Sitzung Kulturausschuss am 20.10.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.10.2017)
Protokoll (erschienen am 22.11.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Angelegenheiten Kultur - Datum 26.10.2017

PROTOKOLL

10. Sitzung des Kulturausschusses am Freitag, 20. Oktober 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Wiechert (CDU)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
vertreten durch Ratsherr Bindert
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
in Vertretung für Bürgermeisterin Kramarek
(Ratsherr Braune) (AfD)
vertreten durch Ratsherr Jacobs
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Jacobs (AfD)
in Vertretung für Ratsherr Braune
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU) 14.00 - 15.10 Uhr
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Frau Dr. Gafert)
Herr Kahmann
Herr Dr. Kiaman
Herr Kluck
Herr Pehlke
(Frau Stolzenwald)
Herr Prof. Dr. Terbuyken

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)






Verwaltung:
Stadtrat Härke

Frau Rostin Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Göbel Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Botzki Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Menge 15.31 Presseinformation und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Dr. Schelle-Wolff 41 Fachbereich Kultur
Herr Pfingsten 41.02 Finanzen und Organisation/ Protokoll KA
Herr Dr. Poensgen 41.1 Kulturbüro
Herr Grabow 41.20 Sprengel Museum Hannover
Herr Prof. Dr. Schwark 41.3 Museen für Kulturgeschichte Hannover
Frau Rünger 41.3 Museen für Kulturgeschichte Hannover
Frau Dr. Regin 41.4 Stadtarchiv
Frau Ortmann 41.5 Stadtteilkultur

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.09.2017

4. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 1872/2017)

4.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnids 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1872/2017: Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 2493/2017)

5. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

5.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

5.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

5.1.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)


5.1.3. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
(Drucks. Nr. 1754/2017)

5.1.4. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1755/2017)

5.1.5. Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2204/2017)

5.1.6. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2170/2017)

5.1.7. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

5.1.8. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2328/2017)

5.1.9. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2346/2017)

5.1.10. Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
(Drucks. Nr. 2361/2017)

6. Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1941/2017 mit 2 Anlagen)

6.1. Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2240/2017)

6.2. Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION" zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2492/2017)

7.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)


7.1. Antrag des Stadtbezirksrates Ricklingen zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E1 mit 1 Anlage)

7.2. Antrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der
Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E2 mit 1 Anlage)

8. Neues Mitglied für den Beirat zur Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2394/2017)

9. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstobjekten
(Drucks. Nr. 2407/2017)

10. Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
(Drucks. Nr. 2452/2017)

11. Bericht des Dezernenten


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wiechert eröffnet die 10. Sitzung des Kulturausschusses und stellt die ordnungsgemäße Einberufung, die Beschlussfähigkeit des Ausschusses und die Tagesordnung fest.

Ratsherr Wiechert erklärt, dass es zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6 jeweils einen weiteren Änderungsantrag gibt und diese als Tischvorlage vorliegen.
Aus der Drucks.Nr. 1872/2017 wird daher Tagesordnungspunkt 4.1. und aus der Drucks.Nr. 1941/2017 wird Tagesordnungspunkt 6.2.

Zudem gibt es zwei Nachreichen zum Tagesordnungspunkt 7. Aus Drucks.Nr. 1767/2017 N1 E1 wird Tagesordnungspunkt 7.1. und aus Drucks.Nr. 1767/2017 N1 E2 wird Tagesordnungspunkt 7.2..

Ratsfrau Zaman teilt mit, dass sie die Drucks.Nr. 1767/ 2017 N1 zu Tagesordnungspunkt 7 samt Nachreichen zur Beratung in die Fraktion ziehen wird.

Bürgermeister Scholz teilt mit, dass er die Drucks.Nr. 2407/2017 zu Tagesordnungspunkt 9 zur Beratung in die Fraktion ziehen wird.

Einstimmig



TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es waren keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend, um von ihrem Fragerecht Gebrauch zu machen.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.09.2017

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 4.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 1872/2017)

Aufgrund des inhaltlichen gleichen Zusammenhangs, wird die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 4 und 4.1. zusammen wiedergegeben.

Ratsherr Engelke plädiert dafür, einen möglichen Beitritt vorab durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Ein möglicher Beitritt würde auch einen Aufwand darstellen und dieser kostet Geld. Zudem sei es mit einem bloßen Beitritt nicht getan, man müsse eine solche Bezeichnung auch leben.

Ratsherr Wolf erläutert die historischen Vorteile, die ein Eintritt in den Städtebund seinerzeit hatte, spricht aber auch die negativen Auswirkungen an. Er plädiert dafür dem Antrag zuzustimmen und einen möglichen Beitritt auch als einen kleinen Beitrag zur Stärkung der Solidargemeinschaft zu sehen.

Ratsherr Wruck findet es erfreulich, dass sich die Fraktion „die Fraktion“ auch der Geschichte zuwendet. Er macht jedoch auch deutlich, dass die Bezeichnung Hansestadt eigentlich heutzutage keine Bedeutung mehr hat und auch Hannover in der Vergangenheit diese Mitgliedschaft nicht besonders gelebt hat. Vorab sollte eine Kosten-Nutzen-Prüfung stattfinden.

Ratsherr Dr. Gardemin misst dem Antrag grundsätzlich nicht viel bei, aber auch er denkt, dass eine Vorabprüfung vielleicht noch neue Erkenntnisse liefern könnte.

Bürgermeister Scholz erklärt, dass er den Antrag grundsätzlich nicht uncharmant findet, möchte vorab aber auch wissen, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.

Ratsfrau Zaman zeigt sich erfreut darüber, dass der Antrag schon jetzt etwas bewirkt habe und zwar, dass sich alle mit dem Thema auseinandergesetzt haben und auch die Presse das Thema aufgegriffen habe und über die Mitgliedschaft Hannovers in dem Städtebund berichtet habe.







Antrag

Antrag zu beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Hannover tritt dem Städtebund “DIE HANSE” als Mitglied bei.
2. Die Landeshauptstadt Hannover nimmt ihre Aktivitäten im Hansebund “DIE HANSE” auf, nimmt künftig an den Hansetagen teil und wird auch die Stadt Hannover auf den Hansetagen mit einem eigenen Stand präsentieren. Hierfür müssen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
3. Die Verwaltung sollte Vorbereitungen für einen späteren Antrag auf Verleihung des Städtenamens „Hansestadt“ durch die Landesregierung treffen.

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe LINKE & PIRATEN sowie der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1872/2017: Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 2493/2017)

Antrag

zu beschließen: Beschlusspunkt 1 des Antrages wird wie folgt ergänzt:
"1. Die Verwaltung prüft, welche Effekte, notwendigen Maßnahmen, welchen personellen Einsatz und welche daraus entstehenden Kosten eine Mitgliedschaft im Städtebund DIE HANSE für die Landeshauptstadt Hannover hätte. Die Ergebnisse sind dem Rat in einer Informations- oder Beschlussdrucksache darzulegen."

Beschlusspunkte 2 und 3 werden gestrichen.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

Aufgrund des inhaltlichen gleichen Zusammenhangs, wird die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 5 und allen folgenden Änderungsanträgen zusammen wiedergegeben

Ratsherr Dr. Gardemin erklärt, dass das Konzept zwar den Titel Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum trage und man daher denken könne es sei in einem anderen Ausschuss zu diskutieren, jedoch soll in diesem Konzept auch die Straßenmusik geregelt werden und daher betrifft es auch den Kulturausschuss.
Er stellt fest, dass Straßenmusik auch eine Bereicherung für die Innenstadt ist. Es gibt mit Sicherheit auch störende MusikerInnen, dies sei aber eine kleine Minderheit. Seiner Ansicht nach ist es nicht richtig, dass das Thema Straßenmusik in einem Sicherheit- und Ordnungskonzept verarbeitet werden soll.





Ratsfrau Zaman ergänzt, dass diese Diskussion zum wiederholten Male geführt wird. Sie macht deutlich, dass Musik nicht verboten werden soll, sondern lediglich geregelt. Da die StraßenmusikerInnen im öffentlichen Raum spielen, geht es aus ihrer Sicht in Ordnung, die Regelungen hierzu in einem Sicherheit und Ordnungskonzept für den öffentlichen Raum zu regeln.

Ratsherr Wruck stimmt Ratsfrau Zaman zu und findet es richtig, dass Zeiträume festgelegt werden.

Ratsherr Engelke macht deutlich, dass Straßenmusik eine Form von Kultur ist und begrüßt, dass nun eine vernünftige Regelung gefunden wurde, die auch von der City-Gemeinschaft gefordert wurde. Das Konzept sieht zudem eine Evaluation vor, so dass nach dieser immer noch reagiert werden könnte, wenn das Konzept Schwachstellen aufweist. Die getroffene Regelung sei zudem auch die MusikerInnen gut, da diese nun eine Sicherheit hätten, wann sie wo und wie lange spielen dürfen.

Ratsherr Dr. Gardemin weist daraufhin, dass es eine entsprechende Regelung, die einen Platzwechsel alle 30 Minuten vorsieht, bereits seit 2008 gibt und diese lediglich nicht ausreichend kontrolliert wurde.

Ratsherr Jacobs wirft ein, dass man jedoch darauf achten müsse, dass man sich mit den getroffenen Regelungen nicht selbst zu stark reglementiert.

Ratsherr Wruck bewertet das Sicherheit und Ordnungskonzept als Ganzes und findet dieses richtig und gut. Er äußert jedoch auch Bedenken. Nach seiner Meinung sind die Einsatzzeiten der Ordnungskräfte nicht umfangreich genug und die Anzahl der eingesetzten Personen zu gering. Zudem sollten diese vernünftig ausgestattet sein um sich im Fall der Fälle zumindest verteidigen zu können. Auch die eingesetzten Finanzmittel hält er für nicht ausreichend.

Ratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass der Ordnungsdienst nicht physisch tätig werden soll und im Fall der Fälle die Polizei zu kontaktieren ist. Aus seiner Sicht macht eher eine Deeskalationsschulung des Ordnungsdienstes Sinn, da die KollegInnen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen sollen und die Menschen nicht abschrecken sollen.

Ratsherr Wolf mahnt an, dass es nicht die Absicht sein kann amerikanische Verhältnisse zu schaffen und vollbewaffnete Sicherheitskräfte auf die Straße zu schicken. Vorrangiges Auswahlkriterium sollte die soziale Kompetenz der zukünftigen MitarbeiterInnen sein.

Ratsherr Wruck äußert, dass er erstaunt darüber ist, wie oft man missverstanden wird. Es ist nicht seine Absicht einen vollbewaffneten privaten Sicherheitsdienst auf die Straße zu schicken, aber die Möglichkeit sich zu verteidigen muss gegeben sein. Dies könnte beispielsweise durch das Tragen eines Abwehrsprays erreicht werden.

Ratsfrau Zaman vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem eingesetzten Ordnungsdienst um MitarbeiterInnen der Landeshauptstadt Hannover handelt, die Präsenz zeigen und achtgeben das alles in Ordnung ist.

Ratsherr Engelke ergänzt, dass diese lediglich mit einem Stift, Block und einem Mobiltelefon bewaffnet sein sollten.



Ratsherr Yildirim erklärt, dass es ohne soziale Sicherheit keine Sicherheit im öffentlichen Raum gäbe und man eher hier ansetzen sollte.

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover zu beschließen;

2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes zu beschließen;

3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) zu beschließen;

4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) zu beschließen;

5. die Verwaltung zu beauftragen, zu dem Projekt Raschplatz bis zum 31.05.2018 einen Zwischenbericht vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlag, ob das Projekt über den 31.08.2018 hinaus fortgesetzt werden soll;

6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen.

6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.1.

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

Antrag,


die angenommenen Punkte Ziff. 3. und Ziff. 4 des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Mitte Nr. 15-2060/2017 zur DS-Nr. 1611/2017 abzulehnen.

6 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen











TOP 5.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

Der Rat möge beschließen


Die Verwaltung trifft Vorkehrungen dafür, dass die städtischen Ordnungskräfte Hausrecht erhalten.


1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung rüstet die städtischen Ordnungskräfte mit folgendem Equipment aus:
  • Digitalfunkgeräte (mit denen direkter Kontakt mit der Polizei hergestellt werden kann)
  • Pfefferspray
  • Telekop-Schlagstöcke

  • 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 5.1.3.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
    (Drucks. Nr. 1754/2017)

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll die Planung des Trinkraumes am Raschplatz nicht weiter fortführen.

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen












    TOP 5.1.4.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
    (Drucks. Nr. 1755/2017)

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll den geplanten Einsatz der Ordnungskräfte am Raschplatz täglich für die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erweitern.

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 5.1.5.
    Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2204/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    1. Zeitlich übt der Ordnungsdienst seine Aufgaben an sieben Tagen in der Woche zwischen 08.00 und 24.00 Uhr aus. Außerdem unterhält er einen Nachtbereitschaftsdienst in der Leitstelle, der bei Bedarf Verstärkung anfordern kann.
    2. Die Personalstärke beträgt 48 Stellen (statt 38 Stellen).
    3. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden mit Abwehrspray und polizeiüblichen Mitteln zur Selbstverteidigung ausgerüstet.
    4. Die anzuwerbenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes müssen körperliche Mindestanforderungen erfüllen, die sie befähigen, sich auch gegen physische Angriffe zu verteidigen.
    5. Die Finanzierung des Ordnungsdienstes wird von 3.566.000,00 auf 5.000.000,00 Euro aufgestockt. Die Sicherheit der Bürger sollte uns das wert sein.

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 5.1.6.
    Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2170/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Die Antragspunkte 1. - 6. werden um folgende Punkte ergänzt bzw. erweitert.






    Zu 1.: Sicherheitspartnerschaft
    Um das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, raten wir, auch noch die Pfadfinder mit in das Bündnis aufzunehmen. Diese Jugendgruppe ist ohnehin “allzeit bereit” und kann im Notfall in MacGyver-Manier auch ganz spontan zu Hilfe eilen. Außerdem wirkt ihre Präsenz versichernd. Vielleicht kann man sie als auch als Wegbegleiter einsetzen, die unbescholtene Bürger pflichtgetreu durch Krisengebiete wie den Raschplatz führen. Die Früherkennung, einer der Grundpfeiler des niedrigschwelligen Einschreitens, sollte so weit wie möglich ausgebaut werden, ggf. bis hin zu pränataler Sichtung.

    Zu 2.: Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes – Grenzen überwinden!
    Eine härtere Gangart muss eingeschlagen werden, so viel steht fest. Der Weg zum Panoptismus (aus dem Griechischen abgeleitet, “das alles Sehende”) ist weder leicht noch günstig. Wie so etwas aussehen kann, hat schon George Orwell in seinem Roman 1984 beschrieben, daran sollte sich die Stadt Hannover orientieren und die funktionalsten Mechanismen übernehmen, damit Unruhestifter nicht länger nur von A nach B gescheucht werden. Die Vorschläge der CDU aus dem Bezirksrat Mitte (u.a. 24h Videoüberwachung) gingen da schon in die richtige Richtung – es fehlt allerdings noch immer an Mut und Konsequenz, diese Gedankenspiele auch wirklich durchzuziehen und zu Ende zu bringen.
    Die besten und nicht allzu schwer umzusetzende Ideen Orwells und eigene Ideen der FRAKTION sind:
    · „Surveillance Devices“ – Orwell erfand Teleschirme, möglich sind auch schlicht sehr viele Kameras zur dauerhaften Überwachung öffentlicher Plätze.
    · Versteckte Mikrofone zur Kontrolle dessen, was an einschlägigen Orten geplant wird – können auch zur Kontrolle von Straßenmusik angewandt werden ( → siehe “Geschmackskommission”).
    · Ergänzend müssen Lautsprecher angebracht werden, die für zweckmäßige Dauerbeschallung sorgen, immer dann, wenn die Künstler nicht spielen und wieder bestimmte Menschengruppen gesteuert werden müssen.
    · Nicht nur fußläufige Patrouillen rund um die Uhr, sondern auch Hubschrauber sollten zur Überwachung eingesetzt werden – insbesondere bei Fällen von Ruhestörung. Außerdem kann man so nicht nur öffentliche Plätze ausspähen, sondern auch gleich in Fenster starren. Unruhestifter verbergen sich ja auch ab und an – und Vorsicht ist besser als Nachsicht. Um Personal und Benzin zu sparen, kann man für die Patrouillen Drohnen einsetzen, gegen Ruhestörung hingegen ist der Einsatz von Helikoptern zwingend erforderlich.
    · Zivile Spitzel, unauffällig gekleidet in langem Mantel mit hochgeklapptem Kragen.
    · Facebook und Instagram Anbindung: Wer checkt wo ein? Wie oft? Mit wem?

    Um all diese Tätigkeiten zu erfüllen, braucht es deutlich mehr Personal als bisher vorgeschlagen. Diese “Sondereinheit Stadtsicherheit” (eine schmissige Abkürzung des Namens gilt es noch zu überlegen), muss immerhin nicht nur patrouillieren und dabei Musiker, Trinker, Landstreicher und andere Unruhestifter kontrollieren, sondern auch Überwachen, Abhören, 24/7 online und zusätzlich noch Undercover-einsatzbereit sein, wenn es beispielsweise darum geht, Bettelbanden zu infiltrieren, um diese Organisationen von innen heraus zu zerschlagen.

    Zu 3.: Bettelbanden bekämpfen
    Organisiertes Verbrechen schreckt auch nicht davor zurück, sich den Mantel vermeintlichen Elends überzustreifen. Wölfe im Schafspelz bedrängen zunehmend die Bürger in der Innenstadt Hannovers durch ihr offensives Betteln. Sind die stillen in einer Ecke sitzenden Bettler weitgehend als “Erscheinungsform öffentlichen Zusammenlebens” hinzunehmen, so

    ist diese neue Art von Täuschung, Verfolgung und Bedrängnis nicht länger zu dulden. Bandenmäßig organisiertes Betteln stellt eine „unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken dar“, daher sollten die Bettler auch steuerrechtlich belangt werden können. Zudem werden Bettelzonen eingeführt. Bei wiederholtem Verstoß gegen Bettelvorschriften (Kinderarbeit, aggressives Ansprechen von Passanten, Nicht-Bedeckung von verstümmelten Gliedmaßen, zu offensichtliches Elend) werden Bettler in weniger ansprechende Stadtteile geschickt, wodurch sich ihr Stundenlohn verringert.
    Speziell beim unerlaubten Bettel-Arbeitseinsatz von Kindern muss den verantwortlichen Eltern ein hohes Ordnungsgeld auferlegt werden, damit der Schulbesuch gesichert ist und die Kinder nicht mehr auf die Straße geschickt werden.

    Zu 4.: Straßenmusik als Wohltat und Waffe
    Als UNESCO City of Music kann man Musik nicht länger willkürlich an jeder Straßenecke erlauben – Ordnung muss her und nicht nur strukturell, nein, auch die Qualität der musikalischen Beschallung in der Innenstadt muss verbessert werden. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass zweitklassige Songpoeten überspielte Lovesongs schluchzen und ganze Familien atonale Symphonien durch die Gegend grölen.
    Die Standortvorschläge aus der dem “Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum” können deshalb nur der erste Schritt zu einer besseren City of Music sein. Neben Personal, das die zugewiesenen Zeiten und die damit verbundene Spieldauer eines jeden Künstlers an den jeweiligen Standorten kontrollieren muss, sollte zusätzlich vom Kulturausschuss eine Geschmackskommission zusammengestellt werden, die in regelmäßigen Abständen Castings abhält, um zu entscheiden, welche Straßenmusiker wo auftreten dürfen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Qualität der musikalischen Beiträge angemessen ist – zur Primetime an den heißesten Ecken darf schließlich nicht einfach irgendjemand spielen.

    Eine stärkere Steuerung der musikalischen Beschallung kann – wie bereits getestet wurde – auch dazu beitragen, die Gruppen, die sich an diesen Plätzen zum Zuhören versammeln, zu beeinflussen: Laut eines Artikels in der HAZ sei klassische Musik beispielsweise wirksames Mittel gegen unliebsame Obdachlose. Trinker hingegen fühlen sich von aufstrebenden, jungen Indie-Bands gut unterhalten und keineswegs wie erhofft abgeschreckt. Und je nach Alkoholpegel führt die Musik von Helene Fischer von höchst aggressivem Verhalten bis hin zu glücklich-seligen Umarmungen. Es erfordert noch tiefer gehende Beobachtung und Erforschung dieser Phänomene, aber die Wechselwirkung von Masse und Musik und das daraus resultierende Potential zur Steuerung der Sicherheit des öffentlichen Raumes darf nicht ungenutzt bleiben.

    Zu 5.: Projekt “Raschplatz”, oder: Problemgruppen neu ordnen
    Der Raschplatz muss als das gesehen werden, was er ist: Ein hochexplosives Krisengebiet, in dem sich Randgruppen aller Arten versammeln. Um eine Vermischung dieser vermeintlich untereinander konkurrierenden Menschen zu vermeiden, ist es angebracht, das Projekt “Raschplatz” noch einmal zu überdenken und damit zu beginnen, bestimmte Gebiete für bestimmte Aktivitäten auszuweisen. So weiß jeder immer genau, wo er wann zu stehen hat und aus Verwirrung bzw. versehentlicher Vermischung vorurteilsbehafteter Kulturen resultierende Gewalt kann proaktiv unterbunden werden. Eine Karte, die die Grenzen der jeweiligen Standorte markiert, kann dann direkt an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden – natürlich wird auch ein sicherer Weg durch das Gefahrenlabyrinth hindurch vorher eingezeichnet. Zu überlegen ist die strategische Platzierung folgender Bereiche: Trinker-Treffs, Straßenstrich-Strecken, Heroin-Herbergen und ranzige Punk-Passagen.
    Auf diese Art und Weise kann das subjektive Sicherheitsgefühl gesteigert werden, ganz

    ohne die tatsächliche Ist-Situation verändern zu müssen oder gar strukturelle Lösungsansätze zu bieten.

    Zu 6.: Beteiligungsprozess
    Der Bürger fühlt sich bedroht, und wer fühlt hat Recht. Daher ist es wichtig, den Bürger in das neue Sicherheitskonzept mit einzubeziehen und ihm zu zeigen, dass die Stadt nicht untätig herumsitzt, während der Bürger sich fürchtet, auch wenn er gar nicht weiß wovor.
    Da der Stadt und der Verwaltung hierfür die Kapazitäten fehlen, sollen die Stadtbezirksräte den Dialog mit den Bürgern suchen, Probleme aufnehmen und erörtern und ihre Empfehlungen an den Rat weiterleiten. Dort wird dann entschieden, ob die geschilderten Probleme angehungswürdig sind oder Mumpitz, den man wie üblich zur Kenntnis nimmt.

    0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 5.1.7.
    Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

    Antrag
    1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover wird um folgende Punkte ergänzt:
    a) Neben einem anlassbezogenen Austausch wird es zudem auch einen regelmäßigen, monatlichen Austausch zwischen den Vereinbarungspartnern geben.
    b) Die Sicherheitspartnerschaft wird auf die Bundespolizei ausgedehnt.
    c) Mit der Feuerwehr, den Rettungskräften, aha und der Üstra und dem künftigen Ordnungsdienst wird ein regelmäßiger Austausch gewährleistet bzw. eine Sicherheitspartnerschaft geschlossen;
    2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes mit folgenden Änderungen zu beschließen:
    a) Der Ordnungsdienst übt seine Aufgaben nicht „an sechs Tagen in der Woche … und an Sonn- und Feiertagen nach Bedarf aus“, sondern an sieben Tagen in der Woche in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr aus.
    b) Die Leitstelle und der Ordnungsdienst sind organisatorisch dem Ordnungsdezernat zuzuordnen.
    c) Aggressives Betteln wird zusätzlich mit Platzverweis geahndet.
    d) Es wird sichergestellt, dass die Stellen im Außendienst jeweils zu 50% mit Männern und Frauen besetzt sind.
    e) Der Ordnungsdienst wird mit Sicherheitskleidung im Sinne der sicherheitsrechtlichen Vorschriften der GUV u. ä. ausgestattet (stichsichere Westen und schnittsichere Handschuhe).
    f) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Winterkleidung ausgestattet.
    g) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum Zwecke einer schnellen Hinzuziehung der Polizei mit einer „Handy-Notruf-App“ ausgestattet, die direkt mit der Polizei verbunden ist und eine Ortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht.
    h) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Mitspracherecht über die persönliche Schutzausstattung eingeräumt;
    3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover durch die diesem Antrag beigefügte geänderte Fassung zu ersetzen;
    4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover mit folgender Änderung zu beschließen:
    (…)

    2. In der Anlage II wird unter Ziffer 5 nach dem Wort „Straßenbaulast“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Ziffer 6 angefügt:
    „6 .straßenmusikalische Darbietungen von Musikergruppen mit nicht mehr als 4 Personen, unabhängig davon, wie viele Musiker in der Gruppe gleichzeitig spielen, ohne Mitführen/Bereithalten sowie den Einsatz elektroakustischer Verstärkeranlagen und Batterien sowie ähnlicher Geräte und Abspielgeräte, die
    a) wie im Verwaltungsvorschlag, aber in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr
    b) (…)
    c) Im Bereich anderer Sondernutzungen oder bei Kundgebungen ist Straßenmusik untersagt. Dies gilt auch im Umfeld (20 m) der genehmigten Sondernutzungen bzw. Veranstaltungen, wenn diese durch die Straßenmusik beeinträchtigt werden.
    5. die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt Raschplatz um folgende Punkte zu erweitern:
    a) Das private Sicherheitsunternehmen kontrolliert den Bereich Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Sonnabend und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr.
    b) Der Raschplatz wird an jedem Tag der Woche in der Zeit von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Rahmen einer Doppelbestreifung von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht.
    6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte und der Akteure (z.B. Gewerbetreibende) vor Ort einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen;
    7. die Verwaltung zu beauftragen, ein Programm zur Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu entwickeln, welches dem Rat zur Entscheidungsfindung vorgelegt wird;
    8. die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Bekämpfung des Drogenkonsums zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, das folgende Punkte umfassen muss:
    a) Es finden regelmäßige (monatliche) protokollierte Treffen des Drogenbeauftragten mit Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Gesundheit, dem Fachbereich Soziales, dem Fachbereich Jugend und Familie, dem Ordnungsdienst und den Drogenhilfeeinrichtungen statt. Die zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig über die Aktivitäten zu unterrichten
    .
    b) Das Vorgehen gegen den öffentlichen Konsum illegaler Drogen wird Bestandteil der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei mit dem Ziel, konsequent gegen Dealer und Konsumenten vorzugehen.
    c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden durch zusätzliche Schulungen in diesem Bereich sensibilisiert.
    d) Die Stadt wirkt auf eine engere Zusammenarbeit der Drogenhilfeeinrichtungen hin. Die Tätigkeiten sind durch den zuständigen Fachbereich zu evaluieren und die Ergebnisse dem Sozialausschuss vorzulegen.
    e) Präventions- und Therapiemaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. auszubauen und/oder einzurichten.
    9. Die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit Qualifikationsmaßnahmen mit bzw. von der Polizei durchgeführt werden können. Bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten insbesondere folgende Inhalte in vermittelt werden:
    · Erste Hilfe,
    · die Einweisung in den Dienstbetrieb,
    · Grundlagen des Straf-, Strafverfahrens und Ordnungswidrigkeitenrechts,
    · Grundalgen des Bürgerlichen Rechts,
    · Grundlagen des Polizeirechts sowie die Abgrenzung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden,
    · Die Grundsätze der Eigensicherung,
    · Verhaltensregeln im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern (Konfliktvermeidung und Gesprächsführung, Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten).
    10. Die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob die benötigte Kleidung und Schutzkleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes kostengünstig über einen qualifizierten Anbieter, wie beispielsweise das Land Niedersachsen, erworben werden kann.
    11. in die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover wird ein Paragraph 15 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
    § 15a) Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen
    Die Sondernutzungserlaubnis wird insbesondere nicht erteilt:
    a) für das Nächtigen in den Fußgängerbereichen,
    b) für das Betteln in jeglicher Form in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,
    c) für das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,


    3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 5.1.8.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2328/2017)

    Antrag

    Der Rat möge beschließen:
    Um Synergieeffekte zu nutzen, wird die Koordinierung des Ordnungsdienstes von der Leitstelle der Berufsfeuerwehr übernommen. Die vier für die Koordinierung vorgesehenen Vollzeitstellen werden für den regulären Streifendienst bereitgestellt.

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 5.1.9.
    Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2346/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Die vorgelegte Drucksache wird wie folgt geändert.
    1. Es wird folgender einleitender Satz aufgenommen:
    Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum in Hannover sind stets unter die Vorgabe einer toleranten und weltoffenen Stadt zu stellen. Der öffentliche Raum soll baulich so gestaltet werden, dass sich dort alle wohlfühlen können, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Die Stadtplanung muss geschlechtersensibel erfolgen und im Sinne städtebaulicher Kriminalprävention die Entstehung von Angsträumen vermeiden. Hierbei ist das Sicherheitsgefühl von Frauen gesondert zu berücksichtigen. An Orten, wo das Sicherheitsempfinden eingeschränkt zu sein scheint, soll durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. eine bessere Beleuchtung, die Schaffung von Sichtverbindungen sowie verbesserte Wegebeschilderung das Sicherheitsgefühl erhöht werden.

    2. Es wird eine paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes mit Männern und Frauen angestrebt.

    3. Ergänzend zur bewährten Sicherheitspartnerschaft wird die Koordination und eine gute, enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften sichergestellt.

    4. Die Verwaltung richtet eine stadtweite, einheitliche und prägnante Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes ein.

    5. Ergänzend zu Punkt 4 der Drucksache: Die Verwaltung evaluiert die Ergebnisse und Erfahrungen der Umsetzung und berichtet den Ratsgremien vor der Sommerpause 2019.

    6. Ergänzend zu Punkt 6 der Drucksache: Bei der Beteiligung der Stadtbezirksräte werden auch Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verbesserung von Nachbarschaften und des Sicherheitsgefühls abgefragt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses der Stadtbezirksräte in den Ratsgremien berichten.

    6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

    TOP 5.1.10.
    Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
    (Drucks. Nr. 2361/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    In Anlage 3 zur Drucksache werden folgenden Änderungen vorgenommen:
    I. In Artikel 1 wird unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 im ersten Satz bei der Personenanzahl das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt, so dass der Satz nunmehr wie folgt lautet:

    „6. Straßenmusikalische Darbietungen von nicht mehr als sechs Personen ohne elektroakustische Anlagen, die“
    II. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    a) die Zeiträume wie folgt erweitert:
    „in den Zeiträumen von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr,
    8.30 Uhr bis 9.00 Uhr,
    9.00 Uhr bis 9.30 Uhr,
    9.30 Uhr bis 10.00 Uhr,
    10.00 Uhr bis 10.30 Uhr,
    10.30 Uhr bis 11.00 Uhr,
    11.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

    (wie Vorlage)

    19.30 Uhr bis 20.00 Uhr“
    III. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    b) der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und zwei weitere Absätze wie folgt angefügt:

    „c) in den Stadtteilen Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Plätzen stattfinden, welche in den beigefügten Plananlagen nicht mit einem Standort versehen sind,

    d) in den Stadtteilen jenseits von Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Straßen gemäß § 1, Abs. 1 der Sondernutzungssatzung stattfinden.“


    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen








    TOP 6.
    Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
    (Drucks. Nr. 1941/2017 mit 2 Anlagen)

    Aufgrund des inhaltlichen gleichen Zusammenhangs, wird die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 6 und 6.1. und 6.2. zusammen wiedergegeben.

    Ratsherr Dr. Gardemin erklärt zunächst, dass er den Änderungsantrag der Hannoveraner nicht unterstützen wird. Weiter führt er aus, dass man sich über den Titel des zu verleihenden Preises nochmal Gedanken machen müsse. Er möchte verhindern, dass es zu Schnittmengen in der Wahrnehmung zwischen dem Hölty-Preis und dem Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover kommt.

    Ratsfrau Zaman sagt aus, dass sie die vorgelegte Drucksache der Verwaltung gut findet. Sie sieht auch keine Notwendigkeit einen anderen Namen für den Preis zu finden.

    Ratsherr Klippert sieht in dem gewählten Titel kein Alleinstellungsmerkmal und fordert zudem mehr Transparenz im Verfahren der Preisverleihung.

    Ratsherr Marski macht deutlich, dass die CDU-Fraktion beide Änderungsanträge nicht befürworten kann, da man schon mit der Ursprungsdrucksache nicht einverstanden ist. Auch er bemängelt, dass das Verfahren nicht transparent genug ist und dass die Ziele, die mit der Verleihung des Literaturpreises erreicht werden sollen, auch anders erreicht werden können.

    Ratsherr Wruck befürwortet grundsätzlich die Verleihung eines weiteren Preises, jedoch findet er, dass die Verleihung des Literaturpreises undemokratisch stattfindet. Er kritisiert, dass lediglich die Jury Vorschläge einbringen kann und nicht auch die BürgerInnen.

    Ratsfrau Zaman ergänzt, dass hier Probleme gesehen werden, wo es eigentlich keine gibt. Es ist den BürgerInnen nicht verboten auf die Jury zuzugehen und Vorschläge zu unterbreiten.

    Ratsherr Engelke ergänzt, dass es ganz normal ist, dass eine Jury eingesetzt wird. Diese wird ja auch politisch legitimiert und man muss den Leuten vertrauen. Aus seiner Sicht ist die vorgelegt Drucksache sauber und in Ordnung.

    Ratsherr Wruck stört es weiter, dass die Jury das alleinige Vorschlagsrecht innehat. Er möchte zudem wissen, für welchen Zeitraum die Jury eingesetzt wird.

    Herr Dr. Poensgen klärt auf, dass die Jury für einen Zeitraum von vier Jahren eingesetzt wird.

    Ratsherr Markurth plädiert dafür, zurück zum Kern der Preisverleihung zu kommen. Es gehe hier um die Förderung junger Werke mit Bezug zu Hannover und diese ist grundsätzlich zu unterstützen. Da die Politik die Jury beruft, ist das Verfahren aus seiner Sicht sehr demokratisch.

    Ratsherr Wolf macht deutlich, dass aus seiner Sicht jeder Literaturpreis sinnvoll ist.

    Stadtrat Härke ergänzt, dass wenn es zu einer Änderung der Besetzung kommen sollte, die Verwaltung eine neue Beschlussdrucksache vorlegen würde, ähnlich dem Verfahren wie beispielsweise bei der Besetzung des Theaterbeirates der Landeshauptstadt Hannover. Die

    Verwaltung setzt sich für eine weitere Preisauslobung ein, damit die Literatur am Leben gehalten wird. In der Vergangenheit gab es mit dem Hölty-Preis und dem Kurt-Morawitz-Preis auch zwei Verleihungen. Die Verleihung des Literaturpreises ist zudem mit den Initiatoren des Hölty-Preises abgestimmt.

    Antrag,

    zu beschließen:
    1) Zur Förderung des literarischen Schaffens in Hannover vergibt die Landeshauptstadt Hannover nach Maßgabe der Richtlinien gemäß Anlage 1 den mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000,- EUR verbundenen „Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover“.

    Der Preis wird erstmals im Herbst 2017 und anschließend in allen ungeraden Kalenderjahren verliehen.

    2) Auf die Dauer von vier Jahren (2017-2021) werden folgende Personen in die Jury, die über die Zuerkennung des Förderpreises entscheidet, berufen (biografische Daten gemäß Anlage 2):

    a) Herr Dr. Florian Kessler, Lektor im Hanser Verlag und Kulturjournalist
    b) Herr Prof. Dr. Alexander Košenina, Professor für Deutsche Literatur des 17. bis 19. Jahrhunderts an der Leibniz Universität
    c) Frau Carola Markwa, Geschäftsführerin des Börsenvereins Landesverband Nord e.V.
    d) Frau Charlotte Milsch, Programmleitung des Literarischen Salons der Leibniz Universität
    e) Kultur- und Personaldezernent Harald Härke

    7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 6.1.
    Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
    (Drucks. Nr. 2240/2017)

    Antrag
    zu beschließen:
    Unter "Richtlinien für die Verleihung des Preises" soll Abs. 3 geändert werden. Die Sätze "Die Entscheidung über die Zuerkennung des Förderpreises trifft eine Jury. Die Jury-Mitglieder haben das alleinige Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Jedes Jury-Mitglied kann bis zu zwei Titel empfehlen, die Vorschläge sind schriftlich einzureichen." werden ersetzt durch die Formulierungen: "Jeder interessierte Bürger hat das Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Es kann nur jeweils ein Titel empfohlen werden, die Vorschläge sind schriftlich einzureichen."

    1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



    TOP 6.2.
    Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION" zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
    (Drucks. Nr. 2492/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Die Richtlinien aus Anlage 1 des Antrags werden wie folgt geändert bzw. um weitere Angaben ergänzt.
    1.
    Zur Förderung des literarischen Schaffens in Hannover vergibt die Landeshauptstadt Hannover einen Preis, der mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000,- EUR verbunden ist. Soll ein Gemeinschaftswerk ausgezeichnet werden, ist eine Teilung des Preises möglich. Der Förderpreis trägt den Titel „Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover „LHHesenswert – Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover“.
    Der Preis wird erstmals im Herbst 2017 2019 und anschließend in allen ungeraden Kalenderjahren verliehen, und damit in jährlichem Wechsel mit dem Hölty-Preis für Lyrik. Eine nochmalige Verleihung an dieselbe Person ist zulässig, wenn ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren verstrichen ist.
    2.
    Der Preis wird an Personen verliehen, deren bisheriges literarisches Schaffen in Bezug auf die literarische Qualität und Kreativität eine Auszeichnung und Förderung verdient. Auch an buchgestaltende Künstler und Künstlerinnen kann der Preis vergeben werden. Ein Schwerpunkt soll auf Personen liegen, die noch am Anfang ihres literarischen Schaffens stehen und deren ausgezeichnetes Werk möglichst nicht älter als zwei bis vier Jahre ist. Auch sollen insbesondere Personen ausgezeichnet werden, bei denen mit der Landeshauptstadt Hannover eine Beziehung besteht, die aus der schriftstellerischen bzw. künstlerischen Tätigkeit, dem Wohnsitz, dem Geburtsort oder der thematischen Bindung resultiert. Die Kriterien, die zu erfüllen sind, werden durch die Jury definiert und öffentlich transparent und für Interessierte einsehbar gemacht.
    3.
    Die Entscheidung über die Zuerkennung des Förderpreises trifft die Jury. Die Jurymitglieder haben das alleinige Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Jedes Jurymitglied kann bis zu zwei Titel empfehlen, die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Zusätzlich dürfen Vorschläge aus der Bevölkerung schriftlich eingereicht werden. Dabei zu befolgende Kriterien, Formalia sowie die zeitliche Begrenzung des Einreichungszeitraumes werden öffentlich bekannt gegeben, so dass alle Empfehlungen einen gewissen Standard befolgen. Alle Vorschläge der Jury sowie mindestens zwei den Vorgaben entsprechenden Vorschläge (sofern vorhanden, ansonsten entsprechend weniger) aus der Bevölkerung ergeben die Nominierungsliste, aus der die Preisträgerin/der Preisträger in einer oder mehreren Jurysitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder ausgewählt wird. Bei der Durchführung einer Jurysitzung sind nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Jury anwesend ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Beschlussverfahren ist erst mit der Zuleitung des Juryvotums an das Kulturdezernat der Landeshauptstadt Hannover abgeschlossen. Es steht der Landeshauptstadt frei, die Nominierungsliste der Jury nach Abstimmung gemeinsam öffentlich zu machen. Die Landeshauptstadt wird die Nominierungsliste unmittelbar nach der Preisverleihung öffentlich machen.


    7.
    Zu den Jurysitzungen lädt die Geschäftsführung ein und leitet den Jurymitgliedern zur Vorbereitung die vollständigen Sitzungsunterlagen zu. Die von den zuständigen Ratsgremien berufenen Mitglieder der Jury (mit Ausnahme der/des Kulturdezernentin/Kulturdezernenten) erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- EUR 750,- EUR im jeweiligen Jahr der Preisverleihung aus den Mitteln der Literaturförderung.
    9.
    Eine Evaluation des Projekts erfolgt nach der zweiten Vergabe des Preises im Herbst 2021.
    10.
    In die Kostenrechnung müssen Mittel zur Bewerbung des Literaturpreises und auch Maßnahmen zur Aufbereitung der Vorschläge von Bürgern mit eingerechnet bzw. freigegeben werden. Über die angemessene Gestaltung einer Bewerbung des Preises und der Möglichkeit für die Bevölkerung, Vorschläge einzureichen, ist nachzudenken (z. B. durch Presseinformationen sowie einer Internetpräsenz inkl. Formularen zur Einreichung).
    Außerdem sind die in der Kostentabelle aufgeführten finanziellen Auswirkungen zu überarbeiten, da Werbekosten und erhöhte Aufwandsentschädigung für die Jurymitglieder sich auch in der Gesamtfinanzierung niederschlagen.

    0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 7.
    Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
    (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

    Antrag,

    die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


    TOP 7.1.
    Antrag des Stadtbezirksrates Ricklingen zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
    (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E1 mit 1 Anlage)

    Antrag,

    den Änderungsantrag auf Erhöhung der Personalstunden in der Stadtbibliothek Ricklingen abzulehnen.

    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen






    TOP 7.2.
    Antrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der
    Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover

    (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E2 mit 1 Anlage)

    Antrag,

    den Änderungsantrag, die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Döhren nicht zu verringern, abzulehnen.

    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


    TOP 8.
    Neues Mitglied für den Beirat zur Förderung des Freien Theaters in Hannover
    (Drucks. Nr. 2394/2017)

    Antrag,
    zu beschließen:

    in den Beirat zur Förderung des Freien Theaters in Hannover (Theaterbeirat) wird als neues Mitglied zum schnellstmöglichen Zeitpunkt bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode am 31.05.2019 berufen:
    · Christian Weiß

    Biografische Angaben:

    Christian Weiß arbeitet u.a. als Regisseur in Theater- und Tanzproduktionen, Audiowalkformaten und realisiert Installationen. Er ist Vorstand des Dachverbandes Freier Theaterschaffender Braunschweig. Er wurde in Salzgitter geboren und studierte Literatur-, Sprachwissenschaft und Geschichte an den Universitäten Freiburg und Braunschweig. Im Jahr 2000 gründete er in Braunschweig die Theaterproduktion mehrsicht, war bis 2013 für deren künstlerische Ausrichtung zuständig. 2006 war er Stipendiat des Internationalen Forums beim Berliner Theatertreffen. Von 2007 bis 2009 war er künstlerischer Leiter des Braunschweiger LOT-Theaters. 2010 erhielt er ein Stipendium des European Network of Performing Arts für den Austausch mit internationalen Kollegen in Belgrad (Programm der Venedig Biennale) – seitdem arbeitet er auch regelmäßig mit dem spanischen Komponisten Alberto Bernal zusammen.
    Das mit der Tänzerin Verena Wilhelm entwickelte Solotanzstück Fire and Forget, welches die „Ent-Menschlichung“ von Krieg thematisiert, erhielt den 3. Preis für Choreographie beim Internationalen Solo-Tanz-Theater-Festival 2012 in Stuttgart und wurde auf Festivals in ganz Deutschland gezeigt.
    2015/16 war er im Rahmen einer Künstlerischen Gastdozentur, als Gastwissenschaftler /-künstler am Institut für Performative Künste und Bildung der HBK Braunschweig, wo er bereits seit 2007 als Lehrbeauftragter tätig ist. Seit Oktober 2016 übernimmt er die Verwaltung der Professur „Kunst in Aktion“ an der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig.

    Einstimmig


    TOP 9.
    Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstobjekten
    (Drucks. Nr. 2407/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Beim Ankauf von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum wird die Verwaltung beauftragt, zukünftig grundsätzlich nur noch Verträge, die sowohl den Ankauf als auch die Schenkung betreffen, mit den Künstlerinnen und Künstlern abzuschließen, die es der Stadt erlauben, das Kunstwerk ab- und wieder aufzubauen und seinen Standort zu verändern. Dies soll nach Rücksprache mit den Künstlerinnen und Künstlern erfolgen.
    Darüber hinaus ist das Fachgremium "Kunst im öffentlichen Raum" beratend zu beteiligen.

    Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


    TOP 10.
    Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
    (Drucks. Nr. 2452/2017)

    Ratsherr Engelke möchte wissen, warum bei den beiden angesprochenen Produkten der Musikschule und Bildungsnetzwerke finanzielle Mittel zur Deckung des Budgets für das Kulturhauptstadtbüro 2025 eingesetzt werden können.

    Herr Grabow antwortet, dass sich im Produkt Musikschule außerordentliche Erträge aus der Abrechnung des Projektes „Kultur macht stark“ ergeben haben, welches mit Drittmitteln gefördert wurde. Hier war zunächst unklar ob es zu Rückforderungen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kommen könnte. Daher wurden Rückstellungen gebildet.
    Da dies nicht der Fall war, konnten die Rückstellungen aufgelöst und in dem Produkt Kulturhauptstadtbüro zur Verfügung gestellt werden.
    Im Produkt Bildungsnetzwerke war für 2017 beabsichtigt, verschiedene erfolgreich erprobte Projekte zu dokumentieren, teilweise auszuweiten und strukturell anzupassen. Daher wurden im Haushaltsansatz 2017 vorhandene Mittel zusätzlich freigegeben. Im Jahr 2017 liegt der Fokus aber zunächst auf den damit verbundenen Konzeptarbeiten durch das vorhandene Personal des Fachbereichs Kultur. Finanzielle Auswirkungen werden sich entgegen der ursprünglichen Planung nun erst in 2018 einstellen, so dass die Mittel als Deckung für das Produkt Kulturhauptstadtbüro bereitgestellt werden konnten.

    Nach kurzer Beratung erklärt Ratsherr Dr. Gardemin, dass er die Drucksache zu Beratung in die Fraktion ziehen wird.

    Antrag,

    auf Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Aufwendung für die Vorbereitung einer Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025 in Höhe von 390.000 € gemäß § 117 NKomVG mit Deckung durch zentrale Personalminderaufwendungen im Produkt 11105 im TH 18.

    Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


    TOP 11.
    Bericht des Dezernenten

    Aufgrund einer vorangegangenen Nachfrage, wie hoch das diesjährige Budget zur Förderung des Bürgeraustausches mit den Partnerstädten ist, erklärt Stadtrat Härke, dass das Budget für 2017 eine Höhe von 24.000,- € hat. Hiervon sind bisher 18.460,- € abgeflossen. Finanziert wurden Bürgerreisen, beispielsweise nach Bristol und Hiroshima oder auch ein Schüleraustausch nach Malawi.

    Stadtrat Härke weist daraufhin, dass die nächste Sitzung des Kulturausschusses am 17.11.2017 im Europasaal der Musikschule stattfinden wird.

    Zudem liegen die Sitzungstermine des Kulturausschusses für 2018 als Tischvorlage vor.

    Berichtet


    Ratsherr Wiechert schließt die Sitzung um 15.50 Uhr.

    Für die Niederschrift



    Härke Pfingsten
    Stadtrat Protokollführer