Sitzung Ratsversammlung am 25.01.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.01.2018)
Protokoll (erschienen am 27.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 11.04.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 25. Januar 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 20.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
(Ratsherr Jacobs) (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 24. August 2017, am 28. September 2017 und am 26.10.2017

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.1.1. zu präventiven Angeboten bei drohender Wohnungslosigkeit
(Drucks. Nr. 3117/2017)

3.1.2. zu Auswirkungen der Landespläne zu kostenlosen Kitas
(Drucks. Nr. 3120/2017)

3.1.3. zu untergetauchten Rechtsextremist*innen in Hannover
(Drucks. Nr. 3121/2017)

3.1.4. zu Erdöl-Bohrungen am Kronsberg
(Drucks. Nr. 3122/2017)

3.2. der AfD-Fraktion

3.2.1. zur Entwicklung unterschiedlicher Deliktsbereiche
(Drucks. Nr. 3139/2017)

3.2.2. zur Kostenstruktur der Wochen-, Bauern-, Jahr- und Weihnachtsmärkte
(Drucks. Nr. 3140/2017)

3.2.3. zum Umgang mit der salafistischen Szene in Hannover
(Drucks. Nr. 3141/2017)

3.2.4. zur Zusammensetzung der Flüchtlinge in Hannover
(Drucks. Nr. 3142/2017)

3.3. der Fraktion DIE HANNOVERANER

3.3.1. zur Einrüstung der rückwärtigen Fassade des hannoverschen Ratshauses
(Drucks. Nr. 0029/2018)

3.3.2. zu fehlenden Audioguides im Sprengel Museum
(Drucks. Nr. 0030/2018)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5. Spendenannahme
(Drucks. Nr. 0010/2018)

6. Anpassung der Förderkriterien für das städtische Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“
(Drucks. Nr. 2831/2017 mit 1 Anlage)

7. Flächennutzungsplanangelegenheiten

7.1. 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee", Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2215/2017 mit 3 Anlagen)

7.2. 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich Groß Buchholz / "südlich Paracelsusweg" , Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2868/2017 mit 3 Anlagen)

8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3170/2017 mit 3 Anlagen)

9. Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen
Beschluss über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
(Drucks. Nr. 3068/2017 N1 mit 1 Anlage)

12. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Was bringen vertrauliche Informationen und Sitzungen, wenn die Vertraulichkeit immer öfter nicht gewahrt wird?"
(Drucks. Nr. 0147/2018)

13. Antrag der Fraktion die FRAKTION auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Der Fall Härke oder der personalpolitische Trümmerhaufen des Oberbürgermeisters"
(Drucks. Nr. 0152/2018)

14. Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema „Die Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt 2025, der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, die Zuständigkeiten und Aufteilungen der Dezernate sowie die Rolle und Rechte des Rates“
(Drucks. Nr. 0154/2018)

10. Anträge

10.1. Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht zur Feuer- und Rettungswache Weidendamm
(Drucks. Nr. 0075/2018)

10.2. Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung von Frauenbadezeiten in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 0083/2018)

10.2.1. dazu Änderungsantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 0202/2018)

10.3. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zum Stellenbesetzungsverfahren des Generalsachbearbeiters im Bereich Migration und Integration des Fachbereichs Soziales (50.6-K)
(Drucks. Nr. 0168/2018)

11. Betreibervertrag der Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft
Oheriedentrift 50 und 52
(Drucks. Nr. 2653/2017 mit 1 Anlage)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG sind Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimmt.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürfen.
Die Anfertigung ist dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 12 auf Antrag der Fraktion Die Hannoveraner eine Aktuelle Stunde zum Thema "Was bringen vertrauliche Informationen und Sitzungen, wenn die Vertraulichkeit immer öfter nicht gewahrt wird?" mit der Drucks. Nr. 0147/2018, unter dem Tagesordnungspunkt 13 auf Antrag der Fraktion Die FRAKTION eine Aktuelle Stunde zum Thema "Der Fall Härke oder der personalpolitische Trümmerhaufen des Oberbürgermeisters" mit der Drucks. Nr. 0152/2018 und unter dem Tagesordnungspunkt 14 auf Antrag der Gruppe
DIE LINKE & PIRATEN eine Aktuelle Stunde zum Thema "Die Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt 2025, der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, die Zuständigkeiten und Aufteilungen der Dezernate sowie die Rolle und Rechte des Rates“ mit der Drucks. Nr. 0154/2018) durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 23. Januar 2018 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunden gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 4 der Tagesordnung abzusetzen sei, da aktuell keine Neu- und Umbesetzungen vorliegen.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU die Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 24. August 2017 vertagen wolle, da man beabsichtige, in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 01. Februar 2018 über Einwände des Ratsherrn Klippert zu sprechen.
Der Rat beschloss, den Punkt 11 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 24. August 2017, am
28. September 2017 und am 26.10.2017

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 26. Oktober 2017 vertagen wolle, da man nicht ausreichend Zeit gehabt habe dies entsprechend prüfen zu können.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über die Sitzung des Rates vom 28. September 2017 in der vorliegenden Fassung.

Die Protokolle vom 24.08.2017 und 26.10.2017 wurden vertagt.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.1.1.
zu präventiven Angeboten bei drohender Wohnungslosigkeit
(Drucks. Nr. 3117/2017)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Langensiepen
(Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 3117/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Stadtbaurat Bodemann führte vorab aus, dass die Bevölkerung der Landeshauptstadt Hannover seit einigen Jahren mit der Folge wachsen würde, dass sich der Bedarf an Wohnraum erhöhe und der Hannoversche Wohnungsmarkt in einigen Segmenten angespannt sei Besonders betroffen davon seien Menschen mit niedrigen Einkommen, da dort die Auswirkungen eines beginnenden Verdrängungswettbewerbs zu gravierenden Fehlentwicklungen führen könnten und Menschen in Wohnungslosigkeit zu fallen drohten. Mit dem Ratsbeschluss zum Wohnkonzept 2025 im Jahr 2013 verfolge die Landeshauptstadt Hannover vier Strategien der kommunalen Wohnungspolitik, mit denen dieser Entwicklung begegnet werden solle. Das sei zum ersten die Steigerung des Wohnungsneubaus. Zum zweiten die Bestandentwicklung durch Maßnahmen der Stadterneuerung und des Programms Soziale Stadt. Zum dritten die Sicherung und Schaffung preiswerten Wohnraums sowie zum vierten der Dialog mit der Wohnungswirtschaft. Maßnahmen zur Steigerung des Wohnungsneubaus seien von Seiten der Stadt Hannover die Wohnbauflächeninitiative, mit der Jährlich 500 bis 700 Baurechte für Wohnungsneubau geschaffen werden. In der Bauordnung seien organisatorische Veränderungen herbeigeführt worden, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Gemeinsam mit der lokalen Wohnungswirtschaft sei darüber hinaus die Wohnungsbauoffensive 2016 initiiert worden, mit der sich die hannoversche Wohnungswirtschaft verpflichte 1.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen. Davon mindestens 25 % geförderter Wohnraum. Zur Schaffung preiswerten Wohnraums habe die Stadt 2013 ein kommunales Wohnraumförderprogramm aufgelegt, mit dem nach mehrmaliger Aufstockung bis 2020 bis zu 1.600 Wohnungen, einschließlich des Investitionsprogramms 500 + per Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, gefördert werden könnten. In der Hannoverschen Baukosteninitiative 2016 sei darüber hinaus vereinbart worden, bis 2020, durch Verlängerung bestehender und den Erwerb neuer Belegrechte im Bestand und im Neubau, 2.000 Belegrechte zu schaffen. Grundsätzlich gelte, dass jede zusätzliche Wohnung den Markt entlaste und damit zur Entspannung beitrage. Dies stelle grundsätzlich die wirkungsvollste, präventivste Maßnahme dar, die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Neben diesen eher langfristigen Maßnahmen verfüge die Stadt über weitere Instrumente der Prävention von Wohnungslosigkeit.

Frage 1:
Welche Angebote der Prävention von Wohnungslosigkeit können Menschen in Hannover in Anspruch nehmen und wie werden sie darüber informiert?

Zur Prävention von Wohnungslosigkeit gibt es bei der Landeshauptstadt Hannover zum einen die seit vielen Jahren bestehende kommunale Wohnungsvermittlung. Sie ist fester Bestandteil und in der Stadt weitläufig bekannt. Haushalte mit geringem Einkommen, die ohne Wohnung sind oder in unzureichenden Wohnverhältnissen wohnen und sich am Markt nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können, erhalten Unterstützung durch die Vermittlung einer Belegrechtswohnung. Die entsprechenden Antragsformulare sowie Informationen über die Wohnungsvermittlung sind auch über die Seite www.Hannover.de erhältlich.
Die Landeshauptstadt Hannover bekommt vom Amtsgericht Hannover gem. § 22 Abs. 9 SGB II und § 36 Abs. 2 SGB XII eine Kopie der Klageschriften bei Räumungsklagen wegen Mietrückständen übersandt.
In diesen Fällen bietet das Team Wohnungserhaltende Hilfen den Haushalten, die von diesen Räumungsklagen betroffen sind, Beratungen und Einzelfallhilfen an. Eine umfangreiche Sprechstunde, Kontaktaufnahme per Anschreiben und Hausbesuche ermöglichen eine frühzeitige Beratung und Unterstützung. Nach Eingang der Räumungsklage wird jeder Haushalt zunächst mittels einer Postkarte angeschrieben und bei Nichtmeldung persönlich aufgesucht. Entsteht ein Kontakt zu den Beklagten, erfolgt eine Beratung und Hilfestellung zum Wohnungserhalt durch Herstellung von Kontakten zu den betroffenen Stellen wie Vermieter / Wohnungsunternehmen, Rechtsanwalt, Jobcenter, Fachbereich Soziales (Grundsicherung, Wohngeld), Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld), Kommunalen Sozialdienst (KSD) bei Alleinerziehenden und Familien, Kommunalen Seniorenservice (KSH) bei Personen ab dem 60. Lebensjahr. Hierdurch können Wohnraumverlust und evtl. spätere Obdachlosigkeit und die daraus resultierenden sozialen und persönlichen Folgen in vielen Fällen vermieden werden. Ist kein Wohnraumerhalt möglich, wird eine Wohnungsvermittlung über das Sachgebiet Wohnraumversorgung angestrebt.
Außerdem steuert die Stadt bei Problemen in bestehenden Mietverhältnissen mit der Maßnahme „Mobile Wohnbegleitung“ Wohnungslosigkeit entgegen. Ziel dieses Instruments ist die Unterstützung von auffälligen MieterInnen, die aufgrund ihres Verhaltens vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, um eine drohende Kündigung abzuwenden.

Frage 2:
Welche Angebote der Prävention von Wohnungslosigkeit sind für die besonderen Zielgruppen „Frauen“ und „Familien mit Kindern“ zugänglich?

Neben den Angeboten, die unter Frage 1 aufgeführt sind und die auch Frauen und Familien mit Kindern als Zielgruppe im Fokus haben, bietet die Stadt für Frauen mit oder ohne Kinder zusätzlich ein spezielles Angebot „Reintegration wohnungsloser Frauen“. Mit dieser Maßnahme werden wohnungslose Frauen unter anderem aus städtischen Unterkünften und Frauenhäusern in Mietverhältnisse vermittelt und über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stabilisiert. Die Begleitung erfolgt durch eine weibliche Fachkraft, was für Frauen mit Gewalterfahrungen durch Männer von Relevanz ist. Die Maßnahme wird in Kooperation mit hanova umgesetzt. Das Wohnungsunternehmen stellt die Wohnungen für die Frauen und die Stadt trägt die Kosten der Wohnbegleitung.

Frage 3:
Welche Angebote der Vermittlung in regulären Wohnraum für wohnungslose oder untergebrachte Familien mit Kindern bestehen oder sind in Planung durch die Stadtverwaltung?

Im Rahmen der kommunalen Wohnungsvermittlung können die Wohnungen mit den durch die städtischen Förderprogramme erworbenen Belegrechten gezielt an wohnungslose oder untergebrachte Haushalte vermittelt werden.

Zusätzlich werden mit dem Projekt „Mobile Wohnbegleitung zur Vermittlung aus dem Obdach“ (MoWo-Obdach) obdachlose Menschen, die in städtischen Unterkünften leben, mobilisiert und in Mietverhältnisse vermittelt. Diese, auf die Bedürfnisse von Menschen in Unterkünften abgestimmte Hilfe bietet den Betroffenen Halt und Sicherheit in der Übergangsphase zwischen Unterbringung und Selbständigkeit; bei Bedarf auch eine begrenzte Zeit darüber hinaus.
Ratsherr Kelich (SPD) fragte, ob allein die negative Bevölkerungsprognose zur Verringerung der Belegrechte geführt habe. Ratsherr Kelich fragte vor dem Hintergrund wohnungserhaltender Hilfen, ob es über die benannten Stellen hinaus, andere Organisationen, Vereine oder Initiativen gebe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Rückgang an Belegrechten nicht an Daten oder zeitgeschichtliche Ereignisse gebunden sei. Deshalb sei die Rückgabe von Belegrechten als Einzelfall zu definieren. Grundsätzlich würden Belegrechte vertraglich vereinbart. Die Stadt gewähre die Förderung auf der Grundlage von Genehmigungen und schließe mit den Unternehmen Förderverträge. Im Gegenzug würden die Unternehmen verpflichtet, über den Zeitraum der Förderung Belegrechte zur Verfügung zu stellen. Diese Verträge würden in Hannover 15 bis 20 Jahre lang laufen. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, unter anderen aufgrund der Wiedervereinigung, sehr viele Wohnungen in Hannover gebaut wurden. Die daraus entstandenen Belegrechte würden aktuell auslaufen, sodass ein Rückgang derselben zu beobachten sei. Stadtbaurat Bodemann erläuterte zu den wohnungserhaltenden Hilfen, dass man im Jobcenter um Hilfe ersuchen und dass der Fachbereich Soziales auf Antrag Darlehen zur Begleichung von Mietschulden gewähren könne. Zudem wirke die mobile Wohnbegleitung unterstützend. Darüber hinaus gebe es in der Leinstraße eine Einrichtung der Region Hannover, die in Wohnungsnot geratene Jugendliche, in Art einer Wohngemeinschaft, auf das selbstständige Wohnen vorbereite.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Hausbesuche die Stadtverwaltung in Bezug auf in Wohnungsnot geratene Menschen durchführe. Ferner fragte Beigeordneter Machentanz, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung bei Zwangsräumungen zugegen seien, um Sofortmaßnahmen ergreifen zu können.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung die Fallzahlen zu Protokoll nachreichen müsste. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass die Verwaltung die Anregung in Hinblick auf Anwesenheit von MitarbeiterInnen der Verwaltung bei Zwangsräumungen prüfen werde. Zurzeit sei ein Zugegensein von städtischen MitarbeiterInnen bei Zwangsräumungen nicht vorgesehen.

Antwort der Verwaltung:
Durchgeführte Hausbesuche des Teams Wohnungserhaltende Hilfen:
Im Jahr 2017 wurden 793 Hausbesuche im Zusammenhang mit Räumungsklagen und Räumungsterminen wegen Mietschulden vom Team Wohnungserhaltende Hilfen durchgeführt.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) fragte, ob das benannte Ziel in Bezug auf Belegrechte überhaupt zu erreichen sei.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass durch das Auslaufen von Verträgen Belegrechte verlorengehen würden. Grundsätzlich habe der Rat die Verwaltung beauftragt, dass bei jedem Wohnprojekt, bei dem die Stadt Grundstücke verkaufe oder neues Baurecht schaffe, dafür Sorge zu tragen sei, dass 25 % des geschaffenen Wohnraums gefördert werden. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass das Förderprogramm der Landeshauptstadt in drei Stufen gegliedert sei und dass die dritte Stufe die Übergabe von Belegrechten beinhalte. Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass der Rat beschlossen habe, dass bis 2020 ungefähr 1.600 Wohnungen gefördert werden sollten. Man habe aktuell ca. 1.000 Wohnungen durch Verträge gesichert und allein davon seien 500 durch Belegrechte gebunden. Stadtbaurat Bodemann verwies darauf, dass verfassungsrechtlich nicht die Kommunen für die Wohnraumförderung, die Bereitstellung von Belegrechten und somit für die Schaffung von günstigem Wohnraum zuständig seien, sondern dass nach der Föderalismusreform das Land Niedersachsen eigentlich dafür verantwortlich sei. Es sei eine kommunale Initiative, die in den vergangenen Jahren zu den 500 Belegrechten geführt habe. Man gehe davon aus dass die 600 zu fördernden Wohnungen mit einem gesunden Maß an Belegrechten versehen werden. Darüber hinaus sei man zuversichtlich, dass im Rahmen der Wohnungsbauinitiative weitere Belegrechte über Verträge an die Stadt gebunden werden könnten.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte vor dem Hintergrund der Wohnungsvermittlung, ob Menschen Hilfe in Hinblick auf den einwandfreien Zustand einer Wohnung erhalten würden und weiter ob Menschen, die eine Wohnung ohne Belegrecht anmieten wollten, eine rechtliche Unterstützung zur Miethöhe und der formellen Ausgestaltung des Mietvertrages insgesamt von der Stadtverwaltung erhalten können.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung den ordnungsgemäßen Zustand von Wohnungen mit Belegrecht überprüfe und zudem die Einhaltung der vertraglich festgelegten Höhe der Miete überwache. Denn das würde den Sinn von Belegrechten ausmachen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es in Bezug zu einer drohenden Wohnungslosigkeit eine Art Hilfsfonds zum Ausgleich von Mietschulden oder der Übernahme von Kautionszahlungen gebe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es eine Art Wohnungshilfsfonds gebe und dass die Verwaltung die exakte Bezeichnung desselben zu Protokoll nachreichen werde.

Ergänzung der Verwaltung:
  • Bei bestehenden Miet- oder Energieschulden gewährt das Jobcenter bzw. der Fachbereich Soziales im Bedarfsfall ein Darlehen nach § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 SGB XII. Ebenso werden dort Darlehen für Mietsicherheiten bei Neuanmietung einer Wohnung gewährt.
  • Darüber hinaus gibt es über den seit 2011 bestehenden enercity-Härtefonds die Möglichkeit, Sperrungen der Energiezufuhr in sozialen Notsituationen zu vermeiden.
  • Über die HAZ Aktion Weihnachtshilfe werden Familien und Einzelpersonen in Notlagen unterstützt. Die Koordination der Spenden übernimmt der Fachbereich Soziales.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie viele Belegrechte bis zum Jahr 2025 wegfallen würden.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass Hannover vor ungefähr drei Jahren ca. 19.000 Belegrechte gehabt habe. Ferner habe man in den vergangenen vier Jahren einen Nachlass von etwa 2.000 Belegrechten zu verzeichnen gehabt, sodass noch zwischen 17.000 und 18.000 Belegrechte vorhanden seien. Durch das Wirken des kommunalen Wohnungsprogramms würde die Kurve aktuell wieder flacher, zumal man mit der Wohnungsbauinitiative 2.000 zusätzliche Belegrechte gegriffen habe. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass man auf diesem Wege die zwischen den Jahren 2016 bis 2020 auslaufenden Belegrechte kompensieren wolle. Die Daten zur Entwicklung der Belegrechte bis zum Jahr 2025 lägen nicht vor. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass man sich mit den benannten Emphasen in die Lage versetzten wolle, einem eklatanten Rückgang der Belegrechte entgegenwirken zu können.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte wiederholt, ob Menschen, die eine Wohnung ohne Belegrecht anmieten wollten, eine rechtliche Unterstützung von der Verwaltung erhalten können.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung nur Kontrollen in Wohnungen durchführen könne, die die Stadt selbst anbiete. Wohnungen, die auf dem freien Wohnungsmarkt gehandelt würden, kontrolliere die Stadtverwaltung nicht. Das Wohnungsamt agiere nur auf dem Feld der Belegrechte. Stadtbaurat Bodemann merkte an, dass die Verwaltung lediglich bei Belangen des Gesundheitsamtes, auf Anzeige von BewohnerInnen, im Falle von Ungezieferbefall, Schimmelbildung oder Ähnlichem, eingreifen könne.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, welche Maßnahmen geplant werden, um den Wohnungshilfsfonds bei der Bevölkerung bekannt zu machen.

Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass der Fonds bereits vielen Menschen bekannt sei. Allerdings werde die Stadtverwaltung zum Anliegen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN recherchieren.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung Daten über die Personenkreise vorliegen, die Beratung durch die Verwaltung in Anspruch nehmen würden.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung keine Statistiken zu Personendaten führe.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie in Obdachlosenunterkünften lebende Menschen an Informationen zur Wohnraumanmietung gelangen und ob die Verwaltung dazu die Unterkünfte aufsuche.

Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass allen Unterkünften eine Sozialbetreuung zu Teil werde und dass den Untergebrachten Hilfen und Unterstützung in den verschiedensten Lebenslagen angeboten werde. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass das Amt für Wohnungswesen aus den bereits bekannten Gründen aktuell sehr stark frequentiert werde. Menschen aus den unterschiedlichsten Lebenslagen benötigten eine Wohnung. Deshalb versuche die Verwaltung, im Rahmen der Möglichkeiten Angebote zu machen.


TOP 3.1.2.
zu Auswirkungen der Landespläne zu kostenlosen Kitas
(Drucks. Nr. 3120/2017)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Gast (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 3120/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Haben die Gespräche zu der angesprochenen Finanzvereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen bereits begonnen und wenn ja, in welche Richtung gehen sie und wird die Kita-Ganztagsbetreuung sowie die Qualität der Plätze auch im Hinblick auf flankierende Programme wie Rucksackmütter, Sprachförderungen etc. mit behandelt?

Das Land verhandelt mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Höhe der Pauschale für die Beitragsfreiheit für Kinder in Tageseinrichtungen im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Das Land hat einen Vorschlag für die Staffelung der Pauschale gemacht:
125 € mtl. pro Kind bei einem Betreuungsumfang von 4 – 7 Stunden
167 € mtl. pro Kind bei einem Betreuungsumfang von mehr als 7 Stunden.

Frage 2: Wie ist die Bilanz des bereits bestehenden beitragsfreien dritten Kindergartenjahres bzw. des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung, d. h. decken die Erstattungen des Landes für die Elternbeitragsfreiheit die Kosten der ausfallenden Elternbeiträge?

Die vom Land vorgeschlagenen Pauschalen würden voraussichtlich die bisherigen Elternbeitragseinnahmen abdecken. Allerdings beträgt der Kostendeckungsgrad durch die Einnahmen von Elternbeiträgen im Kitabereich in Hannover lediglich 12,3%.

Frage 3:
Welche Chancen und Risiken sieht die Stadtverwaltung im Hinblick auf den angesprochenen „fairen Ausgleich der Interessen von Land und Kommunen“ für die Qualitätsstandards der Hannoverschen Kindertagesstätten und den nächsten Haushaltsentwurf und wie hoch müsste die Erstattung des Landes sein, um die Elternbeiträge komplett zu kompensieren?

Mit den unter Ziffer 1 genannten Pauschalen des Landes wird es zu keinem „fairen Ausgleich der Interessen von Land und Kommunen“ für die Qualitätsstandards der hannoverschen Kindertagesstätten kommen; z.B. fördert das Land nicht die nach dem Kindertagesstättengesetz gesetzlich vorgeschriebenen Vertretungskräfte, die im Gruppendienst tätig sind. Insgesamt sind durch den Kitaausbau erhebliche zusätzliche Belastungen auf den kommunalen Haushalt zugekommen.
Allein im Kitabereich betrugen diese in der Landeshauptstadt in 2016 rd. 140 Mio. € und sie stiegen in 2017 auf 152 Mio. €. An dem sich abzeichnenden weiteren Anstieg würde die pauschale Erstattung in Höhe der Elternbeiträge nichts ändern.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, welche Risiken die Verwaltung durch die illegale Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen und den Familiennachzug in die deutschen Sozialsysteme sehe, ob dadurch die Kindertagesstätten überlastet werden oder die Qualität gehalten werden könne. Ratsherr Hirche fragte zudem, ob es genug Kita-Plätze und Betreuungspersonal gebe.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass unabhängig davon ob und wie viele Familien nachziehen würden, alle Familien, die in Hannover lebten und gemeldet seien, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Dabei sei es egal, ob Familienzuzug der Grund sei oder ob die Familien aus der Region Hannover oder aus Afghanistan kommen. Die Verwaltung beobachte den Bevölkerungszuwachs und habe die Pflicht entsprechend Betreuungsplätze vorzuhalten. Stadträtin Rzyski erläuterte zur Qualität, dass die Standards in Bezug auf den Betreuungsumfang, die personelle Ausstattung sowie deren Qualifikation im Kindertages- stättengesetz festgeschrieben seien und dass diese auch nicht unterschritten werden. Deshalb sei der Familiennachzug vor diesem Hintergrund unerheblich.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es die Verwaltung für sinnvoll halte, flächendeckend, verdienstunabhängig, kostenfreie Betreuungsplätze vorzuhalten oder ob nicht besser oder sehr gut Verdienende einen kleinen, finanziellen Beitrag leisten sollten.
Stadträtin Rzyski erläuterte, dass ein beitragsfreies Betreuungsangebot für die Familien eine echte Erleichterung darstellen würde. Zudem könne ein erheblicher Verwaltungsaufwand komprimiert werden. Stadträtin Rzyski konstatierte, dass die beitragsfreie Betreuung, wie beim Kindergeld auch, eher verdienstunabhängig angeboten werde. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass für die Kinderkrippe und den Kinderhort weiterhin Beiträge geleistet werden müssten. Der beitragsfreie Betreuungsplatz im Kindergarten sollte im Kontext zur Bildungsteilhabe betrachtet werden.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie hoch derzeit der finanzielle Anteil der Kommunen sei, wenn man von der ursprünglichen Idee von einem Drittel der Kosten für die Kommunen ausgehen würde. Ratsherr Gast fragte zudem, ob davon auszugehen sei, dass bei einer beitragsfreien Betreuung die Nachfrage noch steigen werde.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Kommunen über die Spitzenverbände kommunizieren würden, dass eigentlich die Länder zwei Drittel und die Kommunen ein Drittel der Kosten übernehmen sollten und dass sich die Landeshauptstadt Hannover genau zu diesem Thema mit dem Land Niedersachsen in Gesprächen befinde. Das Ergebnis dazu sei ungewiss. Aktuell würde das Land etwa 20 %, die Beitragszahler 13 % und die Stadt etwa 63 % der Kosten für die Kindergartenbetreuung übernehmen. Das sei genau eine Umkehr zu den ursprünglichen Vorstellungen. Stadträtin Rzyski sagte, dass nicht von einer erhöhten Nachfrage auszugehen sei, da bei Kindern ab dem vierten Lebensjahr eine Auslastung von ungefähr 98 % vorliege.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob es der Landeshauptstadt Hannover gelinge, ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal zu bekommen.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt versuche, den in Hannover lebenden Familien den Rechtsanspruch zu erfüllen. Zudem würden im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt im Monat Februar 2018 90 und im Verlauf des Jahres ungefähr weitere 100 Kindergartenplätze eingerichtet, sodass die geplanten 240 Betreuungsplätze bis zum Jahr 2021 zur Verfügung stehen könnten. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass bislang alle Stellen bei der Landeshauptstadt Hannover besetzt werden konnten. Allerdings sei zu beobachten, dass auch in diesem Bereich ein Fachkräftemangel bevorstünde. Man versuche gemeinsam mit dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden Möglichkeiten zu finden, um die Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin attraktiver zu gestalten. Diese Problematik habe jedoch nichts mit dem Bevölkerungszuwachs oder einem Familiennachzug zu tun, sondern sei Ausdruck einer generellen Personalentwicklung.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die Verwaltung der Ansicht sei, dass es für Kinder, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, wichtig sei, einen Kindergarten zu besuchen, um mit gleichaltrigen Kindern in Kontakt zu kommen. Ratsfrau Iri fragte weiter, ob die Verwaltung ferner der Ansicht sei, dass es Kindern mit Migrationshintergrund leichter falle, im Kindergarten oder beim Spielen mit Gleichaltrigen die deutsche Sprache zu erlernen.

Stadträtin Rzyski bejahte die Fragen.


TOP 3.1.3.
zu untergetauchten Rechtsextremist*innen in Hannover
(Drucks. Nr. 3121/2017)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 3121/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele der bundesweit 501 untergetauchten RechtsextremistInnen haben Kontakte nach Hannover?

Zu der gestellten Anfrage haben wir bei der Polizeidirektion Hannover nachgefragt. Eine namentliche Auflistung von in der Anfrage benannten "501 RechtsextremistInnen" ist der Polizeidirektion Hannover nicht bekannt. Der Polizeidirektion Hannover liegen auch auf Nachfrage beim Landeskriminalamt Niedersachsen keine Informationen und / oder korrespondierenden Erhebungen vor, die eine Beantwortung im Sinne der Anfrage möglich machen würden.

Frage 2:
Wie viele der 501 untergetauchten Rechtsextremist*innen waren nachweislich in Hannover aktiv?

Zu der Antwort auf Frage 2 gilt das zu Frage 1 gesagte analog. Eine Beantwortung im Sinne der Anfrage ist der Polizeidirektion Hannover nicht möglich.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor dem Hintergrund von Verbindungen der rechtsextremen Terrorzelle NSU nach Hannover, ob die Polizei tatsächlich überhaupt keine Informationen zu Verbindungen nach Hannover geben könne.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Problematik zum Sachverhalt darin bestehe, dass man keine Kontakte nach Hannover verfolgen könne, wenn man die Namen der Personen nicht kenne.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Personen, die dem politisch rechtsmotivierten Spektrum zuzuordnen seien, in der Region und der Stadt Hannover leben und welche Entwicklungen in den vergangenen sieben Jahren dazu zu beobachten seien.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass die Verwaltung die Antwort zu Protokoll nachreiche.

Antwort der Verwaltung:
„Auf Nachfrage des Fachbereichs Öffentliche Ordnung bestätigte die Polizeidirektion Hannover ihre Aussagen im Rahmen der Beantwortung der Ratsanfrage. Zu den aufgeworfenen Fragestellungen kann die Polizeidirektion keine weitergehende Beantwortung leisten.“

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Auffassung teile, dass untergetaucht namentlich bekannt, aber nicht auffindbar bedeute. Ratsherr Drenske fragte weiter, ob es die Verwaltung ebenfalls als gefährlich einstufe, wenn die Polizei bei bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie z.B. bei Flüchtlingen, ein Racial Profiling durchführe, aber untergetauchte Nazis, die eventuell Gewalttäter seien, ohne nachzufragen einfach so hinnehme.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass er zu Frage 1 die Definition von untergetaucht teilen würde und wies darauf hin, dass wenn man nicht wisse wer derjenige sei, der untergetaucht wäre, wiederum jenes gelte, was bereits ausgeführt worden sei. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass er die Pauschalisierung in der Form nicht teile, sondern dass er vielmehr davon ausgehe, dass die Sicherheitsbehörden, namentlich der Verfassungsschutz und Staatsschutz, mit der gebotenen Sorgfalt versuchen würden, den benannten Personenkreis im Blick zu behalten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Polizei die von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen benannte Zahl bestätigt habe und weiter, ob die Suche nach untergetauchten Kriminellen als Aufgabe der Stadtverwaltung zu definieren sei.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass er die Fahndung nach untergetauchten Straftätern nicht als Aufgabe der Verwaltung sehe. Zudem habe die Polizei mitgeteilt, dass ihr eine namentliche Auflistung nicht vorliege. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass er wiederum daraus ableite, dass ohne eine namentliche Auflistung auch keine Aussage oder Mutmaßung über die Anzahl von untergetauchten, rechtsradikalen Straftätern getroffen werden könne.

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte, ob die Verwaltung die Auffassung der Fraktion der AfD teile, wonach der Ratsherr Drenske vollkommen haltlose und ungeheuerliche Vorwürfe gegen die deutsche Polizei von sich gebe und dass dieser bewusst verdränge oder nicht sage, von wem die eigentliche Gefahr ausgehe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass er die Auffassung schon allein aus dem Grunde nicht teilen könne, da es ihm nicht zustehe, die Wortbeiträge von Ratsmitgliedern qualifizieren.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie viele offene Haftbefehle gegen Menschen, die sich möglicherweise in Hannover aufhalten und der rechtsextremen Szene angehörten, vorhanden seien.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe unterstrich, dass der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion Hannover die Identität der 501 Personen nicht bekannt sei und infolgedessen die Frage auch nicht beantwortet werden könne.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Auffassung sei, dass man weder der Polizei Hannover noch der niedersächsischen Polizei aufgrund des sogenannten Racial Profiling Rassismus vorwerfen könne. Ratsherr Karger fragte zudem, ob die Verwaltung ihm zustimme, dass die Identität der 501 Personen zweifelsfrei vorliegen würde, wenn diese zur Festnahme ausgeschrieben seien.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass er in seinen bisherigen Ausführungen nicht habe vermitteln wollen, dass die Identität der Personen unbekannt sei. Er habe vielmehr ausgeführt, dass der Verwaltung und der Polizeidirektion Hannover die Personen nicht namentlich bekannt seien. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass er die Auffassung aus der zweiten Frage teile.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf den Charakter einer Fragestunde hin.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) fragte, ob die Namen nicht zumindest beim Landeskriminalamt oder dem Bundeskriminalamt bekannt sein müssten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass dem wohl so sei. Allerdings stelle sich die Frage, ob diejenigen Sicherheitsorgane, die über diese Informationen verfügten, diese der Landeshauptstadt Hannover zur Beantwortung in einer öffentlichen Sitzung zur Verfügung stellen würden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es die Verwaltung auch so sehe, dass vom Rechtsextremismus eine riesige Gefahr ausgehe.
Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob die Verwaltung eine Liste mit den Namen von denjenigen der 501 Personen zu Protokoll nachreichen könne, die ihren Wohnsitz zuletzt in Hannover gehabt hätten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Verwaltung die Auffassung teile, wonach alles zu unternehmen sei, um dem Rechtsextremismus entgegenzutreten. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte zu Frage 2, dass die Verwaltung genau das nicht könne, da der Verwaltung explizit diese Datengrundlagen zur Beantwortung der Frage nicht vorliegen würden. Wenn sich im Zuge der durch den Ratsherrn Drenske erbetene Nachfrage eine veränderte Sachlage ergeben sollte, werde man dies gerne zu Protokoll verarbeiten.

Ratsherr Markurth (SPD) fragte, ob davon auszugehen sei, dass wenn eine Gefährdungslage von dem Personenkreis ausgehe, die Stadtverwaltung mit den zuständigen staatlichen Organen so optimal zusammenarbeite, dass man zum einen über eine Gefährdungslage informiert sei und auch im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen reagieren würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass die Stadtverwaltung auf vielerlei Ebenen einen intensiven Kontakt zu den Polizeibehörden pflege.


TOP 3.1.4.
zu Erdöl-Bohrungen am Kronsberg
(Drucks. Nr. 3122/2017)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.2.
der AfD-Fraktion

TOP 3.2.1.
zur Entwicklung unterschiedlicher Deliktsbereiche
(Drucks. Nr. 3139/2017)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.2.2.
zur Kostenstruktur der Wochen-, Bauern-, Jahr- und Weihnachtsmärkte
(Drucks. Nr. 3140/2017)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.2.3.
zum Umgang mit der salafistischen Szene in Hannover
(Drucks. Nr. 3141/2017)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.2.4.
zur Zusammensetzung der Flüchtlinge in Hannover
(Drucks. Nr. 3142/2017)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.
der Fraktion DIE HANNOVERANER

TOP 3.3.1.
zur Einrüstung der rückwärtigen Fassade des hannoverschen Ratshauses
(Drucks. Nr. 0029/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.2.
zu fehlenden Audioguides im Sprengel Museum
(Drucks. Nr. 0030/2018)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 5.
Spendenannahme
(Drucks. Nr. 0010/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Spendenannahme gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0010/2018.



TOP 6.
Anpassung der Förderkriterien für das städtische Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“
(Drucks. Nr. 2831/2017 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Anpassung der Förderkriterien für das städtische Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2831/2017 mit 1 Anlage.


TOP 7.
Flächennutzungsplanangelegenheiten

TOP 7.1.
238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2215/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich, Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2215/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 7.2.
237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß Buchholz / "südlich Paracelsusweg"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2868/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß Buchholz / "südlich Paracelsusweg", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2868/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 8.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3170/2017 mit 3 Anlagen)
Mit 43 Stimmen gegen 15 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung – Washingtonweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3170/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 9.
Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen
Beschluss über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren

(Drucks. Nr. 3068/2017 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Blaschzyk (CDU) konstatierte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen bereits seit Jahren versuche, flächendeckend Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstraßen in Hannover einzuführen. Das Modellprojekt solle nun dazu genutzt werden, dass man Hand in Hand mit der Verwaltung quasi durch die Hintertür zu diesem Ziel gelange. Ratsherr Blaschzyk betonte, dass die Fraktion der CDU diesen Weg nicht mitgehen wolle. Denn Hauptverkehrsstraßen müssten Attraktivität durch Leistungsstärke demonstrieren, damit sich der Hauptverkehrsfluss keine eigenen Wege auf den Nebenstraßen durch die Quartiere suche. Ratsherr Blaschzyk machte deutlich, dass wissenschaftlich belegt sei, dass Tempo 30 keinen nachweislichen Einfluss auf die Luftqualität habe. Denn dafür maßgeblich sei, wie oft ein Fahrzeug beschleunigen müsse. Die eigentliche Maßnahme, die von der Fraktion der CDU schon seit Jahren gefordert werde, sei eine Aufeinander- abstimmung der Lichtsignalanlagen. Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass das Modellprojekt über drei Jahre hinweg laufen solle und dass innerhalb dieser Zeit auch ein Verkehrsrechner in Betrieb genommen werde. In diesem Fall sei jedoch nicht mehr nachvollziehbar, welche Maßnahme die Luftverbesserung tatsächlich herbeigeführt habe. Zudem sei zu bedenken, dass auch die Motoren in den kommenden Jahren sauberer würden. Ratsherr Blaschzyk resümierte, dass das Modellprojekt letztendlich mit zu vielen Fragezeichen behaftet sei. Die Hauptverkehrsstraßen müssten leistungsfähig bleiben und Tempo 30 sollte nur in der Nähe von Kindergärten oder Seniorenstiften zugelassen werden.

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD gegen die Teilnahme an dem Modellprojekt sei. Man sei dagegen, dass Hannovers Autofahrer drei Jahre lang noch mehr als bereits üblich behindert werden. Ratsherr Hirche stellte fest, dass noch weniger Autos die Ampeln bei grünem Signal werden überqueren können. Die gegenwärtige NO²-Hysterie sei nichts anderes als eine neue, von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen forcierte Hysterie. Ratsherr Hirche zitierte aus einem Interview aus der Tagespresse, wonach auch ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion verkündet habe, dass Tempo 30 nichts mit den Schadstoffen in der Luft zu tun habe. Ratsherr Hirche betonte, dass die Fraktion der AfD für eine saubere Umwelt eintrete und in diesem Zusammenhang bereits seit längerer Zeit für aufeinander abgestimmte Ampelschaltungen plädiere. Ratsherr Hirche unterstrich, dass niemand einen dreijährigen Versuch benötige um festzustellen, dass Tempo 30 nicht die richtige Maßnahme sei, um eine Luftverbesserung herbeiführen.

Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass man eines vom Land Niedersachsen angebotenes Modellprojekt zu den Auswirkungen auf die Luftqualität durch Tempo 30 auf zwei stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen nicht zurückweisen sollte und dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag auch deshalb zustimme, weil damit wenigstens der Versuch unternommen werde, etwas verbessern zu wollen, zumal die Deutsche Umwelthilfe die Landeshauptstadt Hannover bereits verklagt habe.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass eine überhöhte Geschwindigkeit einen Einfluss auf die Anzahl von Verkehrstoten, den Lärm oder die Luftverschmutzung habe. Zudem sei bekannt, dass die Luft in Hannover dreckig sei und krank mache. Dazu habe das Gewerbeaufsichtsamt wissenschaftliche Langzeitunter- suchungen durchgeführt und herausgefunden, dass die Überschreitung von Grenzwerten der Luftschadstoffe von denjenigen Automobilen ausgehe, die die gesetzlichen Abgasforderungen nicht einhalten würden. Ratsherr Drenske machte deutlich, dass die Machenschaften der Autoindustrie nicht nur den Verbrauchern und ihren MitarbeiterInnen Probleme bescherten, sondern zudem auch die Gesundheit aller Menschen in der Stadt gefährden würden. Deshalb sei jetzt die Politik gefragt, sich des Problems anzunehmen. Ratsherr Drenske sagte, dass der vorliegende Antrag kommunalpolitische Lösungs- vorschläge beinhalte. Zudem seien die Auswirkungen von Tempo 30 noch nicht ausreichend wissenschaftlich untersucht worden. Ratsherr Drenske gab im Weiteren den Antragsinhalt frei wieder. Ratsherr Drenske erläuterte, dass in Berlin ein derartiger Versuch tatsächlich positive Auswirkungen auf die Luftqualität gehabt habe. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sei nicht so vermessen zu glauben, dass es keine Modellversuche mit negativem Ausgang für die Luftqualität gegeben habe. Deshalb sei man so ehrlich, in Hannover den Versuch auf zwei stark frequentierten Straßen durchführen zu wollen. Ratsherr Drenske erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass man ohne die Messwerte aus dem Modellversuch niemals erfahre, ob Tempo 30 eine Alternative zu dem vorhandenen Möglichkeiten sein könnte. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass der Verkehrsrechner für die ganze Stadt eingesetzt und deshalb nicht mit den Projekt kollidiere. Ratsherr Wolf stellte fest, dass die Luftwerte in Hannover überhöht seien und das obwohl die Messgeräte in drei Metern Höhe - 3,80 m Höhe sei laut Europäischer Union maximal erlaubt - angebracht worden seien. Zudem sei noch nicht sicher, ob die Landeshauptstadt Hannover für das Modellprojekt ausgewählt werde. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass das gesamte Vorhaben lediglich eine Alibiveranstaltung darstelle. Denn es sei grundsätzlich nur wichtig der Deutschen Umwelthilfe gegenüber einen guten Willen zu signalisieren. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass ein derartiger Modellversuch über drei Jahre vollkommen nutzlos sei. Ratsherr Wruck konstatierte, dass der Modelversuch einzig und allein dem langfristigen bzw. mittelfristigen Ziel der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dienen solle, wonach die Abschaffung des Automobils vorgesehen sei. Zumal es auf einer normal ausgebauten Straße überhaupt nicht möglich sei, eine Geschwindigkeit von nur 30 km/h durchzuhalten. Es sei vielmehr realistisch, dass die Verwaltung versuche, auf den benannten Straßen, Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit zu verteilen. Ratsherr Wruck stellte ferner in Frage, warum zwölf oder dreizehn Städte bei dem Modelprojekt in Niedersachsen mitmachen müssten und erklärte, dass man den vorliegenden Antrag nur ablehnen könne. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass bei den wissenschaftlichen Messungen in Stuttgart erarbeitet worden sei, dass lediglich 1/11 der erfassten Feinstaube aus den Motoren der Fahrzeuge stammen würden . Die übrigen 10/11 würden vom Abrieb der Reifen, Bremsen und Ähnlichem kommen. Ratsherr Wruck stellte klar, dass eine Verringerung der Schadstoffe wohl nur durch Sperrung der gesamten Innenstadt zu erreichen sei.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass auf der Friedrich-Ebert-Straße, von Linden aus in Richtung Ricklinger Kreisel, überhaupt nicht die Möglichkeit vorhanden sei, Tempo 30 mit dem Auto erreichen zu können. Das könne vielleicht in der Nacht oder am Wochenende einmal gelingen, aber ansonsten sei dort, wie auch auf der gesamten Marienstraße „Stopp and Go“ angesagt. Zudem seien die Gegebenheiten in Hannover überhaupt nicht mit denen in Berlin zu vergleichen. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Denn wenn in Hannover schon einmal freie Fahrt möglich sei, dann werde man das auch gerne mit Tempo 50 ausnutzen wollen.

Ratsherr Engelke (FDP) wies darauf hin, dass auf der gesamten Marienstraße zurzeit nur „Stopp an Go“ möglich sei und richtete die Aufmerksamkeit auf den Antragstext. Denn dort sei ausgeführt, dass die Ampelanlagen aufeinander abgestimmt werden sollen. Ratsherr Engelke sagte, dass es ein großer Fortschritt sei, wenn man auf diesem Wege zumindest Tempo 30 in der Marienstraße erreichen könnte.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat darum, dass die Ratsmitglieder ihre Zwischenrufe einstellen mögen.

Ratsherr Braune sagte, dass der Modellversuch lediglich ein Baustein zur Vollendung des ideologischen Weltbildes der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen auf dem Weg zur autofreien Innenstadt sei und ergänzte, dass er dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen könne.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Redakteur einer hannoverschen Tageszeitung bei einem Versuch herausgefunden habe, dass man bei der Umrundung des gesamten Cityringes bei Tempo 30 lediglich zweieinhalb Minuten gegenüber einer Fahrt mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit verlieren würde. Ferner sei es erschreckend, was für Reaktionen eine Maßnahme hervorrufen würde, die der Gesundheit der Menschen in dieser Stadt zu Gute kommen solle. Ratsherr Drenske hob hervor, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen für eine intelligente Nutzung der Verkehrsmittel stehe. Die kurzen Wege würde man mit dem Fahrrad oder zu Fuß, die langen Wege mit den öffentlichen Personennahverkehrsmitteln und die langen Wege, die nicht mit den öffentlichen Personennahverkehrsmitteln überbrückt werden könnten, mit dem Auto zurücklegen. Statt der Monomobilität seien die Vertreter der Bündnis 90/Die Grünen multimobil unterwegs. In der mobilen Zukunft werde man autonome Autos über eine Taxi-APP oder das Carsharing buchen.

Ratsherr Kelich (SPD) führte aus, dass die Fraktion der SPD für einen vernünftigen Verkehrsmix stehe, wie dieser auch in den Masterplan Mobilität 2025 eingepflegt worden sei. Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass der Zeitraum von drei Jahren von der Landesregierung vorgegeben sei. Zudem sei das Niedersächsische Wirtschaftsministerium federführend für den Modellversuch und der zuständige Minister sei Bernd Althusmann (CDU).

Ratsherr Albrecht (CDU) entgegnete, dass das Wirtschaftsministerium nun zum Glück in der Hand von Bernd Althusmann liege. Aber die Verantwortung für den Modellversuch würde die Vorgängerregierung, unter dem ehemaligen Wirtschaftsminister, tragen. Denn es sei ein völlig normales Verfahren, dass Projekte aus der Vorgängerregierung weitergeführt werden. Ratsherr Albrecht wies darauf hin, dass der Modellversuch seinerzeit von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Landtag initiiert worden sei. Dem Modellversuch habe die SPD damals auch nur deshalb zugestimmt, weil man dem Drängen der Bündnis 90/Die Grünen auf ein flächendeckendes Tempo 30 nicht habe nachgeben wollen. Ratsherr Albrecht führte weiter aus, dass die Auswahl der Straßen ganz und gar nicht optimal sei. Denn die beiden ausgewählten Straßen würden sich durch permanent zähfließenden Verkehr bzw. durch Stau auszeichnen, sodass eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h überhaupt nicht bemerkt würde. Zudem sei ein Kriterium der Landesregierung, dass die Lichtsignalanlagen aufeinander abzustimmen sind. Ratsherr Albrecht unterstrich, dass dann allerdings nicht mehr erkennbar sei, welche Maßnahme, falls messbar, den Unterschied herbeigeführt habe. Ratsherr Albrecht hob hervor, dass die Fraktion der CDU im Rat der Stadt schon seit Jahren fordere, dass die Ampelschaltungen, zumindest auf den Ausfallstraßen, aufeinander abgestimmt werden. Ratsherr Albrecht merkte abschließend an, dass für diesen Modellversuch dasselbe Planungsbüro federführend sei, das schon die Prognosen für die Kurt-Schumacher-Straße erstellt habe. Zumal die Stadtverwaltung ebenfalls erkannt habe, dass die Prognose für die Kurt-Schumacher-Straße nicht wirklich schlüssig sei, da man die Regio-Busse zukünftig aus der Kurt-Schumacher-Straße fernhalten und durch den Schiffgraben abwickeln wolle.

Stadtbaurat Bodemann erwiderte, dass man den Verkehr in der Kurt-Schumacher-Straße an den verkehrsreichsten Tagen im Jahr, den Adventswochenenden, beobachtet habe. Das erste, das dritte und das vierte Adventswochenende seien ohne Störungen verlaufen. Und lediglich am zweiten Adventswochenende habe es die bekannten Störungen gegeben. Im Anschluss daran habe man die Ampelschaltungen und das Verkehrsmanagement für die Zufahrt zur Parkgarage in der Schillerstraße angepasst. Stadtbaurat Bodemann machte ferner deutlich, dass der Rat der Stadt bereits im Jahr 2015 in einer Stellungnahme zur Nahverkehrsplanung gefordert habe, dass die Regio-Busse aus der Kurt-Schumacher- Straße herausgenommen werden sollten.

Ratsherr Karger (AfD) drückte sein Unverständnis zur seiner Ansicht nach rein ideologisch geprägten Politik der Bündnis 90/Die Grünen aus und sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt für die Verdichtung in der Landeshauptstadt stehe. Denn selbst auf einem Grundstück am Maschsee, in der Wiesenstraße 40, solle ein über 100 Jahre alter Baumbestand fast komplett abgerodet und die Fläche anschließend bebaut werden.
Mit 35 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat das Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen - Beschluss über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3068/2017 N1 mit 1 Anlage.


TOP 12.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Was bringen vertrauliche Informationen und Sitzungen, wenn die Vertraulichkeit immer öfter nicht gewahrt wird?"
(Drucks. Nr. 0147/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei werde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bleibe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde werde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden Fraktion beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass die BürgerInnen, die den Rat gewählt haben erwarten würden, dass ihre parlamentarischen Vertreter sich an das Recht und an die Regeln des politischen Geschäfts halten. Dazu werde zum einen der zivilisierte Umgang miteinander zählen. Zum anderen würden die BürgerInnen aber auch Gewissenhaftigkeit und Korrektheit erwarten. Dazu gehöre selbstverständlich auch, dass als vertraulich deklarierte Informationen auch vertraulich behandelt werden. Es gebe vertrauliche Drucksachen, wie z.B. zu Grundstücksangelegenheiten, bei denen ein Vertraulichstempel zwingend geboten sei. Diese Drucksachen würden in der Regel auch vertraulich bleiben, da diese für die BürgerInnen im Allgemeinen nicht von Interesse seien. Begehrte Drucksachen für Menschen, die gern Tratsch verbreiteten, beinhalteten streng vertrauliche Themen, die vor allem dem Persönlichkeitsschutz dienten. Gemeint seien Themen, bei denen die Verwaltungsspitze und die betroffenen MitarbeiterInnen zu Recht erwarten könnten, dass das, was im engen Kreis vertraulich besprochen werde, nicht sofort nach Ende der vertraulichen Sitzung an die Presse weitergegeben werde. Es sei bekannt, dass die Medien an derartigen Informationen ein besonderes Interesse hätten, um auch die Neugier ihrer Kunden befriedigen zu können. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass es den Ratsmitgliedern zu denken gebe, wenn sich der Bruch der Vertraulichkeit in der Medienlandschaft widerspiegelt. Die Fraktion DIE HANNOVERANER werde jedoch Abstand davon nehmen, Vermutungen in dieser Richtung zu äußern. Die Fraktion DIE HANNOVERANER werde allerdings erwarten, dass seitens der Informationsträger jederzeit ein Mindestmaß an Anstand gegenüber der ratsinternen Informationsquelle und auch gegenüber der Presse an den Tag gelegt werde. Die Medien würden derartige streng vertrauliche Informationen natürlich gern annehmen. Denn eines ihrer Zwecke sei, noch vor der Meinungsbildung, die Verbreitung von Neuigkeiten. Das sei einerseits durchaus legitim, da die Medien von Amt wegen keiner Vertraulichkeit verpflichtet seien. Andererseits sollte es auch im Bereich der Presse ein "Gentlemans Agreement" geben. Stattdessen erlebe man derzeit leider, dass die Presse in offenkundig fragwürdiger Weise das Bedürfnis nach Klatsch und Tratsch, zum Schaden Dritter bediene. Derjenige, der vertrauliche Informationen an die Presse weitergäbe, tue dies wahrscheinlich nicht nur aus Spaß am Verbreiten von Tratsch, sondern erhoffe sich unter dem Strich eine Form der Gegenleistung. Er sei bestrebt, sich auf unkorrekte Weise einen Vorteil gegenüber den übrigen Ratsmitgliedern oder der Verwaltung verschaffen zu können. Das sei nicht nur unkorrekt, sondern auch unfair. Ratsherr Wruck erläuterte, dass es für Journalisten eine Art Zeugnisverweigerungsrecht gäbe, wenn ein Handeln strafrechtsrelevant sein sollte. Aber es gebe auch die Möglichkeit der Selbstverpflichtung für Journalisten, die Wert auf Ehrenhaftigkeit legen würden. Zum Abschluss richtete Ratsherr Wruck einen Appell der Fairness an die Journalisten, wonach keinerlei Mandatsträger in Versuchung geführt werden sollte. Ferner sollten die Mandatsträger die parlamentarischen Spielregeln einhalten und im Umgang mit vertraulichen Informationen korrekt handeln.

Beigeordnete Kastning (SPD) führte aus, dass seit Oktober vergangenen Jahres aus den Sitzungen des Verwaltungsausschusses Informationen nach außen gedrungen seien und sich Darlegungen verschiedener Sachverhalte in der Presse wiedergefunden hätten. Das gleiche gelte für Erkenntnisse, die vermutlich aus Akteneinsichten gewonnen wurden. Das fände die Fraktion der SPD als untragbar und unverantwortlich. Zudem würden derartige Vorfälle der Stadt in ihrer öffentlichen Wahrnehmung schaden. Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass man bereits in der Vergangenheit die Erfahrung habe machen müssen, dass aus vertraulichen Sitzungen berichtet worden sei. Dies würde nicht öffentliche Teile von Sitzungen der Ratsgremien, Aufsichtsräte und Aufsichtsräte von städtischen Tochterunternehmen der Landeshauptstadt Hannover einschließen. Dieses Verhalten sei rechtswidrig oder als strafbar zu deklarieren, wobei natürlich schwer erkennbar sei, aus welcher Quelle die Informationen stammten. Beigeordnete Kastning betonte, dass Vertraulichkeit ein hohes Gut sei und deshalb auch durch das Gesetz geschützt werde. Dieser Schutz wahre die Vertraulichkeit von Verträgen und Personen. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass der Rat der Stadt die Angelegenheiten der EinwohnerInnen schütze. Denn die Mitglieder des Rates hätten sich durch die Wahl und die Arbeit in den Gremien zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wer dagegen verstoße, unabhängig ob als Mitglied des Rates oder als MitarbeiterIn der Verwaltung, verstoße gegen das in ihn gesetzte Vertrauen. Es verletze das Vertrauen jener Menschen, die diesen Schutz benötigten. Zudem würden derartige Vorfälle das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, somit auch in seine demokratisch gewählten Vertreter und auch die öffentliche Hand sowie öffentliche Unternehmen beschädigen. Beigeordnete Kastning betonte, dass sich die Fraktion der SPD nicht an Mutmaßungen zur Herkunft der vertraulichen Informationen beteiligen werde. Man wolle ebenso nicht darüber spekulieren, wer bewusst Vertrauen verletze und Vertrauen erschüttere. Es sei nur daran zu appellieren, dass man das in den Rat gesetzte Vertrauen nicht aufs Spiel setze. Beigeordnete Kastning hob hervor, dass damit alle diejenigen gemeint seien, die von Berufs wegen oder als gewählte Mandatsträger mit Inhalten zu tun hätten, die in nicht öffentlichen Sitzungen behandelt werden. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass Vertrauen ein Grundpfeiler des Miteinanders in der Gesellschaft und der Demokratie sei. Dafür trage der Rat der Stadt Verantwortung und sollte dieser Verantwortung Stärke verleihen. Denn nur wenn man sich des Vertrauens würdig erweise, werde einem vertraut und das Vertrauen in das Gemeinwohl geschätzt.

Beigeordneter Seidel (CDU) machte deutlich, dass Vertrauen wichtig für die tägliche Arbeit sei. Deshalb seien alle Mitglieder des Rates aufgefordert über das Thema Vertrauen – Vertraulichkeit in Sitzungen, nachzudenken. Allerdings sei es nachvollziehbar, dass die Presse natürlich an vertraulichen Informationen interessiert sei. Beigeordneter Seidel betonte, dass am heutigen Tage nicht der Eindruck vermittelt werden dürfe, dass sich die Politik gegen die Presse wende. Denn aus Sicht der Fraktion der CDU sei es besonders wichtig, dass die Möglichkeit bestehe, über derartige Informationen berichten zu können. Daraus ergebe sich die Frage, wie man mit Vertraulichkeit um zu gehen habe. Beigeordneter Seidel verlas im Weiteren die Definition des Duden zum Begriff Vertraulichkeit. Beigeordneter Seidel wies darauf hin, dass die Einleitung und Abwicklung des Disziplinarverfahrens ein beispielloser Vorgang sei, wie man es in den vergangenen Jahrzehnten in Hannover nicht habe beobachten können. Das würde jedoch auch bedeuten, dass sich der Rat der Stadt dazu in einer Ausnahmesituation befinde. Beigeordneter Seidel erörterte, dass das gesamte Verfahren für die Fraktion der CDU zwei Seiten habe. Denn für die politisch Handelnden habe der Begriff Vertraulichkeit auch negative Aspekte. Deshalb sollten sich alle Mitglieder des Rates und MitarbeiterInnen der Verwaltung fragen, wie man die Atmosphäre von Vertrauen in Hannover, in der Stadtverwaltung wieder herstellen könne.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER mit der Anmeldung ihrer Aktuellen Stunde nicht das Thema Vertraulichkeit in Sitzungen der Ratsgremien behandeln wolle, sondern vielmehr das Thema Pressefreiheit im Blick gehabt habe. Beigeordnete Dr. Markowis machte deutlich, dass der eigentliche Vorwurf an die Ratsmitglieder zu richten sei. Denn das eigentliche Problem sei, ob die Ratsmitglieder in Zukunft überhaupt noch die für ihre Arbeit so wichtigen Informationen erhalten werden. Das gelte nicht nur für die Ratsversammlung, sondern auch für die Fachausschüsse. Beigeordnete Dr. Markowis wies darauf hin, dass eine derartige Situation dazu führen könne, dass die Mandatsträger ihre politische Arbeit nicht mehr ausführen können. Die Ratsmitglieder hätten auch eine Kontrollfunktion, die ohne umfassende Informationen allerdings nicht mehr ausführbar sei. Beigeordnete Dr. Markowis appellierte an die Mitglieder des Rates, dass diese die Vertraulichkeit einhalten mögen, damit der Rat der Stadt im Sinne der EinwohnerInnen Hannovers weiterarbeiten könne.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erinnerte an den Einzug der Fraktion der AfD in den Rat der Stadt vor etwas mehr als 12 Monaten und machte deutlich, dass gemessen an den Meldungen aus der Presse und den Äußerungen der alt gedienten Parteien zu befürchten gewesen sei, dass eine Springerstiefel-Opposition, fernab aller parlamentarischer Regeln, im Rat für Chaos sorgen würde. Ein Jahr später sei jedoch festzustellen, dass während die Fraktion der AfD vernünftig und sachorientiert Politik im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mache, es im Rat der Stadt Menschen gäbe, die es mit den gesetzlichen Vorgaben nicht ganz so genau nähmen. Das seien Menschen, die aufgrund eines irrationalen Aufmerksamkeitsdrangs, seit Monaten der Stadt schaden und fast täglich Informationen aus vertraulichen Sitzungen an die Presse weitergeben würden. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass man die Ernsthaftigkeit eines parlamentarischen Gremiums in Frage stellen könne, wenn in der Tagespresse interne Chatgruppen der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nachzulesen seien. Ein derartiges Gebaren könne schnell zur Reizüberflutung und somit zur Langeweile führen. Und Langweiler würden sehr schnell von der Spitze verschwinden. Die Mitglieder des Rates sollten versuchen, weniger mit der Presse zu kommunizieren und sich dafür mehr an die Vertraulichkeit von Sitzungen sowie an einer Verschwiegenheit im Allgemeinen halten.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass es an der einen oder anderen Stelle mehr Transparenz, Partizipation und Demokratie geben würde, wenn mehr Informationen öffentlich gemacht werden. Ratsfrau Falke führte weiter aus, dass es sicherlich Punkte gäbe, wie z.B. Personalangelegenheiten, bei denen die Vertraulichkeit zwingend zu wahren sei. Ferner seien auch bei Ausschreibungen Inhalte vertraulich zu behandeln. Ratsfrau Falke wies darauf hin, dass insbesondere in diesem Bereich Schwierigkeiten aufträten, wenn anonymisierte oder abstrahierte Sachverhalte vorgelegt würden. Diese Drucksachen könnten insoweit öffentlich gemacht werden, dass die Interessen der Landeshauptstadt Hannover nicht belangt werden. Denn den BürgerInnen sollten möglichst viele Informationen zugänglich gemacht werden, da diese mit ihren Steuern viele Maßnahmen erst möglich machen würden. Allerdings seien die Details vor der Veröffentlichung sehr genau zu prüfen, da ansonsten Rechtsverletzungen eintreten und der Tatbestand der Korruption erfüllt werden könnte. Ratsfrau Falke betonte, dass Vertraulichkeiten sehr eingehend zu betrachten und zu beurteilen seien, da jede Form von Geheimhaltung der Feind von Mitbestimmung und Demokratie sei. Ratsfrau Falke wies darauf hin, dass bei Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) eine ziemlich weit gehende Intransparenz vorherrsche, da ein rechtliches Informationsmonopol zwischen den Vertragspartnern bestehe. In diesem Zusammenhang bleibe den Ratsmitgliedern oftmals nichts anderes übrig, als die Projekte abzunicken. Denn bei der Genehmigung von Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwachen könne kein Zweifel in Hinblick auf eine Notwendigkeit bestehen. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN könne kein abschließendes Urteil zu dem Hannoveraner-Modell der ÖPP Projekte abgeben. Der Rat der Stadt agiere dabei im Vertrauen der Verwaltungsführung. Ratsfrau Falke unterstrich, dass im Besonderen bei ÖPP Projekten mehr Transparenz möglich sein sollte. Ratsfrau Falke monierte abschließend, dass Vorhaben und Ziele des Oberbürgermeisters breiter kommuniziert werden sollten. Denn die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN würde Neuigkeiten dies bezüglich überwiegend lediglich aus der Tagespresse erhalten.

Ratsherr Döring (FDP) erklärte, dass Politik Vertraulichkeit benötige, um Personen und Persönlichkeitsrechte Einzelner zu schützen. Ferner brauche Politik Vertraulichkeit, um bestimmte Rechtsgeschäfte und bestimmte Endscheidungen zu Personen sowie zur Weiterentwicklung von Verwaltung und Stadt vorbereiten zu können. Ratsherr Döring hob hervor, dass das „Öffentlich machen von Allem“ der Feind der Demokratie sei, weil die Verwaltung den demokratisch gewählten Vertretern am Ende nämlich weniger erzählen werde. Man werde die gewählten Mitglieder eines Parlaments nicht mehr einbeziehen, wenn man sich auf die Vertraulichkeit dieser gewählten Repräsentanten in der repräsentativen Demokratie nicht mehr verlassen könne. Ratsherr Döring machte deutlich, dass er den liebenswürdig, altmodischen Appell deshalb sympathisch finde, weil dieser am Ende aufdecken werde, wo die Gefahr für die Ratsmitglieder verborgen sei. Die Gefahr sei, dass am Ende auch der vertrauliche Teil nicht mehr für die Informationen zur Beteiligung der gewählten Mandatsträger, egal welcher Fraktion, genutzt werde, sondern das die Verwaltung so lange wie möglich versuchen werde, die Dinge nicht zu berichten, als diese durch Vertrauensbruch öffentlich machen zu lassen. Dann sei Demokratie und demokratische Teilhabe in der repräsentativen Demokratie auf jeden Fall nicht größer geworden. Ratsherr Döring erläuterte, dass die Ratsmitglieder den Appell des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE HANNOVERANER auf sich selbst beziehen würden. Allerdings gebe es auch außerhalb der gewählten Vertreter des Rates den Bruch von Vertraulichkeit. Aus dem Rathaus von denjenigen, die keine gewählten Ämter hätten. Deshalb seien nicht nur die Ratsmitglieder gefordert, sondern es seien alle gefordert sich gut zu überlegen, ob man sich an Spekulationen beteilige. Denn es sei auffällig, dass diejenigen, die am wenigsten über die Vorfälle wüssten, am meisten darüber sprächen. Dadurch werde versucht, durch Halbwahrheiten und Andeutungen im Gespräch zu bleiben. Ratsherr Döring gab zu bedenken, dass es am Ende nicht nur um die Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung gehe, sondern ob man es zulassen wolle, dass durch diesen sukzessiven Geheimnisverrat, diejenigen die von Amts wegen die Vertraulichkeit nicht brechen wollten, z.B. der Oberbürgermeister als oberster Dienstherr und diejenigen der Verwaltung, die einen Vertrauensbruch nicht durchführen dürften, am Ende immer an die Wand gedrückt werden, weil sie sich nie äußern könnten. Ratsherr Döring unterstrich, dass dieser Schaden für die politische Kultur zu vermeiden sei.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) sagte, dass es Vertraulichkeitsverletzungen schon immer gegeben habe und dass es diese wohl auch immer geben werde, solange Menschen mit übersteigertem Geltungsdrang Plätze in den Reihen des Rates einnähmen. Ratsherr Klippert regte an, dass man die Anträge der Fraktion der AfD im vertraulichen Sitzungsteil behandeln möge, damit die Öffentlichkeit ein wenig von nationalistischer Hetze verschont werde. Allerdings sollte man sich auch die Frage stellen, wie es die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mit der Vertraulichkeit halten, wenn man bedenke, dass diese eine gemeinsame Gruppe in einem Messenger unterhielten und dass daraus Teile in der Tagespresse landen würden. Ratsherr Klippert betonte, dass es jedoch paradox sei, dass ausgerechnet die Fraktion der AfD dies anmahne, da auch die AfD Erfahrungen der unschönen Art mit derartigen Vorfällen gemacht habe. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass vielleicht nicht nur die gewählten Vertreter zu viel plaudern würden. Denn gerade der Antrag zur Kulturhauptstadtbewerbung aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters würde zeigen, dass anscheinend die Verwaltung oder der Oberbürgermeister selbst gern einmal etwas an die Presse leiten würde. Ratsherr Klippert konstatierte, dass es eigentlich aufgrund dessen auch nur zu erklären sei, dass die Tagespresse bisher mit so gutem Willen über den Entwurf der Drucksache berichtet habe. Vielleicht würde sich durch die konstanten Verletzungen in den vergangenen Monaten die Verzweiflung des einzelnen dahin gehend auswirken, dass man der Ansicht sei, ohne Öffentlichkeit oder öffentlichen Druck eine offensichtliche Bankrotterklärung nicht mehr abwenden zu können.

Ratsherr Braune sagte, dass er den Wortbeiträgen der Fraktionen DIE HANNOVERANER, der SPD, der CDU, der AfD und der FDP nur zustimmen könne. Ratsherr Braune hob hervor, dass es besonders wichtig sei herauszustellen, dass auch die Verwaltung sich an eine Art Vertrauenskodex halten möge. Ratsherr Braune monierte, dass aus den Wortbeiträgen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sowie der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen herauszuhören gewesen sei, dass man das Recht für sich beanspruche, der Presse etwas zu spielen zu dürfen. Ratsherr Braune sagte, dass er den Eindruck gewonnen habe, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die FRAKTION seine Existenzberechtigung im Rat lediglich damit rechtfertigen könne, dass auch die Fraktion der AfD im Rat der Stadt vertreten sei. Ratsherr Braune unterstrich, dass sich jeder hinterfragen sollte, was man der Presse übermitteln dürfe. Denn wo vertraulich drauf stehe, sei die Vertraulichkeit auch zwingend zu wahren. Es sei nach den Ereignissen der vergangenen Monate geboten, dass man sich das Vertrauen der Öffentlichkeit Schritt für Schritt wieder verdiene.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass diese Aktuelle Stunde, entgegen der einhelligen Meinung aus dem Rat, gezeigt habe, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER nicht nur überflüssige Anträge in das Verfahren gebe und bedankte sich bei den übrigen Fraktionen für die fast ausnahmslos guten Wortbeiträge.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass man sehr wohl ausgeführt habe, dass es Bereiche gebe, die vertraulich seien. Allerdings müsse man sich schon einmal die Frage stellen dürfen, ob man den einen oder anderen Punkt anonymisieren könnte, sodass die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden und ein Antrag trotzdem vom Zusammenhang her einer Öffentlichkeit bekannt gegeben werden könne. Denn Vertraulichkeit könne im negativen Sinne bedeuten, dass versucht werde, irgendetwas zu vertuschen oder sogar Begünstigungen Vorschub leisten. Ratsfrau Falke unterstrich, dass genau dieser schmale Grat zwischen Vertraulichkeit und Öffentlichkeit einer Drucksache zu diskutieren sei.


TOP 13.
Antrag der Fraktion die FRAKTION auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Der Fall Härke oder der personalpolitische Trümmerhaufen des Oberbürgermeisters"
(Drucks. Nr. 0152/2018)

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) bemerkte, dass die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zurzeit wie die Getriebenen wirken würden und dass diesen zudem eine Verengung des Blickes auf die Tagespolitik anzumerken sei. Ratsherr Förste stellte klar, dass der Fall Härke noch nicht ganz geklärt sei. Allerdings habe der Dezernent einen Fehler zugegeben, sodass zunächst einmal das Disziplinarverfahren abzuwarten sei. Ferner sollten Spekulationen vermieden werden und das Verbreiten von Erkenntnissen aus Akteneinsichten unterbleiben. Ratsherr Förste sagte, dass der Oberbürgermeister seinen „Laden“ nicht im Griff und zudem einen personalpolitischen Trümmerhaufen hinterlassen habe. Ratsherr Förste erläuterte, dass der Fall mit der nicht sachgerechten Dezernatsaufteilung durch den Oberbürgermeister in der vergangenen Ratsperiode seinen Anfang genommen habe. Der Oberbürgermeister habe gegen die eigene Fraktion gehandelt, mit der Folge, dass ein falscher Dezernatszuschnitt erfolgen konnte. Die Dezernate Personal und Kultur seien in eine Hand gegeben worden und man habe damit den Weg für die Durchsetzung von Begehrlichkeiten frei gemacht. Dem Personaldezernenten habe man damit die Möglichkeit gegeben sich selbst zu bedienen, denn alle Dezernate würden sich grundsätzlich mehr Personal wünschen. Ratsherr Förste machte deutlich, dass zurzeit völlig unklar sei, wer das Kulturdezernat führe. Ratsherr Förste fragte, ob Stadtrat Härke offiziell oder Stadträtin Beckedorf, die zwischendurch die Ehre gehabt habe oder doch der Oberbürgermeister das Kulturdezernat führe. Ratsherr Förste führte aus, dass der Oberbürgermeister somit zum zweiten Mal darauf verzichtet habe, seine Fraktion mitzunehmen. Der Oberbürgermeister würde sich lieber von seinen inkompetenten Beratern aus dem eigenen Büro beraten lassen und habe sich dazu verleiten lassen, sich auf ein Gesetz zu berufen, das im Landtag noch nicht verabschiedet worden sei. Dies habe zur Folge, dass in allen Fraktionen im Rathaus und unter den über 10.000 MitarbeiterInnen der Verwaltung Unruhe herrsche. Ratsherr Förste empfahl, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen aus diesem seltsamen Ampelbündnis verabschieden sollte. Denn man sollte sich schon zu schade dafür sein, um das billige Feigenblatt für den Oberbürgermeister darzustellen. Dann sei der Oberbürgermeister gezwungen sich, unter wahrscheinlich größeren Schwierigkeiten, neue Mehrheiten zu suchen. Zumal im Falle eines Falles für die SPD auch ein Bündnis mit der CDU zurzeit eher unrealistisch sei. Ratsherr Förste schlug abschließend vor, dass der Oberbürgermeister erst einmal einen längeren Urlaub machen sollte, um über seine politischen Misserfolge nachdenken zu können.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte deutlich, dass die Fraktion der SPD den Titel der Aktuellen Stunde für falsch halte, da der einzige personalpolitische Trümmerhaufen, den man erkennen könne derjenige sei, den Stadtrat Härke verursacht habe. Beigeordnete Kastning führte aus, dass Stadtrat Härke selbst zu verantworten habe, dass dieses Thema immer noch Gegenstand der Diskussionen in der Stadt sei. Schließlich habe dieser bereits zweimal seinen Rücktritt angeboten. Zunächst in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26. Oktober 2017 in Form einer öffentlichen, schriftlichen Erklärung. In diesem Rahmen habe sich dieser zum ersten Mal zu den gegen ihn geäußerten Vorwürfen erklärt und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand angeboten. Das zweite Mal habe Stadtrat Härke am 12. Januar 2018 seinen vorzeitigen Ruhestand zum 31. März 2018 beim Oberbürgermeister angeboten. Beigeordnete Kastning fragte, ob man jemanden ernst nehmen und weiterhin in Verantwortung sehen könne, der bereits zweimal nicht zu seinem Wort gestanden habe. Beigeordnete Kastning hob hervor, dass sie sich im Weiteren auf Informationen aus öffentlichen Erklärungen und Veröffentlichungen im Allgemeinen beziehe. Aus der Presse habe man einer Antwort der Verwaltung entnehmen können, dass ein Rechtsanspruch der Bewerberin auf die in Frage stehende Stelle erwachsen sein könnte. Beigeordnete Kastning erinnerte daran, dass der Personaldezernent im Oktober des vergangenen Jahres zu der Einschätzung gelangt sei, dass er als verantwortlicher Personal- und Kulturdezernent nicht die nötige Distanz gewahrt habe. Zudem sei festzustellen, dass Stadtrat Härke nicht nur einen möglichen Interessenkonflikt nicht vermieden, sondern diesen im Nachhinein auch nicht ausgeräumt habe. Beigeordnete Kastning betonte, dass die Fraktion der SPD keinen Beweis für eine Zusammenarbeit erkennen könne. Es sei sehr viel Vertrauen verloren gegangen und man sehe keine Grundlage mehr für ein Vertrauen. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass man keinerlei Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister und keine Basis für eine Zusammenarbeit mit der Politik sehe. Beigeordnete Kastning machte deutlich, dass sich die Fraktion der SPD nicht vorstellen könne, dass es für die MitarbeiterInnen der Verwaltung, im Besonderen der Kulturverwaltung, eine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geben könne. Beigeordnete Kastning forderte Stadtrat Härke wiederholt auf, dass dieser zu seiner Verantwortung stehen möge und das wahr machen solle, was er bereits zweimal angekündigt habe. Stadtrat Härke solle seinen Vorruhestand einreichen und zwar endgültig.
Ratsfrau Jeschke (CDU) erörterte, dass es in der Tat an einen Trümmerhaufen erinnern könne, wenn man die vergangenen Wochen und Monate einmal Revue passieren lasse. Was am Ende allerdings in Trümmern liege, das sei das Ansehen der Stadt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diejenigen, die diese für eine professionelle Verwaltung in Hannover ins Amt gewählt hätten. Wenn es so kommen sollte, trügen aus Sicht der Fraktion der CDU zwei Männer die Verantwortung. Der eine, weil er sich möglicher Weise von Gefühlen habe leiten und verleiten lassen. Diesen Kernvorwurf zu klären, sei Sache der das Disziplinarverfahren führenden Person. Ratsfrau Jeschke sagte, dass sie nach dem vergangenen Montag den Eindruck gewonnen habe, dass dies sehr sauber und geordnet geschehe. Ratsfrau Jeschke führte weiter aus, dass auch das Agieren, gerade in der letzten Woche, viele Fragen aufwerfen würde und sicherlich seinen Teil zur Schädigung beigetragen habe. Der andere Mann, der Oberbürgermeister und Hauptverwaltungsbeamte, habe durch seinen Umgang mit der Angelegenheit, seinen Teil der Verantwortung auf sich geladen. Ratsfrau Jeschke wies darauf hin, dass sie nicht erneut alle in Frage stehenden Punkte einzeln aufzählen wolle, um nicht wieder eine Rede des Oberbürgermeisters, wie in der Ratsversammlung am 30. November 2017 geschehen, zu provozieren. Ratsfrau Jeschke bemerkte, dass sie persönlich der Umgang mit der Fraktion der CDU und die gehaltene Brandrede am 30. November 2017, an der Führungskraft und den Umgangsformen des Oberbürgermeisters zweifeln lasse. Es sage viel über das Ansehen des Hauptverwaltungsbeamten aus, wenn die Medien inzwischen das Handynutzungs- verhalten des Oberbürgermeisters thematisieren würden und der Vorwurf der Vorspiegelung falscher Tatsachen nur durch Schludrigkeit entkräftet werden könne, Ratsfrau Jeschke konstatierte, dass, unabhängig von der ganzen Affäre, ein Makel auf dem Amt und der Stadt verbleibe.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass Harald Härke ein echtes Hausgewächs und seit über 40 Jahren Mitarbeiter der Landeshauptstadt Hannover sei. Im Herbst vergangenen Jahres sei bekannt geworden, dass er bei einem Stellenbesetzungsverfahren, bei dem es um seine Lebensgefährtin gegangen sei, nicht im gebotenen Maße Abstand gewahrt habe. Dies habe der Stadtrat im vergangenen Jahr auch so ähnlich formuliert. Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens werde zurzeit geklärt, was genau vorgefallen sei. Dazu habe es seit dem Herbst noch einige überraschende Wendungen gegeben, über die sich am meisten wohl die Presse habe freuen können. Beigeordnete Dr. Markowis erklärte, dass sie zur Aktenlage und der Frage, was, von wem, welche Vermutungen geäußert wurden, aufgrund von Vertraulichkeit, nichts sagen könne. Das Thema beschäftige den Rat der Stadt seit vergangenen Oktober und auch wenn man lieber inhaltlich arbeiten würde, als sich mit Personalien beschäftigen zu müssen, nehme die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Sachverhalt natürlich ernst. Aus Sicht der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sei die Situation nur als traurig und ärgerlich zu bezeichnen. Beigeordnete Dr. Markowis betonte, dass sich bei der Angelegenheit niemand mit Ruhm bekleckert habe. Stattdessen sei öffentlich schmutzige Wäsche gewaschen und sich gegenseitig attackiert worden. Beigeordnete Dr. Markowis bekräftigte, dass das unbedingt aufhören müsse. Beigeordnete Dr. Markowis machte deutlich, dass Herr Härke Fehler eingestanden habe und dass das Disziplinarverfahren hoffentlich Klarheit bringen werde. Beigeordnete Dr. Markowis stellte fest, dass die CDU bzw. die Opposition immer wieder darauf verweise, dass der Oberbürgermeister falsch mit der Situation umgegangen sei. Allerdings sei das Verfahren, wonach der Oberbürgermeister mehrmals die Fraktionsvorsitzenden eingeladen, vorab informiert und sich abgestimmt habe, genau der richtige Weg gewesen. Beigeordnete Dr. Markowis konstatierte, dass der Oberbürgermeister im Verlauf der Angelegenheit nicht immer allumfänglich gut beraten worden sei. Das würde jedoch nicht bedeuten, dass der Umgang mit dem Verfahren problematisch sei. Zudem sei die Annahme, dass der Oberbürgermeister Informationen zurückhalte, mehr als fraglich. Denn zu den Regeln des Verfahrens gehöre die Vertraulichkeit. Ferner sei nicht zu leugnen, dass die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sehr ausführlich Einsicht in die Akten nehmen durften.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass man seit mehreren Monaten in Hannover einen Klassiker erleben dürfe. Da würde rund um zwei Personen einmal geschwiegen und dann wieder Spitzen gesetzt. Da würden selektierte Informationen lanciert. Da gebe es eine Anhäufung anonymer Schreiben und all dies passiere weniger mit dem Ziel der Aufklärung, sondern mehr aus Missgunst, Neid, vielleicht politischer Taktik oder mit dem Ziel, selbst von Fehlern anderer zu profitieren. Ratsherr Wolf erörterte, dass der Oberbürgermeister Stefan Schostok von der SPD gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes als Hauptverwaltungsbeamter an der Spitze der Verwaltung stehe. Hinter verschlossenen Türen werde, nach Betrachtung der getätigten Äußerungen, auch dort nicht nur positiv über das Agieren des Oberbürgermeisters gesprochen. Die Medien würden mittlerweile von einem miserablen Krisenmanagement sprechen. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass es durchaus irritierend sei, was man in den vergangenen Wochen habe erleben dürfen. Da werde im Wahlkampf ein Ordnungskonzept medienwirksam der Öffentlichkeit vorgestellt. Aber Verwaltungseinheiten, die von dieser Maßnahme betroffen seien, wüssten überhaupt nichts davon. Ratsherr Wolf sagte, dass es zweifelsohne das Recht des Hauptverwaltungsbeamten sei, wenn dieser Umstrukturierungen vornehmen wolle. Allerdings werde nirgendwo stehen, dass dies im „stillen Kämmerlein", in einem engen Kreis von Vertrauten, ausgearbeitet werden müsse. Gute Kommunikation, nach außen als auch nach innen, sehe anders aus. Und wer nach Tageslage Führungsstrukturen umbaue, Vertrauen von einer Woche auf die andere entziehe, diese dann teilweise wieder zuerkenne, Kompetenzen zugestehe, um diese dann wieder in Abrede zu stellen, der verliere an Autorität. Wenn Dezernate geteilt oder temporär zusammengeführt, um dann auf Dauer doch wieder geteilt zu werden, könne der Gedanke aufkommen, dass dies nur geschehe, um mehr Varianten und Personen präsentieren zu können. Ratsherr Wolf betonte, dass er es inzwischen überaus widerwärtig finde, wie in den vergangenen Wochen aus interessierten Kreisen auf einer Person herumgetrampelt werde, die ihr Leben in den vergangenen 43 Jahren der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt habe. Ratsherr Wolf konstatierte, dass Harald Härke nicht sauber agiert habe, als es um die Stellenausschreibung gegangen sei, von der seine Lebensgefährtin profitieren sollte. Dies habe der Dezernent zugegeben und der Rest sollte in einem Disziplinarverfahren rechtlich korrekt aufgearbeitet werden. Mittlerweile habe es allerdings eine öffentliche Vorverurteilung gegeben, die ein faires Verfahren eigentlich kaum noch möglich mache. Ratsherr Wolf stellte in diesem Zusammenhang mit Bedauern fest, dass der Oberbürgermeister und seine Berater keine gute Figur abgeben würden. Es sei ein wohl einmaliger Vorgang der jüngeren Stadtgeschichte, dass ein vom Oberbürgermeister eingeleitetes Disziplinarverfahren gegen einen amtierenden Stadtrat an Wirkung und Bedeutung, durch das Agieren des Oberbürgermeisters selbst massiv verliere. Neben der Frage zum Umgang mit Harald Härke und Teilen des Rates stelle sich zudem die Frage, ob beim ganzen Vorgang überhaupt noch das Wohl der Landeshauptstadt oder eher Prestigefragen im Vordergrund stünden. Ratsherr Wolf erläuterte weiter, dass sich vielmehr die kleinste Fraktion im Ampelbündnis dadurch hervor tue, dass man für zukünftige Dezernentenfragen schon einmal den Fuß in die Tür schiebe. Da werde der Versuch unternommen, jemanden öffentlich zu diskreditieren und ehe überhaupt ein offizielles Urteil gesprochen worden sei, werde fröhlich weiter Öl ins Feuer gegossen. Ratsherr Wolf bekräftigte, dass er dies menschlich und politisch überaus widerwärtig fände. Ratsherr Wolf zitierte Christian Lindner (FDP), wonach es sinnvoller sei, nicht zu regieren, als falsch zu regieren. Es sei ferner wünschenswert, dass sich einige Damen und Herren im Saal in Zurückhaltung üben und weniger den Pharisäer geben mögen. Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass der Skandal symptomatisch für den Zustand der Stadtpolitik sei. Im Verlauf der Affäre seien viel zu viele Wunden entstanden, als dass man einfach so weiterarbeiten könne. Man brauche anstatt der Hinterzimmer-, Macht- und Parteipolitik, mehr aufrichtige Kommunikation und von Anfang an die Einbindung des gesamten Rates - und zwar in alle Bereiche der zukünftigen Personal- und Politikplanungen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) gestand ein, dass er den Beginn der Posse um Stadtrat Härke aufmerksam verfolgt und den Disput zwischen dem Oberbürgermeister und der Ratsfraktion der CDU als Sternstunde seiner Ratsarbeit betrachte. Allerdings sei festzustellen, dass das Thema nur noch nervig und lähmend sei. Beigeordneter Hauptstein erörterte, dass eigentlich alles sehr einfach seien könnte. Stadtrat Härke habe eine Dienstverfehlung begangen und dies auch zugegeben. Es sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden und man habe Stadtrat Härke das Personal- und Organisationsdezernat weggenommen. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass an der Stelle ein Strich hätte gezogen werden müssen, um einem ordnungsgemäßen Verfahren Raum zu lassen. Das jedoch habe einigen nicht gereicht. Deshalb habe man darüber hinaus auch noch den Ruf des Stadtrates in der Presse ruiniert. Beigeordneter Hauptstein unterstrich, dass man dann aber spätestens einen Strich unter die Angelegenheit hätte ziehen und Stadtrat Härke mit dem Rest seiner Würde in den ordentlichen Ruhestand, Ende 2019, hätte gehen lassen müssen. Allerdings gebe es einige Personen im Rat, die nicht genug kriegen könnten. Diese hätten sich gedacht, dass man doch auf Kosten der Steuerzahler einen neuen Dezernenten in das Rennen schicken könnte, der auch noch zufällig das richtige Parteibuch habe. Beigeordneter Hauptstein konstatierte, dass man dann den Fehler begonnen habe zu versuchen, Stadtrat Härke mit allen Mitteln in den vorzeitigen Ruhestand zu mobben. Das sei jedoch nach Informationen aus der Tagespresse nicht gelungen. Beigeordneter Hauptstein bekräftigte, dass man dann nun jetzt zum Wohl der Landeshauptstadt Hannover einen Strich unter die Angelegenheit hätte ziehen müssen. Leider habe man im Rat der Stadt nicht nur Menschen, denen das Wohl der Stadt am Herzen liege, was auch das öffentliche Tribunal über Herrn Härke bestätige. Denen gehe es ausschließlich nur darum, ihre eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass es natürlich schön und wünschenswert sei, wenn sich dieses Thema endlich legen würde. Aber dem Rat der Stadt sei in dieser Hinsicht nicht zu trauen, sodass man sich in den kommenden Monaten immer und immer wieder mit dem Thema werde beschäftigen müssen. Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass es noch andere politische Themen gäbe, die der Aufmerksamkeit des Rates bedürften. Da wären z.B. die jugendlichen Migrantenbanden, die in Begriff seien, die Passerelle am Kröpcke erobern zu wollen oder die türkischen und kurdischen Schlägertrupps, die den Airport Langenhagen verwüsten würden. Beigeordneter Hauptstein hob hervor, dass es keine gelungene Prioritätensetzung sei, wenn der Rat der Stadt stundenlang über den Fall Härke diskutiere. Die Bürgerinnen und Bürger würden sich bei der nächsten Wahl sicherlich angemessen dafür bedanken.

Ratsherr Döring (FDP) merkte zum Wortbeitrag des Ratsherrn Förste an, dass dieser über jeden gewählten Vertreter im Rat richten dürfte. Aber wenn er über die inkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Büro Oberbürgermeister spreche, dann stende das Ratsherrn Förste sicher nicht zu. Ratsherr Döring betonte, dass sich von denen niemand wehren könne. Man sollte sich gut überlegen, ob man weiter danach verfahren wolle, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in öffentlicher Sitzung zu diskreditieren. Denn diese stünden in einem anderen Rechtsverhältnis zu den Ratsmitgliedern, als es Ratsherrn Förste vielleicht klar sei. Ratsherr Döring erklärte, dass er nicht bereit sei, den Fall Härke als Posse abzutun. Ratsherr Döring erörterte, dass in einem Konzern Stadt, mit mehreren Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein böser Schein reiche, dass Stellenbesetzungen nicht nach ordentlichen Verfahren und Regeln vorgenommen würden. Dieser böse Schein reiche, um Verunsicherung zu erzeugen und um auch noch viele andere Fragen zu formulieren. Das sei die Verantwortung die Stadtrat Härke, bei all seinen Verdiensten, nach Auffassung der Fraktion der FDP tragen müsse. Deshalb könne bei dem Disziplinarverfahren herauskommen was wolle. Denn nach fester Überzeugung der Fraktion der FDP gehe es um Vertrauen oder Misstrauen. Ratsherr Döring unterstrich, dass es keine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei, wenn der Rechtsanwalt um 14:30 Uhr an einem Donnerstagnachmittag eine eilige E-Mail in das Büro Oberbürgermeister schicke und der, um den es gehe, keinen Anlass sehe, um gegen 16:00 Uhr diese E-Mail vorzutragen oder seinem Dienstherr persönlich zu übergeben, sondern billigend in Kauf nehme, dass im Nachhinein der Eindruck entstehe, dass die E-Mail bewusst zurückgehalten worden sei. Ratsherr Döring machte deutlich, dass es zu weit gehe, dass einige jetzt so tun würden, dass derjenige, der den Fall verursacht habe, von Rechts wegen und in seinem Amt verpflichtet sei, die Vertraulichkeit zu wahren, um das Verfahren nach den Regeln des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Beamtenrechts durchführen zu können. Ratsherr Döring wies darauf hin, dass die Rechtsstellung gewählter Dezernenten im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz eine andere Rechtsstellung sei, als die von Ministern in Land oder Bund. Dezernenten seien Beamte auf Zeit. Das würde zu einer relativ komfortablen Amtszeitdauer führen. Allerdings führe dies ebenso zu einer besonderen rechtlichen Situation, die es nicht so leicht machen würde, ein Ende dieser Amtszeit herbeizuführen. Ratsherr Döring konstatierte, dass nur der Betroffene selbst das könnte. Deshalb seien alle gut beraten, wenn derjenige, der das Ganze ausgelöst habe, der Sache auch ein Ende bereite.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass im Neuen Rathaus oftmals echte Sachpolitik gemacht werde. Was der Rat seit einiger Zeit durch interessierte Akteure erlebt habe, sei keine Sachpolitik, sondern an Personen exekutierte Pseudopolitik. Angereichert mit einer gehörigen Portion Scheinheiligkeit und unnötig forciert durch die hannoverschen Zeitungen. Dadurch sei eine, zugegebener Maßen, ungewöhnliche Personalie zu einer vermeintlichen Affäre oder gar einem Skandal hochgeredet und –geschrieben worden. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass ein Disziplinarverfahren für alle Beteiligten unerfreulich sei. Trotzdem könne man noch lange nicht von einem personalpolitischen Trümmerhaufen sprechen. Die Fraktion DIE HANNOVERANER habe den Eindruck, dass die Verwaltung nach wie vor funktioniere. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass der Anlass ein mutmaßliches Dienstvergehen des Stadtrates Härke sei. Der Oberbürgermeister hätte dies zwar mit einer Abmahnung ahnden und damit verwaltungsintern erledigen können. Dieser habe sich jedoch, vermutlich auf Anraten seiner Juristen, für ein Disziplinarverfahren gegen Harald Härke entschieden. Das sei für alle Ratsmitglieder überraschend und irritierend gewesen. Zumal wohl die meisten Mandatsträger sowohl den Oberbürgermeister, als auch den Stadtrat als verbindliche, zugewandte und integere Amtsinhaber schätzen. Ratsherr Wruck konstatierte, dass trotz der objektiven Berechtigung eines Disziplinarverfahrens dessen Einleitung wahrscheinlich ein politischer Fehler des Oberbürgermeisters gewesen sei. Allerdings könne auch erfahrenen Führungskräften einmal ein Fehler unterlaufen. Deshalb gebe es eigentlich keinen Grund nun zu versuchen, den Oberbürgermeister mit Hilfe von Spitzfindigkeiten demontieren zu wollen, wenn dieser ansonsten kompetent und nachvollziehbar handeln würde. Zumal sich Hannover demnächst um den Titel Kulturhauptstadt Europas bewerben wolle und ein vermeintlicher Skandal um den Oberbürgermeister in dieser Phase der gesamten Stadt schaden würde. Doch unglücklicherweise würden einige interne und externe Kräfte dies aus unerfindlichen Gründen versuchen. Die Fraktion DIE HANNOVERANER habe den Eindruck, dass einige interessierte Personen mit der Presse kokettieren würden. Das sei deswegen erstaunlich, weil die hannoverschen Zeitungen politisch stramm links orientiert wären. Trotzdem würden diese, in teilweise unschöner Manier, den Oberbürgermeister von der SPD attackieren. Ratsherr Wruck erläuterte, dass man zu dem Schluss kommen könnte, dass es nicht nur in der CDU, bis in den Landtag hinein Personen gebe, die Kapital aus der sogenannten Affäre schlagen wollten, sondern auch in der SPD. Diese wollten dem Oberbürgermeister ganz offensichtlich das Leben schwer machen, würden eine offene Auseinandersetzung scheuen und würden deshalb versuche, sich der Presse als größtmöglichen Multiplikators und Reflektors eigener Ziele zu bedienen. Für Nichtmitglieder dieser beiden Fraktionen sei es nicht ersichtlich, welche Ziele die entsprechenden Akteure verfolgen würden. Besonders verheerend sei die teilweise ermüdend, gehässige Berichterstattung der Presse. Denn Oberbürgermeister Schostok sei es sicherlich Leid, jeden Tag lesen zu müssen, dass er seine Verwaltung nicht im Griff habe. Genauso wie Stadtrat Härke darauf verzichten könne jeden Tag lesen zu müssen, dass er einen Fehler begangen habe. Ratsherr Wruck resümierte, dass an der Stelle um des pseudopolitischen Tratsches Willen, mutwillig mit der verletzlichen Psyche zweier wichtiger bzw. verdienstvoller Amtsinhaber gespielt werde. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER derartige Verhaltensweisen abstoßen und dass man bei so etwas nicht mitmache.

Ratsherr Braune erläuterte, dass er nicht beabsichtige an diesem Ort exzessiv über Herrn Härke oder Herrn Schostok zu sprechen und erinnerte an das Thema Vertraulichkeit. Zumal zu beobachten sei, dass Woche für Woche neue Eskalationsstufen erreicht würden. Ratsherr Braune wies darauf hin, dass es sowieso schon lange nicht mehr um die Themen Harald Härke oder Stefan Schostok gehe. Vielmehr mache sich der Rat in der Stadt und bei der Bevölkerung, aufgrund der praktizierten Semitransparenz, zunehmend lächerlich. Ratsherr Braune sagte, dass er in Hinblick auf eine erfolgreiche Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas schwarz sehe, da das Vertrauen in alle Richtungen und auf allen Ebenen zerbrochen scheine. Ferner helfe es nicht wirklich weiter, wenn die Kontrahenten nun versuchten, ihre Rechte durchzubringen. Ratsherr Braune regte zum Abschluss an, dass der Blick auf und für die Stadt neu zu fokussieren sei und zum Besten derselben ein Mediationsverfahren gefunden und eingeleitet werden sollte.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) entgegnete zum Wortbeitrag der Fraktion der FDP, dass er in seinem Studium der Politikwissenschaften gelernt habe, dass ein Politiker nur so gut sei wie seine Berater. Ratsherr Förste fragte, ob die Fraktion der FDP tatsächlich der Ansicht sei, dass man Steve Bannon nicht als Berater von Donald Trump hätte kritisieren dürfen. Ratsherr Förste unterstrich, dass die Vorverurteilungen der Fraktionen der FDP und der SPD in Hinblick auf die Person Harald Härke in eine Art Hexenjagd ausarten würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass es zum vorliegenden Sachverhalt nicht um eine Vorverurteilung, sondern um eine Bewertung gehe und dass es zudem unpassend in diesem Rahmen sei über die Befindlichkeiten von gewissen Personen zu diskutieren. Es sei ferner unstrittig, dass sie seit dem Jahr 2001 mit Stadtrat Härke bekannt sei. Trotzdem seien persönliche und professionelle Ebenen zu trennen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat darum, die störenden Zwischenrufe zu unterlassen.

Beigeordnete Kastning (SPD) führte weiter aus, dass ein professioneller Vorstand einer großen Institution dafür gerade stehen müsse, wenn Fehler in seinen Bereichen passierten. Es sei immer wieder zu beobachten, dass Menschen in den vorzeitigen Ruhestand gingen, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich von MitarbeiterInnen Fehler gemacht worden seien. Beigeordnete Kastning stellte fest, dass Herr Härke im vorliegenden Fall einen eigenen Fehler eingestanden habe und dass es sich dabei keineswegs um eine Nebensächlichkeit handeln würde. Dabei gehe es ganz eindeutig um einen Interessenkonflikt. Beigeordnete Kastning betonte, dass jemand in dieser Position eine Vorbildfunktion habe und dass ihr bereits im Oktober 2017 klar gewesen sei, dass der Vorgang überaus ernst zu nehmen und dass die Konsequenzen daraus desaströser Natur seien. Beigeordnete Kastning berichtete, dass der Oberbürgermeister infolge valider Hinweise, von denen sich die Mitglieder des Verwaltungsausschusses hätten überzeugen können, ein Disziplinarverfahren eingeleitet habe. Beigeordnete Kastning konstatierte, dass nicht nur die Opposition im Rat im Verbund mit den Medien über den Oberbürgermeister hergefallen seien, wenn dieser nicht im Rahmen des Beamtenrechts und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gehandelt hätte. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass im vorliegenden Sachverhalt ein Vorstand seinen Hut hätte nehmen müssen. Beigeordnete Kastning erläuterte, dass es völlig normal sei, wenn sich Menschen am Arbeitsplatz kennenlernen würden. Allerdings sei es gängige Praxis in Unternehmen, das Paare in voneinander getrennte Arbeitsbereiche eingesetzt oder im Nachhinein versetzt werden. Beigeordnete Kastning bekräftigte, dass es nicht sein könne, dass Menschen aufgrund ihrer privaten Verbindungen bevorzugt gefördert bzw. befördert werden. Beigeordnete Kastning forderte vehement, dass der Stadtrat, der selbst geäußert habe, dass ihm das Fortkommen und die Weiterentwicklung des Kulturdezernats sowie die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas am Herzen liege, den Weg freimachen sollte für eine Neubesetzung der Dezernate und selbst in den vorzeitigen Ruhestand treten sollte.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erklärte, dass sich die Fraktion der CDU nach dieser kinoreifen Vorstellung mit ihrer Oppositionsrolle befriede und nichts weiter zu sagen habe.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass die Fraktion der FDP Stadtrat Härke zum Rücktritt auffordere, weil man genau wisse, dass ein Abwahlverfahren, welches die reguläre Form sei, mit der ein politischer Beamter abgesetzt werden könnte, im Rat der Stadt keine Chance auf Erfolg habe. Ratsherr Wolf stellte klar, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN vor den benannten Hintergründen nicht an der Einleitung des Disziplinarverfahrens störe. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN störe sich an einer Vorverurteilung durch ein in der Öffentlichkeit breitgetretenes Verfahren. Der Handhabe, wonach jeder der Ansicht sei seine eigene qualifizierte Meinung in der Öffentlichkeit abgeben zu müssen, entbehre jedem fairen Verfahren.


TOP 14.
Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema „Die Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt 2025, der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, die Zuständigkeiten und Aufteilungen der Dezernate sowie die Rolle und Rechte des Rates“
(Drucks. Nr. 0154/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass die Rangeleien um Posten weiter ihren Lauf nähmen, nachdem Oberbürgermeister Schostok die Zuständigkeit für die Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 dem Kulturdezernenten entzogen habe und dieser angeblich mündlich zugesagt habe, seinen Platz zum 31. März 2018 räumen zu wollen. Darunter leide im Besonderen die Umsetzung der Bewerbung Hannovers zur Europäischen Kulturhauptstadt. Der kulturpolitische Sprecher der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, Ratsherr Yildirim, habe bereits im Kulturausschuss beklagt, dass die zuständigen Ratsmitglieder aus dem Kulturausschuss gleich zu Hause bleiben könnten, wenn dem Kulturdezernenten und dem Kulturausschuss die Zuständigkeit für die Bewerbung vom Oberbürgermeister entzogen und der Aufgabenbereich dem Ausschuss für Angelegenheiten im Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters, ohne eine weiter skizzierte Planung zur Fortführung des Projektes, zugeordnet werde. Beigeordneter Machentanz sagte, dass die Bewerbung zur Kulturhauptstadt konzeptionell in einem Jahr fertig sein sollte. Dies scheine jedoch bei der derzeitigen Entwicklung mehr als fraglich zu sein. Neben dem zuständigen Dezernenten seien die Befugnisse für die Bewerbung schließlich auch dem Ausschuss und in Teilen dem Kulturbüro entzogen worden. Beigeordneter Machentanz fragte, wozu es einen Kulturausschuss und ein für die Bewerbung extra eingerichtetes Kulturbüro gebe, wenn diese Gremien nicht mehr allein federführend für die Umsetzung zuständig seien. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sei weiterhin für eine erfolgreich ausgearbeitete Bewerbung Hannovers unter Berücksichtigung wichtiger sozialer Aspekte, die kulturelle Teilhabe und mehr ausreichend fortgeführten, sozialen Wohnungsbau, im Verbund mit der sehr aufwendigen Bewerbung, damit auch die sozial abgehängten BürgerInnen Hannovers ebenfalls einen nachhaltigen Nutzen daraus ziehen könnten. Außerdem scheine es mehr als fraglich zu sein, warum der Rücktritt vom Rücktritt Herrn Härkes, der ordnungsgemäß mit eigenem Vermerk im Büro des Oberbürgermeisters eingereicht wurde, anscheinend nicht auffindbar gewesen sei. Beigeordneter Machentanz stellte fest, dass sich in der Causa Härke einige Unregelmäßigkeiten ergeben hätten. Zum einen die verspätete Kenntnis, über das Begehren des Kulturdezernenten seiner Bekannten einen besseren Job im Kulturbüro zu verschaffen oder zum anderen das verspätet bzw. zuerst als nicht eingegangen deklarierte Schreiben von der Rücknahme des Rücktritts. Nunmehr behaupte die Stadtverwaltung, dass Stadtrat Härke das Stellenbesetzungsverfahren zu Gunsten seiner Lebensgefährtin eben nicht Monate vor Einleitung des Disziplinarverfahrens gestoppt habe. In einer Stellungnahme an die Ratsfraktion der CDU vom 23. Januar 2018 bekräftige die Verwaltung die Rechtmäßigkeit der Versetzung des verbeamteten Kulturdezernenten in den vorzeitigen Ruhestand. Die Verbeamtung des Dezernenten sei dabei weder berührt noch in Frage gestellt worden. Beigeordneter Machentanz fragte, ob die Verwaltung nicht ebenfalls unter moralischen Gesichtspunkten der Ansicht sei, an Glaubwürdigkeit, Standhaftigkeit und Integrität verloren zu haben und zudem glaube, gänzlich gestärkt und unbeschadet aus dieser Affäre hervorgehen zu können. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob der Oberbürgermeister für alle Aufgabenbereiche zuständig sei, die nach eigener Ansicht auch in seine Hand gehörten. Auch wenn das nicht zum Wohle der Stadt beitrage, wie sich das bei der Bewerbung Hannovers zur Kulturhauptstadt Europas 2025 abzuzeichnen scheine. Beigeordneter Machentanz appellierte zum Abschluss an den Oberbürgermeister, dass dieser dafür sorge, dass diesem Skandal ein Ende bereitet werde, damit die Umsetzung wichtiger politischer Projekte der Landeshauptstadt Hannover nicht weiter darunter leiden müssten.

Beigeordnete Zaman (SPD) führte aus, dass aus dem zuvor gehörten und dem Titel der Aktuellen Stunde zu entnehmen sei, wie man auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung an das Thema herangehen könne. Nämlich als einen technischen Vorgang, bei dem man über die Frage, welche Ausschüsse, Dezernate oder Fachbereiche zuständig seien, streite. Beigeordnete Zaman drückte ihre Zuversicht darüber aus, dass man trotz der vorhandenen und verständlichen Irritationen nicht von dem Weg abkomme, den sich der Rat der Stadt, in Übereinkunft mit fast allen kulturpolitischen SprecherInnen, im vergangenen Jahr gegeben habe. Mit großer Einmütigkeit habe man in der letzten Ratsversammlung im Jahr 2017 den Beschluss zur finanziellen Ausstattung des Kulturhauptstadtbüros gefasst. Beigeordnete Zaman erinnerte daran, dass sie in ihrer Rede zum Beschluss ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen habe, wonach sich der bisherige breite Konsens durch den gesamten Bewerbungsprozess ziehen möge. Beigeordnete Zaman habe auch weiterhin die Hoffnung, dass man gemeinsam um den richtigen Weg zur Bewerbung streiten, in der politischen Debatte Akzente setzen, aber zum Schluss gemeinsam die Bewerbung mit einer breiten Mehrheit zum Erfolg führe.
Beigeordnete Zaman berichtete, dass es seit einigen Tagen eine Drucksache zur Bewerbung gebe, die von der Presse positiv aufgenommen worden sei, wenngleich auch noch ein Ergänzungsbedarf festgestellt worden sei. Dieser Entwurf sei die Basis für einen Ratsbeschluss und auf dieser Grundlage werde man wiederum gemeinsam mit der Stadtgesellschaft Ideen entwickeln und die Menschen in Hannover begeistern können. Beigeordnete Zaman stellte fest, dass kein kommunalpolitischer Trümmerhaufen erkennbar sei und dass eine leistungsstarke Verwaltung, auch vor dem Hintergrund der bekannten Umstände, weiterhin in der Lage sei, sachlich und gut zu arbeiten. Die Fraktion der SPD sei überzeugt davon, dass die Verwaltung auch diesen Beteiligungsprozess erfolgreich gestalten werde. Dazu könne, werde und wolle die Fraktion der SPD beitragen. Man sollte bei allen Irritationen nicht vergessen, dass die breite politische Unterstützung der Bewerbung eine wichtige Erfolgsbedingung sei. Man habe es demnach selbst in der Hand zum Erfolg beitragen zu wollen. Beigeordnete Zaman bemerkte, dass die heute geführte Diskussion, der mediale Umgang und die Außendarstellung insgesamt, nicht so seien, wie man sich in der Öffentlichkeit präsentieren sollte. Die Kulturhauptstadtbewerbung sei die Gelegenheit zu zeigen, dass die Stadt darüber hinaus auch noch etwas ganz Tolles leisten könne. Beigeordnete Zaman bat darum, dass der Rat der Stadt den gemeinsamen Weg einer Bewerbung gehen möge und die Debatte um die Ausgestaltung des Prozesses der Bewerbung konstruktiv und inhaltlich zu führen. Man sollte sich nicht irritieren lassen, sondern mutig voranschreiten. Das sei der Rat der Stadt den Einwohnerinnen und Einwohnern schuldig. Man werde erfolgreich sein, wenn man weiterhin über Parteigrenzen hinweg, kollegial in der Sache streite und den Prozess positiv begleite. Beigeordnete Zaman sagte zum Abschluss, dass sie sich wünsche, dass mit der im Februar zu verabschiedenden Drucksache ein Neuanfang in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Bewerbung insgesamt vorgenommen werde.

Ratsherr Marski (CDU) führte aus, dass es sich beim benannten Projekt um einen Bestandteil aus dem Programm „Mein Hannover 2030“ handelt, welches vom Oberbürgermeister permanent hervorgehoben werde. Allerdings habe man bis Mitte des Jahres 2017 den Eindruck gewonnen, dass das Thema Kulturhauptstadt nur einen sehr kleinen Kreis in der Stadt interessiere. Im Juni 2017 habe es dann eine erste Aufbruchstimmung gegeben. Ein kleines Team aus dem Kulturdezernat habe einen überzeugend genialen Aufschlag produziert. Ratsherr Marski bemerkte, dass die Fraktion der CDU der Auffassung sei, dass dies ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters oder dessen direkten Umfeld gelungen sei. Ratsherr Marski führte weiter aus, dass der Kulturdezernent Harald Härke im Juli 2017 das Kulturhauptstadtbüro eröffnet habe, der im September 2017 „Die Partizipative Galerie“ gefolgt sei. Ratsherr Marski betonte, dass dem Team des Kulturhauptstadtbüros damit erneut ein besonders sehenswerter Aufschlag gelungen sei. Dies alles sei gelungen, als das Budget noch sehr gering, die Aufmerksamkeit erst langsam anwuchs, der Rat noch keinen konkreten Beschluss dazu gefasst und der Oberbürgermeister dieses überragende Projekt für die Landeshauptstadt noch nicht für sich und sein politisches Standing erkannt habe. Ratsherr Marski machte deutlich, dass das nicht als Vorwurf, sondern als reine Feststellung verstanden werden sollte. Ratsherr Marski unterstrich, dass man heute nicht einmal ansatzweise so weit gekommen wäre, wenn Harald Härke nicht diese isolierte Leistung gelungen wäre, um die bekannten Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsatmosphären zu schaffen. Ratsherr Marski betonte, dass er sich im Namen der Fraktion der CDU ausdrücklich bei Stadtrat Härke, dem Kulturdezernat und dem Kulturhauptstadtbüro bedanke. Ratsherr Marski erläuterte, dass sich der gesamte Kulturausschuss im Rahmen seiner Klausurtagung im November 2017 von dieser Arbeit habe überzeugen können. Darüber hinaus habe man sehr intensiv diskutiert, konstruktive Beiträge geleistet und parteiübergreifende Lösungen gefunden. Diese positive Erfahrung habe man erneut parteiübergreifend in der Ratsversammlung mit einer breiten Mehrheit gewürdigt und massive Mittel zur Fortsetzung der guten Arbeit des Kulturhauptstadtbüros bereitgestellt. Ratsherr Marski berichtete, dass der Oberbürgermeister dann quasi über Nacht alles an sich gezogen und die Bewerbung als wichtige Querschnittaufgabe bezeichnet habe. Der Oberbürgermeister habe dabei fröhlich den unveränderten Einbezug aller bisher Beteiligten suggeriert. Ratsherr Marski bemerkte, dass diese Darstellung wenig mit der Realität zu tun habe. Der Kulturausschuss sei entmachtet worden und habe seitdem vieles nur aus der Presse erfahren. Und auch das Kulturhauptstadtbüro sei, eigenen Empfindungen nach, zur Zulieferung struktureller Fragestellungen degradiert worden. Ratsherr Marski machte deutlich, dass man einen parteiübergreifenden Konsens dahin gehend erzielt habe, dass man das Projekt fördern wolle. Man sei gemeinsam bereit finanzielle Mittel einzusetzen. Zudem sei das Thema zu anspruchsvoll, um es für politische Alleingänge und politische Profilierungen einzelner zu missbrauchen. Ratsherr Marski appellierte, dass der Oberbürgermeister beim Fairplay bleiben, keine Alleingänge sowie Profilierungen einzelner kreieren, sondern die Einbeziehung aller bisher Beteiligten ermöglichen solle, damit man die Bewerbung im Interesse der Landeshauptstadt Hannover zu Ende bringen könne.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, dass er es unerträglich finde, dass die Fraktion der AfD die Aktuelle Stunde zum Fall Härke dazu nutze, um gegen Migranten zu hetzen. Ratsherr Dr. Gardemin sagte, dass die Fraktion der AfD in ihren Wortbeiträgen von Moral und Verantwortung spreche, um zum Abschluss dann wieder über Migranten zu hetzen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) forderte Ratsherrn Herrmann auf, dass dieser seine Zwischenrufe unterlassen möge.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass sich der Kulturausschuss in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit dem Thema Kulturhauptstadt 2025 auseinandergesetzt habe. Der Kulturausschuss habe eine gemeinsame Reise mit dem Ziel angetreten, den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 zu erobern. Das sei für alle Anwesenden Neuland und mache die Bewältigung einer noch zu bezwingenden, gewaltigen Etappe notwendig. Die Beschäftigung mit dem Bewerbungsverfahren, die aktuelle Diskussion und die Themen der Kulturhauptstadt seien in die Öffentlichkeit zu transportieren. Denn diese seien bereits ein Teil einer gemeinsamen Entwicklung eines nachhaltigen Kulturleitbildes für die Landeshauptstadt Hannover. Dieses Kulturleitbild, das immens wichtig und noch zu entwickeln sei, würde als Kulturentwicklungsplan zu einem zentralen Bestandteil des Bewerbungsverfahrens. Das Mitwirken mache die Beteiligung der gesamten Stadtgesellschaft aus Kulturschaffenden, Unterstützenden aus Verbänden und Unternehmen, Verwaltung sowie der breiten Ratspolitik erforderlich, um in einen zielorientierten Austausch bzw. in eine bessere Kommunikation mit allen Beteiligten kommen zu können. Ratsherr Dr. Gardemin wies zum Thema Verzögerung darauf hin, dass Hannover, im Vergleich zu anderen Bewerberstädten, die zum Teil bereits in die Beteiligungsprozesse eingestiegen seien, im Rückstand liege. Und wenn der Rat der Stadt nicht möglichst zeitnah eine Drucksache beschließe, drohe der für die Bewerbung äußerst wichtige Beteiligungsprozess verkürzt zu werden oder sogar gänzlich in Gefahr zu geraten. Beteiligung würde bedeuten, Ideen aufzugreifen und in ein tragfähiges Konzept zu übertragen. Es werde entsprechend Zeit benötigt, um ein Leitthema zu bündeln, Themensäulen aufzubauen und die Bewerbung aus einem Guss in das erforderliche Bewerbungsbuch zu überführen. Ratsherr Dr. Gardemin betonte, dass das Buch gut und zudem im Jahr 2019 fertiggestellt sein müsse, damit dieses eine Bewerbungsbuch auch hoffentlich zum Erfolg führe. Ratsherr Dr. Gardemin machte deutlich, dass er es natürlich auch gern sehe, wenn das Ihme Zentrum im neuen Glanz erstrahle. Aber an der Stelle sei zu erkennen, wenn man über die ganz großen Themen spreche, dass die kleinen Schätze aus der Kulturlandschaft Hannovers überlagert werden. Deshalb sei es besonders wichtig, Diskussionen vor diesem Hintergrund mit Bedacht zu führen. Ratsherr Dr. Gardemin merkte zur Kommunikation an, dass die Verzahnung in der Verwaltung noch nicht hinreichend funktioniere. Der Rat habe im Dezember 2017 entschieden, das Kulturhauptstadtbüro federführend mit der Verantwortung für das Bewerbungsverfahren zu beauftragen. Der nun in der Öffentlichkeit diskutierte Entwurf der Drucksache aus dem Büro Oberbürgermeister knüpfe jedoch nicht hinreichend an die Vorarbeiten des Kulturhauptstadtbüros an. Zudem werde durch die Fokussierung auf einige gravierende Themenfelder ein wichtiger Blick auf die Kulturlandschaft insgesamt verstellt. Wenn sich derzeit die öffentliche Diskussion nur um einen Aspekt drehe, nämlich um die Kapazität eines Konzerthauses, zeige dies, dass es zur Vermittlung mehr bedürfe als einer Drucksache. Es sei noch ausreichend Zeit vorhanden, um den Gedanken, den man im Rahmen der Klausurtagung des Kulturausschusses gefasst habe, wieder aufzugreifen, um frischen Wind unter die Flügel bekommen zu können.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass die Rollenverteilung der Zuständigkeiten bei der Kulturhauptstadtbewerbung irritierend sei. Der Oberbürgermeister mache diese zur Chefsache. Der Kulturdezernent trete zurück und erkläre den Rücktritt vom Rücktritt. Der Kulturausschuss sei verunsichert und habe dies in der vergangenen Sitzung auch dahingehend formuliert. Und die Bewerbung sei im Mai 2019 vom Kulturhauptstadtbüro abzugeben. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass ein vom Stadtrat Härke eingeräumter Fehler, mit dem Ergebnis eines eingeleiteten Disziplinarverfahrens, dazu geführt habe, dass einige Fraktionen und natürlich die Presse den Sachverhalt in immer neue Dimensionen aufbauschen würden. Ratsherr Karger konstatierte, dass dies wohl auch zum Vorteil einiger Opportunisten, die selbst gern Dezernent werden wollten, geschehe. Ratsherr Karger berichtete, dass das Kulturhauptstadtbüro am 3. Juli 2017 seine Arbeit aufgenommen habe, um in Hinblick auf das Jahr 2025 erfolgreich sein zu können. Dazu müssten Kontaktaufnahmen zu kulturfördernden Personen und zur Szene getätigt werden und eine konzeptionelle Aufstellung erfolgen. Dann werde durch das Büro Kulturhauptstadt, unter Berücksichtigung der Stadtgesellschaft und dem Budget, die Bewerbung eingereicht. Ratsherr Karger informierte darüber, dass das Budget zunächst auf 390.000 € festgelegt worden sei, um nun um 2 Mio. € erweitert zu werden. Ratsherr Karger stellte fest, dass die Kosten im vorliegenden Fall scheibchenweise präsentiert würden. Ratsherr Karger sagte, dass die Konkurrenten unter anderen Hildesheim, Dresden, Magdeburg, Kassel und Nürnberg seien. Die Stadt Nürnberg beispielsweise würde sich die Bewerbung 5 Mio. € kosten lassen. Und das bei ungefähren Haushaltsschulden von 2 Mrd. €. Die geschätzten Kosten nach erfolgreicher Bewerbung und Durchführung würden für Nürnberg mit ca. 50 Mio. € beziffert. Diese Eckdaten seien mit der Lage Hannovers vergleichbar. Die Verschuldung Hannovers habe Ende des Jahres 2017 bei 1,34 Mrd. € gelegen. Nach Abschluss des Jahres 2017 seien weitere 46 Mio. € dazugekommen und für das Jahr 2018 sei noch einmal eine Neuverschuldung von 52 Mio. € prognostiziert worden, sodass die Schuldenlast Hannovers Ende 2018 bei knapp unter 1,44 Mrd. € liegen könnte. Zudem würden die Prognosen aussagen, dass Hannover erst 2020 wieder schwarze Zahlen schreiben könne. Ratsherr Karger führte weiter aus, dass Hannover bei einer erfolgreichen Bewerbung mit ähnlichen Kosten zu rechnen habe wie Nürnberg. Diese könnten also bei 50 Mio. € und mehr liegen. Ratsherr Karger machte deutlich, dass es angesichts der hohen Verschuldung dem Steuerzahler nur schwer zu vermitteln sei, dass sich die Landeshauptstadt auf ein derartiges Abenteuer kultureller Art einlassen wolle. Ratsherr Karger äußerte die Vermutung, dass sich der Bürger lieber über sanierte Straßen freuen würde, ohne dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn in Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung werden die Leute bei Anliegerstraßen mit 75 % beteiligt.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass der vorangegangene Wortbeitrag wieder einmal zeige, dass die Fraktion der AfD nicht nur keine Ahnung von Kultur habe, sondern auch keinerlei Kultur besitze. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die Wortbeiträge der Rednerinnen und Redner der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen unter anderen ausgedrückt hätten, dass Kultur die Menschen und auch die Politik verbinde. Die kulturpolitischen Sprecher hätten in konstruktiven Gesprächen hervorgehoben und mittels eines gemeinsamen Fotos für die Presse nach außen transportiert, dass man Europas Kulturhauptstadt 2025 werden wolle. Ratsherr Engelke betonte, dass es aufgrund der Irritationen im Vorfeld vollkommen richtig gewesen sei, dass der Oberbürgermeister vor dem Hintergrund einer positiven Außenwirkung die Bewerbung zur Chefsache erklärt habe. Zumal der Oberbürgermeister den organisatorischen und zuständigkeitstechnischen Spagat zwischen Kulturhauptstadtbüro, Kulturausschuss und dem Büro Oberbürgermeister gut hinbekomme. Ratsherr Engelke unterstrich, dass es überaus wichtig sei, dass die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher bei der Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 beteiligt werden. Ratsherr Engelke bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturhauptstadtbüros dafür, dass diese bei all den Schwierigkeiten den Blick für das Wesentliche nicht verloren und gut, engagiert sowie konstruktiv weitergearbeitet hätten. Ratsherr Engelke appellierte an Stadtrat Härke, dass dieser mit seinem Verhalten nicht die Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover gefährde und endlich die entsprechenden Konsequenzen ziehen möge, wenn diesem die Kultur so sehr am Herzen liege, wie dieser dies immer wieder betone.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) stellte die Frage in den Raum, wie groß die Verzweiflung in Hannover eigentlich sei, wenn man beabsichtige, sich mit dem Slogan „In aller Bescheidenheit“ um den Titel Europäische Kulturhauptstadt 2025 zu bewerben, nur weil Hannover im Jahr 1820 in der Kolumne einer Tageszeitung so beschrieben worden sei. Ratsherr Klippert machte deutlich, dass er zwischen ungläubigen Kopfschütteln und verzweifelten Lachen schwanke und sich nicht in der Lage sehe, ernsthaft über den Entwurf der Verwaltungsvorlage sprechen zu können. Er fühle sich peinlich berührt und stelle sich selbst die Frage, ob das Ganze überhaupt noch zu retten sei. Ratsherr Klippert berichtete, dass der Theaterbeirat den Mitteleinsatz zur Förderung des freien Theaters als provinziell und euphemistisch für eine Landeshauptstadt beschrieben habe, die sich um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 bewerben wolle. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass man diese Darstellung nicht einmal in der Bewerbung verwenden müsse, da die gesamte Theaterszene in der Drucksache überhaupt nicht berücksichtigt werde. Dies gelte ebenso für die Museen oder die Literaturszene. Dabei habe man erst vor gar nicht langer Zeit den Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover ins Leben gerufen. Zudem sei für eine kleine Musiknote, dem Bau eines Konzertsaales, in der Drucksache Platz gewesen. Allerdings sei dieser mit nur 400 bis 800 Plätzen derart unterdimensioniert, dass ihn in Hannover sowieso niemand werde gebrauchen können. Ratsherr Klippert schlug vor dem Hintergrund der wohl offensichtlichen Finanznot der Landeshauptstadt vor, dass man das Béi Chéz Heinz am Standort Fössebad belassen solle und weiter Miete kassieren könne, um nach der Fertigstellung des neuen Fössebades die alte Schwimmhalle als Haus der Musik, mit Musikschule, Proberäumen und einem Instrumentenverleih nutzen zu können. Ratsherr Klippert betonte, dass das ein wenig den Schaden beheben könne, den die Politik dort im vergangenen Jahr angerichtet habe. Zudem werde dies einer UNESCO City of Music gut zu Gesicht stehen. Ratsherr Klippert führte weiter aus, dass von fast allen Fraktionen im Rat eine gemeinsame Presseerklärung zum Thema unterzeichnet und herausgegeben worden sei. Daraus sei hervorgegangen, dass man gemeinsam mit der Verwaltung, der Stadtgesellschaft, den Kulturschaffenden sowie den Bürgerinnen und Bürgern Kulturhauptstadt Europas werden wolle. Ratsherr Klippert stellte fest, dass man diesen Entwurf zur Kenntnis nehmen und dann dem Papierkorb übergeben könne. Das sei zwar unfair gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, aber zwingend notwendig, wenn man beabsichtige noch etwas retten zu wollen. Aktuell sei die öffentliche Beteiligung allenfalls fadenscheinig, obwohl diese existenziell für die Teilnahme sei. Es fehle an einem notwendigen Plan B und zudem sei noch nicht einmal aufgeführt, warum Hannover eigentlich Kulturhauptstadt werden wolle. Der Bezug des zusammenhanglosen Einstieges, mit seinen seltsam deplatzierten Zitaten, werde nicht klar und wirke allenfalls kleingeistig und schlicht kontraproduktiv. Ratsherr Klippert sagte, dass man vielleicht wieder eine Akteneinsicht beantragen sollte, um erfahren zu können, wer die Drucksache geschrieben habe und ob das Kulturhauptstadtbüro überhaupt noch beteiligt werde. Denn die Diskrepanzen zwischen dem, was gemeinsam im Rahmen der Klausurtagung des Kulturausschusses beraten worden sei und dem, was im Entwurf stehe, sei nicht zu erklären. Ratsherr Klippert konstatierte, dass der Oberbürgermeister vielleicht gar kein Interesse daran habe, dass Hannover Kulturhauptstadt werden solle. Allerdings sollte dieser das dann auch so formulieren und somit allen Beteiligten die Posse ersparen, die aktuell in der Stadtgesellschaft ablaufe. Denn wenn es nach dem vorliegenden Entwurf gehe, dann habe Hannover wohl wirklich nichts – vor allem kein Rückgrat, um selbstbewusst ins Rennen um den Titel zur Kulturhauptstadt 2025 zu gehen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas eine große Chance für die Stadtentwicklung Hannovers sei. Deswegen unterstütze die Fraktion DIE HANNOVERANER dieses Unterfangen ausdrücklich. Zugleich sei bekannt, dass auch die anderen Bewerberstädte eine derartige Chance für sich selber sehen würden. Demnach würden die Chancen für einen Zuschlag rein statistisch bei 1:10 stehen. Wenn man sich dessen immer bewusst sei, werde man hoffentlich nicht mit zu übertriebener Siegeszuversicht in das Rennen gehen. Ratsherr Wruck betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER ihre Unterstützung der Bewerbung allerdings mit der Erwartung verknüpfe, dass man beim eigentlichen Thema Kultur bleibe und dieses nicht auf das Thema Willkommenskultur für Migranten verengen werde. Die Menschen in Europa, die der deutschen Willkommenskultur ohnehin größtenteils skeptisch gegenüberstünden, werden nicht wissen wollen, welche Wohltaten Hannover für Migranten bereithalte. Vielmehr wollen diese erfahren, welche unverwechselbaren, kulturellen, geistigen, künstlerischen, sportlichen, architektonischen und gesellschaftlichen Signale Hannover aus eigener Kraft und Selbstbewusstsein setzen könne. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass Großmannssucht bei der Jury womöglich überhaupt nicht gut ankommen werde. Vielleicht sei das neuerdings angedachte Motto „In aller Bescheidenheit“ tatsächlich klug gewählt. Vielleicht könnte man aber auch ein Motto finden, dass Hannover selbst in den Mittelpunkt rücke und positive Assoziationen, wie z.B. „Hannover leuchtet“, „Hannover lächelt“ oder „Atelier Hannover“. Ratsherr Wruck erläuterte, dass Hannover in der noch unbekannten Beschlussvorlage zur Frau H., Alter 47, feminisiert werde. Das sei eine nette, aber etwas biedere Idee, die Ratsherrn Wruck an eine elegantere Version der Stadt Düsseldorf erinnert habe. Dabei habe man dem Städtenamen den französischen Artikel „la" vorangestellt und diesen mit dem Profil einer jungen, blonden Frau untermalt. Ratsherr Wruck erinnerte daran, dass noch ausreichend Zeit sei, um über das Motto nachdenken zu können. Denn Überlegen mache überlegen! Wobei die Kosten natürlich nicht vergessen werden sollten. Der Konkurrent Nürnberg rechne beispielsweise mit Kosten in Höhe von 60 bis 80 Mio. €, die durch Sponsoren und Projektpartner aufgebracht werden sollen. Ratsherr Wruck fragte, ob die Ratsmitglieder dies einer Stadtgesellschaft vermitteln können, die immer mehr Obdachlose in ihren Grenzen zähle und ob Hannover derart viele, potente Partner habe. Ratsherr Wruck betonte, dass die Selbst- und Außenwahrnehmung der Stadt als Kulturstandort selbstredend über die City of Music hinausgehen müsse. Da könnte ein gutes, griffiges Motto und positive Nachrichten aus der Stadt, wie z.B. der Neubau eines Konzertsaales, helfen. Ferner gehe die Fraktion DIE HANNOVERANER davon aus, dass parallel zur Bewerbung für den Fall des Scheiterns und sowieso für die Zeit nach 2025, eine Kulturstrategie entwickelt werde. Diese solle nicht banal sein, aber auch nicht rein elitär und überkandidelt. Diese müsste möglichst von breiten Bürgerschichten getragen und akzeptiert werden. Man gehe in diesem Zusammenhang von der immer wieder beschworenen Einheit der Verwaltung aus. Insofern sei es der Fraktion DIE HANNOVERANER relativ egal, aus welchem Büro die Drucksache letztendlich komme, die Hannover in günstiges Licht rücken und die Zustimmung des Rates sicherstellen solle. Deshalb halte man die kleinliche Kritik, wonach die Beschlussdrucksache eher von Juristen als von Kulturexperten geschrieben worden sei, für verfehlt. Man enthalte sich ferner jeder Besserwisserei und der Frage, wie die Verwaltung ihre Aktivitäten bezüglich der Bewerbung intern organisiere. Ratsherr Wruck unterstrich, dass der Oberbürgermeister selbstverständlich das Recht habe, an der Bewerbung der Stadt mitzuwirken. Denn dieser sei deren oberster Repräsentant. Die Fraktion DIE HANNOVERANER vertraue darauf, dass dieser auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Kulturhauptstadtbüro ihre Arbeit machen lasse und Wert auf deren Ratschläge lege. Denn diese hätten bislang eine gute Arbeit geleistet und sollten diese weiterhin tun dürfen.

Ratsherr Braune machte deutlich, dass im Titel erkennbar sei, dass es nicht nur um die Kulturhauptstadtbewerbung, sondern auch um die Aufteilung der Dezernate sowie die Rolle und die Rechte des Rates gehe. Ratsherr Braune stellte fest, dass damit die Kritik der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion der SPD hinfällig sei. Ratsherr Braune brachte zum Ausdruck, dass er Sorge um die Gesundheit der Stadträtin Beckedorf und der Stadträtin Rzyski habe, da diese aufgrund der Vertretungssituationen jeweils mit Doppelbelastungen zu kämpfen hätten. Ratsherr Braune fragte, wie es möglich sein solle, eine Bewerbung mit nationalem bzw. internationalem Niveau zu erarbeiten, wenn der Oberbürgermeister gleichzeitig einen eklatanten Vertrauensverlust gegenüber dem Kulturdezernenten zu beklagen habe. Ratsherr Braune stellte klar, dass dies nicht gelingen könne und sich damit seine Einschätzung bestätige, dass diese Ausschreibung nicht zu gewinnen sei. Zum einen aufgrund der starken nationalen Konkurrenten, wie z.B. Görlitz und Nürnberg und zum zweiten aufgrund des Vertrauensverlustes. Ratsherr Braune regte an, dass es sinnvoller sei, wenn man die Mittel für die Bewerbung den obdachlosen Menschen zur Verfügung stelle. Zudem würden sich die Schul-WC`s über jede Rolle Papier, jeden neuen Sitz und jede neue Kachel freuen. Ratsherr Braune bekräftigte zum Abschluss, dass er nur davor warnen könne, Geld in eine Bewerbung fließen zu lassen, die nicht zu gewinnen sei.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erwähnte vor dem Hintergrund der Verschwiegenheit, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN wieder einmal zuerst durch die Presse über die Drucksache informiert worden sei. Beigeordneter Machentanz machte deutlich, dass er persönlich Zweifel in Hinblick auf die Bewerbung habe, da seiner Ansicht nach mehr soziokulturelle Teilhabe gewährleistet sein müsste. Es sei z.B. dringend geboten, dass eine Lösung für das Béi Chéz Heinz gefunden werde. Ferner müsse das Hauptproblem, die riesige Wohnungsnot in Hannover, dringend angegangen werden. Beigeordneter Machentanz stellte klar, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Bewerbung nur dann zustimme, wenn all diese Punkte in das Projekt aufgenommen oder parallel dazu angegangen werden.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass sich wohl alle Anwesenden einig darüber seien, dass das Thema keinerlei weitere öffentlicher Verwirrungen benötige. Es sei ferner erfreulich, dass unter anderen auch der kulturpolitische Sprecher der Fraktion der CDU deutlich gemacht habe, dass die Bewerbung ein gemeinsames Projekt der Ratsmitglieder in Zusammenarbeit mit der Verwaltung werden solle. Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass vollkommen richtig ausgeführt worden sei, dass das Thema eines von zehn der großen Referenzprojekte aus dem Stadtentwicklungskonzept „Mein Hannover 2030“ sei. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass in der Ausschreibung durch die Europäische Union geregelt sei, dass die Bewerber ein kulturpolitisches Entwicklungsprojekt erarbeiten müssen. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass es im Jahr 2025 keine Showveranstaltung geben werde, sondern eine nachhaltige, kulturpolitische Entwicklung umzusetzen sei. Der dezernatsübergreifende Ansatz der Landeshauptstadt Hannover sei, dass man das, was man in die Entwicklung einbringen wolle, kulturpolitisch definiert werden solle. Dazu befinde man sich dezernatsübergreifend in sehr regem Austausch. Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass er kein Kulturdezernat, keine kulturelle Aufgabe und auch nicht die Kulturhauptstadtbewerbung übernommen habe. Er habe sich lediglich dazu erklärt, dass er die Federführung für die Erstellung der Drucksache übernehme, da zu befürchten gewesen sei, dass zu viel Zeit verloren werde, wenn die Verwaltung nicht die Erstellung der Drucksache an sich ziehe. Man habe deshalb versucht, innerhalb kürzester Zeit dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für Angelegenheiten im Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters in gemeinsamer Sitzung einen Entwurf vorzulegen, da man der Überzeugung sei, dass man an dieser Stelle eine sehr breite und intensive Beratung benötigen werde. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass es ein völlig normaler Vorgang sei, wenn der Oberbürgermeister im Rahmen einer gewissen Zeitleiste für ein Vorhaben die Federführung übernehme. Das sei ebenfalls bei den Themen E-Mobilität, urbane Logistik und Ihme-Zentrum der Fall gewesen. Oberbürgermeister Schostok unterstrich, dass man in den kommenden Wochen einen Entwurf der Drucksache zur Behandlung in einer gemeinsamen Sitzung von Kulturausschuss und Ausschuss für Angelegenheiten im Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters vorlegen werde, um eine möglichst breite und intensive Beteiligung gewährleisten zu können. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass zurzeit nur der Entwurf vom 3. Januar 2018 in der Öffentlichkeit diskutiert werde. Diesen habe die Verwaltung der Öffentlichkeit deshalb zur Verfügung gestellt, weil die Situation entstanden sei, dass ein Entwurf diskutiert wurde, den überhaupt keiner kannte, was nicht zwingend nur positive Effekte mit sich bringe. Man habe deshalb den Entwurf so schnell wie möglich öffentlich gemacht, um verhindern zu können, dass aus Nichtwissen negative Schlüsse gezogen, die dann im Pressespiegel einer Jury landen könnten. Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass man eine kritische Debatte jederzeit und überall führen könne. Aber schlechte Nachrichten in Zusammenhang mit der Kulturhauptstadtbewerbung könne man nicht gebrauchen.
Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass sich der Entwurf zurzeit in der weiteren Bearbeitung befinde. Anschließend werde dieser Vorgang mit der Behandlung in der Dezernentenkonferenz abgeschlossen und die Drucksache in die Fachausschüsse eingebracht. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass die Aufstellung des Kulturdezernats überaus wichtig sei und dass das Kulturhauptstadtbüro ein Bestandteil des Kulturdezernats sei. Das Kulturhauptstadtbüro werde auch in Zukunft, unter Beteiligung von Experten, die Bewerbung vorbereiten. Oberbürgermeister Schostok bot abschließend an, dass eine Ratskommission zur Bewerbung um den Titel Europäische Kulturhauptstadt 2025 mit monatlicher Berichterstattung in der Geschäftsordnungskommission zur Diskussion gestellt werden könnte.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass Ratsherr Herrmann darum gebeten habe, eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen.

Ratsherr Herrmann (AfD) erläuterte, dass er zu drei Punkten eine Stellungnahme abgeben wolle, die der Fraktion der AfD im Verlauf der Aktuellen Stunden vorgeworfen worden seien. Ratsherr Herrmann entgegnete zum Vorwurf des kulturpolitischen Sprechers der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, wonach die Fraktion der AfD gegen Migranten gehetzt habe, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der AfD lediglich zum Fall Härke bemerkt habe, dass es wesentlich wichtigere Dinge gebe, um die sich die Landeshauptstadt Hannover bemühen müsste. Darüber hinaus habe dieser auf die bundesweit bekanntgewordene Massenschlägerei zwischen Türken und Kurden im Gebäude des Flughafens Hannover hingewiesen. Ratsherr Herrmann führte zum Vorwurf des stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion DIE FRAKTION, wonach die Fraktion der AfD in einer braunen Parallelwelt lebe, weil man angemerkt habe, dass die Verlagsgruppe Madsack massiv von der SPD dominiert werde aus, dass jeder nachlesen könne, wie viele Anteile die Sozialdemokratische Partei Deutschlands an der Verlagsgruppe Madsack halte. Ratsherr Herrmann stellte klar, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP niemanden aus der Fraktion der AfD persönlich kenne und dass dieser der Fraktion der AfD insgesamt und dem stellvertretenden Vorsitzenden im Speziellen vorgeworfen habe, dass man nicht nur keine Ahnung von Kultur habe, sondern auch keine Kultur besäße. Ratsherr Herrmann stellte fest, dass diese Behauptung aufgestellt worden sei, nur weil die Fraktion der AfD als einzige Fraktion im Rat der Stadt angemahnt habe, dass doch zunächst einmal das Defizit von 2 Mrd. € getilgt werden sollte, anstatt zusätzliche Probleme auf die Nachfolgegenerationen abwälzen zu wollen. Ratsherr Herrmann hob hervor, dass die Anwesenden doch einmal in sich gehen und überlegen sollten, welcher Personenkreis im Rat und seinen Gremien ständig angegangen und beleidigt werde und wer tatsächlich die Täter und wer die Opfer seien.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) merkte an, dass unter einer persönlichen Erklärung etwas anderes zu verstehen sei, als ein politisches Statement dieser Art.


TOP 10.
Anträge

TOP 10.1.
Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht zur Feuer- und Rettungswache Weidendamm
(Drucks. Nr. 0075/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass das Akteneinsichtsverlangen gegenüber dem Rat bekannt zu machen sei. Ein Ratsbeschluss sei nicht notwendig.
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Machentanz, Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Beigeordnete Kastning, Ratsherr Gill (SPD),
Ratsherr Klapproth, Ratsherr Pohl (CDU),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche (AfD),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (DIE FRAKTION),
Ratsherr Braune.

TOP 10.2.
Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung von Frauenbadezeiten in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 0083/2018)

TOP 10.2.1.
dazu Änderungsantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 0202/2018)
Gleichzeitig eingebracht und verwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Sportausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung.


TOP 10.3.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zum Stellenbesetzungsverfahren des Generalsachbearbeiters im Bereich Migration und Integration des Fachbereichs Soziales (50.6-K)
(Drucks. Nr. 0168/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte erneut, dass das Akteneinsichtsverlangen gegenüber dem Rat bekannt zu machen sei. Ein Ratsbeschluss sei nicht notwendig.
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Pohl(CDU),
Beigeordnete Kastning, Ratsherr Gill (SPD),
Beigeordnete Dr. Markowis, Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (DIE FRAKTION),
Ratsherr Braune.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.




Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter