Protokoll:
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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 18.10 - Datum 15.01.2018
PROTOKOLL
13. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 26. Oktober 2017,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.25 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
(Stadtbaurat Bodemann)
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Landeshauptstadt Hannover - 18.10 - Datum 15.01.2018
PROTOKOLL
13. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 26. Oktober 2017,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.25 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
(Stadtbaurat Bodemann)
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Abgabe des Disziplinarverfahrens gegen den Kultur- und Personaldezernenten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2549/2017)
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. März 2017
- wird nachgereicht -
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der AfD-Fraktion zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Halt- und Parkverboten
(Drucks. Nr. 2440/2017)
3.2. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Investorenplänen zum Neubau einer Markthalle in der Altstadt
(Drucks. Nr. 2442/2017)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2530/2017)
4.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(auf Antrag der AfD-Fraktion und Ratsherrn Braune)
(Drucks. Nr. 2531/2017)
4.3. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zur Neubesetzung gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG
(Drucks. Nr. 2548/2017)
5. Beschluss über den Jahresabschluss 2016
(Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen)
6. Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung alter(n)sgerechter
Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 2409/2017 mit 2 Anlagen)
7. Bebauungsplanangelegenheiten
7.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 N1 mit 3 Anlagen)
7.2. Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße/ Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)
7.3. Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2124/2017 mit 4 Anlagen)
7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1881/2017 mit 4 Anlagen)
7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1885/2017 mit 3 Anlagen)
7.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn-/Ecke Vahrenwalder Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2090/2017 mit 4 Anlagen)
8. Grundstücksangelegenheiten
8.1. Verkauf von Erbbaugrundstücken
(Drucks. Nr. 1794/2017 N1)
8.1.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2267/2017)
8.2. Verkauf des Grundstücks Körnerplatz
(Drucks. Nr. 1895/2017 mit 6 Anlagen)
8.2.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1895/2017 E1 mit 1 Anlage)
(Drucks. Nr. 2549/2017)
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. März 2017
- wird nachgereicht -
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der AfD-Fraktion zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Halt- und Parkverboten
(Drucks. Nr. 2440/2017)
3.2. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Investorenplänen zum Neubau einer Markthalle in der Altstadt
(Drucks. Nr. 2442/2017)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2530/2017)
4.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(auf Antrag der AfD-Fraktion und Ratsherrn Braune)
(Drucks. Nr. 2531/2017)
4.3. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zur Neubesetzung gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG
(Drucks. Nr. 2548/2017)
5. Beschluss über den Jahresabschluss 2016
(Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen)
6. Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung alter(n)sgerechter
Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 2409/2017 mit 2 Anlagen)
7. Bebauungsplanangelegenheiten
7.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 N1 mit 3 Anlagen)
7.2. Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße/ Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)
7.3. Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2124/2017 mit 4 Anlagen)
7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1881/2017 mit 4 Anlagen)
7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1885/2017 mit 3 Anlagen)
7.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn-/Ecke Vahrenwalder Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2090/2017 mit 4 Anlagen)
8. Grundstücksangelegenheiten
8.1. Verkauf von Erbbaugrundstücken
(Drucks. Nr. 1794/2017 N1)
8.1.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2267/2017)
8.2. Verkauf des Grundstücks Körnerplatz
(Drucks. Nr. 1895/2017 mit 6 Anlagen)
8.2.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 1895/2017 E1 mit 1 Anlage)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Ratsherr Tobias Braune mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 seinen sofortigen Austritt aus der AfD-Fraktion bekannt gegeben habe. Dieser werde dem Rat als Einzelvertreter weiterhin angehören und zukünftig im Schul- und Bildungsausschuss als Grundmandatsinhaber mitarbeiten. Ratsvorsitzender Hermann führte weiter aus, dass sich durch den Austritt des Ratsherrn Braune das Stärkeverhältnis der Fraktionen und der Gruppe im Rat der Stadt zueinander verändert habe. Daraus resultiere eine Veränderung bei der Besetzung in einigen Gremien. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN habe daraufhin einen Antrag auf Neubesetzung in das Verfahren gegeben. Die Neubesetzungen würden im Losverfahren durchgeführt.
TOP
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Abgabe des Disziplinarverfahrens gegen den Kultur- und Personaldezernenten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2549/2017)
Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den Antrag, aufgrund der im Verwaltungsausschuss getätigten Stellungnahmen, zunächst zurückziehen würde. Man behalte sich jedoch vor, dass man denselben bzw. einen angepassten Antrag bei neuen Erkenntnissen abermals in das Verfahren geben würde.
Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass die Punkte 8.1. zum Verkauf von Erbbaugrundstücken mit der Drucks. Nr. 1794/2017 N1 und 8.1.1. der Zusatzantrag der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 2267/2017 von der Tagesordnung abzusetzen wären, da
diese in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 20. Oktober sowie am 08. September 2017 und im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 26. Oktober sowie am 13. September 2017 jeweils von der Tagesordnung abgesetzt worden seien.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. März 2017 -wird nachgereicht
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der AfD-Fraktion zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Halt- und Parkverboten
(Drucks. Nr. 2440/2017)
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Jacobs (AfD) aus Drucks. Nr. 2440/2017 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie viele Parkausweise hat die Stadtverwaltung insgesamt ausgestellt?
Bitte benennen Sie neben der Gesamtzahl auch die Hintergründe, z.B. Handwerk, öffentliches Amt, Hebamme/Pflegekraft, Ratsmitglied etc.
Insgesamt wurden in 2016 rund 7.300 Ausnahegenehmigungen zum Parken nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt.
Gemäß den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zu § 46 StVO, Randnummer 6 sind Dauerausnahmegenehmigungen auf höchstens 3 Jahre zu befristen. Sofern nicht anderslautende Regelungen, wie zum Beispiel bei Ärzten und Hebammen kürzere Fristen vorschreiben, wird in der Regel eine Dauerausnahmegenehmigung zum Parken für 3 Jahre beantragt und erteilt.
Folgende Ausnahmegenehmigungen wurden in 2016 mit einer maximalen Genehmigungsdauer von 3 Jahren erteilt. Rund 5.500 Handwerkerparkausweise, 180 Genehmigungen für Zivilfahrzeuge der Polizei, 250 Genehmigungen für Pflegedienste, 300 „sonstige“ Genehmigungen für zum Beispiel TV-Übertragungswagen, Werttransporte und Apothekenbelieferung und 980 Genehmigungen für Dienstfahrzeuge und dienstliche genutzten Fahrzeuge von Behörden, sofern der Fahrzeugeinsatz zur ordnungsgemäßen und effizienten Pflichterfüllung zwingend erforderlich ist.
Zusätzlich wurden in 2016 30 Genehmigungen für Ärzte mit einer zulässigen Höchstlaufzeit von 2 Jahren und 50 Genehmigungen für Hebammen mit einer Laufzeit von einem Jahr erteilt.
Zur Wahrnehmung des Ratsmandates wurden in der Vergangenheit keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Frage 2:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen hat die Stadt Hannover an außerhalb von Stadt und Region Hannover zugelassene PKWs vergeben und mit welcher Dauer und Begründung?
Hierzu können keine statistischen Daten angegeben werden. Die Datengrundlage ermöglicht keine entsprechende Spezifizierung.
Frage 3:
Wie viele Dieselfahrzeuge haben eine Ausnahmegenehmigung und wie hoch ist der Anteil von PKWs an den Dieselfahrzeugen?
Hierzu können keine statistischen Daten angegeben werden. Die Datengrundlage ermöglicht keine entsprechende Spezifizierung.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob überhaupt Daten in Hinblick der Ausnahmegenehmigungen zu Dieselfahrzeugen vorhanden wären.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Kraftstoffart in Zusammenhang mit den Ausnahmegenehmigungen unerheblich sei und deshalb nicht statistisch erhoben würde.
Ratsherr Braune fragte, ob es vor dem Hintergrund der Diskussionen zur blauen Plakette nicht sinnvoll wäre die Dieselfahrzeuge statistisch zu erfassen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass eine statistische Erhebung in diesem Kontext keinen Sinn machen würde. Die Ausnahmegenehmigung sei kein Instrument des Umweltschutzes. Diese sei ein Instrument zur Genehmigung von Ausnahmetatbeständen für entsprechende Bedarfe.
TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Investorenplänen zum Neubau einer Markthalle in der Altstadt
(Drucks. Nr. 2442/2017)
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus (Drucks. Nr. 2442/2017 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Haben inzwischen schon Gespräche zwischen den Investoren, den Eigentümern und der Stadtverwaltung stattgefunden und mit welchem Ergebnis oder welcher Tendenz?
Zu Beginn des Jahres 2016 führte die Verwaltung auf Betreiben des Hannoverschen Vereins für Stadtbaukultur e.V. ein erstes Gespräch über eine veränderte Zukunft der Markthalle. Neben Vertretern des Vereins nahm unter anderem auch ein Betreiber eines französischen Feinkosthandels teil. Unklar blieb, ob diese Personen rein betriebliche Interessen für eine veränderte Markthalle hatten, oder diese sich auch investiv an einem Vorhaben beteiligen würden. Das Vorhaben selber ging von einem Abriss der heutigen Markthalle und der Rekonstruktion des im 2. Weltkrieg zerstörten Gebäudes aus.
Fragen nach Investorenhintergründen und betrieblichen Konzepten blieben unbeantwortet. Nach Auskunft der Gesprächsteilnehmer gab es zum damaligen Zeitpunkt keine Kontakte zu den Erbbauberechtigten. Gelegentlich dieses Zusammentreffens wurde von Seiten der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die heutige Halle unter Denkmalschutz stehe und sich ein Abriss mit Neubau allein schon aus öffentlich-rechtlichen Gründen verbiete. Des 1Weiteren konnte anhand von Karten und Plänen klargemacht werden, dass sich die Grundstückssituation im Umfeld der Markthalle aufgrund von Straßenbau und benachbarter hochbaulicher Entwicklung zwischenzeitlich derart verändert hat, dass der historische Markthallenbau heute an Ort und Stelle nicht mehr rekonstruiert werden kann.
Nach Kontakten zur Wirtschaftsverwaltung im Frühjahr 2017 fand im Sommer dieses Jahres ein weiteres Gespräch zu dem Thema statt. Teilnehmer waren zwei Mitglieder des oben genannten Vereins. Nach vorheriger Presseveröffentlichung wurde eine Neubauidee für ein passagenartiges Gebäude auf dem Markthallengrundstück und der Fläche des Gebäudes für den Fachbereich Recht und Ordnung vorgestellt. Erläutert wurden Möglichkeiten für ein stufenweises bauliches Vorgehen, nach dem man sich vorstellen könne, zunächst das städtische Grundstück des Fachbereichs Recht und Ordnung zu entwickeln und zeitlich versetzt nach Abgang der heutigen Markthalle auch dieses baulich zu besetzen.
Auch in diesem Gespräch konnten Fragen der Verwaltung nach Nutzungsinhalten, wirtschaftlichen Konzepten und Investorenhintergründen nicht geklärt werden. Zu Erkundigungen nach Möglichkeiten zur Aufhebung des Denkmalschutzes für die heutige Halle, wiederholte die Verwaltung ihre kritische Einschätzung aus den Erstkontakten. Nachfragen zur Bereitschaft, Gespräche mit möglichen Investoren zu führen, wurden seitens der Verwaltung ausdrücklich bejaht. Bis heute hat es allerdings hierzu keine Kontaktaufnahme seitens der Projektentwickler gegeben.
Nachfragen der Verwaltung bei den Erbbauberechtigten haben ergeben, dass es bis dato keine Kontakte zu den Betreibern des Vorhabens gegeben habe und darüber hinaus auch keine Verkaufsbereitschaft bestehe.
Frage 2:
Hält die Verwaltung die Pläne grundsätzlich für umsetzbar oder hält sie die Hindernisse, die dem entgegenstehen, für zu groß?
Das der Verwaltung vorliegende Material und die bisherigen Gesprächsergebnisse lassen eine schlüssige Einschätzung hinsichtlich der Umsetzung dieses Projektes weder unter städtebaulichen noch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu.
Die Vereinsvertreter haben bei allen substantiellen Fragen der Stadtverwaltung zur Beurteilung des Neubauprojektes auf den Investor verwiesen, den Kontakt zu ihm jedoch nicht hergestellt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine sachgerechte Bewertung dieser Projektidee vor dem Hintergrund der bislang geführten Gespräche nicht möglich ist. Unabhängig davon, steht die heutige Markthalle unter Denkmalschutz. Ein Abriss des Gebäudes ist allein aus diesen Gründen nicht möglich.
Frage 3:
Wäre die Verwaltung bereit, die bisherigen Wohnbaupläne am Köbelinger Markt zu reduzieren, um den Neubau (die Rekonstruktion) der Markthalle zu ermöglichen?
Für den Bereich des noch von der Stadtverwaltung genutzten Gebäudekomplexes südlich der Markhalle ist der Bebauungsplan Nr. 1780 im Verfahren.
Die Ziele und Zwecke beruhen auf dem vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Innenstadtkonzept City 2020+, das an dieser Stelle die Entwicklung eines Wohnquartiers vorsieht. Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss am 25.09.2014 gefasst. Die Verwaltung legt diese Beschlusslage für die Projektierungen am Köbelinger Markt weiterhin zugrunde.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Einschätzung teile, dass die Markthalle abgängig oder dringlich renovierungsbedürftig sei und ob ferner bekannt wäre, dass der Eigentümer Renovierungsmaßnahmen beabsichtigen würde.
Ratsherr Blaschzyk fragte weiterhin, ob die Verwaltung die Auffassung teilen würde, dass im Zuge des Online-Handels eine attraktive Markthalle dazu beitragen könnte, die Innenstadt insgesamt aufzuwerten und ob es generell üblich sei bei Bauantragsgesuchen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass er gesagt haben wollte, dass eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bislang nicht möglich gewesen sei. Die Verwaltung habe vor dem Hintergrund, dass der Verein keinen Kontakt zur Wirtschaftsverwaltung aufgenommen habe, keine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass eine attraktive Markthalle die Innenstadt aufwerte. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass die Verwaltung die Fragen 1 und 2 zu Protokoll nachreichen müsste.
Antwort der Verwaltung:
Zur Frage, ob die Markthalle abgängig sei, hat sich die Verwaltung mehrfach geäußert. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist gemäß den Forderungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu erhalten und zu unterhalten. Zu der Frage, ob das Gebäude über den bauordnungsrechtlichen Rahmen hinausgehend renovierungsbedürftig ist und die Eigentümer diesbezüglich einen Plan verfolgen, kann die Verwaltung keine Auskunft geben.
Nach Auffassung der Verwaltung trägt die Markthalle bereits heute zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt bei. Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden im Zuge von Baugesuchsverfahren regelhaft nicht gefordert.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Möglichkeit bestünde, ähnlich wie beim Landtagsplenarsaal, den Denkmalschutz unter bestimmten Auflagen zu umgehen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass im Einzelfall zu beurteilen sei, wie weit der Denkmalschutz reichen würde und welche Spielräume dieser eventuell lassen würde.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2530/2017)
TOP 4.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(auf Antrag der AfD-Fraktion und Ratsherrn Braune)
(Drucks. Nr. 2531/2017)
TOP 4.3.
Antrag der Gruppe Linke & Piraten zur Neubesetzung gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG
(Drucks. Nr. 2548/2017)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass sich durch den Austritt des Ratsherrn Braune aus der AfD-Fraktion bei der Verteilung der Zugriffsrechte nach § 71, Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Veränderungen dahin gehend ergeben hätten, dass über den Zugriff bei Gremien mit vier, fünf oder sechs Sitzen das Los zwischen der AfD-Fraktion und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN entscheide. Nach § 71, Abs. 2, Satz 6 NKomVG ziehe der Ratsvorsitzende das Los.
Vergabekommission des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN.
Beratende Mitglieder:
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: AfD,
Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: AfD,
Sozialausschuss: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Sportausschuss: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Kulturausschuss: AfD,
Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Gleichstellungsausschuss: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN.
Beirat Volkshochschule: AfD,
Verwaltungsrat Schützenstiftung: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Verwaltungsrat Sparkasse Hannover: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Verwaltungsrat Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Kuratorium Klimaschutz Region Hannover: AfD,
Aufsichtsrat hannoverimpuls: AfD.
TOP 5.
Beschluss über den Jahresabschluss 2016
(Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen)
Beigeordneter Hauptstein (AfD) betonte, dass die Fraktion der AfD keine Bedenken in Hinblick der Richtigkeit der Zahlen im Rahmen der Buchführung habe. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass ausschließlich Bedenken inhaltlicher Natur verantwortlich dafür wären, dass die Fraktion der AfD sich zur Entlastung des Oberbürgermeisters enthalten würde. Beigeordneter Hauptstein führte weiter aus, dass im Jahr 2016, wie auch in den Jahren zuvor, Hunderttausende von Euro für die Sozialistische Jugend Deutschlands aufgewandt worden wären. Die Falken wären ein Verein, der Indoktrination an Kindern betreibe, welche die AfD-Fraktion als bedenklich erachte. Dort würde mit Slogans, wie: „Wir sagen nein zu Deutschland“, geworben. Zudem würde dort die Forderung erhoben, dass der Verfassungsschutz abzuschaffen sei. Ferner sei die staatliche Neutralität der Stadtverwaltung in Frage zu stellen, wenn öffentliche Gelder dafür zur Verfügung gestellt würden, dass Leute in G20-Gipfel Protestcamps reisen könnten. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass die Fraktion der AfD bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass auf der Webseite des unabhängigen Jugendzentrums Kornstraße für Organisationen geworben würde, die vom Verfassungsschutz beobachtet würden. Beigeordneter Hauptstein unterstrich, dass es für die Fraktion der AfD absolut unverständlich sei, dass trotzdem jedes Jahr 30.000 € an Zuwendungen dorthin überwiesen würden. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass mehrfach im Rat thematisiert worden sei, dass auch im Jahr 2016 Abermillionen an Euro für die verfassungswidrige Massenmigration nach Deutschland gezahlt worden seien. Jedes Jahr wieder würden 20.000 € für Asylbewerber ausgegeben, obwohl bekannt sei, dass nur 10.000 € erstattet würden. Darüber hinaus habe es auch im Jahr 2016 kein Konzept dafür gegeben, wie man die verbrauchten Finanzmittel wieder in die Stadtkasse zurückspülen könnte. Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass das Konzept der Fraktion der AfD, den Bund zu verklagen, schon in den ersten Fachausschüssen abgelehnt worden wäre. Es sei bedauerlich, dass derart an den Interessen der BürgerInnen vorbeigehandelt würde. Beigeordneter Hauptstein hob hervor, dass diese Beschlüsse nicht allein vom Oberbürgermeister zu verantworten wären, da es sich dabei um Ratsbeschlüsse handeln würde. Allerdings habe die Fraktion der AfD an dieser Stelle vom Herrn Oberbürgermeister erwartet, dass dieser darauf hinwirken würde, dass diese bedenklichen
Zuwendungen eingestellt würden. Ferner sollte sich der Oberbürgermeister engagierter dafür einsetzen, dass die aufgewandten Mittel für die Massenmigration in die Stadtkasse zurückgespült würden.
Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass es bei der Verwaltungsvorlage nicht um die Inhalte des Haushaltes und die politische Debatte zum Haushalt gehe. Es gehe, ähnlich wie bei einem Wirtschaftsunternehmen, um die Vorlage des Jahresabschlusses, um die Prüfung desselben und darum, ob der Oberbürgermeister an der Stelle Entlastung erhalten könne. Beigeordnete Kastning betonte, dass es dem Thema gut tun würde, wenn man sich in der Diskussion oder bei der Behandlung von Sachfragen an der Sache orientiere und die Dinge dort diskutieren würde, wo diese hingehörten.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) stellte klar, dass die Fraktion der AfD ebenfalls den Punkten eins bis fünf des Antrages zustimmen werde. Beigeordneter Hauptstein bekräftigte, dass die Fraktion der AfD ausdrücklich an der Geschäftsführung des Oberbürgermeisters Kritik geübt habe und sich auch nur zu diesem Punkt des Antrages enthalten würde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Politik der Stadtverwaltung in manchen Teilen als nicht richtig erachte. Allerdings sei bekannt, dass die Protagonisten des Haushaltes, diejenigen die hauptsächlich dafür verantwortlich wären, von absoluter und unzweifelbarer Integrität wären. Deshalb sei für die Fraktion DIE HANNOVERANER klar, dass man der Entlastung des Oberbürgermeisters als auch insgesamt dem vorliegenden Schlussergebnis zustimmen werde.
Beigeordnete Kastning (SPD) machte wiederholt deutlich, dass es bei der Entlastung des Oberbürgermeisters nicht darum gehen würde, wie dieser bestimmte Inhalte einschätze, die von der Politik vorgegeben würden oder ob dieser an der Stelle die Meinung der Fraktion der AfD teilen würde. Es gehe einzig und allein darum, ob die Verwaltung, dafür stünde der Oberbürgermeister, den Jahresabschluss ordentlich und richtig aufgestellt habe und ob die Geschäfte ordentlich und rechtmäßig ausgeführt worden wären. Dafür gäbe es eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). Die Fraktion der SPD habe der Erörterung im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, dem voran gegangenen Lesen der Drucksache und des Rechnungsprüfungsberichts entnehmen können, dass man der Empfehlung, den Oberbürgermeister in der Führung dieser Geschäfte zu entlasten, folgen könne. Beigeordnete Kastning betonte, dass es schwer nachvollziehbar wäre, dass es im Rat der Stadt jemanden gäbe, der dies nicht könne und sich zu der Verwaltungsvorlage enthalten wolle. Denn in der Sache gäbe es in der Drucksache überhaupt nichts zu beanstanden. Beigeordnete Kastning bemerkte abschließend, dass es zur Realität gehöre, dass politisch unterschiedliche Meinungen vertreten würden.
Ratsherr Herrmann (AfD) machte deutlich, dass es die Existenz eines Plenums überflüssig machen würde, wenn ein Vorsitzender nicht einmal das Abstimmverhalten seiner Fraktion erklären dürfte. Der Fraktionsvorsitzende der AfD habe lediglich dem Herrn Oberbürgermeister, vor dem die Fraktion der AfD großen Respekt habe, erklären wollen, weswegen man sich zu einem Punkt der Verwaltungsvorlage enthalte.
Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass es jedem im Rat zustünde seine Position darzustellen. Deshalb sei es der Fraktion der SPD jedoch ebenfalls zuzugestehen eine Formulierung zur Entlastung des Oberbürgermeisters abgeben zu dürfen. Beigeordnete Kastning bat eindringlich darum, dass alle Anwesenden ihren Tonfall, ihre Lautstärke und ihre Formulierungen den Gegebenheiten im Rat der Stadt anpassen mögen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) stellte fest, dass der Oberbürgermeister, aufgrund des Mitwirkungsverbots gemäß § 87, Abs. 4 in Verbindung mit § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, für den Zeitraum der Behandlung der Ziffer sechs des Antrages den Ratssaal verlassen habe.
TOP 6.
Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung alter(n)sgerechter Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 2409/2017 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Nicholls (SPD) erläuterte, dass es die Ratsfraktion der SPD außerordentlich begrüßen würde, dass diese Fortführung, des durch den Seniorenplan 2016 und dem Stadtentwicklungsprogramm „Mein Hannover 2030“ ermöglichte Projekt, mit Nachhaltigkeit weitergeführt würde und zudem modelhaft eine kleinräumige Ausrichtung der Seniorenarbeit sichergestellt sowie strukturiertes Ehrenamt und professionelle Sozialarbeit aufeinander abgestimmt werden könnten. Ratsherr Nicholls führte weiter aus, dass das Ziel, dass Menschen auch im hohen Alter möglichst zufrieden und selbst bestimmt leben könnten, ein Unterfangen sei, welchem sich alle Mitglieder des Rates verpflichtet fühlen könnten. Das vernetzte Vorgehen der Akteure vor Ort in den verschiedenen Handlungsfeldern, wie z.B. Versorgung, Mobilität, Gesundheit, Generationendialog und Bildung, in Kooperation mit Externen voranzutreiben, der richtige Weg sei, dem demographischen Wandel Rechnung zollen zu können. Ratsherr Nicholls hob hervor, dass es wichtig sei zu betonen, dass es um eine Stadt für alle, demnach auch für alle Generationen, gehen würde. Die Fraktion der SPD betrachte das im Antrag beschriebene Vorgehen, als einen großen Schritt, einen erfolgreichen Weg weitergehen zu können.
TOP 7.
Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 7.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 N1 mit 3 Anlagen)
TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße/ Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)
TOP 7.3.
Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2124/2017 mit 4 Anlagen)
TOP 7.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1881/2017 mit 4 Anlagen)
TOP 7.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1885/2017 mit 3 Anlagen)
TOP 7.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn-/Ecke Vahrenwalder Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2090/2017 mit 4 Anlagen)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Ratsherr Tobias Braune mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 seinen sofortigen Austritt aus der AfD-Fraktion bekannt gegeben habe. Dieser werde dem Rat als Einzelvertreter weiterhin angehören und zukünftig im Schul- und Bildungsausschuss als Grundmandatsinhaber mitarbeiten. Ratsvorsitzender Hermann führte weiter aus, dass sich durch den Austritt des Ratsherrn Braune das Stärkeverhältnis der Fraktionen und der Gruppe im Rat der Stadt zueinander verändert habe. Daraus resultiere eine Veränderung bei der Besetzung in einigen Gremien. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN habe daraufhin einen Antrag auf Neubesetzung in das Verfahren gegeben. Die Neubesetzungen würden im Losverfahren durchgeführt.
TOP
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Abgabe des Disziplinarverfahrens gegen den Kultur- und Personaldezernenten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2549/2017)
Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den Antrag, aufgrund der im Verwaltungsausschuss getätigten Stellungnahmen, zunächst zurückziehen würde. Man behalte sich jedoch vor, dass man denselben bzw. einen angepassten Antrag bei neuen Erkenntnissen abermals in das Verfahren geben würde.
Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass die Punkte 8.1. zum Verkauf von Erbbaugrundstücken mit der Drucks. Nr. 1794/2017 N1 und 8.1.1. der Zusatzantrag der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 2267/2017 von der Tagesordnung abzusetzen wären, da
diese in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 20. Oktober sowie am 08. September 2017 und im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 26. Oktober sowie am 13. September 2017 jeweils von der Tagesordnung abgesetzt worden seien.
Der Rat beschloss, den Punkt 8 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. März 2017 -wird nachgereicht
Beigeordneter Hauptstein (AfD) bat darum, dass die Verwaltung in seiner Haushaltsrede, ab Seite 32, sämtliche Anredeformen überarbeiten möge, da diese durchgehend klein geschrieben worden wären. Ferner möge auf Seite 106, im Wortbeitrag des Ratsherrn Herrmann, der Begriff Bundesvorstand der CDU in Generalsekretär der CDU, wie dies auch vom Ratsherrn Herrmann ausgeführt worden sei, korrigiert werden.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
16. März 2017 mit Änderungen.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
16. März 2017 mit Änderungen.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der AfD-Fraktion zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Halt- und Parkverboten
(Drucks. Nr. 2440/2017)
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Jacobs (AfD) aus Drucks. Nr. 2440/2017 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie viele Parkausweise hat die Stadtverwaltung insgesamt ausgestellt?
Bitte benennen Sie neben der Gesamtzahl auch die Hintergründe, z.B. Handwerk, öffentliches Amt, Hebamme/Pflegekraft, Ratsmitglied etc.
Insgesamt wurden in 2016 rund 7.300 Ausnahegenehmigungen zum Parken nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt.
Gemäß den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zu § 46 StVO, Randnummer 6 sind Dauerausnahmegenehmigungen auf höchstens 3 Jahre zu befristen. Sofern nicht anderslautende Regelungen, wie zum Beispiel bei Ärzten und Hebammen kürzere Fristen vorschreiben, wird in der Regel eine Dauerausnahmegenehmigung zum Parken für 3 Jahre beantragt und erteilt.
Folgende Ausnahmegenehmigungen wurden in 2016 mit einer maximalen Genehmigungsdauer von 3 Jahren erteilt. Rund 5.500 Handwerkerparkausweise, 180 Genehmigungen für Zivilfahrzeuge der Polizei, 250 Genehmigungen für Pflegedienste, 300 „sonstige“ Genehmigungen für zum Beispiel TV-Übertragungswagen, Werttransporte und Apothekenbelieferung und 980 Genehmigungen für Dienstfahrzeuge und dienstliche genutzten Fahrzeuge von Behörden, sofern der Fahrzeugeinsatz zur ordnungsgemäßen und effizienten Pflichterfüllung zwingend erforderlich ist.
Zusätzlich wurden in 2016 30 Genehmigungen für Ärzte mit einer zulässigen Höchstlaufzeit von 2 Jahren und 50 Genehmigungen für Hebammen mit einer Laufzeit von einem Jahr erteilt.
Zur Wahrnehmung des Ratsmandates wurden in der Vergangenheit keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Frage 2:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen hat die Stadt Hannover an außerhalb von Stadt und Region Hannover zugelassene PKWs vergeben und mit welcher Dauer und Begründung?
Hierzu können keine statistischen Daten angegeben werden. Die Datengrundlage ermöglicht keine entsprechende Spezifizierung.
Frage 3:
Wie viele Dieselfahrzeuge haben eine Ausnahmegenehmigung und wie hoch ist der Anteil von PKWs an den Dieselfahrzeugen?
Hierzu können keine statistischen Daten angegeben werden. Die Datengrundlage ermöglicht keine entsprechende Spezifizierung.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob überhaupt Daten in Hinblick der Ausnahmegenehmigungen zu Dieselfahrzeugen vorhanden wären.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Kraftstoffart in Zusammenhang mit den Ausnahmegenehmigungen unerheblich sei und deshalb nicht statistisch erhoben würde.
Ratsherr Braune fragte, ob es vor dem Hintergrund der Diskussionen zur blauen Plakette nicht sinnvoll wäre die Dieselfahrzeuge statistisch zu erfassen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass eine statistische Erhebung in diesem Kontext keinen Sinn machen würde. Die Ausnahmegenehmigung sei kein Instrument des Umweltschutzes. Diese sei ein Instrument zur Genehmigung von Ausnahmetatbeständen für entsprechende Bedarfe.
TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Investorenplänen zum Neubau einer Markthalle in der Altstadt
(Drucks. Nr. 2442/2017)
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus (Drucks. Nr. 2442/2017 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Haben inzwischen schon Gespräche zwischen den Investoren, den Eigentümern und der Stadtverwaltung stattgefunden und mit welchem Ergebnis oder welcher Tendenz?
Zu Beginn des Jahres 2016 führte die Verwaltung auf Betreiben des Hannoverschen Vereins für Stadtbaukultur e.V. ein erstes Gespräch über eine veränderte Zukunft der Markthalle. Neben Vertretern des Vereins nahm unter anderem auch ein Betreiber eines französischen Feinkosthandels teil. Unklar blieb, ob diese Personen rein betriebliche Interessen für eine veränderte Markthalle hatten, oder diese sich auch investiv an einem Vorhaben beteiligen würden. Das Vorhaben selber ging von einem Abriss der heutigen Markthalle und der Rekonstruktion des im 2. Weltkrieg zerstörten Gebäudes aus.
Fragen nach Investorenhintergründen und betrieblichen Konzepten blieben unbeantwortet. Nach Auskunft der Gesprächsteilnehmer gab es zum damaligen Zeitpunkt keine Kontakte zu den Erbbauberechtigten. Gelegentlich dieses Zusammentreffens wurde von Seiten der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die heutige Halle unter Denkmalschutz stehe und sich ein Abriss mit Neubau allein schon aus öffentlich-rechtlichen Gründen verbiete. Des 1Weiteren konnte anhand von Karten und Plänen klargemacht werden, dass sich die Grundstückssituation im Umfeld der Markthalle aufgrund von Straßenbau und benachbarter hochbaulicher Entwicklung zwischenzeitlich derart verändert hat, dass der historische Markthallenbau heute an Ort und Stelle nicht mehr rekonstruiert werden kann.
Nach Kontakten zur Wirtschaftsverwaltung im Frühjahr 2017 fand im Sommer dieses Jahres ein weiteres Gespräch zu dem Thema statt. Teilnehmer waren zwei Mitglieder des oben genannten Vereins. Nach vorheriger Presseveröffentlichung wurde eine Neubauidee für ein passagenartiges Gebäude auf dem Markthallengrundstück und der Fläche des Gebäudes für den Fachbereich Recht und Ordnung vorgestellt. Erläutert wurden Möglichkeiten für ein stufenweises bauliches Vorgehen, nach dem man sich vorstellen könne, zunächst das städtische Grundstück des Fachbereichs Recht und Ordnung zu entwickeln und zeitlich versetzt nach Abgang der heutigen Markthalle auch dieses baulich zu besetzen.
Auch in diesem Gespräch konnten Fragen der Verwaltung nach Nutzungsinhalten, wirtschaftlichen Konzepten und Investorenhintergründen nicht geklärt werden. Zu Erkundigungen nach Möglichkeiten zur Aufhebung des Denkmalschutzes für die heutige Halle, wiederholte die Verwaltung ihre kritische Einschätzung aus den Erstkontakten. Nachfragen zur Bereitschaft, Gespräche mit möglichen Investoren zu führen, wurden seitens der Verwaltung ausdrücklich bejaht. Bis heute hat es allerdings hierzu keine Kontaktaufnahme seitens der Projektentwickler gegeben.
Nachfragen der Verwaltung bei den Erbbauberechtigten haben ergeben, dass es bis dato keine Kontakte zu den Betreibern des Vorhabens gegeben habe und darüber hinaus auch keine Verkaufsbereitschaft bestehe.
Frage 2:
Hält die Verwaltung die Pläne grundsätzlich für umsetzbar oder hält sie die Hindernisse, die dem entgegenstehen, für zu groß?
Das der Verwaltung vorliegende Material und die bisherigen Gesprächsergebnisse lassen eine schlüssige Einschätzung hinsichtlich der Umsetzung dieses Projektes weder unter städtebaulichen noch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu.
Die Vereinsvertreter haben bei allen substantiellen Fragen der Stadtverwaltung zur Beurteilung des Neubauprojektes auf den Investor verwiesen, den Kontakt zu ihm jedoch nicht hergestellt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine sachgerechte Bewertung dieser Projektidee vor dem Hintergrund der bislang geführten Gespräche nicht möglich ist. Unabhängig davon, steht die heutige Markthalle unter Denkmalschutz. Ein Abriss des Gebäudes ist allein aus diesen Gründen nicht möglich.
Frage 3:
Wäre die Verwaltung bereit, die bisherigen Wohnbaupläne am Köbelinger Markt zu reduzieren, um den Neubau (die Rekonstruktion) der Markthalle zu ermöglichen?
Für den Bereich des noch von der Stadtverwaltung genutzten Gebäudekomplexes südlich der Markhalle ist der Bebauungsplan Nr. 1780 im Verfahren.
Die Ziele und Zwecke beruhen auf dem vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Innenstadtkonzept City 2020+, das an dieser Stelle die Entwicklung eines Wohnquartiers vorsieht. Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss am 25.09.2014 gefasst. Die Verwaltung legt diese Beschlusslage für die Projektierungen am Köbelinger Markt weiterhin zugrunde.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Einschätzung teile, dass die Markthalle abgängig oder dringlich renovierungsbedürftig sei und ob ferner bekannt wäre, dass der Eigentümer Renovierungsmaßnahmen beabsichtigen würde.
Ratsherr Blaschzyk fragte weiterhin, ob die Verwaltung die Auffassung teilen würde, dass im Zuge des Online-Handels eine attraktive Markthalle dazu beitragen könnte, die Innenstadt insgesamt aufzuwerten und ob es generell üblich sei bei Bauantragsgesuchen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass er gesagt haben wollte, dass eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bislang nicht möglich gewesen sei. Die Verwaltung habe vor dem Hintergrund, dass der Verein keinen Kontakt zur Wirtschaftsverwaltung aufgenommen habe, keine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass eine attraktive Markthalle die Innenstadt aufwerte. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass die Verwaltung die Fragen 1 und 2 zu Protokoll nachreichen müsste.
Antwort der Verwaltung:
Zur Frage, ob die Markthalle abgängig sei, hat sich die Verwaltung mehrfach geäußert. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist gemäß den Forderungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu erhalten und zu unterhalten. Zu der Frage, ob das Gebäude über den bauordnungsrechtlichen Rahmen hinausgehend renovierungsbedürftig ist und die Eigentümer diesbezüglich einen Plan verfolgen, kann die Verwaltung keine Auskunft geben.
Nach Auffassung der Verwaltung trägt die Markthalle bereits heute zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt bei. Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden im Zuge von Baugesuchsverfahren regelhaft nicht gefordert.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Möglichkeit bestünde, ähnlich wie beim Landtagsplenarsaal, den Denkmalschutz unter bestimmten Auflagen zu umgehen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass im Einzelfall zu beurteilen sei, wie weit der Denkmalschutz reichen würde und welche Spielräume dieser eventuell lassen würde.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2530/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2530/2017).
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
TOP 4.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(auf Antrag der AfD-Fraktion und Ratsherrn Braune)
(Drucks. Nr. 2531/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien - auf Antrag der AfD-Fraktion und Ratsherrn Braune - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2531/2017.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
TOP 4.3.
Antrag der Gruppe Linke & Piraten zur Neubesetzung gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG
(Drucks. Nr. 2548/2017)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass sich durch den Austritt des Ratsherrn Braune aus der AfD-Fraktion bei der Verteilung der Zugriffsrechte nach § 71, Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Veränderungen dahin gehend ergeben hätten, dass über den Zugriff bei Gremien mit vier, fünf oder sechs Sitzen das Los zwischen der AfD-Fraktion und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN entscheide. Nach § 71, Abs. 2, Satz 6 NKomVG ziehe der Ratsvorsitzende das Los.
Vergabekommission des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN.
Beratende Mitglieder:
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: AfD,
Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: AfD,
Sozialausschuss: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Sportausschuss: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Kulturausschuss: AfD,
Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Gleichstellungsausschuss: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN.
Beirat Volkshochschule: AfD,
Verwaltungsrat Schützenstiftung: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Verwaltungsrat Sparkasse Hannover: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Verwaltungsrat Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover: Gruppe DIE LINKE & PIRATEN,
Kuratorium Klimaschutz Region Hannover: AfD,
Aufsichtsrat hannoverimpuls: AfD.
Einstimmig beschloss der Rat die Zugriffe resultierend aus den Losentscheiden - Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zur Neubesetzung gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2548/2017.
TOP 5.
Beschluss über den Jahresabschluss 2016
(Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen)
Beigeordneter Hauptstein (AfD) betonte, dass die Fraktion der AfD keine Bedenken in Hinblick der Richtigkeit der Zahlen im Rahmen der Buchführung habe. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass ausschließlich Bedenken inhaltlicher Natur verantwortlich dafür wären, dass die Fraktion der AfD sich zur Entlastung des Oberbürgermeisters enthalten würde. Beigeordneter Hauptstein führte weiter aus, dass im Jahr 2016, wie auch in den Jahren zuvor, Hunderttausende von Euro für die Sozialistische Jugend Deutschlands aufgewandt worden wären. Die Falken wären ein Verein, der Indoktrination an Kindern betreibe, welche die AfD-Fraktion als bedenklich erachte. Dort würde mit Slogans, wie: „Wir sagen nein zu Deutschland“, geworben. Zudem würde dort die Forderung erhoben, dass der Verfassungsschutz abzuschaffen sei. Ferner sei die staatliche Neutralität der Stadtverwaltung in Frage zu stellen, wenn öffentliche Gelder dafür zur Verfügung gestellt würden, dass Leute in G20-Gipfel Protestcamps reisen könnten. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass die Fraktion der AfD bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass auf der Webseite des unabhängigen Jugendzentrums Kornstraße für Organisationen geworben würde, die vom Verfassungsschutz beobachtet würden. Beigeordneter Hauptstein unterstrich, dass es für die Fraktion der AfD absolut unverständlich sei, dass trotzdem jedes Jahr 30.000 € an Zuwendungen dorthin überwiesen würden. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass mehrfach im Rat thematisiert worden sei, dass auch im Jahr 2016 Abermillionen an Euro für die verfassungswidrige Massenmigration nach Deutschland gezahlt worden seien. Jedes Jahr wieder würden 20.000 € für Asylbewerber ausgegeben, obwohl bekannt sei, dass nur 10.000 € erstattet würden. Darüber hinaus habe es auch im Jahr 2016 kein Konzept dafür gegeben, wie man die verbrauchten Finanzmittel wieder in die Stadtkasse zurückspülen könnte. Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass das Konzept der Fraktion der AfD, den Bund zu verklagen, schon in den ersten Fachausschüssen abgelehnt worden wäre. Es sei bedauerlich, dass derart an den Interessen der BürgerInnen vorbeigehandelt würde. Beigeordneter Hauptstein hob hervor, dass diese Beschlüsse nicht allein vom Oberbürgermeister zu verantworten wären, da es sich dabei um Ratsbeschlüsse handeln würde. Allerdings habe die Fraktion der AfD an dieser Stelle vom Herrn Oberbürgermeister erwartet, dass dieser darauf hinwirken würde, dass diese bedenklichen
Zuwendungen eingestellt würden. Ferner sollte sich der Oberbürgermeister engagierter dafür einsetzen, dass die aufgewandten Mittel für die Massenmigration in die Stadtkasse zurückgespült würden.
Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass es bei der Verwaltungsvorlage nicht um die Inhalte des Haushaltes und die politische Debatte zum Haushalt gehe. Es gehe, ähnlich wie bei einem Wirtschaftsunternehmen, um die Vorlage des Jahresabschlusses, um die Prüfung desselben und darum, ob der Oberbürgermeister an der Stelle Entlastung erhalten könne. Beigeordnete Kastning betonte, dass es dem Thema gut tun würde, wenn man sich in der Diskussion oder bei der Behandlung von Sachfragen an der Sache orientiere und die Dinge dort diskutieren würde, wo diese hingehörten.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) stellte klar, dass die Fraktion der AfD ebenfalls den Punkten eins bis fünf des Antrages zustimmen werde. Beigeordneter Hauptstein bekräftigte, dass die Fraktion der AfD ausdrücklich an der Geschäftsführung des Oberbürgermeisters Kritik geübt habe und sich auch nur zu diesem Punkt des Antrages enthalten würde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Politik der Stadtverwaltung in manchen Teilen als nicht richtig erachte. Allerdings sei bekannt, dass die Protagonisten des Haushaltes, diejenigen die hauptsächlich dafür verantwortlich wären, von absoluter und unzweifelbarer Integrität wären. Deshalb sei für die Fraktion DIE HANNOVERANER klar, dass man der Entlastung des Oberbürgermeisters als auch insgesamt dem vorliegenden Schlussergebnis zustimmen werde.
Beigeordnete Kastning (SPD) machte wiederholt deutlich, dass es bei der Entlastung des Oberbürgermeisters nicht darum gehen würde, wie dieser bestimmte Inhalte einschätze, die von der Politik vorgegeben würden oder ob dieser an der Stelle die Meinung der Fraktion der AfD teilen würde. Es gehe einzig und allein darum, ob die Verwaltung, dafür stünde der Oberbürgermeister, den Jahresabschluss ordentlich und richtig aufgestellt habe und ob die Geschäfte ordentlich und rechtmäßig ausgeführt worden wären. Dafür gäbe es eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). Die Fraktion der SPD habe der Erörterung im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, dem voran gegangenen Lesen der Drucksache und des Rechnungsprüfungsberichts entnehmen können, dass man der Empfehlung, den Oberbürgermeister in der Führung dieser Geschäfte zu entlasten, folgen könne. Beigeordnete Kastning betonte, dass es schwer nachvollziehbar wäre, dass es im Rat der Stadt jemanden gäbe, der dies nicht könne und sich zu der Verwaltungsvorlage enthalten wolle. Denn in der Sache gäbe es in der Drucksache überhaupt nichts zu beanstanden. Beigeordnete Kastning bemerkte abschließend, dass es zur Realität gehöre, dass politisch unterschiedliche Meinungen vertreten würden.
Ratsherr Herrmann (AfD) machte deutlich, dass es die Existenz eines Plenums überflüssig machen würde, wenn ein Vorsitzender nicht einmal das Abstimmverhalten seiner Fraktion erklären dürfte. Der Fraktionsvorsitzende der AfD habe lediglich dem Herrn Oberbürgermeister, vor dem die Fraktion der AfD großen Respekt habe, erklären wollen, weswegen man sich zu einem Punkt der Verwaltungsvorlage enthalte.
Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass es jedem im Rat zustünde seine Position darzustellen. Deshalb sei es der Fraktion der SPD jedoch ebenfalls zuzugestehen eine Formulierung zur Entlastung des Oberbürgermeisters abgeben zu dürfen. Beigeordnete Kastning bat eindringlich darum, dass alle Anwesenden ihren Tonfall, ihre Lautstärke und ihre Formulierungen den Gegebenheiten im Rat der Stadt anpassen mögen.
Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern 1 bis 5 des Antrages zum Jahresabschluss 2016 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen.
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern 1 bis 5 des Antrages zum Jahresabschluss 2016 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) stellte fest, dass der Oberbürgermeister, aufgrund des Mitwirkungsverbots gemäß § 87, Abs. 4 in Verbindung mit § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, für den Zeitraum der Behandlung der Ziffer sechs des Antrages den Ratssaal verlassen habe.
Mit 54 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat, in Abwesenheit des Oberbürgermeisters, die Ziffer 6 des Antrages zum Jahresabschluss 2016 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2143/2017 mit 4 Anlagen.
TOP 6.
Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung alter(n)sgerechter Quartiersentwicklung
(Drucks. Nr. 2409/2017 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Nicholls (SPD) erläuterte, dass es die Ratsfraktion der SPD außerordentlich begrüßen würde, dass diese Fortführung, des durch den Seniorenplan 2016 und dem Stadtentwicklungsprogramm „Mein Hannover 2030“ ermöglichte Projekt, mit Nachhaltigkeit weitergeführt würde und zudem modelhaft eine kleinräumige Ausrichtung der Seniorenarbeit sichergestellt sowie strukturiertes Ehrenamt und professionelle Sozialarbeit aufeinander abgestimmt werden könnten. Ratsherr Nicholls führte weiter aus, dass das Ziel, dass Menschen auch im hohen Alter möglichst zufrieden und selbst bestimmt leben könnten, ein Unterfangen sei, welchem sich alle Mitglieder des Rates verpflichtet fühlen könnten. Das vernetzte Vorgehen der Akteure vor Ort in den verschiedenen Handlungsfeldern, wie z.B. Versorgung, Mobilität, Gesundheit, Generationendialog und Bildung, in Kooperation mit Externen voranzutreiben, der richtige Weg sei, dem demographischen Wandel Rechnung zollen zu können. Ratsherr Nicholls hob hervor, dass es wichtig sei zu betonen, dass es um eine Stadt für alle, demnach auch für alle Generationen, gehen würde. Die Fraktion der SPD betrachte das im Antrag beschriebene Vorgehen, als einen großen Schritt, einen erfolgreichen Weg weitergehen zu können.
Einstimmig beschloss der Rat die Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für Projekte zur Unterstützung alter(n)sgerechter Quartiersentwicklung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2409/2017 mit 2 Anlagen.
TOP 7.
Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 7.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 N1 mit 3 Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung – Washingtonweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0746/2017 N1 mit 3 Anlagen.
TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße/ Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße/ Ecke Goseriede, nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen.
TOP 7.3.
Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2124/2017 mit 4 Anlagen)
Mit 47 Stimmen gegen 12 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2124/2017 mit 4 Anlagen.
TOP 7.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1881/2017 mit 4 Anlagen)
Mit 51 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810 – Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station, Drucks. Nr. 1881/2017 mit 4 Anlagen
TOP 7.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1885/2017 mit 3 Anlagen)
Mit 56 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1885/2017 mit 3 Anlagen.
TOP 7.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn-/Ecke Vahrenwalder Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2090/2017 mit 4 Anlagen)
Mit 48 Stimmen gegen 10 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn-/Ecke Vahrenwalder Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2090/2017 mit 4 Anlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
| Für das Protokoll: | ||
| H e r m a n n | S c h o s t o k | S c h ö n d u b e |
| Ratsvorsitzender | Oberbürgermeister | Stadtangestellter |
