Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 21.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.09.2017)
1. Nachtrag (erschienen am 19.09.2017)
Protokoll (erschienen am 09.12.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 22.11.2017

PROTOKOLL

zur 8. Sitzung des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 21. September 2017,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:55 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
(Bezirksratsfrau Eggers) (SPD)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Bezirksratsfrau Loß) (CDU)
(Bezirksratsherr Lukanowski) (AfD)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Öktem (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Ziegler (Fachbereich Schule)

Presse:
Herr Behrens (Stadtanzeiger)
Frau Otto (Wochenblätter)

Gäste:
Herr Feldschnieders (im Auftrag der KSG Hannover GmbH)
Herr Range (KSG Hannover GmbH)
Frau Cannizzo (DB Netz AG)
Herr Schindler (DB Netz AG)

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die Vertreter*innen der KSG Hannover GmbH und der DB Netz AG sowie alle übrigen Anwesenden. Herr Ziegler vom Fachbereich Schule wird unter Tagesordnungspunkt 4 zur Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen im Stadtbezirk informieren und Fragen beantworten.

Herr Range - Geschäftsführer der KSG Hannover GmbH - und Herr Feldschnieder stellen unter Tagesordnungspunkt 5 das Neubauvorhaben der KSG im Stadtteil Ahlem vor und werden anschließend Nachfragen beantworten.

Herr Schindler und Frau Cannizzo werden unter Tagesordnungspunkt 11 über den Sachstand „Erneuerung der Eisenbahnüberführung Wunstorfer Straße und Davenstedter Straße“ berichten und stehen danach für Rückfragen zur Verfügung.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkung:

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 11 - Bericht der DB Netz AG - unmittelbar vor die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde zu legen. Er bittet um Abstimmung über die so geänderte Tagesordnung.

Der geänderten Tagesordnung wird ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 7. Sitzung am 17.08.2017

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. Ohne Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche einstimmig genehmigt.

TOP 3.
Informationen der Verwaltung zur Flüchtlingssituation im Stadtbezirk
Frau Sufin trägt sinngemäß vor:

Die Stadt Hannover hat im Moment in städtischen Unterkünften 3.614 geflüchtete Menschen untergebracht (Stand: September 2017).

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind weiterhin an fünf Standorten städtische Unterkünfte für Geflüchtete in Betrieb.

Hinsichtlich der Belegungszahlen gibt es nur geringfügige Veränderungen seit dem Bericht in der Bezirksratssitzung im August.

Das geplante Wohnprojekt im Albrecht-Schaeffer-Weg wird durch den Generalunternehmer nach derzeitigen Planungen im vierten Quartal 2017 fertiggestellt. Anschließend erfolgt die Übergabe an die Landeshauptstadt Hannover. Die Ausschreibung eines Betreibers ist in Vorbereitung. Der Zeitpunkt der Belegung ist derzeit noch nicht bestimmt.

TOP 4.
Informationen der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen im Stadtbezirk

Herr Ziegler nimmt Bezug auf die Entscheidung zum Antrag Drucks. Nr. 15-0863/2017 inkl. der beschlossenen Änderungen aus der Drucksache Nr. 15-1219/2017 und macht darauf aufmerksam, dass der Schulverwaltung in ihrer Stellungnahme ein Fehler unterlaufen ist und die angegebene Anzahl der in den Flüchtlingsunterkünftigen untergebrachten, (grund-)schulpflichtigen Kinder nicht vollständig sind. Ergänzend zur Aussage, dass in den Unterkünften im Stadtbezirk 19 Kinder im Grundschulalter mit Flüchtlingsstatus leben, macht Herr Ziegler darauf aufmerksam, dass weitere Kinder mit anerkannten Aufenthaltsstatus in den Unterkünften untergebracht sind und unter der Statistik „Obdachlose“ geführt werden. Zusammengezählt kommt die Verwaltung auf 57 im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt untergebrachte Kinder im Grundschulalter.

Herr Ziegler stellt die Entwicklung der Grundschulen im Stadtbezirk auf Grundlage des Kommunalen Schulentwicklungsplans 2017 (Informationsdrucksache Nr. 1600/2016 - aktueller Auszug wurde als Tischvorlage verteilt) dar. Rein rechnerisch würden die vorhandenen Gesamtkapazitäten der Schulplätze ausreichen - es handelt sich um eine Punktlandung. Jedoch sei die Verteilung auf die Standorte ungleichmäßig. Die Schülerzahlen sind in den letzten drei Jahren bei ca. 1.300 Schüler*innen recht konstant geblieben. Zur Situation an der Grundschule Ahlem gibt Herr Ziegler die Prognose ab, dass die Schülerzahlen in den nächsten Jahren mit dem Bau der Ganztagsschulen in Seelze-Süd und Harenberg zurückgehen werden und damit eine Entlastung einhergehen wird.

Als Fazit hält Herr Ziegler fest, dass in den nächsten drei Jahren weiterhin mit konstanten Schülerzahlen gerechnet wird und ab dem Schuljahr 2019/2020 ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen sein wird. Ein dauerhafter Bedarf für eine weitere Grundschule zeichnet sich aus Sicht der Schulverwaltung zurzeit nicht ab. Auf neue Bedarfsspitzen kann man mit mobilen Raumeinheiten reagieren. Mobile Raumeinheiten stellen ein probates Mittel dar, welche von den Schulen mittlerweile anerkannt wurden, um Bedarfsspitzen kurz- bzw. mittelfristig abdecken zu können. Die Raumsituation ist seines Erachtens zwar angespannt, aber im Moment nicht besorgniserregend.

Bezirksratsfrau Dudda ist hier anderer Meinung und sieht die Verwaltung in der Aufgabe, neue Möglichkeiten, wie zum Beispiel einen Erweiterungsaufbau oder eine Geschosserweiterung, zu prüfen. Herr Ziegler antwortet, dass ein Anbau als Modulbaulösung mit einer gewissen Mindesthaltzeit angedacht wird, die Überlegungen hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen sind.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich bei Herrn Ziegler für seine Ausführungen und erkundigt sich über Wortmeldungen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt macht auf die Prognose und den damit einhergehenden Fehlbedarf in Höhe von fünf Klassenräumen ab dem Schuljahr 2021/2022 aufmerksam. Zudem möchte sie wissen, woher die Gewissheit zu entnehmen ist, dass es sich um eine momentane Bedarfsspitze handeln würde und die Schülerzahlen danach wieder sinken werden.

Herr Ziegler hofft, dass die Bedarfe nicht nur mit mobilen Raumelementen abgedeckt werden müssen und verweist in diesem Zusammenhang auf die geschilderte Entlastung an der Grundschule Ahlem aus Richtung Seelze. Außerdem erläutert er, dass es im Bereich der Grundschule Gebrüder-Körting-Schule noch Kapazitäten gibt, die zur Abdeckung der Bedarfe herangezogen werden können.

Bezirksratsfrau Dudda kritisiert, dass hier ausschließlich von Anmeldezahlen ausgegangen wird und erkundigt sich über das Verfahren zur Erfassung der Schülerzahlen. Herrn Ziegler erläutert, dass alle Null- bis Sechsjährigen im Stadtgebiet ab Geburt erfasst werden.

Bezirksratsfrau Dudda ärgert sich darüber, dass die Grundschule Ahlem erst ab dem Schuljahr 2020/2021 für den Ganztagsausbau vorgesehen ist. Sie verweist auf die Situation der Eltern im Neubaugebiet An der Gartenbauschule und erkundigt sich, ob an den derzeitigen Schulbezirksgrenzen Änderungen vorgesehen sind, sofern die Verteilung der Schüler*innen an den vorhandenen Standorten nicht aufgeht. Herr Ziegler antwortet, dass schulplanerisch eine Veränderung in den nächsten zwei Jahren nicht angedacht ist und eher andere Mittel zum Auffangen von Spitzen vorgeschlagen werden - wie zum Beispiel das Aufstellen von mobilen Raumeinheiten.

Bezirksratsherr Hirche moniert, dass die Containerlösung einfach so vorgeschlagen wird. In Anlehnung an die durch die Bundesregierung erteilten 390.000 Visa ist seines Erachtens mit Zuzügen zu rechnen. Zudem macht er auf die Essensversorgung der Schüler*innen aufmerksam – es sei keine vernünftige Mensa vorhanden. Er ist mit den Ausführungen der Schulverwaltung nicht zufrieden. Herr Ziegler hält fest, dass es sich bei den heutigen Containereinheiten um vollwertige Unterrichtsräume handelt. Der Ausbau zur Ganztagsbetreuung erfolgt hier sukzessive.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze richtet an Herrn Ziegler die nachstehenden Fragen - aufgrund der Fülle der Fragen schlägt Bezirksbürgermeister Göbel in Abstimmung mit Herrn Öktem vor, die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.

Der Vorschlag wird von den anderen Bezirksratsmitgliedern angenommen.

1. Gibt es eine Erhebung der Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Baugebiete, nämlich der „Mäuseburg“, der „KSG in Ahlem“ und der „Gartenbauschule“?

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird jedes Neubaugebiet hinsichtlich der Größe und Anzahl der Wohnungseinheiten schulplanerisch betrachtet und berücksichtigt, so auch die Neubauvorhaben im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Ein wichtiger Faktor ist auch, wie schnell sich ein Neubaugebiet und in welchen Bauabschnitten entwickeln wird und welche Einwohnerfluktuationen zu erwarten sind. In der Regel kommt es bei Bezug von Neubaugebieten zunächst zu einem schnellen Anstieg der Kinderzahlen, der sich später wieder rückläufig entwickeln kann. Als Erfahrungswert gilt, dass bei 100 Wohneinheiten ca. vier bis fünf Kinder pro Jahrgang zusätzlich zu erwarten sind.

Entsprechend des Umfangs der Neubaugebiete und der Anzahl und Art der Wohneinheiten (z.B. Einfamilienhäuser oder Geschosswohnungsbau) werden verschiedene schulplanerische Maßnahmen geprüft. Diese Maßnahmen können von einem kompletten Neubau von zusätzlichen Schulstandorten oder einer ggf. temporären Erweiterung der Zügigkeit von Schulen bis hin zu einem Neuzuschnitt von (Grund) -Schuleinzugsbereichen zur gleichmäßigeren Auslastung von Schulstandorten reichen.

Ein weiteres, geeignetes und wirkungsvolles Mittel um kurz- bis mittelfristig auf entstehende Raumfehlbedarfe und Bedarfsspitzen zu reagieren, stellt auch der Einsatz von mobilen Raumeinheiten oder Modulbauten dar.

2. Werden künftig nach dem neuen Standardraumprogramm Räume für den Ganztag und Inklusion je Schule berechnet?

Das neue Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen (vergleich dazu Informationsdrucksache Nr. 0597/2017) weist unter den Ziffern 6.1 bis 6.7. die Flächen bzw. Räume für den Ganztagsbetrieb aus (z.B. Mensa, Küche, Freizeitraum, Ruheraum, Büro für den Kooperationspartner, etc.). Für die inklusive Beschulung sind u.a. zusätzliche Differenzierungsräume vorgesehen (siehe Ziffer 1.2.2.) sowie Therapie-, Ergo-, und Pflegeräume (siehe Ziffer 5.2. und 5.3). Ein zusätzlicher Raum ist für die Einrichtung von Sprachlernklassen vorgesehen.

Das Standardraumprogramm ist Grundlage für alle Neubauten und die damit verbundenen Beteiligungsverfahren und dient bei der Sanierung oder Erweiterung von Schulen als Orientierungsrahmen.

Eine Anpassung aller vorhandenen Bestandsschulen an das jeweils aktuellste Standardraumprogramm kann nur sukzessiv und im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel erfolgen.

3. Wird in einer Ganztagsschule eine Mensa benötigt und wie wird das in der Grundschule Ahlem gelöst?

Mit der Informationsdrucksache Nr. 0669/2017 N1 hat die Verwaltung ihre Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 vorgestellt. Als Grundschule mit Interessenbekundung ist die Grundschule Ahlem auf Rankingplatz 5 zum weiteren Ausbau von Ganztaggrundschulen ab dem Schuljahr 2020/21 zu finden.

Mit der Entscheidung der Steuerungsgruppe „Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung“, künftig an allen Grundschulen mindestens die Durchführbarkeit eines teilgebundenen Ganztagangebotes zu ermöglichen, ergeben sich in der Folge notwendige Flächenanforderungen. Neben der Fläche für die Mensa sollen künftig auch die Freizeitflächen erweitert und Räume für Rückzugsmöglichkeiten in Schulgebäuden etabliert werden.

Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung nunmehr die Grundschulen anhand des sozialen Rankings und unter Berücksichtigung der erweiterten Flächen für den Ganztagsbereich auf Grundlage des Standardraumprogramms für Grundschulen hinsichtlich der finanziellen Auswirkung und baulichen Umsetzung prüfen.

Für den weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ist im Rahmen des Investitionsmemorandums 500 plus ein Investitionsvolumen von insgesamt 20 Mio. € angesetzt (vergl. Informationsdrucksache Nr. 1085/2016).

Die Verwaltung wird die politischen Gremien über den Stand und das weitere Verfahren der Umsetzung rechtzeitig informieren.

4. Für Förderkinder werden spezielle Förderräume benötigt - sind diese künftig für jede Schule vorgesehen?

Siehe Antwort zu Frage 2.

5. Wie erfolgt die Verteilung der Schüler im Stadtbezirk unter Berücksichtigung von Ganztag und Inklusion und dem damit einhergehenden erhöhten Raumbedarf?

Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung finden grundsätzlich Aufnahme in ihrer zuständigen Grundschule, Kinder der Grundschule Ahlem, die noch kein Ganztagsangebot vorhält, können die übrigen Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk oder andere Ganztagsgrundschulen anwählen, die je nach vorhandener Kapazität diese Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Eine zentrale Verteilung seitens des Schulträgers erfolgt nicht.

6. Wie werden die Zahlen von Kindern in Neubaugebieten genau errechnet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

7. Wird durch den erhöhten Raumbedarf durch Inklusion und Ganztag und Neubaugebieten eine weitere Schule im Stadtteil benötigt?

Die Verwaltung geht davon aus, dass die aktuellen sowie die noch zu erwartenden Bedarfe an (Ganztags)-Grundschulplätzen mit den vorhandenen 4 Grundschulen im Stadtbezirk gedeckt werden können. Der Bau einer weiteren Grundschule ist weder geplant noch mit finanziellen Mittel hinterlegt.

8. Werden die Schulen dauerhaft über die vorgesehene Zügigkeit gefahren?

Zum Schuljahr 2017/18 hat die Grundschule In der Steinbreite erneut 4 erste Klassen eingerichtet und liegt somit über der vorgesehenen Dreizügigkeit. Alle anderen Grundschulen sind im Rahmen ihrer ursprünglichen Zügigkeit geblieben. Die Verwaltung wird mit der Schulleitung der GS In der Steinbreite das Gespräch suchen, um mögliche Raumprobleme zu erörtern und Lösungen zu finden.

9. Warum weichen die Zahlen der Vorlage von den tatsächlichen Zahlen ab? Als Beispiel wird die Friedrich-Ebert-Schule mit real 402 Schülern im Verhältnis zu 386 Schülern gemäß Vorlage dargestellt.

Die Angaben zu den Klassen-und Schülerzahlen im Kommunalen Schulentwicklungsplan basieren auf den Zahlen der Amtlichen Schülerstatistik zum Stichtag 18.08.2016. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Schulplanes lagen die aktuellen Zahlen für das Schuljahr 2017/18 noch nicht vor, sodass es sich bei den Zahlen für 2017/18 in der Vorlage um Prognosewerte handelt. Insofern kann es zu leichten Abweichungen kommen. Lässt man allerdings die 16 Kinder außer Betracht, die im Schuljahr 2017/18 lt. Statistik den Schulkindergarten der Friedrich-Ebert-Schule besuchen, kommt man exakt auf die Zahl von 386 Schülerinnen und Schülern in den Klassen 1 - 4.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt nimmt erneut Bezug auf die gemachten Prognosen und bittet um ausführlichere Erläuterungen in Bezug auf weiterer Faktoren (Schüler*innen mit Förderbedarf, Zuzüge, Neubaugebiete u.ä.).

Herr Ziegler antwortet, dass die Prognose auf die tatsächlich geborenen Kinder im Schulbezirk basiert. Abstimmungsprozesse mit der Stadtplanung zu Wanderungsbewegungen und Neubaugebiete finden regelmäßig statt. Daraus wird ein Faktor ausgerechnet, der zudem jährlich angepasst wird. Kinder mit sonderpädagogischem Sonderbedarf werden doppelt gezählt.

Bezirksratsherr Rosenzweig empfindet, dass hier keine Punktlandung erreicht wurde. Er verweist darauf, dass die Grundschule In der Steinbreite eigentlich als dreizügige Schule aufgeführt ist, diese Schule aber eine zusätzliche Klasse aus Ahlem aufgenommen hat. Er fragt sich, wo eigentlich weitere Container aufgestellt werden sollen und schätzt die Situation als nicht befriedigend ein. Herr Ziegler sagt, dass die Grundschule In der Steinbreite auf eigenem Wunsch vier Züge eingerichtet hat, da es hier eine große Nachfrage nach Ganztagsschulplätzen gibt.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Höhne erläutert Herr Ziegler, dass die Beziehungen zur Betreuung Seelzer Grundschüler*innen mit der Landeshauptstadt Hannover zurzeit vertraglich geregelt sind. Sobald die in Planung befindlichen Grundschulen in Seelze eingerichtet werden, hat die Landeshauptstadt Hannover die Absicht, die vertraglichen Vorgaben aufzukündigen, sodass die schulbezirkliche Satzung in Ahlem grundsätzlich nur für Ahlemer Kinder Anwendung findet. Ausnahmen für freiwillige Aufnahmen sind nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung möglich – unter der Vorgabe tatsächlich vorhandener Kapazitäten.

Bezirksratsfrau Grammel findet die Bedingungen für die Grundschüler hier vor Ort nicht optimal und findet, dass verwaltungsseitig nicht ständig mit Modulbauten argumentiert werden kann. Sie fordert den Neubau einer weiteren Grundschule. Herr Ziegler verweist darauf, dass für den Bau einer neuen Grundschule ca. 20 Mio. € anfallen und hierfür keine Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze appelliert unter Verweis auf das neue Standardraumprogramm, dass Kinder - insb. Mit erhöhtem Förderbedarf - sich in den Schulen wohlfühlen sollen. Dies ist aus ihrer Sicht mit den vorhandenen Raumkapazitäten aber nicht möglich. Sie kann das Fazit der Schulverwaltung, dass keine Maßnahmen vorgesehen sind, nicht nachvollziehen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt findet es gut, dass der Schulentwicklungsplan jährlich fortgeschrieben wird. Sie ist gespannt, was sich in der nächsten Prognose wiederfinden wird. Sie findet es allerdings äußerst unbefriedigend, dass die Schulen räumlich nicht ausreichend ausgestattet sind und der Ganztagsausbau so schleppend vorangeht. Sie macht korrigierend darauf aufmerksam, dass der Ortsteil Harenberg eine Grundschule hat und es bei den bisherigen Ausführungen Grundschüler in den Ortsteilen Velber und Letter-Süd gemeint sein müssen.

Bezirksratsherr Alfermann findet es nicht nachvollziehbar, für was die Landeshauptstadt Hannover alles Geld ausgibt, der Bau der Schule aber aus finanziellen Gründen abgelehnt wird. Er fordert den Neubau einer weiteren Grundschule. Bezirksbürgermeister Göbel erklärt, dass es sich bei mobilen Raumeinheiten allenfalls um eine vorübergehende Maßnahme handeln kann. Er unterstreicht mit Verweis auf die Historie zur Grundschulbetreuung im Stadtbezirk, dass eine zusätzliche Grundschule benötigt wird. Er findet es schlecht, dass die Kita- und Schulbetreuung in den westlichen Stadtbezirken nicht auskömmlich ist und fordert von der Verwaltung geeignete Maßnahmen.

Herr Ziegler führt aus, dass die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des Investitionsmemorandums „500 plus“ mindestens 300 Mio. € für den Schul- und Kita-Bereich vorgesehen hat.

Bezirksbürgermeister Göbel entgegnet, dass der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in den letzten Jahren bei diesem Thema sehr kurz gekommen ist und die Umsetzung der Maßnahmen viel zu lange dauert.

TOP 5.
„Wohnraum für alle schaffen“ – Vorstellung des Neubauvorhabens der KSG in Ahlem

[Präsentationen der KSG-Hannover GmbH wurden dem Protokoll als Anlage 1 und 2 beigefügt]

Herr Range stellt sich kurz vor und erläutert mit Hilfe einer Präsentation das Vorhaben der KSG Hannover. Einleitend führt er die Bezirksratsmitglieder in die Unternehmensstruktur/Unternehmenskultur der KSG Hannover GmbH und den damit verbundenen Arbeitsauftrag zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum ein. Dem Neubauvorhaben wurde ein zwei-stufiger Architektenwettbewerb vorgeschaltet, für den sich 50 Architekturbüros beworben haben.

Im Ergebnis werden ca. 2.000 Quadratmeter neuer Wohnraum geschaffen - dies entspricht ca. 30 bis 40 Wohnungen. Der Bauantrag wird demnächst bei der Landeshauptstadt Hannover eingereicht. Herr Range teilt mit, dass die betroffenen Mieter*innen zu einer Mieterversammlung eingeladen wurden, um über die notwendigen Umsetzungen frühzeitig informiert zu werden. Das Neubauvorhaben wird in mehrere Bauabschnitte gegliedert.

Bezirksratsfrau Dudda erkundigt sich über den geplanten Mietzins im Verhältnis zum aktuell erhobenen Mietzins in Höhe von 5,60 € bis 7,00 €. Außerdem möchte sie wissen, ob Belegwohnungen geplant sind und ob den jetzigen Mieter*innen ein Rückkehrrecht - ggf. mit den derzeitigen Mietkonditionen - zugestanden wird. Herr Range verweist auf die erfolgreiche Verfahrensweise beim Neubauvorhaben in Langenhagen-Wiesenau. Ein Rückkehrrecht wird angeboten - allerdings zu den dann gültigen Mietkonditionen. Er verweist darauf, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert werden. Bezirksratsfrau Dudda ist besorgt, dass diese Situation für Rentner*innen mit Minimaleinkommen mit Schwierigkeiten verbunden sein könnte. Herr Range teilt diese Sorge und stellt in Aussicht, alles erdenklich Mögliche dafür zu tun, um die angestammte Bevölkerung durch so einen Prozess nicht zu verdrängen. Er verweist hierzu auf den aktuellen Mangel an bezahlbarem Wohnraum und den damit verbundene Notwendigkeit, neue Wohnungen zu schaffen.

Bezirksratsherr Rosenzweig erkundigt sich über die genannten baulichen Besonderheiten dieses Projekts. Herr Feldschnieders erklärt, dass es sich bei dem Gebäude um ein konventionell optimiertes Gebäude handelt und mit gleichen Wohnungstypen gearbeitet wird. Es werden die gleichen vorgefertigten Bäder verwendet, damit ein Erschließungssystem mit hohem Wiederholungsfaktor eingesetzt werden kann. Zudem werden die Elemente streng reglementiert; bspw. werden nur drei verschiedene Fenster verwendet.

Bezirksratsfrau Grammel möchte wissen, wie mit den anfallenden Umzugskosten der Mieter*innen umgegangen wird. Zudem erfragt sie, inwieweit sich der Einbau eines Fahrstuhls auf die Nebenkosten auswirkt und ob Solartechnik vorgesehen ist. Herr Range antwortet, dass ein Personenaufzug höhere Betriebskosten (Wartungskosten) auslösen wird. Gleichzeitig verweist er auf die hochenergetische Bauweise und die damit verbundene Reduzierung der Heizkosten als möglichen Ausgleichsfaktor.

Herr Volker (Immobilienmanager - KSG-Hannover) ergänzt aus dem Publikumsbereich, dass bei der Kostenübernahme von Umzugskosten Einzelfallentscheidungen zu treffen sind und immer individuelle Lösungen in Anlehnung an die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen herbeigeführt werden.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Klebe-Politze antwortet Herr Range, dass die Wohnungen aus dem Selbstverständnis der KSG-Hannover heraus im Wesentlichen barrierefrei gestaltet bzw. barrierearm errichtet werden. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt begrüßt den Einbau von Fahrstühlen und wünscht sich, dass zumindest die Anschlüsse für Sonnenkollektoren eingeplant werden, da Dachflächen hierfür durchaus auch an einschlägige Firmen vermietet werden können. Herr Range bedankt sich für diesen Hinweis und sichert zu, dass darüber nachgedacht wird. Herr Feldschnieders füllt aus, dass zurzeit der Einbau einer Wärmepumpe zur Lieferung der regenerativen Anteile auf dem Dach geprüft wird.

Bezirksratsherr Höhne stellt klar, dass es sich bei der KSG Hannover GmbH um eine Wohnungsbaugesellschaft mit Anteilen der öffentlichen Hand handelt. Auf seine Nachfrage hin stellt Herr Range dar, dass die KSG Hannover ein ganz normales Wirtschaftsunternehmen ist und eine Nettokaltmiete bei den ausführlich beschriebenen Baukosten (Baukostengruppen 300 und 400 [reine Baukosten, konventionelle Bauweise verursacht Kosten in Höhe von 2.500 – 2.800 Euro je Quadratmeter] zzgl. Grundstückserwerb und Beauftragung eines Architekten) in Höhe von zwölf bis 14 Euro zu erheben sind. Die Hoffnung der KSG Hannover ist, dass die genannten Baukostengruppen auf einen Wert von ca. 1.900 Euro gesenkt werden, ohne dass hierbei der Standard und die Qualität bei der Architektur vernachlässigt wird.

TOP 11.
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Wunstorfer Straße und Davenstedter Straße - Bericht der Deutschen Bahn

[Präsentation der DB Netz-AG wurde dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt]

Herr Schindler stellt sich kurz vor und bedankt sich beim Bezirksrat für die Gelegenheit, über die aktuellen Entwicklungen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen an der Wunstorfer Straße und Davenstedter Straße berichten zu können.

Die Deutsche Bahn erneuert seit Ende 2016 vier Eisenbahnüberführungen. Über diese Brücken führt die zweigleisige Güterumgehungsbahn von Lehrte nach Wunstorf. Heute geht es ausschließlich um die Eisenbahnüberführungen in der Wunstorfer Straße und der Davenstedter Straße. Er schildert die mit den Baumaßnahmen einhergehenden Belastungen für die betroffenen Anlieger*innen sowie Verkehrsteilnehmer*innen.

Aufgrund der sehr massiven Geräteeinsätze und der damit verbundenen Versperrung von Verkehrsöffnungen durch die großen Baugeräte wäre es aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar, an diesen Stellen weiterhin den Verkehr durchfließen zu lassen. Folglich sind kurzzeitige Straßensperrungen und damit verbundene Umleitungen unumgänglich gewesen.

Das ursprünglich geplante, mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmte, Verkehrskonzept lässt sich durch die Deutsche Bahn AG leider nicht mehr aufrechterhalten. Herr Schindler gesteht ein, dass Probleme aufgetreten sind. In der Ausführungsplanung wurde durch die DB Netz AG festgestellt, dass deutlich umfangreichere Bauarbeiten erforderlich sind. Es ist hier bedauerlicherweise zu einer Fehleinschätzung bzw. zu einem Planungsmangel seitens der DB Netz AG gekommen. Die Brückenwiderlager können aufgrund der eingetretenen Problemlagen nicht mehr nacheinander, sondern müssen nun zeitgleich erstellt werden. Dies ist nur mit einer Straßenvollsperrung realisierbar. Herr Schindler führt aus, dass nach einem neu erstellten Ablaufkonzept eine Vollsperrung der beiden Straßen für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten errechnet wurde.

[deutliches Raunen im Publikum]

Diese lange Sperrdauer wurde durch die Landeshauptstadt Hannover - aus Sicht der DB Netz AG auch völlig nachvollziehbar - nicht akzeptiert. Allenfalls die Vollsperrung einer der beiden Straßen sowie einspuriger Nutzungsmöglichkeit der wahlweisen anderen Straße wäre für diesen langen Zeitraum aus Sicht der Bauverwaltung vorstellbar. Infolge dessen wurde das Bauablaufkonzept - unter Inkaufnahme erheblicher finanzieller Mehrbelastungen durch die Deutsche Bahn AG - soweit optimiert, dass eine Vollsperrphase im Umfang von dreieinhalb Monaten veranschlagt wird.

Herr Schindler stellt die Hintergründe und Zeitplanung zu den notwendigen Straßenvollsperrungen anhand einer Präsentation ausführlich dar. Eine weitere Optimierung des Bauablaufs ist nach seiner Aussage nicht möglich. Es werden die Vorzüge der durchgehenden Bearbeitung bis April 2018 gegenüber den Nachteilen einer fünfjährigen Lärmemission für betroffene Anlieger*innen im Bereich der Wunstorfer Straße dargestellt.

An dieser Stelle unterstreicht Herr Schindler, dass die Stadt Hannover an dieser Situation überhaupt keine Anteile hat und ganz allein von der Deutsche Bahn AG zu vertreten ist. In Vertretung für die Deutsche Bahn bittet er um Entschuldigung und wirbt um Verständnis der Betroffenen.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die Ausführungen und ehrlichen Worte. Er findet es gut, dass der Fehler dargestellt und die Verantwortlichkeit klar benannt wird.

Bezirksratsfrau Dudda macht auf die damit verbundenen Probleme im Lieferverkehr aufmerksam und erläutert, dass eine fünfjährige Lärmbelastung nicht zumutbar ist. Insofern signalisiert sie Zustimmung.

Herr Schindler schließt sich den Ausführungen von Bezirksratsfrau Dudda an und ergänzt, dass mit diesen Baumaßnahmen leisere Eisenbahnüberführungen geschaffen werden. Auf Nachfrage hin berichtet Herr Schindler, dass Bauverzögerungen durch den Winter aufgrund technischer Möglichkeiten ausgeschlossen werden können.

Bezirksratsherr Stamer möchte wissen, wie die Straßensperrzeiten in Bezug auf die Davenstedter Straße zu verstehen sind. Frau Cannizzo erklärt, dass die Davenstedter Straße bis zur Kalenderwoche 50/51 mit Ausnahme der zweispurigen Öffnung für die Sperrpause der infra durchgehend vollgesperrt bleiben soll. Die Bauabläufe wurden mit der infra abgestimmt. Während der Sperrung der Badenstedter Straße durch die infra wird die Davenstedter Straße durch die Deutsche Bahn AG geöffnet.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt und Bezirksratsherrn Rosenzweig erläutert Herr Schindler, dass es sich um eine Erneuerungsmaßnahme handelt, die mindestens 100 Jahre halten soll. Nach Rücksprache mit der Landeshauptstadt Hannover wurde festgelegt, dass sich die Größe für die Verkehrsöffnung nicht ändern soll. Zum Schallschutz erläutert er, dass aufgrund der nicht geänderten Abmessungen keine Änderungen in der Schallabstrahlung einhergehen und daher kein Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge besteht.

TOP 6.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 20.25 Uhr.

Folgende Themen werden besprochen:
a.) Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen im Stadtbezirk

Die 1. Sprecherin fragt sich unter anderem, warum den Schulleitungen im Stadtbezirk kein Einblick vorab in den Schulentwicklungsplan gewährt wird, warum mit zu niedrigen Schülerzahlen gearbeitet wird und kein Runder Tisch initiiert wird. Sie macht darauf aufmerksam, dass in den Containern kein Wasseranschluss vorhanden ist und das Händewaschen mit Aufwand verbunden ist.

Herr Ziegler antwortet, dass die Anregungen für einen runden Tisch gern mitgenommen und geprüft werden. Zu den niedrigen Zahlen führt er aus, dass als Berechnungsgrundlage die amtliche Schülerstatistik verwendet wird, die Anfang des Jahres erhoben wird und Zuzüge im Laufe des Jahres daher nicht berücksichtigt werden können. Bezirksratsfrau Dudda wünscht, dass bei einem Runden Tisch die Politik ebenfalls einbezogen wird. Herr Ziegler sichert zu, dies zu berücksichtigen und wird auf die Akteure zukommen.

Die 2. Sprecherin erkundigt sich bei Herrn Ziegler ob ihm bekannt ist, dass die ehemalige Heisterbergschule mit einem wunderbaren Schulgelände noch vorhanden ist und für die weitere Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden könnte. Zudem fühlt sie sich nicht gut informiert, da die Tischvorlage dem Publikum nicht zur Verfügung gestellt wurde. Herr Ziegler antwortet ihm ist durchaus bekannt, dass an dieser Stelle 45 Wohneinheiten errichtet werden sollen.

Der 3. Sprecher schließt sich den Ausführungen der beiden Sprecherinnen an und gibt der Schulverwaltung auf, den Zuzug neuer Familien zu berücksichtigen. Der 4. Sprecher fragt, ob das geplante Neubauvorhaben der KSG Hannover berücksichtigt wurde. Herr Ziegler antwortet, dass es Abstimmungen mit der Stadtplanung gibt. Er gibt zu bedenken, dass die KSG Hannover beabsichtigt, die angestammte Mieterschaft zu halten.
b.) Versorgung mit Kita-Plätzen im Stadtbezirk

Der 4. Sprecher nimmt Bezug auf eine Stellungnahme des Fachbereiches Jugend und Familie zum geplanten Zeitpunkt der Aufstellung von Moduleinheiten an der Tegtmeyerallee und möchte hierzu von Bezirksbürgermeister Göbel wissen, welchen aktuellen Sachstand er hierzu hat.

Bezirksbürgermeister Göbel antwortet, dass hierzu die genannte Fachverwaltung in der diesjährigen Dezembersitzung erscheinen wird um Rede und Antwort zu stehen. Er führt aus, dass er mit Frau Stadträtin Rita Maria Rzyski sowie mit Vertreter*innen des Fachbereichs Gebäudemanagement in Kontakt steht.

Frau Sufin informiert, dass das FamilienServiceBüro ab sofort Vormerkungen für einen Betreuungsplatz für die im Bau befindliche Kindertagesstätte in der Droehnenstraße entgegennimmt. Zukünftig wird der Betreiber der Kindertagesstätte diese Aufgabe übernehmen. Sie berichtet ferner, dass die Leiterin des Bereichs Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Hannover in der zuletzt stattgefundenen Sitzung des Stadtbezirksrates zugesichert hat, zum Ende des Jahres in einer Stadtbezirksratssitzung zu dem dann aktuellen Sachstand bezüglich der derzeit geführten Verhandlungen zur Überlassung eines Grundstücks der Landwirtschaftskammer Niedersachen an die Landeshauptstadt Hannover zum Zweck der Errichtung einer temporären Einrichtung zu berichten.
c.) Wohnraum schaffen für alle - Vorstellung des Neubauvorhabens der KSG in Ahlem

Der 5. Sprecher erkundigt sich, ob auf den Flachdächern des Neubauvorhabens eine Dachbegrünung geplant ist. Herr Feldschnieders teilt mit, dass der Regen bei den flachgeneigten Dächern nach Außen entwässert wird. Es wird geprüft, ob hier eine wirtschaftlich sinnvolle und angemessene Rückhaltung erwirkt werden kann. Ergänzend dazu verweist er auf den vorhandenen dominanten Baumbestand, der einen besonnen Vorgang der KSG einschließt. Für Bäume, die entfernt werden müssen, werden Ersatzpflanzungen (ggf. an anderer Stelle im Stadtgebiet aufgrund des dominanten Baumbestandes) vorgenommen - der Charakter des Ortes bleibt jedoch erhalten.

Der 6. Sprecher empfindet den Baustil als unpassend für das heutige Zentrum von Ahlem. Er fragt sich, wie die KSG überhaupt hierfür eine Baugenehmigung erhalten hat und bittet um vorherige Prüfung der Verwaltung, inwieweit der Baukomplex ins Erscheinungsbild eingegliedert werden kann. Herr Range entgegnet, dass es sich hier nicht um minderwertige Architektur handelt und es sich um eine Geschmacksfrage handelt. Er glaubt, dass die KSG hier was Tolles für den Stadtteil schafft - ein modernes Gebäude mit neuem Wohnraum, der diesen Stadtteil bereichern wird. Herr Graen ergänzt, dass es sich um eine Planung handelt und eine Baugenehmigung noch nicht erteilt wurde. Er ergänzt unter Bezugnahme auf § 34 Baugesetzbuch, dass die Planung grundsätzlich genehmigungsfähig ist, da es sich um einen geplanten Innenbereich handelt, und sich das Neubauvorhaben in ihrer Form durchaus in ihre Umgebung eingliedern lässt.

Der 7. Sprecher möchte wissen, ob mit der Baumaßnahme Straßenverkehrseinschränkungen an der Hauptstraße zu erwarten sind. Herr Feldschnieders antwortet, dass in Bauabschnitten gebaut wird und die zukünftigen Stellplätze als Logistikflächen genutzt werden, um aus dem Grundstück heraus zu bauen. Straßensperrungen sind nicht vorgesehen, da ein Fünf-Meter-Abstand eingehalten wird.

Der 3. Sprecher fragt nach, ob die weißen Flächen auf der Präsentation die künftigen Parkflächen darstellen. Herr Feldschnieders erklärt, dass hier die Parkraumsituation deutlich entlastet wird, weil der Stellplatzschlüssel nachgewiesen wird. Es werden 130 Stellplätze auf diesem Areal errichtet.
d.) Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Wunstorfer Straße und Davenstedter Straße

Der 5. Sprecher möchte von Herrn Schindler wissen, ob ggf. eine Lärmwand für die bevorstehenden Lärmbelästigungen für fünf Jahre aufgestellt werden könnte. Herr Schindler klärt das Missverständnis unter Verweis auf seine bisherigen Ausführungen und stellt klar, dass eine fünfjährige Lärmbelästigung mit dem neuen Ablaufplan ausdrücklich verhindert werden soll.

Der 3. Sprecher verweist auf die Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Wasserstadt und möchte wissen, ob im Rahmen der Brückenerneuerung Lärmschutzmaßnahmen in Richtung Ahlem geplant sind. Herr Schindler macht auf das Programm der Lärmsanierungen der Deutschen Bahn aufmerksam und erläutert, dass das Thema Lärmschutz nintern an anderer Stelle verortet ist. Er empfiehlt jedoch, das hier augenscheinlich deutlich existierende Lärmschutzbedürfnis in die politische Ebene zu tragen, damit das Anliegen in der entsprechenden Abteilung neu bewertet werden kann.

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt den Bezirksratsmitgliedern vor, dass diese gute und wesentliche Idee zu gegebener Zeit neu aufgenommen werden soll und bedankt sich für diese Möglichkeit.
e.) Bahnüberführung an der Heisterbergallee

Die 8. Sprecherin möchte wissen, ob an dieser gefährlichen Bahnüberquerung optische Maßnahmen, wie zum Beispiel versetzte Bögen oder ähnliche Sperrungen, geplant sind, um die Gefahrensituation für die Zukunft zu entschärfen. Frau Sufin sichert zu, das Anliegen zur Prüfung hinsichtlich der Einrichtung von Sperrbügeln an die Fachverwaltung weiterzuleiten.
f.) Verkehrssituation im Bereich An der Laubhütte

Der 3. Sprecher schildert die schwierige Verkehrslage (Geschwindigkeitsüberschreitungen, wildes Parken usw.) im Bereich der Dialyse und bittet die Mitglieder des Bezirksrates um Unterstützung. Er wünscht, dass das gesamte Wohngebiet als verkehrsberuhigter Bereich eingeordnet wird, bevor ein Unfall eintritt.

Bezirksratsherr Höhne nimmt Bezug auf ein Gespräch während eines Ortstermins im Januar 2015 und fordert nachdrücklich bzw. geht weiterhin davon aus, dass sich die Fachverwaltung an damals getroffene Zusagen hält. Bezirksbürgermeister Göbel erwidert, dass die Fraktionen das Thema politisch aufgreifen werden. Der 3. Sprecher schlägt vor, hierzu einen neuen Ortstermin durchzuführen. Bezirksbürgermeister Göbel sichert dies zu und stellt gleichzeitig in Aussicht, dass das ein schwieriges Thema werden könnte.
g.) Rewe-Markt in Ahlem

Der 6. Sprecher erkundigt sich wiederholt über den geplanten Eröffnungstermin des Rewe-Marktes in Ahlem. Herr Graen antwortet, dass ihm kein neuer Sachstand seit der letzten Benachrichtigung bekannt ist und dieser Umstand für ihn in gleicher Weise Unzufriedenheit mit sich bringt.Bezirksbürgermeister Göbel schließt sich dem Bedürfnis des 6. Sprechers bzgl. einer entsprechenden Einkaufsmöglichkeit in Ahlem an.
h.) Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Höhe des Aldi-Marktes in Davenstedt

Die 9. Sprecherin macht auf ein Verkehrsproblem auf Höhe des Aldi-Marktes in Davenstedt und gefährliche Situationen im Bereich der Grundstücksausfahrt des Einkaufsmarktes aufmerksam.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist hierzu auf Tagesordnungspunkt 9.3.2. und bietet der 9. Sprecherin an, bis zum genannten Tagesordnungspunkt der Sitzung beizuwohnen - dieses Angebot wird angenommen.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 21:17 Uhr.

TOP 7.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 7.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2357/2017)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die Verwaltungsvorlage vor und begründet sie.

Antrag, die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2017-04-IB11
Empfänger/in: Kulturtreff Plantage
Verwendungszweck: Integrationsprojekt Ich-Du-Wir-Im Dialog
Zuwendungsbetrag: 1.200,00 €

2. Antrag Nr. 2017-05-IB11
Empfänger/in: Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Bezirk Hannover
Verwendungszweck: Jugend- und Kindermobil JuKiMob
Zuwendungsbetrag: 1.100,00 €

3. Antrag Nr. 2017-06-IB11
Empfänger/in: Initiative des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Verwendungszweck: Mittel zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

4. Antrag Nr. 2017-07-IB11
Empfänger/in: Initiative des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Verwendungszweck: Mittel zur eigenen Pressearbeit
Zuwendungsbetrag: 100,00 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richtet.

Begründung des Antrages:

Zu 1.:
Mit dem Projekt soll der kulturelle Austausch zwischen Schüler*innen mit Mitteln der künstlerischen Auseinandersetzung gefördert werden, um nachhaltige kulturelle Verständigung und gegenseitiges voneinander Lernen im Sinne von wirklichem emotionalen Einfühlen und Verstehen zu fördern.

Zu 2.:
Durch dieses Projekt soll geflüchteten Kindern der Flüchtlingsunterkunft Am Nordhang Teilhabechancen eröffnet werden, und zwar durch eine regelmäßige Betreuung, Perspektiven und Schaffung von Kontakten in verschiedene Bereiche der Zivilgesellschaft.

Zu 3.:
Mittel zur Neugestaltung des Flyers des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Zu 4.:
Mittel zur Kostendeckung für Presseartikel im Westend Kurier, Ahlemer Boten sowie in ähnlichen Printmedien.

Zu 1. bis 4.:
Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 13.09.2017 mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen.

Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Verwahrloste Sträucher und Hecken im Salzweg
(Drucks. Nr. 15-2313/2017 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der SPD-Bezirksratsfraktion wird die Anfrageantwort nicht vorgetragen und ersatzweise schriftlich nachgereicht.

Im Salzweg/Badenstedt gegenüber der Friedrich-Ebert-Schule befinden sich Sträucher und Hecken, die sich in einem verwahrlosten Zustand befinden und dringend beschnitten werden müssen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wer ist Grundstückseigentümer der genannten Fläche?

2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den Grundstückseigentümer aufzufordern die Hecken und Sträucher zu beschneiden?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1: Die betroffenen Flächen befinden sich in Besitz des Fachbereichs Tiefbau.

Zu 2.: Das angelegte Verkehrsgrün ist in die Pflege des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün übergeben. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Pflegebezirk erfolgt der Rückschnitt sobald wie möglich.

TOP 8.1.2.
Jugendbildungskoordinatoren
(Drucks. Nr. 15-2314/2017)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest die Anfrage.

Die Landeshauptstadt Hannover hat mit der Schaffung von Jugendbildungskoordinatorenstellen ein wichtiges Zeichen für die Qualität im Bildungsbereich gesetzt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie sind sie im Stadtbezirk eingesetzt?

2. Mit wie vielen Stunden sind sie im Stadtbezirk eingesetzt?

3. An welchen Standorten sind sie eingesetzt?

Herr Öktem antwortet hierzu wie folgt:

Zu 1.: Die Arbeit der Jugendbildungskoordination ist derzeit nur eingeschränkt möglich, da durch Vakanzen von den vorgesehenen sieben Vollzeitstellen nur eine Stelle mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden besetzt ist.

Zu 2.: Die Jugendbildungskoordinator*innen waren gemäß der individuell wahrgenommenen Arbeitszeit auf einzelnen Stellen in zwei bzw. drei Stadtbezirken eingesetzt. Der hohe Aufwand der Erstellung der Stadtbezirkskonzepte in Kooperation mit den sozialräumlichen Koordinierungsrunden hat einen Großteil der Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen beansprucht. Zurzeit werden die sozialräumlichen Koordinierungsrunden aufgrund der Personalsituation nur noch auf Anfrage beratend begleitet.

Zu 3.: Wie sich aus der Antwort zu Frage 2 ergibt, hat sich die Jugendbildungskoordination wegen der derzeitigen Personalsituation aus den Stadtbezirken zurückgezogen.

Der Fachbereich Jugend und Familie wird die vakanten Stellen Jugendbildungskoordination möglichst schnell wiederbesetzen.

Dabei wird die Verwaltung den Anforderungen, eine stärkere Anbindung der Koordinatorenstelle an die Jugendhilfeplanung sowie eine stärkere Verknüpfung mit allen Bereichen zu erzeugen, nachkommen, indem vier Stellen an die übergeordnet arbeitende Organisationseinheit „Koordination Jugendhilfeplanung“ verlagert werden.

In der Organisationseinheit „Koordination Jugendhilfeplanung“werden die bisherigen Jugendbildungskoordinator*innen als Jugendhilfekoordinator*innen eingesetzt. Auch in dieser Organisationseinheit werden Mitarbeiter*innen nach einer erfolgten Neuausrichtung Arbeitsinhalte für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit koordinierend wahrnehmen.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der AfD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Handlungskonzept für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen-, Kindergarten- und Schulplätzen
(Drucks. Nr. 15-2271/2017)

Bezirksratsherr Hirche trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung Hannover wird aufgefordert, ein Handlungskonzept für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen-, Kindergarten- und Schulplätzen für die im Zuge des Familiennachzugs nach Hannover kommenden Kinder von Flüchtlingen zu entwerfen und vorzulegen.

Begründung:

Die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen und Schulen ist eine gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung und wird dementsprechend größtenteils aus dem kommunalen Haushalt finanziert. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit einer Finanzzuweisung von ca. 20 % der Personalaufwendungen lediglich an einem geringen Teil der entstehenden Kosten.

Durch den sog. Familiennachzug könnte die Anzahl der zu betreuenden Kinder in naher Zukunft in bedeutendem Maße ansteigen und zu einer ebenfalls sprunghaften Steigerung der finanziellen Belastung des städtischen Haushalts führen. Es muss daher frühzeitig ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Betreuungsquote und Finanzierung erarbeitet werden.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt die Ablehnung der SPD-Fraktion in Aussicht. Sie führt aus, dass mit dem Antrag lediglich die berechtigten Interessen der deutschen Eltern gegen die der Flüchtlingsfamilien ausgespielt werden. Sie macht auf ihre Ausführungen zur klaren Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Kostenteilung aufmerksam. Bezirksratsfrau Dudda schließt der Ablehnung an und unterstreicht, dass es sich hierbei definitiv um ein gegenseitiges Ausspielen von Interessen besorgter Eltern handelt.

Bezirksratsherr Hirche entgegnet, dass es hier um das Wohl der Kinder geht und nicht um das Ausspielen der Interessen von Deutschen und Ausländern.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.2.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 9.2.1.
Tempo 30 vor der Kreuzung Steinbreite/Geveker Kamp
(Drucks. Nr. 15-2288/2017)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge des Geveker Kampes auf Tempo 30 auf den Bereich 20 Meter nördlich vor der Kreuzung Geveker Kamp/In der Steinbreite zu verlängern.

Begründung:

Die Verwaltung hat wiederholt Anträge des Bezirksrates auf Ausbau der Kreuzung des Geveker Kampes mit der Straße In der Steinbreite mit einer Vollampelanlage unter Hinweis auf die zu geringen Nutzerzahlen abgelehnt.

Die Kreuzung ist nicht nur Zuwegung zu einer Grundschule und einer Kindertagesstätte, sondern auch zum kleinen Nahversorgungszentrum für Davenstedt-Nord und Ahlem-Süd. Auf dessen Angebot sind mobilitätseingeschränkte Personen in besonderer Weise angewiesen.

Es kann alltäglich und mit hoher Regelmäßigkeit beobachtet werden, dass insbesondere diese Personengruppe den Umweg über die Fußgängerampel südlich der Steinbreite nicht akzeptiert oder sich davon überfordert fühlt und den Geveker Kamp auf der Nordseite der Kreuzung quert. Diese Personen sind aber in der Abschätzung der Verkehrssituationen, die sich aus den einbiegenden Verkehren ergeben, häufig unsicher oder gar überfordert.

Hinzu kommt, dass auch Grundschulkinder und die allgemeine Bevölkerung den Umweg immer wieder scheuen.

Der Linienbusverkehr ist von der Veränderung nicht betroffen, da er in der Regel in der Kreuzung abbiegt, also sein Tempo schon vor der Kreuzung deutlich vermindern muss.

Der Antrag wird auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Aufstellung eines Lastenrades zur Ausleihe im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2315/2017)

Bezirksratsherr Alfermann trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen, dass eine Ausleihstation des "Hannah"-Lastenrades der gleichnamigen Initiative des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) im Stadtbezirk verankert wird, so dass Bürgerinnen und Bürger das Lastenrad für ein bis drei Tage kostenlos nutzen können. Der Bezirksrat möge das Lastenrad aus eigenen Mitteln anschaffen – in enger Kooperation mit dem Fahrradfachgeschäft Wiederhold, der die Anschaffung/Wartung unterstützt.

Begründung:

In vielen Stadtbezirken wie der Nordstadt, Linden-Limmer und Bothfeld-Vahrenheide steht den Bewohnerinnen und Bewohnern längst ein solches Lastenrad zur Verfügung, denn es ist nicht nur umweltfreundlich, sondern eignet sich auch für den Transport von Einkäufen aus dem Supermarkt oder Baumarkt, Getränkekisten, Gartenabfälle, für Picknicks und Radausflüge mit Kindern.

Auch wir wollen unseren Bewohnerinnen und Bewohner moderne und attraktive Fortbewegungsmittel ermöglichen, denn Mobilität ist immer ein Stück weit Lebensqualität. Zudem ist das Lastenrad insbesondere für Familien eine echte und sparsame Alternative zum Auto. Und in Zeiten zunehmender Feinstaubbelastung sind Lösungen, die für eine saubere Stadtluft sorgen, aktueller und wichtiger denn je.

Der Antrag wird nach einer eingehenden Diskussion auf Wunsch der SPD-Fraktion zur Nachbereitung in die Fraktionen gezogen.

TOP 9.3.2.
Geschwindigkeitsmessungen in der Davenstedter Straße im Bereich Woermannstraße/Geveker Kamp bis Freboldstraße
(Drucks. Nr. 15-2316/2017)

Bezirksratsherr Alfermann trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Bereich Woermannstraße/Geveker Kamp bis Freboldstraße Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen und nach deren Auswertung entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.

Begründung:

Anwohner in der Davenstedter Straße beklagen sich darüber, dass viele Verkehrsteilnehmer in dem erwähnten Bereich der Davenstedter Straße die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht einhalten. Insbesondere in der Ein- und Ausfahrt zum dort ansässigen Aldi-Markt und an der Einmündung in die Straße Martinihof kommt es häufig zu gefährlichen Situationen.

Bezirksratsherr Höhne signalisiert Zustimmung der CDU-Fraktion. Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Dudda bestätigt Bezirksratsherr Alfermann den zu überwachenden Straßenbereich Davenstedter Straße bis Freboldstraße.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 9.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (Einzelvertreterin - DIE LINKE.)

TOP 9.4.1.
Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2128/2017)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrags- und Begründungstext vor.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat fordert die Landeshauptstadt Hannover auf, ein Kinder- und Jugendparlament im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt einzurichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Wahlen durchzuführen und eine geeignete Satzung auszuarbeiten. Die Landeshauptstadt Hannover stellt einen Etat für die Arbeit des Jugendparlaments und geeignete Räumlichkeiten als Treff- und Tagungsort zur Verfügung.

Das Gremium ist überparteilich und unabhängig. Die Stadtbezirksratsmitglieder stehen den Kinder- und Jugendparlamentariern als Paten mit beratender Funktion zur Seite. In den Bezirksratssitzungen bringen diese ihre Anliegen und Themen vor. Sie haben Rederecht, aber kein Stimmrecht.

Begründung:

Viele Bürgerinnen und Bürger sind mehr und mehr politikverdrossen. Um dieser Politikmüdigkeit entgegenzuwirken, ist es wichtig, gerade jüngeren Menschen Angebote zu machen, die dieser Entwicklung entgegenwirken können. Mit einem Kinder- und Jugendparlament haben die Akteure die Gelegenheit, eigene Interessen demokratisch einzusetzen und aktiv an den Entscheidungen der Politik mitzuwirken.
Kinder und Jugendliche werden so früh mit demokratischen Spielregeln vertraut gemacht und gewinnen einen Einblick in die Kommunalpolitik. Sie erfahren Mitsprache- und Gestaltungsrecht innerhalb der Gesellschaft. Ziel ist es so auch, politische Vertreterinnen und Vertreter von morgen zu gewinnen.

Wünschenswert ist es, wenn die Ahlemer, Badenstedter und Davenstedter Jugendorganisationen und die ansässigen Schulen das Kinder- und Jugendparlament aktiv unterstützen.

Ein eingeräumter Etat, der unter Selbstverwaltung steht, übt den Umgang mit Haushaltsmitteln. Als Treff- und Tagungsort schlage ich das Gemeindehaus der Christ-König-Kirche in Badenstedt vor. Das Gebäude ist von der Landeshauptstadt Hannover langfristig angemietet und steht zurzeit leer.

Insgesamt verbinden sich mit der Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments positive Effekte. Kinder und Jugendliche erleben mehr Wertschätzung in der Gesellschaft, sie werden politisiert, weil sie früh an Politik herangeführt werden. Stadtbezirksräte profitieren, indem sie neue Ideen und Anregungen bekommen, die im Stadtbezirk Umsetzung finden können. Durch ein Kinder- und Jugendparlament erfährt der Stadtbezirk noch mehr Kinder- und Jugendfreundlichkeit.

Der Antrag wird auf Wunsch der AfD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Interfraktionelle Anträge –
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2347/2017)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die interfraktionellen Anträge vor und begründet sie.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2017-28-STBR11
Empfänger/in: Bürgerbüro Stadtentwicklung
Verwendungszweck: Projekt „Audio StadtRadTouren“
Zuwendungsbetrag: 1.200,00 €

2. Antrag Nr. 2017-34-STBR11
Empfänger/in: AWO Familienzentrum Petermannstraße
Verwendungszweck: Schaukasten für das Außengelände des Familienzentrums Petermannstraße
Zuwendungsbetrag: 493,87 €

3. Antrag Nr. 2017-35-STBR11
Empfänger/in: Arbeitsgemeinschaft Ahlemer Vereine und Verbände
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches im Stadtteil Ahlem 2017
Zuwendungsbetrag: 500,00 €

4. Antrag Nr. 2017-36-STBR11
Empfänger/in: Bürgerverein Badenstedt und Umgebung e.V.
Verwendungszweck:
Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches im Stadtteil Badenstedt 2017
Zuwendungsbetrag: 500,00 €

5. Antrag Nr. 2017-37-STBR11
Empfänger/in: Arbeitsgemeinschaft Davenstedter Vereine
Verwendungszweck:
Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches im Stadtteil Davenstedt 2017
Zuwendungsbetrag: 500,00 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2017 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Einzelabstimmung.

Dem Zuwendungsantrag lfd. Nr. 1 wird mit
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen zugestimmt.

Dem Zuwendungsantrag lfd. Nr. 2 wird mit
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung zugestimmt.

Den Zuwendungsanträgen lfd. Nr. 3-5 wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10.2.
Gemeinsamer Antrag –
Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2356/2017)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt den gemeinsamen Antrag vor und begründet ihn.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

6. Antrag Nr. 2017-33-STBR11
Empfänger/in: Martin-Luther-Kirche Ahlem
Verwendungszweck: Künstlerische Installationen im Sakralraum der Kirche
Zuwendungsbetrag: 800,00 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2017 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Dem Zuwendungsantrag lfd. Nr. 6 wird mit
13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 21:55 Uhr und wünscht allen einen guten Heimweg.

Für das Protokoll:



Rainer Göbel Adem Öktem
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer