Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 08.02.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 30.01.2018)
Protokoll (erschienen am 17.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 15.03.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 8. Februar 2018,
Alice-Salomon-Schule, Aula, Kirchröder Str. 13, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.41 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsherr Busse) (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst ab TOP 3 (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Johnson 18.30 - 20.30 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsfrau Öztürk (SPD)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Arki (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Schalow (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Deppe-Lorenz (FB Gebäudemanagement)
Herr Freiwald (FB Tiefbau)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)





Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 12. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Olcay Temiz
(Drucks. Nr. 15-0004/2018)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 07.12.2017

5. Sachstandsbericht Unterbringung - Situation Obdachlose

6. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

7. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

7.1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das Naturfreundehaus Hannover 01/2018
(Drucks. Nr. 15-0341/2018)

8.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Kulturtreff Roderbruch 02/2018
(Drucks. Nr. 15-0343/2018)

8.3. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Projektleitung Iyobo Kaczmarek „EUROPA IST HIER“ 03/2018
(Drucks. Nr. 15-0344/2018)

9. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

9.1. A N H Ö R U N G E N

9.1.1. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)









9.1.2. Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

9.1.2.1. Änderungsantrag DIE LINKE und der PIRATEN zur Drucks. Nr. 0080/2018 Neubau von 3 Kindertagesstätten und Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-0345/2018)

9.1.3. Planfeststellungverfahren für den Neubau der MLK-Brücke in Hannover Buchholz
(Drucks. Nr. 0178/2018 mit 6 Anlagen)

9.1.3.1. Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP) und der SPD zur Drucks. Nr. 0178/2018 mit 6 Anlagen Planfeststellungsverfahren für den Neubau der MLK-Brücke in Hannover Buchholz
(Drucks. Nr. 15-0346/2018)

9.2. E N T S C H E I D U N G E N

9.2.1. Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0119/2018)

9.2.2. Straßenbenennung im Stadtteil Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-0180/2018 mit 1 Anlage)

10. A N T R Ä G E

10.1. interfraktionell

10.1.1. Einrichtung eines Projektbegleitausschusses für das Kleefelder Kulturzentrum
(Drucks. Nr. 15-0187/2018)

10.2. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

10.2.1. Benennung Uferpfad
(Drucks. Nr. 15-0188/2018)

10.2.2. Smartbench
(Drucks. Nr. 15-0190/2018)

10.2.3. Bedarfsampel Osterfelddamm/Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-0191/2018)



10.2.4. Sachstandsberichte zu Baumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0192/2018)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. Straßen im Stadtbezirk im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung und des Deckenprogramms rechtzeitig sanieren - Grundsanierungen mit teurer Anwohnerbeteiligung vermeiden
(Drucks. Nr. 15-0193/2018)


10.3.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP), der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-0193/2018 Straßen im Stadtbezirk im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung und des Deckenprogramms rechtzeitig sanieren - Grundsanierungen mit teurer Anwohnerbeteiligung vermeiden
(Drucks. Nr. 15-0347/2018)

10.4. der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

10.4.1. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0194/2018)

11. A N F R A G E N

11.1. von der Fraktion DIE LINKE.

11.1.1. Belegrechte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0175/2018)

11.2. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

11.2.1. Feinstaubbelastung in Buchholz-Kleefeld infolge von silvesterbedingter Pyrotechnik
(Drucks. Nr. 15-0027/2018)

11.2.2. Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden durch die Deutsche Bahn AG auf der Gleisstrecke in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0050/2018)

12. M I T T E I L U N G E N

12.1. des Bezirksbürgermeisters

12.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 12. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit hin und eröffnete anschließend die 12. Sitzung. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung gab er den Hinweis, dass TOP 13 und damit der nicht öffentliche Teil abgesetzt werde.
Bezirksratsherr Oppelt teilte mit, dass die CDU-Fraktion die Drucksache Nr. 0079/2018 zu TOP 9.1.1. nach Vorstellung in die Fraktionen zieht.
Bezirksratsherr Dr. Carlson erklärte, dass zur Drucksache Nr. 0080/2018 zu TOP 9.1.2. von den LINKEN und PIRATEN ein Änderungsantrag eingebracht werde.

Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Olcay Temiz
(Drucks. Nr. 15-0004/2018)

Bezirksratsherr Behrendt richtete die Grüße von Bezirksratsfrau Temiz aus.

Der Bezirksrat beschloss

gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Olcay Temiz die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Bezirksbürgermeister Hofmann verpflichtete Herrn Martin Fulst als Bezirksratsherrn. Er wies auf die Pflichten und Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hin und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 4.
Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 07.12.2017
Bezirksratsherr Borstelmann bat unter TOP 5. um Ergänzung hinsichtlich seiner Frage, ob als Stichpunkt für den Betrieb der Unterkunft der 04.12.2017 gesehen werden könne.

Nach Zusage der Prüfung durch Frau Schulz wurde das Protokoll einstimmig genehmigt.






Folgende Ergänzung im Protokoll der 11. Sitzung wurde vorgenommen: Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Borstelmann, ob er sich als Stichtag für die Inbetriebnahme den 04.12.2017 notieren könne, da ab diesem Zeitpunkt auch der Betreibervertrag laufe, antwortete Frau Rembecki, dass Vertragsbeginn der 04.12.2017 sei.


TOP 5.
Sachstandsbericht Unterbringung - Situation Obdachlose
Herr Schalow verwies auf die geschaffenen Kapazitäten für die Unterbringung der Flüchtlinge und die entsprechenden Drucksachen und Berichte. Es gebe keine Überkapazitäten und an den geplanten Projekten werde festgehalten. Die Landeshauptstadt Hannover bekäme weiterhin vom Land Flüchtlinge zugewiesen, zurzeit wöchentlich ca. 40 Personen. Durch Abgänge wären am Monatsende ca. 120 bis 140 Personen zusätzlich unterzubringen. Er informierte darüber, dass die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge Kapazitäten von ca. 150 Personen haben und somit ca. eine weitere Unterkunft pro Monat benötigt werde.
Es sei nicht nur der Personenkreis der Flüchtlinge bei Bedarf unterzubringen, sondern auch die Personen, die obdachlos seien. Diese würden zunächst im Innenstadtbereich augenscheinlich mit ihren Schlafplätzen auffallen. Dies sei - insbesondere in der kalten Jahreszeit - nicht hinnehmbar. Es gebe einen erheblichen Bedarf an Unterbringungsplätzen für Obdachlose. Die Zahl der untergebrachten und unterzubringenden Personen sei in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Im Jahr 2012 waren ca. 500 obdachlose Personen in den städtischen Unterkünften untergebracht. Im letzten Jahr waren es bereits 1.150 Personen. Der Stand am 31.01.2018 betrug 1.250 Personen. Pro Jahr könne mit einem Zuwachs von 10 % der bereits untergebrachten Personen gerechnet werden. Die untergebrachten obdachlosen Personen verteilen sich auf die unterschiedlichsten städtischen Einrichtungen. Es gebe Wohnungen, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover befinden oder angemietet seien. Darüber hinaus seien in den Wohnungen der städtischen Tochter ca. 650 Personen in sog. „Schlichtwohnungen“ untergebracht. Es gebe spezielle Gemeinschaftsunterkünfte für Männer, Frauen und Familienverbände. In diesen würden ca. 210 Männer, 65 Frauen und 230 obdachlose Personen in Familienverbänden leben. Von den 1.250 untergebrachten obdachlosen Personen seien 400 bis 500 Kinder im Alter von unter 18 Jahren. Diese Plätze werden dauerhaft vorgehalten. Dort könne man sich den ganzen Tag aufhalten. Darüber hinaus gebe es Notschlafplätze - getrennt nach Geschlechtern - für Personen, die nicht dauerhaft in Einrichtungen untergebracht sein wollen. Dort könne nur die Nacht verbracht werden. Bei Bedarf an Plätzen müsse flexibel reagiert werden. So seien ab 01.12.2017 zusätzliche Kapazitäten in einer Halle geschaffen worden. Dort übernachten zurzeit 50 Personen.
Weitere Plätze werden benötigt. Im Stadtbezirk Mitte sei bereits die ehemalige Modulanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Waterlooplatz für obdachlose Familien zur Verfügung gestellt worden. Es handele sich um keine Dauereinrichtung, da die Anlage wieder abgebaut werde und es seien andere Kapazitäten dafür zu schaffen. Eine weitere Flüchtlingsunterkunft werde für obdachlose Männer genutzt. Weitere Unterkünfte sollen für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung gestellt werden. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld solle das Flüchtlingswohnheim Am Annateich in einer entsprechenden Drucksache vorgeschlagen werden. Es sei davon auszugehen, dass der gesamte Verfahrenslauf mit Beratung und Beschlussfassung bis zur Sommerpause dauere und dann abgeschlossen werden könne. Bei erfolgter Zustimmung können die weiteren Schritte eingeleitet werden. Der Betreiber der Unterkunft Am Annateich könne sich vorstellen, auch





für einen anderen Personenkreis dort tätig zu sein. In der Unterkunft Am Annateich sollen obdachlos gewordene Familien untergebracht werden, da das Haus in fester Bauweise errichtet worden und daher eher auf einen längerfristigen Zeitraum ausgerichtet sei. In der Unterkunft Am Annateich gebe es wohnungsähnliche Grundrisse mit 10 Wohnungen für jeweils 4 bis 5 Personen je nach Familienzusammensetzung und Grundriss und eine Wohnung, die vom Betreiber genutzt werde.

Bezirksratsherr Teicher befürwortete das Obdachlose die Unterkunft nutzen können. Er fragte nach dem baulichen Zustand der Unterkunft und wie hoch die Kosten seien, um diese evt. wieder in Stand zu setzen. Ihn interessiere, wie die soziale Betreuung geregelt werde und ob es Pläne gebe, weitere Einrichtungen/Wohnungen für Obdachlose einzurichten.
Bezirksratsherr Hunze bat um eine Erklärung hinsichtlich des Anstiegs der Zahlen zu den Obdachlosen in der Zeit von 2012 bis 2018 von 500 auf 1250. Er fragte nach der Gruppenzusammensetzung.
Herr Schalow berichtete, dass das Gebäude Am Annateich aufgrund von massiven Wasserschäden nicht komplett nutzbar sei. An der Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der Schadensursache, der Schuldfrage und wer die Kosten trage, werde gemeinsam mit der GBH gearbeitet. Die erste Priorität sei, dass Gebäude wieder voll nutzbar zu machen. Zu den Kosten könne zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Nach der Beschlussfassung würden die verbliebenen Flüchtlinge ausziehen und die nutzbaren Plätze mit obdachlosen Personen belegt werden.
Der Verschleiß des ca. 4 Jahre alten Gebäudes halte sich in Grenzen und gehe über die normalen Instandsetzungsarbeiten nicht hinaus. Weitere Unterkünfte für Obdachlose im Stadtbezirk seien nicht vorgesehen.
Der Anstieg der Zahlen könne unterschiedlich begründet werden. So verlieren z. B. immer mehr Menschen wegen nicht gezahlter Miete ihre Wohnung. Auch die Zahl der Zuwanderer könne zum Teil ein Grund sein. Es gebe darüber keine wissenschaftlichen Erkenntnisse. Anerkannte Flüchtlinge würden nicht darunter fallen, da diese weiterhin in den Flüchtlingswohnheimen untergebracht seien bis sie eine Wohnung finden. Die Abwendung von Obdachlosigkeit sei eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Obdachlosigkeit sei eine Gefahr für Leib und Leben und die Gemeinde sei auf Verlangen verpflichtet, diese Gefahr zu beseitigen und die Personen unterzubringen.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze, ob hinsichtlich des Schadens an dem Gebäude Am Annateich zwischenzeitlich nichts geschehen sei, antwortete Herr Schalow, dass es schwierig sei, die Ursache des Wasserschadens zu lokalisieren. Dies sei sehr aufwändig und kostenintensiv. Da mehrere Parteien beteiligt seien, dauere es.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob es möglich sei, dass z. B. hanova das Gebäude übernehme und mit einem Kooperationspartner wie der Diakonie oder der Caritas zusammenarbeite anstatt mit den Johannitern. Darüber hinaus interessierte er sich für die durchschnittliche Verweildauer von Familien in Unterkünften und wie schnell sie wieder in Wohnungen vermittelt werden könnten. Er stellte die Frage, ob es auch vorstellbar sei, auf geplante Neubauprojekte für Flüchtlinge zurückzugreifen; insbesondere wenn die Nutzbarkeit des Gebäudes Am Annateich ungeklärt sei.
Herr Schalow wies darauf hin, dass die Johanniter bei der Betreuung von Obdachlosen Profis seien und nannte Beispiele. Die Vergabe für Obdachlosenunterkünfte an Betreiber würde dort – wo kein Betreiber vorhanden sei - über eine Ausschreibung erfolgen. Eine Zusammenarbeit mit anderen – wie beschrieben - sei denkbar. Im Hinblick auf den langfristigen Mietvertrag für das Gebäude Am Annateich und dem anschließenden Übergang auf die Landeshauptstadt Hannover sei dies jedoch schwer vorstellbar. In





anderen Fällen seien Gebäude über „Nutzungsverträge“ der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt worden und dort würden Wohnungen bzw. Zimmer für Obdachlose vorgehalten werden. Das von Bezirksratsherrn Plotzki erwähnte Projekt mit Kooperationspartnern sei nicht vergleichbar, da in diesen Fällen Mietverträge abgeschlossen werden und keine „Zuweisungen“ erfolgen. Er stellte diverse Projekte vor. Die Unterbringung in Unterkünften im Rahmen der Gefahrenabwehr sei theoretisch nie auf Dauer ausgelegt. Tatsächlich seien die Obdachlosen so lange unterzubringen, wie sie nichts Neues finden. Es gebe Unterbringungsfälle, die bereits eine Generation andauern, da es aufgrund der Vorgeschichte schwierig sei, die Personen zu vermitteln. Die Gebäude in der Nußriede, im Nikolaas-Tinbergen-Weg und im Dorfmarkhof werden weiterhin für die Flüchtlingsunterbringung benötigt. Es sei angestrebt, Familien aus den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Wohnprojekte umziehen zu lassen, da u. a. der Betreuungsschlüssel in den Wohnprojekten nicht so intensiv sei wie in den Gemeinschaftsunterkünften. Es werde versucht, eine sog. „Wohnhierarchie“ herzustellen mit einer intensiven Betreuung am Anfang, einem langsamen Lösen bis hin zur Anmietung einer eigenen Wohnung.
Bezirksratsherr Borstelmann zeigte sich erstaunt, wie lange sich die Behebung der Wasserschäden hinziehe. Auf seine Frage, seit wann die Schäden der Landeshauptstadt Hannover bekannt seien, antwortete Herr Schalow solange wie im Bezirksrat darüber berichtet werde. Er wies darauf hin, dass der Schaden abgestellt sei, nur das Beheben der Ursache dauere, da u. a. Gutachter eingeschaltet werden müssen, um zu klären, wer die Kosten zu tragen habe.
Bezirksratsfrau Wyborny bat um weitere Informationen zum Betrieb einer Obdachlosenunterkunft für Familien hinsichtlich der Betreuung durch Sozialarbeiter und evt. Sicherheitsdienst.
Herr Schalow antwortete, dass der Rat bei der Betreuung von Obdachlosen andere Standards als bei den Flüchtlingsunterkünften gesetzt habe. Je nach Zusammensetzung der Obdachlosen könne der Betreuungsschlüssel erhöht werden. So erfolge eine Aufstockung um Erzieherinnen und Erzieher, wenn z. B. viele Einwanderer mit Kindern in einer Unterkunft untergebracht seien. Darüber hinaus gebe es neben der Sozialarbeit, der Heimleitung, dem Hausmeister und der Verwaltung auch einen Wachdienst.
Bezirksratsherr Oppelt fragte nach, ob bekannt sei, welcher Nationalität die Obdachlosen angehören. Darüber hinaus fragte er, ob es in der noch nicht bezogenen Unterkunft Nikolaas-Tinbergen-Weg einen Wasserschaden gegeben habe und wie es dazu gekommen sei.
Herr Schalow entgegnete, dass die Nationalitäten erfasst werden und die entsprechenden Zahlen zu Protokoll nachgereicht werden.
Antwort zu Protokoll:aqVon den ca. 1.200 in der Landeshauptstadt Hannover untergebrachten Obdachlosen sind ca. 300 Personen in Wohnungen untergebracht. Hier ist nicht ohne erheblichen Aufwand ermittelbar, wie dort die Nationen verteilt sind. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Verteilung nicht grundlegend von der nachfolgenden Auflistung unterscheidet. Von den etwa 900 verbleibenden und in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Obdachlosen sind etwa 40 % Deutsche, 36 % Rumänen, 3 % Türken und 1,5 % Ghanaer. Die restlichen 20 % verteilen sich auf ca. 52 weitere Nationalitäten, wie z. B. Griechenland, Polen, Serbien, Kosovo u. a. Darüber hinaus gibt es auch eine geringe Anzahl untergebrachte Obdachlose mit ungeklärter Nationalität.
Die Unterkunft Nikolaas-Tinbergen-Weg sei nicht belegt, da momentan noch ein Betreiber gesucht werde und daher stehe das Haus leer. Er bestätigte, dass es gestern in der





Unterkunft einen massiven Wasserschaden gegeben habe. Die Ursache für diesen sei noch nicht klar. Die Gebäude würden geheizt und regelmäßig seien Mitarbeiter der Stadt vor Ort, um z. B. die Leitungen zu spülen.
Der Kontaktbeamte der Polizei berichtete, dass er vor Ort gewesen sei und erfahren habe, dass die Rohre der Warmwasserleitung im ersten Stock nicht richtig zusammengesteckt worden seien.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Oppelt, wie lange das Gebäude nicht genutzt werden könne, antwortete Herr Schalow, dass zum jetzigen Zeitpunkt dazu keine Aussage gemacht werden könne. Da nur ein Gebäude betroffen sei, könne das andere belegt werden. In diesem befände sich auch die Betreiberwohnung.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider informierte darüber, dass die Regulierung der Fälle – wie z. B. Am Annateich - sehr zeitaufwendig seien. Er führte dies näher aus.
Bezirksratsherr Hunze ging auf seine eingangs gestellte Frage ein und bemerkte, dass ein Gutachter den Schaden innerhalb einer Woche schätzen könne.
Bezirksratsfrau Tonke verwies auf das selbständige Beweisverfahren in solchen Fällen hinsichtlich der Sicherung, der anschließenden Behebung des Schadens und der späteren gerichtlichen Klärung.
Bezirksratsfrau Öztürk fragte nach, ob die jetzt geplanten „Umwidmungen“ der Gemeinschaftsunterkünfte hinsichtlich der Zielgruppen ausreichend seien, um den Bedarf zu decken.
Herr Schalow erläuterte, dass 1.250 Obdachlose untergebracht seien. Diese Zahl verändere sich um ca. plus 10 % pro Jahr und entsprechend würde der Bedarf an Plätzen um ca. 150 in diesem Jahr ansteigen. Teilweise sei „enger“ belegt worden, damit niemand draußen bleiben müsse. Um dies zu entzerren, werde versucht zusätzliche Plätze zu generieren. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien es 45 Plätze. Es werde weitere Unterkünfte in anderen Stadtbezirken geben. Die Kontingente für Flüchtlinge und für Obdachlose müssten nach Dringlichkeit verteilt werden. Soweit weitere Kapazitäten benötigt werden, müsse stadtweit geschaut werden.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Fulst, wie viele Wohnungslose es neben den 1.250 untergebrachten Obdachlosen in der Stadt Hannover gebe, antwortete Herr Schalow, dass dies nicht bekannt sei. Es würden nur die Zahlen zu den erfassten, untergebrachten Obdachlosen vorliegen.
Bezirksratsfrau Wyborny interessierte sich dafür, ob die in der Flüchtlingsunterkunft untergebrachten Flüchtlinge bis zum Sommer bereits auf andere Unterkünfte verteilt werden würden. Sie wies auf den Nachbarschaftskreis hin.
Herr Schalow stellte fest, dass es noch keine entsprechende Beschlussfassung gebe und im Vorgriff keine Umzüge stattfinden würden. Sobald es sich abzeichne, dass ein Beschluss gefasst werde, würden keine weiteren Zuweisungen erfolgen. Er verwies auf eine gewisse Fluktuation und dass ein Umzug in enger Abstimmung mit den Sozialarbeitern und den Flüchtlingen vor Ort erfolge.


TOP 6.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 19.30 Uhr bis 19.57 Uhr durchgeführt.

Ein direkter Anwohner des Flüchtlingswohnheims Am Annateich berichtete über seine




positiven Erfahrungen mit den Flüchtlingen. Er fragte nach, ob bereits bekannt sei, wer dort einziehe. Er äußerte Bedenken, falls bei dem Personenkreis eine Drogenproblematik vorliegen sollte.
Herr Schalow erklärte, dass nicht klar sei, wer dort – vorbehaltlich einer Beschlussfassung - einziehe.
Bezirksbürgermeister Hofmann wies darauf hin, dass es eine Info-Veranstaltung nach der Beschlussfassung gebe, analog den Info-Veranstaltungen zu den Flüchtlingsunterkünften. In dieser solle geklärt werden, ob der Nachbarschaftskreis weiterhin unterstütze oder ein neuer Kreis gegründet werde.
Herr Schalow ergänzte, dass keine Wohngemeinschaften mit gleichgeschlechtlichen Personen untergebracht werden, wenn die Unterkunft für Familien vorgesehen sei.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach dem Betreuungsschlüssel für obdachlose Personen.
Herr Schalow führte aus, dass sich an dem Betreuungsschlüssel vor Ort zunächst nichts ändern würde, da der Vertrag weiterlaufe und die Sozialarbeiter vor Ort seien. Der grundsätzliche Schlüssel im Obdach sei niedriger als im Flüchtlingsbereich. Der Schlüssel im Flüchtlingsbereich orientiere sich daran, ob es sich um eine Gemeinschaftsunterkunft, ein Wohnheim oder ein Wohnprojekt handele. Im Wohnheim liege er bei 1:33, im Wohnprojekt bei 1:60 und im Obdachbereich bei 1:50. Bei vielen Kindern in einer Unterkunft würde der Schlüssel aufgestockt werden, um über den Betreiber Erzieherinnen und Erzieher einzusetzen.
Bezirksratsherr Oppelt sprach sich für eine Info-Veranstaltung in der Sitzung, in welcher über die Beschlussfassung beraten werde, aus. Wenn möglich wäre dann auch eine Aussage über den Personenkreis zu treffen, um der Bevölkerung die Sorgen zu nehmen.
Bezirksbürgermeister Hofmann erklärte, dass es wünschenswert aber nicht möglich sei.
Herr Schalow wies darauf hin, dass die Drucksache in der nächsten Sitzung beraten werde und bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sei, wer in die Unterkunft einziehe. Eine Info-Veranstaltung wäre daher wenig erhellend. Es gehe darum, ob der Bezirksrat den Vorschlag der Verwaltung - die Unterkunft umzuwandeln - mittrage. Erst im Anschluss könnten die nächsten Schritte eingeleitet werden – wie Ratsbeschluss, Betreibersuche, soweit kein Vertrag bestünde, Auszug der Flüchtlinge und Neubezug.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Oppelt, ob es Erfahrungswerte gebe, wer evt. einziehe, antwortete Herr Schalow, dass er nicht wisse, wer in einem halben Jahr obdachlos werde.

Der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Kirchrode stellte sich vor. Er bedankte sich für die Unterstützung durch den Bezirksrat und den Besuch des Bezirksbürgermeisters Hofmann bei der Jahreshauptversammlung. Sie seien für den Bereich Kleefeld bis zur MHH als Freiwillige Feuerwehr zuständig. Der Nachwuchs im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehr käme über 50 % aus dem Stadtteil Kleefeld. Die Freiwililge Feuerwehr würden gerne noch mehr im Stadtteil z. B. bei Veranstaltungen präsent sein, um weitere Mitglieder zu werben. Er bat um Berücksichtigung.

Ein Einwohner fragte nach dem Sachstand/der Zeitschiene zur Errichtung der neuen Grundschule Groß-Buchholz.
Frau Deppe-Lorenz verwies auf die gerade veröffentlichte Informationsdrucksache und erläuterte die Prüfung hinsichtlich einer Zwei- oder Dreifeldsporthalle mit Finanzierung und evt. Alternativen. Laut Informationsdrucksache werde eine Zweifeldsporthalle gebaut und auf Möglichkeiten der Erweiterung der Grundschule wurde eingegangen. Die Ausschreibung werde nunmehr unter Berücksichtigung der erfolgten Beteiligung u. a. des Bezirksrates vorbereitet. Durch den Vorlauf habe es einen Verzug von vier Monaten gegeben. Das Ergebnis der Ausschreibung werde dann in das Verfahren gegeben.




Der Delegierte vom Seniorenbeirat erinnerte nochmals an die Angelegenheit des verengten Fußweges auf dem Burgdorfer Damm. Er bat zu prüfen, ob die Situation dadurch entschärft werden könne, dass die Stadtverwaltung auf dem Fußweg Linien ziehe, damit die PKWs nicht zu weit auf dem Fußweg parken. Er beschrieb die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen parkenden PKWs und der Grundstücksgrenzen. Er sei als Mitglied des Seniorenbeirates angeschrieben worden und wolle nunmehr eine Antwort geben.
Bezirksbürgermeister Hofmann informierte über eine Nachricht der Straßenverkehrsbehörde vom 06.02.2018, wonach von einer Linienbemalung des Gehweges abgesehen werde. Begründet wurde dies mit der Errichtung von Straßenverkehrsschildern. Diese seien im Hinblick auf die Haltbarkeit günstiger als regelmäßiges Nachziehen bei Aufbrucharbeiten und Unterhalten der Linienführung.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider schlug dem Delegierten einen gemeinsamen Ortstermin vor.
Bezirksratsherr Oppelt fragte, ob die anwesenden Vertretung vom FB Tiefbau dazu etwas sagen könne, ansonsten schlug er vor, das weitere Vorgehen im Interkreis zu besprechen. Es bestünde auch die Möglichkeit, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
Herr Freiwald antwortete, dass grundsätzlich versucht werde, eine Regelung über Schilder herbeizuführen und Markierungen nur anzubringen, wenn es keine andere Möglichkeit gebe. Aus dem Vortrag entnehme er, dass eine Beschilderung als ausreichend gesehen werde. Soweit dies nicht funktioniere, müsse erneut geprüft werden. Zu dem Einzelfall könne er nichts sagen.
Der Delegierte bemerkte, dass er diese Antwort schon erhalten habe. Die Schilder seien jedoch nicht ausreichend. Für die Autofahrer müsse es auch eine Begrenzung geben. Er wäre für ein Treffen vor Ort.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Starke, was gegen eine Markierung spreche, da dies in anderen Stadtteil üblich sei, antwortete Herr Freiwald, dass diese erhalten werden müssten und der Aufwand höher sei. In diesem Fall sei man davon ausgegangen, dass Schilder ausreichend seien.
Bezirksratsherr Plotzki sprach sich für einen Ortstermin aus, um sich von einem Experten erläutern zu lassen, warum in diesem Fall Schilder aufgestellt worden seien. Er regte an, auch die Feuerwehr und AHA bei dem Termin mit einzubinden.

Ein Mitglied des Unterstützerkreises Am Annateich fragte nach dem Zeitplan bis zu einem entsprechenden Beschluss und sie hoffe, dass der Umzug der Flüchtlinge langsam gehe und nicht von einem Tag auf den anderen passiere wie bei dem Wasserschaden.
Herr Schalow wies darauf hin, dass es sich um unterschiedliche Sachverhalte handele. Bei einem Wasserschaden müsse schnell gehandelt werden. Bei einem Umzug bestehe dieser Druck nicht. Der Zeitplan sehe die heutige Information, das Einbringen der Drucksache in die nächste Sitzung vor. Nach der Entscheidung haben die weiteren Gremien über die Drucksache zu beschließen. Er hoffe, dass sich der Rat spätestens in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit dem Thema beschäftige und danach werden alle weiteren Schritte „gemächlich“ eingeleitet.
Eine Einwohnerin teilte mit, dass es die Möglichkeit gebe, an einem sozialen Stadtteilrundgang des Stadtmagazins Asphalt mit dem Schwerpunktthema "Obdachlosigkeit" teilzunehmen. Der Rundgang finde immer am letzten Freitag des Monats statt. Sie informierte über den Rundgang und die Inhalte.








TOP 7.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Frau Rembecki berichtete, dass zum Stand 31.01.2018 in den Unterkünften im Stadtbezirk Am Annateich und in der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 135 Personen untergebracht seien.
Am Annateich leben 28 Personen, davon 2 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 11 Personen weiblich, 17 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 13 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Kosovo, Somalia, Syrien und Iran. Aufgrund des Wasserschadens seien weiterhin nicht alle Plätze belegbar. Mit dem ehemaligen Betreiber erfolge die Klärung der komplexen Schadenslage. Von der Klärung der Schadensursache sei abhängig, wer den Schaden zu beheben bzw. die Kosten hierfür zu tragen habe.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3 A – D leben 107 Personen, davon 38 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 46 Personen weiblich, 61 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 20 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak und Syrien.
In der Modulanlage in der Baumschulenallee 31 A - D seien bisher noch keine Personen untergebracht. Der Bezug habe sich durch technische Probleme (Wasserdruck) verzögert. Es werde von einer Belegung in Kürze ausgegangen.
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien darüber hinaus 32 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht.
In der Stadt Hannover seien zum Stand 31.01.2018 insgesamt 3.739 Personen untergebracht.
Weitere Standorte in Planung:
Die Übergabe des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung im Nikolaas-Tinbergen-Weg an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Eine Unterbringung von ca. 80 Personen sei geplant. Es werde einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest.
Die Übergabe des Objektes Nußriede 4c/4d an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Es sollen dort ca. 80 Personen untergebracht werden. Auch hier werde es einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest.
Für das Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung Dorfmarkhof sei der Bau
von Gartenhofhäusern geplant. Der Baubeginn und die Unterbringung seien offen.
Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung in der Lathusenstraße: Der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wurde die südliche Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ zum Neubau von Wohnungen vom Fachbereich Wirtschaft entgeltlich übertragen. Da es sich bei der ZVK um eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover handelt, wurde hier kein klassischer Verkauf durchgeführt, sondern nach Zahlung einer Gegenleistung, das Grundstück in das Sondervermögen der ZVK übertragen. Mit den Fäll-, Räumungs- und Bodensanierungsarbeiten wurde begonnen. Es seien rund 50 Wohnungen bis voraussichtlich 2020 geplant. Einige der Wohnungen werden vorübergehend als Wohnraum für Flüchtlinge bereitgestellt, andere werden direkt vermietet. Im Jahr 2017 wurde mit Bodensanierungsarbeiten, der Legung und dem Anschluss eines Entwässerungskanals, dem Grunderwerb, der Planung und Vorbereitung nötiger Ausschreibungen und der Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung begonnen. Baubeginn solle in 2018 sein.
Die Modulanlage Podbielskistraße/Corinthstraße sei für die Unterbringung von ca. 70 Personen vorgesehen. Die Planung und Realisierung seien bis auf weiteres zurückgestellt.
An dem Standort für die Leichtbauhallen in der Milanstraße werde festgehalten. Eine


Beschaffung und Aufstellung werde erst vorgenommen, wenn dies zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten notwendig sei.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Hunze, ob es auch in der Unterkunft Baumschulenallee einen Wasserschaden gegeben habe, antwortete Frau Rembecki, dass es dort technische Probleme mit dem Wasserdruck gegeben habe.
Bezirksratsherr Hunze erinnerte daran, dass bereits im Dezember der Tag der offenen Tür stattgefunden habe und in Aussicht gestellt worden sei, dass dort in der zweiten Januar Woche Flüchtlinge einziehen. Darüber hinaus gebe es bereits einen Betreibervertrag.
Frau Rembecki informierte darüber, dass die technischen Probleme behoben seien und dass voraussichtlich in der kommenden Woche mit der Unterbringung von Personen gerechnet werden könne. Dies sei jedoch abhängig von der Zuweisung des Landes. Der Betreiber würde zurzeit vorbereitende Arbeiten ausführen.


TOP 7.1.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Kein Beitrag


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das Naturfreundehaus Hannover 01/2018
(Drucks. Nr. 15-0341/2018)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger : Naturfreundehaus Hannover
Betrag : bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines Gartenblockhauses für das Projekt „Hühnerhaltung“
(Zuwendung 01/2018)
Einstimmig


TOP 8.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Kulturtreff Roderbruch 02/2018
(Drucks. Nr. 15-0343/2018)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger : Kulturtreff Roderbruch
Betrag : bis zu 2.765,00 €
Verwendungszweck : Erstausstattung Clownswohnung
(Zuwendung 02/2018)
Einstimmig


TOP 8.3.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Projektleitung Iyobo Kaczmarek „EUROPA IST HIER“ 03/2018
(Drucks. Nr. 15-0344/2018)

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Borstelmann, ob die 500,00 € für die Schule vorgesehen seien, antwortete Bezirksbürgermeister Hofmann, dass der Betrag zur Durchführung des Projektes an der IGS Roderbruch für die Materialkosten vorgesehen sei.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger : Projektleitung Iyobo Kaczmarek „EUROPA IST HIER“
Betrag : bis zu 500,00 €
Verwendungszweck : Aktionstage in der IGS Roderbruch am 26.02. und 27.02.2018
„Die Welt von morgen mitgestalten!“
(Zuwendung 03/2018)
Einstimmig


TOP 9.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 9.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.1.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Frau Deppe-Lorenz verwies auf die Anlage der Drucksache, aus welcher hergehe, dass bereits viele Schulen saniert seien und einige demnächst saniert werden. Schulen, die von diesen beiden Maßnahmen nicht betroffen seien, wurden nochmals begangen, untersucht und die WC-Anlagen wurden bewertet. Es wurden Punkte vergeben und daraus ist ein spezielles Ranking hinsichtlich der Dringlichkeit entstanden. In der Anlage zur Drucksache seien alle Schulen, die in Angriff genommen werden sollen, aufgeführt. Soweit zwei WC-Anlagen in einer Schule saniert werden müssen, könne von der Reihenfolge abgewichen werden. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien 9 Schulen in dem Programm vorgesehen. Die Höhe der Kosten ergebe sich aus dem Rückbau bis auf den Rohbau der WC-Anlagen, der Erneuerung der umgebenen Infrastruktur wie z. B. der Erneuerung der Elektroleitungen und aus der evt. steigenden Baupreisentwicklung.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Jäger, aus welchem Grund der Umbau der Trockenurinale und damit eine Leitungslegung notwendig sei, erklärte Frau Deppe-Lorenz, dass die Umstellung erfolge, um diese besser reinigen zu können und mit den neuen Wasserbecken wären gute Erfahrungen gemacht worden.
Bezirksratsherr Oppelt bedankte sich für die Vorstellung der Drucksache. Er stellte fest, dass die Sanierung der Schultoiletten schon lange notwendig sei. Die CDU ziehe die Drucksache in die Fraktion, da sie noch Gespräch mit Beteiligten führen wolle, ob die geplanten Maßnahmen ausreichend seien.




Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob mit dem Ausbauprogramm sichergestellt werde, dass alle Toiletten in den Schulen barrierefrei für die unterschiedlichen Bedürfnisse ausgebaut werden. Dies sei im Hinblick auf die Inklusion wichtig. In der Anlage 1 der Drucksache sei aufgeführt, dass dort wo die Sanierung oder der Ersatzneubau geplant sei, die Grundreinigung und Reparaturen verstärkt werden, wie z. B. in der Schillerschule. Er bat um Erläuterung, auch inwieweit die Schülerinnen und Schüler bei der Auswahl beteiligt worden seien.
Frau Deppe-Lorenz erläuterte, dass im Rahmen der Sanierungen versucht werde, überall barrierefreie WCs einzubauen, wo noch keine vorhanden seien. Dafür gebe es in Hannover klare gesetzliche Vorgaben. G 9 wurde wieder eingeführt und entsprechend seien alle Gymnasien zu erweitern, da Unterrichtsräume fehlen. In diesem Zusammenhang sollen dann auch die WCs erneuert werden.
Die Frage von Bezirksratsherrn Plotzki, ob bereits ein Datum für die Sanierung der Schillerschule bekannt sei, verneinte Frau Deppe-Lorenz. Für die Schillerschule werde es eine Erweiterung geben, da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichend seien, um den 13. Jahrgang aufzunehmen. In diesem Zusammenhang werden die WC-Anlagen saniert bzw. umgebaut. Zwischendurch erfolge die verstärkte Grundreinigung. Die entsprechenden Mittel dafür wären bereits angemeldet. Bei dem Rundgang seien die Hausmeister und die Schulleitung beteiligt worden. Hinsichtlich der Beteiligung bei der Bewertung der unterschiedlichen Objekte könne sie keine Aussage machen.

Auf Wunsch der CDU nach Vorstellung in die Fraktionen gezogen.


TOP 9.1.2.
Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg

(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

siehe Änderungsantrag

Der Bezirksrat empfahl,

die Verwaltung zu beauftragen, die vorgenannten Grundstücke für die o.g. Zweckbestimmung baureif zu entwickeln und
1. vier 4-Gruppen-Kindertagesstätten und
eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte
unter Zugrundelegung der Standardraumprogramme zu errichten.
2. vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen bei bereits durchgeführten Neubauvorhaben für Kindertagesstätten und im Vorfeld nachzuweisender Wirtschaftlichkeit ein gebündeltes ÖPP- Vergabeverfahren mit den Bestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Getrennte Abstimmung:
Punkt 1: einstimmig, Punkt 2: 16 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 9.1.2.1.
Änderungsantrag DIE LINKE und der PIRATEN zur Drucks. Nr. 0080/2018 Neubau von 3 Kindertagesstätten und Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-0345/2018)

Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass er den Neubau begrüße.
Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte den Änderungsantrag vor und erläuterte diesen ausführlich.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider stellte fest, dass sich bei der vorgesehenen Ausschreibung auch öffentliche Partner wie z. B. Hanova bewerben können und daher sehe er keinen Sinn darin, die Ausschreibung nur auf öffentliche Partner zu begrenzen.
Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Plotzki – bei einer Ablehnung des Änderungsantrages – über die einzelnen Punkte der Drucksache getrennt abzustimmen, wurde entsprochen.

Der Bezirksrat lehnte den Änderungsantrag ab.

3 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.1.3.
Planfeststellungverfahren für den Neubau der MLK-Brücke in Hannover Buchholz
(Drucks. Nr. 0178/2018 mit 6 Anlagen)

Herr Freiwald stellte die Drucksache mit der Anlage 1 – der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover - vor. Die Kanalbrücke sei aus dem Jahr 1967 und werde täglich von ca. 60.000 Fahrzeugen befahren. Die Brücke müsse aufgrund von Materialermüdung erneuert werden. Baulastträger sei das Land, welches das Planfeststellungsverfahren für die Brücke, die anschließenden Straßen und die damit verbundenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen beantragt habe. Das Projekt wurde von der Landesbehörde in der Sitzung des Bezirksrates am 15.09.2016 vorgestellt. Die Landeshauptstadt Hannover müsse bis zum 28.02.2018 die Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren abgeben. Eine Verlängerung der Frist sei nicht möglich. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) stellte Herr Freiwald die neue Brücke vor und erläuterte die einzelnen Planungsschritte. U. a. sei für Fußgänger und Radfahrer während der Bauphase immer eine Querung möglich. Der Baubeginn sei für das Jahr 2020 geplant und der Abschluss der Arbeiten Ende 2024. Während der Bauzeit soll die Geschwindigkeit auf 50 km/h aus Lärmschutzgründen begrenzt werden. Die Landeshauptstadt Hannover fordere in ihrer Stellungnahme darüber hinaus gehende Maßnahmen.
Bezirksratsherr Borstelmann wies auf die Planungen zur Grundschule Groß-Buchholz II hin und bat die Verwaltung, die Zuwegungen während der Bauphase sicher zu stellen.
Weitere Diskussion siehe Änderungsantrag

Der Bezirksrat empfahl unter Einbeziehung des Änderungsantrages,

der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) Nr. 1 NKomVG i.V. mit § 10 (1)
Nr. 2.2 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover



- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG
13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen unter Berücksichtigung des Änderungsantrages

TOP 9.1.3.1.
Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP) und der SPD zur Drucks. Nr. 0178/2018 mit 6 Anlagen Planfeststellungsverfahren für den Neubau der MLK-Brücke in Hannover Buchholz
(Drucks. Nr. 15-0346/2018)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider stellte den Änderungsantrag vor und erläuterte diesen.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach der zukünftigen Nutzungsdauer der Brücke und ob die zweigeteilte Brücke eine Instandsetzung in Zukunft erleichtere.
Herr Freiwald erklärte, dass die Brücke 50 Jahre gehalten habe und normalerweise 100 Jahre für eine Brücke veranschlagt werden. Da die Technik erheblich fortgeschritten sei, werde davon ausgegangen, dass diese länger halte. Um eine Erneuerung zu vereinfachen, würden zweiteilige Brücken gebaut. Eine Prognose könne nicht abgegeben werden. Bei Errichtung der Brücke sei nicht von so einem hohen Verkehrsaufkommen, insbesondere von LKWs ausgegangen worden.
Bezirksratsherr Hunze ging auf den Schwerlastverkehr für die Baustelle ein und fragte nach den geplanten Zufahrten.
Herr Freiwald antwortete, dass die Baustellenanlieferung möglichst über den Messeschnellweg erfolgen solle und ein Teil des Verkehrs über die Pasteurallee laufe. Eine Anlieferung über den Mittellandkanal wäre zu teuer. Detailfragen würden nach der Ausschreibung geklärt.
Bezirksratsherr Jäger wünschte sich in der Stellungnahme bei der Wiederherstellung der Grünflächen auch die Straßen wiederzufinden. Bei Schwerlastverkehr seien Subtanzschäden vorprogrammiert. Er machte auf das Problem der Taubenpopulation unter den Kanalbrücken aufmerksam und bat um Berücksichtigung.
Herr Freiwald sagte eine Prüfung der Erweiterung der Stellungnahme zu.
Bezirksratsherr Oppelt begrüßte die Baumaßnahme und lobte die optisch anspruchsvolle Bogenbrücke. Dem Änderungsantrag könnte die CDU-Fraktion nicht zustimmen. Die CDU halte es für falsch, dass rein präventiv an öffentlichen Bauwerken Graffiti erlaubt sein solle. Damit werde im Vorfeld vor Straftaten kapituliert. Dem Vorschlag von Bezirksratsherrn Jäger hinsichtlich der Tauben schließe sich die CDU-Fraktion an. Die Bürgerinnen und Bürger sollen rechtzeitig über die Baustellenplanung informiert werden, z. B. über eine Informationsveranstaltung.
Bezirksratsherr Borstelmann machte darauf aufmerksam, dass bei der Widerlageroberfläche für die Graffitis nicht viel Platz bleibe. Was zu sehen sei, wäre von Büschen oder Bäumen verdeckt. Er sehe daher keinen Sinn in dem Änderungsantrag.
Herr Freiwald erklärte, dass die Stadt vorgeschlagen habe, Maßnahmen zu ergreifen, die das Anbringen von Graffitis verhindern. Er verwies auf Punkt 4 der Stellungnahme und zitierte die entsprechende Passage. Eigentümerin der Brücke sei das Land und dieses würde einer Graffiti-Aktion nicht zustimmen.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, inwieweit bereits jetzt das Entstehen von Angsträumen vermieden werden könne und wie die Gestaltung während der Bauphase für




die Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer erfolge.
Herr Freiwald berichtete, dass die Forderung nach einer entsprechenden Beleuchtung in die Stellungnahme mit aufgenommen worden sei. Dies sei bei solchen Projekten unverzichtbar.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass die CDU es befürwortete, dass auf derartigen Bauwerken, Vorrichtungen angebracht werden, damit Graffiti vermieden werde.
Bezirksratsherr Fulst sagte, dass er das Anbringen von senkrechten Rillen negativ bewerte. Graffitis seien eine Form von Kunst. Er stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu, dass das Anbringen von Graffitis an Gebäuden, wo es nicht gewollt sei, einen Straftatbestand darstelle. Nichts desto trotz müsse es Flächen geben, die zur Verfügung gestellt werden, damit diese Kunst auch ausgeübt werden könne. Es könne nur ein Anliegen der Kommunen sein, Flächen zur legalen Nutzung zur Verfügung zu stellen, damit das Anbringen von Graffitis auf Flächen, wo es nicht gewollt sei, zurückgehe.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Gestaltung der Widerlageroberflächen im Hinblick Graffiti zu überprüfen und zwar in Richtung einer Zulassung von Graffiti, eventuell organisiert als Jugendprojekt in Kooperation mit dem Sachgebiet "Jugendzentren" im Fachbereich Jugend und Familie, evtl. auch mit dem Jugendsportzentrum an der Podbielskistraße 299 in Hannover.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 9.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 9.2.1.
Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0119/2018)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss

folgende Neubesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglied mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:

Herr Fadbarth Shala Herr Youssef Tchoubin
(auf Vorschlag der Fraktion Die LINKE.) (auf Vorschlag der Fraktion Die LINKE.)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld bleibt unberührt.

Einstimmig








TOP 9.2.2.
Straßenbenennung im Stadtteil Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-0180/2018 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss,

die folgende Straßenbenennung im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1810 zu beschließen:
Die private Erschließungsstraße, welche im Westen des Wolfsburger Damms von diesem abzweigt und nach Süden in das Wohngebiet führt, erhält den Namen
Suderburger Wende.
Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Einstimmig


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
interfraktionell

TOP 10.1.1.
Einrichtung eines Projektbegleitausschusses für das Kleefelder Kulturzentrum
(Drucks. Nr. 15-0187/2018)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss,
dass die Stadtverwaltung einen Projektbegleitausschuss für das
Kleefelder Kulturzentrum bildet, der die Initiativen dieser Einrichtung begleitet. Der Ausschuss besteht aus Mitgliedern des Trägervereins, der Kulturverwaltung und u.a. aus vier Vertretern des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld. Letztere sollen sein:
Frau Zaman
Frau Pilger
Frau Wyborny
Herr Teicher

Einstimmig


TOP 10.2.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 10.2.1.
Benennung Uferpfad
(Drucks. Nr. 15-0188/2018)

Bezirksratsherr Behrendt stellte den Antrag vor. Er berichtete, dass der Bezirksrat Misburg-Anderten in seiner gestrigen Sitzung den Antrag „Uferpfad“ Teilstück Misburg-Anderten einstimmig beschlossen habe.



Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass er den Antrag für Groß-Buchholz für problematisch halte, da sich dort einige Häuser befänden, die ihre Eingänge zur Kanalseite hätten und dann umbenannt werden müssten. Es handele sich um Häuser, die dem Leddinweg zugeordnet seien.
Frau Schulz informierte über ihr Gespräch mit der Fachverwaltung. Es gebe, an dem zu benennenden Pfad keine Anlieger, die von einer Umbenennung betroffen seien.
Bezirksratsherr Jäger erläuterte, dass Grundstücke erschlossen werden und der Uferpfad kein Erschließungsweg sei. Die betreffenden Grundstücke seien über den Leddinweg erschlossen und es sei nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern.
Bezirksratsherr Hunze bemerkte, dass bei Aufstellen des Schildes Uferpfad jeder davon ausgehe, dass die Häuser auch am Uferpfad liegen.
Bezirksratsherr Oppelt begrüßte im Namen der CDU-Fraktion diesen Antrag – auch im Hinblick auf die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer-. Da keine Umbenennungen vorgenommen werden müssen, würde er dem Antrag zustimmen.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss,
den Rat der LHH zu beauftragen, den Weg in der Vogelsiedlung oberhalb des Kanals vom Sperlingsfeld bis Schierholzstraße mit der Straßenbezeichnung UFERPFAD zu benennen. (Ein Antrag von der Uferzeile bis Sperlingsfeld ist von dem BZR Misburg gestellt worden).

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.2.
Smartbench
(Drucks. Nr. 15-0190/2018)

Bezirksratsherr Fulst trug den Antrag vor und merkte an, dass sie diesen ähnlich erneut stellen, da sie der Ansicht seien, dass der Bezirksrat das Entscheidungsrecht habe.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob die Antwort der Verwaltung nicht ausreichend gewesen sei, auch im Hinblick auf die kostenintensive Technik der Bank.
Bezirksratsherr Fulst antwortete, dass die Antwort der Verwaltung zu allgemein gehalten sei. Die Antwort hinsichtlich der durchgeführten Platzverschönerung reiche ihnen nicht aus. Da der Antrag auf eine andere Rechtsgrundlage (§ 93 NKomVG) gestellt worden sei, sei es nicht so einfach diesen erneut abzulehnen. Er wies darauf hin, dass es sich nicht um die erste Smartbench innerhalb der Region handeln würde. Das Argument des Vandalismus habe sich dort nicht bewahrheitet, da die Zielgruppe, die zu Vandalismus neige, auch die Nutznießer einer solchen Smartbench seien.

Der Bezirksrat beschloss:
1. Es wird eine Smartbench bis August 2018 (W-Lan Hotspot, Handyauflademöglichkeit und Solarbetrieben) am Kantplatz (ehemalige Bushaltestelle Stadtauswärts) aufgestellt. Das Modell der Smartbench soll dabei in Kooperation mit der Klimaschutzagentur Hannover ausgewählt werden.
2. Der genaue Aufstellort ist mit dem Bezirksrat abzustimmen. Hierzu wird die Verwaltung bis zur Sitzung im April Vorschläge unterbreiten.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert mindestens 2 weitere Standortmöglichkeiten bis zur Sitzung im April aufzuzeigen.

Einstimmig




TOP 10.2.3.
Bedarfsampel Osterfelddamm/Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-0191/2018)

Bezirksratsherr Jäger stellte den Antrag vor und wies auf die Änderung zum letzten Antrag hin. Der neue Antrag könne als Widerspruch zur letzten Entscheidung gesehen werden. Im Bereich der Querung seien 433 Querungen gezählt worden und diese könnten über eine Ampelanlage sicherer erfolgen. Begründet sei die Ablehnung u. a. mit der nicht ausreichenden Anzahl von 600 Fahrzeugen in einer Fahrtrichtung. Er wies darauf hin, dass die zitierte Richtlinie eine Empfehlung sei, keine Soll-Vorschrift. Es ginge um den Schutz der Allgemeinheit; insbesondere der Kinder und Jugendlichen, die diese Straßen queren würden, um die Kindertagesstätte bzw. die Schule, den angrenzenden Discgolf Parcours oder den Spielplatz im Grünzug zu besuchen. Ob Ermessen ausgeübt wurde, sei nicht erkennbar. Bezirksratsherr Jäger erklärte, dass hier ein Entscheidungsrecht des Bezirksrates vorliege und daher werde ein entsprechendes Ergebnis erwartet.
Bezirksratsherr Oppelt schloss sich dem Appell an. Es handele sich um einen Gefahrenschwerpunkt. Dies sei durch schwere Unfälle belegt .Eine Bedarfsampel werde als verhältnismäßig angesehen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert anstelle der Querungshilfe Osterfelddamm/Neue-Land-Straße im Rahmen der RiLSA 2010 eine Bedarfsampel einzurichten.

Einstimmig


TOP 10.2.4.
Sachstandsberichte zu Baumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0192/2018)

Bezirksratsherr Jäger trug den Antrag vor und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, ab der nächsten Sitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld immer zu größeren Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahmen in den eigenen Liegenschaften, die sich im Stadtbezirk befinden oder sich angrenzend befinden und auf den Stadtbezirk auswirken, zu berichten.
Die Sachstandsberichte sollen mindestens die Angaben:
1. Planungs- und Baufortschritte der Maßnahme mit Datumsangabe
2. Allgemeine Informationen zum Vorhaben
3. Sonderinformation wie z.B. Baustelleneinrichtungen
4. Informationen über die getroffenen Entscheidungen für die Maßnahme aus Baugesprächen zwischen Verwaltung und Auftragnehmer oder andere Beteiligte wie z.B. Nutzer
5. Übersicht über die Baukosten und entstandene Mehr- oder Minderkosten





6. Zeitlicher Ausblick
In der jeweiligen Bezirksratssitzung sind kurz und knapp nur die neuen Informationen beziehungsweise Änderungen vorzutragen.

Einstimmig


TOP 10.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
Straßen im Stadtbezirk im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung und des Deckenprogramms rechtzeitig sanieren - Grundsanierungen mit teurer Anwohnerbeteiligung vermeiden
(Drucks. Nr. 15-0193/2018)

Bezirksratsherr Hunze stellte den Antrag vor.

siehe Änderungsantrag


TOP 10.3.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP), der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-0193/2018 Straßen im Stadtbezirk im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung und des Deckenprogramms rechtzeitig sanieren - Grundsanierungen mit teurer Anwohnerbeteiligung vermeiden
(Drucks. Nr. 15-0347/2018)

Bezirksratsfrau Kleinert-Pott brachte einen Änderungsvorschlag ein und erläuterte diesen, u. a. könne von einem wirklich schlechten Zustand der Straßen nicht gesprochen werden. Der Antrag solle auf das Wesentliche reduziert werden.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider lobte die Grundidee des Antrages der CDU und erklärte, warum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag ohne die Änderung nicht zustimmen können.
Bezirksratsherr Fulst bemerkte, dass er die Idee des Antrages gut fände, dieser für ihn jedoch nicht in sich stimmig sei und erläuterte dies.
Bezirksratsherr Borstelmann wies darauf hin, dass über eine Begründung nicht abgestimmt werde und bemängelte die Vorgehensweise.
Bezirksratsherr Oppelt führte Argumente – auch aus der Vergangenheit an, warum alle dem Antrag so zustimmen könnten.
Bezirksratsherr Hunze erläuterte den Antrag auch im Hinblick auf die Grundsanierung und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an den Kosten. Er warb für den Antrag in seiner Ursprungsform.
Bezirksratsherr Behrendt sagte, dass mit dem Antrag beschlossen werde, dass etliche Straßen im Stadtbezirk in schlechtem Zustand seien. Dies sei nicht gewollt, daher werde der Änderungsantrag eingebracht.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Plotzki, welches der weitesgehende Antrag sei und damit zuerst behandelt werde, antwortete Frau Schulz, dass zunächst immer über den





Änderungsantrag zu entscheiden sei und nur bei zwei oder mehr vorliegenden Änderungsanträgen entschieden werden müsse, welcher die stärkste Abweichung von dem Ursprungsantrag habe. Frau Schulz ergänzte, dass - soweit gewollt – auch eine Neufassung möglich sei.

Der Bezirksrat beschloss:

Etliche Straßen in unserem Stadtbezirk weisen u.a. Versackungen und Risse auf. Diese Schäden treten zum größten Teil an Flickstellen auf.
Die Stadtverwaltung wird hiermit aufgefordert, diese Schäden zu beheben.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.4.
der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 10.4.1.
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0194/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte den Antrag ausführlich vor.
Bezirksratsherr Behrendt zog den Antrag wegen Beratungsbedarf in die SPD-Fraktion.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider lobte die Idee und führte dies näher aus und wies u. a. auf Fördermittel, z. B. durch proKlima hin. Es bewege sich hinsichtlich der Elekromobilität momentan viel, daher sollte eine stadtweite Lösung angestrebt werden. Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass er den Stadtbezirk als "Vorreiter" sehe.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
A N F R A G E N

TOP 11.1.
von der Fraktion DIE LINKE.

TOP 11.1.1.
Belegrechte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0175/2018)

Bezirksratsherr Teicher trug die Anfrage vor.

Um den Anteil von bedarfsgerechten und preisgünstigem Wohnraum auf dem
städtischen Wohnungsmarkt zu erhöhen, wurde 2013 die Beschlussdrucksache Nr. 1724/2013 „Kommunales Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover“ für den Zeitraum von 2013 bis 2018/2019 verabschiedet.





Gemäß der Drucksache Nr. 0400/2017 hat die Landeshauptstadt Hannover durch die Gewährung von Aufwendungszuschüssen für 557 Wohneinheiten eine Verlängerung der im Jahr 2017 auslaufenden Bewilligungszeiträume um 10 Jahre finanziert.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viel sozialer Wohnungsbau bzw. wie viele Wohneinheiten (WE) standen zum Stichtag 31.12.2017 im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld für bedürftige Mieter zur Verfügung?
2. Wer sind die Vermieter der Wohnungen mit Belegrechten (sogenannte ‚B-Schein-Wohnungen‘) und in welchen Straßenzügen gibt es ‚B-Schein-Wohnungen‘ im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld?
3. Wie viele Wohneinheiten werden in unserem Stadtbezirk nach derzeitigem Stand 2018 aus der Sozialbindung fallen und ist eine Verlängerung der Laufzeiten dieser Belegrechtswohnungen geplant?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:
zu 1.)
Am 31.12.2017 bestanden an 1.211 Wohnungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld städtische Belegrechte.
zu 2.)
Mit 995 Wohnungen ist die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) unter dem Dach der hanova der größte Vermieter von Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk. Daneben hat die Vonovia noch 56 Belegrechtswohnungen, die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG 40 sowie das Wohnungsunternehmen Gundlach 11 Belegrechtswohnungen. Die restlichen 109 Wohnungen mit städtischen Belegrechten in Gebäuden an unterschiedlichen Standorten im Stadtbezirk gehören verschiedenen privaten Eigentümern.
Die Belegrechte verteilen sich auf die Stadtteile wie folgt:
Groß-Buchholz : 700 Wohnungen
Kleefeld : 254 Wohnungen
Heideviertel : 257 Wohnungen.
Dabei liegen von den GBH-Wohnungen 610 Wohnungen in Groß-Buchholz, 129 Wohnungen in Kleefeld und 257 Wohnungen im Heideviertel.
zu 3.)
Nach derzeitigem Stand werden in 2018 im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld keine Belegrechte auslaufen.


TOP 11.2.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

TOP 11.2.1.
Feinstaubbelastung in Buchholz-Kleefeld infolge von silvesterbedingter Pyrotechnik
(Drucks. Nr. 15-0027/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

Feinstaubbelastung in Buchholz-Kleefeld infolge von silvesterbedingter Pyrotechnik (Die Einschränkung auf die Feinstaubbelastung in dieser Anfrage soll nicht so verstanden werden, dass andere Gefahren wie etwa die hohe Zahl der Verletzungen, die

Lärmbelastung oder die extreme Vermüllung von Straßen und Gehwegen für unerheblich zu halten wären.)

Wie das Umweltbundesamt kürzlich in einem Hintergrundpapier schrieb: „Jährlich werden fast 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern frei gesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa 17 % der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Die ermittelten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Absatzmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.“ (UBA-Hintergrundpapier‚ Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist‘; Dez. 2017, S. 3)

Laut UBA soll die Stadt Hannover um 1 Uhr früh in der Silvesternacht zu 2017 einen Spitzenwert von 640 µg/m³ gehabt haben. Zum Vergleich: Der seit dem 1. Januar 2005 einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 beträgt 50 µg/m³.

Ich frage daher die Verwaltung:


1. Welche Kenntnisse liegen der Stadtverwaltung für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld über die Sonderbelastung durch Feinstaub in Folge gezündeter Feuerwerkskörper in der diesjährigen Silvesternacht vor?
2. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie hoch der Anteil an illegalen, also nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern (sog. „Polenböller“) war? (Diese haben einen deutlich höheren Schwarzpulveranteil und verursachen daher entsprechend höhere Feinstaubemissionen.)

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

zu 1.)
Der Stadtverwaltung liegen keine Kenntnisse über die Sonderbelastung durch Feinstaub in der Silvesternacht 2017/18 für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld vor, da die für Luftgütemessungen zuständige Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim in diesem Stadtbezirk keine Messstelle betreibt.
An der Verkehrsmessstelle Göttinger Straße zeigen die Feinstaubdaten für den 1. Januar 2018 einen Tagesmittelwert von 40 µg/m³. Damit wurde der Tagesmittelgrenzwert (50 µg/m³) eingehalten.
Wie das Umweltbundesamt (UBA) selbst auf seiner Karte „Feinstaubbelastung durch Silvesterfeuerwerke“ hinweist, dienen die vom UBA zusammengestellten Karten und Daten zur aktuellen Immissionssituation der orientierenden Information der Bevölkerung und sind auf Grund der weiträumigen Betrachtung für eine kleinräumige Interpretation nicht zulässig. In dieser Karte ist auch erkennbar, dass der Spitzenwert der Überschreitung nur in einem sehr kleinen Zeitfenster in Hannover erreicht wurde und die Belastung in Hannover am 1. Januar 2017 im weiteren Tagesverlauf unterhalb des zulässigen Grenzwertes lag.

Die Anfrage zu 2.) wird von der Polizeiinspektion Hannover Ost und dem
Polizeikommissariat Hannover Südstadt wie folgt beantwortet:
Eine intensive Vorgangs- und Einsatzrecherche ergab, dass in dem o. a. Zeitraum im Bereich Buchholz - Kleefeld keine Hinweise auf den Gebrauch sog. Polenböller bearbeitet wurde.




Auch in den Tagen vor und nach Silvester ist es nicht zu Einsätzen mit besagten Explosivmitteln gekommen.


TOP 11.2.2.
Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden durch die Deutsche Bahn AG auf der Gleisstrecke in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0050/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug die Anfrage vor.

Die Deutsche Bahn hat 2017 65,4 Tonnen Glyphosat verbraucht und ist vermutlich erneut größter Einzelabnehmer des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels in Deutschland. Es werde zur „chemischen Vegetationskontrolle“ auf dem Schienennetz ausgebracht, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Sören Bartol.
Das Schienennetz der DB umfasste 2015 34.000 km. Die von der Bahn ausgebrachte Glyphosatmenge entspricht daher ca. 1,92 Kilo je Kilometer Gleisstrecke. Einschließlich der Güterumgehungsbahnstrecke, die stellenweise die Südostgrenze des Stadtbezirks berührt, befinden sich ca. 5 km Bundesbahn-Gleisstrecke in Buchholz-Kleefeld.
Die EFSA (European Food Safety Authority) hat 0,5 mg/kg/Tag als maximale sichere Dosis bei Menschen ermittelt. (= acute reference dose (ARfD))
Wissenschaftlich umstritten ist, wie stark der menschliche Körper Glyphosat nach den unterschiedlichen Darreichungsformen (z.B. Inhalation, Hautkontakt oder durch das Grundwasser) resorbiert. Es ist daher (noch) nicht möglich, definitiv zu bestimmen, wie viele Menschen im Stadtbezirk bei einer angenommenen Ausbringung des Bundesdurchschnitts (1,92 kg je Gleiskilometer) von einer gefährlichen Dosis Glyphosat potenziell gefährdet sein könnten. Nach dem europaweit geltenden Vorsorgeprinzip ist folglich hier große Vorsicht geboten.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist der Stadt Hannover bekannt, ob und – wenn ja – wie viel an glyphosathaltigen Herbizid-Lösungen jährlich durch die Bundesbahn auf der innerhalb des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld liegenden Gleisstrecke ausgebracht wird?
2. Setzt die Stadt Hannover (etwa durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) solche Herbizid-Lösungen innerhalb von Buchholz-Kleefeld ein?
Frau Schulz wies darauf hin, dass die Antwort der Deutschen Bahn AG aufgrund der Ausführlichkeit zu Frage 1 in Kopie verteilt werde.
Frau Schulz fasste zusammen, dass die DB in ihrer Antwort auf die Gleisstrecken im Stadtbezirk eingegangen sei und wie viel Glyphosat verwendet werde. Es sei angeführt, welche Maßnahmen es zur Unkrautvernichtung gebe. Die DB sei europaweit mit Bahnbetreibern über andere getestete Maßnahmen im Austausch.

Komplette Antwort der DB in Papierform:
"zu 1.) Bevor auf die eigentliche Fragestellung eingegangen wird, ist es erforderlich, dass
die doch sehr ortsspezifische Fragestellung in einen größeren Zusammenhang eingeordnet wird:
Die Freihaltung des Gleisbereichs von Vegetation ist für alle Schieneninfra- strukturbetreiber von hoher Bedeutung, um die auf die hohen Belastungen ausgerichteten





Eigenschaften des Oberbaus zu erhalten und die Betriebs- und Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
In der Vergangenheit hat die DB thermische (Heißluft, Heißwasser, Heißdampf, Heißschaum) und mechanische (Schotterbürsten) Verfahren getestet. Alle Alternativen wurden auf Grund des hohen Energieverbrauchs, der nichtselektiven Wirkung auf alle Organismen (z.B. auch Eidechsen) und der sehr langsamen Arbeitsgeschwindigkeit – und der damit verbundenen Sperrung von Gleisen – als nicht umsetzbar bewertet. Eine Evaluation der bestehenden Alternativen durch europäische Bahnen (insb. SNCF) ergab, dass sich die Technik seither nicht nennenswert weiter entwickelt hat. Daher erproben die europäischen Bahnen verschiedene Alternativmethoden. Über die Ergebnisse tauschen sich die Bahnen aus. Während sich die SNCF mit Abdeckverfahren und UV-Technik befasst, betreibt die DB in Kooperation mit zwei Firmen Forschungen auf dem Gebiet der elektrischen Unkrautbekämpfung.
Die Reduktion chemischer Wirkstoffe ist das kurzfristige Ziel der DB. Dies soll durch die Digitalisierung der Spritzzüge erfolgen. Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Unkrauterkennung und der sensorgesteuerten Spritztechnik werden mit den beauftragten Unternehmen vorangetrieben.
Das mittelfristige Ziel der DB ist die Substitution chemischer Herbizide auf Streckenabschnitten mit niedriger betrieblicher Relevanz. Das bedeutet eine Reduktion von Glyphosat durch teilweisen Einsatz erprobter alternativer Verfahren.
Die Umsetzbarkeit des langfristigen Ziels der DB, die Vermeidung chemischer Substanzen zur Unkrautbekämpfung, hängt von den weiteren Entwicklungen alternativer Verfahren ab. Die ökologischen Auswirkungen thermischer Verfahren auf alle Lebewesen im Schotterbett sowie der hohe energetische Aufwand, der Eintrag von Substanzen bei Substitution mit organischen Säuren oder organischen Temperaturträgern müssen ebenso bewertet werden wie die betrieblichen Anforderungen an die Arbeitsgeschwindigkeit.
Die bestehenden Kooperationen zwischen Bahnen europäischer Länder, Behörden, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen zeigen das große Potential dieses Marktes. Die DB sieht jedoch auch das Risiko, dass Glyphosat bei überstürztem Verbot oder freiwilligem Ausstieg durch andere chemische Herbizide substituiert wird, die im Zweifel schlechter erforscht sind und unbekannte Gefahren bergen.
Die Gleisanlagen der DB stellen trotz oder vielleicht sollte man besser sagen, gerade deshalb einen wertvollen Lebensraum für Reptilien insbesondere Eidechsen dar, weil dieser Bereich und nur dieser Bereich von Vegetation freigehalten wird. Während die Tiere die mechanisch gepflegten Böschungsbereiche als Schutz aufsuchen, werden die offenen Gleisschotter als Sonnen- und Jagdhabitate genutzt. Dieses Verhalten der Tiere führt dazu, dass die DB bei zahlreichen Oberbauerneuerungen umfangreiche artenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen durchführen (müssen).
Im Jahr 2016 wurden dafür auf den insgesamt 61.000 km langen Gleisen der DB AG
auf 56.289 km insgesamt 67.647 l Glyphosat eingesetzt. In 2017 wurden auf 56.019 km Gleisanlagen 65.398 l Glyphosat eingesetzt. Dies entspricht ca. 0,15 Prozent der in Deutschland insgesamt ausgebrachten Herbizidmengen und 0,1 Prozent der gesamten Pflanzenschutzmittelmengen.
Nach dieser allgemeinen Einführung geht die DB nun auf die angefragte ortsspezifische Situation eingehen. Im Stadtbezirk Hannover-Kleefeld verlaufen in zwei Achsen drei Strecken durch den oder entlang des Stadtteils:
1. Die Achse Hannover-Lehrte mit der zweigleisigen Strecke 1730 („Fernverkehrsstrecke“) sowie der wechselweise ein- und zweigleisigen S-Bahn-Strecke 1734






2. Die sog. „Güterumgehungsbahn“ (Strecke 1750)
Leider hat die DB keine genaue Kenntnis über die Lage der Stadtbezirksgrenzen. Die DB nimmt vereinfachend an, dass die beiden Strecken 1730/1734 ungefähr ab dem Messeschnellweg (und damit ungefähr Eisenbahnkilometer 2,6) mit allen Gleisen bis zur Stadtteilgrenze nach Misburg (ungefähr km 6,2) komplett dem Stadtbezirk zugeschlagen werden.
Die Strecke 1730 ist komplett zweigleisig, je Richtung ergeben 3,6 Kilometer.
Die Strecke 1734 verläuft im Bereich von km 2,6 bis km 4,287 eingleisig, und im Bereich von km 4,287 bis km 6,2 zweigleisig. In der Summe ergeben sich ca. 5,5 km. Die Strecke 1750 (Güterumgehungsbahn) startet an der Stadtbezirksgrenze ungefähr bei km 31,3. Leider weisen die der DB vorliegenden Kartengrundlagen unterschiedliche Verläufe der Stadtteilgrenze aus. Im Weiteren geht die DB davon aus, dass die Strecke 1750 von hier an in Richtung Osten komplett mit beiden Gleisen dem Stadtbezirk Kleefeld-Buchholz zugeschlagen wird. Der Bereich endet ungefähr bei der Eisenbahnüberführung Tiergarten in km 32,1.
Die Strecke 1750 verläuft komplett zweigleisig und weist je Richtung damit 0,8 Kilometer im Stadtbezirk auf. In Summe ergeben sich für alle Strecken damit ca. 14,7 km Gleislänge.
Der Gleisrost selber war während der Behandlung der genannten Strecken sehr sauber, so dass eine durchgehende Behandlung des Randweges im Regelfall nur auf den sogenannten „Randwegen“ erfolgt. Diese Information ist von Bedeutung, da die glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel Blattherbizide sind und nur auf vorhandenen Pflanzen ausgebracht werden, also keine flächendeckende Ausbringung der Mittel erfolgt.
Sie werden von Spritzzügen der DB im Gleisrost über Sensoren nur auf vorhandenen Pflanzen ausgebracht, im Bereich der Schotterflanke und des Randweges übernehmen diese Funktion die Mitarbeiter auf den Spritzzügen.
Folgende Behandlungen sind 2017 erfolgt:
· Strecke 1730, Richtung 1 am 26.05.2017 mit Glyfos Supreme.
· Strecke 1730, Richtung 2 am 25.06.2017 mit Tender GB Ultra.
· Strecke 1734, alle Gleise am 28.05.2017 mit Tender GB Ultra.
· Strecke 1750, beide Richtungen am 17.07.2017 mit Tender GB Ultra.
Kalkulatorisch kommt die DB auf ca. 27,6 Liter glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel."


Frau Schulz antwortete für die Verwaltung zu Frage 2.) wie folgt:

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat im Stadtbezirk keine landwirtschaftlichen Nutzflächen verpachtet, somit wird auch kein Glyphosat eingesetzt. Auf öffentlichen Grünflächen wird ebenfalls kein Glyphosat eingesetzt.


TOP 12.
M I T T E I L U N G E N

TOP 12.1.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann berichtete, dass er auf persönliche Einladung von hanova um 16.00 Uhr an einem Informationsgespräch für die Anliegerinnen und Anlieger des ehemaligen Oststadtkrankenhauses teilgenommen habe. Anwesend waren ca. 50 Anliegerinnen und Anlieger, deren Fragen zu den Baumaßnahmen beantwortet wurden.




TOP 12.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki informierte darüber, dass die Kinderbeteiligung im Rahmen der ökologischen Sanierung des Spielplatzes Mecklenburger Straße am 15.02.2018 um 15.30 Uhr auf dem Spielplatz stattfinden werde.
Frau Rembecki wies darauf hin, dass der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld in öffentlicher Sitzung am 19.02.2018, um 19 Uhr in der Polnisch Katholischen Mission tage und sich das Gremium über den Besuch der Bezirksratsmitglieder freuen würde.
Sie berichtete, dass es die Broschüre "Familienkompass" nunmehr auch in Leichter Sprache gebe. Der Familienkompass sei ein Ratgeber mit hilfreichen Adressen für Familien mit Kindern in Hannover. Den Familienkompass als gedruckte Broschüre gebe es im FamilienServiceBüro, in Beratungsstellen, in Bibliotheken, in Bürgerämtern und im Fachbereich Jugend und Familie im Ihmezentrum.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass zwischen dem Edekamarkt im Roderbruch zum Parkplatz hin und der Karl-Wiechert-Allee eine Schneise durch das Waldgrundstück geschlagen worden sei. Er bat um Aufklärung.
Bezirksbürgermeister Hofmann antwortete, dass es sich um die Umsetzung eines Bezirksratsbeschlusses aus der letzten Wahlperiode handele. Es werde dort ein kombinierter Fuß- und Radweg errichtet und auch die Anpflanzung von Bäumen sei geplant.


Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.41 Uhr.






Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)