Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 11.12.2017

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 19.01.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 11. Dezember 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsherr Dähne) (FDP)
(Bezirksratsherr Dr. Feil) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hein (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh
Bezirksratsherr Hübner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD) 18.30 - 19.30 Uhr
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 21.45 Uhr
(Bezirksratsfrau Dr. Sommer) (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Albrecht (CDU)
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Verwaltung:
Herr Bode
Frau Roth 18.30 - 20.00 Uhr
Frau Rembecki
Herr Schalow
Frau Stricks


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Steffen Dähne
(Drucks. Nr. 15-2720/2017)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Sachstandsbericht Unterbringung – Situation Obdachlose

5. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Mitte:
Landschaftstraße, Mars-la-Tour-Straße, Brandstraße, Radweg Culemannstraße, Rad- und Fußweg Wolfgang-Besemer-Ufer, Rumannstraße, Kommandanturstraße

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Stadtbahnstrecke C-Ost:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Hannover Congress Centrum (HCC) -
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 2836/2017 mit 4 Anlagen)

6.2. Bebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2943/2017 mit 3 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung

Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2964/2017 mit 3 Anlagen)

6.4. Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg;
Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel
(Drucks. Nr. 3047/2017 mit 8 Anlagen)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. des Stadtbezirksrates

7.1.1. Zuwendung für das Diakonische Werk
(Drucks. Nr. 15-2936/2017)


7.1.2. Zuwendungsantrag für die Kita Waldhüpfer
(Drucks. Nr. 15-2937/2017)

7.1.3. Zuwendung für die Verlegung des Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-2938/2017)

7.1.4. Zuwendung Bürgerinnen- und Bürgerpreis 2017
(Drucks. Nr. 15-2939/2017)

7.2. des Integrationsbeirates

7.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Unter einem Dach-Nähstübchen"
(Drucks. Nr. 15-3049/2017)

7.2.2. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Lernbegleitung für benachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund im Allgemeinen und Roma-Kinder im Besonderen“
(Drucks. Nr. 15-3050/2017)

7.2.3. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Lammart"
(Drucks. Nr. 15-3051/2017)

7.2.4. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Küchen für den Tagesaufenthalt Szenia für wohnungslose Frauen"
(Drucks. Nr. 15-3053/2017)

7.2.5. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Interkulturelles Seniorenprojekt Tandem“
(Drucks. Nr. 15-3054/2017)

7.2.6. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Ausbildungsbegleitende Schulung mathematischer Kernkompetenzen für Geflüchtete“
(Drucks. Nr. 15-3055/2017)

7.2.7. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Schulanfängerprojekt-Fußgängerführerschein“
(Drucks. Nr. 15-3056/2017)

8. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. A N T R Ä G E

10.1. aus der letzten Sitzung

10.1.1. Soforttermine im Bürgeramt Aegi
(Drucks. Nr. 15-2600/2017)


10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Lichtzeichensignalanlage (LSA) Prinzenstraße/Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2930/2017)

10.2.2. Fahrradbügel vor der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) des Diakonischen Werkes Hannover (Hamburger Allee 8, 30175 Hannover)
(Drucks. Nr. 15-2931/2017)

10.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.3.1. Freigabe der Geradeausfahrt für den Radverkehr an der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2940/2017)

10.3.1.1. Änderungsantrag zur DS Nr. 15-2940/2017 (Freigabe der Geradeausfahrt für den Radverkehr an der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben)
(Drucks. Nr. 15-3094/2017)

10.3.2. Ampelanlage Lister Meile/Rundestraße und Lister Meile/Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2941/2017)

10.3.3. Anhörung zur Müllentsorgung
(Drucks. Nr. 15-2978/2017)

10.3.3.1. Anhörung zur Müllentsorgung
(Drucks. Nr. 15-2978/2017 N1)

10.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

10.4.1. Ampelsituation am Übergang über Schiffgraben und Prinzenstraße am Aegi
(Drucks. Nr. 15-2873/2017)

10.4.1.1. Ampelsituation am Übergang über Schiffgraben und Prinzenstraße am Aegi
(Drucks. Nr. 15-2873/2017 N1)

10.5. von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)

10.5.1. Beleuchtung am Peter-Fechter-Ufer
(Drucks. Nr. 15-2887/2017)

11. A N F R A G E N

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. aha - Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-2932/2017)

11.1.2. Bredero-Hochhaus
(Drucks. Nr. 15-2933/2017)


11.1.3. Mietfahrräder
(Drucks. Nr. 15-2934/2017)

11.1.4. Verkehrsaufkommen im Advent
(Drucks. Nr. 15-2935/2017)

11.2. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

11.2.1. Hannah-Ahrendt-Platz - zerstückelt, uneinheitlich, planlos
(Drucks. Nr. 15-2872/2017)

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.11.2017

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Verleihung des Bürgerinnen- und Bürgerpreises 2017

13.1. Bürgerinnen- und Bürgerpreis
(Drucks. Nr. 15-3116/2017)

14. Bericht des Stadtbezirksmanagements

15. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 12. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie wies darauf hin, dass ihre Ausführungen zu Aufnahmen in Bild und Ton aus der letzten Sitzung auch für zukünftige Sitzungen gelten. Sie bat darum, auf das Recht am eigenen Bild Rücksicht zu nehmen. In die Tagesordnung eingefügt wurden TOP 7.2.1., TOP 7.2.2., TOP 7.2.3., TOP 7.2.4., TOP 7.2.5., TOP 7.2.6., TOP 7.2.7. und TOP 7.3.3.1. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Steffen Dähne
(Drucks. Nr. 15-2720/2017)

Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Steffen Dähne die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.

Einstimmig

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde in zwei Teile geteilt werde. Der zweite Teil der Einwohnerfragestunde wird nach der Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand im Stadtbezirk Mitte, TOP 5., durchgeführt. Im ersten Teil können Fragen außerhalb der Grunderneuerung im Bestand gestellt werden.

Es gab keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern.

TOP 4.
Sachstandsbericht Unterbringung – Situation Obdachlose

Herr Schalow sagte, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren viel über die Unterbringung von Flüchtlingen berichtet habe. Mit den obdachlosen Menschen gäbe es einen weiteren Personenkreis, der zwar nicht so im Fokus gestanden habe, aber deren Unterbringung auch kommunale Aufgabe sei. Es müsse zwischen den Obdachlosen, die sich in Hannover aufhalten und denen, die ordnungsrechtlich im Sinne der Gefahrenabwehr durch die Verwaltung untergebracht seien, unterschieden werden. Er wies darauf hin, dass es im Folgenden um den zweiten Personenkreis gehe. Die Stadt Hannover habe aktuell 1.152 obdachlose Personen in unterschiedlichen Unterkünften untergebracht. Davon leben 646 in Wohnungen bzw. Schlichtwohnungen, die der Stadt gehören oder für den Zweck angemietet worden seien. Ca. 210 Personen leben in Gemeinschaftsunterkünften für Männer, 65 Personen in Gemeinschaftsunterkünften für Frauen und 231 Personen in Gemeinschaftsunterkünften für Familien. Darüber hinaus stehen ca. 100 sogenannte Sleep-In-Plätze zur Verfügung. Menschen, die nicht dauerhaft untergebracht werden möchten, aber nicht auf der Straße übernachten möchten, können dort unterkommen. Diese Einrichtungen seien tagsüber geschlossen. Tagsüber können dafür Tagestreffs aufgesucht werden. Die ehemaligen Räumlichkeiten von Möbel-Boss seien bereits im letzten Winter für zusätzliche Sleep-In-Plätze genutzt worden. Aufgrund der Wetterlage und des steigenden Bedarfs seien die Räumlichkeiten jetzt wieder geöffnet worden. Da die Unterbringungskapazitäten nur begrenzt zur Verfügung stehen und Engpässe vorhanden seien, habe sich die Verwaltung Gedanken machen müssen. Die Verwaltung habe sich dafür entschieden, Unterkunftsplätze, die für Flüchtlinge vorgesehen seien, Obdachlosen zur Verfügung zu stellen. Eine gemischte Nutzung sei nicht vorgesehen. Flüchtlinge, die noch in den vorgesehenen Unterkünften leben, werden in anderen Einrichtungen untergebracht. Er erläuterte, dass die Unterkunft auf dem Waterlooplatz zukünftig übergangsweise obdachlosen Familien zur Verfügung stehe. Die Anlage auf dem Waterlooplatz verfüge über bis zu 120 Plätze, davon seien 50 Plätze als Sleep-In-Plätze vorgesehen. Demzufolge würden 70 Plätze für obdachlose Familien übrigbleiben. Die dort noch lebenden 36 männlichen Flüchtlinge werden in den nächsten Tagen in andere Einrichtungen umziehen. Vier Familien mit insgesamt 18 Personen seien zurzeit schon am Waterlooplatz untergebracht. Das Deutsche Rote Kreuz als Betreiber der Einrichtung sei über die Maßnahme informiert und habe die Bereitschaft erklärt, sich um die Obdachlosen zu kümmern. Sozialarbeiter und Wachdienst seien vor Ort. Alle Funktionalitäten, die in einer Flüchtlingsunterkunft von der Stadt vorgehalten werden, werden auch für den Bereich der Obdachlosenunterbringung vorgehalten. Er berichtete, dass die Unterkunft in der Lammstraße zukünftig ebenfalls für die Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass die Zunahme der Obdachlosigkeit sichtbar sei. Die Erhöhung der Unterbringungskapazitäten unterstützte sie. Der Nachbarschaftskreis, der sich um die Flüchtlinge kümmere, sei bereits eingebunden. Die Geflüchteten, die aufgrund der Umnutzung umziehen müssen, sollen nicht den Eindruck bekommen, dass sie von einer Einrichtung in die andere geschoben werden. Sie sagte, dass die Stadt auf einem guten Weg sei, die Problemlage für die Obdachlosen vor dem Wintereinbruch zu reduzieren.

Bezirksratsfrau Seckin fragte, ob es schon immer obdachlose Familien gegeben habe und ob sich die Zahl erhöht habe.

Bezirksratsherr Sandow fragte, wieviel Obdachlose auf einen Unterbringungsplatz warten müssten, weil die Kapazitäten erschöpft seien. Laut Bauverwaltung solle es im Stadtgebiet ca. 500 Obdachlose geben. Wohlfahrtsverbände würden von bis zu 5.000 obdachlosen Personen sprechen. Er sagte, dass es interessant wäre, näheres zu erfahren. Es bestehe der Eindruck, dass die Anzahl der Menschen, die bei Minustemperaturen draußen schlafen, drastisch gestiegen sei. Die Erhöhung der Unterbringungskapazitäten sei richtig. Die Nutzung der Einrichtung am Waterlooplatz sei auf maximal drei Jahre festgelegt, die demnächst ablaufen müssten. Er fragte, ob es neben der Lammstraße Alternativen gäbe, zumal die Möglichkeit durch die üstra, in der U-Bahnstation am Kröpcke zu schlafen, derzeit nicht mehr bestehe. Er fragte, ob über die Schaffung und Zurverfügungstellung von bezahlbarem Wohnraum nachgedacht werde. Viele Menschen landen auf der Straße, weil sie den Wohnraum nicht mehr finanzieren können und keinen neuen finden.

Herr Schalow antwortete, dass es schon immer obdachlose Familien gegeben habe. Die steigende Anzahl habe unterschiedliche Gründe. Im Bereich der Obdachlosenunterbringung habe man vor ca. fünf bis sechs Jahren ungefähr die Hälfte derer unterbringen müssen, die heute untergebracht seien. Die Anzahl der Menschen, die obdachlos seien, erhöhe sich im Schnitt um zehn Prozent jährlich. Seit 2014 gäbe es die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das habe zu einer Zuwanderung aus dem südosteuropäischen Raum geführt. Teilweise wohnen diese Menschen in unwürdigen Verhältnissen oder verlieren ihre Wohnung aus anderen Gründen. Bei einem Unterbringungsersuchen werde immer geprüft, ob eine etwaige Kündigung rechtlich Bestand habe. Bei einem gerichtlich erwirkten Räumungstitel und einem feststehenden Räumungstermin sei eine Person tatsächlich obdachlos. Eine Unterbringung durch die Kommune müsse dann erfolgen, insbesondere wenn die Person das auch wünsche. Ein Grund für die steigende Anzahl an Obdachlosen könne darin liegen, dass der Wohnungsmarkt enger und der Konkurrenzkampf dadurch stärker geworden sei. Zu den kursierenden Zahlen an Obdachlosen könne er nichts sagen. Bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung handele es sich nicht um eine aufsuchende Hilfe. Vielmehr wenden sich die Menschen an die Verwaltung und ersuchen nach Unterbringung. Jede Person, die tatsächlich obdachlos sei und untergebracht werden möchte, werde auch untergebracht. Es gäbe keine unversorgten Personen. Insbesondere in der kalten Jahreszeit werde, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, ein Sleep-In-Platz angeboten. Er berichtete, dass die Verwaltung an einem Konzept arbeite, wie insgesamt mit dem Thema der Obdachlosigkeit und der Unterbringung umgegangen werden könne. Bei der Unterbringung von Obdachlosen in der Einrichtung am Waterlooplatz handele es sich um eine kurzfristige Maßnahme, um über den Winter zu kommen und dem stärker werdenden Bedarf gerecht zu werden. Ob die üstra das Übernachten in den Stationen zulasse, sei für die Verwaltung unerheblich, da es sich nicht um eine Art der Unterbringung handele. Diesbezüglich gäbe es auch keine Absprachen mit der Verwaltung. Eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die üstra bestehe nicht. Der Fachbereich Soziales stehe in Kontakt zu den freien Wohlfahrtsverbänden, die sich auch um das Thema Wohnungslosigkeit für Personen mit einem besonderen Hilfebedarf kümmern. Im Werkheim und im Karl-Lemmermann-Haus seien zum Beispiel Personen mit besonderen Schwierigkeiten untergebracht. Er wies darauf hin, dass für das Vorhandensein von günstigem und bezahlbarem Wohnraum grundsätzlich nicht die Gemeinde sondern das Land zuständig sei. Das Land engagiere sich bis mindestens 2019 verstärkt um das Thema sozialer Wohnungsbau. Es seien Mittel in Höhe von zunächst 400 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt worden, die dann auf 800 Millionen Euro verdoppelt worden seien. Der Fond werde im Wesentlichen für zinslose oder zinsverbilligte Darlehen verwendet, sei revolvierend und solle weiter in die Wohnungsbauförderung fließen. Die Stadt habe in Ergänzung zu dem Landesförderprogramm in für kommunale Verhältnisse erheblichem Umfang ein eigenes kommunales Förderprogramm aufgelegt, weil von den Wohnungsverbänden kommuniziert worden sei, dass die Landesförderung nicht auskömmlich sei, um ausreichenden sozialen Wohnraum zu schaffen. Die Stadt Hannover fördere dadurch in Ergänzung zum Land und der Region den sozialen Wohnungsbau mit unterschiedlichen Programmvarianten und unterschiedlich gestaffelten Förderbeträgen. Das Förderprogramm gelte von 2013 bis 2019. Im Rahmen des Investitionsplans Hannover 500 plus fließen weitere zwei Millionen Euro in die Wohnungsbauförderung. In der Summe bestehe dadurch die Möglichkeit 1650 Sozialwohnungen zu fördern. Das Wohnkonzept, dass die Stadt Hannover zusammen mit einem externen Unternehmen erarbeitet und beschlossen habe, sehe in den nächsten Jahren den Bau von 5.000 Wohnungen vor, von denen ein Viertel gefördert errichtet werden sollen. Darüber hinaus gäbe es die Wohnungsbauoffensive, bei der es sich um die Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und Vertretern der hannöverschen Wohnungswirtschaft handele, in den Jahren 2016 bis 2020 5.000 Wohnungen zu bauen, von denen 25 % gefördert sein sollen. Die Verwaltung gehe davon aus, dass jährlich 250 bis 300 Wohnungen gefördert errichtet werden. Für diesen Umgang mit der angespannten Wohnungsmarktlage gäbe es eine Beschlusslage des Rates. Weitere Instrumentarien seien die Schaffung von Baurechten und die verstärkte Erteilung von Baugenehmigungen. Alle diese Maßnahmen sollen das Bauen von Wohnungen attraktiver machen, um den Druck auf dem Markt abzumildern, auch wenn das Zeit beanspruche.

Bezirksratsherr Sandow fragte nach, ob es keine unversorgten Unterkunftsuchenden in Hannover gäbe. Er wollte wissen, inwiefern die Wohnungsvermittlung Wohnungen für den Personenkreis der Obdachlosen zur Verfügung habe.

Herr Schalow antwortete, dass er von unversorgten Obdachlosen keine Kenntnis habe. Er sagte, dass die kommunale Wohnungsvermittlung Wohnungsnotfälle in angemessene Wohnungen vermittle, für die die Stadt das Belegrecht habe. Dazu zählen auch Menschen, die aus der Obdachlosigkeit kommen. Es gäbe Projekte, bei denen Menschen durch Sozialarbeiter unterstützt werden, ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachzukommen und dadurch in eine Belegrechtswohnung einziehen zu können. Die Zahl der Personen, die bei der Wohnungsvermittlung um eine Wohnung nachsuchen, übersteige das Wohnungsangebot erheblich, so dass es hierfür tatsächlich eine Warteliste gäbe.

Ratsherr Albrecht fragte, ob die Lammstraße als Sleep-In geplant oder ob dort eine 24-stündige Unterbringung vorgesehen sei.

Herr Schalow antwortete, dass die Lammstraße nicht als Sleep-In sondern als Gemeinschaftsunterkunft geplant sei. Die Menschen werden von der Verwaltung zugewiesen, leben dort aber den ganzen Tag, wie in den anderen Wohnheimen auch. Mietverträge gäbe es nicht. Die Zuweisung erfolge mittels eines öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaktes, der auch die zu zahlende Gebühr enthalte.

TOP 5.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Mitte:
Landschaftstraße, Mars-la-Tour-Straße, Brandstraße, Radweg Culemannstraße, Rad- und Fußweg Wolfgang-Besemer-Ufer, Rumannstraße, Kommandanturstraße


Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass nach der Präsentation Fragen zu den einzelnen Straßen gestellt werden können. Dafür werden die Straßen entsprechend des Vortrages aufgerufen.

Herr Bode erläuterte, dass es heute darum gehe, die nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms vorzustellen und ein paar grundsätzliche Dinge zur Straßenerhaltung und zu den Kosten zu sagen, um einen einheitlichen Informationsstand herzustellen. Bis zur Vorlage einer Beschlussdrucksache im Februar nächsten Jahres bleibe Zeit für Beratungen durch die Politik und mit den Anwohnern. Die Vorstellung erfolgte anhand einer Präsentation. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM und auf www.hannover.de hinterlegt) Er teilte mit, dass die Umsetzung der Maßnahme im Frühjahr 2019 beginnen werde. Ca. zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme werden alle Anlieger angeschrieben und informiert. Dem Flugblatt könne der Bauleiter der Stadt, die Telefonnummer des Bauleiters der Firma, die die Maßnahme umsetzt, und ein Ansprechpartner für die Straßenausbaubeiträge entnommen werden. Die Berechnung der Straßenausbaubeiträge sei sehr individuell. Die Höhe hänge von Art und Maß der baulichen Nutzung, die auf dem Grundstück möglich sei, und der Quadratmeterzahl ab. Art und Maß der baulichen Nutzung könne ein Einfamilienhaus, eine mehrgeschossige oder gewerbliche Nutzung sein. Aus diesem Grund sei eine individuelle Beratung bezüglich der Beiträge wichtig.

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Landschaftsstraße
Eine Mitarbeiterin der VGH, der ein Gebäude in der Landschaftsstraße gehöre, fragte mit welcher Zeitschiene für die Baumaßnahme gerechnet werden müsse. Die Mieter des Gebäudes wollten wissen, wie weit das Anfahren des Gebäudes möglich sei.

Herr Bode antwortete, dass die Baumaßnahme in der Landschaftsstraße vier bis fünf Monate dauern werde. Die Dauer hänge auch davon ab, wieviel Leitungsbau erforderlich sei. Bei allen Straßen erfolge eine Abfrage bei sämtlichen Leitungsträgern wie Stadtentwässerung, Stadtwerke, Telecom usw. ob Änderungsbedarf bestehe. Es sei daher nicht damit zu rechnen, dass hinterher etwas erneuert werden müsse. Bis auf die Telecom gelte für alle anderen Leitungsträger ein fünfjähriges Bauverbot. Das Anfahren der Grundstücke werde zeitweise ein bisschen eingeschränkt sein.

Die Mitarbeiterin der VGH wollte wissen, ob es eine Vollsperrung geben werde.

Herr Bode antwortete, dass es allenfalls für ein paar Tage zu einer Vollsperrung kommen werde. Bei dem Schwarzdeckenbau sei das erforderlich, weil auf dem heißen Asphalt nicht gefahren werden könne.

Mars-La-Tour-Straße
Eine Anwohnerin merkte an, dass sich die gezeigten Fotos auf das letzte Viertel der Straße mit dem Kopfsteinpflaster beschränken. Das vordere Dreiviertel der Straße sei völlig in Ordnung und müsse nicht erneuert werden.

Herr Bode antwortete, dass auch nur der hintere Teil der Straße und die Gehwege vor den Gebäuden entlang der gesamten Straße erneuert werden solle. Im vorderen Bereich werde allenfalls geprüft, ob in Teilbereichen eine neue Decke aufgebracht werden müsse.

Brandstraße
Eine Einwohnerin fragte, ob in der Brandstraße wieder Kopfsteinpflaster gelegt werde.
Herr Bode antwortete, dass im vorderen Bereich kein Kopfsteinpflaster, sondern ein bituminöser Belag und ein Plattenbelag in den Gehwegen eingebaut werde solle.

Die Einwohnerin wies darauf hin, dass auf beiden Seiten der Straße noch alte Häuser stehen würden und Kopfsteinpflaster besser passen würde. Das vorhandene Kopfsteinpflaster sei auch noch in Ordnung. Im hinteren Bereich der Brandstraße gäbe es außerdem auch Kopfsteinpflaster.

Herr Bode sagte, dass nur zwei Häuser älteren Baujahrs seien. Er wies darauf hin, dass ein bituminöser Belag leiser und für Radfahrer besser nutzbar sei.

Die Einwohnerin meinte, dass es um das rote, alte Haus gehen würde. Sie fragte, ob in der Kommandanturstraße ebenfalls Asphalt gelegt werden solle.

Herr Bode bejahte die Frage. Die vorhandenen alten Natursteinborde sollen wieder eingebaut und die Gossen ebenfalls mit Naturstein wiederhergestellt werden. Der Anflug des alten Charmes werde erhalten bleiben. Lediglich die Fahrbahn soll in Asphalt hergestellt werden.

Die Einwohnerin hielt aufgrund der alten Häuser eine Asphaltdecke weder für die Brandstraße noch für die Kommandanturstraße für angemessen.

Herr Bode sagte, dass die Kosten für Kopfsteinpflaster erheblich höher liegen würden. Das alte Material könne nicht wiederverwendet werden. Lediglich ein kleiner Teil der Steine sei noch heile und wiederverwendbar. Es bedürfe außerdem einer aufwändigen Sortierung. Aus diesem Grund würde neues Material verwendet werden, das für den Preis von Asphalt nicht zu bekommen sei.

Die Einwohnerin wies darauf hin, dass im letzten Jahr beide Seiten der Straße aufgerissen worden seien und neu gemacht worden seien.

Zu den Radwegen Culemannstraße und Wolfgang-Besemer-Ufer gab es keine Fragen.

Rumannstraße
Ein Einwohner fragte, ob die Rumannstraße als Anliegerstraße eingruppiert sei und wo die Längsparker stehen würden.

Herr Bode antwortete, dass es sich um eine Innerortsstraße handele und die Längsparker dort stehen würden, wo die Autos heute auch stehen. In den Randbereichen solle Naturstein verlegt werden und in der Mitte Asphalt. In der Schlägerstraße könne man sich angucken, wie das aussehen würde.

Eine Einwohnerin merkte an, dass sie sich auf den Teil der Straße beziehe, den man auf den Bildern leider nicht sehen könne und der von der Bödekerstraße bis zur Eichstraße gehe. In dem Teil der Straße gäbe es sehr viele alte Häuser, die zum Teil 1872 gebaut worden seien und außerdem eine denkmalgeschützte ehemalige Schule. Bei der Rumannstraße handele es sich um eine der historischen Straßen Hannovers. Eine Asphaltierung der Straße passe nicht in das Stadtbild, das den Stadtteil sonst präge. Sie fragte, was für Platten auf den Gehwegen verlegt werden sollen und ob diese rutschfest seien. Bezüglich der Baukosten wollte sie wissen, mit welcher Preissteigerung bis zur Rechnungslegung zu rechnen sei. Sie fragte außerdem, ob es ein Gutachten darüber gäbe, dass die Straße nicht neu wiederaufgebaut werden könne, bis zu welcher Tiefe abgetragen werden müsse und was in den letzten zwei Jahrzehnten unternommen wurde, um die Straße in einem halbwegs vernünftigen Zustand zu erhalten.

Eine weitere Einwohnerin machte darauf aufmerksam, dass der Teil der Straße, der auf dem Foto nicht zu sehen sei, neben den alten Häusern und der schönen Pflasterung auch eine wunderschöne Baumallee vorweise. Die Baumallee haben in den letzten Jahren etliche Baumaßnahmen erdulden müssen. Sie befürchtete, dass die Bäume eine weitere Baumaßnahme und eine Versiegelung mit Asphalt nicht überstehen werden. Sie fragte, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bäume zu erhalten und ihnen möglicherweise bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen. Sie wies darauf hin, dass vorletztes Jahr auf dem Teil zwischen Bödekerstraße und Eichstraße Fernwärme gelegt und neu gepflastert worden sei. Sie konnte nicht verstehen, warum die Straße jetzt wieder aufgerissen werden solle.

Ein Einwohner sagte, dass er seit 50 Jahren Anwohner der Rumannstraße sei. An der Straße sei nicht viel gemacht worden, aber wenn etwas gemacht wurde, seien die Maßnahmen nicht konsequent durchgezogen worden. Als positiv bewertete er, dass im Bereich der Bäume die Erde erneuert worden sei und dies den Bäumen gut bekommen sei. Als die Fernwärme im östlichen Teil der Rumannstraße verlegt worden sei, habe man die aufgerissenen Stellen mit Bitumen verfüllt. Diesen Sommer seien dort wieder Steine eingesetzt worden. Die Straße wieder aufzureißen mache keinen Sinn. Es gehe immerhin um ein Drittel des östlichen Teils. Ihm fehle eine Differenzierung zwischen östlichem und westlichem Teil. Auf dem Foto sei eine extrem beschädigte Stelle zu sehen. Der Rest sei erheblich besser und weise nur geringfügige Schäden wie kleine Spurrillen oder Dellen auf, die dafür sorgen, dass die Autofahrer langsamer fahren. Das sei auch für die Kita gut. Nach seinem Erachten würden kleinere Reparaturmaßnehmen ausreichen. Er fragte, ob bei der Bewertung der Maßnahmen zwischen Reparatur und Erneuerung unterschieden und die Kosten gegenübergestellt worden seien. Er wollte außerdem wissen, ob sichergestellt sei, dass fünf Jahre nach der Erneuerung keine Leitungsmaßnahmen durchgeführt werden. Er sei über die Information mittels einer Postwurfsendung überrascht gewesen. Die Informationen, die heute gegeben wurden, hätte man in den Brief integrieren sollen, damit eine Vorbereitung auf den heutigen Abend hätte stattfinden können. Er fragte, ob aufgrund des heutigen Vortrags die Anlieger noch einmal informiert werden.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass die gewählte Informationsvariante bewusst gewählt worden sei. Anwohner, Eigentümer, Presse und Bezirksrat sollten zur gleichen Zeit informiert werden und auf den gleichen Wissensstand gebracht werden. Eine Entscheidung werde es erst geben, wenn die Drucksache im Februar ins Verfahren gegeben werde. Bis dahin können Bedenken und Anregungen an die Verwaltung und den Bezirksrat gegeben werden.

Ein weiterer Einwohner meinte, dass auch er langjährige Erfahrungen mit Baumaßnahmen in der Straße habe. Es sei über die Fahrbahn und die Bürgersteige gesprochen worden, jedoch keine Aussage zu den Baumstreifen getroffen worden. Bei Regen müsse man, wenn man ins Auto steigen wolle, durch Pfützen waten. Der Baumstreifen bestehe nur aus Schlamm und Dreck. Seit den 80er Jahren sei dagegen nichts unternommen worden. Es sei gesagt worden, dass die Pflasterung nicht mehr zeitgemäß sei. Er stellte die Frage, warum das Pflaster in diesem Jahr dann wieder so gelegt worden sei. Die Bürgersteige seien in diesem Zuge nicht in Stand gesetzt worden. Die Bereiche mit den Mosaiksteinen, die während der Maßnahme zerstört worden seien, seien nicht wiederhergestellt worden. Es habe den Anschein, dass die Eigentümer die Fehler bzw. Versäumnisse der Vergangenheit mittragen und bezahlen sollen.

Ein anderer Einwohner war ebenfalls der Auffassung, dass zwischen östlichem und westlichen Teil aufgrund des unterschiedlichen Zustands differenziert werden müsse. Die Freigabe der breiten Bürgersteige für den Fahrradverkehr hielt er für sinnvoll. Er empfand das Kopfsteinpflaster nicht als laut. Die Straße sei durch das Pflaster verkehrsberuhigt. Bei einem Teil der Straße würden Reparaturmaßnahmen ausreichen. Einige der Schäden seien durch Schwerlastverkehr entstanden. Es sei sinnvoll, die Straße für den Schwerlastverkehr zu sperren. Sie sei auch zu schmal für den Schwerlastverkehr.

Ein weiterer Einwohner meinte, dass die beiden Straßenabschnitte der Rumannstraße nicht vergleichbar seien. Der eine Teil sei eine Alleestraße mit alten Häusern, in dem das Kopfsteinpflaster mit dem Fahrrad noch gut befahrbar sei. Der andere Teil sei tatsächlich dringend erneuerungsbedürftig. Er habe ein Interesse daran, dass die Straße verkehrsberuhigt bleibe, was durch das Kopfsteinpflaster gegeben sei. Er hatte die Sorge, dass eine Asphaltdecke den Verkehr beschleunigen werde und eine höhere Gefährdung für Kinder, die zwischen den Autos durchlaufen, entstehe.

Herr Bode antwortete, dass im Gehwegbereich graue Betonplatten verlegt werden. Voraussichtlich erfolge eine diagonale Verlegung mit Bischofsmützen wie in der Königstraße. Die vorgetragenen Preise seien in den letzten Monaten ermittelt worden. Es handele sich dabei um eine Kostenschätzung anhand bekannter Preise aus den laufenden anderen Baumaßnahmen. Die Entsorgungskosten seien jedoch nur mit einem pauschalen Ansatz in den Baukosten enthalten. Diese Position könne sich noch verändern je nach dem, was man in der Straße finde. Nicht enthalten seien Kosten für Leitungen, wie zum Beispiel Entsorgungsleitungen. Die Entwicklung der Preise könne nicht vorhergesagt werden. Die Preisentwicklung sei abhängig von der Marktentwicklung. Zurzeit würden die Preise steigen. Er ging aber davon aus, dass die Steigerung in den nächsten beiden Jahren nicht hoch sein werde. Eine Kostendeckelung könne die Verwaltung nicht zusagen. Die Baumaßnahmen müssen entsprechend der Vergaberichtlinien ausgeschrieben werden. Den Zuschlag erhalte der kostengünstigste Bieter. Bei der letzten in der Rumannstraße durchgeführten Maßnahme habe es sich um die partielle Wiederherstellung des Fernwärmeaufbruchs gehandelt. Eine Erneuerung sei ein Austausch des technischen Aufbaus. Solche Erneuerungsmaßnahmen seien in den letzten Jahrzehnten nicht durchgeführt worden und seien nach Ansicht der Verwaltung auch jetzt erst erforderlich. Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit werden laufend von den Kolonnen durchgeführt. Wann die letzte Instandsetzungsmaßnahme durchgeführt worden sei, könne er nicht sagen. Er ging nicht davon aus, dass die Bäume durch die Asphaltierung der Fahrbahn Schäden nehmen werden. Im Rahmen der Baumaßnahme werde man sich auch mit den Baumscheiben beschäftigen. Durch die Pflasterung im Parkstreifenbereich bleibe im Randbereich, in dem sich die Wurzeln befinden, eine Durchgängigkeit erhalten. Die Baumscheiben sollen vergrößert werden, um bessere Bedingungen für die Bäume zu schaffen. Zwischen den Baumscheiben werde geprüft, ob es Mosaiksteine geben könne. In der Plinkestraße könne man sich ansehen, wie das aussehen könne. Aus Sicht der Verwaltung seien beide Teile der Rumannstraße erneuerungsbedürftig. Im Zuge des Fernwärmeaufbruchs sei nur ein Teil der Straße erneuert worden. Für den Radverkehr sei Asphalt komfortabler. Es sei die bessere Lösung, wenn der Radverkehr auf der Straße fahre und nicht auf dem Gehweg. Dort wo Radfahrer Gehwege nutzen, komme es immer wieder zu Konflikten und Beschwerden. Bezüglich einer Einschränkung des Schwerlastverkehrs merkte er an, dass eine Ver- und Entsorgung weiterhin erfolgen müsse. Eine Sonderlösung für einzelne Straßen könne nicht getroffen werden. Er erläuterte, dass alle Leitungsträger vor Beginn der Maßnahme angeschrieben werden und der Bedarf an Leitungsverlegung abgefragt werde. In der Regel gelte nach Abschluss der Maßnahme ein fünfjähriges Aufgrabungsverbot. Notfälle wie geplatzte Wasserleitungen können nicht verhindert werden. Für den Telekommunikationsleistungsbau gäbe es eine spezialgesetzliche Regelung, so dass dies vom Aufgrabungsverbot ausgenommen sei. Er wies darauf hin, dass auf der Einladung eine Telefonnummer vermerkt sei, die bei speziellen Fragen angerufen werden könne. Weitere Informationsveranstaltungen werde es nicht geben. Es bleibe jetzt Zeit für Beratungen. Die Verwaltung habe Vorschläge für die Straßen gemacht. Der Bezirksrat könne aber auch andere Beschlüsse fassen. Mit der heutigen Informationsgabe habe die Verwaltung einen einheitlichen Wissensstand für alle Beteiligten schaffen wollen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schlug den Eigentümern vor, sich zu treffen und ein gemeinsames Meinungsbild zu erstellen. Sie wies noch einmal darauf hin, dass Kopfsteinpflaster aufwändiger und teurer sei. Aus der Erfahrung heraus, sei es nicht immer möglich, sich eine einheitliche Meinung zu bilden. Der Bezirksrat könne jederzeit kontaktiert werden.

Eine Einwohnerin fragte, inwieweit denkmalhistorischen Aspekten Rechnung getragen werde. Sie stellte fest, dass nicht ausreichend differenziert werde und wies darauf hin, dass aha auf dem westlichen Teil der Straße mit kleineren Wagen die Entsorgung vornehme.

Ein Einwohner erklärte, dass der Radweg in der kleinen Rumannstraße direkt an der Hauswand langführe. Jeder, der aus einem Hauseingang komme, laufe Gefahr, angefahren zu werden. Der Radweg auf der rechten Seite sei ca. 1,20 Meter breit. Er konnte sich nicht vorstellen, dass die Verkehrssicherheit erhöht wurde. Er wollte wissen, wie die Baumscheiben ausgestaltet werden sollen.

Ein Einwohner meinte, dass als im östlichen Teil die Fernwärmeleitungen verlegt worden seien, im westlichen Teil andere Leitungen gelegt worden seien. Im westlichen Teil sei die Straße nicht wieder aufgepflastert worden. Die Stadt habe wohl seinerzeit schon überlegt, eine Unterscheidung vorzunehmen und die Straße so zu belassen, bis sie komplett erneuert werde. Er fragte, ob die Leitungsträger zu den Kosten für die Straßenwiederherstellung herangezogen werden. Im östlichen Teil befinden sich eine Kita und ein Aussiedlerwohnheim der Caritas. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Hannover. Er wollte wissen, ob sich die Stadt Hannover entsprechend an den Kosten beteilige.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch antwortete, dass jeder Eigentümer zu den Kosten herangezogen werde. Es gäbe für die Stadt keine Sonderregelung.

Ein Einwohner merkte an, dass die Fußwege unterschiedlich breit seien. Der drei Meter breite Fußweg sei für einen kombinierten Fuß- und Radweg gut geeignet. Im vorderen Bereich sei der Fußweg zwar für den Radverkehr freigegeben, aber sehr viel schmaler. Die Gegebenheiten in den verschiedenen Bereichen seien sehr unterschiedlich.

Eine Einwohnerin fand eine Asphaltierung im historischen Abschnitt der Straße katastrophal. Sie bat darum, zu quantifizieren wieviel teuer eine Wiederherrichtung mit Kopfsteinpflaster wäre, um für die Eigentümer eine Diskussionsbasis zu haben.

Herr Bode antwortete, dass eine Kalkulation mit Kopfsteinpflaster nicht vorgenommen worden sei. Die Kosten würden aber 30 bis 40 % über den Kosten einer Asphaltierung liegen. Die Verlegung von Kopfsteinpflaster sei Handarbeit. Ein Pflasterer würde täglich acht bis zwölf Quadratmeter schaffen. Das Bauvorhaben wäre demzufolge nicht nur teurer, sondern würde auch länger dauern. Er bestätigte, dass aha in den östlichen Teil der Rumannstraße mit kleineren Fahrzeugen fahre. Er sagte, dass die Baumscheiben keine Befestigung bekämen. Es komme Granulat in die Baumscheiben, so wie es jetzt auch der Fall sei, damit das Wasser im dem Bereich versickern könne. Er ging davon aus, dass der westliche Teil der Straße zu kaputt gewesen sei, um sie mit Pflaster wiederherzustellen. Leitungsträger können für die Befestigung der Oberfläche herangezogen werden, wenn zum Zeitpunkt des Straßenbaus innerhalb der Fristen der Wiederherstellung noch keine endgültige Wiederherstellung erfolgt sei. Er bestätigte, dass die Stadt bezüglich der eigenen Grundstücke fiktiv zu den Kosten herangezogen werde.

Kommandanturstraße
Ein Einwohner meinte, dass die Abflüsse in der Straße schon über 100 Jahre alt seien. Er fragte, ob die Abflüsse erneuert werden, um einen Aufbruch nach Fertigstellung der Straße zu vermeiden. Er berichtete, dass an der Kurve Brandstraße/Kommandanturstraße die parkenden Autos bis an die Einmündung der Brandstraße stehen würden. Autos und LKW hätten große Probleme um die Kurve zu kommen. Er fragte, ob dort auf einen Parkstreifen verzichtet werden könne. Die Fenster des Hauses seien sehr niedrig. Parke dort ein Kleinlaster sei es in der Wohnung dunkel. Er fragte, ob die Zufahrt zu den Garagen während der Baumaßnahme möglich sei. Er sei ein Vertreter für Kopfsteinpflaster. Hannover sei sehr grün und habe schöne Baumalleen. Er fand es schlimm, dass so viel asphaltiert werde. Kopfsteinpflaster sauge auch eine gewisse Feuchtigkeit auf. Er wollte wissen, ob die Kanäle überhaupt für eine asphaltierte Straße ausgelegt seien.

Herr Bode antwortete, dass die Stadtentwässerung vorab eine Kamerabefahrung der Kanäle und der Hausanschlüsse durchführe. Sollten die Hausanschlüsse defekt sein, erfolge eine Erneuerung. An der Ecke Brandstraße/Kommandanturstraße werde versucht, mit entsprechenden Markierungen ein Parken zu verhindern. Schon mit einem großen Auto sei es schwierig, um die Ecke zu kommen. Andererseits sei insbesondere tagsüber der Parkdruck in dem Bereich durch die umliegenden Behörden und Ministerien erheblich. In absehbarer Zeit werde sich die Verwaltung mit dem Thema Anwohnerparken beschäftigen. Er sagte, dass die Zufahrt zu den Garagen weitestgehend möglich sein werde. Aufgrund der Enge der Kommandanturstraße komme man um eine zeitweise Vollsperrung nicht herum. Er erläuterte, dass im Rahmen der Erneuerung auch die Anzahl der Abläufe auf den heutigen Stand gebracht werde. Dadurch werde sichergestellt, dass das Wasser entsprechend ablaufen könne.

Der Einwohner hatte schon häufig erlebt, dass kurze Zeit nach der Erneuerung einer Straße, die Straße wieder aufgerissen worden sei, weil etwas vergessen wurde. Teilweise werden die Asphaltarbeiten stümperhaft durchgeführt. Für die schlechte Aufsicht der Stadt über die Handwerker sollen die Eigentümer bezahlen.

Eine Einwohnerin fragte, wann die Quotierung an der Kostenbeteiligung bekannt sei. Sie wollte außerdem wissen, ob die Kommandanturstraße 16 neue Hausanschlüsse brauche.

Herr Bode antwortete, dass die Verwaltung die überschlägigen Kosten auf Basis der Kostenschätzung ausrechnen werde, wenn eine Beschlussfassung vorliege. Die Informationen können dann bei der Straßenkostenstelle abgefragt und eine individuelle Beratung vorgenommen werden. Eine individuelle Beratung sei erforderlich, weil die Grundstücke unterschiedlich zu bemessen seien. Gerade in der Kommandanturstraße gäbe es erhebliche Unterschiede. Bei der Wiederherstellung von Aufbrüchen gäbe es unterschiedliche Herangehensweisen. Es gelten die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für Aufgrabungen, nach denen wiederhergestellt werden müsse. Bei älteren Aufbrüchen sei das nicht immer der Fall gewesen. Die Stadt sei sehr bemüht darum, die Einhaltung zu überwachen. Er wies aber darauf hin, dass jeder noch so gut wiederhergestellte Aufbruch eine Schadstelle bleibe.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass seinerzeit bei der Yorckstraße mit einem denkmalgeschützten Ensemble bestehend aus Straße, umliegenden Gebäuden und Kirche argumentiert worden sei. Er fragte, inwiefern diese Einstufung zumindest für den östlichen Teil der Rumannstraße vorliege. Er fragte außerdem, ob die Präsentation allen Anwohnern, Eigentümern und Bezirksratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden könne. Er fragte, warum nicht solche Straßen wie die Straße Auf dem Lärchenberge vorrangig in die Sanierung genommen werden. Diese Straße weise dadurch, dass vier Kubikmeter unter der Pflasterung weggeschwemmt worden seien, erhebliche Schäden auf. Er meinte, dass dem Vernehmen nach die Verlegung von Fernwärme nicht immer fachmännisch durchgeführt worden und es dadurch zu erneuten Aufbrüchen gekommen sei. Er wollte wissen wie sichergestellt werden könne, dass es dazu nicht komme. Bei allen Straßen sei die zu sanierende Fläche benannt worden. Es wäre insbesondere bei den Innerortsstraßen hilfreich, wenn es eine Durchschnittsquote geben könne und die Kosten auf Basis der Kostenvoranschläge auch bekannt gegeben werden. Alle können sich dann vor der Beschlussfassung auch in dieser Hinsicht mit dem Thema beschäftigen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verwies darauf, dass es sich heute um Anliegerinformationen handele und die Drucksache erst im Februar zur Beschlussfassung vorgelegt werde. In der Februar-Sitzung gäbe es wieder eine Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde, in der Fragen gestellt werden können. Der Bezirksrat beschließe dann, ob und welche Straßen saniert werden. Er fragte, ob die Präsentation auf hannover.de veröffentlicht werde. Er meinte, dass es zu dem Thema Kopfsteinpflaster oder Asphalt unterschiedliche Meinungen zu den Vor- und Nachteilen gäbe. Die Kosten werden nicht von den Mietern, sondern von den Eigentümern getragen. Nach dem jetzigen Stand können die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Sollten sich alle Eigentümer einer Straße einig sein die Mehrkosten zu tragen, würde der Bezirksrat verstärkt über einen Änderungsantrag zur Verwaltungsdrucksache nachdenken. Sollte es unter den Eigentümern kein einhelliges Meinungsbild geben, werde es schwierig. Auf der Bernadotteallee sei ein besonders leiser Asphalt genommen worden. Er fragte, ob angedacht sei, den Asphalt auch auf diesen Straßen zu verwenden.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass seine Fraktion die Straßen in Augenschein nehmen und ein Meinungsbild erstellen werde. Er wies darauf hin, dass die Gehwege auf der Kommandanturstraße und Brandstraße sehr schmal seien und durch die Laternenpfähle noch schmaler werden. Eine Nutzung der Gehwege mit Rollator oder Kinderwagen sei kaum möglich. Er hielt die Straßen in ihrem Querschnitt deshalb nicht für erhaltenswert und sprach sich für eine andere Konzeption der Straße aus. Das gleiche gelte für die Rumannstraße, wo der Radweg direkt an den Häusern langführe.

Herr Bode antwortete, dass die Präsentation zu Protokoll gegeben werde. Außerdem werde noch eine Information zur Berechnung des Straßenausbaubeitrages beigefügt. Er erläuterte, dass der sogenannte Flüsterasphalt ein offenporiger Asphalt (OPA) sei, der innerorts nicht verwendet werden dürfe. In der Bernadotteallee sei eine DSH-V (Dünne Schichten im Heißeinbau auf Versiegelung) verwendet worden. In den Wohnstraßen sei das nicht vorgesehen. Dort solle Asphaltbeton verwendet werden. Dieser Asphalt sei auch glatt. Über die Verwendung von DSH-V könne nachgedacht werden. Der Vorteil, den der Asphalt bringe, könne aber dadurch das hier langsam gefahren werde, nicht ausgespielt werden. Die Gehwege in der Kommandanturstraße und Brandstraße seien nicht breit, aus Sicht der Verwaltung aber noch ausreichend. Gestalte man die Gehwege breiter, müsse auf einer Seite das Parken untersagt werden. Bei dem hohen Parkdruck in dem Bereich sei das problematisch. Die Verwaltung sehe hier keinen zwingenden Umgestaltungsbedarf und auch keine Umgestaltungsmöglichkeit. In der Yorckstrsaße werde aus Denkmalschutzgründen ein geschnittenes Pflaster eingebaut. Die in der Yorckstraße auf den Gehwegen fahrenden Radfahrer haben zu massiven Beschwerden geführt. Aus diesem Grund werde das aufwändige Pflaster verlegt. In den heute angesprochenen Straßen sei eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgt. Er sagte, dass die Rumannstraße in das Programm der Grunderneuerung im Bestand passe. Bei der Straße Auf dem Lärchenberge müsse man planerisch etwas tun. Er wies noch mal darauf hin, dass alle Leitungsträger angeschrieben und aufgefordert werden, die notwendigen Arbeiten vorzunehmen. Nach Ende der Baumaßnahme bestehe ein fünfjähriges Aufgrabungsverbot mit den bereits benannten Ausnahmen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, ob die Telecom bei vorhergehenden Maßnahmen die Chance genutzt habe und Glasfaserkabel gelegt habe.

Herr Bode antwortete, dass die Telecom nicht jede Chance nutze. Die Verwaltung würde sich das zwar wünschen, die Telecom ergreife aber nicht jede Möglichkeit.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass es wichtig sei, Begrifflichkeiten zu erläutern. Das Maß der Bebauung erkläre sich von selbst. Die Art der Bebauung bedürfe einer Erklärung. Man brauche Know-How, um zu wissen, dass Gewerbe teurer sei und im Beitragsrecht breiter definiert sei als im Steuerrecht. Bei der Darstellung solle zukünftig darauf geachtet werden.

Bezirksratsfrau Stock fand die themenorientierte Diskussion richtig, hätte sich aber gewünscht, dass die Bezirksratsleute sich bei der Diskussion bereits hätten beteiligen können. Sie fragte, ob bei dem Sonderprogramm eine gewisse Flexibilität vorhanden sei und es schon vorgekommen sei, dass Straßen getauscht wurden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke antwortete, dass das auch im Stadtbezirk Mitte schon vorgekommen sei.

Bezirksratsfrau Stock wollte wissen, wie breit die Fahrradwege werden.

Bezirksratsherr Hübner bat darum, die Radwege so breit wie möglich zu machen. Insbesondere für die Culemannstraße sei das wichtig, weil dort nur ein Zweirichtungsradweg vorhanden sei. Er bat außerdem darum, die Rampen von der Beuermannstraße zum Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg und zum Wolfgang-Besemer-Ufer mit einzuplanen, die in einem schlechten Zustand seien.

Bezirksratsherr Hoffmann bezog sich darauf, dass die Eigentümer und Anwohner erst zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme informiert werden sollen. Er fragte, ob eine frühere Information möglich sei, damit sich alle Betroffenen besser drauf einstellen können.

Herr Bode antwortete, dass eine frühere Information möglich sei. Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass der Maßnahmebeginn dann wieder in Vergessenheit gerate. Zwei Wochen sei nicht viel Zeit, biete aber ausreichend Vorlauf. Die Rampe des Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg werde zurzeit im Rahmen des ersten Projektes Grunderneuerung im Bestand erneuert. Bezüglich der Radwegbreiten werde eine Optimierung im Rahmen der Möglichkeiten versucht. Bereits in den ersten beiden Runden der Grunderneuerung im Bestand seien die Bezirksräte frei darin gewesen, über eine Ablehnung oder andere Vorschläge zu entscheiden. Er erläuterte, dass Art und Maß der Nutzung aus den Bebauungsplänen hervorgehe und diese die auf dem Grundstück vorhandenen Möglichkeiten definieren. Der Bebauungsplan enthalte zum Beispiel die mögliche Geschossigkeit und die Nutzung durch Gewerbe usw. Daraus leite sich her, dass auch jedes Grundstück individuell zu betrachten sei. Er sagte, dass es zu den verschiedenen Nutzungen Faktoren gäbe, mit denen die Grundstücksflächen multipliziert werden. Daraus ergäben sich die gewichteten Grundstücksflächen in Summe. Die zu verteilende Menge Geld werde durch die fiktive Grundstücksflächensumme geteilt und hinterher auf die realen Quadratmeter der einzelnen Grundstücke runtergebrochen. In der Präsentation sei das mit einem Beispiel dargestellt. Die Berechnung sei kompliziert, soll so aber zu einer gewissen Gerechtigkeit führen. Ein gewerblich genutztes viergeschossiges Gebäude könne wirtschaftlich ganz anders genutzt werden als ein Einfamilienhaus und erzeuge einen ganz anderen Verkehr. Ob die Verteilung am Ende ganz gerecht sei, sei eine politische Bewertung. Bei Innerortsstraßen mit Gehwegen und Fahrbahn liege man bei den zu verteilenden Kosten für die Anlieger in der Regel bei knapp unter 50 %.
TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Stadtbahnstrecke C-Ost:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Hannover Congress Centrum (HCC) -
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 2836/2017 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, ob es vor dem HCC einen Überweg gäbe. Betrachte man die Clausewitzstraße von Norden nach Süden verjünge sich die Straße vor der geplanten Ampel. Er wollte wissen, warum das nötig sei.

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob im Hinblick auf die Breite und die Barrierefreiheit der Haltestelle alle Vorschriften und DIN-Vorgaben eingehalten worden seien.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob es bezüglich der Anzahl der Fahrspuren Veränderungen geben werde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass es Richtung Neubebauung Mars-La-Tour-Straße bis zur Bushaltestelle zurzeit keinen festen Fußweg gäbe. Ihre Fraktion habe angeregt dort einen festen Fußweg anzulegen. Die Verwaltung habe mitgeteilt, dass das aus Denkmalschutzgründen nicht möglich sei. Sie fragte, wie die heutige Planung aussehe.

Herr Bode antwortete, dass sich die vorliegende Drucksache auf die Hochbahnsteige beziehe. Diese Drucksache werde durch eine weitere Drucksache zum Thema Bushaltestellen begleitet, die Anfang nächsten Jahres ins Verfahren gegeben werde. In dieser Drucksache sei auch der Gehweg enthalten. Es soll ein fester Fußweg angelegt und die Bushaltestellen barrierefrei angelegt werden. Auf der anderen Seite passiere das gleiche. Der Radweg werde dort etwas weiter nach hinten gelegt, so dass die Konflikte zwischen wartenden Fahrgästen und Fahrradfahrern entfallen. Er sagte, dass die DIN-Vorschriften, soweit das möglich, ist auch eingehalten werden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass sich seine Frage auf die andere Drucksache beziehe.

Herr Bode merkte an, dass die Fahrbahn, wie in der Drucksache beschrieben, enger werde. Die Fahrbahn werde in ihrer Breite reduziert und es entstehe statt der zweispurigen Fahrbahn eine überbreite Fahrbahn. Halte der Bus an der Haltestelle, müsse der Verkehr dahinter warten, bis er weiterfahre.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt bemängelte, dass zukünftig nur eine Fahrbahn zur Verfügung stehen soll und zusätzlich der gesamte Verkehr aus der Clausewitzstraße aufgehalten werde. Sie sagte, dass der Fußweg zukünftig hinter dem Radweg und der Haltestelle verlaufen soll und es im östlichen Teil eine Nutzung für Fahrräder mit Markierungen geben werde. Sie wollte wissen, wie der Fahrradverkehr dorthin geleitet werde.

Herr Bode antwortete, dass der Radweg zurzeit direkt am Fahrbahnrand verlaufe. Der Radweg werde zukünftig separat dahinter geführt. Auf der anderen Seite befinde sich heute gar kein Radweg. Dort sei ein Radfahrstreifen als Angebotsstreifen in zwei Meter Breite vorgesehen.


Bezirksratsfrau Rieck-Vogt bemängelte, dass in der Drucksache die zukünftige Einspurigkeit des Kreisels nicht klar benannt werde. Vielmehr werden nur die Fahrbahnbreiten beschrieben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es sich bei dem HCC um
ein sehr großes Veranstaltungszentrum handele. Die Veranstaltungen dort seien häufig ausgebucht. Die Besucher fahren von dort mit der Straßenbahn, mit Bussen und mit dem Auto ab. Er fragte, wie sich die Verwaltung den Verkehrsabfluss vorstelle. Er ging davon aus, dass die Autos in das Zooviertel ausweichen. Er war der Auffassung, dass die Drucksache in der vorliegenden Form abzulehnen sei.

Antrag,
dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Stadtbahnhaltestelle Hannover Congress Centrum (HCC) barrierefrei auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Planunterlagen ausbaut.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.2.
Bebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2943/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25, 7. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2964/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1780 mit Begründung
zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und
3. die Einziehung der bisherigen öffentlichen Straßenflächen im Bereich des Köbelinger
Marktes, des Theodor-Lessing-Platzes und der Leinstraße zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.4.
Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg;
Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel
(Drucks. Nr. 3047/2017 mit 8 Anlagen)


Herr Bode erläuterte, dass das Vorhaben unter einem gewissen Zeitdruck stehe. Um mit den Bauarbeiten an der Hans-Böckler-Allee im Frühjahr nächsten Jahres beginnen zu können, müssen umfangreiche Leitungsbauarbeiten und dafür erforderliche Grundstücksberäumungen vorgenommen werden. Die Baumfällarbeiten müssen bis zum 28.02.2018 erfolgt sein. Er bat darum, die Drucksache möglichst nicht in die Fraktion zu ziehen, sondern gegebenenfalls formal zu behandeln. Er stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass die Straße vor der geplanten Ampel, betrachte man die Clausewitzstraße von Norden nach Süden, sich zukünftig verschmälere. Er wollte wissen, welchen Nutzen die Maßnahme habe.

Herr Bode antwortete, dass es zurzeit in beide Fahrtrichtungen auch nur einspurigen Verkehr gäbe und die Fahrbahn lediglich etwas schmaler werde. Um eine gesicherte Radfahrer- und Fußwegquerung zu errichten, werden im Gleisbereich ausreichend große Aufstellflächen benötigt.

Bezirksratsfrau Stock fragte, inwieweit die Conti am Mobilitätsmanagement oder Verkehrskonzept beteiligt sei und welche Kosten für die Conti anfallen. Die Conti stelle auch Fahrradreifen her. Sie konnte sich vorstellen, dass ein großes Interesse bestehe, den eigenen Mitarbeitern Fahrräder zur Verfügung zu stellen oder den Fahrradverkehr zu fördern. Sie wies außerdem auf die Möglichkeit der Job-Tickets hin und fragte, ob das schon bedacht worden sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fand die Planungen hervorragend. Der Abfluss auf den Messeschnellweg werde besser laufen und das Einfahren in das neue Parkhaus sei auch gut geregelt. Es sei gesagt worden, dass die Staus auf dem Messeschnellweg länger werden. Heute stehe man im Berufsverkehr bereits bis zum Weidetorkreisel. Er bat um ergänzende Äußerungen. Er sagte, dass die geplante Wendemöglichkeit ideal sei. Er wollte aber wissen, warum die Stelle gewählt wurde. Direkt hinter der Brücke befinde sich bereits eine Wendemöglichkeit.

Bezirksratsfrau Muschter wollte wissen, ob mit den neuen Fahrspuren in die Baugrundstücke der Conti eingegriffen werde und ob die Conti die Grundstücke dafür zur Verfügung stelle. Es sei gesagt worden, dass der Radverkehr von der Umbaumaßnahme profitieren werde. Sie wies darauf hin, dass hinter dem Eisstadion ein Radschnellweg auf der bestehenden Fuß- und Radwegebrücke geplant sei. Es werde eine attraktive Radverbindung und somit eine Alternative für den Fahrradverkehr entstehen. Sie meinte, dass die Datenbasis für die Planungen für das teure und aufwändige Projekt die aktuellen Mitarbeiterdaten der Conti seien. Überall sei der demografische Wandel spürbar. In den nächsten Jahren würden viele Menschen in den Ruhestand gehen. Sie ging davon aus, dass das auch für die Conti zutreffe. Daraus resultierend könne nicht gesagt werden, wo die zukünftigen Mitarbeiter der Conti wohnen werden und wie sie zur Arbeit kommen. Eventuell sei der teure Ausbau dann gar nicht mehr erforderlich. Sie fragte, ob es sich um eine realistische Planungsgrundlage für das Umbauprojekt handele.

Herr Bode antwortete, dass der Standort mit vier Stadtbahnlinien erreichbar sei. Zukünftig werde es zusätzlich zu den Radverkehrsanlagen an der Hans-Böckler-Allee den Radschnellweg geben. Die Qualität der Radverkehrsanlagen an der Hans-Böckler-Allee werde heraufgesetzt. In dem Bereich seien durch die Bundeswehr, Solvay usw. sehr viele Arbeitsplätze angesiedelt, deren Mitarbeiter bereits jetzt die Fuß- und Radwege intensiv nutzen. Nach seinem Kenntnisstand beschäftige sich die Conti auch mit dem Thema Job-Ticket. Er erläuterte, dass immer geguckt werde, wie gut welches Verkehrsmittel an einem Standort ausgebildet sei. Bei den Planungen werde das berücksichtigt. Er ging nicht davon aus, dass es zu erheblichen Staubildungen auf dem Messeschnellweg kommen werde. Es habe ein Workshop zum Thema Optimierung des Knotenpunktes stattgefunden. Ausfluss sei unter anderem, dass auch bei der Vorrangschaltung des ÖPNV und bei den Lichtsignalanlagen Pferdeturm, Freundallee und Clausewitzstraße noch Möglichkeiten gesehen werden. Die Wendemöglichkeit, die es heute schon gäbe, liege zu dicht an der Ausfahrt. Es werde eine zusätzliche Möglichkeit benötigt. Er berichtete, dass in die Grundstücke der Conti eingegriffen werde. Das sei in die Grundstückskaufverträge eingeflossen. Die Möglichkeit einer weiteren Spur könne nur ergriffen werden, solange das Grundstück noch nicht bebaut sei. Der Radschnellweg werde zu einer weiteren Verbesserung gerade des weiträumigeren Radverkehrs führen, so dass das Grundstück für die Hauptverkehrsachsen des Radverkehrs noch günstiger liege. Die Verwaltung sei dankbar für die von der Conti gelieferte Datenbasis gewesen. In der Regel arbeite man sonst mit Annahmen. Diesbezüglich gäbe es eine Berechnungsmethode bezüglich der Verteilungen. Durch die gelieferte Datenbasis sei man in Bezug auf die Umlegung und die Simulation zu guten Ergebnissen gekommen. Eine Verjüngung der Mitarbeiterschaft könne dazu führen, dass die Verkehrslage sich weiter verbessere. Das werde aber nicht dazu führen, dass auf den Ausbau der Spuren verzichtet werden könne.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob in die Planungen für die Wendemöglichkeit auch die Planungen zum Theodor-Heuss-Platz einbezogen worden seien. Sie zweifelte an, dass die heutige Situation bekannt sei. Sie war der Meinung, dass das Vorhaben nur abgelehnt werden könne. Der Leidtragende für Fehlplanungen sei der Bürger, für den sich die Politik einsetzen müsse.

Herr Bode sagte, dass bei einer Ablehnung der Drucksache und dem Wunsch nichts zu verändern, die Ansiedlung der Conti nicht vernünftig abgewickelt werden könne. Auf den Theodor-Heuss-Platz habe die Wendemöglichkeit keinen Einfluss. Dafür sei wichtig, dass der Verkehr auf der Clausewitzstraße und der Hans-Böckler-Allee vernünftig abfließe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass der Verkehr ca. 200 bis 300 Meter in die andere Richtung gelenkt werde, um dort zu wenden. Dann erst erfolge der Abfluss. Sie bezweifelte die Funktionsfähigkeit des Konzeptes. Sie wies darauf hin, dass auch am Theodor-Heuss-Platz eine Lichtsignalanlage geplant sei. Sie fragte, ob das nicht zu viele Lichtsignalanlagen seien. Am Fahrradschnellweg sei die Fahrbahn auch nur noch einspurig, weil es den wenig genutzten Linksabbieger gäbe. Sie war der Auffassung, dass der Theodor-Heuss-Platz zusammen mit dem Conti-Gelände und den Lichtsignalanlagen betrachtet werden müsse und nicht getrennt.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass es bei der Fahrradampel bei 96 nur eine Geradeaus- und eine Linksabbiegerspur gäbe. Diejenigen, die dort wenden würden, fahren in ein Nadelöhr. Der Verkehr staue sich bis zur Kongresshalle, so dass gar nicht gewendet werden könne. Sie regte an, über eine zweite Geradeausspur nachzudenken.

Herr Bode antwortete, dass die geplante Verkehrsführung der Geometrie des Grundstücks geschuldet sei. Die Möglichkeit vom Grundstück direkt links abzubiegen bestehe nicht, weil der Knotenpunkt zu dicht dran sei. Er meinte, dass die Linksabbiegerspur heute häufig benutzt werde, um Geradeaus zu fahren. Es werde in die Überlegungen einbezogen, die Linksabbiegerspur aufzugeben und dafür zwei Geradeausspuren einzurichten. Fahre man von 96 geradeaus Richtung Zoo, habe man nur eine Geradeausspur. Die reiche auch aus, um über die Lichtsignalanlage zu fahren, weil die Straße dann sowieso einspurig weitergehe. Er merkte an, dass es auch schon Richtung Zoo eine Lichtsignalanlage gäbe. Daran ändere sich kaum etwas. Er wiederholte, dass der Abfluss des Verkehrs auf der Clausewitzstraße und der Hans-Böckler-Allee wichtig sei.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass die Drucksache in die Fraktion gezogen werde. Sie fragte, in welcher Höhe sich die Conti an den Kosten beteilige und ob die Grundstücksfläche, die für den Straßenausbau benötigt werde, von der Conti verkauft werde oder umsonst zur Verfügung gestellt werde. Sie meinte, dass das Grundstück für die Conti strategisch gut geeignet sei. Die Conti setze sich ins gemachte Nest. Sie fragte, ob neben dem Ausbau der Spuren auch die Straßenbahn öfter fahren werde. Sie sagte, dass es sich um ein fast schon übertrieben großes Projekt handele. Es müsse bedacht werden, dass es viele Baustellen in Hannover gäbe, die auch wichtig seien.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass mit Formulierungen wie „ins gemachte Nest setzen“ vorsichtig umgegangen werden müsse. Sie wies darauf hin, dass es Leute in dieser Stadt gäbe, die mit dem Auto fahren müssen und nicht jede Strecke mit dem Fahrrad fahren können. Sie war der Auffassung, dass die Planungen für den Verkehr aus der Clausewitzstraße auf den Messeschnellweg den Verkehr entzerren werde. Sie bat darum, sachlich zu diskutieren und nicht zu polemisieren. Aufgrund der späten Stunde müsse sie sonst über eine Vertagung der Sitzung nachdenken.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass viele Menschen für den Verbleib des Weltkonzerns Conti im Gründungsort Hannover gekämpft hätten. Die Conti schaffe zusätzliche 1.000 Arbeitsplätze. Er konnte nicht nachvollziehen, wie man der Conti unterstellen könne, sich ins gemachte Nest zu setzen. Er merkte an, dass die Conti sehr viel Gewerbesteuern zahle. Zu erwarten, dass die Conti sich an den Kosten beteiligen oder Grundstücksteile verschenken müsse, sei unverhältnismäßig. Es sei eine öffentliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Verkehr und auch der Fahrradverkehr funktionieren. Dafür würden die Firmen und die Anlieger Steuern zahlen.

Bezirksratsfrau Stock betonte, dass sie den Standort, wie bereits gesagt, für die Conti sehr gut finde, die Infrastruktur ideal und das Sprichwort mit dem gemachten Nest positiv gemeint sei. Sie sei falsch verstanden worden. Sie fragte noch einmal, inwieweit die üstra auf den Standort eingehen werde.

Ratsherr Albrecht meinte, dass für die Taktung der Stadtbahn die üstra zuständig sei. Die Stadt Hannover sei dafür zuständig, den Verkehr für alle Verkehrsarten flüssig zu halten. Es sei gut, dass sie ihren Standpunkt nochmal verdeutlicht habe. Es sei wichtig, dass die Conti ihren Hauptsitz in Hannover behalte, weil die Einnahmen für die Stadt immens seien. Die Stadt habe sehr dafür gekämpft. Umliegende Gemeinden hätten sich sehr darüber gefreut, wenn die Conti ihren Hauptsitz dorthin verlegt hätte. Es sei jetzt die Aufgabe der Stadt, die zukünftige Verkehrsführung zu gestalten. Der vorliegende Entwurf sei grundsätzlich gelungen. Er fragte, ob für die zweite Wendemöglichkeit überhaupt eine Ampelanlage notwendig sei oder ob auf sie verzichtet oder auf bestimmte Zeiten begrenzt werden könne.

Herr Bode antwortete, dass die Conti kein Grundstück zur Verfügung stelle. Es handele sich um städtische Grundstücke. Es werde entsprechend weniger verkauft. Es gäbe zurzeit keine Aussage zu einer Kostenbeteiligung der Conti. Der ÖPNV sei aufgrund der guten Anbindung durch die vier Stadtbahnlinien in die Berechnungen eingeflossen. Ein Ausbau des ÖPNV sei nur schwer möglich. Es gäbe zwei Stadtbahnlinien, die im 10-Minuten-Takt verkehren. Auf der Strecke der Linien 4 und 5 sei somit ein 5-Minuten-Takt vorhanden. Die Linien 6 und 11 verkehren im 10-Minuten-Takt. Daraus resultiere, dass alle 2 Minuten ein Stadtbahnanschluss gegeben sei. Die üstra könne allenfalls gucken, ob sie die Anzahl der Wagen erhöhe. Das werden die Fahrgastzahlen ergeben. Durch den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnlinie 5 können dort die neuen Stadtbahnen fahren. Daraus ergebe sich schon eine Erhöhung der Kapazitäten. Er wies darauf hin, dass eine engere Taktung in den Tunneln technisch auch nicht möglich sei. Die Lichtsignalanlage bei der zweiten Wendemöglichkeit sei aus Gründen der Sicherheit erforderlich. Ob es möglich sei, die Lichtsignalanlage zu bestimmten Zeiten auszustellen, könne geprüft werden.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass der späte Versand der Drucksache unglücklich sei. Er sagte, dass es einige Äußerungen außerhalb der Rednerliste gegeben habe. Bezirksratsleuten die sich ordentlich gemeldet hätten, dürfe nicht mit Sitzungsabbruch gedroht werden. Nach seinem Erachten gehe es in der Diskussion um die Strategie des bewussten falsch verstehen wollen. Niemand habe gesagt, dass die Conti die Stadt Hannover verlassen solle. Es gehe um die Frage des Verkehrs im Rahmen der Conti-Ansiedlung. Es sei sinnvoll einen respektvollen Umgang zu pflegen und inhaltlich zu diskutieren. Es sei gut, wenn es unterschiedliche Standpunkte gäbe.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass sie sich zukünftig das Wort werde erteilen lassen. Sie verbat sich Maßreglungen zur ihrer Sitzungsführung. Sie wies auf eine lange bestehende Absprache hin, dass für eine Sitzung nach 22 Uhr die Möglichkeit einer Sitzungsunterbrechung bestehe. Sie betonte, dass sie nicht mit einer Sitzungsunterbrechung gedroht habe, sondern darum gebeten habe, nicht zu polemisieren.

Antrag,
1. dem Umbau der Hans-Böckler-Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg inkl. zugehörigem Teilumbau von Seligmannallee zwischen Hans-Böckler-Allee und Röpkestraße und Spurergänzung am Messeschnellweg zwischen Hans-Böckler-Allee und Röpkestraße,
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
2. dem Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße (Höhe Zufahrt Congress Hotel) wie in Anlage 1 dargestellt sowie
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates Mitte gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
3. dem Baubeginn und der Mittelfreigabe für die Gesamtkosten in Höhe von 2.250.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte Südstadt-Bult und Mitte gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54301006
Bezeichnung Landestraßen / Hans-Böckler-Allee
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 bis 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 und 2020.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.
des Stadtbezirksrates




TOP 7.1.1.
Zuwendung für das Diakonische Werk
(Drucks. Nr. 15-2936/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Diakonische Werk Hannover erhält für das Projekt „WC für die Bekleidungsausgabe“ eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 €.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.1.2.
Zuwendungsantrag für die Kita Waldhüpfer
(Drucks. Nr. 15-2937/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Kita Die Waldhüpfer erhält für das Projekt „Phäno Wolfsburg“ eine Zuwendung in Höhe
von 165,00 €.

Einstimmig

TOP 7.1.3.
Zuwendung für die Verlegung des Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-2938/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für die Verlegung des Bolzplatzes in der Eilenriede zugunsten des Standorts für den Bewegungsoarcours stellt der Bezirksrat Mittel in Höhe von 500,00 € zur Verfügung.

Einstimmig

TOP 7.1.4.
Zuwendung Bürgerinnen- und Bürgerpreis 2017
(Drucks. Nr. 15-2939/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für den Bürgerinnen- und Bürgerpreis werden 1.000 € aus den eigenen Mitteln für die Verleihung zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 7.2.
des Integrationsbeirates

TOP 7.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Unter einem Dach-Nähstübchen"
(Drucks. Nr. 15-3049/2017)


Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden 500,00 € für das Projekt "Unter einem Dach-Nähstübchen" zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 26.10.2017.

Einstimmig

TOP 7.2.2.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Lernbegleitung für benachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund im Allgemeinen und Roma-Kinder im Besonderen“
(Drucks. Nr. 15-3050/2017)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Elterntreff Calenberger Neustadt 2.550,00 € für das Projekt "Lernbegleitung für benachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund im Allgemeinen und Roma-Kinder im Besonderen“ zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 13.11.2017.

Einstimmig

TOP 7.2.3.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "LammArt"
(Drucks. Nr. 15-3051/2017)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden der Flüchtlingsunterkunft Lammstraße 1093,60 € für das Projekt "LammArt" zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 17.11.2017.

Einstimmig

TOP 7.2.4.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt "Küchen für den Tagesaufenthalt Szenia für wohnungslose Frauen"
(Drucks. Nr. 15-3053/2017)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden SeWo e.V. 2453,46 € für das Projekt "Küchen für den Tagesaufenthalt Szenia für wohnungslose Frauen" zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 20.11.2017.

Einstimmig

TOP 7.2.5.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Interkulturelles Seniorenprojekt Tandem“
(Drucks. Nr. 15-3054/2017)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden der Katholischen Fabi 1.000,00 € für das Projekt " Interkulturelles Seniorenprojekt Tandem " zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung. Über eine weitere Finanzierung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Grundlage ist der Antrag vom 27.11.2017.

Einstimmig

TOP 7.2.6.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Ausbildungsbegleitende Schulung mathematischer Kernkompetenzen für Geflüchtete“
(Drucks. Nr. 15-3055/2017)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Oststadt e.V. 1.500,00 € für das Projekt "Ausbildungsbegleitende Schulung mathematischer Kernkompetenzen für Geflüchtete“ zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung. Über eine weitere Finanzierung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Grundlage ist der Antrag vom 28.11.2017.

Einstimmig

TOP 7.2.7.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte zum Projekt „Schulanfängerprojekt-Fußgängerführerschein“
(Drucks. Nr. 15-3056/2017)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden der Kindertagesstätte St. Josefina 350,00 € für das Projekt „Schulanfängerprojekt-Fußgängerführerschein“ zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung. Über eine weitere Finanzierung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Grundlage ist der Antrag vom 30.11.2017.

Einstimmig

TOP 8.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Frau Stricks sagte, dass noch eine Protokollantwort aus der letzten Sitzung zum Thema Soforttermine im Bürgeramt Aegi offen sei, die sie verlesen wolle. Für die Bedienung der Kunden und Kundinnen, die ohne Termin kommen, wurde keine besondere Anweisung erarbeitet. Dies sei jeweils anhand des Einzelfalls zu entscheiden und auch von den jeweils aktuellen Kapazitäten abhängig. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Entscheidungen situationsgerecht und in jedem Fall kundenorientiert getroffen werden. Im Übrigen werde noch einmal darauf hingewiesen, dass viele Angebote, wie z.B. die Beantragung von Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, die Abmeldung ins Ausland oder die Information zur Steuer-ID generell ohne Termin bearbeitet werden.

TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es gab keinen Berichtspunkt.
TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 10.1.1.
Soforttermine im Bürgeramt Aegi
(Drucks. Nr. 15-2600/2017)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bürgeramt Aegi neben den vorab zu vereinbarenden Terminen auch Soforttermine zu ermöglichen.

Einstimmig

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Lichtzeichensignalanlage (LSA) Prinzenstraße/Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2930/2017)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die o.a. LSA in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr vollständig auszuschalten und zu den übrigen Zeiten die Schaltung zu optimieren.

10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 10.2.2.
Fahrradbügel vor der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) des Diakonischen Werkes Hannover (Hamburger Allee 8, 30175 Hannover)
(Drucks. Nr. 15-2931/2017)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, vor dem Gebäude der ZBS des Diakonischen Werkes Hannover, Hamburger Allee 8, 30175 Hannover, Fahrradbügel in einem Winkel von ungefähr 45 Grad zur Hausfassade, aufzustellen.

Einstimmig

TOP 10.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.3.1.
Freigabe der Geradeausfahrt für den Radverkehr an der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2940/2017)


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
An der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben kann der Fahrradverkehr zukünftig unabhängig von der Ampelphase geradeaus auf den Schiffgraben durchfahren.

Einstimmig

TOP 10.3.1.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-2940/2017 (Freigabe der Geradeausfahrt für den Radverkehr an der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben)
(Drucks. Nr. 15-3094/2017)

Antrag
Dem Antrag wird hinzugefügt:
Der Rad- und Autoverkehr wird hier in Zukunft lediglich dadurch reguliert, dass der Verkehr des Schiffgrabens Vorfahrt hat und der Verkehr aus der Prinzenstraße Vorfahrt gewähren muss. Es wird eine entsprechende Beschilderung angebracht. Die vorhandenen Fußgängerüberwege bleiben, mit Bedarfsampeln gesichert, erhalten.

5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 10.3.2.
Ampelanlage Lister Meile/Rundestraße und Lister Meile/Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2941/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Ampelanlage Lister Meile/Rundestraße und Lister Meile/Hamburger Allee sind so aufeinander abzustimmen, dass der Verkehr aus Richtung Innenstadt beide Ampeln ohne zusätzlichen Halt an der 2. Ampel passieren kann.

Einstimmig

TOP 10.3.3.
Anhörung zur Müllentsorgung
(Drucks. Nr. 15-2978/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Es wird eine Anhörung zur Müllentsorgung durch Aha durchgeführt die Aufschluss über die derzeitigen Verfahren und Erfahrungen zur Müllbeseitigung durch Mülltrennung und Straßenreinigungen aufklären. Gleichzeitig würden wir gerne wissen wie sich Aha die Entsorgung von Sperrmüll vorstellen kann, so dass Sperrmüll den Weg zurück in Haushalte zur weiteren Nutzung finden kann.
Neufassung

TOP 10.3.3.1.
Anhörung zur Müllentsorgung
(Drucks. Nr. 15-2978/2017 N1)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass an der Einmündung Prinzenstraße in den Schiffgraben durch den Wegfall der Stadtbahn eine besondere Situation entstanden sei. Selbst im Berufsverkehr würden Lücken in den beiden Straßen entstehen. Aus der Einbahnstraße Prinzenstraße kommend sei es möglich, sich in den laufenden Verkehr auf dem Schiffgraben einzufädeln. Für Fußgänger gäbe es die Bedarfsampeln. Die Ampelanlage für die Regulierung des Autoverkehrs solle wegfallen und der Schiffgraben Vorfahrtsstraße werden. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sei dadurch erledigt. Die Fahrradfahrer, die auf der rechten Seite der Prinzenstraße fahren, würden sich entsprechend des Vorfahrtsschildes verhalten und nur dann anhalten müssen, wenn aus dem Schiffgraben auch Fahrradfahrer kommen.

Bezirksratsfrau Muschter war nicht sicher, ob aus den beiden Anträgen zum Schiffgraben ein Antrag gemacht werden solle. Komme die Stadt zu dem Schluss, dem Antrag nicht zu folgen, wäre damit auch die Idee ihrer Fraktion obsolet. Ihre Fraktion habe mit Bedacht keinen konkreten Vorschlag gemacht. Die Straßenverkehrsbehörde werde den besten Weg finden, den Antrag umzusetzen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte, dass die Verwaltung eine Stellungnahme abgeben werde und gegebenenfalls dem Antrag teilweise folgen werde. Beide Anträge könnten zusammengepackt werden und die Verwaltung habe dann trotzdem die Möglichkeit nur Teile des Antrages umzusetzen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Es wird eine Anhörung zur Müllentsorgung durch von Aha durchgeführt die Aufschluss über die derzeitigen Verfahren und Erfahrungen zur Müllbeseitigung durch Mülltrennung und Straßenreinigungen aufklären. Gleichzeitig würden wir gerne wissen wie sich Aha die Entsorgung von Sperrmüll vorstellen kann, so dass Sperrmüll den Weg zurück in Haushalte zur weiteren Nutzung finden kann.

Einstimmig

TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 10.4.1.
Ampelsituation am Übergang über Schiffgraben und Prinzenstraße am Aegi
(Drucks. Nr. 15-2873/2017)

Antrag
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wir gebeten, nach Wegfall der Stadtbahnhaltestelle an dieser Stelle die Ampelsituation zu überplanen.

Neufassung

TOP 10.4.1.1.
Ampelsituation am Übergang über Schiffgraben und Prinzenstraße am Aegi
(Drucks. Nr. 15-2873/2017 N1)

Bezirksratsherr Hoffmann hatte einen Vorschlag zur Änderung. In der Überschrift sei die Ampelsituation Schiffgraben/Prinzenstraße beschrieben. Im Text sei vom gesamten Aegi die Rede. Er schlug vor das Wort „an dieser Stelle“ durch am „Aegidientorplatz“ zu ersetzen. Seine Fraktion könne dem Antrag dann zustimmen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel stimmte der Änderung zu.
Antrag
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wir gebeten, nach Wegfall der Stadtbahnhaltestelle an dieser am Aegidientorplatz die Ampelsituation zu überplanen.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 10.5.
von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)


TOP 10.5.1.
Beleuchtung am Peter-Fechter-Ufer
(Drucks. Nr. 15-2887/2017)

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass das Thema Beleuchtung am Peter-Fechter-Ufer seit vielen Jahren aktuell sei. 2016 habe es eine Anfrage der CDU gegeben. Die Verwaltung habe seinerzeit geantwortet, dass eine Beleuchtung nicht in Frage komme, weil es sich um eine Grünanlage handele. In der Dunkelheit sei es sehr unangenehm, sich zwischen Faust und Glocksee zu bewegen. Es habe reichlich Zwischenfälle gegeben. Um die jungen Menschen in dieser Stadt müsse sich der Bezirksrat kümmern. Die Ablehnung der Verwaltung dürfe man nicht akzeptieren. Sie bat um Zustimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Zuwegung von der Brücke Spinnereistraße bis zum Kulturzentrum Glocksee wird mit Lampen beleuchtet.

Einstimmig

TOP 11.
A N F R A G E N

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
aha - Blaue Säcke
(Drucks. Nr. 15-2932/2017)

Die blauen Säcke von Aha sollen im nächsten Jahr mit einem Euro je Rolle bezahlt werden. Seit Wochen sind in den Supermärkten in Mitte keine blauen und nur noch sehr selten gelbe Säcke zu bekommen. Die sichere Bezugsquelle für Säcke ist derzeit nur einer der Wertstoffhöfe von aha. Hier wird jedoch nur eine Rolle Säcke pro Person ausgegeben. Gerade älteren und eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern ist es nicht zuzumuten, dass sie, nachdem sie den Weg zum Wertstoffhof auf sich genommen haben, nur eine Rolle bekommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Warum werden seit Wochen die Supermärkte im Stadtbezirk nicht bzw. nicht in ausreichender Anzahl mit blauen und gelben Säcke beliefert?
2) Ist zeitnah, vor Einführung der Gebühr von einem Euro je Rolle, mit einer Verbesserung der Liefersituation an die Supermärkte zu rechnen?

3) Gedenkt die Aha ihre Informationspolitik in Hinblick auf die zukünftige Kostenpflichtigkeit der blauen Säcke, sowie zur Einstellung der Kulanz bei der Mitnahme von Kartons zu intensivieren bzw. zu verbessern?

schriftlich beantwortet

Aha beliefert alle Ausgabestellen für blaue Säcke auch weiterhin kontinuierlich mit blauen und gelben Säcken.
Durch die Ankündigung, dass die blauen Säcke ab Januar 2018 mit einer Schutzgebühr belegt werden, haben viele Mitbewohner angefangen, die blauen Säcke zu horten und übermäßig nachzufragen. Gerade in den letzten Wochen ist der Bedarf an blauen Säcken drastisch gestiegen.
Selbst wenn die Geschäfte gerade beliefert wurden, sind die blauen Säcke sehr schnell vergriffen und innerhalb kürzester Zeit nicht mehr verfügbar. Da wir auf die Ausgabe in den Geschäften nur geringe Einflussnahme haben, wurden die Wertstoffhöfe angewiesen, zunächst pro Einwohner nur eine Rolle Säcke auszugeben, damit möglichst viele die Möglichkeit haben, zumindest auf den Wertstoffhöfen eine Rolle blaue Säcke zu erhalten.
Die Geschäfte werden auch weiterhin regelmäßig mit blauen Säcken versorgt. Die Aussage, einzelner Geschäfte, dass aha keine Säcke mehr ausliefert, ist unzutreffend.
Aha informiert fast täglich über die Medien über den aktuellen Sachstand zur Altpapierentsorgung. Leider ist nicht jede Wiedergabe in den Medien voll umfänglich.
Da die blauen Säcke derzeit nicht immer in allen Geschäften verfügbar sind, wird die Altpapierabfuhr bis zum Jahresende auch ordentlich bereitgestellte lose Kartonagen mitnehmen. Darüber hinaus möchte aha die Straßen der Stadt in der Vorweihnachtszeit wieder in einen aufgeräumten Zustand versetzen. Weiterhin hat aha damit begonnen, im Zuge der Altglasstandplätze auch öffentliche Papierbehälter zur haushaltsnahen Entsorgung aufzustellen.

TOP 11.1.2.
Bredero-Hochhaus
(Drucks. Nr. 15-2933/2017)

Mit der DS 0433/2016 wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen. Derzeit scheint ein Stillstand bei der Umsetzung eingetreten zu sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Informationen liegen der Verwaltung hinsichtlich der Bauplanungen, Baumaßnahmen und des aktuellen Umsetzungsstandes vor?
2) Wann ist mit einer Umsetzung des Bebauungsplanes zu rechnen?
3) Sind der Verwaltung Gründe für den augenscheinlichen Stillstand der Baumaßnahmen bekannt und wenn ja, welche?

schriftlich beantwortet

1) Der Bauantrag wurde fristgerecht gestellt und wird derzeit von der Bauordnung geprüft.
2) Im Durchführungsvertrag wurden mit dem Vorhabenträger Fristen zur Umsetzung des Vorhabens vereinbart (s. auch DS 2772/2015). Demnach war der Vorhabenträger verpflichtet, spätestens 12 Monate nach Satzungsbeschluss, der am 17.04.2016 gefasst wurde, einen vollständigen Bauantrag vorzulegen. Darüber hinaus hat sich der Vorhabenträger verpflichtet, 6 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Bau zu beginnen und diesen innerhalb von 24 Monaten nach Baubeginn fertigzustellen.
3) Es gibt keinen Stillstand des Projektes. Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Bauvorhaben mit hohem Prüfaufwand, der u.a. wegen der geplanten Neugestaltung der Gesamtfassade über den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes hinausgeht.

TOP 11.1.3.
Mietfahrräder
(Drucks. Nr. 15-2934/2017)

Aktuell gibt es mindestens einen neuen Anbieter für Mietfahrräder, der ein sogenanntes stationsloses System für seine Unternehmung umgesetzt hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Hat die Verwaltung Einfluss auf die Standplätze der Mietfahrräder und wenn nein, wie kann rechtlich verbindlich ein solcher Einfluss geschaffen werden?
2) Welche Maßnahmen erwägt die Verwaltung, um die Einhaltung der StVO und weiterer einschlägiger Rechtsnormen beim Abstellen der Räder zu gewährleisten und zu kontrollieren bzw. Zuwiderhandlungen zu ahnden?
3) Wie sorgt die Verwaltung dafür, dass an Markttagen die Flächen für die Standbetreiber, z.B. an der Friedenskirche, frei zugänglich sind und hier keine der Mieträder abgestellt wurden bzw. werden?

schriftlich beantwortet

1) Die Verwaltung hat keinen Einfluss auf die Standortwahl. Mit der Firma OBG Germany GmbH wurden „Verbotszonen“ festgelegt (Parks, Friedhöfe, Fußgängerzone), in denen keine Mietfahrräder abgestellt werden. Sollten NutzerInnen in diesen Zonen Räder abstellen, werden sie per App darauf hingewiesen, dass sie das Rad in einer Verbotszone abstellen wollen und dadurch ggf. Strafgebühren anfallen.
Ein rechtsverbindliches Eingreifen in die Standortwahl ist nach Niedersächsischem Straßenrecht und nach Straßenverkehrsordnung nur dann möglich und geboten, wenn dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Dazu zählt die Gefährdung von PassantInnen, das Blockieren von Zufahrten (z.B. Feuerwehreinfahrten), das vollständige Versperren des Gehwegs (Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Ob diese Voraussetzungen zutreffen, muss im Einzelfall geprüft werden.
2) Sollten Räder verkehrsgefährdend abgestellt sein und die Verwaltung auf einen solchen Fall aufmerksam gemacht werden (durch eigenständige Beobachtung oder durch Informationen von BürgerInnen), wird das Anliegen an die Fa. OBG Germany GmbH herangetragen. Diese ist daraufhin in der Pflicht, den Missstand zu beheben. Sollte dies nicht geschehen, wird die Verwaltung die Beseitigung des Rades veranlassen.
3) An Markttagen sind die MarktbetreiberInnen dafür zuständig, dass die Flächen für die jeweiligen Stände genutzt werden können. Sollten Mietfahrräder auf den Flächen für einen Marktstand stehen, können diese von den StandbetreiberInnen entfernt werden.

TOP 11.1.4.
Verkehrsaufkommen im Advent
(Drucks. Nr. 15-2935/2017)
Für die kommenden Adventssamstage kann eine deutliche Zunahme des Verkehrsaufkommens prognostiziert werden. Darüber hinaus dürfte die derzeit nur in Richtung Innenstadt vorgesehene Befahrung des Posttunnels die Situation weiter verschärfen. Es muss somit mit einem massiven Verkehrskollaps in der Innenstadt gerechnet werden, zumal sich schon in den zurückliegenden Jahren die Fahrzeuge in den Zu- und Abfahrtsstraßen der im Innenstadtbereich gelegenen Parkhäuser stauten und Teile des Cityrings blockierten.
Bereits am 02.10.2017 wurde die Schmiedestraße zur „Entzerrung der Verkehrssituation“ (Tweet der Polizei Hannover) für mehrere Stunden gesperrt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche kurzfristigen Maßnahmen gedenkt die Verwaltung umzusetzen, um die Situation für Kraftfahrzeugführer zu verbessern?
2) Ist erneut mit spontanen Sperrungen in der Innenstadt zur „Entzerrung der Verkehrssituation“ zu rechnen?
3) Gab es oder könnte es zukünftig Regressforderungen der Parkhausbetreiber auf Grund mehrstündiger Sperrungen und damit einhergehender entgangener Einnahmen geben?

schriftlich beantwortet

1) In der Adventszeit werden im nördlichen Bereich der Innenstadt an den Freitagen und an den Samstagen besonders leistungsfähige Lichtsignalprogramme geschaltet, die vorrangig eine Entleerung des nördlichen Innenstadtbereichs ermöglichen sollen. Diese Signalprogramme wurden im letzten Jahr vor der Adventszeit entwickelt und haben sich in der Anwendung bewährt.
An der Lichtsignalanlage Karmarschstraße / Marktstraße / Schmiedestraße wurde mit Wirkung vom 29.11.2017 ein Signalprogramm eingespielt, bei dem an Nachmittagen die Freigabezeit des Kraftfahrzeugverkehrs aus der Schmiedestraße deutlich erhöht wurde. Weiterhin wird die Grünzeit der Fußgänger, die die Karmarschstraße queren wollen, verkürzt, so dass der Abfluss aus der Karmarschstraße nicht behindert wird.
2) Nein. Die baustellenbedingten Einschränkungen in den Verkehrsflächen wurden merklich reduziert, somit wurde der Verkehrsfluss erheblich verbessert. Aufgrund des zu erwartenden sehr starken Adventsverkehrs, kann es eher zu zeitweisen Behinderungen kommen.
3) Nein.

TOP 11.2.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 11.2.1.
Hannah-Ahrendt-Platz - zerstückelt, uneinheitlich, planlos
(Drucks. Nr. 15-2872/2017)

Der Hannah-Arendt-Platz ist als Vorplatz des Landtages wichtig und vielbesucht. Ein „Platzgefühl“ will aber nicht aufkommen.
Weder ist sein Mittelpunkt die Kreuzung mehrerer Straßen noch findet sich in der Mitte eine ansprechende Ruhezone oder ein Blickziel, das die Mitte des Platzes markiert.
Durch die Randlage der Straßen und sogar des Brunnens wirkt der noch dazu in 2 weitere Zonen zerstückelte Platz uneinheitlich – kurz: planlos.
Nicht nur der Tourist erwartet, dass vor dem imponierenden Portikus ein Platz existiert, der einerseits vom Portikus eine gewisse Blickweite erlaubt, andererseits auch den Portikus in seiner ganzen Pacht sichtbar werden lässt.
Fakt ist doch, dass man vom Portikus aus im Sommer nicht und im Winter nur mit Mühe die Marktkirche sehen kann. Der Blick wird schon nach ca. 10 Metern durch hohe und völlig uneinheitliche Bäume angehalten. Umgekehrt kann man den Portikus nicht in seiner ganzen Ausdehnung sehen. Täglich bemühen sich verzweifelte Touristen, ein vernünftiges Foto vom repräsentativen Teil unseres Parlamentes zu erstellen.
Der mit Ausnahme der Baumscheiben gepflasterte Platz ist durch möglicherweise historische, gleichwohl aber hässliche Eisenpoller abgetrennt. Diese sind recht schwer und werden nur durch ein ca. 30 cm tiefes Fundament gehalten. Deshalb werden sie häufig umgestoßen, woran sich auch nichts geändert hat, nachdem die sie verbindenden Ketten entfernt wurden.
Von dieser Zone unter Bäumen wird noch einmal durch eine lange Reihe von anders geformten Pollern ein durch Schranken gesicherter und baumloser Parkplatz vor dem Sozialministerium abgetrennt.
Die Leinstraße stellt eine viel begangene Verbindung zwischen Karmarschstraße und Holzmarkt dar, wobei die nördlichen Seite der Leinstraße genutzt wird. Aber in Fortsetzung dieser Fußwege, die ca. 2m breit sind, verliert sich der Fußweg. Die eigentliche Fortsetzung in gerader Linie ist als Fußweg nicht zu erkennen ist, da er die gleiche Pflasterung aufweist wie der Rest des Platzes. Noch dazu bleibt zwischen den Baumscheiben und den Pollern nur ca. 80 cm für Fußgänger übrig, wenn dieser Platz nicht von Autos oder Fahrrädern zugestellt ist.
Es sei noch angemerkt, dass der Platz bei den Planungen zu HannoverCity2020+ offenbar nicht vorkommt.
Der Strich auf diesem Bild zeigt die Blickrichtung aus dem Portikus an: siehe Anlage
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie stellt sich die Verwaltung zu der Uneinheitlichkeit des Platzes, den angesprochenen Problemen mit den Sichtbeziehungen und mit den Pollern?
2. Wie stellt sich die Verwaltung zu dem Problem des Fußweges in der Mitte des Platzes?
3. Wo sind die Bänke, die nach DS 15-1100/2005 aufgebaut werden sollten?

schriftlich beantwortet

Zu 1. und 2. Der Hannah-Ahrendt-Platz ist als Vorplatz des Niedersächsischen Landtags von herausgehobener Bedeutung. Insbesondere der Eingang zum Parlament durch den klassizistischen Laves-Portikus ist stadtbildprägend. Die Eigentumsverhältnisse auf den Flächen des Hannah-Ahrendt-Platzes sind zwischen dem Land (Parkplatz vor dem Sozialministerium) und der Stadt (restliche Flächen und Straßenräume) aufgeteilt.
Im Zuge des Umbaus des Leineschlosses wurden durch das Land Niedersachsen nur Maßnahmen auf den landeseigenen Flächen (Platz der Göttinger Sieben) in unmittelbarer Umgebung des Gebäudes durchgeführt. Gespräche mit dem Land sind im Rahmen der Landtagserneuerung, auch im Bereich des Platzes zu engagieren, verliefen ergebnislos. Für einen Umbau des Hannah-Arendt-Platzes stehen im städtischen Haushalt zurzeit keine Haushaltsmittel bereit.
Lediglich die historischen Gusspoller wurden parallel zum Bohlendamm bereits durch die Verwaltung erneuert, in Richtung Hannah-Arendt-Platz verschoben und auf stabileren Fundamenten aufgestellt. Im Frühjahr 2018 wird die Pollerreihe parallel zur Leinstraße erneuert. Die Bestandsachse wird beibehalten, die Abstände der Poller werden modifiziert, bzw. die Poller werden neu ausgerichtet.
Zu 3. Im Fall eines geplanten Platzumbaus werden bei der gestalterischen Planung Standorte für Bänke berücksichtigt.

TOP 12.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.11.2017

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:45 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin