Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 08.01.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.12.2017)
Protokoll (erschienen am 07.02.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 18.01.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 8. Januar 2018, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.40 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Bingemer (FDP)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
Herr Kratzke (SPD)
Herr Kruse
Herr Mittelstädt
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Rolfes (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Konerding (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Unverzagt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 13.11.2017 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 11.12.2017 - öffentlicher Teil -

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Anpassung der Förderkriterien für das städtische Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“
(Drucks. Nr. 2831/2017 mit 1 Anlage)

3.2. Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3111/2017)

3.3. Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 3172/2017 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

4.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

4.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

4.2. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Grüner als grün - Freie Fahrt für FahrradfahrerInnen"
(Drucks. Nr. 3112/2017)

4.3. Antrag der CDU-Fraktion zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 2525/2017)

4.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

4.4.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 3160/2017)

4.5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 3157/2017)

4.6. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu "Saubere Luft für Hannover"
(Drucks. Nr. 3158/2017)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2215/2017 mit 3 Anlagen)

6.2. 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß Buchholz / "südlich Paracelsusweg"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2868/2017 mit 3 Anlagen)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 13.11.2017 - nichtöffentlicher Teil -

10. Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 11.12.2017 - nichtöffentlicher Teil -

11. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

12. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -




Der Vorsitzende Ratsherr Bindert eröffnete die Sitzung um 15.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Die TOPs 2.2. und 10. wurden vertagt.



· Die TOPs 3.3. (DS Nr. ) und 4.2. (DS Nr. ) wurden auf Wunsch der Bündnis 90/Die
Grünen in die Fraktion gezogen.

· Für die TOPs 4.1. (DS Nr. ), 4.1.1. (DS Nr. ) und 4.1.2. (DS Nr. ) wurde formale
Behandlung beantragt.

· TOP 4.3. (DS Nr. ) wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.

· Die TOPs 4.4. (DS Nr. ) und 4.4.1. (DS Nr. ) wurden auf Wunsch der FDP in die
Fraktion gezogen.

· Die TOPs 4.5. (DS Nr. ) und 4.6. (DS Nr. ) wurden auf Wunsch der CDU in die
Fraktion gezogen.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung am 13.11.2017
- öffentlicher Teil -
Herr Dirscherl wies auf den letzten Absatz der Seite 13 des Protokolls hin. Dort sei in der Niederschrift seines Wortbeitrags von Mitarbeiterinnen und Forstwirtinnen die Rede. Dies sei nicht sein Wortlaut gewesen und es habe seines Erachtens bisher nur männliche Mitarbeiter in den angesprochenen Bereichen gegeben, daher sei die im Protokoll verwendete Bezeichnung nicht korrekt.
Beim Antrag des Eilenriedebeirates zur Einstellung von vier weiteren Forstrangern handele es sich seiner Meinung nach um einen Antrag auf Höherstufungen von Forstleuten bzw. -beschäftigten durch die Hintertür. Weitere Einstellungen von Arbeitskräften halte er für die im Antrag angesprochenen Maßnahmen für nicht erforderlich, da die vorhandene Kolonnengröße bereits ausreichend sei.

Herr Deitermann erläuterte, die für den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ausgeschriebenen Stellen stünden grundsätzlich Frauen und Männern offen, auch wenn in einigen Berufen die Frauen leider noch unterrepräsentiert seien. Die weiblichen Bezeichnungen der Berufe würden daher standardmäßig auch in den Protokollen des AUG genannt, hierfür bitte er um Verständnis.

Herr Dirscherl gab an, ihm sei vor allem der letzte Satz auf der Seite 13 im Protokoll wichtig, in dem er darauf hinweise, dass er die durch den Antrag des Eilenriedebeirates - unter der Begründung von zu bearbeitenden Sturmschäden - geforderte Einstellung weiterer Forstleute für unnötig halte. Hier sei demnach die Wahrung der Ehrlichkeit in der Argumentation wünschenswert.

Einstimmig

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 11.12.2017
- öffentlicher Teil -

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Anpassung der Förderkriterien für das städtische
Kraft-Wärme-Kopplung-Förderprogramm „Energetische Quartiersentwicklung“
(Drucks. Nr. 2831/2017 mit 1 Anlage)
Ratsherr Drenske gab an, dass seine Fraktion der Drucksache zustimmen werde. Alle noch bei ihm bestehenden Bedenken hätten inzwischen durch Sachaufklärungen seitens der Verwaltung aufgelöst werden können. Die Drucksache könne zu einer nachhaltigen und guten Energieversorgung des südlichen Kronsbergs sorgen.

Ratsherr Oppelt bestätigte, dass auch seine Fraktion zustimmen werde und dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung richtig sei. Die Kraft-Wärme-Kopplung sei gegenüber anderen, erneuerbaren Energieformen vorteilhafter, da sie steuerbarer und ggf. wirtschaftlicher sei. Positiv sei auch die Einbeziehung ganzer Quartiere zu sehen.

Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass in der Drucksache ein Vermerk darüber zu finden sei, dass die neuen Förderbausteine bzw. die Anpassungen an bestehende Förderbausteine in der Anlage farblich hervorgehoben seien. Jedoch seien die als Papierausgabe an die Ratsleute geschickten Drucksachen immer in schwarzweiß gedruckt, daher könne man farbliche Markierungen darin entsprechend schlecht erkennen.
Einstimmig

3.2. Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für
Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3111/2017)
Ratsherr Wolf bat die Verwaltung um eine kurze Erläuterung zum formalen Bewerbungsverfahren für eine entsprechende Spende und um eine Erklärung dazu, inwieweit die Summe von insgesamt 23.000 Euro der "Antragzone" von Spenden entspreche oder von dieser abweiche.

Herr Deitermann antwortete dazu, das Bewerbungsverfahren laufe direkt über die Sparkasse, die dann anhand der - von ihr gesetzten Kriterien - über die Bewerbung entscheide. Diese werde als formloser Antrag gestellt, müsse aber entsprechend der Antragstellung ausführlich begründet werden. Um der Sparkasse ein Bild darüber zu vermitteln, auf welche Weise der Einsatz der Spendengelder geplant sei, reiche man die zugehörigen Projektunterlagen zusätzlich zum Antrag mit ein.

Ratsherr Wolf fragte, ob sich die LHH noch um weitere Spendengelder bzw. Fördermittel beworben hätte oder dies vorhabe und wenn ja, ob diese Gelder ebenfalls für das Förderprogramm Entsiegelung/ Gebäudebegrünung oder für andere Maßnahmen vorgesehen seien.

Frau Hoffmann-Kallen gab dazu an, es werde verwaltungsintern jeweils darüber beraten und abgestimmt, für welche Projekte man auch Förderungen beantragen wolle. Zurzeit stünden solche noch nicht fest.
Einstimmig

3.3. Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Hannover
(Drucks. Nr. 3172/2017 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

Formal behandelt

4.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017:
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Formal behandelt

4.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017:
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Formal behandelt

4.2. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Grüner als grün - Freie Fahrt
für FahrradfahrerInnen"
(Drucks. Nr. 3112/2017)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

4.3. Antrag der CDU-Fraktion zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 2525/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

4.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

4.4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2921/2017:
Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 3160/2017)

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

4.5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur
Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 3157/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

4.6. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
"Saubere Luft für Hannover"
(Drucks. Nr. 3158/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2215/2017 mit 3 Anlagen)
Ratsherr Hirche fragte, inwieweit in Badenstedt zum Änderungsverfahren in der Zeit vom 13.04. bis 12.05.2017 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden sei.
In der Drucksache sei davon die Rede, dass es mit dem 96. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover möglich gewesen wäre, auf der betreffenden Fläche u. a. eine Sport- und Freizeitanlage für die Jugend in Badenstedt zu schaffen. Dem sei nicht nachgekommen worden. Auf dem seit vielen Jahren brachliegenden und eingezäunten Gelände sei daher inzwischen ein kleines Biotop entstanden, das nun leider zerstört werden solle.
Er schlug vor, das Gelände in das Programm "Wildnis wagen" mit aufzunehmen, um die dort entstandene Natur zu schützen, auch im Hinblick auf den Bienenschutz. Es sei bedauerlich, dass die Natur so oft in den Hintergrund gestellt werde, statt sie zu schützen und zu fördern.
Einige, vorm Aussterben stehende Vogel- und andere Tierarten hätten bei solchen Verfahrensweisen, wie sie hier und auch bei anderen Bebauungsplänen zu beobachten seien, bald auch in Hannover keine Überlebenschancen mehr. In den Begründungen der B-Pläne werde zwar oft angegeben, dass mit keiner Beeinträchtigung der jeweiligen Fauna vor Ort zu rechnen sei. Jedoch müsse auch beachtet werden, dass Menschen überall viel Müll hinterließen, wie man allein am Maschsee beobachten könne.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte dazu, dass die Bevölkerung über das Projekt insgesamt in mehreren Beteiligungsschritten informiert werde. Durchgeführt worden sei bereits eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Für die Änderung des Flächennutzungsplans und im weiteren Bebauungsplanverfahren würden noch entsprechende, öffentliche Auslegungen der Pläne durchgeführt. Damit bestünde für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich in die Verfahren mit einzubringen.
Auf der Fläche sei bislang keine Sport- und Freizeitanlage untergebracht worden, weil kein Bedarf dazu angemeldet worden sei. Jedoch bestehe für eine Wohnbebauung seitens mehrerer Investoren starkes Interesse, so dass diesem gefolgt worden sei.
Zur Berücksichtigung von Natur und Biotopen erläuterte sie, dass dazu jeweils umfassende Untersuchungen und Bewertungen stattfänden. Auf diesen Grundlagen müsse dann eine Abwägung dahingehend erfolgen, wie man die Folgen der baulichen Eingriffe in das Gebiet mindern und ausgleichen könne. Diese Eingriffsregelung erfolge erst im Bebauungsplanverfahren, da dann konkrete Pläne für die zu bebauenden Flächen vorlägen und man dadurch die ausgleichenden Maßnahmen entsprechend anpassen könne.
Auch eine Begutachtung der vor Ort vorhandenen Tierarten und eine Prüfung von artenschutzrechtlichen Belangen fänden statt. In der Regel könne durch Ausgleichsmaßnahmen die Schwere der Eingriffe gemildert werden. Einige Flächen würden zudem in unverändertem Zustand belassen, um die Fauna zu schützen und nachhaltige Schäden zu vermeiden. Unter diesen genannten Aspekten sei man nach den Begutachtungen und Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass man den hier geplanten, baulichen Eingriff vertreten könne.

Ratsherr Hirche stellte fest, dass man dennoch eine Beeinträchtigung der Natur vor Ort nicht ausschließen könne.

Frau Malkus-Wittenberg wies darauf hin, dass es rechtlich vorgegeben sei, den Wert einer Fläche festzustellen, die Folgen von baulichen Eingriffen einzuschätzen und eine entsprechende Abwägung vorzunehmen. Im vorliegenden Fall seien anhand der Abwägungen die Belange des Wohnungsbedarfs vor die Folgen der Eingriffe in den Naturhaushalt gestellt worden.

Ratsherr Kreisz gab an, er begrüße das vorliegende Verfahren, da Hannover eine weiterhin wachsende Großstadt sei. Das betreffende Gelände, auch "Mäuseburg" genannt, bestehe aus einer seit Jahren brachliegenden Fläche, die aus seiner Sicht für Wohnbebauung genutzt werden solle. Er sei verwundert darüber, dass Ratsherr Hirche dem Verfahren im Bauausschuss bereits zugestimmt habe und nun selbiges wieder in Frage stelle. Seiner Meinung nach bestünde keine Gefährdung von Vogelarten vor Ort und die Verfahren zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan würden mit Augenmaß umgesetzt. In einer sich entwickelnden Stadt sei es nun einmal der Fall, dass bauliche Eingriffe erfolgen müssten, jedoch bestünden zugleich diverse Umweltschutzgesetze, die seines Erachtens eingehalten würden.

Ratsherr Hirche wies darauf hin, dass die AFD eine differenzierte Meinung zum Thema Wohnungsbau vertrete, weshalb er auch entsprechende Nachfragen und Kritiken dazu äußere.
Auch wenn er der Drucksache zustimmen werde, sollten dennoch Meinungsäußerungen und Diskussionen darüber erlaubt sein. Sonst seien Diskussionen über diese Themen in den Ausschüssen sinnlos und man habe dann am Ende nur eine Einheitspartei, wie dies bereits vor 30 Jahren der Fall gewesen sei.

Ratsherr Oppelt bestätigte, dass es das Recht der Oppositionsparteien sei, Nachfragen zu stellen und Kritiken zu äußern, jedoch sei es ebenso berechtigt, darauf hinzuweisen, ob eine Argumentation in sich stringent sei oder nicht. Für eine wachsende Stadt sehe er es als richtig an, aus sozialen Gründen Wohnraum vorzuhalten, wofür auch neue Baugebiete geschaffen werden müssten. Die AFD stehe laut ihren Aussagen auch für die Schaffung günstigen Wohnraums, jedoch stimme sie dann häufig dagegen, wenn es an die praktische Umsetzung ginge, wie z. B. bei der Schaffung neuer Wohnraumgebiete. Dies sehe er als in sich nicht schlüssig an.

Ratsherr Hirche erläuterte, er habe nicht unterschiedlich zu der vorliegenden Drucksache abgestimmt. Im Gegenteil habe er ihr im Bauausschuss bereits zugestimmt und werde dies auch in der jetzigen Abstimmung tun - worauf er bereits hingewiesen habe. Dass die AFD zum Thema "neuer Wohnraum für Zuwanderer" eine andere Meinung vertrete als die anderen Parteien, müsse jedoch akzeptiert werden.

Ratsherr Hellmann erklärte, dass eine Brachfläche, die für eine gewisse Zeit sich selbst überlassen würde wie im vorliegenden Fall, sozusagen eine "Sympathie erweckende Entwicklung" nehmen könne. So sei hier ein kleines Biotop entstanden, das bald für die geplante Bebauung entfernt werden müsse. Wenn man so etwas generell vermeiden wolle, müsse man auf entsprechenden Flächen durch regelmäßiges Umpflügen oder ähnliches eine Biotopbildung vermeiden. Er sehe es jedoch als vorteilhafter, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - zumindest für einen gewissen Zeitraum auf einer Fläche die Natur frei entwickeln könne und man das Ganze dann mit einem weinenden Auge beenden müsse.
Einstimmig

6.2. 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß Buchholz / "südlich Paracelsusweg"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2868/2017 mit 3 Anlagen)

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette übergab das Wort für einen Bericht zum aktuellen Sachstand des Themas "Wegesanierungen am Maschsee" an Herrn Deitermann.

Herr Deitermann erläuterte dazu, dass die angekündigte Wegeerneuerung im ersten Bauabschnitt am Westufer des Maschsees - zwischen dem Biergarten des Courtyard-Hotels und den Bootshäusern - kurz vor der Fertigstellung stehe.
Diese habe sich leider aufgrund des extrem nassen Herbstwetters von 2017 verzögert, welches die Bauabläufe beeinträchtigt hätte. Am Nordufer bestehe zudem die Problematik von Bodenwellen.
Die bauliche Vorbereitung habe begonnen, die Arbeiten könnten voraussichtlich zum Herbst 2018, nach dem Maschseefest, entsprechend starten.
Es werde eine dauerhafte Lösung angestrebt, die den zunehmenden Schwerlastverkehr auf dieser Strecke mit aufnehmen könne. Die entsprechenden Abschnitte würden daher unter Verwendung von Hartgestein erstellt, so dass sie sehr belastbar seien und eine verbesserte und dauerhafte Versickerung gewährleistet sei.
Im Frühjahr 2018 werde man die Verbindungswege zwischen Friederikenplatz und Maschsee für eine verbesserte Belastbarkeit analog in der beschriebenen Weise sanieren. Die Arbeiten seien bereits vergeben.
Die Sanierung umfasse die Wege Bella Vista, Hannah-Arendt-Weg, Clara-Zetkin-Weg, Schützenhausweg, Karl-Thiele-Weg, Pänner-Garbe-Weg, die Culemannstraße im Bereich des Leineabschnitts, die Wege des Ehrenfriedhofs am Arthur-Menge-Ufer und die Seufzerallee.

Ratsherr Wolf bedankte sich bei der Dezernentin und der Verwaltung für die nachgelieferte Information zu seiner Anfrage vom 15.06.2017 bezüglich der Hannoccino- Becher. Daraus sei deutlich geworden, dass die Becher bis zu einer Temperatur von 110 C˚ hitzestabil und damit für alle üblichen Siebträger-Kaffeemaschinen in der Gastronomie geeignet seien. Er fragte, inwieweit die Verwaltung bzw. aha dazu motiviert seien, weitere Kooperationspartner - wie Cafeterien etc. - zum Hannoccino - System zu gewinnen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, dass die Zielsetzung bereits dahin gehe, möglichst viele Anbieter von Café-to-go-Bechern mit einzubeziehen, da das Pfandsystem von möglichst vielen Partnerbetrieben am Leben gehalten werden müsse. Wichtig sei hierbei vor allem der Aspekt, dass man den Hannoccino- Becher bei möglichst vielen Anbietern sowohl erwerben als auch wieder abgeben könne, womit die Hemmschwelle für den Erwerb dieser Pfandbecher gesenkt werden könne. Daher sei man weiterhin auf der Suche nach weiteren bzw. neuen Ausgabestellen und sei ebenso dabei, für das System zu werben.

Ratsherr Hellmann fragte, auf welche Weise Hannoccino- Becher erkannt und aussortiert würden, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hätten und ob der jeweiligen Rücknahmestelle eines aussortierten Bechers dessen Verlust finanziell zugeschrieben würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass sich das Hannoccino- System noch in der Testphase befinde, für welche aha sämtliche Becher finanziert habe, so dass diese den teilnehmenden Gastronomiebetrieben keine Kosten verursacht hätten.
In der "harten" Phase des Projektes, in der dann später die Becher von den Teilnehmerbetrieben bezahlt werden müssten, würde jeweils von aha für einen gewissen Ausgleich zwischen einzelnen TeilnehmerInnen gesorgt werden, da einige davon regelmäßig durch eine erhöhte Ausgabe von Bechern mehr Pfandbeträge einnähmen und als andere TeilnehmerInnen, welche wiederum durch eine erhöhte Rücknahme der Becher mehr Pfandgelder auszahlen müssten.
TeilnehmerInnen mit erhöhter Café-to-go- Becherausgabe könne man oft an Orten mit hohem Durchgangsverkehr finden, wie z. B. am Hauptbahnhof. Ebenso werde es sicherlich auch Teilnahmestellen geben, an denen dann wieder mehr Becher ab- als herausgegeben würden. Alle TeilnehmerInnen seien daher dazu angehalten, über die Anzahl der Ausgaben und Rücknahmen der Becher entsprechend Buch zu führen, damit aha die finanziellen Ausgleiche vornehmen könne.

Ratsherr Wolf fragte nach, wie die Maximalnutzungszeit der Hannoccino- Becher gehandhabt werde, ob man also bspw. das Ablaufdatum eines Bechers an einer Markierung, einem aufgedruckten Datum oder ähnlichem erkennen könne. Er kenne ein System, bei dem an der Unterseite der Becher ein jeweils aufgedruckter Punkt durch Farbwechsel die Ablaufzeit anzeige.

Protokollantwort:
Es gibt keine besondere Verschleißanzeige bei den Hannoccino-Bechern. Die derzeit angenommene Anzahl an Spülgängen (mindestens 100) ist die vom Hersteller garantierte Mindestnutzungsdauer. Danach kann der vollständige Erhalt der Bemusterung nicht mehr garantiert werden. Funktionale Schäden sind jedoch nicht zu befürchten. Bei den bisherigen Tests haben die Hannoccino-Becher bis zu 250 Spülgänge mit minimalen Beschädigungen der Bemusterung überstanden. Zudem ist der Hannoccino sehr stabil und bricht erst unter erheblicher Krafteinwirkung (ohne gefährlich zu zersplittern).
In den Verträgen mit den Kooperationspartnern sind Fälle von Beschädigungen ausdrücklich geregelt. Kunden können die Becher jederzeit gegen Pfand abgeben, sofern die Becher als Hannoccino erkennbar sind. Mit den Kooperationspartnern ist vertraglich geregelt, dass alle Hannoccino-Becher zwingend aus dem Verkehr genommen werden, bei denen die Funktionalität und/oder die Sicherheit beeinträchtigt sind bzw. die Bemusterung so stark beschädigt ist, dass ein Wiedererkennungswert kaum noch gegeben ist. Die Entscheidung über den Austausch trifft aha.

Ratsherr Küßner fragte, wann und wo man an Deckel zu den Hannoccino- Bechern gelangen könne, da ihm leider noch keiner vorläge.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, an die Ratsmitglieder habe man bisher tatsächlich nur Becher ohne Deckel ausgegeben. Diese könne man jedoch problemlos an jeder teilnehmenden Ausgabestelle des Hannoccino bekommen. Im Hinblick auf dessen Ausstattung mit passenden Deckeln habe man bisher leider noch keine umweltfreundliche Lösung finden können. So sei es zurzeit noch der Fall, dass man bei der Ausgabe pro Becher jeweils einen Wegwerfdeckel dazu bekäme.

Ratsherr Drenske wies auf einen Bericht von aha hin, in dem von passenden Gummideckeln zum Becher die Rede gewesen sei. Solche Deckel bewerte er immer noch umweltfreundlicher als Einweg-Deckel aus Plastik. Ansonsten seien die Hannoccino- Becher jedoch so groß, dass ein Deckel nicht zwingend erforderlich sei. Man könne sie auch gut benutzen, ohne dass Flüssigkeit heraus schwappe.



Protokollantwort:

Zum Start des Systems war vereinbart worden, dass der Hannoccino von aha und alle weiteren Zusatzkomponenten von den KooperationspartnerInnen gestellt werden. Dies entsprach auch dem Wunsch vieler PartnerInnen, da diese teilweise noch über erhebliche Einwegdeckelmengen verfügten und diese aufbrauchen wollten. Zwischenzeitlich wurde mit dem Becherproduzenten ein Silikondeckel entwickelt, der ebenfalls mindestens 100 Spülgänge hält, hygienisch ist und den Hannoccino sehr gut abdeckt. Bereits im Januar wird mit den KooperationspartnerInnen über die flächendeckende Einführung dieses Silikondeckels beraten. Eine Systemeinführung könnte dann ggfs. noch im Frühjahr erfolgen.
Berichtet

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Herr Keller erwähnte die in einer der vergangenen Sitzungen des AUG angesprochenen Tempo-30-Zonen, für deren Einführung ein Luftreinhalteplan erforderlich sei. Er fragte, ob bei einer evtl. Bewerbung der LHH auf die Teilnahme am Tempo-30-Projekt des Landes den Ratsmitgliedern die entsprechenden Bewerbungsunterlagen vorgelegt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, die Beantragung zur Teilnahme an den Testversuchen zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen läge federführend beim Dezernat VI, daher könne sie Details zu den Rahmenbedingungen einer Bewerbung nicht nennen. Es müsse erst geprüft werden, ob ein Luftreinhalteplan Voraussetzung dafür sei.
Den Ausschussmitgliedern sei bereits vorgestellt worden, welche Maßnahmen im Entwurf zum Luftreinhalteplan enthalten seien. Das, was dem Land im Fall einer Beantragung an Unterlagen zum Projekt vorgelegt werden würde, könne selbstverständlich zur Einsicht und Kenntnisnahme auch an die Ratsmitglieder gehen. Diese Unterlagen würden jedoch nur bereits vorgestellte Maßnahmen enthalten.
Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Bindert beendete die Sitzung um 15:40 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll