Sitzung Gleichstellungsausschuss am 05.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 23.02.2018)
Protokoll (erschienen am 18.05.2018)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 09.04.2018

PROTOKOLL

10. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 5. Februar 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) für Ratsfrau Seitz
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Frau Feldmann)
Frau Dr. Köster
(Herr Moormann)
Frau Nölting
(Frau Nolte-Vogt) (Bündnis 90/Die Grünen)
Frau Wegmann

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette Erste Stadträtin
Frau Gehrke stellv. Gleichstellungsbeauftragte
Frau Diers FB Personal und Organisation
Frau Barluschke Referat für Frauen und Gleichstellung
Frau Spreen Referat für Frauen und Gleichstellung
Frau Greve Gesamtpersonalrat
Frau Mentner Gesamtpersonalrat



Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 06. November und 04. Dezember 2017

3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

4. Neue Kriterien der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung, bisher Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0013/2018 mit 1 Anlage)

5. Jahresplanung des Referates für Frauen und Gleichstellung 2018
(Informationsdrucks. Nr. 0026/2018)

6. Anfragen und Anträge

6.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

6.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

6.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

7. Bericht des Oberbürgermeisters

8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

9. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Frau Klingenburg-Pülm eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde bestätigt.




TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 06. November und 04. Dezember 2017

Das Protokoll vom 6. November 2017 wurde mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

Das Protokoll vom 4. Dezember 2017 wurde auf Antrag der AfD vertagt.


TOP 3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohnerinnen und Einwohner mit Fragen anwesend.


TOP 4.
Neue Kriterien der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung, bisher Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0013/2018 mit 1 Anlage)

Die Drucksache wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen. Es wurde aber beschlossen, diese dem Ausschuss trotzdem vorzustellen.

Frau Diers stellte die Drucksache vor. Sie erläuterte, dass die Festlegung neuer Vergabekriterien aufgrund des Antrags der SPD Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen erfolgt sei, dieser wurde am 2.5.2016 in den Gleichstellungsausschuss eingebracht. Zudem erfolgte auch ein Antrag auf Umbenennung. Der Kriterienkatalog zur Vergabe von Frauenfördermitteln soll in Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung umbenannt werden, um den neuen Schwerpunkten, die den aktuellen gesamtstädtischen gleichstellungspolitischen Zielsetzungen entsprechen, besser gerecht zu werden. Durch die Anpassung seien nun fast alle Maßnahmen sowohl für Frauen als auch für Männer zugänglich.

Frau Diers beschrieb zunächst den Inhalt und Umfang des Kriterienkatalogs. Dieser gliedere sich in fünf Unterkategorien. Hier werden die Schwerpunkte Arbeitszeit und deren Flexibilisierung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Frauenförderung, Abbau von Unterrepräsentanzen der Geschlechter und weitere Maßnahmen mit den möglichen Vergabekriterien aufgeführt.

Mit der Umsetzung der neuen Kriterien zu Vergabe der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung soll zum 1.7.2018 begonnen werden, Es sei geplant, dazu im Vorfeld vier Schulungen im Mai und Juni für die Fachbereiche durchzuführen.

Frau Diers erläuterte danach die überarbeiteten Vergabekriterien im Einzelnen anhand einer Tischvorlage. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen entfalle künftig die Förderung von „Personalersatz für die Zeit des Mutterschutzes und bei Beschäftigungsverbot einer werdenden Mutter für Tarifbeschäftigte“. Für Beamte seien die entsprechenden Regelungen unter Punkt 2.1.3.1 zu finden. Weiterhin sei der Punkt 2.1.1 nun auch für Männer geöffnet worden, da es mittlerweile selbstverständlich geworden sei, dass auch Männer Elternzeit in Anspruch nehmen. Zum Punkt 1.4 sei auch zur Elternzeit die Inanspruchnahme von Pflegezeit mit aufgenommen worden. Sie führte weiter aus, dass auch zum Kriterium „Aufteilung einer Stelle“ Änderungen erfolgt seien. Unter Punkt 1.1 sei aufgeführt, dass in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit einer Förderung gegeben sei, wenn es bei zwei Mitarbeitenden zu teilzeitbegründeten Arbeitszeitüberschreitungen der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit komme. Darüber hinaus sei die Förderung für Führungskräfte in Teilzeit mit drei bis fünf Stunden wöchentlich pro Stelle vorgesehen, bei Sachbearbeitungsstellen bis zu zwei Stunden wöchentlich. Diese Zeiten sollen für die Übergaben investiert werden, um beispielsweise auch die Besetzung von Führungsstellen mit Teilzeitkräften stärker zu fördern

Zu Punkt 4.1 führte sie aus, dass die „Schaffung von räumlichen und sachlichen Voraussetzungen bei unterrepräsentierten Berufsgruppen“ selbstverständlich auch auf Männer ausgeweitet worden sei, da das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz hier eindeutige Vorgaben mache. Frauen seien in der Stadtverwaltung, beispielsweise bei der Feuerwehr oder der Stadtentwässerung unterrepräsentiert, Männer dagegen im Pflegebereich, in den Kitas oder auch bei der städtischen Reinigung.

Auch zum Punkt 1.2 „Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten“ seien Änderungen erfolgt. Es müsse nun immer nach den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zwingend ein gerichtsfester Sachgrund, wie beispielsweise Vertretung bei längerer Krankheit oder bei Elternzeit, vorliegen, um eine Förderung zu bewilligen.

Die Kriterien zur „Förderung von geringfügig Beschäftigten“ entfalle künftig, da in der Vergangenheit die Möglichkeit dieser Förderung nicht in Anspruch genommen worden sei. Die Kriterien zur „Förderung von Personalersatz bei längeren Krankheits-, Kur- oder Fortbildungszeiten“ seien auseinandergezogen worden. Unter Punkt 3.2 werde nun der Bereich „Personalersatz für längere Krankheitszeiten oder Rehabilitationsmaßnahmen“ erfasst, diese Förderung gelte ausschließlich für Frauen. Es habe sich gezeigt, dass diese Förderung vorrangig von Fachbereichen beantragt werde, in denen vorwiegend Frauen tätig seien, häufig auch im Schichtdienst. Die Förderung bei „Maßnahmen zur persönlichen beruflichen Weiterentwicklung“ werde nun unter Punkt 3.1 und 4.2 erfasst.

Frau Dr. Matz fragte nach, wie sich in den letzten Jahren der Frauen- und Männeranteil, beispielsweise für den Ersatz bei Rehamaßnahmen, verteilt habe. Wenn ein Mann für längere Zeit ausfalle, sei es für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen genauso belastend, es gäbe dann aber keinen finanziellen Ausgleich mehr.

Frau Diers antwortete, dass das Verhältnis in den betroffenen Fachbereichen bei ungefähr 90% Frauenanteil zu 10 % Männeranteil liege. Männer sollen dadurch aber nicht ausgeschlossen werden, die Vergangenheit hätte aber gezeigt, dass die Förderung fast ausschließlich in Bereichen erfolge, in denen Frauen überproportional vertreten seien. Man könne aber durchaus darüber nachdenken, diese Förderung auch auf Männer zu erweitern. Die genauen prozentualen Angaben werden zur nächsten Sitzung vorgelegt.

Nachtrag der Verwaltung:
Angaben der Fachbereiche Senioren (Alten- und Pflegezentren), Jugend und Familie (Kindertagesstätten) und Kommunale Gebäudereinigung:

OE
m
w


Gesamt
57.3
123=20.4%
480= 79.6%


603
51.4
137=12.7%
942=87.3%


1079
18.7
56=15.6%
303=84.4%


359



In den Alten- und Pflegezentren nahmen in 2017 22 Frauen und 2 Männer Rehabilitations- bzw. Vorbeugemaßnahmen in Anspruch. In 6 Fällen wurden Frauenfördermittel beantragt.

Im Bereich der Kindertagesstätten werden keine statistischen Erhebungen zu Rehabilitationsmaßnahmen dokumentiert. Als Richtwert könne von 35 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen werden, davon seien 30 Frauen und 5 Männer.

In der Kommunalen Gebäudereinigung werde ebenfalls keine Statistik bei Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen geführt. Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterhaltsreinigung bei Abwesenheiten wegen Reha werden folgende Instrumente genutzt:
Einsatz von eigenen Springerkräften
Leistung von Mehrarbeit in den Objekten durch Stammpersonal
Gegebenenfalls Beauftragung externer Dienstleister (Reinigungsfirmen)

Zum Punkt 3.1 führte Frau Diers aus, dass hier explizit nur für „Frauen in besonderen Lebenslagen oder besonderen beruflichen Situationen Fördermittel für eine persönliche berufliche Weiterentwicklung“ in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung gestellt werden.

Frau Gehrke ergänzte, dass die Förderung von Frauen nicht obsolet geworden sei. Sie sei auch weiterhin notwendig. Daher wurde die Förderung unter Punkt 3.1 aufgenommen. Unter Punkt 4.2 werde die „Weiterbildung von Frauen und Männern in geschlechteruntypischen Berufsfeldern“ gefördert. Beide Maßnahmen haben somit unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf Frauen und die geschlechtergerechte Arbeitsverteilung sowie dem Entgegenwirken von Rollenstereotypen.

Frau Diers berichtete, dass künftig die Förderkriterien zur Wiedereingliederung entfallen werden, da diese neu in einer eigenen Dienstvereinbarung zur Integration eingeschränkter Beschäftigter in den Arbeitsprozess geregelt werden. Das Kriterium „Arbeitszeiterhalt trotz Wegfall von Tätigkeiten“ werde künftig ebenfalls aufgrund der geringen Relevanz entfallen. Sollte ein Bedarf entstehen, könne dies unter Punkt 5.3 aufgefangen werden. Zum Kriterium „Persönliche Qualifizierung“ führte sie aus, dass dies nun sowohl für Frauen als auch für Männer gelte und unter Punkt 5.1 mit der Bezeichnung „Erprobung in neuen Arbeitsgebieten“ aufgeführt sei. Das Kriterium zur „deutlichen Verbesserung der Aufstiegssituation von Frauen durch die Förderung von Einzelprojekten“ werde künftig entfallen, da aufgrund der fortschreitenden geschlechtergerechten Personalentwicklung der Bedarf nicht mehr gegeben sei. Auch das Kriterium zur „Übernahme von Kosten für externe, dienstlich anerkannte Fortbildungen, Seminare und Coaching in begründeten Ausnahmefällen“ sei allgemein ein Thema der Personalentwicklung und werde in dieser Form nicht mehr gefördert. Das Kriterium werde umbenannt in „Beteiligung an der Kostenübernahme bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in geschlechtsuntypischen Berufsfeldern“ und sei unter Punkt 4.2 aufgeführt. Das bisherige Kriterium zur „Förderung der deutschen Sprachkenntnisse für Frauen mit Migrationshintergrund“ werde nun auch für Männer geöffnet und sei unter Punkt 4.3 zu finden. Zum Kriterium der „Arbeitszeiterhöhung bei Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten an längerfristigen Fortbildungsmaßnahmen“ gab Frau Diers an, dass dieses Kriterium bestehen bleibe und nun unter Punkt 1.3 zu finden sei.

Zum Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und Familie führte Frau Diers aus, dass die Kriterien „Finanzierung von Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ und „Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während einer befristeten Arbeitszeitreduzierung“ unter Punkt 2.1.2 bzw. 1.6 beibehalten werden sollen. Der Punkt Sonstiges wurde in Besonderes umbenannt. Neu aufgenommen wurde der Punkt 5.2 „Strukturelle Maßnahmen“. Da die Fördermittel von 1,1 Mio. Euro in den Personalkosten enthalten seien, es aber auch sachliche Ausgaben gäbe, wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgesprochen, dass anfallende Kosten für strukturelle Maßnahmen anteilig aus diesem Budget gefördert werden können. Ein personenbezogener Einzelantrag müsse nicht erfolgen. Hierzu gehören beispielweise die Beiträge für Fluxx, die Qualifizierungsmaßnahmen der Schreib- und Verwaltungskräfte oder die angebotenen Ferienmaßnahmen für Mitarbeiter*innenkinder. Neu seien unter Punkt 2.2 die „Förderung der Einarbeitungs- und Qualifizierungszeit nach Rückkehr aus der Eltern- oder Pflegezeit“ und unter Punkt 2.1.3.2 die „Förderung der Einarbeitungszeit für Mutterschutz und Elternzeit für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte“.

Herr Hauptstein fragte wie hoch der Anteil für die „Förderung der deutschen Sprachkenntnisse“ am Gesamtbudget gewesen sei und welche Fachbereiche hier vorwiegend Gelder beantragen würden. Weiterhin interessierten ihn zum Punkt 4.1 die Hintergründe für die Nichtbeantragung dieser Gelder.

Frau Diers antwortete, dass vorwiegend der gewerbliche Bereich, wie zum Beispiel Reinigungskräfte, die diese Kurse gemacht haben, gefördert worden sei. Der Anteil am Gesamtbudget sei aber eher gering. Zu Punkt 4.1 führte sie aus, dass aus Sicht der Verwaltung die sachlichen Voraussetzungen am Arbeitsplatz in den letzten Jahren ausreichend gewesen seien und keine Notwendigkeit der Fachbereiche zur Beantragung gegeben war. Mit diesen Mitteln können aber auch Sanitäreinrichtungen oder Sozialräume für Frauen in den Bereichen der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, in denen eine Unterrepräsentanz vorliege.

Frau Dr. Matz fragte nach dem Grund für den sprunghaften Anstieg in 2016 zum Punkt der „Finanzierung von Kinderbetreuung in besonderen Fällen“.

Frau Diers antwortete, dass es sich hier um den Beitrag für die Fluxx Betreuung handele, den die Stadt Hannover zahle. Der Betrag werde pauschal einmal im Jahr gezahlt, damit städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Betreuung zu günstigeren Konditionen als andere private Personen in Anspruch nehmen können.

Nachtrag der Verwaltung: Die Aufführung von Maßnahmen unter B 6 (bisher) wurde 2016 erstmals durchgeführt um den hohen Betrag bei Sonstiges transparenter zu gestalten. Deshalb gibt es keine Vergleichszahlen aus den Vorjahren.
Anzumerken ist, dass neben dem Betrag in 2016 von 34918.-€, die Ausgabe in 2017 bei 57.523.-€ und die bisherige Ausgabe in 2018 bei 48.981.-€ liegt.

In den meisten Fällen handelt es sich um Maßnahmen für Beschäftigte, die aus familiären Gründen nicht Vollzeit im Regelschichtdienst arbeiten können und Personalersatz gewährleistet sein muss.

Frau Diers bestätigte auf Nachfrage von Herrn Engelke, dass die Fördermaßnahme zu Punkt 4.3 sowohl für Frauen als auch für Männer zugänglich sei.

Frau Steinhoff bedankte sich bei der Verwaltung für die Erstellung der neuen Vergaberichtlinien und hob besonders positiv die Umbenennung in „Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung“ hervor. Es werde so ein zeitgemäßes Format geschaffen, welches eine gute Grundlage für die weitere Arbeit zur Geschlechtergleichstellung bilde.

Herr Engelke fragte, was bei Punkt 4.3 unter den zusätzlich entstehenden Personalkosten für bis zu sechs Monate zu verstehen sei.



Frau Diers gab an, dass es sich hierbei um die Übernahme der Personalkosten handele, die entstehen, wenn Beschäftigte an einem Kurs im Blockunterricht teilnehmen und für diese Zeit Personalersatz eingestellt werden müsse.

Frau Diers bedankte sich abschließend bei der Gleichstellungsbeauftragten und dem Gesamtpersonalrat für die Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Erstellung der neuen Vergabekriterien der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung.


TOP 5.
Jahresplanung des Referates für Frauen und Gleichstellung 2018
(Informationsdrucksache Nr. 0026/2018)

Frau Gehrke stellte die Drucksache vor und verwies auf die drei Schwerpunktthemen, die vom Referat für Frauen und Gleichstellung in 2018 vorgesehen seien. Dies sei zum einen das Modellprojekt gegen sexualisierte Gewalt und Belästigung in Nachtclubs und Bars. Grundlage dieses Projektes sei ein Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen. Es gebe mittlerweile eine sehr motivierte Arbeitsgruppe. In diesem Zusammenhang werde auch die Neustrukturierung des FrauenNachtTaxis mit der Projektgruppe zu den entsprechenden Punkten abgestimmt.

Zum anderen finde am 8. März wieder eine Frauenvollversammlung statt, zu der alle Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung eingeladen seien. Schwerpunkt sei dieses Jahr das Thema Familie. Familie sei da, wo soziale Verantwortung für andere übernommen werde. Die Stadtverwaltung definiere Familie umfassend sowohl im privaten als auch familiären Umfeld der Beschäftigten. Es werde für alle Lebensgemeinschaften soziale Verantwortung übernommen. Mit dieser Definition können alle Frauen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen angesprochen werden. Als Referentin sei Dr. Gisela Notz eingeladen worden, die Moderation übernehme Denise M`Baye.

Das dritte Schwerpunktthema sei die Planung einer Kampagne zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“. Der Titel dazu laute: „ Wir müssen das ändern.“ Die offizielle Vorstellung erfolge auf der Frauenvollversammlung am 8. März und werde danach als Wanderausstellung mit Fortbildungsangeboten und Informationsmaterialien an verschiedenen Standorten der Stadtverwaltung präsentiert. Eine Vorstellung erfolge nach Fertigstellung der Materialien auch hier im Ausschuss.

Frau Gehrke schlug vor, dass auch den Beratungsstellen für queere Menschen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich hier im Ausschuss vorzustellen und bat dafür um Zustimmung.

Herr Hauptstein erkundigte sich nach dem Ablauf der Frauenvollversammlung, da er als Mann nicht daran teilnehmen dürfe.

Frau Gehrke erläuterte, dass zunächst eine Begrüßung erfolge, danach ein Vortrag zum Thema Familie mit einer anschließenden methodisch aufbereiteten Großgruppendiskussion. Zusätzlich gebe es einen Markt der Möglichkeiten, auf dem sich verschiedene Akteur*innen der Stadtverwaltung mit ihren Angeboten zum Thema Vereinbarkeit Beruf und Familie präsentieren.

Herr Klippert erkundigte sich, wann erste Ergebnisse zum Modellprojekt gegen sexualisierte Gewalt in Nachtclubs und Bars zu erwarten seien.


Frau Gehrke antwortete, dass laut Antrag in 2019 eine Zwischenberichterstattung erfolgen soll, geplant sei aber bereits in 2018 eine Vorstellung der entwickelten Ideen.

Frau Gamoori begrüßte die Entwicklung einer Kampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sehr. Sie erachte es als wichtig, dass die LHH dies zu einem Schwerpunktthema gemacht habe und damit zeige, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht hingenommen werde.

Herr Hauptstein fragte, ob die Teilnahme an der Frauenvollversammlung als Arbeitszeit gelte.

Frau Gehrke bestätigte dies und merkte an, dass aufgrund des fachlichen Austausches die Teilnehmerinnen für den Umgang mit verschiedensten Lebensweisen sensibilisiert werden sollen.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 6.
Anfragen und Anträge

TOP 6.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

Frau Dr. Carl stellte den Antrag vor. Sie erläuterte, dass durch diesen Antrag ein vereinfachtes, transparentes Verfahren für das Zuwendungscontrolling geschaffen werden soll, welches als gute Grundlage für die Zusammenarbeit der Stadt Hannover mit den Zuwendungsempfänger*innen dienen könne. Darüber hinausgehende Schritte, wie im Änderungsantrag der CDU gefordert, seien aus ihrer Sicht nicht erforderlich. Eine Planungssicherheit sei für die Zuwendungsempfänger*innen auch durch den Doppelhaushalt gegeben.

Frau Steinhoff ergänzte, dass Zuwendungen in diesem Bereich zwar freiwillige Leistungen seien, aber für die Stadtgesellschaft seien diese Aufgaben unerlässlich und müssen daher weiter gefördert werden. Wichtig sei hierbei auch die Trägervielfalt zu erhalten und zu bestärken.

Der Antrag wurde mit 8 Stimmen dafür und 3 Stimmen dagegen angenommen.


TOP 6.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings (Drucks. Nr. 2724/2017)
Der Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION wurde zurückgezogen.




TOP 6.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings (Drucks. Nr. 2853/2017)
Frau Jeschke stellte den Äderungsantrag vor. Sie erläuterte, dass das Zuwendungscontrolling aus Sicht ihrer Partei im Gegensatz zum gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch aktiver erfolgen solle und regte ein jährliches aktives Controlling an. Auch solle regelmäßig geprüft werden, ob die Zielsetzungen der Vereine mit den städtischen Vorgaben übereinstimmen.

Der Antrag wurde mit 3 Stimmen dafür und 8 Stimmen dagegen abgelehnt.


TOP 7.
Bericht des Oberbürgermeisters

Frau Tegtmeyer-Dette war in Vertretung für Oberbürgermeister Schostok anwesend.

Es gab nichts zu berichten.


TOP 8.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Frau Gehrke wies auf Veranstaltungen zu One Billion Rising am 14.02. und den am 16.02. stattfindenden Frauenneujahrsempfang zum Thema „Frauen leisten Widerstand - 100 Jahre Frauenwahlrecht – " hin. Sie informierte auch über die laufenden Planungen zum internationalen Frauentag am 8. März. Hierzu finde im Vorfeld am 1.3 vor dem niedersächsischen Landtag eine Veranstaltung unter dem Motto „100 Jahre Frauenwahlrecht - Wir wollen mehr“ und die Auftaktveranstaltung des hannoverschen Frauenbündnisses zum internationalen Frauentag 2018 im Pavillon statt.

Herr Engelke fragte nach, was zum Thema Frauenwahlrecht noch mehr gewollt werde.

Frau Gehrke antwortete, die Zahl der Vertreterinnen in Parlamenten und Gremien sei sehr stark zurückgegangen. Es müsse wieder ein politisches Auftreten erreicht werden, bei dem Frauen stärker, im Idealfall paritätisch, mitwirken.


TOP 9.
Verschiedenes

Die Sitzung wurde um 17:00 Uhr geschlossen


Sabine Tegtmeyer-Dette Renate Barluschke
Erste Stadträtin Für das Protokoll