Gemeinsame Sitzung Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters, Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 09.11.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.11.2017)
Protokoll (erschienen am 12.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover -GB OB- Datum 29.01.2018

PROTOKOLL

der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Donnerstag, 9. November 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.26 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)


Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP) im AHaush in Vertr.
für Ratsherrn Bingemer
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU) im AHaush in Vertr.
für Ratsherrn Wiechert
Beigeordnete Seitz (CDU)

Grundmandat:
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) im AAGBOB in Vertr.
für Beigeordnete Dr. Markowis
Ratsherr Jacobs (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Gäste:
Herr Lange lt. Polizeidirektor der PD Hannover

Verwaltung:
Oberbürgermeister Schostok Oberbürgermeister
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe Stadtkämmerer
Herr Dr. Herbert GB OB
Frau Amelt GB OB
Frau Hager GB OB
Herr Hupe Dez. II
Herr Woike Dez. III
Herr Sonnenberg OE 15.5
Frau Diers FB 18
Herr Kallenberg OE 18.2
Herr Heidenbluth FB 20
Frau de Cassan FB 23
Herr Finger FB 30
Frau Rühmann FB 32
Frau Schaffert-Weiland OE 32.4
Frau Ruhrort FB 50
Frau Broßat-Warschun FB 51

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 14.09.2017

3. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

3.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

3.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

3.3. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

3.4. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
(Drucks. Nr. 1754/2017)

3.5. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1755/2017)

3.6. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2170/2017)

3.7. Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2204/2017)

3.8. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2328/2017)

3.9. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

3.10. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2346/2017)

3.11. Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
(Drucks. Nr. 2361/2017)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsherr Spiegelhauer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit für den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters (folgend OB-Ausschuss) fest. Beigeordnete Zaman stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit für den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (folgend Finanzausschuss) fest.
Ratsherr Spiegelhauer führt zu Hinweisen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen (§ 64 Abs. 2 NKomVG iVm § 3a Hauptsatzung der LHH) wie folgt aus:
"Hinweisen möchte ich auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von Sitzungen des Rates, seiner Fachausschüsse und Kommissionen sowie der Stadtbezirksräte. Danach sind Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Auch gilt die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern dieser Gremien mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürfen.
Die Anfertigung ist dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Mitglied steht das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern der Gremien, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben."
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 14.09.2017
Das Protokoll wird im OB-Ausschuss einstimmig beschlossen.
Das Protokoll wird im Finanzausschuss mit einer Enthaltung beschlossen.

AAGBOB: Einstimmig
AHaush: Bei einer Enthaltung genehmigt.


TOP 3.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

Hinweis:
Die Redebeiträge zu TOP 3.1 - 3.11 sind ebenfalls unter diesem TOP erfasst.

Ratsherr Dr. Menge sagt, aus Sicht der SPD-Fraktion sei der Bereich Ordnung und Sicherheit mit dem Konzept umfangreich dargelegt worden. Die Sicherheitspartnerschaft sei ein wichtiges Dokument. Das Konzept der Landeshauptstadt solle dementsprechend ergänzend wirken und das Sicherheitsempfinden stärken. Prämisse sei, dass dieses maßvoll gestärkt werde, sodass alle Beteiligten und die Stadtgesellschaft mitgenommen werden. Durch den Dialog in den Stadtbezirksräten werde sich zeigen, ob das Konzept an einigen Stellen ergänzt werden müsse. Es sei ein atmendes Konzept, welches weiter verfeinert werden könne. Der Entwurf sei jedoch bereits sehr ausgewogen.
Ratsfrau Steinhoff führt aus, aus Sicht der Grünen-Fraktion bewerte man das Ordnungskonzept positiv. Mit dem Änderungsantrag unter TOP 3.10 würden zudem junge Frauen in den Blick genommen. Die angestrebte paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes sei ihnen besonders wichtig.
Ratsherr Wruck begrüßt, dass sich die Stadt Hannover dem Thema Sicherheit und Ordnung annimmt. Das vorliegende Konzept sei aber wahrscheinlich unzureichend. Eine ausreichende Sicherheitslage bedarf größeren Anstrengungen. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner greife fünf Punkte dazu auf. Die Sicherheit sei ein wichtiges Gut, jeder sollte die Möglichkeit haben, sich an gesellschaftlichen Ereignissen zu beteiligen. Dafür sei es nötig, Geld zu investieren. 3,5 Millionen Euro seien zu wenig.
Ratsherr Engelke sagt, die Landeshauptstadt sei eine schöne und sichere Stadt. Dass die Drucksachenerstellung einige Zeit in Anspruch genommen hat, sei nachvollziehbar. Ein solches Konzept sollte kein Schnellschuss sein. Dennoch habe die politische Beratung zu lange gedauert. Man sollte jedoch beachten, dass die grundsätzliche Zuständigkeit für Sicherheit der Polizei obliege. Zum Thema Straßenmusik führt Ratsherr Engelke aus, eine klare Regelung der Zeiten sei gut. Weiter führt er aus, der Antrag der Fraktion Die FRAKTION sei geschmacklos. Es sei ein ernsthaftes Thema und keine Satire.
Beigeordnete Seitz erläutert, der umfangreiche Änderungsantrag der CDU-Fraktion mache deutlich, wie enttäuscht die Fraktion von der Vorlage der Verwaltung sei. Bei der Sicherheitspartnerschaft sollten ebenfalls die Bundespolizei, Feuerwehr und Rettungskräfte einbezogen werden. Zudem sollte der Ordnungsdienst nicht nur sechs, sondern sieben Tage die Woche arbeiten.
Ratsherr Förste sagt, die Fraktion Die FRAKTION habe im Gegensatz zu den anderen ein durchdachtes Konzept vorgelegt.
Ratsherr Herrmann merkt an, das Konzept der Verwaltung weise grobe Fehler auf. Die Situation sei auf die von Frau Merkel zu verantwortende Völkerwanderung zurückzuführen. Der Eid auf den Art. 16 a GG werde von vielen gebrochen. In Deutschland habe man abertausende Lügner, Betrüger und Terroristen begrüßt. Anis Amri sei ebenfalls als Asylbewerber willkommen geheißen worden. Die Ursache sei der Verstoß gegen das Grundgesetz. Er sagt, die AfD werde das Grundgesetz bis zum Schluss verteidigen. Er fasst zusammen, dass Sicherheits - und Ordnungskonzept sei nicht ausreichend, sodass mit dem Änderungsantrag umfangreiche Ergänzungen und Änderungen eingereicht wurden.
Ratsherr Dr. Gardemin entgegnet Ratsherrn Herrmann, der maßgebliche Artikel für Helfen sei der Art. 1 GG. Zudem sagt er, mit den Ausführungen betreibe er Hetze gegen Minderheiten. An Beigeordnete Seitz gerichtet sagt er, einige Punkte im Änderungsantrag seien überzogen, sodass er diesen ablehnen werde. Bezüglich der Regelung zur Straßenmusik habe er Bedenken, dass genau die umgekehrte Wirkung eintrete. Eine Unterbrechung bedeute auch, dass sich die besseren Musikerinnen und Musiker in andere Städte orientieren, die keine Pausenregelung haben. Es sei richtig, eine Evaluation zu machen. Er fragt, wie die zeitliche Abfolge der Beteiligung der Stadtbezirksräte geplant sei.
Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläutert, nach der Beschlussfassung beginne man mit dem Dialogprozess in den Stadtbezirksräten. In einer ersten Sitzung des Stadtbezirksrates werde eine gemeinsame Bestandsaufnahme erarbeitet. In einer zweiten Sitzung würden daraus Handlungsansätze abgeleitet.
Beigeordnete Kastning sagt, für ein friedliches Zusammenleben müssten Kompromisse gefunden werden. Da dürfe man nicht die Interessen der Beschäftigen ignorieren, die teilweise den ganzen Tag das gleiche Lied hören. Die Regeln für Straßenmusik würden einen solchen Kompromiss darstellen. Die Zeiten des Ordnungsdienstes seien mit der Polizei abgesprochen. Bezüglich der Sicherheit von Festen sollte bekannt sein, dass es dafür ein ausführliches Konzept gebe, welches auch bereits im Ausschuss vorgestellt wurde. Das hier vorgelegte Sicherheits- und Ordnungskonzept der Verwaltung sei im Gesamten sehr gut und sollte erprobt werden.
Ratsherr Herrmann nimmt Bezug auf Ratsherrn Dr. Gardemin und sagt, nicht die Ärmsten der Armen würden sich die organisierten Schlepperunternehmen leisten können. Personen der Mittel - und Oberschicht würde nach Deutschland kommen. In den ausländischen Medien werde die Willkommenskultur Deutschlands dargestellt. Die Menschen würden kommen, weil sie denken, in Deutschland gebe es kein Recht und Gesetz. Das deutsche Sozialsystem werde zusammenbrechen.
Beigeordnete Seitz entgegnet, man vermisse bei den Sicherheitskonzepten für Feste die kleineren Veranstaltungen, wie das Fährmannsfest und das Limmer Straßen-Fest.
Ratsherr Förste sagt, Ratsherr Herrmann widerspreche sich. Einerseits sage er, es würden nur Kriminelle nach Deutschland kommen, andererseits führe er aus, dass Personen der Mittel- und Oberschicht kommen.
Ratsfrau Falke sagt, wenn Hannover sich als Kulturhauptstadt bewerben wolle, dann brauche es Straßenmusik in der Stadt. Das Konzept sei insgesamt nicht ausgegoren. Soziale Auswüchse seien nicht bedacht.
Ratsherr Wruck führt aus, manche Straßenmusikerinnen und - musiker seien sehr gut. Er stellt in Frage, wie die Qualitätssicherung mit einer Evaluation sichergestellt werde. Weniger Spielzeit zu gewähren, werde nicht bessere Leute anziehen. Damit die Beschäftigten in den Geschäften mal eine halbe Stunde Ruhe haben, sei die Pausenregelung sehr sinnvoll.
Ratsherr Dr. Menge ergänzt zum Thema Sicherheit von Festen, dass die Stadt zu jedem einzelnen Fest eine extra Planung und Regelung vorlege. Dies sei jedoch laufendes Geschäft und werde nicht in öffentlichen Sitzungen diskutiert. Es sei zudem wichtiger, dass ein Dialog mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern stattfinde.
Herr Sonnenberg erläutert, in der Präsentation im Frühjahr sei ein Bewertungsraster vorgestellt worden, welches für jede Veranstaltung angeführt werde. In jedem Falle werde ein enger Dialog mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern gesucht.
Ratsherr Engelke sagt, jedem und jeder, der in Hannover eine Veranstaltung durchführen möchte, werde eine Beratung von der Stadtverwaltung angeboten. Eine Regelung für die Straßenmusik in der Innenstadt sei für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wichtig.
Ratsherr Herrmann macht deutlich, er habe nicht behauptet, dass nur kriminelle und reiche Personen nach Deutschland kommen würden. In der Regel seien es Menschen der Mittel- und Oberschicht. Dies bedeute aber auch, dass es Ausnahmen gebe und arme Menschen nach Deutschland kommen würden. Dennoch müsse der Asylmissbrauch beendet werden. Die Anerkennungsquote liege bei einem Prozent. Einer von 100 werde politisch verfolgt, 99 davon nicht. Weiter führt er aus, das Problem sei hausgemacht. Hätte man das Grundgesetz durchgesetzt, hätten wir nicht diese Situation. Vielleicht würden sich die zu verantwortenden Personen irgendwann besinnen.
Ratsherr Dr. Gardemin sagt, die Qualität der Straßenmusik sei durch Befragungen in der Innenstadt messbar. Er gibt zu bedenken, dass eine halbstündige Pause den Wettbewerb verzerren könne. Zudem stelle Straßenmusik ja auch ein Attraktivitätsmerkmal dar.
Ratsherr Jacobs sagt, es werde darüber gesprochen, wie die Musik gestaltet werden soll, dennoch gehe ein Sicherheitskonzept viel weiter. Das vorliegende Konzept sei nicht ausreichend besprochen. Man sollte über die Kriterien des Ordnungsdienstes sprechen. Man sollte abschreckend wirken und stellt einen Vergleich zu den Sicherheitseinsätzen bei Fußballspielen an.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ratsherr Spiegelhauer und Beigeordnete Zaman stellen die Änderungsanträge und die Drucksache Nr. 1611/2017 zur Beschlussfassung.

Hinweis: Abstimmungsergebnisse sind unter den einzelnen Anträgen aufgeführt.

Der OB-Ausschuss beschließt die Drucksache Nr. 1611/2017 mit 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
Der Finanzausschuss beschließt die Drucksache Nr. 1611/2017 mit 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover zu beschließen;

2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes zu beschließen;

3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) zu beschließen;

4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) zu beschließen;

5. die Verwaltung zu beauftragen, zu dem Projekt Raschplatz bis zum 31.05.2018 einen Zwischenbericht vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlag, ob das Projekt über den 31.08.2018 hinaus fortgesetzt werden soll;

6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen.

AAGBOB 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

AHaush 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.1.

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)


Der OB-Ausschuss beschließt die Drucksache Nr. 1611/2017 E1 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
Der Finanzausschuss beschließt die Drucksache Nr. 1611/2017 E1 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.


Antrag,

die angenommenen Punkte Ziff. 3. und Ziff. 4 des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Mitte Nr. 15-2060/2017 zur DS-Nr. 1611/2017 abzulehnen.

AAGBOB 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
AHaush 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)
Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1752/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.
Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1752/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Rat möge beschließen

Die Verwaltung trifft Vorkehrungen dafür, dass die städtischen Ordnungskräfte Hausrecht erhalten.


AAGBOB 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
AHaush 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.3.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)
Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1753/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.
Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1753/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung rüstet die städtischen Ordnungskräfte mit folgendem Equipment aus:
  • Digitalfunkgeräte (mit denen direkter Kontakt mit der Polizei hergestellt werden kann)
  • Pfefferspray
  • Telekop-Schlagstöcke



  • AAGBOB 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    AHaush 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 3.4.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
    (Drucks. Nr. 1754/2017)
    Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1754/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.
    Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1754/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll die Planung des Trinkraumes am Raschplatz nicht weiter fortführen.


    AAGBOB 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    AHaush 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 3.5.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
    (Drucks. Nr. 1755/2017)
    Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1755/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.
    Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 1755/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll den geplanten Einsatz der Ordnungskräfte am Raschplatz täglich für die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erweitern.


    AAGBOB 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    AHaush 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 3.6.
    Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2170/2017)
    Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2170/2017 mit 0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.
    Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2170/2017 mit 0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

    Antrag
    zu beschließen:
    Die Antragspunkte 1. - 6. werden um folgende Punkte ergänzt bzw. erweitert.

    Zu 1.: Sicherheitspartnerschaft
    Um das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, raten wir, auch noch die Pfadfinder mit in das Bündnis aufzunehmen. Diese Jugendgruppe ist ohnehin “allzeit bereit” und kann im Notfall in MacGyver-Manier auch ganz spontan zu Hilfe eilen. Außerdem wirkt ihre Präsenz versichernd. Vielleicht kann man sie als auch als Wegbegleiter einsetzen, die unbescholtene Bürger pflichtgetreu durch Krisengebiete wie den Raschplatz führen. Die Früherkennung, einer der Grundpfeiler des niedrigschwelligen Einschreitens, sollte so weit wie möglich ausgebaut werden, ggf. bis hin zu pränataler Sichtung.

    Zu 2.: Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes – Grenzen überwinden!
    Eine härtere Gangart muss eingeschlagen werden, so viel steht fest. Der Weg zum Panoptismus (aus dem Griechischen abgeleitet, “das alles Sehende”) ist weder leicht noch günstig. Wie so etwas aussehen kann, hat schon George Orwell in seinem Roman 1984 beschrieben, daran sollte sich die Stadt Hannover orientieren und die funktionalsten Mechanismen übernehmen, damit Unruhestifter nicht länger nur von A nach B gescheucht werden. Die Vorschläge der CDU aus dem Bezirksrat Mitte (u.a. 24h Videoüberwachung) gingen da schon in die richtige Richtung – es fehlt allerdings noch immer an Mut und Konsequenz, diese Gedankenspiele auch wirklich durchzuziehen und zu Ende zu bringen.
    Die besten und nicht allzu schwer umzusetzende Ideen Orwells und eigene Ideen der FRAKTION sind:
    · „Surveillance Devices“ – Orwell erfand Teleschirme, möglich sind auch schlicht sehr viele Kameras zur dauerhaften Überwachung öffentlicher Plätze.
    · Versteckte Mikrofone zur Kontrolle dessen, was an einschlägigen Orten geplant wird – können auch zur Kontrolle von Straßenmusik angewandt werden ( → siehe “Geschmackskommission”).
    · Ergänzend müssen Lautsprecher angebracht werden, die für zweckmäßige Dauerbeschallung sorgen, immer dann, wenn die Künstler nicht spielen und wieder bestimmte Menschengruppen gesteuert werden müssen.
    · Nicht nur fußläufige Patrouillen rund um die Uhr, sondern auch Hubschrauber sollten zur Überwachung eingesetzt werden – insbesondere bei Fällen von Ruhestörung. Außerdem kann man so nicht nur öffentliche Plätze ausspähen, sondern auch gleich in Fenster starren. Unruhestifter verbergen sich ja auch ab und an – und Vorsicht ist besser als Nachsicht. Um Personal und Benzin zu sparen, kann man für die Patrouillen Drohnen einsetzen, gegen Ruhestörung hingegen ist der Einsatz von Helikoptern zwingend erforderlich.
    · Zivile Spitzel, unauffällig gekleidet in langem Mantel mit hochgeklapptem Kragen.
    · Facebook und Instagram Anbindung: Wer checkt wo ein? Wie oft? Mit wem?

    Um all diese Tätigkeiten zu erfüllen, braucht es deutlich mehr Personal als bisher vorgeschlagen. Diese “Sondereinheit Stadtsicherheit” (eine schmissige Abkürzung des Namens gilt es noch zu überlegen), muss immerhin nicht nur patrouillieren und dabei Musiker, Trinker, Landstreicher und andere Unruhestifter kontrollieren, sondern auch Überwachen, Abhören, 24/7 online und zusätzlich noch Undercover-einsatzbereit sein, wenn es beispielsweise darum geht, Bettelbanden zu infiltrieren, um diese Organisationen von innen heraus zu zerschlagen.

    Zu 3.: Bettelbanden bekämpfen
    Organisiertes Verbrechen schreckt auch nicht davor zurück, sich den Mantel vermeintlichen Elends überzustreifen. Wölfe im Schafspelz bedrängen zunehmend die Bürger in der Innenstadt Hannovers durch ihr offensives Betteln. Sind die stillen in einer Ecke sitzenden Bettler weitgehend als “Erscheinungsform öffentlichen Zusammenlebens” hinzunehmen, so ist diese neue Art von Täuschung, Verfolgung und Bedrängnis nicht länger zu dulden. Bandenmäßig organisiertes Betteln stellt eine „unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken dar“, daher sollten die Bettler auch steuerrechtlich belangt werden können. Zudem werden Bettelzonen eingeführt. Bei wiederholtem Verstoß gegen Bettelvorschriften (Kinderarbeit, aggressives Ansprechen von Passanten, Nicht-Bedeckung von verstümmelten Gliedmaßen, zu offensichtliches Elend) werden Bettler in weniger ansprechende Stadtteile geschickt, wodurch sich ihr Stundenlohn verringert.
    Speziell beim unerlaubten Bettel-Arbeitseinsatz von Kindern muss den verantwortlichen Eltern ein hohes Ordnungsgeld auferlegt werden, damit der Schulbesuch gesichert ist und die Kinder nicht mehr auf die Straße geschickt werden.

    Zu 4.: Straßenmusik als Wohltat und Waffe
    Als UNESCO City of Music kann man Musik nicht länger willkürlich an jeder Straßenecke erlauben – Ordnung muss her und nicht nur strukturell, nein, auch die Qualität der musikalischen Beschallung in der Innenstadt muss verbessert werden. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass zweitklassige Songpoeten überspielte Lovesongs schluchzen und ganze Familien atonale Symphonien durch die Gegend grölen.
    Die Standortvorschläge aus der dem “Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum” können deshalb nur der erste Schritt zu einer besseren City of Music sein. Neben Personal, das die zugewiesenen Zeiten und die damit verbundene Spieldauer eines jeden Künstlers an den jeweiligen Standorten kontrollieren muss, sollte zusätzlich vom Kulturausschuss eine Geschmackskommission zusammengestellt werden, die in regelmäßigen Abständen Castings abhält, um zu entscheiden, welche Straßenmusiker wo auftreten dürfen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Qualität der musikalischen Beiträge angemessen ist – zur Primetime an den heißesten Ecken darf schließlich nicht einfach irgendjemand spielen.

    Eine stärkere Steuerung der musikalischen Beschallung kann – wie bereits getestet wurde – auch dazu beitragen, die Gruppen, die sich an diesen Plätzen zum Zuhören versammeln, zu beeinflussen: Laut eines Artikels in der HAZ sei klassische Musik beispielsweise wirksames Mittel gegen unliebsame Obdachlose. Trinker hingegen fühlen sich von aufstrebenden, jungen Indie-Bands gut unterhalten und keineswegs wie erhofft abgeschreckt. Und je nach Alkoholpegel führt die Musik von Helene Fischer von höchst aggressivem Verhalten bis hin zu glücklich-seligen Umarmungen. Es erfordert noch tiefer gehende Beobachtung und Erforschung dieser Phänomene, aber die Wechselwirkung von Masse und Musik und das daraus resultierende Potential zur Steuerung der Sicherheit des öffentlichen Raumes darf nicht ungenutzt bleiben.

    Zu 5.: Projekt “Raschplatz”, oder: Problemgruppen neu ordnen
    Der Raschplatz muss als das gesehen werden, was er ist: Ein hochexplosives Krisengebiet, in dem sich Randgruppen aller Arten versammeln. Um eine Vermischung dieser vermeintlich untereinander konkurrierenden Menschen zu vermeiden, ist es angebracht, das Projekt “Raschplatz” noch einmal zu überdenken und damit zu beginnen, bestimmte Gebiete für bestimmte Aktivitäten auszuweisen. So weiß jeder immer genau, wo er wann zu stehen hat und aus Verwirrung bzw. versehentlicher Vermischung vorurteilsbehafteter Kulturen resultierende Gewalt kann proaktiv unterbunden werden. Eine Karte, die die Grenzen der jeweiligen Standorte markiert, kann dann direkt an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden – natürlich wird auch ein sicherer Weg durch das Gefahrenlabyrinth hindurch vorher eingezeichnet. Zu überlegen ist die strategische Platzierung folgender Bereiche: Trinker-Treffs, Straßenstrich-Strecken, Heroin-Herbergen und ranzige Punk-Passagen.
    Auf diese Art und Weise kann das subjektive Sicherheitsgefühl gesteigert werden, ganz ohne die tatsächliche Ist-Situation verändern zu müssen oder gar strukturelle Lösungsansätze zu bieten.

    Zu 6.: Beteiligungsprozess
    Der Bürger fühlt sich bedroht, und wer fühlt hat Recht. Daher ist es wichtig, den Bürger in das neue Sicherheitskonzept mit einzubeziehen und ihm zu zeigen, dass die Stadt nicht untätig herumsitzt, während der Bürger sich fürchtet, auch wenn er gar nicht weiß wovor.
    Da der Stadt und der Verwaltung hierfür die Kapazitäten fehlen, sollen die Stadtbezirksräte den Dialog mit den Bürgern suchen, Probleme aufnehmen und erörtern und ihre Empfehlungen an den Rat weiterleiten. Dort wird dann entschieden, ob die geschilderten Probleme angehungswürdig sind oder Mumpitz, den man wie üblich zur Kenntnis nimmt.

    AAGBOB 0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    AHaush 0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 3.7.
    Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2204/2017)
    Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2204/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.
    Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2204/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

    Antrag

    zu beschließen:
    1. Zeitlich übt der Ordnungsdienst seine Aufgaben an sieben Tagen in der Woche zwischen 08.00 und 24.00 Uhr aus. Außerdem unterhält er einen Nachtbereitschaftsdienst in der Leitstelle, der bei Bedarf Verstärkung anfordern kann.
    2. Die Personalstärke beträgt 48 Stellen (statt 38 Stellen).
    3. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden mit Abwehrspray und polizeiüblichen Mitteln zur Selbstverteidigung ausgerüstet.
    4. Die anzuwerbenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes müssen körperliche Mindestanforderungen erfüllen, die sie befähigen, sich auch gegen physische Angriffe zu verteidigen.
    5. Die Finanzierung des Ordnungsdienstes wird von 3.566.000,00 auf 5.000.000,00 Euro aufgestockt. Die Sicherheit der Bürger sollte uns das wert sein.

    AAGBOB 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    AHaush 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 3.8.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2328/2017)
    Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2328/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.
    Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2328/2017 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

    Antrag

    Der Rat möge beschließen:
    Um Synergieeffekte zu nutzen, wird die Koordinierung des Ordnungsdienstes von der Leitstelle der Berufsfeuerwehr übernommen. Die vier für die Koordinierung vorgesehenen Vollzeitstellen werden für den regulären Streifendienst bereitgestellt.

    AAGBOB 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    AHaush 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 3.9.
    Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)
    Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2344/2017 mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 1 Enthaltungen ab.
    Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2344/2017 mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 1 Enthaltungen ab.


    Antrag
    1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover wird um folgende Punkte ergänzt:
    a) Neben einem anlassbezogenen Austausch wird es zudem auch einen regelmäßigen, monatlichen Austausch zwischen den Vereinbarungspartnern geben.
    b) Die Sicherheitspartnerschaft wird auf die Bundespolizei ausgedehnt.
    c) Mit der Feuerwehr, den Rettungskräften, aha und der Üstra und dem künftigen Ordnungsdienst wird ein regelmäßiger Austausch gewährleistet bzw. eine Sicherheitspartnerschaft geschlossen;
    2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes mit folgenden Änderungen zu beschließen:
    a) Der Ordnungsdienst übt seine Aufgaben nicht „an sechs Tagen in der Woche … und an Sonn- und Feiertagen nach Bedarf aus“, sondern an sieben Tagen in der Woche in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr aus.
    b) Die Leitstelle und der Ordnungsdienst sind organisatorisch dem Ordnungsdezernat zuzuordnen.
    c) Aggressives Betteln wird zusätzlich mit Platzverweis geahndet.
    d) Es wird sichergestellt, dass die Stellen im Außendienst jeweils zu 50% mit Männern und Frauen besetzt sind.
    e) Der Ordnungsdienst wird mit Sicherheitskleidung im Sinne der sicherheitsrechtlichen Vorschriften der GUV u. ä. ausgestattet (stichsichere Westen und schnittsichere Handschuhe).
    f) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Winterkleidung ausgestattet.
    g) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum Zwecke einer schnellen Hinzuziehung der Polizei mit einer „Handy-Notruf-App“ ausgestattet, die direkt mit der Polizei verbunden ist und eine Ortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht.
    h) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Mitspracherecht über die persönliche Schutzausstattung eingeräumt;
    3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover durch die diesem Antrag beigefügte geänderte Fassung zu ersetzen;
    4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover mit folgender Änderung zu beschließen:
    (…)

    2. In der Anlage II wird unter Ziffer 5 nach dem Wort „Straßenbaulast“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Ziffer 6 angefügt:
    „6 .straßenmusikalische Darbietungen von Musikergruppen mit nicht mehr als 4 Personen, unabhängig davon, wie viele Musiker in der Gruppe gleichzeitig spielen, ohne Mitführen/Bereithalten sowie den Einsatz elektroakustischer Verstärkeranlagen und Batterien sowie ähnlicher Geräte und Abspielgeräte, die
    a) wie im Verwaltungsvorschlag, aber in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr
    b) (…)
    c) Im Bereich anderer Sondernutzungen oder bei Kundgebungen ist Straßenmusik untersagt. Dies gilt auch im Umfeld (20 m) der genehmigten Sondernutzungen bzw. Veranstaltungen, wenn diese durch die Straßenmusik beeinträchtigt werden.
    5. die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt Raschplatz um folgende Punkte zu erweitern:
    a) Das private Sicherheitsunternehmen kontrolliert den Bereich Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Sonnabend und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr.
    b) Der Raschplatz wird an jedem Tag der Woche in der Zeit von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Rahmen einer Doppelbestreifung von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht.
    6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte und der Akteure (z.B. Gewerbetreibende) vor Ort einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen;
    7. die Verwaltung zu beauftragen, ein Programm zur Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu entwickeln, welches dem Rat zur Entscheidungsfindung vorgelegt wird;
    8. die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Bekämpfung des Drogenkonsums zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, das folgende Punkte umfassen muss:
    a) Es finden regelmäßige (monatliche) protokollierte Treffen des Drogenbeauftragten mit Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Gesundheit, dem Fachbereich Soziales, dem Fachbereich Jugend und Familie, dem Ordnungsdienst und den Drogenhilfeeinrichtungen statt. Die zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig über die Aktivitäten zu unterrichten.
    b) Das Vorgehen gegen den öffentlichen Konsum illegaler Drogen wird Bestandteil der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei mit dem Ziel, konsequent gegen Dealer und Konsumenten vorzugehen.
    c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden durch zusätzliche Schulungen in diesem Bereich sensibilisiert.
    d) Die Stadt wirkt auf eine engere Zusammenarbeit der Drogenhilfeeinrichtungen hin. Die Tätigkeiten sind durch den zuständigen Fachbereich zu evaluieren und die Ergebnisse dem Sozialausschuss vorzulegen.
    e) Präventions- und Therapiemaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. auszubauen und/oder einzurichten.
    9. Die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit Qualifikationsmaßnahmen mit bzw. von der Polizei durchgeführt werden können. Bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten insbesondere folgende Inhalte in vermittelt werden:
    · Erste Hilfe,
    · die Einweisung in den Dienstbetrieb,
    · Grundlagen des Straf-, Strafverfahrens und Ordnungswidrigkeitenrechts,
    · Grundalgen des Bürgerlichen Rechts,
    · Grundlagen des Polizeirechts sowie die Abgrenzung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden,
    · Die Grundsätze der Eigensicherung,
    · Verhaltensregeln im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern (Konfliktvermeidung und Gesprächsführung, Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten).
    10. Die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob die benötigte Kleidung und Schutzkleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes kostengünstig über einen qualifizierten Anbieter, wie beispielsweise das Land Niedersachsen, erworben werden kann.
    11. in die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover wird ein Paragraph 15 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
    § 15a) Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen
    Die Sondernutzungserlaubnis wird insbesondere nicht erteilt:
    a) für das Nächtigen in den Fußgängerbereichen,
    b) für das Betteln in jeglicher Form in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,
    c) für das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,


    AAGBOB 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
    AHaush 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 3.10.
    Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2346/2017)
    Der OB-Ausschuss beschließt den Änderungsantrag Nr. 2346/2017 mit 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
    Der Finanzausschuss beschließt den Änderungsantrag Nr. 2346/2017 mit 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.

    Antrag

    zu beschließen:
    Die vorgelegte Drucksache wird wie folgt geändert.
    1. Es wird folgender einleitender Satz aufgenommen:
    Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum in Hannover sind stets unter die Vorgabe einer toleranten und weltoffenen Stadt zu stellen. Der öffentliche Raum soll baulich so gestaltet werden, dass sich dort alle wohlfühlen können, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Die Stadtplanung muss geschlechtersensibel erfolgen und im Sinne städtebaulicher Kriminalprävention die Entstehung von Angsträumen vermeiden. Hierbei ist das Sicherheitsgefühl von Frauen gesondert zu berücksichtigen. An Orten, wo das Sicherheitsempfinden eingeschränkt zu sein scheint, soll durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. eine bessere Beleuchtung, die Schaffung von Sichtverbindungen sowie verbesserte Wegebeschilderung das Sicherheitsgefühl erhöht werden.

    2. Es wird eine paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes mit Männern und Frauen angestrebt.

    3. Ergänzend zur bewährten Sicherheitspartnerschaft wird die Koordination und eine gute, enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften sichergestellt.

    4. Die Verwaltung richtet eine stadtweite, einheitliche und prägnante Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes ein.

    5. Ergänzend zu Punkt 4 der Drucksache: Die Verwaltung evaluiert die Ergebnisse und Erfahrungen der Umsetzung und berichtet den Ratsgremien vor der Sommerpause 2019.

    6. Ergänzend zu Punkt 6 der Drucksache: Bei der Beteiligung der Stadtbezirksräte werden auch Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verbesserung von Nachbarschaften und des Sicherheitsgefühls abgefragt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses der Stadtbezirksräte in den Ratsgremien berichten.

    AAGBOB 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
    AHaush 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 3.11.
    Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
    (Drucks. Nr. 2361/2017)
    Der OB-Ausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2361/2017 mit 1 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen und 1 Enthaltungen ab.
    Der Finanzausschuss lehnt den Änderungsantrag Nr. 2361/2017 mit 1 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen und 1 Enthaltungen ab.

    Antrag

    zu beschließen:
    In Anlage 3 zur Drucksache werden folgenden Änderungen vorgenommen:
    I. In Artikel 1 wird unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 im ersten Satz bei der Personenanzahl das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt, so dass der Satz nunmehr wie folgt lautet:

    „6. Straßenmusikalische Darbietungen von nicht mehr als sechs Personen ohne elektroakustische Anlagen, die“
    II. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    a) die Zeiträume wie folgt erweitert:
    „in den Zeiträumen von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr,
    8.30 Uhr bis 9.00 Uhr,
    9.00 Uhr bis 9.30 Uhr,
    9.30 Uhr bis 10.00 Uhr,
    10.00 Uhr bis 10.30 Uhr,
    10.30 Uhr bis 11.00 Uhr,
    11.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

    (wie Vorlage)

    19.30 Uhr bis 20.00 Uhr“
    III. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    b) der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und zwei weitere Absätze wie folgt angefügt:

    „c) in den Stadtteilen Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Plätzen stattfinden, welche in den beigefügten Plananlagen nicht mit einem Standort versehen sind,

    d) in den Stadtteilen jenseits von Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Straßen gemäß § 1, Abs. 1 der Sondernutzungssatzung stattfinden.“


    AAGBOB 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
    AHaush 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    Ratsherr Spiegelhauer und Beigeordnete Zaman schließen die Sitzung um 17:26 Uhr.





    Schostok Hager
    Oberbürgermeister Schriftführerin