Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 16.10.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.10.2017)
Protokoll (erschienen am 12.12.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 16.10.2017

PROTOKOLL

11. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 16. Oktober 2017, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 17.00 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU) 14.00 - 16.40 Uhr
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP) 14.00 - 16.40 Uhr
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
(Herr Kratzke)
(Herr Kruse)
Herr Mittelstädt
Frau Sandkühler 14.00 - 16.00 Uhr
Frau Thome-Bode 14.00 - 16.50 Uhr

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 16.15 Uhr

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Czorny (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Gemander (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Schmidt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Konerding (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Grundmann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bergerstock (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Kuczma (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Kreuzer-Evers (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Herzog-D´Agostino (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 09. Sitzung am 07.08.2017 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung am 04.09.2017 - öffentlicher Teil -

3. Sachstandsberichte der Verwaltung

3.1. Sachstandsbericht der Verwaltung zum Freiraumentwicklungskonzept (Stadtgrün 2030)

3.2. Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Luftqualitätsplanes

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
Vorhaben: Neubau einer Wasserkraftanlage in Hannover-Döhren / Leine II. Ordnung
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) an die Planfeststellungsbehörde bei der Region Hannover
(Drucks. Nr. 2172/2017 mit 2 Anlagen)

4.2. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2015/2016
(Informationsdrucks. Nr. 2141/2017 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

5.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP zum Pilotprojekt E-Taxis für Hannover
(Drucks. Nr. 2286/2017)

5.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Angelplätze für Menschen mit Behinderungen
(Drucks. Nr. 2208/2017)

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
(Drucks. Nr. 0799/2017 mit 1 Anlage)

7.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 N1 mit 3 Anlagen)

7.3. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1810 - Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station -
(Drucks. Nr. 1300/2017 mit 1 Anlage)

7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1881/2017 mit 4 Anlagen)

7.5. Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2124/2017 mit 4 Anlagen)

7.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1885/2017 mit 3 Anlagen)

7.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn- / Ecke Vahrenwalder Straße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2090/2017 mit 4 Anlagen)

7.8. Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)

7.9. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1711 – Philipsbornstraße / Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 1867/2017 mit 1 Anlage)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Rechnungsprüfungsamt: Bericht über die bautechnische Visaprüfung in 2016
(Informationsdrucks. Nr. 1716/2017)

11. Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung am 07.08.2017
- nichtöffentlicher Teil -

12. Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung am 04.09.2017
- nichtöffentlicher Teil -

13. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

14. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -


Der Vorsitzende Ratsherr Bindert eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Der TOP 5.1. (DS Nr. 2286/2017) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion


gezogen.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Frau Schwerdt gab an, sie wohne im Heideviertel nahe eines Grünstreifens, welchen sie seit Jahren eigenständig pflegen müsse. Man habe über viele Jahre hinweg die Zuständigkeit der Pflege beim angrenzenden Kleingartenverein vermutet. Im März 2017 habe ein Ortstermin mit der LHH dazu stattgefunden. Dort sei ein teilweiser Kahlschlag der Fläche vorgeschlagen worden, um die Arbeiten zu vereinfachen, jedoch befürchte man durch diese Maßnahme den verstärkten Wildwuchs invasiver Pflanzenarten. Wenn die Möglichkeit einer Kooperation mit der LHH bestehe, biete sie gerne weiterhin ihre Arbeit für die Pflege der Fläche an. So könne die Verwaltung bspw. bestimmte Arbeiten - wie das Schreddern und den Abtransport von Schnittgut oder das Schneiden von größeren Bäumen - übernehmen. Der vorgeschlagene Kahlschlag würde eine Fläche betreffen, die sich ab ihrem Nachbargrundstück über fünf Grundstücke hin nach Osten zöge. Sie fragte, warum das so sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, dass ihr der Sachverhalt geläufig sei, sie sich jedoch zunächst über Details und Ergebnisse des Ortstermins informieren müsse. Nach Rücksprache mit den zuständigen MitarbeiterInnen könne sicherlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.




Herr Scheffler gab an, er sei Mitglied der Fachgruppe "Leinemasch" im Heimatbund Niedersachsen e.V. und spreche bezüglich des TOPs 4.1. der heutigen Sitzung vor. Er wolle darauf hinweisen, dass die in der Anlage 1 zu dieser Drucksache (Nr. 2172/2017) genannte Stellungnahme der Bauordnung bisher nicht abgegeben worden sei.
Er verlas aus der Anlage 1 den Satz: "Im Übrigen bestehen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover, insbesondere aus Sicht der Stadtplanung, der Stadtentwässerung, des Vorbeugenden Brandschutzes und der Unteren Fischereibehörde, keine Bedenken gegen das Vorhaben".
Seines Erachtens nach gebe es keine Untere Fischereibehörde, die Stadtentwässerung habe mit der Thematik nichts zu tun und der vorbeugende Brandschutz käme erst dann zum Tragen, wenn die tatsächlichen Bauunterlagen vorlägen. Daher sei es ihm unverständlich, wie seitens dieser Behörden keine Bedenken gegen das Bauvorhaben vorliegen könnten.
Er fragte, ob Zuständigkeiten zu einer nichtexistenten Stellungnahme überhaupt möglich seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass es sich bei der betreffenden Drucksache um eine Verwaltungsstellungnahme handele, die federführend vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün betreut werde. Die LHH sei als ein Träger öffentlicher Belange von der Region Hannover - als zuständiger Behörde - am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden.
Die in der Anlage 1 zur Drucksache genannten, für die Thematik ebenfalls zuständigen Behörden, würden zu dem Thema mit beteiligt und gäben ihre jeweiligen Stellungnahmen dazu ab. Diese flössen dann letztendlich in die Gesamtstellungnahme ein, die von der Verwaltung im Rahmen einer Drucksache vorgelegt würde. Diese bilde dann den Beschlussvorschlag, über den die Ratspolitik zu entscheiden habe. Sollte von der Ratspolitik zustimmend über die Drucksache entschieden werden, werde diese anschließend als Gesamtstellungnahme der LHH der zuständigen Behörde, also der Region Hannover, übergeben.

Herr Scheffler war weiterhin der Meinung, dass keine Stellungnahme vorläge. Er könne die Erklärung nicht nachvollziehen und fände das Vorgehen der LHH unverständlich.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte zum Sachverhalt, dass der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung u. a. aus den Bereichen Stadtplanung und Bauordnung bestünde. Wie im letzten Absatz der Anlage 1 zur Drucksache zu lesen sei, habe der Bereich Stadtplanung bereits in der Hinsicht Stellung genommen, dass aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben bestünden. Die Bauordnung hingegen habe noch nicht abschließend Stellung genommen, was jedoch noch im Baugenehmigungsverfahren erfolgen werde. Letzteres stelle dann jedoch ein Verwaltungsverfahren dar, über das nicht politisch entschieden werde.

Herr Scheffler gab an, dass er nicht nachvollziehen könne, dass in einem reinen Wohngebiet ein Industriegebäude, ein sogenanntes Betriebsgebäude, errichtet werden solle. Er habe den Eindruck, dass dies sogar hinter dem Rücken der Anwohner geschehen solle. Er könne nicht verstehen, dass so etwas nicht öffentlich behandelt werden solle. Ihm erschiene das ganze Verfahren als widerrechtliches Handeln.

Herr Lindemann gab an, er wohne in einem Reihenhausgebiet der Klabundestraße in Misburg. Durch Stürme seien in letzter Zeit einige nahe Birken umgestürzt. Auf dem Grundstück einer Nachbarfamilie mit zwei kleinen Kindern stünde eine weitere, mindestens 15 Meter hohe Birke, welche bei Stürmen bedrohlich schwanke. Er fragte, wer die Verantwortung tragen müsse, wenn die Kinder durch die Birke zu Schaden kämen. Er habe des Öfteren im Stadtgebiet beobachten können, dass auf privaten Grundstücken viel an Bäumen gekürzt, geschnitten oder gefällt würde, während die seit 2003 wiederholt gestellten Fäll- oder Kürzungsanträge der Familie mit den Kindern nebenan stets mit ausführlicher Begründung von der Stadt abgelehnt würden. Als normaler Bürger könne man dies kaum nachvollziehen, vor allem, weil seiner Information nach sonst generell 80 - 85 % aller Fällanträge in Hannover genehmigt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass für einen Baum grundsätzlich immer der jeweilige (Grundstücks-) Eigentümer verantwortlich sei. Die Baumschutzsatzung Hannovers enthalte eine genaue Regelung zur Gestattung oder Versagung von Fällungen und Baumschnitten. Die Fällanträge würden von der Verwaltung jeweils im Rahmen der Zulässigkeit geprüft und tatsächlich in ca. 85 % der Fälle erteilt. Im angesprochenen Fall seien ihr die Details nicht bekannt, man könne aber die entsprechenden Unterlagen und Vorgänge dazu nochmals prüfen. Hierzu könne Herr Lindemann gerne die entsprechenden Adressdaten des Grundstücks hinterlassen.

Herr Lindemann erwiderte, die Familie sei ihrer Verantwortlichkeit bereits mehrfach nachgekommen, indem sie entsprechende Anträge und Widersprüche an die Verwaltung gegeben habe, die jedoch jedes Mal abgelehnt worden seien. Die Verwaltung mache es sich hier offensichtlich recht leicht.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, dass Antragsversagungen jeweils einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständigen MitarbeiterInnen unterlägen. Es müsse eine Abwägung zwischen dem Baumerhalt und der nötigen Verkehrssicherungspflicht getroffen werden.

Herr Lindemann war der Meinung, dass das Ökosystem durch das Entfernen einer Birke sicherlich keinen Schaden nehmen würde. Er fände es nach wie vor unverständlich, dass zum Beispiel auf dem Grundstück des Unternehmers Papenburg des Öfteren gefällt werde, während die Gefährdung durch einen großen Baum in einem privaten Garten ignoriert werde. Man müsse sich überlegen, ob man überhaupt noch Bäume pflanzen solle, wenn daraus solche Folgen entstünden.

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 09. Sitzung am 07.08.2017
- öffentlicher Teil -
Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass er auf Seite 11 des Protokolls in einem Wortbeitrag falsch zitiert worden sei. Er habe nicht das Wort "Fraktion" verwendet, sondern "Gruppe".

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
2.2. Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung am 04.09.2017
- öffentlicher Teil -

Vertagt

3. Sachstandsberichte der Verwaltung

3.1. Sachstandsbericht der Verwaltung zum Freiraumentwicklungskonzept (Stadtgrün 2030)
Frau Bergerstock stellte das Konzept anhand eines Vortrages vor, siehe Anlage 1) Freiraumentwicklungskonzept 2030.

Ratsherr Blaschzyk gab an, er sei erstaunt darüber, dass nach "Mein Hannover 2030" jetzt offenbar ein neuer Beteiligungsprozess beginnen solle. Er fragte, ob es möglich sei, statt eines Freiflächenkonzeptes eher ein ganzheitliches Flächenkonzept zu entwickeln, in welches auch verschiedene Flächentypen wie z. B. Wohnbauflächen mit einfließen könnten. Zukünftig sei bspw. immer wieder eine Konkurrenzsituation zwischen Freiflächen und Wohnbauflächen zu erwarten, so dass ein Gesamtkonzept mehr Sinn mache als das Nebeneinander thematisch verschiedener Konzepte.
Einer Information aus dem Vortrag habe er entnommen, dass die Stadt Hannover sich ihr Wachstum mit ihren Umlandgemeinden teilen wolle. Dies interpretiere er so, dass ein Wachstum Hannovers nicht unbedingt gewollt sei, sondern eher in die Region gelenkt werden solle. Er fragte, ob dies nicht zwangsläufig zu weiter steigenden Wohnungs- und Mietpreisen führen würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass mit dem Stadtentwicklungskonzept "Mein Hannover 2030" ein Rahmenkonzept vorliege. Dieses müsse mit Umsetzungsprojekten u. a. ausgefüllt werden, was im Rat auch beschlossen worden sei. Das vorliegende Freiraumentwicklungskonzept sei eines dieser beschlossenen Projekte. Für das Rahmenkonzept habe es bereits einen Beteiligungsprozess gegeben, was für die weiterführenden Konzepte ebenfalls sinnvoll sei. Es habe bereits mehrfach die politische Forderung gegeben, die EinwohnerInnen mehr in die Meinungsfindungen der Verwaltung einzubeziehen und ihre Wünsche und Vorstellungen in die Konzepte mit einfließen zu lassen.

Die Wachstumsteilung mit dem Umland habe sich aus den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses ergeben. In vielen Veranstaltungen sei der Wunsch geäußert worden, durch das Verwaltungshandeln auch zu einer Stärkung der Umlandgemeinden beizutragen, damit man dort attraktiv wohnen könne. Die Region habe dies sehr positiv aufgegriffen, indem sie ihre Umlandgemeinden verstärkt zum Nutzen der Wohnbaupotentiale animiere, z. B. durch Geschosswohnungsbau. In der Stadt werde darauf geachtet, nicht alle Flächen für den Wohnbau zu versiegeln und so die hohe Freiraumqualität zu erhalten sowie darauf zu achten, dass sich die Bevölkerung in der Region besser verteile.

Vom Rat lägen bereits beschlossene Konzepte für verschiedene Nutzungen vor, bspw. das Gewerbeflächenkonzept, das Wohnbaukonzept, das Kleingartenkonzept und andere. Damit bestünden bestimmte Festlegungen für die verschiedenen Flächennutzungen. Für die städtischen Freiraumflächen wolle man zur Sicherung und Weiterentwicklung von deren Qualität eine strukturierte Herangehensweise aufbauen. Demnach läge damit kein integriertes Flächenkonzept vor, es bilde aber einen Baustein des ganzen Stadtentwicklungskonzeptes.

Ratsherr Drenske war der Meinung, dass das vorliegende Konzept eine wichtige Lücke schließe. Nur mit einem die gesamte Stadt betrachtenden Konzept könne sichergestellt werden, dass die auf den Freiflächen lebende Tier- und Pflanzenwelt erhalten bliebe. Wenn man die Stadt bspw. nur aus der Sicht von Wohnungsbau oder Wirtschaft betrachten würde, bestünde die Gefahr, die wichtigen Freiflächen auseinanderzureißen oder zuzubauen. Eine Beteiligung von EinwohnerInnen und Umweltinitiativen bei diesem Thema halte er für ebenso wichtig.

Ratsherr Kreisz bewertete das Freiflächenkonzept ebenfalls als positiv für die Stadt. Er freue sich auf den Prozess und das neue Konzept.
Die thematischen Flächenkonkurrenzen in Hannover würden sicherlich weiterhin bestehen bleiben. Daher sei es wichtig, weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und die EinwohnerInnen weiterhin zu beteiligen.

Ratsherr Hirche fragte, wie viele Freiflächen in 10 Jahren noch bestünden, wenn mit einem Zuzug von ca. 5.000 - 7.000 Menschen jährlich gerechnet werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete dazu, dass die Flächen der Stadt bereits grundsätzlich über die bestehenden, genannten Konzepte festgelegt seien. So bestünden ca. 50% der städtischen Flächen aus Freiflächen. Die anderen Flächen seien für Wohnbau, Gewerbe, Schulen und ähnliches konzipiert. Die Flächenentwicklung der nächsten 10 Jahre abzuschätzen, sei schwierig, im laufenden Prozess würden jedoch umfangreiche Betrachtungen stattfinden und vielfältige Faktoren berücksichtigt. Eine genauere Antwort könne erst nach Fertigstellung des Konzeptes erfolgen.

Ratsherr Hirche gab an, er habe bereits vor einiger Zeit die Frage aufgestellt, wieviel der Hannover zugewiesenen Neuzuzüge bspw. in seinem Stadtteil wohnhaft werden würden, niemand könne ihm hier Zahlen nennen. Die Schulen und Kitas seien dort bereits voll ausgelastet.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass mit dem gerade erfolgten Vortrag eine Aufstellung darüber erfolgt sei, was in den nächsten 1 - 2 Jahren gemeinsam erarbeitet werden solle, vor allem zusammen mit den in Hannover lebenden Menschen. Es seien also zunächst Fragestellungen und zu bearbeitende Handlungsfelder aufgezeigt worden. Die Antworten sollten dann zukünftig gemeinsam erarbeitet werden.

Herr Dirscherl gab an, dass er sich frage, ob nicht der Flächenbedarf steige, wenn mehr Menschen nach Hannover zögen. Er habe nämlich das Gefühl, dass im Gegenteil immer weniger Flächen zur Verfügung stünden, je mehr Menschen kämen. Er fragte, wie die Frage von Stadt und Umland gelöst werden solle. Die älteren Menschen würden es bevorzugen, in die Stadt zu ziehen, da u. a. die ärztliche Versorgung dort besser sei. Menschen im mittleren Alter mit schulpflichtigen Kindern würden zwar gerne im Umland wohnen, jedoch seien sie oft gezwungen, in der Stadt zu wohnen, weil die Kinder dort Kindergärten und Schulen besuchen müssten und ein Schulweg von über einer Stunde unzumutbar sei. Sehr wichtig sei auch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, um den dort wohnenden Familien entsprechende Perspektiven zu schaffen. Ansonsten könne man die Entwicklung des Zuzugs in die Städte kaum aufhalten.

Ratsherr Drenske gab an, dass zum Thema Nutzung von städtischen Flächen immer wieder die Frage nach dem Flächenverbrauch aufkäme. Man habe sich daher bewusst für eine Politik der Innenverdichtung entschieden, dies stehe aber nicht im Widerspruch zum Erhalt der Grünflächen. Vorhandene, städtische Flächen als Bauland zu nutzen, sei kein umweltfeindlicher, sondern ein explizit ökologischer Ansatz, der auch von den Umweltverbänden eingefordert werde. Die Alternative zur Innenverdichtung sei die großflächige Versiegelung von Grünflächen und am Stadtrand, was zusätzlichen Verkehr erzeuge und neue Infrastruktur erforderlich mache. Die Innenverdichtung führe hingegen zu einer kompakteren Stadt der kurzen Wege. Aufgrund der aktuellen Mietpreise würden Einfamilienhaussiedlungen am Stadtrand keine wirkliche Alternative darstellen.

Berichtet

3.2. Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Luftqualitätsplanes

Herr Schmidt stellte das Thema anhand eines Vortrages vor, siehe Anlage 2) Luftqualitätsplan 2017.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte diesen Vortrag, siehe Anlage 2) Luftqualitätsplan 2017.

Ratsherr Drenske führte aus, dass das Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bislang noch nicht ausreichend gewesen sei. Der Bund habe es leider bisher unterlassen, den Kommunen auch kurzfristig wirksame Mittel - wie z. B. die Blaue Plakette - an die Hand zu geben, um damit Klagen gegen Städte wie die Stadt Hannover abwenden zu können. Eine Alternative zu klagebedingten, gerichtlich angeordneten und großflächigen Fahrverboten sehe er daher nur darin, dass Hannover selbst Maßnahmen ergreife, um den Verkehr zu steuern. Statt den KundInnen und SteuerzahlerInnen alles in Rechnung zu stellen, müssten Fahrzeuge, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten würden, als fehlerhaftes Produkt von der Autoindustrie zurückgenommen werden.
Mittelfristig wirksame Maßnahmen, die Hannover ergreifen könne, seien gerade im Vortrag angesprochen worden. Die vorhandene Problematik sei struktureller Natur. So habe die jahrzehntelange Fokussierung auf das PKW als vorrangiges Verkehrsmittel dazu geführt, dass nun ein verstärkter Einsatz für ÖPNV und Radverkehr erfolgen müsse. Die Verkehrsteilnehmer träfen die Wahl eines für sie geeigneten Verkehrsmittels entsprechend ihres Bedarfs. Nach der Stärkung von ÖPNV und Radverkehr seien bereits viele Menschen auf diese Verkehrsträger umgestiegen. Die Politik müsse dafür sorgen, diese Verkehrsmittel als echte Alternativen zum PKW weiter zu stärken. Parallel müsse für die PKW, die z. B. aus beruflichen Gründen genutzt werden müssten, dessen ökologische Nutzung gestärkt werden. Hier sehe er die besten Möglichkeiten im Bereich der E-Mobilität.
Viele andere Länder der Erde hätten für die Zukunft bereits das Ende der Nutzung von Verbrennungsmotoren beschlossen. Für die deutsche Autoindustrie müsse im Interesse der an ihr hängenden Arbeitsplätze so schnell wie möglich der Umstieg auf E-Mobilität geschafft werden, damit Deutschland mit der weltweiten Automobil-Technik mithalten könne und in diesem Sektor wirtschaftsfähig bleibe.
In Hannover werde bereits auf verschiedene Weise die Förderung der E-Mobilität unterstützt.
Aus Sicht der Grünen seien bisher jedoch noch nicht ausreichend der bereits möglichen Maßnahmen ergriffen worden, obwohl die Vorschläge dazu im Raum stünden. Ein Beispiel dafür sei das Modellprojekt einer Tempo-30-Zone, welches vom Land Niedersachsen mit wissenschaftlicher Begleitung angeboten würde.
Er fragte, ob im Luftreinhalteplan auch neue Maßnahmen eingeplant seien, denn aus dem Vortrag habe er nur ihm bekannte entnehmen können.

Herr Schmidt verwies hierzu auf Punkt 6. "Weitere geplante Maßnahmen (Fortschreibung des LQP)" des Vortrags, der die neuen Maßnahmen anspreche (siehe Anlage 2) Luftqualitätsplan 2017, Seiten 33 - 39).

Ratsherr Kreisz bedankte sich für die von der Stadt Hannover bereits ergriffenen und die noch in Planung befindlichen Maßnahmen. Es sei jedoch offensichtlich, dass die Problematik vor allem kurzfristig nicht auf kommunaler Ebene gelöst werden könne. Die Verantwortung liege eher bei der Bundespolitik, die zu lange den Dieselverkehr gefördert habe. Die Fokussierung auf das PKW als Verkehrsmittel habe alles weiter verschärft. Andererseits müsse jedoch berücksichtigt werden, dass nicht jeder Mensch in der Lage sei, auf Fahrrad und ÖPNV umzusteigen. Diejenigen, die in gutem Glauben ein Dieselfahrzeug erworben hätten, dürften dafür nicht bestraft werden, indem sie bspw. nicht mehr in bestimmte Städte fahren dürften. Er freue sich über den Vorbildcharakter Hannovers, wo der ÖPNV und der Radverkehr gestärkt würden, jedoch stelle dies alles Maßnahmen dar, die nicht sofort greifen könnten. Daher bliebe vorerst nur die Möglichkeit, die weiteren Ereignisse auf Bundesebene abzuwarten.

Ratsherr Blaschzyk gab an, dass für ihn der Vortrag eine ausführliche Kapitulationserklärung darstelle, welcher zudem bewusst Tür und Tor für ideologische Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen öffnen solle. Die genannten Zahlen seien aus seiner Sicht teilweise nicht nachvollziehbar. Seiner Fraktion lägen Erkenntnisse von Wissenschaftlern vor, die bspw. beim Thema "Optimierung von Ampelschaltungen" ganz andere Thesen vertreten und angeben würden. Durch diese Maßnahme habe man bereits spürbare Verbesserungen erzielen können. Bisher habe man in Hannover erst bei 11 Hauptverkehrsstraßen eine Optimierung der Ampelschaltung versucht, in vielen Bereichen habe es jedoch leider nicht geklappt, den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Es gebe zudem Baumaßnahmen, die einen negativen Effekt auf den Verkehrsfluss hätten: Ein Beispiel hierfür sei die Fahrbahnverengung in der Kurt-Schumacher-Straße durch den Bau des Hochbahnsteigs. Es müsse insgesamt mehr Mut zum Herbeiführen von Veränderungen gezeigt werden, auch im Bereich des Fahrradverkehrs, wo man noch viel tun könne. Maßnahmen wie Fahrverbote oder Tempo-30-Zonen werde die CDU jedoch auf keinen Fall mittragen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die von Ratsherrn Blaschzyk erwähnte Maßnahme zur Optimierung des Verkehrsflusses noch nicht abgeschlossen sei. Der neu beschaffte Verkehrsrechner werde weiter zur Optimierung beitragen. Insgesamt seien nicht 11 Straßen, sondern 11 Streckenzüge optimiert worden, da es in der Regel nicht ausreiche, nur einzelne Straßen zu betrachten. Zusätzlich müsse für eine korrekte Betrachtung auch der Querverkehr mit einbezogen werden.

Ratsherr Engelke lobte die sachliche und objektive Darstellung des Luftqualitätsplans durch die Verwaltung. Er habe hier keine Ansätze von Ideologie heraushören können. Erstaunlich habe er gefunden, dass allen vorgestellten Maßnahmen zur Luftreinhaltung für sich genommen jeweils eine nur minimale Wirkung zugesprochen werde. Mit einer Kombination aus mehreren Bausteinen könne man sicherlich mehr erreichen.
Zu Beginn des Jahres habe man ermittelt, dass in Hannover ca. 175.000 Dieselfahrzeuge unterwegs seien, davon ein Großteil unter gewerblicher Nutzung. Daher halte er die Vorbildwirkung des LHH- Fuhrparks für sehr wichtig, weil dieser immer mehr E-, Hybrid- oder Erdgas-Fahrzeuge enthalte.
Bei einer allgemeinen Umrüstung der Menschen auf Benzinfahrzeuge (für die Blaue Plakette) würde jedoch laut Bundesamt für Statistik der CO2-Anteil in der Luft wieder um 15% steigen. Dies brächte daher das nächste Problem mit sich, womit man die Plakette auch nicht als optimale Lösung betrachten könne.
Zu Beginn des Vortrags (S. 4 der Anlage) sei darauf hingewiesen worden, dass Hannover ein Feinstaubproblem habe bzw. gehabt habe. Er bat um Aufklärung dazu, insbesondere auf die bisherige Ablehnung der Verwaltung zum Thema Mooswände zur Luftreinigung.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab zur Kenntnis, dass bereits seit dem Jahr 2006 in Hannover der Grenzwert zum Feinstaub eingehalten werde, was auf derselben Folie des Vortags erwähnt werde. In Hannover seien Mooswände eher überflüssig, da sie nur einen Teil des Feinstaubes aus der Luft filtern könnten, jedoch nicht die Stickoxide, die derzeit die eigentliche Problematik bilden würden. Zudem seien die Mooswände sehr teuer und pflegeintensiv.

Ratsherr Wolf bedankte sich für den Vortrag, der ein gutes Bild der realen Umstände zeichne. Was ihn stutzig mache, seien die laut Aussage der Verwaltung nicht quantifizierbaren Wirkungen einiger Maßnahmen. Hier sei es sicherlich möglich, genauere Angaben zu machen. Die Aufstellung von Analysen und Beobachtungen solle zudem besser wissenschaftlich begleitet werden, dann könnte Erfolg oder Misserfolg einer Maßnahme besser evaluiert werden. Die Piraten hätten schon vor Jahren für einen fahrscheinlosen ÖPNV plädiert, der bspw. durch Steuern oder solidarische Beiträge finanziert werden könne. Dies würde sehr viele Probleme lösen. Sicherlich müsse dann jedoch die Frequenz der Transportmittel massiv erhöht werden, was wieder neue Probleme mit sich bringen könne. In einem anderen Land sei ein solches Projekt jedoch bereits sehr erfolgreich durchgeführt worden, man habe die Luftwerte innerhalb kurzer Zeit erheblich verbessern können.
In Hannover könne man zumindest Modellversuche an einzelnen Tagen durchführen, um absehen zu können, wie es in der Praxis funktionieren würde. Dazu empfehle sich allerdings eine massive, wissenschaftliche Begleitung.
Längerfristig werde man um weitere Maßnahmen nicht herumkommen, was von einer langfristigen Abschaffung von Dieselfahrzeugen bis zu einer evtl. Sperrung der Innenstadt reiche, wie es auch in anderen Kommunen der Fall sei. In der Innenstadt könne der Verkehr zudem bspw. mit Elektrofahrzeugen durchgeführt werden, bei denen ein Ein- oder Ausstieg nahtlos möglich sei. Dies sei in einigen Städten der USA bereits in Nutzung.
Wenn auch eine Lösung der akuten Situation mit langfristigen Perspektiven nicht möglich sei, müsse man dennoch anfangen, auf lange Sicht hin zu planen.
Er kam auf die im Vortrag genannten NO2-Passivsammler zur Messung der Stickstoffoxidbelastungen an verschiedenen Hauptverkehrsstraßen zu sprechen. Er fragte, auf welcher Höhe diese Geräte üblicherweise hängen und messen würden, denn es sei allgemein bekannt, dass die NO2-Konzentration in Bodenhöhe am höchsten sei. Je höher man daher bei den Messungen gehe, desto verfälschter seien die gemessenen Werte.
Weiterhin erwähnte er die geplante Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt Hannover wegen der Überschreitung der Luftwerte. Er fragte, ob und in welcher Form es diesbezüglich zwischen der LHH und der Dt. Umwelthilfe bereits Gespräche oder Absprachen gegeben habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, die Dt. Umwelthilfe habe die Stadt Hannover um Informationen gebeten. Diese seien verbunden mit einem Gesprächsangebot schriftlich dorthin erfolgt. Ein Gesprächstermin sei bereits vereinbart worden.

Herr Schmidt gab an, die Messbecher für die NO2-Messungen würden gemäß genauer Vorschriften vom Gewerbeaufsichtsamt an verschiedenen Pfählen in ca. 2,5 - 3 Meter Höhe hängen. Dies sei jeweils abhängig von bereits vorhandenen Beschilderungen an den Pfählen. Wenn die Messbecher tiefer gehängt würden, steige die Gefahr von Beschädigungen durch bspw. Vandalismus.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, das Messverfahren könne nicht beliebig verändert werden, sondern sei dem Gewerbeaufsichtsamt vorgeschrieben. Um eine genaue Aussage über die NO2-Belastung treffen zu können, müsse daher die Messmethode auch genau eingehalten werden, weil diese sonst nicht anerkannt werden könne.
Zum Thema der wissenschaftlichen Begleitung merkte sie an, dass sie dem zustimme, bestimmte Maßnahmen im Hinblick auf ihre Effektivität begleiten zu lassen. Problematisch sei hier jedoch die große Vielzahl an Maßnahmen, die aus vielen Bausteinen bestünden und die einen sehr großen Aufwand erzeugen würden. Als Beispiel nannte sie die nötige Ermittlung der Veränderungen im Fahrverhalten, die die Nutzung eines Park-Leit-Systems mit sich brächte, um im Anschluss die Veränderungen der Luftbelastung dazu messen zu können. Hierzu müsse man bspw. alle Autofahrer befragen, wie sie sich mit oder ohne das System verhalten würden. Es müsse also gerade bei kleineren Maßnahmen wohl durchdacht werden, ob dazu der Aufwand einer wissenschaftlichen Begleitung betrieben werden solle, da Ertrag und Aufwand hier in keinem Verhältnis stünden. Bei größeren Maßnahmen wäre eine Prüfung hinsichtlich einer Begleitung jedoch sicherlich sinnvoll.

Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass andere Kommunen mit vergleichbaren Bevölkerungszahlen wie Hannover bereits Park-Leit-Systeme eingeführt hätten. Auch hier habe man mit festgelegten, wissenschaftlichen Methoden bzw. Studien die Ergebnisse ermittelt. Dort könne nach den bisherigen Erfahrungen angefragt werden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, dafür müsse zunächst geprüft werden, ob alle Rahmenbedingungen gleich und auch vergleichbar mit Hannover seien, um die Ergebnisse übertragen zu können.

Ratsherr Bindert gab zu bedenken, dass den bisherigen Erkenntnissen nach Kinder allgemein auf einer Höhe von 1 Meter den höchsten Schadstoffbelastungen ausgesetzt seien. Man könne sicherlich davon ausgehen, dass er als Passant oder Radfahrer selbst in seiner Körperhöhe von knapp 2 Metern noch mehr Schadstoffe einatmen müsse als in der Höhe, in der die Messbecher aufgehängt seien und wo die Schadstoffdichte bereits wieder abnähme. Er fragte, wie die Messergebnisse dann zu korrekten Betrachtungen der realen Verhältnisse führen könnten.

Herr Schmidt wies darauf hin, dass die Schadstoffbelastung jeweils entsprechend umgerechnet und so für jede Höhe die genaue Belastung ermittelt werden könne.

Ratsherr Drenske gab zu einer Reduzierung auf Tempo 30 an, dass es hierzu bereits verschiedene Erfahrungen und Ergebnisse anderer Kommunen gebe. Teilweise seien durch Tempo-30-Zonen keine Verbesserungen in der Schadstoffbelastung erfolgt, jedoch habe es auch Straßen gegeben, bei denen durch eine 30-Zone erwiesenermaßen eine deutliche Reduzierung erfolgt sei. Für Hannover könne dies nicht abgeschätzt werden. Es gebe jedoch ein Projekt des Landes über eine wissenschaftliche Untersuchung für ein Jahr darüber, was eine Reduzierung auf Tempo 30 erreichen könne. Hieran könne man sich beteiligen, um herauszufinden, ob diese Maßnahme in Hannover Erfolg zeigen würde. Einen ideologischen Aspekt könne er an der Maßnahme nicht erkennen.

Herr Dirscherl schlug als geeignete Maßnahme zur Schadstoffsenkung vor, man könne zusätzlich ein intelligentes Carsharing mit schadstoffarmen Fahrzeugen einführen. Ein Laubblasgerät ersetze zwar drei Straßenfeger, produziere jedoch die dreifache Luftbelastung des normalen Verkehrs, da dadurch der Feinstaub in die Luft gewirbelt werde. Diese Geräte seien jeden Tag vielfach im Einsatz, daher könne man bei dieser Häufigkeit bzw. Frequenz ansetzen, um Feinstaub zu reduzieren. Hinzu käme die Staubproduktion einiger Baustellen, an denen Schleifarbeiten stattfänden, so dass der Staub sich überall hinsetze. Vielleicht könne man hier durch die Zugabe von etwas Flüssigkeit die Staubemissionen verringern. Dies gelte auch für Abrissarbeiten allgemein.

Ratsfrau Seitz fragte, für welche Zeiträume die Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit von Maßnahmen definiert werden könne. Zudem fragte sie, was seit dem Jahr 2005 im Bereich NO2 unternommen worden sei und wieviel µ/m³ an NO2 eingespart werden müsse, um die Grenzwerte einzuhalten.
Zu dem Vorschlag, den ÖPNV kostenlos anzubieten und dessen Fahrfrequenzen entsprechend zu stärken, hätte sie gerne eine Einschätzung zu einer möglichen Umsetzung. Zur Aussage, dass man mit einem Umstieg von 10% der Bevölkerung auf ÖPNV eine Einsparung der Schadstoffwerte um bis zu 3% erreichen könne, hätte sie gerne Angaben dazu, ob sich dies auch auf PKW-Nutzer beziehe. Ein Umstieg dieser auf den öffentlichen Nahverkehr sei schließlich nicht unbedingt zu erwarten, wenn man ihn kostenlos anbiete. Auch zum Projekt "Drivy", bei dem man per App Fahrzeuge mieten könne, hätte sie gerne eine Einschätzung dazu, ob sich dieses System in Hannover anwenden ließe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte zu der Aussage, dass durch den Umstieg der Nutzung auf den ÖPNV, Fahrräder und/oder Fußwege mit einer darauf folgenden Reduzierung des KFZ-Verkehrs um 10% bis zu 3 Mikrogramm an Schadstoffen eingespart werden könnten. Wenn die Menschen jedoch von einem verkehrsfreundlichen Mittel wie dem Fahrrad auf den ÖPNV umsteigen würden, sei natürlich keine Reduzierung zu erwarten.
Der Luftreinhalteplan sei 2007 beschlossen und 2011 aktualisiert worden.
Die aktuelle Neuerung sei nötig geworden, da die Grenzwerte zu den bisherigen Stichtagen nicht eingehalten werden konnten. Daher seien alle seit 2005 umgesetzten Maßnahmen in der Aktualisierung aufgeführt.
Als mittelfristigen Zeitraum könne man einen Wert von 3 - 4 Jahren nennen.
Die Menge des einzusparenden NO2s sei abhängig von den unterschiedlichen Belastungen an den einzelnen Straßen. So gebe es die höchste Belastung Hannovers an der Friedrich-Ebert-Straße.
Der Grenzwert liegt bei 40 µ/m³, jedoch sei dort im Jahresmittelwert von 2016 der Messwert 55 µ/m³ ermittelt worden, so dass rechnerisch 15 µ/m³ im Jahresmittelwert eingespart werden müssten. An anderen Straßen sei der Wert etwas geringer ausgefallen.
Das Projekt "Drivy" sei ihr nicht im Detail bekannt, man könne jedoch die Aussage treffen, dass alle Projekte, die die Menschen dazu bewegten, anstelle ihres Dieselfahrzeug ein umweltfreundlicheres Fortbewegungsmittel zu nutzen, ein Schritt in die richtige Richtung seien.
Die kostenlose Nutzung des ÖPNV werde die Verwaltung nicht als Maßnahme zur Schadstoffsenkung vorschlagen, da gerade zu den Hauptverkehrszeiten die Kapazitäten dort bereits voll ausgelastet seien, gerade im Bereich des Schülertransports. Hier seien nicht nur die Verkehrsmittel, sondern auch die Verkehrsstrecken teilweise schon an ihren Grenzen, so dass bei Steigerungen umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur nötig würden. Die Stadt könne jedoch nur Vorschläge für Verbesserungen abgeben, da für den ÖPNV in Hannover die Region zuständig sei.
Würde der ÖPNV kostenlos angeboten, verlöre die ÜSTRA Millionenbeträge an Fahrgeldern, die dann stattdessen durch Steuergelder finanziert werden müssten. Zudem gebe es Menschen, die auch durch ein kostenloses ÖPNV-Angebot nicht auf ihr Auto verzichten würden, weshalb diese Maßnahme als nicht geeignet betrachtet werde.

Ratsfrau Seitz bat noch um eine Erklärung zur "Pförtnerung" des KFZ-Verkehrs, die unter Punkt 7.5. des Vortrags angesprochen worden war.

Herr Schmidt erklärte dazu, dass die sogenannte "Pförtnerung" als Maßnahme dazu diene, den stadteinwärts fahrenden Verkehr über bestimmte Ampeln zu steuern, um die Hauptstrecken zu entlasten. Jedoch könnten dann die Neben- bzw. Ausweichstrecken dadurch überlastet werden. So verschiebe sich die Problematik lediglich örtlich.

Ratsherr Pohl gab an, dass die Rechtsgrundlage für die Messungen mit Passivsammlern besage, dass man 10 Meter entfernt vom Fahrbahnrand messen solle, was in einigen Straßen wohl nicht zu schaffen sei. Dies erkläre evtl. die Höhe der Passivsammler. Die EU-Richtlinie 50/2008 besage, dass zwischen 1,50 und 4,00 Metern Höhe gemessen werde. Dann würde in Hannover das Höchstmaß mit ca. 3,00 Metern bereits fast ausgeschöpft. Nur sei die Schadstoffproblematik gerade für die Kinder, welche oft die Luft in der am schlimmsten belasteten Zone einatmen müssten, besonders hoch. Vielleicht könne man beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen, warum in einer so großzügigen Höhe gemessen werde.
Auch wenn der Tenor der Aussage im Vortrag sei, dass zurzeit nicht viel gemacht werden könne, liege eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch die Schadstoffe vor. Er fragte, auf welcher Grundlage die Stadt die eigentliche Vorlage des Luftreinhalteplans erneut um 1 - 2 Jahre verschiebe, statt konkrete Umsetzungen vorzulegen oder im Plan zu vermerken, dass vom Bund erwartet werde, dass der Stadt bestimmte Mittel an die Hand gegeben würden. Es lägen ja durchaus Möglichkeiten vor, die die Stadt nutzen könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab zum Thema Messhöhe an, dass hierzu das Gewerbeaufsichtsamt befragt werden könne.
Das Vorlegen des Luftreinhalteplans sei mit dem Umweltministerium (MU) abgestimmt. Zurzeit könne der Plan nicht entsprechend der rechtlichen Erfordernisse vorgelegt werden, da keine kurzfristig geeigneten Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte umsetzbar seien. Daher habe man sich mit dem MU darauf geeinigt, den Plan vorerst nicht vorzulegen.
Die auf der Seite 33 des Vortrages aufgeführten Maßnahmen seien jedoch alle in Arbeit und würden unabhängig vom Vorlegen des Plans umgesetzt.

Ratsherr Engelke gab an, er habe dem Vortrag entnehmen können, dass sich bereits 56% der Straßen Hannovers in Tempo-30-Zonen befänden und trotzdem eine Schadstoffbelastung vorläge. Er fragte, ob seine Berechnung stimme, dass man bei einigen Straßen eine Reduzierung des Verkehrs von mindestens 40% vornehmen müsse, um die Grenzwerte zu erreichen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, dass sogar mindestens 50% nötig seien, also umgerechnet jedes 2. Dieselfahrzeug reduziert werden müsse.
Berichtet

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Vorhaben: Neubau einer Wasserkraftanlage in Hannover-Döhren/ Leine II. Ordnung
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) an die Planfeststellungsbehörde bei der Region Hannover
(Drucks. Nr. 2172/2017 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Engelke berichtete von einem Vorwurf gegen Politik und Verwaltung, der kürzlich in einer EinwohnerInnenfragestunde erfolgt sei. Darin sei der Verdacht geäußert worden, dass von der Verwaltung vieles hinter dem Rücken der EinwohnerInnen vorgenommen würde. Dieses Thema sei schon oft diskutiert worden und entbehre jeder Grundlage. Die aktuelle Sitzung und die vorliegende Drucksache seien öffentlich. Die Drucksache sei weiterhin auch im Stadtbezirksrat bereits ausführlich unter BürgerInnenbeteiligung diskutiert worden. In Anlage 1 zur Drucksache sei die Rede davon, dass die Bauordnung der Planfeststellungsbehörde nach abschließender Prüfung und Entscheidung eine gesonderte Stellungnahme abgeben werde. Die Bauordnung nehme lediglich die sachliche Prüfung bezüglich Statik und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vor. Er fragte, ob seine Auffassung, dass dies politisch nicht relevant sei, von der Verwaltung bestätigt werden könne.

Ratsherr Drenske stellte die Annahme auf, dass der Vorwurf aus der EinwohnerInnenfragestunde ein Missverständnis gewesen sein könne. Die Stellungnahme der Stadtentwicklung liege vor, sei jedoch nicht als eigene Stellungnahme des Fachbereichs veröffentlicht worden, sondern sei in eine Gesamtstellungnahme mit eingeflossen. Ansonsten sei ein sehr fortschrittliches Verfahren mit ausführlicher BürgerInnenbeteiligung durchgeführt worden, welches u. a. eine Dialogrunde zum Thema oder ein gewähltes Gremium der AnwohnerInnen beinhaltet habe.
Zukünftig werde weiterhin eine sichere Stromversorgung benötigt, wobei die Stadt den Beitrag zur Energiewende leisten müsse.

Ratsherr Wolf fragte, ob er richtig verstanden habe, dass das in der Drucksache genannte Kraftwerk um die 3.000 Megawatt Strom jährlich produzieren solle und warum das Vorhaben nicht von enercity durchgeführt werde.

Herr Konerding gab dazu an, dass der von Ratsherrn Wolf genannte Wert zur Stromerzeugungsleistung richtig sei. Es handele sich um die letzte, für die Stromerzeugung genutzte Staustufe in Hannover, einerseits um die Wasserkraft auszunutzen und zusätzlich, um die noch bestehende, marode Wehranlage zu sanieren. Bis zum Jahr 2000 habe kein Investor dafür gefunden werden können, der die Vorstellungen der Stadt erfüllen konnte. Die Stadt habe daher bis 2004 die Staustufe selber saniert. 2007 sei dann doch ein interessierter Investor aufgetaucht, der ein völlig anderes Portfolio gehabt habe als lokale Stromversorger und der sowohl in Hessen als auch Bayern acht kleine Wasserkraftwerke betreibe. Enercity habe sich durchaus an den frühen Vergabeverfahren zum Kraftwerk beteiligt, hätte jedoch mit seinem Konzept viel größere Mengen des durchfließenden Leinewassers dafür benötigt als der andere Investor. Mit dessen Konzept sei weniger Leinewasser nötig, ein Teil davon könne zudem über das Wehr strömen.

Ratsherr Wolf fragte, was mit einer "dreistufigen Fischtreppe" gemeint sei. Dieser Begriff sei der Drucksache zu entnehmen. Weiterhin fragte er, wogegen sich konkret die vorhandenen Proteste zur Anlage richten würden bzw. was daran evtl. stören könne.

Herr Konerding gab an, tatsächlich seien hier 25 - 30 einzelne Stufen vorhanden, wobei das Wort "Stufen" nicht ganz passend sei. Den Fischen werde anhand einer Art vertikalen Schlitzes die Möglichkeit gegeben, von einer Ebene in eine höhere zu gelangen. Dort sei die Strömung sehr hoch. Zwischen diesen Zonen befinde sich eher ruhigeres Wasser als Ruhezone für die Fische. Etwas abwärts der Leine münde ein Umflutgewässer in die Anlage ein und verlasse bereits weit oberhalb der Leine das Gewässer. Weiterhin sei ein "dreifeldriges Wehr mit Fischbauchklappen“ vorhanden. Dies seien drei nebeneinander liegende, wie ein Fischbauch gestaltete Wehrklappen.
Die Proteste bezögen sich hauptsächlich auf die ca. zwei Jahressaisons andauernde Bauphase zum Kraftwerk, wozu von den AnwohnerInnen Lärm und Unruhe befürchtet würde, was jedoch unbegründet sei. Weitere Befürchtungen bestünden zur möglichen Geräuschentwicklung des fertiggestellten Kraftwerks und zur Fragestellung, was im Fall eines Hochwassers passieren werde. Jedoch würde sich durch die Anlage im Durchschnitt das Abflussverhalten des Hochwassers eher verbessern.
Es gäbe noch weitere Sorgen bezüglich des Projekts.
Die EinwohnerInnen hätten sich dazu in einer Projektgruppe des Heimatbundes Niedersachsen organisiert. Thematisiert würden auch Artenschutz und Auswirkungen auf die Ökologie etc. Alle Themen würden aber im Rahmen des Gesamtverfahrens ohnehin behandelt und geprüft.

Ratsfrau Seitz fragte, ob sich die Befürchtungen bezüglich möglichen Lärms der Anlage nach Fertigstellung des Projekts tatsächlich als unbegründet herausstellen würden.

Herr Konerding erläuterte, dass die Wassermenge, die nach der Fertigstellung über das Wehr fließen werde, wesentlich geringer sein werde als aktuell, da die Kraftwerkanlage unter Wasser liege. Dies könne daher tatsächlich zu einer entsprechenden Verringerung der Geräuschkulisse durch das fließende Wasser am Wehr führen.

Ratsfrau Seitz fragte nach, ob das Kraftwerk selbst keinen Lärm erzeugen werde.

Herr Konerding erklärte dazu, dass zu den hörbaren Geräuschen z. B. temporär die Bewegungen des Rechens gehören würden, wenn Säuberungen stattfänden. Die Geräusche der Ventile - wie Summen, Surren oder ähnliches - würden durch das umgebende Krafthaus und das darüber liegende Wasser unterdrückt werden.

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.2. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2015/2016
(Informationsdrucksache Nr. 2141/2017 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen

5. A N T R Ä G E

5.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP zum Pilotprojekt E-Taxis für Hannover
(Drucks. Nr. 2286/2017)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

5.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Angelplätze für Menschen mit Behinderungen
(Drucks. Nr. 2208/2017)

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N





7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung, Washingtonweg
(Drucks. Nr. 0799/2017 mit 1 Anlage)

5 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

7.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 153, 1. Änderung - Washingtonweg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0746/2017 N1 mit 3 Anlagen)

5 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

7.3. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1810 - Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station -
(Drucks. Nr. 1300/2017 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1810
– Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1881/2017 mit 4 Anlagen)

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
7.5. Bebauungsplan Nr. 1293, 3. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2124/2017 mit 4 Anlagen)
7 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

7.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1885/2017 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn- / Ecke Vahrenwalder Straße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2090/2017 mit 4 Anlagen)

7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

7.8. Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1732/2017 mit 3 Anlagen)

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
7.9. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1711 – Philipsbornstraße / Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 1867/2017 mit 1 Anlage)

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

8. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies auf die gerade ausgeteilte Tischvorlage zur DS Nr. 2457/2017 hin, die erst auf die TO des AUG am 11.12.2017 genommen werden solle, zu der sie jedoch bereits jetzt einiges zu berichten habe. Betroffen von der Thematik der Drucksache seien u. a. mehrere Bereiche der Verwaltung, die Region Hannover und auch viele KleingärtnerInnen Hannovers. Die Verwaltung schlage vor, einige Flächen aus dem ehemaligen Besitz der Familie de Haen einer vorsorglichen, radiologischen Untersuchung zu unterziehen. Die ausführliche Begründung dafür sei in der Drucksache zu finden. Um einen zeitgleichen Informationsstand zu gewährleisten, habe zum Sitzungstag des AUG auch eine entsprechende Unterrichtung der KleingärtnerInnen und des Umweltausschusses der Region stattgefunden.
Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass keine konkreten Anhaltspunkte für eine Belastung der zur Untersuchung vorgeschlagenen Grundstücke bzw. Gärten vorlägen. Jedoch besage ein Gutachten anhand historischer Recherchen, dass sich die vorgeschlagenen Flächen einstmals im Eigentum der Familie de Haen befunden hätten. So könne es nicht ausgeschlossen werden, dass dort irgendwann Ablagerungen von strahlendem Material erfolgt seien. Um eine höchstmögliche Sicherheit für die dort ansässigen KleingärtnerInnen zu gewährleisten, schlage man die betroffenen Flächen zur Untersuchung vor. In der Sitzung des AUG am 11.12.17 würde eine ausführliche Beratung und Abstimmung zur Drucksache stattfinden.

Ratsherr Pohl fragte, wie die Lücken in der Nummerierung der Grundstücke in der Drucksache zustande gekommen seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Nummerierung damit zusammenhänge, welche Grundstücke städtisch oder in anderen Eigentumsverhältnissen seien. Es seien nur die Grundstücke aus dem ehemaligen Besitz von de Haen zur Untersuchung vorgeschlagen worden, bei denen Anhaltspunkte für evtl. stattgefundene Ablagerungen vorlägen. In der Vergangenheit stattgefundene Untersuchungen ähnlicher Verdachtsflächen hätten sich als unbegründet herausgestellt. Diese Flächen hätten ebenfalls Nummerierungen erhalten, seien aber in der Darstellung der Anlage 2 zur vorliegenden Drucksache ausgespart worden, wodurch die Lücken in der Nummernreihenfolge entstanden seien.

Ratsherr Drenske fragte, ob die Finanzierung der Untersuchungen parallel aus demselben Topf gezahlt würde wie die Untersuchungen der Spielplätze.

Frau Grundmann gab dazu an, dass die Untersuchung der Spielplätze noch weiterlaufe. Die Prüfung der de Haen-Fläche werde daher - mit eigenem Personal - zusätzlich laufen, die nötigen Mittel dafür seien aus dem Altlastenfonds vorhanden.

Berichtet

9. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N

Keine Wortmeldungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Bindert beendete die Sitzung um 17.00 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach/Böger
Erste Stadträtin Für das Protokoll