Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.01.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 19.01.2018)
Protokoll (erschienen am 18.05.2018)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 12.04.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 24. Januar 2018,
Herschelschule, Großer Kolonnenweg 37, 30179 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.10 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic 18.30 - 21.10 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Ganijev (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
(Bezirksratsherr Jacobs) (AfD)
(Bezirksratsfrau Kapitza) (CDU)
Bezirksratsfrau Lukac 18.30 - 21.10 Uhr (SPD)
(Bezirksratsherr Mader) (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Yilmaz) (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) 18.00 - 19.50 Uhr
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Gäste:
Frau Burchard, Fa. Gundlach
Herr Kramer, Fa. Gundlach
Verwaltung:
Herr Gronemann, OE 19.2
Herr Holland, OE 61.13
Frau Rembecki, OE 18.62.04 SBM
Herr Meyer, OE 18.62.02 BRB

Presse:
Frau Kruse

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

6.3.1. Sanitäranlagen GS Hägewiesen Planungen
(Drucks. Nr. 15-0068/2018)

3. I N F O R M A T I O N E N

3.1. Aktueller Stand der Bebauung Herzkamp (Hilligenwöhren) und Vorstellung der Pläne zur Waldrandgestaltung

4. M I T T E I L U N G E N

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

5. Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung am 15.11.2017

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Stellplätze beim Neubau der Zentrale HDI/Talanx
(Drucks. Nr. 15-0034/2018)

6.1.2. Unsachgemäßer Gehölzschnitt am Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0035/2018)

6.1.3. Verkehrssituation Klein-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0036/2018)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Straßenausbaubeiträge bei abgeschlossenen Vergleichsbeispielen für isolierte Grunderneuerungen von Nebenanlagen
(Drucks. Nr. 15-0037/2018)

6.2.2. Namensgebung General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0038/2018)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.2. Erfüllung von Sprachförderstunden an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0069/2018)

6.3.3. Baugrundstücke im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0070/2018)

6.4. von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

6.4.1. Zusammensetzung Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-0033/2018)

6.5. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

6.5.1. Pflege der Baumscheiben
(Drucks. Nr. 15-0048/2018)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Nachbesetzungen im Integrationsbeirat Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0051/2018)

7.1.1. Nachbesetzungen im Integrationsbeirat Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0051/2018 N1)

7.2. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.2.1. Seniorennetzwerk Bothfeld-Vahrenheide, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide für den Druck einer Broschüre
(Drucks. Nr. 15-0177/2018)

7.2.2. Freies Gymnasium Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung einer Außentischtennisplatte
(Drucks. Nr. 15-0179/2018)

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Schulbus für Grundschüler aus Lahe zur Grimsehlwegschule
(Drucks. Nr. 15-0039/2018)



8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Sanierung des Radwegs Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0042/2018)

8.2.2. Radwegquerung Kreuzung Podbielskistraße/Sutelstraße/Groß-Buchholzer Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0043/2018)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Anhörung "Umweltgerechte Pflegemaßnahmen am Mittellandkanal"
(Drucks. Nr. 15-0044/2018)

8.3.1.1. Anhörung "Umweltgerechte Pflegemaßnahmen am Mittellandkanal"
(Drucks. Nr. 15-0044/2018 N1)

8.3.2. Sachstandsbericht zur Grundwasserabsenkung im Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-0045/2018)

8.3.2.1. Sachstandsbericht zur Grundwasserabsenkung im Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-0045/2018 N1)

8.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

8.4.1. Haltestelle Willy-Platz-Heim
(Drucks. Nr. 15-0049/2018)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und gratulierte Bezirksratsherrn Stanke, Bezirksratsfrau Kapitza und dem stv. Bezirksbürgermeister Hölscher nachträglich zum Geburtstag. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Bürger*innen zu den TOP 3., 4., 6., 8., und 10ff beteiligen können.

Er wies auf die Erweiterung der Tagesordnung mit dem TOP 10.1. und eine Neufassung zu TOP 8.3.1. hin. Die TOP 4.1. und 9. wurden abgesetzt.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Einstimmig


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE


TOP 10.
A N H Ö R U N G E N

TOP 10.1.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Herr Gronemann stellte die Drucksache vor.

Bezirksratsherr Steiner fragte, ob die Einstufung der GS Hägewiesen in der Prioritätenliste bedeute, dass dort sehr schnell Maßnahmen ergriffen würden. Bei der Fridtjof-Nansen-Schule seien 2 Maßnahmen mit unterschiedlichen Punktbewertungen aufgeführt. Wie haben man sich da die Abarbeitung vorzustellen? Außerdem wollte er wissen, ob die Duschen inbegriffen seien.

Herr Gronemann antwortete, dass das Punktesystem eine grobe Richtlinie bei der Abarbeitung vorgebe, aber nicht absolut sei. Es solle versucht werden, sinnvolle Pakete zu schnüren, so dass es sein könne, dass eine Schule mit einem niedrigeren Punktwert etwas später als eine Schule mit einem höheren Punktwert bearbeitet werde.
Die GS Hägewiesen genieße eine zeitlich hohe Priorität auf Grund des Zustandes und weil hierfür schon relativ genaue Planungsunterlagen zur Verfügung stünden. Als Sonderfall seien hier auch die Duschen inbegriffen, da sie mit den WCs an einem Strang hingen. Daraus ergebe sich auch die hohe Summe.
Unterschiedliche Punkte in einem Gebäude sollten zeitgleich erledigt werden, auch wenn sie unterschiedliche Punktwerte hätten.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass ihre Fraktion die Drucksache unterstützen werde. Sie sei aber im Hinblick auf die vergangene Entwicklung nicht besonders euphorisch.
Sie wollte wissen, ob man davon ausgehen könne, dass tatsächlich 2019 mit der Maßnahme begonnen werden solle und warum ein Behinderten-WC, welches mit 100.000 € eingeplant werde, so teuer sei.
Außerdem wollte sie zur GS Gartenheimstraße Genaueres erfahren.

Herr Gronemann antwortete, dass die GS Hägewiesen wie schon gesagt auch auf Grund des Punktwertes weit vorne stehe und priorisiert behandelt werden solle. Genaue Daten könne er aber hier, wie auch bei anderen Schulen nicht nennen, da die geplanten Maßnahmen auch in den Schulablauf eingepasst werden müssten. Bei den angesprochenen 100.000 € für das Behinderten-WC handele es sich um eine Mischkalkulation. Die tatsächlichen Kosten richteten sich unter anderem danach, ob es schon ein vorhandenes WC gebe. Außerdem müsse immer eine Notrufanlage mit der notwendigen Meldetechnik installiert werden. Ziel des Programms sei es, alle Standorte barrierefrei zu gestalten und nach Abschluss alle Schul-WCs auf einem aktuellen Stand zu haben.
Im Hinblick auf die GS Gartenheimstraße meinte er, dass es da unterschiedliche Standpunkte gebe. Unstrittig gebe es ein Geruchsproblem, welches angegangen werden solle, aber nach dem Punktesystem sei die Anlage in Ordnung.

Bezirksratsfrau Heinrich hielt die Angaben zum Zeitplan für etwas wage und wollte wissen, was mit den Maßnahmen sei, die nicht im angepeilten Zeitraum 2019 – 2022 abgeschlossen werden könnten.

Herr Gronemann erwiderte, dass es noch keine Detailplanung und somit auch keinen Detailablaufplan gebe. Ziel sei es aber, das gesamte Programm bis 2022 abzuschließen.

Bezirksratsherr Butz wollte wissen, ob im Falle des aufsteigenden Wassers in der GS Hägewiesen auch andere Maßnahmen als nur Lüften untersucht worden seien.

Herr Gronemann antwortete, dass das Hauptproblem in dem Kriechkeller die Bildung von Kondenswasser auf Grund der hohen Luftfeuchtigkeit und in der Folge Schimmelbildung sei. Dem wolle man mit der vorgesehenen Maßnahme beikommen.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass es auch im Erdgeschoss Schimmelbildung gebe und auch dort Maßnahmen erforderlich seien.
Bei der GS Gartenheimstraße gebe es ja schon seit 2013 Probleme bei der Reinigung. So seien die Trockenurinale nicht fachgerecht gereinigt worden. Liege die Problematik dort nur an der falschen Reinigung oder an der Lage?

Herr Gronemann vertrat die Meinung, dass es hauptsächlich daran liege, dass die Urinale durch die Nutzer nicht immer getroffen würden. Der Urin ziehe dann in die Fugen und dagegen könne man nicht anreinigen.

Ratsherr Spiegelhauer begrüßte das Sanierungsprogramm auch für die Ratsfraktion und hielt es für dringend notwendig. Es sei aber keine Selbstverständlichkeit, 24 Mio. € in die Sanierung von Schultoiletten zu investieren, sondern Zeichen für eine größere Linie. Ein Großteil der im Rahmen des mit 500 Mio. € ausgestatteten Investitionsmemorandums werde in Kinder- und Jugendeinrichtungen investiert. Es sei eine Herausforderung, die ca. 60 geplanten Einzelmaßnahmen in knapp 4 Jahren umzusetzen. Das könne nur gelingen, wenn das Gebäudemanagement personell entsprechend ausgestattet werde. Es sei erfreulich, wenn gut 1,8 Mio. € im Stadtbezirk investiert würden.

Bezirksratsherr Bredow meinte, dass es schon einen großen Investitionsstau bei den Schultoiletten im Stadtbezirk gebe und dass es gut sei, dass der jetzt beseitigt werden solle. Insofern sei es schon eine Selbstverständlichkeit, den Schüler*innen im Stadtbezirk saubere und moderne Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Ein Bürger wollte wissen, welche Vorschriften verhinderten, dass wieder sogenannte Pinkelrinnen genutzt würden statt der Einzelpissoire. Das würde seiner Meinung nach das „Danebenpinkeln“ erschweren.

Herr Gronemann hielt diese Rinnen für nicht mehr zulässig. Die Chance, dort die eigenen Schuhe zu treffen sei ziemlich groß. Ziel sei es, noch vorhandene Rinnen zurückzubauen.

Bezirksratsfrau Barth fragte, ob den auch bei den Jungentoiletten ausreichen Toilettenbecken vorgesehen seien.

Bezirksratsherr Butz vermutete im Hinblick darauf, dass es ältere Toiletten gebe, bei denen es nicht stinke, ein mögliches Problem darin, dass bei neueren Toiletten, um möglichst günstig zu bauen, zu wenig hochwertiges Fugenmaterial verwendet worden sei. Er regte an, bei der Sanierung eine möglichst hochwertige Fugenmasse zu verwenden, um solche Probleme in Zukunft zu minimieren.

Herr Gronemann meinte im Hinblick auf die Anzahl der Toilettenbecken, dass deren Anzahl normalerweise durch den zur Verfügung stehenden Platz bei der Sanierung begrenzt werde und nicht so leicht erhöht werden könne.
Zu den Fugen gebe es als technische Vorgabe, dass Epoxidharz zu nehmen sei, was eine relativ lange Haltbarkeit habe.

Bezirksbürgermeister Grunenberg bat um Erläuterung, was darunter zu verstehen sei, wenn bei der Ortsangabe stehe „Sporthalle 2“. Stehe das dann nur für WCs oder Duschen und WCs?

Herr Gronemann antwortete, dass in dem Programm grundsätzlich nur die WC-Anlagen erfasst seien. Duschen seien nur in besonderen Einzelfällen, wie z.B. bei der GS Hägewiesen, mit enthalten. Es werde aber versucht, wenn es Sinn mache, Duschen gleich mit zu sanieren. Das werde dann aber aus einem anderen Budget finanziert.

Der Bezirksrat empfahl,

1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von
rd. 24,3 Mio. € zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,
3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie
4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.


Einstimmig


TOP 6.3.1.
Sanitäranlagen GS Hägewiesen Planungen
(Drucks. Nr. 15-0068/2018)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

Seit langem ist der Zustand der Sanitäranlagen in Schulen unzureichend. In der Presse war nunmehr zu lesen, dass die Stadt 24 Mio. investieren will, davon 1 Mio. in die GS Hägewiesen. Die Sanierungspläne sollen zunächst allen Bezirksräten vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist geplant die Sanierungspläne für die GS Hägwiesen vorzulegen?
2. Wann kann mit der Sanierung begonnen werden?
3. Ist in dem Sanierungsplan auch die Sanierung der Durchfeuchtungen (Schimmelbefall) in der Schule enthalten, wenn nein warum nicht und wann wird dies geplant?
Herr Gronemann beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Die Durchführung des Schul-WC-Sanierungsprogramms soll auf Basis einer Programmdrucksache erfolgen. In diesem Rahmen wird es keine weiteren Beschluss­drucksachen zu den einzelnen Bauprojekten geben, die nochmal zur Beratung vorgelegt werden. Die Programmdrucksache soll schnellstmöglich - voraussichtlich am 24.01.2018 - im Stadtbezirksrat vorgelegt und behandelt werden.

Zu Frage 2) Die Baumaßnahme soll schnellstmöglich begonnen werden. Die Terminplanung wird im Detail noch mit der Schule abgestimmt. Aufgrund vorgeschriebener vergaberechtlicher Verfahren wird die Umsetzung voraussichtlich erst in 2019 beginnen können.

Zu Frage 3) Die Durchfeuchtungsproblematik im Bereich des Kriechkellers wird unabhängig von den WC-Sanierungen abgearbeitet. Erforderliche weitergehende Voruntersuchungen wurden bereits durchgeführt, daraus abgeleitet wurden mögliche Lösungsansätze erarbeitet. Die Hauptursache für die Durchfeuchtungen im Kriechkellerbereich ist der gestiegene Grundwasserstand.
Die erforderlichen Maßnahmen sollen im Frühjahr 2018 umgesetzt werden.


TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 3.1.
Aktueller Stand der Bebauung Herzkamp (Hilligenwöhren) und Vorstellung der Pläne zur Waldrandgestaltung

Herr Kramer stellte das Vorhaben vor (Präsentation, Anlage 1).

Bezirksratsfrau Heinrich regte an, dass auf den Flächen am Waldrand bienenfreundliche Mischungen zur Aussaat gebracht werden, um das Biotop aufzuwerten. Es müsse aber auch sichergestellt werden, dass Laufstrecken für Jogger im Wald erhalten blieben.

Bezirksratsherr Bredow fragte, wie viel ein Reihenhaus voraussichtlich kosten werde und ob der Kinderbaulandbonus in Anspruch genommen werden könne.

Herr Kramer meinte, dass er zu dem Baulandbonus nichts sagen könne. Zu den Baupreisen gebe Gundlach grundsätzlich keine Auskünfte. Diese würden im direkten Gespräch mit den Kunden geklärt. Es gebe einfach zu viele Möglichkeiten der individuellen Gestaltung, um einen Preis nennen zu können.

Bezirksratsfrau Heinrich gab eine weitere Anregung dahingehend, dass im Hinblick auf die Benennung der Straßen auch Nistmöglichkeiten für die entsprechenden Arten geschaffen werden sollten.

Herr Kramer sagte zu, das zu prüfen.

Bezirksratsherr Steiner wollte wissen, ob mit der Grundwasserabsenkung am 08.01. wie vorgesehen begonnen worden sei.

Herr Kramer verneinte dieses.


Bezirksratsfrau Barth fragte, ob die 2. Zufahrt auf Dauer angelegt werde.

Auch das verneinte Herr Kramer.


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt


TOP 4.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies auf den Runden Tisch Flüchtlingsunterkunft Rendsburger Straße hin, der am 13.03.18 um 18:30 Uhr in der St. Nathanael-Gemeinde stattfinden solle. Es werde hierzu aber auch noch eine öffentliche Einladung geben.

TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung am 15.11.2017

Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Stellplätze beim Neubau der Zentrale HDI/Talanx
(Drucks. Nr. 15-0034/2018)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Bei der Beratung des B-Plans 389 für den Neubau der HDI-Zentrale wurde in der Begründung darauf verwiesen, dass ausreichend Parkplätze auf dem HDI-Grundstück geschaffen werden, „um den Parkdruck in dem angrenzenden Wohnquartier nicht zu erhöhen“. So sollten 750 Stellplätze in der Tiefgarage geschaffen werden und 250 im oberirdischen Bereich. In der alltäglichen Praxis wird jedoch beobachtet, dass etliche Mitarbeiter der Versicherung ihre Kraftfahrzeuge in den angrenzenden Wohnstraßen abstellen oder den Park&Ride-Platz Lahe belegen, so dass dort mehr PKWs stehen, als Parkplätze markiert sind.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Wie viele Stellplätze sind von der HDI auf dem Grundstück und in der Tiefgarage tatsächlich geschaffen worden?
2. Wie erklärt sich eine mögliche Abweichung der Zahl der geschaffenen Stellplätze von den im B-Plan-Verfahren genannten?
3. Wie kann die missbräuchliche Nutzung des Park&Ride-Platzes Lahe unterbunden werden?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) Nach Auskunft des Bauherrn wurden deutlich mehr Parkplätze geschaffen, als die in der Baugenehmigung geforderten 607 Pkw-Stellplätze. Insgesamt stünden 840 Plätze zur Verfügung, davon 622 MA-Parkplätze in der Tiefgarage (zzgl. einiger Funktionsparkplätze), der Rest oberirdisch. Die Parkplätze seien in der Regel sehr gut ausgelastet. Gleichzeitig gebe es keine langen Wartezeiten, wenn Mitarbeiter sich für einen Platz interessieren. Zudem unterstütze der HDI die Mobilität seiner Mitarbeiter in Hannover durch verschiedene unternehmensinterne Angebote. Den Mitarbeitern würde zum Beispiel über ein subventioniertes Sammel-Abo ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr angeboten - momentan nutzten rund 1.100 Mitarbeiter in Hannover das Sammel-Abo. Dieses Angebot würde unter anderem durch die Gebühreneinnahmen aus den Parkplätzen ermöglicht.


Zu Frage 2) Die in der Begründung zum Bebauungsplan – und im Text der Anfrage zitierte – Anzahl von ca. 750 Stellplätzen in der Tiefgarage und ca. 250 oberirdischen Stellplätzen stellt eine maximale Größe dar und bezieht sich auf einen möglichen Endausbauzustand der Immobilie mit maximal bis zu 3000 Mitarbeitern. Zurzeit arbeiten in der Hauptverwaltung am HDI-Platz 1 rund 1.500 Mitarbeiter. Die in der Begründung zum Bebauungsplan genannte Anzahl der Stellplätze ist in erster Linie eine Aussage hinsichtlich der maximal zu erwartenden Verkehrsbelastung durch den Zu- und Abgangsverkehr und kann die Anzahl der im Baugenehmigungsverfahren als notwendig erachteten Anzahl noch nicht vorwegnehmen. Die tatsächliche Anzahl der geschaffenen Stellplätze hängt dann jeweils von der konkreten Planung des Bürokomplexes ab. Aus der tatsächlichen Größe der geplanten Bürofläche resultiert dann die gemäß den Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung zu schaffenden Anzahl der Stellplätze. In diesem Fall waren das, wie eingangs genannt, 607 Stellplätze.

Zu Frage 3) Zu dieser Frage erklärt die Infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) in einer Stellungnahme:
Bei kostenfreien P+R-Parkplätzen ist eine wirksame Kontrolle nahezu ausgeschlossen. Die Infra als Nutzungsberechtigte und für den Betrieb des P+R-Platzes Zuständige hat schlechte Erfahrungen mit Kontrollen vor Ort gemacht und konnte auch bei ganz offensichtlichen Fällen von missbräuchlicher Nutzung ihre Ansprüche (Strafzahlung) vor Gericht nicht durchsetzen. Im juristischen Sinne handelt es sich bei den Strafgebühren um eine Vertragsstrafe. Weil dies dem Zivilrecht zuzurechnen ist, können Pkw-Fahrer, die bei Kontrollen vor Ort der missbräuchlichen Nutzung überführt und angesprochen werden, sich durch Wegfahren/ Weggehen der Feststellung Ihrer Personalien entziehen. Die vor Ort tätigen Mitarbeiter der Infra bzw. Protec sind, anders als bei Schwarzfahrern, die eine Straftat begehen, nicht berechtigt, Personen zur Feststellung der Personalien aufzuhalten. Eine Halterhaftung, wie bei Parkvergehen gemäß StVO, gibt es in diesem Fall nicht.
Technische Lösungen (Schrankenanlagen an der Ein- und Ausfahrt) sind zwar denkbar und wurden auch diskutiert, sie erfordern allerdings einen hohen finanziellen Investitions- und Unterhaltungsaufwand, der angesichts kostenloser P+R Nutzung bisher nicht angemessen erschien. Zudem können sie nicht verhindern, dass auch HDI-Mitarbeiter, die ein Monats-Ticket besitzen, aber teilweise trotzdem mit dem Auto zur Arbeit kommen, dort parken.



TOP 6.1.2.
Unsachgemäßer Gehölzschnitt am Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0035/2018)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Zum Jahreswechsel fand am Ufer des Mittellandkanals erneut ein radikaler Gehölzrückschnitt statt, dies wurde auch in der HAZ am 04.01.2018 thematisiert. Aufgrund eines vergleichbaren Vorgehens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wurde bereits im Februar 2016 ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bezirksrat einstimmig verabschiedet. Dieser Antrag (15-0278/2016) sah vor:
1. Angemessene Ersatzbepflanzung
2. Prüfung auf Anwendbarkeit der Bauschutzsatzung (ggf. Ausgleichsmaßnahmen) und
3. Maßnahmen zur Vorbeugung, um „einem vergleichbaren Kahlschlag durch unsachgemäße pflegerische Maßnahmen in Zukunft vorzubeugen“.

Zu diesen 3 Punkten wurde die Verwaltung beauftragt ggf. in Zusammenarbeit mit der Region entsprechende Vereinbarungen mit der zuständigen WSV zu treffen.

Daraufhin fand am 07.03.2016 ein Ortstermin der WSV, der Region (FB Umwelt) und der LHH (FB 67) statt, der zum Ergebnis hatte:
a) Es wurden neben Brombeeren auch weitere schützenswerte Sträucher entfernt. Vom WSV wurde diesbezüglich für den Herbst 2016 eine Ersatzpflanzung sowie ggf. Bodenaustausch zugesagt.
b) Die Region Hannover ist zuständig zu prüfen, ob planfestgestellte Pflanzungen eingehalten werden und das Naturschutzrecht eingehalten wird.
c) Gemeinsame Ortstermine zur Baum- und Gehölzschau mit dem FB 67 sowie der WSV haben sich bewährt und werden beibehalten.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Wurden alle am 07.03.2016 vereinbarten Ersatzpflanzungen im Herbst 2016 auch vorgenommen und erfolgten hierzu weitere Absprachen mit dem FB 67 bzw. der Region Hannover?
2. Hat die Region Hannover eine Prüfung vorgenommen, ob die planfestgestellten Pflanzungen eingehalten wurden und ob es Verstöße gegen das Naturschutzrecht gab? Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis?
3. Sind nach dem 07.03.2016 weitere gemeinsame Ortstermine durchgeführt worden und wurden die diesjährigen Gehölzschnitte im Vorfeld gemeinsam vereinbart? Wenn nein: warum nicht?
Herr Meyer beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die 2016 vereinbarten Ersatzpflanzungen wurden im Herbst 2017 durchgeführt (30 Hainbuchen). Ein Unterhaltungsplan wurde der Naturschutzbehörde vorgelegt und befindet sich zurzeit in der Abstimmung.

Zu 2: Seitens der Region Hannover wurden keine Einzelkontrollen durchgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass eine Bundesbehörde sich an Vereinbarungen hält. Durch die aktuelle Presseberichterstattung haben sich allerdings Fragen ergeben; die Region Hannover hört die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dazu an.

Zu 3: Am 21. März 2017 gab es einen Ortstermin; die Stadtstrecke des Mittellandkanals wurde vom Wasser aus begutachtet. In Anbetracht der Länge des Kanalabschnitts von 14 Kilometern konnten dabei Details nicht besprochen werden.

Die von Bezirksratsfrau Heinrich und Bezirksratsherrn Bredow gestellten Nachfragen wurden in der Sitzung am 28.02.18 im Rahmen einer Anhörung beantwortet.


TOP 6.1.3.
Verkehrssituation Klein-Buchholzer-Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0036/2018)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Vor allem zu Zeiten des Berufsverkehrs herrscht im Klein-Buchholzer-Kirchweg ein sehr reger PKW-Verkehr. Der Bezirksrat hat sich wiederholt mit dieser Verkehrssituation dort beschäftigt. Es sind verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vom Bezirksrat beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt worden. So wurden bauliche Veränderungen zur Entschleunigung vorgenommen und die Beschilderung ergänzt.
Nun soll es im Klein-Buchholzer-Kirchweg durch Falschparker zu Problemen bei der Abfallabholung (Häuser 33-47) gekommen sein. Außerdem wurden von einem Anwohner Unfälle registriert und der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg Höhe Conrad-Bube-Weg vorgetragen. Auf diese Weise sollen schwächere Verkehrsteilnehmer_innen bei der Querung der Straße unterstützt werden. Gedacht ist dabei u.a. an die Kindergartenkinder und die Bewohner_innen der anliegenden Einrichtungen für Senior_innen.
Autofahrer_innen überholen und gefährden Radfahrer_innen im Kreisel, indem sie diesen verkehrswidrig überfahren.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie wird die Verkehrssituation eingeschätzt (Verkehrsaufkommen im Tagesverlauf, Gefährdungspotential für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer_innen und den ruhenden Verkehr, Nutzbarkeit der Straße für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge von aha)?

2. Kam es hier im letzten Kalenderjahr zu Verkehrsunfällen?
(Bitte Auskunft über Anzahl, Personen- bzw. Sachschaden, Ursachen)
3. Wie wird die Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines Fußgängerüberweges am o.g. Ort eingeschätzt?
Herr Holland teilte mit, dass Aufgrund der zur Fragebeantwortung notwendigen umfänglichen Recherche eine fundierte, fristgemäße Beantwortung der Anfrage nicht möglich sei. Sobald alle Antworten aus den anderen Fachbereichen vorliegen, werde die Antwort unaufgefordert nachgereicht.



Die Verwaltung hat die Anfrage wie folgt schriftlich beantwortet:

Zu 1. Verkehrseinschätzung

Verkehrsaufkommen im Tagesverlauf: Im November 2015 wurde über einen Zeitraum von sieben Tagen mittels Messtafel das Gesamtverkehrsaufkommen gezählt und die entsprechenden Fahrgeschwindigkeiten festgehalten. Es gibt dabei keine Unterscheidung zwischen LKW- und PKW-Verkehr und keine Darstellung von Verkehrsspitzenzeiten. Ziel der Messung war die Ermittlung der gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit und der maßgeblichen Geschwindigkeit, die von 85 % der Kraftfahrzeugführer gefahren wurde.
Fahrt-
richtung
Anzahl der Messwerte in 7 Tagen
durchschn. Anzahl der Kfz je Tag
gemessene Durchschnitts-
geschwindigkeit
Geschwindigkeit V85 (85 % der KFZ fahren langsamer oder maximal)
Sutelstraße
2.512
359
26,7 km/h
36 km/h
Im Heidkampe
20.399
2.914
30,6 km/h
38 km/h

Nutzbarkeit der Straße:
Die Fahrbahn im Klein-Buchholzer-Kirchweg ist mit alternierenden Breiten von mindestens 4,50 m (im Bereich der Engstelle) über 5,50 m bis maximal 7,00 m für die Ansprüche des fließenden Verkehrs ausreichend dimensioniert. Punktuelle Engstellen durch ggf. widerrechtlich haltende/parkende Fahrzeuge können auch von Rettungs- oder Entsorgungsfahrzeugen passiert werden, da die verbleibende Fahrbahn die erforderliche Breite von 3,50 m aufweist. Die Einhaltung der StVO durch alle Verkehrsteilnehmer ist jedoch unverzichtbare Voraussetzung für eine gefahrlose und unfallfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume.

Radfahrer benutzen in der Tempo-30-Zone die Fahrbahn und fügen sich in den fließenden Verkehr ein. Im Abschnitt der Einbahnstraße steht den Radfahrern in gegenläufiger Fahrtrichtung ein 1,50 m breiter Schutzstreifen zur Verfügung. Die vorbeschriebenen Fahrbahnbreiten von 4,50 m bis 7,00 m gewährleisten unter der Voraussetzung einer vorschriftsmäßigen Fahrweise durch Kfz sichere Abstände beim Überholen und Begegnen. Für Fußgänger und radfahrende Kinder bis 10 Jahre sind beidseitige Gehwege mit häufig alternierenden Breiten von 2,00 m bis 5,00 m vorhanden. Die Regelbreite von 2,50 m ist in den meisten Straßenabschnitten des Klein-Buchholzer-Kirchweges vorhanden.

Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge aha:
Der Fachbereich Feuerwehr (OE 37) hat bisher keine Problemlagen oder –standorte im Rahmen von Einsatzfahrten gemeldet. Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung mit Probebefahrung am Wochenende sowie wochentags hat ebenfalls keine Probleme ergeben.

Auch die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) teilte auf Anfrage mit, dass den Entsorgungskolonnen das Befahren des Klein-Buchholzer Kirchweges vom Grundsatz her keine Probleme bereitet. Gelegentliche Behinderungen durch falsch abgestellte PKW, die insbesondere das Einfahren in die Stichwege Nr. 13-17 und 33/35 erschweren, werden von den aha – Mitarbeitern eigenverantwortlich gelöst.

Zu 2. Unfallgeschehen

Das Unfalllagebild im Klein-Buchholzer-Kirchweg ist unauffällig. Nach aktueller Information der Polizeidirektion Hannover wurden im Zeitraum von etwa 3 Jahren (15.11.2015 bis 18.08.2017) lediglich 10 Verkehrsunfälle aufgenommen, von denen allein sieben im Rahmen des ruhenden Verkehrs durch Zurücksetzen oder Rückwärtsfahren passierten. Jeweils ein Unfall wurde durch Nichtbeachten des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge, durch fehlerhaftes Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr und durch Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (Nichtbeachtung der Vorfahrt für Radfahrer) verursacht. Neun der zehn Unfälle passierten bei Helligkeit sowie trockener Fahrbahn und im Abschnitt zwischen Sutelstraße und Klein-Buchholzer-Kirchweg 12. Informationen zu Personen- und Sachschäden liegen dem Fachbereich nicht vor.

Zu 3. Fußgängerüberweg Höhe Conrad-Bube-Weg

Bei der Entscheidung über die Neuanlage von Fußgängerüberwegen ist die Verwaltung an die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gebunden. Es handelt sich dabei um ergänzende Vorschriften des Bundes zur Straßenverkehrsordnung. Demnach sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Besondere Ausnahmegründe, die im Klein-Buchholzer-Kirchweg ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.

Unabhängig davon wären grundlegende, aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzichtbare Anforderungen für die Anlage von Überwegen an dem vorgeschlagenen Standort im Klein-Buchholzer Kirchweg nicht erfüllt. Zum einen setzt die Anlage von Fußgängerüberwegen dessen frühzeitige Erkennbarkeit für die Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern voraus. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss der Fußgängerüberweg aus mindestens 50 m zu erkennen sein und die Sichtweite von und auf die Warteflächen muss mindestens 30 m betragen. Die Fußgänger – insbesondere die auf dem nördlichen Gehweg – können am vorgeschlagenen Standort nahe der Einmündung Conrad-Bube-Weg von den Autofahrern nicht frühzeitig gesehen werden, so dass schon aus diesem Grund ein Fußgängerüberweg nicht möglich ist.

Zum anderen setzt die Anlage von Fußgängerüberwegen voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr an einer Stelle gebündelt auftritt. Auch diese Voraussetzung liegt im Klein-Buchholzer Kirchweg nicht vor, da in dem vorgeschlagenen Bereich keine örtlichen Gegebenheiten (wie zum Beispiel ein Einkaufzentrum, eine Schule oder Kita in direkter Lage) vorhanden sind, die die Fußgänger bündeln würden. Im Klein-Buchholzer Kirchweg überqueren die Fußgänger die Fahrbahn in der Regel in allen Bereichen.


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Straßenausbaubeiträge bei abgeschlossenen Vergleichsbeispielen für isolierte Grunderneuerungen von Nebenanlagen
(Drucks. Nr. 15-0037/2018)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.17 stellte die Grüne Bezirksratsfraktion zwei Anfragen zum Themenkomplex "Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 1/Teil 2" (siehe DS 15-2959/2017 F1 sowie 15-2960/2017 F1), da in der Bezirksratssitzung am 15.11.17 neben der Kostenbeteiligung der anliegenden Eigentümer*innen als solches auch die Unklarheit über die konkret zu erwartenden Kosten im Rahmen des dritten Maßnahmenpakets des Programms Grunderneuerung im Bestand (GiB III) für Unmut gesorgt hat.
Aus den Antworten der Verwaltung auf diese Anfragen geht einerseits hervor, dass im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide bisher für keine der Maßnahmen aus dem GiB-Programm eine Schlussrechnung vorliegt (GiB-Maßnahmenpakete I+II siehe DS 0077/2014 N1 sowie 15-0835/2015). Zweitens wird deutlich, dass in allen bereits sanierten bzw. ausgewählten Straßen aus fachlichen Gründen eine Grunderneuerung erforderlich war bzw. ist, da die übliche Lebensdauer einer Straße von ca. 30 Jahren in allen Fällen bereits deutlich überschritten wurde bzw. ist. Zum Dritten wurde nach bereits abgeschlossenen Vergleichsbeispielen für isolierte Grunderneuerungen von Nebenanlagen in Hannover gefragt. Hierbei nannte die Verwaltung als Beispiele die Nebenanlage Haltenhoffstraße, den Radweg Gemeindeholzstraße, die Nebenanlage Schützenallee, die Nebenanlage Guths-Muths-Straße sowie die Maßnahme Slicherstraße.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Liegen für die GiB-Maßnahmen Haltenhoffstraße, Gemeindeholzstraße, Schützenallee, Guth-Muths-Straße sowie Slicherstraße Schlussrechnungen vor?
2. Bezogen auf Frage 1: Wie viele Eigentümer*innen sind an den Kosten jeweils beteiligt und wie hoch sind die umlagefähigen Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen?
3. Bezogen auf die Fragen 1+2: Wie lautet in absoluten Zahlen (€) pro Straße jeweils der höchste, niedrigste und mittlere (Median, nicht Durchschnittswert!) zu zahlende Betrag?
Herr Meyer beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1) Für die GiB-Maßnahmen Haltenhoffstraße, Gemeindeholzstraße, Schützenallee, Guts-Muths-Straße liegen noch keine Schlussrechnungen vor. Für die Slicherstraße liegt zwar die Schlussrechnung für die Straßenbauleistung vor, aber für die Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen liegen noch keine Schlussrechnungen vor. Aus diesem Grund können auch für die Slicherstraße noch keine umlagefähigen Gesamtkosten genannt werden.

zu Frage 2) Da aktuell nicht sämtliche Rechnungsunterlagen zu den angefragten Maßnahmen vorliegen, können die jeweils umlagefähigen Gesamtkosten hierzu nicht beziffert werden.
Die Verwaltung hat zur Beantwortung der Frage 3.) aus DS-Nr. 15-2959/2017 lediglich Beispiele für in den Stadtbezirken beschlossene isolierte Erneuerungen von Nebenanlagen im Rahmen des GiB-Programms benannt.
Es sollte dadurch nicht der Eindruck entstehen, diese Maßnahmen wären bereits abgeschlossen bzw. abgerechnet worden.
Die Anzahl der voraussichtlich an den umlagefähigen Kosten zu beteiligenden EigentümerInnen der genannten Baumaßnahmen gliedert sich wie folgt:

· Haltenhoffstraße (GiB I) – 156 EigentümerInnen
· Gemeindeholzstraße (GiB II) – keine beitragspflichtige Maßnahme
· Schützenallee (GiB II) – 63 EigentümerInnen
· Guts-Muths-Straße (GiB II) – 166 EigentümerInnen
· Slicherstraße (GiB I) – 68 EigentümerInnen

zu Frage 3) Wie zu Frage 1 und 2 ausgeführt, sind die tatsächlich entstandenen Baukosten und die daraus resultierenden Beitragshöhen derzeit nicht abschließend ermittelbar. Daher können die gewünschten Angaben – wie höchster und niedrigster Wert sowie Median – für tatsächlich zu zahlende Beiträge im Rahmen des GiB-Programms aktuell nicht beziffert werden. Für bereits abgeschlossene Beitragsverfahren zu isolierten Grunderneuerungen von Nebenanlagen werden im Folgenden zwei Vergleichsbeispiele benannt, die allerdings nicht im Rahmen des GiB-Programms umgesetzt wurden.

Die relevanten Angaben hierzu gliedern sich wie folgt:

· Nebenanlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße (Durchgangsstraße)
Ausbau 2010/2012; 166 EigentümerInnen;
beitragsfähige Kosten = 353.291,39 €;
umlagefähige Kosten = 115.068,60 €;
niedrigster Beitrag = 5,78 €;
höchster Beitrag = 73.054,85 €;
Median = 65,93 €

· Nebenanlage Gartenallee (Innerortsstraße)
Ausbau 2008; 42 EigentümerInnen;
beitragsfähige Kosten = 65.684,11 €;
umlagefähige Kosten = 39.410,47 €;
niedrigster Beitrag = 6,34 €;
höchster Beitrag = 13.580,99 €;
Median = 112,75 €


TOP 6.2.2.
Namensgebung General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0038/2018)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Bereits im Oktober 2015 veröffentlichte der Beirat "Namensgebender Persönlichkeiten in Hannover", der mit der systematischen Überprüfung aller Straßennahmen mit historischen Persönlichkeiten hinsichtlich einer "aktive[n] Mitwirkung in einem Unrechtssystem" betraut ist, ein umfangreiches Zwischenergebnis. Die Grüne Bezirksratsfraktion begrüßt die Einrichtung und die Arbeit des wissenschaftlichen Beirats ausdrücklich.
Aus der Anlage 1 zur Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015, beizubehaltende Straßennamen, Nr.429 geht hervor, dass auch für die General-Wever-Straße eine Beibehaltungsempfehlung ausgesprochen wurde. In der Kurzbegründung heißt es:
"Wever Walther, 1887 bis 1936, General-Wever-Straße, benannt: 1938, Generalleutnant. Generalstabschef der Luftwaffe.1914-1918 Teilnahme als Offizier am Ersten Weltkrieg. 1933 Leitung des Luftkommandoamtes im Reichsluftfahrtministerium. 1935-36 erster Generalstabschef der Luftwaffe, strategische und taktische Entwicklung der Luftkriegsführung der Wehrmacht."
Bereits die veröffentlichte Kurzbegründung macht eine führende Rolle Wevers im Rahmen militärischer Vorbereitungen auf den Zweiten Weltkrieg deutlich. Entlastende Gründe, die für eine Ehrung sprechen, werden nicht aufgeführt. Auch das Datum der Ehrung (1938) lässt darauf schließen, dass die Handlungen Wevers im Sinne des NS-Regimes waren.
Auf verwaltungsinterne Nachfrage der Grünen Bezirksratsfraktion Anfang 2016 wurde deutlich, dass es sich bei der Einordnung unter "beizubehaltende Straßennamen" um ein Versehen gehandelt hat. Walther Wever wurde Mitte 2016 vom Beirat in die Liste der noch zu beratenden Persönlichkeiten aufgenommen, wobei mitgeteilt wurde, dass es aufgrund der ausstehenden Arbeit vermutlich erst im Jahre 2017 zu einer Überprüfung kommen würde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat sich der Beirat inzwischen mit Walther Wever befasst? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis und welche Empfehlung spricht der Beirat aus?
2. Welche weiteren be- aber auch entlastenden Fakten haben sich im Laufe der Überprüfung ergeben, die gegen bzw. für eine Ehrung Walther Wevers sprechen?
3. Welchen Namen trug die General-Wever-Straße (soweit sie in dieser Form bereits vorhanden war) vor 1938?
Frau Rembecki beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.und 2.) Die zeitlich aufwändige und intensive Beratung der konkreten Einzelfälle ist im Beirat noch nicht gänzlich abgeschlossen. Der Beirat hat sich selbst verpflichtet, keinen Beratungsverlauf zu kommunizieren. Dies gilt nicht nur für die General-Wever-Straße im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide, sondern stadtweit. Die Ergebnisse des Beirates (einschließlich einer Empfehlung zur General-Wever-Straße) werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 vorliegen. Sobald die Beratungen im Beirat abgeschlossen sind werden die Ergebnisse dem Oberbürgermeister und der Geschäftsordnungskommission übermittelt, die über die Hinzuziehung der Stadtbezirksräte entscheiden.

Zu 3.) Die heutige General-Wever-Straße wurde 1934 zunächst als Meierwiesen benannt bevor sie 1938 den jetzigen Namen erhalten hat. Die Bezeichnung Meierwiesen wurde 1959 für die Benennung einer Straße, die von der General-Wever-Straße abzweigt, wieder aufgegriffen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.2.
Erfüllung von Sprachförderstunden an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0069/2018)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

Im Bereich der Sprachförderstunden an Grundschulen, wurde in der Vergangenheit vielfach mit befristeten Arbeitsverträgen der Sprachförderlehrer*innen gearbeitet. Hierzu erbitten wir von den zuständigen Stellen Informationen einzuholen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. An welchen Grundschulen im Stadtbezirk Bothfeld/Vahrenheide gibt es Sprachförderschulen und mit welcher Stundenzahl (Auflistung)?
2. Werden mit dem beginnenden Schuljahr 2018 alle zustehenden/bewilligte Stunden zu 100% mit Personal erfüllt, wenn nein, zu welchen Prozentsätzen?
3. Werden in „Brennpunktschulen“ befristete Arbeitsverträge entfristet um eine 100% Versorgung zu erhalten, wenn nein, welche Lösungen sind angedacht und sollen umgesetzt werden.
Herr Meyer beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) An den Grundschulen gibt es keine gesonderten Sprachförderschulen. Den Schulen werden bedarfsgerecht Stunden gemäß Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache“ für entsprechende Sprachfördermaßnahmen zugewiesen. Diese umfassen für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide im Schuljahr 2017/18:

GS Hägewiesen 65 Std.
GS Gartenheimstraße 45 Std.
GS Fridtjof Nansen 25 Std.
GS Tegelweg 20 Std.
GS Hoffmann von Fallersleben 06 Std.
GS Grimsehlweg 05 Std.

Nicht erfasst ist in dieser Auflistung die Sprachförderung vor der Einschulung.

Zu Frage 2) Allgemeine Angaben zur Unterrichtsversorgung (inklusive der Zusatzbedarfe) sind möglich, detaillierte Aussagen zum Beispiel über die Abdeckung des Zusatzbedarfs an Sprachförderung dagegen nicht ohne weiteres. Solche Daten werden im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen bzw. über das Meldesystem im Planungsinstrument izn-Prognose in Niedersachsen nicht erfasst. Um die erfragte Datenlage zu erhalten, bedürfte es einer landesweiten Abfrage bei den Schulen, die innerhalb des zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht durchführbar ist.
(Zitiert aus der Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP Landtagsfraktion, siehe Anlage)

Zu Frage 3) Sprachförderkräften, die über einen Vertrag Spracherwerb Flüchtlinge (VSF-Vertrag) Sprachförderung in den Schulen durchgeführt haben oder noch durchführen, wird nicht gekündigt. Diese Verträge sind von vornherein befristet abgeschlossen worden. Für das Land hat Priorität, auch Fachkräften, die keine Lehrkräfte sind, eine Perspektive zu geben. Für das Land ist ferner von hoher Relevanz, dass vorhandene Sprachförderangebote bedarfsgerecht aufrechterhalten bleiben. Bildung und Sprache sind die Grundlagen für eine gelingende Integration und sie sind der Schlüssel zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe. Das Niedersächsische Kultusministerium hat daher großes Interesse daran, dass qualifizierte Personen den niedersächsischen Schulen erhalten bleiben, um dauerhaft bei der Sprachförderung oder in anderen Bereichen zu unterstützen. Künftig wird in jedem Einzelfall geprüft, ob bzw. wie die Voraussetzungen für eine Daueranstellung als z.B. als Lehrkraft (ggf. über den sog. Quereinstieg) oder als Pädagogische Mitarbeiter im Ganztag vorliegen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird jeweilige Beratungsgespräche durchführen.
(Zitiert aus der Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP Landtagsfraktion, siehe Anlage)

TOP 6.3.3.
Baugrundstücke im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0070/2018)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

In vielen Bezirksratssitzungen werden Bauvorhaben im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide thematisiert. Auffällig ist, dass diese regelmäßig als größere Projekte durch Bauträger geplant und realisiert werden, bzw. die Grundstücke vorab an Bauträger verkauft werden.

Die positiven Effekte dieser Baurealisierung liegen auf der Hand, da der Aufwand auf den Bauträger übertragen und somit für den Grundstücksbesitzer reduziert wird. Zudem werden entsprechende Projekte optisch einheitlich gestaltet. Auf der Hand liegt aber auch, dass entsprechende Bauträger bei jedem Projekt mit einem Gewinn kalkulieren (müssen), dieser folglich auf die Käufer umgelegt wird. Zudem ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer nicht der alleinige Grundstückspreis, sondern der Immobilienpreis. Auch dies steigert die Belastung für die Käufer.

Vor dem Hintergrund der Mietentwicklung und der ggf. zukünftigen Zinsentwicklung müssen wir jetzt auch auf kommunaler Ebene handeln, um insbesondere Familien den Bau bzw. Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu ermöglichen. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover kann zwar nicht verhindern, dass Kaufpreise von 600.000 bis 800.000 Euro für eine selbstgenutzte Immobilie für eine Familie (plus Grunderwerbsteuer) aufgerufen werden, sie kann allerdings kostengünstige Baugrundstücke insbesondere für Familien ausschreiben. Hier könnten insbesondere Familien nach ihrem Geldbeutel und den bestehenden gesetzlichen Vorgaben selbstgenutzte Immobilien bauen (lassen).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Immobilien wurden in den letzten fünf Jahren in unserem Stadtbezirk mit und ohne Bauträger ausgeschrieben/realisiert?
Bitte Anzahl der Immobilien nach Art und gesamte ca. Quadratmeteranzahl der Baugrundstücke angeben.
2. Zum Vergleich:
Wie viele Immobilien wurden in den letzten fünf Jahren im gesamten Stadtgebiet und in der unmittelbar an unseren Stadtbezirk angrenzenden Gemeinde Isernhagen mit und ohne Bauträger ausgeschrieben/realisiert?
Bitte Anzahl der Immobilien nach Art und gesamte ca. Quadratmeteranzahl der Baugrundstücke angeben.
3. Beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zukünftig Baugrundstücke ohne Bauträger im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und im gesamten Stadtgebiet auszuschreiben bzw. dieses Verfahren verstärkt einzuleiten, um insbesondere Familien den Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu günstigeren Preisen als von einem Bauträger zu ermöglichen?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1) In den Jahren 2013 bis 2017 wurden von der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide folgende Anzahl an Immobilien (Baugrundstücke zur Errichtung einer grds. selbstgenutzten Immobilie als Einfamilienhaus, Reihenhaus und Doppelhaus) ausgeschrieben/realisiert:

1 Einfamilienhaus wurde ausgeschrieben/realisiert.
Die Gesamtquadratmeterzahl des Baugrundstückes betrug 471 m².
Das Einfamilienhaus wurde ohne Bauträgerbindung veräußert.

8 Reihenhäuser wurden ausgeschrieben/realisiert.
Die Gesamtquadratmeterzahl der Baugrundstücke betrug ca. 4.000 m².
Alle 8 Reihenhäuser wurden mit Bauträgerbindung veräußert.

Es wurden keine Doppelhäuser ausgeschrieben/realisiert.

zu Frage 2) In den Jahren 2013 bis 2017 wurden von der Landeshauptstadt Hannover im gesamten Stadtgebiet folgende Anzahl an Immobilien (Baugrundstücke zur Errichtung einer grds. selbstgenutzten Immobilie als Einfamilienhaus, Reihenhaus und Doppelhaus) ausgeschrieben/realisiert:

67 Einfamilienhäuser wurden ausgeschrieben/realisiert.
Die Gesamtquadratmeterzahl der Baugrundstücke betrug 37.624 m².
Alle 67 Einfamilienhäuser wurden ohne Bauträgerbindung veräußert.

193 Reihenhäuser wurden ausgeschrieben/realisiert.
Die Gesamtquadratmeterzahl der Baugrundstücke betrug 44.694 m².
Alle 193 Reihenhäuser wurden mit Bauträgerbindung veräußert.

44 Doppelhäuser wurden ausgeschrieben/realisiert.
Die Gesamtquadratmeterzahl der Baugrundstücke betrug 12.206 m².
4 Doppelhäuser wurden ohne Bauträgerbindung veräußert.
Die Gesamtquadratmeterzahl der Baugrundstücke betrug 1.569 m².
40 Reihenhäuser wurden mit Bauträgerbindung veräußert.
Die Gesamtquadratmeterzahl der Baugrundstücke betrug 10.637 m².

Die Zahlen der Gemeinde Isernhagen stehen der Landeshauptstadt Hannover leider nicht zur Verfügung.

zu Frage 3) Die Landeshauptstadt Hannover bietet bereits seit 1997 ihre Baugrundstücke im Rahmen des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus (HaKiBaBo) für Familien mit Kindern vergünstigt an. Die Vergünstigung ergibt sich aus der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 16 Jahren. Der Quadratmeterpreis ohne die Erschließungskosten wird pro Kind um 10% verringert. Der HaKiBaBo wird bis zu einer Anzahl von maximal vier Kindern gewährt. Somit kann sich im günstigsten Fall der Kaufpreis für das Grundstück um 40% für die/den Ersterwerberin/Ersterwerber reduzieren.

Der HaKiBaBo wird für Baugrundstücke mit und ohne Bauträgerbindung gleichermaßen gewährt; ebenso für Eigentumswohnungen. Die errichtete Baulichkeit muss 10 Jahre selbst genutzt werden. Die Landeshauptstadt Hannover hält in Zukunft an der Gewährung des HaKiBaBo fest.

Darüber hinaus prüft die Landeshauptstadt Hannover vor jeder Grundstücksausschreibung, ob eine Vermarktung an Privatpersonen möglich ist, oder ob ausschließlich eine Vermarktung über Bauträger in Frage kommt. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. So sehen viele Bebauungspläne aufgrund der endlichen Stadtfläche eine verdichtete Bauweise bspw. in Form einer Reihenhausbebauung vor. Reihenhäuser eignen sich erfahrungsgemäß nicht für die Einzelvermarktung; sie sind für den Endkunden im Regelfall sogar preisgünstiger von einem Bauträger zu erwerben, da dieser zum Beispiel bessere Konditionen bei den Baumaterialien erzielen kann. Außerdem sind manche Herausforderungen wie das Herstellen der Erschließungsanlagen, Blockheizkraftwerke o. ä. ausschließlich von einem Bauträger leistbar. Hier scheidet eine Vermarktung an Privatkunden aus.
Wann immer es die Rahmenbedingungen in Form von Bebauungsplänen, Erschließungen oder energetischen Herausforderungen zulassen, vermarktet die Landeshauptstadt Hannover ihre Grundstücke ausschließlich an Privatkunden, um auch weiterhin eine adäquate Durchmischung im Grundstücksangebot gewährleisten zu können. So werden die kommenden Vermarktungen in Wülferode und Ahlem voraussichtlich nur an Privatkunden adressiert sein.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, ob der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus bei den Grundstücken im Baugebiet Hilligenwöhren auch zur Anwendung komme.

Herr Holland verneinte dieses, da der überwiegende Teil der zu bebauenden Fläche von einer Privatperson und nicht von der Landeshauptstadt Hannover erworben wurde. Die Stadt subventioniere keinen Grundstücksverkehr, der auf privater Ebene stattfinde.

TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)


TOP 6.4.1.
Zusammensetzung Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-0033/2018)

Wie man im diesjährigen Kulturkalender der Stadt Hannover in der November/Dezember-Ausgabe auf Seite 38 sehen kann, macht leider auch die städtische Volkshochschule nicht vor üblicher Asyl-Agitation halt, indem sie einer Ausstellung eine Plattform bietet, die mit einem Titelbild wirbt, welches eine Familie mit offenbar einem Mann, zwei Frauen und 4-5 Kindern als typische „Flüchtlinge“ suggeriert. Daher möchte ich in Erfahrung bringen, wie genau sich die Masse an sogenannten Flüchtlingen im Bezirk Bothfeld-Vahrenheide zusammensetzt.
1. 1. Wie viele Mädchen und wie viele Jungen unter sieben Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet in den Bezirk Bothfeld-Vahrenheide gekommen und haben Asyl beantragt?
2. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 18 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet in den Bezirk Bothfeld-Vahrenheide gekommen und haben Asyl beantragt?
3. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 30 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren alleine bzw. mit Familie in den Bezirk Bothfeld-Vahrenheide gekommen und haben Asyl beantragt?
Schriftlich beantwortet
zu 1.: Eine Auswertung zum Zuzug nach Hannover ist zeitraum- und stadtteilbezogen nicht möglich. Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 268 Mädchen und 348 Jungen unter sieben Jahren gemeldet, die in den Jahren 2015 bis 2017 nach Deutschland eingereist sind und die entweder in einem laufenden Asylverfahren befinden oder als Flüchtling anerkannt wurden.
Zu 2.: Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 279 Mädchen und 486 Jungen der Jahrgänge 2000 bis 2010 gemeldet.
Zu 3.: Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 501 Frauen und 2058 Männer der Jahrgänge 1988 bis 1999 gemeldet.


TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 6.5.1.
Pflege der Baumscheiben
(Drucks. Nr. 15-0048/2018)

Bezirksratsherr Butz trug die Anfrage vor.

Grün in der Stadt wollen wir alle, gern darf dieses auch einen gepflegten Eindruck machen. Leider ist das nicht der Fall, der Bewuchs ist häufig 1m hoch, führt
im Sommer zu vermeidbaren Sichtbehinderungen und sieht vernachlässigt aus.
Nun beobachtet man, dass Mitarbeiter von AHA das Laub zwischen dem Bewuchs
entfernen, aber den Bewuchs erhalten.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wer ist zuständig für die Pflege der Baumscheiben?
2. Warum wird nicht aktiv um ehrenamtliche Baumpaten geworben?
3. In anderen Städten hat man das Problem durch niedrige bodendeckende Bepflanzung gelöst (z.B. Dresden). Warum wird diese Möglichkeit nicht genutzt?
Frau Rembecki beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Zuständig für die Pflege der Baumscheiben ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Grünflächen

Zu 2.) Der FB Umwelt und Stadtgrün wirbt aktiv um Baumpatenschaften über Flyer, die an verschiedenen Orten der LH Hannover ausliegen.

Zu 3.) Die langjährige Erfahrung über die Bepflanzung von Baumscheiben hat gezeigt, dass sich diese Art der Begrünung aufgrund Wasser- und Lichtmangel nicht dauerhaft unterhalten lässt. Die Baumwurzeln stehen in direkter Wasserkonkurrenz zu den Anpflanzungen und entziehen den Stauden oder Kleingehölzen die Lebensgrundlage. Eine zusätzliche Bewässerung ist nicht wirtschaftlich.
Hinzu kommen wesentliche Mehraufwendungen für die Reinigung und Beseitigung von Verunreinigungen anderer Art (Hundekot etc.)
Wir stimmen zu, dass bodenbedeckende Bepflanzungen das Gesamtbild von Baumscheiben erheblich verbessern können. In der o.g. Broschüre geben wir Tipps zu Aufbau und Bepflanzung (mit Bepflanzungsvorschlägen) für die Paten und stehen auch für Ortstermine gern zur Verfügung.
Bezirksratsherr Butz kritisierte, dass die Antwort zum Thema „Baumpatenschaften“ im Widerspruch zu Aussagen stehe, die in der Informationsdrucksache zu Straßenbäumen gemacht würden, die im Ergebnis besagten, dass Baumpaten lästig seien und daher nicht mehr aktiv beworben werden sollen.

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Nachbesetzungen im Integrationsbeirat Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0051/2018)

siehe Neufassung


TOP 7.1.1.
Nachbesetzungen im Integrationsbeirat Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0051/2018 N1)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat stellte fest, dass
  1. Bezirksratsfrau Marina Armagan anstelle von Bezirksratsfrau Ernegrit Emmelmann als Mitglied des Stadtbezirksrates benannt wird,
  2. Herr Florian Walther anstelle von Herrn Uwe Grunenberg als Mitglied der Gruppe der Multiplikatoren benannt wird.
Einstimmig


TOP 7.2.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Anträge ein und lies dann en bloc abstimmen.


TOP 7.2.1.
Seniorennetzwerk Bothfeld-Vahrenheide, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide für den Druck einer Broschüre
(Drucks. Nr. 15-0177/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Seniorennetzwerk Bothfeld-Vahrenheide
Betrag : bis zu 1.350,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss für den Druck einer Broschüre
(Beihilfeantrag Nr. 01/2018)

Einstimmig


TOP 7.2.2.
Freies Gymnasium Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung einer Außentischtennisplatte
(Drucks. Nr. 15-0179/2018)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Freies Gymnasium Hannover
Betrag : bis zu 900,00 €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Anschaffung einer Außentischtennisplatte
(Beihilfeantrag Nr. 02/2018)

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Schulbus für Grundschüler aus Lahe zur Grimsehlwegschule
(Drucks. Nr. 15-0039/2018)

Bezirksratsfrau Barth brachte den Antrag ein und begründete ihn.



Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wir beauftragt sich bei der Region Hannover als zuständiger Verwaltung dafür einzusetzen, erneut zu prüfen, ob für die Grundschulkinder aus Lahe, die die Grimsehlwegschule besuchen der Einsatz eines Schulbusses möglich bzw. sogar erforderlich ist.

Einstimmig


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Sanierung des Radwegs Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0042/2018)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat beauftragt die Verwaltung, die entlang des Mittellandkanals links und rechts verlaufenden Radwege in Kooperation mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Braunschweig in einen dauerhaft nutzbaren Zustand zu versetzen, so dass die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer Witterungsunabhängig gefahrlos möglich ist. Dabei ist eine durchgängige Asphaltierung des Weges auf einer Seite des Mittellandkanals vorzunehmen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob ein Winterdienst eingerichtet werden kann.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Radwegquerung Kreuzung Podbielskistraße/Sutelstraße/Groß-Buchholzer Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0043/2018)

Bezirksratsherr Depenbrock brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass man zunächst das Ergebnis des geplanten Ortstermins abwarten sollte und zog den Antrag in die CDU-Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Anhörung "Umweltgerechte Pflegemaßnahmen am Mittellandkanal"
(Drucks. Nr. 15-0044/2018)

siehe Neufassung





TOP 8.3.1.1.
Anhörung "Umweltgerechte Pflegemaßnahmen am Mittellandkanal"
(Drucks. Nr. 15-0044/2018 N1)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide führt in einer seiner nächsten Sitzungen eine Anhörung zum Thema "Umweltgerechte Pflegemaßnahmen am Mittellandkanal" durch.

Hierzu sollen gehört werden:
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Braunschweig (WSA) / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
- Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover
- Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND)

Zudem wird der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover gebeten, einen entsprechenden Sachstandsbericht abzugeben.

Im Rahmen der Anhörung sollen die rechtlichen Grundlagen für die Anlage, den Ausbau und Erhalt von Grünflächen, Bäumen, Hecken etc. entlang des Mittellandkanals erläutert werden, die im Zuge der Kanalverbreiterung beschlossen wurden.
Auf dieser Grundlage sollen die Anzuhörenden eine Einschätzung bzgl. des planfestgestellten Soll-Zustands mit dem Ist-Zustand abgeben.
Das WSA soll zudem darlegen, an welchen Stellen es im Abschnitt zwischen Hebbelstraße und Großer Kolonnenweg (Nord- u. Südseite) in welcher Form in den vergangenen 3 Jahren konkrete Maßnahmen gegen nichtheimische Pflanzen unternommen hat.
Stadt- und Regionsverwaltung sollen außerdem erläutern, welche Schritte zwischenzeitlich unternommen wurden, um die Situation in Abstimmung mit dem WSA zu verbessern und welche juristischen Schritte ggf. in Betracht kommen, um die Einhaltung der geltenden Rechtslage zu erwirken.

Einstimmig


TOP 8.3.2.
Sachstandsbericht zur Grundwasserabsenkung im Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-0045/2018)

siehe Neufassung


TOP 8.3.2.1.
Sachstandsbericht zur Grundwasserabsenkung im Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-0045/2018 N1)

Bezirksratsherr Stanke brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide nach Abschluss der Grundwasserabsenkung im Herzkamp, Baufeld A, Kindertagesstätte und Wohnen (geplanter Beginn 08.01.2018, Dauer ca. 12 Wochen), einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Der Sachstandsbericht soll
1. die wesentlichen Eckdaten der Grundwasserabsenkung auflisten und erläutern,
2. das Ergebnis der Vorprüfung nach §§ 3c UVPG bzw. § 5 NUVPG wiedergeben,
3. mögliche Beeinträchtigungen/Gefahren für die Umwelt sowie umliegende Gebäude bzw. Infrastruktur benennen,
4. die unternommenen (Gegen-)Maßnahmen erläutern,
5. die tatsächlich geförderte und versickerte Gesamtmenge an Grundwasser angeben,
6. die aus dem Monitoring gewonnenen Ergebnisse erläutern,
7. etwaige Abweichungen gegenüber den Modellrechnungen und unvorhergesehene Vorkommnisse auflisten sowie
8. das weitere Vorgehen hinsichtlich der übrigen Baufelder und etwaige Anpassungen darstellen.

Einstimmig


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 8.4.1.
Haltestelle Willy-Platz-Heim
(Drucks. Nr. 15-0049/2018)

Bezirksratsherr Butz brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Hedrich meinte, dass vor langer Zeit schon einmal ein ähnlicher Antrag beschlossen und von der Verwaltung abgelehnt worden sei. Seine Fraktion werde diesem Antrag aber trotzdem zustimmen.

Der Bezirksrat beschloss:
Rat und Verwaltung der Stadt werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
die zuständigen Stellen prüfen, ob das Wartehäuschen – nach Entfernung der Reklamefläche – bis zur geplanten Umsetzung erhalten werden kann.

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 20:35 Uhr.

Für das Protokoll



Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer