Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 20.12.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.12.2017)
Protokoll (erschienen am 26.01.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 21.12.2017

PROTOKOLL

12. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 20. Dezember 2017,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 13.30 Uhr
Ende 14.20 Uhr

______________________________________________________________________
Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Für die Verwaltung:
Frau Stadträtin Rzyski Bildungs-, Jugend-, Personal-
und Familiendezernat
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Lange Fachbereich Feuerwehr
Frau Lehmann Kulturdezernat
Frau Rostin Kulturdezernat
Herr Schrade Gesamtpersonalrat

Für die Presse:
Frau Hörmann Neue Presse

Für die Niederschrift:
Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation
Für die Niederschrift



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20. Dezember 2017

2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Einsatzfahrten für Rettungsfahrzeige optimieren
(Drucks. Nr. 3071/2017)

3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

4.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

4.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

5. Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung der "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 2538/2017)

6. Feuer- und Rettungswache 2, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2778/2017 mit 3 Anlagen)

7. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017
(Informationsdrucks. Nr. 3102/2017 mit 1 Anlage)

















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 12. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.

Im Weiteren gab sie den Hinweis auf das traditionelle Weihnachtstreffen im Gartensaal im Anschluss der Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und ergänzte, dass sie sich freue, wenn viele der Einladung folgen würden, um das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen.
Außerdem fragte sie, ob es Anmerkungen zur Tagesordnung gebe.

Ratsherr Gill gab an, dass der Tagesordnungspunkt 4 mit allen Unterpunkten in die Fraktion gezogen werde.

Ratsherr Pohl ergänzte, dass ebenso der Tagesordnungspunkt 3 in die Fraktion gezogen werde, da zum Antrag noch weiter beraten werden wolle.

Beigeordnete Kastning sagte, dass dann beide Tagesordnungspunkte in der Sitzung im Januar behandelt werden sollten, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Letztlich ergänzte sie, dass zu dem Protokoll von der Sitzung am 15.11.2017 ebenso das Protokoll der außerordentlichen Sitzung vom 29.11.2017 im Rahmen der Anhörung zur Kampfmittelbeseitigung vorliege. Dazu stellte sie die Frage, ob dieses Protokoll ebenso aufgerufen werden oder auf die Sitzung im Januar verschoben werden solle.

Insgesamt einigte man sich auf ein Verschieben der Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2017 in die Sitzung im Januar.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.11.2017

Einstimmig


TOP 2.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Einsatzfahrten für Rettungsfahrzeige optimieren
(Drucks. Nr. 3071/2017)

Ratsherr Engelke gab an, dass dieser Antrag in enger Abstimmung mit der Feuerwehr erstellt worden sei. Er ergänzte, dass alle in der Sitzung erfahren hätten, dass die Einsatzzeiten der Feuerwehr immer schwieriger zu realisieren seien, was unmittelbar auch mit der Verkehrslage zu tun habe. Als Beispiel nannte er dazu die Verkehrssituation am Aegidientorplatz, wo sich die Autos bereits an der Kreuzung stauen würden und der Rettungswagen große Mühe habe, sich einen Weg durch diese Automassen zu bahnen. Hier sei die Verwaltung gefragt, ob man zumindest an den Hauptkreuzungen die Situation optimieren könne. Beispielsweise könne, wie bei der Üstra, eine manuelle Ampelschaltung durch die Einsatzkräfte erfolgen, sodass die Fahrzeuge sicher über die Kreuzung fahren können. In 99% der Fälle gehe es ja wirklich um Notsituationen, in denen die Zeit eine entscheidende Rolle spiele, sodass er ernsthaft gespannt sei, welche Möglichkeiten die Verwaltung aufzeigen könne.

Ratsherr Wruck gab an, dass er den Antrag an sich gut finde, allerdings halte er es für kritisch, von der Verwaltung Lösungen zu fordern. Er hätte es begrüßt, wenn an unterschiedlicher Stelle bereits Handlungsansätze vorgeschlagen worden wären. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Verwaltung die Straßenverkehrsordnung aushebeln könne. Ihm selbst sei auch nicht mehr eingefallen, als die Grünphasen der Ampelschaltung im Zweifel zu verlängern, wobei auch dies im weiteren Verlauf zu Verkehrsstau an anderer Stelle führen könne.

Ratsherr Engelke ergänzte, dass man durchaus Vorschläge hätte anbringen können, jedoch sei es nicht Aufgabe der Politik, entsprechendes Fachwissen einzubringen, denn dafür habe man die Fachleute in der Verwaltung. Die Politik habe, aus seiner Sicht, grundsätzlich die Aufgabe, den Anstoß dafür zu geben.

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung soll, möglichst in Abstimmung mit den Beauftragten im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Hannover, ein Konzept entwickeln, wie die Einsatzfahrten mit Sonderrechten unter Inanspruchnahme von Blaulicht und Signalhorn (vgl. §§ 35 und 38 StVO) in der Landeshauptstadt Hannover optimiert werden können. Hierzu soll insbesondere für Hauptalarmwege sowie für Hauptknotenpunkte eine Lösung für ein schnelleres Durchkommen der Einsatzfahrzeuge auf dem Weg zum Einsatzort erarbeitet werden.Zielsetzung sollte es dabei sein, den Einsatzort in maximal 9,5 Minuten nach Eingehen des Notrufs zu erreichen.

Einstimmig


TOP 3.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

Antrag

zu beschließen:

Es werden in der städtischen Fahrzeugflotte im Rahmen der Neu- und Ersatzbeschaffung nur noch Fahrzeuge mit einem Elektro-Antrieb angeschafft, sobald entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt erhältlich sind. Gleichzeitig setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass auch alle städtischen Töchter bzw. städtischen Beteiligungen nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb beschaffen.
Die Verwaltung berichtet den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Stand der Beschaffung von Elektrofahrzeugen.

Die Verwaltung prüft interkommunale Beschaffungen von Elektro-Dienstfahrzeugen (PKW, Nutzfahrzeuge, Elektro-Dienstfahrräder, Elektro-Lastenräder), insbesondere regional, also gemeinsam mit der Region Hannover, den Regionskommunen und eventuell mit anderen Großstädten mit Umweltzonen und Interesse an E-Mobilität, nach Möglichkeit auch gemeinsam mit den Landesministerien und Landesdienststellen.

Die Verwaltung prüft Verfügbarkeit sowie einsatztaktische Verwendungsmöglichkeiten von rein elektrisch betriebenen Feuerwehrfahrzeugen und nimmt erste E-Rettungs- und Einsatz-Fahrzeuge bis zur Weltleitmesse Interschutz 2020 in Hannover in Betrieb.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger.
2. Das Zuwendungswesen soll transparenter werden, z.B. durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung. Grundsätzlich darf dies aber nicht zulasten der Trägervielfalt gehen und soll kleinere Träger nicht benachteiligen.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen, gegebenenfalls schrittweise, entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen. Dies bedeutet auch, dass einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge erarbeitet werden müssen. Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und ggf. in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017:
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Antrag

zu beschließen:

Der Rat möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ändern:

1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. insbesondere durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger, sowie durch eine größtmögliche Vereinheitlichung der Anträge auf Zuwendungen von Land, Region und LHH.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen den freien Trägern zudem mehr eine Planungssicherheit von mindestens 3 Jahren bieten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Dabei soll die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trägern mit ähnlichem Profil angestrebt werden. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecke und deren Erfüllung transparenter werden. Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in Bezug auf die Beratung der Träger und die Bewilligung der Anträge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung der Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden. Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Trägern übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten, indem die Zuwendungen grundsätzlich ab 2019 für 3 Jahre gewährt werden, sofern der Bedarf weiterhin besteht und laufend nachgewiesen wird.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele der Trägertätigkeit enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Darüber hinaus muss erläutert werden, wieso die angegebenen Ziele und Zwecke im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reportings sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Der Zuwendungsempfänger hat der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise sowie einen Jahresabschluss vorzulegen.
7. Aktives Controlling
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover muss ein aktives Controlling durchführen und überprüfen, ob die Zuwendungszwecke weiterhin im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen und die Mittel in dem beantragten Umfang weiter erforderlich sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob Zuwendungsempfänger bislang ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Nachweis der Zielerreichung und zweckentsprechenden Mittelverwendung nachgekommen sind.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.
Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung der "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 2538/2017)

Ratsherr Pohl gab an, dass dieser Antrag aus Sicht der CDU-Fraktion dringend einstimmig beschlossen werden müsse. Dies liege daran, dass man in der Vergangenheit einen guten Grund gehabt habe, sich mit dem Thema Rechtsextremismus auseinanderzusetzen. Mittlerweile glaube man aber, dass sich die Situation dahingehend verändert habe, dass Extremismus nicht mehr nur aus dieser Richtung komme. Am Beispiel des G20 Gipfels in Hamburg wurde deutlich, dass auch aus der linken Szene damit zunehmend zu rechnen ist. Ebenso bestehe das Problem des islamistischen Extremismus und damit solle man insgesamt den Titel ändern, um alle Arten des Extremismus einzubeziehen. Es sei klar, dass damit auch Arbeitsschwerpunkte verändert würden. Je nach Gemengelage müsse man dann auch darüber reden, wie finanzielle Mittel verteilt würden.

Ratsfrau Langensiepen gab an, dass die Angelegenheit auch schon im internationalen Ausschuss behandelt worden sei. Man selbst sehe das anders, als eben vorgebracht. Die Stelle sei in Hinblick auf die Vorfälle im NSU Prozess eingerichtet worden und daher sei man nicht der Meinung, dass man diese einfach umbenennen könne. Außerdem könne die Person, die sich aktuell um das Thema kümmere, nicht noch zusätzlich andere Extremismen abdecken. Daher werde der Antrag abgelehnt.

Ratsherr Borstelmann stellte die Nachfrage an Frau Langensiepen, ob sie dafür sei, eine weitere Stelle zu schaffen, die sich um das Thema Linksextremismus kümmere. Dies sei sicher nicht gedacht.

Ratsherr Hirche sagte, dass er es gut finde, dass die CDU diesen Antrag eingebracht habe, da auch ein verstärkter Terrorismus von links zu verzeichnen sei. Besonders bei der AfD merke man, dass man bedroht und Hauswände beschmiert würden. Man wünsche sich, dass die Stadt keine Gelder mehr für Zwecke wie die der Kornstraße freigebe, da "diese Leute" einen Kampf gegen die AfD führen würden.

Ratsherr Engelke gab an, dass man natürlich über den Antrag nachdenken könne, allerdings empfehle er, wie bereits durch Ratsherrn Borstelmann angebracht, tatsächlich über die Möglichkeit einer zusätzlichen Stelle zu sprechen und dass die CDU dahingehend doch einen Antrag stellen könne.

Ratsherr Förste sagte, dass er von der Ablehnung des Antrags ausgehe, er allerdings ergänzen möchte, dass es auch einen Extremismus bis in die Mitte der Gesellschaft gebe und auch der Antisemitismus oder Antiziganismus in die Gesellschaft reichen würden.

Ratsherr Markurth erwiderte, dass es eine wichtige Diskussion sei, die gerade geführt werde, aber er bitte darum, auf die Überschrift zu achten. Man habe zum einen eine Stelle, die sich um Demokratiestärkung kümmere. Dies bedeute, sich gegen jede Form des Extremismus zu wenden. Hierbei habe man aber ausdrücklich Expertise, um Konzepte und Lösungsansätze zur Verhinderung oder zur Prävention von Straftaten zu entwickeln. Diese Expertise könne man nicht einfach auf andere Extremismen ausweiten. Ob zusätzliche Stellen für die anderen Formen eingerichtet werden sollten, sei haushälterisch und insgesamt nochmal an anderer Stelle zu diskutieren. Dies sei mit der hier angesprochenen Stelle allerdings nicht zu verbinden.

Beigeordnete Kastning bat darum, den Unterschied zu berücksichtigen, was eine Stelle bei der Stadt mache, nämlich präventive und beratende Arbeit, zum Beispiel mit Schulen, Kindergärten und Einzelpersonen, im Vergleich zur Ermittlung bei Straftaten, was dann polizeiliche oder gerichtliche Angelegenheit wäre.

Ratsherr Wruck gab an, dass er sich wundere, wie bestimmte Probleme aus der linken Szene hier einfach nicht zur Kenntnis genommen würden. Natürlich gebe es Extremismus auf allen Seiten und auch den Extremismus in der Mitte. Er glaube zwar, dass er darunter etwas Anderes verstehe, als Herr Förste, der erklärt habe, dass sich rechter Extremismus weit in die Mitte fortsetzte. Was ihn irritiere sei, dass man nicht zur Kenntnis nehmen wolle, dass es Extremismus auf verschiedenen Seiten gebe und man nicht gleichberechtigt auf allen Seiten dagegen angehen wolle. Er habe sich zum Beispiel darüber geärgert, dass, als er noch jünger war, Berufsverbote gegen Schornsteinfeger bestanden, weil diese in einer linken Partei gewesen seien. Es sei unerhört jemandem den Beruf zu verwehren. Und auch heute müsse es eine Fairness und Konsequenz in alle Richtungen dazu geben. Dies vermisse er hier.

Ratsherr Borstelmann erwiderte gegenüber Herrn Markurth, dass die Stelle vielleicht zwei Themengebiete namentlich beinhalte, auf der Seite der Stadt handele es sich bei allen Themen aber um Inhalte des Rechtsextremismus. Insofern werde der Rechtsextremismus mit einer Demokratiestärkung gleichgesetzt und nicht, wie von Herrn Markurth angebracht, getrennt gesehen werde. Er bat darum, mit den Mitarbeiterinnen zu sprechen und selbst zu hören, dass es wichtig sei, gegen jegliche Extremismen vorzugehen und damit die Demokratie zu stärken. Er selbst habe dies getan und kenne die Antwort der dortigen Kolleginnen.

Antrag zu beschließen:

1. Die städtische "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus" (SDR), OE 50.60 wird in "Stelle für Demokratiestärkung und gegen Extremismus" umbenannt.

2. Entsprechend der dann gültigen Benennung liegt der Fokus der Arbeit der Stelle nicht mehr ausschließlich in der Bekämpfung des Rechtsextremismus, sondern in der Bekämpfung von politischen und religiösem Extremismus jeglicher Ausrichtung.

4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.
Feuer- und Rettungswache 2, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2778/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung von Dachflächen der Feuer- und Rettungswache 2
sowie

2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.336.000 € und dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.
Einstimmig
TOP 7.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017
(Informationsdrucksache Nr. 3102/2017 mit 1 Anlage)

Frau Diers erläuterte, dass die Gründe der Unterschreitung, wie bereits in anderen vorangegangen Sitzungen erklärt, struktureller Natur seien. Dies sei zum einen, dass Stellen, die man meinte, schaffen zu müssen, nicht eingerichtet werden mussten. Als Beispiel gab sie Stellenbedarfe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung an, die durch den Rückgang der Zahlen und damit Senkung der Fallzahlen nicht mehr notwendig waren. Ebenso ließe sich die Unterschreitung mit einer verzögerten Besetzung von neu eingerichteten Stellen begründen. Es sei auch eine verzögerte Nachbesetzung zu verzeichnen. Der Personalkörper sei zudem kein statischer, es bewege sich sehr viel, sodass auch Themen wie Arbeitszeitreduzierung, Elternzeit und Krankheit nicht in Gänze eingeplant werden können. Perspektivisch werde sich die Zahl auch zum 31.12.2017 weiter nach unten entwickeln. Aktuell betrage die Veränderung 2% und 12,04 Mio. €. Die absolute Zahl erscheine hoch, sie müsse aber in das Verhältnis zum Personalaufwand insgesamt gebracht werden.

Ratsherr Pohl gab an, dass man schon häufiger über die Gründe der Unterschreitung gesprochen habe, er sich zusätzlich nun aber frage, ob die Verwaltung beabsichtige, diese Mittel der Haushaltskonsolidierung zuzuführen oder daraus Rückstellungen gebildet werden sollen.

Frau Diers erwiderte, dass man sich in einem Doppelhaushalt befinde und dies mit sich bringe, dass noch nicht alle Zahlen im Jahr 2016 bekannt waren, die man für 2017 und 2018 ansetzen müsse. So kämen zum Beispiel unterjährige Mehrbedarfe für das Ordnungs- und Sicherheitskonzept hinzu. Daher werde ein Teil genutzt, um ungeplante Bedarfe realisieren zu können. Man sei aktuell in Verhandlungen mit dem Fachbereich Finanzen, um festzulegen, welchen Teil man für Rückstellungen nutzen könne. Ebenso müsse man das Thema Entgeltordnung näher berücksichtigen, wo man auch noch nicht wisse, was das konkret bedeute, da die Anträge zwar vorliegen, aber noch nicht allumfänglich bearbeitet werden konnten. Geplant sei also abschließend, dass ein Teil in Rückstellungen eingehe und ein anderer der Haushaltskonsolidierung dienen könne.

Ratsherr Gill fragte, ob bei den 12,04 Mio. € auch Summen enthalten seien, die durch die Tariferhöhung gespart worden, da von einem höheren Ergebnis ausgegangen wurde.

Frau Diers antwortete, dass dies nicht der Fall sei, da die Tariferhöhungen exakt geplant werden konnten. Es handele sich tatsächlich um das strukturelle Thema der Besetzung von Stellen.



Zur Kenntnis genommen


Für die Niederschrift



Rzyski Lüders