Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 07.12.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.11.2017)
Protokoll (erschienen am 21.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09.BRB - 22.02.2018

PROTOKOLL

10. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 7. Dezember 2017,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 00.00 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Fauteck (Piraten)
Bezirksratsherr Herrmann (AfD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD) 19.00 - 21.30 Uhr
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
(Bezirksratsfrau Masanke) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
(Bezirksratsherr Prieß) (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
(Bezirksratsfrau Stache) (CDU)
(Bezirksratsherr Steuer) (Die Linke.)
(Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch)(Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Weber (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Schwarze Bezirksratsbetreuerin
Herr Sievers Stadtbezirksmanager
Frau Ehrenberg-John Stadtplanerin
Frau Schonauer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Westhoff-Hofediener Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau
Frau Bussenius Fachbereich Tiefbau

Als Gäste:
Frau Drolinvaux aha - Abfallwirtschaft Region Hannover
Herr Quast aha - Abfallwirtschaft Region Hannover

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.09.2017

3. Präsentation der Ergebnisse des Prozesses „Integriertes Entwicklungskonzept Mein Quartier 2030 Ricklingen“

4. Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand (GiB)

4.1. Aktuelle Informationen zu den Straßensanierungen in Oberricklingen

4.2. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Ricklingen:
Lauenauer Straße, Levester Straße, Rodenberger Straße, Bettenser Straße, Wettberger Straße, Steinhuder Straße, Eimbeckhäuser Straße, Nebenanlage Bornumer Straße zwischen Bornumer Straße 150 und Auffahrt B65 sowie zwischen Beckstraße und Ossietzkyring

5. Informationen zum aha-Aktionstag "Hannover ist putzmunter - besonders in Mühlenberg" am 10.03.2018

6. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

7. B E R I C H T E

7.1. Bericht aus der Sanierungskommission

7.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

7.3. Bericht der Verwaltung

7.3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7.3.2. Informationen über Bauvorhaben

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. E N T S C H E I D U N G E N

8.1.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2880/2017)

8.1.2. Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2018 aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2803/2017)

8.1.3. Zuwendung an die Neue Arbeit GmbH für das Projekt „Stadtteilgarten Weiße Rose“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2804/2017)
8.1.4. Zuwendung zum beschäftigungsfördernden Projekt „Machbar“ an die „Fairkauf eG“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2805/2017)

9. A N F R A G E N

9.1. der AfD-Fraktion

9.1.1. Vermüllung einer Fläche in der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2819/2017)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Gut erkennbare Informationsschilder an Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2848/2017)

9.2.2. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Stadtbibliothek Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2867/2017)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Sanierung diverser Straßen in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-2894/2017)

9.3.2. Vandalismus auf dem Stadtfriedhof Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2895/2017)

9.3.3. Verlegen von Leerrohren
(Drucks. Nr. 15-2896/2017)

9.3.4. Pflege von öffentlichem Grün an der Kleingartenkolonien Hanomag I und II (Kleingärtnerverein Tönniesberg e.V.)
(Drucks. Nr. 15-2897/2017)

10. A N T R Ä G E

10.1. Interfraktionell

10.1.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 07.12.2017
(Drucks. Nr. 15-2898/2017)

10.1.1.2. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 07.12.2017
(Drucks. Nr. 15-2899/2017)

10.2. Gemeinsam von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke und Piraten

10.2.1. Fahrradverkehr Göttinger Chaussee – Linden Süd
(Drucks. Nr. 15-2900/2017)

10.2.2. Sauberer Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2901/2017)
10.2.3. Dringlichkeitsantrag: Ausbau öffentlicher WLAN-Netze
(Drucks. Nr. 15-3108/2017)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. Straßeninstandsetzung Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2902/2017)

10.3.1.1. Änderungsantrag: Straßeninstandsetzung Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2902/2017 N1)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Der Dringlichkeitsantrag DS 15-3108/2017 wird eingebracht. Die Dringlichkeit wird einstimmig festgestellt. Der Antrag wird unter TOP 10.2.3. behandelt.
Bezirksratsherr Karger beantragt zu TOP 10.2.1. Einzelabstimmung.
Die so geänderten Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.09.2017
Bezirksbürgermeister Markurth lässt über den öffentlichen Teil abstimmen.
Es wird einstimmig beschlossen.

TOP 3.
Präsentation der Ergebnisse des Prozesses „Integriertes Entwicklungskonzept Mein Quartier 2030 Ricklingen“
Die angehängte Präsentation steht ausschließlich digital zur Verfügung.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Frau Schonauer und Herrn Westhoff-Hofediener vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung und Frau Böcker vom Planungsbüro Tollerort.
Frau Böcker stellt die Ergebnisse anhand der beigefügten Präsentation vor.
Frau Schonauer gibt an, dass eine entsprechende Informationsdrucksache im Jahr 2018 mit dem Bericht und dem Rahmenplan an den Stadtbezirksrat gegeben wird.

Bezirksratsfrau Bergmann bedankt sich für den ausführlichen Bericht. Es seien keine Fragen offen geblieben. Sie weist darauf hin, dass das angekündigte jährliche Monitoring besonders wichtig sei.
Außerdem fragt Bezirksratsfrau Bergmann wie die Bürger*innenbeteiligung zum Thema Soziale Stadt Oberricklingen war.

Frau Schonauer antwortet, dass der Butjerbrunnenplatz und der entsprechende Überweg einen großen Teil ausgemacht hat.
Bezirksratsherr Dr. Menge fragt nach, ob auch Angebotsstrukturen für Jugendliche Thema war.
Frau Böcker antwortet, dass das Thema behandelt wurde. Vor allem in der Sozialen Stadt Mühlenberg. Es sei deutlich geworden, dass Jugendliche mehr Freiräume außerhalb von Vereinsorganisationen benötigen.
Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich bei den Gästen.

TOP 4.
Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand (GiB)

TOP 4.1.
Aktuelle Informationen zu den Straßensanierungen in Oberricklingen
Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Frau Holthaus-Voßgröne und Frau Bussenius vom Fachbereich Tiefbau.
Zu diesem TOP wurden vorab Fragen an den Fachbereich Tiefbau gerichtet, die von Frau Bussenius umfassend beantwortet werden.
Unter anderem werden folgende Antworten gegeben:
- Die hohe Belastung der Anlieger durch die Baumaßnahmen sollte so kurz wie möglich gehalten werden. Die Durchführung einer Maßnahme pro Jahr würde einen Zeitraum von ca. 5 Jahren Bau bedeuten, deswegen erfolgten mehrere Baumaßnahmen im gleichen Zeitraum.
- Die Absprachen mit anderen Bauträgern (z. B. Spar- und Bau) werden im Fachbereich Tiefbau koordiniert. Dort haben Absprachen mit anderen Bauträgern und Versorgungsunternehmen stattgefunden. Der Zeitpunkt des Hausabrisses in der Wennigser Straße wurde so gewählt, damit er vor der Grundsanierung der Straße stattfindet. Der Verkehr in der Levester Straße ist durch Baufahrzeuge nur zeitweise durch Ablade- und Umladevorgänge behindert worden, eine Vollsperrung der Straße hat es nicht gegeben.
- Die Feuerwehr nimmt an der Bauanlaufbesprechung teil und stellt dort Bedingungen an die Erreichbarkeit. Dies wird in die verkehrsbehördliche Anordnung eingebracht. Diese hat die Baufirma zu befolgen.
- Grundsätzlich wird die Anliegerinformation an Anlieger und Eigentümer verteilt. Die Eigentümer / Anlieger der Munzeler Straße wurden Ende Februar 2017 informiert und die Eigentümer / Anlieger der Springer Straße wurden im April 2017 informiert.
- Bezüglich der Müllentsorgung wird aha von der Bauleitung des FBes Tiefbau vollumfänglich über Sperrungen und Einschränkungen informiert. Die Einrichtung von Müllsammelplätzen, sowie die Information der Anwohner*innen obliegt vollständig der aha.
- Eine Entschädigung für Kleinunternehmen bei erheblichen Einkommenseinbußen wird nicht gezahlt. Besucher konnten den Laden jederzeit erreichen. Es gab eine separate Zuwegungsbeschilderung.
- Die Bauleitungen betreuen mehrere Maßnahmen gleichzeitig. Daher kann aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Maßnahmen, nicht immer jemand im Büro sein. Die Mitarbeiter*innen rufen jedoch zurück oder beantworten Mailanfragen.
- Die weitere zeitliche Abfolge:
· Springer Straße: Gehwegfertigstellung bis zur „Weihnachtspause“, Ausbau Fahrbahn bis zur Kreuzung Levester Str. / Barsinghäuser Str. in 2018. Sperrung der Kreuzung Levester Str. / Barsinghäuser Str. und der Zufahrt in die Springer Straße von der Wallensteinstraße her, ab ca. Februar 2018.
· Munzeler Straße: Fahrbahn ist vollständig fertiggestellt und kann von Anliegern genutzt werden. Derzeit wird der Parkplatz neben der Schule hergestellt. Bis auf kleine Restarbeiten wird die Munzeler Straße vorbehaltlich der Witterung noch in 2017 fertiggestellt.
· Barsinghäuser Straße: Beginn im Januar 2018
· Ronnenberger Straße beginn Kanalbau Ende Juni 2018
· Wennigser Straße Kanalbau bis 2019
- Grundsätzlich ist es zu dulden, dass Straßen auch von Baufahrzeugen befahren werden. Das gehört zum Gemeingebrauch einer Straße. Der Gemeingebrauch der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet. Eine Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus, liegt aus Sicht der Landeshauptstadt Hannover hier nicht vor.
Zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße gehört auch deren Benutzung durch Baufahrzeuge. Die Belastung mit Schwerlastverkehr für die Dauer von Bauvorhaben auf anliegenden Grundstücken gehören zum „Lebensschicksal“ einer Straße (Beschluss des VGH Kassel vom 25.05.2009, 5 D 1060/9).

Die Änderungshinweise in der Sitzung am 01.02.2018 werden wie folgt aufgenommen:
Stellvertretender Bezirksratsherr Dette kritisiert die schlechte Beschilderung an der Baustelle in der Springer Straße. Außerdem habe die Bauaufsicht keine Lösungen gefunden, wenn er darauf Aufmerksam gemacht habe, dass Zuwegungen zu Häusern fehlten.
Weiterhin finde er es unverständlich, dass der Bürgersteig 5 m vor dem Ende vor der Gehrdener Straße nicht zuende gebaut wurde. Die dadurch entstandenen unbefestigten Wege und Flächen seien vor allem für ältere Menschen schwer zu bewältigen. Die Erreichbarkeit der Wertstoffinseln sei schlecht organisiert gewesen.
Auf der Baustelle selber werde viel Müll gesammelt.
Frau Bussenius antwortet, dass die Missstände zur Aufbruchplanung und Müllentsorgung erkannt wurden und die ausführende Firma entsprechend angewiesen wurde die Missstände zu beseitigen.

Bezirksratsherr Winnicki kritisiert, dass die Regenwasserkanalisation in der Ronnenberger Str. und der Wennigser Str. erneuert werden, ob wohl das beim ursprünglichen Beschluss nicht thematisiert wurde.

Änderungshinweise in der Sitzung am 01.03.2018:
Zum Protokoll vom 7.12.2017 merkten Frau Walther und Herr Winnicki an, dass Wortbeiträge und berechtigte Kritikpunkte zur Grunderneuerung im Bestand nicht deutlich genug benannt worden seien.
TOP 4.2.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Ricklingen:
Lauenauer Straße, Levester Straße, Rodenberger Straße, Bettenser Straße, Wettberger Straße, Steinhuder Straße, Eimbeckhäuser Straße, Nebenanlage Bornumer Straße zwischen Bornumer Straße 150 und Auffahrt B65 sowie zwischen Beckstraße und Ossietzkyring

Die angehängte Präsentation steht ausschließlich digital zur Verfügung.

Frau Bussenius stellt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßen anhand der beigefügten Präsentation vor. Die eventuellen Baumaßnahmen werden frühestens im Jahr 2019 beginnen.
Unter anderem werden folgende Antworten gegeben:

- Die genannten Straßen sind ein Vorschlag der Verwaltung und der Bezirksrat wird einen entsprechenden Beschluss fassen.
- Wenn Straßen ihre Lebenszeit erreicht haben, ist eine Instandsetzung nicht mehr möglich. Die Bohrkerne zeigen, dass der Straßenaufbau nicht frostsicher sei und nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspreche.
- Eine Straße muss die Belastung durch z. B. Bau- und Müllfahrzeuge aushalten. Das gehört zum Lebensschicksal einer Straße dazu.

- Die Verkehrssicherheit ist maßgeblich für die Entscheidung zum Vorschlag einer Sanierung. Hauptsächlich dienen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Vorbeugung von Gefahren.
- Durch kleinteiliges Stopfen von Löchern wird die Verkehrssicherheit nicht aufrecht erhalten. Deswegen ist die Verhältnismäßigkeit für die Sanierung gegeben.
- Die Versorgungs- und Rettungswege werden währen der Bauplanung u. a. in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr festgelegt.
- Der Spar und Bauverein (Levester Straße) wird gefragt, wann weitere Abriss- und Baumaßnahmen geplant sind, um die Arbeiten abzustimmen.
- Nach dem Beschluss durch den Stadtbezirksrat werden alle Versorgungsunternehmen abgefragt, ob ebenfalls Erneuerungsbedarf für Leitungen / Kanäle besteht. Die Arbeiten würden dann abgestimmt. Es besteht eine 5-jährige Aufbruchsperre nach Abschluss der Arbeiten, das betrifft keine Störungen.
- Durch z. B. Leitungswiederherstellung entstehen Flickstellen in den Straßen. Die Versorgungsträger müssen eine gleichwertige Wiederherstellung vornehmen. Die Gewährleistungspflicht der Versorgungsträger beträgt 4 Jahre. Das wird durch die städtischen Straßenkontrolleure geprüft.
- In die Unterlagen der visuellen Zustandserfassung der Straßen und der Straßenbegehungen und -kontrollen kann Einsichtnahme beim Fachbereich Tiefbau beantragt werden.

- Schäden, die durch Baufahrzeuge entstehen, werden beseitigt oder ersetzt. Mit den Ausschreibungsunterlagen muss u. a. nachgewiesen werden, dass die zu beauftragenden Firmen z. B. eine Betriebs- (Berufs-) haftpflichtversicherung haben.
- Für die Kostenschätzung werden die Preise und Erfahrungswerte der bereits durchgeführten Maßnahmen zugrunde gelegt.
- Die Kosten im Vergleich zu einer Deckensanierung belaufen sich auf ca. 1/3 der Kosten einer Erneuerung. Änderungshinweis in der Sitzung 01.02.2018: Die flächendeckende Oberflächenerneuerung einer Straße beträgt ca. 1 / 3 der Kosten der Grunderneuerung dieser Straße.
- Für die Bezahlung der Kosten ist Ratenzahlung und Stundung bei der Verwaltung möglich. Der Bau beginnt frühestens 2019. Die Abrechnung erfolgt erst ca. 2 Jahre nach Eingang der Schlussrechnung durch den Auftragnehmer. Zur Möglichkeiten einer Finanzierung durch Externe kann die Verwaltung keine Auskunft geben.
- Gegen die Beitragsbescheide kann Widerspruch eingelegt und Klage eingereicht werden.
- Die Zufahrt zu den Grundstücken wird während der Bauphase möglich sein.
- Die Planungen für die Bornumer Straße (Nebenanlagen) werden mit der Stadtplanung auch in Bezug auf das Freiraumentwicklungskonzept abgestimmt.
- Die Finanzierung der Sanierung erfolgt durch die Straßenausbausatzung, wie es der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen hat.
- Für die Pyrmonter Straße und den Nenndorfer Platz bestehen Umplanungsbedarfe, deswegen sind diese Straßen kein Bestandteil im Sonderprogramm GiB.
- Die Kostenersparnis durch das Sonderprogramm beträgt ca. 15 %, durch die mögliche Bündelung von Leistungen.

Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich bei den Anwohner*innen und der Verwaltung. Der Beschluss wird vermutlich in der Märzsitzung auf der Tagesordnung stehen.

TOP 5.
Informationen zum aha-Aktionstag "Hannover ist putzmunter - besonders in Mühlenberg" am 10.03.2018
Die angehängten Dokumente stehen ausschließlich digital zur Verfügung.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Frau Drolinvaux und Herrn Quast vom Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.

Frau Drolinvaux stellt den Aktiontag anhand eines kurzen Filmes und der angehängten Präsentation vor. Er soll am 10.03.2018 zum ersten Mal in Mühlenberg stattfinden.
Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich für die Vorstellung und wirbt für redliche Teilnahme.

TOP 6.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohner*innenfragestunde wurde zum Thema GiB unter TOP 4 durchgeführt. Darüberhinaus werden keine Fragen gestellt.

TOP 7.
B E R I C H T E

TOP 7.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
kein Bericht

TOP 7.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
kein Bericht

TOP 7.3.
Bericht der Verwaltung

TOP 7.3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
kein Bericht

TOP 7.3.2.
Informationen über Bauvorhaben
Bezirksbürgermeister Markurth fragt nach dem 2. Fluchtweg im Stadtteilzentrum Ricklingen.
Frau Ehrenberg-John antwortet, dass der 2. Fluchtweg gebaut wird. In der Zwischenzeit müssen bei Veranstaltungen mit über 200 Personen Brandwachen gestellt werden.
Bezirksratsfrau Walther und Bezirksratsherr Deppe merken an, dass die Reaktion der Verwaltung nicht schnell genug erfolgt ist.

Bezirksbürgermeister Markurth fragt ebenfalls nach der Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die Friedrich-Ebert-Straße. Frau Ehrenberg-John führt an, dass die Straße in ein Modellprojekt aufgenommen werden soll. Darin soll über 3 Jahre untersucht werden, ob mit der Geschwindigkeitsbegrenzung der Schadstoffausstoß reduziert werden kann. Die Bewerbungsfrist läuft Mitte 2018 aus. Danach wird entschieden welche Straßen aufgenommen werden.
Bezirksratsherr Fauteck fragt nach, ob es Erkenntnisse dazu gebe, ob Untersuchungen bei stockendem oder fließendem Verkehr, sinnvoller seien.
Frau Ehrenberg-John antwortet, dass das Projekt auch dazu diene eben solche Erkenntnisse zu gewinnen.


TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2880/2017)
Antrag,
folgende Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates zu beschließen.

IB 03/2017 Die Peter-Ustinov-Schule erhält für das Projekte "Ganz verschieden und doch gleich" eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 2.000,- Euro.
IB 04/2017 Der Verein Miteinander für ein schöneres Viertel-MSV e.V. erhält für das Projekt "Bunte Gartenküche - säen, pflanzen, lecker kochen" eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 2.993,50 Euro.

IB 05/2017 Die Initiative Lernkonzept Hilft erhält für die Hausaufgabenbetreuung Canarisweg eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 2.940,- Euro.

IB 06/2017 Die Johannes-Kepler-Realschule erhält für die Gestaltung des Eltern-Cafès im Kellerraum eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 2.000,- Euro.

Einstimmig beschlossen.

TOP 8.1.2.
Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2018 aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2803/2017)
Antrag,
der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e. V“ (ASG) für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2018“ aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von
bis zu 8.200 Euro
als Anteilfinanzierung zu bewilligen.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.3.
Zuwendung an die Neue Arbeit GmbH für das Projekt „Stadtteilgarten Weiße Rose“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2804/2017)
Antrag,
der „Neue Arbeit GmbH“ für das Projekt „Stadtteilgarten Weiße Rose“ aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 – eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 10.600 Euro als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

Einstimmig beschlossen.

TOP 8.1.4.
Zuwendung zum beschäftigungsfördernden Projekt „Machbar“ an die „Fairkauf eG“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2805/2017)
Antrag,
der gemeinnützigen Fairkauf eG für das Projekt „Machbar - Fairkauf“ - aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 14.400 Euro als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 9.
A N F R A G E N
Bezirksbürgermeister Markurth lässt darüber abstimmen, die Anfragen ausschließlich schriftlich beantworten zu lassen. Dieser Vorschlag wird vom Gremium angenommen.
Frau Schwarze sichert zu, die Antworten spätestens am Montag, 11.12.2017, per Mail an alle Mitglieder des Bezirksrates zu senden.

TOP 9.1.
der AfD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Vermüllung einer Fläche in der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-2819/2017)
In der Stammestraße, auf Höhe der Pfarrstraße, befindet sich derzeit eine kleine bepflasterte Fläche, auf der vor ca. zwei Jahren Altglascontainer standen, die dann aber innerhalb der Straße stadteinwärts, auf Höhe des enercity-Verwaltungsgebäudes, verlegt worden sind. Der Grund dieser Verlegung war, dass Anwohner nicht nur ihr Altglas in die dafür vorgesehenen Container illegal entsorgten, sondern leider auch Sperrmüllgegenstände und allgemein anderen Haus- und Sondermüll.
Trotz der Verlegung der Altglascontainer wird diese Fläche heutzutage aber immer noch für die unerlaubte Müllentsorgung von einigen Anwohnern genutzt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist ein Rückbau dieser gepflasterten Fläche in der Zukunft vorgesehen? Wenn nein, gibt es dafür einen Grund?
2. Ist der Verwaltung bekannt, dass diese Fläche auch heute noch zur illegalen Müllentsorgung genutzt wird?
3. Wie und in welcher Form hat die Verwaltung vor auf dieses Problem zu reagieren?

schriftlich beantwortet

Zu Frage 1: Ein Rückbau der Fläche wurde derzeit noch nicht vorgesehen, da andere verkehrliche Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden. Die Verwaltung wird den Rückbau jedoch mittelfristig veranlassen.
Zu Frage 2: Für illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuständig. Aha setzt derzeit insgesamt fünf Abfallfahnder im Stadtgebiet ein, deren Aufgabe es u. a. ist, illegale Abfallentsorgungen von öffentlichen Flächen schnell zu entfernen, potentielle Verursacher*innen zu ermitteln und Einwohner*innen, falls erforderlich, über eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu informieren. Die genannte Stelle ist aha als problematisch bekannt.


Zu Frage 3: Die bekannte Stelle wird von aha einmal in der Woche angefahren. Die Abfallfahnder durchsuchen die illegalen Ablagerungen nach Hinweisen auf die Verursacher und entfernen danach den dort vorgefundenen Müll. Bisher konnten keine Verursacher ermittelt werden.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Gut erkennbare Informationsschilder an Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2848/2017)
In der Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover ist eindeutig festgelegt, wie man sich auf Spiel- und Bolzplätzen sowie in Spielparks verhalten muss. Bürgerinnen und Bürger verstoßen – häufig unbeabsichtigt – gegen diese Regeln, weil sie die Satzung nicht kennen. Da nirgends gut erkennbar auf die Regelungen in der Spielplatzsatzung hinwiesen wird, werden auch die von anderen Spielplatzbesuchenden gegebenen Hinweise ignoriert bzw. für nicht glaubhaft gehalten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Werden Hinweisschilder mit kurzem, gut lesbarem Text oder Piktogrammen vor oder auf Spielplätzen angebracht, um hier Abhilfe zu schaffen?
2. Welche anderen Möglichkeiten werden gesehen, auf die unter § 4 in der Spielplatzsatzung genannten Ordnungswidrigkeiten hinzuweisen?

schriftlich beantwortet

Zu Frage 1: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat in diesem Jahr ein neues Beschilderungskonzept eingeführt, das auch für die Kinderspielplätze gilt.
Auf den neuen Schildern sind Piktogramme mit den Ge- und Verboten für den jeweiligen Spielplatz verdeutlicht. Das Nutzungsalter und die Nutzungszeiten sind vermerkt. Zudem ist der Name des Spielplatzes benannt, damit Ortsunkundige im Falle eines Notrufes den Standort angeben können.
Die Verwaltung wird sukzessive die Schilder auf den Spielplätzen ergänzen und austauschen, sodass alle Spielplätze entsprechend gekennzeichnet sind.
Zu Frage 2: Die neuen Schilder zählen alle Möglichkeiten auf. Weitere Verweise sind nicht notwendig.






TOP 9.2.2.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Stadtbibliothek Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2867/2017)
Die Verwaltung hat mit der Vorlage der Drucksache 1767/2017 N1 die Öffnungszeiten der Stadtbibliotheken in der Stadt Hannover neu geregelt. Die Verbesserung der Zugänglichkeit der Bibliotheksangebote ist eines der Ziele, das auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen reagiert.
Die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek Ricklingen ist grundsätzlich zu begrüßen. Nach unseren Erkenntnissen wird die zeitliche Ausweitung der Öffnungszeiten aber zu Lasten der Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen insbesondere im Bereich der Leseförderung gehen.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Kann das bisherige Angebot der Stadtbibliothek Ricklingen für die Kitas und Schulen im Stadtbezirk auch nach der Verlängerung der Öffnungszeiten im gleichen Umfang aufrechterhalten werden oder sieht die Verwaltung in puncto zusätzlicher Stunden Handlungsbedarf?
2) Welche Alternativen sieht die Verwaltung, um das Angebot ggf. ohne zusätzliche Stunden trotzdem aufrecht zu erhalten?
3) Könnte die Verwaltung nach sechs Monaten mit den neuen Öffnungszeiten dem Bezirksrat zu den aktuellen Angeboten berichten?
schriftlich beantwortet
Zu Frage 1: Der Personalbedarf aller Stadtteilbibliotheken wurde untersucht. Die Zeiten für Betreuung der Kitas und Schulen im Stadtbezirk wurden dabei umfänglich berücksichtigt. Das Angebot für Kitas und Schulen bleibt aufrechterhalten. Sollte ein Engpass erkannt werden, so ist es auch denkbar weitere Termine in den Öffnungszeiten anzubieten.
Zu Frage 2: Wie zu Frage 1 geantwortet, wurde der Personalbedarf bereits ermittelt.
Zu Frage 3: In den Stadtteilbibliotheken werden regelmäßig Jahresberichte erstellt, in denen die Veranstaltungsarbeit dokumentiert wird. Die Verwaltung wird dem Bezirksrat zu Beginn des Jahres 2019 über die Veranstaltungen im Jahr 2018 berichten.

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Sanierung diverser Straßen in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-2894/2017)
In der Bezirksratssitzung vom 21.05.2015 wurde unter anderem die Sanierung der Straßen Wennigser Straße, Ronnenberger Straße, Springer Straße, Gehrdener Straße, Barsinghäuser Straße und Munzeler Straße beschlossen. Im Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014 N1) heißt es: „Zur Reduzierung des Aufwands bei der Ausschreibung, Vergabe und Bauabwicklung sollen jeweils mehrere gleichartige Straßen als Paket ausgeschrieben werden, ähnlich den Rahmenverträgen in der Straßenunterhaltung. Dadurch können die Submissions- und Vergabestelle entlastet und Zeiten für Veröffentlichungen, Submissionen und Vergaben reduziert werden. Außerdem gibt es in der Bauabwicklung insgesamt weniger Vertragspartner, mit denen sich die Bauleitung auseinandersetzen muss. Auf die Preise dürfte sich diese Vorgehensweise auch positiv auswirken, da die Auftragsgröße und damit die Massen höher liegen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind alle betroffenen Straßen in dem Quartier tatsächlich grundsanierungsbedürftig? Wenn ja, woraus ergibt sich die Grundsanierungsbedürftigkeit. Wenn nein, welche sind es, welche sind es nicht?
2. Mit welchem Einsparpotential kalkuliert die Stadt bei der Sanierung mehrerer gleichartiger Straßen und wie setzt sich dieses zusammen?
schriftlich beantwortet
Zu Frage 1: Die im Jahr 2015 beschlossenen Straßen sind, bedingt durch ihren Straßenzustand, grunderneuerungsbedürftig. Grundlage für die Aufnahme der Straßen in das Sonderprogramm ist eine visuelle Zustandserfassung. Dabei werden vorhandene Zustandsmerkmale erfasst und ingenieurmäßig bewertet.
Zu Frage 2: Die Verwaltung rechnet mit einer Kostenreduzierung von ca. 15% über das gesamte Sonderprogramm. Die Kostenersparnis zu herkömmlichen

Umplanungsmaßnahmen ergeben sich aus dem geringeren Planungsaufwand. Zudem wird geprüft, ob die Ausschreibung mehrerer Straßen im Paket möglich ist.

TOP 9.3.2.
Vandalismus auf dem Stadtfriedhof Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2895/2017)
In der Nacht zum 11. November 2017 wurden auf dem Stadtfriedhof über 100 Grabstellen verwüstet bzw. zerstört.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung die Höhe des Schadens beziffern?
2. Wird die Verwaltung diese Schäden beseitigen bzw. regulieren?
3. Haben die Grabstellenbesitzer die Möglichkeit, hier Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
schriftlich beantwortet
Zu Frage 1: Der Friedhofsverwaltung ist es nicht möglich, die Höhe der Vandalismusschäden für die jeweilige Grabstelle oder den Gesamtschaden aller Grabstellen zu ermitteln.
Zu Frage 2: Die Beseitigung der Schäden ist Aufgabe der Eigentümer*innen der Grabstellen. Eine Beauftragung bzw. Bezahlung durch die Landeshauptstadt Hannover ist daher ausgeschlossen.
Zu Frage 3: Die betroffenen Grabstellenbesitzer*innen wurden angeschrieben und auf den Vandalismusschaden hingewiesen.
Jede*r Eigentümer*in muss selbst Anzeige bei der Polizei erstatten. Es wurde eine Auflistung aller betroffenen Grabstellen durch die Friedhofsverwaltung erstellt, um die Zusammenarbeit mit der Polizei zu vereinfachen.
TOP 9.3.3.
Verlegen von Leerrohren
(Drucks. Nr. 15-2896/2017)
Um die Zukunftssicherheit von Neubaugebieten zu gewährleisten und zu verhindern, dass frisch sanierte Straßen nur wenige Jahre später wieder geöffnet werden müssen, um die notwendigen Kabel zu verlegen, ist es von Vorteil im Zuge des Baus bzw. der Sanierung Leerrohre zu verlegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Werden beim Bau von Neubaugebieten bzw. der Sanierung von Straßen grundsätzlich Leerrohre bis zu den Grundstücksgrenzen verlegt, um die Zukunftssicherheit bezüglich der Internetversorgung zu gewährleisten?
2. Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, auf welcher verwaltungsrechtlichen Grundlage geschieht dies?
schriftlich beantwortet

Zu Frage 1: Die Landeshauptstadt Hannover verlegt keine Leerrohre, welche für die Nutzung von anderen Leitungsträgern zur Versorgung von Privatgrundstücken genutzt werden können.
Zu Frage 2: Die Landeshauptstadt Hannover trägt mit der Koordinierung jeder einzelnen Baumaßnahme dafür Sorge, dass alle Leitungsträger, die ein Leitungsnetz im Stadtgebiet Hannover betreiben, von den Arbeiten im Straßenraum frühzeitig erfahren. So kann jeder Leitungsträger, der z. B. Internetversorgung anbietet, entscheiden, ob er im Zuge der Baumaßnahme sein Leitungsnetz an dieser Stelle erweitern will.
Somit besteht keine Notwendigkeit, dass die Landeshauptstadt ggf. wahllos Leerrohre in die Erde legt, die im Nachhinein niemanden nutzen.
Zu Frage 3: Es gibt keine verwaltungsrechtlichen Grundlagen

TOP 9.3.4.
Pflege von öffentlichem Grün an der Kleingartenkolonien Hanomag I und II (Kleingärtnerverein Tönniesberg e.V.)
(Drucks. Nr. 15-2897/2017)
Die dem Kleingärtnerverein Tönniesberg e.V. zugehörigen Kleingartenkolonien Hanomag I und II grenzen unter anderem an die Puffergasse. Unmittelbar zur Grenze der Kolonie befinden sich an der Puffergasse Bäume, Büsche und Hecken, die als öffentliches Grün im Eigentum und somit Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Hannover stehen. Diese Bäume, Büsche und Hecken sind seit langer Zeit nicht zurückgeschnitten oder gepflegt worden. In Folge dessen weisen sie Wildwuchs auf, der sich bis in die angrenzenden Gärten fortsetzt. Folge sind neben dem Wachsen über die Grenzen der Gartengrundstücke hinaus und dem damit verbundenen ungepflegten Landschaftsbild insbesondere eine starke Ansammlung von heruntergefallenen Blättern und Ästen in den Gärten sowie eine Verdunkelung durch die Bäume, die die Bepflanzung der Beete nahezu unmöglich macht und die Nutzung der Gärten erheblich einschränkt. Zudem wurden durch wildwachsende Brombeerbüsche bereits spielende Kinder in den Gärten verletzt. Die Kleingärtner haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach an das zuständige Grünflächenamt gewandt und um Abhilfe gebeten, leider ohne jegliche Reaktion.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In wie weit spielen der optische Pflegezustand der Grünanlagen und das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme sowie insbesondere Abwehr von Gefahren eine Rolle für das Grünflächenamt, Maßnahmen zur Gestaltung, Pflege und Sicherung von öffentlichem Grün durchzuführen?
2. Wann kann der Kleingartenverein mit Maßnahmen zur Pflege und Sicherung der in Betracht kommenden Bäume, Büschen und Hecken rechnen und werden diese auch zukünftig durchgeführt?
schriftlich beantwortet
Zu Frage 1: Der Pflegezustand der nördlich und westlich an die Kolonie I der Kleingartenanlage Tönniesberg e.V. angrenzenden öffentlichen Grünfläche (Grünverbindung Bückeburger Allee / Canarisweg) wird entsprechend den Notwendigkeiten der Verkehrssicherungspflicht und danach nach allgemeinen Ansprüchen an Gehölzpflanzungen im öffentlichen Raum hergestellt. Das hatte einen intensiven Rückschnitt im Jahr 2015 zur Folge.
Die Kolonie II grenzt an die Nenndorfer Chaussee und die Straße Am Tönniesberg. Hier gibt es keine Grundstücksgrenze zu öffentlichen Grünflächen.
Zu Frage 2: Die o. g. öffentliche Grünverbindung steht turnusgemäß für das Winterhalbjahr 2017/18 wieder zum Gehölzrückschnitt an. Dabei kann ggf. auch eine Entnahme von Großbäumen zur Ausführung kommen, wenn diese auf Grund ihrer Entwicklung inzwischen zu eng stehen und sich gegenseitig im Wuchs behindern.


Laub und Fruchtfall sind jahreszeitlich bedingte Naturereignisse, die Kleingärtnern vertraut sind, und rechtfertigen keine Kronenrückschnitte an Bäumen.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
Interfraktionell

TOP 10.1.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 07.12.2017
(Drucks. Nr. 15-2898/2017)
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungsanträge:
2017 – 32 Die TuS Wettbergen erhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 5.000,- € für die Trainingsbeleuchtung am Platz C
2017 – 39 Der TTC Helga erhält eine Zuwendung von bis zu 305,- € für die Anschaffung eines Vereinsschaukastens
2017 - 40 Die Kita St. Monika erhält eine Zuwendung von bis zu 520,- € für die Gestaltung des Bilderbuchplatzes
2017 – 41 Das STZ Weiße Rose erhält eine Zuwendung von bis zu 4.300,- € für die Anschaffung eines Lastenfahrrades
2017 – 42 Die Städtische Erinnerungskultur erhält eine Zuwendung von bis zu 240,- € für die Verlegung von zwei Stolpersteinen zur Erinnerung an das Ehepaar Treu vor dem einstigen Wohnhaus Grünlinde 16
2017 – 44 Der Bezirksrat beschließt, bis zu 5.000,- € für die Sanierung der beiden Hütten Spielpark Mühlenberg und An der Feldmark (Bornum) aufzuwenden.

Einstimmig angenommen.

TOP 10.1.1.2.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 07.12.2017
(Drucks. Nr. 15-2899/2017)
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln bis zu 4.200,- für die Beschaffung eines Bücherschrankes (Antrag Nr. 43-2017) aufzuwenden. Er soll in der Nähe der Andresse An der Kirche 1 aufgestellt werden.

Einstimmig angenommen.
TOP 10.2.
Gemeinsam von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 10.2.1.
Fahrradverkehr Göttinger Chaussee – Linden Süd
(Drucks. Nr. 15-2900/2017)
Bezirksratsherr Karger beantragt Einzelabstimmung.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung des Radverkehrs folgende Punkte umzusetzen.
1. Am Ende des Radweges der Göttinger Chaussee Fahrtrichtung Norden vor dem Ricklinger Kreisel ein Schild mit einem Hinweis auf die einseitige Fuß- und Radfahrersignalanlage zum Queren des Ricklinger-Kreisels aufzustellen.

2. An der Lichtsignalanlage Göttinger Chaussee/Bückeburger Allee erhalten Radfahrende ein separates Lichtzeichen und bei jedem Phasenumlauf automatisch Grün.
3. Die Einrichtung einer asphaltierten Fläche für den Radverkehr zur Querung der zur Zeit mit Kopfsteinpflaster versehenen Fläche vor den Häusern Göttinger Hof 4 b und 4 d.
4. Bau einer Bordsteinabsenkung für den Radverkehr in der Straße am Fischerhof für die Radverkehrsverbindung Göttinger Chaussee - Marianne Baecker Allee.
5. Neubau der Radverkehrsquerung zwischen Göttinger Hof und der Ricklinger Straße über die Straße am Fischerhof unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs an genannter Stelle.
6. Vorstellung der Planungen zum Neubau der Göttinger Chaussee zwischen Göttinger Hof und Bückeburger Allee im Bezirksrat Ricklingen.

Einzelabstimmung:
1. einstimmig
2. einstimmig
3. einstimmig
4. einstimmig
5. 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
6. einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.

TOP 10.2.2.
Sauberer Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2901/2017)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette stellt klar, dass ein Schreibfehler in der Begründung ist. Ein Sack soll künftig 5 Cent kosten.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit AHA bei den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern für die Aufstellung von Altpapiertonnen zu werben. Zusätzlich soll von AHA im öffentlichen Raum die Aufstellung von öffentlichen Altpapierbehältern ermöglicht werden.

Einstimmig angenommen.

Bezirksratsherr Deppe merkt an, dass sich das Thema ob der aktuellen Situation erledigt habe.
Bezirksratsherr Dette entgegnet, dass dem nicht so sei, weil es eine aktuelle Entwicklung gebe.

TOP 10.2.3.
Dringlichkeitsantrag: Ausbau öffentlicher WLAN-Netze
(Drucks. Nr. 15-3108/2017)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich für das EU-Förderprogramm "Wifi4EU" zu bewerben, um weitere öffentliche Plätze und Einrichtungen im Stadtbezirk Ricklingen mit kostenlosem WLAN zu versorgen.

Einstimmig angenommen.

TOP 10.3.
der CDU-Fraktion



TOP 10.3.1.
Straßeninstandsetzung Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2902/2017)
Antrag
Der Mühlenholzweg wird dauerhaft wiederhergestellt.

Durch Neufassung erledigt.

TOP 10.3.1.1.
Änderungsantrag: Straßeninstandsetzung Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2902/2017 N1)
Antrag
Der Mühlenholzweg wird nach Beendigung der Bauarbeiten B3 Neudauerhaft wiederhergestellt.

Mit der Änderung einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 00.00 Uhr und gibt als Weihnachtsgruß jedem Mitglied des Stadtbezirksrates ein Exemplar des Buches "Zwei Straßen - eine Geschichte; Schnabel- und Menzelstraße: Die Geschichte der ersten Genossenschaftssiedlung in Hannover-Ricklingen".





MarkurthSchwarze
BezirksbürgermeisterBezirksratsbetreuerin