Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 20.11.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.11.2017)
Protokoll (erschienen am 10.01.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 12.12.2017

PROTOKOLL

8. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 20. November 2017,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.40 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Abend (SPD)
(Bezirksratsfrau Bergen) (CDU)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. rer. nat. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Nicholls) (SPD)
Bezirksratsherr Ricken (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Schön) (SPD)
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei)
Bezirksratsherr Seinsch (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Drenske) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Frau Schepers Stadtbezirksmanagement
Frau Holthaus-Voßgröne FB Tiefbau zu TOP 3
Frau Rabe Stadtplanung
Frau Schäfer Bereich Stadterneuerung /Sanierung

Gäste:
Herr Janssen Fa. aurelis zu TOP 2
Herr Kräher Fa. aurelis zu TOP 9

Presse:
Herr Niehaus Hannoversche Wochenblätter
Frau Schröder Stadtanzeiger HAZ


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Sachstand der aurelis zu den aktuellen Baumaßnahmen und zur weiteren Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen Hauptgüterbahnhofes

3. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Nord:
Schmedesweg, Legienstraße

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.08.2017
(öffentlicher Teil)

6. I N T E G R A T I O N B E I R A T

6.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

6.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2825/2017)

7. S A N I E R U N G

7.1. Bericht aus der Sanierungskommission

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. E N T S C H E I D U N G E N

8.1.1. Straßenbenennung im Stadtteil Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2721/2017 mit 2 Anlagen)

8.2. A N H Ö R U N G E N

8.2.1. Sanierung Soziale Stadt Hainholz
Neugestaltung und Ausbau der Fenskestraße zwischen Schulenburger Landstraße und Melanchthonstraße
(Drucks. Nr. 2395/2017 mit 1 Anlage)

8.2.1.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen
(Drucks. Nr. 15-2822/2017)

9. Informationen über Bauvorhaben





10. A N T R Ä G E

10.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

10.1.1. Neubau Jugendzentrum Feuerwache
(Drucks. Nr. 15-2001/2017)

10.1.2. Städtebauliches Entwicklungskonzept Karl-König-Platz
(Drucks. Nr. 15-2719/2017)

10.1.3. Einrichtung einer Zufahrtssperre in Höhe Am Moritzwinkel/ Wickopweg
(Drucks. Nr. 15-2718/2017)

10.2. der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion

10.2.1. Poller an der Bezirkssportanlage Hainholz beim VfV 87 Hainholz
(Drucks. Nr. 15-2717/2017)

11. Eigene Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2823/2017)

12. Aufnahme in das Programm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen für das Jahr 2017
(Drucks. Nr. 15-2824/2017)

13. A N F R A G E N

13.1. der SPD-Fraktion

13.1.1. Umnutzung von Wohnraum in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2706/2017)

13.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

13.2.1. Fahrradparken von Lastenrädern
(Drucks. Nr. 15-2699/2017)

13.2.2. Wettbüros nördlicher Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-2698/2017)

14. M I T T E I L U N G E N


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

15. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.08.2017
(nichtöffentlicher Teil)







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Zu TOP 2 begrüßte sie Herrn Janssen und Herrn Kräher von der Firma aurelis,
diese werden das Gremium über den aktuellen Entwicklungsstand am ehemaligen Hauptgüterbahnhof informieren.
Zu TOP 3 wurde Frau Holthaus-Voßgröne vom Fachbereich Tiefbau begrüßt, diese werde zur Grunderneuerung im Bestand berichten.
Berichterstatter zur Einwohnerfragestunde war Herr Ricken.
Zu den TOP 6.2., 11 und 12 lagen die entsprechenden Drucksachen als Tischvorlage vor.
Zu TOP 8.2.1. lag ein Änderungsantrag vor.
Zu diesem TOP begrüßte Bezirksbürgermeisterin Geschke Frau Schäfer vom Bereich Sanierung.
Zu TOP 9 ist die zuständige Stadtplanerin für den Bezirk Nord, Frau Rabe anwesend.

Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, der Antrag zu TOP 10.1.1. werde zurückgezogen.
Bezirksratsfrau Jagemann erklärte, dass die CDU-Fraktion die TOPs 10.1.2. und TOP 10.1.3. in die Fraktion ziehen wolle.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Sachstand der aurelis zu den aktuellen Baumaßnahmen und zur weiteren Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen Hauptgüterbahnhofes
Herr Janssen und Herr Kräher - Projektentwickler der Region Nord der Firma aurelis - stellten mittels einer Präsentation die aktuellen Entwicklungen des Areals ehemaliger Hauptgüterbahnhof dar. -siehe Anlage zum Protokoll -
Geplant sei, den Charakter des Ensembles zu erhalten und zugleich moderne Räume zu schaffen. Ein Mix aus Freizeit - Gastro - und Großhandelsnutzung solle entstehen.
Es seien verbindliche Mietvertragsgespräche geführt worden. Die Post bleibe am Standort, mit dem Feinkosthändler Andronaco werde es eine attraktive Nutzung der Halle geben. Bei der Gestaltung und den Ansichten werde mit dem Bestand gearbeitet. Die Halle solle soweit es geht erhalten bleiben, es werde eine thermische Hallensanierung erfolgen.
Es sei gelungen, zwei historische Fassaden im südlichen Bereich wieder ganz herzurichten. An der Ostfassade werde eine Aussendämmung aufgebracht.
Bei den neu wiederherzustellenden Fassaden werde eine gleiche Fassadenanmutung aufgetragen - optisch an den historischen Teil angeglichen.

Bezirksratsherr Winter fragte, ob der Bereich Einezlhandel/Großhandel mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Hannover kompatibel sei.
Herr Kräher erläuterte, dass kein großflächiger Einzelhandel geplant sei.

Im Sinne der Ansiedlung sei eine limitierte Einzelhandelsfläche genehmigt worden - mit Sortimentsbeschränkung auf Andronaco.
Die Bereiche Einzelhandel und Großhandel seien getrennt vorgesehen.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Abend sagte Herr Kräher, dass vorgesehen sei, soviel wie möglich der alten Baumasse zu erhalten. Im südlichen Bereich habe man z.B. eine Innendämmung vorgenommen, damit die Außenfläche so erhalten bleiben könne.
Ansonsten werde durch gleiche Fassadenmuster der Duktus erhalten.
Der Vorplatz werde attraktiv gestaltet mit einer minimalen Stellplatzanzahl für die Mieter. Zur Zeit seien dort rund 100 Stellplätze, diese Zahl werde zu Gunsten des Aufenthaltsbereiches massiv reduziert.
Auf Nachfrage von Bezirksbürgermeisterin Geschke erläuterte Herr Janssen, dass das geplante Parkhaus rund 440 Plätze vorhalten werde, auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Winter bestätigte Herr Janssen, dass es sich hier um ein öffentlich befahrbares Parkhaus handeln werde.

Weiter erläuterte er, dass die Hallen transluzent verglaste Dächer erhalten würden, dadurch vermeide man eine Aufheizung, beidseitig erfolge eine Kunststoffverglasung der Hallen.
Er empfahl für weitere Informationen den Internetauftritt von aurelis zu nutzen:
www.hauptgüterbahnhof.de

TOP 3.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Nord:
Schmedesweg, Legienstraße


Frau Holthaus-Voßgröne stellte zwei Vorschläge zur Straßenerneuerung im Rahmen des Programmes Grunderneuerung im Bestand vor. Es handelt sich um die im Sanierungsgebiet liegenden Straßen "Schmedesweg" und "Legienstraße".
Der heutige Termin diene nur der Vorstellung der Straßen. Erst Anfang 2018 sei die Vorlage einer entsprechenden Beschlussdrucksache geplant.
Bis dahin sei genügend Zeit, um politisch und im Austausch mit den Eigentümern zu diskutieren.
Sie erläuterte, dass in diesem Bereich die Straßenausbaubeitragssatzung keine Anwendung finde, da die genannten Straßen in einem Sanierungsgebiet liegen.
Mittels einer Präsentation informierte Frau Holthaus-Voßgröne über die Idee und das Konzept Grunderneuerung im Bestand.
14 Tage vor dem geplanten Baubeginn erhalten alle Anlieger die Informationen zum Baubeginn. Örtliche Probleme, wie z.B. Anlieferung der Post, Stellplätze für Mülltonnen könnten besprochen werden.
Bezirksratsherr Dr. Huneke empfand 14 Tage vorher als zu kurzen Zeitraum.
Frau Holthaus-Voßgröne sagte, man habe mit der 14-Tagesfrist gute Erfahrungen gemacht. Beispielsweise könnten Umzüge auch vor Ort mit den Bauüberwachern koordiniert werden.
Ratsherr Klapproth wies darauf hin, dass der endgültige Beschluss zum Straßenausbau noch in der Sanierungszeit getroffen werden müsse.
Frau Schäfer erläuterte, dass dieser Bereich voraussichtlich bis zum Jahre 2020 noch Sanierungsgebiet sei.
Bezirksratsherr Winter fragte, ob eine Evaluation der vorherigen GiB I
und II stattgefunden habe, ob wirkliche Ersparnisse zu verzeichnen seien. Investieren solle man ja eigentlich bei schlechterer Wirtschaft.
Frau Holthaus-Voßgröne sagte, bisher seien 54 Maßnahmen abgeschlossen.
24 seien schlussabgerechnet, es seien Einsparungen von rund 15 % festzustellen.

Eine Anwohnerin aus der Legienstraße sagte, sie müsse nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet doch einen Ausgleichsbeitrag zahlen und erkundigte sich, ob sie durch die geplante Straßensanierung einen höheren Abschlag zahlen müsse.
Frau Schäfer erläuterte, dass es nach Abschluss des Sanierungsverfahrens eine sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung geben werde.
Der entsprechende Ausgleichsbetrag werde später abgeschöpft, indem die Eigentümer im Sanierungsgebiet anteilig beteiligt werden.
Da sie als Eigentümerin den Sanierungsausgleich zahle, werde sie nicht mehr zu weiteren Straßenausbaukosten herangezogen. Es werde nur ein Beitrag erhoben, es gebe keine Doppelbelastung.
Frau Schäfer bot an, dieses Abrechnungsverfahren in einer der nächsten Sanierungskommissionen ausführlich zu erläutern.
Ratsherr Klapproth sagte, laut Planung werde nur ein Teil der Legienstraße erneuert. Er fragte, ob es daran liege, dass hier städtisches Geld - also eigenes - verbaut würde.
Frau Holthaus-Voßgröne erklärte, anhand der Beurteilung der Oberfläche würden Bohrkerne gezogen. Bei allen zu beurteilenden Straßen gebe es möglicherweise identifizierte Bereiche die stehen gelassen würden.
Bezirksratsherr Ricken wies darauf hin, dass die Radwege in der Legienstraße kaum benutzt werden. Es werde auf der Straße gefahren.
Frau Holthaus-Voßgröne sagte, die Straßenaufteilung erfolge genauso wie vorher. Nur zum Thema Barrierefreiheit werde nachjustiert, neue technische Dinge würden mit eingeplant.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Im Anschluss an die Präsentation der neu geplanten Maßnahmen schloss sich die Einwohnerfragestunde an. In dieser waren überwiegend Anwohner der Straße "Auf dem Loh" anwesend, die ihren Unmut über die bauliche Ausführung der Maßnahmen im Rahmen des Programms "Grunderneuerung im Bestand (GiB)" äußerten.
Frau Holthaus-Voßgröne stellte mittels einer weiteren Präsentation die jetzige Stellplatzsituation in der Straße "Auf dem Loh" vor. Man habe vorher eine Stellplatzbilanz erstellt. Laut vorgelegter Übersicht gab es insgesamt 67 Stellplätze, man habe das Parken an der Nordseite neu geordnet, dadurch sei lediglich ein Stellplatz entfallen.- siehe Präsentation als Anlage zum Protokoll -

Mehrere Anwohner stellten diese Aussage massiv in Frage. Es hieß, es wäre eine erhebliche Anzahl von Parkplätzen weggefallen, es gab viele Hinweise auf den erhöhten Parkdruck in diesem Bereich. Laut Anwohnern gab es gelbe Linien und weiße Striche, in deren Bereich auch auf dem Bürgersteig geparkt werden konnte.
Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte, auf der Nebenanlage durfte dauerhaft nicht geparkt werden. Eine gelbe Linie bedeute nur vorübergehend.
Es habe die Abwägung gegeben, den Gehweg in voller Breite zur Verfügung zu stellen. Der Querschnitt und die Bordlinie seien wie vorher geblieben. Das Parken habe auf dem Gehweg stattgefunden, dieser werde nun von Autos freigehalten, sonst habe es keine Änderung gegeben.
Ratsherr Klapproth sagte, ein schmalerer Gehweg hätte vorher doch auch gereicht, wieso erfolge nun auch noch eine Aufpflasterung.
Frau Holthaus-Voßgröne sagte, die durch die Pflasterung entstandenen Mehrkosten werden aus den Gesamtkosten heraus gerechnet und gingen nicht zu Lasten der Anwohner.

Es werden Fahrradständer aufgestellt, damit öffentliche Einrichtungen auch mit den Fahrrad erreicht werden können.
Ebenfalls wurde die festgestellte Kostensteigerung scharf kritisiert.
Ein Anwohner sagte, laut Schätzung waren 450.000,00 € genannt, nun sei man bei einem Betrag von 580.000,00 € angekommen.
Er erkundigte sich, zu welchem Zeitpunkt bekannt gewesen sei, dass die Straße viel mehr kosten würde und fragte nach den Gründen.
Bezüglich der genauen Kosten verwies Frau Holthaus-Voßgröne auf die den Eigentümern mitgeteilten Ansprechpartner. Man könne sich an die Straßenkostenstelle wenden.
Frau Bussenius - ebenfalls aus dem FB Tiefbau - erläuterte, dass es sich bei der Beurteilung der damals nach einem bestimmten Raster entnommenen Bohrkerne um eine Kostenschätzung gehandelt habe.
Bei den Arbeiten seien erhebliche Mengen überwachungsbedürftiger Abfälle festgestellt worden. Es habe dadurch abfallrechtliche Probleme gegeben, die zu erheblichen Mehrkosten geführt haben.

Zusammenfassend ist festzustellen:
  • Seitens der Anwohnerschaft besteht weiterhin die Auffassung, dass erheblicher Parkraum verloren gegangen ist - da der Bürgersteig nicht mehr beparkt werden darf
  • Die Mehrkosten wurden kritisiert und Aufklärung verlangt
  • Die Anwohner hätten früher eine Zwischeninformation bezüglich der Kostensteigerungen gewünscht
  • Aufschlüsselung der Gesamtkosten wurde gewünscht
  • Die Gesamtfläche der betroffenen Grundstücke wurde erfragt
  • Maße der neu eingerichteten Parkplätze, Breite sowohl Abstand zum benachbarten Parker wurde nachgefragt

TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.08.2017 (öffentlicher Teil)
Das Protokoll vom 28.08.2017 (öffentlicher Teil) wurde mit 12 Stimmen dafür,
0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen genehmigt.

TOP 6.
I N T E G R A T I O N B E I R A T

TOP 6.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Neveling berichtete aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 15.11.2017.
Sie gab einen kurzen Abriss über die Sitzung und erläuterte ausführlich die Projekte die aus Mitteln des Integrationsbeirates gefördert werden sollen.
Ein ausführliches Protokoll über die Sitzung am 15.11.2017 ist allen Bezirksratsmitgliedern zugegangen.

TOP 6.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2825/2017)


Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-2852/2017 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

folgende Zuwendungen für Projekte von Initiativen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Nord zu bewilligen:
Mädchenhaus KOMM e.V. , Interkulturelles Nähcafé, 922,95 €
Grundschule Vinnhorst, Rhythmisches Zirkeltraining, 1.500,00 €
Mittelbindung für Öffentlichkeitsarbeit zum neuen Standort Helmkestraße, 1.200,00 €
Projekt Aktionsherbst in der Gemeinschaftsunterkunft Alt Vinnhorst, 2.000,00 €

TOP 7.
S A N I E R U N G

TOP 7.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsherr Winter berichtete aus der Sanierungskommission vom 25.10.2017.
Die heute vorliegende Drucksache zur Fenskestraße sei in der Sanierungskommission in Bezug auf die Verkehrsbeziehungen intensiv diskutiert worden.
Es habe einen Zwischenbericht zur Verstetigung gegeben, am 05.09.2017 habe hierzu eine Tagung mit rund 40 Teilnehmern stattgefunden. Es wurden vier Arbeitsgruppen zu vier Themen gebildet: Kooperation, Finanzen, Netzwerke und Angebote. Über den Prozess werde in einer der nächsten Sanierungskommissionen berichtet.
Aus Quartierfondsmitteln wurden 450,00 € für die GS Fichteschule und 309,60 € für die Anschaffung von Hundekotbeuteln bewilligt.
Das Thema Abpollerung der Zufahrt zum VFV Hainholz sei ebenfalls besprochen worden, hierzu stehe ein entsprechender Antrag auf der heutigen Tagesordnung.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.1.
Straßenbenennung im Stadtteil Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2721/2017 mit 2 Anlagen)

Der Bezirksrat beschloss ohne weitere Aussprache mit 12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die neue Erschließungsstraße auf dem Gelände des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs, einschließlich des östlich des Weidendamms verlaufenden Abschnitts der Sandstraße, wird entsprechend des Bezirksratsantrages DS Nr. 15-0913/2017 (Anlage 1) benannt in Gertrud-Knebusch-Straße.

TOP 8.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2395/2017, Neugestaltung und Ausbau der Fenskestraße zwischen Schulenburger Landstraße und Melanchtonstraße
(Drucks. Nr. 15-2822/2017)

Bezirksratsherr Winter brachte zunächst den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Jagemann erklärte, diesen in die Fraktion ziehen zu wollen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, bisher sei es übliches Verfahren gewesen zu Beginn einer Sitzung anzusagen, welche Anträge in die Fraktion gezogen werden sollen.
Ratsherr Klapproth entgegnete, es sei durchaus auch möglich in der Sitzung Anträge oder Drucksachen in die Fraktion zu ziehen. Der als Tischvorlage vorliegende Antrag sei neu.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja verwies auf die Vorbesprechung zu diesem Thema in der Sanierungskommission.
Frau Schäfer erhielt das Wort und erläuterte die Auswirkungen der daraus resultierenden späteren Beratung und Beschlussfassung in den nachfolgenden Gremien.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, es bliebe dabei, die CDU-Fraktion habe eindeutig ihren Willen erklärt.

Der Antrag wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 8.2.1.
Sanierung Soziale Stadt Hainholz
Neugestaltung und Ausbau der Fenskestraße zwischen Schulenburger Landstraße und Melanchthonstraße

(Drucks. Nr. 2395/2017 mit 1 Anlage)

in Verbindung mit dem Änderungsantrag wurde die Drucks. Nr. 2395/2017 auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Rabe gibt folgende Informationen: die Stadtentwässerung beabsichtigt ein neues Betriebsgebäude am Standort Sorststrasse entlang des Rehagens zu realisieren. Seitens des Planungsrechts bestehen hier keine Bedenken.
Die Universität hat einige Baumaßnahen im Bestand und arbeitet an der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses der Leibniz-School auf Education Im Moore.
Am Engelbosteler Damm hat die Firma Soltendieck Teile ihres Geschäftes aufgegeben. Dort ist nunmehr ein Wettbüro ansässig.
Beim Nahversorger und Seniorenheim Bodestraße gibt es einen neuen Müllplatzstandort. Damit kann ein neuer Stellplatz für Transportfahrzeuge geschaffen werden und die Nebenanlage muss hierfür nicht mehr befahren werden.
Es gibt diverse kleine Projekte und Bauherrenberatungen, welche aber unkritisch sind und im laufenden Geschäft der Verwaltung liegen bzw. interne noch nicht nennenswerte Abstimmungen. Bei vielen Projekten gibt es lange Planungszeiten, was sich z.B. beim Hauptgüterbahnhof unlängst gezeigt hat.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 10.1.1.
Neubau Jugendzentrum Feuerwache
(Drucks. Nr. 15-2001/2017)
Dieser Antrag wurde zurückgezogen.

TOP 10.1.2.
Städtebauliches Entwicklungskonzept Karl-König-Platz
(Drucks. Nr. 15-2719/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.1.3.
Einrichtung einer Zufahrtssperre in Höhe Am Moritzwinkel/ Wickopweg
(Drucks. Nr. 15-2718/2017)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.2.
der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Poller an der Bezirkssportanlage Hainholz beim VfV 87 Hainholz
(Drucks. Nr. 15-2717/2017)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Straße die zur Bezirkssportanlage Hainholz des VfV87 Hainholz führt in Höhe des Vereinshauses der Kleingärtner (Voltmerstraße 56 A) eine Zufahrtssperre in Form von klappbaren Pollern oder dergleichen einzubauen.

TOP 11.
Eigene Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2823/2017)

Das Gremium beschloss einstimmig:

der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Kleingärtnerverein Hainholz, Anschaffung eines Aufsitzmähers, 700,00 €
Gymnasium Lutherschule, Literaturwettbewerb, 360,00 €

TOP 12.
Aufnahme in das Programm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen für das Jahr 2017
(Drucks. Nr. 15-2824/2017)

Der Bezirksrat traf einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bezirksrat beschließt sie Aufnahme des nachfolgend genannten Projektes in das Programm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen für das Jahr
2017:
Aufwertung des Spielplatzes Spierenweg - unter Einbeziehung der Kinder vor Ort -

TOP 13.
A N F R A G E N

TOP 13.1.
der SPD-Fraktion

TOP 13.1.1.
Umnutzung von Wohnraum in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2706/2017)

Bezirksratsherr Abend trug die Anfrage vor:

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wohnhäusern in der Lilienstr. (12 Mieteinheiten), Türkstr. ( 8 Mieteinheiten) und der Tulpenstr. 10 (14 Einheiten) ist zu verzeichnen, dass freiwerdender Wohnraum als Apartments über Buchungsportale wie airbnb angeboten werden. Nachstehend beispielhaft eine Karte entsprechender Angebote in der Nordstadt:




Die entsprechende Nutzung führt dazu, dass das ohnehin knappe Angebot an Wohnraum weiterhin verringert wird. Weiterhin sind derartige Nutzungen häufig mit erheblichen (Lärm-) Belastungen für die verbleibenden Mieter und Nachbarn verbunden. In anderen Städten ist dieses Phänomen schon länger zu verzeichnen. In Berlin wurde sogar ein „Zweckentfremdungsverbotsgesetz“ verabschiedet.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung entsprechende Umnutzungen bekannt und werden diese erfasst?

2. Wie werden seitens der Verwaltung rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung entsprechender Umnutzungen eingeschätzt?

3. Welche Maßnahmen sind bzw. werden seitens der Verwaltung getroffen, um die entsprechende Umnutzungen zu verhindern und damit verbundene Belastungen zu unterbinden?

Die Verwaltung beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:

Entsprechende Umnutzungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Wenn Wohnungen - aus welchen Gründen auch immer - untervermietet werden, so wird dies nicht erfasst. In Fällen, die der gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden, besteht gewerberechtlich lediglich eine Anzeigepflicht. Ob es aber faktisch zu einer Anzeige der gewerblichen Tätigkeit kommt, unterliegt der Einschätzung und der Anzeigebereitschaft des Vermietenden.

Antwort zu Frage 2:
Ein Gesetzesentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum befand sich unter der alten Landesregierung noch im Gesetzgebungsverfahren, so dass er mit Abschluss der alten Legislaturperiode verfallen ist. Vorgesehen war bei Umnutzung von Wohnraum einen grundsätz­lichen Genehmigungsvorbehalt für die Kommune einzuführen, wenn sie für das betreffende Gebiet eine entsprechende Satzung aufstellt. Derzeit erarbeitet das zuständige Ministerium ein neues Eckpunktepapier, welches aber zunächst mit der neuen Landesregierung abgestimmt und später mit den Verbänden und Kommunen diskutiert werden muss.
Ohne neue Regelungen gibt es in Niedersachsen nur Eingriffsmöglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr über das Bau- und Gesundheitsrecht. Diese Voraussetzungen sind aber bei einer reinen Umnutzung kaum gegeben.
Die Stadt Hannover versucht unterdessen der Wohnraumverknappung auf andere Weise entgegenzuwirken (Wohnbauflächeninitiative, städtisches Wohnraumförderprogramm, Hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016).

Antwort zu Frage 3:
Soweit Wohnungen aufgrund von Förderungen noch Bindungen unterliegen, die einer Umnutzung entgegenstehen, müssen die besonderen rechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Förderung geklärt werden. Die genannten Adressen gehören aber nicht zu geförderten Objekten.
Für frei finanzierte Wohnungen gelten die Ausführungen zu Frage 2.
Werden Mieter durch die Umnutzung beeinträchtigt (z.B. durch Lärm im Haus), können sie sich im Rahmen ihres Mietvertrages und des allgemeinen Mietrechts an ihren Vermieter wenden und z.B. Mietminderung geltend machen.
Auch wenn es ein neues Zweckentfremdungsverbot geben sollte, bleibt die Problematik bestehen, ein lediglich zeitweises Wohnen vom Dauerwohnen rechtssicher abzugrenzen. Generell dürfen auch bei einem bestehenden Zweckentfremdungsverbot bis zu 49 Prozent einer Wohnung untervermietet werden, wenn dazu eine Eigentümererlaubnis vorliegt. Umgehungstatbestände (z.B. dauerhafte Fremdvermietung) lassen sich dabei kaum ausschließen.

Wohnraum, der als Zweitwohnung genutzt wird, unterliegt nicht dem Verbot der Zweckentfremdung. Auch eine Zweitwohnung dient - wenn auch nur vorübergehend - dem Wohnen im Sinne eines unabhängig gestalteten häuslichen Wirkungskreises (Nds OVG, Beschluss vom 12.12.2013, 1 LA 123/13, DVBl 2014, 254).

TOP 13.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 13.2.1.
Fahrradparken von Lastenrädern
(Drucks. Nr. 15-2699/2017)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.

1. Welcher Flächenbedarf ist für ein Lastenrad bzw. Fahrradanhänger (z.B. für den Transport von Kleinkindern) erforderlich?

2. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung, Flächen für das Abstellen
von Lastenrädern in den dicht bebauten Bereichen der Nordstadt zu schaffen?

3. Ist das Abstellen von Lastenrädern und Fahrrädern mit Anhänger auf der Straße am
Straßenrand (unter Verwendung von freien PKW Stellplätzen) erlaubt?

Die Verwaltung beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu 1:
Ein normales Fahrrad hat einen Flächenbedarf von 1,3m² (Breite 0,65 m, Länge 2,00 m), ein Lastenrad von 2,2m² (Breite 0,85 m, Länge 2,60 m) und ein Fahrrad mit Fahrradanhänger von 3,6 m² (Breite 1,00 m, Länge 3,60 m). Noch nicht berücksichtigt ist hierbei die erforderliche Bewegungsfläche um den Fahrradstellplatz zu erreichen, welche sich bei zunehmender Breite und/oder Länge vergrößert.

Antwort zu 2:
Bei ausreichender Flächenverfügbarkeit werden Fahrradbügel mit einem Abstand von
1,50 m zueinander eingebaut, dies ermöglicht eine einfache Zugänglichkeit der Bügel auch für Lastenfahrräder.

Bei begrenzter Flächenverfügbarkeit werden die Bügel z.T. mit geringeren Abständen eingebaut (1,20 m), damit sind die Bügel weiter nutzbar, aber die Zugänglichkeit nicht mehr optimal. Die Bereitstellung von Sonderflächen zum Abstellen von Lastenrädern ist nicht vorgesehen, da für größere Kfz auch keine Sonderparkflächen bereitgestellt werden.

Antwort zu 3:
Das Abstellen von Fahrrädern, auch Lastenrädern, am Fahrbahnrand ist grundsätzlich nicht zulässig.



TOP 13.2.2.
Wettbüros nördlicher Engelbosteler Damm
(Drucks. Nr. 15-2698/2017)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.

Im Abschnitt des Engelbosteler Damms zwischen Kopernikusstraße und Auf dem Loh ist zu beobachten, dass dort diverse Wettbüros in der jüngeren Vergangenheit eröffnet worden sind.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Wettbüros gibt es in diesem Abschnitt einschließlich der im Bauantragsverfahren befindlichen ?

2. Sind für die Wettbüros in der Baugenehmigung Öffnungszeiten festgelegt, wenn ja
bitte die Öffnungszeiten nennen

3. Welche Möglichkeiten bestehen, weitere Wettbüros zu verhindern ?

Frau Struiksma beantwortete die Fragen 1 und 2 wie folgt:

Unter folgenden Anschriften haben drei Anbieter von Sportwetten die Tätigkeit angezeigt:
Engelbosteler Damm 61, 83 und 96.

Unter der Anschrift E-Damm 110 werden ebenfalls Sportwetten angeboten. Der Betreiber wurde am 07.11.2017 zur Anzeige aufgefordert.
Zuständig für die Erlaubniserteilung für Sportwettbetriebe ist das Innenministerium.

Frau Rabe beantwortete die Frage 3 sinngemäß wie folgt:

Wettbüros fallen wie Spielhallen im Planungsrecht in die Kategorie der Vergnügungsstätten. Wobei hier im Weiteren bei jedem Bauantrag auch die Größe und Ausstattung eine Rolle spielt.
Vergnügungsstätten werden sowohl planungsrechtlich als auch ordnungsrechtlich überprüft und genehmigt. Die folgende Darstellung bezieht sich auf die planungsrechtliche Handhabung in diesem Bereich:
Wettbüros und Spielhallen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Bauleitplanung ausgeschlossen werden bzw. sind sie aufgrund der vorhandenen Baustruktur und Gebietstypik vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich durch Gesetzgebung, Urteile und Praxiserfahrungen schnell und häufig. Die Landeshauptstadt Hannover hat deshalb für die weitere Betrachtung und Einschätzung dieser Entwicklungen die Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit einem integrierten Vergnügungsstättenkonzept auf den Weg gebracht. Dieses soll voraussichtlich im 3. Quartal 2018 vorliegen und Aufschluss zum weiteren Vorgehen geben.
Aktuell ist es hilfreich, sich die Gebiete entlang des Engelbosteler Dammes anzugucken und aufzuzeigen, wo ggf. Betriebe dieser Art planungsrechtlich zulässig sein könnten.
Im sog. Allgemeinem Wohngebiet sind diese Einrichtungen nicht zulässig.
Damit sind die Gebiete im Bebauungsplan bzw. im unbeplanten Innenbereich (sog. 34er Bereich (s. Baugesetzbuch §34) von der gesetzgebenden Seite über das vorhandene Planungsrecht und die anzuwendende Baunutzungsverordnung per se

ausgeschlossen. Auf der westlichen Seite des Engelbosteler Dammes von der Straße Auf dem Loh bis zum Hornemannweg sind diese damit nicht zulässig. Dieses gilt auch auf der östlichen Seite des E-Dammes am sog. Strangriedeplatz. Im Sondergebiet Behindertenzentrum (Vordere Schöneworth/Ecke Engelbosteler Damm) sind keine Vergnügungsstätten zulässig.
Die Größe der Vergnügungsstätten gibt ist von Bedeutung, denn der Gesetzgeber und die Rechtsprechung unterscheiden diese Anlagen. Es gibt kerngebietstypische und -nichttypische Spielhallen. In Mischgebieten dürfen z.B. nur kleinere Anlagen (bis zu ca. 100 m²) genehmigt werden.

Am E-Damm ist dieser Gebietstyp auf der westlichen Seite vom Hornemannweg bis zur Straße An der Lutherkirche vorhanden, ebenso im Bereich der östlichen Seite vom Kläperberg bis zur Vorderen Schöneworth vorhanden und damit bestehen Baurechte für diese Anlagen. Auch im Mischgebiet des B-Planes 1414 Am Möhringsberg und der Vorderen Schöneworth sind Vergnügungsstätten zulässig. Um diese abzulehnen, müssen Planverfahren durchgeführt werden und städtebauliche Gründe vorliegen, weshalb die Vergnügungsstätten hier ausgeschlossen werden sollen (z.B. Trading down). Damit könnte dann ein Baugesuch zurückgestellt werden.
Im Bereich des Bebauungsplanes 1414 gibt es entlang der Bodestraße Kerngebietsausweisungen, hier sind auch größere Vergnügungsstätten zulässig. Ein Ausschluss über eine Planungsrechtsänderung muss auch für diese Bereiche städtebaulich begründet werden.
Bei allen Planverfahren zum Ausschluss von Vergnügungsstätten muss u.a. auch aufgezeigt werden, wo stattdessen Nutzungen dieser Art stattfinden könnten. Das o.g. Konzept soll hier auf gesamtstädtischer Ebene einen Umgang mit diesen Themen für die einzelnen Bereiche aufzeigen.
Die Verwaltung prüft bei Baugesuchen Aspekte des Ausschlusses und sieht die weitere Ansiedlung in von Wettbüros und Spielhallen in diesem Bereich kritisch.

TOP 14.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeisterin Geschke wies darauf hin, dass die nächste Bezirksratssitzung am 18.12.2017 wegen des anschließenden Jahresabschlussessens eine Stunde früher, also um 18:00 Uhr beginnen wird.

Weiterhin informierte Sie über eine am 05.12.2017 in der Hainhölzer Kirche stattfindenden öffentliche Infoveranstaltung.
Die im Interkreis von Vertretern von Milli Görus ausgesprochene Einladung zur Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort wird voraussichtlich im Laufe des Januars 2018 wahrgenommen werden. Ein genauer Termin ist noch zu vereinbaren.


Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.30 Uhr.



Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin