Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 08.12.2017

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 08.12.2017

PROTOKOLL

13. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 8. Dezember 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.23 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) für Rh Gast
Ratsherr Küßner (CDU) für Rh Hellmann
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) für Rf Falke

Beratende Mitglieder:
(Herr Bebek)
Frau Gahbler
Frau Günter
Frau Herz
Herr Weinel

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Beckedorf (Dez. III)
Frau Rohde (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Herr Schatz (OE 23.1)
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Berg (OE 23.31
Herr Peters (OE 23.32)
Herr Gronemann (OE 19.2)
Frau Schneider (OE 14.21)
Herr Götzschel (OE 14.04)
Herr Möllmann (OE 14.04)
Herr Ulbrich (OE 20.2)
Herr Clausnitzer (OE 61.15)
Frau Czorny (OE 67.1)
Frau Grundmann (OE 67.12)
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff.)
Herr Bartels (OE 23.022)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung des AWL am 10.11.2017 - öffentlicher Teil

3. Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Verfüllung des westlichen Hafenbeckens Teutonia II in Hannover-Misburg der GP Günther Papenburg AG
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2875/2017 mit 1 Anlage)

4. Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen der Familie De Haën
(Drucks. Nr. 2457/2017 mit 2 Anlagen)

5. Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH – Beteiligung an der Flughafen Parken GmbH
(Drucks. Nr. 3014/2017)

6. Förderschule Albrecht-Dürer-Schule, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2415/2017 mit 3 Anlagen)

7. Gymnasium Goetheschule Außenstelle, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 2426/2017 mit 3 Anlagen)

8. Feuer- und Rettungswache 2, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2778/2017 mit 3 Anlagen)

9. Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)
(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)

10. A N T R Ä G E

10.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

10.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

10.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

10.2. Antrag zu einem Prüfauftrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau
(Drucks. Nr. 2736/2017)

10.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gemeinsam genutzte Küchen in benachbarten Grundschulen und Kitas
(Drucks. Nr. 2788/2017)

11. Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

12. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung des AWL am 10.11.2017 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache bei zwei Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Verfüllung des westlichen Hafenbeckens Teutonia II in Hannover-Misburg der
GP Günther Papenburg AG
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2875/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Spiegelhauer merkte an, dass die SPD-Fraktion der Drucksache und der Aufhebung des Einleitungsbeschlusses ausdrücklich zustimme, da Gewerbeentwicklung zwar wichtig sei, immer aber auch sämtliche Belange der Stadtentwicklung, wie z.B. naturschutzrechtliche Aspekte, in die Planung einfließen müssten.

Berücksichtigt werden müsse auch, dass es einstimmige Beschlüsse des Stadtbezirksrates gegen die Verfüllung des Hafenbeckens gebe, die nicht übergangen werden dürften.

Mit 10 Stimmen dafür, 0 Enthaltungen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 4.
Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen
der Familie De Haën
(Drucks. Nr. 2457/2017 mit 2 Anlagen)
Frau Grundmann berichtete über den Komplex „Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehemaligen Besitzflächen der Familie De Haën“. Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen.

Ratsherr Emmelmann erkundigte sich nach einem möglichen Vorgehen im Falle eines Altlastenfundes, worauf Frau Grundmann betonte, dass in einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner vorsorglich das weitere Vorgehen geregelt worden sei. Dies beinhalte eine Bereitstellung von Ersatzflächen und die Einzelfallprüfung von Sanierungsmaßnahmen.

Frau Czorny ergänzte, dass für den Fall, dass größere Maßnahmen notwendig würden, eine Machbarkeitsstudie vorangestellt werde, die alle Fragen zur Umsetzung und Finanzierung kläre und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde.

Ratsherr Emmelmann fragte nach, was genau die Vereinbarung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner beinhalte und wie die Finanzierung möglicher Sanierungsmaßnahmen geregelt sei, worauf Frau Czorny erklärte, dass ein Handlungsablauf festgelegt worden sei und anhand eines Schemas die einzelnen Fälle durchgespielt worden seien. Zur Finanzierung sei zu sagen, dass ein Garten im Falle einer Räumung geschätzt und eine Entschädigung gezahlt werde. Im Anschluss an eine Sanierung könne möglicherweise eine erneute Nutzung stattfinden.

Ratsherr Karger bezog sich auf die Drucksache und erläuterte, dass es 2012/2013 bereits zu Sanierungen gekommen sei und fünf Eigentümer den Sanierungsvertrag nicht unterschrieben und gegen die anschließenden Verfügungen erfolglos geklagt hätten.

Die Sanierungskosten seien von den Grundstückseigentümern zu tragen gewesen, jedoch
hätten sich Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover freiwillig mit je 500.000 € an
den Sanierungskosten beteiligt. Die Region Hannover habe zusätzlich für Gutachten, Moderation, Planungen und rechtliche Bewertungen Kosten in Höhe von über 1,5 Mio. € aufgewendet, während die Landeshauptstadt Hannover weitere 100.000 € für wirtschaftliche Härtefälle bereitgestellt habe.

Es sei zu fragen, mit welcher Summe der einzelne Eigentümer belastet werde, worauf Frau Czorny darauf hinwies, dass der dargestellte Sachverhalt bereits abgearbeitete Fälle rund um den De-Haën-Platz und von dem jetzt vorgestellten Verfahren getrennt zu betrachten sei. Genauere Angaben, wie auch zu der Höhe der Belastung für den einzelnen Eigentümer, könne dazu die Region Hannover als zuständige Stelle machen.

Ratsherr Emmelmann bat darum, den Fraktionen den schematischen Ablaufplan zur Verfügung zu stellen, worauf Frau Czorny entgegnete, dass dies zunächst mit dem Bezirksverband der Kleingärtner als Vertragspartner abgestimmt werden müsse. Bei einer positiven Rückmeldung werde der Plan dem Protokoll beigefügt.

Anmerkung: Es erfolgte eine Freigabe durch den Bezirksverband der Kleingärtner. Das Ablaufschema ist dem Protokoll als Anlage 3 angehängt.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH – Beteiligung an der Flughafen
Parken GmbH
(Drucks. Nr. 3014/2017)
Ratsherr Emmelmann warf die Frage auf, ob die Stadt bzw. der Flughafen alternative Bewerber für das hier angebotene Produkt geprüft habe, worauf Herr Ulbrich erwiderte, dass die Gesellschaft Ende 2016 gegründet worden und zu diesem Zeitpunkt der Flughafen Hannover bereits beteiligt gewesen sei. Hintergrund der Gesellschaftsgründung sei das Bestreben gewesen, den Flughafen Hannover sowie auch andere Flughäfen im Reisemarkt und dort insbesondere im Parkgeschäft besser aufzustellen und den Reisebüros eine einheitliche, durchbuchbare Onlineplattform zur Verfügung zu stellen.

Planungen möglicher anderer Bewerber auf diesem Gebiet seien nicht bekannt.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.
Förderschule Albrecht-Dürer-Schule, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2415/2017 mit 3 Anlagen)

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 7.
Gymnasium Goetheschule Außenstelle, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 2426/2017 mit 3 Anlagen)
Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 8.
Feuer- und Rettungswache 2, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2778/2017 mit 3 Anlagen)

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 9.
Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der
Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)(Drucks. Nr. 2762/2017 mit 6 Anlagen)
Frau de Cassan erläuterte, dass das ursprüngliche Handbuch bereits 2013 auf den Weg gebracht worden sei und die Lokale Ökonomie seitdem nach den darin enthaltenen Regeln arbeite.

Nach einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sei das Handbuch in Zusammenarbeit mit dem RPA insbesondere hinsichtlich einer strafferen Organisation und einer besseren Dokumentation überarbeitet worden und die Verfahren seien nun gleichartiger und transparenter, vor allem in Bezug auf die Arbeit der Standortgemeinschaften.

Ratsherr Wolf stellte fest, dass die Fraktion nicht ausreichend Zeit gehabt habe, sich mit der Materie zu beschäftigen und zog die Drucksache in die Fraktionen.

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

Ratsherr Spiegelhauer zog die Drucksache sowie die damit zusammenhängenden
Änderungsanträge in die Fraktionen und betonte, dass dieser Komplex zwar bereits einmal in die Fraktionen gezogen worden sei, hier aber durch das Vorliegen eines weiteren Änderungsantrages ein wichtiger Grund gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates gegeben sei und darüber hinaus ein interfraktioneller Antrag in Aussicht gestellt werde, so dass ein nochmaliges Ziehen in die Fraktionen rechtmäßig sei.

Keine Einwände.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 10.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017:
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 10.1.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung
der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 10.2.
Antrag zu einem Prüfauftrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau
(Drucks. Nr. 2736/2017)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian stellte den Antrag vor und betonte, dass der Bausektor zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren gehöre und die mineralischen Baustoffe von Gebäuden und Infrastrukturen nach Nutzungsende mittels Recycling neuen oder hergebrachten Nutzungsformen wieder zugeführt werden könnten. Deshalb liege im nachhaltigen und ressourcenschonenden Hoch- und Tiefbau ein großes Potenzial, das genutzt werden müsse, um die Ressourceninanspruchnahme in Deutschland zu verringern.

Aus diesen Gründen werde um Zustimmung gebeten.

Ratsherr Emmelmann bemerkte, dass in dem Antrag zwar von einem Prüfauftrag gesprochen werde, die Intention aber sicherlich eine weitergehende sei. Recycling-Beton werde in Deutschland in verschiedenen Bereichen bereits seit Jahrzehnten verwendet und eine Ausweitung sei sinnvoll, daher werde der Prüfauftrag grundsätzlich mitgetragen.

Allerdings werde sich dagegen ausgesprochen, entsprechende Vorgaben auch bei Grundstücksverkäufen zu machen, da bereits jetzt, beispielsweise hinsichtlich des energetischen Standards, eine Vielzahl von Auflagen existiere. Somit könne dem Antrag in der hier vorliegenden Form nicht zugestimmt werden.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian stellte klar, dass es sich nicht um eine pauschale Vorgabe, sondern um eine im Einzelfall zu prüfende Maßnahme handeln solle, die den Grundsatz der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit berücksichtige.

Ratsherr Wolf hielt den Prüfauftrag für sinnvoll, gab aber zu bedenken, dass auch die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfe, was im Antrag nicht klar formuliert worden sei.

Ratsherr Emmelmann bezog sich auf die Aussage von Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian hinsichtlich der Angemessenheit und erwähnte noch einmal, dass diese nicht gegeben sei, wenn die Verwendung von Recycling-Beton bei Einfamilienhausbauten vorgegeben werde.

Ratsherr Döring bezeichnete einen Prüfauftrag als legitim und im Ergebnis offen, so dass die Politik im Anschluss die entsprechenden Schlüsse ziehen könne, möglicherweise auch ohne erschwerende Vorgaben.

Ratsherr Wolf gefiel der Aspekt der Vorgabe für die Verwendung von Recycling-Beton im Einfamilienhausbereich, da die Stadt als öffentlicher Anbieter mehr auf das Gemeinwohl achten müsse als ein privater Investor.

Mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 10.3.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gemeinsam genutzte Küchen in benachbarten Grundschulen und Kitas
(Drucks. Nr. 2788/2017)

Ratsfrau Klingenburg-Pülm trug den Antrag vor und stellte heraus, dass eine enge Nachbarschaft von Grundschulen und Kitas pädagogisch sinnvoll und allein daher anzustreben sei.

Dabei stelle sich die Frage, ob für solche Nachbarschaften bei zukünftigen Planungen stärker die gemeinsame Nutzung von Koch-Küchen für frisch zubereitetes Essen angestrebt werden könne.

Dies könne ein guter Beitrag für eine gemeinsame und qualitativ hochwertige Essenversorgung sein.

Am Beispiel des Neubaus der 3-zügigen Grundschule und der 5-Gruppen-Kindertagesstätte auf dem Grundstück Am Welfenplatz 3 zeige sich auch die Fragestellung, ob mit gemeinsamen Küchen nicht auch Synergieeffekte genutzt werden könnten, z. B. Einsparungen an Hardware durch eine gemeinsame statt zwei separater Küchen.

Ratsherr Wolf hielt Produktivküchen für wichtig und gab zu bedenken, dass eine Zusammenlegung auch zu anderen Stundensätzen führe und damit die Personalbeschaffung vereinfache. Es werde Zustimmung zu dem Antrag angekündigt.

Ratsherr Emmelmann stellte ebenfalls Zustimmung in Aussicht und erwartete mit Spannung die Umsetzung durch die Verwaltung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 11.
Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

Stadträtin Beckedorf bezog sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht und die Anfrage von Ratsherrn Emmelmann im letzten AWL zu der Frage, welche Auswirkungen sich durch dieses Urteil auf die zukünftigen Planungen der LHH zur Errichtung von Toiletten/sanitären Anlagen für das Dritte Geschlecht ergäben und wie hoch die diesbezüglichen Aufwendungen seien.

In Abstimmung mit Erster Stadträtin Tegtmeyer-Dette werde mitgeteilt, dass mit Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 08. November 2017 der Bundesgesetzgeber verpflichtet werde, bis Ende 2018 eine Neuregelung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags vorzunehmen.

Dabei habe der Gesetzgeber die Wahl, ob er eine dritte Geschlechtsbezeichnung einführe, die nicht männlich oder weiblich sei oder ob er auf einen Geschlechtseintrag gänzlich verzichte.

In Bezug auf die Anfrage zu Toiletten/sanitären Anlagen sei die Rechtslage so, dass nach § 27 DVO-NBauO Toiletten, die nicht zu Wohnungen gehörten und für mehr als 20 Personen verschiedenen Geschlechts benötigt würden, auf für Frauen und Männer getrennte Räume verteilt sein müssten. Aufgrund der Entscheidung des BVerfG sei es jetzt die Aufgabe des niedersächsischen Landesverordnungsgebers, diese baurechtliche Regelung auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen und ggf. eine neue Regelung zu treffen.

Zum derzeitigen Rechtsstand bestehe für die Kommunen keine rechtliche Verpflichtung, über die Nichtanwendung des § 22 Abs. 3 PStG hinaus baurechtliche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.

Der Einführung von geschlechtsneutralen Toiletten (Unisex) in öffentlichen Gebäuden stehe vielmehr der Wortlaut des § 27 DVO-NBauO entgegen. Diese wären daher zum derzeitigen Rechtsstand rechtswidrig.

Ratsherr Emmelmann bedankte sich für die Ausführungen und erwartete mit Interesse die weitere Entwicklung.

Bezüglich einer weiteren Anfrage aus der vergangenen Sitzung von Ratsherrn Emmelmann zum Thema Photovoltaik werde auf die Anlage 2 verwiesen.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 12.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Ratsherr Emmelmann bezog sich auf eine Pressenachricht zu einem Bohrverbot in Schulen aufgrund asbesthaltigen Putzes und die damit in Zusammenhang gebrachte Vermutung, dass für jedes Bohrloch zukünftig eine Fachfirma einbestellt werden müsse.

Das Land Niedersachsen habe ein ähnliches Problem gehabt und die Hausmeister in Asbestbohrung geschult, so dass Arbeiten durch Fremdfirmen nicht mehr notwendig gewesen seien.

Es werde die Frage gestellt, wie die Stadt mit der Problematik umgehe, worauf Herr Gronemann darlegte, dass zunächst das grundsätzliche Problem herausgestellt werden müsse.

Zwischen 1960 und 1993 sei es zulässig gewesen, Putzen und Spachtelmassen Asbestfasern zuzumischen, um die Materialeigenschaften zu verbessern – und das selbstverständlich nicht nur in Schulgebäuden. Diese Zumischung sei zum Teil in kleinsten, zur damaligen Zeit nicht nachweisbaren, Mengen erfolgt. Durch die Verbesserung der analytischen Messmethoden rücke das Thema nun in den Fokus und die Stadt als öffentlicher Eigentümer sei aufgefordert, die höchstmögliche Sicherheit für die Nutzer zu gewährleisten.

Zu diesem Zwecke sei ein Bohr- und allgemeines Bearbeitungsverbot für all die Bereiche ausgesprochen worden, für die nicht ausgeschlossen werden könne, dass damals eine Beimischung stattgefunden habe.

Durch eine Analyse der infrage kommenden Bausubstanzen werde festgestellt, ob besondere Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen seien. Eine direkte Gefahr für die Endnutzer bestehe in erster Linie nicht.

Für kleinere Eingriffe seien die eigenen Handwerker des Gebäudemanagements bereits geschult und zusätzlich spezielle Arbeitsgeräte angeschafft worden.

Eine flächendeckende Schulung der betroffenen Mitarbeiter der Stadt könne sich hinziehen und es sei zu prüfen, ob nicht nur ein begrenzter Personenkreis zukünftig die entsprechenden Arbeiten vornehmen dürfe.

Es sei geplant, ein Register zu erstellen, das alle betroffenen Bereiche umfasse, was sich jedoch in der Umsetzung als sehr schwierig und langwierig darstellen könne.

Ratsherr Emmelmann fragte nach, ob auch die eigenen Hausmeister geschult würden und ob es einen bestimmten Grenzwert bezüglich einer möglichen Gesundheitsgefährdung gebe oder ein positives Analyseergebnis grundsätzlich als gesundheitsgefährdend eingestuft werde.

Herr Gronemann erwiderte, dass die Hausmeister der Schulverwaltung unterständen und daher hinsichtlich einer Schulung noch keine Aussage getroffen werden könne, aber bereits Arbeitsgruppen eingesetzt worden seien, die dies prüften.

Zu den Asbestgrenzwerten sei zu sagen, dass es zwar in der normalen Umgebungsluft auch Asbest gebe, bei festgestellten oder angenommenen Asbestbelastungen in der Bausubstanz aber so gearbeitet werden solle, dass im besten Fall überhaupt keine Fasern in die Luft gelangten und die Handwerker oder den Endnutzer gefährden könnten.

Zur Kenntnis genommen.

Stellvertretende Vorsitzende Keller schloss die Sitzung um 15.23 Uhr.



gez. Beckedorf gez. Bartels