Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 08.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.01.2018)
Protokoll (erschienen am 13.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 28.02.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 8. Februar 2018,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.50 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die PARTEI)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
Ratsherr Bindert (bis TOP 4) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Herr Bär TOP 3.2 Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Berger Stadtbezirksmanager Südstadt-Bult
Herr Clausnitzer TOP 3.1 Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Holthaus-Voßgröne TOP 4 Fachbereich Tiefbau
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung

Presse:
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd
Herr Lippelt Maschseebote

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015
(Drucks. Nr. 0002/2018 mit 3 Anlagen)

3.2. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

6.5. der CDU-Fraktion

6.5.1. Priorität für Sanierung der Schultoiletten der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0200/2018)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

5. A N F R A G E N

5.1. Interfraktionell

5.1.1. Qualitative Mindestanforderung für das Catering in Freizeitheimen
(Drucks. Nr. 15-0169/2018)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Denkmalensemble "Altes Jagdhaus"
(Drucks. Nr. 15-0005/2018)

5.2.2. Bleibende Spuren im Straßenbild
(Drucks. Nr. 15-0118/2018)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Öffnungszeiten der Toiletten auf dem Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-0170/2018)

5.4. der CDU-Fraktion

5.4.1. Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule in der GS Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0196/2018)

5.4.2. Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-0197/2018)

5.4.3. Leerstand Studentenwohnheim am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0198/2018)

5.4.4. Terminvergabe in den Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 15-0199/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. Antrag der SPD-Fraktion aus der letzten Sitzung

6.1.1. Gefährliche Situation in der Wiehbergstraße ab der Bothmerstraße stadtauswärts mit Fahrradfahrern und Fußgängern vor allem aber mit Schulkindern
(Drucks. Nr. 15-2948/2017)

6.2. Anträge der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen aus der letzten Sitzung

6.2.1. Vorrang Radverkehr: Fiedelerstraße in Döhren soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-2989/2017)

6.2.2. Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017 N1)

6.2.2.1. Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017 N2)

6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. Unterrichtung des Bezirksrates durch die Verwaltung
(Drucks. Nr. 15-0174/2018)

6.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.4.1. Lichtspektakel: Neue Formen für Silvesterfeuerwerk in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0171/2018)

6.4.1.1. Lichtspektakel: Neue Formen für Silvesterfeuerwerk in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0171/2018 N1)

6.4.2. Freie Sicht auf Fuß- und Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0172/2018)

7. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. November 2017
(öffentlicher Teil)
-wurde bereits übersandt-

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. Dezember 2017
(öffentlicher Teil)
-wurde bereits übersandt-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

TOP 6.1.1. wurde zurückgezogen
TOP 6.4.1. wurde durch die Neufassung (TOP 6.4.1.1. ) ersetzt
TOP 9 wurde abgesetzt
TOP 6.5 bzw. 6.5.1. wurde vorgezogen und nach TOP 3.2. behandelt

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Anwohner der Straße Wülfeler Bruch fragte, inwieweit in der östlichen Seelhorst das Gebiet Peiner Straße/ Wülfeler Bruch und Vor der Seelhorst verkehrsberuhigtes Gebiet sei, wenn in einer 30er Zone Messungen lt. Bericht im "Maschseeboten" eine Geschwindigkeit von 61 Km/h ergaben.
Des weiteren erfolge wegen einer Baumaßnahme in der Peiner Straße eine Umleitung durch den Wülfeler Bruch. Ein Schild "Anlieger" sei überklebt und Firmenwagen führen dort entlang und die Strecke sei als Abkürzung interessant. Er befürchtete, dass die Straße dann saniert werden müsse und schlug die Einrichtung einer Sackgasse vor, um Durchfahrten zu vermeiden.

Frau Kellner sagte, dass es hierzu bereits seit Jahren Anfragen und Anträge im Stadtbezirk gab.

Frau Ohlhorst verwies darauf, dass es eine unrichtige Auskunft gab. Die Messergebnisse seien kürzlich veröffentlicht worden, dass nicht 61 km ,sondern 24 km/h gemessen wurden. (vgl. Drucksache 15-1814/2017). Darin sei auch zu dem Thema "Anlieger" Stellung genommen worden und man könne z.B. niemandem verwehren, dort jemanden zu besuchen. Die Polizei werde Kontrollen durchführen.

Herr Teune ergänzte, dass ein Bild von dem Anliegerschild bereits weitergeleitet wurde. Messungen würden durch die Stadt Hannover durchgeführt, es sei keine Gefahrenstelle. Die Kontrolle ob jemand Anlieger sei, sei schwierig.

Frau Jakob bat um Klärung, wie lange die Umleitung dauere, da es bisher keine Beschwerden gab. Evtl. müsse dort eine Begehung erfolgen.

Ein weiterer Einwohner (Kleingärtner, Bienenvölkerbesitzer und Hummelfan) erkundigte sich zur Straßenbepflanzung an der Alten Gärtnerei und ob die Planung bereits abgeschlossen sei. Er wünschte eine bienen- und hummelfreundliche Bepflanzung mit größerem Pollen- und Nektarangebot durch Bienenbäume oder Robinien. Statt Osterglocken seien Wildkrokusse wesentlich besser. Er übergab eine Vorschlagsliste mit der Bitte um Weitergabe in die Verwaltung.

durchgeführt von 18.08 bis 18.23 Uhr


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015
(Drucks. Nr. 0002/2018 mit 3 Anlagen)

Herr Clausnitzer stellte die Drucksache und insbesondere die Relevanz für Döhren-Würfel vor. Die LHH nehme zu dem Konzept Stellung, da ein gutes Angebot für die KundInnen im Vordergrund stehe.
Die Linien 365 und 366 würden wegen geringer Auslastung eingeschränkt, mit der künftigen Stadtbahn nach Hemmingen werde die Sprinterlinie 300 Richtung Wülfel/Peiner Straße fahren. Die Linien 350 und 360 werden entfallen, Linie 363 verkürzt. Die LHH habe den Vorschlag zur Kenntnis genommen und werde die Situation beobachten. Die Linie 350 zum Jugendgästehaus soll bedarfsgerecht angeboten werden. Die Stadt sei bei der Stadtbahnverlängerung und Verlegung des Endpunktes der Linie 300 beteiligt gewesen. Die Inbetriebnahme der Linie nach Hemmingen werde 2-3 Jahre dauern.
Insbesondere für SchülerInnen und Ältere sei ein sinnvolles Angebot und ein Konzept erforderlich. Zum anderen gebe es den Bedarf an modernen und umweltfreundlichen Fahrzeugen. Die Haltestellen sollen barrierefrei sein und einen Übergang zum Radverkehr bieten. Dies sei im allgemeinen Teil beschrieben.

Frau Jakob dankte für den Vortrag und wünschte keine Verschlechterung für die Schulkinder. Auch die Entwicklung des Neubaugebietes EXPO-Ost und die Anbindung EXPO-Plaza sei zu berücksichtigen und eine Chance zur Veränderung. Sie fragte, ob man die Verbindung nach Laatzen und die künftigen Wohnungen für StudentInnen im Auge habe.

Herr Clausnitzer versicherte, dass es keine Verschlechterung im Schülerverkehr geben werde. Es gebe Regional- und Üstrabusverkehre. Die Anbindung an Laatzen erfolge dann mit der Üstra über Messe und EXPO-Park. Das Aufgabengebiet der Üstra werde später betrachtet. Auf weitere Nachfrage bestätigte Herr Clausnitzer, dass es keine Veränderung bei der Buslinie 340 und 341 geben werde.

Frau Jakob verweis auf die beschlossenen Bebauungspläne zum Bau von Appartements für StudentInnen am Niederländischen Pavillon und zur EXPO-Ost.

Herr Clausnitzer sagte, dass in jedem B-Plan auch die ÖPNV-Anbindung geprüft werde, ggfs. könnten Zusatzanträge zur Drucksache gestellt werden.

Frau Jakob sagte, dass die Drucksache in die Fraktion gezogen werde und ggfs.ein interfraktioneller Antrag gestellt werde.

Herr Rinker dankte ebenfalls für den Vortrag und die Stellungnahme auch zur Erneuerung der Fahrzeugflotte und fragte, welchen Einfluss die Stadt habe, ihren Forderungen Gewicht zu verleihen.

Herr Clausnitzer erläuterte, dass die Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erfolge. Weitere Entscheidungen obliegen der Region Hannover und deren Gremien sowie dem finanziellen Rahmen.

Herr Rühmeier fragte, welche Vorlaufzeit es für eine Änderung der Taktzeiten, z.B. am Messegelände gebe.

Herr Clausnitzer sagte, dass es über Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung ca. 2-3 Jahre dauern könne.

Frau Kellner dankte für die Ausführungen.

Antrag, zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover gibt die als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügte Stellungnahme ab.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 3.2.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Herr Bär stellte die Drucksache vor und erläuterte, dass es den vielfachen Wunsch nach einer Sanierung der Schultoiletten gab und nach umfangreichen Begehungen und Bewertungen durch die Schulverwaltung und das Gebäudemanagement jetzt dieses Ranking für 35 Schulen erstellt wurde. Für Döhren-Wülfel seien 5 Schultoilettenbereiche sanierungsbedürftig.
Es werde kein Geld bereitgestellt, wenn ein Abriss bevorstehe. Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule werde die erste sein, die nach entsprechender Ausschreibung im Sommer saniert werde.

Frau Kellner dankte für die Erläuterungen zu der vorliegenden Drucksache.

Frau Dr. Matz begrüßte, dass die häufige Kritik von Seiten der CDU jetzt dazu führe, dass die Stadt nun 24 Mio Euro investiere. Für die GS Suthwiesenstraße seien im Investitionsmemorandum 10 Mio vorgesehen und wegen des Ersatzbaus sei eine Sanierung zurückgestellt worden. Bis dahin seien evtl. auch Reinigung und kleinere Reparaturen ausreichend und zielführend. Der Antrag zu TOP 6.5.1. soll dennoch bestehen bleiben.

Herr Schade verwies darauf, dass sich der Bezirksrat oft mit den Toiletten befasst habe und auch Fehlverhalten der Schüler thematisiert wurde. deshalb frage er, ob es andere bauliche Lösungen geben werde.

Herr Bär informierte, dass bei der Begehung sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht wurden: es gab ältere Einrichtungen, die pfleglich behandelt wurden, aber auch neuere Anlagen, die fehlgenutzt werden. Es sollen fugenlose Bodenbeläge verwendet werden, sofern dies baulich möglich ist sowie Einzelurinale. Es werden keine Edelstahltoiletten wie an den Autobahnen installiert. Neben einer verstärkten Reinigung soll der Dialog mit Schule und Elternschaft zur Resonanz und zum pfleglichen Umgang geführt werden. Ebenso soll den Schulen angeboten werden, die Schüler bei der Neugestaltung einzubinden, z.B. in Kunstprojekten.

Herr Sommerkamp regte auch kontinuierliche Überprüfungen der Anlagen an, um diese besser zu erhalten.

Herr Bär antwortete, dass die Verwaltung dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun werde, hier seien neben den Hausmeistern auch die Gebäudereinigung und das Gebäudemanagement gefragt.

Frau Dr. Schröder sagte, dass nach einer Spezialreinigung der Toiletten an der Suthwiesenstraße die Geruchsbelästigung beseitigt war. Sie fragte, welche Mittel dafür eingesetzt werden und ob diese geprüft wurden.

Herr Bär sagte, dass es eine Reihe von Reinigungsmittel gebe. Er werde diese Frage mitnehmen. Es gebe z.B. offenporige Terrazzoböden, die versiegelt wurden und die Geruchsbelästigung endete.

[Anmerkung zum Protokoll: zur Reinigung der Sanitäranlagen in der GS Suthwiesenstraße wurde mit der dort tätigen Reinigungsfirma Kontakt aufgenommen, um abzuklären, welches Reinigungsmittel dort in den Sanitärbereichen eingesetzt wird. Laut Aussagen der Firma wird dort ein normaler Sanitärreiniger eingesetzt. Dieser ist gesundheitsverträglich, da in den Objekten bei der Unterhaltsreinigung nur gefahrenstofffreie Mittel verwendet werden dürfen. Die Verbesserung bei der Geruchsbelästigung besteht seit dem Einbau eines Raumluftfilters durch den Fachbereich Gebäudemanagement.]

Frau Jakob bestätigte, dass es in der Dietrich Bonhoeffer-Schule einen Anstrich gegen Geruchsbelästigung gab. Sie fragte, ob Rinnen erforderlich seien und warum die Jungen nicht Toiletten wie Mädchen nutzen .Abschließend fragte sie, ob die Reinigungsstunden für die Toiletten aufgestockt werden können und ob auch Schultoiletten nach 20-25 Jahren erneuert werden.

Herr Bär sagte, dass in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule statt der Rinnen Einzelurinale montiert werden. Er bezog sich auf die Arbeitstättenverordnung. Die unterschiedliche Nutzung sei eher eine gesellschaftspolitische Frage. Ein fugenloser Boden sei besser zu reinigen. Das Alter der Toilettenanlage sei nicht entscheidend, sondern der pflegliche Umgang damit.

Frau Kellner dankte Herrn Bär.

Antrag,
1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von
rd. 24,3 Mio. € zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,
3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie
4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.


Einstimmig


TOP 6.5.
der CDU-Fraktion

TOP 6.5.1.
Priorität für Sanierung der Schultoiletten der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0200/2018)

Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Ausschreibung für die Sanierung der Schultoiletten, die Dietrich-Bonhoeffer-Schule in das erste Ausschreibungspaket aufzunehmen.

Einstimmig

Herr Bär erläuterte, dass die Drucksache für alle Bezirksräte ausgezeichnet wurde und sich der Gremienverlauf und auch die Ausschreibung und Sanierung verzögere, wenn diese in die Fraktionen gezogen werde.

TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Frau Holthaus-Voßgröne kündigte eine Sanierung der Brücke "Am Mittelfelde" über die Bahn an. Schadhafte Beläge und das zu niedrige Geländer werden ausgetauscht, ebenso der Bahnberührungsschutz. Die Arbeiten werden von Februar bis November andauern. Der Verkehr soll einspurig mit Ampelschaltung über die Brücke geführt werden, lediglich im Oktober seien nachts Vollsperrungen geplant. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Frau Maschke-Scheffler befürchtete, dass LKW, die in der Nähe ihren Standort haben, der Brücke schaden.

Herr Sommerkamp erwartete ein Besprühen der Brücke mit Graffities, diese sollten schnell wieder beseitigt werden.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass ein Schutzfilm aufgebracht werde, dadurch ließen sich Graffities leichter entfernen.

Herr Weinmann fragte, ob der Radweg während der Bauphase genutzt werden könne, wenn sich Fußgänger und Radfahrer den Weg teilen.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass die Verkehrsmenge es voraussichtlich zulasse, dass der Radverkehr möglich bleibt. Mit dem neuen Belag werde es neue Markierungen geben.

Frau Röttger wandte ein, dass der Bus auch nachts fahre und ob dies geprüft wurde.

Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass eine Abstimmung erfolgt sei, aber sie werde dem Einwand nachgehen.

Herr Bindert fragte, ob die Zufahrten zu den Gewebebetrieben bestehen bleiben und wo das Baumaterial gelagert werde.

Frau Holthaus-Voßgröne führte aus, dass die Betriebe weiterhin erreichbar seien und der Betrieb möglich sei, das Material solle unter der Brücke gelagert werden.

Herr Milkereit fragte, ob Flächen für Graffiti-Sprayer freigegeben werden können.

Frau Miskovic befürchtete, dass der Bus -gerade zu Messezeiten- keine Vorrangschaltung erhalten werde und fragte, ob die Üstra die zu erwartenden Verzögerungen bereits kenne.

Fra Holthaus-Voßgröne führte aus, dass in der Messezeit eine manuelle Schaltung erfolge, um den verkehrlichen Anforderungen gerecht zu werden.


Frau Kellner gab den Dank der Kardinal Bertram Schule für die neu angeschafften Bücher an die Bezirksratsmitglieder weiter.

Frau Ohlhorst berichtete, dass die Kinderbibliothek wieder geöffnet sei und dass die Schiedsfrau, Frau Heuser ihr Amt zum Ende Februar niederlege.
Ein neues Bewerbungsverfahren laufe noch, die KandidatInnen werden sich voraussichtlich am 8. März im nichtöffentlichen Teil des Bezirksrates vorstellen.

Herr Berger informierte, dass am Samstag, den 10. März wieder ein Abfallsammeltag stattfinde, an dem sich Gruppen und Einzelpersonen beteiligen können.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Qualitative Mindestanforderung für das Catering in Freizeitheimen
(Drucks. Nr. 15-0169/2018)

Frau Kellner stellte die Anfrage.
Dass das Freizeitheim Döhren zumindest vor dem geplanten Neubau nicht die räumlichen Kapazitäten für eine Gaststätte oder zumindest einen Kaffeeautomaten besitzt und deshalb die Versorgung der Besucherinnen und Besucher im Winterhalbjahr (wenn der Biergarten nicht geöffnet ist) nicht einmal mit Kaffee/Tee und Kaltgetränken gewährleistet werden kann, hat der Bezirksrat zähneknirschend zur Kenntnis nehmen müssen. Dass das Speisenangebot bei größeren Veranstaltungen wie z.B. Karnevalssitzungen, schon seit Jahren nicht besonders gut war und einzelne Vereine auch aus diesem Grunde schon an einen anderen deutlich teureren Veranstaltungsort gewechselt sind, hat der Bezirksrat auch hinnehmen müssen. Dass nach dem letzten Pächterwechsel nun aber sowohl das Nahrungsangebot als auch das Personal (bezogen auf die Anzahl des Personals sowie auf die gastronomischen Fähigkeiten desselben) bei einer solchen Karnevalsveranstaltung so unbefriedigend gewesen ist, dass die anwesenden Bezirksratsmitglieder von allen Seiten darauf angesprochen wurden, führt zu folgender Anfrage:

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Gibt es eine nachweisbare Qualifikation, die jemand erfüllen muss, um in einem Freizeitheim in Hannover die Gastronomie übernehmen zu können? Falls nein, warum nicht, falls ja, welche?
2. Wenn ein Betreiber hinlänglich bewiesen hat, dass er nicht in der Lage ist, bei größeren Veranstaltungen die Versorgung der Gäste mit Speisen und Getränken anlassentsprechend durchzuführen, welche Möglichkeiten hat dann die Verwaltung, auf einen Betreiberwechsel hinzuwirken?
Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Beide Fragen werden zusammenhängend beantwortet.

Zur Qualifikation eines Gaststättenbetreibers besteht keine Spezialnorm im Niedersächsischen Gaststättengesetz, so dass lediglich die Zuverlässigkeit des Betreibers einer Gaststätte gemäß Gewerbeordnung durch die zuständige Behörde geprüft wird.
Der Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke oder zubereiteter Speisen ist gemäß Niedersächsischem Gaststättengesetz lediglich anzuzeigen.

Der bis zum 31.12.2021 befristete Mietvertrag über das Objekt Freizeitheim Döhren wurde mit einer Gesellschaft abgeschlossen, dessen Geschäftsführer über langjährige gastronomische Erfahrungen im Stadtgebiet verfügt.
Das genannte Objekt wurde Anfang 2017 durch den Vertragspartner der Stadt neu untervermietet.

Die Problematik der Qualität des aktuellen Betriebes durch den Untermieter ist bekannt, ein nächstes Gespräch mit dem Mieter der Stadt zu dieser Problematik ist für den 15.02.2018 terminiert.
In diesem Gespräch wird die Verwaltung auf die Notwendigkeit einer qualitativen Steigerung des Betriebes vor Ort hinwirken.


Herr Schade erinnerte an den Antrag zur Erläuterung des Pächterwechsels . [Anmerkung: hierzu liegt inzwischen eine Entscheidung vor.]

Frau Ohlhorst antwortete, dass die Verwaltung nicht pauschal über den Gesamtvertrag berichten könne, sondern nur auf konkrete Fragen, wie z.B. jetzt zur Qualifikation.

Frau Jakob sagte, dass man die Antwort nicht akzeptieren könne und mit der Situation sehr unzufrieden sei. Die Gäste würden sich im nahegelegenen Supermarkt versorgen, weil der Ausschank zu lange dauere und es nichts zu essen gebe.

Die Verwaltung können nichts machen, aber sie lebe auch davon und es sei ein finanzieller Nachteil für die Stadt. Sie fragte, weshalb die Stadt Unterpachtverträge zulasse und damit jeglichen Einfluss auf die Qualität verliere. Vereine hätten bereits die Vermutung, dass sie aus dem FZH herausgedrängt werden.

Frau Ohlhorst sagte, dass sie mit dem Fachbereich Wirtschaft und dem Kulturbereich gesprochen habe, und diese seien auch auf bestehende Missstände hinzuweisen.

Frau Jakob sagte, dass in der letzten Veranstaltung die Papiertischdecken aus feuertechnischen Gründen wieder abgenommen werden mussten.
Bei den Getränken mussten die Bedienungen die Getränke zunächst selbst verauslagen und dann an den Tischen kassieren. Dadurch habe es sehr lange gedauert.

Frau Kellner bestätigte dieses Procedere.

Herr Milkereit fragte, wer der Pächter sei, wie hoch die Pacht sei und ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Vorpächter zigtausend Euro als Ablösesumme verlangt habe.

Frau Meier bezweifelte die Zuverlässigkeit. Bei einer Vorkasse durch die Bedienung bestünden erhebliche Zweifel, ob hier der Mindestlohn gezahlt werde

Frau Kellner sagte, dass darauf in einer städtischen Einrichtung besonderer Wert zu legen sei.

Herr Schade bedauerte, dass die Stadt die Anfrage äußerst zurückhalten beantwortet habe. Das Vertragswerk sei suboptimal, er regte eine Akteneinsicht über die Ratsfraktionen an.

Frau Kellner sagte, dass hiermit bereits ein Ratsmitglied beauftragte wurde.

Herr Rühmeier fragte, wie detailliert die Fragen sein müssten, da die Anfrage relativ konkret sei.

Frau Miskovic sagte, dass sie bereits im Sommer im Biergarten Zweifel an der Zuverlässigkeit hatte.

Frau Jakob fragte, inwieweit eine Untervermietung des Pächters überhaupt zulässig sei und welche Standards dafür festgelegt seien .

Herr Berger sagte eine Klärung im nichtöffentlichen Teil bzw. eine schriftliche Antwort zu.

Frau Meier verwies auf die Döhrener Disconacht, in der es lange Schlangen an der Getränkeausgabe gab.

Frau Kellner kritisierte die letzte Galasitzung, in der es nichts zu essen gab. Dies führe dazu, dass die Vereine andere Lokale wählen.

TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Denkmalensemble "Altes Jagdhaus"
(Drucks. Nr. 15-0005/2018)

Herr Schade stellte die Anfrage.
Entgegen den genehmigten Bauantrag wurde ein Nebengebäude des denkmalgeschützten sogenannten „Alten Jagdhauses“ niedergerissen. Die Stadt verhängte daraufhin einen Baustopp, der in einem gerichtlichen Eilverfahren dann auch vom Verwaltungsgericht Hannover bestätigt wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie ist der Sachstand der Pläne für die Zukunft des Gebäudes und des Grundstücks?
2) Wird der widerrechtliche Abriss der Remise „belohnt“, in dem der heutige Zustand hingenommen wird oder muss der Grundeigentümer das Gebäude in alter Form wiedererrichten?
3) Über den Baustopp konnten sich die Bezirksratsmitglieder in der Presse informieren. Wird in Zukunft sichergestellt, dass der Bezirksrat über derart wichtige Angelegenheiten im Stadtbezirk unverzüglich und direkt von der zuständigen Bauverwaltung unterrichtet wird?

Herr Berger antwortete wie folgt:

1.) Die denkmalgeschützten Nebengebäude sind vollständig zerstört.
Pläne zur künftigen Nutzung des Grundstücks sind noch nicht bekannt.

Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist. Der Grundstückseigentümer ist dann verpflichtet, auch die Freiflächen in einem baurechtlich einwandfreien Zustand zu unterhalten.

Das erhaltene Haupthaus unterliegt als Einzeldenkmal gem. § 3 (2) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) den denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen.

2.) Das NDSchG bestimmt, dass eine Eintragung im Denkmalverzeichnis zu löschen ist, wenn ihre Voraussetzung entfallen ist.
Rechtliche Konsequenzen der rechtswidrigen Beseitigung des Baudenkmals bleiben davon unberührt.
Es wird einen Gesprächstermin mit dem Eigentümer geben.

3.) Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, somit wird der Bezirksrat nicht gesondert informiert.


Frau Kellner sagte, dass der Bauantrag für Wohnungen gestellt wurde.

Herr Berger sagte, dass die Baugenehmigung durch den Abriss gegenstandslos geworden sei.

TOP 5.2.2.
Bleibende Spuren im Straßenbild
(Drucks. Nr. 15-0118/2018)

Herr Rühmeier stellt die Anfrage.
Der jahrelange Anlieferverkehr für Waren mit schweren LKWs – erst für Penny und jetzt für KICK - hat große und tiefe Löcher im südlichen Bereich der Wolfenbütteler Straße hinterlassen. Bloße Ausbesserungsmaßnahmen scheinen nicht mehr ausreichend.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Ist der Zustand der Straße in diesem Abschnitt der Stadt bekannt?
2) Wann ist eine Erneuerung der Fahrbahndecke geplant?
3) Besteht die Möglichkeit, diese Maßnahme - kostengünstig – im Zuge der Erneuerung der Fahrbahndecke der Helmstedter Straße gleich mit durchzuführen?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu Frage 1.), 2.) und 3.)
Der Zustand der Wolfenbütteler Straße ist der Verwaltung bekannt.
Für den südlichen Abschnitt der Wolfenbütteler Straße wird die Deckschicht gleichzeitig mit den Arbeiten in der Helmstedter Straße in 2018 erneuert.


TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Öffnungszeiten der Toiletten auf dem Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-0170/2018)

Frau Meier stellte die Anfrage.
Die öffentlichen Toiletten auf dem Fiedeler Platz sollen gemäß des dort angebrachten Schildes täglich bis 22 Uhr geöffnet sein.
Allerdings werden diese Öffnungszeiten häufig nicht eingehalten. Es geht dabei nicht um eine Viertelstunde, sondern um erhebliche Einschränkungen der Öffnungszeiten von teilweise mehr als zwei Stunden täglich. So werden die Toiletten nach unseren Informationen abends gereinigt und direkt nach der Reinigung abgeschlossen, auch wenn die Reinigung bereits gegen 19:30 oder 20:00 Uhr erfolgt, wie in den letzten Wochen mehrfach geschehen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist der Verwaltung diese Sachlage bekannt?
2. Wenn ja, warum wird die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten toleriert, wenn nein, wie soll künftig die Einhaltung der Öffnungszeiten gewährleistet werden?
Herr Berger antwortete wie folgt:

Die Stadtentwässerung Hannover ist zwar Eigentümer der öffentlichen Toilettenanlagen in Hannover, allerdings sind der Betrieb sowie die Unterhaltung der Anlagen vertraglich der Firma Stroer Deutsche Städte Medien GmbH übertragen worden.

Auf Nachfrage bei der Betreiberfirma wurde uns mitgeteilt, dass dieser Vorgang dort nicht bekannt ist. Nachforschungen dazu haben ergeben, dass bei der beauftragten Reinigungsfirma personalbedingt eine Änderung der Reinigungstouren erfolgt ist. Der neue Mitarbeiter hat die Toilettenanlage pflichtbewusst gereinigt und dann auch gleich geschlossen, dabei jedoch nicht auf die Öffnungszeiten geachtet und dieses Vorgehen auch nicht kommuniziert. So war es der Firma Stroer zunächst auch nicht möglich, hier gegenzusteuern.

Mit dem eingesetzten Mitarbeiter wurde gesprochen und er wurde auf die strikte Einhaltung der Öffnungszeiten hingewiesen.

Aufgrund dieses Vorganges wird es noch eine Besprechung zwischen dem Beauftragten der Firma Stroer und allen Mitarbeitern des Reinigungsdienstes geben.


Frau Kellner gab einer Bürgerin das Wort.
Diese berichtete, dass die Toilettenanlage vor dem Laternenumzug, einer angemeldeten Veranstaltung, gereinigt und danach verschlossen wurde.
Dies sei sehr ärgerlich gewesen und erst nach diversen Telefonaten sei die Anlage dann wieder geöffnet worden. Wichtig sei, dass die Toilettenanlage zu den Öffnungszeiten der Geschäfte geöffnet sei

Herr Berger ging davon aus, dass sich das Problem nicht wiederholen werde nach den geführten Gesprächen. Er bat, in Wiederholungsfällen Frau Ohlhorst oder das Stadtbezirksmanagement zu informieren.

TOP 5.4.
der CDU-Fraktion

TOP 5.4.1.
Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule in der GS Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0196/2018)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.
Laut des „Kommunalen Schulentwicklungsplans 2017“ ist an der Grundschule Loccumer Straße mit räumlichen Engpässen zu rechnen, da die Zweizügigkeit bereits in zwei Jahrgängen überschritten ist. Gleichzeitig befindet sich in diesem Gebäude die Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule. Perspektivisch sollte die Außenstelle wieder an den Standort in der Helmstedter Straße 15 zurückgeführt werden. Der Schulträger prüft derzeit erneut die schulplanerischen Maßnahmen und ist im „Austausch“ mit den Schulleitungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der genaue Stand des engen Austausches des Schulträgers mit den Schulleitungen?
2. Welche schulplanerischen Maßnahmen werden derzeit diskutiert und verfolgt?
3. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten für die Rückführung der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule an den Hauptstandort? Falls ja, welche Maßnahmen müssten dazu an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule ergriffen werden? Falls nein, welche Alternativen gibt es?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Derzeit findet durch den Fachbereich Gebäudemanagement eine Gesamtüberplanung der beiden Schulstandorte statt. Hierbei wird unter anderem auch betrachtet, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückführung der Außenstelle der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule möglich ist bzw. wie die Raumsituation anderweitig entlastet werden kann. Hierzu steht die Schulverwaltung in regelmäßigem Austausch mit den Schulleitungen beider Schulen. Sobald konkrete Erkenntnisse vorliegen, erfolgen weitere Informationen.

Frau Jakob war mit der Antwort nicht zufrieden. Ein Austausch sei Zeitverschwendung, wenn es keinen Platz gebe, müsse man über Anbauten o.ä. sprechen.

Frau Dr. Matz verwies auf die provisorische Mensa, auch dazu hätte es konkrete Angaben geben können.

Frau Kellner kritisierte ebenfalls die Antwort.

Frau Jakob bat um Auskunft, wie oft Gespräche geführt wurden, wie viele Gespräche geplant seien, wer sich treffe und ob es Protokolle darüber gebe.

TOP 5.4.2.
Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-0197/2018)

Frau Waase stellte die Anfrage.
Viele Bürger wünschen sich zentral aufgestellte Altpapiercontainer, in denen sie unkompliziert ihr Altpapier entsorgen können, da die aktuell genutzten blauen Säcke vielerorts das Straßenbild verschandeln, den Gehweg versperren oder aufreißen und das Papier auf die Straße geweht wird. Container würden für eine unkomplizierte und saubere Entsorgung des Altpapiers sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Inwieweit arbeitet die Verwaltung zusammen mit aha an einem Konzept, um Altpapiercontainer im Stadtbezirk aufzustellen?
2. Wo sieht die Verwaltung geeignete Standplätze für Altpapiercontainer im Stadtbezirk?
3. Wann können die Bürgerinnen und Bürger mit der Aufstellung der Altpapiercontainer rechnen?
Herr Berger antwortete wie folgt:

Die Landeshauptstadt Hannover hat die geplante Gestellung von einem Altpapiercontainer je öffentliche Wertstoffinsel (bisher vorgehalten: Altglas und Altkleider) mit aha als deren Betreiber abgestimmt.

Die Aufstellung resp. Inbetriebnahme der v. g. Behälter auf Wertstoffinseln (WSI) im Stadtbezirk Döhren-Wülfel erfolgte bereits:

Döhren: 7 WSI vorhanden = 6 WSI bestückt.
(Ausnahme: WSI Schützenallee wegen Platzmangel).

Mittelfeld: 4 WSI vorhanden = 3 WSI bestückt.
(Ausnahme: WSI Am Mittelfeld mangels Untergrundbefestigung).

Seelhorst: 1 WSI vorhanden = bestückt.

Waldhausen: 3 WSI vorhanden = bestückt.

Waldheim: 1 WSI vorhanden = bestückt.

Wülfel: 3 WSI vorhanden = bestückt.

Frau Meier wies darauf hin, dass der Container an der Landwehrstraße am Penny-Markt häufig überfüllt sei. Die Leerung erfolge nur einmal pro Woche.

Herr Berger informierte, dass die Leerung von Glascontainern manchmal problematisch sei, .das Papier werde bei Wind und Regen in der Gegend verteilt, deshalb sollte dann aha oder die Verwaltung informiert werden.

Frau Jakob bat, die Information zum Penny-Markt direkt weiterzugeben.

Frau Schröder fragte wegen des Platzmangels an der Schützenallee nach.

Herr Berger ergänzte, dass bei der Wertstoffinsel kein Platz sei.

TOP 5.4.3.
Leerstand Studentenwohnheim am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0198/2018)
Herr Sommerkamp brachte die Anfrage ein.
Laut einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 13. Januar 2018 stehen in dem privaten Studentenwohnheim „Chic 7“ am Kronsberg zahlreiche Zimmer leer. Im Gegensatz dazu suchen weiter viele hannoversche Studenten nach einer geeigneten Unterkunft. Besonders ärgerlich ist hierbei, dass die angebotenen Zimmer weit über der üblichen Miete für Studentenzimmer liegen und darüber hinaus in der Umgebung des Wohnheims kaum Infrastruktur für die Freizeitgestaltung der Studenten vorhanden ist.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Inwiefern kann die Verwaltung auf den Vermieter des Studentenwohnheims einwirken, um die Mietpreise auf ein Niveau zu senken, das für Studenten erschwinglich ist?
2. Plant die Verwaltung in der Umgebung des Studentenwohnheims Flächen für Infrastruktur zur Freizeitgestaltung (bspw. Kneipen, Fitnessstudios, Restaurants etc.) auszuweisen? Wenn ja, wann wird dies der Fall sein? Wenn nein, warum nicht?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Zu 1) Die Verwaltung wird an den Vermieter appellieren, seine Mietpreisgestaltung für die Appartements an der Chicago – Lane zu überdenken. Ein darüber hinausgehender Eingriff in das Marktgeschehen ist nicht möglich.

Zu 2) Seit einiger Zeit wird intensiv an der Gestaltung des neuen Wohngebietes Kronsberg – Süd gearbeitet. Noch für 2018 wird mit entsprechendem Baurecht gerechnet. Die Planungen sehen vor, dass sich auf Höhe der Stadtbahnstation Mailänder Straße das Zentrum des neuen Wohngebietes mit entsprechenden Versorgungsangeboten befinden wird.

Dieses Zentrum ist so dimensioniert, dass es das Gewerbegebiet EXPO – Ost und auch die Studierendenwohnheime an der Chicago – Lane mit versorgen kann. Eine eigene Versorgungsinfrastruktur im Gewerbegebiet würde dieses Zentrum schwächen und der Gebietstypik des Gewerbegebietes widersprechen.


Frau Jakob betonte, dass sich der Bezirksrat die Studentenwohnheime mit bezahlbarem Wohnraum gewünscht habe, ebenso für Kronsberg-Süd. Die Verwaltung nehme städteplanerisch Einfluss. Es nutze nichts, wenn die Wohnungen nicht genutzt werden.

Frau Ohlhorst sagte, dass sie diese Frage an Herrn Dr.Schlesier gerichtet hätte, er aber heute nicht anwesend sein konnte.

Herr Seela war zuversichtlich, dass der Eigentümer die Mietpreise senken werde. Seine Frage bezog sich auf die künftigen Wohnungen am Niederländischen Pavillon am EXPO-Wal. Er fragte, wo die StudentInnen dort einkaufen sollen. Die Verwaltung müsse an der Infrastruktur arbeiten.

Frau Miskovic erkundigte sich nach der Miethöhe. In Herrenhausen zahle man 601,- € für ein möbliertes Appartement mit kleiner Küche.
[Anmerkung: Lt. HAZ-Bericht vom 13.1.2018 variieren die Preise von 465-730,- €, für 15 m2 mit Gemeinschaftsküche seien 510,- € zu bezahlen]

TOP 5.4.4.
Terminvergabe in den Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 15-0199/2018)

Frau Maschke-Scheffler stellte die Anfrage.
Aktuell häufen sich Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Terminvergabe in den städtischen Bürgerämtern. Vor allem die Terminvergabe mittels des Internets und die damit verbundenen langen Vorlaufzeiten werden kritisch gesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Situation in den hannoverschen Bürgerämtern?
2. Welche weiteren Maßnahmen sind seitens der Verwaltung zur Behebung der aktuellen langen Vorlaufzeiten für online vergebene Termine geplant?
3. Wie wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger in eiligen Fällen sofort einen Termin bekommen?

Herr Berger antwortete wie folgt:

zu 1) Die im vergangenen Herbst aufgrund von Personalengpässen unbefriedigende Terminlage hat sich durch kurzfristige personalwirtschaftliche Maßnahmen und als Folge externer Neueinstellungen zurzeit deutlich entspannt. Einsparungen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.

zu 2) Zurzeit beträgt der Vorlauf bei der Online-Terminvergabe 10 Tage. Durch weitere Optimierungen im Hinblick auf Arbeitsabläufe und Prozesse ist mit einer weiteren Verkürzung auch für die stärker nachgefragten Einrichtungen zu rechnen.

zu 3) Bürgerinnen und Bürger die in eiligen Fällen noch am selben Tag einen Termin benötigen, werden in allen Bürgerämtern entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus wird in den großen Bürgerämtern Aegi und Podbi-Park jeden Tag ein Kontingent von Wartemarken für Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvergabe ausgegeben.

Herr Berger sagte, dass für Ricklingen die identische Anfrage vorlag und dort ein Anliegen ohne Termin bereits um 8.10 Uhr erledigt werden konnte.

Frau Maschke-Scheffler berichtete von einem anderen Fall, wo ein Termin für die Verlängerung des Personalausweises 6 Wochen gedauert habe.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Antrag der SPD-Fraktion aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
Gefährliche Situation in der Wiehbergstraße ab der Bothmerstraße stadtauswärts mit Fahrradfahrern und Fußgängern vor allem aber mit Schulkindern
(Drucks. Nr. 15-2948/2017)
Zurückgezogen

TOP 6.2.
Anträge der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen aus der letzten Sitzung

TOP 6.2.1.
Vorrang Radverkehr: Fiedelerstraße in Döhren soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-2989/2017)

Herr Rinker brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung für die Umwidmung der Fiedelerstraße (Döhren) in eine Fahrradstraße aufzunehmen und die entsprechenden begleitenden Maßnahmen (Beschilderung, Straßenbeschriftung, …) vorzunehmen. Gleichzeitig soll die Verwaltung Vorschläge vorlegen für eine radfahrfreundliche Verbindung von der Einmündung der Fiedelerstraße in die Abelmannstraße (Ende der geplanten Fahrradstraße) bis zum Beginn der verkehrsberuhigten Wiehbergstraße, die im weiteren Verlauf schon als Fahrradstraße gewidmet ist.


6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Schade hob die Wichtigkeit des Radverkehrs hervor, die SPD werde sich diesem Antrag jedoch nicht anschließen, da die Fiedeler Straße mit Liefer- und Kundenverkehr nicht als Fahrradstraße geeignet sei. Es sollte eine Alternative gewählt werden.

Herr Sommerkamp fragte, ob die Straße im Programm für Radwege enthalten sei.

Lt. Herrn Rinker sei dies nicht der Fall.

Frau Jakob verwies auf die ehemalige Kommission für Fahrradstraßen. Die erarbeiteten Vorschläge sollten zunächst umgesetzt werden, bevor neue Straßen benannt werden.

Frau Röttger hielt die Argumentation für nicht nachvollziehbar, es sei eher umgekehrt, dass der Vorrang der Fahrräder gesehen werden, auch wenn sich der Radverkehr nicht erhöhen werde.

Frau Dr. Matz sprach sich für ein Gesamtkonzept der Stadt Hannover aus mit Achsen und Optimierungen.

Herr Rinker verwies auf einen Gesamtplan, der mit Bezirksrat und ADFC erarbeitet wurde. Es sei festgelegt worden, dass mehr Fahrradstraßen errichtet werden sollen, aber nicht welche. Die Verwaltung solle Vorschläge unterbreiten, die Wiehbergstraße bestehe bereits. Es seien kreative Lösungen gefragt, insbesondere zum Fiedelerplatz. Idealerweise folge die Straßenführung durch Landwehrstraße, Landwehrgraben, Hildesheimer Straße, Alte Döhrener Straße und über die Meterstraße in die Stadt. Man dürfe nicht noch acht Jahre warten, bis der Schnellweg fertig ist.

Frau Jakob sagte, dass dem Antrag nicht zugestimmt werde, da bereits in den damaligen Arbeitsgruppen konkrete Straßen benannt wurden. Es sollte nachgeprüft werden, welche Straßen vorgeschlagen wurden. Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass in diesem Ballungsgebiet Viele auch auf den PKW angewiesen seien.

Frau Kellner ergänzte, dass die Fiedeler Straße mit dem Markt und Verkehrsberuhigung ungeeignet sei. Sie schlug vor, das erarbeitete Konzept anzugucken.

Herr Seela fragte nach, ob hier zunächst eine weitere Planung erfolgen soll.

Herr Rinker bestätigte, dass die Verwaltung eine Planung vorlegen soll. Wenn erst nur der südliche Teil geplant werde, sei dies ein erster Schritt.

TOP 6.2.2.
Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017 N1)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
1. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel werden regelmäßig über den Planungsstand und während der Bauphase über den Fortschritt im Baugebiet Kronsberg-Süd in öffentlichen Veranstaltungen informiert (mindestens zweimal im Jahr,evtl. gemeinsam mit Informationveranstaltung für BewohnerInnen aus dem Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode).
2. Wegen der außergewöhnlichen Größe und Komplexität des Vorhabens wird ab sofort im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess, also schon begleitend zur ‚öffentlichen Auslegung‘, externe Expertise in die Vorgehensweise, Moderation und Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung einbezogen. Bei der Auswahl der Experten sind vor Ort bestehende Initiativen zu berücksichtigen und ist der Stadtbezirksrat einzubeziehen.
3. Besonderen Wert legt der Bezirksrat auf die Einhaltung des § 36 NKomVG (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) bei der Planung und Umsetzung. Damit dies gewährleistet ist, sollen externe Experten auch ausdrücklich damit beauftragt werden.

wurde ersetzt durch die 2. Neufassung (TOP 6.2.2.1.)


TOP 6.2.2.1.
Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017 N2)

Frau Meier begründete den Antrag und sagte, dass dieser deckungsgleich mit einem Antrag für Kirchrode-Bemerode-Wülferode gestellt wurde.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel werden regelmäßig über den Planungsstand und während der Bauphase über den Fortschritt im Baugebiet Kronsberg-Süd in öffentlichen Veranstaltungen informiert (mindestens zweimal im Jahr,evtl. gemeinsam mit Informationsveranstaltung für BewohnerInnen aus dem Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode).
2. Wegen der außergewöhnlichen Größe und Komplexität des Vorhabens wird ab sofort im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess, also schon begleitend zur ‚öffentlichen Auslegung‘, externe Expertise in die Vorgehensweise, Moderation und Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung einbezogen. Bei der Auswahl der Experten sind vor Ort bestehende Initiativen zu berücksichtigen und ist der Stadtbezirksrat einzubeziehen.
3. Besonderen Wert legt der Bezirksrat auf die Einhaltung des § 36 NKomVG (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) bei der Planung und Umsetzung. Damit dies gewährleistet ist, sollen externe Experten auch ausdrücklich damit beauftragt werden.
16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Herr Seela fragte, ob sich der Aufwand lohne, da das Gebiet hauptsächlich in Kirchrode-Bemerode-Wülferode liege und Döhren-Wülfel kaum betroffen sei.

Frau Jakob entgegnete, dass das EXPO-Gelände zu Döhren-Wülfel gehöre und viele Auswirkungen wie Busanbindung, Studentenwohnheime etc. auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Döhren-Wülfel betreffen, deshalb sei dem Antrag zuzustimmen.

TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Unterrichtung des Bezirksrates durch die Verwaltung
(Drucks. Nr. 15-0174/2018)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Mitglieder des Bezirksrates Döhren-Wülfel unverzüglich und unaufgefordert über Sachstand und konkrete Zeitpläne für nötige Sanierungs- oder andere Arbeiten an in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksrates fallenden Gebäuden wie beispielsweise der Turnhalle der Suthwiesenschule oder der Kinderbibliothek Döhren zu unterrichten. Soweit möglich sollten diese Informationen auch bereits genaue Daten für die einzelnen Gewerke, das voraussichtliche Enddatum der Maßnahme und Angaben zu möglicherweise geplanten Schließungszeiten enthalten.

Einstimmig


TOP 6.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.4.1.
Lichtspektakel: Neue Formen für Silvesterfeuerwerk in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0171/2018)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Stadt Hannover wird aufgefordert, ein Konzept zur alternativen Gestaltung des Silvesterfeuerwerks in Wohngebieten zu erarbeiten und bis Jahresmitte (30.06.2018) vorzulegen. Das Ziel soll sein, in Bezirken mit dichter Wohnbebauung wie in Döhren-Wülfel anstatt flächendeckendem Privatfeuerwerk eine attraktive Licht- und/oder Feuerwerkinstallation anzubieten, so dass alle Bürgerinnen und Bürger gefahrlos den Jahreswechsel genießen können. Döhren-Wülfel bietet sich dafür als Modellbezirk an, die Erfahrung sollte anschließend zur Bewertung einer evtl. Ausweitung auf weitere Bezirke der Stadt herangezogen werden.

wurde ersetzt durch die Neufassung (TOP 6.4.1.1.)


TOP 6.4.1.1.
Lichtspektakel: Neue Formen für Silvesterfeuerwerk in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0171/2018 N1)

Herr Rinker brachte diese Neufassung des Antrags ein. Er erläuterte, dass nach der Diskussion im letzten Jahr das Thema erneut aufgriffen wurde mit einem Alternativangebot.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Stadt Hannover wird aufgefordert, ein Konzept zur alternativen Gestaltung des Silvesterfeuerwerks in Wohngebieten zu erarbeiten und bis Jahresmitte (30.06.2018) vorzulegen. Das Ziel soll sein, in Bezirken mit dichter Wohnbebauung wie in Döhren-Wülfel anstatt flächendeckendem als Alternative zum flächendeckenden Privatfeuerwerk eine attraktive Licht- und/oder Feuerwerkinstallation anzubieten, so dass alle Bürgerinnen und Bürger gefahrlos den Jahreswechsel genießen können. Döhren-Wülfel bietet sich dafür als Modellbezirk an, die Erfahrung sollte anschließend zur Bewertung einer evtl. Ausweitung auf weitere Bezirke der Stadt herangezogen werden.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Sommerkamp sagte, dass die CDU nicht zustimmen werde. Der Verkauf der Feuerwerkskörper können nicht untersagt werden und ggfs ginge man in andere Bezirke. Ein Verbot käme nur in Fachwerkstädten in Betracht.

Frau Röttger stellte richtig, dass Laser oder Feuerwerk geboten werden solle.

Herr Schade begrüßte den Prüfauftrag. Über diese neue Idee sollte die Stadt nachdenken und es könne ein Gemeinschaftserlebnis werden.

Herr Milkereit sagte, dass niemandem der Spaß am Feuerwerk verboten werden sollte.

Herr Seela sagte, dass es in der Silvesternacht nur 6 Feuerwehreinsätze zu kleineren Bränden ohne größere Schäden gab. Es gebe viele Bedenken gegen den Antrag, z.B. welcher Platz geeignet sei (Schützenplatz Döhren oder Wülfel), Erreichbarkeit mit ÖPNV, Kosten und Personal für die Lasershow bzw. Feuerwerk, Gastronomie, Sanitäreinrichtungen, Musik... fraglich sei, ob der Aufwand sich lohne und welchen Nutzen man habe, deshalb werde er den Antrag ablehnen.

Frau Jakob äußerte ebenfalls Bedenken. Mit vielen Menschen auf einem Platz sei es gefährlich, der Antrag sei sachlich und organisatorisch nicht durchführbar.

Herr Rühmeier betonte, dass es in dem Antrag um eine Alternative gehe und keine "Anstatt-Regelung". Das Privatfeuerwerk könne bestehen bleiben.

Herr Rinker sagte, dass es massenweise organisierte Feuerwerke gebe. Der Antrag sei ein Schritt nach vorn und man müsse den Mut haben, mit einer solchen Verbesserung im Stadtbezirk zu beginnen.

Frau Miskovic sprach sich ebenfalls für den Antrag aus. Es handle sich um einen Prüfauftrag und viele Städte bieten so etwas bereits an.

Frau Jakob lehnte erneut derartige Massenveranstaltungen ab.

Frau Dr. Schröder beantragte den Schluss der Debatte.

TOP 6.4.2.
Freie Sicht auf Fuß- und Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0172/2018)

Frau Röttger brachte den Antrag ein. Im Straßenverkehr sei keine Ablenkung durch LED-Werbetafeln oder Litfaßsäulen erforderlich.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Litfaßsäule auf dem Fußweg an der Ecke Abelmannstraße/Hildesheimer Straße zeitnah entfernt und ggf. an einer geeigneten Stelle wieder aufgestellt wird. Vor Aufstellung ist der Stadtbezirksrat über den geplanten Aufstellungsort zu informieren.

Einstimmig

In der weiteren Diskussion sprachen sich Herr Milkereit, Frau Jakob, Herr Weinmann und eine Bürgerin gegen diese Litfaßsäule aus, da sie störend und verkehrsgefährdend sei.

TOP 7.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. November 2017
(öffentlicher Teil)
-wurde bereits übersandt-

Herr Milkereit bat, im Protokoll auf Seite 13 zu ergänzen, dass der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt wurde.

Genehmigt mit einer Ergänzung zu TOP 5.1.2., dass dieser Antrag wegen Stimmengleichheit abgelehnt wurde
14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. Dezember 2017
(öffentlicher Teil)
-wurde bereits übersandt-

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Frau Kellner schloss den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 21:50 Uhr.



Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin