Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 14.12.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.12.2017)
Protokoll (erschienen am 20.02.2018)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 03.01.2018

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 14. Dezember 2017,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.47 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD) (18.00-19.55 Uhr)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die Linke)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
(Bezirksratsherr Seela) (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
(Bezirksratsfrau Waase) (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (Die Partei)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ranke-Heck) (SPD)

Verwaltung:
Frau Dr. Mardorf (TOP 7.) Sozial- und Sportdezernat
Herr Müller (TOP 2) Fachbereich Wirtschaft
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier (bis TOP 8.2.2.) Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Sievers Stadtbezirksmanager

Presse:
Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

Tagesordnung:

I. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

4. Eröffnung der öffentlichen Sitzung sowie Feststellung der Tagesordnung

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. V E R W A L T U N G S V O R LA G E N zum Kronsberg-Süd
die Drucksachen lagen bereits vor

8.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

8.3.1. Geförderter Wohnungsbau am Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-3031/2017)

8.3.2. Lärmschutz am Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-3035/2017)

6.1. Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd -
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2505/2017 mit 3 Anlagen)

6.2. Städtebauliche Verträge zum Bebauungsplan Nr. 1553 Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 2590/2017 mit 1 Anlage)

6.3. Neuordnung der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2578/2017 mit 2 Anlagen)

9.4.3. Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017)

9.4.3.1. Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017 N1)

7. Bericht zur Drucksache 2414/2017 Armut in Zahlen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

8. A N F R A G E N

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Dachsanierung der Sporthalle in der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-3015/2017)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Gefährliche Parksituation in der Wiehbergstraße ab Höhe Bothmerstraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-2947/2017)

9.3. Antrag der SPD-Fraktion

9.3.1. Gefährliche Situation in der Wiehbergstraße ab der Bothmerstraße stadtauswärts mit Fahrradfahrern und Fußgängern vor allem aber mit Schulkindern
(Drucks. Nr. 15-2948/2017)

8.2.2. Zustand der ehemaligen Gastwirtschaft Wichmann
(Drucks. Nr. 15-2950/2017)

8.2.3. Briefkasten an der neuen Postfiliale
(Drucks. Nr. 15-2951/2017)

9. A N T R Ä G E

9.1. Antrag der SPD-Fraktion aus der letzten Sitzung

9.1.1. Keine Steine des Anstoßes - holprigen Radweg reparieren
(Drucks. Nr. 15-2567/2017)

9.5.2. Sanierung Fahrradwege
(Drucks. Nr. 15-3021/2017)

9.2. Interfraktionell

9.2.1. Vermüllung des Spielplatzes am Spielpark Döhren / Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2952/2017)

9.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.4.1. Vorrang Radverkehr: Fiedelerstraße in Döhren soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-2989/2017)

9.4.2. Surfen in Döhren - Freies Internet im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2992/2017)

9.4.2.1. Änderungsantrag zur Drucksache 15-2992/2017
Surfen in Döhren -freies Internet im Stadtbezirk-
(Drucks. Nr. 15-3133/2017)

9.4.4. Mehr Sicherheit, höhere Attraktivität:
Fluoreszendierende Radwege im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-3000/2017)

9.4.5. Dringlichkeitsantrag: Kinderabteilung der Stadtteilbibliothek Döhren
muss den Kindern im Stadtbezirk schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen
(Drucks. Nr. 15-3119/2017)

9.5. der CDU-Fraktion

9.5.1. Ausbesserung Gehwegplatten
(Drucks. Nr. 15-3019/2017)

10. Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

11. INTEGRATIONSBEIRAT Döhren-Wülfel

11.1. Bericht aus der Sitzung vom 23.11.2017

12. E N T S C H E I D U N G E N

12.1. Umbesetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-3037/2017)

12.2. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel :
hier: Integrationsfest
(Drucks. Nr. 15-3038/2017)

13. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

13.1. Zuwendung an den Kleingärtnerverein Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2953/2017)

13.2. Zuwendung an die Funkenartillerie Blau-Weiss Batterie Süd
(Drucks. Nr. 15-2954/2017)

13.3. Änderung der Zuwendung für den Verein Mentor e.V.
(Drucks. Nr. 15-2955/2017)

13.4. Zuwendung zur Anschaffung eines Lastenfahrrades
(Drucks. Nr. 15-2956/2017)

13.5. Zuwendung für einen neuen Bücherschrank am Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-2957/2017)

13.6. Zuwendung an Karnevalsgesellschaft Eugenesen Alaaf Hannover-Mittelfeld von 1962 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2971/2017)

13.7. Zuwendung an Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2976/2017)

13.8. Zuwendung zur Anschaffung zerlegbarer Holzhütten
(Drucks. Nr. 15-2977/2017)

13.9. Zuwendung für nichtalkoholische Getränke während der Sitzungen
(Drucks. Nr. 15-3036/2017)

14. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. September 2017 (öffentlicher Teil)
wird nachgereicht

15. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. November 2017 (öffentlicher Teil)
wird ggfs. nachgereicht


III. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 4.
Eröffnung der öffentlichen Sitzung sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete den öffentlichen Teil der Sitzung gegen 18.30 Uhr.
Sie erinnerte an die Verdienste des am 17.11.2017 verstorbenen Herrn Hutfless.
Anschließend dankte sie Frau Jakob und Herrn Sommerkamp für ihr 30-jähriges Engagement im Stadtbezirksrat.

Zu dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag wurde die erforderliche Mehrheit von 13 Stimmen erreicht. Die Tagesordnung wurde entsprechend um TOP 9.4.5. erweitert.

Es gab diverse Wünsche zur Umstellung der Tagesordnung und Zusammenfassung der folgenden Punkte, die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.

Es lag ein Dringlichkeitsantrag vor, dessen Dringlichkeit mit der erforderlichen Anzahl von 13 Stimmen festgestellt wurde. Der Antrag wurde unter TOP 9.4.5. auf die Tagesordnung genommen.

Die Anfragen und Anträge zu Kronsberg-Süd wurden vorgezogen und unter TOP 6. behandelt

TOP 9.3.1. sollte nach TOP 8.2.1. behandelt werden, wurde aber in die CDU-Fraktion gezogen.

Zu TOP 9.4.2. lag ein Änderungsantrag vor.

Zu TOP 9.4.3. lag eine Neufassung vor

TOP 8.2.3. wurde zurückgezogen

TOP 15. und TOP 18. wurden abgesetzt, da das November-Protokoll noch nicht vorlag.

TOP 16. wurde ebenfalls abgesetzt.

TOP 9.5.2. sollte nach TOP 9.1.1. behandelt werden.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Anlieger verwies auf einen Unfall seines Mitarbeiters an der Einmündung Wiener Straße in die Zeißstraße. Er sei auf der Zeißstraße in Richtung Südschnellweg gefahren und ein Fahrzeug aus der Wiener Straße sei ihm in die Seite gefahren, da er glaubte, Vorfahrt zu haben. Das Thema sei hier mehrfach diskutiert worden und es sei kein Unfallschwerpunkt festgestellt worden. Er fragte, ob die Verwaltung nicht besser ein Stop-Schild aufgestellt könnte. Auch der ruhende Verkehr sollte kontrolliert werden, da die Straße zugeparkt werde. Man müsse schlimmere Unfälle vermeiden und rechtzeitig handeln.

Der Kontaktbeamte der Polizei sagte, dass bereits Sperrflächen markiert werden sollten.

Gleichzeitig wurde von einem Einwohner auf die Ausfahrt vom LIDL in die Zeißstraße hingewiesen, Hier sollte eine bessere Markierung erfolgen.
Die Zeißstraße habe noch Kopfsteinpflasterbelag, was bei Nässe hochgefährlich sei.

durchgeführt von 18.46-18.51


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R LA G E N zum Kronsberg-Süd
die Drucksachen lagen bereits vor


TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 8.3.1.
Geförderter Wohnungsbau am Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-3031/2017)
Herr Milkereit brachte die Anfrage ein.

Im Neubaugebiet Kronsberg-Süd sollen mindestens 25 Prozent der Wohneinheiten in jedem Baufeld als geförderter Wohnraum nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm für Mietwohnungen errichtet werden. Diese Mindestquote ist zur Behebung des großen Mangels an günstigem Wohnraum zwingend nötig.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wie stellt die Stadt die Einhaltung dieser Mindestquote konkret gegenüber privaten Bauträgern sicher?

2. Ist die Erfüllung dieser Quote auch dann gesichert, falls sich die auf Einhaltung der Quote verpflichteten privaten Bauträger nach der Übernahme des Bauauftrages anders strukturieren, beispielsweise in kleinere Unterfirmen aufteilen?


Herr Sievers antwortete wie folgt:

Zu 1.
Für mindestens 25% der zur Errichtung konkret vorgesehenen Wohneinheiten im jeweiligen Baufeld einen Antrag auf Förderung nach dem städtischen Wohnraumförderprogramm zu stellen, ist zunächst eine ausdrückliche Verpflichtung, die die Vertragspartner des jeweiligen städtebaulichen Vertrages gegenüber der Stadt übernehmen.

Sofern diese Vertragspartner eigene Bauvorhaben verwirklichen, haben sie die vertragliche Verpflichtung eigenständig zu erfüllen und entsprechende Anträge auf Förderung nach Maßgabe der vereinbarten Mindestquote zu stellen.

Die Umsetzung der vorgenannten Verpflichtung wird durch eine Vertragsstrafe gesichert.
Auf die entsprechenden Ausführungen in der Beschlussdrucksache Nr. 2590/2017, dort Seiten 7 und 8, wird verwiesen.

Im Falle einer Rechtsnachfolge sind die Vertragspartner des jeweiligen städtebaulichen Vertrages durch eine ausdrückliche vertragliche Rechtsnachfolgeregelung verpflichtet, regelmäßig sämtliche vertraglichen Verpflichtungen und Bindungen – also auch alle Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau - den Rechtsnachfolgern mit der Maßgabe zur Weitergabe aufzuerlegen.
Auch diese Pflicht wird nach der obligatorischen städtischen Vertragsgestaltung durch eine eigene Vertragsstrafe gesichert.
Im Übrigen wird auch hier auf die Ausführungen in Drucksache Nr. 2590/2017, dort Seite 16, abgestellt.

Nach vertragsgemäßer Antragstellung werden im Falle einer Zusage entsprechende Fördervereinbarungen hinsichtlich des geförderten Wohnraums abgeschlossen.
Im Falle des Verkaufs oder bei Vertragsverstößen greifen dann die besonderen Regelungen, die im Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover, dort Teil E in der dann aktuellen Fassung, beschrieben sind (siehe Beschluss-Drucksache Nr. 1724/2013, Anlage 1).

Zu 2.
Gemäß der zu Ziffer 1 beschriebenen Rechtsnachfolgeregelung ist die Erfüllung der vertraglichen Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau gesichert.


Herr Milkereit erkundigte sich nach der Höhe der Vertragsstrafe. Diese Auskunft sollte nachgereicht werden.

Frau Jakob sagte, dass dies per Ratsbeschluss eindeutig geregelt sei.

TOP 8.3.2.
Lärmschutz am Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-3035/2017)
Herr Milkereit stellt die Anfrage.

Laut Drucksache 2505/2017 (Bebauungsplan 1553 - Kronsberg-Süd) sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen notwendig, um in dem Neubaugebiet ausreichende Wohnqualität herzustellen. Neben der Straßenbahnstrecke und lärmemittierenden Gewerbe wird auch durch die geplante Verlängerung des ‚Kattenbrookstrift‘ als Haupterschließungsstraße des Neubaugebietes weiterer (Verkehrs-)Lärm entstehen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

Warum wird die Verlängerung des ‚Kattenbrookstrift‘ aus Lärmschutzgründen nicht (vom Neubaugebiet aus gesehen) vor der Lärmschutzmauer an der Straßenbahntrasse (wie bereits am Kronsberg-Nord) entlang geführt?


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Dem städtebaulichen Entwurf liegt die Idee zugrunde, die Hauptstraße als zentrale Achse und Lebensader durch das Neubaugebiet hindurch statt außen an ihm vorbei zu führen. Hinzu kommt, dass die Stadtbahn am südlichen Kronsberg anders als im Bereich der Bestandsbebauung überwiegend in Troglage verläuft und wenig zur Belebung der Straße beitragen kann. Da für die Straße eine relativ moderate Verkehrsmenge prognostiziert wurde, bedeuten die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen wenig Einschränkungen bei der Ausrichtung und Gestaltung der angrenzenden Häuser. Die die Lärmschutzwand ersetzenden Häuser entlang der Stadtbahn unterliegen dagegen stärkeren Restriktionen, die eine Orientierung der Wohnungsgrundrisse überwiegend nach Osten erfordern. Auf der Westseite dieser Häuser würden eher Nebenräume und Treppenhäuser angeordnet, was dem Erscheinungsbild einer Hauptstraße abträglich wäre.

Herr Milkereit fragte nach zur zentralen Achse und warum dies nicht bereits am Kronsberg Nord entsprechend geplant wurde, sondern hier die Lärmschutzwände die Gestaltung der Häuser verunstalten.

Herr Dr. Schlesier ging auf das Gebiet Kronsberg Nord ein und die Stadtbahn von der Kattenbrookstrift. Die Straße führe durch das Quartier. Die Stadtbahn werde in einer Trogstrecke geführt. Die Verkehrsstärke entstehe nur aus dem Quell- und Zielverkehr aus diesem Quartier und sei nicht für Durchgangsverkehr geplant. Schallunempfindliche Räume werden Richtung Stadtbahn geplant und Wohn- und Aufenthaltsräume Richtung Osten. Dort werde keine Lärmschutzwand geplant

Herr Milkereit bezweifelte, dass es dort keinen Durchgangsverkehr geben werde. Gerade zur Messezeit sei der Lärm dann größer als erwartet. Er wies auf die Lärmfront durch Gewerbe, Stadtbahn und die Straße hin und in der Drucksache sei eine 16 Meter hohe Lärmschutzwand zwischen den Häusern geplant, allerdings nicht an der Straßenbahn, sondern östlich der Kattenbrookstrift.

Herr Quast, Bezirksratsherr im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, ging auf die Lärmschutzwand aus Glaselementen ein und sah keine Gefahr durch Verlagerung des Verkehrs.

Frau Kellner fragte nach, wie der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode dies sehe.

Herr Milkereit sagte, dass das Lärmproblem bleibe.

Herr Dr. Schlesier zeigt am Plan das Verkehrsmodell und Herr Quast sagte, dass die Straßen relativ schmal seien.

Herr Sommerkamp ging auf die grundsätzlichen ökologischen Folgen für die Natur durch diese Schaffung von Wohnraum ein und sprach sich z.B. für eine Verdichtung von Industriebrachen aus statt der Nutzung dieser wertvollen Flächen. Viele Tiere würden ihren Lebensraum verlieren.

Herr Milkereit war von den Argumenten zur Verkehrsführung nicht überzeugt und überlegte die Formulierung eines Änderungsantrags.

Frau Dr. Matz regte stattdessen an, evtl. Empfehlungen über den Rat einzubringen.

Herr Dr. Schlesier wies auf einen Schreibfehler in dem Text des B-Planes hin :
In §22 der textlichen Festsetzungen zur Farbe der Fassaden soll auf das in § 23 näher bestimmte Farbspektrum verwiesen werden. Versehentlich erfolgt dieser Verweis aber bislang auf § 22. Dies wird im Plan zur öffentlichen Auslage korrigiert.

TOP 6.1.
Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd -
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2505/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 1553 um
eine Teilfläche im Norden und eine Teilfläche im Osten zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1553 mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und
4. die Verwaltung zu beauftragen, die öffentliche Auslegung erst dann bekannt zu machen und durchzuführen, wenn die städtebaulichen Verträge zwischen den Investoren und der Stadt rechtswirksam geschlossen wurden.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.2.
Städtebauliche Verträge zum Bebauungsplan Nr. 1553 Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 2590/2017 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss von zwei inhaltsgleichen städtebaulichen Verträgen nebst Erschließungsverträgen zum Bebauungsplan Nr. 1553 - Kronsberg-Süd - mit den jeweiligen Vertragspartnern
  1. der Kronsberg Mitte Grundbesitz GmbH & Co. KG und der Kronsberg Mitte Erschließungsgesellschaft GmbH, beide in Hannover
zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.3.
Neuordnung der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2578/2017 mit 2 Anlagen)
Antrag zu beschließen,
a.) die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung zur Vergabe einer Konzession zum Bau und Betrieb eines Wärmeversorgungsnetzes im öffentlichen Raum für das Wohngebiet Kronsberg vorzubereiten und
b.) die in der Anlage 2 beigefügte Satzung zur Aufhebung der „Satzung der Nahwärmeversorgung im Gebiet Kronsberg der Landeshauptstadt Hannover“ zu beschließen.

Einstimmig


TOP 9.4.3.
Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017)
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel werden regelmäßig über den Planungsstand und während der Bauphase über den Fortschritt im Baugebiet Kronsberg-Süd in öffentlichen Veranstaltungen informiert (mindestens zweimal im Jahr).
2. Wegen der außergewöhnlichen Größe und Komplexität des Vorhabens wird ab sofort im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess, also schon begleitend zur ‚öffentlichen Auslegung‘, externe Expertise in die Vorgehensweise, Moderation und Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung einbezogen. Bei der Auswahl der Experten sind vor Ort bestehende Initiativen zu berücksichtigen und ist der Stadtbezirksrat einzubeziehen.
3. Besonderen Wert legt der Bezirksrat auf die Einhaltung des § 36 NKomVG (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) bei der Planung und Umsetzung. Damit dies gewährleistet ist, sollen externe Experten auch ausdrücklich damit beauftragt werden.

wurde ersetzt durch Neufassung (TOP 9.4.3.1.)


TOP 9.4.3.1.
Bürgerbeteiligung im Planungs- und Bebauungsprozess Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-2996/2017 N1)
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel werden regelmäßig über den Planungsstand und während der Bauphase über den Fortschritt im Baugebiet Kronsberg-Süd in öffentlichen Veranstaltungen informiert (mindestens zweimal im Jahr,evtl. gemeinsam mit Informationsveranstaltung für BewohnerInnen aus dem Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode).
2. Wegen der außergewöhnlichen Größe und Komplexität des Vorhabens wird ab sofort im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess, also schon begleitend zur ‚öffentlichen Auslegung‘, externe Expertise in die Vorgehensweise, Moderation und Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung einbezogen. Bei der Auswahl der Experten sind vor Ort bestehende Initiativen zu berücksichtigen und ist der Stadtbezirksrat einzubeziehen.
3. Besonderen Wert legt der Bezirksrat auf die Einhaltung des § 36 NKomVG (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) bei der Planung und Umsetzung. Damit dies gewährleistet ist, sollen externe Experten auch ausdrücklich damit beauftragt werden.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.
Bericht zur Drucksache 2414/2017 Armut in Zahlen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Frau Dr. Mardorf stellte den Armutsbericht insbesondere für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel im Vergleich zur Gesamtstadt vor. (Präsentation siehe Anlage, die farblichen Schattierungen sind der Originaldrucksache zu entnehmen, die unter www.hannover.de abgerufen werden kann.
Die Zahlen hätten sich verändert durch verstärkten Zuzug , wirtschaftlichen Aufschwung und sinkende Arbeitslosigkeit. Seit Dezember 2015 sei der Transferleistungsindikator neu definiert worden. In der Statistik seien jetzt auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten, dies verändere die Prozentangaben durch einzelne Flüchtlingsunterkünfte wie in Mittelfeld oder Waldhausen in der Grazer Straße.

Frau Jakob bat um die Folien mit der bisherigen Statistik im Vergleich. [siehe Anlage]

Frau Dr. Mardorf sagte, dass die durchschnittliche Armutsquote bei 16 % liege, und Mittelfeld mit 27,7 % unter Vahrenheide oder Mühlenberg (40 %) liege. In Waldheim handle es sich um ca. 50 Personen. In Mittelfeld gebe es 2.400 Menschen, die Transferleistungen beziehen, darunter sind 700 Kinder.
Ein besonderes Augenmerk liege bei Familien und Alleinerziehenden, die einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt seien. Bei den über 60-Jährigen liege die Quote bei unter 10 %, es gebe aber eine hohe Dunkelziffer von Personen, die die Leistungen aus unterschiedlichen Gründen nicht in Anspruch nähmen, z.B. weil die Kinder dann herangezogen werden, aus Scham oder Unwissenheit. Sie ging auf Kinderarmut in Mittelfeld und Wülfel sowie Altersarmut in Mittelfeld ein.
Die Drucksache sorge für Information und Kommunikation. Es gehe nicht um die Bekämpfung von Armut. Ein besonderes Augenmerk liege auf diversen Projekten zur "Teilhabe trotz Armut", wie z.B. der freie Freitag in den Museen. Die Angebote seien ein Querschnitt durch die Fachbereiche der Landeshauptstadt Hannover, nicht enthalten seien Angebote von Vereinen, Wohlfahrtverbänden etc.

Herr Rinker fragte, wie Armut definiert werde.

Frau Dr. Mardorf erläuterte, dass hier auf Daten über Transferleistungen zurückgegriffen werde, da andere kleinteilige Einkommendaten nicht zur Verfügung stehen. Dies seien Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Grundsicherung und Sozialhilfe. Seit Dezember 2015 auch Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies erhöhe die Quote rechnerisch.

Frau Jakob bezog sich auf die Förderung von Kindern in Kitas und Schulen durch gute Sozialarbeit und fragte, inwieweit Frau Dr. Mardorf bei Planungen zum Sozialen Wohnungsbau -insbesondere in Mittelfeld- einbezogen sei.

Frau Dr. Mardorf erläuterte die Zuständigkeit der Dezernate und Fachbereiche. Sie habe die Ergebnisse der einzelnen Fachbereiche zusammengestellt und ausgewertet, fachlich sei sie nicht die richtige Ansprechpartnerin.

Frau Miskovic fragte, wann die Daten erhoben wurden und wie viele Kinder in Wülfel betroffen seien.

Frau Dr. Mardorf sagte, dass die Daten im Dezember 2016 erhoben wurden. Die Daten von Dezember 2017 würden dann ca. im Mai 2018 vorliegen. Sie verwies auf die Tabellen zu den einzelnen Stadtteilen am Ende der Drucksache.

Herr Rühmeier fragte nach der Quote für Mittelfeld.
Frau Dr. Mardorf stellt eine Zeitreihe ab 2010 zur Verfügung [siehe Anlage ]

Herr Schade fragte, ob die Transferleistungen bereits abschließend seien oder auch Wohngeld oder Zahlungen vom Jugendamt einfließen.

Frau Dr. Mardorf sagte, dass die Daten dem Sozialbericht entsprechen. Wohngeld sei nicht dabei, hier gebe es andere Einkommens- und Vermögensgrenzen. Auch Hilfe zur Erziehung oder Belegrechte für Kinderreiche seien nicht berücksichtigt, dies gehe über Armut hinaus.

Herr Rinker fragte zum Ansatz "Teilhabe trotz Armut" ob die Menschen darüber informiert werden.

Frau Dr. Mardorf bestätigte, dass es unterschiedliche Wege gebe. In Seniorenbegegnungsstätten gebe es z.B. Informationen über Wohngeld oder über MultiplikatorInnen zum Hannover Aktivpass, oder bei Elterntreffs zum Rucksackprogramm.

Frau Kellner dankte für die Informationen.



TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Dachsanierung der Sporthalle in der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-3015/2017)

Die Sporthalle der Grundschule in der Suthwiesenstraße ist nach einem Brand auf dem Dach der Halle vorübergehend gesperrt und kann daher zurzeit nicht von der Schule und den Sportvereinen genutzt werden. Das Dach ist ohnehin seit langem sanierungsbedürftig. Die Sanierung sollte im Herbst dieses Jahres beginnen. Es wurden bisher immer wieder Teilsperrungen der Sporthalle, die auch von zahlreichen Vereinen und Verbänden genutzt wird, nötig. Ein zügiger Abschluss der Dachsanierung möglichst ohne weitere Sperrungen der Sporthalle ist daher dringend erforderlich. Bis heute liegt der Schule aber kein verbindlicher Zeitplan für die Dachsanierungsarbeiten vor.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie sieht der konkrete Zeitplan der Stadtverwaltung für die dringend nötigen Sanierungsarbeiten am Dach der Sporthalle Suthwiesenstraße aus? (Bitte mit genauen Daten für die einzelnen Gewerke, voraussichtlichem Enddatum und Angabe möglicherweise geplanter Schließungszeiten)

2. Hat sich durch den Brand der Sanierungsbedarf in der Sporthalle erhöht, sind neben der Dachsanierung weitere Arbeiten nötig und welche Auswirkungen hat das voraussichtlich auf die Zeitplanung.

3. Ist vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse, wie vom Bezirksrat bereits gefordert, nun eine bevorzugte Berücksichtigung des ohnehin geplanten Ersatzbaus der Suthwiesenschule geplant?

Frau Ohlhorst beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Sanierungsmaßnahmen wurden nach dem Brandereignis umgehend wieder aufgenommen. Die Zeiten für die weitere Ausführung der Maßnahmen sind im Wesentlichen von der Witterung abhängig und können demnach nur geschätzt werden. Für die uneingeschränkte Nutzung der Halle sind folgende Maßnahmen notwendig:

Die Ertüchtigung des Tragwerks, sowie die erste Abdichtungslage kann in 12 Arbeitstagen (ohne Ablaufstörungen) realisiert werden.

Hinzu kommen ca. 2 weitere Arbeitstage für die vom Tragwerksplaner nachträglich geforderten Instandsetzungsmaßnahmen an Windverbänden.

Eine Verlängerung um ca. 14 weitere Werktage, sofern man davon ausgeht, dass an insgesamt 50% der Werktage die Ausführung aufgrund schlechter Witterungsbedingungen eingeschränkt wird.

Aufgrund dieser Annahmen ist mit einer Fertigstellung der notwendigen Maßnahmen für die Dachabdichtungs- und Zimmerarbeiten ohne Ablaufstörung am 22.12.2017 zu rechnen. Sollten Ablaufstörungen eintreten, wird eine Fertigstellung der notwendigen Maßnahmen für die Dachabdichtungs- und Zimmerarbeiten am 16.01.2018 angestrebt.

Hinsichtlich der zu erwartenden Hallensperrzeiten ist von folgender Situation auszugehen:

Die vollständige Sperrung der Halle wurde inzwischen aufgehoben.

Gemäß den Ausführungszeiten ist davon auszugehen, dass bis zum 15.12.2017 (nur an Werktagen) der 2. und 3. Hallenabschnitt für die Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr gesperrt wird.

Ab dem 18.12.2017 bis zum Abschluss der notwendigen Maßnahmen betrifft die Sperrung der Halle nur den 3. Hallenabschnitt für die Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr (nur an Werktagen)


Zu Frage 2:
Der Instandsetzungsbedarf der durch den Brand beschädigten Bauteile ist als geringfügig einzuschätzen. Die Instandsetzung wird parallel zu den geplanten Maßnahmen durchgeführt und hat nur einen unwesentlichen zeitlichen Einfluss auf die Maßnahme.


Zu Frage 3:
Das Brandereignis hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Bereitstellung des geplanten Ersatzneubaus. Der Betrieb der Bestandshalle kann nach Abschluss der aktuellen Sanierungsmaßnahmen wie vorgesehen fortgesetzt werden.


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Gefährliche Parksituation in der Wiehbergstraße ab Höhe Bothmerstraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-2947/2017)
Frau Miskovic stellte die Anfrage.

Bürger aus den Stadtteilen Döhren und Wülfel haben auf die gefährliche Parksituation in der Wiehbergstraße ab Höhe Bothmerstraße stadtauswärts hingewiesen.
Hier kommt es sehr oft zu gefährlichen Situationen durch sowohl linksseitig als auch rechtsseitig im Wechsel auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge, Ein Parken auf beiden Seiten ist wegen der verengten Fahrbahn nicht möglich. Querende Schulkinder und die Fahrradfahrer können dadurch nicht bzw. nicht rechtzeitig gesehen werden. Hier liegt eine Behinderung und starke Gefährdung der Verkehrsteilnehmer vor. Gerade eine Fahrradstraße sollte für Radfahrer Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so auch zu mehr Sicherheit führen. Dies ist aber angesichts der vorherrschenden Situation nicht der Fall.
Zudem ist die Wiehbergstraße an mehreren Stellen so verengt, dass größere Fahrzeuge und besonders auch Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge hier nicht passieren können.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Ist der Verwaltung die hier beschriebene Situation bekannt?
2.) Ist die Verwaltung auch der Auffassung, dass die Wiehbergstraße durch die auf der Fahrbahn wechselseitig parkenden Fahrzeuge streckenweise zu eng für das gefahrlose Passieren größerer Fahrzeuge und zu gefährlich für Schulkinder sowie Fahrradfahrer ist?
3.) Welche Maßnahmen (wie z. B. einseitiges Parken, usw.) könnten nach Auffassung der Verwaltung zur Beseitigung der hier beschriebenen Problematik führen?

Frau Ohlhorst beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Die Beschwerden aus der Wiehbergstraße sind der Verwaltung bekannt. Die Fahrbahnbreite im Bereich der Fahrbahnverengungen als auch die Fahrgassen in den Abschnitten mit Parken am Fahrbahnrand sind jedoch für das Befahren mit größeren Fahrzeugen ausreichend breit.
An den Querungsstellen / Fahrbahneinengungen und am Fußgängerüberweg sind die erforderlichen Sichtweiten vorhanden.

Zu 2.) Nein.
Bei regelkonformer Fahrweise ist ein gefahrloses Befahren der Straße problemlos möglich.

Zu 3.) Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer nicht mit baulichen oder verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Nutzungseinschränkungen durch Halteverbote begegnet werden.

Frau Jakob fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass es damals eine Bürgerinitiative der Wiehbergstraße gab, die jeden Monat im Bezirksrat war und die Verengung der Straße so gewünscht habe. Sie fragte, ob die Verwaltung die Einschätzung teile, dass bei Verkehrsberuhigung durch das versetzte Parken langsam gefahren werden müsse und ob die Verwaltung es auch so sehe, dass bei einseitigem Parken schneller gefahren werde. Die Fahrradstraße habe jetzt Vorrang, die Autos müssten sich daran halten, deshalb sehe sie keine Gefährdung.

Die Fragen wurden mitgenommen. [Protokollantwort: Die Verwaltung kann bestätigen, dass z.B. 2008 intensiv in Verkehrsforen über die Wiehbergstraße als Fahrradstraße diskutiert wurde -vgl. Protokoll vom 6.11.2008 und es später einige Anfragen und Anträge hierzu gab.]

Frau Miskovic sagte, dass sie die Straße häufig nutzte und durch das wechselseitige Parken die Autos eng an den Fahrradfahrenden fahren. Es sei keine richtige Fahrradstraße.

Frau Jakob fragte, ob es dort häufig Unfälle gebe.

Dem Kontaktbeamten der Polizei waren keine Unfälle bekannt.


TOP 9.3.
Antrag der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Gefährliche Situation in der Wiehbergstraße ab der Bothmerstraße stadtauswärts mit Fahrradfahrern und Fußgängern vor allem aber mit Schulkindern
(Drucks. Nr. 15-2948/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die bestehende Verkehrsführung der Wiehbergstraße ab Bothmerstraße stadtauswärts zu prüfen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.2.
Zustand der ehemaligen Gastwirtschaft Wichmann
(Drucks. Nr. 15-2950/2017)
Herr Schade brachte die Anfrage ein.

Bereits mehrfach hat sich der Bezirksrat erkundigt, wie es mit dem Gebäude der ehemaligen Gastwirtschaft Wichmann weitergehen soll. Augenscheinlich hat sich bis jetzt nichts getan. Das Gebäude ist unbenutzt und wird nicht gepflegt.
Es handelt sich bei dem Gebäude um ein historisches Relikt und eines der Letzten aus der früheren dörflichen Struktur von Döhren. Daher sollte es erhalten und Schäden durch längeren Leerstand unbedingt vermieden werden.
Wir fragen daher erneut die Verwaltung:
1) Wie ist der Sachstand der Pläne für die Zukunft des Gebäudes und des Grundstücks?
2) Wird der Zustand des Gebäudes regelmäßig kontrolliert und wenn ja, wie ist dieser?
3) Unternimmt der Eigentümer Erhaltungsmaßnahmen? Wenn nein, warum nicht?
Herr Dr. Schlesier beantwortete diese wie folgt:

zu 1) Zurzeit bereitet das beauftragte Architektenbüro in Absprache mit der Bauverwaltung den Bauantrag für die Revitalisierung vor. Dazu werden mit verschiedenen Fachplanern die Detailplanungen erstellt. Beabsichtigt ist es, im 1. Quartal 2018 den Bauantrag einzureichen.

zu 2) Die Architekten sind regelmäßig vor Ort und kontrollieren bei dieser Gelegenheit auch den Zustand des Gebäudes. Das Gebäude ist nach deren Aussage nicht gefährdet. Es geht auch keine Gefährdung von dem Grundstück aus.

zu 3) erübrigt sich.

Herr Dr. Schlesier hoffe, dass im ersten Quartal 2018 weiteres berichtet werden könne.

TOP 8.2.3.
Briefkasten an der neuen Postfiliale
(Drucks. Nr. 15-2951/2017)
Zurückgezogen
TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Antrag der SPD-Fraktion aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Keine Steine des Anstoßes - holprigen Radweg reparieren
(Drucks. Nr. 15-2567/2017)
Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Radweg an der Nordseite der Peiner Straße in Höhe der Auferstehungskirche zwischen Im Bruche und Helmstedter Straße wieder ordnungsgemäß in Stand zu setzen.

Einstimmig

Herr Sommerkamp sagte, dass die Radwege aus Betonverbundstein gefertigt seien und deshalb der Antrag 9.5.2. gestellt wurde.

Frau Jakob sagte, dass dem Antrag zugestimmt werde, aber es müsse eine Prioritätenliste erstellt werden.

TOP 9.5.2.
Sanierung Fahrradwege
(Drucks. Nr. 15-3021/2017)
Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Prioritätenliste zu erstellen, aus der hervorgeht, in welcher Reihenfolge und in welchem zeitlichen Rahmen sie die Fahrradwege im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sanieren wird.

Einstimmig


TOP 9.2.
Interfraktionell

TOP 9.2.1.
Vermüllung des Spielplatzes am Spielpark Döhren / Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2952/2017)
Frau Kellner brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert geeignete Mittel und Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um der zunehmenden Vermüllung des Spielplatzes am Spielpark Döhren/ Abelmannstraße durch Glasscherben, Zigarettenkippen und andere Hinterlassenschaften sich dort offenbar häufig treffender unterschiedlicher Erwachsenengruppen zu unterbinden, und um sicherzustellen, dass die Kinder und Jugendlichen sich dort sicher und unbehelligt aufhalten können .

Einstimmig


TOP 9.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.4.1.
Vorrang Radverkehr: Fiedelerstraße in Döhren soll Fahrradstraße werden
(Drucks. Nr. 15-2989/2017)
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung für die Umwidmung der Fiedelerstraße (Döhren) in eine Fahrradstraße aufzunehmen und die entsprechenden begleitenden Maßnahmen (Beschilderung, Straßenbeschriftung, …) vorzunehmen. Gleichzeitig soll die Verwaltung Vorschläge vorlegen für eine radfahrfreundliche Verbindung von der Einmündung der Fiedelerstraße in die Abelmannstraße (Ende der geplanten Fahrradstraße) bis zum Beginn der verkehrsberuhigten Wiehbergstraße, die im weiteren Verlauf schon als Fahrradstraße gewidmet ist.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.2.
Surfen in Döhren - Freies Internet im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2992/2017)
Frau Röttger brachte den Antrag ein und verwies auf den Änderungsantrag, da Herr Weinmann den Antrag um die EU-Förderung ergänzt hat.

Frau Kellner regte hierzu einen Interfraktionellen Antrag an.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Möglichkeiten für die Einrichtung von Hotspots für ein freies WLAN im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu prüfen.

wurde ersetzt durch Interfraktionellen Änderungsantrag TOP 9.4.2.1.


TOP 9.4.2.1.
Änderungsantrag zur Drucksache 15-2992/2017
Surfen in Döhren -freies Internet im Stadtbezirk-

(Drucks. Nr. 15-3133/2017)

Zur Diskussion vgl. TOP 9.4.2.
Herr Schade fragte, ob dieser Änderungsantrag zulässig sei.

Frau Ohlhorst verwies auf §12 der Geschäftsordnung, der Änderungsantrag sei zulässig, da er im sachlichen Zusammenhang mit dem Hauptantrag stehe.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel beschließt die Drucksache 15-2992/2017
„Surfen in Döhren – freies Internet im Stadtbezirk“ mit folgender Ergänzung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich für das EU-Förderprogramm "Wifi4EU" zu bewerben, um öffentliche Plätze des Stadtbezirks Döhren-Wülfel mit kostenlosem WLAN zu versorgen.

Einstimmig


TOP 9.4.4.
Mehr Sicherheit, höhere Attraktivität:
Fluoreszendierende Radwege im Bezirk

(Drucks. Nr. 15-3000/2017)

Herr Rinker brachte den Antrag ein.

In der weiteren Diskussion wurde nachgefragt, ob bereits Ergebnisse der anderen Städten vorliegen. Keinesfalls dürfe es umweltschädliche Lichteinflüsse geben, sondern lediglich in der Intensität wie bei Leuchtsternen in Kinderzimmern. Die Verwaltung soll den Antrag prüfen.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Radwege im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sich besonders eignen, um mit einem fluoreszierenden Belag versehen zu werden.

Einstimmig


TOP 9.4.5.
Dringlichkeitsantrag: Kinderabteilung der Stadtteilbibliothek Döhren
muss den Kindern im Stadtbezirk schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen

(Drucks. Nr. 15-3119/2017)

Frau Meier brachte den Dringlichkeitsantrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bezirksrat schnellstmöglich über den baulichen und zeitlichen Umfang der notwendigen Sanierungsarbeiten zu informieren und die entsprechenden Arbeiten zeitnah durchzuführen.
Wie am vergangenen Samstag (09.12.2017) in der HAZ zu lesen war, musste die Kinderabteilung der Stadtteilbibliothek Döhren geschlossen werden, da bei einer Routineuntersuchung statische Mängel an der Decke festgestellt wurden.


Einstimmig

Herr Schade sagte, dass das Thema auch von der SPD im Rahmen einer Dringlichkeitsanfrage auf die Tagesordnung gebracht werden sollte.

Frau Ohlhorst habe ihn informiert, dass dies nach der Geschäftsordnung der LHH nicht möglich sei. Es gebe Kritik, dass die Kulturverwaltung nicht über die Schließung der Kinderbibliothek informiert habe.

Frau Kellner sagte, dass es wohl nicht an der Kulturverwaltung liege. Sie verlas die neue Presseinformation, dass die gesamte Bibliothek heute gesperrt war. Als Alternativen werden die Zweigstellen in der Südstadt oder Oststadt und die Zentrale in der Hildesheimer Straße angeboten.
Es werde erwartet, dass der Bezirksrat vor der Presse informiert werde, wenn dieser gem
§ 93 NKomVG für diese öffentlichen Einrichtungen zuständig ist.

TOP 9.5.
der CDU-Fraktion

TOP 9.5.1.
Ausbesserung Gehwegplatten
(Drucks. Nr. 15-3019/2017)

Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Gehwegplatten im Einmündungsbereich Olbersstraße/Heveliusstraße neu zu verlegen, bzw. auszubessern.

Einstimmig


TOP 10.
Entwicklungen im Stadtbezirk
-Bericht der Verwaltung-

Herr Sievers ging auf die rechtliche Klärung zur Dringlichkeitsanfrage ein und erläuterte, dass die Stadt Hannover dies nicht in ihre Geschäftsordnung aufgenommen habe. Dennoch sei es gelungen, bis zur Sitzung eine Antwort des Fachbereichs Gebäudemanagement zu erhalten, die er mit der Zusatzinformation der aktuellen Schließung am 14.12. verlas.

Herr Schade wünschte, dass die Presseinformationen zeitgleich auch an die Fraktionsvorsitzenden im Bezirksrat versendet werden.

Herr Sievers antwortete, dass dies wünschenswert sei, aber es kämen nicht alle Informationen beim Stadtbezirksmanagement an.

Frau Kellner ergänzte, dass es beim Straßenausbauprogramm inzwischen gut funktioniere. Bei der Bibliothek beispielsweise sei es unerfreulich, dass die Bezirksratsmitglieder angesprochen würden und keinerlei Informationen hätten.

TOP 11.
INTEGRATIONSBEIRAT Döhren-Wülfel

TOP 11.1.
Bericht aus der Sitzung vom 23.11.2017
Herr Milkereit berichtete aus der letzten Sitzung und gab die Termine und Planungen für 2018 bekannt.


TOP 12.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 12.1.
Umbesetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-3037/2017)

Antrag,

folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel festzustellen:

I. Mitglieder mit Migrationshintergrund:

Bisher: Neu:
Herr Ali Abdullah Banihashem Frau Bertille Tchapda

Die übrige Besetzung bleibt unberührt.

Einstimmig


TOP 12.2.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel :
hier: Integrationsfest

(Drucks. Nr. 15-3038/2017)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel wird eine Zuwendung für folgendes Projekt zur Verfügung gestellt:

Durchführung eines Integrationsfestes mit einer Förderung von bis zu 3.000,- €

Einstimmig


TOP 13.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 13.1.
Zuwendung an den Kleingärtnerverein Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2953/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Kleingärtnerverein Wülfel erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.300,00 Euro zur Anschaffung neuer Schilder für die Wegebezeichnungen.

Einstimmig


TOP 13.2.
Zuwendung an die Funkenartillerie Blau-Weiss Batterie Süd
(Drucks. Nr. 15-2954/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Funkenartillerie Blau-Weiss Batterie Süd, Hannover Döhren e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro zur Ersatzbeschaffung von Ton- und Lichttechnik.

Einstimmig


TOP 13.3.
Änderung der Zuwendung für den Verein Mentor e.V.
(Drucks. Nr. 15-2955/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die dem Verein Mentor e.V. bereits zugesagte Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro zur Ausbildung von Mentoren soll in eine Beihilfe für die Anwerbung von Mentoren abgeändert werden.

Einstimmig


TOP 13.4.
Zuwendung zur Anschaffung eines Lastenfahrrades
(Drucks. Nr. 15-2956/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe bis zu 4.300€ zur Anschaffung und Aufstellung eines weiteren Lasten-Leihfahrrades im Nachbarschaftstreff Mittelfeld

Einstimmig


TOP 13.5.
Zuwendung für einen neuen Bücherschrank am Fiedeler Platz
(Drucks. Nr. 15-2957/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe bis zu 3.500,00 € zur Anschaffung und Aufstellung eines neuen Bücherschrankes auf dem Fiedelerplatz in Döhren.

Einstimmig


TOP 13.6.
Zuwendung an Karnevalsgesellschaft Eugenesen Alaaf Hannover-Mittelfeld von 1962 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2971/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Karnevalsgesellschaft Eugenesen Alaaf e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 3000,00 Euro zur Anschaffung neuer Kostüme für die Jugendgarde.

Einstimmig


TOP 13.7.
Zuwendung an Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2976/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe von je 2.300.00 € zur Anschaffung einrichtungsspezifisch benötigter Materialien für die Jugendarbeit, wie z.B. Bücher, Spiele, Musikinstrumente etc. für folgende Einrichtungen im Stadtbezirk:
Jugendzentrum Döhren
Jugendzentrum Mittelfeld
DLRG Jugendtreff Wülfel
Spielpark Döhren
Lückekinderprojekt Wülferoder Weg.

Einstimmig


TOP 13.8.
Zuwendung zur Anschaffung zerlegbarer Holzhütten
(Drucks. Nr. 15-2977/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe bis zu 5.000,00 € zur Anschaffung neuer zerlegbarer offener und geschlossener Holzhütten für die Verwendung durch unterschiedlichste Akteure im Stadtbezirk.

Einstimmig


TOP 13.9.
Zuwendung für nichtalkoholische Getränke während der Sitzungen
(Drucks. Nr. 15-3036/2017)

Herr Milkereit vertrat die Auffassung, dass man sich Getränke ggfs. selbst mitbringen sollte.

Frau Kellner verwies darauf, dass die vorhandenen restlichen Gelder dafür genutzt werden sollten.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe von bis zu 180,00 € für die Bereitstellung von nichtalkoholischen Getränken für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel und ihre Gäste während der Bezirksratssitzungen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 14.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14. September 2017 (öffentlicher Teil)

Herr Milkereit bat, bei den Einzelvertretern noch die Parteizugehörigkeit zu ergänzen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 15.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09. November 2017 (öffentlicher Teil)
Abgesetzt


Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.42 Uhr.




Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin



III. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L