Sitzung Kulturausschuss am 15.12.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.12.2017)
Protokoll (erschienen am 26.01.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Angelegenheiten Kultur - Datum 15.12.2017

PROTOKOLL

12. Sitzung des Kulturausschusses am Freitag, 15. Dezember 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Wiechert (CDU)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Iri (SPD)
in Vertretung für Ratsherr Nicholls
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
vertreten durch Ratsfrau Iri
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
Frau Dr. Gafert
(Herr Kahmann)
Herr Dr. Kiaman
(Herr Kier)
Herr Kluck
Herr Pehlke
(Frau Stolzenwald)
Herr Prof. Dr. Terbuyken

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Gäste:
Ratsfrau Dr. Carl





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2017

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

4.2. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Offensive gegen Antisemitismus in Hannover
(Drucks. Nr. 2787/2017)

6. Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
(Drucks. Nr. 2846/2017)

7. Zuwendung an den Verein Movement research e.V. im Jahr 2017
(Drucks. Nr. 2723/2017)

8. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)

9. Bericht des Dezernenten


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wiechert eröffnet die 12. Sitzung des Kulturausschusses und stellt die ordnungsgemäße Einberufung, die Beschlussfähigkeit des Ausschusses und die Tagesordnung fest.

Ratsfrau Zaman teilt mit, dass sie die Drucks.Nr. 2494/2017 zu Tagesordnungspunkt 4 samt den Änderungsanträgen unter Tagesordnungspunkt 4.1. und 4.2. zur Beratung in die Fraktion ziehen wird.

Bürgermeister Scholz teilt mit, dass er die Drucks.Nr. 2787/2017 zu Tagesordnungspunkt 5 zur Beratung in die Fraktion ziehen wird.

Ratsherr Klippert macht deutlich, dass er die Drucks.Nr. 3096/2017 zu Tagesordnungspunkt 8 unter anderen Umständen zur Beratung in die Fraktion gezogen hätte. Da er die beabsichtigte Förderung jedoch nicht weiter verzögern möchte, entscheidet er sich dagegen. Er fordert die Verwaltung auf, diese Drucksache zukünftig früher vorzulegen, damit eine sachgerechte Vorbereitung stattfinden kann.

Einstimmig


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Ein Einwohner zitiert einen Absatz aus der Drucksache 3096/2017 zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018, wonach der knappe Mitteleinsatz für die freie Theaterszene in einer Landeshauptstadt, die mit dem Wunsch Kulturhauptstadt Europas zu werden, nicht übereinstimmen. Er möchte wissen, ob die Verwaltung diese Ansicht teilt.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass es sich hierbei um eine Stellungnahme des Theaterbeirates handelt und nicht um die Ansicht der Verwaltung.

Der Einwohner stellt weiter fest, dass von den eingereichten 34 Projekten, 15 Projekte für eine Förderung vorgeschlagen werden, von denen zwei jedoch nicht in voller Höhe gefördert werden können. Er möchte wissen, ob nicht die Möglichkeit besteht in voller Antragshöhe zu gewähren.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass der Theaterbeirat natürlich auch die Kosten- und Finanzierungspläne prüft und in diesen zwei Fällen nicht in voller Höhe gewährt werden konnte. Durch das Nutzen von Synergieeffekten mit anderen Trägern konnte jedoch ausgleichend eingegriffen werden.

Der Einwohner möchte wissen, ob das Handeln des Theaterbeirates auch beispielhaft für die Arbeit der Verwaltung ist.

Stadtrat Härke antwortet, dass die Kulturverwaltung natürlich versucht möglichst viel von der beantragten Fördersumme zu genehmigen. In manchen Fällen ist aber auch nach der Prüfung nur eine Teilförderung möglich. Eine solche wird dann mit dem Verweis auf andere Förderer gewährt.

Der Einwohner hat zudem in der Drucksache gelesen, dass die Möglichkeit besteht, dass zusätzliche Drittmittel für internationale Kulturprojekte grundsätzlich über das Kulturbüro eingeworben werden können und möchte wissen, ob dies tatsächlich so ist.

Stadtrat Härke antwortet, dass es im Kulturbüro einen begrenzten Ansatz für die Förderung internationaler Kulturprojekte gibt und dieser natürlich in Anspruch genommen werden kann.







TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2017

Ratsherr Klippert kritisiert das Fehlen einer seiner Aussagen im Protokoll der vergangenen Sitzung vom 17.11.2017.

Das Protokoll der vergangenen Sitzung wird um die angesprochene Aussage ergänzt.

Einstimmig


TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger.
2. Das Zuwendungswesen soll transparenter werden, z.B. durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung. Grundsätzlich darf dies aber nicht zulasten der Trägervielfalt gehen und soll kleinere Träger nicht benachteiligen.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen, gegebenenfalls schrittweise, entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen. Dies bedeutet auch, dass einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge erarbeitet werden müssen. Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und ggf. in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.

3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks .Nr. 2494/ 2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controlling
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,
zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Dabei soll die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trägern mit ähnlichem Profil angestrebt werden. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecke und deren Erfüllung transparenter werden. Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in Bezug auf die Beratung der Träger und die Bewilligung der Anträge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung der Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden. Darüber hinaus

sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Trägern übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten, indem die Zuwendungen grundsätzlich ab 2019 für 3 Jahre gewährt werden, sofern der Bedarf weiterhin besteht und laufend nachgewiesen wird.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele der Trägertätigkeit enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Darüber hinaus muss erläutert werden, wieso die angegebenen Ziele und Zwecke im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reportings sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Der Zuwendungsempfänger hat der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise sowie einen Jahresabschluss vorzulegen.
7. Aktives Controlling
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover muss ein aktives Controlling durchführen und überprüfen, ob die Zuwendungszwecke weiterhin im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen und die Mittel in dem beantragten Umfang weiter erforderlich sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob Zuwendungsempfänger bislang ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Nachweis der Zielerreichung und zweckentsprechenden Mittelverwendung nachgekommen sind.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.2.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Antrag

zu beschließen:

Der Rat möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ändern:

1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. insbesondere durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger, sowie durch eine größtmögliche Vereinheitlichung der Anträge auf Zuwendungen von Land, Region und LHH.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen den freien Trägern zudem mehr eine Planungssicherheit von mindestens 3 Jahren bieten.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Offensive gegen Antisemitismus in Hannover
(Drucks. Nr. 2787/2017)

Antrag,

zu beschließen:
Die Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus führt gemeinsam mit geeigneten KooperationspartnerInnen eine Offensive gegen Antisemitismus in Hannover durch. Der Fokus liegt dabei auf der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit Schulen, denkbar wäre die Einbindung des Netzwerks Schulen ohne Rassismus – Schule mit Courage.

Auftakt soll der 09. November 2018 sein. 80 Jahre nach der Reichspogromnacht ist es wichtiger denn je, das Gedenken zu bewahren. Jüdisches Leben ist Teil hannoverscher Identität. Die Bildungsoffensive soll dazu dienen, SchülerInnen und LehrerInnen, Neuzugezogenen und Alteingesessenen dieses ins Bewusstsein zu rufen und jüdisches Leben erfahrbar zu machen.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.
Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
(Drucks. Nr. 2846/2017)

Ratsfrau Zaman möchte wissen, ob von der Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld alle Stadtteile des Bezirks gleichermaßen profitieren.

Frau Ortmann antwortet, dass der Verein alle Stadtteile bespielt, öffentlichkeitswirksamer aber wohl die Angebote und Aktionen in Döhren sind.

Ratsfrau Zaman entnimmt der Drucksache, dass mit dem Angebot circa 3.500 Menschen erreicht werden. Da dies nach ihrer Meinung nicht sonderlich viel ist, möchte sie wissen ob die Zahl stimmt.


Frau Ortmann antwortet, dass die Zählweise der Kulturinitiative hier zu Irritationen führt. Bisher wurde jede Teilnahme an einem Angebot als ein Besuch gezählt, auch wenn der Kurs beispielsweise 10 Termine umfasste. Für die Zukunft wird die Zählweise umgestellt, so dass hier mit einer höheren Zahl zu rechnen ist.

Ratsfrau Zaman möchte außerdem wissen, wie sie sich die angesprochene Umschichtung der Haushaltsmittel innerhalb des Teilhaushaltes 41 vorzustellen hat.

Frau Ortmann antwortet, dass man bis zum Jahr 2016 mit der Kulturinitiative in der Form eines Kooperationsvertrages zusammengearbeitet hat. Dieser Ansatz wurde nun zur Verfügung gestellt, um die Zuwendung zu ermöglichen.

Ratsfrau Zaman sagt aus, dass es grundsätzlich die Vorgabe gibt, 3-Jahres-Verträge mit den freien Trägern zu schließen. Sie möchte wissen, wie sich die Situation hier gestaltet.

Frau Ortmann antwortet, dass der Abschluss eines solchen Vertrages ab 2019 geprüft wird.

Bürgermeister Scholz stellt fest, dass die jetzt zu beschließende Zuwendungshöhe über dem Ansatz des Zuwendungsverzeichnisses liegt. Er fragt im Hinblick auf den Doppelhaushalt nach, mit welcher Höhe für 2018 zu rechnen ist.

Frau Ortmann antwortet, dass auch für 2018 mit der Summe gerechnet wird, die jetzt in der Drucksache genannt wird.

Antrag,

der Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V. zum Betrieb und der Aufrechterhaltung des kulturellen Angebotes eine Zuwendung in Höhe von 58.100,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2017 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
Zuwendung an den Verein Movement research e.V. im Jahr 2017
(Drucks. Nr. 2723/2017)

Ratsherr Engelke kritisiert, dass in der vorgelegten Drucksache nur die Gesamtsumme der geplanten Ausgaben abgebildet ist. Wenn die Verwaltung zu dem Ergebnis kommt, dass der Ansatz des Zuwendungsverzeichnisses nicht ausreichend ist, dann müsste auch die Einnahmesituation dargestellt werden.

Stadtrat Härke antwortet, dass Herr Fredeweß innerhalb der Verwaltung Anträge an verschiedene Stellen richtet und hier lediglich über eine Teilsumme des Ganzen entschieden werden soll. Er bietet an, die Einnahmesituation nachzuliefern.






[Darstellung der Einnahmesituation zu Protokoll]

Eigene Einnahmen: 40.221,10 €
Sponsoring, Spenden: 4.000,00 €
Öffentliche Zuschüsse:
- Landeshauptstadt Hannover: 44.000,00 €
- Sonstige: 98.250,00 €

Gesamt: 186.471,10 €

Antrag,

dem Verein Movement research e.V. zur Aufrechterhaltung des kulturellen Angebotes im Rahmen der Compagnie Fredeweß, eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 40.000,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2017 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018
(Drucks. Nr. 3096/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Yildirim kritisiert, dass man sich auf dem Weg zur Bewerbung um Europas Kulturhauptstadt 2025 befinde und gleichzeitig die Förderansätze kürze.

Herr Dr. Poensgen entgegnet, dass die Förderansätze nicht gekürzt werden.

Ratsherr Klippert erneuert seine anfängliche Aussage, dass die Vorlage dieser Drucksache früher geschehen muss, damit transparent hierüber diskutiert und entschieden werden kann.

Stadtrat Härke informiert das Gremium darüber, dass beabsichtigt ist, am 26.02.2018 einen Expertenworkshop durchzuführen. Unter Leitung der kulturpolitischen Gesellschaft soll dieser dazu dienen, Anregungen und Ideen zu möglichen neuen Förderstrukturen zu erhalten. Die Einladungen hierzu gehen per Email an die Fraktionsgeschäftsstellen.

Im Namen der SPD-Fraktion dankt Ratsherr Markurth dem Theaterbeirat für seine Arbeit. Man blicke auf eine bunte und breite Landschaft in der freien Theaterszene und dies ist grundsätzlich ein gutes Ergebnis. Viele wollen eine Förderung, leider nur knapp die Hälfte konnte gefördert werden. Dies ist nicht schön, die Grenzen sind jedoch durch den Haushalt gesetzt. Dieser Beschluss sei jedoch gut, um den Kulturschaffenden die Sicherheit für das nächste Jahr zu geben. Er appelliert an die Verwaltung, dass wenn diese einen Mehrbedarf sieht, diesen auch in die Haushaltsplanung 2019 aufzunehmen. Er hätte sich zudem eine Anmerkung der Verwaltung über die Passage des knappen Mitteleinsatzes gewünscht.

Ratsherr Karger macht deutlich, dass er sich mit der zu beschließenden Drucksache schwertut, da über die Förderungen im Block abgestimmt wird. Seiner Meinung nach wäre eine Einzelabstimmung besser.



Ratsherr Dr. Gardemin dankt ebenfalls dem Theaterbeirat für seine Arbeit und freut sich auf den bevorstehenden Workshop. Er äußert den Eindruck, dass das Tanztheater dem freien Theater den Raum nehme und über eine Umstrukturierung nachgedacht werden müsste. Andere Städte würden nicht schlafen im Bereich der Förderungen und diesem Wettbewerb müsse man sich stellen. Er stellt fest, dass zwar die Grundförderung erhöht wurde, dies aber für einen festen Zeitraum, was somit einen Nettorückgang bedeutet.

Bürgermeister Scholz sagt aus, dass die vorgelegte Drucksache Anlass gibt, über die Szene und die Förderstruktur nachzudenken. Er teilt zudem die Auffassung, dass die Stellungnahme des Theaterbeirates nicht so negativ gesehen werden soll, sondern eher provokativ. Er hält es zudem für richtig das keine Einzelabstimmungen vorgenommen werden.

Ratsherr Klippert unterstützt Bürgermeister Scholz in seiner Aussage und spricht sich ebenfalls gegen Einzelabstimmungen aus. Er findet es zudem gut, dass die Verwaltung die angesprochene Passage nicht revidiert hat und hält die Umstrukturierung der Fördertöpfe für eine gute Idee.

Ratsherr Engelke zeigt sich froh darüber, dass es diesen Fördertopf gibt und der Theaterbeirat zu dessen Verwendung einen Vorschlag macht. Er sieht auch, dass man vielleicht mehr machen müsse, aber mehr Geld bedeutet auch nicht gleichzeitig mehr Qualität. Der Kulturtopf umfasse zudem nicht nur die freien Theater, sondern noch viele andere Bereiche und alle sind wichtig auf dem Weg zur Bewerbung Hannovers als Kulturhauptstadt 2025.

Ratsherr Karger missfällt, dass ihm unterstellt wird nach politischer Couleur zu entscheiden. Er sagt aus, dass er hier als Volksvertreter sitze und über die Verteilung von Steuergeldern entscheide.

Ratsherr Wruck stellt fest, dass die Diskussion zur Entscheidung des Theaterbeirates jedes Jahr wieder stattfindet. Es sei hierbei schwierig, dass optimale Maß zu finden. Insgesamt müsse man sich die Frage stellen, ob die Anzahl der geförderten Theater insgesamt zu hoch sei. Eine Verringerung könnte mehr Qualität statt Quantität zur Folge haben. Er spricht sich dafür aus, kritisch mit dem Theaterbeirat ins Gespräch zu gehen und auch die Frage zu stellen, ob tatsächlich alle förderfähig sind. Er stellt zudem die Frage, ob vielleicht auch die Erwartungshaltung der Antragssteller zu hoch ist. Es könne schließlich nicht alles gefördert werden und nicht jeder könne in der Szene arbeiten.

Ratsfrau Zaman richtet an Ratsherrn Karger, dass er nicht der einzige sei, der über Steuergelder entscheidet. Sie glaubt an die Fachlichkeit des Beirates und hält den Weg zur Entscheidungsfindung für richtig. Ob die aktuelle Förderstruktur noch die richtige ist oder eine andere Form gewählt werden müsse, wird sich zeigen. Sie spricht sich dafür aus, keine Theatersparten gegeneinander auszuspielen und findet es klasse, dass es die freie Theaterszene in Hannover gibt.

Herr Kluck äußert, dass er es erschreckend findet was er hören muss. Er sagt aus, dass die Menschen nicht des Geldes wegen in der Theaterszene arbeiten. Zudem setzt sich der Theaterbeirat nicht aus Laien zusammen. Aufgabe des Theaterbeirates ist es auch, Konzepte zu bewerten und innovative Stücke zu fördern, die vom klassischen Theater abweichen.




Ratsherr Markurth fasst zusammen, dass Bewertungen von Kunst und Kultur unterschiedlich sein können und dies gut so ist. Seiner Meinung nach ist es Aufgabe der Kulturpolitik, diese Vielfalt sicherzustellen und Rahmenbedingungen herzustellen, in denen man gut und verlässlich arbeiten kann.

Ratsherr Wruck sagt aus, dass er sich missverstanden fühlt. Er spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Förderung der Szene aus, macht aber deutlich, dass nicht jeder Antragssteller damit rechnen kann, gefördert zu werden. Es gebe einen Markt und einen entsprechenden Wettbewerb. Er spricht sich wiederholt dafür aus, lieber wenige, durch den Beirat ausgewählte, Theater zu fördern.

Ratsfrau Zaman entgegnet, dass dies bereits geschehen ist und die Drucksache hier eindeutig ist. Eine Vielzahl von Anträgen ist eingegangen und der Theaterbeirat hat aus fachlicher Sicht eine Entscheidung herbeigeführt.

Herr Prof. Dr. Terbuyken ergänzt, dass der Markt im Bereich der Kultur extrem hart ist. Wer es schaffen will, der muss gut sein. Er sagt zudem, dass eine Stadt wie Hannover Kultur benötige, da man ohne Kultur eine arme Gesellschaft sei. Es sei zudem auch gut, möglichst breit zu fördern und die Vielfalt zu erhalten.

Antrag,
zu beschließen:
1. Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater bzw. Produktionsgemeinschaften im Haushaltsjahr 2018 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirats (vgl. den entsprechenden Empfehlungstext des Theaterbeirats als Anlage 1) Zuwendungen in nachstehender Höhe:
a) Grundförderung 2018

Frl. Wunder AG 20.000 €
Landerer & Company GbR 60.000 €
Theater an der Glocksee e. V. 45.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 45.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 35.000 €
205.000 €
b) Produktionsförderung 2018
Agentur für Weltverbesserungspläne GbR 18.500 €
Commedia Futura e. V. 12.000 €
Figurentheater Neumond 9.000 €
Ingeborg Hoffmann 9.500 €
Klecks-Theater Hannover e. V. 50.300 €
Landerer & Company GbR 30.000 €
Theater am Barg 8.200 €
Theater an der Glocksee e. V. 25.000 €
TheaterErlebnis GbR 14.000 €
Theater im Pavillon (BI Raschplatz e. V.) 9.500 €
Theater sýstema 10.000 €
Theaterspiel Kindeskind Mazzotti GbR 14.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 22.000 €
232.000 €

2. Die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften werden bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt.

3. Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit werden 2018 Mittel für Honorar- und Sachkosten in Höhe von 54.839 € bereitgestellt.

4. Jedes Mitglied des Theaterbeirats erhält für seine Tätigkeit im Jahr 2018 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 €. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2018 besteht, wird die Aufwandentschädigung anteilig gewährt.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.
Bericht des Dezernenten

Frau Dr. Schelle-Wolff berichtet, dass das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung einer neuen Fahrbibliothek beendet ist und die entsprechende Drucksache zur Vergabe Anfang 2018 eingebracht werden soll.

Ratsfrau Zaman möchte wissen, wie sich hinsichtlich der Barrierefreiheit entschieden wurde.

Frau Dr. Schelle-Wolff bittet um Verständnis, dass sie sich zu Details aufgrund der laufenden Vergabe nicht äußern kann.

Ratsfrau Zaman möchte wissen, ob Frau Hammann in ihrer Funktion als Schwerbehindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover beteiligt wurde.

Dies wird von Frau Dr. Schelle-Wolff bejaht.


Ratsfrau Zaman möchte wissen, ob das Gerücht stimmt, dass die Stadtbibliothek Hannover aufgrund der hohen Nachfrage an E-Books diesem Bedarf nicht nachkommen kann.

Frau Dr. Schelle-Wolff erläutert, dass man aktuell Lizenzen für 35.000 E-Books besitze und diese circa 200.000 mal entliehen werden können. Es wird versucht, alles zu lizensieren was am Markt zu bekommen ist. Da diese Lizenzen jedoch mit einer Laufzeit versehen sind, sind E-Books nicht dauerhaft im Bestand. Es sind zudem auch nicht alle Verlage bereit öffentliche Lizenzen zu erteilen oder bei Bestsellern oftmals diese mit Verspätung zu vergeben. Ein genereller Engpass ist ihr nicht bekannt.


Ratsherr Markurth möchte wissen, wie es um das Theaterpädagogische Zentrum bestellt ist.

Stadtrat Härke schlägt vor, einen kurzen Bericht in der nächsten Sitzung zu geben.


Ratsherr Engelke möchte wissen, wie der Sachstand zur Gastronomie im Künstlerhaus ist.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass der Pachtvertrag am 20.12.2017 geschlossen wird und die Haushaltsunterlage Bau für Anfang 2018 vorgesehen ist.


Herr Dr. Kiaman möchte wissen, ob sichergestellt ist, dass die Drucksache zur möglichen Bewerbung Hannovers zu Kulturhauptstadt 2025 im Januar 2018 vorgelegt wird.

Stadtrat Härke antwortet, dass sein Zeitplan dies so vorsieht.


Bürgermeisterin Kramarek möchte wissen, ob es aufgrund des Bauvorhabens Kronsberg-Süd Überlegungen gibt, die Stadtbibliothek Kronsberg im KroKuS zu erweitern.

Frau Dr. Schelle-Wolff antwortet, dass eine Erweiterung Thema von Gesprächen sein wird.

Berichtet


Ratsherr Wiechert schließt die Sitzung um 15.50 Uhr.

Für die Niederschrift



Härke Pfingsten
Stadtrat Protokollführer