Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 29.11.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 23.11.2017)
1. Nachtrag (erschienen am 23.11.2017)
Protokoll (erschienen am 26.01.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.12.brb - 19.12.2017

PROTOKOLL

9. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
am Mittwoch, 29. November 2017,
IGS Stöcken, Aula, Eichsfelder Str. 38, 30419 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.00 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Janischowsky (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Agca (DIE LINKE.) 18.10 - 20.45 Uhr
Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon (CDU)
Bezirksratsfrau Goedeke (SPD)
Bezirksratsherr Janischowsky (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Jeschke (CDU)
Bezirksratsherr Karsch (SPD)
Bezirksratsherr Lechtchyner (CDU)
Bezirksratsherr Mesenbrink (ASH)
Bezikrsratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezikrsratsherr Mönkeberg (SPD)
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Neubauer (CDU)
Bezirksratsfrau Schmidt (CDU)
Bezirksratsherr Schneider (Piraten)
Bezirksratsfrau Stolzenwald (SPD)
Bezirksratsherr Tegtmeier (SPD)
Bezirksratsfrau Thimm (SPD) 18.00 - 21.00 Uhr
Bezirksratsherr Witte (FDP)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordneter Hauptstein) (AFD)
(Ratsherr Kelich) (SPD)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Pilarski Stadtbezirksmanagement
Frau Fischer FB Planen u. Stadtentwicklung
Frau Schindler FB Umwelt u. Stadtgrün
Herr Michaelis FB Umwelt u. Stadtgrün




Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

3. Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/ des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4.1. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 1. Teil: Allgemeine Fragen

5. Genehmigung von Protokollen

5.1 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.08.2017
- öffentlicher Teil -

5.2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.09.2017
- öffentlicher Teil -

6. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken:
Ohebruchstraße, Spanuthstraße, Bauvereinsweg

4.2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 2. Teil:
Fragen zum Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand (GiB)

7. B E R I C H T E

7.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

7.2. Bericht aus der Sanierungskommission

7.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Sanierungsgebiet Soziale Stadt Stöcken
Erneuerung Spielplatz Hogrefestraße/Stadtteilzentrum Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2635/2017 mit 2 Anlagen)

8.1.2. Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Neugestaltung des Vorplatzes Stadtteilzentrum Stöcken
(Drucks. Nr. 2777/2017 mit 2 Anlagen)


8.1.3. Gymnasium Goetheschule Außenstelle, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 2426/2017 mit 3 Anlagen)

8.1.4. Feuer- und Rettungswache 2, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2778/2017 mit 3 Anlagen)

8.1.5. Erhöhung der Zuwendungen an den Werkstatt-Treff Mecklenheide (WTM) für die Arbeit im Jahr 2017 in den Stöber-Treffs Sahlkamp-Mitte und Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2507/2017)

8.2. E N T S C H E I D U N G E N

8.2.1. Zuwendung an den Verein Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit e.V. für das Projekt „Gemeinwesenorientierte Gesundheitsförderung“ im Jahre 2018 aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2775/2017)

8.2.2. Zuwendung an den Verein Soziales Netzwerk Stöcken e.V. für das Projekt „Stadtteilladen“ im Jahre 2018 aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2776/2017)

8.2.3. Zuwendung an den Verein Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. für das Projekt soziales Kaufhaus „Stöber-Treff Stöcken“ aus Mitteln der Sozialen Stadt
(Drucks. Nr. 15-2779/2017)

8.2.4. Mittel für Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirats Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2772/2017)

8.2.5. Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an die AG Willkommenskultur
(Drucks. Nr. 15-2818/2017)

8.2.6. Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den DRK SC Polonia e.V. ( IB 03-2017)
(Drucks. Nr. 15-2826/2017)

9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Zuwendung an die DRK-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 15-2817/2017)

9.2. Gemeinsam von SPD, Grünen, Die Linke, FDP, Piraten und ASH

9.2.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 29.11.2017 -
(Drucks. Nr. 15-2802/2017)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Hinweistafeln Stöckener Friedhof/ Café Ana Blume
(Drucks. Nr. 15-2763/2017)



9.3.2. Einbahnstraßenschild Baldeniusstr. / Buschriede
(Drucks. Nr. 15-2764/2017)

9.3.3. Busanzeigetafeln Endpunkt Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2765/2017)

9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Lichtstarke Ampeln Am Leineufer-Jädekamp
(Drucks. Nr. 15-2767/2017)

9.4.2. Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-2768/2017)

9.4.3. Radweg Stöcken-Letter
(Drucks. Nr. 15-2794/2017)

9.4.4. Radweg Hogrefestraße
(Drucks. Nr. 15-2795/2017)

9.5. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.5.1. Fuß-/Radweg zwischen Buschriede und Heusingerstraße
(Drucks. Nr. 15-2799/2017)

9.5.1.1. Fuß-/Radweg zwischen Buschriede und Heusingerstraße
(Drucks. Nr. 15-2799/2017 N1)

10. A N F R A G E N

10.1. der SPD-Fraktion

10.1.1. Schließzeiten im Stöckener Bad
(Drucks. Nr. 15-2766/2017)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.4. Schließungszeit des Stöckener Bads in 2018
(Drucks. Nr. 15-2782/2017)

10.2.1. Parkplatz gegenüber Barcelona (Garbsener Landstraße)
(Drucks. Nr. 15-2769/2017)

10.2.2. Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-2770/2017)

10.2.3. Ausfall der Heizungsanlagen in der Lüssenhopstraße 19
(Drucks. Nr. 15-2781/2017)

10.2.5. Reinigung Radweg
(Drucks. Nr. 15-2796/2017)

10.2.6. Fußweg Eichsfelder Straße
(Drucks. Nr. 15-2797/2017)

10.2.7. Marktplatz Herrenhausen
(Drucks. Nr. 15-2798/2017)

10.3. der Fraktion DIE LINKE.

10.3.1. Sportanlage Dorotheenstraße
(Drucks. Nr. 15-2800/2017)

10.3.2. Unterrichts-Reaktor am Leinhäuser Weg
(Drucks. Nr. 15-2801/2017)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung von Protokollen - nichtöffentlicher Teil -

11.1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 30.08.2017
- nichtöffentlicher Teil -

11.2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.09.2017 - nichtöffentlicher Teil -

12. Informationen über Bauvorhaben

13. Mitteilungen



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
BEzirksrbürgermeisterin Bittorf eröffnet die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 2 wird nach TOP 3 behandelt
TOP 10.1.1 wird nach TOP 9.4.1. behandelt
TOP 10.2.4. wird nach TOP 10.1.1. behandelt
Die so geänderte TO wird einstimmig beschlossen


TOP 3.
Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/ des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeisterin Bittorf verliest die Vorschriften der §§ 92 Abs. 1 un 67 des Niedersächsischen Kommunlaverfassungsgesetz (NKomVG)
Es wird geheime Wahl gewünscht.
Bezirksratsherr Tegtmeyer schlägt für die SPD-Fraktion Herrn Bernd Janischowsky vor.
Bezirksratsherr Neubauer schlägt Bezirksratsfrau Mücke-Bertram für die CDU-Fraktion vor.


Bezirksratsfrau Stolzenwald, Bezirksratsherr Lechthyner und Bezirksratsherr Metell bilden die Wahlkommisssion. Die Mitglieder des Bezirksrates werden einzeln aufgerufen, geben ihre Stimmen auf den vorbereiteten Wahlzetteln hinter dem Wahlschirm ab und stecken die Stimmzettel in die bereit stehende Urne.
Die Wahlkommission entnimmt die Stimmzettel und zählt die Stimmen aus.
Bezirksratsfrau Stolzenwald verkündet das Wahlergebnis: 18 Bezirksratsmitglieder haben gewählt, alle Stimmen sind gültig. Für Bezirksratsherrn Janischowsky wurden 10 Stimmen und für Bezirksratsfrau Mücke-Bertram 7 Stimmen bei einer Enthaltung abgegeben. Damit hat Herr Janischowsky die notwendige Mehrheit von 10 Stimmen erhalten.
Bezirksratsherr Janischowsky nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen.
Gewählt im 1. Wahlgang: Herr Bernd Janischowsky mit 10 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung

TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Inzwischen ist Frau Büsra Agca eingetroffen. Sie wird von Bezirksbürgermeisterin Bittorf begrüßt und verpflichtet und nimmt zwischen den Bezirksratsmitgliedern Platz.
Verpflichtung per Handschlag vorgenommen


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

TOP 4.1.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE -
1. Teil: Allgemeine Fragen

Bezirksratsherr Mönkeberg wird sich der Anliegen annehmen.

Eine Einwohnerin meldet eine fehlende Bordsteinabsenkung im Astrid-Lindgren-Weg.

Eine andere Einwohnerin kritisiert die beabsichtigte Schließzeit des Stöckener Bades im Sommer als zu lang. Der Verbindungsweg von der Gretelriede über den Spielplatz zur Eichsfelder Straße werde auf dem ersten Teil von Fahrzeugen verfahren, dass gefährliche Spurrinnen entstanden sind.

Ein Mitglied des Bündnis gegen Kleingartenzerstörung bittet den Bezirksrat, sich gegen den geplanten Rückbau von Kleingärten zu Gunsten von Wohnbebauung einzusetzen.

Ein Einwohner weist auf das Leid der Schulen durch die lange Schließung des Stöckener Bades hin. Auch der Schulleiter der Goetheschule beklagt die lange Schließzeit und weist auf Schwierigkeiten bei der Stundenplanung hin.

Eine Anwohnerin der Hogrefestraße beklagt die dortige Parksituation, die Ausgabe von Anwohnerparkausweisen sei abgelehnt worden.

Eine Einwohnerin erkundigt sich nach der Nutzbarkeit einer Parkfläche an der Eichsfelder Straße, die aber nur Lehrkräften der Schule zur Verfügung steht.

Durchgeführt von 18.25 Uhr bis 18.45 Uhr


TOP 5.
Genehmigung von Protokollen

TOP 5.1
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.08.2017 - öffentlicher Teil -

Bezirksratsherr Metell bemerkt, dass er auf Seite 7 dieses Protokolls nur vermutet habe, die Kita Glühwürmer sei geschlossen worden. Dies sei nicht der Fall, er bittet um Berichtigung.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf fragt, ob es Anmerkungen zum nichtöffentlichen Teil gibt, sonst würde sie über diesen Teil mit abstimmen lassen. Dies ist nicht der Fall.

Öffentlicher und Nichtöffentlicher Teil mit einer Anmerkung einstimmig genehmigt bei einer Enthaltung


TOP 5.2.
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.09.2017 - öffentlicher Teil -

Bezirksbürgermeisterin Bittorf läßt auch bei diesem Protokoll über beide Teile abstimmen, da keine Einwände geltend gemacht werden.

Öffentlicher und nichtöffentlicher Teil einstimmig mit einer Enthaltung genehmigt

TOP 6.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken:
Ohebruchstraße, Spanuthstraße, Bauvereinsweg


Frau Holthaus-Voßgröne gibt Informationen zu den geplanten Maßnahmen der 3. Tranche des Sonderprogramms. Dies seien Vorschläge der Verwaltung, über welche die Politik nun beraten könne. Sollten keine Einwände geltend gemacht werden, werde es dazu im Frühjahr 2018 eine Beschlussdrucksache geben, die im Bezirksrat Herrenhausen- Stöcken voraussichtlich am 07.03.2018 auf die Tagesordnung komme.

Die Maßnahmen sollen in den Straßen Ohebruchstraße, Spanuthstraße und Bauvereinsweg durchgeführt werden. Die Schäden an den Straßen werden mittels Fotos gezeigt. Da es sich um eine Erneuerung im Bestand handelt, wird es keine Veränderung an den Straßen geben. Die Straße Ohebruchstraße liegt im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Stöcken, daher wird eine Kostenbeteiligung der dortigen Anwohner über die Straßenausbaubeitragssatzung nicht erhoben werden. Die Straßen Spanuthstraße und Bauvereinsweg sind Anliegerstraßen, die zu 75 Prozent von den Eigentümern zu refinanzieren sind. Die Umsetzung der Maßnahmen wird frühestens im Frühjahr 2019 beginnen. Alle Anlieger werden vor Maßnahmenbeginn Informationsschreiben mit Kontaktdaten zum Bauablauf und zu voraussichtlichen Kostenbeteiligungen erhalten.

Bezirksratsherr Tegtmeier fragt, ob Absackungen nur von den Tragschichten abhängig seien oder auch von der Art der gewählten Straßendeckschicht und ob noch weitere Straßen begutachtet worden sind und zur Sanierung anstehen.

Frau Holthaus-Voßgröne bestätigt dass es an den Tragschichten läge, wenn die Straße absacke. In Anliegerstraßen seien Pflaster oder Asphalt gleich gut geeignet. Es seien noch weitere Straßen angesehen worden, diese drei seien als dringend eingestuft worden.

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon fragt, wer für Schäden verantwortlich sei, die durch Leitungsverlegungen verursacht worden seien. Die gezeigten Fahrbahnvertiefungen seien vermutlich von schweren Müllfahrzeugen verursacht worden.

Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass bei Leitungsaufbrüchen, die noch nicht fertig gestellt wurden, die Kosten für die Fertigstellung von den Anliegerkosten abgesetzt werden. Käme allerdings ein Leitungsbauer im Rahmen der Arbeiten der Grunderneuerung und würde den geplanten Straßenaufbruch nutzen, um Leitungen zu erneuern, würde er sich nicht beteiligen müssen, da er den geplanten Straßenbau mit nutze. Die Versackungen entstünden nicht plötzlich, sondern mit der Zeit und es sei eine Folge der gesamten Nutzung der Straße, durch LKW- und PKW-Verkehr.

Bezirksratsherr Schneider fragt, ob die neue Straße frostsicherer sei.

Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass Wasser aufgrund des besseren Unterbaus der erneuerten Straßen besser abfließen könne und Frost sicheres Material verwendet würde.

Bezirksratsfrau Jeschke fragt, ob gleichzeitig Glasfaserkabel verlegt werden können.

Frau Holthaus-Voßgröne antwortet, dass sämtliche Leitungsträger, auch die Telekommuniationsunternehmen gefragt werden, ob Leitungen oder Leerrohre im Rahmen der Arbeiten verlegt werden können. Entscheiden könne das nur der Leitungsträger.

TOP 4.2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE - 2. Teil: Fragen zum Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand (GiB)

Ein Einwohner fragt, ob der Zugang zu den Grundstücken während der Bauarbeiten gewährleistet ist.

Frau Holthaus-Voßgröne bejaht dies, auch für in der Mobilität eingeschränkte Personen wird gesorgt werden, die Baufirmen hätten dazu bereits Erfahrung.

Ein weiterer Einwohner möchte zur Geräuschentwicklung des Straßenbelags wissen, ob Pflaster lauter als Asphalt sei und ob nicht Flüsterasphalt verwendet werden könne.

Frau Holthaus-Voßgröne sagt, das Pflaster lauter sei, der sogenannte Flüsterasphalt im kommunalen Bereich der Kommune nicht eingesetzt, da er bei Rangieren der Fahrzeuge nicht widerstandsfähig genug sei. Beide Materialen seien nahezu kostengleich.

Ein Einwohner erkundigt sich, ob die vorgestellten Straßen schon fest geplant seien.

Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass die Politik die vorgestellte Planung nun beraten und ggfs. Änderungen vorschlagen werde, die dann von der Verwaltung geprüft würden.

Eine Einwohnerin weist auf den abschüssigen Fußweg in der Spanuth hin, der schlecht begehbar sei.

Frau Holthaus-Voßgröne antwortet, dass die Fußwege mit erneuert werden.

Frau Bussenius erklärt auf eine entsprechend vorgetragene Frage, dass der Bauzustand angrenzender Gebäude bei den Straßenarbeiten berücksichtigt werden.

Durchgeführt von 19.20 Uhr bis 19.45 Uhr

TOP 7.
B E R I C H T E

TOP 7.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsfrau Thimm berichtet aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 07.09.2017:
Es soll angeregt werden, dass Mitglieder des Integrationsbeirates Sitzungsgelder erhalten können.
Im Jahr 2019 feiere der Integrationsbeirat sein 10-jähriges Bestehen. Es wird
noch geklärt, ob es eine zentrale Veranstaltung geben wird. Wenn nicht, könnte der Integrationsbeirat Herrenhausen-Stöcken eigene Planungen für eine Feier vornehmen.
Für die AG Willkommen und für Repräsentationsmittel des Integrationsbeirates wurden für das Jahr 2018 je 1.000 Euro befürwortet.
Dem Antrag des SC Polonia zur Unterstützung eines Internationalen Fußballturniers in Höhe von 500 Euro wurde einstimmig zugestimmt.
Der Integrationspreis 2017 wird dem MTV Herrenhausen von 1893 e.V. am 14.12.2017 verliehen.

TOP 7.2.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksratsfrau Stolzenwald berichtet aus der Sitzung . (Das Protokoll ist im Städtischen Informationsmanagement –SIM- hinterlegt.)

TOP 7.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Pilarski berichtet, dass es noch keine neuen Informationen zu Flüchtlingsunterkünften im Stadtbezirk gäbe, der Bezirksrat jedoch über Neuigkeiten dazu per E-Mail informiert werde. Ort und Zeitpunkt der Montage der Schaukästen am Herrenhäuser Markt soll in den nächsten Wochen geklärt werden. Zum Vorhaben Franziusweg wurden inzwischen die Anlieger beteiligt, aktuell laufe die verwaltungsinterne Abstimmung, eine Drucksache dazu werde im Frühjahr 2018 erwartet.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Sanierungsgebiet Soziale Stadt Stöcken
Erneuerung Spielplatz Hogrefestraße/Stadtteilzentrum Stöcken

(Drucks. Nr. 15-2635/2017 mit 2 Anlagen)

Frau Schindler berichtet über die Kinder- und Jugendbeteiligung zur Planung des Spielplatzes und stellt das Vorhaben anhand von Fotos und Zeichnungen ausführlich vor. Die Planzeichnung des Spielplatzes ist dem Protokoll beigefügt.

Antrag,
der Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Hogrefestraße in Hannover-Stöcken mit Gesamtkosten in Höhe von 320.000,- € entsprechend der Anlage 2 zuzustimmen,
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.2.
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Neugestaltung des Vorplatzes Stadtteilzentrum Stöcken

(Drucks. Nr. 2777/2017 mit 2 Anlagen)

Herr Michaelis stellt die Planung des Vorplatzes anhand einer Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll beigefügt.

Antrag,
1. der Neugestaltung des Vorplatzes Stadtteilzentrum Stöcken mit Gesamtkosten in Höhe von 414.000,- € zuzustimmen.
Die Finanzierung erfolgt zu je einem Drittel aus Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen (zusammen 276.000,- €) und dem Haushalt der Landeshauptstadt Hannover (138.000,- €)
2. der Ausstattung entsprechend der Anlagen 1 u. 2 zu beschließen
Bezirksratsherr Neubauer erkundigt sich nach der geplanten Barrierefreiheit, da der Platz bisher auch eben gewesen sei und fragt, ob die Parkplätze erhalten bleiben.

Herr Michaelis weist auf besonders geeignetes Material und Bordsteine mit sehr geringer Höhe hin. Auf die Parkplatzbilanz werde in der nächsten Drucksache eingegangen. Die Parkplätze werden im ausreichenden Maße erhalten bleiben.

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon erkundigt sich nach der Beschaffenheit der Bodenbeläge.
Herr Michaelis antwortet, das Material wird rutschfest sein und ohne speziellen Aufwand gereinigt werden können.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.3.
Gymnasium Goetheschule Außenstelle, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 2426/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Verbesserung des Brandschutzes der Außenstelle des Gymnasiums Goetheschule in Höhe von insgesamt 939.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn
zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.4.
Feuer- und Rettungswache 2, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2778/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung von Dachflächen der Feuer- und Rettungswache 2
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.336.000 € und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen
TOP 8.1.5.
Erhöhung der Zuwendungen an den Werkstatt-Treff Mecklenheide (WTM) für die Arbeit im Jahr 2017 in den Stöber-Treffs Sahlkamp-Mitte und Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2507/2017)

Bezirksratsherr Neubauer erbittet die Aufteilung der Kosten bekannt zu geben.
Frau Skowronneck, die sich unter den Zuhörern befindet, erklärt, dass 4.000 Euro für Stöcken verwendet werden und 4.500 Euro für den Sahlkamp.

Antrag,
dem Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. für die Projekte „Stöber-Treff Sahlkamp“ und „Stöber-Treff Stöcken“ aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 8.500,00 Euro als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.2.1.
Zuwendung an den Verein Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit e.V. für das Projekt „Gemeinwesenorientierte Gesundheitsförderung“ im Jahre 2018 aus Mitteln Soziale Stadt (Drucks. Nr. 15-2775/2017)

Antrag,
dem Verein Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit e.V. aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 8.300 €
für das Projekt „Gemeinwesenorientierte Gesundheitsförderung“ als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.
Mit 18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen

TOP 8.2.2.
Zuwendung an den Verein Soziales Netzwerk Stöcken e.V. für das Projekt „Stadtteilladen“ im Jahre 2018 aus Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-2776/2017)

Antrag,
dem Verein „Soziales Netzwerk Stöcken e.V.“ aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 eine Zuwendung in Höhe von
bis zu 13.000 Euro
für das Projekt „Stadtteilladen“ als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.
Mit 18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen

TOP 8.2.3.
Zuwendung an den Verein Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. für das Projekt soziales Kaufhaus „Stöber-Treff Stöcken“ aus Mitteln der Sozialen Stadt
(Drucks. Nr. 15-2779/2017)

Antrag,
dem Verein Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. (WTM) aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50/Produkt 35102 – eine einmalige Zuwendung in Höhe von
bis zu 31.200 Euro für das Projekt „Stöber-Treff Stöcken“ als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.4.
Mittel für Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirats Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2772/2017)

Bezirksratsherr Neubauer bittet um Berichterstattung zur Verwendung der Mittel.
Anmerkung zum Protokoll: Die Verwendung der Mittel wird nach Abschluss des Haushaltsjahres im Januar 2018 übersandt, da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Ausgaben abgerechnet sind.

Antrag,
die folgende Zuwendung auf Antrag des Integrationsbeirats Herrenhausen-Stöcken zu beschließen:
Der Integrationsbeirat Herrenhausen-Stöcken erhält einen Betrag in Höhe von 1.000,00 Euro aus den Mitteln des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken für Ausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. für Veranstaltungen, Teilnahmegebühren, Werbemittel, Arbeitsmaterialien.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.5.
Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an die AG Willkommenskultur
(Drucks. Nr. 15-2818/2017)

Antrag,
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Herrenhausen Stöcken werden bis zu 1.000,00 Euro der AG Willkommenskultur für kurzfristig erforderliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die Mittel werden unter folgenden Voraussetzungen bewilligt:
1. Die Mittelfreigabe erfolgt nur mit Zustimmung des/ der Vorsitzenden des Integrationsbeirates oder der Stellvertretung.
2. Die Mitteln werden ausschließlich für Ausgaben verwendet, die nicht durch andere Stellen bezuschusst werden.
3. Die Verwaltung berichtet dem Integrationsbeirat jährlich über die Verwendung der Mittel.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.6.
Zuwendung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken an den DRK SC Polonia e.V. ( IB 03-2017)
(Drucks. Nr. 15-2826/2017)

Bezirksbürgermeisterin Bittorf weist darauf hin, dass es sich beim Antragsteller um den DJK SC Polonia e.V. handelt.

Antrag,
die folgende Zuwendung auf Antrag des Integrationsbeirats Herrenhausen-Stöcken zu beschließen:
Der DRK SC Polonia e.V. erhält eine Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken in Höhe von 500,00 Euro für die Ausrichtung eines Internationalen Fußballturniers.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
Zuwendung an die DRK-Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 15-2817/2017)

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt der DRK-Kindertagesstätte Berggartenstraße eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.500,00 Euro für die Anschaffung von Musikinstrumenten und einen Verstärker aus seinen Haushaltsmitteln.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.2.
Gemeinsam von SPD, Grünen, Die Linke, FDP, Piraten und ASH

TOP 9.2.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 29.11.2017 -
(Drucks. Nr. 15-2802/2017)

Bezirksratsfrau Goedeke fragt, warum kein Zuwendungsbetrag in der Drucksache steht.

Frau Spremberg erklärt, dass dies ein Wunsch der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gewesen sei, da man sich die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung vorbehalten wolle. Direkt vor der Sitzung sei die Höhe von 2.500 Euro im interfraktionellen Gespräch festgelegt worden. Das Original des Antrags enthält den Betrag 2.500,00 Euro.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf lässt über die beiden Zuwendungen einzeln abstimmen.

Antrag, zu beschließen
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltmitteln die folgenden Zuwendungsanträge.
Zuwendung Nr. 10-2017
Das Bürgerbüro Stadtentwicklung erhält eine Zuwendung in Höhe von 600,00 Euro für das Projekt „Audio-StadtRad-Touren“.
Zuwendung Nr. 26-2017
Die Ev.-lt. Kirchengemeinde Ledeburg-Stöcken erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 Euro für die Durchführung des Projekts LedeBurgtheater 2018.
Zuwendung Nr. 10-2017 mit 13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen genehmigt
Zuwendung Nr. 26-2017 in Höhe von 2.500,00 Euro mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen genehmigt

TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Hinweistafeln Stöckener Friedhof/ Café Ana Blume
(Drucks. Nr. 15-2763/2017)


Antrag, zu beschließen:
Die auf dem Stadtfriedhof Stöcken befindlichen Hinweistafeln werden mit einem Hinweis auf das Café Anna Blume versehen.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.3.2.
Einbahnstraßenschild Baldeniusstr. / Buschriede
(Drucks. Nr. 15-2764/2017)

Bezirksratsherr Mönkeberg weist auf die gefährliche Verkehrssituation an dieser Stelle hin.

Antrag, zu beschließen:
Das Einbahnstraßenschild an der Baldeniusstr. Ecke Buschriede wird erneuert.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.3.3.
Busanzeigetafeln Endpunkt Stöcken
(Drucks. Nr. 15-2765/2017)

Bezirksratsfrau Goedeke moniert, dass die Anzeigetafeln abmontiert wurden, aber nicht entbehrlich seinen.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung setzt sich mit der üstra/infra unverzüglich ins Benehmen, mit dem Ziel als Bald die Busanzeigetafeln am Endpunkt Stöcken wieder zu installieren
Einstimmig beschlossen

TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Lichtstarke Ampeln Am Leineufer-Jädekamp
(Drucks. Nr. 15-2767/2017)

Antrag, zu beschließen:
Die Stadtverwaltung oder die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird gebeten, die ohnehin anstehende Umrüstung der Ampeln auf stromsparende und lichtstärkere Leuchten (LED) an der Kreuzung Am Leineufer–Jädekamp vorzuziehen, so daß in der kommenden helleren Jahreszeit sich die Ampel auch für Fußgänger mit eingeschränkter Sehfähigkeit genügend hell von blendendem Tageslicht abhebt.
Einstimmig beschlossen

TOP 10.2.2.
Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-2770/2017)

Die Ausfahrt aus dem Parkplatz zwischen der Klosterschänke und dem Friedhof Marienwerder liegt in einer unübersichtlichen Kurve. Daher hatte der Bezirksrat im Februar erwogen, einen Spiegel anbringen zu lassen, dieses Vorhaben aber zurückgestellt, weil die Stadtverwaltung zugesagt hatte, durch andere bauliche Maßnahmen (etwa das Versetzen des Friedhofszauns) die Ausfahrt übersichtlich zu machen. Geschehen ist bis heute nichts.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um die Ausfahrt aus dem Parkplatz übersichtlich
zu machen?
2. Wann werden die Maßnahmen ausgeführt?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1: Die Verwaltung wird den Wildbewuchs an der Einmündung vor der Friedhofsmauer entfernen lassen, wenn das Kloster die angekündigte Verringerung der Zaunhöhe veranlasst hat. Dadurch wird die Sicht erheblich verbessert werden.
Zu Frage 2: Die Entfernung des Wildbewuchses erfolgt kurzfristig, sobald die Arbeiten am Zaun des Friedhofes durch das Kloster veranlasst wurden.

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon erläutert, dass die Verwaltung von der falschen Annahme ausgeht, dass die Kirchengemeinde die Mauer verändern werde. Das ist nicht richtig.

Bezirksratsherr Neubauer fügt hinzu, dass die Mauer unter Denkmalschutz stehe. Nicht der Zaun, sondern die Mauer behindere die Sicht. Dies sollte erneut mitgeteilt werden.
Bezirksratsfrau Goedeke bestätigt die Ausführungen und bittet um erneute Prüfung der Situation.

Anmerkung zum Protokoll: Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit dem Fachbereich Tiefbau wurde zugesagt, dass zunächst der Wildwuchs entfernt werde, um die Sichtbeziehungen dann erneut zu beurteilen.

TOP 9.4.2.
Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-2768/2017)

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon bittet unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr auf Zustimmung zu diesem Antrag.

Bezirksratsherr Tegtmeyer schlägt unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass dies weder ein neues Thema sei, noch dass an dieser Stelle in der Vergangenheit nie ein Unfall passiert sei vor, der Verwaltung Gelegenheit zu geben, auf andere geeignete Weise tätig zu werden.

Bezirksratsherr Neubauer bemängelt, dass die Verwaltung hier nicht mehr am Ball sei, sondern geantwortet hätte, dass ein Spiegel keine Rechtssicherheit bedeute. Daher sei dieser Antrag notwendig.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram weist auf die Gefahren hin, die ein Spiegel mit sich bringen könne, worauf auch die Verwaltung hingewiesen habe.

Antrag, zu beschließen:
An der Garbsener Landstraße wird gegenüber der Ausfahrt des Parkplatzes an der Friedhofskapelle
Marienwerder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Spiegel angebracht
Mit 7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen

TOP 9.4.3.
Radweg Stöcken-Letter
(Drucks. Nr. 15-2794/2017)

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram fragt, um welche Strecke es sich hier handeln soll.
Bezirksratsherr Neubauer antwortet, es ginge um den Radweg, der bereits ausgebaut worden sei und zwar um das Stück, was nicht gepflastert worden sei.
Bezirksratsherr Witte erläutert, dass es sich um ein Stück des Weges im Bereich der Holzbrücke handeln müsse.

Antrag, zu beschließen:
Der im hannoverschen Bereich beginnende Radweg von Stöcken nach Letter wird mit einer
entsprechenden Pflasterung hochwassergerecht befestigt.
Einstimmig beschlossen


TOP 9.4.4.
Radweg Hogrefestraße
(Drucks. Nr. 15-2795/2017)

Bezirksratsherr Metell erklärt, dass dieser Weg bereits durch ein "Fahrradfahrer frei" -Schild beschildert sei.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram bestätigt, dass dort kein blaues Radfahrgebotsschild stehe.

Bezirksratsherr Neubauer sagt, man möchte ein Gebotsschild, dass der Radweg zu benutzen sei und nicht auf der Fahrbahn der Hogrefestraße Rad gefahren wird.

Antrag, zu beschließen:
Der Radweg in der Hogrefestraße wird zwischen Stöckener Straße und Stöckener
Bad als 2-Richtungsradweg ausgewiesen und entsprechend beschildert.
Mit 4 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 13 Enthaltungen beschlossen

TOP 9.5.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.5.1.
Fuß-/Radweg zwischen Buschriede und Heusingerstraße
(Drucks. Nr. 15-2799/2017)

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon bittet darum, den Zusatz "auch ohne Planung" zu streichen.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit der Fuß-/Radweg zwischen
Buschriede und Heusingerstraße (Verlängerung Gemeindeholzstraße) auch ohne
Planungsaufwand anlässlich der Grunderneuerung verbreitert werden kann.
Ersetzt durch 15-2799/2017 N1

TOP 9.5.1.1.
Fuß-/Radweg zwischen Buschriede und Heusingerstraße
(Drucks. Nr. 15-2799/2017 N1)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit der Fuß-/Radweg zwischen
Buschriede und Heusingerstraße (Verlängerung Gemeindeholzstraße) auch ohne
Planungsaufwand anlässlich der Grunderneuerung verbreitert werden kann.
Einstimmig beschlossen

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram kritisiert, dass der TOP Mitteilungen auf der Tagesordnung fehle. Sie möchte an einen Antrag aus Drucks. Nr. 15-1738/2016 vom 23.08.2016 erinnern. Eine Entscheidung stehe immer noch aus.

Anmerkung zum Protokoll: Die Entscheidungszuständigkeit liegt bei der Deutschen Bahn AG. Eine Antwort der Deutschen Bahn steht noch immer aus. An die Erledigung wurde erneut erinnert.

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion

TOP 10.1.1.
Schließzeiten im Stöckener Bad
(Drucks. Nr. 15-2766/2017)

Bezirksratsherr Tegtmeier trägt die Anfrage vor:
Wie die Verwaltung mitteilte, sind im nächsten Jahr für das Stöckener Bad Schließzeiten vom 30.04.-09.09.2018 geplant. Mithin soll die Schließung über 19 Wochen dauern. Im Vergleich zu den anderen städtischen Bädern wieder einmal die mit Abstand längste Schließzeit. Bereits in den vergangenen Jahren hatte das Stöckener Bad stadtweit die längst Schließzeit. Immer wieder wurde dies durch den Bezirksrat gerügt. In der Regel reagierte die Verwaltung mit dem Argument, dass das Personal aus Stöcken für den Betrieb der Freibäder gebraucht werde.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen ist eine Schließzeit von 19 Wochen beabsichtigt?
2. Kann, wenn Personal für die Freibäder gebraucht wird, auch Personal von den anderen Bädern abgezogen werden, um so die Schließzeit gleichmäßig auf alle Bäder zu verteilen?

Herr Pilarski antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Die städtischen Hallenbäder werden in den Sommermonaten geschlossen, um Maßnahmen zur baulichen und technischen Unterhaltung des Bades durchzuführen und um mit dem Personal die Freibäder zu betreiben. Die Freibadesaison im Jahr 2018 ist vom 01.05. bis zum 16.09. geplant. Das Stöckener Bad wird deshalb bereits am 30.04.2018 geschlossen. Neben den jährlichen Wartungsarbeiten zur baulichen und technischen Unterhaltung des Stöckener Bades sind auch Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und die Untersuchung und eventuelle Sanierung des Schwallwasserbehälters vorgesehen.
Zu Frage 2: Das Personal aller Hallenbäder wechselt im Sommer in die Freibäder. Um die Freibäder betreiben zu können, müssen mindestens zwei Hallenbäder gleichzeitig geschlossen sein. Darüber hinaus müssen sowohl die vorgesehenen Baumaßnahmen in den einzelnen Hallenbädern als auch Sportveranstaltungen im Stadionbad bei der Personalplaung berücksichtigt werden. Eine gleichmäßige Verteilung der Schließungszeiten ist deshalb nur schwer umzusetzen. Im Jahr 2018 wird das Nord-Ost-Bad 15 Wochen, das Vahrenwalder Bad 12 Wochen und das Stadionbad 7 Wochen geschlossen werden.

Bezirksratsherr Tegtmeyer fragt nach, warum dem Bezirksrat keine Drucksache vorgelegt wurde, obwohl der Brandschutz betroffen sei.

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon bittet darum, zunächst die Anfrage der CDU-Fraktion anzuhören.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.4.
Schließungszeit des Stöckener Bads in 2018
(Drucks. Nr. 15-2782/2017)

Bezirksratsherr Lechthyner trägt die Anfrage der CDU-Fraktion vor:
Am 7. November haben wir von der Verwaltung die Schließungszeiten der städtischen Bäder für das Jahr 2018 mitgeteilt bekommen. Das Stöckener Bad hat den Planungen zufolge, wie schon im Jahr 2017, die deutlich längste Schließungszeit.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie kommt diese überdurchschnittlich lange Schließungszeit zustande? Wir bitten um eine genaue Auskunft; die Begründung „technische Maßnahmen“ genügt uns nicht.
2. Was wird die Verwaltung unternehmen, um die betroffenen Vereine, die es u.a. durch steigende Hallenmieten schon jetzt schwer haben, zu unterstützen?
3. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die Schließungszeiten des Stöckener Bads zukünftig deutlich zu verkürzen

Herr Pilarski antwortet:
Zu Frage 1: s. Antwort zur Frage 1 der SPD unter TOP 10.1.1.
Zu Frage 2: Den größten Anteil der Vereinstrainingszeiten im Stöckener Bad haben der Turnerbund (TB) Stöcken und der Rasensportverein Hannover (RSV). Der RSV trainiert in den Sommermonaten im eigenen, beheizten Freibad in Leinhausen. Auch der TB Stöcken nutzt das RSV-Bad in Leinhausen, dies wurde vom Betreiber des Bades noch einmal bestätigt. Die Verwaltung prüft außerdem, ob die Maßnahmen zur baulichen und technischen Unterhaltung des Bades eventuell früher fertig gestellt werden können, so dass das Stöckener Bad gegebenenfalls nach den Sommerferien von Schulen und Vereinen wieder genutzt werden kann.
Für Schulen und Vereine liegt, im Gegensatz zum öffentlichen Badebetrieb, die Verantwortlichkeit für die Badeaufsicht nicht bei der Stadt, so dass der Betrieb auch mit geringer Personalausstattung sichergestellt werden kann.
Zu Frage 3: Um die Freibäder betreiben zu können, müssen die Hallenbäder geschlossen werden, weil Schichtleiter/innen benötigt werden, die u. a. den täglichen Betriebsablauf organisieren, die Verkehrssicherheit sicherstellen, die Betriebsleitung vertreten und die Bade- und Betriebsaufsicht durchführen müssen. Saisonpersonal, das nur für wenige Wochen eingestellt wird, hat für diese Aufgaben nicht die benötigte Qualifikation. Die Schließungszeiten der städtischen Bäder können in kommenden Jahren nur dann verkürzt werden, wenn der Stellenplan ausgeweitet wird.

Eventuell könne die Schließzeit ausschließlich für Vereine und Schulklassen verkürzt werden, wenn die notwendigen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen worden sind.

Bezirksratsfrau Jeschke berichtet, dass die örtliche Bademeisterin von ihrem Hausrecht Gebrauch macht und nur eine Klasse im Bad zulässt, obwohl ein Lehrer mit Schwimmeisterschein diese Klasse betreut. Früher sei es auch möglich gewesen, dass zwei Klassen zur gleichen Zeit Schwimmunterricht erhielten.

Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon bemängelt die fehlende Gerechtigkeit der Verwaltung bei der Entscheidung, das Stöckener Bad am längsten zu schließen.

Nach lebhafter Diskussion wird die Beantwortung folgende Nachfragen seitens der Verwaltung zugesichert.
1. Welche Brandschutzmaßnahmen sollen konkret durchgeführt werden?
2. Wie aufwändig (zeitlich gesehen) ist die Sanierung des Schwallwasserbehälters?
3. Wann wird tatsächlich mit den Arbeiten begonnen?
4. Wenn nicht bereits zum 01.05 begonnen wird, kann das Bad für Schulen und Vereine nicht auch vorher geöffnet bleiben, wie angeboten?
5. Wann kann gesagt werden, ob die Schließungszeiten für Schulen und Vereinen tatsächlich nach den Sommerferien beendet werden können, wie angedeutet?
6. Wieso wird derzeit max. eine Klasse in das Schwimmbad gelassen, wenn die Verantwortlichkeit hier bei der Schule liegt, wie in Antwort auf Frage 2 der Anfrage 15-2782/2017 genannt?
Die Antworten lauten:
Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass die Schließungszeit grundsätzlich notwendig ist, weil sonst nicht ausreichend Personal für den Betrieb der städtischen Freibäder zur Verfügung steht.

zu 1.) Welche Brandschutzmaßnahmen sollen konkret durchgeführt werden?
· Umbau des Durchschreitebeckens
· Umbau von bestehenden Türen zu Flucht- und Rettungswegtüren
· Anbau von Beschilderungen
· Aktualisierung der Flucht- und Rettungswegpläne

zu 2.) Wie aufwändig (zeitlich gesehen) ist die Sanierung des Schwallwasserbehälters?

Zunächst ist die Notwendigkeit einer Sanierung zu überprüfen. Im Falle der Behältersanierung muss zunächst eine Ausschreibung erfolgen, um eine geeignete Firma mit freien Kapazitäten zu finden. Als Bauzeit sollten 8 Wochen eingeplant werden.

zu 3.) Wann wird tatsächlich mit den Arbeiten begonnen?

Die Brandschutzmaßnahmen werden zeitnah nach der Außerinbetriebnahme des Bades erfolgen. Der Schwallwasserbehälter kann erst untersucht werden, wenn die Wasseraufbereitung außer Betrieb genommen und das Badewasser der Schwimmbecken komplett abgelassen wurde.

zu 4.) Wenn nicht bereits zum 01.05 begonnen wird, kann das Bad für Schulen und Vereine nicht auch vorher geöffnet bleiben, wie angeboten?

Das Personal aus dem Stöckener Bad wird, wie eingangs erläutert, für den Betrieb der Freibäder benötigt. Um die Freibäder betreiben zu können, müssen mindestens zwei Hallenbäder (neben dem Stöckener Bad wird ab dem 23.04.2018 das Vahrenwalder Bad geschlossen) gleichzeitig geschlossen sein. Ein Nutzung durch Schulen und Vereine ist zu Beginn der Saison deshalb nicht möglich.

Zu 5.) Wann kann gesagt werden, ob die Schließungszeiten für Schulen und Vereine tatsächlich nach den Sommerferien beendet werden können, wie angedeutet?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da die Sanierung des Schwallwasserbehälters noch nicht feststeht.


Zu 6.) Wieso wird derzeit max. eine Klasse in das Schwimmbad gelassen, wenn die Verantwortlichkeit hier bei der Schule liegt, wie in Antwort auf Frage 2 der Anfrage 15-2782/2017 genannt?

Wie den Schulen in der Vergangenheit bereits mehrfach mitgeteilt worden ist, resultiert die Begrenzung der Personenzahl aus Sicherheitserwägungen und Aspekten der Aufsichtspflicht. In den Zeiten, in denen im Stöckener Bad das Schulschwimmen und der öffentliche Badebetrieb parallel stattfinden, wurde seitens der Bäderverwaltung die Begrenzung auf 30 Schüler/innen vorgenommen, um einerseits die Aufsichtspflicht für die Schüler/innen, andererseits aber auch die Sicherheit für die Badegäste des öffentlichen Betriebes zu gewährleisten. Da die Schulen über diese Regelung informiert sind, ist es seitens der Badleitung gerechtfertigt, bei Überschreiten dieser Grenze das Hausrecht auszuüben und Schulen ggfs. abzuweisen. In den Zeiten, in denen Schulschwimmen ohne öffentlichen Schwimmbadbetrieb stattfindet, kann das Bad von 45 Schüler/innen gleichzeitig genutzt werden. Die Schulen werden seitens der Schulverwaltung noch einmal auf diese Regelung hingewiesen.

Bezirksbürgermeisterin Bittorf schlägt vor, aufgrund der vorangeschrittenen Zeit und des nahenden Dienstschlusses der Hausmeisterin der IGS die Antworten schriftlich zum Protokoll zu erhalten und auf das Verlesen der Anfragen zu verzichten.

Bezirksratsherr Neubauer besteht darauf, Anfragen und Antworten in die nächste Sitzung zu vertagen.

Stv. Bezirksbürgermeister Janischowsky erklärt, die Antwort auf seine Anfragen zeitnah erhalten zu wollen und nicht erst in der folgenden Sitzung.

TOP 10.2.1.
Parkplatz gegenüber Barcelona (Garbsener Landstraße)
(Drucks. Nr. 15-2769/2017)

An der Garbsener Landstraße ist vorübergehend – während des Baus eines Parkhauses – der Firma Continental Grünfläche verpachtet worden und ihre Nutzung als Ersatzpark geduldet worden. Das Parkhaus ist nun fertiggestellt, der Ersatzparkplatz wird nicht mehr benötigt und steht leer.
Wir fragen die Verwaltung:
Wann wird der Ersatzparkplatz zur Grünfläche zurückgebaut?

Herr Pilarski antwortet: Der Ersatzparkplatz ist Teil einer ca. 35.000 m² großen Baufläche und im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1448 als Sondergebiet für Wissenschaft und Forschung ausgewiesen. Aktuell stehen wir in Verhandlungen mit einem Kaufinteressenten. Ein Rückbau zur Grünfläche ist nicht vorgesehen.

Bezirksratsherr Neubauer entgegnet, dass im Bezirksrat erklärt worden sei, dass die Conti die Fläche vorübergehend erhalten habe und danach wieder in das Gelände des Wissenschaftsparks eingegliedert würde. Warum wird der Bezirksrat nicht informiert?
Frau Fischer erklärt, dass die Fläche des Parkplatzes liege innerhalb des Baufeldes der bebaubaren Fläche. Wenn jetzt Interessenten vorhanden seien, müsse die Fläche nicht zurückgebaut werden. Es ist überbaubare Grundstücksfläche und nicht Bestandteil der Grünflächen.

TOP 10.2.3.
Ausfall der Heizungsanlagen in der Lüssenhopstraße 19
(Drucks. Nr. 15-2781/2017)

Wie einem Bericht der HAZ vom 01.11.2017 zu entnehmen ist, mussten 34 Mietparteien des Gebäudes in der Lüssenhopstraße 19 mehrere Tage ohne Heizung auskommen (siehe Anhang). Der Eigentümer des betroffenen Gebäudes „Deutsche Wohnen“ hat unserer Ansicht nach viel zu spät reagiert. Dieser eingetroffene Zustand ist nicht zu tolerieren.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Werden die Wohnungen im betroffenen Gebäude durch öffentliche Gelder (teil-) finanziert (z.B. durch Wohngeld)?
Unter Vorbehalt, falls die Antwort auf Frage 1 ergibt, dass die Wohnungen mit öffentlichen Geldern (teil-) finanziert werden:
2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um den Eigentümer dafür rechtlich zu belangen und sicherzustellen, dass künftig ein höherer Servicelevel gegenüber den Mietern sichergestellt wird?
3. Welche von den Möglichkeiten hat die Verwaltung ergriffen bzw. hat vor zu ergreifen?

Frau Spremberg trägt vor: Der Neubau der Häuser Lüssenhopstraße 19, A, B, wurde zusammen mit den Nachbargebäuden 1953 mit öffentlichen Baudarlehen gefördert, welche aber schon vor Jahren zurückgezahlt wurden. Bindungen aus einer Förderung mit Wohnraum- oder Städtebaufördermitteln bestehen daher nicht (mehr). Die Wohnungen gelten als frei finanziert.
Wohngeld ist eine staatliche Leistung an einen anspruchsberechtigten Mieter. Verpflichtungen für den Vermieter ergeben sich daraus nicht.
Der Vermieter ist jedoch vertraglich verpflichtet, die Mietsache funktionsfähig zu halten. Geschieht dies nicht, kann der Mieter auf privatrechtlichem Weg vom Vermieter Abhilfe verlangen und gegebenenfalls auch Mietminderung geltend machen.
Ein Eingreifen der Verwaltung in privatrechtliche Mietangelegenheiten ist nicht möglich.

TOP 10.2.5.
Reinigung Radweg
(Drucks. Nr. 15-2796/2017)

Der Radweg Stöcken – Letter wird an den Rändern durch Überwuchungen im Bewuchs
und im Herbst durch Laub stark verschmutzt und dadurch glatt so dass es zu
Rutschunfällen kommen kann.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für den verkehrssicheren Zustand des Radweges verantwortlich?
2. In welchen Zeitabständen wird gereinigt?

Frau Spremberg verliest die Antwort von aha- Abfallwirtschaftsbetrieb der Region
Zu Frage 1: Gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen und die dazugehörigen Radwege, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach § 4a, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist.

Ausgenommen hiervon sind diejenigen öffentlichen Flächen, die gemäß § 4 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen wurden. Hierzu zählen gemäß § 4 Abs.2 Buchstabe a) u.a. auch kombinierte Rad- und Fußwege.
Leider ist nicht eindeutig ersichtlich, welcher Radweg gemeint ist.
Der kombinierte Rad- und Fußweg von „Auf der Klappenburg“ in Richtung Letter befindet sich im Wesentlichen auf dem Gebiet der Stadt Seelze, die somit auch für die Verkehrssicherung verantwortlich ist.


Der kombinierte Rad- und Fußweg von der „Alten Stöckener Str.“ entlang „Am Leineufer“ liegt zum Teil in der Verantwortung der Anlieger und teilweise in städtischer Verantwortung (sofern kein Anlieger zuzuordnen ist). Für den in städtischer Verantwortung befindlichen Teil, hat aha eine private Firma mit der Reinigung und Wildkrautbeseitigung beauftragt. Derzeit verhandelt aha mit der privaten Firma über Erweiterungen des bestehenden Vertrages zur verbesserten Reinigung.
Zu Frage 2: Das Reinigungsintervall richtet sich nach § 4 der Reinigungsverordnung. Radwege sind grundsätzlich wöchentlich zu reinigen. Gehwege, hierzu zählen auch kombinierte Rad- und Fußwege, sind stets rein zu halten.

TOP 10.2.6.
Fußweg Eichsfelder Straße
(Drucks. Nr. 15-2797/2017)

Der Fußweg zwischen Stöckener Marktplatz und Eichsfelder Straße weist erhebliche
Unebenheiten auf. Diese führten häufig zu bisher glücklicherweise leichten
Stolperunfällen, wie mehrere Passantinnen berichteten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist diese Zustand des Fußwegs in diesem Abschnitt bekannt und wurden
bisher Unfälle gemeldet?
2. Bis zur Erneuerung im Zuge der Neugestaltung des Stöckener Marktplatzes
vergeht noch mindestens ein Jahr. Strebt die Verwaltung zwischenzeitlich eine
Behebung der Unebenheiten an, wenn ja, wann?
Frau Spremberg antwortet:
Zu Fragen 1 und 2: Die Unebenheiten sind der Verwaltung bekannt. Schadensfälle oder Unfälle sind bisher nicht gemeldet worden. Der Platz wird turnusmäßig begangen und kontrolliert. Sollten dabei Gefahrenstellen auffallen, werden sie kurzfristig beseitigt.

TOP 10.2.7.
Marktplatz Herrenhausen
(Drucks. Nr. 15-2798/2017)

In Herrenhausen geht das „Gerücht“ um, das der Marktplatz attraktiver gestaltet werden soll, so u.a. eine Erweiterung zur Herrenhäuser Straße unter Einbeziehung des Radwegs. Es soll auch wieder ein echter „Rundlauf“ für die Besucher des Marktes eingerichtet werden.
Ein Rettungswagen konnte während der Marktzeit nicht in die Meldaustraße einfahren, weil in der Einfahrt von der Herrenhäuser Straße eine Sperrbake aufgestellt war und die Verkaufsstände so dicht standen, dass eine Durchfahrt nicht möglich war.
Wir fragen daher die Verwaltung
1. Gibt es städtischerseits Pläne zu Veränderungen am Marktplatz, wenn ja welche und
wie und wann sollen diese umgesetzt werden.
2. Ist die Zuwegung für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungswagen ausreichend sichergestellt?
Frau Spremberg antwortet:
Der Herrenhäuser Wochenmarkt ist ein beliebter und gut besuchter Markt der, wie jeder andere Wochenmarkt auch, Veränderungen unterliegt. Dazu zählen auch situationsbedingte Umstellungen.
Ziel ist es, bei einem Wechsel der Händler, den Markt auch weiterhin attraktiv zu halten. Ein Rundlauf, wie vor dem Umbau des Platzes, ist aus bautechnischen Gründen nicht mehr umsetzbar.
Bei der Einrichtung oder Veränderung von Marktplätzen beteiligt die Verwaltung stets die Feuerwehr und berücksichtigt deren Belange hinsichtlich der Flucht- und Rettungswege.

Bezirksratsherr Neubauer fragt, was mit dem Radweg sei?

Frau Spremberg merkt an, wenn die Einbindung des Radweges geplant wäre, wäre dies sicher in der Antwort mitgeteilt worden.

TOP 10.3.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 10.3.1.
Sportanlage Dorotheenstraße
(Drucks. Nr. 15-2800/2017)
Die Sportanlage Dorotheenstraße (ehemals TSG Hannover von 1893 e.V.) ist nach Aufgabe durch den Verein im April 2017 durch die LH Hannover zur Nachnutzung ausgeschrieben worden. Eine Entscheidung über die Nachnutzung erscheint dringlich, um Schäden, wie sie an bestehenden Anlagen in anderen Fällen (z.B. beim Verein Damla Genc e.V.) aufgetreten sind, zu vermeiden.
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Gibt es bereits Bewerbungen für das Gelände und wann wird über die Nachnutzung entschieden?
2. Gibt es ein Konzept, wie (ggf. gemeinsam mit der TSG) mit dem ungenutzten Clubhaus
umgegangen werden soll (Zwischennutzung, Sicherung, etc.)?
3. Inwieweit ist beabsichtigt, den Bezirksrat in Entscheidungsprozesse einzubeziehen?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens haben zwei Vereine eine Bewerbung für die Übernahme der Sportanlage Dorotheenstraße eingereicht. Ein Entscheidungsvorschlag wird derzeit erarbeitet.
Zu Frage 2: Das Clubhaus, für das mit der TSG Hannover von 1893 e.V. ein Erbbaurechtsvertrag besteht, wird bis zu der Entscheidung zur Sportanlage weiter vom Verein verwaltet. Der Verein, der die Sportanlage künftig übernimmt, wird der TSG das Clubhaus abkaufen. Mit beiden Bewerbern besteht inzwischen eine Übereinkunft zum Kaufpreis.
Zu Frage 3: Die Verwaltung wird den Entscheidungsvorschlag dem Stadtbezirksrat voraussichtlich in der Januar-Sitzung zur Beschlussfassung vorlegen.

TOP 10.3.2.
Unterrichts-Reaktor am Leinhäuser Weg
(Drucks. Nr. 15-2801/2017)

Laut Bekanntmachung in der HAZ vom 28.10.2017 ist der Universität Hannover die Genehmigung zur Stilllegung und dem Abbau eines Unterrichts-Reaktors am Leinhäuser Weg 2b (in der Nähe des Schwimmbades und des angrenzenden Wohngebietes) gemäß Atomgesetz erteilt worden.
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. In welchem Zeitraum ist dieser Übungsreaktor genutzt worden, bzw. in Betrieb gewesen?
2. Wann wird die beantragte Maßnahme abgeschlossen sein und gibt es bereits Pläne für eine Nachnutzung des Gebäudes?
3. Gibt es im Zuge des Abbaus Risiken bezüglich einer Freisetzung von erhöhter Radioaktivität und wie wird damit ggf. umgegangen?

Frau Spremberg sagt das Nachreichen der Antwort zu, sobald diese vom zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz übermittelt wird.

Protokollantwort:
Das Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz teilte mit:
Vorbemerkung: Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Siemens-Unterrichts-Reaktors (SUR) 100 Hannover (Bescheid 1/2017) vom 04.09.2017 ist zusätzlich zu der öffentlichen Bekanntmachung in vollständiger Fassung im Internet des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingestellt.
Zu Frage 1: Im Genehmigungsbescheid 1/2017 ist der Ausgangszustand für die Stilllegung und den Abbau des Siemens-Unterrichts-Reaktors (SUR) 100 Hannover ist dazu Folgendes ausgeführt:
„Der SUR 100 Hannover wurde in der Zeit von 1971 bis 2008 betrieben. Reaktoren dieses Typs besaßen nur eine sehr geringe Leistungsentwicklung von ca. 100 Milliwatt, waren relativ einfach aufgebaut und wurden aufgrund ihrer inhärenten Sicherheiten, wie beispielsweise eines großen negativen Temperaturkoeffizienten, zu Ausbildungszwecken eingesetzt.
Im Jahr 2008 wurden die Brennstoffplatten des SUR 100 Hannover entnommen und entsorgt. Im Rahmen der Entsorgung wurden die Brennstoffplatten durch das Institut für Radiochemie der Technischen Universität München konditioniert.
Nach Abschluss der Konditionierung fand eine Rückführung des Brennstoffs in den Brennstoffkreislauf mittels Inhaberwechsel und Übernahme der Nutzungs- und Verbrauchsrechte des einsatzfähigen Brennstoffs statt. Der Brennstoff wurde in einer deutschen kerntechnischen Anlage als Zusatzbrennstoff verwertet.
Der SUR 100 Hannover ist somit kernbrennstofffrei.
Nach der Brennstoffplattenentnahme wurden im Jahr 2008 gammaspektrometrische Messungen sowie Kontaminationsmessungen im Reaktor und am Graphit durchgeführt. Anhand dieser Messungen und der Korrelation mit Ergebnissen anderer leistungsstärkerer Forschungsreaktoren wurde eine Abschätzung des noch vorhandenen Restaktivitätsinventars vorgenommen. Im Ergebnis kam die atomrechtliche Aufsichtsbehörde einvernehmlich mit den zugezogenen Sachverständigen zu der Auffassung, dass der Nachweis der Einhaltung der Freigabewerte für eine uneingeschränkte Freigabe für die erfassten Reaktorstrukturteile möglich sein wird.
Die Anfahrquelle wurde im Jahr 2012 abgegeben.
Das borierte Abschirmwasser sowie die temporär verwendeten Wassertanks, in denen das Abschirmwasser im Zuge von vor Jahren geführten Korrosionsschutzarbeiten am Reaktorwassertank zwischenzeitlich aufbewahrt worden war, wurden ebenfalls im Jahr 2012 auf Basis eines Freigabebescheids der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nach § 29 StrlSchV freigegeben und entsorgt.“
Zu Frage 2: Nach dem hiesigen Kenntnisstand sollen Stilllegung und Abbau des Siemens-Unterrichts-Reaktors (SUR) 100 Hannover im Jahr 2018 abgeschlossen werden.
Zu den Plänen für eine Nachnutzung kann sich nur die Leibniz Universität Hannover als Betreiberin des Siemens-Unterrichts-Reaktors (SUR) 100 Hannover äußern.
Zu Frage 3: Nein. Aufgrund des niedrigen Aktivitätsinventars und der Einbindung ggf. vorhandener Aktivierungsprodukte in Strukturbauteile sind Ereignisse, die zu einer erhöhten Freisetzung radioaktiver Stoffe führen könnten, ausgeschlossen (siehe auch Beschreibung und Bewertung der Ereignisanalyse in dem Genehmigungsbescheid 1/2017).

Bezirksbürgermeisterin Bittorf schließt die Sitzung um 22.00 Uhr




Bittorf Spremberg
Bezirksrbürgermeisterin Protokollantin