Sitzung Ratsversammlung am 30.11.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 24.11.2017)
Protokoll (erschienen am 27.06.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 09.01.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 30. November 2017,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 20.23 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU) 15.00 - 20.20 Uhr
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 19.55 Uhr
Ratsherr Borstelmann (CDU)
(Ratsherr Braune)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 20.15 Uhr
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
(Ratsherr Dr. Gardemin) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
(Ratsherr Herrmann) (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) 15.55 - 20.23 Uhr
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 18.15 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 20.10 Uhr
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)
(Ratsherr Zingler) (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
(Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette)
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.06.2017

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der SPD-Fraktion zur Personalsituation in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 2460/2017)

3.2. Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Sozialarbeiter in der LHH
(Drucks. Nr. 2504/2017)

3.3. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Beteiligung der Verwaltung an der Aktionswoche "Rechten Parolen Paroli"
(Drucks. Nr. 2519/2017)

3.4. Anfrage der AfD-Fraktion zum Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten
(Drucks. Nr. 2732/2017)

3.5. Anfrage der CDU-Fraktion zum Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke
(Drucks. Nr. 2733/2017)

3.6. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum "Bohrverbot" in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 2734/2017)

3.7. Anfrage der SPD-Fraktion zum Radweg Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 2754/2017)

3.8. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Interessen der Stadt beim "96"-internen Ringen um die Mehrheit bei der "Hannover 96 Management GmbH"
(Drucks. Nr. 2761/2017)

3.9. Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Obdachlosigkeit und Notunterkünfte für Familien in Hannover
(Drucks. Nr. 2830/2017)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Neues Mitglied für den Beirat zur Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2394/2017)

4.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2970/2017)

4.3. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(auf Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN)
(Drucks. Nr. 3039/2017)

5. Änderung der Dezernatsverteilung für den Zeitraum vom 01.12.2017 bis zum 30.06.2018
(Drucks. Nr. 2757/2017 mit 1 Anlage)

6. Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2649/2017)

7. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

7.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

7.2. und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1752/2017)

7.3. sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1753/2017)

7.4. und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1754/2017)

7.5. sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1755/2017)

7.6. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2170/2017)

7.7. und Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner
(Drucks. Nr. 2204/2017)

7.8. sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2328/2017)

7.9. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

7.10. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2346/2017)

7.11. sowie Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten
(Drucks. Nr. 2361/2017)

8. Jahresabschluss 2016 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2448/2017 mit 1 Anlage)

9. 14. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 2451/2017 mit 2 Anlagen)

10. Abschluss der Sanierung in Limmer Ost - Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0573/2017 mit 3 Anlagen)

11. Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Kirchrode - Bemerode - Wülferode, Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 1380/2017 mit 8 Anlagen)

12. Bebauungsplanangelegenheiten

12.1. Bebauungsplan Nr. 1835, Steinbruchsfeld-Ost, Anordnung der Umlegung
(Drucks. Nr. 0908/2017 mit 1 Anlage)

12.2. Bebauungsplan Nr. 653, 1. Änderung, Saldernstraße / Steinbergstraße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2104/2017 mit 4 Anlagen)

12.3. Bebauungsplan Nr. 654, 1. Änderung, Steinbergstraße / Lange-Hop-Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2106/2017 mit 4 Anlagen)

12.4. Bebauungsplan Nr. 1783, Südbahnhof, nördl. Teil Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2297/2017 mit 3 Anlagen)

13. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 1872/2017)

13.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe LINKE & PIRATEN sowie der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2493/2017)

14. Antrag der AfD-Fraktion zur Erstattung von Asylkosten
(Drucks. Nr. 2028/2017)

15. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstobjekten
(Drucks. Nr. 2407/2017)

15.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2526/2017)

16. A N T R Ä G E

16.1. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Angebot an ältere Mitbürger, ihre Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen freiwillig zurückzugeben
(Drucks. Nr. 2722/2017)

16.2. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Einrichtung eines Kältebusses nach Berliner Vorbild
(Drucks. Nr. 2835/2017)

19. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen hinsichtlich des Disziplinarverfahrens gegen Stadtrat Härke
(Drucks. Nr. 3007/2017)

17. Grundstücksangelegenheiten

17.1. Grundstücksverkauf in Hannover-Bemerode
(Drucks. Nr. 1997/2017 mit 4 Anlagen)

17.2. Verkauf der Reihenhausgrundstücke Kreuzriede
(Drucks. Nr. 2322/2017 mit 6 Anlagen)

17.3. Verkauf von Grundstücken an der Carl-Buderus-Straße
(Drucks. Nr. 2496/2017 N2 mit 1 Anlage)

17.4. Verkauf von Erbbaugrundstücken
(Drucks. Nr. 1794/2017 N1)

17.4.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2267/2017)

18. Anfrage der CDU-Fraktion zum Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke
(Drucks. Nr. 2733/2017)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest,

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürfen. Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten habe.
Jedem Ratsmitglied stehe das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Er gehe davon aus, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben werden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden können.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben.

Zur Tagesordnung bemerkte Ratsvorsitzender Hermann (SPD), dass der Tagesordnungspunkt 2, Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.06.2017, von der Tagesordnung abgesetzt werde.
Zu Tagesordnungspunkt 4, Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien, wurde die Drucks. Nr. 2970/2017 sowie ein Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN als Folge der Losentscheidung aus der letzte Ratsversammlung auf die Tische gelegt.
Weiter habe die CDU-Ratsfraktion einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Dieser Antrag mit der Drucks. Nr. 3007/2017 sei auch auf die Tische gelegt worden und werde unter Tagesordnungspunkt 19 nach dem Tagesordnungspunkt 16 behandelt, weil die Akteneinsicht dem Rat gegenüber bekannt zu geben sei.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017 der Ratsversammlung vorgeschlagen habe, die Tagesordnungspunkte 17 und 18 im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung zu behandeln.

In der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 6.4.2017 sei vereinbart worden, dass nach 2 Stunden die Ratssitzung für eine Getränkepause unterbrochen werde.
Außerdem erinnerte Ratsvorsitzender Hermann (SPD) daran, dass nach der Ratsversammlung im Dezember das Ratssingen zugunsten der HAZ-Weihnachtshilfe auf dem Weihnachtsmarkt stattfinde.
Der Rat beschloss, die Punkt 17 und 18 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.06.2017 - wird nachgereicht
Abgesetzt.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der SPD-Fraktion zur Personalsituation in städtischen Bädern
(Drucks. Nr. 2460/2017)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Alter (SPD) aus
Drucks. Nr. 2460/2017 im Sinne der Ausarbeitung:

Frage 1: Wie viele Fachangestellte für das Bäderwesen beschäftigt die Landeshauptstadt Hannover und sind alle im Stellenplan ausgewiesenen Ausbildungsplätze besetzt?

Bei der LHH sind im Fachbereich Sport und Bäder aktuell auf 50 Stellen insgesamt 53 Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt. Dazu kommen zehn Stellen für geprüfte MeisterInnen für Bäderbetriebe als Betriebsleitungen bzw. stellvertretende Betriebsleitungen. Überdies stehen in jedem Jahr sechs Ausbildungsplätze für die jeweils dreijährige Ausbildungsdauer zur Verfügung. Insgesamt werden derzeit 15 Mitarbeitende zu Fachangestellten für Bäderbetriebe ausgebildet, die anschließend im Rahmen des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung zunächst für die Dauer von zwei Jahren weiterbeschäftigt werden. Unbesetzte Ausbildungsplätze haben sich ergeben, weil Mitarbeitende die Ausbildung auf eigenen Wunsch vorzeitig abgebrochen haben bzw. geeignete BewerberInnen nicht in ausreichender Zahl gefunden werden konnten.

Frage 2: Wie sieht der Altersschnitt der Beschäftigten in diesem Beruf aus und wie groß ist die Fluktuation beim Personal?

Den weitaus überwiegenden Teil machen Mitarbeitende ab dem Geburtsjahr 1980 und jünger aus. Die Fluktuation durch Wechsel des Arbeitgebers ist relativ gering. Von den unbefristet beschäftigten Mitarbeitenden sind in den letzten Jahren lediglich zwei Beschäftigte durch eigene Kündigung ausgeschieden. Zusätzlich nutzten fünf Beschäftigte die Weiterbildungsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich und nahmen bzw. nehmen am Angestelltenlehrgang I teil. Befristet Beschäftigte, die während einer Krankheitsvertretung, Elternzeit o. ä. eingesetzt werden, orientieren sich auf der Suche nach einer sicheren Zukunftsperspektive anderweitig.

Frage 3: Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung um Nachwuchs in diesem Berufsfeld zu gewinnen?

Ausbildungsvoraussetzung ist ein guter Hauptschulabschluss. Daneben sollten BewerberInnen Spaß an der Bewegung im und am Wasser haben, aufgeschlossen und freundlich sein und Verantwortung übernehmen können.
Um Nachwuchs im Berufsfeld der Fachangestellten für Bäderbetriebe zu gewinnen, wird jährlich ca. 40 Interessierten die Teilnahme am Zukunftstag sowie an Schülerpraktika ermöglicht. Überdies werden vielfältige Möglichkeiten, das Berufsfeld des Fachangestellten für Bäderbetriebe weiter bekannt zu machen und attraktiv darzustellen, genutzt. Hier seien beispielhaft der Auftritt bei Schülermessen, die Nutzung der sozialen Medien sowie entsprechende Plakate und Informationen im Internet auf Hannover.de genannt. Dort ist u.a. ein sehr anschaulicher Werbefilm der Auszubildenden veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Ausbildungsmöglichkeiten mit einem eigenen Stand beim Großraumentdeckertag der Region Hannover, bei eigenen Veranstaltungen des Fachbereichs Sport und Bäder, an Informationstagen in verschiedenen Bädern sowie in der Veranstaltungsbroschüre der Bäder beworben. In den letzten Jahren sind durchschnittlich 25 Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz zum Fachangestellten für Bäderbetriebe bei der LHH eingegangen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele befristete Arbeitsverhältnisse es gebe und in welchen Bereichen ein Einsatz erfolge.
Stadträtin Beckedorf sagte eine Protokollantwort zu.

Protokollantwort:
Abgesehen von den Fachangestellten für Bäderbetriebe, die nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung bei der LHH im Rahmen des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung einen auf zwei Jahre befristeten Anschlussvertrag erhalten, sind derzeit im Fachbereich 52 insgesamt 4 entsprechende Fachkräfte befristet beschäftigt. Sofern die Befristungsgründe, hier Vertretung für Elternzeit, befristete Arbeitszeitreduzierung bzw. Teilnahme am Angestelltenlehrgang I entfallen, könnten diese Mitarbeitenden unbefristet übernommen werden.

Die Frage von Ratsherrn Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN), ob in den Bädern Leiharbeiter beschäftigt würden, verneinte Stadträtin Beckedorf.
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wollte wissen, ob es im Bereich der Bäder in den letzten 5 Jahren betriebsbedingte Kündigungen gegeben habe. Stadträtin Beckedorf antwortete, dass dies nicht der Fall gewesen sei.

TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zu Sozialarbeiter in der LHH
(Drucks. Nr. 2504/2017)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 2504/2017 im Sinne der Ausarbeitung:

Frage 1: Wie viele SozialarbeiterInnen und StreetworkerInnen arbeiten derzeit für die LHH und wie sind diese aufgeteilt (nach Bereichen bzw. Zielgruppen)?

Der Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover verfügt aktuell über 71,5 Planstellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
50.07 Schuldnerberatung: 7,00
50.08 Zuwendungen & Spenden: 1,00
50.2 Fachdienst, Fachberatung und Bedarfsermittlung im Rahmen
der sonstigen Sozialhilfe: 4,00
50.2 Streetworker Beratung von Personen in besonderen sozialen
Schwierigkeiten: 2,00
50.4 Sozialdienst Stützpunkt Hölderlinstraße: 1,00
50.5 Bürgerschaftliches Engagement, IKEM und
Nachbarschaftsarbeit: 2,50
50.5 Quartiersmanagement: 4,00
50.5 Gemeinwesenarbeit: 5,00
50.60 Integration: 1,50
50.61 Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa: 3,00
50.63/64 Integrationsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte: 40,00

Der Fachbereich Jugend und Familie verfügt über insgesamt rund 399 Planstellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
51 P Jugendhilfeplanung: 2,00
51.2 Kommunaler Sozialdienst: 258,74
51.3 Jugend- und Familienberatung: 11,50
51.4 Fachberatung Kindertagesstätten: rund 16
51.5 Jugendferienservice, Jugendzentren, Haus der Jugend: 48
51.6 Wohngruppen Heimverbund, Inobhutnahme: 62,50

Frage 2.: Wie viele Neueinstellungen von SozialarbeiterInnen/ StreetworkerInnen gab es pro Jahr in den letzten 10 Jahren und wie viele Stellen wurden ggf. in den letzten 10 Jahren gestrichen?
In den letzten 10 Jahren erfolgten im Fachbereich Soziales folgende Stellenneueinrichtungen und Stellenstreichungen:

Neueinrichtungen: 54,50 VZÄ Vollzeitäquivalente/ Stellen

Streichungen: 2,00 VZÄ

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

2007: +1,00 50.4 Stützpunkt Hölderlinstraße
2008: -1,00 50.2 Hilfe in besonderen Lebenslagen außerhalb von Einrichtungen

2009: +1,00 50.2 Fachdienst, Fachberatung und Bedarfsermittlung im Rahmen der sonstigen Sozialhilfe
2010: +2,00 50.2 Fachdienst, Fachberatung und Bedarfsermittlung im Rahmen der sonstigen Sozialhilfe und Quartiersmanagement
2011: +2,00 50.2 Fachdienst, Fachberatung und Bedarfsermittlung im Rahmen der sonstigen Sozialhilfe und Quartiersmanagement
2012: +0,50 50.5 Gemeinwesenarbeit
2013: -1,00 50.5 Gemeinwesenarbeit
2014: +/-0,00 (keine Veränderungen)
2015: +2,00 50.5 Nachbarschaftsinitiativen/ Gemeinwesenarbeit
+1,00 50.6 Demokratiestärkung
+3,00 50.6 Zuwanderung Osteuropa
2016: +40,00 50.6 Integrationsmanagement für Flüchtlingsunterkünfte
2017: +2,00 50.07 Schuldnerberatung/ 50.05 Quartiersmanagement

Im Fachbereich Jugend und Familie gab es im Zeitraum von 2007 bis 2017 folgende Stellenveränderungen für Sozialarbeiter/innen:
Neueinrichtungen: rund 85 VZÄ
Streichungen: rund 12,5 VZÄ

Diese setzen sich wie folgt zusammen:
2007: -2,75 51.2 Kommunaler Sozialdienst,
-3,50 51.5 Kinder- und Jugendarbeit
2008: -1,00 51 Fachbereich Jugend und Familie,
-2,05 51.2 Kommunaler Sozialdienst,
+3,25 51.2 Kommunaler Sozialdienst
+2,00 51.4 Kindertagesstätten
2009: -1,00 51.2 Kommunaler Sozialdienst
-1,00 51.5 Kinder- und Jugendarbeit
+1,00 51 Fachbereich Jugend und Familie
+5,00 51.2 Kommunaler Sozialdienst
+1,00 51.3 Jugend- und Familienberatung
+4,00 51.4 Kindertagesstätten
2010: +5,00 51.2 Kommunaler Sozialdienst
+1,00 51.4 Kindertagesstätten
2011: +0,17 51.2 Kommunaler Sozialdienst, kleiner Zuwachs
2012: +1,00 51.3 Jugend- und Familienberatung
+2,00 51.5 Kinder- und Jugendarbeit
2013: -1,00 51.5 Kinder- und Jugendarbeit
+11,00 51.2 Kommunaler Sozialdienst
2014: +6,80 51.2 Kommunaler Sozialdienst
2015: +2,00 51.6 Heimverbund
2016: +19,90 51.2 Kommunaler Sozialdienst
+11,50 51.6 Heimverbund
2017: +6,50 51.2 Kommunaler Sozialdienst
+0,50 51.4 Kindertagesstätten
+1,00 51.5 Kinder- und Jugendarbeit

Frage 3.: Im neuen Konzept für Sicherheit und Ordnung ist von 2 Neueinstellungen von SozialarbeiterInnen die Rede. Lässt sich sagen, wie viele SozialarbeiterInnen generell dem Sicherheitskonzept zuzurechnen sind, ob die zugeordneten SozialarbeiterInnen ausschließlich in diesem oder auch anderen Projekten tätig sind und mit welchem zeitlichen Umfang (i.S. v. Arbeitsstunden) sie für dieses bzw. andere Projekte arbeiten?

Bei den in der Drucksache genannten 2,00 Stellen handelt es sich um eine Stelle mit dem Aufgabenschwerpunkt Straßensozialarbeit und eine Stelle mit einer koordinierenden Funktion im Bereich der Wohnungslosenhilfe. Beide Stellen werden kurzfristig nach dem Beschluss der Drucksache ausgeschrieben.
Die neue Stelle im Rahmen der Straßensozialarbeit soll das bestehende zweiköpfige Team in der Straßensozialarbeit im Fachbereich Soziales verstärken. Räumlicher Schwerpunkt der Straßensozialarbeit ist derzeit der innenstadtnahe Bereich. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die innenstadtnahen Stadtteile Arbeitsschwerpunkt bleiben werden. Das Team wird aber – wie bisher – auch in anderen Stadtteilen eingesetzt.

Es gibt keine feste Aufteilung nach Regionen oder Einsatzorten. Aus diesem Grund kann ein zeitlicher Umfang für das Sicherheitskonzept oder andere Projekte nicht errechnet werden.

Aktuell ist der Bereich um den Hauptbahnhof (einschließlich Weißekreuzplatz und umgebende Straßen) Einsatzschwerpunkt. Streng genommen gehört dieser Einsatz aber nicht zum Sicherheitskonzept, da das bestehende zweiköpfige Straßensozialarbeiterteam schon lange vor dem Sicherheitskonzept existierte und vor Ort tätig war.

Andere Sozialarbeiter/innen sind ebenfalls im räumlichen Einzugsbereich tätig (aus dem Fachbereich Jugend und Familie oder durch städtische Mittel finanziertes Personal bei externen Trägern). Diese sind aber nicht dem Sicherheitskonzept zuzuordnen, sondern arbeiten mit anderen Themenschwerpunkten in diesem Bereich. Einzige Ausnahme sind die für den Kompass neu finanzierten Personalkosten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass im nächsten Jahr in Deutschland 1 Millionen Wohnungslose zu erwarten seien und es stelle sich die Frage, wie viele Sozialarbeiter für die Wohnungslosen in der Innenstadt zuständig seien.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass 2 Sozialarbeiter zuständig seien.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) fragte, ob der Arbeitsmarkt für Sozialarbeiter immer noch so schwierig bzw. leergefegt sei. Stadträtin Rzyski führte aus, dass man immer noch nicht aus einem großen Pool von Bewerbern auswählen könne, da gerade sehr viele Sozialarbeiter in dem herausfordernden Bereich Streetwork gesucht werden.

TOP 3.3.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Beteiligung der Verwaltung an der Aktionswoche "Rechten Parolen Paroli"
(Drucks. Nr. 2519/2017)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von
Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2504/2017 im Sinne der Ausarbeitung:

Die Durchführung der „Woche gegen Rechts“ geht auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2015 (Drucksache Nr. 0286/2015) zurück, mit welchem die Verwaltung mit der Planung und Durchführung einer „Aktionswoche gegen Rechts“ beauftragt wurde. Diese Woche wurde auftragsgemäß in einem breiten Bündnis demokratischer Kräfte geplant und erstmals vom 27.5.2016 bis zum 3.6.2016 in Form einer Veranstaltungswoche durchgeführt. In diesem Jahr fand die Woche vom 17.10. bis zum 21.10. erneut statt, allerdings in einem anderen Format. Es wurde ein dezentral aufsuchender und stärker dialogorientierter Ansatz gewählt, indem ein „Mobiles Wohnzimmer“ auf verschiedenen öffentlichen Plätzen zum Gespräch einlud. Dieses Format entspricht in besonderer Weise dem Ratsbeschluss 0286/2015, in dem es in der Begründung heißt: „Um die Zivilgesellschaft gegen rechtes Gedankengut und Lifestyle zu immunisieren, ist eine öffentlichkeitswirksame Aktionswoche sinnvoll, weil sie die Möglichkeit bietet, die Menschen in ihrem Alltag abzuholen und aufzuklären.“

Diese vorausgeschickt, beantworte ich die Ratsanfrage wie folgt.

Frage 1: Hält die Verwaltung es mit der Pflicht zur Zurückhaltung von Wahlbeamten vereinbar, dass eine Dezernentin sich derart einseitig gegen politisch Andersdenkende engagiert, zumal der subjektive Begriff Rechtsextremismus geradezu inflationär verwendet wird und dabei jede Form des rechten Politikverständnisses seitens der linken Gegner mit Rechtsextremismus gleichgesetzt wird?

Die Sozial- und Sportdezernentin hat sich völlig unzweifelhaft im Rahmen des Ratsauftrags 0286/2015 gehalten. Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Ratsbeschluss die Kompetenzen der LHH überschritten hätte oder in irgendeiner Weise in Grundrechte wie z.B. dem Recht auf Meinungsfreiheit eingegriffen hätte. Die Stadträtin bezog in der Pressemitteilung zur Woche gegen Rechts Position gegen rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen. Diese wurden nicht einseitig einer bestimmten Partei oder einem Parteienspektrum angelastet. Vielmehr finden sich Rassismus, Antisemitismus und Sexismus auch außerhalb eines ideologisch klar rechtsextrem geprägten Lagers. Rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen können in der Bundesrepublik Deutschland im Übrigen den Schutz der Meinungsfreiheit nur eingeschränkt in Anspruch nehmen; gerade da, wo sie die Menschenwürde verletzen, sind sie sogar dem Strafrecht unterworfen.
Hierzu sagt der Tatbestand der Volksverhetzung, § 130 StGB, ausdrücklich:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Daher hat die Sozial- und Sportdezernentin nicht nur im Rahmen des ihr erteilten Ratsauftrags gehandelt; sie hat sich auch weder einseitig noch entgegen ihrer Neutralitätspflicht geäußert und schon gar nicht hat sie Parteien das Recht der Meinungsfreiheit abgesprochen.

Frage 2: Hält die Verwaltung rechte Parteien, die es bekanntlich in fast allen demokratischen Staaten gibt, für illegitim, so dass sie meint, sich an deren Bekämpfung aktiv beteiligen zu müssen? Wenn ja, von welchem Gesetzeskodex leitet sie ihre Berechtigung dafür her?

Nein.

Frage 3: Würde die Verwaltung auch an einer „Woche gegen links“ teilnehmen, wenn auch hier völlig undifferenziert die Begriffe links, linkspopulistisch, linksradikal und linksextremistisch miteinander gleichgesetzt würden?

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover handelt im Rahmen gesetzlicher Grundlagen und entsprechender Ratsbeschlüsse.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob bei einer durch die Verwaltung veranstalteten Woche gegen Rechts nicht genau den Tatbestand erfüllt werde, der eben als nicht akzeptabel gekennzeichnet worden sei, nämlich, dass eine Gruppe von Bürgern ausgegrenzt werde. Laut HAZ habe die Sozial- und Sportdezernentin rechten Gruppierungen vorgeworfen, die betroffenen Menschen mit rassistischen, antisemitischen und sexistischen Äußerungen unerträglich zu belasten. Es stelle sich die Frage, ob die Verwaltung in der Lage sei, die zitierten Begriffe präzise zu definieren und konkret zu belegen.

Stadträtin Beckedorf meinte, dass sich die Verwaltung mit der Woche gegen Rechts inhaltlich auf der Grundlage des erteilten Ratsauftrags bewegt habe und Vorwürfe an Mitglieder des Rates nie erhoben worden seien.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob der zitierte Ratsbeschluss die Sozial- und Sportdezernentin konkret verpflichtet habe, an der Aktionswoche teilzunehmen und falls dem nicht so sei, stelle sich die Frage, ob sie der Neutralitätspflicht einer Wahlbeamtin umfänglich nachgekommen sei.
Stadträtin Beckedorf stellte klar, dass sie zur Person nicht an der Veranstaltung teilgenommen habe, es gehe hier um den Inhalt einer Pressemitteilung und der Presseberichterstattung.
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob die Stadträtin auch meine, dass die Ratsmitglieder und die Verwaltung eine besondere Verantwortung auf Grund der Deutschen Geschichte der letzten 100 Jahre und auf Grund 200 Opfer rechter Straftaten und über 100 Brandanschläge auf Flüchtlingsheime haben und gerade solche Aktionswochen gebraucht werden.
Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass eine besondere Verantwortung vorliege und der Rat und die Verwaltung in dieser Stadt die Verantwortung auch wahrnehmen.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob eine solche Verantwortung gegenüber aller Bürger unbeschadet der politischen Ausrichtung gelte. Stadträtin Beckedorf bejahte die Frage.

TOP 3.4.
Anfrage der AfD-Fraktion zum Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten
(Drucks. Nr. 2732/2017)

Stadkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hirche (AfD) aus Drucks. Nr. 2732/2017 im Sinne der Ausarbeitung:

Frage 1 und 2: Teilt die LHH diese Einschätzung in Bezug auf die Stadt Hannover? / Schließt sich die LHH dieser Forderung an?

Der Familiennachzug ist derzeit bzw. bis zum 16.03.2018 für Personen ausgesetzt, die subsidiären Schutz genießen und denen nach dem 17.3.2016 eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Es gibt bundesweit und auch für die Landeshauptstadt Hannover keine abschließend belastbaren Datengrundlagen über die Größe dieses Personenkreises. Für Hannover allerdings dürfte die Anzahl derer, die bei einem etwaigen Auslaufen der derzeitigen Aussetzung des Familiennachzugs einen solchen zusätzlich begehren könnten, auf etwa 100 Personen zu schätzen sein. Ob und ggf. wie viele Personen im Rahmen der Familienzusammenführung einreisen würden, kann naturgemäß nicht verlässlich abgeschätzt werden.

Mit Blick auf die in Bezug genommene Positionierung des NST ist es wichtig, diese in ihrem Gesamtaussagegehalt zu würdigen. Tatsächlich ist vom NST-Präsidium festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für einen Familiennachzug insbesondere angesichts der aufwachsenden Bedarfe an Schulen, Kitas sowie auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt nicht gegeben seien. Das NST-Präsidium hat daraus die an das Land gerichtete Forderung abgeleitet, die Aussetzung des Familiennachzugs vorerst zu verlängern, dies aber gleichzeitig mit der Forderung nach einer unverzüglichen Schaffung der Voraussetzungen für den Familiennachzug verknüpft. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich in die entsprechenden Diskussionen in den Gremien des NST intensiv eingebracht. Sie teilt daher die beschlossene Position.


Frage 3: Für wie wahrscheinlich hält es die LHH, dass die Voraussetzungen für den Familiennachzug bis zum März 2018, also bis zum Ablauf der Zweijahresfrist, gegeben sein werden?

Grundsätzlich würde die Herstellung der erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen einen größeren zeitlichen Vorlauf benötigen. Sollte die Aussetzung des Familiennachzuges gleichwohl nicht über den 16.03.2018 hinaus verlängert werden, wird die LHH darauf situationsgerecht reagieren.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, wie die Zahl der 100 Personen ermittelt worden sei und wie eine situationsangemessene Reaktion auf die Aussetzung des Familiennachzugs über den 16.03.2018 hinaus aussehe.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe verdeutlichte, dass die Zahl eine Schätzung sei und es zu Unschärfen kommen könne. Die Verwaltung gehe von einer Zahl von subsidiär Schutzbedürftigen von 1000 aus, dann würden diejenigen abgezogen werden, die vor dem 16.03.2018 einen Aufenthaltstitel erhalten hätten und auch die ledigen Personen. Danach erhalte man eine Zahl, die ca. 100 entspreche.
Bei Auslaufen der Aussetzung des Familiennachzugs würden die dann nachzugsberechtigten Personen nicht auf einen Schlag kommen, sondern es müsse ein Antrag hier und bei den Deutschen Auslandsbotschaften gestellt werden. Wie in der Vergangenheit bereits geschehen, werde dann geschaut, dass die notwendigen Kapazitäten, insbesondere bei der Unterbringung, aber auch darüber hinaus, bereit gestellt werden.

TOP 3.5.
Anfrage der CDU-Fraktion zum Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke
(Drucks. Nr. 2733/2017)

Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 2733/2017 im Sinne der Ausarbeitung:

Meine Damen und Herren,
seit mehr als einem Monat beschäftigt sich die Ratspolitik mit dem Disziplinarverfahren, das ich gegen Stadtrat Härke eingeleitet habe. Das ist keine alltägliche Angelegenheit und ganz gewiss keine, die ich mir gewünscht hätte. Es geht um persönliches Fehlverhalten und um enttäuschtes Vertrauen. Es ist für uns alle eine Herausforderung, hier ohne Zorn und Eifer vorzugehen, den Sachverhalt mit der gebotenen Gründlichkeit aufzuklären, nüchtern zu urteilen und den gebotenen Anstand zu wahren. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie sich parteiübergreifend alle Mühe geben, dieser Herausforderung gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren von der CDU,
mit Ausnahme von Ihnen. Was die Beiträge der CDU zum Fall Härke angeht, sieht die Lage leider anders aus. Ich habe von Ihnen in den vergangenen Wochen in dieser Angelegenheit nicht eine hilfreiche Erklärung gehört. Ich weiß nicht einmal, welche Meinung Sie als Fraktion in der Sache vertreten. Stattdessen muss man den Eindruck gewinnen, dass Sie – völlig ungebremst und ohne Rücksicht auf Verluste – politisch Kapital schlagen wollen.
Schauen wir uns doch Ihre öffentlichen Erklärungen einmal genauer an!
Der CDU-Fraktionsvorsitzende und Beigeordnete Seidel mutmaßt am 17. November öffentlich, dass die „Ratten das sinkende Schiff verlassen“. Das sinkende Schiff ist die Stadtverwaltung, die Ratten sind die engsten Mitarbeiter des Oberbürgermeisters. So liest sich das. Hintergrund ist der berufliche Wechsel des städtischen Pressesprechers zu einem Tochterunternehmen. Herr Seidel, ich frage Sie: Was soll das? Können Sie sich nicht vorstellen, dass dieser Wechsel von allen Beteiligten lange und wohl überlegt wurde und in absolut keinem Zusammenhang mit dem Fall Härke steht? Können Sie sich zumindest vorstellen, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht gerne mit Ratten verglichen werden möchten?
Weiterhin behauptet der Beigeordnete Seidel, dass der Oberbürgermeister in der Sache Härke einen Schwenk um 180 Grad vollzogen hätte. Der Beigeordnete meint damit vermutlich, dass ich Stadtrat Härke erst den Rücktritt nahelegte, dann aber sein Rücktrittsangebot nicht angenommen habe. Das finden Sie, Herr Seidel, nebulös. Vermutlich hätte sich Ihr Nebel gelichtet, wenn Sie bei der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden dabei gewesen wären, in der diese und andere Fragen zum Fall Härke zur Debatte standen. Deshalb noch einmal für Sie, Herr Seidel:
Erstens: Es ist richtig, dass ich Stadtrat Härke den Rücktritt nahegelegt habe. Ich tue das immer noch. Und hoffe, dass Stadtrat Härke zur Einsicht kommt. Stadtrat Härke möchte jedoch im Amt bleiben und hat nur auf mein Drängen hin angeboten, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wenn die Ratspolitik das fordert.
Zweitens: Ich habe dieses Angebot mit allen Ratsfraktionen besprochen und dabei vorab klargestellt, dass ich einer weiteren Zusammenarbeit mit Stadtrat Härke nicht entgegenstehe, wenn die Ratspolitik es so wünscht. Voraussetzung ist dafür aus meiner Sicht allerdings, dass der Fachbereich Personal und Organisation einem anderen Dezernat zugeordnet wird.
Drittens: Wie Sie wissen, hat sich die Ratspolitik in den Fraktionsgesprächen mehrheitlich dafür ausgesprochen, nicht vorschnell zu handeln, sondern zunächst den Ausgang des Disziplinarverfahrens abzuwarten. Bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens muss deshalb eine Übergangsregelung gefunden werden. Mein Vorschlag steht an späterer Stelle auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Meine Damen und Herren von der CDU,
das ist keine 180-Grad-Wende oder Zickzack-Kurs, sondern Ergebnis eines Erörterungsprozesses zwischen dem Oberbürgermeister und den Ratsfraktionen.
Aber sehen wir uns noch eine weitere Pressemitteilung der CDU an. Am Dienstag in der vergangenen Woche veröffentlichte die Beigeordnete Seitz die Vermutung, der Oberbürgermeister könne sich nicht mit der Sicherheit der Weihnachtsmärkte befassen, weil er zu sehr mit den rathausinternen Angelegenheiten befasst sei. Welches Bild soll damit gezeichnet werden? Der Oberbürgermeister beschäftigt sich mit Intrigen und Vertuschungen, während die Bombenleger ungehindert über die Weihnachtsmärkte der Stadt schlendern?

Frau Seitz, Herr Seidel,
ich kann mir nicht vorstellen, dass all dieser Unsinn aus Ihrer Feder stammt. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie beide wirklich so denken. Aber irgendwer in Ihrer Fraktion muss sich diese Taktik ausgedacht und durchgesetzt haben. Im Interesse der politischen Kultur können wir nur hoffen, dass diejenigen nicht die Oberhand bei Ihnen gewinnen.

Meine Damen und Herren von der CDU,
und nun stellen Sie eine öffentliche Ratsanfrage. Ihre erste Frage suggeriert, dass ich untätig geblieben sein könnte. Mit der zweiten Frage wollen Sie vermitteln, dass ich unrechtmäßige Vorteile zugunsten meiner Mitarbeiter durchsetzen wollte. Ihre dritte Frage zielt dahin, dass ich etwas vertuschen wollte.

Meine Damen und Herren von der CDU,
ich habe neun Tage vor der Landtagswahl ein Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke eingeleitet. Sie glauben doch nicht wirklich ernsthaft, dass ich das getan hätte, wenn ich die Angelegenheit aus dem Wahlkampf hätte heraushalten wollen. Im Gegenteil: Um genau den Eindruck der Verschleppung und Vertuschung zu vermeiden, habe ich sofort gehandelt, nachdem mir die Erkenntnisse aus der Aktendurchsicht der Rechtsabteilung bekannt wurden. Und was die von Ihnen immer wieder geforderte Akteneinsicht betrifft: Mein Geschäftsbereichsleiter hat Ihnen von sich aus sofort Einsicht in seine Personalakte angeboten. Im Übrigen: Stadtrat Härke hat über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er einer Einsicht in die Akte zu dem Disziplinarverfahren nicht zustimmt.

Meine Damen und Herren von der CDU,
in Wahrheit geht es Ihnen nicht um Aufklärung, ansonsten hätten Sie das Angebot auf Einsichtnahme angenommen. Sie wollen öffentlich weiter zündeln und wild herumspekulieren über angebliche Versäumnisse, Vertuschungen und Günstlingswirtschaft. Der Rat der Landeshauptstadt soll das Forum sein für ein politisches Laienspiel. Ich frage Sie: Wer von Ihnen denkt sich so etwas aus?

Meine Damen und Herren von der CDU,
mit Ihren Verdächtigungen säen Sie Misstrauen. Und Sie gefährden das Einvernehmen möglicherweise dauerhaft. Wissen Sie, wie man das nennt? Man nennt es Brunnenvergiftung.
Und Sie handeln mit vollem Vorsatz.
Am 23. Oktober rief mich ihr Kreisverbandsvorsitzender Dirk Toepffer an und bat mich, schnellstmöglich offene Fragen der CDU aufzuklären. Noch am selben Tag veröffentlicht die CDU unter dem Namen ihres Kreisverbandsvorsitzenden dann allerdings eine Pressemitteilung, in der Sie von „Verfehlungen des Oberbürgermeisters“ und „Günstlingswirtschaft im Rathaus“ spricht. Welches Licht wirft das auf Sie und Ihre politische Kultur, meine Damen und Herren von der CDU?
Wohlgemerkt: Ich spreche von dem Dirk Toepffer, mit dem ich sowohl fünf Jahre im Nds. Landtag als auch bis heute im Verwaltungsrat der Sparkasse sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet habe, ich spreche von dem Dirk Toepffer, der sich vergangene Woche auf den Weg gemacht hat, einen ordentlichen Umgang mit der SPD und dem Ministerpräsidenten auszuüben. Auf Landesebene. Und auf Ebene der Landeshauptstadt machen Sie alle so weiter, wie es die CDU-Landtagsfraktion vor ihrem neuen Bekenntnis zum Einvernehmen getan hat? Das passt nicht zusammen. Merken Sie das nicht?

Meine Damen und Herren von der CDU,
haben Sie eigentlich irgendwann mal in Betracht gezogen, dass es beim Fall Härke nicht um Intrigen, Verschwörungen und Vertuschungen geht, nicht um Filz und Sumpf? Sondern dass es darum geht, eine gravierende Verfehlung korrekt aufzuarbeiten?
Haben Sie sich irgendwann mal überlegt, was Sie mit Ihren öffentlich ausgebreiteten haltlosen Verdächtigungen anrichten? Es kursieren mittlerweile mehrere anonyme Briefe. Mein Geschäftsbereich wird als Ort der Willkür und Unmenschlichkeit dargestellt, einzelne Mitarbeiter werden übel verunglimpft. Mit Ihren Verdächtigungen bieten Sie für solche Machwerke den Nährboden. Können Sie sich vorstellen, was meine Mitarbeiter davon halten?
Nach außen geben Sie vor, im Interesse dieser Mitarbeiter zu handeln. Tatsächlich zündeln Sie auf Teufel komm raus. Wissen Sie, wie man das nennt? Wenn jemand eine lobenswerte Gesinnung vorgibt, tatsächlich aber aus ganz anderen eigennützigen und schädlichen Motiven handelt? Ich spreche es nicht aus. Lesen Sie es nach.
Auch die heutige Pressemitteilung der CDU passt zur bisherigen Serie von wissentlichen Verdrehungen und haltlosen Mutmaßungen. Wenn Sie heute den Antrag auf Akteneinsicht stellen, so ist das Ihr Recht. Wir haben es Ihnen aber bereits angeboten, wie ich bereits ausgeführt habe.
Die Vorwürfe gegen Stadtrat Härke sind Ihnen in vertraulicher Sitzung im Verwaltungsausschuss bereits erläutert worden. Das Ergebnis besprechen wir ebenfalls in vertraulicher Sitzung des Verwaltungsausschusses mit allen Fraktionen, wenn das Disziplinarverfahren abgeschlossen ist. Sie versuchen hier erneut den Eindruck zu erwecken, in diesem Verfahren ginge es nicht mit rechten Dingen zu.
Herr Seidel, Sie sprechen sogar von Nebenkriegsschauplätzen. Was soll das denn für ein Krieg sein, von dem Sie da sprechen, soll der hier politisch entzündet werden?

Meine Damen und Herren von der CDU,
Ihre politische Taktik wird nicht aufgehen! Diese Taktik ist allzu leicht durchschaubar, sie ist plump und sie richtet erheblichen Schaden an. Damit werden Sie den Erwartungen Ihrer Wähler nicht gerecht.
Selbstverständlich werde ich Ihre Fragen im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beantworten. Es geht hier um eine Personalangelegenheit, die aus guten Gründen nach den Rechtsvorschriften vertraulich zu behandeln ist.

Beigeordneter Seidel (CDU) meinte, er sei dankbar, dass der Oberbürgermeister heute in dieser Form öffentlich Stellung bezogen habe, aber sehr enttäuscht, wie dies geschehen sei. Es sei durchaus interessant, wenn der Oberbürgermeister aus vertraulichen Gesprächen berichte und die Öffentlichkeit dann unterrichte, wenn die CDU-Fraktion nachfrage.
Beigeordneter Seidel führte aus, dass er dem Oberbürgermeister am 12. September einen dreizeiligen Brief geschrieben habe mit der Frage, ob es im Bereich des Kulturdezernates etwaige Stellenbesetzungen gegeben habe. Der Oberbürgermeister habe der CDU gerade nebulöse Vorwürfe gemacht, das Thema politisch hochgezogen und Unterstellungen in einer Art und Weise unterbreitet, wie er (Sprecher) sie in diesem Ratssaal noch nicht gekannt habe. Es stelle sich die Frage, warum der Oberbürgermeister für die Beantwortung drei einfacher Fragen bis zum 27. November gebraucht habe.
Am 12. September sei ein anonymer Brief bei der Landes-CDU in der Hindenburgstraße und bei allen anderen im Rat vertretenden Fraktionen sowie der Presse eingegangen und die Vorwürfe über Stadtrat Härke seien dadurch bekannt geworden.
Außerdem stelle sich die Frage, warum der Oberbürgermeister 2,5 Monate brauche, um 7 Stellenbeschreibungen vorzulegen.
Beigeordneter Seidel erklärte, dass der Oberbürgermeister, wenn er aus vertraulichen Gesprächen zitiere, dieses auch korrekt tun solle. Der Oberbürgermeister habe ihm, wie allen Fraktionsvorsitzenden angeboten, in die Personalakte von
Herrn Dr. Herbert zu schauen. Es stelle sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen sei. Auch stelle sich die Frage, welche Rechtsgrundlage Dr. Herbert ermächtigt habe, Beigeordneter Seitz 24 Stunden vorher Einsicht in die eigene Personalakte zu gewähren.

Beigeordneter Seidel hob hervor, dass er keineswegs der Inquisitor sei, der Personalakten einsehen wolle. Die CDU-Fraktion habe keine Zweifel daran, dass die Personalakten bei der Stadt Hannover ordnungsgemäß und ordentlich geführt werden.
Es werde weiterhin um Erklärung gebeten, warum wöchentlich anonyme Briefe auftauchen, die auf Vorgänge in der Stadtverwaltung hinweisen würden. Es stelle sich die Frage, was der Oberbürgermeister dafür tue, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Vertrauen haben und wieder ein Klima der Zusammenarbeit hergestellt werde.
Beigeordneter Seidel fragte Oberbürgermeister Schostok, ob dieser ernsthaft der Auffassung sei, dass der heutige Redebeitrag dazu beitrage, das Vertrauen in diese Stadtverwaltung wieder herzustellen.

Oberbürgermeister Schostok appellierte, dass sich die CDU-Fraktion die Ruhe gönnen sollte, sich den sehr präzise formulierten Beitrag noch einmal durchzulesen und wieder zu einer politischen Kultur zurück zukehren. Beigeordneter Seidel mache gerne eine große Unterscheidung zwischen dem, was persönlich besprochen werde und dem, was in den Pressemitteilungen veröffentlicht werde. Deshalb habe er dargestellt, dass die Möglichkeit angeboten worden sei, eine Akteneinsicht vorzunehmen, da ein sehr schwer wiegender Vorwurf auch gegen seinen Geschäftsbereichsleiter seitens der CDU erhoben worden sei. Dieser habe zugestimmt, dass seine Personalakte eingesehen werden könne, damit diese Vorwürfe nicht weiter öffentlich aufrecht erhalten werden.
Deswegen sei das Angebot gemacht worden, die versiegelte Personalakte mit einem Mitarbeiter der Personalstelle durchzusehen.
Einen solchen Antrag auf Akteneinsicht heute einzubringen sei nicht glaubwürdig, wenn man dies in 4 Wochen dreimal in einer Pressemitteilung ankündige, aber Gelegenheiten zu einer Akteneinsicht bisher abgelehnt habe.
Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass die CDU-Fraktion bisher auch keine Haltung zu dem Fall entwickelt habe.
Die angesprochenen Fragen der CDU seien zur Bearbeitung an den Personaldezernenten gegangen, konnten aber durch die Einleitung des Verfahrens nicht zu Ende bearbeitet werden. Die Fragen seien jetzt in Vertretung von Stadträtin Rzyski beantwortet worden. Zu den anonymen Briefen meinte Oberbürgermeister Schostok, dass diese durch bestimmte Verhaltensweisen wie öffentliche Anklagen und mit einer Presse- und Medienarbeit, wie die CDU sie gemacht habe, angefeuert würden. Dies sei ein hochsensibler Bereich und er habe aus guten Gründen vertraulich im Verwaltungsausschuss über die Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert und an keiner Stelle eine Öffentlichkeit hergestellt.

Ratsherr Emmelmann (CDU) sagte, dass nach der Erklärung des Oberbürgermeisters einigen Ratsmitgliedern das Entsetzen ins Gesicht geschrieben stehe.
Der wesentliche Vorwurf sei, dass die CDU den Namen des Leiters des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters ins Spiel gebracht habe. Er könne sich nicht daran erinnern, dass die CDU dies jemals getan habe, sondern dies durch den Oberbürgermeister selbst passiert sei. Bei der Form der Informationspolitik, die die Stadt Hannover einerseits in die Öffentlichkeit und andererseits in die Fraktionen trage, wo Details und Inhalte unbeantwortet blieben, könne nicht erwartet werden, dass man still sitze und warte, bis irgendwann eine Information komme. Ratsherr Emmelmann fragte, wo die Antworten des Oberbürgermeisters auf all die vorangegangenen Fragen blieben. Teilweise sollen diese im vertraulichen Teil beantwortet werden, obwohl einige sicherlich auch jetzt beantwortet werden könnten, wenn diese sich nicht direkt auf eine Personalie beziehen.

Oberbürgermeister Schostok wiederholte, dass er in diesem Verfahren bisher volle Transparenz und Offenheit habe walten lassen. Im Verwaltungsausschuss habe er umgehend berichtet. Auch die Fragen der CDU-Fraktion seien durch die Vertreterin von Stadtrat Härke beantwortet worden.
Auf die jetzt gestellten Anfragen, die ja Unterstellungen seien, sei politisch geantwortet worden.
Es handelt sich schließlich um ein Disziplinarverfahren, wo aller höchste Vertraulichkeit zu wahren sei. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass ein Umstand vorliege, den ein Mitarbeiter sehr schwer ertragen könne, wenn er schon den Zugriff in seine Personalakte ermögliche. Trotzdem werde an verschiedenen Stellen durch Pressearbeit verbreitet, dass es zu Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters gekommen sei. Das Angebot zur Einsichtnahme und damit zur Aufklärung habe die CDU-Fraktion abgelehnt.
Weitere Fragen zum Disziplinarverfahren werde er, soweit rechtlich möglich, im vertraulichen Teil der Sitzung beantworten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) meinte, dass es ja immer mal wieder ein Disziplinarverfahren gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gebe und stellte die Frage, warum der Fall Härke, auch seitens der Verwaltung,so in die Öffentlichkeit getragen werden musste.

Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass eine Bekanntgabe ausschließlich im Verwaltungsausschuss erfolgt sei. Einige Erklärungen, die abgegeben worden, seien auch veröffentlicht worden. Dies sei der politische Teil des Disziplinarverfahrens. Die Klärung zum Verfahren und die Personalangelegenheit blieben weiter vertraulich. Wie das Verfahren zu Ende geführt werde, habe er in der Sitzung des Verwaltungsausschusses dargestellt. Das Ergebnis des Ermittlers werde in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses im neuen Jahr vorgestellt und dann in einer zweiten Sitzung vertraulich beraten. Er bitte darum, dass sich alle Beteiligten auch an die Spielregeln der Vertraulichkeit halten.

Ratsherr Oppelt (CDU) sagte, dass alle Anwesenden heute Zeugen des beispiellosen Vorgangs geworden seien, dass ein Oberbürgermeister ein großes Ablenkungsmanöver unternehme, da er in der Sache die Fragen der hannoverschen Öffentlichkeit keinenfalls beantworten wolle. Der Oberbürgermeister wolle seine eigenen Truppen hinter sich versammeln, da die eigene Autorität massiv in den letzten Wochen und Monaten geschwunden sei. Die Opposition nehme lediglich ihre Fragerechte nach dem Kommunalverfassungsgesetz wahr und es sei ein Unding, dass diese nicht beantwortet werden.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass man sich immer noch in der Fragestunde befinde. Ratsherr Oppelt erwiderte, dass der Ratsvorsitzende darauf achten möge, dass Anfragen der Fraktionen auch durch die Verwaltung beantwortet werden.

Ratsherr Oppelt (CDU) fragte weiter, ob der Oberbürgermeister zustimmen könne, dass es im öffentlichen Teil der Fragestunde auch um die Frage der politischen Verantwortlichkeit in dieser Rathausaffäre gehe und um die Frage, ob ein Oberbürgermeister sein Rathaus noch im Griff habe. Nach den vielen Ungereimtheiten in dieser Affäre stelle sich weiter die Frage, wie der Oberbürgermeister sein Krisenmanagement einschätze.

Oberbürgermeister Schostok erwiderte, dass Ratsherr Oppelt gerade genau das gemacht habe, was er in seiner Erklärung beschrieben habe. Es werden haltlose Unterstellungen und Mutmaßungen öffentlich verbreitet und man wolle politisch Kapital daraus schlagen. Die vergangenen Pressemitteilungen seien einfach noch einmal zusammen gefasst und öffentlich dargestellt worden. Deswegen sei eine entsprechende politische Antwort seinerseits absolut richtig und es werde darum gebeten, auf die Antworten im vertraulichen Teil der Sitzung zu warten.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) meinte, dass der Oberbürgermeister sicherlich selbst zu der Erkenntnis gelange, dass die verbale Entgleisung gegenüber der CDU ein sehr schwerer Fehler sei. Der Oberbürgermeister habe einseitig unterstellt, dass allein die CDU durch Fragen und Unterstellungen Unsicherheit in der Bevölkerung erzeuge. Das Gegenteil sei der Fall. Es gebe ein berechtigtes Interesse der Bevölkerung daran, die gestreuten Fragen und Behauptungen öffentlich durch den Oberbürgermeister beantworten zu lassen. Personalrechtliche Fragen im Detail sollten selbstverständlich im vertraulichen Teil beantwortet werden. Außerdem stelle sich die Frage, ob der Oberbürgermeister durch den Zick Zack Kurs und durch die Schreiben, die in den Redaktionen und in den Fraktionen kursieren, eine große Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verantworten habe. Heute sollte durch den Oberbürgermeister Transparenz hergestellt werden, um Schaden von der Stadt abzuwenden.

Oberbürgermeister Schostok resümierte, dass jetzt der dritte Versuch gestartet worden sei um zu behaupten, der Oberbürgermeister gebe keine Antworten. Er habe dies schon im Verwaltungsausschuss getan und weil es im konkreten Kern um Vorwürfe Richtung Personal gehe, habe er unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten dort die entsprechenden Auskünfte gegeben. Das weitere Verfahren nach Abschluss des Disziplinarverfahrens durch den Ermittler habe er bereits mehrfach erläutert.
Konkrete Auskünfte zum Disziplinarverfahren könne er nur im vertraulichen Teil der Sitzung geben. Die Verwaltung habe, wie bereits erwähnt, öfter mit Disziplinarverfahren zu tun. Diese dienen dazu, die Ordnung in der Verwaltung wieder herzustellen. Dabei genießen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den aller höchsten Schutz. Er (Sprecher) könne also nicht auf jede Mutmaßung oder auf jedes Schreiben öffentlich eingehen. Dies sei aber offenbar der Wunsch der CDU. Der Oberbürgermeister führe die Verwaltung und zu seinen Aufgaben gehöre auch ein großer Teil Personalarbeit. Dabei arbeite er vertrauensvoll mit dem Gesamtpersonalrat zusammen. Sonst hätte man auch nicht so schnell eine Lösung für die Übergangszeit gefunden. Mehr Vertrauen gehe nicht in einer Verwaltung. In der Verwaltung würde sehr konstruktiv daran gearbeitet, diesen Vorgang auch nur als einen solchen zu behandeln. Die CDU versuche politisches Kapital heraus zu schlagen, in dem gegenüber dem Oberbürgermeister immer wieder die gleichen Vorwürfe erhoben werden.

Oberbürgermeister Schostok sagte, dass die ewigen Unterstellungen ein Säen von Misstrauen darstellen. Ein Oberbürgermeister dürfe sich gar nicht öffentlich zu einem solchen Verfahren äußern, aber er bekomme solche Schein- und Pseudofragen immer wieder gestellt. Wenn er auf die CDU zugehe und die Angelegenheit bespreche, erhalte er immer größtes Verständnis und am nächsten Tag folge eine Pressemitteilung, wo das Gegenteil darin stehe. Er sei nicht mehr bereit, sich dieses Verhalten gefallen zu lassen.
Oberbürgermeister Schostok bat die CDU zu geordneter und fairer politischer Arbeit zurück zukommen. Er halte es für unanständig, wie die CDU arbeite und dies könne nicht mit Auskunftsrechten begründet werden.

Ratsherr Jacobs (AfD) beantragte zur Geschäftsordnung das Ende der Debatte, da die Fragen im nichtöffentlichen Teil weiter beantwortet werden.

Ratsherr Engelke (FDP) bat um Klärung, ob dieser Geschäftsordnungsantrag im Rahmen der Anfragen überhaupt zulässig sei.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) antwortete, dass ein Geschäftsordnungsantrag tatsächlich nur bei Debatten möglich sei und setzte die Anfragestunde fort.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) betonte, dass sich seine Fraktion korrekt durch den Oberbürgermeister informiert gefühlt habe. Sehr bedauerlich sei, dass frühzeitig die Vertraulichkeit wahrscheinlich von politischer Seite gebrochen worden sei. Deswegen stelle sich die Frage, ob es seitens der Verwaltung Möglichkeiten gebe, diese geübte Praxis zu unterbinden.
Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Mitteilung über die Einleitung des Disziplinarverfahrens in die Öffentlichkeit gelangt sei. Alle anderen öffentlich thematisierten Dinge seien Mutmaßungen und Unterstellungen gewesen. Deswegen habe er noch einmal auf die Spielregeln nach Beendigung des Disziplinarverfahrens hingewiesen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bezog sich noch einmal auf den Geschäftsordnungsantrag und erklärte, dass aus § 13 der Geschäftsordnung nur hervorgehe, dass jedes Ratsmitglied Anträge zur Geschäftsordnung mündlich stellen könne, soweit die Geschäftsordnung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes regelt. Eine Abweichung könne aus der Geschäftsordnung nicht entnommen werden. Es gebe zwar keine klassische Debatte in der Fragestunde, aber Ziel sei es gewesen,Tagesordnungspunkt 3.5. sofort zu beenden.

Herr Koch (Fachbereich Recht) informierte, dass man sich in der Fragestunde befinde, in der eine Debatte nach den Regelungen der Geschäftsordnung ausgeschlossen sei. Die Regelungen zum Verfahren der Geschäftsordnungsanträge und der spezielle Antrag in der Geschäftsordnung, eine Aussprache zu beenden, beziehen sich nur auf die Punkte, bei denen eine Aussprache zulässig sei. Weitere verfahrensregelnde Anträge finden ihre Grenze in den Statusrechten der Ratsmitglieder. Das Fragerecht sei nach dem
Nds. Kommunalverfassungsgesetz grundsätzlich unbegrenzt und könne insoweit auch nicht durch einen Geschäftsordnungsantrag eingeschränkt werden.
Dies sei das bisher praktizierte Verfahren, Veränderungen könnten durch Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für die Zukunft geregelt werden.
Die Fragestunde sei daher fortzusetzen.

Ratsherr Pohl (CDU) meinte, dass es schwer falle, in dieser Stimmung ruhig zu bleiben, wenn man bei einer normalen Oppositionsarbeit, zu der auch eine kritische Presseberichterstattung gehöre, als Brunnenvergifter beschimpft werde.
Die CDU habe 3 Fragen vorgelegt, die laut Oberbürgermeister nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden können. Die Frage, wann Kenntnis über die Vorwürfe gegen Stadtrat Härke erlangt worden sei, könne sicherlich im öffentlichen Teil beantwortet werden. Die HAZ habe behauptet, dass der Oberbürgermeister bereits im Frühjahr Kenntnis von den Vorwürfen gegen Stadtrat Härke hatte, daher stelle er die konkrete Frage, wann Kenntnis erlangt worden sei.

Oberbürgermeister Schostok erwiderte, dass es sich bei der Quelle, die die HAZ verwendet habe, um einen Aktenauszug, den er auf Anforderung an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses gesandt habe, handelt. Diese Quellen blieben trotzdem weiter vertraulich.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fasste zusammen, dass die Vertraulichkeit hinsichtlich des Disziplinarverfahrens gegen Stadtrat Härke öfters gebrochen worden sei. Es stelle sich die Frage ob es zukünftig nicht besser sei, ein Abschluss eines Disziplinarverfahrens abzuwarten, da in diesem Gremien eine Vertraulichkeit aufgrund politischer Mittel oder Wünschen nach der nächsten Dezernentenstelle nicht gewährleistet sei.

Oberbürgermeister Schostok entgegnete, wenn er den Verwaltungsausschuss nicht über die Einleitung des Verfahrens informiert hätte, nach Abschluss und Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorwurf der Opposition doch gewesen wäre, der Oberbürgermeister habe diesen Punkt vorenthalten.
Zu einer guten Kultur und einem anständigen Umgang miteinander gehöre, die Antworten so zur Kenntnis zu nehmen. Es handelt sich ja schließlich um ein Disziplinarverfahren gegen einen vom Rat gewählten Beamten. Bevor ein solches Verfahren eingeleitet werde, würden Vorermittlungen getätigt und bewertet und dann entschieden, ob das Verfahren eingeleitet werde. Hier schon mit der politischen Unterstellung zu arbeiten, der Oberbürgermeister wolle etwas vertuschen, ohne schon etwas gesehen zu haben, sei unanständig.
Letztendlich gehe es um ein persönliches Fehlverhalten eines Dezernenten und damit auch enttäuschtes Vertrauen. Es sei eine große Herausforderung, so ein Verfahren mit Anstand zu Ende zu bringen.
Eine Pressemitteilung nach der anderen mit immer den gleichen Vorwürfen sei ein Versuch, den Oberbürgermeister, den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und damit die Verwaltung zu diskreditieren.
Die CDU könne gerne Gespräche mit dem Gesamtpersonalrat und dem Örtlichen Personalrat führen, aber dann nicht in einer Pressemitteilung veröffentlichen, es hätte eine Zustimmung zu den Vorwürfen gegeben. Dem Verlangen des GPR´s auf eine Richtigstellung dieser Behauptung sei die CDU aber nicht nachgekommen.

Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass der Oberbürgermeister auf die Forderung, das Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke nicht von der Stadt, sondern von einer anderen Behörde führen zu lassen, betont habe, dass Disziplinarverfahren sei bei der Stadt in den besten Händen und werde objektiv und neutral geführt. Es stelle sich die Frage, wie sich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbaren lasse, dass der Oberbürgermeister in einer Pressemitteilung das Ergebnis vorweg genommen und erklärt habe, dass es auf eine Geldstrafe hinauslaufen werde. Außerdem stelle sich spätestens jetzt die Frage nach der Befangenheit des Oberbürgermeisters.

Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass ein Verwaltungsrechtsexperte im einem Interview mit der HAZ auf diverse Fragen sehr ausführlich geantwortet habe. Die Durchführung eines Disziplinarverfahrens obliege dem Dienstherren. Die Kommunalaufsicht könne ein Verfahren gegen den Oberbürgermeister führen. Hier werde der Versuch unternommen zu suggerieren, dass er nicht der Dienstherr sei. Das Disziplinarverfahren werde ordnungsgemäß unter einer guten rechtlichen Beratung durchgeführt.
Das Ergebnis des Disziplinarverfahrens habe er nicht vorweg genommen, da er im Verwaltungsausschuss lediglich auf eine Frage, wie üblichweise Disziplinarverfahren ausgehen, geantwortet habe.

TOP 3.6.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum "Bohrverbot" in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 2734/2017)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 3.7.
Anfrage der SPD-Fraktion zum Radweg Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 2754/2017)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 3.8.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Interessen der Stadt beim "96"-internen Ringen um die Mehrheit bei der "Hannover 96 Management GmbH"
(Drucks. Nr. 2761/2017)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 3.9.
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Obdachlosigkeit und Notunterkünfte für Familien in Hannover
(Drucks. Nr. 2830/2017)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Neues Mitglied für den Beirat zur Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2394/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung für den Beirat zur Förderung des Freien Theater in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2394/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2970/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2970/2017.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.3.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien (auf Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN)
(Drucks. Nr. 3039/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien auf Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3039/2017.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 5.
Änderung der Dezernatsverteilung für den Zeitraum vom 01.12.2017 bis zum 30.06.2018
(Drucks. Nr. 2757/2017 mit 1 Anlage)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es bei denen in der Begründung genannten personellen Gründe auch um Politik und Posten gehe. Der Rat habe am
30. Januar 2014 den damaligen Leiter des Fachbereichs Steuerung, Personal und Zentrale Dienste mit beeindruckender Mehrheit zum Personal- und Organisationsdezernenten gewählt. Es habe dem klaren Willen des Rates entsprochen, dass Herr Stadtrat Härke bis zum Jahr 2022 als Personaldezernent zum Wohle der Landeshauptstadt und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv sei. Ein vorzeitiges Ausscheiden zum regulären Renteneintrittsalter habe der Rat nicht in Betracht gezogen. Die ein Jahr später beschlossenen Dezernatsverteilung, in deren Folge Stadtrat Härke noch die Bereiche Kultur und Feuerwehr zugeordnet worden seien, erhielt nicht mehr eine überzeugende Mehrheit. Stadtrat Härke sei auf Grund seiner herausragender Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Personal und Organisation gewählt worden.
Nun komme die Verwaltung und der Oberbürgermeister auf die Idee, Dezernent Härke ab 01.12.2017 nur noch mit der Kultur betrauen zu wollen. Inhaltlich sei dies nachzuvollziehen, aber ihn als Vorsitzenden des Schul- und Bildungsausschusses ärgere es, wenn die Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin jetzt auch noch den schwergewichtigen Personal- und Organisationsbereich leiten solle.
Stadträtin Rzyski mache eine hervorragende Arbeit und sei damit mehr als ausgelastet.
Der wichtige Bereich der Jugendarbeit solle jetzt mit halber Kraft gefahren werden, dass könne nicht ernst gemeint sein.
Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass der Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke eingeleitet habe, dessen Ergebnisse abzuwarten seien. Stadtrat Härke habe ein Fehlverhalten in einer einzigen Sache eingeräumt. Eine strafbare Handlung sei ihm nicht bekannt. Es stelle sich die Frage, ob die angeblich nur vorübergehende Dezernatsverteilung nicht ein Akt der öffentlichen Vorverurteilung sei und ob sich der Oberbürgermeister bis zum Ende des Verfahrens nicht vor seinen Wahlbeamten stellen müsse.
Die vorgelegte Planung missachte den Jugend- und Bildungsbereich und degradiere auch die Bedeutung der Kultur, wenn dort ein Dezernent tätig werden solle, dem anderes nicht mehr zugetraut werde.
Sollte Dezernent Härke generell dazu in der Lage sein, sein Amt weiter auszuüben, woran auf Grund der derzeit vorliegenden Informationen kein Zweifel bestünde, so müsse er dies für die Dauer seiner gewählten Amtszeit auch als Personal- und Kulturdezernent tun. Sollte der Fachbereich Personal oder die Feuerwehr eine zu hohe Belastung darstellen, müsse der Oberbürgermeister über Strukturveränderungen nachdenken. Durch die vorgelegte Drucksache nehme man das Ergebnis des Disziplinarverfahrens vorweg. Trete durch das Verfahren ein Ergebnis zur Tage, dass Stadtrat Härke für die Stadt Hannover nicht haltbar sei, müsse dieser sein Amt nieder legen oder eine Abwahl durch die Ratsversammlung erfolgen.
Der jetzt geplanten Änderung der Dezernatsverteilung könne unter den gegebenen Umständen keinenfalls zugestimmt werden.

Ratsherr Pohl (CDU) hob hervor, dass auch die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde. Seitens der CDU sei nie kritisiert worden, dass Stadtrat Härke auch den Bereich der Kultur mit übernehme, sondern man habe damals gegen die Dezernatsverteilung gestimmt, da ein verdienter Jugend- und Sozialdezernent in der Runde der Dezernenten keinen Platz mehr gefunden hätte. Konsequenter Weise werde der Übergangslösung in den von der CDU so nicht gewollten Dezernatszuschnitten auch nicht zugestimmt. Auch bewege die Frage, was nach der Übergangsregelung ab dem 01.07.2018 passiere. Auch die CDU habe vernommen, dass die Dezernate dann neu verteilt werden und die SPD weiter einen Personaldezernenten stelle und in der Ampel auch die FDP zum Zuge kommen solle.
Die CDU werde, wie in den letzten Jahren, übergangen. Thomas Walter sei ein hervorragender Dezernent gewesen und habe die Stadt Hannover immer gut vertreten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) führte aus, dass es eine gute Entscheidung sei, dass der Oberbürgermeister das Personaldezernat nicht selbst übernehme. Die kommissarische Übernahme des Dezernats durch Stadträtin Rzyski sei eine Verbesserung, die Unruhe sei aber geblieben und es werde auch durch die Presse geschürt, dass die FDP den Hut in den Ring bezüglich des Postens von Stadtrat Härke werfe.
Dies erkläre natürlich, warum die FDP Stadtrat Härke ohne abgeschlossenes Verfahren vor die Tür setzen wolle.
Hier sollte doch die Unschuldsvermutung "Im Zweifel für den Angeklagten" Gültigkeit haben. Eine frühzeitige Amtsenthebung oder Beschneidung werde schon als Schuldstempel angesehen, obwohl die Schuldfrage noch nicht geklärt sei.
In vielen Dingen könne er (Sprecher) den Ausführungen des Oberbürgermeisters zustimmen, die gewählte Bühne sei aber eine falsche.
Da das Ergebnis des Disziplinarverfahrens nicht vorliege, müsse die Fraktion Die FRAKTION die vorgelegte Drucksache ablehnen.

Beigeordnete Kastning (SPD) hob hervor, dass das Thema nicht einfach und ziemlich komplex sei. Das Disziplinarverfahren gegen Stadtrat Härke sei von Oberbürgermeister Schostok eingeleitet worden und der Oberbürgermeister habe im Verwaltungsausschuss plausibel dargelegt, dass er einen begründeten Anlass dazu gehabt habe.
Das Verfahren müsse unabhängig bearbeitet und das Ergebnis im Verwaltungsausschuss dargestellt werden. Stadtrat Härke habe in einer öffentlichen Erklärung eingestanden, dass er nicht genügend Distanz Bezug nehmend auf eine ihm nahe stehende Person bewahrt habe. Damit sei eine Personalangelegenheit gemeint und dadurch sei verständlich, warum das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei. Auch die Entscheidung, dass Stadtrat Härke als Kulturdezernent regulär im Herbst 2019 in den Ruhestand gehe und kein Personaldezernent mehr sein könne, sei mehr als nachvollziehbar.
Es sei sachlich vernünftig ableitbar, wenn der Person im Dezernentenkollegium, die bereits mit der Vertretung Erfahrung habe, der Bereich Personal zugeschlagen werde.
Stadträtin Rzyski sei eine kompetente und engagierte Dezernentin und werde auch in der Übergangszeit weiter eine gute Schulpolitik machen. Durch die versierte Fachverwaltung werde hier die erhöhte Arbeitsbelastung sicherlich gut bewerkstelligt werden.
Es sei schade, dass der Eindruck erweckt werde, dass im nächsten halben Jahr keine ordentliche Personal-, Schul- und Jugendverwaltung stattfinden könne.
Der Vorschlag für eine Zuordnung des Dezernates müsse auch die Akzeptanz in der Belegschaft erhalten. Das Einvernehmen mit der Personalvertretung sei im Vorhinein zur Vorlage durch den Oberbürgermeister mit dem Gesamtpersonalrat positiv hergestellt worden.
Zu den Ausführungen von Ratsherrn Pohl sei zu bemerken, dass die Frage, wer mit welchem Parteibuch oder auch ohne, Dezernentin oder Dezernent werde, auch in Hannover etwas mit politischen Mehrheiten zu tun habe.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass auch die Hannoveraner sich die Frage gestellt hätten, ob Stadträtin Rzyski rein vom Umfang der Arbeit mit dem zusätzlichen Personaldezernat überfordert sei. Diese Befürchtung sei ihm aber durch die kompetenten Bereichs- und Fachbereichsleitungen sowie durch die Zustimmung des Gesamtpersonalrates genommen worden.
Thomas Walter sei sicherlich ein hervorragender Sozialdezernent gewesen, genauso wie Stadtrat Härke ein sehr sachkundiger, souveräner Personaldezernent, aber auch ein sehr zugänglicher Kulturdezernent sei.
Wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, müsste diesen natürlich in einem Disziplinarverfahren nachgegangen und das Ergebnis abgewartet werden. Entgegen der CDU-Fraktion vertrete er die Auffassung, dass man Dezernenten nicht gegeneinander aufwiegen sollte, denn unabhängig der politischen Couleur habe ein Wahlbeamter korrekt und neutral zu agieren.
Die vorgeschlagene Übergangslösung werde von den Hannoveranern so akzeptiert, eine Vorverurteilung von Stadtrat Härke sehe er dadurch nicht.

Ratsherr Engelke (FDP) meinte, dass er sich nicht in eine Diskussion um den Fall Härke verwickeln lasse. Die FDP-Fraktion habe sich immer gut, mit einer entsprechenden Transparenz, vom Oberbürgermeister informiert gefühlt. Die FDP habe zu der Angelegenheit immer öffentlich eine klare Linie formuliert, bei der man auch bleibe.
Ratsherr Wolf habe ausgeführt, dass der Personaldezernent zum Wohle der Mitarbeiter eingestellt worden sei. Aus der Erklärung von Stadtrat Härke sei zu entnehmen, dass dieses Wohl gefährdet wurde. Daher sei die Entscheidung des Oberbürgermeisters absolut richtig gewesen. Die FDP-Fraktion sei überzeugt, dass Stadträtin Rzyski jede ihrer Aufgaben zu 100 % erfülle und gute Mitarbeiter in der Verwaltung hinter sich habe.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass Stadtrat Härke sehr geschätzt werde und bisher eine sehr gute Zusammenarbeit vorgelegen habe. Man habe aber nicht erwartet, dass er eine solche Sache umsetze und das Vertrauen sei sehr erschüttert. Deshalb sei gut nachvollziehbar, dass der Oberbürgermeister das Thema Personal in den nächsten Monaten nicht bei Stadtrat Härke ansiedeln wolle. Die reguläre Vertretungsregelung zu verlängern, sei genau der richtige Weg. Auf jeden Fall müsse das Ergebnis des Disziplinarverfahrens abgewartet werden, um beantworten zu können, was nach der Übergangszeit passiere.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass wenn der Oberbürgermeister der CDU Brunnenvergiftung vorwerfe, man richtig stellen müsse, dass das Kind dem Oberbürgermeister in den Brunnen gefallen sei. Er habe schon damals gegen die Umverteilung der Dezernate gestimmt und jetzt käme ein totales Ungleichgewicht zustande. Ratsherr Förste meinte, dass Vitamin B in der Politik und im Geschäftsleben durchaus angesagt sei. Es gebe einen rot/grünen Filz und einen Genossenfilz in der Stadtverwaltung und auf einem Mann ohne Parteibuch würden jetzt alle einschlagen. Das nenne er scheinheilig.
Zur Ausschreibung an sich könne festgestellt werden, dass die Bewerberin durchaus geeignet gewesen sei und auch nicht vorgezogen wurde, da es nur eine Bewerbung gegeben habe. Es habe eine Denunziation gegeben,woraus sich eine Machtauseinandersetzung im Rathaus entwickelt habe, die alle beschädige.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) verwahrte sich dagegen, dass er die Kompetenzen von Stadträtin Rzyski in Frage stelle. Er habe nur die Sorge um eine Überlastung zum Ausdruck bringen wollen.
Mit 21 Gegenstimmen beschloss der Rat, die Dezernatsverteilung nach dem Wortlaut aus Antrag aus Drucks. Nr. 2757/2017 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2649/2017)

Einstimmig beschloss der Rat, Herrn Michael Sander zum Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2649/2017 zu ernennen.

TOP 7.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

TOP 7.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

TOP 7.2.
und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1752/2017)

TOP 7.3.
sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1753/2017)

TOP 7.4.
und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1754/2017)

TOP 7.5.
sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 1755/2017)

TOP 7.6.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2170/2017)

TOP 7.7.
und Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner
(Drucks. Nr. 2204/2017)

TOP 7.8.
sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2328/2017)


TOP 7.9.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

TOP 7.10.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2346/2017)

TOP 7.11.
sowie Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten
(Drucks. Nr. 2361/2017)

Ratsherr Dr. Menge (SPD) führte aus, dass das Thema sowohl die Politik als auch die Öffentlichkeit bewege. Mit dem vorliegenden Konzept, welches SPD, Grüne und FDP heute beschließen wollen, sei der Endstein noch nicht gesetzt, sondern es werde ein dynamischer Prozess angestoßen und weiter getragen. Es sei sehr gut, dass mit den Stadtbezirksräten in zwei Veranstaltungen kommuniziert werde, wie sie ihre Bezirke bezogen auf den Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit einschätzen und auch mit der Stadtgesellschaft insgesamt sollen Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies zeige, dass die Sicherheit und Ordnung etwas sehr dynamisches sei und immer wieder neu gelebt und deshalb nicht abschließend behandelt werden könne.
Ratsherr Dr. Menge betonte, dass das Sicherheitskonzept nicht als Konkurrenz zur Polizei gesehen werde, sondern eine Ergänzung darstelle. Die Sicherheitspartnerschaft habe sich bewährt und solle weiter intensiviert werden. Das Kernstück des Ordnungs- und Sicherheitskonzeptes sei der kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienst, der von der SPD-Fraktion auch unterstützt werde. Laut Drucksache sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so ausgewählt und geschult werden, dass sie deeskalierend agieren und in emotional aufgeladenen Situationen angemessene Handlungskompetenz wahren. Dies bedürfe keiner weiteren Konkretisierung und deswegen werde den Änderungsanträgen zur Verbesserung der Ausstattung des Ordnungsdienstes nicht zugestimmt.
Der von SPD, Grüne und FDP formulierte Änderungsantrag wolle die Angsträume und das subjektive Sicherheitsgefühl in den Fokus nehmen. Bei zukünftigen Baumaßnahmen sollten Angsträume vermieden und durch Beleuchtung, bessere Sichtverbindungen und Wegebeschilderung das Sicherheitsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger erhöht werden.
Außerdem sei sehr wichtig, da der Dialogprozess angeschoben werde und die Ampel werde schauen, wie man das lebendige Ordnungs- und Sicherheitskonzept ergänzen könne. Deswegen werde mit dem Änderungsantrag eine Evaluation beauftragt und die Verwaltung gebeten, die Ergebnisse und Erfahrungen vor der Sommerpause 2019 den Ratsgremien vorzulegen.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte, dass die Stadt und der gesamte öffentliche Raum auch in Zukunft eine weltoffene und tolerante Stadt sein solle, in der sich alle die hier leben, ob jung oder alt, Mann oder Frau, biodeutsch oder zugewandert, gern, sicher und wohlbehalten bewegen können. Daher werde sehr viel Wert darauf gelegt, dass das Konzept im Sinne von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung, ein miteinander Leben in einem urbanen Raum zum Ziel habe und dass das eigene Wohlbefinden und das der anderen geachtet werde. Wenn das Konzept dazu beitrage, werde der Verwaltungsvorlage gern zugestimmt.
Der öffentliche Raum müsse so gestaltet sein, dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sich frei bewegen können, Angsträume im Sinne städtebaulicher Kriminalprävention im Rahmen von Städteplanung müssten vermieden und beseitigt werden.
Ratsfrau Steinhoff wies aus Frauenpolitischer Sicht insbesondere auf die einleitenden Sätze des Änderungsantrages hin, dass Angsträume im Sinne der Kriminalprävention verhindert werden müssen und dem FrauenNachtTaxi zukünftig weiter Bedeutung zukomme, da dieses ein Teil Sicherheit in der Stadt sei, der Frauen zugute komme.
Zum Thema Straßenmusik erläuterte Ratsfrau Steinhoff, dass es Ziel sei, ein gutes Maß zu finden, um künstlerische und kulturelle Vielfalt im öffentlichen Raum breit aufzustellen und ausreichende Zugänge für Straßenmusik und Kunst im Sinne künstlerischer Freiheit sicherzustellen.
Zur bisherigen Servicegruppe Innenstadt meinte Ratsfrau Steinhoff, dass diese nun zum Kommunalen Ordnungsdienst erweitert werde. Es werden mehr Ordnungskräfte im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein. Die Bezirke würden in den Fokus genommen und es sei besonders wichtig, dass die Menschen sich in ihrem Wohnumfeld wohl fühlen. Dies könne durch Nachbarschafts- und Begegnungsprojekte, aber auch durch bauliche Verbesserungen erreicht werden. Die Stärkung des Zusammenhalts in den Nachbarschaften werde unterstützt und daher werde der Beteiligungsprozess in den Bezirken ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich der Besetzung des Kommunalen Ordnungsdienstes brachte Ratsfrau Steinhoff ihre Freude über eine paritätische Besetzung zum Ausdruck und betonte, dass der Ordnungsdienst keine polizeilichen Aufgaben habe. Im Ordnungsdienst sei ein Personal gewünscht, welches die Menschen in der Stadt dort unterstütze, wo es Probleme gebe. Diese KollegInnen sollten Hilfsbereitschaft, Klarheit und Durchsetzungsvermögen ausstrahlen. Polizeiliche Aufgaben müssten polizeiliche Aufgaben bleiben und der Kommunale Ordnungsdienst werde im Falle von strafrechtlichen Vorkommnissen von der Polizei umgehend entlastet und dies sei auch gut so.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass der Oberbürgermeister im Vorfeld der Landtags- und Bundestagswahlen ein Sicherheitskonzept für die Landeshauptstadt Hannover auf den Tisch gelegt habe. In der Drucksache werde auf jüngste Berichte des Deutschen Städtetages Bezug genommen. Demzufolge sei das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in den Städten erheblich beeinträchtigt. Wenn Gefühle und Empfindungen statt Fakten ins Spiel kämen, liege der Schluss nahe, dass es sich um Wählerstimmen drehe, die gewonnen werden wollten. Da die Wahlen vorbei seien, könne man sich auf die Fakten konzentrieren. Laut Städtetag erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass sich kommunale Ordnungsbehörden stärker für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und für die allgemeine Gefahrenabwehr einsetzen. Es sei interessant, dass Kommunen auf derartige Erwartungen mit der Einrichtung eigener Ordnungsdienste setzen, so auch Hannover. Damit werde in den Aufgabenbereich der Polizei vorgestoßen.
Ratsherr Wolf meinte, dass dies unter dem Gesichtspunkt der Bürgernähe vielleicht angebracht sei und es die chronisch überlasteten Polizisten sogar entlaste, wenn zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung vorgestaffelt städtische Bedienstete tätig werden und die Polizei nur als Eingreiftruppe bei eklatanten Zuwiderhandlungen gegen die öffentliche Ordnung tätig werden müsse. Dieses sei aber problematisch.
Der rechtliche Rahmen der Tätigkeit der städtischen Ordnungsdienstmitarbeiter sei sehr dünn. Daher sei ein klarer Aufgaben- und Befugniskatalog um so wichtiger. Dieser Katalog liege aber bisher nicht vor und damit würden die Kollegen im Regen stehen gelassen. Das halte er für grob fahrlässig und unkollegial. Aus Sicht der Polizei müsse man sich die Frage stellen, ob die Kollegen nur noch als Eingreiftruppe für das Grobe in Erscheinung treten möchten, in dem sie das Aufgabenfeld der Überwachung und Sicherstellung der öffentlichen Ordnung an andere Kräfte überantworte. Die Entwicklung habe sicherlich nicht einen Akzeptanzschub für die Polizei zur Folge. Eine Alternative zum Kommunalen Sicherheitsdienst sei die Aufstockung der Personaldecke der Polizei. Insbesondere sei dies in den so genannten hot spots von Nöten. Wenn die Stadt schon auf einen eigenen Ordnungsdienst setze, sollte sie ebenbürtig die Sozialarbeit stärken, sagte Ratsherr Wolf. Hierzu gehöre eine 24 Stunden Anlaufmöglichkeit für eine Drogenberatung.
Das Thema Betteln und Straßenmusik werde durch die Drucksache vom Oberbürgermeister zu einem lokalen Problem aufgebauscht. Das sei ein Stoß vor die Köpfe der Betroffenen und Helfer, die mit den sozialen Problemen auf den Straßen von Hannover konfrontiert seien. Hier werde mehr Zusammenhalt und Solidarität gefordert. Verdrängung dürfe keine Lösung sein. Hannover habe sich erfolgreich als UNESCO City of Music beworben und wolle Kulturhauptstadt 2025 werden. Wie passe das mit der erheblichen Einschränkung der Straßenmusik im Bereich der City zusammen. Daher sei von der Gruppe ein entsprechender Änderungsantrag eingebracht worden, für dessen Abstimmung er schon einmal die getrennte Abstimmung beantrage.
Zusätzlich habe die psychologische Verunsicherung noch den Effekt, dass sich ältere Menschen plötzlich unsicher fühlten, wo sie sich vorher gar nicht unsicher gefühlt hätten. Durch das Ordnungskonzept könne die Paranoia im öffentlichen zivilen Raum verstärkt werden und man müsse aufpassen, dass aus dem Konzept nicht was völlig anderes entstehe.

Ratsherr Bingemer (FDP) führte aus, dass die Verwaltung das Konzept sehr sorgsam erarbeitet habe. Das Konzept sei umfassend und weitreichend und werde den Bedürfnissen einer wachsenden Großstadt mit all ihren Besonderheiten gerecht. Es gehe darum, für alle ein erfreuliches Miteinander zu gestalten und dazu gehörten nun einmal Regeln. Das Konzept stelle diese Regeln auf, so dass eine klare Handlungsgrundlage für Bürger, Verwaltung und Sicherheitsdienst geschaffen werde. Zugleich sei das Konzept aber so eng gefasst, dass es die individuellen Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden nicht über Gebühr beschränke. Besser seien mehr Bedienstete, als eine flächendeckende Videoüberwachung, die datenschutzrechtliche Problematiken mit sich bringe.
Das vorgestellte Konzept stelle aus liberaler Sicht einen guten Kompromiss aus persönlichem Freiheitsbedürfnis und gemeinschaftlichem Ordnungs- und Sicherheitsbedürfnis dar. Die Zusammenarbeit mit den anderen Sicherheitsdiensten solle verbessert werden. Dies sei wichtig, da es dazu angetan sei, eventuelle Sicherheits - und Ordnungslücken durch unklare Zuständigkeiten oder unterschiedlichen Informationsstand zu schließen. Ratsherr Bingemer betonte, dass das Konzept ausdrücklich gesamtstädtisch verstanden werde. Der Trinkerraum sei bis jetzt sehr gut angenommen worden und eröffne die Möglichkeit, dort suchtkranke Menschen mit der Direktansprache zu treffen und auch präventiv einzuwirken.

Ratsherr Engelke (FDP) begrüßte die Vorlage der Drucksache und unterstrich, dass viele Menschen auf ein solches Konzept gewartet hätten. Erfreulich sei, dass sich alle Fraktionen über das Konzept Gedanken gemacht und das Thema sehr ernst genommen hätten. Den Freien Demokraten sei es wichtig gewesen, dass, wie z.B. in Köln, keine schwarze Sheriffs durch die Stadt laufen, sondern der Ordnungsdienst vernünftig und geschult Situationen entschärfen werde. Außerdem sei eine einheitliche Telefonnummer für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, die nach außen kommuniziert werde.
Zum Thema Straßenmusik merkte Ratsherr Engelke an, dass die gefundene Lösung genau das Richtige auch zum Schutz der Straßenmusiker sei, die zwischen durch jetzt mal Pause machen könnten. Wichtiger sei aber der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäften gewesen. Die FDP wolle keinenfalls die Künstler, die das Stadtbild ja auch beleben, in irgendeiner Form verdrängen, jedoch tue eine halbe Stunde Pause allen gut.
Ratsherr Engelke betonte, dass das Konzept nicht in Stein gemeißelt sei, sondern dass nach einem gewissen Zeitpunkt die Entwicklung angesehen und dann ggf. gegen gesteuert werde.
Zum Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION bemerkte Ratsherr Engelke, dass das Sicherheitskonzept ein ernsthaftes Thema sei und von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt auch gewünscht werde. Sich über die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger lustig zu machen, sei völlig daneben.

Ratsherr Karger (AfD) führte aus, dass durch Einsparungen bei den Landespolizeien und der Bundespolizei und einer schlechten Einstellungspolitik auch in der Landeshauptstadt Hannover Polizeikräfte fehlen würden. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von 2016 weise eine starke Zunahme von Straftaten im Bereich Rohheitsdelikte, Eigentum und insbesondere Sexualdelikte aus, die auch auf Grund der unkontrollierten Zuwanderung 2015 entstanden seien. Viele Bürger der Stadt hätten Angst und verspürten Unsicherheit, wenn sie sich abends in der Innenstadt aufhalten würden. Daher begrüße die AfD das Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum ausdrücklich.
Allerdings seien die Dienstzeiten des städtischen Ordnungsdienstes von 08:00 bis
22:00 Uhr nicht dazu geeignet, Sicherheit im öffentlichen Raum zu garantieren, da die meisten Rohheitsdelikte insbesondere am Raschplatz in den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden passieren. Ratsherr Karger vertrat die Auffassung, dass der städtische Ordnungsdienst daher in 3 Schichten seinen Dienst lückenlos verrichten sollte.
Auf Grund der Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müsse deren Ausstattung angepasst werden, da ein Handy und ein Schreibblock bei einem Einsatz am Raschplatz sicherlich nicht ausreichen werden. Um sich selbst zu schützen, müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich mit einem Pfefferspray oder einen Schlagstock ausgerüstet sein.
Ratsherr Karger sagte, dass nach den Erfahrungen aus der Sylvesternacht in Köln, den verschiedenen islamischen Terrorakten in Berlin, Gewaltexzessen in der Region, z.B. in Hameln es unerlässlich sei, dass der Ordnungsdienst anständig arbeite und funktioniere und kein Kuschelordnungsdienst etabliert werde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) bemerkte, dass die Initiative zwar gut sei, aber nicht weit genug greife. Die CDU-Fraktion predige bereits seit über 10 Jahren, dass sie das Thema Sicherheit in der Stadt Hannover umgesetzt sehen wolle. Das Thema Sicherheit in der Innenstadt und aggressives Betteln sei in jüngster Zeit sehr durch die City-Gemeinschaft forciert worden und endlich liege ein Konzept vor, welches aber bei Weitem nicht ausreiche. Bei der Präsentation des Konzeptes durch die Verwaltung sei beispielsweise unter noch zu klärenden Punkten das Thema Winterkleidung aufgeführt worden, dies könne doch nicht ernst gemeint sein. Insgesamt müssten die Mitarbeiter ein Mitspracherecht bei der Ausstattung erhalten, manchmal helfe ja eine Kleinigkeit wie eine Kappe im Schuh.
Mit dem Änderungsantrag fordere die CDU-Fraktion ein gewisses Maß an Ordnung in der Innenstadt und das die Ordnungskräfte die Möglichkeit erhalten, z.B. Platzverweise auszusprechen, wenn es notwendig sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) informierte, dass die Sicherheitslage in Deutschland, insbesondere in den Großstädten und damit auch in Hannover immer prekärer werde. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 habe es über 1600 Messerattacken in Deutschland gegeben. Im Stadtteil Sahlkamp habe es in diesem Monat 2 Messerattacken und einen Mord durch eine Schusswaffe gegeben. Es werde immer riskanter, sich unbewaffnet in bestimmten Räumen der Stadt zu bewegen. Die Betteleien und Trinkgelage in der Innenstadt und an anderen Stellen seien für die Passanten zwar nicht lebensbedrohend, aber extrem lästig und mindern die Lebensqualität der BürgerInnen der Stadt. In erster Linie sei für diese Problematik die Polizei zuständig. Eine Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei und Ordnungsdienst sei zu begrüßen. Die Polizei stoße durch ihre vielfältigen Aufgaben mittlerweile auch an ihre Grenzen, deshalb habe die Verwaltung das Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum erstellt. Die Initiative der Stadt weise in die richtige Richtung, erfolge aber unzulänglich.
Im Hinblick auf die vielfache Bedrohung und Belästigung der Bürger sei es unverantwortlich, dass die Ampel in dem eingebrachten Änderungsantrag die paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes fordere. Frauen, die mit Handy und Schreibblock unterwegs seien, würden die Personen, die sich nicht um die Ordnung scheren, kaum beeindrucken.
Die Antragsteller hätten offensichtlich noch nicht realisiert, dass der Ordnungsdienst direkt ad personam arbeiten müsse, dies sei heikler als das Ausstellen von Verwarnungen. Hier werde der Genderismus heftig übertrieben.
Ratsherr Wruck erläuterte im Einzelnen den Änderungsantrag der Fraktion DIE HANNOVERANER, der seines Erachtens eine Optimierung und Verbesserung des Konzeptes darstelle.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte zu den einzelnen Änderungsanträgen, dass es nicht schlecht sei, wenn die Ordnungskräfte zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Hausrecht hätten (Drucks. Nr. 1752/2017) und zur Selbstverteidigung Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen dürften (Drucks. Nr. 1753/2017).
Dem Thema Trinkerraum stünde die Fraktion DIE HANNOVERANER nicht so ablehnend gegenüber wie der Antragsteller des Antrages Nr. 1754/2017. Trotz der nachvollziehbaren Bedenken, wie Streitereien unter den Besuchern, könne der Trinkerraum zu einem Erfolgsmodell werden.
Zum Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 1755/2017 bemerkte Ratsherr Böning, dass die geforderten Einsatzzeiten bis um 06.00 Uhr morgens für zu lang gehalten werden und die er Fraktion DIE HANNOVERANER eine Einsatzzeit bis 24.00 Uhr fordern.
Eine stärkere Präsenz der Ordnungskräfte in den späten Abendstunden, wie in den Änderungsanträgen der AfD sowie der CDU gefordert, könne unterstützt werden. Der Antrag zur Koordinierung der Einsätze der Ordnungskräfte durch die Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2328/2017) werde als schwierig erachtet. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion könne insgesamt grundsätzlich unterstützt werden.
Zum Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION sei eigentlich nichts mehr zu sagen, außer dass es anstrengend sein müsse, zum witzig sein verdammt zu sein.
Ratsherr Böning betonte, dass es im Sicherheitskonzept um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und nicht um Ideologien gehe. Daher würde die Fraktion DIE HANNOVERANER die Anträge nur nach deren Inhalt abstimmen und nicht nach den Antragstellern.
Ohne die Zustimmung zu den Änderungsanträgen könne der Hauptdrucksache nicht zugestimmt werden, da das vorgelegte Konzept nicht weit genug gehe und die Maßnahmen nicht ausreichend greifen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass Satire nicht witzig sein müsse. Satire sei primär Kontrast, deshalb brauche Die FRAKTION auch keine direkten Sachargumente.
Natürlich höre seine Fraktion auf die Bürgerinnen und Bürger, aber die Drucksache besage, dass es um gefühlte Sicherheit gehe. Den Begriff gefühlte Sicherheit habe die Verwaltung aber nicht definiert und sei auch nicht auf die konkreten Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Der eingereichte Änderungsantrag gehe viel weiter. In Baden-Württemberg sei gerade das schärfste Antiterrorpaket beschlossen worden und die GroKo käme sicherlich bald auf die gleiche Idee. Besser sei doch, präventiv auf die Leute zuzugehen, die in der Gesellschaft Hilfe nötig hätten.

Ratsher Finck (SPD) sagte zu den Ausführungen der Hannoveraner und der AfD-Fraktion, dass er die Behauptung, dass die Bürgerinnen und Bürger immer mehr Angst hätten und verunsichert seien, so nicht im Raum stehen lassen wolle. Die PKS für die Stadt Hannover bestätige, dass die Straftaten eben nicht im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen seien.
Es sei richtig, dass der Kommunale Ordnungsdienst in seiner Aufgabenwahrnehmung auch der Unterstützung der Polizei diene. Die Polizei in Niedersachsen sei aber nicht schlecht aufgestellt, denn es habe nie mehr Polizisten in Niedersachsen gegeben, als im Jahr 2017. Im Haushalt 2017/2018 habe man zusätzlich 20 Mio. Euro in die Innere Sicherheit investiert und 1500 zusätzliche Stellen für die Polizei seien in Planung. Die Behauptung, es würde nichts passieren, könne also so nicht stehen gelassen werden.
Im Übrigen werde der Kommunale Ordnungsdienst nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz handeln und dort sei geregt, dass der Ordnungsdienst dazu ermächtigt sei, Platzverweise auszusprechen.

Ratsherr Karger (AfD) erwiderte, dass die Einstellungsoffensive bei der Bundespolizei noch nicht einmal die kommenden Pensionswellen abdecken werde. Die Behauptung, dass die Straftaten zurück gegangen seien, glaube doch kein Mensch. Die Tötungsdelikte seien von 2015 nach 2016 um 20% angestiegen. Die Ländlichen Polizeistationen würden teilweise geschlossen und die Behauptung, dass ausreichen Polizei vor Ort sei, sei absurd.

Ratsherr Döring (FDP) beantragte den Schluss der Debatte und bat um Abstimmung.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass noch 4 Redner auf der Rednerliste stünden und ließ über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich noch einmal, dass der Kommunale Ordnungsdienst keine polizeilichen Aufgaben habe und müsse daher auch nicht mit der gleichen Ausstattung wie die Polizei unterwegs sein. Die Polizei habe seit Jahren beste Erfahrungen damit, dass Streifen gemischtgeschlechtlich laufen und fahren.

Ratsherr Jacobs (AfD) bezog sich auf die EinwohnerInnenfragestunde im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide, wo sich Anwohner massiv über Verstöße gegen die Öffentliche Ordnung im Stadtbezirk beschwert und die Vertreter im Stadtbezirk aufgefordert hätten, etwas zu tun. Das Sicherheitskonzept müsse umgesetzt werden und in den Stadtbezirken müssten Ansprechpartner vorhanden und der Kommunale Ordnungsdienst entsprechend ausgestattet sein.

Ratsherr Hirche (AfD) ergänzte, dass durch die illegale Einwanderung von tausenden Terroristen, Kriminellen und Vergewaltigern die Bevölkerung total verunsichert sei. Vor 2015 habe es keine Betonpoller oder Polizisten mit Maschinengewehren auf Weihnachtsmärkten gegeben. Mit einem solchen Ordnungsdienst für Sicherheit zu sorgen, sei lächerlich.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) sagte, dass die Verunsicherung der Bevölkerung ein Zeichen der sozialen Spaltung sei. Folge sei eine totale Überwachung, wenn man nicht auf der einen Seite die Ghettos und auf der anderen Seite die Reichenviertel einmauern wolle. Die AfD ziele immer wieder darauf ab, dass Flüchtlinge und Asylbewerber Verursacher der Kriminalität seien. Der bekannteste kriminelle Hannovers sei Frank Hanebuth mit Kontakten zu den rechten Hooligans, bei denen die AfD auch Freunde habe.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) beantragte eine Einzelabstimmung:
Bei 4 Gegenstimmen lehnte der Rat Ziffer I und II des Änderungsantrages, bei 4 Gegenstimmen Ziffer III b und bei 4 Gegenstimmen III c nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2361/2017 ab.

Bei 23 Gegenstimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2346/2017.

Bei 14 Gegenstimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2344/2017 ab.

Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2328/2017 ab.

Bei 2 Gegenstimmen lehnte der Rat die Ziffer 1 des Änderungsantrages und bei 6 Gegenstimmen die Ziffer 2 des Änderungsantrages nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2204/2017 ab.

Bei 2 Gegenstimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2170/2017 ab.

Bei 6 Gegenstimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1755/2017 ab.

Bei 6 Gegenstimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1754/2017 ab.

Bei 6 Gegenstimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1753/2017 ab.

Bei 6 Gegenstimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1752/2017 ab.

Bei 19 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung zur Drucks. Nr. 1611/2017 (Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage) und lehnte damit den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte, Drucks. Nr. 15-2060/2017 ab.

Bei 25 Gegenstimmen beschloss der Rat das Konzept über Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen in Verbindung mit den Änderungen des Antrages aus Drucks. Nr. 2346/2017.

TOP 8.
Jahresabschluss 2016 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2448/2017 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2016 der Zusatzversorgungskasse nach Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2448/2017 mit 1 Anlage.

TOP 9.
14. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 2451/2017 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die 14. Änderung der ZVK-Satzung nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2451/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 10.
Abschluss der Sanierung in Limmer Ost - Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0573/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Abschluss der Sanierung in Limmer Ost nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0573/2017 mit 3 Anlagen.
TOP 11.
Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk
Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Aufwandsspaltung
(Drucks. Nr. 1380/2017 mit 8 Anlagen)

Bei 22 Gegenstimmen beschloss der Rat die Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode nach Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1380/2017 mit 8 Anlagen.

TOP 12.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 12.1.
Bebauungsplan Nr. 1835, Steinbruchsfeld-Ost, Anordnung der Umlegung
(Drucks. Nr. 0908/2017 mit 1 Anlage)

Bei 8 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1835, Steinbruchsfeld Ost, nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0908/2017 mit 1 Anlage.
TOP 12.2.
Bebauungsplan Nr. 653, 1. Änderung, Saldernstraße / Steinbergstraße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2104/2017 mit 4 Anlagen)
Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 653, 1. Änderung, Saldernstraße / Steinbergstraße, nach Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2104/2017 mit 4 Anlagen.

TOP 12.3.
Bebauungsplan Nr. 654, 1. Änderung, Steinbergstraße / Lange-Hop-Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2106/2017 mit 4 Anlagen)

Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 654, 1. Änderung, Steinbergstraße / Lange-Hop-Straße, nach Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2106/2017 mit 4 Anlagen.

TOP 12.4.
Bebauungsplan Nr. 1783, Südbahnhof, nördl. Teil Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2297/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1783 - Südbahnhof, nördlicher Teil, nach Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2297/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 13.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 1872/2017)

TOP 13.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe LINKE & PIRATEN sowie der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2493/2017)

Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2493/2017.

Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "Die Hanse" in Form des Änderungsantrages aus Drucks. Nr. 2493/2017.

TOP 14.
Antrag der AfD-Fraktion zur Erstattung von Asylkosten
(Drucks. Nr. 2028/2017)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erinnerte an die seines Erachtens verfassungs- und gesetzeswidrige Entscheidung der Bundeskanzlerin und Bundesregierung, Millionen von Menschen unkontrolliert in das Land einwandern zu lassen. Es wäre die Pflicht der Bundesregierung gewesen, die deutschen Grenzen zu sichern und die Einwanderung zu verhindern. Als Folge seien die immensen Kosten auch für die Steuerzahler Hannovers entstanden. Daher sind die Kosten aus dem Bundeshaushalt zu erstatten und diese sollten notfalls auch über den Klageweg eingefordert werden. Jetzt sei die Möglichkeit gegeben, eine Vorreiterrolle einzunehmen und innovativ zu sein und der Bundesregierung klar zu machen, dass die Grenze des Rechtmäßigen überschritten worden sei.
Beigeordneter Hauptstein bezog sich auf die Meinung von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, dass die Öffnung der Deutschen Grenzen verfasungswidrig gewesen sei und informierte, dass auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen diese Auffassung vertreten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erläuterte das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio und erklärte, dass der Europäische Gerichtshof entschieden habe, dass jedes Land AsylbewerberInnen aus humanitären Gründen freiwillig aufnehmen könne.
Der Antrag sei rechtspopulistisch und inhaltlich komplett falsch und müsse daher abgelehnt werden.

Ratsfrau Jescke (CDU) sagte zu den Äußerungen von Beigeordneten Hauptstein, dass die CDU zum wiederholten Male auf gleiche Weise angegriffen worden sei. Sie (Sprecherin) empfinde die AfD als eindimensional und heute werde der Fremdenfeindlichkeit das Wort Gerechtigkeit zugefügt.
Dieser Argumentation wolle sie das Wort Humanität gegenüber stellen. Humanität habe den Oktober 2015 geprägt und die Entscheidung herbeigeführt. Humanität sei ein Menschenrecht und sie sei stolz darauf, dass die Kanzlerin die Humanität in den Vordergrund gestellt habe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) entgegnete, dass er keine Fremdenfeindlichkeit propagiere, sondern nur auf die bestehende Gesetzeslage hingewiesen habe. Es sei eben nicht human, Millionen von Menschen in das Land einzuladen und die Sozialkassen in den Ruin zu treiben. Den Menschen hätte man genauso gut vor Ort oder in Nachbargebieten helfen können.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) hob hervor, dass er nicht fremdenfeindlich sei, wenn er die Masseneinwanderung ablehne. Das Sicherheitsgefüge dieses Landes werde total zerstört, sollte es so weiter gehen. Die Souveränität über das Land gehe zugunsten von Kulturen verloren, die eine andere Auffassung darüber hätten, wie man mit Menschen umgehe.

Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat die Erstattung von Asylkosten nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2028/2017 ab.
TOP 15.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstobjekten
(Drucks. Nr. 2407/2017)

TOP 15.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2526/2017)

Ratsherr Wiechert (CDU) wies darauf hin, dass der Antrag grundsätzlich richtig sei. Er eröffne die Möglichkeit, dass Kunstobjekte abgebaut und wieder aufgebaut werden können, was nach derzeitiger Vertragsgestaltung manchmal problematisch sei. Der Kulturausschuss habe aber einvernehmlich geäußert, dass er über diese Maßnahmen informiert werden wolle und daraus resultiere der eingebrachte Zusatzantrag.

Ratsherr Markurth (SPD) erklärte, dass die Verwaltungsvorlage eine ausreichende Information des Kulturausschusses beinhalte, insofern sei der Zusatzantrag der CDU entbehrlich.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erinnerte an die Diskussion im Kulturausschuss, wo seines Erachtens vereinbart worden sei, dass die SPD noch einen Zusatz in den Antrag der CDU einbringen wollte und fragte, ob dies geschehen sei.

Ratsherr Engelke (FDP) informierte, dass es um künftige Verträge gehe, über die der Kulturausschuss auch immer informiert werde. Der CDU-Antrag beinhalte aber etwas ganz anderes.

Ratsherr Wiechert (CDU) sagte, dass es einen breiten Konsens darüber gegeben habe, dass der Kulturausschuss über die Maßnahmen informiert werde. Eine zusätzliche Änderung der SPD liege nicht vor, daher werde um Zustimmung zum CDU-Antrag gebeten.
Bei 24 Gegenstimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2526/2017 ab.

Bei 16 Gegenstimmen beschloss der Rat die Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstobjekten nach Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2407/2017.

TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Angebot an ältere Mitbürger, ihre Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen freiwillig zurückzugeben
(Drucks. Nr. 2722/2017)

eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

TOP 16.2.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Einrichtung eines Kältebusses nach Berliner Vorbild
(Drucks. Nr. 2835/2017)

eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

TOP 19.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen hinsichtlich des Disziplinarverfahrens gegen Stadtrat Härke
(Drucks. Nr. 3007/2017)

Bürgermeister Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion einzelnen Ratsfrauen und Ratsherren Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Ratsbeschlusses bedürfe es hierfür nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde dem Rat gegenüber bekannt gemacht.

Akteneinsicht erhalten:
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (Gruppe Linke & Piraten)
Beigeordneter Machentanz (Gruppe Linke & Piraten)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Fraktion Die Hannoveraner verzichtet
Ratsherr Braune war nicht anwesend.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o kF e n s k e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterProtokollführerin