Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.12.2017)
Protokoll (erschienen am 09.03.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 22.02.2018

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 13. Dezember 2017,
Stadtteiltreff Sahlkamp (großer Saal)

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.07 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic 18.25 - 21.07 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Ganijev (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
Bezirksratsfrau Kapitza 18.00 - 21.00 Uhr (CDU)
(Bezirksratsfrau Lukac) (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner 18.20 - 21.07 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Gäste:
Frau Hinsch
Herr Asbrock
Herr Meier, Bund Deutscher Schiedsleute

Presse:
Frau Kruse

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Vorstellung der Bewerberin und des Bewerbers für das Schiedsamt im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

4. M I T T E I L U N G E N

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

5. Genehmigung des Protokolls über die 09.Sitzung am 20.09.2017
-öffentlicher Teil

6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Situation der Schulsozialarbeit im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2958/2017)

6.1.2. Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 1
(Drucks. Nr. 15-2959/2017)

6.1.3. Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 2
(Drucks. Nr. 15-2960/2017)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Straßenauswahlkriterien GiB in Bothfeld/Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2962/2017)

6.2.2. Neues Sicherheitskonzept der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-2979/2017)


6.2.3. Was passiert mit der Polizeistation Sahlkamp/Vahrenheide?
(Drucks. Nr. 15-2980/2017)

6.3. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

6.3.1. Geruchsbelästigung durch die Müllkippe
(Drucks. Nr. 15-2987/2017)

6.4. von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

6.4.1. Leerstand im Gebäude am Vahrenheider Markt 10
(Drucks. Nr. 15-2990/2017)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Wahl einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-3067/2017)

7.1.1. Wahl der Schiedsperson

7.2. Jugendzentrum Camp Vahrenheide, Neuplanung Duschen und Behinderten-WC
(Drucks. Nr. 15-2752/2017 mit 3 Anlagen)

7.3. Erhöhung der Zuwendungen an den Werkstatt-Treff Mecklenheide (WTM) für die Arbeit im Jahr 2017 in den Stöber-Treffs Sahlkamp-Mitte und Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2507/2017)

7.4. Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Bildungsladen Sahlkamp" aus
Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2838/2017)

7.5. Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Wir sprechen einfach" aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2839/2017)

7.6. Zuwendung an SPATS e.V. -Stadtteilbauernhof für das Projekt „Inklusive Arbeit und Reitpädagogik mit Pferden und Eseln“ aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2840/2017)

7.7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.7.1. FLAIS e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt PERSEUS 2017, Ergänzungsantrag
(Drucks. Nr. 15-3127/2017)

7.7.2. AWO Jugendkontaktladen, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Beschaffung von Möbeln und Mediengeräten
(Drucks. Nr. 15-3128/2017)

7.7.3. St. Philippus, Kindergarten, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu Umbaumaßnahmen und für Anschaffungen
(Drucks. Nr. 15-3129/2017)

7.7.4. Aktion Sonnenstrahl e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung von Küchenausstattung
(Drucks. Nr. 15-3130/2017)

7.8. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

7.8.1. AG Frauenfest Sahlkamp / GWA Sahlkamp, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Internationales Frauenfest Sahlkamp feiert den Internationalen Frauentag 2018"
(Drucks. Nr. 15-3113/2017)

7.8.2. Irina Janz / GWA Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Multikultureller Frauen- und Kinderchor "Singen kann doch jeder""
(Drucks. Nr. 15-3114/2017 mit 1 Anlage)

7.8.3. Weihnachtsaktion für Flüchtlingskinder aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-3115/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Öffentliche Toiletten Sahlkampmarkt
(Drucks. Nr. 15-2659/2017)

8.1.2. „Nette Toilette“ am Sahlkampmakt
(Drucks. Nr. 15-2660/2017)

8.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

8.2.1. Erhalt der temporären Kindertagesstätte Chemnitzer Straße/Emmy-Lanzke-Weg
(Drucks. Nr. 15-2982/2017)

8.2.2. Straßenbenennungen im Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-2983/2017)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Befragung der Anwohner der Baldurstraße
(Drucks. Nr. 15-2984/2017)

8.3.2. Errichtung einer Boule-Bahn in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2985/2017)

8.3.2.1. Errichtung einer Boule-Bahn in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2985/2017 N1)




8.3.3. Anhörung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Arndtstraße 19, 30167 Hannover und Sachstandsbericht der Verwaltung der LHH im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zum Thema „Stand des Verfahrens bei der Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch Kaserne“
(Drucks. Nr. 15-2986/2017)

8.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

8.4.1. Ersatz eines Straßenbaumes
(Drucks. Nr. 15-2988/2017)

8.5. von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

8.5.1. Öffentliche Open-Air-Bühne im Stadtteil errichten
(Drucks. Nr. 15-2991/2017)

8.5.2. Einrichtung einer Präventionsstelle Drogenkonsum sowie verstärkter Streetworker-Einsatz
(Drucks. Nr. 15-2993/2017)

8.5.2.1. Einrichtung einer Präventionsstelle Drogenkonsum sowie verstärkter Streetworker-Einsatz
(Drucks. Nr. 15-2993/2017 N1)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben

10. Genehmigung des Protokolls über die 09.Sitzung am 20.09.2017 -nichtöffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und gratulierte nachträglich Bezirksratsfrau Lukac und Bezirksratsfrau Heitmann zum Geburtstag. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Bürgerinnen und Bürger bei den TOP 2., 4., 6., 7.1. und 8. beteiligen können.

Einstimmig



TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es gab keine Beiträge


TOP 3.
Vorstellung der Bewerberin und des Bewerbers für das Schiedsamt im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Frau Hinsch und Herr Asbrock stellten sich dem Bezirksrat vor.

Bezirksratsfrau Barth fragte, was die große Mediatorausbildung beinhalte.

Herr Asbrock antwortete, dass es sehr viele zertifizierte Mediatorenausbildungen gebe, die qualitativ ziemlich unterschiedlich seien, aber nur eine große, die 200 Stunden umfasse.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, ob Herr Asbrock sich vorstellen könne, seine Mediationen nicht nur im Gemeindehaus durchzuführen, sondern auch in einem Kulturtreff oder dem STT Sahlkamp, da es ja Menschen gebe, die eine gewissen konfessionelle Scheu hätten.

Herr Asbrock sah darin kein Problem, da er seine Mediationen auch gerne dort durchführen werde. Es komme darauf an, ob es dort einen Raum dafür gebe.

Herr Meier vom Bund Deutscher Schiedsleute wollte wissen, wie alt Herr Asbrock sei.

Herr Asbrock antwortete, dass er 67 Jahre alt sei.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Bredow schilderte Frau Hinsch einige Fälle aus ihrer Praxis.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, wie man sich die Kontaktaufnahme vorzustellen habe.

Herr Asbrock meinte, dass es die offiziellen Wege über die Polizei oder Anwälte gebe. Er werde aber auch telefonisch oder per Mail erreichbar sein.

Frau Hinsch meinte, dass sie jeden Tag eine Stunde lange persönlich ansprechbar sei.


Durchgeführt


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab informierte zu folgenden Themen:
· Flüchtlingswohnheim Rendsburger Straße
Die Anlage sei fertig, derzeit laufe die Möblierung. Eine Belegung solle eigentlich noch vor Weihnachten erfolgen, sei jedoch inzwischen eher unwahrscheinlich. Je nach aktueller Bedarfslage sei vorgesehen, die Anlage eher für neuankommende Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, eigentlich auch gerade über die Feiertage als Kapazitätsreserve. Je nach ankommenden Flüchtlingen wäre es also möglich, dass hier auch Familien einziehen könnten.
Es sei auch vorgesehen, einen Tag der offenen Tür anzubieten. Sollte es damit zeitlich sehr eng werden, könnte es auch sein, dass dieser erst stattfindet, wenn schon eine teilweise Belegung erfolgt ist.
In Sachen Fahrradwerkstatt sei die Klärung des Bauantragsverfahrens derzeit im Gange.

· Unterkunft Alter Flughafen
Am 06.12. sei in der leerstehenden Unterkunft Alter Flughafen 12 ein Sleep-In für Flüchtlinge und Obdachlose eröffnet worden.

TOP 4.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

Abgesetzt

TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die 09.Sitzung am 20.09.2017 -öffentlicher Teil

Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Situation der Schulsozialarbeit im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2958/2017)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Schulsozialarbeit gewinnt mit dem konzeptionellen Aufbau und der steigenden Zahl an Ganztagsschulen zunehmend an Bedeutung. Das gilt insbesondere für Stadtteile, die mit besonderen sozialen Herausforderungen konfrontiert sind. Mitte 2017 hat das Land Niedersachsen 20 zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit bewilligt. Davon ist ein Viertel auf Hannover entfallen und hier wiederum ein Teil der Stellen auf Schulen im Sahlkamp und in Vahrenheide. Aus unterschiedlichen Quellen ist zu hören, dass insbesondere halbe Stellen für qualifiziertes Personal wenig attraktiv und kaum existenzsichernd seien. Es sei daher fraglich, ob die betreffenden Stellen überhaupt besetzt werden können (siehe etwa HAZ-Online-Artikel "Brennpunktschule bekommt mehr Personal für den Ganztag" vom 05.11.2017).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie verteilen sich die Stellen für Schulsozialarbeit auf die einzelnen Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide (bitte jeweils nach ganzen/halben Stellen des Landes bzw. der LHH differenzieren) und welche Schulen haben von den zusätzlich bewilligten Stellen des Landes profitiert?
2. Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit sind im Stadtbezirk gegenwärtig vakant bzw. seit wann unbesetzt und was sind die Gründe hierfür?
3. Wäre es in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen gegebenenfalls eine Option, halbe (unbesetzte) Stellen in ganze umzuwandeln, um sie damit für qualifiziertes Personal attraktiver zu machen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.)

Im Rahmen der Initiative „Schulische Sozialarbeit in sozialen Brennpunkten“ des niedersächsischen Kultusministeriums wurden im Stadtbezirk Hannover Bothfeld-Vahrenheide folgende Schulen bei der Ausstattung mit landesbediensteten sozialpädagogischen Fachkräften berücksichtig:
· GS Fridtjof-Nansen (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren
· GS Hägewiesen (0,6 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren
· GS Tegelweg (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren
· GS Gartenheim (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren
· IGS Vahrenheide-Sahlkamp (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren
· Gymnasium Herschel-Schule (1,0 VZE) Aufstockung des Stellenanteils der beiden sozialpädagogischen Fachkräfte von 0,5 auf 1,0 VZE.
Zu 2.) Die vakanten Stellen der landesbediensteten sozialpädagogischen Fachkräfte im Stadtbezirk Hannover Bothfeld-Vahrenheide sind der Auflistung unter Punkt 1 zu entnehmen. Bei all diesen Stellen handelt es sich um die neu geschaffenen Stellen im Rahmen der Initiative „Schulische Sozialarbeit in sozialen Brennpunkten“ des Niedersächsischen Kultusministeriums, die sich noch im Besetzungsverfahren befinden. Abgesehen von diesen im Besetzungsverfahren befindlichen Stellen sind keine Stellen mit landesbediensteten sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen im Stadtbezirk Hannover Bothfeld-Vahrenheide unbesetzt.

Zu 3.) Eine Aufstockung der Stellen aus Mitteln des Landes Niedersachsen ist aktuell nicht möglich. Alle Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst wurden bereits vergeben und wurden schulscharf zugewiesen.
Die gleichzeitige Anstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Landeshauptstadt Hannover ist aus dienstrechtlichen Gründen nicht möglich.
Hierzu sei auf die Trennung der „Sozialarbeit in schulischer Verantwortung“ (siehe Runderlass des MK vom 01.08.2017) als Landesaufgabe und der Schulsozialarbeit in Verantwortung der Schulträger im Sinne der Jugendhilfe (§13, SGB VIII) verwiesen.


TOP 6.1.2.
Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 1
(Drucks. Nr. 15-2959/2017)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates am 15.11.17 wurden die von der Verwaltung geplanten nächsten Maßnahmen im Rahmen des Straßensanierungsprogramms "Grunderneuerung im Bestand" III (GiB) für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vorgestellt. Neben der Kostenbeteiligung der anliegenden Eigentümer*innen als solches hat auch die Unklarheit über die konkret zu erwartenden Kosten für Unmut gesorgt. Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und vorliegender Schlussrechnungen über die Gesamtkosten ermittelt werden. Da die Grunderneuerung im Bestand jedoch seit 2014 betrieben wird (siehe Maßnahmenpakete I+II, DS 0077/2014 N1 sowie 15-0835/2015), gibt es im Zuge der bereits abgeschlossenen Grunderneuerungen schon feststehende Zahlen und Erfahrungswerte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Eigentümer*innen sind im Rahmen der GiB-Maßnahmenpakete I+II im Stadtbezirk pro Straße an den Kosten beteiligt und wie hoch sind jeweils die umlagefähigen Gesamtkosten der Maßnahmen (soweit diese bereits abgeschlossen sind und eine Schlussrechnung vorliegt)?
2. Bezogen auf Frage 1: Wie lautet in absoluten Zahlen (€) pro Straße jeweils der höchste, niedrigste und mittlere (Median, nicht Durchschnittswert!) zu zahlende Betrag?
3. Da die im Zuge der GiB-Maßnahmenpakete I+II betroffenen Straßen über den gesamten Querschnitt und nicht nur die Nebenanlagen grunderneuert wurden/werden: Wie gestaltet sich üblicherweise das Kostenverhältnis zwischen Nebenanlagen und Fahrbahn (in %) und gibt es in Hannover abgeschlossene Vergleichsbeispiele für isolierte Grunderneuerungen von Nebenanlagen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.)
Für die GiB-Maßnahmenpakete I und II liegen zu den Baumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide derzeit keine Schlussrechnungen der ausführenden Firmen vor.
Daher können die jeweils umlagefähigen Gesamtkosten der Maßnahmen nicht genannt werden.
Die Bauausführung für die Maßnahmen Gartenheimstraße, Dornierstraße und Lilienthalstraße wurden erst innerhalb des letzten Halbjahres beendet.
Die Arbeiten für die Maßnahme Alter Flughafen sind aktuell nicht abgeschlossen.
Im Heinersdorfweg wurden die Arbeiten im August 2016 beendet. Allerdings liegt die Schlussrechnung hierfür aufgrund einer Firmeninsolvenz nicht vor. Daher konnten auch für diese Maßnahme die Baukosten noch nicht abschließend ermittelt werden.

Die Anzahl der voraussichtlich an den umlagefähigen Kosten zu beteiligenden EigentümerInnen gliedert sich wie folgt:
1) Heinersdorfweg (GiB I) – 21 Eigentümer- innen
2) Gartenheimweg (GiB I) – 47 Eigentümer- innen
3) Alter Flughafen (GiB II) – 39 Eigentümer- innen
4) Dornierstraße (GiB II) – 19 Eigentümer-innen
5) Lilienthalstraße (GiB II) – 24 Eigentümer- innen
Zu Frage 2.)
Wie zu Frage 1 ausgeführt sind die tatsächlich entstandenen Baukosten und die daraus resultierenden Beitragshöhen derzeit nicht abschließend ermittelbar.
Daher können gewünschten Angaben – wie höchster und niedrigster Wert sowie Median – für die tatsächlich zu zahlenden Beiträge nicht beziffert werden.

zu Frage 3.)
Je nach Breite und Art der Ausführung kann das Kostenverhältnis Fahrbahn / Nebenanlage individuell schwanken. Der Anteil der Nebenanlage kann ca. 20-50% der Gesamtbaukosten betragen. Bereits in GiB I und II wurde die isolierte Erneuerung von Nebenanlagen in anderen Stadtbezirken beschlossen. Vergleichsbeispiele sind die Erneuerung der Nebenanlage Haltenhoffstraße, Radweg Gemeindeholzstraße, Nebenanlage Schützenallee und Nebenanlage Guths-Muths-Straße.
Beispielhaft sei die Maßnahme Slicherstraße (GiB I, Ausbau 07/2015 bis 03/2016, Innerortsstraße) benannt, hier gestaltet sich das Kostenverhältnis zwischen Nebenanlage und Fahrbahn in etwa 46 % (Nebenanlage) zu 54 % (Fahrbahn).

Bezirksratsfrau Barth hielt die Antwort für unbefriedigend. Die Verwaltung müsse doch in der Lage sein, auf Grund früher gemachter Erfahrungen genauere Angaben zu machen. Wie könne denn sonst überprüft werden, ob die Baufirmen sich vertragsgemäß verhalten hätten.

Bezirksbürgermeister Grunenberg meinte, dass diese Frage derzeit nicht beantwortet werden könne und vielleicht gestellt werden solle, wenn die entsprechende Drucksache im Bezirksrat behandelt werde.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, ob es nicht möglich sei, den Prozentanteil der Kosten zu benennen, den jeder Anlieger zu zahlen habe. Dann müssten ja keine festen Summen genannt werden, aber die Anlieger könnten sich ungefähr ausrechnen, was auf sie zukomme.

Frau Raab verwies auf die städtischen Internetseiten, wo man Antworten zu den immer wieder auftauchenden Fragen lesen könne. Zum Beispiel könnten die Baukosten erst nach der Ausschreibung der Bauleistungen beziffert werden. Direkt vor Baubeginn erhielten die Anliegerinnen und Anlieger ein Informationsschreiben, in welchem die Anteile der auf sie zukommenden Kosten angegeben würden. Zugleich werde ein Ansprechpartner im FB Tiefbau benannt.
Die Ausschreibung der Bauleistungen könne erst erfolgen, wenn der Bezirksrat der entsprechenden Drucksache zugestimmt habe.









TOP 6.1.3.
Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 2
(Drucks. Nr. 15-2960/2017)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates am 15.11.17 wurden die von der Verwaltung geplanten nächsten Maßnahmen im Rahmen des Straßensanierungsprogramms "Grunderneuerung im Bestand" III (GiB) für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vorgestellt. Neben der Kostenbeteiligung der anliegenden Eigentümer*innen als solches hat auch die Unklarheit über die konkret zu erwartenden Kosten für Unmut gesorgt. Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und vorliegender Schlussrechnungen über die Gesamtkosten ermittelt werden. Da die Grunderneuerung im Bestand jedoch seit 2014 betrieben wird (siehe Maßnahmenpakete I+II, DS 0077/2014 N1 sowie 15-0835/2015), gibt es im Zuge der bereits abgeschlossenen Grunderneuerungen schon feststehende Zahlen und Erfahrungswerte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Eigentümer*innen in den Straßen Kugelfangtrift, Sahlkamp, Frohnauweg und Baldurstraße wären im Zuge einer Grunderneuerung jeweils an den umlagefähigen Kosten beteiligt?
2. Wie viele Jahre kann eine Anlieger-, Durchgangs- bzw. Hauptstraße unter normalen Umständen - bei optimaler Instandhaltung - durchschnittlich genutzt werden, bevor eine Grunderneuerung erforderlich wird?
3. Wann wurden die Straßen Kugelfangtrift, Sahlkamp, Frohnauweg, Baldurstraße, Gartenheimstraße, Heinersdorfweg, Alter Flughafen, Lilienthalstraße und Dornierstraße jeweils gebaut und wann wurde dort (vor dem GiB-Programm) zuletzt eine Grunderneuerung durchgeführt?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu 1.) Die Anzahl EigentümerInnen, die voraussichtlich im Zuge der Grunderneuerung an den umlagefähigen Kosten zu beteiligenden wären, gliedert sich wie folgt:
1) Kugelfangtrift – 371 EigentümerInnen
2) Sahlkamp – 917 EigentümerInnen
3) Frohnauweg – 33 EigentümerInnen
4) Baldurstraße – 20 EigentümerInnen

zu 2.) Die Lebensdauer einer Straße ist nach ca. 30 Jahren erschöpft. Ab diesem Zeitraum ist eine Grunderneuerung notwendig.

Zu 3.) Das Gebiet um den Alten Flughafen (Alter Flughafen, Lilienthalstraße, Dornierstraße) Hannover ist ca. 100 Jahre alt. Wir gehen davon aus, dass die Straßen ab ca. 1913 gebaut wurden. Die Straßen im Stadtteil Sahlkamp sind in den 50/60-er, Vahrenheide -Ost in den 70-er Jahren, mit Entstehung der Stadtteile errichtet worden. Eine Grunderneuerung hat seit dieser Zeit nicht mehr stattgefunden.

Bezirksratsherr Hedrich fragte, ob es richtig sei, dass die Anzahl der Eigentümer nichts über die Höhe der Kosten aussage, sondern, diese von anderen Faktoren bestimmt werde.

Frau Raab bejahte dieses.

Bezirksratsherr Stanke wollte wissen, ob die angegebene Lebensdauer der Straße immer 30 Jahre betrage, oder ob Unterschiede zwischen Anwohner- und Hauptverkehrsstraßen bestünden.

Protokollantwort:
Bei der Bemessung des Straßenaufbaus wird unabhängig von der Straßenkategorie (Anwohner- / Hauptverkehrsstraße) eine Nutzungsdauer (Lebensdauer) von 30 Jahren angesetzt.

Bezirksratsherr Bredow meinte, dass die Verwaltung doch die Straßen regelmäßig rechtzeitig auf eigene Kosten reparieren und ausbessern könne und dadurch die Anwohner vor den Kosten einer Grundsanierung bewahren könne, da die Straßen dann ja länger halten würden. Er wollte wissen, warum das nicht gemacht werde.

Frau Raab antwortete, dass die Straßen durch die Verwaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten würden. Notwenige Arbeiten würden durchgeführt. Die Haushaltsmittel der Stadt reichten nicht, um alle Bedürfnisse zu befriedigen. Man habe sich in erster Linie auf die Erhaltung der Hauptverkehrsstraßen und wichtigen innerörtlichen Straßen beschränken müssen. Das Sonderprogramm diene dazu, nun die Straßen zu erneuern, die in den vergangenen Jahren auf Grund der finanziellen Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt werden konnten.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Straßenauswahlkriterien GiB in Bothfeld/Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2962/2017)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

In der letzten Bezirksratssitzung wurden die anstehenden Straßengrunderneuerungen im Bestand für unseren Stadtbezirk vorgestellt. Es gibt eine Vielzahl von Straßen, die einen gleich schlechten Zustand wie die vorgeschlagenen Straßen, in der gleichen Zeit hergestellt und somit die gleichen Probleme, zB in Bezug auf nicht frostsicheren Unterbau, haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Nach welchen Kriterien (außer in Augenscheinnahme und Kernbohrungen) wurden die Maßnahmen ausgewählt?
2. Welche Gründe gab es konkret die Baldurstr. und den Frohnauweg auszuwählen?
3. Wurden heutige Anforderungen an die verkehrliche Situation berücksichtigt (zB größere Müllfahrzeuge, verstärkter Anlieferverkehr mit Kleinlastern)?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu 1.) Die Auswahl der Straßen erfolgte auf Grundlage einer visuellen Zustandserfassung. Dies entspricht den anerkannten Regeln der Technik. Nach Feststellung der Erneuerungsbedürftigkeit wird geprüft, ob der Straßenquerschnitt zum Konzept des Sonderprogramms passt.

zu 2.) Die Baldurstraße und Frohnauweg wurden aufgrund ihrer individuellen Zustandsmerkmale für eine Erneuerung vorgeschlagen. Die Schadensmerkmale der Straßen wurden im Stadtbezirksrat vorgestellt. Zudem wird kein zwingender Umplanungsbedarf gesehen, sodass diese beiden Straßen zum Konzept des Sonderprogramms passen.

zu 3.) Heutige Anforderungen an die verkehrliche Situation werden im Rahmen des Konzeptes des Sonderprogramms berücksichtigt. Dabei bleibt die heutige Querschnittsaufteilung grundsätzlich erhalten.

TOP 6.2.2.
Neues Sicherheitskonzept der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-2979/2017)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

Mitte des Jahres hat die Landeshauptstadt Hannover ein neues Sicherheitskonzept vorgestellt. Kernpunkt ist die Verstärkung der Service-Gruppe Innenstadt auf ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die CDU Stadtbezirksratsfraktion begrüßt, dass die Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2017 das Thema Sicherheit und Ordnung auf die Agenda gesetzt hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was bedeutet die neue Mitarbeiterzahl von 50 Personen konkret (Berücksichtigung von Arbeitszeit sowie von urlaubs-, fortbildungs-, ausbildungs- und krankheitsbedingten Abwesenheiten) für den Streifendienst des Ordnungsamtes für den Stadtbezirk und wie viele Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes waren wann und wie regelmäßig im Jahr 2017 im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide aktiv?
2. Wann waren Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes zu den für nächtliche Ruhestörungen relevanten Zeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide aktiv?
3. Welche räumlichen Schwerpunkte ergeben sich für die Sicherheit und Ordnung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide aus Sicht der Landeshauptstadt Hannover?

Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Bei der Errechnung der Personenzahl wurde davon ausgegangen, dass für eine Doppelstreife an sechs Tagen in der Woche zwischen 8.00 und 22.00 Uhr 6,75 Vollzeitäquivalente benötigt werden. Insofern wird davon ausgegangen, dass trotz sämtlicher Abwesenheitssituationen an sechs Tagen in der Woche mindestens sechs Doppelstreifen parallel eingesetzt werden können. Es wird eine bedarfsgerechte Steuerung des Ordnungsdienstes angestrebt und keine rein rechnerische. Dort, wo Schwerpunkte außerhalb der Innenstadt zu bedienen sind, wird der Ordnungsdienst häufiger präsent sein als an anderen Stellen. Geplant ist, durchschnittlich 50% der Personalkapazitäten in den Stadtbezirken jenseits der Stadtmitte einzusetzen.

Die im Außendienst tätigen sieben Parkranger des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün sind dezentral in den sieben Pflegerevieren des FB ansässig. Der Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist der einzige Stadtbezirk, dessen Grenzen annährend identisch mit den Grenzen des Pflegebezirkes 67.31.5 sind. Insofern war ein Mitarbeiter ausschließlich im Stadtbezirk 3 unterwegs. Auch zukünftig werden Parkranger neben den Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes in den Stadtbezirken eingesetzt sein.


Zu 2.) Bis dato waren ausschließlich Parkranger des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün in den Grünanlagen und auf den Spielplätzen des Stadtbezirkes Bothfeld-Vahrenheide ordnungsdienstlich tätig. Die flexible Arbeitszeit der Parkranger hat einen Rahmen von frühestens 6.00 Uhr morgens bis maximal 22.00 Uhr abends. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr waren keine Mitarbeitenden im Stadtbezirk tätig.

Zu 3.) Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum werden Erkenntnisse zu weiteren möglichen Schwerpunkten erwartet. Die bisher bekannten Schwerpunkte stützen sich auf Erkenntnisse des Stadtbezirksmanagements und der Polizeidirektion Hannover.

Demnach kam es im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide auf dem Spielplatz im Bothfelder Anger zu wiederholten Beschwerden aus der Anwohnerschaft über „Partys mit Alkohol- und möglicherweise Drogenkonsum von wechselnden Gruppierungen in den Sommermonaten, von denen nächtliche Ruhestörungen ausgehen. Die Polizei hat ihre Kontrollen daraufhin erheblich intensiviert.

Im Bereich des Kulturtreffs in Vahrenheide kam es im Sommer 2017 zu Einbruchs- und Vandalismusdelikten anlässlich der Treffen von 30-40 Jugendlichen. Auch dort hat die Polizei Einsätze durchgeführt.

Ferner gab es Hinweise zu unzulässigen Nutzungen auf dem Spielplatz General-Wever-Straße.
Bezirksratsherr Jacobs wollte wissen, ob die Einsätze des Ordnungsdienstes mit der Polizei abgestimmt werden sollen.

Frau Wulff-Bruhn von der Polizei antwortete, dass es zwar auf höherer Ebene hierzu schon Abstimmungen gegeben habe, nicht jedoch direkt vor Ort. Sie gehe aber davon aus, dass es hierzu noch Gespräche geben werde.


TOP 6.2.3.
Was passiert mit der Polizeistation Sahlkamp/Vahrenheide?
(Drucks. Nr. 15-2980/2017)

Bezirksratsherr Bredow trug die Anfrage vor.

In unserem Antrag Nr. 15-1511/2017 „24-Stunden-Besetzung Polizeistation Sahlkamp/ Vahrenheide“ sieht die Polizei kein Erfordernis. Leider ist es Realität, dass die Polizei in vielen Fällen zur Verhinderung oder Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten „einspringen“ muss, auch wenn dies auch Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden ist. Dies bindet Ressourcen, welche nicht zur Verhinderung von Straftaten oder präventiven Streifenfahrten zur Verfügung stehen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist diese Zuständigkeitsfrage jedoch absolut zweitrangig. Sie haben ein Recht auf objektive Sicherheit und ein subjektives Sicherheitsgefühl.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Einsätze aus dem Polizeikommissariat Lahe wurden in den Jahren 2016 und 2017 in den Zeiten der „geschlossenen“ Polizeistation Sahlkamp/Vahrenheide in den Stadtteilen Sahlkamp und Vahrenheide durchgeführt.
2. Bei wie vielen dieser Einsätze konnten die Täter vor Ort angetroffen werden?
3. Bei wie vielen dieser Einsätze handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten?


Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Polizeiinspektion - Ost geschickt und von der Leiterin des Polizeikommissariats Lahe. Frau Wulff-Bruhn beantwortet.

Die Polizeistation (PSt) Sahlkamp/Vahrenheide wurde im Jahr 2006 am Tempelhofweg eröffnet. Sie hat keinen 24-Stunden-rund-um-die-Uhr-Betrieb, ist jedoch aufbauorganisatorisch dem PK Lahe und dieses wiederum der Polizeiinspektion (PI) Ost nachgeordnet. Bei den beiden letztgenannten Dienststellen handelt es sich um im 24-Stunden-rund-um-die-Uhr-Betrieb besetzte Dienststellen. Ablauforganisatorisch sind sowohl die PI Ost, das PK Lahe als auch die PSt Sahlkamp/Vahrenheide an die Lage- und Führungszentrale der PD Hannover angebunden. Dort werden alle Notrufe aus dem Gebiet der gesamten Region Hannover entgegen- und die gesamte Einsatzdisposition für die Funkstreifenwagen aller Dienststellen der PD Hannover vorgenommen.
Das subjektive Sicherheitsempfinden und die objektive Sicherheit einer jeden Bürgerin/eines jeden Bürgers sind hohe Rechtsgüter und können nicht alleiniger Auftrag der Polizei im Zuständigkeitsbereich sein. Daher begrüße ich als Dienststellenleiterin die Bestrebungen der Landeshauptstadt Hannover zur Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes ausdrücklich.

Dies vorausgeschickt nehme ich wie folgt Stellung:
Frage 1:
Aufgrund eines Hard- und Softwarewechsels in der Lage- und Führungszentrale kann lediglich für den Zeitraum 01. März 2017 bis 01. Dezember 2017 auf einen Datenbestand zurück gegriffen werden. Demnach fielen für das PK Lahe inklusive PSt Sahlkamp/Vahrenheide insgesamt 9.055 Einsätze an. Davon entfallen 3.720 Einsätze auf den Zuständigkeitsbereich der PSt. Außerhalb der Öffnungszeit der PSt wurden insgesamt 1.976 Einsätze angelegt. Ob ein im System der Lage- und Führungszentrale angelegter Einsatz auch einen Einsatz eines oder mehrerer Funkstreifenwagen nach sich zog, ist nicht auswertbar.

Frage 2:
Wie bei der Beantwortung der Frage 1 dargestellt, zieht nicht jeder im System der Lage- und Führungszentrale angelegter Einsatz einen Einsatz eines oder mehrerer Funkstreifenwagen nach sich. Weiterhin weist das System keine Daten dahingehend aus, ob ein Täter vor Ort angetroffen wurde oder nicht. Sehr viele Einsatzanlässe sind ohnehin nicht im Bereich der Strafverfolgung anzusiedeln, so dass es sich nicht um eine Fahndung oder Ermittlung nach einem Täter handelt.
Darüber hinaus wird nicht für jeden Einsatzanlass eines Funkstreifenwagens ein Vorgang im Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) NIVADIS angelegt. Daher scheidet dieses System hier als Auswertedatei aus.

Frage 3:
Das System der Lage- und Führungszentrale selektiert nicht nach Ordnungswidrig-keiten. Allerdings belegt eine Recherche im VBS, dass für den Zeitraum 01.01.2016 bis 05.12.2017 für den Zuständigkeitsbereich der PSt insgesamt 76 Ordnungswidrigkeiten-anzeigen (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten) aufgenommen wurden.

Bezirksratsherr Hedrich fragte, ob es grundsätzlich ein subjektives Sicherheitsempfinden gebe, daraus aber kein Recht abgeleitet werden könne, da es ja nicht gemessen werden könne.

Frau Wulff-Bruhn meinte, dass subjektive und objektive Sicherheit oft weit auseinanderklaffen. Das subjektive Empfinden der Bürgerinnen und Bürger werde durch viele verschiedene Faktoren, wie z.B. Presseberichterstattung, persönliches Erleben oder Berichte anderer beeinflusst. Die Polizei stütze sich auf die offizielle Kriminalstatistik.

Bezirksratsherr Jacobs wollte wissen, ob in den vergangenen Jahren auch Straftaten gegen Polizeibeamte erfasst wurden.

Frau Wulff-Bruhn antwortete, dass es die gegeben habe, sie aber keine Zahlen dazu habe.

Bezirksratsherr Jacobs fragte dann, ob es im Stadtbezirk besondere Brennpunkte gebe.

Frau Wulff-Bruhn verwies auf die geplante Veranstaltung zur Vorstellung des Konzepts zu Sicherheit und Ordnung.

Ein Bürger wollte wissen, ob denn nun eine nächtliche Besetzung der Polizeistation vorgesehen sei.

Bezirksbürgermeister Grunenberg verwies auf die Entscheidung zu einem Antrag des Bezirksrates.

Frau Wulff-Bruhn ergänzte, dass die Polizei nicht plane, eine Änderung der Öffnungszeiten vorzunehmen. Auflaufende Einsatzanforderungen würden auch während der Öffnungszeiten nicht unbedingt von Besetzung der Polizeistation ausgeführt, sondern von Kräften aus Lahe oder aus anderen Bereichen. Es komme immer darauf an, welcher in der Nähe befindliche Funkstreifenwagen gerade frei sei.


TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 6.3.1.
Geruchsbelästigung durch die Müllkippe
(Drucks. Nr. 15-2987/2017)

Bezirksratsherr Butz trug die Anfrage vor.

Nicht ständig, aber in unregelmäßigen Abständen, macht sich die Müllkippe im Nordosten Bothfelds und Lahe durch unangenehme Gerüche bemerkbar.
Da man nicht weiß, was da riecht, vermutet mancher Bürger mehr als nur eine Belästigung.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Gibt es Beschwerden aus der Bevölkerung gegen diese Geruchsbelästigung?
2. Ist die Quelle der Gerüche bekannt und unter Kontrolle?
3. Gibt es Anstrengungen, durch Änderung der Abläufe und der technischen Verfahren die Situation zu verbessern.
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an aha geschickt.

1. Aha ist bestrebt, die Geruchsemissionen seiner Anlagen so gering wie möglich zu halten und prüft jeden Hinweis bzw. jede Beschwerde. In jedem Fall wird hierbei geprüft, inwieweit die Geruchsbelästigung durch Windrichtung ursächlich durch den Standort Lahe begründet werden kann. Ergebnisse und Vor-Ort Kontrollen beim Beschwerdeführer sind hierbei üblich. Über das Ergebnis wird der Beschwerdeführer in Kenntnis gesetzt.

In 2017 sind bisher 4 Beschwerden und in 2016 insgesamt 6 Beschwerden von uns bearbeitet worden.

2. Sobald Beschwerden bei uns eingehen, überzeugen wir uns von dem ordnungsgemäßen Betrieb unserer Anlagen in Lahe. Hierzu zählen die Mechanisch biologische Abfallbehandlung (MBA), die Bioabfallkompostanlage (BAK), die Sperrabfallaufbereitung, die Grünabfallkompostierung (GAK), die Sickerwasserkläranlage (KA) und das Schadstoffsammellager (SZL).

Zu der an unserem Standort ansässigen Müllverbrennungsanlage können wir keine Aussage tätigen. Hierfür ist die EEW Hannover GmbH zuständig. Ansprechpartner dort sind der Geschäftsführer Herr Lücker und der Betriebsleiter Herr Meyer.

Bei unseren eigenen Anlagen sind insbesondere in der MBA, dem BAK und der KA geruchsintensive Stoffe in der Verarbeitung. Deshalb sind alle diese Anlagen "geschlossene Systeme". Das heißt, die Abluft in den Anlagen wird gefasst und in Abluftreinigungssystemen entweder durch Regenerative Thermische Oxydation (RTO) oder Biofilter gereinigt. Das Schadstoffsammellager und die Sperrabfallaufbereitung sind geruchstechnisch unbedeutend.

Bei der Grünabfallkompostierung handelt es sich um eine offene Mietenkompostierung vergleichbar in etwa mit einem Komposthaufen im Garten, wobei hier ausschließlich Grünabfälle kompostiert werden, also keine Bioabfälle. Im Rahmen der Aufbereitung müssen die Mieten regelmäßig umgesetzt werden. Wie bei einem Komposthaufen auch können hierbei durch anaerobe Nester faulig/erdige Gerüche auftreten.

In der Regel versuchen unsere Kollegen von der Grünabfallkompostierung diese Tätigkeiten den Wetterverhältnissen anzupassen, um Belästigungen unserer Nachbarn zu vermeiden. Dies gelingt zu einem großen Teil, nichtsdestotrotz können aber derartige Geruchsbelästigungen nicht gänzlich vermieden werden. Um in dieser Sache ein Optimum zu erreichen sind wir auf jeden Hinweis angewiesen. Jeder Beschwerde wird daher wie eingangs beschrieben nachgegangen.

3. Aha arbeitet mit seinen Anlagen nach dem Stand der Technik und darüber hinaus. Wir sind jederzeit bemüht, im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer Mittel den Standard unserer Anlagen auf den bestmöglichen Stand zu bringen.

Daneben befindet sich aha derzeit in der Antragsphase zur Erweiterung der Kapazität der Grünabfallkompostierung. Im Rahmen dieses Antrages ist auch ein Geruchsgutachten beim TÜV in Auftrag gegeben worden. Über diese Entwicklung haben wir im Beirat der MBA/MVA berichtet. Auch das Ergebnis des Gutachtens werden wir dort vorstellen.

Bezirksbürgermeister Grunenberg sagte auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Butz zu, das Ergebnis des in der Antwort angesprochenen Gutachtens im Bezirksrat vorzustellen.








TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

TOP 6.4.1.
Leerstand im Gebäude am Vahrenheider Markt 10
(Drucks. Nr. 15-2990/2017)

Bezirksratsherr Yilmaz trug die Anfrage vor.

Das Gebäude am Vahrenheider Markt 10 steht seit Jahren fast komplett leer und sieht sehr verwahrlost aus. Dieser Anblick lässt unseren Stadtteil in keinem guten Licht dastehen und lässt die Bemühungen für die Verschönerung des „Einganges“ zum Vahrenheider Markt verblassen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung aufgrund dieses Zustandes schon mal mit dem Eigentümer des Gebäudes Kontakt aufgenommen und wenn nein, warum nicht?
2. Falls die Verwaltung Kontakt aufgenommen hat, was waren die Resultate?

Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:
Das Objekt Vahrenheider Markt 10 ist Teil eines Gebäudekomplexes, der in diesem Fall einer Vielzahl von Eigentümern gehört. In den meisten Fällen dürfte es sich hier um Eigentumswohnungen handeln. In der Praxis bedeutet das für den jeweiligen Eigentümer des Objektes Vahrenheider Markt 10, dass er über den sog. Teilungsvertrag mit allen übrigen Eigentümern des genannten Gebäudekomplexes (dazu gehört auch noch das Parkhaus) eigentumsrechtlich verwoben ist.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt hat bisher keinen Kontakt zum Eigentümer aufgenommen, da der Leerstand und auch der optische Zustand der Fassade keinen Verstoß gegen rechtliche Vorschriften darstellen, die ein behördliches Einschreiten erfordern bzw. erzwingen.
Was im konkreten Fall die Hintergründe für die aktuelle Situation der Immobilie sind, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung.

Damit erübrigt sich eine Antwort auf die Frage 2.

Bezirksratsherr Yilmaz äußerte sein Unverständnis darüber, dass einerseits Container zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgestellt werden müssten und andererseits nutzbarer Wohnraum leer stehe.

Herr Holland antwortete, dass es sich hier um eine sehr unglückliche eigentumsrechtliche Konstellation handele. Sollte einer der Eigentümer aus seinem Anteil Wohnflächen machen wollen, müsste er die Zustimmung aller anderen Eigentümer bekommen.

Bezirksbürgermeister Grunenberg erläuterte, dass in diesem Fall prozessiert werde und es derzeit keine Handhabe für die Verwaltung gebe, dort einzugreifen.





TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.

Wahl einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

(Drucks. Nr. 15-3067/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein und begründete sie.

Herr Meier legte dar, das er das Anhörungsrecht nach dem Niedersächsischen Schiedsämtergesetz für den Bund Deutscher Schiedsleute wahrnehme und es seine Aufgabe sei, darauf zu achten, dass geeignete Personen zur Ausübung dieses Amtes gefunden würden. Der Bezirksrat habe Glück, dass es hier zwei potentiell sehr gut geeignete Bewerber gebe. Frau Hinsch habe eine sehr große Erfahrung, aber Herr Asbrock sei durch seine Ausbildung ebenfalls sehr gut geeignet.
Er wies darauf hin, dass im Gesetz stehe, dass die Schiedsperson zwischen 30 und 69 Jahre alt sein sollte, wenn sie für 5 Jahre gewählt werde. Frau Hinsch wäre in 5 Jahren 81 Jahre alt und es sei ungewiss, ob man in 5 Jahren wieder einen so gut geeigneten Kandidaten finden werde.

Bezirksbürgermeister Grunenberg meinte, dass der Bezirksrat beurteilen könne, wen er wählen wolle.

Herr Hinsch beklagte, dass man so etwas erwartet habe. Seine Frau sei 15 Jahre Vorsitzende der Schiedsleute gewesen und habe das Amt niedergelegt, weil sie die Machtkämpfe in dem Verband nicht mochte und nicht mehr mitmachen wollte. Insofern habe man erwartet, dass jemand vom Verband komme, um Einfluss zu nehmen.

Der Bezirksrat beschloss,
aus folgenden Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren eine Schiedsperson für den Bezirk Bothfeld-Vahrenheide zu wählen:

1. Frau Jutta Hinsch
2. Herr Karl H. Asbrock

Einstimmig


TOP 7.1.1.
Wahl der Schiedsperson

Bezirksbürgermeister Grunenberg verlas folgenden Text:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich weise darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG i.V.m. § 9 Nr. 14 Hauptsatzung und § 4 Abs. 1 Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) die Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren wählt.

Außerdem darf ich darauf aufmerksam machen,
dass nach § 67 Satz 1-3 NKomVG schriftlich gewählt wird.


Generell gilt:
Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Entsprechend § 67 S. 3 NKomVG ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder für diese Person gestimmt hat. Bei 21 stimmberechtigten Bezirksratsmitgliedern wären dieses 11 Stimmen. Sollte dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht werden, findet ein weiterer Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die vorgeschlagene Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat, damit genügt zur Wahl der vorgeschlagenen Personen im 2. Wahlgang eine Ja-Stimme.

Ich frage:
Wird geheime Wahl beantragt?"

Bezirksratsherr Steiner beantragt geheime Wahl.

Da geheime Wahl beantragt wurde, wurde eine Wahlkommission gebildet. Ihr gehörten folgende Bezirksratsmitglieder an:
· Bezirksratsherr Ahmetovic
· Bezirksratsherr Bredow
· Bezirksratsherr Steiner
· Bezirksratsherr Butz
· Bezirksratsherr Jacobs
· Bezirksratsherr Yilmaz
Anschließend rief Bezirksbürgermeister Grunenberg die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf und bat sie, hinter dem Wahlschirm ihre Entscheidung zu treffen.

Die Sitzung wurde von 19:45 – 19:55 Uhr unterbrochen, um das Wahlergebnis zu ermitteln.

Anschließend eröffnete er die Sitzung wieder und gab das Wahlergebnis bekannt.

Stimmberechtigt waren 18 Bezirksratsmitglieder.

Abgegeben wurden 18 Stimmen.

Davon waren gültig 18 Stimmen.

Ungültig waren 0 Stimmen.

Es entfielen
auf Frau Hinsch 7 Ja-Stimmen
auf Herrn Asbrock 10 Ja-Stimmen

Es gab 1 Enthaltung

Damit hatte niemand die nach § 67 Satz 3 NKomVG erforderliche Mehrheit von 11 Stimmen erreicht und es wurde ein 2. Wahlgang erforderlich.

Die Wahlkommission wurde beibehalten und Bezirksbürgermeister Grunenberg rief wiederum die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf und bat sie, hinter dem Wahlschirm ihre Entscheidung zu treffen.

Die Sitzung wurde von 20:10 – 20:15 Uhr unterbrochen, um das Wahlergebnis zu ermitteln.

Anschließend eröffnete er die Sitzung wieder und gab das Wahlergebnis bekannt.

Stimmberechtigt waren 18 Bezirksratsmitglieder.

Abgegeben wurden 18 Stimmen.

Davon waren gültig 18 Stimmen.

Ungültig waren 0 Stimmen.

Es entfielen
auf Frau Hinsch 8 Ja-Stimmen
auf Herrn Asbrock 9 Ja-Stimmen

Es gab 1 Enthaltung

Damit wurde Herr Asbrock zur Schiedsperson im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide gewählt.

Erster Wahlgang: Es wurden 18 Stimmen abgegeben, es waren 18 Stimmen gültig.
Ergebnis: Frau Hinsch 7 Stimmen, Herr Asbrock 10 Stimmen, 1 Enthaltung
Da die erforderliche Mehrheit von 11 Stimmen nicht erreicht wurde, folgte ein 2. Wahlgang.
Zweiter Wahlgang: Es wurden 18 Stimmen abgegeben, es waren 18 Stimmen gültig.
Ergebnis: Frau Hinsch 8 Stimmen, Herr Asbrock 9 Stimmen, 1 Enthaltung.
Gewählt wurde somit Herr Asbrock mit einfacher Mehrheit im 2. Wahlgang.



TOP 7.2.
Jugendzentrum Camp Vahrenheide, Neuplanung Duschen und Behinderten-WC
(Drucks. Nr. 15-2752/2017 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass ihre Fraktion mit der Drucksache ein Problem habe, da die Summe ziemlich hoch sei. Das Camp habe in 2015 eine Förderung in Höhe von 3.500€ für einen Fitnessbereich erhalten. Es gebe einen starken Bedarf zur Sanierung von Schulsporthallen und da halte man einen so hohen Betrag für verfehlt. Es gebe außerdem ein Konkurrenzverhältnis zu den Angeboten der Sportvereine. Außerdem fehlten Zahlen zur Nutzung.

Bezirksratsherr Yilmaz legte dar, dass das Angebot sehr gut angenommen werde. Er selbst habe dort schon trainiert. Da dort bisher Duschen fehlen, müsse man nach dem Training verschwitzt nach Hause gehen.

Bezirksratsherr Ahmetovic begründete die Zustimmung seiner Fraktion damit, dass das Jugendzentrum Camp in Vahrenheide einen sehr hohen Stellenwert habe und ein wichtiger Anlaufpunkt für Jugendliche im Stadtteil sei. Im Rahmen der Inklusion sei es wichtig, dass auch ein Jugendzentrum inklusiv genutzt werden könne und dafür sei ein behindertengerechtes WC unerlässlich.

Bezirksratsfrau Barth fragte sich, warum nur ein Umkleideraum bereitgestellt werde, wenn doch dort Mädchen und Jungen trainieren sollen. Im Rat sei doch von Herrn Alter gesagt worden, dass es bei der Sanierung der Sporthallen keine Flickschusterei geben dürfe und daher sei man dagegen, für das Camp 200.000 € auszugeben.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies darauf hin, dass es hier nicht um Schulsporthallen gehe, sondern um ein Jugendzentrum.

Bezirksratsfrau Heinrich legte dar, dass organisatorisch sichergestellt werde, dass Jungen und Mädchen abwechselnd trainieren könnten. Es habe damit in der Vergangenheit keine Probleme gegeben. Wenn man noch einen weiteren Umkleideraum bauen würde, würde das Vorhaben ja noch teurer.

Bezirksratsherr Bredow reget an, im Hinblick auf die zu beschließende hohe Summe zu fordern, dass dann die Toiletten und Duschen der benachbarten IGS Vahrenheide/Sahlkamp auch gleich saniert werden müssten.

Bezirksratsherr Jacobs hielt das Vorhaben für sinnvoll, da ja bekannt sei, dass es im Stadtteil größere Probleme mit Jugendlichen gebe und dass das Camp hier einen wichtigen Beitrag leiste, diese Problem nicht zu groß werden zu lassen.

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.


Der Bezirksrat beschloss,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Neuplanung Duschen und Behinderten-WC vom Jugendzentrum Camp Vahrenheide in Höhe von insgesamt 210.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.3.
Erhöhung der Zuwendungen an den Werkstatt-Treff Mecklenheide (WTM) für die Arbeit im Jahr 2017 in den Stöber-Treffs Sahlkamp-Mitte und Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2507/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. für die Projekte „Stöber-Treff Sahlkamp“ und „Stöber-Treff Stöcken“ aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, eine einmalige Zuwendung

in Höhe von bis zu 8.500,00 Euro

als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

Einstimmig



TOP 7.4.
Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Bildungsladen Sahlkamp" aus
Mitteln Soziale Stadt

(Drucks. Nr. 15-2838/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
der Pro Beruf GmbH für das Projekt „Bildungsladen Sahlkamp“ aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, eine einmalige Zuwendung in Höhe von

bis zu 13.140 Euro

als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 7.5.
Zuwendung an Pro Beruf GmbH für das Projekt "Wir sprechen einfach" aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2839/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
der Pro Beruf GmbH für das Projekt „Wir sprechen einfach“ aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von

bis zu 5.610 Euro

als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 7.6.
Zuwendung an SPATS e.V. -Stadtteilbauernhof für das Projekt „Inklusive Arbeit und Reitpädagogik mit Pferden und Eseln“ aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2840/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem SPATS e.V. -Stadtteilbauernhof für das Projekt „Inklusive Arbeit und Reitpädagogik mit Pferden und Eseln“ aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, eine einmalige Zuwendung in Höhe von

bis zu 18.400 Euro

als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

Einstimmig
TOP 7.7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Da alle Anträge von allen Fraktionen und Einzelvertretern mitgezeichnet worden waren, wurde auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Grunenberg en bloc abgestimmt.


TOP 7.7.1.
FLAIS e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt PERSEUS 2017, Ergänzungsantrag
(Drucks. Nr. 15-3127/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : FLAIS e.V.
Betrag : bis zu 4.227,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt PERSEUS 2017, Ergänzungsantrag
(Beihilfeantrag Nr. 27/2017)

Einstimmig


TOP 7.7.2.
AWO Jugendkontaktladen, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Beschaffung von Möbeln und Mediengeräten
(Drucks. Nr. 15-3128/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : AWO Jugendkontaktladen
Betrag : bis zu 3.500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Beschaffung von Möbeln und Mediengeräten
(Beihilfeantrag Nr. 35/2017)

Einstimmig


TOP 7.7.3.
St. Philippus, Kindergarten, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu Umbaumaßnahmen und für Anschaffungen
(Drucks. Nr. 15-3129/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : St. Philippus, Kindergarten
Betrag : bis zu 4.500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zu Umbaumaßnahmen und für Anschaffungen
(Beihilfeantrag Nr. 36/2017)

Einstimmig


TOP 7.7.4.
Aktion Sonnenstrahl e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung von Küchenausstattung
(Drucks. Nr. 15-3130/2017)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Aktion Sonnenstrahl e.V.
Betrag : bis zu 2.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Anschaffung von Küchenausstattung
(Beihilfeantrag Nr. 37/2017)

Einstimmig


TOP 7.8.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 7.8.1.
AG Frauenfest Sahlkamp / GWA Sahlkamp, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Internationales Frauenfest Sahlkamp feiert den Internationalen Frauentag 2018"
(Drucks. Nr. 15-3113/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 890,--€ für das Projekt "Internationales Frauenfest Sahlkamp feiert den Internationalen Frauentag 2018" verwendet.

Einstimmig


TOP 7.8.2.
Irina Janz / GWA Vahrenheide, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Multikultureller Frauen- und Kinderchor "Singen kann doch jeder""
(Drucks. Nr. 15-3114/2017 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 1.320,--€ für das Projekt "Multikultureller Frauen- und Kinderchor "Singen kann doch jeder"" verwendet.

Einstimmig



TOP 7.8.3.
Weihnachtsaktion für Flüchtlingskinder aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-3115/2017)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 800,--€ für eine Weihnachtsaktion für Flüchtlingskinder verwendet.

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Öffentliche Toiletten Sahlkampmarkt
(Drucks. Nr. 15-2659/2017)

Bezirksratsfrau Barth brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Heinrich hatte an die CDU-Fraktion die Frage, wo eine solche Toilette aufgestellt werden solle und warum das nicht im Rahmen des Konzepts zur Sanierung des Sahlkamps erfolgen solle, sondern schon vorab.

Bezirksratsfrau Barth erwiderte, dass es nicht die Aufgabe von ehrenamtlich Tätigen sein könne festzustellen, wo eine solche Toilette sinnvoller Weise aufgestellt werden könne. Dafür gebe es in der Verwaltung Fachleute.
Wenn Bürgerinnen und Bürger seit über einem Jahr immer wieder beklagten, dass dort öffentlich uriniert werde, könne man das nicht ignorieren.

Bezirksratsfrau Heinrich lehnte den Antrag für ihre Fraktion ab. Man werde anregen, dass sich die Sanierungskommission damit befasse und das ganze bei den Planungen zur Neugestaltung des Sahlkampmarktes berücksichtige.

Der Bezirksrat beschloss:
Unter Bezugnahme auf die Drucksache 15-2292/2017 S1 soll am Sahlkampmarkt eine öffentliche Toilette installiert werden.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.1.2.
„Nette Toilette“ am Sahlkampmakt
(Drucks. Nr. 15-2660/2017)

Bezirksratsfrau Barth brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Bis die Verwaltung unseren weiterführenden Antrag zur Installation einer öffentlichen Toilette am Sahlkampmarkt umgesetzt hat, beantragen wir das bereits das in der Stadt erprobte Modell „nette Toilette“ mit anliegenden Gewerbetreibenden umzusetzen.

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

TOP 8.2.1.
Erhalt der temporären Kindertagesstätte Chemnitzer Straße/Emmy-Lanzke-Weg
(Drucks. Nr. 15-2982/2017)

Bezirksratsherr Stanke brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die temporäre Kindertagesstätte auf der Grünfläche Chemnitzer Straße/Emmy-Lanzke-Weg (siehe DS 1160/2014) über den Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus der Kindertagesstätte Chemnitzer Straße 3 (voraussichtlich 01.08.2018) hinaus zu erhalten, bis eine zufriedenstellende Betreuungssituation im Stadtteil Vahrenheide erreicht ist. Um einen nahtlosen Übergang mit der Caritas zu gewährleisten, müssen zeitnah entsprechende Schritte unternommen werden, um einen geeigneten Trägerverein für den Anschluss zu finden.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Straßenbenennungen im Herzkamp
(Drucks. Nr. 15-2983/2017)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth begründete, warum man dem Antrag nicht zustimmen werde. Hier werde entgegen der Beschlusslage des Rates die Chance verpasst, weibliche Persönlichkeiten zu berücksichtigen und verwies in diesem Zusammenhang auf die Anträge, die die CDU hierzu im Bezirksrat gestellt habe. Außerdem gebe es schon mindesten zwei Vogelsiedlungen in Hannover.

Bezirksratsfrau Heinrich entgegnete, dass der angesprochene Ratsbeschluss keine Bindungswirkung für die Bezirksräte habe. Man nehme mit den Namensvorschlägen auch Bezug auf die nördlich angrenzende Bebauung, in der die Straßen auch nach Waldtieren benannt seien.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die drei neu errichteten Straßen im Neubaugebiet „Herzkamp“ wie folgt zu benennen:
1. Grünspechtwiese
2. Buchfinkstieg
3. Abendseglerweg

Die Straßenschilder sind zusätzlich mit Hinweistafeln auszustatten, die Auskunft über die betreffenden Tierarten geben und einen örtlichen Bezug herstellen.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Befragung der Anwohner der Baldurstraße
(Drucks. Nr. 15-2984/2017)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat beauftragt die Verwaltung, in der Baldurstraße eine Anliegerbefragung durchzuführen. Die Bürger mögen dahingehend befragt werden, ob die Straße im bisherigen Querschnitt mit Bürgerstein und Bordsteinkanten saniert werden soll oder eine Umgestaltung ohne Bürgersteig gewünscht wird.

Einstimmig


TOP 8.3.2.
Errichtung einer Boule-Bahn in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2985/2017)

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte den Antrag ein.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass der Antrag Haushaltsrelevant sei und da keine Mittel im Haushalt eingestellt seien, könne man nicht zustimmen. Ein Betrag sei auch nicht angegeben. Sollte der Antrag in einen Prüfauftrag umformuliert werden, könne man zustimmen. Der TuS Bothfeld habe außerdem eine öffentlich zugängliche Boulebahn.

Bezirksratsherr Butz merkte an, dass eine Boulebahn der Pflege bedürfe und er die Erfahrung gemacht habe, dass die Bahn bei mangelnder Nutzung schnell unbenutzbar werde. Man müsse also auch die Pflegekosten beachten.

Bezirksratsfrau Heinrich legte dar, dass der Wunsch nach einer Boulebahn mehrfach an ihre Fraktion herangetragen worden sei.

Bezirksratsherr Ahmetovic war einverstanden, die Anregung von Bezirksratsfrau Barth zu übernehmen.

siehe Neufassung







TOP 8.3.2.1.
Errichtung einer Boule-Bahn in Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2985/2017 N1)

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, eine Boule-Bahn im Stadtteil Bothfeld zu errichten. Dabei soll geprüft werden, ob sich als geeigneter Ort der Bothfelder Anger anbieten würde.
Des Weiteren soll die Verwaltung den Bezirksrat zeitnah bei der Entscheidung eines möglichen Boule-Platzes mit einbeziehen.


Einstimmig


TOP 8.3.3.
Anhörung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Arndtstraße 19, 30167 Hannover und Sachstandsbericht der Verwaltung der LHH im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zum Thema „Stand des Verfahrens bei der Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch Kaserne“
(Drucks. Nr. 15-2986/2017)

Bezirksratsherr Depenbrock brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
1. Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide führt in der Sitzung am 24. Januar 2018 eine Anhörung gemäß §§ 31 Abs. 4, 35 der GO des Rates der LHH zum Thema „Stand des Verfahrens der Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch Kaserne“ durch und lädt dazu die Geschäftsführung // Projektleitung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Arndtstraße 19, 30167 Hannover ein.

2. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Bereich Stadtplanung, Planungsbezirk Ost der LHH wird gebeten, in der vorgenannten Sitzung des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide einen Bericht über den Stand des Verfahrens bei der Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch Kaserne abzugeben.
16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 8.4.1.
Ersatz eines Straßenbaumes
(Drucks. Nr. 15-2988/2017)

Bezirksratsherr Butz brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den fehlenden Straßenbaum Ecke Zehlendorfweg/
Staakenweg zeitnah zu ersetzen.
Dazu ist der vorhandene Bewuchs auf der Baumscheibe tiefgründig zu entfernen.

Einstimmig


TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

TOP 8.5.1.
Öffentliche Open-Air-Bühne im Stadtteil errichten
(Drucks. Nr. 15-2991/2017)

Bezirksratsherr Yilmaz brachte den Antrag ein.

Bezirksratsherr Steiner zeigte sich mit dem Standortvorschlag nicht einverstanden und wollte wissen, wie den wohl die Auslastung sei. Er schlage eine offene Formulierung zum Standort vor.

Bezirksratsherr Yilmaz meinte, dass der Standort nicht unbedingt am Märchensee sein müsse. Er habe nur gedacht, dass dadurch beispielsweise bei der Ausrichtung des Märchenfestes Kosten gespart werden könnten. Andere Standorte im Stadtbezirk seien aber auch vorstellbar.
Er glaube, wenn eine Bühne vorhanden sei, werde es viele Nachfragen nach einer Nutzung geben.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies darauf hin, dass die Stadtteilkulturarbeit ca. 10 Veranstaltungen im Jahr am Märchensee durchführe.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, ob auch die Auslastung geprüft werde.

Herr Krebs meinte, dass auch die Auslastung geprüft werde, da es ja auch um die Folgekosten gehe.

Bezirksratsherr Ahmetovic begrüßte den Antrag, da er eine echte Innovation beinhalte. Es müsste ja nicht so eine große Bühne wie auf der EXPO-Plaza werden.

Bezirksratsherr Jacobs zeigte sich grundsätzlich mit dem Antrag einverstanden, gab aber zu bedenken, dass sicherlich auch ein Lärmgutachten eingeholt werden müsse, da es dort ja auch Anwohner gebe.

Bezirksratsherr Steiner wollte wissen, ob es eine feste Installation werden solle oder eine eher mobile, die auch an anderer Stelle eingesetzt werden könne.
Der Standort Märchensee solle gestrichen werden, damit er zustimmen könne.

Bezirksratsherr Yilmaz meinte, dass er da nicht festgelegt sei und dass das Wort Märchensee gestrichen werden könne.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass ihre Fraktion dem Antrag in der vorliegenden Form zustimmen könne. Änderungen könne man dann ja nach der Prüfung durch die Verwaltung diskutieren.

Bezirksbürgermeister Grunenberg stellte daraufhin den Antrag zur Abstimmung. Er wurde zunächst einstimmig angenommen.

Bezirksratsherr Steiner fragte nach, ob das Wort Märchensee denn nun gestrichen werde.

Dieses wurde von Bezirksbürgermeister Grunenberg verneint. Der Antrag sei in der vorgelegten Form beschlossen worden. Daraufhin beantragte Bezirksratsherr Steiner nochmalige Abstimmung, da er dann dagegen sei.

Bezirksbürgermeister Grunenberg stellte den Antrag erneut zur Abstimmung.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Errichtung einer dauerhaften Open-Air-Bühne an einem geeigneten Standort in unserem Stadtbezirk (beispielsweise am Märchensee) zu prüfen und den Bezirksrat über bei Realisierung entstehende Kosten, sowie Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.5.2.
Einrichtung einer Präventionsstelle Drogenkonsum sowie verstärkter Streetworker-Einsatz
(Drucks. Nr. 15-2993/2017)

Bezirksratsherr Yilmaz brachte den Antrag ein.

Bezirksratsfrau Barth begrüßte die Zielrichtung des Antrags, meinte aber, dass er als Prüfauftrag formuliert werden solle, da haushaltswirksame Maßnahmen gefordert würden.

Bezirksratsherr Bredow meinte, dass doch sicherlich auch Mittel zur Prävention im Rahmen des Konzepts für öffentliche Sicherheit und Ordnung bereitgestellt würden.

Bezirksratsherr Hedrich ging davon aus, dass alle Jugendeinrichtungen und Schulen im Stadtbezirk entsprechend tätig seien und es sich daher hier nur um einen unterstützenden Antrag handeln könne. Vielleicht könnten so die Mittel für den Stadtbezirk noch erhöht werden.

Bezirksratsherr Yilmaz änderte seinen Antrag entsprechend des Vorschlages von Bezirksratsfrau Barth ab.

siehe Neufassung


TOP 8.5.2.1.
Einrichtung einer Präventionsstelle Drogenkonsum sowie verstärkter Streetworker-Einsatz
(Drucks. Nr. 15-2993/2017 N1)

Der Bezirksrat beschloss:
Um den zunehmenden, öffentlich stattfindenden Drogenkonsum im Stadtbezirk besser eingrenzen und den Betroffenen von Drogensucht besser helfen zu können, wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen

1. eine Präventionsstelle Drogenkonsum im Stadtbezirk einzurichten, an die sich Drogensucht-Betroffene wenden können,
2. Streetworker einzusetzen, die Betroffene ansprechen und Hilfsmöglichkeiten aufzeigen, sowie
3. in den Jugendzentren Aufklärungsarbeit zu betreiben und die Präventionsmöglichkeiten bekannt zu machen.

Einstimmig


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die 09.Sitzung am 20.09.2017 -nichtöffentlicher Teil

Einstimmig


Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:07 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer