Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 27.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 21.09.2017)
Protokoll (erschienen am 17.11.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 29.09.2017

PROTOKOLL

9. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 27. September 2017,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.15 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Für die Verwaltung:
Herr Stadtrat Härke Kultur- und Personaldezernent
Frau Böker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Göbel Kultur- und Personaldezernat
Frau Greve Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Frau Lehmann Kultur- und Personaldezernat
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr
Frau Rostin Kultur- und Personaldezernat
Herr Schrade Gesamtpersonalrat


Für die Niederschrift:

Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation,
Für die Niederschrift




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.08.2017

2. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

2.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

2.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

2.1.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

2.1.3. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
(Drucks. Nr. 1754/2017)

2.1.4. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1755/2017)

2.1.5. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2170/2017)

2.1.6. Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2204/2017)

2.1.7. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2328/2017)

2.1.8. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

2.1.9. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2346/2017)






2.1.10. Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
(Drucks. Nr. 2361/2017)

3. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zum Thema: "Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017- Analyse und Schlussfolgerungen
(Drucks. Nr. 1987/2017)

3.1. Zusatzantrag der Gruppe Die Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1987/2017, Anhörung: Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017 - Analyse und Schlussfolgerungen
(Drucks. Nr. 2401/2017)

4. 500 plus: Die Maßnahmen bis 2021 -
Vom Memorandum über das Konzept zur Umsetzung
(Informationsdrucks. Nr. 2129/2017 mit 3 Anlagen)

5. Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2269/2017 mit 1 Anlage)

6. Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2016
(Informationsdrucks. Nr. 2053/2017 mit 2 Anlagen)

7. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017
(Informationsdrucks. Nr. 2318/2017 mit 1 Anlage)
























I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 9. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.

Beigeordnete Kastning gab an, dass ein Antrag von DIE LINKE & PIRATEN als TOP 2.1.10 auf die Tagesordnung gesetzt werde.

Herr Stadtrat Härke entschuldigte sich, dass der Antrag, der am 15. September im Dezernat eingegangen sei, nicht mit der Tagesordnung verschickt wurde.

Beigeordnete Kastning ergänzte, dass der Antrag zur gesamte Reihe der Änderungsanträge zum TOP 2 gehöre.

Beigeordneter Hauptstein gab an, dass er den TOP 2 mit allen Unterpunkten in die Fraktion ziehe.

Beigeordnete Kastning erwiderte, dass damit der TOP 2 samt Änderungsanträge TOP 2.1.1. bis TOP 2.1.10. zur Kenntnis genommen und in die Fraktionen gezogen sei und bei nächster Gelegenheit beraten werden könne.

Weiter erklärte Beigeordnete Kastning, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zum TOP 3 einen Zusatzantrag vorlege, der dann an dieser Stelle mit erörtert werde und zur Abstimmung stehe.

Die Tagesordnung mit Änderungen wurde angenommen.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.08.2017

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 2.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover zu beschließen;

2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes zu beschließen;

3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) zu beschließen;

4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) zu beschließen;

5. die Verwaltung zu beauftragen, zu dem Projekt Raschplatz bis zum 31.05.2018 einen Zwischenbericht vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlag, ob das Projekt über den 31.08.2018 hinaus fortgesetzt werden soll;

6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen.

Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen

TOP 2.1.

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit

und Ordnung im öffentlichen Raum

(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

Antrag,


die angenommenen Punkte Ziff. 3. und Ziff. 4 des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Mitte Nr. 15-2060/2017 zur DS-Nr. 1611/2017 abzulehnen.

Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


TOP 2.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung trifft Vorkehrungen dafür, dass die städtischen Ordnungskräfte Hausrecht erhalten.

Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


TOP 2.1.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung rüstet die städtischen Ordnungskräfte mit folgendem Equipment aus:
  • Digitalfunkgeräte (mit denen direkter Kontakt mit der Polizei hergestellt werden kann)
  • Pfefferspray
  • Telekop-Schlagstöcke

  • Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


    TOP 2.1.3.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
    (Drucks. Nr. 1754/2017)

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll die Planung des Trinkraumes am Raschplatz nicht weiter fortführen.

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen
    TOP 2.1.4.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
    (Drucks. Nr. 1755/2017)

    Der Rat möge beschließen:

    Die Verwaltung soll den geplanten Einsatz der Ordnungskräfte am Raschplatz täglich für die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erweitern.

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


    TOP 2.1.5.
    Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2170/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Die Antragspunkte 1. - 6. werden um folgende Punkte ergänzt bzw. erweitert.

    Zu 1.: Sicherheitspartnerschaft
    Um das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, raten wir, auch noch die Pfadfinder mit in das Bündnis aufzunehmen. Diese Jugendgruppe ist ohnehin “allzeit bereit” und kann im Notfall in MacGyver-Manier auch ganz spontan zu Hilfe eilen. Außerdem wirkt ihre Präsenz versichernd. Vielleicht kann man sie als auch als Wegbegleiter einsetzen, die unbescholtene Bürger pflichtgetreu durch Krisengebiete wie den Raschplatz führen. Die Früherkennung, einer der Grundpfeiler des niedrigschwelligen Einschreitens, sollte so weit wie möglich ausgebaut werden, ggf. bis hin zu pränataler Sichtung.

    Zu 2.: Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes – Grenzen überwinden!
    Eine härtere Gangart muss eingeschlagen werden, so viel steht fest. Der Weg zum Panoptismus (aus dem Griechischen abgeleitet, “das alles Sehende”) ist weder leicht noch günstig. Wie so etwas aussehen kann, hat schon George Orwell in seinem Roman 1984 beschrieben, daran sollte sich die Stadt Hannover orientieren und die funktionalsten Mechanismen übernehmen, damit Unruhestifter nicht länger nur von A nach B gescheucht werden. Die Vorschläge der CDU aus dem Bezirksrat Mitte (u.a. 24h Videoüberwachung) gingen da schon in die richtige Richtung – es fehlt allerdings noch immer an Mut und Konsequenz, diese Gedankenspiele auch wirklich durchzuziehen und zu Ende zu bringen.
    Die besten und nicht allzu schwer umzusetzende Ideen Orwells und eigene Ideen der FRAKTION sind:
    · „Surveillance Devices“ – Orwell erfand Teleschirme, möglich sind auch schlicht sehr viele Kameras zur dauerhaften Überwachung öffentlicher Plätze.
    · Versteckte Mikrofone zur Kontrolle dessen, was an einschlägigen Orten geplant wird – können auch zur Kontrolle von Straßenmusik angewandt werden ( → siehe “Geschmackskommission”).
    · Ergänzend müssen Lautsprecher angebracht werden, die für zweckmäßige Dauerbeschallung sorgen, immer dann, wenn die Künstler nicht spielen und wieder bestimmte Menschengruppen gesteuert werden müssen.
    · Nicht nur fußläufige Patrouillen rund um die Uhr, sondern auch Hubschrauber sollten zur Überwachung eingesetzt werden – insbesondere bei Fällen von Ruhestörung. Außerdem kann man so nicht nur öffentliche Plätze ausspähen, sondern auch gleich in Fenster starren. Unruhestifter verbergen sich ja auch ab und an – und Vorsicht ist besser als Nachsicht. Um Personal und Benzin zu sparen, kann man für die Patrouillen Drohnen einsetzen, gegen Ruhestörung hingegen ist der Einsatz von Helikoptern zwingend erforderlich.
    · Zivile Spitzel, unauffällig gekleidet in langem Mantel mit hochgeklapptem Kragen.
    · Facebook und Instagram Anbindung: Wer checkt wo ein? Wie oft? Mit wem?

    Um all diese Tätigkeiten zu erfüllen, braucht es deutlich mehr Personal als bisher vorgeschlagen. Diese “Sondereinheit Stadtsicherheit” (eine schmissige Abkürzung des Namens gilt es noch zu überlegen), muss immerhin nicht nur patrouillieren und dabei Musiker, Trinker, Landstreicher und andere Unruhestifter kontrollieren, sondern auch Überwachen, Abhören, 24/7 online und zusätzlich noch Undercover-einsatzbereit sein, wenn es beispielsweise darum geht, Bettelbanden zu infiltrieren, um diese Organisationen von innen heraus zu zerschlagen.

    Zu 3.: Bettelbanden bekämpfen
    Organisiertes Verbrechen schreckt auch nicht davor zurück, sich den Mantel vermeintlichen Elends überzustreifen. Wölfe im Schafspelz bedrängen zunehmend die Bürger in der Innenstadt Hannovers durch ihr offensives Betteln. Sind die stillen in einer Ecke sitzenden Bettler weitgehend als “Erscheinungsform öffentlichen Zusammenlebens” hinzunehmen, so ist diese neue Art von Täuschung, Verfolgung und Bedrängnis nicht länger zu dulden. Bandenmäßig organisiertes Betteln stellt eine „unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken dar“, daher sollten die Bettler auch steuerrechtlich belangt werden können. Zudem werden Bettelzonen eingeführt. Bei wiederholtem Verstoß gegen Bettelvorschriften (Kinderarbeit, aggressives Ansprechen von Passanten, Nicht-Bedeckung von verstümmelten Gliedmaßen, zu offensichtliches Elend) werden Bettler in weniger ansprechende Stadtteile geschickt, wodurch sich ihr Stundenlohn verringert.
    Speziell beim unerlaubten Bettel-Arbeitseinsatz von Kindern muss den verantwortlichen Eltern ein hohes Ordnungsgeld auferlegt werden, damit der Schulbesuch gesichert ist und die Kinder nicht mehr auf die Straße geschickt werden.

    Zu 4.: Straßenmusik als Wohltat und Waffe
    Als UNESCO City of Music kann man Musik nicht länger willkürlich an jeder Straßenecke erlauben – Ordnung muss her und nicht nur strukturell, nein, auch die Qualität der musikalischen Beschallung in der Innenstadt muss verbessert werden. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass zweitklassige Songpoeten überspielte Lovesongs schluchzen und ganze Familien atonale Symphonien durch die Gegend grölen.
    Die Standortvorschläge aus der dem “Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum” können deshalb nur der erste Schritt zu einer besseren City of Music sein. Neben Personal, das die zugewiesenen Zeiten und die damit verbundene Spieldauer eines jeden Künstlers an den jeweiligen Standorten kontrollieren muss, sollte zusätzlich vom Kulturausschuss eine Geschmackskommission zusammengestellt werden, die in regelmäßigen Abständen Castings abhält, um zu entscheiden, welche Straßenmusiker wo auftreten dürfen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Qualität der musikalischen Beiträge angemessen ist – zur Primetime an den heißesten Ecken darf schließlich nicht einfach irgendjemand spielen.

    Eine stärkere Steuerung der musikalischen Beschallung kann – wie bereits getestet wurde – auch dazu beitragen, die Gruppen, die sich an diesen Plätzen zum Zuhören versammeln, zu beeinflussen: Laut eines Artikels in der HAZ sei klassische Musik beispielsweise wirksames Mittel gegen unliebsame Obdachlose. Trinker hingegen fühlen sich von aufstrebenden, jungen Indie-Bands gut unterhalten und keineswegs wie erhofft abgeschreckt. Und je nach Alkoholpegel führt die Musik von Helene Fischer von höchst aggressivem Verhalten bis hin zu glücklich-seligen Umarmungen. Es erfordert noch tiefer gehende Beobachtung und Erforschung dieser Phänomene, aber die Wechselwirkung von Masse und Musik und das daraus resultierende Potential zur Steuerung der Sicherheit des öffentlichen Raumes darf nicht ungenutzt bleiben.

    Zu 5.: Projekt “Raschplatz”, oder: Problemgruppen neu ordnen
    Der Raschplatz muss als das gesehen werden, was er ist: Ein hochexplosives Krisengebiet, in dem sich Randgruppen aller Arten versammeln. Um eine Vermischung dieser vermeintlich untereinander konkurrierenden Menschen zu vermeiden, ist es angebracht, das Projekt “Raschplatz” noch einmal zu überdenken und damit zu beginnen, bestimmte Gebiete für bestimmte Aktivitäten auszuweisen. So weiß jeder immer genau, wo er wann zu stehen hat und aus Verwirrung bzw. versehentlicher Vermischung vorurteilsbehafteter Kulturen resultierende Gewalt kann proaktiv unterbunden werden. Eine Karte, die die Grenzen der jeweiligen Standorte markiert, kann dann direkt an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden – natürlich wird auch ein sicherer Weg durch das Gefahrenlabyrinth hindurch vorher eingezeichnet. Zu überlegen ist die strategische Platzierung folgender Bereiche: Trinker-Treffs, Straßenstrich-Strecken, Heroin-Herbergen und ranzige Punk-Passagen.
    Auf diese Art und Weise kann das subjektive Sicherheitsgefühl gesteigert werden, ganz ohne die tatsächliche Ist-Situation verändern zu müssen oder gar strukturelle Lösungsansätze zu bieten.

    Zu 6.: Beteiligungsprozess
    Der Bürger fühlt sich bedroht, und wer fühlt hat Recht. Daher ist es wichtig, den Bürger in das neue Sicherheitskonzept mit einzubeziehen und ihm zu zeigen, dass die Stadt nicht untätig herumsitzt, während der Bürger sich fürchtet, auch wenn er gar nicht weiß wovor.
    Da der Stadt und der Verwaltung hierfür die Kapazitäten fehlen, sollen die Stadtbezirksräte den Dialog mit den Bürgern suchen, Probleme aufnehmen und erörtern und ihre Empfehlungen an den Rat weiterleiten. Dort wird dann entschieden, ob die geschilderten Probleme angehungswürdig sind oder Mumpitz, den man wie üblich zur Kenntnis nimmt.

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


    TOP 2.1.6.
    Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2204/2017)

    Antrag

    zu beschließen:

    1. Zeitlich übt der Ordnungsdienst seine Aufgaben an sieben Tagen in der Woche zwischen 08.00 und 24.00 Uhr aus. Außerdem unterhält er einen Nachtbereitschaftsdienst in der Leitstelle, der bei Bedarf Verstärkung anfordern kann.
    2. Die Personalstärke beträgt 48 Stellen (statt 38 Stellen).
    3. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden mit Abwehrspray und polizeiüblichen Mitteln zur Selbstverteidigung ausgerüstet.
    4. Die anzuwerbenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes müssen körperliche Mindestanforderungen erfüllen, die sie befähigen, sich auch gegen physische Angriffe zu verteidigen.
    5. Die Finanzierung des Ordnungsdienstes wird von 3.566.000,00 auf 5.000.000,00 Euro aufgestockt. Die Sicherheit der Bürger sollte uns das wert sein.

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


    TOP 2.1.7.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2328/2017)

    Antrag

    Der Rat möge beschließen:

    Um Synergieeffekte zu nutzen, wird die Koordinierung des Ordnungsdienstes von der Leitstelle der Berufsfeuerwehr übernommen. Die vier für die Koordinierung vorgesehenen Vollzeitstellen werden für den regulären Streifendienst bereitgestellt.

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


    TOP 2.1.8.
    Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

    Antrag
    1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover wird um folgende Punkte ergänzt:
    a) Neben einem anlassbezogenen Austausch wird es zudem auch einen regelmäßigen, monatlichen Austausch zwischen den Vereinbarungspartnern geben.
    b) Die Sicherheitspartnerschaft wird auf die Bundespolizei ausgedehnt.
    c) Mit der Feuerwehr, den Rettungskräften, aha und der Üstra und dem künftigen Ordnungsdienst wird ein regelmäßiger Austausch gewährleistet bzw. eine Sicherheitspartnerschaft geschlossen;
    2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes mit folgenden Änderungen zu beschließen:
    a) Der Ordnungsdienst übt seine Aufgaben nicht „an sechs Tagen in der Woche … und an Sonn- und Feiertagen nach Bedarf aus“, sondern an sieben Tagen in der Woche in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr aus.
    b) Die Leitstelle und der Ordnungsdienst sind organisatorisch dem Ordnungsdezernat zuzuordnen.
    c) Aggressives Betteln wird zusätzlich mit Platzverweis geahndet.
    d) Es wird sichergestellt, dass die Stellen im Außendienst jeweils zu 50% mit Männern und Frauen besetzt sind.
    e) Der Ordnungsdienst wird mit Sicherheitskleidung im Sinne der sicherheitsrechtlichen Vorschriften der GUV u. ä. ausgestattet (stichsichere Westen und schnittsichere Handschuhe).
    f) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Winterkleidung ausgestattet.
    g) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum Zwecke einer schnellen Hinzuziehung der Polizei mit einer „Handy-Notruf-App“ ausgestattet, die direkt mit der Polizei verbunden ist und eine Ortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht.
    h) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Mitspracherecht über die persönliche Schutzausstattung eingeräumt;
    3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover durch die diesem Antrag beigefügte geänderte Fassung zu ersetzen;
    4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover mit folgender Änderung zu beschließen:
    (…)

    2. In der Anlage II wird unter Ziffer 5 nach dem Wort „Straßenbaulast“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Ziffer 6 angefügt:
    „6 .straßenmusikalische Darbietungen von Musikergruppen mit nicht mehr als 4 Personen, unabhängig davon, wie viele Musiker in der Gruppe gleichzeitig spielen, ohne Mitführen/Bereithalten sowie den Einsatz elektroakustischer Verstärkeranlagen und Batterien sowie ähnlicher Geräte und Abspielgeräte, die
    a) wie im Verwaltungsvorschlag, aber in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr
    b) (…)
    c) Im Bereich anderer Sondernutzungen oder bei Kundgebungen ist Straßenmusik untersagt. Dies gilt auch im Umfeld (20 m) der genehmigten Sondernutzungen bzw. Veranstaltungen, wenn diese durch die Straßenmusik beeinträchtigt werden.
    5. die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt Raschplatz um folgende Punkte zu erweitern:
    a) Das private Sicherheitsunternehmen kontrolliert den Bereich Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Sonnabend und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr.
    b) Der Raschplatz wird an jedem Tag der Woche in der Zeit von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Rahmen einer Doppelbestreifung von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht.
    6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte und der Akteure (z.B. Gewerbetreibende) vor Ort einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen;
    7. die Verwaltung zu beauftragen, ein Programm zur Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu entwickeln, welches dem Rat zur Entscheidungsfindung vorgelegt wird;
    8. die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Bekämpfung des Drogenkonsums zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, das folgende Punkte umfassen muss:
    a) Es finden regelmäßige (monatliche) protokollierte Treffen des Drogenbeauftragten mit Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Gesundheit, dem Fachbereich Soziales, dem Fachbereich Jugend und Familie, dem Ordnungsdienst und den Drogenhilfeeinrichtungen statt. Die zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig über die Aktivitäten zu unterrichten.
    b) Das Vorgehen gegen den öffentlichen Konsum illegaler Drogen wird Bestandteil der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei mit dem Ziel, konsequent gegen Dealer und Konsumenten vorzugehen.
    c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden durch zusätzliche Schulungen in diesem Bereich sensibilisiert.
    d) Die Stadt wirkt auf eine engere Zusammenarbeit der Drogenhilfeeinrichtungen hin. Die Tätigkeiten sind durch den zuständigen Fachbereich zu evaluieren und die Ergebnisse dem Sozialausschuss vorzulegen.
    e) Präventions- und Therapiemaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. auszubauen und/oder einzurichten.
    9. Die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit Qualifikationsmaßnahmen mit bzw. von der Polizei durchgeführt werden können. Bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten insbesondere folgende Inhalte in vermittelt werden:
    · Erste Hilfe,
    · die Einweisung in den Dienstbetrieb,
    · Grundlagen des Straf-, Strafverfahrens und Ordnungswidrigkeitenrechts,
    · Grundalgen des Bürgerlichen Rechts,
    · Grundlagen des Polizeirechts sowie die Abgrenzung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden,
    · Die Grundsätze der Eigensicherung,
    · Verhaltensregeln im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern (Konfliktvermeidung und Gesprächsführung, Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten).
    10. Die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob die benötigte Kleidung und Schutzkleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes kostengünstig über einen qualifizierten Anbieter, wie beispielsweise das Land Niedersachsen, erworben werden kann.
    11. in die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover wird ein Paragraph 15 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
    § 15a) Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen
    Die Sondernutzungserlaubnis wird insbesondere nicht erteilt:
    a) für das Nächtigen in den Fußgängerbereichen,
    b) für das Betteln in jeglicher Form in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,
    c) für das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


    TOP 2.1.9.
    Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2346/2017)

    Antrag

    zu beschließen:

    Die vorgelegte Drucksache wird wie folgt geändert.
    1. Es wird folgender einleitender Satz aufgenommen:
    Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum in Hannover sind stets unter die Vorgabe einer toleranten und weltoffenen Stadt zu stellen. Der öffentliche Raum soll baulich so gestaltet werden, dass sich dort alle wohlfühlen können, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Die Stadtplanung muss geschlechtersensibel erfolgen und im Sinne städtebaulicher Kriminalprävention die Entstehung von Angsträumen vermeiden. Hierbei ist das Sicherheitsgefühl von Frauen gesondert zu berücksichtigen. An Orten, wo das Sicherheitsempfinden eingeschränkt zu sein scheint, soll durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. eine bessere Beleuchtung, die Schaffung von Sichtverbindungen sowie verbesserte Wegebeschilderung das Sicherheitsgefühl erhöht werden.

    2. Es wird eine paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes mit Männern und Frauen angestrebt.

    3. Ergänzend zur bewährten Sicherheitspartnerschaft wird die Koordination und eine gute, enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften sichergestellt.

    4. Die Verwaltung richtet eine stadtweite, einheitliche und prägnante Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes ein.

    5. Ergänzend zu Punkt 4 der Drucksache: Die Verwaltung evaluiert die Ergebnisse und Erfahrungen der Umsetzung und berichtet den Ratsgremien vor der Sommerpause 2019.

    6. Ergänzend zu Punkt 6 der Drucksache: Bei der Beteiligung der Stadtbezirksräte werden auch Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verbesserung von Nachbarschaften und des Sicherheitsgefühls abgefragt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses der Stadtbezirksräte in den Ratsgremien berichten.

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen



    TOP 2.1.10.
    Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
    (Drucks. Nr. 2361/2017)

    Antrag

    zu beschließen:

    In Anlage 3 zur Drucksache werden folgenden Änderungen vorgenommen:
    I. In Artikel 1 wird unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 im ersten Satz bei der Personenanzahl das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt, so dass der Satz nunmehr wie folgt lautet:

    „6. Straßenmusikalische Darbietungen von nicht mehr als sechs Personen ohne elektroakustische Anlagen, die“
    II. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    a) die Zeiträume wie folgt erweitert:
    „in den Zeiträumen von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr,
    8.30 Uhr bis 9.00 Uhr,
    9.00 Uhr bis 9.30 Uhr,
    9.30 Uhr bis 10.00 Uhr,
    10.00 Uhr bis 10.30 Uhr,
    10.30 Uhr bis 11.00 Uhr,
    11.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

    (wie Vorlage)

    19.30 Uhr bis 20.00 Uhr“
    III. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    b) der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und zwei weitere Absätze wie folgt angefügt:

    „c) in den Stadtteilen Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Plätzen stattfinden, welche in den beigefügten Plananlagen nicht mit einem Standort versehen sind,

    d) in den Stadtteilen jenseits von Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Straßen gemäß § 1, Abs. 1 der Sondernutzungssatzung stattfinden.“

    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen








    TOP 3.
    Antrag der CDU-Fraktion zu einer Anhörung zum Thema: "Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017- Analyse und Schlussfolgerungen
    (Drucks. Nr. 1987/2017)

    Antrag

    Die CDU-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover beantragt eine öffentliche Anhörung in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
    und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.

    Ratsherr Pohl gab an, dass durch die Anhörung die möglichen Probleme, die aufgetreten seien, im nächsten Falle verhindert werden sollen und daher kein Grund gegen den Zusatzantrag von DIE LINKE & PIRATEN spreche.

    Ratsfrau Steinhoff stimmte zu und gab den Hinweis, in der Anhörung nicht nur auf Vertreter, sondern auch auf Vertreterinnen zu bestehen und damit eine annähernde Quotierung anzustreben.

    Beigeordneter Machentanz teilte die Ansicht, dass über die Räumung gesprochen werden solle und ergänzte, dass es nicht nur um die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner gehe, sondern auch um die Betreuung und Versorgung der Evakuierten und wie diese stattgefunden habe. Ebenso solle die DLRG mit eingeladen werden.

    Beigeordnete Kastning ergänzte, dass es durchaus üblich sei, dass man weitere Verbände oder Einrichtungen auch noch in der heutigen Sitzung im Organisations- und Personalausschuss oder im Nachgang der Sitzung ergänzen könne.

    Ratsherr Gill erklärte, dass ebenso die ver.di Fachgruppe Feuerwehr Hannover aus Arbeitnehmersicht benannt werden solle und fragte, wo im Antrag der angesprochene Sachstandsbericht zu finden sei.

    Dazu entgegnete Herr Pohl, dass sich dieser in der Begründung befinde, da die Feuerwehr nicht angehört werden könne.

    Beigeordnete Kastning stellte damit den TOP 3 samt Zusatzantrag und Nachbenennungen zur Abstimmung.


    Einstimmig


    TOP 3.1.
    Zusatzantrag der Gruppe Die Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1987/2017, Anhörung: Verlauf der Kampfmittelräumung in Hannover-Badenstedt am 15.06.2017 - Analyse und Schlussfolgerungen
    (Drucks. Nr. 2401/2017)

    Antrag zu beschließen:

    Mit der Anhörung soll auch in Erfahrung gebracht werden, inwieweit in Zusammenhang mit dem Einsatz am 15. Juni 2017 infrastrukturell-logistische Probleme und/oder Material- bzw. Nachschubmängel im Bereich der Evakuierten-Versorgung aufgetreten sind und welche eventuellen Verbesserungsbedarfe die Anzuhörenden in diesem Bereich sehen.

    Einstimmig
    TOP 4.
    500 plus: Die Maßnahmen bis 2021 -
    Vom Memorandum über das Konzept zur Umsetzung

    (Informationsdrucksache Nr. 2129/2017 mit 3 Anlagen)

    Beigeordnete Kastning gab an, dass der TOP 4 nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch vor dem Hintergrund, dass mit der Umsetzung Personalressourcen verbunden seien, auf der Tagesordnung stehe.

    Ratsherr Gill fragte, ob der Einstellungsprozess für dieses Personal weitestgehend abgeschlossen sei und ob die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mittlerweile eingearbeitet seien.

    Herr Stadtrat Härke erklärte, dass es sich um einen laufenden Prozess handele, sodass auch bei jeder Sitzung die Einstellung weiterer technischer Angestellte beschlossen werde. Die Sollstellzahlen, die gemeinsam mit dem Dezernat V, Fachbereich 18, Fachbereich 19, dem örtlichen Personalrat und dem Gesamtpersonalrat vereinbart wurden, und ein umfassender Bericht können entweder auf einer der kommenden Sitzungen vorgestellt werden oder als reine Zahlen vorab genannt werden.

    Beigeordnete Kastning erwiderte, dass sie den ersten Vorschlag vorziehe, um auch Gelegenheit zu haben, Fragen zu stellen und die Situation zu werten.

    Außerdem ergänzte Herr Stadtrat Härke, dass es sinnvoll sei, an dieser Stelle die Leitung des Fachbereichs 19 hinzu zu ziehen und entsprechend einzuladen mit Einverständnis der Dezernentin.

    Beigeordnete Kastning erklärte, dass nach einem geeigneten Termin geschaut werde und dieser sich gegebenenfalls im November oder Dezember ergebe, da festgestellt wurde, dass ein zeitlicher Puffer bestehe, um solche Themen grundsätzlich auch außerhalb der regelmäßigen zur Entscheidung vorliegenden Personalangelegenheiten zu behandeln.


    Zur Kenntnis genommen


    TOP 5.
    Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
    (Drucks. Nr. 2269/2017 mit 1 Anlage)

    Antrag,

    der als Anlage 1 beigefügten Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

    Ratsherr Gill sprach seinen Dank an die Feuerwehr und Partner bezüglich der Vielzahl der Einsätze aus.

    Herr Rohrberg erklärte, dass sich die Bezeichnung der Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung aus DIN 14011 ergebe. Weiter führte er an, dass die Landeshauptstadt Hannover als Trägerin des Rettungsdienstes auf der Grundlage des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetztes im Rettungsdienst bedarfsgerecht und wirtschaftlich aufgestellt sein müsse. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müsse ein Bedarfsplan erstellt werden. Dessen Fortschreibung wurde zuletzt durch die Anpassung im Jahr 2015 auf der Datenbasis des Jahres 2014 durchgeführt. Im Jahr 2016 liegt eine veränderte Datenbasis vor aufgrund einer wachsenden Bevölkerung, mehr Einsatzindikationen für den Rettungsdienst und einer älter werdenden Bevölkerung mit anderen Einsatzszenarien. Ebenso ist Hannover zu einer Eventstadt mit vermehrten Sonderveranstaltungen geworden. In Summe werden demnach Zuwächse festgestellt. Im Zeitraum 2016 bis jetzt bedeute dies im Bereich der Notfallrettung rund 9.000 Einsätze mehr.

    Bei einer Datenerhebung wird sehr dezidiert betrachtet, wann und wo die Einsätze stattfinden, sodass zur Einhaltung der Hilfsfristen die Fahrzeuge sinnvoll im Stadtgebiet eingesetzt sind. In Tagesganglinien wird das Einsatzgeschehen innerhalb eines 24-Stunden-Tages zu jedem Kalendertag betrachtet. Dadurch wird deutlich, dass zu bestimmten Zeiten unterschiedliche Einsätze anfallen, was auch dadurch erklärbar sei, dass Hannover eine pendlergeprägte Stadt sei.

    Alle Parameter werden erhoben und führen zu einem Abgleich der benötigten Rettungsmittel sowie deren Stationierung zur Einhaltung der Hilfsfristen. Im Ergebnis resultiert daraus eine Zunahme in der Notfallrettung, wobei seit 10 Jahren dort deutliche Anstiege zu verzeichnen seien, und gleichermaßen beim qualifizierten Krankentransport, also Einsatzindikationen, die nicht zeitkritisch seien.

    Auf der anderen Seite steht die Notfallrettung, also die vitale Bedrohung von Patientinnen und Patienten, mit rund 80.000 Einsätzen und einem Plus von neun Prozent. Durch die genaue Betrachtung wurde deutlich, dass nicht alle Einsätze tatsächlich zeitkritisch seien. Im Zweifel wird dann eher ein Rettungswagen vor einem Krankenwagen geschickt. Es bestehe nun die Möglichkeit eines 2-jährigen Pilotprojektes, neben den Städten Berlin und Frankfurt, wobei die Kosten von den entsprechenden Kostenträgern übernommen würden. Dabei gehe es um den Bereich der Patientinnen und Patienten, die derzeit noch mit Notfallrettungsmitteln, also Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug, bedient werden. Diese Ressource sei sehr wertvoll und solle besser verfügbar werden. Jedoch können die entsprechenden Einsätze auch zeitlich nicht besonders verzögert werden, so zum Beispiel leichte Sportverletzungen oder etwas tiefere Schnittwunden. Für dieses Segment sollen Notfallkrankenwagen eingesetzt werden. Der Landesausschuss Rettungsdienst, der neben den Ministerien zuständig sei für die Betreuung des Rettungsdienstes, sei einverstanden mit dem Pilotprojekt. Das Projekt solle wissenschaftlich begleitet werden und es solle zu gegebener Zeit und, wenn gewünscht, auch im Organisations- und Personalausschuss berichtet werden.

    Das Ziel des Projekts sei die geringere Bindung der Notfallrettungsmittel und dadurch der Erhalt wertvoller Ressourcen. Für die Krankenkassen sei das Projekt aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, da gleichermaßen bedarfsgerecht und wirtschaftlich agiert werde, denn der Notfallkrankenwagen sei günstiger als ein Rettungswagen. Die Besetzung sei in beiden Fällen so ausreichend und qualifiziert, dass eine Erstversorgung durchgeführt werden könne. Vorgesehen seien zwei Fahrzeuge an verschiedenen Standorten. Beginn des Pilotprojekts solle der 1.10.2017 sein und die Zustimmung zu dem Bedarfsplan, also der Anerkennung, dass der Bedarf für die Landeshauptstadt Hannover erforderlich sei, liegt von den Krankenkassen vor. Im nächsten Schritt sei ein Gespräch mit den Krankenkassen hinsichtlich der sogenannten Entgeltsatzungen zu führen.

    Ratsherr Engelke bezog sich auf Seite 15 des Berichts und stellte bei den Krankentransporten ein Minus von 2,74 % fest, welches er erklärt haben möchte. Ebenso stellte er zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr die meisten Einsätze fest, was er auf die reguläre Arbeitszeit zurückführe. In diesem Zusammenhang stellte er die Frage, ob in den Zeiten, in denen ein hohes Einsatzvorkommen herrscht, mehr Fahrzeuge vorgehalten werden, um dies abzudecken. Außerdem fragte er, ob die Ausstattung in dem Notfallkrankenwagen im Vergleich zu einem Rettungswagen unterschiedlich sei.

    Herr Rohrberg entgegnete, dass das Fahrzeug der Norm entspräche und oberhalb der Ausstattung eines normalen Krankenwagens, aber unterhalb der eines Rettungswagens liege. Es sei zum Beispiel kein EKG Gerät vorhanden. Die Untersuchung eines Herzinfarktes sei jedoch auch nicht die Untersuchung, die in dem Fahrzeug geschehen solle. Für das Fahrzeug sei ein Einsatzindikationskatalog erstellt worden, welcher um Erfahrungswerte ergänzt werden solle. Es solle ein therapiefreies Intervall überbrückt werden. Die Abfrage in der Rettungsleitstelle solle so gestaffelt sein, dass es nicht dazu komme, ein höherqualifiziertes Rettungsmittel anfordern zu müssen.

    Die unterschiedlichen Einsätze zu den unterschiedlichen Zeiten erkläre sich dadurch, dass zum Beispiel wochentags Berufsbeschäftigung vorherrsche, sodass sich darin eine große Zahl von Arbeitsunfälle befinden. Die Faktoren, die sich durch die Bedarfsplanung nicht abdecken ließen, seien die temporären Veranstaltungen und gleichermaßen größere Unfälle. Der Regelrettungsdienst sei nicht von vornherein darauf ausgelegt, bei einem Massenanfall von Verletzten schlagartig zu Verfügung zu stehen, sondern wirtschaftlich decke er die Regeleinsätze ab.

    Der Rettungsdienst sei so dimensioniert, dass er nach Möglichkeit bei einer Duplizität von Ereignissen weiterhin aufrecht erhalten bleibe. Aber je mehr Bindung der Fahrzeuge durch Einsätze, die das Potenzial nicht erforderlich machen, erfolge, desto weniger dieser Fahrzeuge stehen für Spitzenabdeckungen zur Verfügung. Der Rückgang der Krankentransporte heißt nicht weniger Bedarf an Fahrzeugen, was auch mit rechtlichen Veränderungen zu tun habe. Der Träger des Rettungsdienstes habe eine Garantenstellung für die Einsätze, die mit einer Transportverordnung versehen sind und dort gebe es Schwankungen. Grundsätzlich solle dort eine Wartezeit von 30 Minuten nicht überschritten werden, wobei feststehe, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten dabei nicht oder kaum verändern werde, da er bereits in einer Klinik versorgt werde. Diese Zeit werde derzeit nicht eingehalten. Daher wurden bei Genehmigungen nach § 19 des Rettungsdienstgesetztes bestimmte Teile an private Anbieterinnen und Anbieter vergeben. In diesem Zuge wurden vier Genehmigungen erteilt in der Erwartung, dass sich dadurch die Wartezeit verringere. Die 2% seien demnach kein Anpassungsbedarf.

    Weiter ergänzte er, dass dort, wo ein geringfügiger Zuwachs an Einsatzaufkommen bestehe, also im Bereich der Notarzteinsatzfahrzeuge, neben den drei bestehenden Fahrzeugen je nach Tagesganglinie ein viertes Fahrzeug rund um die Uhr mit einem leichten Stundenzuwachs fahre und das fünfte Fahrzeug tageszeitabhängig dazukommen solle. Mit dem Abgleich der Einsatzereignisse solle das insgesamt bedarfsgerecht sein.

    Ratsherr Engelke stellte die Nachfrage, ob 30 Minuten bei einem Herzinfarkt nicht zu lange seien.

    Herr Rohrberg antwortete, dass es sich um ein Missverständnis handele. 30 Minuten sei die Wartezeit bei einem qualifizierten Krankentransport, also einem nicht zeitkritischen Einsatz. Die gesetzliche Vorgabe für die Notfallrettung betrage für das Land Niedersachsen 15 Minuten in 95% aller Einsatzfälle im bodengebundenen Rettungsdienst, das heiße ohne Luftrettung. Diese Wartezeit sei jedoch nicht vorstellbar, sei jedoch die gesetzliche Vorgabe für das Land Niedersachsen. In Hannover werden andere Hilfsfristen erreicht und dies auch, weil das Personal auf den Fahrzeugen entsprechend qualifiziert sei, die nötige Hilfe in ihren Einsätzen zu leisten und das unabhängig der Fahrzeuge.

    Ratsherr Pohl sprach sich für das Modellprojekt aus, stellte es sich jedoch schwierig vor, im Fall des Notrufs genau einzuschätzen, welches Fahrzeug das Richtige sei. Er kam damit auf das Angebot zurück, einen Zwischenbericht zum Projekt zu erhalten, wie es sich tatsächlich bewährt habe. Weiter stellte er die Frage, ob die zwei Fahrzeuge von der Feuerwehr betrieben werden sollen oder durch Kooperationspartner.

    Ratsherr Gill fragte nach den Auswirkungen der schwierigen Terminvergabe bei Fachärzten im Zusammenhang mit dem Notruf und der damit einhergehenden sofortigen Behandlung.

    Daraufhin antwortete Herr Rohrberg, dass er keine missbräuchliche Fehlermeldungen ausschließen könne, so zum Beispiel der betrunkene Anrufer, der nach Hause möchte. Er stellt diese klar als Ausnahme dar. Missbrauch in diesem Sinne sei sehr selten bis gar nicht zu verzeichnen. Außerdem gab er an, dass die Disponenten in der Leitstelle so qualifiziert seien, dass sie einerseits alle über die Qualifikation Rettungsassistent/-in, respektive Notfallsanitäter/-in, verfügen und damit in der Stufe unterhalb einer Ärztin/eines Arztes seien, sie haben alle Erfahrung im Rettungsdienst und außerdem wird mit Abfragealgorithmen gearbeitet, wodurch der Hilfeersuchende durch den Disponenten gesteuert werde. Dabei handele es sich um gezielte Fragen, womit der Entscheidungsprozess so abgeschlossen werden könne, dass eine zielgerichtete Maßnahme getroffen werden könne. Es finde bei den Hilfeersuchenden jedoch auch Unter- als auch Übertreibung statt. Und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass dabei auch falsche Entscheidungen getroffen werden, aber dann müsse das Rettungsmittel in der Lage sein, den Zeitraum zu überbrücken, bis geeignetes Rettungsmittel am Einsatzort sei. Es werde methodisch gearbeitet und es werden genaue Krankheitsbilder zu den Rettungsmitteln definiert, sodass die korrekten Entscheidungen getroffen werden können. Mit dem Betrieb der Fahrzeuge werde die Johanniter Unfallhilfe betraut, die auch hinreichende Erfahrung im qualifizierten Krankentransport und in der Notfallrettung habe. Es sei vorgesehen, dass ein Fahrzeug im Norden bei den Johannitern im Kabelkamp stationiert werde. Das andere solle am Krankenhaus Henriettenstift stationiert werden, wobei dort noch bauliche Vorbereitungen zu treffen seien. Dies werde in Kürze jedoch abgeschlossen sein. Die Fahrzeuge seien bereits vorhanden und betriebsbereit.

    Ratsherr Wruck bemerkte, dass seine Frage um die Standorte der Fahrzeuge beantwortet sei, ergänzte aber die Frage um den Zeitraum der Befragung nach dem Katalog, der angesprochen wurde.

    Herr Rohrberg gab an, dass die erste Frage an die Anruferin/den Anrufer die nach dem Einsatzort sei. Dies sei der Erfahrung geschuldet. Neben dem direkten Gespräch werden die Daten parallel in eine Maske eingetragen. Je mehr Parameter dabei eingegeben werden, desto mehr wird eingegrenzt, was alarmiert werden müsse und welche Einsatzfahrzeuge frei seien. Dabei seien die Fahrzeuge teilweise schon alarmiert, während das Gespräch noch laufe. Die reine Dispositionszeit solle im Mittel demnach nicht mehr als eine Minute und 30 Sekunden betragen, da die Hilfsfrist parallel weiterlaufe.

    Beigeordnete Kastning stellt den TOP 5 damit zur Abstimmung.

    Einstimmig

    TOP 6.

    Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2016

    (Informationsdrucksache Nr. 2053/2017 mit 2 Anlagen)

    Beigeordnete Kastning gab an, dass diese Drucksache bereits am 04.09.2017 im Gleichstellungsausschuss vorgelegt und dort sicher besprochen worden sei.

    Ratsherr Engelke stellte dazu die Nachfrage, dass auf Seite drei insgesamt für das Jahr 2016 von einem Wert in Höhe von 775.459 € gesprochen werde, auf Seite sieben von einem Wert in Höhe von 296.186 €. Daraus würde sich eine Summe von 1.071.645 € ergeben und nicht, wie niedergeschrieben, eine Summe von 1,09 Mio. €.

    Frau Böker erklärte, dass der Betrag auf Seite sechs in Höhe von 18.355 € noch hinzu zu zählen sei und sich daraus die korrekte Summe ergebe. Dies sei der Anlage 2 zu entnehmen.

    Ratsherr Pohl bemerkte, dass am Ende des Katalogs von der Ausarbeitung eines neuen Förderkatalogs gesprochen werde, was er auch für sinnvoll erachte, da aktuell zu viele Kleinstbeträge in Höhe von 1.000 € oder 1.500 € dargestellt seien. Dazu stellte er die Frage, wie das in Zukunft sei. Ebenfalls stellte er die Nachfrage, ob der neue Katalog dem Organisations- und Personalausschuss im Jahr 2017 noch vorgelegt werde, da er ja, wie beschrieben, zum 1.1.2018 gelten solle.

    Frau Kämpfe gab an, dass es im letzten Jahr kurz vor der Sommerpause einen politischen Antrag dazu gegeben habe, dass die Kriterien bearbeitet werden sollen. Dies sei durch die alte Besetzung des Ausschusses auch so verabschiedet worden. Die Frauenfördermittelkommission, bestehend aus Kolleginnen aus dem Fachbereiche 18, dem Gesamtpersonalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten, erarbeiten und überarbeiten diesen Katalog. Ziel solle die Gültigkeit ab 1.1.2018 sein, was aus krankheits- und urlaubsbedingten Gründen sowie Mutterschutz wohl nicht eingehalten werden könne. Geplant ist jedoch eine Übergangszeit, in der sowohl alte als auch neue Kriterien Anwendung finden können. Laut Drucksache soll dieser Katalog dann sowohl im Gleichstellungsauschuss als auch im Organisations- und Personalausschuss diskutiert und verabschiedet werden.

    Beigeordnete Kastning fragte dazu, ob es nicht sinnvoller sei, einen festen End- beziehungsweise Startzeitpunkt festzulegen, ab wann welche Regelungen Anwendung finden, um zu vermeiden mit zwei Katalogen arbeiten zu müssen.

    Dazu antwortete Frau Kämpfe, dass Kriterien entfallen werden, zum Beispiel das Kriterium, wonach die doppelten Personalkosten beim Mutterschutz nicht mehr gefördert werden für Personalersatz für diese Mutterschutzfrist, weil die Stadt seit einiger Zeit an zwei Krankenkassen zahle und von dort aus die kompletten Personalkosten übernommen würden. Insofern sei es an dieser Stelle nicht mehr notwendig. Ebenso gebe es Maßnahmen, die neu dazu kommen würden. Allerdings gebe es in dem Katalog auch Maßnahmen, die bis zu drei Jahre bewilligt werden können und diese sollen weiterhin unter die alten Regelungen fallen und Bestandsschutz haben, sodass auch die Personalstellen entsprechende Kalkulationen anstreben können.

    Beigeordnete Kastning entgegnete, dass die Kriterien also dem Gleichstellungsauschuss und dem Personalausschuss vorgelegt werden und es dabei erkennbar sei, welche alten Regelungen weiterhin bestehen blieben und welche neu oder verändert hinzugekommen seien, sodass auch die Übergänge gleich deutlich werden würden.

    Ratsherr Engelke stellte die Nachfrage nach den Umlagen, die nun an die zwei Krankenkassen gezahlt werde, was vorher nicht geschehen sei und dass dies erheblich teurer sei, als über die Frauenfördermittel.

    Beigeordnete Kastning bat an dieser Stelle darum, den Katalog abzuwarten und diese Frage zu behalten, sodass sie mit in der Vorlage beantwortet werden könne. Damit solle eine inhaltliche Diskussion an dieser Stelle vermieden werden. Die Anregung solle aber von der Verwaltung mitgenommen werden. Abschließend ließe sich feststellen, dass ein neuer Katalog komme, dieser diesem Ausschuss vorgestellt werde und die Gültigkeit eher ins 1. Quartal 2018 falle statt ab dem 1.1.2018.

    Zur Kenntnis genommen









    TOP 7.
    Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017
    (Informationsdrucksache Nr. 2318/2017 mit 1 Anlage)

    Herr Stadtrat Härke gab an, dass monatlich über den Abfluss der Personalkosten berichtet werde und die Summe dessen, was unterschritten werde, weiter anwächst. So liegen zum Vormonat weitere 1,14 Mio. € Unterschreitungen vor. Es wurde bereits angedeutet, dass dies nicht das Ende sei. Zur Begründung gab er an, dass es beispielweise zur verzögerten Besetzung von Stellenneueinrichtungen und vorhandenen Stellen insbesondere im technischen Bereiche komme, aber auch durch zurückgehende Flüchtlingszahlen wurden Stellen beziehungsweise Arbeitsplätze abgebaut, die noch im Ansatz enthalten seien. Es sei dabei geblieben, dass sowohl die Tariferhöhung für die Tarifbeschäftigten ab 1.2.2017 als auch die Besoldungsanpassung zum 1.6.2017 erhalten seien sowie zusätzliche Kosten für die neue Entgeltordnung in Höhe von 7 Mio. €. Insgesamt führe dies zu einer Unterschreitung von knapp 11 Mio. €.

    Ratsherr Gill bemerkte, dass die Unterschreitung positiv für den Haushalt sei, dies aber zu einer Mehrbelastung für die städtischen Beschäftigten führe und diesbezüglich möchte die Fraktion ihren Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Arbeit trotz fehlendem Personal zu leisten hätten, aussprechen.

    Ratsherr Pohl stellte zu der neuen Entgeltordnung fest, dass aufgrund des Antragsvorbehalts die Zahlen nicht genau zu beziffern seien und fragte, bis wann dieser Vorbehalt laufe und ob eine gezielte Beratung der Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfolge.

    Herr Kallenberg erklärte, dass grundsätzlich bis zum 31.12.2017 ein Antrag gestellt werden könne. Umgesetzt werden müssen diese Anträge dann bis November 2018. Aktuell lägen 600 Anträge vor, es werde aber davon ausgegangen, dass bis zu 6.000 Beschäftigte antragsberechtigt seien. Da erst 600 Anträge eingegangen seien, wurde gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat vereinbart, dass eine Informationsoffensive gestartet werden solle, da bislang nicht erklärbar ist, warum es nur 600 Anträge sind. Es werde breit informiert und auch über die Konsequenzen aufgeklärt. Das hieße, dass die Beschäftigten eine Auskunft über die aktuelle Eingruppierung erhalten und auch darüber, welche Auswirkungen die Antragsstellung haben könne. Die Entscheidung über das Aufrechterhalten des Antrags läge dann bei den Beschäftigten.

    Herr Stadtrat Härke ergänzte, dass die Information nicht dazu diene, möglichst viele Anträge zu erhalten, sondern damit keine Anträge im Februar nach Fristablauf kommen und dann aus Fristgründen abgelehnt werden müssten. Ebenso versuche man dies zu steuern, indem man die gezielte Information herausgibt.

    Ratsherr Pohl erklärte, dass der Hintergrund seiner Frage sei, dass er vermutet habe, dass einem Mitarbeiter vor Ort erklärt wurde, dass eine Beratung nur bei der Gewerkschaft ver.di möglich sei. Dahingehend wolle er nach der Beratungsleistung der Stadtverwaltung fragen.

    Herr Kallenberg gab an, dass die Stadtverwaltung schon aus haftungsrechtlichen Gründen keine Empfehlungen abgeben könne und dürfe. Bei konkreter Nachfrage können lediglich die Auswirkungen erklärt werden. Ebenso werde nach seinem Wissen bei der Gewerkschaft ver.di anhand eines Rechners beraten, sodass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nach diesen Beratungen alle notwendigen Informationen habe, um eine Entscheidung treffen zu können. Die Informationsoffensive solle vermeiden, dass in 2018 weitere Anträge gestellt werden, die dann aus Fristgründen abgelehnt werden müssten und sicherlich negative Auswirkungen auf den Betriebsfrieden hätten.

    Ratsherr Engelke stelle die Nachfrage, durch wen informiert wird, wenn man nicht in einer Gewerkschaft sei.

    Herr Kallenberg gab an, dass jede und jeder Beschäftigte die Verpflichtung habe für sich selbst eine Entscheidung zu treffen. Dafür würden Informationen über Personalrundschreiben zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen bekommen alle Beschäftigten. Wenn darüber hinaus Beratungsbedarf bestehe, gebe es verschiedene Formate, derer sich bedient werden könne.

    Beigeordnete Kastning fasste zusammen, dass alle Beschäftigten die entsprechenden Informationen bekämen.

    Herr Stadtrat Härke erklärte, dass die Stadtverwaltung keine Kenntnis darüber habe, welche Beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder seien, es sei denn es werde selbst kommuniziert. Insofern bekommen alle die Informationen.

    Zur Kenntnis genommen






    Für die Niederschrift





    Härke Lüders