könnte auch beschließen, zukünftig keine Straßenausbaubeiträge von den Anwohnerinnen und Anwohnern zu erheben. Auch bestünde die Möglichkeit, wiederkehrende kleinere Beiträge zu erheben oder den Straßenausbau über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer zu finanzieren.

Bekannt ist, dass den Kommunen trotz Sparpolitik Gelder für notwendige Investitionen fehlen. Dies liegt insbesondere an einer sozial ungerechten und auch für die Kommunen verfehlten Steuerpolitik des Bundes und muss letztlich auch dort geändert werden. Das darf aber kein Grund sein, sich hauptsächlich bei den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern zu bedienen, indem die Kosten für Straßenerneuerungsmaßnahmen größtenteils ihnen aufgebürdet werden. Zur Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand gehören auch Straßen und Wege, die in ordentlichem Zustand zu halten sind.

Die zahlreichen Anträge und Anfragen zu diesem Thema zeigen, dass es mit Flickwerk in dieser Sache nicht getan sein kann. Es wird daher Zeit für eine grundlegende und sozial gerechte Neuregelung der Straßenausbaufinanzierung.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, dem Rat einen Vorschlag zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von anliegenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, mindestens aber zu einer angemessenen Senkung der prozentualen Kostenanteile für dieselben, zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll auch eine Entlastung der Betroffenen und gerechtere Verteilung der Kosten über die Erhebung wiederkehrender kleinerer Beiträge oder die Finanzierung des Straßenausbaus über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer geprüft werden.

Die aktuellen prozentualen Anteile sind in jedem Fall zu hoch. Eine Beteiligung von bis zu 75 % der Straßenerneuerungskosten ist für Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer nicht hinnehmbar.

Der Dringlichkeitsantrag wird Wunsch der SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.6.
von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)

TOP 7.6.1.
Überprüfung der Qualität der Ausbesserungsarbeiten
(Drucks. Nr. 15-0230/2018)

Bezirksratsherr Bretthauer trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Straßenbauverwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, ihrer Pflicht zur
Überprüfung der Qualität der Ausbesserungsarbeiten nach Abschluss von Baumaßnahmen wahrzunehmen.

Begründung:

Nach Baumaßnahmen der Stadtwerke, Kanalisation, Wasser und Elektrizität, Kabelverlegungen und sonstigen Arbeiten unter dem Straßenniveau, ist die Straßenbauverwaltung verpflichtet, den Qualitätszustand der ausgebesserten Straße zu beurteilen und, bei schlechter Ausführung, die jeweilige Firma in Regress zu nehmen, bis die Straße wieder in ihren Urzustand versetzt worden ist. Damit wird verhindert, dass nach jahrelangen Pfuschausbesserungen die Eigentümer für Totalsanierungen herangezogen werden.

Als Beispiel kann hier die Bleekstraße angeführt werden, die vollkommen verwüstet ist. Umgekehrt ist es bei sanierten Straßen, wenn dort aufgerissen wurde, sind diese Löcher akkurat und ordentlich wieder verschlossen worden. Die Straßenausbausatzung lässt nur Maßnahmen zu, die sich durch normalen Verschleiß nach circa 30 Jahren ergibt.

Bezirksratsfrau Dudda fragt sich, warum keine Abnahme der Bauverwaltung erfolgt bzw. warum verwaltungsseitig nicht festgestellt wird, dass ggf. gepfuscht wurde. Bezirksratsherr Egyptien verweist auf eine 40 bis 45 Zentimeter breite und eins bis zwei Zentimeter tiefer liegende Rille auf dem Radweg im Bereich der östlichen Seite des Geveker Kamps und erklärt, dass die Ausbesserung dieses Mangels im aktuellen Sanierungsprogramm enthalten ist.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wird sich enthalten und findet, dass sich die Pflicht zur Überprüfung nicht nur auf Ausbesserungsarbeiten, sondern auch auf Überprüfungen nach Abschluss neuer Baumaßnahmen erstrecken sollte. Als Beispiel führt sie an, dass zum Teil neu gepflasterte Radwege nicht zufriedenstellend errichtet wurden (wackelige Steine).

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Gemeinsame Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-0250/2018 mit 5 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die nachstehenden interfraktionellen bzw. gemeinsamen Anträge vor und begründet sie.

Der Bezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2018-06-STBR11
Empfänger/in: Kreisjugendwerk der AWO Hannover
Verwendungszweck: Musical-Projekt
Zuwendungsbetrag: 1.750,00 €

2. Antrag Nr. 2018-07-STBR11
Empfänger/in: Freiwillige Feuerwehr Davenstedt
Verwendungszweck: Wochenendfreizeit der Kinderfeuerwehr in Hameln
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

3. Antrag Nr. 2018-09-STBR11
Empfänger/in: Rosebusch Verlassenschaften e.V.
Verwendungszweck: Projekt 'ZEIT - Bewegung und Veränderung'
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

4. Antrag Nr. 2018-10-STBR11
Empfänger/in: Neues Land e.V.
Verwendungszweck: Erd- und Pflasterarbeiten am Westeingang des Hauses der Hoffnung
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €

5. Antrag Nr. 2018-11-STBR11
Empfänger/in: Arbeitskreis Bürger gestalten ein Mahnmal
Verwendungszweck: Ausrichtung eines Empfangs im Haus der Hoffnung
Zuwendungsbetrag: 300,00 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2017 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Abstimmungsergebnis über den gemeinsamen Zuwendungsantrag Nr. 2018-06-STBR11:
12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen (ohne Bezirksratsfrau Eggers)

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-07-STBR11: Einstimmig

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-09-STBR11: Einstimmig

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-10-STBR11: Einstimmig

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-11-STBR11: Einstimmig

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 22:05 Uhr.


Für das Protokoll:


Rainer Göbel Adem Öktem
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer