Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 13.11.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.11.2017)
Protokoll (erschienen am 13.12.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 - Datum 06.12.2017

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 13. November 2017,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.00 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsherr Dähne) (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Hein) (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh
(Bezirksratsherr Hübner) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Albrecht
(Ratsherr Döring)
(Ratsfrau Falke)
(Ratsherr Gast)
(Ratsherr Kreisz)

Verwaltung:
Herr Berger
Frau Roth
Frau Stricks




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungsbeschluss,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2406/2017 mit 5 Anlagen)

3.1.1. Änderungsantrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1858 Otto-Brenner-Straße (DS Nr 2406/2017)
(Drucks. Nr. 15-2453/2017)

3.1.2. Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße
(Drucks. Nr. 15-2462/2017)

3.2. Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
(Drucks. Nr. 2524/2017 mit 3 Anlagen)

3.3. Einrichtung und Förderung einer zweigruppigen Krippe der Ev.-luth. Marktkirchengemeinde im ehemaligen Café an der Marktkirche
(Drucks. Nr. 2633/2017)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendung für den Turn-Klubb zu Hannover
(Drucks. Nr. 15-2758/2017)

4.2. Zuwendung für Oststadt e.V.
(Drucks. Nr. 15-2759/2017)

4.3. Zuwendung Friedrich-Rittelmeyer-Haus
(Drucks. Nr. 15-2760/2017)

5. M I T T E I L U N G E N
-der Bezirksbürgermeisterin
-der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Raser in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2502/2017)

7.1.1.1. Raser in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2502/2017 N1)

7.1.2. Anhörung zu öffentlichem Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-2503/2017)

7.1.3. Zebrastreifen
(Drucks. Nr. 15-2611/2017)

7.1.4. Plakatieren
(Drucks. Nr. 15-2612/2017)

7.1.5. Optimierung der Verkehrsführung an der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2613/2017)

7.1.6. Übersicht über Werbetafeln und Litfaßsäulen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2614/2017)

7.1.6.1. Übersicht über Werbetafeln und Litfaßsäulen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2614/2017 N1)

7.1.7. Reinigungsarbeiten am Wochenmarkt im Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2615/2017)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Soforttermine im Bürgeramt Aegi
(Drucks. Nr. 15-2600/2017)

7.2.2. Umwidmung des Franz-Mock-Weg
(Drucks. Nr. 15-2601/2017)

7.2.3. Absenkung Bordstein Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2602/2017)

7.2.4. Verkehrskonzept für das Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2603/2017)

7.2.4.1. Verkehrskonzept für das Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2603/2017 N1)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. zügiger Abbau temporärer Verkehrsschilder-Parkraum freischaffen
(Drucks. Nr. 15-2624/2017)

7.3.2. Führung des Radweges Lister Meile/Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2625/2017)


7.3.3. Öffnungszeiten Lister Turm
(Drucks. Nr. 15-2626/2017)

7.3.4. Bordsteinabsenkung am Friedrichswall/Karmarschstraße
(Drucks. Nr. 15-2627/2017)

7.3.5. Pilotprojekt Bodenampeln an neuralgischen Punkten
(Drucks. Nr. 15-2628/2017)

7.4. von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)

7.4.1. Ausschluss bestimmter Arten von Vergnügungsstätten entlang der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-2543/2017)

7.5. von Bezirksratsherrn Hogh
(DIE LINKE.)

7.5.1. Entfernung der Litfaßsäule Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-2618/2017)

7.5.1.1. Entfernung der Litfaßsäule Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-2618/2017 N1)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Fällung von unter der Baumschutzsatzung stehender Bäume
(Drucks. Nr. 15-2597/2017)

8.1.2. Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2598/2017)

8.1.3. Schäden an der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2599/2017)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Ausgabe des "Hannoccino"-Kaffeebechers im Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2616/2017)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Fußabstellbügel an Radwegen
(Drucks. Nr. 15-2622/2017)

9. Genehmigung von Protokollen

9.1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.09.2017


9.2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.10.2017

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.09.2017

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Kupsch verlas Hinweise zu Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 11. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Eingefügt wurden TOP 4.1. TOP 4.2. und TOP 4.3. Zurückgezogen wurde TOP 7.1.5. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Ein Einwohner hatte Fragen zur Endhaltestelle der D-Linie in der Lister Meile/Raschplatz.
Grund der Anfrage seien Berichte von Kollegen, die die neue Endhaltestelle täglich zu den Stoßzeiten nutzen. Nach deren Aussagen komme es hier regelmäßig zu Problemen beim Ein-und Aussteigen. Wenn sich dort Fahrgastströme begegnen, seien Gedränge und auch Rempeleien kaum zu vermeiden. Ältere Menschen müssten nach Aussage der Informanten dabei so manches ertragen. Manchmal sei es sinnvoll, lieber auf den direkten Anschluss zu verzichten. Er habe sich den Bahnsteig daraufhin selber angesehen und sei froh, dass er den Bahnsteig nicht als Pendler zu den Hauptverkehrszeiten nutzen müsse. Die Hinweise, die er erhalten habe, seien verständlich. Was er dann aber vor Ort auch gesehen habe, werfe weitere und viel wichtigere Fragen auf. Er berichtete, dass er sich im Seniorenbeirat bei den Themen Migration, Stadtentwicklung und auch gleichberechtigte Teilhabe engagiere. Und gerade bei diesem Thema bereite es ihm Sorgen, was er vorgefunden habe. Die Maße des Bahnsteiges seien grundsätzlich nicht nachzuvollziehen. Lege man unabhängig vom gesunden Menschenverstand die Ausführungen der entsprechenden DIN-Normen insbesondere die DIN 18040-3 zugrunde, in der u.a. der Flächen- und Raumbedarf für mobilitätseingeschränkte Menschen beschrieben werde, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu sichern, würden sich folgende Probleme ergeben. Die Rampe zum Bahnhof habe eine nutzbare Breite von 2,4 Meter. DIN 18040-3 fordere auf Rampen eine lichte Breite von 1,2 Metern. Die angegebene Mindestbreite sei nicht für mehrläufige Rampen geeignet. Somit können sich hier Rollstuhlfahrer zwar begegnen aber nicht im Gedränge, sondern nur wenn sie alleine seien, was zu Hauptverkehrszeiten wohl kaum der Fall sei. Der Bahnsteig selbst habe inklusive der Betonrillenplatten (Blindenleitstreifen) eine Breite von nur 2,5 Meter. Der Bereich davor sollte von Menschen mit Beeinträchtigungen und wohl auch generell aus Sicherheitsgründen besser nicht genutzt werden. Es sei zu bedenken, dass die Fahrgäste ankommender Züge vermutlich bis hierherfahren und alle an der Endhaltestelle aussteigen. Dann sei der Bahnsteig überfüllt. Bei 2,5 Meter passen ca. 4 Personen nebeneinander. Man könne sich vermutlich denken, dass viele der Fahrgäste es eilig haben, um Anschluss auf anderen Linien zu bekommen. Grundsätzlich haben also auf einem Bahnsteig, auf dem im Prinzip vier Personen Bewegungsraum haben, mobilitätseingeschränkte Menschen erhebliche Probleme. Ein klarer Verstoß liege jedoch vermutlich im Bereich der Sitzplätze vor. Es gäbe zwei massive, verglaste, und wettergeschützte Sitzgelegenheiten genau in der Mitte der Längsachse des Bahnsteiges. Im Bereich der Rückseiten stehe jeweils nur ein Raum von 1,6 Meter bis zur Bahnsteigkante zu Verfügung. Bis einschließlich der Betonrillenplatten seien es lediglich 0,9 Meter. Für die Vorderseiten gelten entsprechende Maße solange die Sitzgelegenheiten nicht besetzt seien. In der DIN werde als Mindestplatzbedarf entlang der Bahnsteigkante auf voller Länge ein Maß von ≥ 1,8 m gefordert. Hinzu kämen eigentlich noch die Sicherheitsabstände zu Hauswänden und zur Fahrbahn hinzu. Er fragte, wie es zu einer derartigen Ausführung kommen konnte und ob es vielleicht möglich sei, dass im konkreten Falle tatsächlich ein Prototyp „Endhaltestelle“ zur Ausführung gekommen und die zentrale Bedeutung der Anlage übersehen worden sei. Er wollte wissen, ob es neben den DIN Vorschriften auch Baurechtsnormen, z.B. nach Landesrecht, für die Ausführung von Hochbahnsteigen gäbe, ob das Bauamt der Stadt Hannover hinsichtlich der Ausführung und der Genehmigung der Planung in das Verfahren eingebunden war, die Üstra im Gegensatz zu anderen Bauträgern frei entscheiden könne, wie Baumaßnahmen ausgeführt und welche Maßstäbe dabei angelegt werden, ob Hochbahnsteige grundsätzlich vom Bauamt abgenommen und ggf. geprüft werden oder das entfalle und welche Möglichkeiten der Bezirksrat und/oder die Verwaltung sehen, mögliche Gefährdungen und im Ernstfalle auch Schädigungen zu denen es beim Betreiben der Anlage im derzeitigen Zustand kommen könne, zu vermeiden. Entsprechende bildliche Dokumentation der Gegebenheiten vor Ort könne er auf Wunsch zur Verfügung stellen.

Frau Roth erläuterte, dass die TransTec dort baue. Der Fachbereich Tiefbau sei in die Planungen eingebunden. Die Fragen müssen zum Protokoll beantwortet werden.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass der Bezirksrat sich 2013 im Rahmen einer Anhörung mit dem Thema habe befassen dürfen. Bei den Unterlagen würden sich auch Angaben zur Endhaltestelle befinden. Er ging davon aus, dass es sich bei einer solchen Haltestelle um ein genehmigungspflichtiges Bauwerk handele.

Ratsherr Albrecht sagte, dass die beschriebenen Probleme auf mehrere Hochbahnsteige zutreffen würden. Eine Endhaltestelle sei davon aber besonders betroffen. Bei der Haltestelle habe man von vornherein mit einem sehr hohen Personenaufkommen rechnen müssen. Der Bezirksrat habe seinerzeit auch zu bedenken gegeben, dass der Platz für eine ausreichend große Haltestelle nicht vorhanden sei. Seine Fraktion habe sich damals auch deshalb gegen die oberirdische Lösung ausgesprochen. Die Haltestelle sei ein weiterer Baustein in dem Chaos, das die oberirdische Streckenführung hervorrufe.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi empfand den Bahnsteig auch als beengend, gerade wenn man gegen den Strom der aussteigenden Fahrgäste gehen würde. Durch eine Straßenverlegung hätte das im Vorfeld geändert werden können, der Fußweg auf Seite der Spielbank sei extrem breit. Sie stimmte zu, dass es dort eine andere Lösung geben müsse.

Protokollantwort: Die wesentliche Rechtsnorm für den Bau von Stadtbahnbetriebsanlagen ist die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen). In § 30 Abs. 5 ist geregelt, dass die nutzbare Mindestbreite bei Bahnsteigen im öffentlichen Verkehrsraum 1,5 m beträgt. In Tunnelanlagen sind dies 2,0 m. Das Maß ist mit 1,62 m an den schmalsten Stellen mit Einbauten eingehalten. Der Bahnsteig hat insgesamt eine Breite von 4,0 m und nicht von 2,5 m wie fälschlicherweise behauptet wird und entspricht allen Rechtsvorschriften und DIN-Normen. Die Zustimmung zum Bau erteilt die vom Land Niedersachsen benannte Technische Aufsichtsbehörde. In Niedersachsen ist dies die LEA (Landeseisenbahnaufsicht). Die bei der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde einzureichenden Pläne werden von den Bereichen Geoinformation – Vermessung, Fachbereich Tiefbau – Bereich Planen und Bauen und vom Fachbereich Tiefbau Planen und Stadtentwicklung mit gezeichnet. Bauherr ist nicht die üstra, sondern die infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH als Eigentümerin der Stadtbahnbetriebsanlagen. Neben den Genehmigungsbehörden und den anderen oben genannten Stellen, stimmt auch die üstra der Ausführungsplanung durch Unterschrift zu. Hochbahnsteige werden zunächst vermessungstechnisch vom Bereich Geoinformation der Landeshauptstadt Hannover abgenommen. Nach Vorliegen des Vermessungstestates und anderer sicherheitsrelevanter Prüfungen erfolgt die Abnahme nach den Regeln der BOStrab durch die Technische Aufsichtsbehörde. Die Anlage entspricht den Normen und rechtlichen Vorgaben und ist betriebssicher.

Die infra hat Verständnis dafür, dass insbesondere ältere Menschen sich in Betriebsanlagen des ÖPNV zu Stoßzeiten, in denen es leider immer wieder sehr voll sein kann, unsicher fühlen können. Bei der Planung von Betriebsanlagen müssen immer wieder Kompromisse eingegangen werden, da man sich in der Regel in einem bereits bebauten und engen Umfeld bewegt. Bei der Planung der Bahnsteige ZEHNSIEBZEHN wurde die Haltestelle Rosenstraße als die kritischste Haltestelle, auf der es möglicherweise eng werden könnte, identifiziert. Nach Prognosen werden dort mehr als doppelt so viele Fahrgäste wie an der Haltestelle Hbf/ZOB erwartet. Deshalb ist die Haltestelle Rosenstraße mit 4,5m etwas breiter und mit 55 m etwas länger als die Haltestelle am Raschplatz und hat somit eine um rund 35% größere Fläche. Für diese Haltestelle wurde ein Gutachten angefertigt, mit dem nachgewiesen werden konnte, dass die zur Verfügung stehende Fläche ausreicht. Bei halb so vielen Fahrgästen und einer nur um 35% kleineren Fläche kann man davon ausgehen, dass die Fläche an der Haltestelle Hbf/ZOB auf jeden Fall ausreicht.

Ein anderer Einwohner hielt es grundsätzlich für wichtiger, Wartezeiten für Radfahrer zu verkürzen, als Fußabstellbügel anzubringen. Fußabstellbügel können aber durchaus eine Hilfe darstellen. Am Weidendamm Richtung Herschelstraße über die Arndtstraße stehe der Fußabstellbügel recht dicht am Radweg und man könne da leicht gegen geraten. Er war der Meinung, dass dort Reflektoren angebracht werden sollten. Es müsse auf zusätzliche Objekte wie Poller und Pfosten geachtet werden, an denen man als Radfahrer einen Selbstunfall haben könne. In Bezug auf den Radweg Lister Meile/Hamburger Allee erklärte er, dass der Radweg durch den Hochbahnsteig weiter Richtung Westen gewandert sei. Man müsse ziemlich eng an dem Container vom Neuen Land vorbeifahren. Durch die enge verliere man Zeit und müsse häufig bei der zweiten Ampel wieder warten. Es sei sinnvoll den Container zu versetzen. Beim Busbahnhof sei die Haltelinie für Radfahrer minimal vor die der Autos gelegt worden. Nach seinem Erachten müsste die Haltelinie für die Autos viel weiter zurück. Aufgrund der Sichtverhältnisse bei LKW und wahrscheinlich auch Bussen sollte die Haltelinie für Radfahrer drei Meter weiter vorne liegen. Es gäbe dort viele abbiegende Busse. Durch die runden Spiegel können die Radfahrer zwar gesehen werden, seien aber nur klein zu sehen. Eine direkte Sicht sei besser. Über Verbesserungen müsse nachgedacht werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass ein Fußabstellbügel dicht am Radweg sein müsse, damit man ihn wie vorgesehen nutzen könne. Er bat um Klärung.
Der Einwohner sagte, dass sich neben dem Radweg ein breiter Fußweg befinde. Fahre man dicht an den Fußweg heran, laufe man Gefahr gegen den Bügel zu fahren. Er war der Meinung, dass man Reflektoren an den Bügeln anbringen solle, um sie gerade bei Dunkelheit besser sehen zu können.

Bezirksratsherr Sandow äußerte, dass es Stellen gäbe, an denen die Aufmerksamkeit auf andere Dinge gerichtet sei und dadurch eine erhöhte Unfallgefahr bestehe. Er verwies diesbezüglich auf die Blutpoller am Anfang der Langen Laube, die inzwischen abgebaut seien. Es wäre schade, wenn es zu ähnlichen Situationen mit den Fußabstellbügeln käme. Er hielt das Anbringen von Reflektoren ebenfalls für sinnvoll.

Protokollantwort: Der Fachbereich Tiefbau wirden demnächst Reflektor-Folien an den Trittbrettern angebringen. Dies erfolgt nicht nur an dem genannten, sondern wahrscheinlich an allen. Zukünftig werden alle neu aufgestellten Trittbretter mit entsprechender Folie versehen werden. Sollten die Temperaturen jedoch so niedrig bleiben wie bisher, muss mit dem Aufbringen der Folie noch eine Weile gewartet werden, da für das Aufbringen eigentlich etwas höhere Temperaturen erforderlich sind.

Ein weiterer Einwohner berichtete, dass in letzter Zeit vermehrt Radfahrer in der Fußgängerzone fahren. Er wünschte sich, dass Polizisten zu Fuß dort kontrollieren, die besser auf Radfahrer zugreifen können als Polizisten, die dort im Auto fahren. Er bezog sich auf seine Anmerkungen in der letzten Sitzung zum Fußgängerüberweg an der Endhaltestelle der Bahn in der Lister Meile. Es seien Schablonen eingebaut worden, in denen auch Fahrradsymbole enthalten seien, obwohl dort keine Radfahrer langfahren dürfen. Er bat um Änderung der Beschilderung.

Kontaktbereichsbeamter Ritter erklärte, dass Kontrollen regelmäßig erfolgen. Eine ganztägige Überwachung sei aber nicht möglich.

Herr Berger teilte mit, dass der Hinweis zutreffend war und der Fachbereich Tiefbau die Schablonen kurzfristig austauschen werde.

Der zweite Einwohner wies darauf hin, dass es Zeiten gäbe, in denen das Radfahren in den Fußgängerzonen durchaus erlaubt sei. Darauf müsse geachtet werden. Bei der Kollision zwischen Fußgängern und Radfahrern komme es selten zu schweren Verletzungen. Bei Kollisionen mit motorisierten Fahrzeugen kommen häufig schwere Verletzungen vor. Kontrollen in den Fußgängerzonen sollten vorgenommen werden. Bei den begrenzten polizeilichen Ressourcen sollte der Haupt-Fokus aber auf der Vermeidung der Unfälle mit motorisierten Fahrzeugen liegen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass sich alle Verkehrsteilnehmer regelgerecht verhalten müssen und Kontrollen überall stattfinden sollen.

Bezirksratsherr Sandow ergänzte, dass über das Vorgehen gegen den Missbrauch der Straßen durch motorisierte Fahrzeuge zum Rasen zu lesen gewesen sei. Bei einem hohen Prozentanteil der kontrollierten Fahrzeuge seien Verfahren eingeleitet und etliche Fahrzeuge stillgelegt worden. Die Polizei habe einen Blick drauf und agiere nicht einseitig gegen nur eine Verkehrsart.

Ein anderer Einwohner bezog sich auf die Platzumbenennung des Emmichplatzes. Er erklärte, dass Emmich ein General gewesen sei. Er stellte die Frage in den Raum, wer den General beauftragt habe, den Krieg zu führen. Er sagte, dass Wilhelm II den Auftrag gegeben habe und somit der Schuldige sei. Setze man solche Maßstäbe an, müssen viele Straßen umbenannt werden. Er schlug vor, den alten Namen Neues Haus wieder aufzugreifen.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass der Name ein Aspekt gewesen sei. Entscheidend sei aber auch der Zeitpunkt der Umbenennung gewesen. Die Umbenennung erfolgte im Juni 1933 und sei unter dem Gesichtspunkt der Instrumentalisierung eines Kriegshelden als NS-Propaganda erfolgt.

Ein weiterer Einwohner stellte fest, dass das Thema Fahrradwege immer wieder eine große Rolle spielen würden. Er fragte, ob es bei der Stadt Hannover ein Konzept für Fahrradparkplätze gäbe. Wenn der Autoverkehr in der Stadt reduziert werden solle und mehr Fahrräder insbesondere auch größere Fahrräder wie Lastenfahrräder, Tandems und Fahrräder mit Kinderanhängern gewollt seien, benötige man ein solides Konzept. Derzeit herrsche vielerorts Chaos. Für den Fall, dass kein Konzept existiere, wollte er wissen, wann das kommen werde.

Frau Roth antwortete, dass es kein Hannover umfassendes Konzept gäbe. Es gäbe ein Konzept bezüglich der Flächen für die Innenstadt. Auf die neuen Anforderungen durch Lastenräder usw. bezogen, gäbe es kein zusammenhängendes Konzept.

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass ihre Fraktion zur Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt eine Anfrage gestellt habe. Ihre Fraktion betrachte die Problematik ganzheitlich und wolle die Zusammenhänge zwischen Autoverkehr, Fahrradverkehr und Parkräumen zukunftsfähig gestalten.

TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungsbeschluss,
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2406/2017 mit 5 Anlagen)

Antrag
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1858 - Neubau eines Hotels mit III bis V Geschossen und Einzelhandel im Erdgeschoss -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1858 zu beschließen und
4. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1858 zu beschließen.

TOP 3.1.1.
Änderungsantrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1858 Otto-Brenner-Straße (DS Nr 2406/2017)
(Drucks. Nr. 15-2453/2017)

Antrag
Dem Antrag in DS 2406/2017 wird in den Punkten 1 und 2 nicht zugestimmt, weitere Verfahrensschritte sollen unterbleiben.



TOP 3.1.2.
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße
(Drucks. Nr. 15-2462/2017)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Frau Roth wies darauf hin, dass sich rückwärtig angrenzend an das Plangebiet ein Gewerbegebiet befinde. Der gesamte Blockinnenbereich sei Gewerbegebiet. Wohnen sei dort nicht so umsetzbar, dass es genau an das Gewerbegebiet angrenzen könne. Es handele sich um einen einschränkenden Umstand.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, warum direkt angrenzend an ein Gewerbegebiet Wohnen nicht möglich sei.

Frau Roth antwortete, dass in einem Gewerbegebiet Betriebe möglich seien, die einen gewissen Lärm verursachen, wenn auch nicht mit einem Industriegebiet vergleichbar. Aus diesem Grund gäbe es im Baugesetz die Abstufungen nach Industriegebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet usw. Ein Wohngebiet sei etwas sehr schützenswertes. Zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet müsse ein Mischgebiet liegen. Schall- und Geruchsemissionen lassen etwas anderes nicht zu. In Wohngebieten gäbe es außerdem rechtlich zugesicherte Ruhezeiten, die durch den Anlieferungsverkehr der Gewerbebetriebe gestört werden könnten.

Bezirksratsherr Sandow erläuterte, dass in diesem Jahr die Baunutzungsverordnung geändert worden sei. Es sei ein neues Baugebiet mit dem urbanen Mischgebiet geschaffen worden. Der Änderungsantrag seiner Fraktion gehe dahin, dass Wohnen die zulässige Nutzungsart sein soll. Er hatte Vertrauen in das planerische Vermögen der Bauverwaltung, auch unter Berücksichtigung der Abstandregelungen Wohnen dort umzusetzen. Aus diesem Grund werde der Änderungsantrag auch aufrechterhalten. Für den Steintorplatz habe es zum Beispiel einen Bebauungsplan gegeben, der Wohnen zwar nicht vorschreibe, jedoch für zulässig erachtet habe. Ihm sei wichtig, eine schriftliche Antwort der Bauverwaltung zu dem Änderungsantrag bezüglich der Zulässigkeit von Bauvorhaben zum Wohnen zu bekommen. Er war der Meinung, dass man den Investoren nicht mehr hinterherlaufen dürfe, sondern sich daran orientieren müsse, was die Menschen brauchen und das sei bezahlbarer Wohnraum.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass er den Antrag unterstützen werde. Er wohne selbst über einem Einzelhandelsgeschäft. Es sei also möglich, dass Gewerbe und Wohnen eng beieinander liegen. Er habe keine Sorge, dass es baurechtlich unzulässig sei. Beim Steintorplatz wäre es auch gegangen. Er hielt es für richtig, dem Investor zu sagen, dass sich die Stadtgesellschaft Wohnen und den Erhalt des Baumarktes wünsche. Die Dokumentation des politischen Willens sei wichtig.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum unstrittig sei. Er wies darauf hin, dass der Einzelhandel irgendwann abends schließe und dann Ruhe herrsche. In einem Gewerbegebiet könne 24 Stunden lang Krach gemacht werden. Er gab zu Bedenken, dass die Stadt über Investoren, die sich für die Stadt interessieren, froh sein könne. Ob ein Bedarf an weiteren Hotelbetten vorhanden sei, sei unerheblich. Es sei eine rein wirtschaftliche Entscheidung des Investors und der trage das Risiko. Einerseits wolle Hannover mit den vielen Messen eine Weltstadt sein. Auf der anderen Seite müssen die Besucher weite Wege in Kauf nehmen, weil die Hotelbetten nicht auseichen. Es wäre besser, wenn die Besucher ihr Geld in Hannover ausgeben. Die Auslastungsquote der Hotels in Hannover sei so hoch, dass noch Betten gebraucht werden. Werde der Bebauungsplan abgelehnt, passiere auf dem Gelände gar nichts mehr und es werde vergammeln.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Änderungsantrag.

Ratsherr Albrecht meinte, dass die meisten Kunden eines Baumarktes mit dem PKW kommen. Die Firma, die den Baumarkt dort betreibe, suche seit mehr als zehn Jahren in der Umgebung größere Verkaufsflächen mit entsprechenden Parkmöglichkeiten. Es habe ein ernsthaftes Interesse gegeben, sich am Güterbahnhof anzusiedeln. Die Mehrheiten im Rat haben das so nicht gewollt. Mit der Neubebauung des Grundstücks entstehe eine größere Verkaufsfläche. Das Interesse an großen Verkaufsflächen werde daher abgedeckt. Selbst wenn auf dem Grundstück eine urbane Mischfläche festgesetzt werde, sei nicht sicher, ob der Investor dann Wohnen realisiere. In Hannover gäbe es einen großen Bedarf an Hotelbetten. Zurzeit laufe mit der Agritechnica eine der größten Messen der Welt und viele Aussteller müssten außerhalb wohnen, weil in Hannover kein Hotelzimmer mehr zu bekommen gewesen sei. Bei anderen Messen sei das Problem noch größer. Selbst der DFB habe gesagt, dass Hannover zu wenig Hotelbetten habe, um Europameisterschaftsspiele austragen zu können.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte, dass es kein Problem sei, auf dem kleinen Parkplatz einen freien Platz zu finden. Die meisten Leute kommen mit dem Fahrrad dorthin. Er gab zu, dass es im Hinblick auf die weiteren Planungen unsicher sei, ob dort wieder ein Baumarkt einziehe. Es könne sich auch ein anderes Gewerbe ansiedeln. Baue man jedoch ein Hotel, sei man festgelegt auf den Hotelbetrieb.

Bezirksratsfrau Seckin sagte, dass man dem Investor keine Ratschläge erteilen könne, ob sich ein Hotelbetrieb rentiere oder nicht. Als Bezirksrat sei man aber zuständig für das Stadtbild. Etwas weiter befinde sich schon das nächste Hotel. Insgesamt gäbe es im Stadtbezirk Mitte viele Hotels. Grundsätzlich sei ein Bettenbedarf bei großen Messen da. Während der Expo habe man das Problem aber über mehrere Monate auch gelöst bekommen. Es müsse berücksichtigt werden, dass es auch viele private Agenturen und Privatpersonen gäbe, die Zimmer oder Wohnungen vermieten. Bei einem Abwägungsprozess würde sie den Ausschlag dafür sehen, auf dem Grundstück Wohnen zu ermöglichen. Aufgrund der Nähe zur Uni, käme sehr gut auch studentisches Wohnen in Frage.

Bezirksratsfrau Altunok war ebenfalls der Meinung, dass es im Bezirk Mitte bereits sehr viele Hotels gäbe. Vor den Wahlen sei sozialer Wohnungsbau immer Thema, wenn sich dann die Möglichkeit ergebe, sozialen Wohnungsbau umzusetzen, werde zurückgerudert. Sollte der Investor Wohnen nicht wollen, könne er das Grundstück verkaufen. Die Kommunalpolitik habe die Verpflichtung zu sagen, welche Bedarfe bestehen. Der Bedarf an Wohnraum sei größer, als der Bedarf an Hotelbetten. Sie schlug vor, interfraktionell ein Mischgebiet zu fordern.

Bezirksratsherr Dr. Ramani wies eindringlich auf den fehlenden Wohnraum für Studenten hin. Er werde damit immer wieder konfrontiert. Auf der Warteliste des Studentenwerks Hannover würden über 1.000 Studenten stehen. Ausländische Studenten hätten noch größere Probleme Wohnraum zu finden. Er stellte die Frage in den Raum, ob es moralisch sei, noch mehr Hotels zu bauen. Die Investoren, die Studentenwohnheime bauen, nehmen 500 € bis 600 € monatlich. Die meisten Studenten können das nicht bezahlen. Hannover wolle unbedingt eine internationale Studentenschaft, sorge aber nicht für ausreichend Wohnraum. Diese Situation müsse verändert werden. Er bat alle Fraktionen darum, entsprechend zu handeln.

Bezirksratsherr Dr. Feil wollte nicht aufrechnen, was nötiger gebraucht werde. Als Bezirksrat sollte man den Leuten eine Stimme geben, die hier wohnen oder wohnen wollen. Von diesen Leuten sei man gewählt worden. Der sozialen Verantwortung müsse Rechnung getragen werden. Er würde dem Wohngedanken Vorrang geben.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies darauf hin, dass zum Beispiel durch das Maritim viele Hotelbetten weggefallen seien, die neu geschaffen werden müssen. Es sei nicht klar, ob dort wieder ein neues Hotel entstehen werde. Sie meinte, dass durch das Gewerbe und das Hotel Arbeitsplätze entstehen, die eventuell auch für Studenten geeignet seien. Es dürfe nicht nur das Negative gesehen werden, sondern auch das Positive, dass durch die Neuerung entstehe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass in Hannover Studentenwohnungen gebaut werden. Für den Stadtbezirk Mitte errichte die GBH in der Körnerstraße ein Studentenwohnheim. In Bezug auf die hohen Mietkosten gab er Bezirksratsherrn Dr. Ramani Recht. Außerhalb des Stadtbezirks Mitte werden noch etliche Studentenwohnheime gebaut. Das dauere nur seine Zeit. Die Problematik bei dem Grundstück in der Otto-Brenner-Straße sei der hohe Grundstückswert. Baue man dort Studentenwohnungen, könne man von sehr hohen Mietkosten ausgehen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fand, dass der Bezirksrat seinen Willen ausdrücken müsse. Der Bezirksrat sei für die Menschen, die hier leben, zuständig. Aus diesem Grund sollte man, unabhängig wie der Rat als letztzuständiges Gremium darüber befinde, dem Antrag zustimmen. Sie sprach sich ebenfalls für einen Antrag aus, das Grundstück als Mischgebiet festzusetzen. Der Bedarf an Hotelbetten sei ihrer Meinung nach da, jedoch könne Hotelbau auch in Nähe der Messe realisiert werden. In der Presse sei zu lesen gewesen, dass zusätzlich auch noch ein Kleinraum-Hotel gebaut werde. Die Lage der Studenten in Hannover sei sehr problematisch. Es sei schwierig zu studieren, wenn man keine richtige Unterkunft habe. Die hohen Mietpreise für den Wohnraum in den neuen Studentenwohnheimen seien ein Zeichen dafür, dass das Bildungssystem aus einer Ober- und einer Unterklasse bestehe. Bei einem Fehlbestand von 10.000 Wohnungen in Hannover seien die Ratsfraktionen gefordert, mehr für Wohnraum zu tun.

Bezirksratsherr Hoffman stellte den Antrag auf Ende der Debatte.

Bezirksratsherr Sandow fragte, wie hoch in den letzten Jahren die durchschnittliche Auslastung der Hotels gewesen sei. Nach seinem Kenntnisstand gäbe es bei der Stadt darüber Statistiken. Er fragte außerdem, ob es in den letzten Jahren überhaupt mal einen Tag mit einer 100%-Auslastung gegeben habe. Es werde Wohnraum für Menschen benötigt, die das ganze Jahr wohnen möchten. Er stellte die Frage in den Raum, ob man sich damit abfinden wolle, dass im Durchschnitt viele Tausende Hotelbetten in der Stadt Hannover leer stehen würden und andererseits viele Menschen auf der Straße sitzen, die kein Dach über dem Kopf haben. Er bat um Zustimmung zum Antrag. Es sei zum Glück nicht so, dass die Investoren bestimmen, was auf den jeweiligen Flächen passiere. Darüber entscheide immer noch auf demokratischem Weg die Politik.

Dem Antrag auf Ende der Debatte wurde mit 14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben geändert und ihr dann zugestimmt:
1. In allen Gebäuden soll oberhalb des Erdgeschosses ausschließlich Wohnen die einzig zulässige Nutzungsart sein.
2. Im Rahmen des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass auf Dauer 30 % der geplanten möglichst kleinteiligen Wohneinheiten mit mind. 30 % der Wohnfläche als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
3. im Rahmen des Durchführungsvertrages wird der Vorhabenträger verpflichtet, sich zumindest an den Kosten zur Schaffung bedarfsentsprechender Kinderbetreuungsplätze in der näheren Umgebung angemessen zu beteiligen.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Es folgte die Abstimmung zum Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-2453/2017:

2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Es folgte die Abstimmung zum Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-2406/2017:

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Protokollantwort: siehe Anhang zum Protokoll

TOP 3.2.
Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
(Drucks. Nr. 2524/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 98 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

Einstimmig

TOP 3.3.
Einrichtung und Förderung einer zweigruppigen Krippe der Ev.-luth. Marktkirchengemeinde im ehemaligen Café an der Marktkirche
(Drucks. Nr. 2633/2017)

Bezirksratsherr Hogh bat zur Kenntnis zu nehmen, dass er der Drucksache gerne zustimme, allerdings nicht auf Anweisung des Landtages, so wie es subjektiv betrachtet in der Presseberichterstattung angeklungen habe.

Antrag
zu beschließen,
· der Einrichtung der o.g. Krippe mit insgesamt max. 30 Plätzen in Ganztagsbetreuung, in Trägerschaft der Ev.-luth. Marktkirchengemeinde am Standort des ehemaligen Cafès an der Marktkirche zuzustimmen
und
· ab dem 01.02.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten und eingetragenen Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Einstimmig

TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendung für den Turn-Klubb zu Hannover
(Drucks. Nr. 15-2758/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Turn-Klubb zu Hannover erhält für das Projekt „Turnmaterialien“ eine Zuwendung in Höhe von 950,00 €.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.2.
Zuwendung für Oststadt e.V.
(Drucks. Nr. 15-2759/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Oststadt e.V. erhält für das Projekt „Weihnachtsfeier des Nachbarschaftskreises für Flüchtlinge Hannover Mitte“ eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 €.

Einstimmig

TOP 4.3.
Zuwendung Friedrich-Rittelmeyer-Haus
(Drucks. Nr. 15-2760/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Das Friedrich-Rittelmeyer-Haus erhält für das Projekt „Workshop Zukunft Quartier Zoo“ eine Zuwendung in Höhe von 300 €.

Einstimmig

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
-der Bezirksbürgermeisterin
-der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete, dass sie heute zur Eröffnung der Tagestreffs der Diakonie „Dach überm Kopf“ in der Berliner Allee gewesen sei. Außerdem habe sie die Räumlichkeiten von Stellwerk als neue Anlaufstelle für suchtmittelabhängige Menschen besichtigt. Außerhalb der Öffnungszeiten wäre es möglich, dass sich der Bezirksrat die Räumlichkeiten mal ansehen könne. Frau Beckedorf habe die Anregung gegeben, dass der Bezirksrat sich Gedanken machen soll, wie das Nachtcafé zum Laufen gebracht werden könne. Man müsse die Kraft für diejenigen einsetzen, die für sich selbst nicht mehr kämpfen können. Sie forderte die Fraktionen auf, sich Gedanken zu machen.


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es gab keine Berichtspunkte.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Raser in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2502/2017)

Neufassung

TOP 7.1.1.1.
Raser in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2502/2017 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsfrau Altunok beantragte getrennte Abstimmung zu den beiden Punkten. Ihre Fraktion kämpfe mit unterschiedlichen Mitteln schon seit mehreren Jahren gegen die Raser. Tempo 30 in der gesamten Innenstadt einzuführen, sei jedoch zu pauschal.

Bezirksratsherr Hogh war ebenfalls für eine getrennte Abstimmung. Er dankte der Polizei dafür, dass sie am Wochenende in konzertierter Aktion Kontrollen durchgeführt habe. Dem zweiten Punkt könne er nicht zustimmen. Zunächst müsse Punkt 1 umgesetzt werden. Eine Tempo-30-Zone nütze nichts, wenn so wenig wie bisher kontrolliert werde.

Bezirksratsherr Hoffmann meinte, dass die Kontrollen der Polizei weiter durchgeführt werden sollten. Er schlug vor, dass das Wort Blitzer durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung ersetzt werde. Er ging davon aus, dass es ein Gerät zur Messung einer Geräuschpegelüberschreitung und gleichzeitigem Blitzen nicht gäbe. Er sagte, Tempo 30 sei ein ideologischer Traum von einigen. Im Sinne eines Miteinanders aller Verkehrsarten sei Punkt 2 nicht zustimmungsfähig.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke ging davon aus, dass die Polizei auch weiterhin solche Aktionen wie letztes Wochenende durchführen werde. Er würde das Wort Blitzer usw. rausnehmen und den Satz nach dem Wort Maßnahmen enden lassen. Die Polizei wisse schon, was zu tun sei. Der Presseberichterstattung habe man entnehmen können, dass es keine Geräuschpegelmesser gäbe, die im laufenden Verkehr messen können. Gemessen werden könne nur, wenn die Auto- und Motoradfahrer angehalten wurden. Er wies darauf hin, dass bei den illegalen Autorennen auf der Vahrenwalder Straße Reifen-Burning gemacht wurde. Dabei werde viel Krach und Qualm gemacht, ohne voranzukommen. Der flächendeckenden Einrichtung Tempo 30 könne er nicht zustimmen. Es gäbe 156 Stellen in der Stadt, wo Tempo 30 eingerichtet werde. Er bezweifelte, dass diese Aktionen zu einer Verstetigung des Verkehrs und Verringerung des Schadstoffausstoßes führen werde.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass das Wort Blitzer gestrichen werden könne. Sie teilte mit, dass die Gewerbetreibenden in der Innenstadt für Tempo 30 wären, weil die Kunden dann dort lieber einkaufen würden. Tempo 30 halte sie für geeignet, um die Angleichung aller Verkehrsteilnehmer weiterzuführen. Wohnen in der Stadt sei sehr begehrt und werde weiter durch den Bezirksrat gefördert. Es gäbe Kindergärten, deren Erreichbarkeit bei Tempo 30 sicherer werde.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte, was mit Innenstadt gemeint sei.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass der Innenstadtring gemeint sei, wo die Geschäfte seien.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fand die Einrichtung der Tempo-30-Zone ebenfalls nicht für zustimmungsfähig.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. mit entsprechend ausreichenden Mitteln gegen Raser in Hannover Mitte vorzugehen und entsprechend einer geeigneten Bußgeldregelung diese durch geeignete Maßnahmen, die auf die Geschwindigkeitsüberschreitung oder Geräuschpegelüberschreitung eingehen, durchzusetzen und ausreichend einzusetzen.
2. Tempo 30 in der Innenstadt einzuführen.

Pkt. 1 Einstimmig
Pkt. 2 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.2.
Anhörung zu öffentlichem Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-2503/2017)

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass es üblich sei, die Anzuhörenden zu benennen. Es sei absichtlich offen gelassen worden, um den anderen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, ebenfalls jemanden zu benennen.

Bezirksratsherr Dr. Feil schlug Vertreter vom ADFC, VCD, der Stadt Hamburg und der Stadt Hannover vor.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schlug vor, dass sich die Fraktionen bis Ende der Woche mit ihren Vorschlägen bei der Bezirksratsbetreuung melden sollen. Sie wies darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss darüber entscheiden müsse, wenn Reisekosten oder ähnliches entstehen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Es wird ein Anhörung zum Thema öffentliches Fahrradverleihsystem in Hannover durchgeführt.

Einstimmig





TOP 7.1.3.
Zebrastreifen
(Drucks. Nr. 15-2611/2017)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann verwies auf die Richtlinie als Anlage zur Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der stehe, wo und wie ein solcher Überweg gebaut werden könne. In der Anlage stehe etwas zur Frequenz des Verkehrs, der auf der Osterstraße zu gering sei und zum Abstand zur nächsten Lichtsignalanlage, der ebenfalls zu gering sei. Seiner Meinung nach sei eine Einrichtung eines Zebrastreifens rechtlich nicht möglich.

Bezirksratsfrau Stock ging davon aus, dass die Verwaltung eine rechtliche Prüfung vornehmen werde. Sie hielt einen Zebrastreifen für sinnvoll. Das Parkhaus werde angebunden und der Fußverkehr gefördert.

Bezirksratsherr Hoffmann meinte, gerade weil es in der Richtlinie stehen würde, sei es dem Bürger zuzumuten, bis zur Ampel oder zu dem auf der anderen Seite liegenden Zebrastreifen zu gehen. Es seien ausreichend sichere Querungsmöglichkeiten vorhanden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel berichtete, dass in 2015 ein Zebrastreifen an ähnlicher Stelle beantragt worden sei. Die Stadtverwaltung habe eine Verkehrszählung durchgeführt und habe dann keine Notwendigkeit für einen Zebrastreifen gesehen. An dem Antrag störte ihn, dass der Zebrastreifen unter anderem zu mehr Aufmerksamkeit bei Autofahrern und zu weniger Raserei verleiten solle. Das könne nicht der Sinn eines Zebrastreifens sein. Indirekt würden Fußgänger dazu benutzt, die Autofahrer zu stoppen. Die Begründung würde für die Abstimmung aber keine Rolle spielen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. auf der Osterstraße in Höhe des Parkhauses einen Zebrastreifen anzubringen.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.1.4.
Plakatieren
(Drucks. Nr. 15-2612/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Bei Verstößen gegen die Erlaubnis zur Plakatwerbung nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz in Verbindung mit 2Abs 1 der Satzung Landeshauptstadt Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) von Ihrem Recht und der Androhung unter Punkt 3.2 Gebrauch zu machen Verstößen entschieden entgegen zu treten und Plakate aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, die nach Punkt 1.7 zu groß aufgehängt worden sind. Die Verwaltung soll somit der eigenen Anordnung Folge leisten und diese unmittelbar durchsetzen.
2. Unter Punkt 1.7 ist unter gleichem Sachverhalt die Rede von „Tafeln“ und „der Plakate“. Hier bedarf es für ein eindeutiges Verständnis einer Änderung in einen einheitlichen Begriff bzw. einer Definition beider Begriffe oder einem Unterpunkt.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.5.
Optimierung der Verkehrsführung an der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2613/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. An der Einmündung der Prinzenstraße in den Schiffgraben wird die Verkehrsführung geändert.
2. Die vorhandene Ampel wird durch einen Zebrastreifen ersetzt.

Zurückgezogen

TOP 7.1.6.
Übersicht über Werbetafeln und Litfaßsäulen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2614/2017)

Neufassung

TOP 7.1.6.1.
Übersicht über Werbetafeln und Litfaßsäulen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2614/2017 N1)

Bezirksratsherr Baathe begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann teilte die Auffassung, dass die Standorte nicht alle optimal seien. Er fragte, ob der Text des Antrages ergänzt werden könne. Seine Fraktion würde auch die Vertragsgrundlage und mögliche Gegenleistungen der Firma Stroer für das Aufstellen der Werbetafeln interessieren. Er wollte wissen, ob die Ausschreibung für den Werbevertrag europaweit erfolgt sei.

Ratsherr Albrecht fragte, wann der Bezirksrat mit dem Werbevertrag bezüglich der Aufstellung der neuen Tafeln befasst worden sei. Nach seinem Erachten hätte der Bezirksrat beteiligt werden müssen.

Bezirksratsherr Sandow wollte wissen, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, wenn der Bezirksrat trotz bestehender Beteiligungspflicht nicht eingebunden worden sei.

Frau Stricks sagte eine Protokollantwort zu.

Antrag
Die Verwaltung erstellt in einer Informationsdrucksache eine Übersicht über die bereits aufgestellten und für die Zukunft geplanten Werbetafeln und Litfaßsäulen (der Firma Stroer) im Stadtbezirk Mitte. Ferner werden die jeweiligen Vertragslaufzeiten, Vertragsinhalte und die Beteiligungsrechte des Bezirksrates genannt sowie die Kriterien, die für die Auswahl der Standorte entscheidend sind.

Einstimmig

Protokollantwort: Es handelt sich bei dem Vertrag mit der Fa. X-City Marketing um eine Dienstleistungskonzession, welche europaweit bekanntgemacht wurde. Der Vertragsschluss wurde vom Rat am 17.11.2016 in nichtöffentlicher Sitzung genehmigt. In Bezug auf die Drucksache zur Neuvergabe von Werberechten im Stadtgebiet bestand keine Beteiligungspflicht des StBR Mitte. Das bezirkliche Anhörungsrecht ist gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG bzw. § 10 Hauptsatzung ausdrücklich auf Fragen beschränkt, die den Stadtbezirk „in besonderer Weise“ berühren. Der hier in Rede stehende Werberechtsvertrag betraf das gesamte Stadtgebiet, mithin alle Stadtbezirke in gleicher Weise, nicht aber den Stadtbezirk Mitte im Besonderen. Die Rechtsfolgenfrage stellt sich hier daher nicht.

TOP 7.1.7.
Reinigungsarbeiten am Wochenmarkt im Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2615/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. An den Wochenmärkten insbesondere dem Dienstags-Markt im Zooviertel Kehrarbeiten und andere Reinigungsarbeiten nicht während der Marktzeiten in unmittelbarer Nähe des Marktes durchzuführen.

Einstimmig

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Soforttermine im Bürgeramt Aegi
(Drucks. Nr. 15-2600/2017)

Bezirksratsherr Sandow fragte, welche internen Richtlinien und Weisungen es für die Sofortvergabe von Terminen geben würde oder ob es sich um ein im Einzelfall ausgeübtes freies Ermessen handele. Er zog die Drucksache in die Fraktion, weil zunächst die Antwort abgewartet werden solle.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bürgeramt Aegi neben den vorab zu vereinbarenden Terminen auch Soforttermine zu ermöglichen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: Die Antwort wird nachgereicht.

TOP 7.2.2.
Umwidmung des Franz-Mock-Weg
(Drucks. Nr. 15-2601/2017)

Bezirksratsherr Hoffmann teilte mit, dass es bezüglich der Beleuchtung des Franz-Mock-Weges bereits einen Antrag gegeben habe, den die Verwaltung mit der Begründung, dass es sich um eine öffentliche Grünfläche handele nicht umgesetzt habe. Wie jetzt bekannt geworden sei, sei diese Information nicht korrekt. Es handele sich doch um eine öffentliche Verkehrsfläche. Er ging davon aus, dass die Verwaltung ihre Entscheidung noch einmal überdenken werde und zog den Antrag zurück.

Protokollantwort: Aufgrund von Beschwerden von Bürgern hat der Fachbereich Tiefbau sich bereits mit der Beleuchtung im Franz-Mock-Weg befasst. Im Ergebnis wurde entschieden, dass aufgrund der Umgestaltung/Erneuerung dieses Weges die Beleuchtung im Zuge des Straßenbaus angepasst und der Franz-Mock-Weg damit beleuchtet sein wird. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung steht noch nicht fest.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den im Bebauungsplan als öffentliche Grünverbindung festgesetzten Franz-Mock-Weg als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

Zurückgezogen

TOP 7.2.3.
Absenkung Bordstein Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-2602/2017)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bordstein vor dem Niedersächsischen Finanzministerium, auf Höhe der Sprunginsel Kreuzung Schiffgraben / Sophienstraße, abzusenken.

Einstimmig

TOP 7.2.4.
Verkehrskonzept für das Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2603/2017)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:

Neufassung

TOP 7.2.4.1.
Verkehrskonzept für das Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2603/2017 N1)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow fragte nach dem Zwischenstand bezüglich des Verkehrskonzeptes.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es bereits einen Beschluss gegeben habe und der vorliegende Antrag umformuliert werden solle. Statt „zu erstellen“ solle es „vorzustellen“ heißen.

Bezirksratsfrau Stock hielt es ebenfalls nicht für zielführend immer wieder einen neuen Antrag zu stellen.

Bezirksratsherr Baathe sprach sich ebenfalls dafür aus, eine Vorstellung des Konzeptes zu beantragen. Ein weiteres Konzept in Auftrag zu geben, sei zunächst nicht gewollt.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Zooviertel ein Gesamtverkehrskonzept vorzustellen.

Einstimmig

Protokollantwort: Die Bearbeitung eines Verkehrskonzeptes wurde nicht zugesagt, siehe Antwort aus 2016 zur Drucksache Nr. 15-1483/2016 S1. In der Antwort zur Drucksache 15-2421/2017 F1- Verschlechterung der Verkehrslage im Zooviertel nach Neubau der Sophien-Schule - steht, dass eine grundsätzliche Neuregelung nicht vorgesehen ist. Es wurde verabredet, dass der neue am 13.11.2017 beschlossen Antrag Drucksache Nr. 15-2603/2017 N1 federführend vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung – Flächennutzungsplanung - unter Beteiligung vom Fachbereich Tiefbau – Verkehrsplanung - bearbeitet wird.

TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
zügiger Abbau temporärer Verkehrsschilder-Parkraum freischaffen
(Drucks. Nr. 15-2624/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover trägt dafür Sorge, dass temporäre Verkehrsschilder mit in der Regel geregelten (Halte-)Verboten im Stadtbezirk Mitte in Zukunft deutlich schneller abgebaut werden.

Einstimmig

TOP 7.3.2.
Führung des Radweges Lister Meile/Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2625/2017)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Radwegeführung auf der Lister Meile in Richtung City wird im Bereich der Hochstraße Hamburger Allee deutlich optimiert und verkehrssicherer gestaltet. Insbesondere soll geprüft werden, ob nicht der Radweg, der derzeit unter der Hochstraße neben dem Container vom Neuen Land e.V. im Nichts endet, nicht besser auf die Fahrbahn verlegt werden kann.

Einstimmig

TOP 7.3.3.
Öffnungszeiten Lister Turm
(Drucks. Nr. 15-2626/2017)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi stimmte dem Antrag inhaltlich zu. Sie wies darauf hin, dass die Situation im Lister Turm auch der prekären Personalsituation geschuldet sei. Seit Jahren werde im Kulturausschuss gefordert, das Personal aufzustocken. Die Mitarbeiter im Lister Turm müssen auch mal Urlaub machen. Es sei ärgerlich, wenn eine Einrichtung dadurch nur eingeschränkt geöffnet sei. Sie meinte, dass auf Ratsebene für einen Personalaufwuchs gesorgt werden müsse.

Bezirksratsherr Hoffmann wollte zum Protokoll die tatsächlichen Gründe für die Schließung benannt bekommen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover stellt sicher, dass das Stadtteilzentrum Lister Turm ganzjährig auch in den Abendstunden geöffnet hat, insbesondere auch in Ferienzeiten.

Einstimmig

Protokollantwort: Das Stadtteilzentrum Lister Turm hatte in den letzten Jahren regelmäßig geänderte Öffnungszeiten in den Sommerferien. Dies hat vor allem folgende Gründe: Während der Ferien finden Kursangebote z.B. der VHS, der Musikschule und anderer Bildungsträger nicht statt. Auch die regelmäßigen Anmietungen von Vereinen und Initiativen in den Abendstunden werden in der Regel für die Ferien ausgesetzt. Da auch in den Sommerferien aufgrund der geringeren Belegung Urlaub genommen wird, wird die tägliche Öffnung (in der Regel für 3 Wochen auf die Zeit von 8:00 – 18:00) reduziert. Während dieser Zeit finden Sommerferienangebote für Kinder des Stadtteils statt und die Ferien werden genutzt, um Aufräum-, Grundreinigungs- und Renovierungsarbeiten durchzuführen. Im Jahr 2017 wurden die geänderten Öffnungszeiten Zeit einmalig auf die gesamten Sommerferien ausgeweitet. Statt der üblichen Wechselschicht im Bereich des Service- und Betriebsteams wurde während der Urlaubszeit in Doppelschicht gearbeitet, um notwendige Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten durchführen zu können. Insgesamt waren in diesem Zeitraum vier Gruppen von den geänderten Abendöffnungszeiten betroffen, die aus Sicht der Verwaltung frühzeitig genug darüber informiert wurden. Beschwerden wurden nach Kenntnis der Verwaltung nicht geäußert. Im Jahr 2018 ist keine 6-wöchige Änderung der Öffnungszeiten geplant. Allerdings behält sich die Verwaltung vor, eine Änderung für 3 Wochen vorzunehmen, um ähnlich wie in diesem Jahr Urlaubszeiten und Reparaturarbeiten zu kombinieren.

TOP 7.3.4.
Bordsteinabsenkung am Friedrichswall/Karmarschstraße
(Drucks. Nr. 15-2627/2017)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Bordsteinsteine entlang des Friedrichswalls über die Karmarschstraße werden mindestens in ausreichender Breite auch im Bereich des Fußgängerüberwegs abgesenkt.

Einstimmig

TOP 7.3.5.
Pilotprojekt Bodenampeln an neuralgischen Punkten
(Drucks. Nr. 15-2628/2017)

Bezirksratsfrau Altunok begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke hatte kein Verständnis für Menschen, die durch die Stadt laufen und nur auf das Handy starren. Dadurch bedingte Unfälle seien selbstverschuldet. Dieses Verhalten zu fördern, hielt er für nicht angebracht. Er wies darauf hin, dass es eine app gäbe, die den Bildschirm des Handys transparent mache. Die Kosten, die eine Bodenampel verursache, stehen in keinem Verhältnis zu dem Nutzen.

Bezirksratsherr Hoffmann war der Auffassung, dass sich Menschen verkehrsgerecht verhalten sollen. Dazu gehöre, die Risiken im Straßenverkehr wahrzunehmen und nach oben zu schauen. Er wies auf die Vorbildfunktion für Kinder hin. Der Nutzen stehe außerdem nicht fest. Die Ergebnisse der Pilotprojekte in anderen Städten sollen abgewartet werden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte ebenfalls, dass Teilnehmer im Verkehr Ihre Aufmerksamkeit ausschließlich auf den Verkehr lenken sollten. Fußgänger sollten behandelt werden, wie andere Verkehrsteilnehmer auch und seien verantwortlich für ihr Handeln.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass die so handelnden Menschen lediglich den Darwin-Award verdient haben.

Bezirksratsfrau Muschter sah es kritisch, dass der Staat kostenaufwändig Menschen vor sich selbst schützen solle. Bei der Aufrüstung von Ampeln sollten auch andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verkehr profitieren wie z. Bsp. Sehbehinderte. Deutlich mehr Ampeln sollten mit akustischen Signalen ausgestattet werden. Sie wies darauf hin, dass man auch nicht gleich loslaufen dürfe, wenn eine Bodenampel grün anzeige. Absolute Sicherheit sei dadurch nicht gewährleistet. Sie hatte kein Verständnis für Menschen, die ihre Sicherheit für permanente Unterhaltung aufgeben.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi wies auf die Eigenverantwortung hin, sich selbst zu schützen. Andernfalls müssen die Leute mit den Konsequenzen leben.

Bezirksratsfrau Altunok zog den Antrag zurück.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke war ebenfalls der Auffassung, dass es mehr akustische Signale an Ampeln geben müsse. Er wies auf den Knopf im unteren Bereich der Anforderungskästchen hin. Mittels des Knopfes könne man erfühlen, in welche Richtung man über die Straße gehen müsse und die Kästchen vibrieren, wenn die Ampel grün zeige.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel berichtete, dass zum Beispiel die Ampel an der Markthalle ständig knackt, so dass Sehbehinderte die Ampel finden können. Werde der Knopf gedrückt und die Ampel springt auf Gün verändere sich das Signal.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
In der Kurt-Schumacher-Straße im Bereich der Übergänge zur Haltestelle Hauptbahnhof/Rosenstraße und am Königsworther Platz am Fußgängerüberweg vom Conti-Hochhaus in Richtung Königsworther Straße und zurück werden als Pilotprojekt ergänzend Bodenampeln installiert.

Zurückgezogen

TOP 7.4.
von Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
(Parteilos)


TOP 7.4.1.
Ausschluss bestimmter Arten von Vergnügungsstätten entlang der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-2543/2017)

Frau Roth erläuterte, dass die Stadt Hannover derzeit das Einzelhandelskonzept überarbeite. In diesem Zusammenhang werde es auch ein Konzept für Spielhallen und Vergnügungsstätten geben, in dem sicherlich auch Regelungen zur Lister Meile getroffen werden. Für die Lister Meile gäbe es viele Bebauungspläne mit den unterschiedlichsten Regelungen. Mit dem Einzelhandelskonzept werde es dann aber eine einheitliche Aussage zur Lister Meile geben.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Neuansiedlung von Spielhallen, Wettbüros, Bordellen und bordellartigen Betrieben in der Lister Meile auszuschließen.

Einstimmig

TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Hogh
(DIE LINKE.)


TOP 7.5.1.
Entfernung der Litfaßsäule Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-2618/2017)

Antrag
Der Bezirksrat Mitte möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob am ehemaligen Standort der Litfaßsäule am Wedekindplatz ein Baum gepflanzt wird, oder andere gestalterische Maßnahmen vorzunehmen sind.

Neufassung

TOP 7.5.1.1.
Entfernung der Litfaßsäule Wedekindplatz
(Drucks. Nr. 15-2618/2017 N1)

Bezirksratsherr Hogh begründete seinen Antrag.

Anmerkung: Aus technischen Gründen ist ab diesem Zeitpunkt keine Aufnahme der Wortbeiträge mehr auf dem Band erfolgt. Der Inhalt der Diskussion kann daher nicht wieder gegeben werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke, Bezirksratsfrau Muschter, Bezirksratsherr Dr. Junghänel, Bezirksratsherr Sandow, Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi, Bezirksratsfrau Stock und Bezirksratsherr Hogh haben sich an der Diskussion beteiligt.

Antrag
Der Bezirksrat Mitte möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob am ehemaligen Standort der Litfaßsäule am Wedekindplatz gestalterische Maßnahmen vorzunehmen sind.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Fällung von unter der Baumschutzsatzung stehender Bäume
(Drucks. Nr. 15-2597/2017)

An der Ecke Königswortherstraße / Brühlstraße wurden in den vergangenen Wochen vier Bäume gefällt, deren Durchmesser bei über 50 cm lagen. An den zerlegten Baumstämmen waren keine Hinweise auf Schädigungen zu ersehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Warum wurden diese großen Bäume an dieser Stelle entfernt?
2) Normalerweise werden Baumfällungen dem Bezirksrat vorab mitgeteilt. Warum geschah das diesmal nicht?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. und 2.
Es ist richtig, dass am Königsworther Platz kurzfristig Bäume gefällt wurden. Die Fällungen waren notwendig, weil die Verkehrssicherheit nicht gegeben war.
Zwei Bäume waren am Stammfuß miteinander verwachsen und nach Absterben des einen Baumes (einer Ulme) war dessen Entnahme notwendig. Der andere Baum konnte leider nicht alleine erhalten werden, weil dieser nicht mehr standsicher war. Ein weiterer Baum (Schnurrbaum) hatte aufgrund des Sturms (Orkan Xavier) einen Ausbruch im Kronenbereich und konnte nicht erhalten werden. Zwei weitere Bäume wurden nach Astausbrüchen aufgrund des Sturmes ebenfalls gefällt, weil hier die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Bei Astausbrüchen im Kronenbereich ist es häufig so, dass das Baumgleichgewicht nicht mehr gegeben ist oder große Astungswunden vorhanden sind, die einen Erhalt des Baumes aus Verkehrssicherungsgründen nicht erlauben.
Die Verwaltung fällt grundsätzlich nicht leichtfertig Bäume. Aufgrund der extremen Wetterereignisse in diesem Jahr und der zwei aufeinander folgenden Stürme mit Orkanböen sind bedauerlicherweise im Stadtgebiet einige Bäume zu Schaden gekommen und/oder irreparabel geschädigt worden. Diese wurden von unseren Pflegebetrieben oder direkt von der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherung gefällt. In diesen Fällen erfolgt grundsätzlich aufgrund der Dringlichkeit keine Vorabinformation an die Stadtbezirksräte. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Die regulären jährlichen Fäll-Listen 2017/2018 werden derzeit erstellt und gehen voraussichtlich im November den Stadtbezirksräten zu.

TOP 8.1.2.
Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2598/2017)

Die Grundschule Kestnerstraße, deren Schuleinzugsbereich auch Teile des Stadtbezirks Mitte umfasst, soll bis 2020 für circa 10 Millionen erneuert werden.
Nach der sechs Wochen langen Ausquartierung von Schülerinnen und Schüler, verbunden mit Pendeln, sowie geändertem Schulbeginn und -ende, ist bei der jetzt geplanten Sanierung eine frühzeitige Information der Elternschaft geboten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wann genau beginnen die Arbeiten zur Sanierung/ zum Ausbau?
2) Welche Dauer ist für die Sanierung/ den Ausbau avisiert?
3) Wo, bzw. in welchen Räumlichkeiten, soll der Unterricht während der Sanierungsarbeiten stattfinden?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) bis 3)
Bedingt durch die zunächst verdeckten Probleme der Bausubstanz wurde die Priorität dieser Baumaßnahme in der Gesamtmaßnahmenliste heraufgestuft und soll nun zeitlich vorgezogen werden.
Aufgrund des dadurch bisher erst kurzen zeitlichen Vorlaufs liegt noch keine Planung für die Maßnahme vor. Zurzeit wird die vergaberechtlich erforderliche EU-weite Ausschreibung für die Ingenieurleistungen vorbereitet und kurzfristig veröffentlicht.
Deswegen können zurzeit noch keine konkreten und belastbaren Termine benannt und keine fertigen Lösungen für die Zwischenunterbringung dargestellt werden. Die Schule wird eng in den Planungsprozess eingebunden, sobald dieser startet bzw. sobald konkrete Vorschläge für die Zwischenunterbringung vorliegen.
TOP 8.1.3.
Schäden an der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2599/2017)

In der Antwort der Verwaltung zur DS 15-2013/2016 wird ausgeführt, dass die auf circa jeweils 15 Meter schadhaften Deckschichten im Bereich der vier Bushaltestellen Mitte Oktober 2016 abgefräst und erneuert werden.
Diese Schäden wurden wenige Monate nach der Grundsanierung der Hindenburgstraße festgestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Warum ist die Beseitigung der Schäden noch nicht erfolgt und wie haben sich die Schäden seit der Feststellung im Sommer 2016 entwickelt?
2) Welche Ursachen liegen den Schäden zugrunde und aufgrund welcher Untersuchungen geht die Verwaltung davon aus, dass die restliche Straße die seinerzeitigen Auftragsbedingungen der Verwaltung erfüllt?
3) In welchem Zustand befinden sich die Deckschichten in den Anfahr- und Bremsbereichen der Lichtzeichensignalanlagen Ellernstraße und Konrad-Adenauer-Allee?

Die Antwort wird nachgereicht.

1) Der Schaden wurde von der Stadtverwaltung registriert und es wurde beschlossen ihn vorerst zu beobachten. Die Entscheidung den genannten Schaden weiter zu beobachten, beruht auf der Tatsache, dass die Gewährleistung für die Baumaßnahme erst am 19.05.2019 endet. Bei einer Verschlechterung der Situation sollte die Schadensbeseitigung entsprechend angepasst werden. Der Schaden hat sich nicht gravierend weiterentwickelt und wird Ende 2017 / Anfang 2018 behoben.
2) Der Hauptgrund für den Schaden liegt in der Busspur begründet. Die Fahrzeuge fahren sehr genau auf einer bestimmten Spur und auch der Bremspunkt ist ziemlich genau auf einer Linie.
3) Die Anfahr- und Bremsbereiche der Lichtzeichenanlagen befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht hier derzeit kein Handlungsbedarf.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Ausgabe des "Hannoccino"-Kaffeebechers im Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2616/2017)

Im August 2017 wurde der Mehrweg-Pfandbecher „Hannoccino“ als Beitrag zur Müllvermeidung eingeführt, unterstützt auch von der Stadt Hannover. Von den städtischen Betrieben nehmen bisher der Gartensaal und das Hannover Congress Centrum teil.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Warum wird der „Hannoccino“-Becher bisher in der Rathauskantine noch nicht ausgegeben?
2. Ist geplant, dass auch die Rathauskantine sich an diesem Projekt beteiligt? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Ab wann?

Schriftlich beantwortet

zu 1. und 2. Die in der Rathauskantine aktuell verwendeten Kassen können nicht mehr umprogrammiert werden und lassen eine Nutzung des Hannoccino-Bechers nicht zu. Die Verbuchung des Pfands auf einem gesonderten Konto ist hiermit nicht möglich. Daher haben wir bisher nur im Gartensaal den Becher eingeführt. Für die Rathauskantine ist die Einführung des Hannoccino-Bechers nach Umstellung auf das neue Kassensystem Mitte/Ende November 2017 vorgesehen.

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Fußabstellbügel an Radwegen
(Drucks. Nr. 15-2622/2017)

Vor einiger Zeit wurden auf Veranlassung des Bezirksrates Mitte an der Kreuzung Otto-Brenner-Straße / Lange Laube für die Radfahrenden im Ampelhaltebereich im Rahmen eines Pilotprojektes Fußabstellbügel installiert. Mittlerweile finden sich weitere Abstellbügel auch an anderen Stellen auch im Stadtbezirk Mitte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Welche Erkenntnisse haben sich aus der Evaluation des Pilotprojekts für den Nutzen und die Akzeptanz solcher Abstellbügel ergeben, tragen diese Bügel zur Attraktivierung des Radverkehrs bei?
2. An welchen weiteren Überquerungen insbesondere auch im Stadtbezirk Mitte stehen die Fußabstellbügel inzwischen?
3. Inwiefern wird der örtlich zuständige Bezirksrat Mitte zukünftig an der Entscheidung über die Aufstellung von Fußabstellbügeln beteiligt?

Schriftlich beantwortet

1. Eine spezielle Evaluation zum Nutzen und zur Akzeptanz der Trittbretter gibt es nicht. Stichprobenhafte Beobachtungen vor Ort zeigen, dass die Trittbretter gut angenommen werden.
2. Im Stadtbezirk Mitte wurde im Jahr 2017 am Standort Arndtstraße/Herschelstraße/Weidendamm an drei der vier Knotenpunktzufahren jeweils 2 Trittbretter installiert. Zusätzlich zu diesen Standorten wurden im Stadtgebiet an folgenden Standorten bzw. weiteren Knotenpunkten Trittbretter eingebaut:
· Hans-Böckler-Allee/Freundallee,
· Hans-Böckler-Allee/Messeschnellweg,
· Podbielskistraße/Kirchhorster Straße,
· Podbielskistraße/Im Heidkampe,
· Herrenhäuser Straße/Westschnellweg,
· Schulenburger Landstraße/Beneckeallee,
· Vahrenwalder Straße/Niedersachsenring/Melanchthonstraße,
· Vahrenwalder Straße/Großer Kolonnenweg/Büttnerstraße,
· Vahrenwalder Straße/Kugelfangtrift/Industrieweg.
3. Eine Einbindung des Bezirksrats Mitte an der Entscheidung über die Aufstellung von Trittbrettern ist aktuell nicht geplant. Diese Service-Elemente werden, ähnlich wie Fahrradbügel, im Rahmen des täglichen Geschäfts eingebaut. Es findet eine Bedarfsermittlung sowie eine vorherige Ortsbesichtigung statt, im Anschluss werden die Trittbretter in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau eingebaut.

TOP 9.
Genehmigung von Protokollen

TOP 9.1.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.09.2017
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.2.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.10.2017
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 21:00 Uhr.

Kupsch Stricks
(Bezirksbürgermeisterin) (Schriftführerin)