Sitzung Ratsversammlung am 21.12.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 15.12.2017)
Protokoll (erschienen am 27.06.2018)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 09.04.2018

PROTOKOLL

15. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 21. Dezember 2017,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.20 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 18.20 Uhr
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 15.35 - 19.20 Uhr
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 18.05 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

Der Dringlichkeit des AfD-Antrages aus Drucks. Nr. 3154/2017 wurde bei 2 Enthaltungen zugestimmt und der Antrag unter TOP 20 (Behandlung nach TOP 14) auf die Tagesordnung genommen.

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.06.2017

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum öffentlichen Fahrradverleihsystem in der LHH
(Drucks. Nr. 2869/2017)

3.2. der AfD-Fraktion

3.2.1. zum sozialen Wohnungsbau
(Drucks. Nr. 3046/2017)

3.2.2. zu Sachbeschädigungen durch Graffiti in Bezug auf den 8. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland
(Drucks. Nr. 3089/2017)

3.3. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Verjährung von Bußgeldverfahren
(Drucks. Nr. 3109/2017)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 3145/2017)

4.2. Neubesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 3146/2017)

4.3. Umbesetzung in den Betriebsausschüssen Städtischen Häfen und Hannover Congress Centrum (HCC) sowie im Aufsichtsrat der Hannover Hafen GmbH
(Drucks. Nr. 3155/2017)

5. Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
(Drucks. Nr. 2452/2017)

6. Entscheidungen über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2852/2017 mit 1 Anlage)

7. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2018-2020
(Drucks. Nr. 2700/2017 mit 1 Anlage)

8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2702/2017 mit 2 (Anlage 2 nur online) Anlagen)

9. Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX
(Drucks. Nr. 1992/2017 N1 mit 3 Anlagen)

9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2317/2017)

9.2. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2731/2017)

9.3. sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2750/2017)

10. Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen der Familie De Haën
(Drucks. Nr. 2457/2017 mit 2 Anlagen)

11. Neuordnung der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2578/2017 mit 2 Anlagen)

12. Bebauungsplanangelegenheiten

12.1. Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd -
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2505/2017 mit 3 Anlagen)

12.1.1. Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd -
Erweiter. Aufstellungsbeschl., Auslegungsbeschluss
Änderungsanträge des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 2505/2017 E1 mit 5 Anlagen)

12.1.2. Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2505/2017, Bebauungsplan Nr. 1553 - Kronsberg Süd - Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3148/2017)

12.1.3. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2505/2017, Bebauungsplan Nr. 1553 - Kronsberg-Süd - Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3152/2017)

12.2. Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2870/2017 mit 4 Anlagen)

12.3. Bebauungsplan Nr. 23, 3. vereinfachte Änderung - Rosenstraße
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3065/2017 mit 3 Anlagen)

12.4. Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
(Drucks. Nr. 2524/2017 mit 3 Anlagen)

13. Stadtteil Oberricklingen - Quartier "Oberricklingen Süd-West"
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2396/2017 mit 1 Anlagen)

14. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 2098/2017)

20. Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Schließung des Vahrenwalder Bades
(Drucks. Nr. 3154/2017)

15. A N T R Ä G E

15.1. Antrag der AfD-Fraktion zur Einleitung eines Planungsverfahrens für einen zentralen Dolmetscherdienst
(Drucks. Nr. 3106/2017)

15.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Schaffung zusätzlicher Aufenthalts- und Schlafplätze für Obdachlose
(Drucks. Nr. 3110/2017)

16. Grundstücksangelegenheiten

16.1. Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Lister Meile 59a
(Drucks. Nr. 1448/2017 mit 3 Anlagen)

16.1.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2729/2017)

16.2. Kronsberg 1
(Drucks. Nr. 2591/2017 mit 3 Anlagen)

16.3. Kronsberg 2
(Drucks. Nr. 2592/2017 mit 3 Anlagen)

16.4. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 2692/2017 mit 4 Anlagen)

17. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 2450/2017 mit 1 Anlage)

18. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2851/2017 mit 1 Anlage)

19. Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 3045/2017)



Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stehe das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Schließung des Vahrenwalder Bades
(Drucks. Nr. 3154/2017


Ratsherr Herrmann (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den Dringlichkeitsantrag stelle, wonach das Vahrenwalder Bad bis zur Freigabe durch das Gesundheitsamt, für eine umfassende Dekontamination geschlossen werden solle. Ratsherr Herrmann führte weiter aus, dass durch die zunehmende Kontamination der Schwimmbecken und Mülleimer durch Fäkalien der weiblichen Badegäste und/oder deren Kinder, an den freitäglichen Frauenbadezeiten eine unverantwortliche Gesundheitsgefährdung der Badegäste entstehe. Die Verursachenden, weibliche Badegäste bzw. deren Kinder, würden immer häufiger aus den verschiedensten Regionen der Welt stammen. Das Berliner Robert Koch Institut
schlage Alarm. Denn mit der Masseneinwanderung würden die meldepflichtigen Infektionskrankheiten rasant ansteigen. Demnach seien allein nur in den ersten zehn Monaten im Jahr 2017 bei Asylsuchenden unter anderen 1.052 Fälle von Tuberkulose und 785 Fälle von Hepatitis A bis E festgestellt worden. Das Robert Koch Institut würde in diesem Zusammenhang eine weitaus höhere Dunkelziffer einräumen. Dadurch erhöhe sich die Gesundheitsgefahr derer, die schon länger in der Bundesrepublik Deutschland lebten oder derjenigen, die ein geschwächtes Immunsystem hätten, wie z.B. Senioren, Rekonvaleszente oder Kinder. Für all diese Gruppen gelte der Schwimmsport als Ertüchtigungsmöglichkeit. Ratsherr Herrmann unterstrich, dass deswegen das Vahrenwalder Bad für eine umfassende Dekontamination, bis zur Freigabe durch das Gesundheitsamt, sofort geschlossen werden müsste, um sicherstellen zu können, dass von dem Schwimmbad keine Gesundheitsgefährdung mehr ausgehe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass an dieser Stelle ausschließlich zur Dringlichkeit zu sprechen sei.

Ratsherr Herrmann (AfD) kritisierte, dass der Sachverhalt rechtswidrig im Sportausschuss, ohne das Thema Fäkalien, behandelt worden sei. Ratsherr Herrmann bekräftigte, dass es eine Ungeheuerlichkeit sei, dass die Fraktion der AfD, als gewählte Volksvertreter, nicht von der zuständigen Dezernentin direkt informiert, sondern erst aus der Tagespresse davon erfahren habe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies wiederholt darauf hin, dass an dieser Stelle ausschließlich zur Dringlichkeit und nicht zum Inhalt des Antrages gesprochen werde.

Ratsherr Herrmann (AfD) betonte, dass das Schwimmbad sofort zu schließen sei, da schwerste Gesundheitsgefahr bestehe.
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mehr als 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der AfD-Fraktion zur Schließung des Vahrenwalder Bades Nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3154/2017.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 20, nach dem Punkt 14, der Tagesordnung behandelt.


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Der Rat beschloss, die Punkte 16 bis 19 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.06.2017

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, das er in der Ratsversammlung am 15. Juni 2017 unter dem Tagesordnungspunkt 2.4. die Zusatzfrage gestellt habe, ob der Becher dem 800 °C Reinigungsdampf von Industrie-Kaffeeautomaten Stand halte. Daraufhin habe die Erste Stadträtin erklärt, dass die Verwaltung die Antwort zu Protokoll nachreichen müsste. Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass in der Antwort der Verwaltung lediglich darauf verwiesen wurde, dass der Becher das 84 °C warme Wasser aus Spülstraßen vertrage. Ratsherr Wolf bat darum, dass die Verwaltung in der heutigen Sitzung auf seine Frage eingehe oder die Beantwortung zu Protokoll nachreiche.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werde.

Antwort der Verwaltung:
Der Hannoccino ist bis ca. 110 Grad Celsius temperaturstabil. Das ist für alle gewöhnlichen Siebträgermaschinen mit entsprechenden Dampfdüsen ausreichend, die im Temperaturbereich bis zu ca. 100 Grad Celsius arbeiten.

Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
15. Juni 2015 unter Beachtung der Ergänzung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum öffentlichen Fahrradverleihsystem in der LHH
(Drucks. Nr. 2869/2017)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Förste (DIE FRAKTION) aus Drucks. Nr. 2869/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie ist die derzeitige Situation um Leihfahrräder in der LHH bestellt?

Folgende Verleihangebote sind derzeit verfügbar:
Die beiden von der STEP gGmbH betriebenen Fahrradstationen bieten einen Fahrradverleih an, der in den letzten Jahren auf 80 Leihfahrräder ausgebaut wurde.
Die Stadt hat im Rahmen des Bundesförderprogramms „Schaufenster Elektromobilität“ zusammen mit der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg einen Verleih von Elektrofahrrädern aufgebaut. Der Verleih wird unter dem Namen „PedsBlitz“ seit September 2015 betrieben. Insgesamt 72 Elektrofahrräder (Pedelecs) sowie ein Lasten-Fahrrad werden an 9 Verleihstationen ausgeliehen. Darunter sind auch 26 Lasten-Pedelecs sowie 3 Pedelecs für mobilitätseingeschränkte Menschen. Der Verleih der Lasten-Pedelecs erfolgt gebührenfrei.
Ebenfalls seit 2015 gibt es unter dem Namen „hannah“ ein vom ADFC initiiertes Verleihsystem mit Lasten-Fahrrädern. Insgesamt 18 Lastenfahrräder können an wechselnden Standorten im Stadtgebiet und in den Umlandkommunen kostenlos ausgeliehen werden.
9 Leihfahrräder stellt die Deutsche Bahn AG im Rahmen ihres Projektes „Call a Bike“ am Hauptbahnhof zur Verfügung.
Es gibt Fahrradverleihangebote in einigen Fahrradgeschäften. Seit dem 15.11.2017 bietet das Unternehmen OBG Germany GmbH Berlin unter dem Namen „oBike“ eine Flotte von 512 Leihrädern an. Die Räder sind nicht an Stationen gebunden (sog. Freefloating).


Frage 2:
Gab oder gibt es Pläne der Verwaltung, die die Einrichtung eines solchen Systems konkretisieren?

In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 5.4.2017 hatte die Verwaltung anlässlich der Beratung über den Antrag der CDU-Ratsfraktion „Konzept Fahrradverleihsystem“, Drucksache Nr. 0716/2017, einen Überblick über die Fahrradverleihangebote in Hannover gegeben. Die Verwaltung hatte berichtet, dass an der Einführung eines städtischen Fahrradverleihsystems gearbeitet werde.
Im Laufe des Jahres sind insbesondere durch Unternehmen aus Asien neue Fahrradverleihsysteme in mehreren Städten eingeführt worden. In Hannover hat die Fa. OBG Germany GmbH mit Sitz in Berlin im November den Fahrradverleih oBike mit 512 Fahrrädern gestartet. Weitere Unternehmen haben ihr Interesse bekundet, einen Fahrradverleih in Hannover anzubieten.
Angesichts dieser neuen Entwicklung prüft die Verwaltung, ob ein Engagement der Stadt in Frage kommt und welches Verleihangebot eine sinnvolle Ergänzung der in der Antwort zur ersten Frage genannten, bereits vorhanden Fahrradverleihangebote, sein könnte.
Ein wichtiges Kriterium bei der Planung eines Fahrradverleihsystems ist die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten. Im Rahmen ihrer Recherche hat die Verwaltung in Erfahrung gebracht, das kommunale Fahrradverleihsysteme in anderen Städten nicht ohne Zuschüsse, insbesondere für den Betrieb, auskommen. Es ist davon auszugehen, dass das auch für ein städtisches Verleihsystem in Hannover zutreffen wird.

Frage 3:
Gibt es seitens der Verwaltung Einwände oder konkrete Bedenken, die gegen die Einführung eines solchen Systems sprechen würden und wenn nicht, welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?

Im Leitbild Radverkehr ist der Ausbau an Serviceangeboten für FahrradfahrerInnen als Ziel formuliert. Die in der Antwort auf Frage 1 beschriebenen Verleihsysteme zeigen, dass es bereits einige Möglichkeiten gibt. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Ausweitung des Fahrradverleihangebotes bzw. der Aufbau eines stadtweit verfügbaren Systems eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Angebots sein. Da der Markt an Fahrradverleihsystemen in Bewegung ist, bleibt abzuwarten, ob sich die neuen Systeme etablieren und wie sich die Nachfrage entwickelt.
Vor dem Hintergrund des wachsenden Interesses eigenwirtschaftlicher Anbieter sowie dem im November erfolgten Start des Fahrradverleihsystems oBike in der LHH empfiehlt die Verwaltung, die weitere Entwicklung mit Blick auf die entstehenden Kosten eines eigenen Systems für die LHH sowie der Herausarbeitung und Abstimmung eines geeigneten Systems zu
beobachten.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) fragte, inwiefern die Verwaltung in diesem Zusammenhang Beobachtungen anstelle und weiter, ob der Rat aktiv werden müsse, um eine Initiative zu einem kommunalen Verleihsystem aufnehmen zu können.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass sich die Verwaltung mit Anbietern und Unternehmen, die Interesse zeigten ein Angebot in der Landeshauptstadt organisieren zu wollen, führen würde. Zudem stelle sich die Verwaltung die Frage, ob man eine kommunale, mit öffentlichen Geldern gestützte Unternehmung aufnehmen sollte, wenn es private Angebote, mit finanziellen, privaten Risiken in Bezug auf Investitionen und den Betrieb, gebe. Stadtbaurat Bodemann berichtete zum besseren Verständnis darüber, dass er am Frankfurter Hauptbahnhof auf engstem Raum, mehrere Leihfahrräder verschiedener Anbieter, die den ganzen Tag über offensichtlich nicht bewegt wurden, wahrgenommen habe.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE& PIRATEN) fragte, inwieweit ein öffentlich finanziertes Fahrradverleihsystem in Teilen eine Antwort auf die Probleme des Individualverkehrs in der Landeshauptstadt, auch in Hinblick auf Parkplätze geben könnte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es mit dem Beschluss zur Verkehrsentwicklungsplanung aus dem Jahr 2011 Strategie sei, ein breites Verkehrsangebot zum Fußgänger-, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr vorzuhalten. Es bestünde zumindest die Hoffnung, dass durch zusätzliche Angebote eine bessere Verteilung auf die Fußwege, die Radwege, den öffentlichen Personennahverkehr und den motorisierten Individualverkehr erfolge. Stadtbaurat Bodemann wies auf die allseits bekannte Situation in München hin und erläuterte, dass die Anbieter in Hannover eher mit einem geringen Angebot einsteigen, um nach anfänglichen Beobachtungen eventuell Aufstockungen vornehmen zu können.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele E-Bikes mit welchem Nutzungszweck und welchen Auslastungsquoten durch die Kooperation PedsBlitz in Hannover zur Verfügung stünden.

Stadtbaurat Bodemann zitierte aus der Antwort zu Frage 1, dass der Verleih unter dem Namen PedsBlitz seit September 2015 laufe. Dort würden insgesamt 72 Elektrofahrräder sowie ein Lastenfahrrad, darunter 26 Lastenpedalacs und 3 Pedalacs für in der Mobilität eingeschränkte Menschen angeboten. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass es überhaupt keine Anlaufschwierigkeiten gegeben habe, da die Ausgabe der Fahrräder während der Anlaufzeit von ungefähr einem Jahr kostenfrei gewesen sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte vor dem Hintergrund der getätigten Investitionen, ob die Verwaltung eine Erklärung dafür habe, warum einige Anbieter ihre Fahrräder zum Teil kostenfrei zur Verfügung stellen. Ratsherr Wruck fragte zudem, ob die Verwaltung eine Vorstellung habe, wie hoch die Kosten deckende Gebühr sein müsste, wenn die Landeshauptstadt ein kommunales Angebot vorhalten wollte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung nicht den Eindruck habe erwecken wollen, dass alle Anbieter ihre Fahrräder kostenfrei zur Verfügung stellen. Allerdings gebe es immer wieder im Internet aufgeführte Nieschenangebote. Der Anbieter PedsBlitz würde beispielsweise zurzeit seine Lastenpedalacs kostenfrei zur Verfügung stellen. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass es ihm nicht möglich sei, ohne die notwendigen Hintergrunddaten eine die Kosten deckende Gebühr zu formulieren. Er informierte darüber, dass die Firma O-Bikes z.B. eine einmalige Aufnahmegebühr von etwa 20 € sowie eine Verleihpauschale von 1 € pro halbe Stunde verlange und betonte, dass die benannten Zahlen unter Vorbehalt zu betrachten seien und diese jedoch eine grobe Richtlinie zur Fragestellung bilden könnten. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass im Weiteren zu klären sei, ob eine Kommune beabsichtige, die wirtschaftlichen Unternehmen preislich unterbieten zu wollen. Er stellte fest, dass Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass städtische Angebote, sowohl beim Betrieb als auch bei der Anschaffung, nur mit kommunalen Zuschüssen realisierbar gewesen seien.

TOP 3.2.
der AfD-Fraktion

TOP 3.2.1.
zum sozialen Wohnungsbau
(Drucks. Nr. 3046/2017)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hirche (AfD) aus Drucks. Nr. 3046/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Wohnungen wurden in den letzten 5 Jahren jeweils geplant?

In den Jahren 2013/14 bis Ende 2017 sind für das kommunale Wohnraumförderprogramm nach derzeitigem Stand konkrete Vorhaben mit rund 1.060 zu fördernden Wohnungen eingeplant, davon entfallen 200 Wohnungen schon auf das Programmjahr 2018. Die vorgesehenen Sollzahlen (2013/14-2015 ca. 260 WE, 2016 200 WE und ab 2017 jährlich 300 WE) werden damit mehr als erreicht.

Frage 2:
Wie viele Wohnungen wurden in den letzten 5 Jahren jeweils gebaut?

Von den im städtischen Förderprogramm zu fördernden Wohnungen sind 167 Wohnungen (16 %) bezugsfertig bzw. weitgehend fertiggestellt (Bezug in den nächsten Wochen).

317 Wohnungen (30 %) sind im Bau und für 386 Wohnungen (36 %) ist ein Baubeginn in 2018 vorgesehen. Weitere konkret geplante Bauvorhaben mit 190 kommunal zu fördernden Wohnungen (18 %) sollen spätestens in 2019 begonnen werden.

Frage 3:
Wie wird die Abweichung erklärt?

Von der ersten Planung über die Konkretisierung und Durchführung des Bauvorhabens wird im Allgemeinen ein Zeitrahmen von mindestens 15 – 24 Monaten kalkuliert. Dieser ist auch von der Bauweise und der Größe des Vorhabens abhängig. Muss dazu noch Baurecht über einen neuen Bebauungsplan geschaffen werden, verlängert sich dieser Zeitraum durch die einzuhaltenden gesetzlichen Fristen weiter.
Da Investoren in der Regel keine fertigen, sofort umsetzbaren Planungen zur Hand haben und die Sicherstellung der Finanzierung die Grundlage für ein erfolgreiches Projekt ist, wurden die Planungen für die jetzt zu fördernden Wohnungen erst nach Beschlussfassung über das kommunale Wohnungsbauprogramm (Ende 2013) und die Landesförderung (2014) begonnen. Die ersten geförderten Wohnungen sind daher seit 2016 bezugsfertig.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie viel der zugewanderten Migranten in Hannover eine Wohnung suchen würden.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung das benannte Zahlenmaterial nicht vorliegen habe und dass man auch nicht versprechen könne, dass derartige Erhebungen vorgenommen werden. Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass die Verwaltung die Zahlen zu Protokoll nachreiche, falls diese vorhanden seien.

Antwort der Verwaltung:
Der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover liegen keine statistischen Erhebungen zu wohnungssuchenden Migranten vor.
TOP 3.2.2.
zu Sachbeschädigungen durch Graffiti in Bezug auf den 8. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland
(Drucks. Nr. 3089/2017)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 3089/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele dieser Graffitis mit Bezug auf den AfD-Bundesparteitag und/oder die AfD wurden insgesamt im Vorfeld der Veranstaltung gemeldet bzw. gemeldet und zur Anzeige gebracht?

Zu dieser Anfrage hat die Polizeidirektion Hannover der Landeshauptstadt Hannover ihre Einschätzung übermittelt. Vorab geschickt werden muss, dass insbesondere die Vorfeld-Aktionen zeitlich und/oder inhaltlich nicht vollständig klar abgrenzbar eingeordnet werden können.
Bei der Polizeidirektion Hannover wurden in der Zeit ab dem 01.11.2017 insgesamt 15 der angefragten Straftaten mit der Bemerkung „AfD“ registriert.

Frage 2:
Wie hoch ist der dadurch entstandene Sachschaden?

Nach Einschätzung der eingesetzten PolizeibeamtInnen könnte sich der Sachschaden auf ca. 7.550 € belaufen.

Frage 3:
Welcher verdächtigen Gruppe werden die Täter zugeordnet?

Bis zum jetzigen Stand der Ermittlungen konnten die Taten keinen Täter / -gruppierungen zugeordnet werden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob davon auszugehen sei, dass in allen Fällen, in denen öffentliche Gebäude in Hannover betroffen gewesen seien, Strafanträge zur Anzeige gebracht worden wären, damit den Vorfällen entsprechend nachgegangen werden könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bejahte die Frage unter Vorbehalt.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass dem Hannover Congress Centrum ein finanzieller Schaden in Zusammenhang mit dem Bundesparteitag der Alternative für Deutschland entstanden sei und ob dieser beziffert werden könne. Beigeordneter Machentanz fragte ferner, ob für die Verwaltung ein Imageschaden erkennbar sei, der in Zusammenhang mit der wiederholten Durchführung eines Parteitages der AfD in Hannover entstanden sein könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass dem Hannover Congress Centrum in der Tat infolge der Durchführung des Parteitages in der Nutzung Einschränkungen entstanden seien, die die Gewährung von Kulanzregelung notwendig gemacht und somit beim Hannover Congress Centrum für finanzielle Einbußen gesorgt haben. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass die Verwaltung die Frage zu einem Imageschaden nicht beantworten wolle. Man habe derartige Veranstaltungen nach Recht und Gesetz durchzuführen und das gelte ebenso für das Hannover Congress Centrum.


TOP 3.3.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Verjährung von Bußgeldverfahren
(Drucks. Nr. 3109/2017)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 3109/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie überhöhter Geschwindigkeit, Parkverstößen o.ä. waren 2016 und 2017 anhängig und wie viele davon mussten 2016 sowie den ersten 11 Monaten des Jahres 2017 aufgrund von Verfolgungsverjährung in Hannover eingestellt werden?

Im Jahr 2016 mussten von ca. 499.600 von der Landeshauptstadt Hannover eingeleiteten Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren etwa 9200 Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt werden. Dies entspricht 1,84 %. In diesem Jahr wurden bisher ca. 411.000 Verfahren eingeleitet und etwa 6700 Fälle wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Dies entspricht 1,63 %. (Eine Abfrage nach den einzelnen Tatvorwürfen und den jeweiligen Einstellungen ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich).

Frage 2:
Wie hoch waren die Einnahmeausfälle wegen Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Stadt Hannover?

Einnahmeausfälle lassen sich nicht exakt ermitteln, zumal auch bei dem Nichteintritt der Verfolgungsverjährung nicht von einer garantierten Einnahmeerzielung ausgegangen werden kann. Bei Zugrundelegung realistischer Durchschnittsbeträge bei den Geldbußen wären unter optimalen Bedingungen in 2016 geschätzt Mehreinnahmen in Höhe von ca. 360.000€ und in 2017 in Höhe von 270.000€ zu realisieren gewesen.

Frage 3:
Wie hat sich die Zahl der Sachbearbeiter, die mit der Bearbeitung von Bußgeldbescheiden aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst waren, in den Jahren 2014 bis November 2017 entwickelt?

Die Zahl der Mitarbeitenden im Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten ist im letzten Jahr um zwei Stellen erhöht worden.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 3145/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3145/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.2.
Neubesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 3146/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Neubesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3146/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.3.
Umbesetzung in den Betriebsausschüssen Städtischen Häfen und Hannover Congress Centrum (HCC) sowie im Aufsichtsrat der Hannover Hafen GmbH
(Drucks. Nr. 3155/2017)

Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in den Betriebsausschüssen Städtischen Häfen und Hannover Congress Centrum (HCC) sowie im Aufsichtsrat der Hannover Hafen GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3155/2017.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.
Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
(Drucks. Nr. 2452/2017)

Beigeordnete Zaman (SPD) führte aus, dass mit der vorliegenden Drucksache die Beschlussfassung zur finanziellen Ausstattung des Kulturhauptstadtbüros vorliege. Das Kulturhauptstadtbüro solle die Bewerbung der Stadt Hannover zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025 vorbereiten. Die Fraktion der SPD sei zuversichtlich, dass die Bewerbung von Erfolg gekrönt sein werde, da sich die Landeshauptstadt bereits erfolgreich um die Auszeichnungen als UNESCO City of Music und dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis beworben habe. Beigeordnete Zaman erklärte, dass die Fraktion der SPD die im Antrag veranschlagten Ausstattungsmittel richtig und wichtig finde und dass man der Drucksache zustimme. Beigeordnete Zaman machte deutlich, dass die Bewerbung um den Titel zur Kulturhauptstadt Europas ein überragendes Projekt sei, die das kulturelle Leben und das Image Hannovers, unabhängig vom Ausgang der Bewerbung, nach vorne bringen werde. Die Bewerbung sei ein wichtiges Referenzprojekt des im Juni 2016 beschlossenen Stadtentwicklungsprogramms „Mein Hannover 2030“. Beigeordnete Zaman bedankte sich beim Oberbürgermeister, dem Kulturdezernenten und der gesamten Stadtverwaltung für diesen mutigen Schritt. Die Einrichtung des Kulturhauptstadtbüros sei eine der ersten Maßnahmen, die selbstverständlich entsprechend auszustatten seien. Beigeordnete Zaman erörterte, dass die Leitung des Kulturhauptstadtbüros bereits mit der gelungenen Auftaktveranstaltung mehr als 400 Menschen erreicht habe, um zum Ausdruck bringen zu können, dass unter anderen ein Raum für junge Kulturschaffende vor dem Hintergrund zur eigenen Identität mit der Stadt im Sinne von Nachbarschaft entstehe. Zudem sei der Wunsch nach einer außergewöhnlichen Bewerbung in Hinblick auf Flächen, die kulturell bespielt werden könnten sowie Raum für Begegnungen schaffen sollten und dem Wunsch nach generationsübergreifenden Projekten mit Möglichkeiten der Teilhabe des inklusiven Miteinander, formuliert worden. Beigeordnete Zaman stellte fest, dass die Stadtgesellschaft in Hannover 25 Jahre nach der Expo ein derart identitätsträchtiges Großprojekt gut brauchen könne. Dafür hätten sich auch die Mitglieder des Kulturausschusses im Rahmen ihrer Klausurtagung ausgesprochen. Beigeordnete Zaman erläuterte, dass im Zuge des Beteiligungsprozesses folgende Fragen zu klären seien. Wie werde man in Hannover miteinander leben? Wie stelle man sich sein Zusammenleben vor und welche Voraussetzungen seien dafür zu schaffen? Beigeordnete Zaman wies darauf hin, dass das Gesellschaftsziel „gute Nachbarschaft“ ein Leitthema des Beteiligungsprozesses im kommenden Jahr sein könnte. Denn Nachbarschaft meine nicht nur das Zusammenleben mit den europäischen Nachbarn, sondern auch das vor Ort in Bezug auf z.B. Hochkultur, Stadtteilkultur oder Freizeitkultur. Wenn man von Nachbarschaft spreche, dann meine man alle Menschen in der Stadt, verschiedene Kulturen, Generationen, Bildungsschichten und Einkommensgruppen und damit deren Teilhabe an der Stadt. Deshalb sei Nachbarschaft die logische Klammer aller bisher erarbeiteten Themen und Handlungsfelder in Bezug auf das Ziel Kulturhauptstadt.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) sagte, dass man sich allein mit der Frage ausgiebig beschäftigen könne, was Kultur überhaupt sei oder welche Definition dafür zu verwenden sei. Ratsherr Klippert fragte, ob Literatur klassische Werke oder grafische Novellen, Musik – orchestrale Meisterwerke oder rappende Mundakrobatik als Kultur definiert werden sollte und was eigentlich europäische, deutsche oder hannoversche Kultur sei. Ratsherr Klippert fragte weiter, welche Kultur man anstrebe, welche man bewahren wolle und wie viele man überhaupt leben oder erleben könnte. Ratsherr Klippert erläuterte, dass Kultur für die Fraktion DIE FRAKTION vor allem Vielfalt und Entwicklung bedeute und dass dies die Bewerbung als Kulturhauptstadt so spannend mache. Es sei geboten den Menschen zu zeigen, wie vielfältig Hannover sei, was wieder zu entdecken und was bereits vorhanden sei. Darüber hinaus sollte mit den Kulturschaffenden, der Verwaltung, der Stadtgesellschaft, der Wirtschaft und der Politik gemeinsam die Stadt weiterentwickelt werden. Es bestünde die Möglichkeit, nicht nur die Kultur zu fördern, sondern zu Zeiten, in denen die Kluft zwischen arm und reich so groß sei, wie seit Einhundert Jahren nicht mehr, den Finanzschwachen eine kulturelle Teilhabe zu eröffnen. Ratsherr Klippert sagte zum Abschluss, dass man die Begeisterung der Leitung des Kulturhauptstadtbüros regelrecht spüre, dass dieser Funke inzwischen auf die Politik übergesprungen sei und dass die Fraktion DIE FRAKTION der Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Bereitstellung von 390.000 € für das Kulturhauptstadtbüro zustimmen werde, damit die Arbeit fortgeführt und der Bewerbungsprozess als Kulturhauptstadt von dort aus federführend weitergeführt werden könnte. Beigeordneter Machentanz stellte klar, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN in diesem Zusammenhang gleichwohl fordere, dass eine ausreichend soziale Nutzung und Ausgestaltung der für die Kulturhauptstadt zu bauenden Infrastruktur erfolge. Denn auch in einer zukünftigen Kulturhauptstadt Europas dürften die bedürftigen BürgerInnen nicht vergessen werden. Eine soziale und kulturelle Teilhabe, in Verbund mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum sollten somit proportional einhergehen, mit dem Bestreben Kulturhauptstadt werden zu wollen. Zudem dürfte die Stadtteilkultur, wie z.B. das Chez Heinz, nicht vergessen werden. Beigeordneter Machentanz betonte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN einer Bewerbung unterstützend zur Seite stehe, wenn die zuvor angesprochenen Punkte im Blick behalten werden.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die vorliegende Drucksache den Start für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas bilde. Ratsherr Dr. Gardemin machte deutlich, dass Hannover Kulturhauptstadt könne und bereits mehrfach unter Beweis gestellt habe, dass die Austragung von Großveranstaltungen die Sache von Hannover sei.

Ratsherr Herrmann (AfD) erklärte, dass es für die Fraktion der AfD unverständlich sei, dass eine Kommune wie die Landeshauptstadt Hannover, die 2 Mrd. € Schulden habe, sich derartige Luxusausgaben leisten würde, deren Erfolgsaussichten relativ gering seien. Denn kein wirtschaftlich denkendes Unternehmen würde bei einem solchen Schuldenstand jemals auf die Idee kommen, sich derartige Luxusprojekte zu leisten. Die Fraktion der AfD werde die vorliegende Drucksache ablehnen, da man auch an die nachfolgenden Generationen, die diese Schulden letztendlich übernehmen müssten, denke.

Ratsherr Braune erklärte, dass er dem Wettbewerb insgesamt sehr skeptisch gegenüber stehe. Die Integrierte Gesamtschule Linden würde quasi in Trümmern stehen. Es gebe nicht ausreichend genügend Betreuungsplätze für Kinder und die Landeshauptstadt Hannover habe zudem auch noch eine große Anzahl an wichtigen Aufgaben zu erledigen. Ratsherr Braune machte deutlich, dass er der Ansicht sei, dass Hannover nicht als Gewinner aus dem Wettbewerb zur europäischen Kulturhauptstadt hervorgehen werde.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass Kultur nicht nur Luxus, sondern als Bildung zu betrachten sei. Ratsherr Engelke erklärte, dass die Fraktion der FDP davon überzeugt sei, dass Hannover den Titel Europäische Kulturhauptstadt gewinnen werde, da der Oberbürgermeister, die gesamte Stadtverwaltung und auch die Politik der Bewerbung positiv gegenüberstünden. Zudem werde das gesamte Team des Kulturhauptstadtbüros derart viel Begeisterung ausstrahlen und nach Außen transportieren, dass Hannover nur als Gewinner aus dem Wettbewerb hervorgehen könne.

Ratsherr Marski (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ausdrücklich unterstütze. Ratsherr Marski wies darauf hin, dass man der Stadt Essen ebenfalls keinerlei Chancen auf den Gewinn des Titels eingeräumt habe und dass Essen wesentlich höher verschuldet sei als Hannover. Die Stadt Essen habe den Wettbewerb letztendlich gewonnen und davon im ganz erheblichen Maße profitieren können.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den vorliegenden Antrag unterstützen werde. Allerdings sehe man die Chancen nicht ganz so optimistisch, da Hannover lediglich eine reale Chance von 1:11 besitze. Denn auch in Nürnberg, Mannheim, Dresden, Leipzig und sogar in Hildesheim und Zwickau herrsche die gleiche Euphorie wie in Hannover. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER in einem guten Gespräch mit den Protagonisten aus dem Kulturhauptstadtbüro habe überzeugen lassen und in diesem Rahmen eigene Anregungen formuliert habe. Ferner gebe es sogar Projekte, wonach man Hannover mit einigen bedeutenden Gebäuden aufwerten wolle, welche die Landeshauptstadt im Rennen um die beste Stadt weiter nach vorn bringen würden. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass Hannover bereits sehr gut entwickelt und vielfältig sei. Deshalb werde die Fraktion DIE HANNOVERANER die Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung Hannovers eher verhalten betrachten. Denn in einem Seminar habe man sich davon in Kenntnis setzen lassen, dass diejenigen Städte, welche die schlechtesten Voraussetzungen hätten, die größten Chancen besäßen, da deren Entwicklungspotential die größten Spielräume berge. Ratsherr Wruck stellte klar, dass es nicht ausreichen werde, wenn man nur im Rat eine breite Mehrheit für eine Bewerbung erziele. Die Mitglieder des Rates seien ebenso dazu aufgerufen, die Begeisterung für den Wettbewerb in die Stadtgesellschaft zu tragen. Darüber hinaus sei es geboten, die Wirtschaft in Hannover zu einem engagierten Sponsoring gewinnen zu können. Ratsherr Wruck erinnerte daran, dass die Expo damals nur eine sehr dünne Mehrheit in der Bevölkerung gefunden habe und dass im Rat nur sehr knapp eine Zustimmung erfolgt sei. Deswegen wünsche sich die Fraktion DIE HANNOVERANER eine breite Zustimmung zum Auftakt der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025.
Ratsherr Hirche (AfD) regte eine Umfrage zur Bewerbung der Landeshauptstadt an und merkte an, dass es doch sicherlich interessant sei zu erfahren wie die Bevölkerung, angesichts fehlender Plätze für die Kinderbetreuung und den Unterrichtscontainern in den Schulen, entscheiden würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass ihm die voran gegangenen Wortbeiträge wieder einmal vermittelt hätten, dass der Begriff Kultur eine Provokation für die rechten Kräfte sei. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass Hannover vielleicht nicht die größte und auch nicht die schönste Stadt in Deutschland sei. Aber Hannover habe Nestwärme und diese drücke sich zum Teil dadurch aus, dass man Menschen, die von anderswo herkämen, in Hannover willkommen heiße. Die Tatsache, dass man Projekte wie das Vorliegende ablehne, zeige im Grunde nur wie engstirnige Kleingeistigkeit einiger Mitglieder des Rates. Ratsherr Wolf erklärte, dass die PIRATEN-Seite in der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Verwaltungsvorlage unterstütze und zudem davon überzeugt sei, dass die Bewerbung ebenfalls eine breite Zustimmung in der Stadtgesellschaft finde, wenn man erfolgreich nach außen transportiere, welche Vorteile eine Bewerbung Hannovers für die Stadt insgesamt bringe.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte in Bezug auf seinen Vorredner, ob es nicht möglich sei, im Rahmen von Debatten auf persönliche Angriffe zu verzichten. Ratsherr Wruck kritisierte, dass es zudem auch noch von einem breit gefächerten Teil des Rates als besonders lustig empfunden werde, wenn in diesem Zusammenhang verbale Tiefschläge unter die Gürtellinie ausgeteilt werden. Ratsherr Wruck erörterte, dass dem Begriff Kultur nur schwer eine präzise Definition zugeordnet werden könne. Die Kultur bzw. das Kultivieren habe seinen Ursprung im Bestellen von Äckern und Feldern. Man könnte allerdings auch sagen, dass Kultur die Entwicklung von der Natur zum Menschen sei. Deswegen sei es auch überaus anmaßend zu behaupten, dass jemand keine Kultur habe.

Ratsherr Wiechert (CDU) zeigte sich vom Abgleiten einiger Ratsmitglieder in persönliche Angriffe berührt, berichtete von der Eröffnungsveranstaltung unter Führung des Kulturhauptstadtbüros und führte aus, dass man mit derart innovativen und kreativen Veranstaltungen auf dem richtigen Weg sei, eine erfolgreiche Bewerbung für Hannover gestalten zu können. Ratsherr Wiechert machte darauf aufmerksam, dass es überaus wichtig sei, dass sich die Ratsmitglieder darum bemühen Familienmitglieder, Freunde und Bekannte aus der Privatwirtschaft für das Sponsoring gewinnen zu können. Ratsherr Wiechert widersprach dem Vorwurf, wonach eine Bewerbung Hannovers mit dem Verbrennen von finanziellen Mitteln gleichgestellt werde. Denn es sei daran zu erinnern, dass alle Bewerber im Rahmen der Konzeptentwicklung einen Kulturentwicklungsplan aufstellen müssten. Ratsherr Wichert stellte fest, dass die Kommunen überhaupt nicht verlieren könnten, denn selbst bei einer nicht erfolgreichen Bewerbung, von der niemand in der CDU-Ratsfraktion ausgehe, würde die Stadtgesellschaft und auch der Tourismus in Hannover vom Kulturentwicklungsplan im hohen Maße profitieren.
Mit 56 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat das Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025 Nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2452/2017.

TOP 6.
Entscheidungen über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2852/2017 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2852/2017 mit 1 Anlage.


TOP 7.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2018-2020
(Drucks. Nr. 2700/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Oppelt (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU die Verwaltungsvorlage ablehne, da diese eine satte Gebührenerhöhung mit sich bringe. Zudem seien die Gebühren für die Müllentsorgung im vergangenen Jahr um 14,5 % gestiegen. Die Fraktion der CDU sei der Ansicht, dass aha lernen sollte mit den vorhandenen Mitteln effizienter zu wirtschaften. Ratsherr Oppelt führte weiter aus, dass laut aha die Gebührenerhöhung mit einer verstärkten Wildkrautbeseitigung begründet werde. Die Begründung halte die Fraktion der CDU für fadenscheinig. Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass auch die Landeshauptstadt zu der Gebührenerhöhung beitrage. Das helle Pflaster in der Innenstadt werde nicht nur deswegen nicht gut von den BürgerInnen angenommen, weil es relativ rutschig sei, sondern auch weil dafür extra eine spezielle Reinigungsmaschine mit einem Kaufpreis von etwa 300.000 € angeschafft werden musste. Die Kosten für diese dilettantische Fehlplanung, die Fraktion der CDU habe bereits früh davor gewarnt, sollten nun die BürgerInnen tragen. Ratsherr Oppelt betonte, dass der stetige Anstieg der Preisspirale endlich gestoppt werden müsste.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass man die Gebühren für die Straßenreinigung im vergangenen Jahr nicht erhöht habe. Die in diesem Jahr akkurate Erhöhung werde nicht mit der Beseitigung von Wildkraut, sondern mit der großen Investition für den Neubau des Betriebshofs in der Nordstadt begründet. Der im Übrigen dafür sorgen würde, dass aha in Zukunft noch effizienter arbeiten könne. Zudem würden viele weitere Maßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz einer zusätzlichen Reinigungskollone für die Innenstadt, welche auch untertätig zur Unterstützung der City-HändlerInnen eingesetzt werde, angeboten. Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass derartige Maßnahmen, die Inflation, der Anstieg der Personalkosten sowie die Preisentwicklungen für Ausstattungen und Bauaufwendungen unter anderen zu einer Erhöhung der Gebühren beitragen. Ratsherr Drenske machte deutlich, dass die Gebührenerhöhung in diesem Kontext durchaus vertretbar sei und dass Kostenanstiege nicht aus dem Steuerhaushalt getragen werden dürften. Ratsherr Drenske forderte die Fraktion der CDU auf, dass diese Vorschläge zur Gebührenstabilisierung formulieren möge. Denn die Fraktion der CDU habe keinen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage in das Verfahren gegeben. Ratsherr Drenske bemerkte, dass die Erhöhung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst dazu beitragen werde, dass Hannover noch sauberer werde.

Ratsherr Kreisz (SPD) widersprach dem Vorwurf ständiger Gebührenerhöhungen und sagte, dass man, mit der Aussetzung der Gebührenerhöhung im Jahr 2017, faktisch eine Absenkung der Gebühren gehabt habe. Ratsherr Kreisz erläuterte, dass die Erhöhung der Gebühren notwendig sei, da sich die Berechnungsgrundlage für die Straßenreinigung und den Winterdienst verändert habe. Zudem würden für einige Immobilienbesitzer, die keinen Winterdienst in Auftrag geben, die Gebühren um ca. 0,20 € pro laufenden Meter günstiger. Ferner würden von der Fraktion der CDU keine konstruktiven Vorschläge, beispielsweise in Form eines Änderungsantrages, zu den Gebühren vorliegen. Es werde ständig nur argumentiert, dass aha ineffizient arbeite und den BürgerInnen in die Tasche greife. Ratsherr Kreisz betonte, dass dem nicht so sei. Denn es bedürfe nicht nur guten und anständig bezahlten ArbeiterInnen, sondern auch einer sehr guten technischen Ausstattung für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Dafür würde der neue Betriebshof in der Nordstadt errichtet und neue Reinigungsgeräte angeschafft. Ratsherr Kreisz erklärte, dass die Fraktion der SPD die Gebührenerhöhung mittragen werde, da aha eine gute Arbeit leiste.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN überaus entzückt über den Gewinn sei, den aha erwirtschaftet habe. Allerdings sei man weniger über die satte Gebührensteigerung entzückt. Man hoffe darauf, dass zukünftig weitsichtiger geplant werde und dass moderatere Erhöhungen in kürzeren Zeiträumen vorgenommen werden, um mehr Planungssicherheit zu bekommen. Ferner sei zu bedenken, dass die Erhöhung auf die Betriebskosten umgelegt werde. Ebenso wenig erfreulich sei der Wegfall der Privilegierung. Zudem ergebe sich die Frage, wie Menschen, die an viel benutzten Straßen wohnten, als privilegiert zu bezeichnen seien. Diese würden in einem Umfeld mit hoher Lärmbelastung wohnen und hätten außerdem einen höheren Feinstaubniederschlag, der sich auf der Fassade sowie den Fenstern absetze und bis in die Wohnungen vordringe, zu erdulden. Ratsfrau Falke erinnerte daran, dass die Privilegierung nicht historisch gewachsen, sondern Ergebnis einer vergangenen Gerechtigkeitsdebatte sei. Wenn man das Verursacherprinzip zu Grunde lege, sei es auf solchen Straßen eben nicht möglich, alle Verursacher zu erfassen und an den Kosten zu beteiligen. Ratsfrau Falke konstatierte, dass mit dem Wegfall der Privilegierung die spezielle Reinigungsmaschine für das Prestigeobjekt einer hellen Fußbodenbepflasterung in der City, die von Teilen des Rates aus der vergangenen Ratsperiode abgelehnt worden sei, bezahlt werden sollte. Ratsfrau Falke unterstrich, dass der hellen Bepflasterung unter anderen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und DIE LINKE. zugestimmt worden sei. Ratsfrau Falke erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu der Verwaltungsvorlage enthalten werde und hoffe, dass der Rat keine weiteren Prestigebepflasterungen beschließe.

Ratsherr Braune fragte, ob er richtig verstanden habe, dass eine nicht getätigte Steigerung der Gebühren, als Absenkung derselben zu bewerten sei.

Ratsherr Kreisz (SPD) antwortete, dass dies einer faktischen Absenkung gleichkäme, wenn man die Inflation dagegen rechne. Ratsherr Kreisz erörterte zur Privilegierung, dass man sich lange mit dem § 8 Abs. 3 der Gebührenordnung beschäftigt habe und dass es nicht nachvollziehbar gewesen sei, wie diese Liste entstanden sei, unter welchen Gesichtspunkten diese erweitert worden wäre und warum einige Straßen in der Liste aufgenommen sowie andere wiederum nicht aufgenommen worden seien. Ratsherr Kreisz unterstrich, dass auch in langen Diskussionen nicht habe erarbeitet werden können, welche Aspekte der Privilegierung zu Grunde lägen. Es seien weder die Verkehrsdichte noch die Anzahl der ansässigen Geschäfte berücksichtigt worden. Ratsherr Kreisz stellte fest, dass es deutlich stärker frequentierte sowie mit Schmutz höher belastete Straßen in Hannover gebe, die nicht unter die Privilegierung fallen würden. Zudem sei den fehlenden Kriterien geschuldet, dass weder eine Einschränkung oder Ausweitung schlüssig zu begründen sei. Deshalb habe man sich darauf verständigt, die Privilegierung fallen zu lassen. Zumal der finanzielle Aufwand, der sich im Bereich von mehreren Hunderttausend bis über eine Million Euro hinweg bewege, aus dem städtischen Haushalt gegenfinanziert werden müsste.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass sie sich bei der Argumentation ihres Vorredners etwas ausgeschlossen vorgekommen sei. Denn mit ihr habe niemand über die Privilegierung diskutiert. Ratsfrau Falke erörterte, dass bei der Betrachtung der Liste, Teile der Vahrenwalder Straße, der Badenstedter Straße oder des Altenbekener Damms, erkennbar sei, dass das sehr große Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen wären. Das würde bedeuten, dass man die Verschmutzung nicht allein den Anwohnern, die vornehmlich nicht den gehobenen Einkommensklassen angehörten, anlasten könne. Ratsfrau Falke betonte, dass eine Diskussion zur Erweiterung oder Kürzung der Liste oder zur Abschaffung der Privilegierung allen Mitgliedern des Rates zugestanden hätte.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die Fraktion der SPD lange Diskussionen geführt und sich Informationen von der Verwaltung geholt habe. Die Fraktion der SPD habe mit ihren Partnern lange und mehrfach, unter Berücksichtigung der eingeholten Informationen sowie unter beratender Hilfestellung der Verwaltung, diskutiert. Man habe in diesem Rahmen herausgearbeitet, dass keine Rechtssicherheit in Hinblick auf die Privilegierung zu erzielen sei. Beigeordnete Kastning betonte, dass eine Rechtssicherheit jedoch zwingend notwendig sei, wenn der Gesetzgeber die Anpassung der Gebührenordnung verlange. Beigeordnete Kastning sagte, dass man vor dem Hintergrund sozialer Aspekte trefflich darüber streiten könne, welche Straßen in der Liste aufgenommen und welche Kriterien zur Aufnahme in die Liste führen sollten. Allerdings sei auch zu bedenken, dass die in Frage kommenden, verkehrsreichen, großen Straßen in Hannover überwiegend mit großen, fünfstöckigen Mehrfamilienhäusern bebaut seie, dass Gebühren auf die Betriebskosten aufgeschlagen und somit auf viele Mieter umgelegt würden. Beigeordnete Kastning führte weiter aus, dass unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine Niederlegung der Privilegierung sozial zu verantworten sei. Zumal die finanziellen Mittel, die aus dem städtischen Haushalt gegenfinanziert werden müssten, somit für andere Maßnahmen oder Projekte eingesetzt werden könnten. Beigeordnete Kastning erinnerte vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit daran, dass ein ehemaliges Mitglied der CDU in Hannover rechtliche Mittel eingesetzt habe, um gegen die Satzung zur Müllentsorgung zu klagen. Es sei daher besonders wichtig, dass bei der Anpassung einer Gebührensatzung eine Rechtssicherheit in allen Punkten gegeben sei.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass zum vorliegenden Sachverhalt kein sozialpolitisches Problem vorliege. Denn diejenigen, die dafür kein Geld hätten bzw. die Wohngeld beziehen würden, bräuchten keine Gebühren für die Straßenreinigung entrichten, da das Wohngeld auch die Straßenreinigungsgebühren umfasse.

Ratsherr Döring (FDP) erläuterte, dass das Ausgabevolumen für die Straßenreinigung pro Jahr in Hannover auf einer Basis von etwa 25 Mio. € liege. Ratsherr Döring konstatierte, dass die BürgerInnen sicherlich überrascht seien zu erfahren, dass diese Zahl derart niedrig sei, da die überwiegende Mehrzahl sehr gut einschätzen könnte, wie groß die Stadt tatsächlich sei. Ratsherr Döring führte weiter aus, dass der Rat der Stadt erst vor wenigen Wochen mit sehr großer Mehrheit ein Sicherheits- und Ordnungskonzept beschlossen habe und dass in diesem Zusammenhang unter anderen auch die Sauberkeit in der Stadt, den einzelnen Stadtbezirken und Quartieren thematisiert worden sei. Ratsherr Döring stellte klar, dass sich diejenigen irrten, die glaubten, dass dies mit weniger Personal und Maschinen geleistet werden könnte. Ratsherr Döring machte ferner deutlich, dass die neue Nassreinigungsmaschine, die angeblich 300.000 € teuer sei, bei einem gesamtstädtischen Volumen von etwa 25 Mio. € und daraus 3,3 Mio. € an Abschreibelasten, mit einem Abschreibewert von 15.000 € pro Jahr geführt werde. Das sei im Verhältnis zum Gesamtvolumen und den jährlichen Abschreibewerten ein schwindend geringer Anteil und stehe in keinerlei Relevanz zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren. Im Weiteren ging Ratsherr Döring auf die Privilegierung ein und resümierte, dass bei der vom Gesetzgeber geforderten Anpassung der Satzung zwingend auf Rechtssicherheit zu achten sei, um eine Klagewelle, wie man diese bei der Müllentsorgung erlebt habe, zu vermeiden. Ratsherr Döring stellte fest, dass aha einmal ein Defizit erwirtschaftet habe. Allerdings sprächen die nun abgebauten Defizite dafür, dass die strukturellen Ineffizienzen ebenfalls abgebaut worden seien.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass sie dem Anschreiben entnommen habe, dass eine Privilegierung rechtlich nicht mehr möglich sei, es sei denn, dass der Rat direkt zustimme. Ratsfrau Falke widersprach der Annahme, dass alle Berechtigten Wohngeld erhalten würden. Denn viele dieser Menschen würden mit den Anträgen überhaupt nicht zurechtkommen und somit die Straßenreinigung selber bezahlen. Zudem sei das Beispiel mit der Nassreinigungsmaschine eine Einschätzung zur Gesamtsituation gewesen. Ratsfrau Falke machte deutlich, dass das Angebot der Fraktion der FDP, wonach man den Nachteilsausgleich über den Haushalt gegenfinanzieren könnte, im Rat diskutiert werden sollte. Es sei jedoch erfreulich, dass man in der heutigen Sitzung in einen Bereich vorgedrungen sei, um über Gerechtigkeit in der Sache diskutieren zu können. Denn bislang habe man den Eindruck gewonnen, dass die Partner lediglich versucht hätten zu klären, wie man eine Gerechtigkeit rechtssicher abbilden könne. Es sollte allerdings der Weg sein alle Ideen zusammen zu fassen, um feststellen zu können, wie man einen derartigen Nachteilsausgleich tatsächlich realisieren könne. Ratsfrau Falke erklärte, dass sie die Privilegierung auch gern über den Haushalt gegenfinanzieren würde.

Ratsherr Oppelt (CDU) erklärte, dass man auch einmal lernen müsste mit einem ohnehin schon hohen Budget auszukommen. Aus Sicht der Fraktion der CDU müsste das Unternehmen dringend seine internen Prozesse optimieren und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen, um insgesamt effizienter zu werden. Ratsherr Oppelt konstatierte, dass aha leider immer den einfachen Weg nehme und den Gebührenzahler in die Tasche greife. Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass die Fraktion der CDU der Ansicht sei, dass die Straßenreinigung noch besser werden müsse. Allerdings müsste diese im Gegenzug dafür nicht teurer werden. Ratsherr Oppelt betonte, dass das der entscheidende Unterschied zwischen der Fraktion der CDU und den Partnern aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sei. Ratsherr Oppelt führte weiter aus, dass in Sonntagsreden von allen Seiten beklagt würde, dass die Mieten und die Nebenkosten in Hannover stetig ansteigen würden. Allerdings sei es auch einmal an einer Kommune zu ergründen, wie man in dieser Hinsicht steuernd eingreifen könne. Ratsherr Oppelt kritisierte, dass die Verwaltung in Verbund mit den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen das Wohnen in Hannover erheblich verteuert habe, indem man die Grundsteuer angehoben hat. Zudem würde auch die heutige Entscheidung das Wohnen in der Landeshauptstadt wieder ein klein wenig teurer machen. Ratsherr Oppelt unterstrich, dass es auf entschiedenen Widerstand der Fraktion der CDU treffe, dass sich das Wohnen in der Landeshauptstadt, aufgrund von sich aneinander reihenden Fehlentscheidungen durch die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und nun auch der FDP, ständig verteuere.

Ratsherr Kelich (SPD) wies darauf hin, dass es schlichtweg falsch sei, dass eine neue Reinigungsmaschine nur aufgrund der hellen Pflasterung in der Innenstadt angeschafft worden sei. Die Maschine sei angeschafft worden, weil sich einige Menschen nicht benehmen könnten. Damit würde Kaugummi und Ähnliches vom Pflaster abgelöst und entfernt. Zudem sei es erfreulich, dass in der niedersächsischen Landeshauptstadt auch in Bezug auf die Sauberkeit von Straßen und Wegen zukunftsorientiert und im Sinne des Fortschritts gehandelt werde.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, dass die Fraktion der CDU mehr Straßenreinigung bei gleichbleibenden Gebühren fordere. Das sei ungefähr damit zu vergleichen, dass die CDU-Ratsfraktion, bei gleicher Mitgliederstärke und gleichem Zeitaufwand, die doppelte Menge an Anfragen und Anträgen formulieren müsste.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass er im gleichen Maße erstaunt und erfreut sei, dass er einem Mitglied der Bündnis 90/Die Grünen im Rat zu 100 % zustimmen könne. Die Fraktion DIE HANNOVERANER sei der Auffassung, dass es in einer Gesellschaft, die man auch als Inflationsgesellschaft bezeichnen könnte, völlig normal sei, wenn von Zeit zu Zeit Gebühren erhöht werden. Die Voraussetzung dafür sei allerdings, dass diese maßvoll und eine entsprechende Gegenleistung beinhalten sollten. Ratsherr Wruck erklärte, dass dies im vorliegenden Fall so sei und dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Verwaltungsvorlage entspannt zustimmen könne. Die Fraktion DIE HANNOVERANER könnte es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn durch das eigene Abstimmverhalten Mehrheiten entstünden, die eine Verminderung der Sauberkeit in der Stadt zur Folge habe. Ratsherr Wruck unterstrich, dass ihm die Sauberkeit der Stadt ein hohes Gut sei.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass man Privilegierungen auch andersherum aufheben könnte. Das könnte geschehen, indem man einfach alle privilegieren würde. Denn es würden jedes Jahr und von allen Seiten Gebührensteigerungen vorgenommen. Zudem sei er sich sicher, dass seine eigene Nebenkostenabrechnung jedes Jahr um deutlich mehr als 7 % angehoben werde. Abschließend stellte Ratsherr Wolf die These in Frage, wonach das Aussetzen einer Gebührensteigerung als Absenkung zu betrachten sei.
Mit 36 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2018-2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2700/2017 mit 1 Anlage.

TOP 8.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2702/2017 mit 2 (Anlage 2 nur online) Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat die 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2702/2017 mit 2 Anlagen.


TOP 9.
Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX
(Drucks. Nr. 1992/2017 N1 mit 3 Anlagen)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2317/2017)

TOP 9.2.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2731/2017)

TOP 9.3.
sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2750/2017)


Ratsherr Klapproth (CDU) führte aus, dass eine Landeshauptstadt im Rahmen der freiwilligen Aufgaben Schwimmbäder vorhalten müsste, damit Menschen dort schwimmen, Schwimmen lernen und Sport treiben könnten. Ratsherr Klapproth erläuterte, dass die von der Verwaltung angestrebte Erhöhung zu hoch sei und dass damit das Haushalssicherungskonzept IX gestützt werden solle. Es sei sinnvoll, dass die Eintrittspreise moderat erhöht werden und auch notwendig, dass die NutzerInnen ihren Beitrag dazu leisten, da der kommunale Unterhalt von Schwimmbädern ohnehin schon ein Zuschussgeschäft sei. Ratsherr Klapproth wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU vorschlage, dass eine Erhöhung in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex als gerechtere Lösung zur Abstimmung gebracht werde. Ratsherr Klapproth machte deutlich, dass teilweise Erhöhungen von 50 %, Saunanutzung für Kinder, im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen wären. Im Durchschnitt würden die Erhöhungen bei 30 % für die NutzerInnen liegen und das aus Gründen, um das Haushaltssicherungskonzept mit einem besseren Ergebnis dastehen zu lassen. Zumal die Fraktion der CDU vom Stadtkämmerer und aus der Presse erfahren habe, dass Hannover in den vergangenen drei Jahren Steuereinnahmen in Rekordhöhe habe verbuchen können. Ratsherr Klapproth unterstrich, dass die Fraktion der CDU der Ansicht sei, dass eine Erhöhung in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex, welcher alle drei Jahre überprüft werden sollte, die fairere Lösung sei und deshalb um Zustimmung für ihren Änderungsantrag bitte.

Ratsherr Herrmann (AfD) sagte, dass für die Fraktion der AfD völlig unverständlich sei, dass das Erlernen einer Fähigkeit, die über Leben und Tod entscheiden könne, durch die Landeshauptstadt Hannover dadurch erschwert werde, dass die Eintrittspreise steigen. Ratsherr Herrmann wies darauf hin, dass im Gegenzug dahin gehend argumentiert werde, dass ein kostspieliges Luxusprojekt zur Bewerbung als europäische Kulturhauptstadt finanziell nicht ins Gewicht fallen würde. Zudem dürfte der dreistellige Millionenbetrag, den die Landeshauptstadt für die Finanzierung des Asylmissbrauchs verwandt habe, nicht vergessen werden. Ferner habe der Rat der Stadt den Antrag der Fraktion der AfD zur Klage auf Rückholung der eingesetzten Finanzmittel, gegen die fortgesetzte, verfassungs- und gesetzeswidrig handelnde Bundesregierung, abgelehnt.

Ratsherr Alter (SPD) stellte klar, dass der Fraktion der SPD bewusst sei, dass Preiserhöhungen kein Gewinnerthema seien. Deswegen sei es umso wichtiger, dass man bei einer Erhöhung sehr genau darauf achte, wen man belasten wolle. Ratsherr Alter wies darauf hin, dass mit der Verwaltungsvorlage ein Antrag zum Haushaltssicherungskonzept umgesetzt werden solle. Deshalb dürfte die Frage nicht mehr lauten, ob man umsetze, sondern nur noch wie man umsetzen wolle. Ferner sei darauf aufmerksam zu machen, dass die letzte Anpassung der Eintrittspreise im Jahr 2011 erfolgt sei und dass zur Kenntnis genommen werden müsste, dass in den vergangenen sieben Jahren die Betriebskosten für Wasser, Strom, Gas und Personal stetig angestiegen seien. Ratsherr Alter betonte, dass man sich für andere Bereiche eine derart solide Preisstabilität wünsche. Ratsherr Alter machte deutlich, dass die Fraktion der SPD mit ihrem Änderungsantrag eine Differenzierung der Nutzergruppen erreichen wolle. Deshalb sei die geforderte Erhöhung der Fraktion der CDU in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex nicht geeignet, um den Anforderungen aus dem Haushaltssicherungskonzept Rechnung tragen zu können. Die Fraktion der SPD stünde zu ihren Haushaltsanträgen und sei deshalb auch bestrebt, diese umzusetzen. Ratsherr Alter hob hervor, dass es die Fraktion der SPD nicht gerecht finde alle Nutzergruppen gleichermaßen zu belasten. Man beabsichtige diejenigen NutzerInnen, die das Bad zum freizeitlichen Schwimmen nutzen würden, geringer zu belasten, als diejenigen, die das Bad auch für andere Aktivitäten nutzen wollten. Ferner beabsichtige man diejenigen, die bereits ermäßigungsberechtigt wären, geringer zu belasten. Ratsherr Alter stellte klar, dass die kommunale Vorhaltung eines Schwimmbades grundsätzlich ein Zuschussgeschäft sei und dass eine kostenneutrale Bewirtschaftung eines Schwimmbads, Eintrittspreise von über 10 Euro verlangen würde. Die Fraktion der SPD würde mit ihrem Änderungsantrag dafür sorgen, dass die Mehreinnahmen, die man über die geforderten Eintrittspreise generieren würde, in die Bäder reintestiert werden. Man werde dafür sorgen, dass die Bäder in Hannover attraktiver werden und dass sich die Besucherinnen dort wohl fühlten.

Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass man am heutigen Tage beobachten könne, dass positiv über die Erhöhung der Eintrittspreise der Bäder abgestimmt werde. Dies geschehe, obwohl zurzeit drei Schwimmbäder in Hannover abgängig seien. Das Freibad im Fössebad, das Misburger Bad und das Hainholzer Naturbad. Dennoch würden die Eintrittspreise durchschnittlich um 30 % erhöht. Ratsherr Zingler stellte klar, dass eine Erhöhung der Eintrittspreise, bei einer gleichzeitigen Verknappung des Angebots, mit der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nicht machbar sei. Ratsherr Zingler machte deutlich, dass man sich frühestens nach der Fertigstellung des Fössebades und des Misburger Bades mit der Erhöhung der Eintrittspreise befassen sollte. Schwimmbäder würden wichtigen sozialen Zwecken, wie z.B. Schwimmen lernen, Freizeitbeschäftigung und Gesundheitsvorsorge dienen und deshalb dürfte deren Nutzung nicht vom Geldbeutel abhängen. Ratsherr Zingler erklärte, das die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Verwaltungsvorlage sowie den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ablehnen werde. Der Rat der Stadt werde zudem Gelegenheit bekommen, dem Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zuzustimmen, um dadurch einer drastischen Erhöhung der Eintrittspreise entgehen zu können.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass Hannover bei der Schwimmfähigkeit von SchülerInnen der 5. und 6. Klassen eine Quote von 95 % erreiche und dass die Landeshauptstadt mit diesem Wert auf dem Spitzenplatz liege. Ratsherr Bindert führte weiter aus, dass die Landeshauptstadt auch weiterhin entsprechend Schwimmbäder vorhalten müsste, um diesen Wert beibehalten zu können. Das habe man mit dem Beschluss zum Neubau zweier Bäder vorangebracht. Ratsherr Bindert erörterte, dass man nun die gesetzliche Änderung des Bundes zur Anpassung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 % abbilden müsse. Zudem sei es mehr als vertretbar, wenn die Verwaltung beabsichtige, die Eintrittspreise nach acht Jahren zu erhöhen. Ferner sei eine perspektivische Anpassung sehr viel sinnvoller, als der Kämmerei gleich wieder einen neuen Prüfauftrag zur Erhöhung der Eintrittspreise übertragen zu wollen. Ratsherr Bindert machte deutlich, dass die Verwaltung zum Haushaltssicherungskonzept eine Vorlage in das Verfahren gegeben habe, mit der die Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nicht allumfassend zufrieden gewesen seien. Man sei in der Partnerschaft der Auffassung, dass Familien, Alleinerziehende, und sozial Benachteiligte einen ermäßigten Zugang in die Schwimmbäder auch weiterhin erhalten sollten.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) erläuterte, dass es durchaus richtig sei, nach sieben Jahren die Eintrittspreise zu erhöhen. Ebenso wichtig sei es, dass die Berechtigten des Hannover Aktiv Passes keine höheren Kosten hinnehmen müssten. Ratsherr Förste erklärte, dass die Fraktion DIE FRAKTION den Änderungsantrag der Fraktion der CDU mittrage, da man es sachgerechter finde die Steigerung an den Verbraucherpreisindex zu koppeln.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER eine maßvolle Erhöhung für gerechtfertigt halte. Allerdings sei eine Steigerung von durchschnittlich 30 % nicht mehr als maßvoll zu bezeichnen. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU zustimmen werde. Ratsherr Wruck konstatierte, dass er sich an keine derartige Erhöhung in seinem Umfeld erinnern könnte. Ratsherr Wruck erläuterte, dass die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zwar versucht hätten, die sozial Schwächeren zu schützen. Allerdings sei das nicht einmal im Ansatz gelungen und zudem würden die Nutzer des Spa-Bereichs sowie die Wassergymnastik Begeisterten zu extrem an den Steigerungen beteiligt. Denn im Besonderen Sauna und Wassergymnastik würden zur Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge genutzt. Deshalb werde die Fraktion DIE HANNOVERANER sowohl den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, als auch die Verwaltungsvorlage ablehnen.

Ratsherr Klapproth (CDU) wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU dem Haushaltssicherungskonzept IX, welche vom vorliegenden Änderungsantrag der Partner unterstütz werden solle, niemals zugestimmt habe. Die Fraktion der CDU sei der Ansicht, dass der Antrag zum Haushaltssicherungskonzept politisch falsch und dass der Änderungsantrag von der Fraktion der CDU dazu abgelehnt worden sei. Ratsherr Klapproth unterstrich, dass das Haushaltssicherungskonzept IX für die Fraktion der CDU nicht relevant sei. Ratsherr Klapproth stellte klar, dass die Fraktion der CDU für eine moderate Steigerung der Eintrittspreise plädiere. Denn viele Bäder in Hannover wären in einem schlechten Zustand oder sogar sanierungsbedürftig. Dazu habe der Rat der Stadt ein 50 Mio. € Bäderkonzept beschlossen, wobei die finanzielle Ausstattung noch nicht abgeschlossen sei. Das würde allerdings auch bedeuten, dass einige Bäder in Hannover vorübergehend geschlossen werden.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass eine durchschnittliche Steigerung der Eintrittspreise unter anderen aufgrund der Steueranpassung durch den Bund bedingt sei. Ratsherr Bindert informierte darüber, dass die Krankenkassen Kurse für Aquagymnastik mit 18 € pro Trainingsstunde fördern würden. In den städtischen Schwimmbädern sollen die Kurse 60 € - 10 X 6 € - kosten.

Ratsherr Alter (SPD) erinnerte daran, dass der Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept IX Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht gewesen sei und dass man sich rechtswidrig verhalte, wenn man nicht gemäß der Haushaltsgenehmigung handele. Ratsherr Alter erklärte zum Wortbeitrag der Fraktion DIE HANNOVERANER, dass zur sozialdemokratischen Politik gehöre, dass gemeinsame Lasten zu einem größeren Teil auf die breiteren Schultern in der Gesellschaft verteilt und dass die sozial Schwächeren geringer belastet würden. Ratsherr Alter unterstrich, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD darauf abziele, dass die Ermäßigungsberechtigten geringer und die Vollzahler stärker belastet werden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN unter Punkt 7 ihres Änderungsantrages fordere, dass die KollegschülerInnen in den Kreis der Ermäßigungsberechtigten aufgenommen werden sollten. Ratsherr Wolf konstatierte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN davon ausgehe, dass es sich bei der Nichtberücksichtigung der KollegschülerInnen um ein Versehen der Verwaltung handelt. Denn KollegschülerInnen würden in ähnlich finanziell kargen Verhältnissen leben wie RegelschülerInnen. Der Unterschied sei zudem, dass sich Eltern noch geringer an den Unterhaltskosten beteiligen würden. Ratsherr Wolf sagte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN fraktionsübergreifend großes Verständnis für den im Änderungsantrag formulierten Einwand erhalten habe. Ratsherr Wolf bat um eine getrennte Abstimmung des Punktes 9.3. der Tagesordnung. Danach sollten zum Punkt 1, zu den Punkten 2 bis 6 im Block und zum Punkt 7 des Änderungsantrages abgestimmt werden.

Getrennte Abstimmung:

Mit 49 Stimmen gegen 13 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2750/2017 ab.

Mit 49 Stimmen gegen 12 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat die Ziffern 2 bis 6 des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2750/2017 ab.

Mit 32 Stimmen gegen 28 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat die Ziffer 7 des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2750/2017 ab.

Mit 32 Stimmen gegen 28 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2731/2017.

Mit 43 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2317/2017 ab.

Mit 32 Stimmen gegen 30 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 2731/2017), die Erhöhung der Eintrittspreise inklusive der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1992/2017 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 10.
Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen der Familie De Haën
(Drucks. Nr. 2457/2017 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die vorsorglichen Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehemaligen Besitzflächen der Familie De Haën nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2457/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 11.
Neuordnung der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2578/2017 mit 2 Anlagen)

Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Neuordnung der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2578/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 12.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 12.1.
Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd -
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2505/2017 mit 3 Anlagen)

TOP 12.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd -
Erweiter. Aufstellungsbeschl., Auslegungsbeschluss
Änderungsanträge des Stadtbezirksrates

(Drucks. Nr. 2505/2017 E1 mit 5 Anlagen)

TOP 12.1.2.
Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2505/2017, Bebauungsplan Nr. 1553 - Kronsberg Süd - Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3148/2017)

TOP 12.1.3.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2505/2017, Bebauungsplan Nr. 1553 - Kronsberg-Süd - Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3152/2017)


Ratsherr Kelich (SPD) führte aus, dass die Schaffung von ausreichend, bezahlbarem Wohnraum eines der Kernziele der Fraktion der SPD sei. Zudem sei dies laut Umfragen eines der drängendsten Themen der BürgerInnen in Hannover. Die Fraktion der SPD begrüße deshalb ausdrücklich, dass man das Baugebiet Kronsberg Süd, als eines der größten Bauprojekte der vergangenen Jahrzehnte, zur öffentlichen Auslegung bringen könne. Ratsherr Kelich erläuterte, dass man am Kronsberg Süd mit der Kombination aus großstädtischem Flair mit Mehrgeschossbau sowie Reihenhausbebauung und einer interessanten Öffnung zu den Grünanlagen, eine neue Baukultur in Hannover entstehen lasse. Ferner würde das neue Baugebiet unter Berücksichtigung der aktuellen Standards, wie z.B. qualitätsvoll, städtebaulich und energetisch, errichtet. Zudem würden die Ratsbeschlüsse zur anteiligen Errichtung von 25 % geförderten Wohnraum berücksichtigt. Ratsherr Kelich machte deutlich, dass es zum Baugebiet Kronsberg Süd eine breite Bürgerbeteiligung gegeben habe und dass daraus Anregungen und Wünsche in eine „Gebrauchsanleitung“ für das neue Baugebiet aufgenommen wurden. Ratsherr Kelich stellte klar, dass die „Gebrauchsanleitung“ sowohl für die Bauwirtschaft als auch für die Wohnungswirtschaft bindend sei, was im Besonderen für die AnwohnerInnen von großem Interesse wäre. Ratsherr Kelich erörterte, dass der Zeitablauf besondere Beachtung verdiene. Denn erst vor drei Jahren habe man beschlossen, die Fläche Kronsberg Süd vorzuziehen. Im Zeitraum von nur drei Jahren sei eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, ein Entwurf gestaltet worden und jetzt bereits würde die öffentliche Auslegung stattfinden. Ratsherr Kelich bemerkte abschließend, dass man in Hannover schon ein gutes Stück weiter wäre, wenn bei allen Bauprojekten so unproblematisch und flüssig zusammengearbeitet werde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN das Bauprojekt begrüße. In diesem Zusammenhang könne sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den Erfolg dafür an das Revers heften, dass endlich einmal die Quote von 25 % an geförderten Wohnraum eingehalten werde. Beigeordneter Machentanz kritisierte, dass das Grundstück relativ günstig veräußert worden sei und eine private Bebauung stattfinde. Es wäre noch besser gewesen, wenn die Landeshauptstadt oder die Kreissiedlungsgesellschaft die Bebauung durchgeführt hätten.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) brachte ihr Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den Erfolg dafür an das Revers heften wolle, wenn eine Quote von 25 % an geförderten Wohnraum erreicht werde und entgegnete, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN bislang alle Wohnungsbauprojekte mit einer Quote von 25 % an geförderten Wohnraum abgelehnt habe. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian führte weiter aus, dass man bereits im Jahr 2014 zu Gunsten steigender Anforderungen in einer wachsenden Stadt reagiert habe. Hannover habe in den vergangenen acht Jahren 30.000 Menschen dazugewonnen und ihre Fraktion sei froh, dass man den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Vorzug der Bebauung am Kronsberg Süd im Jahr 2014 in das Verfahren gegeben habe. Zudem sei man erfreut darüber, dass eine frühzeitige Beteiligung der BürgerInnen zu einem reibungsloseren Ablauf beigetragen habe. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, ebenso wie die Stadtbezirksräte und die BürgerInnen im Rahmen des Beteiligungsprozesses, das Bauprojekt weiter begleiten werde.

Ratsherr Herrmann (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD gegen die Zubetonierung der ehemals grünen Landeshauptstadt Hannover sei. Die Alternative für Deutschland würde sich mit ganzer Kraft auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die gesetzes- und verfassungswidrige Völkerwanderung in die deutschen Sozialsysteme beendet werde und dass alle ausreisepflichtigen und kriminellen Ausländer in ihre Heimatländer rückgeführt werden. Ratsherr Herrmann sagte, dass beispielsweise Menschen mit überschaubarem Bildungshintergrund vom Balkan, wo ganze Landstriche entvölkert wären, in Deutschland Sozialhilfe kassieren würden. Ratsherr Herrmann erläuterte, dass es in Hannover wahrscheinlich eher einen Wohnungsüberschuss gebe, wenn in Deutschland irgendwann einmal wieder Recht und Gesetz herrschen sollte und sich die Bundesregierung an das Grundgesetz als deutsche Verfassung erinnern würde. Ratsherr Herrmann erinnerte daran, dass die Schaffung eines neuen Stadtteils in den sechziger bzw. siebziger Jahren, mit der Errichtung des Mühlenbergs, schon einmal schief gegangen sei. Ratsherr Herrmann unterstrich, dass sich die Fraktion der AfD dafür einsetzen werde, dass Hannover nicht zubetoniert werde und dass Menschen die nur abkassierten und keinen Ertrag für Deutschland erwirtschafteten sowie Menschen, die gesetzes- und verfassungswidrig eingereist wären, in ihre Heimatländer rückgeführt werden.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erläuterte, dass Hannover unter anderen wachse, weil Menschen nach der Elternphase aus der Region in die Stadt oder weil Menschen aus kulturellen Gründen nach Hannover ziehen würden. Hannover befinde sich mit ihren mehr als 500.000 Einwohnern in guter Gesellschaft mit anderen Städten, die ebenfalls einen Einwohnerzuwachs zu verzeichnen hätten. Das sei ein Vorgang, der völlig normalen demographischen Entwicklungen unterliege. Ratsfrau Jeschke betonte, dass die Fraktion der CDU die Zuwanderung begrüße und die Bauvorhaben grundsätzlich unterstütze. Zudem sei es ebenfalls positiv zu bewerten, dass das Bauprojekt Kronsberg Süd zügig durch die Ratsgremien gegangen sei. Ratsfrau Jeschke merkte an, dass das Gebiet Kronsberg schon zur Expo Planungszeit als potentielles Baugebiet ausgewiesen wurde. Ratsfrau Jeschke machte deutlich, dass die Fraktion der CDU nicht nur am Ende ein den Standards des 21. Jahrhunderts entsprechendes Wohngebiet unterstützen wolle, sondern mit dem eigenen Änderungsantrag ein gutes, intelligentes Baustellenmanagement, unter anderen in Hinblick auf eine verkehrliche Abwicklung über den Schnellweg, vorschlage. Zudem könne sich die Fraktion der CDU der Intention zur Errichtung von Spielstraßen an dem Ort anschließen. Ratsfrau Jeschke wies darauf hin, dass man allerdings nicht aus dem Blick verliere, dass auch Verkehrswege den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen seien. In diesem Zusammenhang sollten die Vorleistungen in Bezug auf eine Breitbandnetzversorgung, Glasfaserkabel und potentielle Ladestationen erbracht werden. Ratsfrau Jeschke betonte, dass die Fraktion der CDU entsprechende Anträge kritisch begleiten werde. Ratsfrau Jeschke führte weiter aus, dass es für die Fraktion der CDU nicht zwingend einsichtig sei, dass am Standort einer potentiell einzurichtenden Grundschule der Bau einer Zweifeldsporthalle geplant werde. Das sei eine Planung, die gegen die Entwicklungen in einer wachsenden Stadt vorgenommen werde. Die Fraktion der CDU werde zu gegebener Zeit einen Antrag zur Errichtung einer Dreifeldsporthalle in das Verfahren geben, da es an dem Standort nicht nur um eine Grundschulsporthalle, sondern auch um eine Versorgung der Sportvereine mit Hallenflächen gehe. Ratsfrau Jeschke unterstrich, dass die Fraktion der CDU das Bauprojekt Kronsberg Süd gut finde und dieses aufmerksam, kritisch begleiten werde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN bereits im Bauausschuss mehrfach darauf hingewiesen habe, dass man sich einen höheren Anteil als die 25 % an geförderten Wohnraum wünsche. Ferner sei es häufiger zu Problemen gekommen, wonach die 25 % Quote nicht eingehalten worden sei. Beigeordneter Machentanz sagte, dass es erfreulich wäre, wenn man aus den Schwierigkeiten beim Bauvorhaben Wasserstadt Limmer lerne und dass diese Entwicklung sicherlich der Beharrlichkeit der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu verdanken sei. Beigeordneter Machentanz konstatierte, dass nicht alle Wähler der Fraktion der AfD Rassisten seien und dass dem Teil, der das nicht sei, nur schwer zu vermitteln wäre, warum die Vertreter der Fraktion der AfD im Rat der Stadt gegen Wohnbebauung und die Errichtung von Schwimmbädern stimmen würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass das Bauprojekt am Kronsberg fast 25 Jahre alt sei und dass der Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen von vor drei Jahren zum Bauprojekt Kronsberg Süd wichtig und richtig gewesen sei. Ratsherr Wruck führte aus, das es natürlich viel einfacher sei, auf der grünen Wiese zu bauen, als eine Bebauung auf einem Konversionsgelände mit alten Gebäuden konterminierter Art durchführen zu wollen. Ferner würde man damit auch den Diskussionen zum Erhalt und der Art der Nutzung alter Gebäude entgehen. Ratsherr Wruck unterstrich, dass der Antrag aus dem Jahr 2014 richtig gewesen sei. Zudem sei es erfreulich, wie schnell dieser durch die Ratsgremien gegangen sei. Erfreulich sei ferner, dass das Gebiet Gegebenheiten aufweise, die für eine Wohnbebauung von Vorteil seien. Ein plus sei die leichte Hanglage nach Nordwesten und dass zweite Plus die günstige Entwässerungs- situation an dem Standort. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER mit der Planung für einen Teil eines Stadtteils sehr zufrieden sei und dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) widersprach dem Vorwurf der Fraktion der AfD zur Zubetonierung von Grünflächen und erläuterte, dass es sich bei dem Projekt um ein sehr offenes Konzept mit Öffnung zu einer Grünfläche handeln würde.

Ratsherr Kelich (SPD) wies darauf hin, dass die alte Kronsbergbebauung ein Modellprojekt in Hinblick auf eine soziale, kulturelle und energetische Bebauung im Rahmen der Expo gewesen sei. Ratsherr Kelich betonte, dass er überaus erfreut darüber sei, an der Gestaltung der Landeshauptstadt Hannover teilhaben zu dürfen. Ratsherr Kelich machte deutlich, dass es sich bei der von der Fraktion der AfD deklarierten Grünfläche um Brachland handeln würde und dass dieses durch die Bebauung einer Aufwertung zugeführt werde. Die Fraktion der SPD sei der Ansicht, dass sich eine Großstadt wie Hannover entwickeln und der Wohnungsmarkt in Hannover entlastet werden müsse. Dass dafür zu sorgen sei, dass sich die Menschen in Hannover, auch die mittleren und niedrigen Einkommensgruppen, die Landeshauptstadt noch leisten könnten. Ratsherr Kelich stellte fest, dass nach seinem Empfinden die Fraktion der AfD all das nicht wolle. Ratsherr Kelich hob hervor, dass er sich häufiger im Stadtteil Mühlenberg aufhalte und diesen als schön bezeichnen würde. Die BewohnerInnen des Mühlenbergs würden inzwischen mehr als nur gereizt darauf reagieren, wenn ständig irgendwelche rechten Gruppen versuchen würden, alles am Mühlenberg ins Negative zu ziehen. Ratsherr Kelich sagte, dass es am Mühlenberg einige Schwierigkeiten gäbe und dass die Fraktion der SPD deshalb schon seit Jahren darum kämpfe, dass Mühlenberg in das Städtebau Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen werde. Dieses Ziel sei nun endlich erreicht und man habe nun die Möglichkeit dort sanieren zu können. Zudem habe die Verwaltung extra eine umfangreiche Drucksache zu den Anstrengungen der Stadt in das Verfahren gegeben. Ratsherr Kelich konstatierte, dass die Fraktion der AfD überhaupt kein Interesse daran habe irgendetwas gestalten zu wollen. Die Fraktion der AfD sei der Ansicht, dass die Flüchtlinge nichts in Hannover und auch nichts in Deutschland zu suchen hätten und dass deswegen auch kein neuer Wohnraum geschaffen werden müsste.

Ratsherr Hirche (AfD) brachte seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass der Fraktion der AfD nach jedem Wortbeitrag eine rechte Gesinnung unterstellt werde.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass es vom Kronsberg eine gute Verkehrsanbindung in Richtung Innenstadt mit dem Öffentlichen Personennahverkehr geben werde. Zudem habe der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung einen Antrag der Fraktionen der SPD, der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Mietnebenkosten mit dem Stichwort „Mieterstrom“ behandelt. Danach solle erarbeitet werden, wie man mehr Photovoltaik auf die Dächer bekomme. Ratsherr Drenske betonte, dass die Sonne kostenlos strahle und fragte, warum man 0,30 € für den Strom aus dem Netz bezahlen sollte, wenn man diesen für 0,20 € vom eigenen Dach bekommen könnte. Damit würde man auch vor dem Hintergrund der Energiewende auf eine Absenkung der Miete hinwirken, um mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass es interessant sei, wenn die Fraktion DIE LINKE die Forderung der Fraktion der AfD auf Einhaltung von Recht und Gesetz, mit Rassismus gleichsetzen würde. Zudem würde die Bebauung Kronsberg Süd sehr wohl etwas mit der gesetzes- und verfassungswidrigen Völkerwanderung in die deutschen Sozialsysteme zu tun haben. Denn ohne diesen Verfassungsbruch sei es nicht notwendig, eine Bebauung dieser Größenordnung am Kronsberg durchführen zu müssen. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass die Mitglieder der Fraktion der AfD, wie alle anderen Mitglieder des Rates auch, ihr Mandat aufgrund einer demokratischen Wahl erhalten hätten und dass diese das Recht hätten, ihre Wortbeiträge so zu gestalten, wie diese das für richtig hielten und nicht so wie sich das die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen wünschen würde. Beigeordneter Hauptstein unterstellte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen bei der Zuwanderung und den Asylbewerbern ihre Kernthemen Umwelt und Umweltschutz gern einmal vergessen würden. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD die Stadtentwicklung in Form ihrer eigens eingebrachten Anträge mitgestalte und dass auch die Fraktion der SPD im Rat akzeptieren müsse, dass es in einer pluralistischen Gesellschaft mehrere Parteien gebe. Beigeordneter Hauptstein warf der Fraktion der SPD zum Abschluss vor, dass diese für eine soziale Verwahrlosung am Mühlenberg mit verantwortlich sei.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete, dass es die Fraktion DIE LINKE seit 2007 gebe und dass man diese dann doch wohl nicht für die Schießbefehle an der deutsch-deutschen Grenze verantwortlich machen könne. Das sei in etwa so, wenn man die Fraktion der AfD für alle Toten im Zweiten Weltkrieg verantwortlich mache. Beigeordneter Machentanz betonte, dass er eine derartige Bemerkung niemals machen würde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat alle Anwesenden darum, die Debatte zum Baugebiet Kronsberg Süd angemessen fortzuführen.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) zitierte den Politiker Jeremy Corbyn aus der Publikation The Guardian mit einer Definition über Rechtspopulisten.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) zielte mit seinem Wortbeitrag auf den Rechtsradikalismus ab und erinnerte daran, dass mit den Ereignissen von 1969 die größte Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden habe.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schließung der Rednerliste und Ende der Debatte und begründete, dass sich die Wortbeiträge immer weiter vom tatsächlichen Behandlungsgegenstand entfernen würden. Ratsherr Bindert bat zudem darum, dass die auf der Rednerliste noch vorhandenen Personen ausschließlich zur Bebauung Kronsberg Süd sprechen mögen.
Mehrheitlich beschloss der Rat gemäß § 13 b der Geschäftsordnung des Rates die Schließung der Rednerliste und den Schluss der Debatte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) regte in Bezug auf den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, dass man in sehr kleinen, engen Straßen prüfen sollte, ob dort die Einrichtung einer Spielstraße sinnvoller sei, da in manchen Bereichen auch Tempo 30 noch zu hoch wäre. Zudem sei die Fraktion DIE HANNOVER- ANER der Ansicht, dass an dem Standort der zu errichtenden Grundschule mit einer Dreifeldsporthalle geplant werden sollte.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ihre Themen, wie z.B. Umwelt, Umweltschutz, Klima und Stadtentwicklung, nicht aus dem Blick verliere und auch weiterhin grüne Politik machen werde. Ferner habe die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen eine sehr hohe Ambiguitätstoleranz und habe keine Schwierigkeiten sich mit verschiedenen Meinungen auseinander zu setzen. Ratsherr Gast empfahl, dass sich die Fraktion der AfD daran gewöhnen möge, dass auf eigene Wortbeiträge entsprechende Reaktionen erfolgen werden.

Ratsherr Hirche (AfD) bat darum, dass man auch gegenüber der Fraktion der AfD Fairness walten lassen sollte. Es dürfe nicht sein, dass Mitglieder der Fraktion der AfD beispielsweise in Fachausschusssitzungen mit Massenmördern aus dem 3. Reich verglichen werden, nur weil man sage, dass diejenigen, die nicht nach Deutschland gehörten, auch nach Hause zurückgeschickt werden sollten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat wiederholt darum, dass zur Sache gesprochen werde. Zudem forderte Ratsvorsitzender Hermann den Ratsherrn Herrmann eindringlich dazu auf, dass dieser seine Zwischenrufe unterlassen möge.

Ratsherr Herrmann (AfD) sagte, dass es sich von selbst erkläre, dass es Auswirkungen auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie z.B. die Finanzen, den Wohnungsmarkt, den Arbeitsmarkt usw. habe, wenn in den vergangenen Jahren Millionen Menschen in die deutschen Sozialsysteme eingefallen seien. Ratsherr Herrmann erklärte, dass er vor mehreren Jahrzehnten den Eid auf das Grundgesetz abgeleistet habe und dass er dieses immer verteidigen werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) verwies wiederholt auf den Behandlungsgegenstand.

Mit 34 Stimmen gegen 20 Stimmen und bei 6 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3152/2017 ab.

Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3148/2017.

Mit 49 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsanträge des Stadtbezirksrates, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2505/2017 E1 mit 5 Anlagen.

Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 2505/2017 E1 mit 5 Anlagen) und dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 3148/2017), den Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2505/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 12.2.
Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2870/2017 mit 4 Anlagen)
Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1848 – Alte Peiner Heerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2870/2017 mit 4 Anlagen.


TOP 12.3.
Bebauungsplan Nr. 23, 3. vereinfachte Änderung - Rosenstraße
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3065/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 23, 3. vereinfachte Änderung – Rosenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3065/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 12.4.
Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
(Drucks. Nr. 2524/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2524/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 13.
Stadtteil Oberricklingen - Quartier "Oberricklingen Süd-West"
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

(Drucks. Nr. 2396/2017 mit 1 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für den Stadtteil Oberricklingen und das Quartier "Oberricklingen Süd-West" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2396/2017 mit 1 Anlagen.


TOP 14.
Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle für Flüchtlinge (Drucks. Nr. 2098/2017)

Ratsfrau Jeschke (CDU) erläuterte, dass ein Ombud eine häufig ehrenamtlich ausgeübte Stelle mit einem meist genau definierten Aufgabengebiet sei. Dort könnten sich die verschiedensten Personengruppen Gehör verschaffen. Ombudsleute gebe es z.B. bei Zeitungsverlagen, Versicherungen, Bausparkassen und bei der Bundeswehr (Wehrbeauftragter). Ratsfrau Jeschke wies darauf hin, dass es sich dabei ausdrücklich um ein Ehrenamt handeln würde, sodass man auf diesem Gebiet, mit ein wenig Fantasie und Kreativität, durchaus kostenneutral arbeiten könnte. Ratsfrau Jeschke wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU nach Besuchen in Flüchtlingsunterkünften, Gesprächen mit den BewohnerInnen und einer Anhörung zu dem Ergebnis gelangt sei, dass das Thema Ombudsmann durchaus Potential für Hannover habe. Ein Vorteil sei, dass die Ombudsleute den gewählten Gremien in festgelegten Intervallen berichten müssten. Ratsfrau Jeschke unterstrich, dass nicht nur die BewohnerInnen AnsprechpartnerInnen wären, sondern dass auch die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer dort Anfragen formulieren könnten. Ratsfrau Jeschke bat zum Abschluss um Zustimmung für den Antrag der Fraktion der CDU.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den Antrag unterstütze, da die Anhörung in diesem Bereich deutliche Defizite aufgezeigt habe. Im Weiteren brachte Ratsherr Wolf sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, warum so viele, selbst sozial engagierte Ratsmitglieder, dem Antrag nicht folgen wollten.

Ratsfrau Iri (SPD) wies darauf hin, dass Hannover ein Integrationsmanagement habe, welches mit dem Baudezernat, Fachbereich Unterbringung von Flüchtlingen und mit den Betreibern eng zusammenarbeite. Das Integrationsmanagement plane diese Zusammenarbeit zukünftig noch zu intensivieren. Die dort angestellten Sozialarbeiter würden sich dem wandelnden Unterstützungsbedarf der Flüchtlinge anpassen und pflegten zudem den Kontakt zu den Wohnheimbetreibern und den Beratungsstellen. Darüber hinaus würde das Integrationsmanagement z.B. im früheren Maritim Hotel den Flüchtlingen Einzelgespräche bzw. Einzelbetreuung anbieten. Ratsfrau Iri betonte, dass durch diese enge Zusammenarbeit ein Vertrauensverhältnis entstehe. Ratsfrau Iri bemerkte, dass sie täglich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Integrationsmanagerin eng mit Flüchtlingen zusammenarbeite und dass sie keine Gründe dafür erkenne, warum sich die Flüchtlinge in Zukunft mit ihren Schwierigkeiten nicht mehr an das Integrationsmanagement wenden sollten. Ratsfrau Iri erinnerte daran, dass in allen 13 Stadtbezirken sich Nachbarschaftskreise entwickelt hätten, die in einem funktionierenden System arbeiten würden. Die Ehrenamtlichen seien in den Stadtbezirken nah an den Flüchtlingen dran und würden wertvolle und unverzichtbare Arbeit leisten. Auch dort könnten die Flüchtlinge in Anlehnung an die Themen Betreuung und Unterbringung auf die Ehrenamtlichen zugehen. Die Ehrenamtlichen würden die Anliegen aufgreifen und diese an die Verwaltung oder die Ratsmitglieder weiterleiten, wie dies bereits geschehe und auch in Zukunft so geschehen werde. Ratsfrau Iri erklärte, dass die Fraktion der SPD den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen werde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) informierte darüber, dass es lediglich eine Anhörung zu dem Thema, mit nur einem Auskunft gebenden Asylantragsteller, der im Übrigen eine sehr erstaunliche Erwartungshaltung zu den Themen Ausgestaltung der Sozialarbeit und der Flüchtlingsunterbringung formuliert habe, gegeben habe. Das sei die Grundlage zum Antrag auf eine Ombudsstelle, der zwar auf eine Ombudsstelle in Köln verweise, aber nicht darüber informiere, dass die Stadt Köln 127.000 € jährlich in ihre Ombudsstelle investiere. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen werde.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) erläuterte, dass es nicht Ziel der Ratstätigkeit sein sollte, sich mit einer achtzigprozentigen Zufriedenheit einverstanden zu erklären. Denn auch die Anhörung habe gezeigt, dass es noch ausreichend genügende Gründe gebe, um an den Belangen der Flüchtlinge zu arbeiten. Ratsherr Klippert stellte klar, dass der Antrag der Fraktion der CDU gut und zustimmungsfähig sei und keineswegs darauf abziele, dass die Verwaltung keine gute Arbeit abliefere. Ratsherr Klippert konstatierte, dass der Antrag lediglich am Veto der Partnerschaft aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, und FDP scheitern werde. Und das wohl auch nur, weil die Ombudsstelle unabhängig von einer Parteizugehörigkeit besetzt werden sollte.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass man im Internationalen Ausschuss habe erfahren können, was die Verwaltung an Änderungen bereits planen würde. Man habe beispielsweise erfahren, dass das Integrationsmanagement stärker involviert werden solle. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass selbstverständlich davon auszugehen sei, dass die Fachverwaltung die Anregungen aus der Anhörung aufgreifen werde. Zudem sei es in der Anhörung primär nicht um die Einrichtung einer Ombudsstelle gegangen. Diese sei unter dem Titel: „Standards der sozialen Arbeit“ angemeldet worden und die Ombudsstelle sei lediglich ein Unterpunkt gewesen. Beigeordnete Dr. Markowis führte aus, dass z.B. die Parteilichkeit der SozialarbeiterInnen und die Möglichkeiten einer Umsetzung, vor dem Hintergrund der aktuellen Konstellation, ebenfalls ein Unterpunkt der Anhörung gewesen sei. Es sei ferner problematisch, wenn SozialarbeiterInnen zusätzlich disziplinarisch tätig werden sollten. Beigeordnete Dr. Markowis machte deutlich, dass das Punkte seien, zu denen man sich auch mit den Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte ins Benehmen setzen müsse und vom Integrationsmanagement sowie der Fachverwaltung aufzugreifen seien. Beigeordnete Dr. Markowis resümierte, dass der Antrag der Fraktion der CDU zu kurz gegriffen sei, dass man das Thema eventuell noch einmal bei den Haushaltsplanberatungen behandeln könnte und dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag so nicht zustimmen werde.

Ratsherr Kelich (SPD) informierte darüber, dass das bestehende System funktioniere, da bereits verschiedene Problematiken an die Verwaltung herangetragen worden seien. Ratsherr Kelich machte deutlich, dass eine Ombudsfrau oder ein Ombudsmann zunächst einmal keinen wirklichen Zugriff habe. Denn dieser gehöre weder zur Verwaltung noch zu den Betreibern und in deren Verantwortlichkeit. Zudem habe man im Verlauf der Anhörung feststellen können, dass diejenigen, die plakativ eine Ombudsstelle gefordert hätten, über keinerlei Kenntnisse der hannoverschen Standards verfüge. Ratsherr Kelich betonte, dass Forderungen nur dann Sinn machen, wenn man sich mit den Gegebenheiten vor Ort tatsächlich auskenne. Ferner werde Hannover deutschlandweit als Vorbild bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen betrachtet.

Ratsfrau Iri (SPD) widersprach der Darstellung, dass sich weder das Integrationsmanage- ment noch die Verwaltung den Problemen der Flüchtlinge widmen und dass diese, ohne Ansprechpartner, allein gelassen werden. Ratsfrau Iri betonte, dass sie sich als sozialpolitische Sprecherin der Fraktion der SPD und als Frau mit Migrationshintergrund den Problematiken der Flüchtlinge stelle und als Ansprechpartnerin präsent sei. Ratsfrau Iri berichtete, dass sie aus dem Protokoll der relevanten Sitzung noch einmal herausgelesen habe, welche Probleme der in der Anhörung aufgetretene Flüchtling formuliert habe. Ratsfrau Iri wies darauf hin, dass sich die Probleme vornehmlich auf den Wohnungs- und Arbeitsmarkt bezogen hätten. Ratsfrau Iri sagte, dass die aktuelle Situation auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt allgemein bekannt sei, dass der Rat dazu das Baugebiet Kronsberg Süd beschlossen habe und dass der deutsche Arbeitsmarkt ein bisschen mehr Geduld von Personen mit einer Aufenthaltszeit von nicht einmal zwei Jahren verlangen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) berichtete, dass bei der Anhörung viele Menschen, die von außerhalb gekommen wären und zudem kein Hintergrundwissen vorzuweisen hatten, erzählt hätten, was man in Hannover alles falsch mache. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass man bereits viele Ombudsleute habe. Denn all diejenigen, die sich ehrenamtlich um die Belange der Flüchtlinge kümmern würden, sich die Nöte und Sorgen anhören und diese Themen dann an die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte und die Verwaltung weiterleiteten, würden die Aufgaben von Ombudsleuten längst übernommen haben. Ratsherr Engelke bedankte sich aufrichtig für die aufopfernde Unterstützung bei allen Ehrenamtlichen in Hannover und stellte klar, dass einige Bereiche des gesamtgesellschaftlichen Lebens ohne ehrenamtliches Engagement nur unter höchsten Anstrengungen oder gar nicht mehr unterhalten werden könnten. Ratsherr Engelke merkte an, dass die Verwaltung zusätzlich dazu unangemeldete Kontrollen in den Flüchtlingswohnheimen durchführe. Es sei nicht notwendig, Ombudsstellen einrichten zu wollen, weil deren Tätigkeitsgebiet von anderen Stellen längst abgearbeitet werde.

Ratsfrau Jeschke (CDU) stellte klar, dass der Antrag der Fraktion der CDU nicht aufgrund der einen Anhörung in das Verfahren gegeben worden sei. Denn die Fraktion der CDU würde die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen seit mehreren Jahren begleiten, eigene Kontakte pflegen und selbst unangemeldet Flüchtlingsunterkünften besuchen. Zudem würden von Betroffenen, Ehrenamtlichen und auch aus der Verwaltung Probleme diesbezüglich an die CDU-Fraktion herangetragen. Ratsfrau Jeschke erinnerte daran, dass das Integrationsmanagement vom ehemaligen Sozialdezernenten Thomas Walter (CDU) eingeführt worden sei. Ratsfrau Jeschke hob hervor, dass die Kontakte, welche die Fraktion der CDU mit Flüchtlingen gehabt habe, zeigen würden, dass doch mehr Probleme vorhanden seien, als der Stadtgesellschaft vermittelt werde. Zudem könnten von einem unabhängigen, ehrenamtlichen Ombudsmann auch Themen behandelt werden, die den Wohnungs- oder Arbeitsmarkt betreffe. Ratsfrau Jeschke unterstrich, dass die Fraktion der CDU nicht daran interessiert sei, die Arbeit der Verwaltung schlecht zu machen. Denn die Verwaltung liefere auch in Bezug auf die Flüchtlingsthematik eine gute Arbeit ab. Die Fraktion der CDU beabsichtige die gute Arbeit der Verwaltung weiter zu optimieren und dafür sei das Instrument eines unabhängigen, ehrenamtlichen Ombudsmann sehr geeignet.
Ratsherr Karger (AfD) informierte darüber, dass die Anhörung eindeutig vermittelt habe, dass die Sozialarbeiter ausschließlich dafür zu sorgen hätten, dass die Belange der Flüchtlinge durchgesetzt werden. Während der gesamten Veranstaltung wäre nicht einmal auf Pflichten der Flüchtlinge oder gar Sanktionen infolge von Verfehlungen eingegangen worden. Ratsherr Karger erörterte, dass die Einrichtung eines Ombudsmannes nichts anderes sei als einen weiteren Verwaltungsakt zu schaffen, den niemand benötigen würde. Denn wenn es einem Ombudsmann einmal nicht gelingen sollte im Interesse eines Flüchtlings entscheiden zu können, würde ihm ein Flüchtlingsberater aufzeigen, wie dieser an sein Ziel kommen könnte. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen werde.
Mit 38 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle für Flüchtlinge nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2098/2017 ab.

TOP 20.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Schließung des Vahrenwalder Bades
(Drucks. Nr. 3154/2017)

Ratsherr Herrmann (AfD) führte aus, dass die Thematik der Fraktion der AfD in der Sitzung des Sportausschusses zugänglich gemacht worden sei. Dort habe man rechtswidrig im nicht öffentlichen Teil der Sitzung dazu beraten. Darüber hinaus sei anschließend rechtswidrig die Presse über die Beratungsgegenstände informiert worden. Ratsherr Herrmann machte darauf aufmerksam, dass er in der Sitzung des Sportausschusses angeregt habe, dass der Frauenbadetag zunächst für einen Monat ausgesetzt werden sollte, um den Badekästen, anhand eines Flyers mehrsprachig näher bringen zu können, wie man in Mitteleuropa bade und welche hygienischen Grundregeln beachtet werden müssten. Ratsherr Herrmann hob hervor, dass die Fraktion der AfD auch in der Sitzung nicht von der Sportdezernentin darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, dass Badegäste ihre Notdurft in Papierkörbe verrichtet hätten. Davon habe man aus der Tagespresse erfahren. Dieser Zustand sei, im Besonderen in Hinblick auf die antibiotikaresistenten Darmkeime der schon länger in Deutschland Lebenden und Rekonvaleszenten, unverantwortlich. Ratsherr Herrmann betonte, dass es ein Trauerspiel sei, dass die Mitglieder der AfD im Rat der Stadt, als gewählte Volksvertreter von der Verwaltung nicht ausreichend informiert wurden. Ratsherr Herrmann appellierte vor dem Hintergrund des Dringlichkeitsantrages an die Mitglieder des Rates, dass zur Beseitigung der Gesundheitsgefährdung eine Grundsanierung durchzuführen sei und dass das Bad bis zur Freigabe durch das Gesundheitsamt geschlossen werden müsste. Ratsherr Herrmann unterstrich, dass doch bitte die nachvollziehbaren Gründe aufgezeigt werden sollten, wenn man der AfD schon vorwerfe, dass man für die Schließung von Bädern eintrete.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) bemerkte, dass die Fraktion der AfD mit einem Antrag aufwarte, der ein ernsthaftes Thema betreffe, den Frauenbadetag im Vahrenwalder Bad. Ratsherr Klippert sagte, dass der von der Fraktion der AfD vorgelegte Antrag als Unverschämtheit zu bewerten und an Volksverdummung und Volksverhetzung grenze. Ratsherr Klippert stellte klar, dass die Fraktion DIE FRAKTION sich ganz deutlich dagegen ausspreche, dass es beim Frauenbadetag zu Verstößen gegen die Badeordnung und zu Drohungen gegenüber dem Personal gekommen sei. Zum anderen werde man jedoch am Frauenbadetag festhalten. Denn dieser habe sich sowohl in Vahrenwald als auch in Stöcken bewährt, wie die hohen Besucherzahlen zeigen würden. Dies würde belegen, dass es eine große Anzahl von Frauen und Mädchen gebe, die sich unabhängig von ihrer Herkunft wünschen, unbeachtet Baden gehen zu dürfen und Schwimmen zu lernen. Die Tatsache der großen Akzeptanz und dass es in Stöcken keinerlei Probleme gebe, zeige, dass der Frauenbadetag funktioniere. Ratsherr Klippert konstatierte, dass man es nur als Schande bezeichnen könne, dass die Fraktion der AfD ihre Fremdenfeindlichkeit als Dekontamination verpacke. Denn eine derartige Analogie würde sich gerade in Deutschland verbieten. Ratsherr Klippert machte deutlich, dass der unsägliche Antrag erst gar nicht in das Verfahren gegangen wäre, wenn die Fraktion der AfD ein bisschen Geschichtsbewusstsein und Anstand besitzen würde. Dass die Fraktion der AfD diesen Antrag trotzdem in das Verfahren gegeben habe zeige, welche Geisteskinder sich hinter der Fraktion der AfD verbergen würden. Denn selbst der antragstellenden Fraktion sollte klar sein, dass der vorliegende Antrag kein positives Ergebnis im Rat der Stadt Hannover werde erzielen können.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) wies darauf hin, dass im vorliegenden Antrag mit keinem Wort der Frauenbadetag erwähnt werde. Es gehe vielmehr darum, dass das Bad vorläufig geschlossen werde, um eine gründliche Reinigung erwirken zu können. Denn eine Abstimmung über den Frauenbadetag sei vollkommen unsinnig, da das Thema Frauenbadetag keines Dringlichkeitsantrages bedürfe. Beigeordneter Hauptstein stellte klar, dass der vorliegende Antrag dringlich sei, da es um die Gesundheit der Badegäste gehe. Dass die Fraktion der AfD zum vorliegenden Sachverhalt kein Vertrauen gegenüber der Verwaltung habe, dass diese die bekannten Missstände schnellstmöglich beseitige liege daran, dass versucht worden sei, die Zustände im Vahrenwalder Bad zu verheimlichen. Es gehe darum, dass Badegäste im Vahrenwalder Bad ganz offensichtlich ihre Fäkalien dort entsorgt hätten, wo immer ihnen dies in den Sinn gekommen sei. Beigeordneter Hauptstein fragte, wer von den Anwesenden sich dafür verbürge, dass die hygienischen Zustände im Vahrenwalder Bad zukünftig nicht mehr zu beanstanden seien und weiter, wer von den Anwesenden sich verantwortlich dafür erkläre, wenn im Nachgang der heutigen Ratsversammlung jemand an den Keimen erkranke. Beigeordneter Hauptstein fragte ferner, wer von den Anwesenden die politische Verantwortung dafür übernehme, wenn Erkrankungen aufgrund der hygienischen Zustände im Vahrenwalder Bad zu beklagen seien. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD mit der Einbringung des Antrages verbinde, dass die Verwaltung, auch bei Ablehnung des Antrages durch den Rat, eine gewisse Sinnhaftigkeit der Drucksache erkenne und zum Schutz der Menschen in der Stadt handeln werde. Beigeordneter Hauptstein unterstrich, dass die Fraktion der AfD das bürgerfeindliche Verhalten des Rates dadurch protokollieren lasse, dass man eine namentliche Abstimmung beantrage.

Ratsherr Braune fragte, wann das Gesundheitsamt das Vahrenwalder Bad letztmalig inspiziert habe und mit welchem Ergebnis dies geschehen sei.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass es zu 100 % unzutreffend sei, dass im Vahrenwalder Bad unhaltbare, hygienische Zustände herrschen würden. Das Bad werde nach Ablauf der Öffnungs- und Badezeiten umfänglich von den BadewärterInnen gereinigt. Darüber hinaus werde die Wasserqualität technisch geregelt und mehrmals am Tag werden automatisch Wasserproben gezogen und untersucht. Das System werde je nach Verschmutzungsgrad selbstständig, automatisch regulieren, um die Wasserqualität auf einem einwandfreien Niveau zu halten.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass sich anscheinend nur die Fraktion der AfD mit dem Thema Frauenbadetag ernsthaft beschäftigt habe. Ratsherr Karger erörterte, dass zum Sachverhalt der Frauenbadetag sowie die Tatsache gehöre, dass die Fraktion der AfD einige Hintergründe erst aus der Tagespresse erfahren habe. Ratsherr Karger führte aus, dass sich die Klientel des Frauenbadetages dadurch auszeichne, dass Regeln des Zusammenlebens und der Hausordnung absichtlich missachtet werden. Missstände wie das Verzehren von Lebensmitteln, Haarfärbungen am Beckenrand, entsorgen von Windeln im Nichtschwimmerbereich, Verrichten der Notdurft in Papierkörben und das Schwimmen in Straßenkleidung seien einige der bekannten Vorkommnisse. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass es bei Ansprache der Vergehen durch die SchwimmmeisterInnen zudem mit Drohungen reagiert worden sei. Ratsherr Karger hob hervor, dass es nicht sein könne, dass man in eine rassistische Ecke gedrängt werde, wenn man derartige Missstände anspreche.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass es keinen Grund dafür gebe, dass das Gesundheitsamt das Vahrenwalder Bad besuchen müsste, um dort tätig zu werden. Zudem sei die Verwaltung ihrer Informationspflicht im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Sportausschusses umfänglich nachgekommen.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob die Verwaltung der Ansicht sei, dass die Presse die Unwahrheit verbreitet habe und in welcher Form die Schwimmhallen gereinigt werden.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Verwaltung bereits ausgeführt habe, dass die Schwimmhallen vom Reinigungspersonal sowie den SchwimmwärterInnen gereinigt werden und dass die Technik für die Wasserqualität sorge.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung Schließung der Rednerliste und Schluss der Debatte.
Mehrheitlich beschloss der Rat gemäß § 13 b. der Geschäftsordnung des Rates die Schließung der Rednerliste und den Schluss der Debatte.

Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass es sich im Vahrenwalder Bad um schwerwiegende Verstöße gehandelt habe und dass es sich seiner Kenntnis entziehe, warum die Verwaltung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung darüber berichtet habe. Denn die BürgerInnen hätten ein Recht darauf zu erfahren, was genau vorgefallen sei. Zudem habe man nach der Form oder dem Ausmaß der Reinigung der Schwimmhalle gefragt, weil dort Dinge geschehen seien, die mit dem normalen Badebetrieb nichts zu tun hätten. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass die Fraktion der AfD den Antrag gestellt habe, um den Menschen die Sicherheit zu vermitteln, dass das Gesundheitsamt einer Freigabe des Bades zustimmen werde. Denn nach der Berichterstattung in den Medien sei die Bevölkerung natürlich extrem verunsichert.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) widersprach der Ansicht der Sportdezernentin, wonach ein Besuch des Gesundheitsamtes nicht notwendig sei. Denn schon allein aus Sicherheitsgründen sollte das Gesundheitsamt die Wasserqualität überprüfen, wenn Menschen in Straßenkleidung die Schwimmbecken eventuell mit Keimen belastet haben könnten. Man könne der Verwaltung aus Gründen der Vorsorge und der Prophylaxe nur raten, dass die Verwaltung das Gesundheitsamt einschalten möge. Denn eine Freigabe durch das Gesundheitsamt könnte der Bevölkerung die Verunsicherung nehmen. Im Übrigen sei die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ansicht, dass der Frauenbadetag schon vor Jahren zu Problemen geführt habe. Ratsherr Wruck sagte, dass er persönlich der Auffassung sei, dass eine Stadt gut daran täte, nicht irgendwelchen religiösen Ansprüchen, wie z.B. der Einrichtung eines Frauenbadetages, entgegenzukommen. Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass die Stadt den Vorkommnissen relativ hilflos gegenüberstehe, da man Polizisten aus Sicherheits- und Ordnungsgründen in das Bad entsandt habe.

Stadträtin Beckedorf erläuterte wiederholt, dass im Vahrenwalder Bad geschulte Badewärterinnen und Badewärter täglich, im Anschluss an die Öffnungszeiten und wenn notwendig spontan, entsprechend der Schulungen und Anweisungen in Bezug auf Einhaltung der Hygiene reinigen würden. Zudem gebe es eine hochkomplexe Technik, die für die Qualität des Wassers, in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad, sorge. Darüber hinaus sei entsprechend geschultes Personal vor Ort, um die Wasserqualität im Blick zu haben. Stadträtin Beckedorf unterstrich, dass überhaupt keine Veranlassung besehe, dass das Gesundheitsamt hinzugezogen werde. Zudem sei man sich sehr sicher, dass die HannoveranerInnen der Landeshauptstadt Hannover die Kompetenz eines Schwimmbadbetreibers zusprächen.
Namentliche Abstimmung:
Ratsherr Albrecht (CDU) Nein
Ratsherr Alter (SPD) Nein
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein
Ratsherr Braune (AfD) Ja
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Nein
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Döring (FDP) Nein
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein
Ratsherr Engelke (FDP) Nein
Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Finck (SPD) Nein
Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) Nein
Ratsfrau Gamoori (SPD) Nein
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein
Ratsherr Gill (SPD) Nein
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Ja
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein
Bürgermeister Hermann (SPD) Nein
Ratsherr Herrmann (AfD) Ja
Ratsherr Hirche (AfD) Ja
Ratsherr Hofmann (SPD) Nein
Ratsfrau Iri (SPD) Nein
Ratsherr Jacobs (AfD) Ja
Ratsfrau Jeschke (CDU) Nein
Ratsherr Karger (AfD) Ja
Beigeordnete Kastning (SPD) Nein
Ratsherr Kelich (SPD) Nein
Ratsfrau Keller (SPD) Nein
Ratsherr Klapproth (CDU) Nein
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Nein
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) Nein
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Kreisz (SPD) Nein
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Markurth (SPD) Nein
Ratsherr Marski (CDU) Nein
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU) Nein
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Nein
Ratsherr Oppelt (CDU) Nein
Ratsfrau Pluskota (SPD) Nein
Ratsherr Pohl (CDU) Nein
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Nein
Bürgermeister Scholz (CDU) Nein
Oberbürgermeister Schostok (SPD) Nein
Beigeordneter Seidel (CDU) Nein
Beigeordnete Seitz (CDU) Nein
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) Nein
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Nein
Ratsherr Wiechert (CDU) Nein
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Ja
Ratsherr Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Beigeordnete Zaman (SPD) Nein
Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Mit 53 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Schließung des Vahrenwalder Bades nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3154/2017 ab.


TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
Antrag der AfD-Fraktion zur Einleitung eines Planungsverfahrens für einen zentralen Dolmetscherdienst
(Drucks. Nr. 3106/2017)
Eingebracht und verwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 15.2.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Schaffung zusätzlicher Aufenthalts- und Schlafplätze für Obdachlose
(Drucks. Nr. 3110/2017)

Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter