Sitzung Ratsversammlung am 28.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.09.2017)
Protokoll (erschienen am 06.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 10.01.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 28. September 2017,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 20.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.00 - 18.35 Uhr
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Finck) (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 20.05 Uhr
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Herrmann (AfD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 19.20 Uhr
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
(Beigeordnete Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU) 15.00 - 19.45 Uhr
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. der SPD-Fraktion

2.1.1. zum Thema Fachkräfte für hannoversche Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2014/2017)

2.1.2. zur Förderung des Spracherwerbs in hannoverschen Kindertagesstätten durch das Land Niedersachsen
(Drucks. Nr. 2015/2017)

2.2. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Erfahrungen in NRW mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende
(Drucks. Nr. 2016/2017)

2.3. Anfrage der CDU-Fraktion zum Bildungsbüro - Bildungsregion Hannover
(Drucks. Nr. 2017/2017)

2.4. Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zum DGB-Mandat in der Jury des "Stadt-Hannover-Preises" - Frauen machen Standort
(Drucks. Nr. 2207/2017)

2.5. Anfrage der CDU-Fraktion zur Einrichtung eines "Trinkraums"
(Drucks. Nr. 2348/2017)

3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Umbesetzung im Kulturausschuss
(Drucks. Nr. 2266/2017)

3.2. Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation
(Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 2403/2017)

4. Entscheidung über einen Vorschlag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 1741/2017 mit 1 Anlage)

5. Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2269/2017 mit 1 Anlage)

6. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof - Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII
(Informationsdrucks. Nr. 1329/2017 mit 1 Anlage)

7. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 1 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof
Kommunale Museen - Für die Zukunft gerüstet?
(Informationsdrucks. Nr. 1589/2017 mit 1 Anlage)

8. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1-4 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes -NKPG- durch den Nds. Landesrechnungshof
- Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und bei privatrechtlichen Unternehmen -
(Informationsdrucks. Nr. 1989/2017 mit 1 Anlage)

9. Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2013
(Drucks. Nr. 1690/2017 mit 2 Anlagen)

10. Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017 N1)

10.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage)

10.2. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1646/2017)

10.2.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2010/2017)

10.3. und Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1647/2017)

10.4. sowie Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1985/2017)

10.5. und Änderungsantrag der Fraktion Die Fraktion
(Drucks. Nr. 1996/2017)

10.6. sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2011/2017)

10.7. und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2119/2017)

11. Neubau eines Schwimmbades in Misburg
(Drucks. Nr. 1221/2017)

11.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen)

11.2. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1687/2017)

11.3. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1986/2017)

11.3.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2012/2017)

11.4. sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2013/2017)

12. Unterstützung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“
(Drucks. Nr. 2052/2017 mit 2 Anlagen)

13. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum Beteiligungsprozess
(Informationsdrucks. Nr. 2220/2017)

14. Gewährung einer Zuwendung für die Einrichtung und den Betrieb des
Trinkraums "Kompass" im Gebäude Lister Meile 2, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 2283/2017)

15. Ausschreibung zur thermischen Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung
(Drucks. Nr. 1452/2017)

15.1. dazu Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2213/2017)

16. Straßenausbaubeiträge

16.1. Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1330/2017 mit 1 Anlage)

16.2. für Straßen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1331/2017 mit 3 Anlagen)

16.3. für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1332/2017 mit 7 Anlagen)

16.4. für Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1377/2017 mit 3 Anlagen)

16.5. Bürgermeister-Fink-Straße von Alte Döhrener Straße/ Meterstraße bis Wiesenstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1378/2017 mit 1 Anlage)

16.6. für Straßen im Stadtbezirk Vahrenwald-List -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1379/2017 mit 1 Anlage)

17. Bebauungsplanangelegenheiten

17.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1787, Adolfstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1178/2017 mit 3 Anlagen)

17.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 23, 3. Änderung - Rosenstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1493/2017 mit 3 Anlagen)

18. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Freihaltung des Waterlooplatzes von jeder Art dauerhafter Bebauung
(Drucks. Nr. 1588/2017)

19. Antrag der Fraktion die FRAKTION zur Umbenennung des "Steintorplatzes"
(Drucks. Nr. 2041/2017)

20. A N T R Ä G E

20.1. der Fraktion Die Hannoveraner

20.1.1. zu Standflächen für Vereine beim Maschseefest
(Drucks. Nr. 2201/2017)

20.1.2. zu einer umfangreichen Aufklärung über die sog. "Loverboys"
(Drucks. Nr. 2355/2017)

20.2. der AfD-Fraktion

20.2.1. Antrag der AfD-Fraktion zu einer Ortsbesichtigung des Hauptbahnhofes sowie des Raschplatzes
(Drucks. Nr. 2349/2017)

20.2.2. Antrag der AfD-Fraktion zur frühzeitigen Erstellung eines Handlungskonzeptes für den Familiennachzug
(Drucks. Nr. 2364/2017)

21. Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 2054/2017)

22. VVG mbH – Fortsetzung des kommunalen Mehrgewinnausgleichs
zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2071/2017 mit 1 Anlage)

23. Betreiberverträge

23.1. für die Obdachlosenunterkunft Schulenburger Landstraße 335
(Drucks. Nr. 1734/2017 mit 5 Anlagen)

23.2. für die Obdachlosenunterkunft Vinnhorster Weg 73 A
(Drucks. Nr. 1819/2017 mit 1 Anlage)

23.3. Für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee 31 A-D
(Drucks. Nr. 2033/2017 mit 1 Anlage)

23.4. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Rendsburger Str. 15 A-D
(Drucks. Nr. 2034/2017 mit 1 Anlage)

24. Grundstücksangelegenheiten

24.1. Verkauf eines Grundstücks in Kirchrode - Abrundungsfläche
(Drucks. Nr. 1744/2017 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) ) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


Ratsherr Engelke (FDP) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung des Rates auf Nichtbefassung des Tagesordnungspunktes 19 - Antrag der Fraktion die FRAKTION zur Umbenennung des "Steintorplatzes" mit der Drucks. Nr. 2041/2017 und erläuterte, dass gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Geschäftsordnung des Rates, ausschließlich die Stadtbezirksräte für die Benennung von Straßen und Plätzen zuständig wären.
Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) wies darauf hin, dass der Antrag durchaus Sinn machen würde und dass im Rat der Stadt darüber debattiert werden könnte. Ratsherr Förste kritisierte, dass im vorliegenden Fall die Obrigkeit in die Fragen des Stadtbezirksrates Linden-Limmer eingreifen würde. Ratsherr Förste machte deutlich, dass man jahrelang an der Stärkung der Stadtbezirksräte gearbeitet habe und dass im vorliegenden Fall praktisch das einzige Recht, welches ihnen zugestanden worden sei, wieder genommen werde. Ratsherr Förste kündigte an, dass zu diesem Vorfall ein Prozess angestrengt werde und erörterte, dass zudem darüber zu diskutieren sei, ob die Kommunalaufsicht überhaupt eine gesellschaftspolitische Expertise besitze, um den vorliegenden Fall beurteilen zu können. Die Kommunalaufsicht würde von oben in die Belange des Stadtbezirksrates eingreifen und darüber sollte im Rat der Stadt diskutiert werden. Die Diskussionen im Stadtbezirksrat Linden-Limmer haben gezeigt, dass keine Ausschreitungen von Türken und Kurden zu erwarten wären. Vielmehr habe man beobachten können, dass es dazu eine gute, demokratische Diskussion gegeben habe. Es sei ferner sehr fragwürdig, dass ein Gremium, welches nicht vom Volk gewählt worden und nur mit nüchternen Juristen besetzt sei, in die Belange der Kommune eingreife.
Mit 48 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 11 Enthaltungen beschloss der Rat, mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit, die Nichtbefassung des Tagesordnungspunktes 19 zum Antrag der Fraktion die FRAKTION zur Umbenennung des "Steintorplatzes" mit der Drucks. Nr. 2041/2017.


Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU zum
Tagesordnungspunkt 10 - Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer mit der
Drucks. Nr. 1220/2017 N1 eine namentliche Abstimmung beantrage.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine getrennte Abstimmung des Tagesordnungspunktes 10 - Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer mit der Drucks. Nr. 1220/2017 N1 beantrage. Der Punkt 1 möge separat und die Punkte 2 bis 6 des Antrages könnten im Block abgestimmt werden.
Der Rat beschloss, die Punkte 21 bis 24 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der SPD-Fraktion

TOP 2.1.1.
zum Thema Fachkräfte für hannoversche Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2014/2017)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Carl (SPD) aus Drucks. Nr. 2014/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Was tut die Verwaltung dafür, die entsprechenden Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden und dabei, soweit möglich, auch auf Vielfalt (u.a. Herkunft, Geschlecht) zu achten?

Pro Jahr stellt der städtische Träger für die einundvierzig städtischen Kindertagesstätten ca. 130 pädagogische Fachkräfte extern ein. Hierbei handelt es sich vor allem um Vertretungskräfte, die zeitlich befristet z. B. aufgrund von Elternzeit eingestellt werden. In der Regel erfolgt eine Entfristung nach durchschnittlich 14 Monaten. Seit November 2016 gibt es eine Dauerausschreibung „Profis für die Kita“ auf verschiedenen Internetplattformen. Durch Werbung an den Fachschulen für Sozialpädagogik werden vor Ort Absolventinnen und Absolventen direkt angesprochen. Ein Flyer und ein Plakat „Profis für die Kitas“ sind zur Öffentlichkeitsarbeit entwickelt worden. Der Bereich Kindertagesstätten hat in diesem Jahr erstmalig zu einem „Speed Dating“ ins Rathaus eingeladen und für den Arbeitgeber LH Hannover bei angehenden Erzieherinnen und Erziehern geworben. U.a. durch diese Bemühungen konnten allein zum 1. August 2017 mehr als 40 pädagogische Fachkräfte eingestellt werden.
U.a. aufgrund des Ausbaus in der Kindertagesbetreuung, Schaffung neuer Betreuungsplätze, Ausweitung der Betreuungszeit entsteht beim städtischen Träger Kindertagesstätten ein erheblicher Personalbedarf.

Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund liegt im Bereich Kindertagesstätten bei 20 %, der Anteil der männlichen Beschäftigten bei über 11 %.

Zur Bindung des pädagogischen Personals wird insbesondere eine schnellere Entfristung auf festen Stellen vorgenommen. Das Entgelt und die Attraktivität des Arbeitgebers LH Hannover, u. a, mit Betriebssportangebot, Qualifizierungsangeboten, günstigen Wohnungen (ZVK) tragen weiter zur Personalbindung bei.

Frage 2:
Gelingt es der Stadt, dem Bedarf der städtischen Kitas gerecht zu werden, oder bleiben offene Stellen lange unbesetzt?

Zum 1. August 2017 konnten aller freien Stellen mit pädagogischen Fachkräften besetzt werden. Das gelang, da intensiv an den Fachschulen bei den Absolventinnen und Absolventen geworben wurde. Im zurückliegenden Jahr blieben kurzfristig, in der Regel für einen Zeitraum von 2 bis 3 Monaten, zwischen 20 und 40 Stellen unbesetzt, trotz der Ausschreibung „Profis für die Kitas“ und regelmäßigen Auswahlverfahren. Diese Vakanzen konnten jeweils weitgehend über den Einsatz von Springerkräften gedeckt werden.
In Einzelfällen mussten sogenannte Notgruppen eingerichtet werden. Dies konnte vorkommen, wenn auch Springerkräfte krankheits- oder urlaubsbedingt nicht verfügbar waren.

Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung die Situation bei den nicht städtischen Trägern von Kindertagesstätten ein?

Die Verwaltung schätzt die Situation ähnlich bzw. teilweise schwieriger im Vergleich zum städtischen Träger für Kindertagesstätten ein.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die personelle Fluktuation in den städtischen Betreuungseinrichtungen höher sei, als in anderen Bereichen der Landeshauptstadt Hannover.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage und erläuterte, dass die Fluktuation in den städtischen Betreuungseinrichtungen relativ gering sei. Allerdings könne die Verwaltung zu den anderen Trägern keine Aussagen machen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, warum durchschnittlich erst nach 14 Monaten eine Entfristung erfolgen würde, wenn die erheblichen Lücken im Personal sogar mit SpringerInnen geschlossen werden müssten.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Stellen in den städtischen Betreuungseinrichtungen grundsätzlich besetzt wären und dass bei Ausschreibungen nur die tatsächlich freien Stellen besetzt würden. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass bei Mutterschutz oder Krankheit keine Neubesetzungen stattfinden dürften, sondern mit Befristungen gearbeitet werden müsste. Allerdings sei das kein sonderlich großes Problem, da den BewerberInnen bewusst sei, dass bei einer guten Arbeitsleistung fast zu 100 % die Übernahme erfolge.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung auch auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen würde, wie die Eignung von MitarbeiterInnen von Zeitarbeitsfirmen zu beurteilen wäre und ob diese über den Zeitraum der durchschnittlichen Entfristung hinaus beschäftigt würden.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen würde.


TOP 2.1.2.
zur Förderung des Spracherwerbs in hannoverschen Kindertagesstätten durch das Land Niedersachsen
(Drucks. Nr. 2015/2017)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) aus Drucks. Nr. 2015/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Nach welchen Kriterien wird die Landeshauptstadt die Mittel weiterverteilen und welches Personal soll damit eingestellt werden?

In Absprache mit den anderen Trägern von Kindertagesstätten hat die Landeshauptstadt Hannover für die Beantragung für die Förderung von zusätzlichem Personal folgende Kriterien zugrunde gelegt:

Insbesondere sollen Kindertagesstätten gefördert werden, die einen hohen Anteil von Kindern mit Fluchterfahrungen bzw. einen hohen Anteil an Kindern aufweisen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

Da mit diesen Kriterien die Mittel (ca. 12 Millionen Euro für den Bewilligungszeitraum) für Hannover nicht voll ausgeschöpft werden konnten, wurden darüber hinaus für weitere Kindertagesstätten Mittel beantragt. Diese Kindertagestätten erfüllen andere Belastungskriterien z.B. einen hohen Anteil von Eltern von Alleinerziehenden, geringes Einkommen (z.B. AufstockerInnen).

Bisher sind 156 Anträge für zusätzliches Personal für die dritten Kräfte in Kindergartengruppen bei der Stadt Hannover eingegangen. An 55 Kindertagesstätten gibt es bereits geeignetes Personal für die durch die QuiK-Richtlinie geförderten Stellen.
101 Kindertagesstätten suchen nach pädagogischen Fachkräften bzw. anderem geeignetem Personal. Unter dem geeigneten Personal ohne Fachausbildung befinden sich mehr als 30 Elternbegleiterinnen aus dem Rucksackprogramm und Stadtteilmütter aus den Familienzentren. Für alle diese Frauen gibt es ab August 2018 die Möglichkeit, berufsbegleitend die Ausbildung als Sozialassistentin zu beginnen.
Die Liste der Anträge ist eventuell noch nicht vollständig, da Träger möglicherweise erst einen Antrag stellen, wenn sich abzeichnet, dass sie Personal gefunden haben.

Frage 2:
Welche Sprachförderprogramme des Landes hat die Verwaltung darüber hinaus in den vergangenen vier Jahren genutzt und wie viele Kinder bzw. Einrichtungen haben davon profitiert?

Das Land Niedersachsen fördert ein Programm zur „alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“. An diesem Programm nehmen 39 Kindertagesstätten in Hannover teil. Erzieher*innen oder SozialpädagogInnen werden in den Kindertagesstätten zur Begleitung des Prozesses der alltagsintegrierten Sprachförderung eingesetzt. Zusätzlich wird über dieses Landesprogramm jährlich ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für alle Kindertagesstätten in Hannover angeboten. Die Antrags- und bereits bewilligte Summe des Landes beträgt für das Kindergartenjahr 2017/2018 1.385.848,62 €.

Frage 3:
Wie hoch ist die Summe, die die Stadt Hannover in die Sprachförderung in Kitas investiert (gesamt und für die einzelnen Programme)?

Die Stadt Hannover fördert mit ca. 1, 8 Millionen € jährlich das Programm Rucksack, ein Programm zur Förderung der Erstsprache in den Familien und zur Förderung der Zweitsprache Deutsch in den Kindertagesstätten. An diesem Programm nehmen 59 Kindertagesstätten teil.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, wie die Verwaltung auf die nicht ausreichend vorgehaltene Sprachförderung in den Grundschulen, die eigentlich vom Land geleistet werden müsste, auf den dadurch zu befürchtenden Leistungsabfall in den Klassen und auf die drohende Abwanderung von Kindern, aufgrund der fehlenden Entwicklungschancen, reagieren wolle.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf die vom Land finanzierte Sprachförderung, die etwa eineinhalb Jahre vor der Einschulung beginnt und von Lehrkräften zum Teil in den Betreuungseinrichtungen und in den Grundschulen vorgehalten würde, habe. Allerdings sei man bestrebt enge Kontakte zu den Grundschulen herzustellen, um einen Bedarf über den Sprachentwicklungstest, in Hinblick auf die Sprachförderung, ermitteln zu können und gegebenenfalls Kooperationen einzugehen. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass die Verwaltung ein sehr umfangreiches Sprachförderprogramm in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen vorhalten würde. Zudem arbeite die Verwaltung sehr intensiv mit den Familienzentren und den Rucksackmüttern zusammen und würde mit dem Projekt „GRIFFBEREIT UNTERWEGS“ (GUGS) sehr niedrigschwellig auf die Familien, deren Erstsprache nicht Deutsch sei, zugehen. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Verwaltung an unterschiedlichen Stellen arbeiten würde und somit auch Kinder über die Stadtteil- und Rucksackmütter erreiche, die nicht in einer Kindertagesstätte betreut würden. Darüber hinaus würde über die Stadtteil- und Rucksackmütter kommuniziert, dass die Kinder in einer Betreuungseinrichtung angemeldet werden sollten.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wo die Verwaltung die ganzen Kinder unterbringen wolle, wenn davon auszugehen sei, dass Hannover im kommenden Jahr 6.900 Flüchtlinge aufnehmen müsse.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Verwaltung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung den Rhythmus von einem Fünfjahres- auf einen Einjahresturnus verkürzt habe, da man mit einem Bevölkerungszuwachs, durch den Anstieg der Geburtenrate, den Zuzug von Familien aus Ländern der Europäischen Union und auch durch den Familiennachzug, rechnen würde. Stadträtin Rzyski betonte, dass die Verwaltung mit allgemeinen Zahlen für Niedersachsen nicht arbeiten könnte, sondern jeden Standort einzeln beplanen müsse. Dies erfolge an der Anzahl der im Stadtteil gemeldeten Schulkinder. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Verwaltung kleinräumliche Berechnungen vornehmen müsste, da man nicht nur von der Geburtenrate im Stadtteil ausgehen könne, sondern ein sehr unterschiedlicher Familienzuzug in den einzelnen Stadtteilen zu berücksichtigen sei. Stadträtin Rzyski merkte an, dass sie persönlich die mobilen Raumeinheiten als schnelles und adäquates Mittel für die Bewältigung von temporären Schüleranstiegen ansähe.

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte in Bezug auf ein Schreiben vom Stadtbauamt, inwieweit die Verwaltung für die Unterbringung der 6.800 Menschen, die definitiv nach Hannover kommen würden, Vorsorgemaßnahmen getroffen habe.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Stadtverwaltung seit dem Jahr 2011 vom Land Niedersachsen Quoten zugewiesen bekäme, mit denen in Hinblick auf Flüchtlingsunterbringungen kalkuliert werden könnte. Die Stadt Hannover habe aktuell eine Quote von 6.800 Flüchtlingen zugewiesen bekommen, wobei nicht sicher sei, dass tatsächlich 6.800 Menschen in der Landeshauptstadt erscheinen würden. Die benannte Zahl sei eine der Stadt annoncierte Quote, die jede Kommune in Niedersachsen anhand des Königsteiner Schlüssel erhalten habe. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass vor diesem Hintergrund nicht zwingend mit der Zahl von 6.800 Flüchtlingen zu rechnen sei und dass darüber hinaus nicht damit zu rechnen sei, dass diese Menschen im hohen Maße Kinder mit sich führen würden.

Ratsherr Herrmann (AfD) nahm wiederholt Bezug auf das Schreiben vom Stadtbauamt.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies ausdrücklich auf den Behandlungsgegenstand der Anfrage hin.

Oberbürgermeister Schostok konstatierte, dass die Fraktion der AfD die entscheidenden Situationen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise im Rat der Stadt nicht miterlebt habe und dass sich dadurch Probleme mit Formulierungen und Begriffen eröffnet hätten. Der Stadtbaurat habe bereits ausgeführt, dass ein elementarer Unterschied zwischen einer Quote und der tatsächlichen Zuweisungszahl bestünde. Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Kommunen angehalten seien planerisch Kapazitäten vorzuhalten. Das habe die Verwaltung bereits in den vergangenen zwei Jahren, bevor die Fraktion der AfD in den Rat der Stadt eingezogen sei, mit Erfolg bewältigt. Denn in Hannover sei kein Flüchtling obdachlos geworden. Oberbürgermeister Schostok forderte die Fraktion der AfD auf, dass diese den Ausführungen des Stadtbaurates und der Schul- und Bildungsdezernentin Glauben schenken mögen, wonach es sich bei der vom Land Niedersachsen übermittelten Quote um einen planerischen Wert zur Vorhaltung von Unterbringungsmöglichkeiten handeln würde. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass es sich bei der Zahl von 6.800 mit nichten um eine tatsächliche Zuweisungszahl handeln würde und bat die Fraktion der AfD darum, dass diese davon Abstand nehmen möge, eine tatsächliche Zuweisungszahl von 6.800 Flüchtlingen für Hannover an die BürgerInnen zu suggerieren.

Ratsherr Herrmann (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem Schreiben des Stadtbaurates entnommen habe, dass Hannover noch zusätzlich 6.800 Flüchtlinge aufnehmen müsste und ergänzte, dass die Fraktion der AfD die Erläuterungen des Oberbürgermeisters zur Kenntnis nehmen würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, welche formellen Qualifikationen die zusätzlich eingestellten Kräfte für die Sprachförderung erfüllen müssten.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung zum einen versuche, pädagogische Fachkräfte zu finden und zum anderen versuchen könnte, Rucksackmütter zu gewinnen, um diese in ein Ausbildungsprogramm einzubinden. Die Qualifikation sei bewusst flexibel gehalten, um keine zu hohen Hürden aufzubauen. Stadträtin Rzyski betonte, dass die Verwaltung und die anderen Träger von Betreuungseinrichtungen sicherlich keine BewerberInnen einstellen würden, die in der Sprachförderung nicht fit wären. Stadträtin Rzyski wies ferner darauf hin, dass es sich dabei um Drittkräfte handeln würde, die nicht allein in eine Situation gebracht würden. Diese hätten die Möglichkeit in einem Team an den hinterlegten Strukturen der jeweiligen Betreuungseinrichtung teilzuhaben. Es gehe im Grundsatz darum, dass Kinder im Rahmen kleinerer Gruppen bei der Sprachförderung unterstützt würden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, inwieweit die Verwaltung darauf vorbereitet sei, wenn tatsächlich 6.800 Menschen nach Hannover kommen würden und damit entsprechend viele Kinder, auch über den Familienzuzug, in Hinblick auf Sprachförderung und Betreuung versorgt werden müssten.

Stadträtin Rzyski erläuterte wiederholt, dass sehr kleinräumlich mit den vorhandenen Kindern geplant werde. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass man für langfristige Planungen die Einwohnerdaten betrachte und die Anzahl derjenigen Frauen, die im gebärfähigen Alter wären, berücksichtigen würde. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass selbst wenn die Quote voll umgesetzt werden müsste, die Menschen nicht alle auf einmal in der Stadt erscheinen würden. Die Stadt sei vorbereitet. Dafür würde, im Besonderen bei der Schulplatzversorgung, kleinräumig und standortbezogen geplant.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob es nicht einen frauenfreundlicheren Begriff für die Rucksackmütter gäbe und welche Funktion diese genau erfüllen würden.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Bezeichnung Rucksackmütter noch nie negativ oder kritisch betrachtet worden wäre. Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die in den Volkshochschulen ausgebildeten Rucksackmütter in Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen den Kontakt zu anderen Müttern derselben Ethnie suchen würden. Der Rucksack stünde dafür, dass jemand mitgenommen würde, menschlich und fachlich. Das Projekt Rucksackmütter sei in Nordrhein Westfalen entwickelt worden, würde in ganz Deutschland laufen und sei ein Multiplikatorenprogramm.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es möglich wäre mit den Fördermitteln Kinder aus Obdachlosenunterkünften eine Sprachförderung zu gewähren.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage. Die Landeshauptstadt Hannover sei in Kooperation mit den anderen Trägern Antragsteller. Das würde bedeuten, dass nur Kindertagesstätten von anerkannten Trägern Fördermittel erhielten.


TOP 2.2.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Erfahrungen in NRW mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende
(Drucks. Nr. 2016/2017)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 2016/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Geflüchtete in Hannover haben bislang keinen Zugang
zur elektronischen Gesundheitskarte?

Die Anzahl der Empfänger/innen von Grundleistungen nach dem AsylbLG bzw. der Personenkreis, der für eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) dem Grunde nach in Frage käme, beläuft sich im Bereich der Landeshauptstadt Hannover (LHH) derzeit auf insgesamt 536 Personen (Stand August 2017).
Die Zahlen sind stark rückläufig und auf bundesweit massiv gesunkene Zahlen bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der Neuzuweisung auf die Kommunen zurückzuführen. Darüber hinausgehen diejenigen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen ist bzw. die als Flüchtling anerkannt wurden oder denen subsidiärer Schutz gewährt wurde und die deswegen einen Aufenthaltstitel erhalten, in die Zuständigkeit des SGB II über.
Ein zu Vormonaten geführter Vergleich macht deutlich, dass sich die Anzahl der dem Grunde nach eGK-Berechtigten gegenüber Februar 2016 mit noch 3.579 Personen in den letzten 1 ½ Jahren um rund 3.000 (!) Personen bzw. 85 % verringert hat (s. Anlage).
Soweit sich die weiterhin als fragil zu bezeichnende Situation zur Aufnahme von Flüchtlingen nicht wieder grundlegend verändert, ist von einer Fortsetzung dieses Trends und damit auch perspektivisch von einer weiteren Verringerung der Zahlen auszugehen.
Von den insgesamt 536 Personen, die aktuell Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, befindet sich nur noch ein kleiner Teil von derzeit 221 Leistungsberechtigten (ca. 41 % innerhalb der so genannten „Wartezeit“ von 15 Monaten. Die Wartezeit ist grds. nach einem 15-monatigen Aufenthalt in Deutschland erfüllt. Danach erhalten Leistungsberechtigte sog. „privilegierte“, höhere Leistungen nach § 2 AsylbLG in entsprechender Anwendung des SGB XII (Sozialhilfe), inklusive des besseren, nicht mehr eingeschränkten Umfanges der Hilfen im Krankheitsfall.
Aktuell erhalten 315 Personen (59 %) trotz erfüllter Wartezeit von 15 Monaten keine „privilegierten“ Leistungen nach § 2 AsylbLG und werden folglich auch nicht -wie in anderen Fällen sonst üblich- über § 264 Abs. 2 SGB V auftragsweise von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 2 AsylbLG ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Hier handelt es i.d.R. um Personen, welche sich schon länger als 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten, jedoch
a) die Dauer ihres Aufenthaltes rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben oder
b) die aufgrund ihres Verhaltens und von ihnen zu vertretender Umstände einer Anspruchseinschränkung unterliegen

Soweit man sich für die Einführung einer eGK und damit gegen die bisherige Praxis zur Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen durch den Leistungsträger entscheidet, würde folglich auch dieser Personenkreis entsprechend einzubeziehen und bei der Krankenkasse anzumelden sein.

Frage 2.:
Welche Faktoren haben in Köln dazu geführt, dass von einer Erfolgsgeschichte gesprochen wird und inwiefern sind diese Faktoren auf Hannover übertragbar?

In der Pressemitteilung vom 04.04.2016 spricht die Stadt Köln davon, dass mit der Einführung der eGK die Voraussetzungen für eine professionelle, effiziente und effektive Gesundheitsversorgung geschaffen wurden. Die Nachfrage beim Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln hat lediglich ergeben, dass sich durch die Einführung der eGK der Prüfumfang und der damit einhergehende Zeitaufwand bei der Sachbearbeitung deutlich verringert hat.
Nach Auskunft des Amtes für Soziales und Senioren bei der Stadt Köln wurden im Laufe des Jahres 2016 rund 10.000 Fälle über die DAK abgerechnet. Diese Zahlen sind mit der bei Frage 1 dargestellten stark rückläufigen Entwicklung der Fallzahlen in der LHH nicht vergleichbar und lassen daher den Schluss zu, dass sich die Einführung der eGK zum jetzigen Zeitpunkt, insbesondere unter Berücksichtigung der langen Kartenlaufzeiten von 24 Monaten sowie den anfallenden hohen Verwaltungskosten von 8 %, nicht rechnen wird.
Auch wenn die LHH und die Region Hannover in jeweils eigener Zuständigkeit die Bearbeitung der Leistungen nach dem AsylbLG durchführen, besteht ein hohes und nachvollziehbares Interesse an der Vereinbarung und stetigen Verbesserung einheitlicher Abläufe für diesen Personenkreis im Stadt- und Regionsgebiet.
Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 der Beschlussdrucksache Nr. 0033 (IV) über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Region Hannover und darüber hinaus die Regionsversammlung in ihrer Sitzung am 20.06.2017 der Beschlussdrucksache Nr. 0492 (IV) zugestimmt und damit die Regionsverwaltung ermächtigt, mit der Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen(KZVN) einen Vertrag zur Übernahme der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Leistungsberechtigten nach § 4 Abs. 1 und § 6 AsylbLG abzuschließen. Eine Einführung der eGK ist nicht geplant, so dass es aus Sicht des Fachbereiches Soziales für die Leistungsberechtigten in keiner Weise nachvollziehbar wäre, dass es innerhalb des Regionsgebietes zukünftig zwei verschiedene Verfahren gibt.

Frage 3.:
Wie haben sich die Kosten in Köln im Vergleich zum Zeitraum vor der Einführung entwickelt? Bitte pro Leistungsberechtigter/n aufschlüsseln und auch Nebeneffekte benennen wie geringere Kosten bei der Abrechnung etc.

Zu der von Ihnen gewünschten Darstellung der Kostenentwicklung sieht sich das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln derzeit nicht in der Lage, da ein direkter Vergleich mit dem bisherigen Abrechnungssystem auf Basis von Krankenscheinen bisher nicht durchgeführt worden ist.
Ob und inwieweit die Kosteneinsparungen in der Sachbearbeitung die durch die vereinbarte Verwaltungskostenpauschale von 8% je Fall deutlich höheren Kosten aufwiegen, konnte ebenfalls nicht beantwortet werden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, inwieweit sich die gesundheitlichen bzw. die medizinischen Leistungen von Asylsuchenden in Hannover von den gesundheitlich, medizinischen Leistungen anderer Transferleistungsbezieher unterscheiden würden. Ratsherr Wolf fragte weiter, ob auch Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen Bestandteile der Leistungspallette für Asylsuchende wären.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass diejenigen, die noch nicht den Grundsatz der fünfzehnmonatigen Wartezeit oder die Sicherung ihres Aufenthaltsstatus hätten, nur eine Grundversorgung an ärztlicher Versorgung (Akutversorgung) erhalten würden. Dazu würde das benannte Leistungsspektrum nicht gehören. Ferner seien Transferleistungsbezieher nach dem Sozialgesetz 12. Buch Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse und der ganz überwiegende Teil davon würde über die Grundsicherung die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

TOP 2.3.
Anfrage der CDU-Fraktion zum Bildungsbüro - Bildungsregion Hannover
(Drucks. Nr. 2017/2017)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 2017/2017 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wo und wann haben die ersten Bildungskonferenzen stattgefunden und welche Ergebnisse und Maßnahmen haben sich daraus ergeben?

Für die Bildungskonferenzen gibt es in der Landeshauptstadt Hannover zwei Formate: Erstens den Regionalen Bildungsbeirat der Region Hannover, an dem sich die Landeshauptstadt Hannover beteiligt. Zweitens werden Fachveranstaltungen für ein großes Fachpublikum und Eltern durchgeführt.
Dem Regionalen Bildungsbeirat, der unter der Federführung des Wirtschafts- und Bildungsdezernenten der Region Hannover ca. alle drei Monate tagt, gehören alle relevanten Akteure des Bildungsbereiches an. ( Berufsbildende Schulen, Landesschulbehörde, IHK, HWK, Jobcenter, Arbeitsagentur, Jugendberufsagentur, Volkshochschule, Fachbereich Schule der Region und der Landeshauptstadt, Bildungsbüro der Landeshauptstadt, Schulformsprecher). Es werden gemeinsame Fragestellungen definiert und Erfahrungen mit unterschiedlichen Arbeitsansätzen und Projektierungen reflektiert. Dem fachlichen Austausch und der wechselseitigen Information über aktuelle und zukünftige Vorhaben kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu. Hinzu kommen Arbeitsgruppen, die die Expertise externer ExpertInnen einbinden und die dem Bildungsbeirat entsprechend berichten.

Speziell an Eltern gerichtet waren die Fachveranstaltungen „(K)eine Entscheidung für das ganze Leben“ zu den Schulen ab Klasse 5. Eltern erhielten durch die Veranstaltung einen Überblick über das weiterführende Schulsystem und es wurden Fragen zu den verschiedenen Schultypen beantwortet. Sie fanden am 18.04.2016 mit rund 50 Teilnehmenden und am 23.01.2017 mit rund 300 Teilnehmenden in den Räumen der Volkshochschule in der Burgstraße 14 statt. Die nächste dieser Veranstaltungen im Rahmen der Bildungslandschaft Hannover ist für Januar 2018 geplant. Da im Rahmen der letzten Veranstaltung das Thema „Losverfahren“ die Veranstaltung dominiert hat, wird sich die Veranstaltung noch intensiver mit Fragen zur Schulwahlentscheidung und dem Schulangebot der Landeshauptstadt befassen.

Im Sprengel Museum Hannover findet am 13.11.2017 eine Bildungskonferenz unter dem Titel „Grammatik machen wir später. Junge Zugewanderte – eine Herausforderung für die Schulen in Hannover“ statt. Hier sollen Interessierte aus allen Bereichen des Bildungswesens in einem interdisziplinären Austausch zur erhöhten Zuwanderung und den daraus resultierenden Konsequenzen treten. Eine Veranstaltungsdokumentation ist geplant.
Die Bildungskonferenzen verfolgen nicht das Ziel der Maßnahmengenerierung, denn sie weisen eine andere Intention auf. Sie sollen vernetzen, orientieren, einen Rahmen für Austausch und Diskussion bieten und/oder Impulse geben.

Frage 2:
Wann hat die Steuerungsgruppe mit welchen Teilnehmern getagt, welche Ergebnisse resultieren und welche Maßnahmen ergaben sich daraus?

Im Rahmen der Umsetzung des in 2015 gefassten Grundsatzbeschlusses wurde geprüft, welche Steuerungsformate sinnvoll und ökonomisch sind. Herausgestellt hat sich, das Steuergruppen Anlass bezogen einzurichten sind. Die Wirkkraft der Steuergruppen hat sich dadurch erheblich erhöht, auch, weil jeweils die konkret relevanten Akteure kurzfristig aktiviert werden können. Diese Herangehensweise wird ermöglicht durch die Zusammenarbeit im Bildungsbeirat und die gemeinsame Organisation und Durchführung von Bildungskonferenzen. Im Sinn der mit der Einrichtung von Bildungsregionen etablierten „Staatlich – kommunalen Verantwortungsgemeinschaft“ sind der Fachbereich Schule und die Landesschulbehörde jeweils sogenannte Basisakteure. Themen und Anlass bezogen kommen zum Beispiel Trägervertreter*innen von Kindertageseinrichtungen, Schulleitungen, Kooperationspartner der Ganztagsschulen, VertreterInnen der offener Kinder- und Jugendeinrichtungen, Vertreter*innen des Kultusministeriums oder der Kammern dazu.
Als ein Ergebnis kann beispielhaft die Arbeit im Inklusionsbeirat und die Vorbereitung der Klausurtage zum Thema „Schulische Inklusion“ genannt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Zusammenarbeit mit der Peter-Ustinov-Schule und der Grundschule Mühlenberg, mit dem Ergebnis der Stellenaufstockung und der Unterstützung bei der Erarbeitung des Schulkonzeptes. Auch die schulische Erstberatung (s. 3.) wurde mit einer Steuerungsgruppe unter Einbeziehung der Landesschulbehörde entwickelt

Frage 3:
Wie viele konkrete Beratungen von Familien und Schulen fanden seit dem Schuljahr 2015/16 statt und wie viele Maßnahmen haben sich insbesondere für die Schulen daraus ergeben?

Die schulische Erstberatung für Zugewanderte mit schulpflichtigen Kindern und für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge richtet sich an Personen, die neu nach Hannover kommen. Sie stellt ein neutrales Beratungsangebot des Bildungsbüros dar, um an der Schnittstelle der Schulfindung zu unterstützen.

Beraten werden
· schulpflichtige geflüchtete Menschen,
· schulpflichtige MigratInnen,
· schulpflichtige Zuzüge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und
· schulpflichtige Zuzüge aus anderen Bundesländern.

Bei der Beratung wird
· eine Vorstellung des niedersächsischen Schulsystems und der Schullandschaft in Hannover vermittelt,
· gemeinsam an einem Abgleich der schulischen bzw. beruflichen Voraussetzungen und der vorhandenen Interessen der SchülerInnen gearbeitet und
· eine Orientierung auf geeignete Schulformen und ggf. Schulen vorgenommen.

Am 01.08.2016 nahm die schulische Erstberatung ihre Arbeit auf. Zuvor fand im Juni und Juli 2016 eine Erprobung des Beratungsangebotes statt. Im gesamten Zeitraum (bis einschließlich 19.09.2017) wurden 191 Fälle (bzw. Familien) mit 280 Kindern und Jugendlichen aus über 40 Staaten sowie Staatenlose beraten. In etwa 30 Fällen fand die Kontaktvermittlung durch eine Schule statt. Im Regelfall kam der Kontakt über Unterstützungssysteme oder den direkten Zugang der zu Beratenden zustande.
Maßnahmen für Schulen waren mit der Einrichtung der Bildungsberatung nicht intendiert. Vielmehr ist es Aufgabe der schulischen Erstberatung, die Schulen zu entlasten. Oftmals kamen unangemeldete Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern bei der Schulplatzsuche direkt zu den Schulen. Jetzt fängt die schulische Erstberatung einen Teil dieser Belastung durch ihre Beratungstätigkeit auf.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, wie es passieren konnte, dass einige Schulen derart übermäßig mit der Aufnahme von Kindern, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschten, in ihrer Arbeit belastet würden.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass im Wesentlichen zu klären sei, worin der Förderbedarf und der Beschulungswille der Eltern bestehe und welche Schulform von der Familie angestrebt werde. Die Verwaltung würde im Rahmen der Beratung einen Dolmetscher organisieren und die gesamte Einschulung vor Ort vorbereiten. Stadträtin Rzyski betonte, dass diese Vorgehensweise eine Entlastung für die Schulen sei. Allerdings sei das kein System, welches sicherstellen könnte, dass alle zugewanderten SchülerInnen gleichmäßig über alle Schulformen und Gebiete in der Stadt verteilt würden. Das habe etwas mit Schulwegen und freien Kapazitäten zu tun.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, inwieweit das in der Drucksache festgeschriebene Steuerungsziel – die Koordinierung der Verteilung mit einer besseren sozialen Mischung zu steuern, funktionieren würde.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Stadtverwaltung zum Bildungsbüro im Jahr 2015 ein erstes Konzept vorgelegt habe. Man habe auf dem Konzept von 2015 eine Weiterentwicklung Anfang 2016 erarbeitet. Darin seien die Entwicklungen aus 2015 in einer Fortschreibung konkretisiert worden. Zumal zu diesem Zeitpunkt noch keine Zuweisung hinsichtlich des Personals durch das Land erfolgt sei. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass das Bildungsbüro keine Einrichtung sei, die im Jahr 2015 für die kommenden zehn Jahre starr modifiziert worden wäre, sondern man habe 2015 einen Grundstein gelegt, in der Folgezeit Schwerpunktsetzungen und Weiterentwicklungen erarbeitet und diese im Frühjahr 2016 im Schul- und Bildungsausschuss beraten.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, mit welchen Bemühungen die Stadtverwaltung an die Landesschulbehörde herangetreten sei, um Brennpunktschulen mit überforderten LehrerInnen vermeiden zu können.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass die Verwaltung im Schul- und Bildungsausschuss dazu berichtet habe. Ferner gäbe es nicht nur eine oder zwei Sprachlernklassen an der Peter-Ustinov-Schule und an der Grundschule Mühlenberg. In Hannover wären Sprachlernklassen auch an Gymnasien und Realschulen im gesamten Stadtgebiet vorhanden. Den Antrag auf eine Sprachlernklasse würden die Schulen stellen und das sei in enger Absprache mit dem Schulträger geschehen. Das Ergebnis sei eine breite Verteilung der Sprachlernklassen auf das gesamte Stadtgebiet. Zudem könnten Sprachlernklassen nur an den Standorten eingerichtet werden, an denen auch die räumlichen Möglichkeiten gegeben wären. Stadträtin Rzyski betonte, dass nicht grundsätzlich davon auszugehen sei, dass sich Kinder, die die deutsche Sprache nicht sprächen, in sozial prekären Verhältnissen leben würden. Auch Kinder mit Zuwanderungshintergrund würden sich durch eine sehr starke Heterogenität in Hinblick auf das Lernverhalten, das Leistungsverhalten und der schulischen Vorbildung darstellen. Man sollte der Verallgemeinerung entgegentreten, wonach suggeriert würde, dass alle Sprachlernklassen eine Belastung wären.

Ratsfrau Gamoori (SPD) fragte, welche Bilanz zur Einrichtung des Bildungsbüros gezogen werden könnte, welche konkreten Beispiele für eine erfolgreiche Arbeit genannt werden könnten und welche Vorhaben für die zukünftige Arbeit des Bildungsbüros vorbereitet würden.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass mit der Aufnahme der Arbeit im Bildungsbüro seit Mitte des Jahres 2016 es sehr schnell gelungen sei, die relevanten Akteure zusammenzubringen. Die Grundschule Mühlenberg und die Peter-Ustinov-Schule seien gute Beispiele dafür, wie schnell, konzentriert und gut die Vernetzung mit der Schule, mit den Elternräten, mit der Schulbehörde, mit der Jugendhilfe und den freien Trägern erfolgen könnte. Dadurch, dass man sehr gezielt und regelmäßig zu unterschiedlichen Themen und Settings zusammen käme, wäre es keine Schwierigkeit mehr mit externen Partnern zu kooperieren oder ins Gespräch zu kommen. Man würde keine dauerhaften, großen Vernetzungen, sondern schnell und gezielt agierende Vernetzungsgruppen benötigen. In diesen Zusammenhang habe die Verwaltung in Hinblick auf die Sprachlernklassen sehr gut mit den Landesschulbehörden und den Lehrkräften zusammengearbeitet. Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Sprachlernklassen eine besondere Herausforderung wären. Allerdings hätten die Schulleitungen, die Lehrkräfte und die SchülerInnen in diesem Kontext auch sehr positive Erfahrungen gesammelt. Die Lehrkräfte hätten im Besonderen bei der Arbeit mit Kindern in den Sprachlernklassen, die mit einer sehr geringen Vorbildung nach Deutschland gekommen wären, sehr positiv wahrgenommen, dass diese Kinder eine gewisse Lernfreude und Neugier zeigen würden. Die Lehrkräfte aus den Sprachlernklassen wären vernetzt, sodass ein ständiger Erfahrungsaustausch stattfinde. Der Wert des Bildungsbüros reflektiere das enorme Beratungsangebot, welches aufgebaut worden sei. Stadträtin Rzyski sagte, dass der zweite große Themenkomplex, der in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat angegangen würde, die Beratung von Eltern im Kontext zur Inklusion sei. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass man nach einem Jahr Bildungsbüro die gute Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Landesschulbehörde und Eltern als positiv einschätze. Zudem habe man auch in Zusammenhang mit den Sprachlernklassen, in Hinblick auf die Eingliederung an den Schulen, positive Ergebnisse registrieren können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob die Verwaltung mit ihr der Ansicht sei, dass Hannover zu wenig Sprachlernklassen haben würde. Ratsfrau Dr. Matz fragte zudem, was die Verwaltung, auch vor dem Hintergrund des Bildungsbüros, zu unternehmen beabsichtige, um eine verbesserte Koordinierung der SchülerInnen, mit dem Ziel einer besseren sozialen Durchmischung, hinzubekommen.

Stadträtin Rzyski stellte klar, dass all diejenigen Schulen, die eine Sprachlernklasse beantragen würden, diese auch bekämen. Denn die Schulen selbst müssten Sprachlernklassen beantragen, nicht der Schulträger. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass der Verwaltung keine Rückmeldung bekannt sei, wonach eine Schule den Bedarf einer Sprachlernklasse angemeldet und diese nicht bekommen habe. Stadträtin Rzyski erinnerte daran, dass die Eltern ein Wahlrecht in Hinblick auf Standort und Schulform genießen würden. Ratsfrau Rzyski betonte, dass der Schulträger keine Verteilung von SchülerInnen vornehmen würde. Der Schulträger würde lediglich beraten und da Zuwandererfamilien über das gesamte Schuljahr hinweg in Hannover einträfen, würde der Schulträger darüber informieren, an welchen Schulen freie Kapazitäten vorhanden wären. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Eltern sogar die Möglichkeit hätten die Zuteilung über das Einzugsgebiet von Grundschulen zu umgehen. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass es keine Unterschiede zwischen Zuwanderungsfamilien und seit längerer Zeit ansässigen Familien gäbe. Die freie Schulwahl gelte für alle.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob es eine Tendenz gäbe, wonach der Anteil von ursprünglich in Hannover lebenden Kindern an sogenannten Brennpunktschulen zurückgehen würde.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage und erläuterte, dass maximal zwei Sprachlernklassen an einem Standort eingerichtet würden.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, was die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten unternommen habe, um die Situation an der Grundschule Hägewiesen verbessern zu können und weiter, ob die Schul- und Bildungsdezernentin vor Ort gewesen sei, um die Situation einschätzen zu können.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung alle Grundschulen im Rahmen der Möglichkeiten über die Schulsozialarbeit unterstützen würde. Dazu gäbe es unterschiedliche Unterstützerprogramme, die die Grundschulen beim Schulträger abrufen könnten. Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Verwaltung vor dem Hintergrund der Vorantreibung von Schulendwicklung mit den Schulen im Gespräch sei. Die Ansätze der Verwaltung seien die Entwicklung des Ganztagsangebots, welches ein guter Baustein im Rahmen der Bildungsteilhabe und Bildungsförderung sei. Die Verwaltung sei immer Ansprechpartner der Schulen und Lehrkräfte, wenn es um konkrete Hilfen gehe. Stadträtin Rzyski sagte, dass die Verwaltung nicht in die Gestaltung des Unterrichts eingreifen könnte und dass dies auch weder von den Schulen noch von den Lehrkräften erwünscht sei. Stadträtin Rzyski erklärte abschließen, dass sie persönlich nicht in der Grundschule Hägewiesen vor Ort gewesen sei.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht der Fraktion der CDU teile, wonach es keine gute Situation wäre und die Verwaltung diese auch zukünftig zu vermeiden versuche, wenn man an eine Schule bzw. weiterführenden Schule derart viele Kinder schicken würde, dass massiv in den Bildungsauftrag dieser Schule eingegriffen würde, weil dadurch so viele Kräfte gebündelt, andere Vorhaben zurückgedrängt und nicht ausreichend Personal vom Land zur Verfügung gestellt würde.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Verwaltung in diesem Punkt nicht mit der Fraktion der CDU übereinstimmen könne, da diese Überlegungen viel zu kurz gegriffen wären und nicht immer nur etwas mit den Sprachlernklassen zu tun hätten. Stadträtin Rzyski hob wiederholt hervor, dass die Eltern die weiterführenden Schulen frei anwählen könnten und dass die Zuweisungen ausschließlich im Rahmen von Sprachlernklassen erfolgen könnten. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass beispielsweise die Peter-Ustinov-Schule nicht aus zwei Sprachlernklassen bestünde, sondern eine voll ausgebildete Oberschule von Stufe 5 bis einschließlich Stufe 10 sei. Ein Punkt, den man im Schul- und Bildungsausschuss sehr ausgiebig beraten habe, sei dahin gehend zu interpretieren, dass man sich Gedanken darüber mache, dass an einigen Schulstandorten die Zahl der Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf unverhältnismäßig hoch sei. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass der Schulträger auch vor diesem Hintergrund nicht mit Verteilung eingreifen würde. Es sei vielmehr tatsächlich so, dass Eltern dieser Kinder gern auf Gesamt- bzw. Oberschulen zurückgreifen würden, da die Eltern ihre Kinder dort am ehesten gut untergebracht sähen. Stadträtin Rzyski informierte darüber, dass man mit dem Inklusionsbeirat thematisiert habe, dass sich alle Schulformen der Inklusion widmen mögen. Bis jetzt würde sich das Thema Inklusion an allen Grundschulen sowie bei den weiterführenden Schulen ganz überwiegend bei den Integrierten Gesamtschulen abzeichnen. Man müsste auch die Realschulen und Gymnasien dazu bringen sich der Inklusion zuzuwenden. Denn dann könnte eine bessere, natürliche Zerstreuung, auch im Bereich des sozialpädagogischen Förderbedarfs, auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt erfolgen. Die Verteilung könne sich nur auf die Sprachlernklassen und auf Kinder, deren Familien im laufenden Schuljahr zugezogen wären, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, beziehen. Zudem würden nach einer gewissen Eingewöhnungszeit vereinzelte Schulformwechsel vorgenommen. Stadträtin Rzyski bekräftigte, dass die Verwaltung demnach in diesem Punkt nicht mit der Fraktion der CDU übereinstimmen könne, da der Schulträger keine Zuweisungen vornehmen würde.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob an einer Schule mehr als eine Sprachlernklasse etabliert werden könnte.

Stadträtin Rzyski stellte richtig, dass die Schulleiterin der Grundschule Mühlenberg zunächst einmal die Probleme geschildert habe. Ferner habe die Schulleiterin erklärt, dass die Schule ihren Bildungsauftrag erfülle. Es sei schwierig am Standort Mühlenberg, aber die Schule würde ihren Bildungsauftrag erfüllen. Stadträtin Rzyski sagte, dass maximal zwei Sprachlernklassen an einem Standort eingerichtet würden. Das läge zum einen daran, dass die Raumkapazitäten nicht mehr zulassen würden und zum zweiten daran, das die SchülerInnen aus den Sprachlernklassen, nach sechs Monaten intensivstem Deutschunterricht möglichst in den regulären Schulbetrieb eingeflochten werden sollten.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung mit ihr der Ansicht sei, dass es auch Schulen im Sekundarbereich I, mit Sprachlernklassen und Kindern mit Inklusionsbedarf gebe, die zudem nicht in zwangsläufig bildungsnahen Umfeldern, wie z.B. die IGS Linden und die IGS Büssingweg, liegen würden und dass trotzdem eine große Zufriedenheit bei den SchülerInnen, den LehrerInnen, der Schulleitung und den Eltern vorherrschen würde.

Stadträtin Rzyski bejahte die Frage.

Ratsherr Herrmann (AfD) fragte, ob es sein könnte, dass die Schulleiterin der Grundschule Mühlenberg in der Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen ausgeführt habe, dass der Bildungsauftrag nur unzureichend erfüllt werden könnte.

Stadträtin Rzyski erinnerte daran, dass dort eine sehr lange Sitzung stattgefunden habe und das zunächst einmal die SchulleiterInnen ihre Präsentationen vorgestellt hätten und dass im Anschluss daran eine umfangreiche Fragerunde stattgefunden habe. In diesem Rahmen sei aus den Reihen der Fraktion der CDU die Schulleiterin der Grundschule Mühlenberg sehr direkt gefragt worden, ob der Bildungsauftrag erfüllt werden könnte. In diesem Kontext habe sowohl die Schulleiterin als auch die Vertreterin der Landesschulbehörde erklärt, dass der Schulauftrag generell erfüllt werde, dass jedoch nicht alle Kinder das Bildungsziel erreichen würden. Zudem sei ausdrücklich darauf verwiesen worden, dass die Vermittlung des Bildungszieles an dem Standort vor großen Herausforderungen stünde. Ferner habe die Schulleiterin erläutert, mit welchen Mitteln die Schule gemeinsam mit dem Schulträger und der Landesschulbehörde an der Verbesserung des Bildungserfolges arbeiten würden und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Schule allein und in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und der Landesschulbehörde entwickelt habe. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass es außer Frage stünde, dass es überaus schwer sei und besonderer Anstrengungen bedürfe, das Bildungsziel an dem Standort zu erreichen. Man habe keine Übersicht, wie stark die Zahl der Klassenwiederholer sei und wie viele Kinder in welche Schulform nach der vierten Klasse übergehen würden. Es sei unmöglich einschätzen zu können, ob 90, 70, 50 oder 30 % der SchülerInnen das Bildungsziel am Ende des vierten Schuljahres erreichen würden, da der Verwaltung die belastbaren Grundlagen fehlen würden.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob es sein könnte, dass der eine oder andere jüngere Schulleiter, der vielleicht noch Karriere machen wolle, eben nicht einräumen würde, dass der Bildungsauftrag in großen Teilen nicht erfüllt werden könne und dass die Situation deswegen vielleicht sogar noch schlimmer wäre, als die Verwaltung dazu ausführen würde.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass derartige Fragen der Landesschulbehörde oder den Schulleitern selbst zu stellen wären. Im Weiteren bot Stadträtin Rzyski an, dass die Tagesordnung um einen Punkt zur Präsentation der Grundschule Mühlenberg erweitert werden könnte. Es könnte noch einmal darauf eingegangen werden aus wie vielen Perspektiven heraus die Landeshauptstadt, dezernatsübergreifend, mit Unterstützung der Sozialdezernentin und des Stadtbaurates, das ganze Thema Mühlenberg in vier großen Maßnahmepaketen angehen würde. Dabei ginge es um zwei Maßnahmenpakete, die sich mit baulichen Maßnahmen beschäftigen würden und zwei Maßnahmen, die sich mit inhaltlichen Themen befassen würden. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass die Verwaltung an ganz vielen, unterschiedlichen Stellen arbeite, um die Situation aller Kinder im Stadtteil Mühlenberg verbessern zu können. Das würde beginnen bei der Errichtung von internationalen Elterncafés, bei der Ausweitung des Beratungsangebotes für Eltern, der Einrichtung von gemeinsamen Wachstumgruppen in den Familienzentren, der Ausweitung des Kinderbetreuungsangebots, gehe weiter über die Schaffung von Kindergartenplätzen, über die Einrichtung eines Angebots für angehende Schulkinder, bis hin zur Erweiterung des Schul- und Bildungsangebots für Kinder und Jugendliche, der Erweiterung des Beratungsangebots, bis hin zu einer Übersicht, welche Gruppen und Kräfte am Standort Mühlenberg bereits tätig wären. Die Maßnahmen würden von den QuartiersmanagerInnen überwacht. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass genau dies die Arbeit des Bildungsbüros wiedergeben würde. Das Bildungsbüro arbeite mit dem Schulträger, der Landesschulbehörde, den LehrerInnen, den Schulen, den StadtbezirksmanagerInnen und anderen Partnern zusammen. Stadträtin Rzyski unterstrich zum Abschluss, dass sich all diese Maßnahmen auf lange Sicht hin entwickeln müssten und nicht von heute auf morgen, wie auf Knopfdruck funktionieren würden.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob der Schul- und Bildungsdezernentin die Presseberichte über die Ausführungen der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel beim gestrigen Wahlkampfauftakt der CDU in Hildesheim bekannt wären, wonach Frau Dr. Merkel ganz klar und deutlich ausgeführt habe, dass das Schlechtreden der Situationen an Schulen der tatsächlichen Lage an den Schulen in keiner Weise gerecht würde. Ratsherr Nicholls fragte zudem, ob die Schul- und Bildungsdezernentin diese Einschätzung teilen würde.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass sie persönlich die Rede nicht verfolgt habe. Allerdings sei es interessant davon zu hören.

Ratsherr Borstelmann (CDU) fragte, ob die Schul- und Bildungsdezernentin mit ihm der Ansicht sei, dass es wohl dem Gesetz nach eine freie Schulwahl gäbe, dass diese jedoch faktisch nicht realistisch wäre, da sonst Schulen keine SchülerInnen ablehnen könnten.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass eine Schule, die mehr BewerberInnen als Schulplätze habe, gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz über ein Losverfahren die Absagen ermitteln müsste. Zudem beziehe sich das Recht auf freie Schulwahl nicht auf eine bestimmte Schule, sondern auf die Schulform. Der Schulträger habe dafür Sorge zu tragen, die Schulformen in ausreichendem Maße vorzuhalten. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung habe man zum Engpass an Schulplätzen an Gymnasien eindeutig Stellung bezogen. Stadträtin Rzyski erklärte, dass sie die Ansicht der Fraktion der CDU nicht teile, da ein Recht auf die freie Wahl der Schulform bestünde. Im Gegensatz dazu bestünde bei den Grundschulen ein Anspruch auf einen Schulplatz im Schuleinzugsbereich. Dieses Recht gelte für alle Eltern und würde auch eingehalten.

TOP 2.4.
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zum DGB-Mandat in der Jury des "Stadt-Hannover-Preises" - Frauen machen Standort
(Drucks. Nr. 2207/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.5.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Einrichtung eines "Trinkraums"
(Drucks. Nr. 2348/2017)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Umbesetzung im Kulturausschuss
(Drucks. Nr. 2266/2017)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Kulturausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2266/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 3.2.
Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation
(Internationaler Ausschuss)

(Drucks. Nr. 2403/2017)

Ratsherr Braune (AfD) machte darauf aufmerksam, dass das im Antrag benannte beratende Mitglied sich nicht ganz freiwillig zurückgezogen habe. Die Dame sei von der Fraktion der SPD massiv unter Druck gesetzt worden, um auf ihr Amt zu verzichten. Diese sei darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass wenn sie die Fraktion der AfD weiter beraten würde, sie dann in Hannover keinen Job mehr finden würde. Ratsherr Braune informierte darüber, dass die Dame erst kürzlich nach Hannover gekommen sei, russischsprachig wäre und in Norwegen als Pressesprecherin für die OSCE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) tätig gewesen sei. Ratsherr Braune sagte, dass dieser Vorfall für ihn faschistische Ansätze habe.
Beigeordnete Kastning (SPD) wies den Vorwurf zurück, wonach die Fraktion der SPD bzw. einzelne Mitglieder der Fraktion der SPD die benannte Dame unter Druck gesetzt haben. Beigeordnete Kastning bekräftigte, dass Mitglieder der Fraktion der SPD so etwas niemals tun würden. Beigeordnete Kastning berichtete, dass ihr persönlich und dem Oberbürgermeister diese Unterstellungen, unter Verwendung derselben, heute wiederholt verwendeten Tonart als E-Mail zugänglich gemacht worden wäre. Beigeordnete Kastning stellte fest, dass man in Deutschland seine Meinung und Einschätzung zu politischen Parteien und deren Ausrichtungen frei äußern könne. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass die Fraktion der SPD niemanden zu irgendetwas zwingen könne und dies auch niemals tun würde!

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die unverhohlene Drohung der Ratsfrau Iri (SPD) gegenüber dem beratenden Mitglied der AfD im Internationalen Ausschuss eine Ungeheuerlichkeit darstellen würde. Die einst einmal so stolze Sozialdemokratische Partei Deutschlands sollte sich schämen, eine solche Person in ihren Reihen zu haben. Die Arroganz der Macht und die Bekämpfung des politischen Gegners mit allen Mitteln, bis hin zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz, seien ihm aus seiner Lebensgeschichte heraus sehr vertraut. Ratsherr Hirche erklärte, dass er im totalitären System der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gelebt habe, welches er im Jahr 1984 als Dissident habe verlassen müssen. Ratsherr Hirche erörterte, dass er sich heute zuweilen an diese Zustände erinnert fühlen würde. Besonders beschämend und grotesk sei es, dass ein solches Gebaren aus den Reihen derjenigen Partei heraus geschehen sei, die sich immer salbungsvoll als die demokratische Partei benennen würde, wozu die Fraktion der AfD angeblich nicht gehören würde.

Ratsherr Braune (AfD) entschuldigte sich dafür, dass er die Fraktion der SPD mit dem Vorwurf in Verbindung gebracht habe. Ratsherr Braune betonte, dass sich der Sachverhalt ausschließlich auf das Ratsmitglied der Fraktion der SPD Hülya Iri beziehen würde. Ratsherr Braune sagte, dass es für den Vorfall Zeugen gebe, die zu Protokoll benannt werden könnten. Ratsherr Braune bedauerte, dass sich die Fraktion der AfD auf die Suche nach einem neuen beratenden Mitglied für den Internationalen Ausschuss machen müsste und dass der benannte Vorfall dieses Bestreben sicher nicht leichter machen würde.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass sie den Vorwurf energisch zurückweise und diesen als Beleidigung gegenüber eines Mitgliedes der Fraktion der SPD empfinden würde. Beigeordnete Kastning konstatierte, das die Fraktion der AfD versuche, sich mit dem Vorwurf in den Mittelpunkt zu manövrieren, sich eine Bühne zu verschaffen und sich wieder einmal die Opferrolle auferlegen würde. Beigeordnete Kastning stellte klar, dass die Mitglieder der Fraktion der AfD ihre Meinung sagen dürften. Allerdings dürften das die Mitglieder der Fraktion der SPD ebenso und es würde sicher nicht im Einfluss einzelner Mitglieder der Fraktion der SPD liegen, dass sich beratende Mitglieder von ihren Aufgaben zurückzögen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) betonte, dass es sich natürlich um faschistische Machenschaften handeln würde, wenn ein Mitglied der Fraktion der SPD, einem beratenden Mitglied im Internationalen Ausschuss nahelegen würde, dass sich diese sehr gut überlegen sollte für die Fraktion der AfD arbeiten zu wollen, weil diese dann in Hannover nie wieder einen Job bekommen würde. Beigeordneter Hauptstein erläuterte, dass die benannte Dame überhaupt nichts mit der Fraktion der AfD zu tun habe. Diese habe sich lediglich für die Besetzung im Internationalen Ausschuss als beratendes Mitglied beworben. Beigeordneter Hauptstein stellte klar, dass er von der Ratsfrau Iri erwarte, dass sich diese bei der benannten Dame in aller Form entschuldige. Denn diese würde sich aufgrund der Äußerungen der Ratsfrau Iri nun ernsthafte Gedanken um ihre berufliche Zukunft in Hannover machen.
Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) machte deutlich, dass der Faschismus mit der Hetze gegen Minderheiten seinen Anfang genommen habe. Die Mitglieder des Rates würden aufgrund der zurückliegenden Sitzungen sehr genau beurteilen können, wer das tue und wer das nicht tun würde. Die Fraktion der SPD tue das nicht. Eine andere Fraktion im Rat hingegen schon.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erinnerte an seine Rede im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates am 3. November 2016 und erläuterte, dass er speziell auf ein respektvolles Miteinander im Rat der Stadt eingegangen sei. Ratsherr Wruck betonte, dass im Rat der Stadt ein ruhiges, kollegiales Arbeiten möglich sein sollte und dass persönliche Verunglimpfungen nichts im Rat der Stadt zu suchen hätten. Ratsherr Wruck bemerkte abschließend, dass dies natürlich auch für Einschüchterungen gelten würde.

Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2403/2017.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.
Entscheidung über einen Vorschlag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 1741/2017 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem berechtigten Anliegen des Stadtbezirks Döhren-Wülfel folgen wolle, welches ursprünglich von der dortigen Bezirksratsfraktion der SPD eingebracht worden sei. Beigeordneter Machentanz erörterte, dass es dabei um Straßenfragen gehe. Einem der wenigen Themen, über die die Bezirksräte gemäß Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mitentscheiden dürften. Deshalb stimme die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN gegen die Verwaltungsvorlage, wonach das Anliegen des Stadtbezirksrates abzulehnen sei.

Ratsherr Gill (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Allerdings nicht, weil man die Stadtbezirksräte einschränken wolle. Ratsherr Gill sagte, dass er selbst einen derartigen Antrag im Stadtbezirk Vahrenwald-List eingebracht habe. Allerdings habe ihn die Verwaltung anschließend in einem langen Gespräch über die Veränderungen einer Straße in seinem Geltungsbereich informiert. Ratsherr Gill führte aus, dass mit Beginn der Sanierung der Vahrenwalder Straße die Umleitung zum Hauptverkehrsweg würde und dass somit die Zuständigkeit vom Stadtbezirksrat zum Rat der Stadt wechseln würde. Ratsherr Gill merkte an, dass die Fraktion der SPD von der Bauverwaltung die Nachricht erhalten habe, dass Veränderungen der Geltungsbereiche weitergegeben würden. Die Fraktion der SPD sei mit dieser Handhabe zufrieden.
Mit 53 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Vorschlag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1741/2017 mit 1 Anlage.


TOP 5.
Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2269/2017 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2269/2017 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof - Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII

(Informationsdrucksache Nr. 1329/2017 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 7.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 1 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof
Kommunale Museen - Für die Zukunft gerüstet?

(Informationsdrucksache Nr. 1589/2017 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 8.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1-4 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes -NKPG- durch den Nds. Landesrechnungshof
- Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und bei privatrechtlichen Unternehmen -

(Informationsdrucksache Nr. 1989/2017 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 9.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2013
(Drucks. Nr. 1690/2017 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den konsolidierten Gesamtabschluss 2013 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1690/2017 mit 2 Anlagen.


TOP 10.
Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1220/2017 N1)

TOP 10.1.
dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage)

TOP 10.2.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1646/2017)

TOP 10.2.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2010/2017)

TOP 10.3.
und Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1647/2017)

TOP 10.4.
sowie Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1985/2017)

TOP 10.5.
und Änderungsantrag der Fraktion Die Fraktion
(Drucks. Nr. 1996/2017)

TOP 10.6.
sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2011/2017)

TOP 10.7.
und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2119/2017)

Ratsherr Alter (SPD) erörterte, dass der heutige Beschluss eine erhebliche Tragweite habe, denn man entscheide über Infrastrukturmaßnahmen, von der nicht nur die jetzige Generation, sondern auch die nachfolgenden Generationen in der Stadt profitieren würden. Er sei deshalb erfreut über den Vorschlag der Verwaltung, in Linden-Limmer und Misburg neue Schwimmbäder errichten zu wollen, die sowohl in technischer, energetischer als auch in Hinblick auf die Barrierefreiheit, als Meilensteine der Modernisierung der öffentlichen und Sportinfrastruktur in Hannover zu bezeichnen wären. Bäder seien nach dem Verständnis der Fraktion der SPD ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ratsherr Alter machte deutlich, dass diese Vorgehensweise keine Selbstverständlichkeit wäre, denn andere Kommunen würden reihenweise Schwimmbäder schließen. Es sei einmalig in Deutschland, dass eine Stadt 40 Mio. € für die Errichtung von Schwimmbädern investieren würde, ohne das andere dafür geschlossen würden. Das sei Ausdruck einer nachhaltig erfolgreichen Politik. Die Fraktion der SPD bekenne sich klar zum Bäderkonzept, setze dies um und würde damit den politischen Willen, das langfristige Ziel zu erreichen, in Hannover die gesamtstädtische Bäderinfrastruktur zeitgemäß aufzustellen, unterstreichen. Dabei gehe man klug und optimistisch vor. Populistische Forderungen würde die Fraktion der SPD niemals formulieren. Denn diese stünde für eine seriöse und zukunftsorientierte Politik. Ratsherr Alter führte weiter aus, dass man in Hannover dringend Schwimmflächenkapazitäten benötigen würde. Mit dem Bau der beiden Schwimmbäder würde man eine tatsächlich bestehende Bedarfslücke schließen. Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD würden mit ihrem Änderungsantrag deutlich machen, dass man sich dem öffentlichen Diskurs der vergangenen Wochen und Monate gestellt habe. Die Forderung der Partner würde lauten, dass die Option zur Errichtung eines Freibades aufrecht zu erhalten sei. Ratsherr Alter wies darauf hin, dass die Formel, wonach nur ein Kombibad familienfreundlich sei, falsch wäre. Das Fössebad könne mit einer großzügigen Öffnung zur Freifläche und einem attraktiv gestalteten Außengelände sehr wohl familienfreundlich sein. Ein 50m Becken und eine Zuschauertribüne würden eine Familienfreundlichkeit jedenfalls nicht ausschließen. Mit dem Zusatzantrag der Partner würde man sicherstellen, dass die unmittelbaren Anwohner und auch interessierte EinwohnerInnen mit Maßnahmebeginn einbezogen und laufend zum aktuellen Sachstand informiert würden. Zudem würden die BürgerInnen das Angebot erhalten, das neue Bad im Rahmen der Möglichkeiten mitzugestalten. Man beabsichtige, dass sich die EinwohnerInnen mit ihrem neuen Bad von Anfang an identifizierten, damit eine emotionelle Bindung entstehen könne. Spätestens im Jahr 2020 werde die Verwaltung das beschlossene Bäderkonzept aktualisieren und dabei den finanziellen Bedarf neu ermitteln. Abhängig davon, wie sich die finanzielle Situation dann darstelle, habe die Politik die Möglichkeit Änderungen am Konzept vorzunehmen. Man habe damit ein Höchstmaß an Flexibilität und Nachjustierung geschaffen. Ratsherr Alter bemerkte abschließend, dass bereits ein mehr als ausreichendes Maß an Zeitverzögerungen hingenommen werden musste und dass es an der Zeit sei, auch im Sinne derjenigen BürgerInnen einen Beschluss zu fassen, die sich nicht ständig lautstark Gehör verschaffen müssten.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man die notwendigen Diskussionen in den Fachausschüssen geführt habe und dass man sich vor dem Startschuss für die Verwaltung befände, mit dem Neubau von Schwimmbädern für Linden-Limmer und Misburg anzufangen. Ratsherr Bindert richtete einen Appell an die Opposition, dass diese den Neubau der Schwimmbäder nicht ablehnen möge. Denn es sei bereits im Vorfeld angeklungen, dass man der Meinung sei, dass man der Stadtgesellschaft einen Gefallen tun würde, wenn man den Neubau der Schwimmbäder komplett ablehnen würde. Es sei bedauerlich, dass dies auch immer wieder in Hinblick auf Schulen oder andere Vorhaben getan würde, nur weil die eigenen Änderungsanträge keine Mehrheit gefunden hätten. Ratsherr Bindert betonte, dass man für die Infrastruktur der zukünftigen Generationen sowie den Sporttreibenden in der Stadt bauen würde und ein familienfreundliches Bad mit derart großzügigen Außenfreiflächen schaffen würde, wie dies in Deutschland sonst nirgendwo der Fall wäre. Ratsherr Bindert unterstrich, dass die Fraktionen der SPD, der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen um jedes noch so kleine Detail gerungen hätten, um der Verwaltung einen Auftrag erteilen zu können, der für die Stadtgesellschaft nur Vorteile mit sich bringen würde. Ratsherr Bindert bemerkte zum Abschluss, dass die Ausstattung eines Schwimmbades mit einem Hubboden zum zukunftsorientierten Standard gehören würde und dass eine Ablehnung desselben als überaus rückwärtsgewandt zu bezeichnen sei.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN es begrüßen würde, dass nach langem Warten der Neubau des Fössebades nun endlich angegangen würde. Allerdings sei man entsetzt darüber, wie mit dem Verwaltungsvorschlag, durch den Verzicht auf ein Freibad, an den Bedürfnissen der BürgerInnen im Stadtbezirk vorbei geplant würde. Beigeordneter Machentanz sagte, dass es fatal sei einen Beschluss in die Zukunft zu verschieben, wenn man doch eigentlich auch für ein Außenbecken wäre. Man sollte heute für alle NutzerInnen des Fösse-Freibades ein Zeichen setzen. Denn auch der Neubau von Wohnbebauung sei aus rechtlichen Gründen kein Hinderungsgrund mehr. Beigeordneter Machentanz erläuterte weiter, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN von Anfang an für den Erhalt des Musikclub Béi Chéz Heinz eingesetzt habe. Der Musikclub habe seine Bereitschaft zu immensen Eigenleistungen zum Erhalt angeboten und ein Konzept vorgelegt, wie der traditionsreiche Club am Standtort erhalten werden könnte. Beigeordneter Machentanz betonte, dass der Erhalt des Béi Chéz Heinz für eine UNESCO City Of Music sogar zwingend notwendig wäre. Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass die Errichtung eines Außenschwimmbeckens, der Erhalt des Béi Chéz Heinz sowie die kostensparende Umwandlung von einem ÖPP- zu einem ÖÖP-Verfahren wichtige Bestandteile des Antrages der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN seien.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) erläuterte, dass es für die Fraktion DIE FRAKTION keinen Kompromiss darstellen würde, wenn eine vage in der Zukunft liegende Option auf die Errichtung eines Außenschwimmbeckens bestehe. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass man dem Antrag nicht zustimmen könne, da seines Erachtens noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden wären, um das Béi Chéz Heinz am Standort zu erhalten. Das Béi Chéz Heinz sei ein traditionsreiches, in Linden vernetztes, privates Unternehmen. Allerdings sei vor nicht allzu langer Zeit auch Geld vorhanden gewesen um verschiedene Banken vor dem totalen Zusammenbruch zu retten. Ratsherr Klippert stellte klar, dass es auch ohne Pairing mit der Fraktion DIE FRAKTION eine Mehrheit für die Partner aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebe. Es sei nie tatsächlich um Mutterschutz und dem damit zusammenhängenden Pairing gegangen. In den Reihen der Partner habe es lediglich die Befürchtung gegeben, dass zwei Abweichler gegen den Antrag der Partner und die Verwaltungsvorlage stimmen könnten. Ratsherr Klippert erklärte, dass die Fraktion DIE FRAKTION dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, ihren eigenen und in Teilen den der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN unterstützen würde.

Ratsherr Bingemer (FDP) führte aus, dass die Fraktion der FDP stolz darauf sei, dass die Stadt Hallenschwimmzeiten für die Stadtteile Linden, Limmer und Misburg schaffen werde. Man wolle den Schwimmsport in Hannover nach vorne bringen und erreichen, dass mehr als nur die Hälfte der Kinder das Schwimmen erlernten. Dafür seien Zeiten für den Schwimmunterricht in den neu entstehenden Bädern zu generieren. Ferner seien die Planungen dahin gehend ausgerichtet, dass die Schulen an den Vormittagen, die Schwimmsportler und Vereine in den Abendstunden und die Hobbyschwimmer und Familien vornehmlich in den Nachmittagsstunden die Bäder nutzen könnten. Zudem könnten die Liegewiesen durch eine großzügige Frontöffnung erreicht werden, sodass drinnen geschwommen und draußen unter anderen Ball gespielt, in der Sonne gelesen oder gedöst werden könnte. Ratsherr Bingemer merkte an, dass man stolz darauf sein könne, dass die Landeshauptstadt 40 Mio. € für den Ausbau der Sportinfrastruktur einsetzen würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erklärte, dass die Ablehnung der Fraktion der CDU zur Ursprungsdrucksache und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP auf der Hand lege, da die Fraktion der CDU schlecht geplanten Sachen sowieso nicht zustimmen würde. Zudem sei es unstrittig, dass zu einem Familienbad ein Freibad gehören würde. Ratsfrau Dr. Matz machte deutlich, dass sich die Mehrzahl der BürgerInnen in Linden-Limmer für den Erhalt des Freibades ausgesprochen hätten. Dazu gäbe es zwar keine Abstimmungsergebnisse, aber die Stimmung vor Ort und auf den Veranstaltungen hätten dies reflektiert. Zudem habe eine Prüfung der Verwaltung ergeben, dass auf dem Arial keine Wohnbebauung stattfinden dürfte. Demnach sollte man sich schon am heutigen Tage für die Errichtung eines Außenschwimmbeckens entscheiden, weil eine in die Zukunft gerichtete Option zu ungewiss sei. Darüber hinaus würde ein Eingriff in die Planungen während der Bauphase sicherlich zu erheblichen Mehrkosten führen. Ratsfrau Dr. Matz erörterte, dass laut dem CDU-Antrag ein 25 m Becken beibehalten und das Außenbecken saniert werden sollte. Dafür sollte im Misburger Bad ein 50 m Becken entstehen, um den Bedarf für den Leistungsschwimmsport in Hannover decken zu können. Ratsfrau Dr. Matz sagte, dass die BürgerInnen in Linden-Limmer und Misburg mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion einverstanden wären und bat um die Zustimmung für den eigenen Antrag.

Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) wies darauf hin, dass es in Misburg um den Wideraufbau von Ruinen und in Linden-Limmer um die Wiedereinrichtung eines stilgelegten Freibades gehen würde. Ratsherr Förste bemerkte, dass die Verwaltung aus den bekannten Gründen nicht ganz unschuldig an der Misere um das Misburger Bad sei. Ratsherr Förste führte weiter aus, dass es im vorliegenden Fall ansonsten um die Aufarbeitung von Altlasten und Sanierungsstaus gehen würde. Im Weiteren brachte Ratsherr Förste die Ergebnisse von der Bundestagswahl mit den Planungen zum Fössebad in Verbindung und sagte, dass die BürgerInnen in Linden-Limmer damit hätten anzeigen wollen, dass diese gegen das endgültige Zuschütten ihres Freibades wären. Ratsherr Förste konstatierte, dass nach den Plänen der Verwaltung einige Tausend Menschen in einem sozial schwach strukturierten Stadtbezirk zu Gunsten von einigen hundert VereinssportlerInnen auf ihr Freibad verzichten sollen. Ratsherr Förste erklärte, dass die Fraktion DIE FRAKTION den Antrag der Fraktion der CDU unterstützen werde, da ein 50 m Wettkampfbecken, aufgrund der guten Verkehrsanbindung, am Standort Misburg sinnvoller wäre.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Verwaltungsvorlage ablehnen werde, obwohl man im Allgemeinen den Neubau von Schwimmbädern natürlich begrüßen würde. Ratsherr Wruck erläuterte, dass es sich beim Misburger Bad um den Wiederaufbau eines Schwimmbades handeln würde, welches aufgrund einer missglückten Privatisierung geschlossen werden musste. Die Fraktion DIE HANNOVERANER plädiere dafür, dass in Linden-Limmer ein Hallenbad mit 50 m Wettkampfbecken und ein Außenschwimmbecken entstehen sollte, da Linden einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile in Niedersachsen wäre. Zudem sei ein Hubboden ein überaus wichtiger, zukunftsweisender Bestandteil in Hinblick auf den Schulschwimmunterricht und der Senioren Wassergymnastik. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass der Fraktion DIE HANNOVERANER die Form der Finanzierung völlig gleichgültig sei, denn Schulden könnten in diesem Rahmen sicherlich nicht umgangen werden. Ratsherr Wruck erklärte, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER zu einigen Drucksachen enthalten werde und die Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da in keinem der vorliegenden Anträge alle wichtigen Punkte vereint aufgeführt würden.

Ratsherr Braune (AfD) erläuterte, dass die Fraktion der AfD ähnlichen Ansichten nachgehen würde, wie dies bereits von den Vertretern der Fraktion DIE FRAKTION formuliert worden wäre. Der Bereich Linden-Limmer sei einer der am dichtesten besiedelten Stadtbezirke und würde deshalb das von der Bevölkerung geforderte Außenschwimmbecken im Fössebad dringend benötigen. Im Weiteren gab Ratsherr Braune den Inhalt des Antrages der Fraktion der AfD wieder. Abschließend erklärte Ratsherr Braune, dass er seit mehr als zehn Jahren Sportlehrer im Schwimmunterricht sei und dass bislang alle SchülerInnen auch ohne einen reparaturanfälligen Hubboden das Schwimmen erlernt hätten.

Ratsherr Nicholls (SPD) wies darauf hin, dass die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) im Monat Juni 2017 eine Umfrage publiziert habe. Danach könnten im Bundesdurchschnitt mehr als 60 % der zehnjährigen Mädchen und Jungen nicht sicher schwimmen. Es seien bundesweit 537 Badetote zu verzeichnen gewesen. Ratsherr Nicholls wies darauf hin, dass das von der CDU zur Sanierung vorgeschlagene Außenschwimmbecken weder für den Schwimmunterricht, noch zum Erlernen der Schwimmfähigkeit und schon gar nicht für sportliche Aktivitäten genutzt werden könnte. Ferner würde die Fraktion der CDU in ihrem Antrag fordern, dass im am dichtesten besiedelten Stadtbezirk Niedersachsens an Stelle eines 50 m ein 25 m Schwimmbecken gebaut werden solle. Zudem würde es im Stadtbezirk Linden-Limmer bereits ein Freibad geben. Ratsherr Nicholls merkte an, dass die Debatte vor Ort gut aufgegriffen worden sei und dass in Linden-Limmer ein gutes, Familien geeignetes Schwimmbad entstehen würde.

Ratsfrau Keller (SPD) machte deutlich, dass es überaus enttäuschend sei, dass bislang jegliche Anerkennung dafür ausgeblieben sei, dass der Rat der Stadt, aufgrund einer nachhaltigen Finanzpolitik, in die Lage versetzt worden wäre, dem Neubau von zwei Schwimmbädern zustimmen zu dürfen. Ferner sei es kein Widerspruch ein Schwimmbad mit 50 m Becken als familienfreundlich zu bezeichnen. Ratsfrau Keller wies darauf hin, dass die Sanierung des Außenschwimmbeckens im Fössebad, aufgrund der fast jährlich wiederkehrenden Hochwassersituation, völlig widersinnig sei. Ferner würde das Misburger Bad mit einem für den Standort gewohnten 25 m Becken und darüber hinaus mit einem neuen Saunabereich versorgt.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) beantragte für den Tagesordnungspunkt 10.1 eine getrennte Abstimmung und zusätzlich für den Punkt 1 des Antrages die namentliche Abstimmung.

Beigeordnete Kastning (SPD) merkte an, das es unabhängig von den Begleitumständen, wie z.B. Beckengröße, Sauna oder Außenschwimmbecken schade wäre, dass einige Ratsmitglieder nicht in der Lage wären ihren Stolz darüber ausdrücken zu können, dass die Landeshauptstadt Hannover ein Bäderkonzept habe und nun die Möglichkeit nutze, zwei Bäder neu errichten zu können. Beigeordnete Kastning machte deutlich, dass man in Hannover dankbar dafür sein sollte, dass die Landeshauptstadt nicht wie Städte in Nordrhein Westfalen gezwungen wäre, Schwimmbäder und sogar Theater zu schließen. Beigeordnete Kastning betonte, dass es natürlich bedauerlich sei, dass derartige regionale Unterschiede, aus welchen Gründen oder Vorgeschichten auch immer, in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschen würden. Beigeordnete Kastning erörterte, dass man bei einem Programm wie dem Bäderkonzept, welches über viele Jahre hinweg abzuarbeiten sei, ein finanziell verantwortungsbewusstes Handeln oberste Priorität habe. Denn die Fraktion der SPD würde beabsichtigen, das Bäderkonzept auch in der Zukunft weiter umsetzen zu können. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass die schönste Stadt der Welt nicht nur aus Linden-Limmer, sondern auch aus Stöcken, Vahrenwald, der Südstadt, der List usw. bestehen würde. Die Fraktion der SPD sei der Ansicht, dass z.B. auch das Stöckener Bad, wie andere Bäder in Hannover auch, in einen guten Zustand versetzt werden sollte. Beigeordnete Kastning sagte, dass die Option, wonach das Fössebad in den Zustand versetzt werden sollte, dass dieses in Zukunft durch ein Außenbecken erweitert werden könnte, als verantwortungsvolle Vorgehensweise zu betrachten sei. Zudem könnte das Fössebad auch ohne Außenschwimmbecken ein tolles Familienbad sein. Beigeordnete Kastning widersprach dem Vorwurf, wonach man beabsichtigen würde der Bevölkerung in Linden und Limmer ein reines Leistungssport- und Wettkampfschwimmbad vorsetzen zu wollen. Beigeordnete Kastning versicherte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD für ein derartiges Vorhaben niemals die Hand heben würden. Die Fraktion der SPD sei der Auffassung, dass in Linden-Limmer ein gutes, familienfreundliches Schwimmbad entstehen werde und dass darüber hinaus weitere Punkte des Bäderkonzeptes angegangen werden könnten. Beigeordnete Kastning bemerkte zum Abschluss, dass der Vorwurf, wonach sich die Partner überhaupt nicht für die Belange in Linden interessieren würden, als absolut haltlos zurückzuweisen sei. Denn mit der Zustimmung zum Bäderkonzept hätten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD dafür gesorgt, dass der Neubau des Fössebades im Rahmen des Bäderkonzeptes zeitlich vorgezogen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) kritisierte, dass nicht nachzuvollziehen sei, dass die Opposition in Hinblick auf den Zustand, dass die Landeshauptstadt Hannover in der Lage sei für zwei Schwimmbäder 40 Mio. € aufbringen zu können, kein anderes Gebaren als Meckern an den Tag legen würde. Ratsherr Engelke erläuterte, dass die Errichtung der beiden Sprungtürme den Status des Fössebades als Familienbad unterstreichen würde. Denn zum einen seien Sprungtürme ein Spaß für die ganze Familie und zum zweiten könnten Kinder im Kreis der Familie oder im Klassenverband ihre Ängste bekämpfen. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass ein Cabriodach sehr hohe Kosten in der Anschaffung und dem Unterhalt verursache und obendrein sehr reparaturanfällig sei. Zudem könnte man aufgrund der großflächigen Öffnung zu den Liegewiesen praktisch von einem Freibad sprechen. Im Weiteren verwies Ratsherr Engelke auf einen Artikel aus der Hannoverschen Tagespresse zum verregneten Sommer 2017 und die Auswirkungen auf die Freibäder in der Landeshauptstadt und konstatierte, dass ein Hallenbad mit Öffnung zu einem attraktiven Außenbereich, eine logische Konsequenz zum Klimawandel mit im Sommer lang anhaltenden Starkregenfällen sein würde. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die im Antrag aufgeführte Option zumindest die Möglichkeit eröffnen würde, dass an dem Standort ein Außenschwimmbecken gebaut werden könnte. Zudem gehe es nicht um die Kosten für den Bau des Außenschwimmbeckens, sondern um die jährlichen Betriebskosten von 400.000 bis 700.000 Euro und einem Nutzungsgrad von maximal 30 bis 50 Tagen im Jahr. Ratsherr Engelke sagte, dass es nicht Aufgabe einer Kommune wäre, einem privaten Wirtschaftsunternehmen bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu unterstützen. Ferner sei es noch weniger Aufgabe einer Kommune einem privaten, wirtschaftlich arbeitenden Musikclub wie Béi Chéz Heinz sämtliche Kosten für neue Anschlüsse und bauliche Maßnahmen zu finanzieren. Ratsherr Engelke stellte fest, dass der Änderungsantrag der Partner lang diskutiert, gut durchdacht, finanziell verantwortungsbewusst und somit absolut zustimmungswürdig wäre.

Beigeordnete Seitz (CDU) stellte klar, dass die Fraktion der CDU nicht gegen die Errichtung von Schwimmbädern sei. Man habe eigene Anträge zu beiden Schwimmbädern erarbeitet und sei bereit die Errichtung der Schwimmbäder mitzutragen, wenn den Änderungsanträgen der Fraktion der CDU zuvor zugestimmt würde. Beigeordnete Seitz wandte ein, dass keine Veranlassung bestünde, die Errichtung von Schwimmbädern als absolute Seltenheit in Deutschland zu propagieren. Denn andere Kommunen würden ebenfalls Schwimmbäder bauen und dies zum Teil auch mit höheren Aufwendungen tun. Beigeordnete Seitz wies darauf hin, dass die Privatisierung des Misburger Bades ein Fehler gewesen sei, dass die Fraktion der CDU der Privatisierung damals nicht zugestimmt habe und dass derartige Dinge nicht in Vergessenheit geraten sollten, wenn man die richtigen Lehren daraus ziehen wolle. Beigeordnete Seitz erläuterte, dass das Misburger Bad ein 50 m Außenschwimmbecken gehabt habe und dass die Fraktion der SPD auch vor der Tatsache einer wachsenden Bevölkerung durchgesetzt habe, dass dieses in ein 25 m Becken verkleinert würde. Beigeordnete Seitz wies darauf hin, dass man in Misburg ein Schwimmbad mit einem Lehrschwimmbecken, einer Wasserfläche und mit viel Glück ein kleines Planschbecken bekommen würde. Beigeordnete Seitz fragte, warum in Linden-Limmer zur Steigerung der Attraktivität eines Familienbades zwei Sprungtürme entstehen dürften und im Misburger Bad nicht. Zudem fragte Beigeordnete Seitz, wo den plötzlich die 800.000 € zusätzlich für das Schwimmbad in Linden-Limmer hergekommen wären oder was dafür in der Landeshauptstadt Hannover nicht umgesetzt würde. Beigeordnete Seitz betonte, dass auch die Fraktion der CDU ihre Vorstellungen und Visionen habe, auf welchem Wege und mit welchen Mitteln die eigenen Anträge realisiert werden könnten, ohne sich ständig auf Haushaltsreste zu berufen.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Errichtung des 1 m Sprungbretts und des 3 m Sprungturms lediglich dazu dienten, dass Schwimmabzeichen abgenommen werden dürften. Ratsherr Bindert gestand ein, dass man zum Erlernen des Schwimmvermögens keinen Hubboden benötigen würde. Allerdings würde dieser den NichtschwimmerInnen zunächst einmal Sicherheit geben. Zudem könnten aufgrund einer variablen Wassertiefe zusätzliche Sportaktivitäten, wie z.B. verschiedene Formen der Wassergymnastik, angeboten werden. Ratsherr Bindert machte deutlich, dass man sich letztendlich für einen Neubau des Fössebades entschieden habe und dass man sich somit auch für eine zukunftsweisende Qualität entscheiden sollte.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass aufgrund der Presseberichterstattung jeder in Hannover mitbekommen habe, wie kontrovers die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zum Fössebad diskutiert habe. Denn die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Hannover sei dafür bekannt, dass man zu allen Anregungen beraten würde und infolgedessen auch im vorliegenden Fall wieder zu einem guten Kompromiss gelangt sei. Ratsfrau Klingenburg-Pülm wies darauf hin, dass es innerhalb eines Parlaments eine gute Praxis sei, dass bei Abwesenheit einer Vertreterin der Mehrheitsfraktionen, die Opposition ebenfalls auf eine Stimme verzichte, damit das Wahlergebnis im Plenum weiter repräsentativ sei. Ratsfrau Klingenburg-Pülm stellte klar, dass es kein Recht auf ein Pairing gäbe, da alle MandatsträgerInnen ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet wären. Dennoch sei es ein Gebot der Fairness und man sei davon ausgegangen, dass die Opposition dem Mutterschutz der Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen mit denen in einer Demokratie üblichen Spielregeln begegnen würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sich aus mehreren Gründen ein Außenschwimmbecken für das Fössebad wünschen würde. Denn man wolle vor dem Hintergrund, dass sich die Einwohnerzahl von Limmer in den kommenden Jahren verdoppeln werde vermeiden, dass das schon jetzt an den Wochenenden total überfüllte Freibad in Limmer dann zukünftig kollabieren würde. Ferner sei ein nachträglicher Bau eines Außenschwimmbeckens deutlich teurer, als eine parallele Errichtung zur Schwimmhalle. Ratsherr Wolf sagte, dass es ihm sehr viel mehr behagen würde, wenn erst gedacht und anschließend gehandelt würde. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Ansicht sei, dass der Erhalt des Musikclubs Béi Chéz Heinz dringend vor dem Hintergrund UNESCO City Of Music und der Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt dringend notwendig sei. Die Kommune sollte zwar nicht alle Kosten übernehmen, allerdings sei eine Beteiligung der Landeshauptstadt durchaus vertretbar. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass zum bekannten Sachverhalt kein Pairing vorliegen würde, da die Partner sowieso zwei Stimmen mehr hätten, als die gesamte Opposition. Darüber hinaus wären heute zwei Vertreter der Fraktion der CDU nicht anwesend.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) merkte zum Pairing an, dass eine derart schwache Mehrheit von zwei Stimmen sowieso nicht dem Willen der Bevölkerung abbilden könnte. Der viel bessere Weg wäre ein wenig auf die Opposition zuzugehen. Denn es sei klar, dass sich alle ein Schwimmbad für Linden-Limmer wünschen würden. Allerdings würde es unterschiedliche Vorstellung im Rahmen der Ausstattung geben. Ratsherr Klippert betonte, dass für ihn persönliche Aspekte zum vorliegenden Antrag überhaupt keine Rolle spielen würden. Er lebe nicht in Linden-Limmer, er gehe nicht gern ins Schwimmbad und seine Besuche in Musikclubs würden auch immer seltener. Er fühle sich lediglich seinen WählerInnen und deren Interessen gegenüber verpflichtet. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass der Betreiber des Musikclubs Béi Chéz Heinz gesagt habe, dass man sich an den Kosten beteiligen wolle und dass dieser bereits zur Bekräftigung seiner Ambitionen mehrere Modelle vorgelegt habe. Allerdings seien diese bislang allesamt ignoriert worden. Ratsherr Klippert unterstrich, dass einer UNESCO City Of Music der Erhalt eines traditionsreichen Musikclubs den Einsatz von öffentlichen Geldern wert sein sollte. Ratsherr Klippert berichtete, dass im Stadtbezirksrat Linden-Limmer die Frage gestellt worden wäre, was es kosten würde, wenn das Bad von der öffentlichen Hand betrieben würde. Die Antwort der Verwaltung habe gelautet: „Ungefähr 700.000 € im Jahr“. Ratsherr Klippert machte deutlich, dass diese Summe die jährlichen Betriebskosten für ein Außenbecken in Linden-Limmer decken würden.

Ratsherr Braune (AfD) sagte, dass ein privates Unternehmen, wie der Musikclub Béi Chéz Heinz, auch privat finanziert werden sollte. Ratsherr Braune zeigte sich über die Ansichten der Fraktion der FDP zum Außenbecken verwundert und machte deutlich, dass es wenig sinnvoll wäre sämtliche Anschlüsse für ein Außenbecken zu installieren, um dann die Errichtung desselben von der Entwicklung des Klimawandels mit seinen Auswirkungen auf den deutschen Sommer abhängig zu machen. Ratsherr Braune stellte fest, dass es in Hannover zu wenige Außenschwimmflächen gäbe, dass man die Ablehnung des Außenschwimmbeckens in Linden-Limmer langfristig bereuen würde und dass somit die Entscheidung für das Fössebad die Stadtgesellschaft in Hannover insgesamt betreffen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass ein offener Brief zum Pairing in der Tagespresse von schlechtem Stil zeugen würde. Beigeordneter Machentanz erläuterte, dass der Rat der Stadt nicht mit dem Landtag oder dem Bundestag zu vergleichen sei, da im Rat keine Gesetzesvorlagen oder Ähnliches verabschiedet würden und zudem auch kein verfassungsrechtlich nicht vorgesehener Fraktionszwang vorherrschen würde. Beigeordneter Machentanz sagte, dass man es als gewähltes Mitglied des Rates den Menschen in Linden-Limmer nur schwer werde plausibel machen können, dass man aufgrund von Abwesenheit oder dem Abgeben eines falschen Votums, ein Außenschwimmbecken im Fössebad verhindert habe. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass er nur seinem Gewissen gegenüber verpflichtet sei und dass ihm sein Gewissen sagen würde, dass er in der heutigen Sitzung anwesend zu sein habe, um für ein Außenschwimmbecken kämpfen zu können.

Beigeordnete Kastning (SPD) bemerkte, dass sie nicht glaube, dass die Entscheidung über eine Investition in ein Freibad eine Gewissensentscheidung darstellen würde.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass sie den Vorsitzenden der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN vorab telefonisch über das beabsichtigte Vorhaben eines Pairings informiert habe und ergänzte, dass dieser somit nicht erst vor zwei Tagen aus der Tagespresse davon erfahren habe. Ratsfrau Klingenburg-Pülm merkte an, dass sie erst zwei Tage vor der heutigen Sitzung von der Abwesenheit der zwei Ratsmitglieder der Fraktion der CDU Kenntnis erhalten habe. Ratsfrau Klingenburg-Pülm sagte, dass sie sich für die Abwesenheit der zwei CDU-Mitglieder bedanke, falls dies in Zusammenhang mit dem Pairing beabsichtigt gewesen sei.

Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass man aus seinen Fehlern, wie z.B. aus denen beim Hainhölzer Bad, lernen sollte. Denn dort sei die Filteranlage komplett unterdimensioniert. Ratsherr Jacobs erörterte zur Ökonomie, welche früher einmal von der Fraktion der FDP Beachtung erfahren habe, dass bei der gesamten Haustechnik und Filteranlage des Fössebades darauf zu achten sei, dass alle technischen Komponenten, Verbindungen, Rohre und Installationen auch für den Betrieb eines nachträglich errichteten Außenbeckens ausgelegt würden. Denn ein nachträgliches Umrüsten würde deutlich teurer werden, als das sofortige Auslegen aller Komponenten und dem Verlegen der Anschlussrohre für ein zusätzliches Außenbecken.
Ratsherr Küßner (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den Antrag zur Geschäftsordnung „Ende der Debatte“ stelle.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass auf eine Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag verzichtet werden könnte, da die Redeliste bereits abgearbeitet sei und auch keine Wortmeldung mittels Handaufhebens signalisiert würde.
Mit 53 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2119/2017 ab.

Mit 49 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 6 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2011/2017 ab.

Mit 53 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1996/2017 ab.

Mit 38 Stimmen gegen 22 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1985/2017 ab.

Mit 32 Stimmen gegen 28 Stimmen beschloss der Rat den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1647/2017.

Mit 52 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2010/2017 ab.

Mit 32 Stimmen gegen 26 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1646/2017.

Getrennte Abstimmung:

Namentliche Abstimmung:

Ratsherr Albrecht (CDU) Ja
Ratsherr Alter (SPD) Ja
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Bingemer (FDP) Ja
Ratsherr Blaschzyk (CDU) Ja
Ratsherr Borstelmann (CDU) Ja
Ratsherr Braune (AfD) Ja
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Ja
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Döring (FDP) Ja
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Emmelmann (CDU) Ja
Ratsherr Engelke (FDP) Ja
Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) Nein
Ratsfrau Gamoori (SPD) Ja
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja
Ratsherr Gill (SPD) Ja
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Nein
Ratsherr Hellmann (CDU) Ja
Bürgermeister Hermann (SPD) Ja
Ratsherr Herrmann (AfD) Nein
Ratsherr Hirche (AfD) Nein
Ratsherr Hofmann (SPD) Ja
Ratsfrau Iri (SPD) Ja
Ratsherr Jacobs (AfD) Nein
Ratsfrau Jeschke (CDU) Ja
Ratsherr Karger (AfD) Nein
Beigeordnete Kastning (SPD) Ja
Ratsherr Kelich (SPD) Ja
Ratsfrau Keller (SPD) Ja
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Ja
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) Nein
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Kreisz (SPD) Ja
Ratsherr Küßner (CDU) Ja
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Markurth (SPD) Ja
Ratsherr Marski (CDU) Ja
Ratsfrau Dr. Matz) (CDU) Ja
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Ja
Ratsherr Nicholls (SPD) Ja
Ratsfrau Pluskota (SPD) Ja
Ratsherr Pohl (CDU) Ja
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Ja
Bürgermeister Scholz (CDU) Ja
Oberbürgermeister Schostok (SPD) Ja
Beigeordneter Seidel (CDU) Ja
Beigeordnete Seitz (CDU) Ja
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) Ja
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Wiechert (CDU) Ja
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Nein
Ratsherr Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Beigeordnete Zaman (SPD) Ja
Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein

Mit 47 Stimmen gegen 13 Stimmen beschloss der Rat den Punkt 1 des Antrages der 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage.

Mit 46 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 12 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 1b des Antrages der 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage.

Mit 48 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 7 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 2 des Antrages der 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage.

Mit 51 Stimmen gegen 7 Stimmen beschloss der Rat den Punkt 4 des Antrages der 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage.

Mit 52 Stimmen gegen 7 Stimmen beschloss der Rat den Punkt 5 des Antrages der 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage.

Mit 47 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 6 des Antrages der 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 E1 mit 1 Anlage.

Getrennte Abstimmung:

Namentliche Abstimmung:

Ratsherr Albrecht (CDU) Nein
Ratsherr Alter (SPD) Ja
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Bingemer (FDP) Ja
Ratsherr Blaschzyk (CDU) Nein
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein
Ratsherr Braune (AfD) Nein
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Ja
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Döring (FDP) Ja
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein
Ratsherr Engelke (FDP) Ja
Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Ja
Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) Nein
Ratsfrau Gamoori (SPD) Ja
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja
Ratsherr Gill (SPD) Ja
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Nein
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein
Bürgermeister Hermann (SPD) Ja
Ratsherr Herrmann (AfD) Nein
Ratsherr Hirche (AfD) Nein
Ratsherr Hofmann (SPD) Ja
Ratsfrau Iri (SPD) Ja
Ratsherr Jacobs (AfD) Nein
Ratsfrau Jeschke (CDU) Ja
Ratsherr Karger (AfD) Nein
Beigeordnete Kastning (SPD) Ja
Ratsherr Kelich (SPD) Ja
Ratsfrau Keller (SPD) Ja
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Ja
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) Nein
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Kreisz (SPD) Ja
Ratsherr Küßner (CDU) Nein
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Ja
Ratsherr Markurth (SPD) Ja
Ratsherr Marski (CDU) Nein
Ratsfrau Dr. Matz) (CDU) Nein
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Ja
Ratsherr Nicholls (SPD) Ja
Ratsfrau Pluskota (SPD) Ja
Ratsherr Pohl (CDU) Nein
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Ja
Bürgermeister Scholz (CDU) Nein
Oberbürgermeister Schostok (SPD) Ja
Beigeordneter Seidel (CDU) Nein
Beigeordnete Seitz (CDU) Nein
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) Ja
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Wiechert (CDU) Nein
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Ja
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Nein
Ratsherr Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Ja
Beigeordnete Zaman (SPD) Ja
Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Ja

Mit 37 Stimmen gegen 23 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag mit der Drucks. Nr. 1646/2017 sowie dem Zusatzantrag mit der Drucks. Nr. 2010/2017, den Punkt 1 des Antrages zum Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 N1.

Namentliche Abstimmung:

Ratsherr Albrecht (CDU) Nein
Ratsherr Alter (SPD) Ja
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Bingemer (FDP) Ja
Ratsherr Blaschzyk (CDU) Nein
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein
Ratsherr Braune (AfD) Nein
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Ja
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Döring (FDP) Ja
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein
Ratsherr Engelke (FDP) Ja
Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Förste (DIE FRAKTION) Nein
Ratsfrau Gamoori (SPD) Ja
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja
Ratsherr Gill (SPD) Ja
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Nein
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein
Bürgermeister Hermann (SPD) Ja
Ratsherr Herrmann (AfD) Enthaltung
Ratsherr Hirche (AfD) Enthaltung
Ratsherr Hofmann (SPD) Ja
Ratsfrau Iri (SPD) Ja
Ratsherr Jacobs (AfD) Enthaltung
Ratsfrau Jeschke (CDU) Nein
Ratsherr Karger (AfD) Enthaltung
Beigeordnete Kastning (SPD) Ja
Ratsherr Kelich (SPD) Ja
Ratsfrau Keller (SPD) Ja
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Ja
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) Nein
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Kreisz (SPD) Ja
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Markurth (SPD) Ja
Ratsherr Marski (CDU) Nein
Ratsfrau Dr. Matz) (CDU) Nein
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Ja
Ratsherr Nicholls (SPD) Ja
Ratsfrau Pluskota (SPD) Ja
Ratsherr Pohl (CDU) Nein
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Ja
Bürgermeister Scholz (CDU) Nein
Oberbürgermeister Schostok (SPD) Ja
Beigeordneter Seidel (CDU) Nein
Beigeordnete Seitz (CDU) Nein
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) Ja
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Ja
Ratsherr Wiechert (CDU) Nein
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Enthaltung
Ratsherr Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein
Beigeordnete Zaman (SPD) Ja
Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) Nein

Mit 32 Stimmen gegen 22 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag mit der Drucks. Nr. 1646/2017 sowie dem Zusatzantrag mit der Drucks. Nr. 2010/2017, die Punkte 2 bis 6 des Antrages zum Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1220/2017 N1.

TOP 11.
Neubau eines Schwimmbades in Misburg
(Drucks. Nr. 1221/2017)

TOP 11.1.
dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen)

TOP 11.2.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1687/2017)

TOP 11.3.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1986/2017)

TOP 11.3.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2012/2017)

TOP 11.4.
sowie Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2013/2017)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass auch nach dem Fiasko mit dem Misburger Bad noch immer über Öffentliche-Private-Partnerschaften (ÖPP) nachgedacht würde und bat um eine getrennte Abstimmung des Tagesordnungspunktes 11.1 (1. Ergänzung).
Mit 44 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 6 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2013/2017 ab.

Mit 43 Stimmen gegen 11 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2012/2017 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 22 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1986/2017 ab.

Mit 34 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1687/2017.

Getrennte Abstimmung:
Mit 41 Stimmen gegen 11 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-0755/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Einstimmig beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-1274/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.
Mit 43 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 12 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-0751/2017 N1, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Mit 34 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 7 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-1003/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Mit 34 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 7 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-1691/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Mit 34 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-1692/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Mit 34 Stimmen gegen 24 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-1693/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Bit 34 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-1695/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Mit 32 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung – Drucks. Nr. 15-1696/2017, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017 E1 mit 9 Anlagen.

Mit 34 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1687/2017), den Neubau eines Schwimmbades in Misburg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2017.


TOP 12.
Unterstützung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“
(Drucks. Nr. 2052/2017 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Unterstützung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2052/2017 mit 2 Anlagen.

TOP 13.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum Beteiligugsprozess
(Informationsdrucksache Nr. 2220/2017)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 14.
Gewährung einer Zuwendung für die Einrichtung und den Betrieb des
Trinkraums "Kompass" im Gebäude Lister Meile 2, 30161 Hannover

(Drucks. Nr. 2283/2017)

Ratsherr Yildirim (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, warum die konzeptionelle Ausrichtung des Antrages keine Möglichkeiten für die Körperhygiene, z.B. Duschen und zum Wäsche waschen vorsehen würden. Ratsherr Yildirim machte deutlich, dass vornehmlich Wohnungslose und auf der Straße Lebende die Zielgruppe der Einrichtung wären und dass deshalb Waschmöglichkeiten von Interesse sein könnten. Ratsherr Yildirim regte an, dass derartige Ergänzungen nicht in Vergessenheit geraten sollten, wenn eine Evaluation des Projektes durchgeführt würde.

Ratsherr Karger (AfD) informierte darüber, dass in Kassel der Modellversuch mit einem Trinkerraum gescheitert beendet wurde und machte deutlich, dass dies in Hannover ebenfalls der Fall sein könnte. Ratsherr Karger erörterte, dass zum einen die Öffnungszeiten von 11:00 bis 19:00 Uhr, die den Hauptgeschäftszeiten in der Innenstadt angepasst zu sein scheinen, ein Grund für ein Scheitern wären. Zum zweiten wären die unterschiedlichen Trinkerszenen, mit osteuropäischen, deutschen und nordafrikanischen Beteiligten in Verbindung mit der geringen Kapazität von nur 25
Plätzen problematisch. Darüber hinaus würden es sich die Trinker über die Sommermonate hinweg auch in Zukunft nicht nehmen lassen, weiterhin ihren Alkohol im Freien zu konsumieren.

Ratsherr Klippert (DIE FRAKTION) wies die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN darauf hin, dass der vorliegende Antrag den Beschluss zur Gewährung einer Zuwendung an die Diakonie beinhalten würde. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN müsste einen eigenen Antrag formulieren, wenn man beabsichtige, den Trinkraum mit zusätzlichen Ausstattungen zu erweitern. Ratsherr Klippert kritisierte zum Abschluss den Beitrag der Fraktion der AfD in Bezug auf die ethnische Unterscheidung in drei Trinkerszenen.
Mit 51 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Gewährung einer Zuwendung für die Einrichtung und den Betrieb des Trinkraums "Kompass" im Gebäude Lister Meile 2, 30161 Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2283/2017.

TOP 15.
Ausschreibung zur thermischen Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung
(Drucks. Nr. 1452/2017)

TOP 15.1.
dazu Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2213/2017)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sich zu der vorliegenden Drucksache enthalten werde, da sich Hannover bereits in eine Richtung festlegen wolle, obwohl die Forschung derzeit noch verschiedene Wege erforsche, erprobe und diskutiere.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass eine neue Verordnung die Landeshauptstadt Hannover dazu zwingen würde, den Klärschlamm anders zu entsorgen, wie dies bislang der Fall gewesen sei. Es bestünde nicht mehr die Möglichkeit den Klärschlamm weitestgehend auf den Feldern auszubringen. Ratsherr Drenske führte aus, dass beispielsweise mehrere Verfahren zur Vererdung erprobt würden. Allerdings habe sich bislang kein Verfahren herauskristallisiert, welches mit den in Hannover und Region Hannover anfallenden Mengen kompatibel wäre. Daher bliebe vorerst nur ein Verfahren im Rahmen von Verbrennungen. Ratsherr Drenske betonte, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen um die Prüfung weiterer Varianten bemühen würde. Allerdings gäbe es in Hinblick auf die in Hannover anfallenden Mengen zurzeit keine Alternativen. Ratsherr Drenske wies abschließend darauf hin, dass der Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN wenig Sinn machen würde, da die Phosphorrückgewinnung mit dem im Antrag bezeichneten Verfahren überhaupt nichts zu tun habe. Denn das Verbrennen des Klärschlamms würde erst nach der Phosphorrückgewinnung aufgenommen. Ratsherr Drenske erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ablehnen und der Ursprungsdrucksache zustimmen werde.

Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass der Wortbeitrag seines Vorredners keine Ergänzungen benötigen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) wies darauf hin, dass zum vorliegenden Sachverhalt einmal mehr in Brüssel irgendjemand entschieden habe und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung in Hannover dem lediglich Folge zu leisten habe. Ratsherr Wruck konstatierte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen doch eigentlich keine Verbrennungen mehr dulden wollte, da in diesem Zusammenhang CO² entstehen würde. Ratsherr Wruck resümierte, dass der Stadtentwässerung Hannover überhaupt nichts anderes übrig bleiben würde, als das Richtige zu tun. Allerdings seien die Vorbereitungen aus Brüssel zu dem Thema wieder einmal als amateurhaft zu bewerten.

Ratsherr Kreisz (SPD) bemerkte, dass das Verfahren nicht völlig unerprobt sei, da es in Zürich bereits eine derartige Anlage geben würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) erläuterte, dass der Rat der Stadt dafür Sorge tragen müsse, dass eine Entsorgung stattfinden könnte. Ein großes Augenmerk sei darauf zu richten wo verbrannt würde, wer die Ausschreibung erhalte und zu welchen Konditionen dort verbrannt würde. Beigeordnete Seitz machte deutlich, dass darauf zu achten sei, dass nicht nur alle Unternehmen einzeln, sondern dass das Konglomerat dieser Betriebe in seiner Gesamtheit zu betrachten sei, um der Bevölkerung eine Unbedenklichkeit garantieren zu können.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte klar, dass der Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN darauf abziele nach Alternativen zu suchen. Beigeordneter Machentanz sagte, dass es enttäuschend sei, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen Prüfauftrag ablehnen würde, der in Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit stünde.
Mit 47 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 7 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2213/2017 ab.

Mit 41 Stimmen und bei 10 Enthaltungen beschloss der Rat die Ausschreibung zur thermischen Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1452/2017.

TOP 16.
Straßenausbaubeiträge

TOP 16.1.
Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1330/2017 mit 1 Anlage)
Mit 30 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1330/2017 mit 1 Anlage.

TOP 16.2.
für Straßen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1331/2017 mit 3 Anlagen)
Mit 31 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für Straßen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1331/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 16.3.
für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1332/2017 mit 7 Anlagen)
Mit 31 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für Straßen im Stadtbezirk Misburg-Anderten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1332/2017 mit 7 Anlagen.

TOP 16.4.
für Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1377/2017 mit 3 Anlagen)
Mit 32 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für Straßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1377/2017 mit 3 Anlagen.


TOP 16.5.
Bürgermeister-Fink-Straße von Alte Döhrener Straße/ Meterstraße bis Wiesenstraße -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1378/2017 mit 1 Anlage)
Mit 34 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Bürgermeister-Fink-Straße von Alte Döhrener Straße/ Meterstraße bis Wiesenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1378/2017 mit 1 Anlage.

TOP 16.6.
für Straßen im Stadtbezirk Vahrenwald-List -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1379/2017 mit 1 Anlage)
Mit 34 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für Straßen im Stadtbezirk Vahrenwald-List nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1379/2017 mit 1 Anlage.

TOP 17.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 17.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1787, Adolfstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1178/2017 mit 3 Anlagen)
Mit 45 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1787 - Adolfstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1178/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 17.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 23, 3.Änderung - Rosenstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1493/2017 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 23, 3.Änderung - Rosenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1493/2017 mit 3 Anlagen.

TOP 18.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Freihaltung des Waterlooplatzes von jeder Art dauerhafter Bebauung
(Drucks. Nr. 1588/2017)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass der Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER schon einen Sinn ergäbe, denn auf einer Doppelseite der Hannoverschen Tagesspresse habe man Überlegungen dahin gehend erfahren müssen, die sich zu Zeiten der Wohnungsnot mit der Bebauung des Waterlooplatzes mit Wohnungen, Nahversorgung und Kindertagesstätten befasst habe. Ratsherr Wruck stellte klar, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER grundsätzlich gegen eine dauerhafte Bebauung des Waterlooplatzes sei. Die Fraktion DIE HANNOVERANER könnte sich damit einverstanden erklären, den Waterlooplatz in einen parkähnlichen Zustand zu versetzen. Ratsherr Wruck betonte, dass der Waterlooplatz zwingen als Grünfläche erhalten werden müsse und zudem die Waterloosäule von Bebauungen freizuhalten wäre. Ratsherr Wruck merkte in Anlehnung an das Jahr 1969 an, dass der Antrag darüber hinaus wichtig sei, weil Versprechen nicht immer eingehalten würden.

Ratsherr Braune (AfD) unterstrich, dass die Grünflächen in der Stadt erhalten bleiben müssten. Zudem könnte im Besonderen die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag doch frei zustimmen, wenn an dem Standort sowieso keine Bebauung geplant wäre.
Mit 50 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Freihaltung des Waterlooplatzes von jeder Art dauerhafter Bebauung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1588/2017 ab.

TOP 19.
Antrag der Fraktion die FRAKTION zur Umbenennung des "Steintorplatzes"
(Drucks. Nr. 2041/2017)
Beschluss auf Nichtbefassung.

TOP 20.
A N T R Ä G E

TOP 20.1.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 20.1.1.
zu Standflächen für Vereine beim Maschseefest
(Drucks. Nr. 2201/2017)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 20.1.2.
zu einer umfangreichen Aufklärung über die sog. "Loverboys"
(Drucks. Nr. 2355/2017)
Eingebracht und überwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 20.2.
der AfD-Fraktion

TOP 20.2.1.
Antrag der AfD-Fraktion zu einer Ortsbesichtigung des Hauptbahnhofes sowie des Raschplatzes
(Drucks. Nr. 2349/2017)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass sich der Rat der Stadt vor Ort ein Bild von den Zuständen am Hauptbahnhof und am Raschplatz machen sollte, um überhaupt beurteilen zu können was realistisch gesehen dort vor sich gehe.
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 20.2.2.
Antrag der AfD-Fraktion zur frühzeitigen Erstellung eines Handlungskonzeptes für den Familiennachzug
(Drucks. Nr. 2364/2017)
Eingebracht und überwiesen:
In den Schul- und Bildungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!



Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter