Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 13.12.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.12.2017)
Protokoll (erschienen am 23.02.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 08.02.2018

PROTOKOLL

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 13. Dezember 2017 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr

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Anwesende:


Ratsmitglieder:

Beigeordnete Zaman (SPD) - Ausschussvorsitzende -
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Engelke (FDP) - in Vertretung für Ratsherrn Bingemer - Ratsherr Jacobs (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
- in Vertretung für Ratsherrn Drenske - Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Grundmandatsträger:

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)


Verwaltung:

Stadtkämmerer Herr Dr. von der Ohe (Dez. II)
Herr Heidenbluth (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Frau Rühmann (32)
Frau Schneider (14.21)
Herr Dassow (20.11)
Herr Berg (23.31)
Herr Visse (61.41)
Herr Städtler (aha)
Herr Janßen (GPR)
Frau Tannhäuser (GPR)




Herr Hupe (PR/II)
Frau Allner (20.11) - Ausschussbetreuung und Protokoll -


Presse:

Frau König (NP)













Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 26.10.2017
- öffentlicher Teil -

3. Stadtteil Oberricklingen - Quartier "Oberricklingen Süd-West"
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2396/2017 mit 1 Anlagen)

4. Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)

5. Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH – Beteiligung an der Flughafen Parken GmbH
(Drucks. Nr. 3014/2017)

6. Bericht des Dezernenten

6.1. Finanzbericht für den Monat November 2017 - Stand 30.11.2017 -
(Informationsdrucks. Nr. 3118/2017 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

6.2. Sonstiges




II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


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I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman eröffnete die 13. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Ratsfrau Falke zog TOP 4 in die Fraktionen.

Weitere Änderungen oder Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung am 26.10.2017
- öffentlicher Teil -


einstimmig genehmigt


Im Nachgang zur Genehmigung dieser Niederschrift zu der Sitzung am 26.10.2017 gibt die Verwaltung in der Anlage die in der 11. Sitzung zugesagte Antwort zu Protokoll, da aus dieser Sitzung zum Jahresabschluss 2016 noch die Beantwortung einer Frage offen geblieben war.


TOP 3.
Stadtteil Oberricklingen - Quartier "Oberricklingen Süd-West"
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

(Drucks. Nr. 2396/2017 mit 1 Anlagen)


Ratsherr Wiechert fragte, welche Verpflichtungen die Grundstückseigentümer hier eingingen und welche Kosten auf sie zukommen würden.

Herr Visse antwortete, es würden keine Modernisierungs- oder andere Verpflichtungen auf die Eigentümer verlagert. Es handele sich hier um Sanierungsvorhaben im vereinfachten Modus. Es bestehe keine energetische Gebäudesanierungsverpflichtung für die Eigentümer. Wer sich freiwillig an die Verwaltung wende, habe die Möglichkeit, von einer erhöhten steuerlichen Abschreibung zu profitieren.


Antrag,

zu beschließen, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Oberricklingen durchzuführen.



Einstimmig


TOP 4.
Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)


Antrag,

das als Anlage beigefügte Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, das dort dargestellte Sonderverfahren umzusetzen.


Auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 5.
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH – Beteiligung an der Flughafen Parken GmbH
(Drucks. Nr. 3014/2017)


Ratsherr Engelke argumentierte, dass er die Stadt gewissermaßen in der Nachschusspflicht und der Haftung sehe, sofern sie im Zuge ihrer Anteilsfinanzierung in die Gesellschaft eintrete.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe entgegnete, die Gesellschaft sei eine GmbH. Daraus resultierend ergebe sich die Haftungsbeschränkung, der diese unterliege.

Ratsherr Engelke fragte, was passieren würde, wenn das Kapital - beispielsweise in drei Jahren - aufgebraucht sei.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, in diesem Fall müssten sich die Gesellschafter darauf einigen, weiteres Kapital einzuschießen Für einen solchen Beschluss sei eine einfache Mehrheit der Gesellschafter erforderlich. Jedoch gehe die Verwaltung zur Zeit nicht von einem solchen Fall aus, da das anvisierte Geschäftsmodell der Verwaltung attraktiv und erfolgversprechend erscheine.


Antrag,

den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) anzuweisen, dem Kauf von 16,6% der Anteile in Höhe von 4.200,00 € an der Flughafen Parken GmbH zuzustimmen.


Einstimmig




TOP 6.
Bericht des Dezernenten

6.1. Finanzbericht für den Monat November 2017 - Stand 30.11.2017 -
(Informationsdrucks. Nr. 3118/2017 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

6.2. Sonstiges


6.2. a) vorgezogen im Sitzungsverlauf

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe kam als erstes auf den Wunsch des Gremiums zurück, im kommenden Jahr erneut eine Beteiligungsklausur stattfinden zu lassen.

Nach kurzer Abstimmung einigten sich die Ausschussmitglieder auf einen der zwei vorgeschlagenen Termine:
Die Klausur wird demnach am 25. Mai 2018 im HCC stattfinden.


6.2. b) vorgezogen im Sitzungsverlauf

Als zweiten Berichtspunkt referierte Stadtkämmerer Dr. von der Ohe über die aktuelle Situation in den städtischen Bürgerämtern. Hierzu habe er im September diesen Jahres einen letzten Statusbericht gegeben.

Heute wolle er die Gremiummitglieder über die aktuellen, inzwischen konkretisierten und zum Teil bereits umgesetzten Überlegungen informieren.

Folgende Schwerpunkte führte Stadtkämmerer Dr. von der Ohe auf:

-- Verbesserung der ohnehin guten Servicequalität gegenüber dem Kunden als oberstes Ziel
-- Temporäres Einbinden weiterer Mitarbeiter - Entspannung gegenüber der Situation im Sommer - aus anderen Sachgebieten
-- Telefonische Erreichbarkeit: Hier sei die Schaltung über eine zentrale Rufnummer für alle Bürgerämter vorgesehen, jedoch kein Callcenter im herkömmlichen Sinne
-- Inzwischen habe der Fachbereich 32 viele neue Mitarbeiter gewinnen können; personell sei man dort jetzt gut ausgestattet, welches zur Minimierung der Wartezeiten führe
-- Vorantreiben der Digitalisierung in den Bürgerämtern
-- Breite Information über "schnelle Services", für die gar keine (online-) Terminvorgabe erforderlich sei, da diese sofort am jeweiligen Serviceschalter erledigt werden könnten
-- Darüberhinaus sei ein definiertes Kontingent abrufbar für Termine ohne vorige Terminvorgabe vorgesehen - dieses Angebot werde zunächst in den beiden großen
Bürgerämtern eingeführt.

Im Zuge einzelner Detailfragen von den Ratsfrauen Steinhoff und Falke sowie den Ratsherren Pohl, Dr. Menge und Engelke zu den Ausführungen des Kämmerers wurde der Vortrag mit insgesamt positiven Feedback seitens der Politik zur Kenntnis genommen.

Ferner wurde auch die Standortfrage hinsichtlich der Beibehaltung des Bürgeramtes am Aegi thematisiert.



Hierzu erklärte Stadtkämmerer Dr. von der Ohe, dass eine Festlegung der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend möglich sei, er sich aber eine Beibehaltung des Standortes am Aegi durchaus vorstellen könne. Das Bauvorhaben am Schützenplatz gehe im übrigen gut voran, fügte er ergänzend hinzu.

Allgemein wurde festgestellt, dass die Bürgerämter sozusagen die Visitenkarte bzw. das Aushängeschild der Stadt seien.


6.1.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe, erklärte, auf den vorliegenden aktuellen Monatsbericht nur kurz eingehen zu wollen, da seit der letzten Sitzung und entsprechendem Vormonatsbericht erst zwei Wochen vergangen seien.

Bereits in dieser Sitzung habe er darüber informiert, dass die Gewerbesteuer möglicherweise einen neuen Spitzenwert für 2017 erreiche - das Planziel des Haushalts 2017 werde erreicht; die Entwicklung der anderen Positionen verlaufe so, dass man mit zurückhaltendem Optimismus in die Weihnachtszeit gehen könne.
Zum Kassenkreditportfolio sei anzumerken, dass hier jeweils nur die absolute Zahl genannt werde, hinter welcher erhebliche Volumina an Zwischenfinanzierungen und Umschuldungen steckten.








Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin









II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


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Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman bedankte sich generell bei allen Beteiligten, dankte der Verwaltung für ihre Arbeit in diesem Jahr, und wünschte allen Anwesenden schöne Weihnachtstage, bevor sie um 16.00 Uhr die 13. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung schloss.







Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin



Anlage zu TOP 2


Hier ist zunächst der entsprechende Auszug aus dem Protokoll des Finanzausschusses vom 26.10.2017 beigefügt:

Im Finanzausschuss wurde zu dem TOP 3. Beschluss über den Jahresabschluss 2016, zum Thema Zuwendungen wie folgt diskutiert:

Frage 17: Thema Zuwendungen
Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung bezüglich Pkt. 8.162, damit
- Verwendungsnachweise künftig fristgerecht bzw. zeitnah vorgelegt werden?
- eine zweckentsprechende Verwendung nachvollziehbar ist?
- Doppelförderungen jeglicher Form ausgeschlossen werden?
- Zuwendungen entsprechend der ADA vergeben werden und ggfs. die erforderlichen Beschlussfassungen erfolgen?
Berichtsziffer 8.162, Seite 103
Frage 20: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass zukünftig eine zeitnahe und vollends umfangreiche Prüfung der Verwendungsnachweise im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erfolgt?
Berichtsziffer 8.402, Seite 111

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete darauf folgendes:

Derzeit überarbeitet die Verwaltung unter Federführung des Fachbereichs Finanzen mit Vertretern der zuwendungsgewährenden Fachbereich und dem Rechnungsprüfungsamt die Rahmenrichtlinie für die Vergabe von Zuwendungen (ZuR) zur rechtssicheren Ausgestaltung der Zuwendungssachbearbeitung und passt diese gleichzeitig auch an neue Erfordernisse an. Dabei wird auch den angefragten Themen Rechnung getragen.
Bis zur Fertigstellung dieser neuen Richtlinie gilt weiterhin die bisher vorliegende Anweisung. Bereits jetzt ist geregelt, dass Zuwendungsempfänger einen Nachweis zur Zielerreichung und zweckentsprechenden Verwendung ihrer Mittel vorlegen müssen. Dieser Verwendungsnachweis ist von dem jeweils zuständigen Fachbereich alsbald zu prüfen. Insgesamt ist festzustellen, dass diese Prüfung durch die Fachbereiche hinsichtlich Plausibilität und stichprobenartiger Belegprüfung im Rahmen ihrer Kapazitäten vorgenommen wird. Die Prüfung der Verwendungsnachweise 2016 läuft in großen Teilen noch. Soweit erforderlich, werden durchaus ergänzende Unterlagen von den Zuwendungsempfängern abgefordert.

und ergänzend zu Frage 17:

Die Kulturverwaltung ist in den letzten Jahren strukturell verändert worden. In diesem Zusammenhang wurden auch für die Zuwendungsgewährung und das Zuwendungscontrolling Verfahrensschritte optimiert. Ebenfalls konnten personelle Vakanzen besetzt werden. Unter Berücksichtigung dieser erforderlichen Rahmenbedingungen werden Prüfschritte und damit verbundene Fristen zukünftig eingehalten werden können.
Die vom Rechnungsprüfungsamt genannte stärkere Abgrenzung zwischen Kooperationsverträgen und Zuwendungsmitteln sowie ein transparenterer Umgang mit dem Stand der Zuwendungsbearbeitung („ZuWeCo“) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 umgesetzt.

Beigeordnete Seitz äußerte, dass die eher allgemein gehaltenen Ausführungen des Stadtkämmerers nicht ihre Frage zum Fachbereich Umwelt und Stadtgrün im engeren Sinne beantworteten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte zu, dieses weiterzugeben und gegebenenfalls gesondert zu beantworten.

Antwort der Verwaltung


Verwendungsnachweise sind von den zuständigen Fachbereichen so schnell wie möglich zu prüfen, wobei eine „zeitnahe und vollends umfang­reiche Prüfung der Verwendungsnachweise“ im Sinne einer hundertprozentigen Prüfung aller Verwendungsnachweise verwaltungsweit nicht sichergestellt werden kann. Eine Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt im Rahmen der personellen Situation insbesondere nach Plausibilität und mit stichprobenartiger Belegprüfung. In begründeten Einzelfällen werden ggfls. ergänzende Unterlagen von Zuwendungsempfängern nachgefordert. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün geht davon aus, dass aufgrund der vorgenommenen organisatorischen Änderungen im Fachbereich die Prüfung von Verwendungsnachweisen zukünftig verbessert werden kann.