Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 15.11.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 03.11.2017)
Protokoll (erschienen am 20.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07.BRB - 30.03.2018

PROTOKOLL

9. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 15. November 2017,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezikrsratsfrau Adolph (SPD)
Bezikrsratsfrau Dr. Behmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezikrsratsfrau Büsel (SPD)
Bezikrsratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezikrsratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezikrsratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)
(Bezirksratsherr Küßner) (CDU)
Bezikrsratsherr Nagel (SPD)
Bezikrsratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP
Bezikrsratsherr Weinem (Piraten)
(Bezirksratsherr Zingler) (Die Linke.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Anwesend bis 21.15 Uhr
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Schwarze Fachbereich Personal und Organisation
Herr Berger Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Peters Fachbereich Wirtschaft
Herr Schikowski Fachbereich Wirtschaft


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. I N F O R M A T I O N E N D E R V E R W A L T U N G

3.1. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Südstadt-Bult:
Feldstraße, Annenstraße, Rautenstraße, Zwinglistraße, Lehzenstraße, Ostermannstraße, Stadtstraße, Hartmannstraße

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. Barrierefreiheit und Klimatisierung des Theaters am Aegi
(Drucks. Nr. 15-2604/2017)

4.1.2. Radweg in der Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-2607/2017)

4.1.3. Aufwertung des Bertha-von-Suttner-Platzes
(Drucks. Nr. 15-2608/2017)

4.1.4. Sicherheit auf Radwegen
(Drucks. Nr. 15-2617/2017)

4.1.5. Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2662/2017)

4.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.2.1. Hannoccino-Mehrwegbecher
(Drucks. Nr. 15-2663/2017)

4.2.2. Schulsporthallennutzung
(Drucks. Nr. 15-2664/2017)

4.2.3. Einrichtung einer Ladezone für Lieferverkehr am Altenbekener Damm – Abschnitt Stresemannallee bis Pfalzstr.
(Drucks. Nr. 15-2665/2017)

4.3. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

4.3.1. Luftschadstoffimmissionen Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-2666/2017)


4.3.2. Umsetzungskonzept Elektromobilität
(Drucks. Nr. 15-2667/2017)

4.4. von Bezirksratsherrn Siekermann (FDP)

4.4.1. Zigarettenkippenablage vor dem Haus Sallstraße / Am Bokemahle mit städtischen Dienststellen
(Drucks. Nr. 15-2668/2017)

4.4.2. Reparaturarbeiten vor dem Haus Sallstraße / Ecke Kleine Düwelstraße
(Drucks. Nr. 15-2669/2017)

5. Eigene Mittel des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

5.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2739/2017)

6. A N T R Ä G E

6.3.2. Tischtennisplatte für den Spielplatz am NDR
(Drucks. Nr. 15-2675/2017)

6.1. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

6.1.1. Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2672/2017)

6.1.2. Kulturbüro Südstadt e.V. – Förderverein für Stadtteilkultur
(Drucks. Nr. 15-2673/2017)

6.2. Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Alte Döhrener Str.
(Drucks. Nr. 15-2685/2017)

6.2.1.1. Alte Döhrener Str.
(Drucks. Nr. 15-2685/2017 N1)

6.2.2. Anhörung Schulwegsicherheit
(Drucks. Nr. 15-2686/2017)

6.2.3. Kleinteilige Maßnahmen am Altenbekener Damm – Abschnitt Pfalzstr. bis Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-2687/2017)

6.2.4. Einmündungsbereich Schlägerstr. – Seilerstr.
(Drucks. Nr. 15-2688/2017)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Sachstandsbericht zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2674/2017)

6.3.3. Entfernung von Wertstoffinsel am Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2676/2017)

6.3.3.1. Änderungsantrag des Bezirksratsherrn Weinem (Piraten) zur Drucks. Nr. 15-2676/2017
(Drucks. Nr. 15-2813/2017)

6.3.4. Umwandlung von Motorradparkplätzen in Kfz-Parkplätze
(Drucks. Nr. 15-2677/2017)

6.3.5. Mehr Parkplätze in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2679/2017)

6.3.6. Mehr Parkplätze am Bertha-vom-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2680/2017)

6.3.7. Entfernung von Metallbügeln
(Drucks. Nr. 15-2681/2017)

6.3.8. Neuer Parkplatz in der Mendelsohnstraße
(Drucks. Nr. 15-2682/2017)

6.3.8.1. Änderungsantrag des Bezirksratsherrn Weinem (Piraten) zur Drucks. Nr. 15-2682/2017
(Drucks. Nr. 15-2814/2017)

6.3.9. Vergrößerung von Querparkbuchten in der Mendelsohnstraße
(Drucks. Nr. 15-2683/2017)

6.3.9.1. Änderungsantrag des Bezirksratsherrn Weinem (Piraten) zur Drucks. Nr. 15-2683/2017
(Drucks. Nr. 15-2815/2017)

6.3.10. Radwegmarkierung in der Lindemannallee
(Drucks. Nr. 15-2684/2017)

6.4. der SPD-Fraktion

6.4.1. Parkplätze vor nicht genutzten Garageneinfahrten
(Drucks. Nr. 15-2689/2017)

6.5. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

6.5.1. Einrichtungen für Jugendliche auf der Hoppenstedtwiese
(Drucks. Nr. 15-2690/2017)

6.5.1.1. Einrichtungen für Jugendliche auf der Hoppenstedtwiese
(Drucks. Nr. 15-2690/2017 N1)

6.5.2. Aufstellung von Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-2691/2017)

7. Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt-Bult

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und fragte nach Wortmeldungen und Anmerkungen zur Tagesordnung.

Bezirksratsherr Scholz teilte mit, den Antrag unter TOP 6.3.7. zurückzuziehen.

Bezirksratsherr Kluck kündigte an, TOP 6.4.1. in die Fraktionen zu ziehen.
Es gab keinen weiteren Wortmeldungen.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

Bezirksbürgermeister Pollähne teilte mit, dass die Sallstraße in der Endphase fristgerecht ausgebaut worden sei und der Nahverkehr mit der Buslinie 121 wieder über die Sallstraße fahren könne.


TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18.05 bis 18.10 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Hoppenstedtwiese
- Tischtennisplatte auf dem NRD-Spielplatz

Die 1. Sprecherin nahm Bezug auf den Antrag zu TOP 6.5.1 und wies auf die mit dem Platz verbundene Lärmbelästigung und auf die starke Vermüllung des Spielplatzes Tiefenriede hin. Sie erklärte, dass hierzu eine Dauerlösung angebracht sei. Und obwohl der Spielplatz Tiefenriede für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren zur Verfügung stehe, würden viele Jugendliche auch aus anderen Stadtteilen sich auf diesem Spielplatz treffen und laute Musik bis Mitternacht hören. Im Hinblick darauf, dass auch Jugendliche sich treffen sollten und könnten, monierte die Sprecherin, dass seitens der Politik für Jugendliche keine entsprechende Möglichkeit wie ein Jugendtreffpunkt geschaffen werden konnte. Daher sei der Antrag begrüßenswert jedoch mit dem Hinweis, dass dieser dahingehend geändert werden solle, dass ein ansprechender Ort für das Vorhaben gesucht werden müsse, um erneuten Ärger hinsichtlich des Ortes zu ersparen.

Bezirksratsherr Weinem wies darauf hin, dass der Antragstext dahingehend laute, dass eine Standortsuche stattfinden müsse, die alle Interessen berücksichtige.

Die 2. Sprecherin fragte, ob auf dem NDR-Spielplatz eine Tischtennisplatte für ältere Kinder aufgestellt werden könne.

Bezirksbürgermeister Pollähne antwortete, dass hierzu auf der Tagesordnung ein Antrag der CDU-Fraktion vorläge.

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss zunächst die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 18:10 Uhr


TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N D E R V E R W A L T U N G

TOP 3.1.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Südstadt-Bult:
Feldstraße, Annenstraße, Rautenstraße, Zwinglistraße, Lehzenstraße, Ostermannstraße, Stadtstraße, Hartmannstraße


Herr Bode stellte die nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand im Stadtbezirk Südstadt-Bult anhand der als Anlage 1 zum Protokoll beigefügten Präsentation vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne bedankte sich für die Vorstellung des Sonderprogramms und machte den Vorschlag, zunächst die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner zu Grundsätzlichem Rede und Antwort zu stehen. Danach sollen gezielte Fragen zu den Straßen beantwortet werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne öffnete erneut die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 19:00 Uhr und fragte nach Wortmeldungen.

Der 3. Sprecher fragte ob, eine Begrenzung der Kosten juristisch möglich sei und ob die Kosten, die die Eigentümer mit der Erhebung hätten, auf die Mieterschaft umgelegt werden könne.

Herr Bode wies auf die Kostendarstellung in der Präsentation hin und antwortete, dass eine Begrenzung als solche nicht möglich sei. Vor der Auftragserteilung werde es eine Ausschreibung geben. Die dargestellten Kosten stellen nur die Kosten der Erneuerungen der Straßen dar. Hinzu kämen für einzelne Straßen noch Kosten für die Erneuerung der Entwässerung, die im Zuge der Baumaßnahmen mit erledigt werden müssten, falls der Leitungsträger auf Anfrage hin mitteilt, dass ein Erneuerungsbedarf bestehe. Wenn ein Regenwasserkanal erneuert werden müsse, würden hierfür zusätzliche Kosten veranschlagt. Momentan sei nichts absehbar.
Die aufgeführten Kosten würden sich allein auf die Straßenbaukosten beziehen, die auf einer Kostenschätzung beruhen würden. Diese seien nicht verbindlich; es könne nicht garantiert werden, dass es bei den geschätzten Kosten bleibe.
Das Umlegen dieser Kosten auf die Mieterschaft sei nicht möglich

Die 4. Sprecherin fragte, ob es eine Art Verteilerschlüssel für die Kosten gebe und ob denkmalschutzrechtliche Bedenken bei historisch Straßen bestünden.

Herr Bode antwortete, dass sich der Verteilungsmaßstab aus der Größe und Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstückes ergebe. Die Grundstücke würden also nicht gleich behandelt. Für den Verteilungsmaßstab kämen viele Aspekte zum Tragen. In der Satzung sei ein Verteilungsschlüssel aufgeführt, der die Geschossigkeit und Art der baulichen Nutzung der Gebäude mit einbezieht. Beispielsweise käme bei einem 1-geschossigen Gebäude der Faktor 1 zur Anwendung und bei einem 2-geschossigen Gebäude käme noch zusätzlich ein Faktor 0,25 hinzu. Für die Berechnung der Kosten würden die Größe der Grundstücke mit den entsprechenden Faktoren multipliziert und die sich daraus ergebende Summe stelle die Verteilungsmenge zusammen, aus der sich wiederum die Berechnungseinheiten für die Verteilung der Kosten ergebe. Diese Berechnungsmethode sei in der Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführt.
Historisch gesicherte Fassaden oder auch Straßen würden mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden.

Die 5. Sprecherin nahm Bezug auf die Flächenangaben in der Präsentation und wollte beispielsweise für die Letzenstraße wissen, wie diese berechnet würden. In der Präsentation seien 1.100 m2 angeben, was aber für den Umbau gezeichnete Fläche nicht stimmen könne.

Herr Bode erklärte, dass die angegebene Quadratmeterzahl für die zu erneuernde Fläche der Tatsache entspreche, auch wenn nach dem Augenmaß ein anderer Eindruck von der Flächengröße entstehe.

Bezirksbürgermeister Pollähne ergänzte, dass die Vermessungen durch entsprechendes Personal akkurat durchgeführt worden seien, so dass man sich auf die richtige Vermessung der einzelnen Flächen verlassen könne.

Die 6. Sprecherin wollte wissen, ob die Kosten auch dann anfielen, wenn bspw. eine Straße nur zum Teil oder bis zur Hälfte erneuert werde.

Herr Bode antwortete, dass die Kosten immer auf alle Anlieger der betroffenen Straße verteilt werden.

Die 7. Sprecherin nahm Bezug auf die Kopfsteinpflasterstraßen, die eine Asphaltdecke erhalten würden und somit schneller befahrbar seien. In diesem Zusammenhang wollte die Sprecherin wissen, ob erfahrungsgemäß dann mit einer erhöhten Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs zu rechnen sei oder ob sich dies durch die durch den Umbau bedingte Verengung der Fahrbahn aufhebe.

Herr Bode antwortete, dass sich diese Problematik erfahrungsgemäß aufhebe.

Die 8. Sprecherin wollte wissen, wer festlege, dass es sich bei einer Straße um eine Anliegerstraße handele und ob es für Anliegerstraßen besondere Rechte oder Pflichten gebe.

Herr Bode antwortete, dass bei Anliegerstraßen keine besonderen Rechte oder Pflichten bestünden und erklärte, dass grundsätzlich alle Arten von Straßen öffentliche Einrichtungen und dem Gemeingebrach gewidmet seien und von jedermann genutzt werden können. Bei dem Begriff oder Definition gehe es eher darum festzustellen, welcher Personenkreis die Straße überwiegend nutze. Bei einer Sackgasse, die eine Anliegerstraße sei, könne generell davon ausgegangen werden, dass diese eher von der Anliegerschaft genutzt werde. Bei einer Innerortsstraße sei dies wiederum anders, da diese Straßen an andere Straßen bzw. Hauptverkehrsstraßen erschlossen seien.

Die 9. Sprecherin fragte im Hinblick auf die bereitgestellten Finanzierungsmittel in Höhe von 50 Mio. Euro, ob diese Summe möglicherweise die gesamten Kosten decken könne und falls nicht, wie trotz der prozentualen Beteiligung der Anlieger zusätzlich entstehende Kosten gedeckt werden sollen.

Herr Bode antwortete, dass versucht werde, möglichst viele Straßen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erneuern. Dass die in Rede stehenden 50 Mio. Euro nicht ausreichen würden, sei absehbar.

Die 10. Sprecherin nahm Bezug auf die Aussage, dass die Anlieger zwei Wochen vor Baumaßnahmenbeginn informiert werden würden. Dies könne zu Kollisionen mit anderen Baumaßnahmen an anderen Gebäuden oder bei geplanten Umzüge etc. führen. Wenn dann kurzfristig die Straßen gesperrt würden, würde dies zu Problemen führen.

Herr Bode erklärte, dass vor dem Baubeginn jede Straße auf große Baumaßnahmen überprüft werde, so dass in solchen Fällen dann auch der Baubeginn bestimmt werden könne. Es sei hilfreich, wenn ein entsprechender Hinweis an die Verwaltung gegeben werden könne, wenn eine größere Baumaßnahme geplant sei.

Die 11. Sprecherin wollte wissen, ob vorhandene Bordsteinabsenkungen vor Einfahrten im Zuge der Erneuerung einer Straße nochmals von den Anliegerschaft beantragt werden müssten, oder ob diese automatisch übernommen würden.

Herr Bode antwortete, dass diese auch automatisch erneuert werden würden.

Der 12. Sprecher fragte, ob die Straßen nur deswegen erneuert würden, weil viele Abwasserkanäle veraltet seien und ebenfalls ausgetauscht bzw. erneuert werden müssten.

Herr Bode verneinte dies.

Der 13. Sprecher wollte wissen, ob es grundsätzlich möglich sei, Anliegerstraßen an Anlieger zu verkaufen, damit diese selbst entscheiden können, wann und zu welchen Kosten diese Straßen erneuert werden können.

Herr Bode antwortete, dass dies nicht möglich sei, da es sich bei Straßen um öffentliche Einrichtungen handele, die zur Erschließung der anliegenden Grundstücke dienen.

Der 14. Sprecher erklärte, dass viele Straßen, die eine Basaltpflasterung hätten, mit dem dargestellten Sonderprogramm in eine Straße mit einer Asphaltdecke umgewandelt werden würden. Wenn bei diesen Straßen nur der schadhafte Untergrund erneuert und anschließen wieder mit Basalt ausgelegt würden, wäre dies nur eine Instandsetzung, welche mit geringeren Kosten verbunden sei.

Herr Bode wies darauf hin, dass hier eine klare Unterscheidung zwischen Erneuerung und Unterhaltung wichtig sei und erklärte, dass die Entfernung des alten Belags und Ersetzung durch einen neuen Belag als erweiterte Unterhaltung zu verstehen sei. Eine Erneuerung hingegen beinhalte neben der neuen Straßendecke auch die Erneuerung des Untergrunds. Ausgebautes Material wie Basaltsteine würden beim Ausbau zum Teil zerfallen und müssten ersetzt werden. Außerdem müssten ausgebaute Steine aussortiert, überprüft und gesäubert werden, was mit Mehraufwand und -kosten verbunden sei.

Der 15. Sprecher merkte an, dass im Zuge der Erneuerungen auch Straßenlaterne ausgetauscht und im Hinblick auf die in Zukunft erwartete Mehrnutzung von Elektrofahrzeugen die Straßenlaternen mit Elektroladesäulen ausgestattet werden könnten.

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsherr Jeng fragte, ob in den vergangenen Jahren möglicherweise ein Sanierungsstau entstanden sei, welche einen Grunderneuerungsbedarf zur Folge habe, welche wiederum die Anlieger finanziell belaste.

Herr Bode antwortete, dass es keinen Sanierungsstau gegeben habe. Alle Straßen würden von der Stadt selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten erhalten. Es sei aber darauf hinzuweisen, dass allein ständige Sanierungsarbeiten die Straßen nicht erneuern würden. Irgendwann sei die Lebensdauer der alten Straßen ausgeschöpft, so dass nun mehr die dargestellten Straßen grunderneuert werden müssten.

Bezirksratsherr Niculescu fragte bezüglich der Problematik Starkregen und guter Abläufe auf den Straßen, ob im Zuge der Erneuerung die Straßen dadurch verbreitet werden müssten und wollte zum Thema Elektromobilität wissen, ob die Stadtwerke mit der Stadtverwaltung mittlerweile einen Plan für die Aufstellung von Ladesäulen dargelegt bzw. überhaupt kommuniziert habe.

Herr Bode erklärte, dass die Straßenabläufe für Regenwasser auf den zu erneuernden Straßen etwa alle 30 m vorhanden sind. Bei der Grunderneuerung sollen noch mehr Abläufe integriert werden, damit das Wasser schneller ablaufen könne. Zum Thema Elektromobilität und Ladesäulen sagte Herr Bode, dass er keine Aussage hierzu machen könne und dieses Thema in der Zuständigkeit des Fachbereichs 67 (Umwelt und Stadtgrün) liege.

Bezirksratsherr Siekermann äußerte zunächst die Bitte, im Rahmen dieser Erneuerungen, die Fahrbahnen nicht enger zu gestalten und die Zahl der Parkflächen nicht zur verringern und fragte, wie verfahren werden, wenn auf einer Straße nur ein Eigentümer wie bspw eine Genossenschaft vorhanden sei. Es stelle sich die Frage, ob das Sonderprogramm in solchen Fällen erweitert werde.

Herr Bode sicherte zu, dass die Fahrbahnen nicht verengt und die Parkplätze nicht verringert werden würden. Für die hier dargestellten Straßen gebe es den Einzelfall nicht, dass nur ein Eigentümer vorhanden sei.

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe wollte wissen, ob die Präsentation für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar sei.

Herr Bode antwortete, dass diese mit dem Protokoll einzusehen sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne machte den Vorschlag, die einzelnen Straßen für den Stadtbezirk Südstadt-Bult aufzurufen und falls Bedarf bestünde, dass hierzu spezifische Fragen gestellt werden könnten.
Unter anderem wurden zu den einzelnen Straßen folgende Fragen gestellt:

- Annenstraße -

Der 16. Sprecher erklärte, in einem Eckhaus zur Annenstraße und Rautenstraße zu wohnen und sagte, dass auf diesen Straßen Besucher des Henriettenstifts aber auch Schwerlastverkehr vorhanden sei, der nicht unerheblich sei und wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob dies bei der Erneuerung der Straßen bedacht werde. Außerdem stelle sich die Frage, ob die Annenstraße, welche mit Kopfsteinen gepflastert sei, nicht komplett saniert werden könne. Dies biete sich an, da die Kopfsteinpflasterung bekanntlich lauter sei, als eine Straße mit einer ebenmäßigeren Pflasterung, die dadurch leiser sei.

Herr Bode erklärte, dass bei der Straßenerneuerung dem Verkehrsaufkommen grundsätzlich Rechnung getragen werde. Hinsichtlich der Idee der Kompletterneuerung der Annenstraße äußerte Herr Bode, dass nach dem Sonderprogramm so viel wie nötig aber so wenig wie möglich an Straßen erneuert werden sollen. Der vordere Abschnitt der Annenstraße müsse erneuert werden. Da aber der hintere Abschnitt mit dem Granitbelag noch im guten Zustand sei, habe man diesen Teil der Straße nicht im Sonderprogramm berücksichtigt, um zunächst zusätzliche Kosten zu sparen.

Die 17. Sprecherin nahm Bezug auf die hohe Frequentierung der Annenstraße und Rautenstraße und die starke Nutzung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Besucherinnen und Besuchern der kostenlosen Anwohnerparkplätzen und fragte, ob die Einführung von Anwohnerparkausweisen in Erwägung gezogen werde.

Herr Bode erklärte, dass die Frage nach der Einführung von Anwohnerparkplätzen nicht im Zusammenhang zur Erneuerung der Straßen stünde. Generell habe sich die Stadtverwaltung mit der Thematik zurückgehalten. In absehbarer Zeit werde man sich dieses Themas vermehrt annehmen, allerdings beginnend an anderen Anliegerstraßen.

Die 17. Sprecherin fragte, welchen Belag die Fußgänger und Radwege dieser Straße erhalten würden.

Herr Bode antwortete, dass diese Betonplatten erhalten würden.

Der 18. Sprecher fragte zum Verfahren, wann die betroffenen Anlieger frühestens erfahren würden, welche Kosten auf sie zukommen würden, damit eine Kalkulation der zu zahlenen Kosten möglich sei.

Herr Bode antwortete, dass heute erst die Vorstellung des Programms erfolge, welche erst im Frühjahr nächsten Jahres durch den Bezirksrat beschlossen werde. Aus dem Programm ergebe sich schon einmal eine grobe Richtschnur in Bezug auf die möglich anfallenden Kosten. In der Straßenkostenstelle der Straßenverwaltung könne in Erfahrung gebracht werden, welche Kosten auf einen Einzelnen zukommen würden. Nach Bauabschluss würden die Maßnahmen schlussgerechnet und etwa drei Jahre nach Prüfung der Schlussrechnungen werden die Kostenbescheide verschickt.

- Rautenstraße -

Der 19. Sprecher wollte wissen, wie die Parkplatzproblematik während der Baumaßnahme geregelt werde und ob für Anwohnerinnen und Anwohner, die auf Garagenhöfen parken, der Zugang gewährleistet werde.

Herr Bode erklärte, dass Ersatzparkplätze für die Übergangszeit in der Südstadt nicht zu realisieren seien. Der Zugang zu den Garagenhöfen sei in der Regel mit der Bauleitung immer zu regeln. Es könnte allerdings einige Tage geben, wo dies nicht möglich sei.

Die 20. Sprecherin wollte wissen, ob schon absehbar sei, wie lang die Baumaßnahme dauern werde, und ob bezüglich der täglichen Lärmbelastung durch die Bauarbeiten eine Aussage zu den Arbeitszeiten gemacht werden könnten.

Herr Bode antwortete, dass die Arbeitszeiten in der Regel zwischen 07.00 – 16.30 Uhr sein würden.

- Lehzenstraße –

Der 21. Sprecher wollte wissen, ob die Lehzenstraße als Kopfsteinpflasterstraße erhalten bleibe.

Herr Bode bejahte dies.

- Ostermannstraße –

Der 22. Sprecher machte auf die Schule in der Ostermannstraße aufmerksam und wollte wissen, wie die Kosten in dieser Straße verteilt würden, da es sich bei der Schule auch um eine Anliegerin handele.

Herr Bode antwortete, dass anteilig die anfallenden Kosten auf das Grundstück der Schule umgelegt werden müssten.

Die 23. Sprecherin wollte wissen, ob im Zuge der Bauarbeiten die Ostermannstraße in eine Einbahnstraße umgewidmet werde.

Herr Bode erwiderte, dass eine Einbahnstraßenregelung für die Anliegerschaft grundsätzlich eher Nachteile mit sich bringe. Es sei allerdings geplant, demnächst die Verkehrsberuhigung in der Straße voranzutreiben.

- Stadtstraße –

Der 24. Sprecher berichtete, für ein Unternehmen zu sprechen, welches in der Brühlstraße ansässig sei und auf einen regen LKW-Verkehr zwecks Anlieferungen angewiesen sei. Die LKWs würden in der Regel über den Braunschweiger Platz in die Brühlstraße reinfahren und über die Stadtstraße wieder auf die Marienstraße rausfahren. Wenn die Stadtstraße gesperrt werde, könnten die LKWs nicht über die Stadtstraße auf die Marienstraße. Es stelle sich die Frage, ob auf der Stadtstraße in Höhe der Ellernstraße eine Wendemöglichkeit für die LKWs eingerichtet werden könne.

Herr Bode antwortete, dass auf der Stadtstraße nur bis zu Deutschen Bahn-Brücke erneuert werde und bat den Sprecher darum, eine Mail zur geschilderten Problematik zu Baubeginn zuzuschicken, damit eine individuelle Lösung erarbeitet werden könne.

- Hartmannstraße –

Der 25. Sprecher wollte im Hinblick auf den unterschiedlichen Beteiligungen hinsichtlich der Parkplätze wissen, ob die Parkstreifen unter den Begriff Parkplätze fielen.

Herr Bode antwortete, dass es sich bei den Parkstreifen um einen Bestandteil der Fahrbahnen handele.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion


TOP 4.1.1.
Barrierefreiheit und Klimatisierung des Theaters am Aegi
(Drucks. Nr. 15-2604/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Auch Rollstuhlfahrer und anderweitig mobilitätseingeschränkte Menschen möchten die attraktiven Vorstellungen des Theaters am Aegi genießen, haben aber mitunter Bedenken, ob das Theater ihren Ansprüchen genügt. Zudem ist das Theater eng bestuhlt.
Weiterhin berichten zahlreiche Besucher, dass die Temperatur im Theater während der Vorstellungen stark ansteigt und die Luft stickiger wird. Insbesondere auf den höheren Rängen ist der Kunstgenuss dadurch empfindlich gestört - und zwar unabhängig von der Jahreszeit.
In Anbetracht der zu erwartenden nicht geringen Umbaukosten dürfte hier laut Mietvertrag die Stadt zuständig sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Zahl der Plätze für Rollstuhlfahrer (laut Saalplan sind es nur sechs) zu erhöhen?
2. Wie kann generell mobilitätseingeschränkten Menschen der Besuch des Theaters erleichtert werden (z.B. durch Schaffung und speziellen Ausweis von Plätzen mit mehr Beinfreiheit, Abstellplätze für Rollatoren etc.)?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Belüftung des Theaters am Aegi zu verbessern z.B. durch Einbau einer Klimaanlage?
Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Der Betrieb des Theaters Am Aegi wurde an eine private Betreibergesellschaft vergeben. Die Verbesserung der Situation für Rollstuhlfahrer wurde bereits mehrfach mit der Betreibergesellschaft diskutiert. Bisher konnten jedoch keine gemeinsamen Lösungsansätze gefunden werden, da die Betreibergesellschaft organisatorische Probleme bei der Durchführung der Veranstaltungen als Hindernis benannte.

Zu 2.:
Die Landeshauptstadt Hannover hat aktuell 2017 mit der Schaffung eines neuen zweiten barrierefreien WCs (Finanzierung und bauliche Umsetzung durch die LHH) die Situation für die mobilitätseingeschränkten Theaterbesucher verbessert.

Zu 3.:
Im Theater am Aegi ist eine nach den Erfordernissen einer Versammlungsstätte und der Personenanzahl dimensionierte Lüftungsanlage eingebaut. Diese entspricht im Wesentlichen dem Baujahr des Theaters. Eine Kühlung hat die Lüftungsanlage nicht. Eine Kühlung kann auch nicht nachgerüstet werden.
Zur Verbesserung von Temperaturproblemen wäre eine grundsätzliche Erneuerung der Lüftungsanlage mit dem daraus resultierenden baulichen und finanziellen Aufwand erforderlich.
Die erforderlichen Finanzmittel stehen in der beschlossenen Mittelfristplanung des Teilhaushaltes des Fachbereiches Gebäudemanagement bis einschließlich 2019 nicht zur Verfügung. Auch darüber hinaus sind in den Planungen keine Mittel für eine Lüftungsanlage enthalten.



TOP 4.1.2.
Radweg in der Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-2607/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Der nördliche Radweg auf der Hildesheimer Straße zwischen Feldstraße und Bandelstraße ist bisher nur in Richtung Innenstadt befahrbar. Der Gehweg in dem Bereich ist jedoch recht breit.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wäre es möglich den Radweg so zu verbreitern, dass er dann auch für die Fahrt in stadtauswärtiger Richtung freigegeben werden könnte?
Frau Schwarz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Bedingt durch die bestehenden Einbauten (z.B. Abgänge zu den Tunnelstationen der U-Bahn), Baumstandorte und Pkw-Stellplätze steht im öffentlichen Raum nicht in ausreichendem Maße Fläche zur Verfügung, um die Radwege durchgängig auf das für einen Zweirichtungsverkehr erforderliche Maß zu verbreitern.
Verkehrsrechtlich ließe sich ein Zwei-Richtungsradweg nicht einrichten.


TOP 4.1.3.
Aufwertung des Bertha-von-Suttner-Platzes
(Drucks. Nr. 15-2608/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Der Bereich hinter dem Carl-Peters-Denkmal in östlicher Richtung bis zum Spielplatz ist momentan nicht sehr einladend gestaltet. Die Parkbänke werden selten genutzt, was vielleicht auch daran liegt, dass das Holz der Bänke schon recht verwittert und der Lack ab ist. Gleiches gilt für die das Straßenbegleitgrün abgrenzenden Holzplanken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der Umstand bekannt?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Bereich aufzuwerten (z.B. durch Aufstellen einer wetterfesten steinernen Tischtennisplatte, der Anlage einer Boulebahn oder eines Schachbrettmusters im Bodenbelag samt Figuren)?
3. Wann könnte eine entsprechende Aufwertung erfolgen?

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Der Zustand des Platzes ist dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bekannt.


Zu 2. und 3.:
Im Rahmen der Unterhaltung werden die Bänke und Zaunlatten in den öffentlichen Bereichen mit unbehandelten und unlackierten Holzlatten aufgestellt. Die Bänke werden vom Fachbereich regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf werden die Latten ausgewechselt. Bedingt durch den Schattenwurf der Bäume, sind sie durch permanente Feuchte etwas dunkel, aber in einem verkehrsgerechten Zustand.
Die voll beschatteten Bänke sind vor allem für die heiße Sommerzeit geeignet.
Über das Jahr verteilt sitzen die Besucher lieber auf sonnigen Plätzen. Hier trocknen die Bänke auch schnell ab.
Eine Tischtennisplatte steht direkt gegenüber auf der Westseite des Platzes, daher hält es die Verwaltung für nicht zweckmäßig eine weitere Tischtennisplatte in kurzer Entfernung aufzustellen. Eine Boulebahn würde hier nicht funktionieren, da sie nicht schnell genug abtrocknen würde und ständig verschlämmt wäre.
Bedingt durch den hohen Wurzeldruck der Bäume lässt sich hier kein Beet oder eine andere Aufwertung umsetzen.

Auf dem gesamten Bertha-von-Suttner-Platz sind inklusive Spielplätze 65 Bänke, sieben Hocker und drei Tische aufgestellt. Das ist verglichen mit anderen ähnlichen Stadtplätzen oder Parks überdurchschnittlich viel Ausstattung an Sitzgelegenheiten.
Aus diesem Grund sieht die Verwaltung hier keinen Bedarf für Erweiterungen.


TOP 4.1.4.
Sicherheit auf Radwegen
(Drucks. Nr. 15-2617/2017)

Bezirksratsherr Jeng verlas die Anfrage.

In der Bürgersprechstunde des Bezirksrats Südstadt-Bult klagten insbesondere ältere Mitbürger darüber, dass Radfahrer zu schnell fahren und/oder keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Durch die zunehmende Verbreitung von E-Bikes verschärft sich das Problem, z.B. am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, wenn auch noch Skater am Maschsee unterwegs sind. Es kam dort bereits vor einiger Zeit zu einem tödlichen Unfall.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Verkehrssicherheit zu gewährleisten bzw. zu verbessern (z.B. durch verstärkte Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsdienst)?
Frau Schwarz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die Möglichkeiten der Verwaltung bei der Ahndung von im Einzelfall auftretenden rücksichtslosen Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer*innen sind sehr eingeschränkt, weil eine solche Ahndung im Regelfall den Eingriff in den fließenden Verkehr voraussetzt, der jedoch ausschließlich der Polizei vorbehalten ist.

Die Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizeiinspektion West (PI West) zu einer aktuellen Anfrage der Verwaltung lautet wie folgt:

Es werden jedes Jahr regelmäßig mehrtägige Kontrollen bzgl. Fehlverhalten von / gegenüber Rad Fahrenden im gesamten PI-Bereich durchgeführt.
Dazu kommen zahlreiche mobile Kontrollen in unregelmäßigen Abständen und die Kontrollen im Rahmen der Streife.
Die Verkehrsunfalllage wird ständig ausgewertet und bei erkennbaren Unfallhäufungen dementsprechend erforderliche Maßnahmen getroffen.
In dem Bereich Rudolf-von-Bennigsen-Ufer sind zur Zeit keine Örtlichkeiten feststellbar, an denen ein Einschreiten außerhalb der o.a. Kontrollen angebracht ist.

Der tödliche Verkehrsunfall aus dem Jahr 2008 resultierte aus dem Fehlverhalten einer Fußgängerin. Es wurden im Anschluss verschiedene bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchgeführt.
Von Seiten der Polizei wird das Möglichste getan, um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten


TOP 4.1.5.
Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2662/2017)

Bezirksratsherr Jeng verlas die Anfrage.

Die Grundschule Kestnerstraße soll bis 2020 für ca. € 10 Mio. erneuert werden. Nach der sechs Wochen langen Ausquartierung von Schülerinnen und Schülern verbunden mit Pendeln, sowie geändertem Unterrichtsbeginn und –ende, ist bei der jetzt geplanten Sanierung eine frühzeitige Informierung der Elternschaft geboten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann genau beginnen die Arbeiten zur Sanierung bzw. zum Ausbau?
2. Wie lange wird die Sanierung bzw. der Ausbau voraussichtlich dauern?
3. Wo, bzw. in welchen Räumlichkeiten, soll der Unterricht während der Sanierungsarbeiten stattfinden?
Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Beantwortung erfolgt zusammengefasst.

Bedingt durch die zunächst verdeckten Probleme der Bausubstanz wurde die Priorität dieser Baumaßnahme in der Gesamtmaßnahmenliste heraufgestuft und soll nun zeitlich vorgezogen werden.
Aufgrund des dadurch bisher erst kurzen zeitlichen Vorlaufs liegt noch keine Planung für die Maßnahme vor. Zurzeit wird die vergaberechtlich erforderliche EU-weite Ausschreibung für die Ingenieurleistungen vorbereitet und kurzfristig veröffentlicht.
Deswegen können zurzeit noch keine konkreten und belastbaren Termine benannt und keine fertigen Lösungen für die Zwischenunterbringung dargestellt werden. Die Schule wird eng in den Planungsprozess eingebunden, sobald dieser startet bzw. sobald konkrete Vorschläge für die Zwischenunterbringung vorliegen.


TOP 4.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.2.1.
Hannoccino-Mehrwegbecher
(Drucks. Nr. 15-2663/2017)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese verlas die Anfrage.

Seit Sommer d. J. bewerben u. a. Stadtverwaltung und aha Hannoccino, den umwelt-freundlichen Mehrwegbecher mit Pfandsystem für Heißgetränke „to go“. In Südstadt-Bult haben sich u. a. LoseLaden, Zanzarelli und Edeka Wucherpfennig dieser Initiative angeschlossen. Gleichwohl gibt es noch diverse Cafes und Einrichtungen als „unentdeckte Potenziale“, die noch Einwegbecher nutzen und so auch in Südstadt-Bult zu einem großen, vermeidbaren Müllberg beitragen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Mehrweg-Systems mit Hannoccino hat die Verwaltung bzw. aha bisher unternommen?
2. Gab es Gespräche mit dem Wirtschaftsforum Südstadt und wenn ja mit welchen Ergebnissen?
3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, auch auf den Wochenmärkten des Stadtbezirks die Einführung von Hannoccino zu forcieren?

Frau Schwarz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Kaum eine Kampagne wurde in der Vergangenheit so stark beworben wie die Implementierung des Hannoccino. Die aha-Stadtreinigung setzt seit der Einführung und stetig fortlaufend Impulse zur weiteren Verbreitung des Mehrwegbechers. Und dies sowohl regional, als auch bundesweit bei diversen Anfragen anderer Städte und Institutionen (z.B. Region Hannover, Freie und Hansestadt Hamburg, Landeshauptstadt Stuttgart). Zudem wird der Hannoccino stetig weiterentwickelt. Derzeit wird an einer Verbesserung der „Deckelproblematik“ (Einführung eines waschbaren Silikondeckels über die Kooperationspartner) gearbeitet, an einem Ausbau der Rücknahmesysteme (z.B. über Pfandautomatensysteme) und über weitere Kooperationen (z.B. mit der ÜSTRA).

Zum Marketing des Hannoccino zählen u.a. folgende Initiativen und Maßnahmen:
· Auftaktpressekonferenz mit verschiedenen Demonstrationen des Einwegbecherproblems und einem überdimensionalen Hannoccino-Werbebecher auf dem Trammplatz
· Implementierung beim 1. Heimspiel von Hannover 96 in der HDI-Arena vor 49.000 Zuschauern mit Bewerbung vor dem Stadion und Halbzeitinterviews mit dem Oberbürgermeister und der Wirtschafts- und Umweltdezernentin
· Fernsehbeitrag mit Interview zur Implementierung über NDR-Fernsehen
· Diverse Radiospots über verschiedene Radiosender und entsprechende Interviews
· Werbung in den hannoverschen Stadtbahnen
· Eigene Hannoccino-Microsite
· Eigene Hannoccino-Seiten auf Social-Media (Facebook und Instagram) mit ständiger Bespielung
· Integration des Hannoccino in der aha-App
· Werbepostkarten-Verteilung in hannoverschen Gaststätten, Lokalen etc.
· Flyer und Plakate auf diversen Aktionen und Veranstaltungen (z.B. Regionsentdeckertag, Fairen Brunch am Kröpcke)
· Entwicklung eines eigenen Spots und eines eigenen Songs und Bespielung in den Medien
· Bewerbung über eigene Fahrzeugflotte der Stadtreinigung
· Durchführung einer Vielzahl von Gesprächen aufgrund von Anfragen von Einwohner*innen, Firmen und anderen Städten

Zu 2.:
Aufgrund der Vielzahl der o.g. Aktionen und Maßnahmen gab es noch keine expliziten Gespräche mit dem Wirtschaftsforum Südstadt. Aha nimmt die Anregung aber sehr gerne auf und wird entsprechend in Kontakt treten.

Zu 3.:
Aha steht in Kontakt mit derzeit über 40 Partnern und 107 Wechselstuben in Stadt und Umland. Die Tendenz ist hier weiterhin steigend. Diese stetig wachsende Anzahl an Partnern und Wechselstuben wird sich auch zunehmend auf den Stadtbezirk Südstadt-Bult auswirken. Auf einzelnen Wochenmärkten, wie z.B. in Linden - Nord, der List und der Oststadt ist bereits ein Partnerunternehmen aktiv (Kaffeemobil von der Firma „Cafe Loca“). Aha wird mit der Abteilung Marktwesen des Fachbereiches Wirtschaft Kontakt aufnehmen, um eine potentielle Verbreitung des Hannoccino auf weiteren Wochenmärkten, auch im Stadtbezirk Südstadt-Bult, zu forcieren.


TOP 4.2.2.
Schulsporthallennutzung
(Drucks. Nr. 15-2664/2017)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Viele Sportvereine nutzen für ihre sportliche Aktivitäten insbesondere in den Abendstunden
Schulsporthallen. Diese können von den Sportvereinen nur bis 22 Uhr genutzt werden,
obwohl sie zum Teil Zugangsschlüssel für das Gebäude und die Halle haben. Diese starren
Regelungen schränken die Möglichkeiten der Sportaktivitäten ein. Oftmals fehlt den
Sportler*innen sogar die Zeit, die Duschen zu benutzen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Warum müssen die Sportvereine, obwohl sie „Schlüsselgewalt“ haben,
die Hallen bis 22 Uhr räumen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Sportvereinen die Nutzung der
Hallen nach 22 Uhr oder z.B. an Feier- und Brückentagen zu ermöglichen?

Frau Schwarz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Die außerschulische Nutzung von Schulsporthallen und Schulräumen ist in den vom
Rat beschlossenen Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und
Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover geregelt. Gem. Ziffer 1.4 der Miet- und Benutzungsbedingungen findet eine Vermietung grundsätzlich bis 22.00 Uhr statt. Umkleide- und Duschzeiten sowie Zeiten für den Auf- und Abbau sind in diesem Zeitrahmen enthalten.
Der Grund für diese zeitliche Beschränkung resultiert u.a. auch aus der Arbeitszeit des städtischen Betreuungspersonals. Auch wenn es an einigen Standorten für einzelne Sportvereine Schlüsselausgaben geben sollte, so dient dieses der organisatorischen Unterstützung z. B. bei häufigen Nutzerwechseln vor Ort. Es ersetzt aber in keinem Falle, die zwingend notwendige Abschlusskontrolle der Gebäude nach der Nutzung sowie deren endgültige Verschließung durch das städtische Personal.

Zu 2.:
Wie in Informationsdrucksache Nr. 1258/2016 dargestellt, hat die Verwaltung seit dem 01.09.2017 die Möglichkeit geschaffen, die beiden Sporthallen der Leonore-Goldschmidt-Schule bis 24.00 Uhr zu nutzen.

Darüber hinaus konnte dieses Angebot auch auf die Sporthallen im Schulzentrum Misburg erweitert werden. Es stehen somit 4 Sporthallen zur Verfügung, die in der Woche bis 24 Uhr genutzt werden können. Weitergehende Nutzungsmöglichkeiten, auch an den Brücken –und Feiertagen, sind insbesondere aus personellen Gründen derzeit nicht möglich.


TOP 4.2.3.
Einrichtung einer Ladezone für Lieferverkehr am Altenbekener Damm – Abschnitt Stresemannallee bis Pfalzstr.
(Drucks. Nr. 15-2665/2017)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Die Verwaltung hat auf den am 17.05.2017 beschlossenen Antrag Ordnungswidriges Befahren und Parken auf dem Fußweg in der Stresemannallee – Drucksache 15-1132/2017 – mitgeteilt, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden vor Ort die Einrichtung einer Ladezone prüfen wolle.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Hat dieser Termin bereits stattgefunden?
2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind die Beteiligten gekommen?
3. Wenn nein, wann wird es hierzu einen Termin geben?

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Beantwortung erfolgt zusammengefasst.

Es hat eine Abstimmung mit den Gewerbetreibenden stattgefunden. Die ersten drei Schrägparkplätze im Altenbekener Damm hinter der Stresemannallee werden als Lieferzone mit einem eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO) beschildert.
Dieses erhält den Zeitzusatz „werktags Mo – Fr 5 – 15 h“.


TOP 4.3.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 4.3.1.
Luftschadstoffimmissionen Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-2666/2017)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Gemäß dem Luftreinhalteplan der Stadt Hannover (Stand 30.05.2011) wurde auf der Marienstraße nach Einrichtung der Umweltzone für das Jahr 2015 die Einhaltung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid-Immissionen prognostiziert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung

1. Wie hoch war die Stickoxidbelastung an der Messstation Marienstraße in den letzten 5 Jahren jeweils im Jahresmittel, wie häufig wurde der zulässige Stundenmittelwert von 200 µg/m³ für Stickstoffdioxid an der Messstation Marienstraße jährlich in den letzten 5 Jahren überschritten?
2. Wie hoch war die Feinstaubbelastung (PM10) an der Messstation Marienstraße in den letzten 5 Jahren jeweils im Jahresmittel, wie häufig wurde der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ für Feinstaub PM10 an der Messstation Marienstraße jährlich in den letzten 5 Jahren überschritten?
3. Wie hoch war die Feinststaubbelastung (PM2,5) an der Messstation Marienstraße in den letzten 2 Jahren jeweils im Jahresmittel und wie hoch war die Feinststaubexposition gem. §15 39. BImSchV für PM2,5 in den letzen 2 Jahren?


Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Die Stickstoffdioxidbelastung wird in der Marienstraße mit Hilfe sogenannter NO2-Passivsammler ermittelt. Diese Messmethodik erlaubt lediglich eine Aussage über die mittlere NO2-Belastung eines Jahres. Stundenmittelwerte können damit nicht erfasst werden. Die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid an der Messstation Marienstraße werden für die letzten fünf Jahre in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Jahr
NO2-Jahresmittelwerte
2012
55 µg/m³
2013
53 µg/m³
2014
54 µg/m³
2015
54 µg/m³
2016
52 µg/m³

An der Messstation Göttinger Straße wurde der Stundenmittelwert von 200 µg/m³ in den letzten fünf Jahren zu keiner Stunde überschritten.

Zu 2.:
Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim führt Feinstaubmessungen lediglich an den Messcontainern (Verkehrsmessstation Göttinger Straße und Hintergrundstation Lindener Berg) durch. Für die Marienstraße liegen daher keine Messdaten für Feinstaub (PM10) vor. Da die Feinstaubgrenzwerte in der Göttinger Straße in den letzten fünf Jahren deutlich eingehalten wurden (Jahresmittelwerte zwischen 22 und 24 µg/m³, Anzahl der Überschreitungstage zwischen 6 und 24 Tagen), geht die Verwaltung davon aus, dass die Grenzwerte auch in der Marienstraße eingehalten werden.

Zu 3.:
PM2,5-Daten werden in der Marienstraße nicht ermittelt (siehe Antwort zu 2.). An der Messstation Göttinger Straße lagen die Jahresmittelwerte für PM2,5 in den letzten beiden Jahren bei 14 µg/m³. Der Grenzwert beträgt 25 µg/m³. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Grenzwert auch in der Marienstraße eingehalten wird.
Das Umweltbundesamt gibt an, dass der ab 1.1.2015 einzuhaltende Grenzwert für PM2,5 (25 µg/m³) bundesweit in den Jahren 2015 und 2016 in keinem der 79 Beurteilungsgebiete überschritten wurde.


TOP 4.3.2.
Umsetzungskonzept Elektromobilität
(Drucks. Nr. 15-2667/2017)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Bis zum Ende des Jahres soll das „Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover“ zur Beschlussfassung vorliegen. Darin wird das Erfordernis notwendiger Ladestationen im öffentlichen und halböffentlichen Raum bewertet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Frage 1: Welche Maßnahmen werden im Umsetzungskonzept für den Stadtbezirk Südstadt-Bult aktuell diskutiert?
Frage 2: Welche Möglichkeiten bestehen für den Südstadt-Bult, Ideen und Anregungen in das Konzept einzubringen?
Frage 3: Wann ist mit der Vorlage der Endfassung des angekündigten Umsetzungskonzeptes zu rechnen?

Frau Schwarz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Von den Themenbereichen des Entwurfs zum „Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover“ sind besonders die Fragen, die sich um das Laden von Elektrofahrzeuge drehen, bedeutsam. Angestrebt wird eine Zahl von insgesamt 240 Ladesäulen im öffentlich zugänglichen Bereich Hannovers, von denen ein adäquater Anteil auf den Stadtbezirk entfallen soll. Die tatsächliche Anzahl und ihre Umsetzung in Südstadt-Bult wird sich erst nach Ausschreibung einer Konzession für die stadtweite Ladeinfrastruktur beschreiben lassen, weil das diesbezügliche Konzept der Bieterin bzw. des Bieters ein Vergabekriterium sein kann.

Des Weiteren ist angestrebt, auch Parkplätze an städtischen Liegenschaften zu elektrifizieren. Die internen Maßnahmen der Stadt Hannover, z. B. der vermehrte Betrieb von Elektrofahrzeugen, wird auch in im Stadtbezirk erfahrbar sein.

Zu 2.:
Jetzt und in der nachfolgenden Umsetzungsphase des Konzepts sind Hinweise des Stadtbezirksrats auf bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Detaillösungen willkommen. Dazu hatte im September 2017 auch schon ein Feedbackworkshop (unter Beteiligung der Stadtbezirksräte) stattgefunden. Die Umsetzung von Vorschlägen wird im Sinne und im Rahmen des Konzepts geprüft.

Zu 3.:
Das Konzept und die zugehörigen Maßnahmebögen befinden sich zurzeit (Stand 10.11.2017) in der Erstellung und sind vor Einbringung in die Ratsgremien noch intern abzustimmen. Realistisch ist eine Beschlussfassung gegen Ende des Projekts zur Erstellung des Konzepts im Januar 2018.


TOP 4.4.
von Bezirksratsherrn Siekermann (FDP)

TOP 4.4.1.
Zigarettenkippenablage vor dem Haus Sallstraße / Am Bokemahle mit städtischen Dienststellen
(Drucks. Nr. 15-2668/2017)

Bezirksratsherr Siekermann verlas die Anfrage.

Vor dem Haus Sallstraße / Ecke Am Bokemahle sind im Eingangsbereich zu städtischen Dienststellen die Schuhabtrittsgitter mit Zigarettenkippen gefüllt. Eine Entleerung findet bisher nicht statt. Einen großen Aschenbecher für die oft draußen wartenden und rauchenden Personen ist nicht vorhanden.


Ich frage die Verwaltung:
1. Wann soll dieser "öffentliche Zigarettenablagebereich" mal gesäubert werden?
2. Was sind die Hindernisse, dass dieser Bereich bisher nicht regelmäßig gereinigt wurde?
3. Ist es vielleicht möglich, dass der öffentliche Papierkorb mit Zigarettenablage, der zru Zeit vor dem Pennymarkt steht in diesen Bereich verlegt werden oder ein zusätzlicher hier aufgestellt werden kann?

Herr Berger beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Zwischenzeitlich ist das Schuhabtrittsgitter gereinigt worden.
Die Verwaltung wird dafür Sorge tragen, dass die Reinigung zukünftig regelmäßig erfolgt.

Zu 3.: (Beantwortung durch aha)
Der Abfallbehälter vor dem Pennymarkt hat sich bewährt und wird von den Bürgern sehr gut angenommen. Deshalb hält die Verwaltung eine Verlagerung dieses öffentlichen Abfallbehälters für fachlich nicht ratsam. Um der angefragten Problematik entgegen zu wirken, wird die aha-Stadtreinigung einen zusätzlichen öffentlichen Abfallbehälter mit entsprechender Aschenbechervorrichtung vor dem Amtsgebäude Sallstr. / Am Bokemale aufstellen.


TOP 4.4.2.
Reparaturarbeiten vor dem Haus Sallstraße / Ecke Kleine Düwelstraße
(Drucks. Nr. 15-2669/2017)

Bezirksratsherr Siekermann verlas die Anfrage.

Vor dem Haus Sallstraße/Ecke Kleine Düwelstraße fanden vor längerer Zeit
Reparaturarbeiten im Bürgersteigbereich statt. Bis heute fehlt die Teerenddecke in
diesem diesem Bereich.

Ich frage die Verwaltung:
1. Wann soll die Tiefbaumaßnahme vor dem Haus Sallstraße/Kleine Düwelstraße
endgültig hergestellt werden?
2. Was sind die Hindernisgründe für das bauausführende Unternehmen oder für
die Stadtverwaltung, dass die notwendigen Endmaßnahme bisher nicht
durchgeführt wurden?

Frau Schwarz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Grundsätzlich erfolgt die endgültige Wiederherstellung nachdem der entsprechende Leitungsträger den Aufbruch an den Fachbereich Tiefbau gemeldet hat.
Bei dem hier angesprochenen Straßenaufbruch handelt es sich um einen Aufbruch für Leitungsarbeiten. Der Fachbereich Tiefbau war über diese Arbeiten bislang nicht informiert. Eine Meldung durch den Leitungsträger hat bislang nicht stattgefunden.

Zu 2.:
Der Fachbereich Tiefbau ermittelt derzeit, welcher Leitungsträger für diesen Aufbruch verantwortlich ist. Die endgültige Wiederherstellung soll anschließend kurzfristig durchgeführt werden.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung und bat um Vorziehung des TOPs 6.3.2..




TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.3.2.
Tischtennisplatte für den Spielplatz am NDR
(Drucks. Nr. 15-2675/2017)

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten auf dem Spielplatz am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer eine wetterfeste Tischtennisplatte zu installieren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 5.
Eigene Mittel des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

TOP 5.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2739/2017)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag,
Empfänger: Frau Elke Johanna Kulenkampff
Zuwendungsbetrag: bis zu 1.500,00 €
Verwendungszweck: Neue Umgebung, neue Herausforderungen, neue Integrationsangebote

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(In die Verwaltung, 18.63.07.BRB)


TOP 6.1.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 6.1.1.
Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2672/2017)

Bezirksratsherr Siekermann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.


Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.1.2.
Kulturbüro Südstadt e.V. – Förderverein für Stadtteilkultur
(Drucks. Nr. 15-2673/2017)

Bezirksratsherr Siekermann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat stellt fest,
- dass der Kulturbüro Südstadt e.V. – Förderverein für Stadtteilkultur in
Südstadt-Bult - in Kooperation mit dem Fachbereich Kultur - Bereich
Stadtteilkultur - der Landeshauptstadt Hannover in den letzten 16 Jahren im
Stadtbereich ein gutes, anerkanntes und umfangreiches kulturelles Angebot
für Kinder, Erwachsene und Familien angeboten hat,
- dass der Kulturbüro Südstadt e.V. bisher langjährig eine Zuwendung erhalten hat, die in jedem Jahr neu beantragt werden musste.

Der Bezirksrat fordert die Verwaltung auf,
- mit dem Kulturbüro Südstadt e.V. einen mehrjährigen Zuwendungsvertrag ab dem HH 2019 abzuschließen. Der Vorschlag der Verwaltung, einen Vertrag über 3 Jahre abzuschließen, sollte aufgenommen werden. Der Entwurf dieses Vertrages ist dem Bezirksrat im Januar 2018 vorzulegen, damit er spätestens ab dem Haushaltsjahr 2019 Berücksichtigung finden kann;
- dass die Zuwendungshöhe so kalkuliert werden sollte, dass dem o.g.
Zuwendungsempfänger unter Einbeziehung seiner sonstigen üblichen
Ausgaben und Einnahmen die tarifgerechte Bezahlung von zwei hauptamtlich pädagogischen MitarbeiterInnen nach Entgeltgruppe 9c in Vollzeit ermöglicht werden sollte.

Der Bezirksrat weist die Verwaltung darauf hin,
- dass neben dem Zuwendungsvertrag auch der Mietvertrag zwischen der
Landeshauptstadt Hannover als Mieterin und dem neuen Eigentümer des Gebäudes Böhmerstr. 8 (Bö8), dem Herrn Felsmann, ergänzt werden muss
- und dass sie ferner mit dem Kulturbüro Südstadt e.V. einen Nutzungsvertrag
für die genutzten Räume abschließen sollte.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.2.
Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Alte Döhrener Str.
(Drucks. Nr. 15-2685/2017)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.


Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßendecke in der Alten Döhrener Str. in den schadhaften Bereichen zu reparieren bzw. zu erneuern.

Bezirksratsherr Scholz bat darum, den Antrag um den Zusatz „und die Straße in das Deckenprogramm 2018 ggf. mit aufzunehmen“ zu ergänzen.

Erledigt durch Neufassung


TOP 6.2.1.1.
Alte Döhrener Str.
(Drucks. Nr. 15-2685/2017 N1)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßendecke in der Alten Döhrener Str. in den schadhaften
Bereichen zu reparieren bzw. zu erneuern und die Straße in das Deckenprogramm 2018 ggf. mit aufzunehmen

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.2.
Anhörung Schulwegsicherheit
(Drucks. Nr. 15-2686/2017)

Bezirksratsfrau Adolph stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anhörung zum Thema Schulwegsicherheit durchzuführen.
Schwerpunkt soll der Stadtbezirk Südstadt-Bult sein. Einzuladen sind Vertreter/-innen aller
Grundschulen und Primarstufen inklusive Elternvertreter/-innen, der Polizei und der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.3.
Kleinteilige Maßnahmen am Altenbekener Damm – Abschnitt Pfalzstr. bis Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-2687/2017)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dafür zu sorgen, dass
1. der Mittelstreifen zwischen Fußweg und Radweg auf der südlichen
Straßenseite des Altenbekener Dammes, Höhe Hausfront Pfalzstr. 12,
ausgebessert wird analog den Maßnahmen vor dem Restaurant Handwerk,
2. vor dem schwarzen Schild der Bäckerei Gaues auf der „Splitfläche"
Fahrradanlehnbügel montiert werden,
3. an der südlichen Seite des Altenbekener Dammes, Abschnitt Stresemannallee
bis Pfalzstr., niedrige, lange Metallbügel zwischen den Bäumen, parallel zur
Straße montiert werden analog Einmündung Stresemannallee zum
Altenbekener Damm.

Bezirksratsherr Niculescu merkte zu Punkt 3 des Antrages an, dass der Abstand der aufzustellenden Metallbügel in einem angemessenen Abstand zum Bordstein erfolgen müsse, da an dieser Stelle auch geparkt werde.

Bezirksratsherr Kluck wies beispielhaft auf einen bereits aufgestellten Fahrradbügel in der Pfalzstraße hin, welcher in angemessener Entfernung zum Bordstein zwischen den Bäumen aufgestellt sei, so dass Parkende problemlos ihre Türen öffnen könnten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.4.
Einmündungsbereich Schlägerstr. – Seilerstr.
(Drucks. Nr. 15-2688/2017)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dafür zu sorgen, dass
der o. g. Einmündugnsbereich durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. durch Installation von Fahrradanlehnbügeln, besser einsehbar wird.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Sachstandsbericht zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2674/2017)

Bezirksratsherr Niculescu stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Fachverwaltung (Tiefbauamt etc.) wird aufgefordert in einer der nächsten Bezirksratssitzungen einen Sachstandsbericht zu geben, wie der Verkehrsfluss in der Jordanstraße (insbesondere an der Kreuzung An der Weide / Heinrich-Heine-Straße) verbessert werden könnte.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 6.3.3.
Entfernung von Wertstoffinsel am Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2676/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wertstoffinsel am Bertha-von-Suttner-Platz ersatzlos zu entfernen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 6.3.3.1.
Änderungsantrag des Bezirksratsherrn Weinem (Piraten) zur Drucks. Nr. 15-2676/2017
(Drucks. Nr. 15-2813/2017)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Wertstoffinsel tatsächlich verzichtbar ist. Sollte dieses der Fall sein, wird die Verwaltung gebeten, anstelle der Wertstoffinsel an der Stresemannallee Höhe Bertha-von-Suttner-Platz Parkplätze mit Elektroladesäulen für Elektroautos und Elektrofahrräder eingerichtet werden können. Sollte dieses nicht möglich sein wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob anstelle der Wertstoffinsel Stellplätze für Care sharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden können. Sofern die Wertstoffinsel tatsächlich nicht mehr benötigt wird und sich weder Park- und Ladeplätze für Elektrofahrzeuge einrichten lassen noch Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge benötigt werden, sollen die frei werdenden Flächen der Wertstoffinsel wieder als Parkplätze genutzt werden.

Bezirksratsherr Siekermann hielt diesen Antrag für interessant, sprach sich aber dafür aus, dass die Wertstoffinsel erhalten bleiben solle.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 6.3.4.
Umwandlung von Motorradparkplätzen in Kfz-Parkplätze
(Drucks. Nr. 15-2677/2017)

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert die Motorradparkplätze am Bertha-von-Suttner-Platz auf der rechten stadteinwärtigen Seite kurz bevor die Straße in die Sallstraße übergeht in Parkplätze für Kfz umzuwandeln.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erinnerte daran, dass seinerzeit der Bezirksrat beschlossen habe, dass die Parkplätze für Motorräder so eingerichtet werden, damit die Sicht auf den Zebrastreifen nicht beeinträchtigt werde.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
3 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, somit abgelehnt


TOP 6.3.5.
Mehr Parkplätze in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2679/2017)

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob es möglich ist auf der rechten Seite der Jordanstraße die Fahrradanlehnbügel und die nicht (oder selten) genutzten Motorradstellplätze wieder in PKW-Parkplätze umzuwandeln.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
3 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 6.3.6.
Mehr Parkplätze am Bertha-vom-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2680/2017)

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag vor.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, auf der südlichen Seite des Bertha-von-Suttner-Platzes zwischen Roseggerstraße in Richtung der Straße An der Tiefenriede bis zum Beginn des Spielplatzes Parkplätze einzurichten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese erinnerte daran, dass es damals an dieser Stelle einen langen Planungsprozess gegeben habe und hauptsächlich der Schutz der spielenden Kinder fokussiert worden sei. Dies sei der Hauptgrund, weshalb an dieser Stelle keine Parkplätze eingerichtet worden seien.

Bezirksratsherr Jeng erwiderte, dass auch wenn die CDU-Fraktion dieser Planung zugestimmt hätte, dieser Beschluss nicht für alle Zeiten Bestand haben müsse. Der Sachstand könne nunmehr neu bewertet werden. Nichtsdestotrotz müsse der Schutz der Kinder nach wie vor berücksichtigt werden.

Bezirksratsherr Niclescu wies darauf hin, dass es sich hierbei um einen Prüfantrag an die Verwaltung handele, ob der im Antragstext erwähnte Vorschlag unter Berücksichtigung der Sicherungsmaßnahmen für die Kinder möglich sei.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen entgegnete, dass der in Rede stehende Spielplatz von Kindern genutzt werde, die auch Fahrrad fahren lernen würden. Es gebe zu wenige Spielplätze, wo dies möglich sei.

Bezirksratsherr Scholz antwortete, dass dies auch so bleiben könne, zumal dieser Spielplatz durch einen Zaun auch umschlossen sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 6.3.7.
Entfernung von Metallbügeln
(Drucks. Nr. 15-2681/2017)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die vier Metallbügel am Bertha-von-Suttner-Platz auf der rechten Seite, wenn man von der Stresemannallee in stadteinwärtiger Richtung einbiegt zwischen Stresemannallee und Nachtigalstraße ersatzlos zu entfernen.

Wurde zurückgezogen


TOP 6.3.8.
Neuer Parkplatz in der Mendelsohnstraße
(Drucks. Nr. 15-2682/2017)

TOP 6.3.8.1.
Änderungsantrag des Bezirksratsherrn Weinem (Piraten) zur Drucks. Nr. 15-2682/2017
(Drucks. Nr. 15-2814/2017)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die stadteinwärts auf der linken Seite der Mendelssohnstraße 14 befindlichen Fahrradbügel auf den von einer Straßenlaterne eingenommenen Parkplatz auf der rechten Seite der Mendelssohnstraße verlegt werden können und diese Verlegung zu veranlassen. Die frei werdende Fläche soll zur Einrichtung einer weiteren Parkfläche genutzt werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Wortmeldungen.
Es lagen keine vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Vorstellung des Hauptantrages.

Bezirksratsherr Jeng stellte den Antrag Drucks. Nr. 15-2682/2017 vor.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Fahrradständer vor dem Haus Mendelsohnstraße 14 zu entfernen und stattdessen dort eine Querparkbucht zu schaffen und den so gewonnenen Raum zur Entzerrung der angrenzenden Parkplätze zu nutzen.

Bezirksratsherr Scholz beantragte um 21.23 Uhr Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wurde um 21:25 Uhr wieder eröffnet.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über den Änderungsantrag.
4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen, somit abgelehnt.

Nunmehr bat Bezirksbürgermeister Pollähne um Abstimmung über den Hauptantrag.
3 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, somit abgelehnt



TOP 6.3.9.
Vergrößerung von Querparkbuchten in der Mendelsohnstraße
(Drucks. Nr. 15-2683/2017)

TOP 6.3.9.1.
Änderungsantrag des Bezirksratsherrn Weinem (Piraten) zur Drucks. Nr. 15-2683/2017
(Drucks. Nr. 15-2815/2017)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf dem stadteinwärts von einer Straßenlaterne eingenommenen Parkplatz auf der rechten Seite der Mendelssohnstraße/Ecke Böhmerstraße neben Fahrradbügeln auch eine Ladesäule für Elektroautos und Elektrofahrräder aufgestellt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird die Verwaltung um die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme gebeten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Vorstellung des Hauptantrages.

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag Drucks. Nr. 15-2683/2017 vor.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die in der Querparkbucht auf der rechten Seite der Mendelsohnstraße vor der Einmündung in die Böhmerstraße befindliche Straßenlaterne versetzt werden kann, damit durch den so gewonnenen Platz die Querparkplätze in der Parkbucht entzerrt werden können.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über den Änderungsantrag.
5 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, somit abgelehnt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über den Hauptantrag.
5 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, somit abgelehnt.


TOP 6.3.10.
Radwegmarkierung in der Lindemannallee
(Drucks. Nr. 15-2684/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten den südlichen Radweg in der Lindemannallee auf Höhe der Grundstückseinfahrten zum Lebensmittelmarkt und zur Tankstelle durch geeignete Maßnahmen (z.B. rote Markierung des Radwegs) dauerhaft besonders kenntlich zu machen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 6.4.
der SPD-Fraktion

TOP 6.4.1.
Parkplätze vor nicht genutzten Garageneinfahrten
(Drucks. Nr. 15-2689/2017)

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit Hauseigentümern bzw. Hausverwaltungen im Stadtbezirk aufzunehmen (auf jeden Fall aber mit Gartenheim eG, Gundlach, hanova, Heimkehr eG, Kunze Immobilien e.K., meravis GmbH) mit dem Ziel, den Zurückbau von Absenkungen von Bordsteinen vor in Häusern eingelassenen Garageneinfahrten, die ungenutzt und/oder nicht mehr geeignet sind, anzustreben.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 6.5.1.
Einrichtungen für Jugendliche auf der Hoppenstedtwiese
(Drucks. Nr. 15-2690/2017)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Bau von Überdachungen und Sitzmöglichkeiten insb. für Jugendliche auf der Hoppenstedtwiese zu prüfen, denkbare Standorte auf bzw. an der Hoppenstedtwiese zu benennen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushalt einzustellen.

Erledigt durch Neufassung


TOP 6.5.1.1.
Einrichtungen für Jugendliche auf der Hoppenstedtwiese
(Drucks. Nr. 15-2690/2017 N1)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Bau von Überdachung und Sitzmöglichkeiten insb. für Jugendliche auf der Hoppenstedtwiese zu prüfen, denkbare Standorte, unter Berücksichtigung der Belange der Bürger insbesondere zur Lärmbelästigung,auf bzw. an der Hoppenstedtwiese zu benennen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushalt einzustellen aus laufenden Mitteln des Haushalts zu finanzieren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Einstimmig beschlossen.


TOP 6.5.2.
Aufstellung von Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-2691/2017)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, Fahrradbügel an der Ecke Siemensstraße/Alte Döhrener Straße zu installieren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt-Bult

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese berichtete u.a. von:
- Besuch eines Mitglieds der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover zu letzten Sitzung des Integrationsbeirates. Hier seien die Aufgaben dieser Stelle vorgestellt worden.
- Es gab einen Kurzbericht vom 21. Delegiertentreffen zum Protokoll.
- Ebenfalls gab es ein Feedback aus den Gesprächen mit den Wohnungsbaugesellschaften über das Thema „Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen“. Es könne gesagt werden, dass es hierzu unterschiedliche abwartende Haltungen gegeben habe. Tröstlich sei gewesen, dass ein kleiner Teil – aus der Südstadt – eine ausgeprägte Bereitschaft zu diesem Thema gezeigt habe.
- Es werde ein neuer Flyer gestaltet, die Vorbereitungen dafür laufen bereits.


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es lag kein Bericht vor.


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Bezirksratsfrau Reimer nahm Bezug auf einen Artikel aus der heutigen Presse und monierte erst aus dieser erfahren zu haben, dass aufgrund eines großen Bauvorhabens in der Großen Düwelstraße, wonach die Bewohnerinnen und Bewohner für 5 Monate evakuiert bzw. ausziehen mussten. Es stelle sich die Frage, warum ein Bauvorhaben dieser Größenordnung, wonach die Bewohnerinnen und Bewohner in Form betroffen seien, nicht vorher im Bezirksrat kommuniziert worden sei.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass sie ebenfalls über diese Angelegenheit nicht detailliert informiert gewesen sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:45 Uhr.


für das Protokoll:


Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung