Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 21.09.2017

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover -18.63.09.BRB - 28.11.2017

PROTOKOLL

8. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 21. September 2017,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 0.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Fauteck (Piraten)
Bezirksratsherr Herrmann (AfD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
Bezirksratherr Prieß (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
(Bezirksratsfrau Stache) (CDU)
(Bezirksratsherr Steuer) (Die Linke)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch(Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Weber (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Hannoveraner)

Verwaltung:
Frau Schwarze Stadtbezirksratsbetreuerin
Herr Sievers Stadtbezirksmanager
Frau Rzyski Bildungs- Jugend- und Familiendezernentin
(bis Ende TOP 5.1.2.)

Als Gäste: anwesend bis Ende TOP 2
Frau Halden Schulfachliche Dezernentin - Niedersächsische
Landesschulbehörde


Frau Nötel Henning-von-Tresckow-Grundschule
Frau Ramberg Grundschule Mühlenberg
Herr Meffert Grundschule Stammestraße
Frau Schluck Grundschule Stammstraße
Herr Kühn Grundschule Wettbergen
Frau van Laak Grundschule Wilhelm-Busch-Schule
Herr Dr. Bax Leonore-Goldschmidt-Schule (IGS Hannover
Mühlenberg)
Frau Haller Peter-Ustinov-Schule
Herr Dierkes-Knauer Johannes-Kepler-Realschule Ricklingen

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - Teil 1

2. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Aktuelle Situation der Schulen im Stadtbezirk Ricklingen in pädagogischer und baulicher Hinsicht, sowie Aktivitäten, Programme und Maßnahmen die zur Unterstützung der Schulen dienen.
Eingeladen sind: Niedersächsische Landesschulbehörde, Leitungen der Schulen: Henning-von-Tresckow-Grundschule, Grundschule Mühlenberg, Grundschule Stammestraße, Grundschule Wettbergen, Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Leonore-Goldschmidt-Schule (IGS Hannover-Mühlenberg), Peter-Ustinov-Schule (Oberschule) und Johannes-Kepler-Realschule Ricklingen

5.1.2. Mühlenberg: Maßnahmen und Perspektiven
(Informationsdrucks. Nr. 2377/2017 mit 2 Anlagen)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - Teil 2

3. Berichte

3.0. Bericht aus der Sanierungskommission

3.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.2. Berichte der Verwaltung

3.2.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2.2. Informationen über Bauvorhaben

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N




5.1.1. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

5.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek
(Drucks. Nr. 15-2274/2017)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2284/2017)

5.2.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2285/2017)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Aktuelle Parksituation am Henckellweg im Stadtteil Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2270/2017)

6.1.2. Parksituation Pyrmonther Straße zwischen Nenndorfer Platz und Steinhuder Straße
(Drucks. Nr. 15-2272/2017)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Beteiligungsprozess Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2298/2017)

6.2.2. Überwucherung der Entwässerungsrinnen an der Hamelner Chaussee (B217) und Bückeburger Allee (B65)
(Drucks. Nr. 15-2299/2017)

6.2.3. Flüchtlingsunterkunft Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-2300/2017)

6.2.4. Beschulung von Flüchtlingskindern
(Drucks. Nr. 15-2301/2017)

6.2.5. Sprachlernklassen an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2302/2017)

6.2.6. WLAN Hotspots in den Stadtteilzentren Ricklingen und Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2303/2017)

6.2.7. Abbau Spielgerüst auf dem Spielplatz Werner-Blumenberg-Weg
(Drucks. Nr. 15-2304/2017)



6.2.8. Jugendarbeit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2305/2017)

6.2.9. KiTa Kapazitäten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2306/2017)

6.2.10. Schulorganisatorische Maßnahmen an der Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2307/2017)

6.2.11. Sanierung der Humboldtschule
(Drucks. Nr. 15-2308/2017)

6.2.12. Entwicklung der Grundschulen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2309/2017)

6.3. von Bezirksratsherrn Fauteck (Piraten)

6.3.1. Stick(stoffdi)oxid-Belastung im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2280/2017)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 21.09.2017
(Drucks. Nr. 15-2312/2017)

7.1.2. Antrag auf Durchführung einer Maßnahme aus eigenen Mitteln des Bezirksrates - Sanierung der Hütte in Beckstr.
(Drucks. Nr. 15-2287/2017)

7.2. Gemeinsam von SPD, Grüne, FDP, Die Linke und Piraten

7.2.1. Familienzentrum Mühlenberg: Ersatz der demontierten Außenjalousien
(Drucks. Nr. 15-2275/2017)

7.2.2. Kein Fußballverbot auf dem Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2276/2017)

7.2.3. Verbesserung der Überquerungsmöglichkeiten an der Grundschule Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-2277/2017)

7.2.4. Fehlende Bordsteinabsenkungen an der Ihmer Straße
(Drucks. Nr. 15-2278/2017)

7.2.5. Sicherer Schulweg Klusmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2279/2017)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Pflasterung Gehweg Auf dem Kampe
(Drucks. Nr. 15-1852/2017)

7.3.2. Verbesserung der Verkehrssituation Stammestraße / Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-1857/2017)

7.3.2.1. Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, CDU, Grünen, FDP, Die Linke und Piraten zu Drucks. Nr. 15-1857/2917
(Drucks. Nr. 15-2392/2017)
7.3.3. Stadtgestalterische Entwicklung des Butjerbrunnenplatzes
(Drucks. Nr. 15-2310/2017)

7.3.4. Sanierung der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-2311/2017)

7.4. der AfD-Fraktion

7.4.1. Pflasterung Parkplatz KiTa Papenburg
(Drucks. Nr. 15-2273/2017)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
Der Bericht aus der Sanierungskommission wird unter TOP 3.0. aufgenommen.
TOP'e 3.2.2. und 8. werden abgesetzt.
TOP 5.1.2. wird vorgezogen zwischen TOP 2 und TOP 3.
TOP 4 wird unterteilt in Teil 1 und 2. Der erste Teil wird nach TOP 1 durchgeführt. Der zweite Teil wird nach TOP 5.1.2. durchgeführt.
Der so geänderten Tagesordnung wird mit 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - Teil 1
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Sprecher*in 1 fragt nach der Querungshilfe für die Straße In der Rehre.
Herr Sievers antwortet, dass die Ausbauplanung in der Sitzung am 07.12.2017 vorgestellt werden soll.

Sprecher*in 2 fragt nach dem Entwicklungsstand des Projektes Mein Quartier 2030. Er*sie habe sich aktiv daran beteiligt und kenne bisher kein Ergebnis.
Der Abschlussbericht wurde in den Veranstaltungen zu September 2016 zugesagt. Inzwischen habe das Sanierungsprogramm Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost begonnen (siehe Stadt-Anzeiger West, 27.04.2017, S.1 “Bürgerbeteiligung soll zeitnah starten“). Er*Sie stellt drei Fragen zum bislang nicht veröffentlichten Abschlussbericht:
1. Wann wird der zugesagte Abschlussbericht aus den o.g. drei Veranstaltungen veröffentlicht?
2. Wo liegt zurzeit der Abschlussbericht des Gutachter-Teams der Büros TOLLERORT und ELBBERG Stadt Planung und Gestaltung?
3. Welche Gründe liegen für die bisherige Nicht-Veröffentlichung des Abschlussberichtes vor?
Herr Sievers antwortet, dass der Abschlussbericht in der Sitzung am 07.12.2017 vorgestellt wird.

Sprecher*in 3 beklagt die Situation über das Halteverbot im Henckellweg.
Herr Sievers antwortet, dass das aus Sicherheitsgründen von der Straßenverkehrsbehörde auf Anregung der Feuerwehr eingerichtet wurde.

Sprecher*in 4 möchte wissen, ob wirklich ein Halteverbot erforderlich ist oder ob nicht eine Durchfahrtmöglichkeit reichen würde.
Herr Sievers verweist auf die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.

Von 19.15 Uhr bis 19.20 Uhr durchgeführt.

TOP 2. (Die Anlagen stehen ausschließlich digital zur Verfügung)
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum
THEMA: Aktuelle Situation der Schulen im Stadtbezirk Ricklingen in pädagogischer und baulicher Hinsicht, sowie Aktivitäten, Programme und Maßnahmen die zur Unterstützung der Schulen dienen.

Eingeladen sind:
Niedersächsische Landesschulbehörde (Frau Halden Schulfachliche Dezernentin)
Leitungen der Schulen:
Henning-von-Tresckow-Grundschule (Schulleitung Frau Nötel)
Grundschule Mühlenberg (Schulleitung Frau Ramberg)
Grundschule Stammestraße (Schulleitung Herr Meffert

und Stellvertretung Frau Schluck)
Grundschule Wettbergen (Schulleitung Herr Kühn)
Grundschule Wilhelm-Busch-Schule (Schulleitung Frau van Laak)
Leonore-Goldschmidt-Schule (IGS Hannover-Mühlenberg) (Schulleitung Herr Dr. Bax)
Peter-Ustinov-Schule (Oberschule) (Schulleitung Frau Haller)
Johannes-Kepler-Realschule Ricklingen (Schulleitung Herr Dierkes-Knauer)


Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt alle eingeladenen Gäste und die Stadträtin Frau Rzyski (Dezernentin für Bildung, Jugend und Familie). Er führt an, dass der Antrag zu dieser Anhörung in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen wurde. Zu einer Verbesserung der Situation helfen weder Brandbriefe noch andere Mittel zum Meinungsaustausch.
Mit dieser Anhörung soll erreicht werden, dass das Thema versachlicht wird, der direkte Kontakt und Austausch zwischen den Beteiligten entsteht und konstruktive Lösungen im Sinne der Schulen erarbeitet werden können.

Die Schulleitungen haben jeweils 10 Minuten Zeit für einen kurzen Vortrag, danach ergänzt die Landesschulbehörde. Anschließend können Fragen aus dem Stadtbezirksrat gestellt werden.


Bezirksratsherr Karger bemängelt, dass nicht alle Betroffenen, z. B. Schulelternrat, eingeladen sind.
Bezirksbürgermeister Markurth erinnert an den Antrag der letzten Sitzung und merkt an, dass keine Änderungswünsche geäußert wurden.
Bezirksratsfrau Bergmann weist darauf hin, dass auch die AfD-Fraktion dem Antrag zugestimmt hätte.

Frau Ramberg, Schulleiterin der Grundschule Mühlenberg, stellt die aktuelle Lage dar. (Präsentation im Anhang)
Die Schule steht im sozialräumlichen Kontext im Stadtteil Mühlenberg. Das bringt viele belastenden Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Geringverdiener und einen großen Anteil von bildungsfernen Eltern und Familien. Hoher Anteil an Schüler*innen mit Unterstützung der Sozialhilfe. Das erschwert die Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus.
Kriminalität, Gewaltbereitschaft, Vandalismus und Respektlosigkeit sind überproportional gegeben. Durch unterschiedliche Sprache und keine einheitliche Wertvorstellung prallen Welten aufeinander.
Der Fokus liegt bereits u.a. auf schulinterner Schulentwicklung, Sprachbildung, kulturelles und interkulturelles Lernen, Gewaltprävention, Sportförderung, Angebote für Eltern und kollegiale Beratung.
Außerdem sollten die Multiprofessionelle Zusammenarbeit und die Sprachförderung ausgebaut werden.

Frau Nötel, Schulleitung Henning-von-Tresckow-Grundschule, berichtet über die aktuelle Situation. (Präsentation im Anhang)
Momentan haben ca. 70 % der Schüler*innen einen Migrationshintergrund.
Das Profil Technik sorgt für eine gute Auslastung im teilgebundenen Ganztag.
Durch die Schule im Ganztag gibt es viele Personen, die es möglich machen gute Schule machen zu können.
Verbesserungsmöglichkeiten bestehen darin, kleinere Klassen in Doppelbesetzung zu haben. Der Bürokratieaufwand muss abgebaut werden. Es soll Entlastung bei der Anzahl der Unterrichtsstunden geben und eine Aufstockung des Ganztags auf 100 %. Dafür würden auch weitere Räume benötigt.

Herr Meffert, Schulleitung der Grundschule Stammestraße, stellt die aktuelle Situation vor. (Präsentation im Anhang)
Die Schule befindet sich bereits im teilgebundenen Ganztag. Es nehmen 60 % der Schüler*innen daran teil. 64 % der Schüler*innen sind sozialhilfeberechtigt. 56 % haben einen Migrationshintergrund. Das macht deutlich, dass die sozialen Bedingungen ebenfalls schwierig sind.
Die Freifläche ist, trotz der verringerten Fläche zugunsten neuer Räumlichkeiten, ausreichend, der Ganztag soll ausgeweitet werden. Eine erhebliche Schwierigkeit stellt der Bürokratieaufwand dar. Der muss dringend verringert werden, damit die Zeit und Energie für die eigentliche Arbeit genutzt werden kann.

Herr Kühn, Schulleitung der Grundschule Wettbergen, berichtet über die aktuelle Situation. (Präsentation im Anhang)
Im sozialen Kontext gibt es eher bildungsnahe Haushalte und gute Unterstützung durch die Eltern.
Es ist eine Ganztagsschule, die zu 2/3 angenommen wird.
Eine Herausforderung ist die Digitalisierung der Gesellschaft. Das wird in Form eines Projektes in den Schulalltag eingebunden und sollte weiter ausgebaut werden.
Außerdem ist ein Gewaltpräventionsprojekt gestartet, bei dem den Schüler*innen vor allem das Thema Achtsamkeit näher gebracht wird.

Die Räumlichkeiten sind für die steigende Anzahl nicht ausreichend. Es fehlen z. B. Unterrichtsräume und Ruhezonen. Der Brandschutz müsse angepasst werden.

Frau van Laak, Schulleitung der Wilhelm-Busch-Schule, stellt die aktuelle Situation dar.
Es gehen 365 Kinder in diese Schule. Davon haben 50 % einen Migrationshintergrund, es gibt keine Sprachlernklasse. Die Schule ist eine offene Ganztagsschule, an dem ca. 54 % teilnehmen. 20 Kinder benötigen sonderpädagogische Förderung und 1/3 sind sozialhilfeberechtigt.
Die Schule setzt u. a. Maßnahmen zur Integration um, z. B durch das Rucksackprogramm. Außerdem legt sie Wert auf kulturelle Bildung z. B. in Zusammenarbeit mit dem Theater und der Stadtbibliothek.
Auf dem Hof gibt es mobile Raumeinheiten als Interimslösung für Klassenräume. Der Sportunterricht kann bei der Martin-Luther-King-Schule angeboten werden.
Der bauliche Zustand der Schule ist stark sanierungsbedürftig. Die Dächer sind undicht und es gibt bereits erhebliche Wasserschäden und Schimmelbefall.
Außerdem muss die schulische Sozialarbeit verbessert werden. Aktuell gibt es dazu eine Stellenausschreibung.

Herr Dr. Bax, Schulleitung der Leonore-Goldschmidt-Schule, berichtet von der aktuellen Situation. Die Schule wurde vor kurzem neu gebaut, deswegen geht er nicht auf den baulichen Zustand ein.
Die multikulturelle Vielfalt ist die aktuelle und laufende Aufgabe der Schule. Auch die Inklusion nicht alphabetisierter Schüler*innen ist zu bewältigen, vor allem wegen Hürden in der Bürokratie.
Die Unterrichtsversorgung müsste besser sein, um z. B. die Integration aller Schüler*innen und die Möglichkeit zur Berufsorientierung geben zu können.
Wünschenswert ist die Schaffung von Formularvorlagen, um z. B. Mitarbeiter*innen für Multiprofessionelle Teams einstellen zu können.
Die Ausstattung mit technischen Medien ist sehr gut und kann als Beispiel dienen.
Außerdem wäre es wünschenswert, in die konzeptionelle Arbeit im Stadtteil mit einbezogen zu werden.

Frau Haller, Schulleitung der Peter-Ustinov-Schule, legt dar, dass die Oberschule durch die täglichen Herausforderungen stark belastet ist. (Handout im Anhang)
Wünschenswert wäre ein Abbau der Bürokratie, Ausbau von Multiprofessionellen Teams und Doppelbesetzung der Lehrkräfte in den Klassen.

Herr Dierkes-Knauer, Schulleitung der Johannes-Kepler-Realschule, stellt klar, dass der Zeitungsartikel (HAZ 10.08.2017) Irritationen im Kollegium ausgelöst habe. Es herrsche keine allgemeine Gewaltbereitschaft, vielmehr sei es eine pädagogisch gut arbeitende und lebendige Realschule.
Es gebe viele Schüler*innen aus bildungsfernen Familien mit wenig Unterstützung der Eltern. Ein großer Anteil der Schüler*innen ist sozialhilfeberechtigt.
Wünschenswert wäre eine Verkleinerung der Klassengröße und die Einstellung von mehr Personal. Außerdem seien die Räume stark sanierungsbedürftig.

Frau Halden, von der Landesschulbehörde, sieht ihre Aufgabe darin, die Vorgaben des Ministeriums in Zusammenarbeit mit den Schulen umzusetzen.
Es gebe Fördermaßnahmen für s.g. Brennpunktschulen mit diversen Beratungsangeboten.
Die Anzahl der Schulsozialarbeit kann erhöht werden. Die konkreten Zahlen der Stellenanteile sind:
GS Mühlenberg: 2 Stellen ; Grundschule Wilhelm-Busch-Schule: 0,75 Stellen; GS Stammestraße: 0,5 Stellen; Peter-Ustinov-Schule: 0,25 Stellen; Johannes-Kepler-Realschule: 1 Stellen

Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich für die Vorträge und Informationen.

Es folgt ein reger Austausch zwischen Bezirksrat, Landesschulbehörde und der Stadträtin Frau Rzyski. Dabei sind u. a. folgende Fragen beantwortet worden.
- Sind der Landesschulbehörde die s. g. Brennpunktschulen bekannt und wie wird das Grundrecht auf Bildung sichergestellt?
o Ja, die Schulentwicklung ist in Gesprächen mit den Schulleitungen und konkreten Erarbeitungen seit ca. einem Jahr im Fokus. Die Umsetzung, die Veränderung der Bedingungen und die Verbesserung der Situation dauern an.
- Warum erfolgt die Ressourcenzuweisung erst jetzt?
o Die Forderungen sind seit ca. 2 Jahren bekannt. Die Landesschulbehörde ist Vermittlerin zwischen den Schule und dem Ministerium. Außerdem benötigt die Umsetzung entsprechend Zeit.
- Wie viele Förderstunden und Sprachlernklassen (SLK) wurden von den Schulen beantragt und was wurde realisiert?
o Die Beantragungen wurden soweit wie möglich erfüllt und die Ressourcen ausgeschöpft.
- Gibt es genügend Bewerbungen, um die freien Stellen in der Schulsozialarbeit zu besetzen?
o Es gibt viele Bewerber*innen, aber die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, deswegen ist keine Aussage möglich.
- Wie ist der Stand der Lehrkräfteversorung?
o Es gibt mehr Stellen als Bewerbungen. Dennoch ist die Versorgung von 100 % angestrebt.
- Wie kann der Raumbedarf in den Schulen gedeckt werden?
o Mit dem Investitionsmemorandum der Landeshauptstadt Hannover sollen die Raumbedarfe baulich erfüllt werden.
o Bis dahin ist die Versorgung mit Containern eine qualitativ gute Zwischenlösung.
- Gibt es Überlegungen einen Schulverbund zu gründen?
o Die Schulen arbeiten ohnehin untereinander gut zusammen und treffen sich zu einem regelmäßigen Austausch.
Von 19.20 Uhr bis 22.50 Uhr durchgeführt.
Sitzungsunterbrechung von 22.50 Uhr bis 22.55 Uhr.
TOP 5.1.2.
Mühlenberg: Maßnahmen und Perspektiven
(Informationsdrucksache Nr. 2377/2017 mit 2 Anlagen)
Frau Rzyski stellt die Drucksache mit der angehängten Präsentation vor (steht ausschließlich digital zur Verfügung).

Bezirksratsfrau Bergmann dankt Frau Rzyski für die gute Präsentation der Drucksache zu so später Stunden und betont, dass es erfreulich sei, dass hier konkret Perspektiven, Möglichkeiten und Handlungsansätze verdeutlicht werden.
Die Drucksache habe die Mitglieder des Bezirksrates erst am Vortag erreicht, deswegen sei es noch nicht möglich gewesen sich in den Fraktionen über die Inhalte auszutauschen.

Bezirksratsherr Karger fragt, wie die Bürger*innen im Canarisweg erreicht werden sollen und ob es konkrete Maßnahmen gebe.



Bezirksratsherr Dette antwortet, dass die AG Image der Sanierungskommission im direkten Gespräch mit verschiedenen Institutionen und den Bürger*innen sei. Darüber werde in den Sitzungen der Sanierungskommission berichtet.

Bezirksratsherr Karger benennt konkret das Thema Müll, bei dem bisher keine Verbesserung eingetreten sei.

Frau Rzyski antwortet, dass verschiedene Formen der Ansprache zu verschiedenen Maßnahmen genutzt werden, die als Prozess umgesetzt werden. Dabei werden viele Multiplikatoren eingebunden, damit möglichst viele Menschen erreicht werden.

Bezirksratsherr Dette bittet darum, dass das Müllproblem im Canarisweg behandelt wird, weil die öffentlichen Müllbehälter oft überfüllt seien.

Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich für die Vorstellung der umfangreichen Drucksache bei Frau Rzyski.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - Teil 2

Eine Sprecherin bittet zu TOP 7.2.2. "Kein Fußballverbot auf dem Butjerbrunnenplatz" darum, die Einwohner*innen und Anlieger*innen einzubeziehen. Durch das häufige Ballspiel entstehe eine erhebliche Lärmbelästigung. Deswegen bittet sie darum, den Antrag zu überdenken.

Von 23.22 bis 23.25 Uhr durchgeführt.

TOP 3.
Berichte

TOP 3.0.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsherr Weber berichtet, dass der bereits angekündigte Informationstermin zur energetischen Sanierung vom 22.11.2017 auf Anfang 2018 verschoben wird.

TOP 3.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsherr Schrader weist auf die Anträge unter TOP 5.2. hin.
Außerdem berichtet er, dass das Hoffest im Canarisweg leider wegen des anhaltenden Regens ausgefallen sei.

Um die Vernetzung und den Austausch anzuregen, wurde die AG Image zur letzten Sitzung eingeladen.

TOP 3.2.
Berichte der Verwaltung

TOP 3.2.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Sievers berichtet, dass die Präsentation zu Mein Quartier 2030 nicht, wie ursprünglich angekündigt heute, sondern in der Dezembersitzung am 07.12.2017, stattfindet.


TOP 3.2.2.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N


TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Antrag,
die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen.

Mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen inklusive der beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-2274/2017 angenommen.

TOP 5.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek

(Drucks. Nr. 15-2274/2017)

Bezirksratsfrau Bergmann trägt den Änderungsantrag vor:
Antrag,
(Anschluss an Satz 1 des Antrags)
Um die bisherigen Angebote der Stadtbibliothek Ricklingen weiterhin aufrechterhalten zu können, werden zusätzliche Personalstunden zur Verfügung gestellt.

Dem Änderungsantrag wird mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2284/2017)

Antrag,
folgende Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates zu beschließen.

IB 01/2017 Die Peter-Ustinov-Schule erhält für das Projekte "Lerne deine neue Heimatstadt kennen" eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 500,- Euro.

Dem Antrag wird mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.


TOP 5.2.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2285/2017)

Antrag,
folgende Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates zu beschließen.

IB 02/2017 Das Projekt "Odyssee" erhält eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 1.200,- Euro.

Dem Antrag wird mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 6.
A N F R A G E N
Bezirksbürgermeister Markurth schlägt vor, die eingereichten Anfragen unter TOP 6 nur schriftlich zu beantworten.
Bezirksratsherr Winnicki schlägt vor, dass nur die Antworten verlesen werden und nicht die Anfragen.
Bezirksratsherr Fauteck merkt an, dass er auf das Verlesen verzichtet.
Bezirksbürgermeister Markurth bedauert, dass sich nicht auf das vorgeschlagene Vorgehen geeinigt werden kann. Es wird nach dem Wunsch der CDU verfahren und es werden nur die Anworten verlesen.

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Aktuelle Parksituation am Henckellweg im Stadtteil Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2270/2017)

Die Feuerwehr hat die Verwaltung angewiesen, im Henckellweg umgehend ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) zu erlassen, weil aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite eine Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen im Henckellweg nicht gewährleistet ist. Dadurch ist notwendiger Parkraum verloren gegangen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung in diesem besonderen Fall durch die Ausweisung von Tempo 10 km/h im Henckellweg ein gleichberechtigtes Benutzen des Straßenraumes für Fußgänger und PKWs erlauben und dadurch ein Parken auf dem Gehweg ermöglichen?
2. Könnte mittelfristig ein Umbau der Straße erfolgen, der zu einer höhengleichen Fläche ohne Unterteilung von Gehweg und Fahrbahn führt und somit wieder Möglichkeiten zum Parken schafft?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Eine Nutzung der derzeitigen baulichen Fahrbahn des Henckellweges als verkehrliche Mischfläche für Fußgänger, Radfahrer und Kraftverkehr mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h wird verkehrsplanerisch - wegen der anliegenden Grundschule als zu gefährlich für die Schulkinder - abgelehnt.
Zu Frage 2: Ein niveaugleicher Umbau des Straßenprofils zu einem verkehrsberuhigten Bereich nach Straßenverkehrsordnung ist frühestens langfristig denkbar. Eine künftige Grunderneuerung der Straße würde dann zu Anliegerbeiträgen nach der Straßenausbaubeitragssatzung führen.


TOP 6.1.2.
Parksituation Pyrmonther Straße zwischen Nenndorfer Platz und Steinhuder Straße
(Drucks. Nr. 15-2272/2017)
Durch die Bauvorhaben im Stadtteil sind zahlreiche Parkmöglichkeiten weggefallen. Dies führt dazu, dass in dem o. g. Straßenabschnitt zum Spielplatz hin auf der Straße geparkt und der Straßenraum dadurch sehr eng wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung durch eine entsprechende Beschilderung in dem bezeichneten Bereich ein halbhohes Parken auf dem Gehweg ermöglichen?
Herr Sievers antwortet:
Halbhohes Gehwegparken wird zeitnah eingerichtet.

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Beteiligungsprozess Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2298/2017)
Im Juni hat der Oberbürgermeister das Konzept Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum vorgestellt. Auf der Webseite der Stadt Hannover ist unter „6. Beteiligungsprozess“ zu entnehmen, dass die Verwaltung in jedem Stadtbezirk zwei Sondersitzungen zu Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorsieht. Unter „2. Kommunaler Ordnungsdienst“ ist ein Personaleinsatz Montags bis Samstags in der Zeit von 8.00 bis 22.00 vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Zu wann sind diese Sondersitzungen im Stadtbezirk Ricklingen geplant?
2. Wie will die Verwaltung organisatorisch sicherstellen, dass auch die zahlreichen öffentlichen Plätze außerhalb der Stadtmitte – insbesondere im Stadtbezirk Ricklingen - durch den geplanten kommunalen Ordnungsdienst hinreichend überwacht werden?
Frau Schwarze trägt vor:
Zu Frage 1: Konkrete Sitzungstermine stehen noch nicht fest. Außerdem verweisen wir auf die umfassende Informationsdrucksache Nr. 2220/2017 Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Beteiligungsprozess.
Zu Frage 2: Der errechnete Personalbedarf soll sicherstellen, dass sechs Doppelstreifen parallel im Stadtgebiet eingesetzt werden können. Aktuell ist geplant, drei Doppelstreifen in der Innenstadt einzusetzen und die restlichen drei in den Stadtbezirken. Ziel ist der bedarfsgerechte Einsatz der Ordnungskräfte, so dass in der Praxis auch Schwerpunkteinsätze geplant werden können.

TOP 6.2.2.
Überwucherung der Entwässerungsrinnen an der Hamelner Chaussee (B217) und Bückeburger Allee (B65)
(Drucks. Nr. 15-2299/2017)
Bürgerinnen und Bürger berichten von vermehrt auffallender Überwucherung der Entwässerungsrinnen an der Hamelner Chaussee (B217) und der Bückeburger Allee (B65). Vor dem Hintergrund einer eventuellen Verkehrsbeeinträchtigung (besonders bei starken Regenfällen) fragen wir die Verwaltung:
1. In welchen zeitlichen Abständen und durch wen wird die Pflege der Entwässerungsrinnen vorgenommen?
2. Wann wurde die letzte Pflege vorgenommen?



3. Wie beabsichtigt die Verwaltung zukünftig sicherzustellen, dass die Pflegearbeiten in einer Häufigkeit vorgenommen werden, die Verkehrsbeeinträchtigungen durch Wildwuchs und somit erschwerten Regenabfluss ausschließt?
Herr Sievers verliest die Antwort.
Die Fragen 1-3 werden zusammengefasst beantwortet.
Für die Entwässerungsrinnen (Gossen) der angefragten Abschnitte (Bundesstraßen 217 und 65) ist die Straßenmeisterei Wennigsen zuständig.
Die Stadtentwässerung Hannover hat ihr Anliegen an die Straßenmeisterei Wennigsen weitergeleitet und folgende Rückmeldung von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover (NLSTBV-H) erhalten:
Die Leistungen für die Fahrbahnreinigung werden vom Geschäftsbereich Hannover (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zentral ausgeschrieben und beauftragt. Der letzte Jahresvertrag mit einer Fachfirma endete am 31.03.2016; seitdem gibt es keine turnusmäßige Fahrbahnreinigung mehr.
Die Reinigungsarbeiten werden seitdem von unserer Geschäftsstelle (NLSTBV-H) unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit jeweils nach Bedarf einzeln beauftragt; das optische Erscheinungsbild spielt dabei keine Rolle.
Das Problem der zugewachsenen Rinne liegt in den tiefen, offenen Pflasterfugen der Entwässerungsrinne begründet. Abhilfe kann hier nur die Erneuerung der Gossenanlage bzw. der Pflasterfugen schaffen.

Für die B65 ist eine Fahrbahnerneuerung für die Jahre 2019 / 2020 vorgesehen, für die B217 gibt es noch keine konkrete Planung. Bis dahin wird mit den Bauunterhaltungsmitteln keine grundlegende Verbesserung erreicht werden können.

TOP 6.2.3.
Flüchtlingsunterkunft Parkplatz Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-2300/2017)
In einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 30. August 2017 war u.a. zu lesen, dass aktuell rund 3850 Flüchtlinge in städtischen Einrichtungen leben, Tendenz sinkend. Die Kämmerei der Stadt Hannover geht in ihrem Haushaltsplan davon aus, dass 2018 nur noch 2500 Asylsuchende in städtischen Einrichtungen untergebracht sind. In den folgenden Jahren soll sich die Zahl auf 1000 einpendeln.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Entsprechen die o.a. Zahlen der Einschätzung der Verwaltung?
2. Überdenkt die Verwaltung die Pläne für die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft Kneippweg, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Flüchtlingsunterkunft nach drei Jahren wieder zurückgebaut werden soll?
Herr Sievers trägt vor:
In der Spitze hat die Landeshauptstadt Hannover ca. 5.000 Flüchtlinge untergebracht. Anfang September 2017 waren es noch ca. 3.600 Flüchtlinge. Gemäß des Erlasses des Landes Niedersachsen muss die Landeshauptstadt Hannover noch ca. 6.800 zusätzliche weitere Flüchtlinge aufnehmen.
Der Rat hat mit Beschluss über die Drucksache Nr. 2087/2016 „Aktualisierung der Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungszahlen“ u. a. festgelegt, dass die Landeshauptstadt Hannover für die Unterbringung von Flüchtlingen ca. 5.000 Plätze schaffen soll. Darüber hinaus hat er auch festgelegt, an welchen Standorten dies geschehen soll.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:



Zu Frage 1: Die Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2017/2018 (Doppelhaushalt) sind bereits im Frühjahr 2016 erfolgt. Für die Planungen der notwendigen Haushaltsansätze wurden dabei Prognosen der durchschnittlichen Anzahl von Flüchtlingen pro Jahr, die von der Landeshauptstadt Hannover untergebracht werden müssen, zu Grunde gelegt.
Bei diesen Prognosen ist die Verwaltung von durchschnittlich ca. 2.500 Flüchtlingen im Jahr 2018 und ca. 1.000 Flüchtlingen durchschnittlich im Jahr 2019 ausgegangen.
Inwieweit diese Annahmen der Realität entsprechen, ist auch heute noch nicht absehbar.
Zu Frage 2: Die Verwaltung setzt den o. g. Beschluss um, überprüft aber daneben selbstverständlich permanent, welche Bedarfe tatsächlich bestehen.
Sollte die Verwaltung zu einer anderen Einschätzung der Lage kommen, wird sie auch dazu einen erneuten Beschluss des Rates initiieren und vorbereiten.

TOP 6.2.4.
Beschulung von Flüchtlingskindern
(Drucks. Nr. 15-2301/2017)
An der Johannes-Kepler-Realschule werden rd. 350 Schulkinder unterrichtet. In den letzten zwei Jahren sind nach unserem Kenntnisstand 70-80 Schulkinder – also ca. 20% - ohne Deutschkenntnisse und teilweise nicht alphabetisiert aufgenommen worden. Diese stellen zusätzlich zu der Inklusion von Schulkindern mit erhöhtem Förderbedarf eine erhebliche Herausforderung für die Lehrkräfte dar. Wir machen uns Sorgen, dass der Lernfortschritt leidet und die Perspektiven der Kinder beeinträchtigt werden. Ein funktionierender Unterricht sowie eine angemessene Förderung aller Schülerinnen und Schüler sind unter allen Umständen zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Flüchtlingskinder im schulfähigen Alter befinden sich derzeit im Stadtgebiet Hannover, wie viele davon im Stadtbezirk Ricklingen?
2. Auf welche Schulen und Schulformen im Stadtbezirk Ricklingen und im Stadtgebiet Hannover sind die Schulkinder per Schuljahr 2017/2018 verteilt?
3. Ist die spezifische Problematik an der Johannes-Kepler-Realschule der Landesschulbehörde bekannt und befindet sich der Schulträger darüber im Austausch?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Derzeit befinden sich stadtweit 260 Kinder im Alter von 6 – 17 Jahren in den Unterkünften, im Stadtbezirk Ricklingen sind dies 20 (Unterkunftsstatistik der Landeshauptstadt Hannover Stand vom 28.8.2017)
Zu Frage 2: Es gibt keine statistische Erfassung der Schüler*innen nach dem Merkmal „Flüchtlingsstatus“.
Die Landeshauptstadt Hannover erhebt die Anzahl der Schüler*innen in den Sprachlernklassen (SLK), die von allen Kindern und Jugendlichen mit Sprachförderbedarf
besucht werden (u. a. auch Kinder aus Zuwandererfamilien).
Die SLK sind auf alle Schulformen verteilt.
Laut aktueller Statistik gibt es in Hannover zum Schuljahr 2017/2018
30 SLK an 265 Schulen (Grundschulen: 9 SLK mit 136 Schüler*innen; Gymnasien: 4 SLK mit 79 Schüler*innen; Integrierte Gesamtschulen: 12 SLK mit 204 Schüler*innen; Oberschulen: 4 SLK mit 66 Schüler*innen und Realschulen: 1 SLK mit 18 Schüler*innen).
Im Stadtbezirk Ricklingen gibt es zurzeit fünf SLK an drei weiterführenden Schulen: An der Peter-Ustinov-Schule (Oberschule gibt es zwei Sprachlernklassen (SLK) mit 33 Schüler*innen, an der Johannes-Kepler-Realschule eine SLK mit 18 Schüler*innen und an der IGS Eleonore-Goldschmidt-Schule (IGS Mühlenberg) zwei SLK mit 32 Schüler*innen. Dazu kommt eine Lerngruppe mit 16 SuS an der GS Mühlenberg.
Nicht erfasst sind Schüler*innen die Sprachförderbedarf haben und in Regelklassen beschult werden (i.d.R. mit ergänzenden Förderstunden).


Zu Frage 3: Laut Auskunft der Schulleitung ist die Situation der schulfachlichen Dezernentin der Landeschulbehörde bekannt. Die Schule befindet sich auch im Austausch mit dem Schulträger. Konkrete Maßnahmen mit dem Schulträger sind bisher nicht verabredet.

TOP 6.2.5.
Sprachlernklassen an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2302/2017)
Wir halten es für wichtig, dass die Flüchtlingskinder gut integriert werden. Damit der Regelschulbetrieb nicht beeinträchtigt wird, ist es unerlässlich, Kinder ohne Deutschkenntnisse zunächst in Sprachlernklassen zu unterrichten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Sprachlernklassen gibt es an den einzelnen Schulen im Stadtbezirk?
2. Wie viele Schulkinder nehmen am Unterricht der Sprachlernklassen teil?
3. Gibt es Flüchtlingskinder, die bisher nicht in den Genuss einer Förderung in einer Sprachlernklasse kommen und wenn ja, wie viele an welchen Schulen und aus welchen Gründen?
Frau Schwarze verliest die Antwort.
Zu Frage 1: Im Stadtbezirk Ricklingen gibt es zurzeit fünf Sprachlernklassen (SLK) an drei weiterführenden Schulen: An der Peter-Ustinov-Schule (Oberschule) gibt es zwei SLK mit 33 Schüler*innen, an der Johannes-Kepler-Realschule eine SLK mit 18 Schüler*innen und an der IGS Eleonore-Goldschmidt-Schule (IGS Mühlenberg) zwei SLK mit
32 Schüler*innen.
An der Grundschule Mühlenberg, die im vergangenen Schuljahr eine SLK hatte, werden im aktuellen Schuljahr 16 Kinder mit Förderstunden in kleinen Lerngruppen unterrichtet. Die Kinder aus der Sprachlernklasse des vergangenen Schuljahres werden in den Regelklassen beschult.
An der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule sind aktuell nur wenige Flüchtlingskinder angemeldet, so dass es keinen Bedarf an einer SLK gibt.
Zu Frage 2: Insgesamt werden in den fünf SLK im Stadtbezirk 99 Schüler*innen unterrichtet (Details siehe Antwort zu Frage 1), weitere 16 Kinder an der GS Mühlenberg erhalten Förderstunden.
Zu Frage 3: Der Stadtverwaltung liegen aktuell keine Anträge der Schulen aus dem Stadtbezirk Ricklingen auf Einrichtung von zusätzlichen SLK vor. Bei Bedarf wird die Verwaltung entsprechend reagieren und die Einrichtung von Sprachlernklassen unterstützen.

TOP 6.2.6.
WLAN Hotspots in den Stadtteilzentren Ricklingen und Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2303/2017)
Mit DS 15-0845/2016 N1 S1 hat die Verwaltung auf unseren Antrag vom April 2016 hin zugesagt, im Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg sowie in der örtlichen Bibliothek ein WLAN Netz in Betrieb zu nehmen. Für die übrigen Stadtteilkultureinrichtungen dauere die Prüfung an und solle bis Ende 2016 vorliegen.
Nachdem bis zum Frühjahr 2017 keine Resultate vorlagen, fragten wir in der Sitzung vom 9.3.2017 nach. Mit DS 15-0496/2017 F1 sagte die Verwaltung für das Stadtteilzentrum Mühlenberg ein öffentlich zugängliches WLAN Angebot „in Kürze“ zu.
Im Stadtteilzentrum Ricklingen werde eine WLAN Ausstattung ebenfalls angestrebt. Die Prüfung wann das WLAN dort zur Verfügung stehen könne, dauere voraussichtlich bis zum 2. Quartal 2017.
Ein WLAN-Angebot ist für beide Stadtteilzentren abgesehen von den Bibliotheken bis heute nicht verfügbar. Eine Information an den Stadtbezirksrat ist nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung erneut:
1. Wann kann nunmehr mit der Inbetriebnahme der WLAN-Netze in den Stadtteilzentren gerechnet werden?
2. Welche Schwierigkeiten führten zu diesen erheblichen Verzögerungen?
Die Verwaltung antwortet zusammengefasst.
Zu Verzögerungen in der Umsetzung von öffentlichem WLAN in den Stadtteilzentren kommt es aktuell durch Lieferschwierigkeiten des für die erforderliche Technik beauftragten Subunternehmers. Ergänzend dazu sind im Stadtteilzentrum Ricklingen infrastrukturelle Maßnahmen erforderlich, mit denen nach Durchführung der erforderlichen Abstimmungen nunmehr begonnen werden kann.
Die Bereitstellung des Angebotes in den beiden Stadtteilzentren im Stadtbezirk Ricklingen erfolgt schnellstmöglich.

TOP 6.2.7.
Abbau Spielgerüst auf dem Spielplatz Werner-Blumenberg-Weg
(Drucks. Nr. 15-2304/2017)
Vor einigen Monaten wurde ein bei den Kindern beliebter Spielturm auf dem Spielplatz Werner-Blumenberg-Weg in Wettbergen-West abgebaut und durch eine Schaukel ersetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde das beliebte Spielgerüst abgebaut?
2. Ist vorgesehen, dasselbe oder ein gleichwertiges Spielgerät aufzubauen?
3. Welche investiven Mittel stehen der Verwaltung jährlich grundsätzlich zur Verfügung um öffentliche Spielplätze weiterzuentwickeln?
Herr Sievers antwortet:
Zu Frage 1: Das Sandspielgerät musste zurück gebaut werden, weil die Holzpfosten nicht mehr verkehrssicher waren.
Zu Frage 2: Ein neues Spielhaus mit Sandaufzug von der Firma SIK-Holz wird im Oktober neu aufgebaut.
Zu Frage 3: Für die rund 430 städtischen Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover stehen für Instandhaltung und den Spielgerätersatz jährlich
ca. 300.000,- € zur Verfügung.
Zusätzlich stehen für die grundlegende Erneuerung und Neuanlage von Kinderspielplätzen im Haushaltsansatz für 2017 Investitionsmittel in Höhe von 350.000,- € zur Verfügung, sowie im Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen Investitionsmittel in Höhe von 260.000,- €.

TOP 6.2.8.
Jugendarbeit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2305/2017)
In der jüngeren Vergangenheit konnte der Eindruck entstehen, die Zahl der durch Jugendliche begangenen Straftaten wäre im Stadtbezirk gestiegen. Der Stadtbezirk verfügt über zahlreiche Jugendeinrichtungen in den einzelnen Stadtteilen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Ziele werden mit welchen Konzepten verfolgt?
2. Welche Einrichtungen mit welchen Schwerpunkten werden im Stadtbezirk unterhalten?
3. Wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen gemessen und welche Erfolge konnten verzeichnet werden?

Frau Schwarze liest vor:
Zu Frage 1: Die Ziele der einzelnen Einrichtungen sind in dem gültigen Stadtbezirkskonzept zum Thema Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover aus dem Jahr 2014 beschrieben. Eine Priorisierung der Ziele und Maßnahmen ist auf den Seiten 33-34 dargestellt. Das Stadtbezirkskonzept ist in der Anlage beigefügt.
Zu Frage 2: Über den Stadtbezirk verteilt gibt es 12 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Die Einrichtungen und die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind im Konzept auf den Seiten 21 – 32 beschrieben.

Zu Frage 3: Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird von den Jugendarbeiter*innen vor Ort überprüft und in den sozialräumlichen Koordinierungsrunden besprochen. Durch die zur Zeit laufende Reflexion der Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit wurde die Erstellung eines Berichtes sowie die Erstellung eines neuen Stadtbezirkskonzeptes ausgesetzt. Zusammengefasste Ergebnisse über die Maßnahmen liegen deshalb derzeit in Berichtsform nicht vor.

Nachfrage von Bezirksratsherrn Winnicki welche Methoden angewendet werden.
Dazu gibt die Verwaltung folgende Antwort:
Für die sozialräumliche Bedarfsermittlung und auch für die Messung der Wirksamkeit von Maßnahmen steht den Jugendarbeiter*innen der Einrichtungen das Arbeitsbuch zur Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Dort sind in einem „Methodenkoffer“ verschiedene Methoden aufgeführt (z.B. Nadelmethode, Stadtteilbegehung mit Kindern und Jugendlichen, subjektive Landkarten, Autofotografie, Cliquenraster, strukturierte Stadtteilbefragung, Institutionsbefragung, Fremdbilderkundung, Zeitbudget von Jugendlichen). Diese Methoden wurden bei der Erstellung des Stadtbezirkskonzeptes von jeder Einrichtung angewandt. Dabei konnten sich die Einrichtungen aussuchen, welche Methoden sie zur Anwendung brachten. In der Regel wurden zwei bis drei Methoden angewandt. Die Ergebnisse flossen in das Stadtbezirkskonzept ein. Die Methoden stehen nach wie vor jeder Einrichtung zur Verfügung.
Dadurch, dass derzeit kein neues Stadtbezirkskonzept erarbeitet wird, gibt es keine stadtbezirksübergreifende Messung der Wirksamkeit von Maßnahmen. Die Mitglieder der sozialräumlichen Koordinierungsrunden besprechen sich jedoch regelmäßig auf der Arbeitsebene und tauschen sich über die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen aus.
Das aktuelle Konzept steht als Anlage digital zur Verfügung.
TOP 6.2.9.
KiTa Kapazitäten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2306/2017)
Einem Artikel der HAZ vom 29.8. ist zu entnehmen, dass die Betreuungsquote für Krippenkinder im Stadtbezirk Ricklingen mit 37,3% die zweitschlechteste in Hannover ist. Mit den Neubauten in der Beckstraße und der Bergfeldstraße vergrößert die Verwaltung derzeit die Kapazitäten. Dennoch fragen wir uns, ob die geplanten Kapazitäten ausreichen und ob gerade weniger wohlhabende Stadtteile benachteiligt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Betreuungsquote wird nach der Inbetriebnahme der beiden neuen Kindertagesstätten voraussichtlich erreicht?
2. Welche Betreuungsquote wird für die Stadt und für den Stadtbezirk Ricklingen angestrebt?
3. Welche weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Betreuungskapazitäten sind geplant?
Frau Schwarze trägt vor:
Die Fragen 1-3 werden zusammengefasst beantwortet.
Zum Stichtag 01.10.2016 lebten im Stadtbezirk Ricklingen 907 Kinder im Alter zwischen 1-2 Jahren. Demgegenüber wurden zum o.g. Stichtag in den Kindertagesstätten und der Tagespflege insgesamt 338 Kinder betreut. Dies ergibt eine Betreuungsquote von 37,3 %.
Im Krippenbereich (Kinder im Alter von 1-2 Jahren) wird stadtweit eine Versorgungsquote von 65 % anvisiert. Um diese Quote auch im Stadtbezirk Ricklingen zu erreichen, wird von der Verwaltung ein kontinuierlicher Ausbau von Krippenbetreuungsangeboten vorangetrieben.
Im kommenden Jahr wird die Kindertagesstätte Bergfeldstraße mit 35 Krippen- und 65 Kindergartenplätzen (Kinder ab 3-6 Jahren) ihren Betrieb aufnehmen. In der Kindertagesstätte Beckstraße werden insgesamt 35 Krippen- und 145 Kindergartenplätze langfristig geschaffen und damit wesentlich die Versorgungssituation des Stadtteils Mühlenberg verbessert.
Darüber hinaus werden von der Verwaltung bestehende Angebote kontinuierlich auf ihre Auslastung überprüft und an die Bedarfe des Stadtbezirks angepasst. So wurde in der Kindertagesstätte St. Theresia (Wettbergen) zum 01.08.2017 eine Hort- zu einer Krippengruppe mit insgesamt 15 Plätzen umgewandelt. Ebenso wurde in der Kindertagesstätte Hauptstraße zum 01.08.2017 eine Hort- in eine altersübergreifende Gruppe mit 10 Hort- und 10 Kindergartenplätzen umstrukturiert.
Weiterhin werden laufend die bestehenden Einrichtungen auf ihre Ausbaupotentiale überprüft und Gespräche mit interessierten Trägern und Investoren bezüglich der Einrichtung neuer Kindertagesstättenangebote geführt.
Bei einer gleichbleibenden Bevölkerung können mithilfe dieser Maßnahmen eine nahezu vollständige Versorgung mit Kindergartenplätzen sichergestellt und die Krippenversorgung erheblich verbessert werden.

TOP 6.2.10.
Schulorganisatorische Maßnahmen an der Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2307/2017)
Die Grundschule Wettbergen ist seit Jahren überfüllt. Mehrere Klassen werden seit Jahren in mobilen Containereinheiten unterrichtet. Mit DS 15-0974/2017 N1 S1 ist die Verwaltung unserem Antrag auf Entwicklung eines Konzeptes zur baulichen Erweiterung nicht gefolgt. Das erhöhte Aufkommen an Schülerinnen und Schülern sei auf das Neubaugebiet Zero-E-Park zurückzuführen und würde sich in den nächsten Jahren auswachsen. In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 23.8.2017 hieß es auf nähere Nachfrage, die Verwaltung plane zur Verbesserung der Situation „schulorganisatorisches Maßnahmen“. Darunter seien in Bezug auf die Grundschule Wettbergen bauliche Maßnahmen oder eine Änderung der Schulbezirksgrenzen zu verstehen.
Wir wundern uns, denn von baulichen Maßnahmen soll gemäß Drucksache gerade abgesehen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche konkreten Maßnahmen sind zu wann für die Grundschule Wettbergen geplant um die Raumsituation zu verbessern?
2. Ist der Verwaltung bewusst, dass der kontinuierliche Anstieg der Einwohnerzahl in Wettbergen auf Dauer eine Erweiterung der Grundschulkapazitäten notwendig machen könnte?
Herr Sievers anwortet:
Zu Frage 1: Mit der Aufstellung der mobilen Raumeinheiten zu Beginn des Schuljahres 2017 / 18 wurden die erforderlichen Raumkapazitäten für die GS Wettbergen zur Verfügung gestellt. Die Fehlbedarfe wurden damit ausgeglichen und die Raumsituation ist auskömmlich. Weitere Maßnahmen sind daher nicht geplant.

Zu Frage 2: Der Verwaltung ist bewusst, dass ein dauerhafter Anstieg von Kindern im schulpflichtigen Alter eine Erweiterung der Grundschulkapazitäten notwendig machen könnte.

TOP 6.2.11.

Sanierung der Humboldtschule

(Drucks. Nr. 15-2308/2017)


Die Humboldtschule ist für den Stadtbezirk Ricklingen das am besten erreichbare Gymnasium. Dementsprechend wird sie von zahlreichen Schulkindern aus dem Bezirk frequentiert. Die Schule ist baulich in einem maroden Zustand.
Die Aula kann seit Jahren aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden. In der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.06.2015 wurde beschlossen zu beantragen, dass die Verwaltung einen Sanierungsplan vorlegt. Diesem ist die Verwaltung mit DS 15-1158/2015 S1 gefolgt. Die Verwaltung hat angekündigt, im Herbst 2015 das neue Bauprogramm für die nächsten Jahre vorzulegen. Daraus werde sich auch die entsprechende Investitionsplanung ergeben. Das Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Jahre 2015-2019 enthält entgegen der Zusage jedoch keine Informationen zur Humboldtschule. Darüber hinaus lassen sich sowohl aus dem Kommunalen Schulentwicklungsplan 2017 (DS 1600/2017 Anlage 1) noch aus der jüngsten Drucksache „500 plus: Die Maßnahmen bis 2021 - Vom Memorandum über das Konzept zur Umsetzung“ (DS 2129/2017 Anlage 2) vom 5.9.0217 Informationen zu einer Sanierung der Humboldtschule bzw. zu entsprechenden Planungen oder Kosten entnehmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Status der Planungen?
2. Welche Investitionssumme hat sich ergeben?
3. Zu wann kann mit Beginn und Ende der Sanierungsmaßnahme gerechnet werden?
Herr Sievers anwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Für Umsetzung des G9-Raumprogramms und der Sanierungsarbeiten laufen zurzeit die europaweiten Vergabeverfahren für die Planungsleistungen der Architektur und der Technischen Gebäudeausrüstung.
Nach der Vergabe dieser Aufträge können die entsprechenden Planungen gestartet werden.
Parallel läuft bereits die Planung für Baumaßnahmen zur Verbesserung der Flucht- und Rettungswege. Diese Maßnahmen werden in entsprechenden Gebäudeteilen durchgeführt, die nicht von o.g. Baumaßnahmen betroffen sind.
In den anderen Gebäudeteilen werden sie so durchgeführt, dass sie während und nach der Sanierung dauerhaften Bestand haben.
Zu Frage 2: Detaillierte Kosten für die Sanierung und den G9-Umbau können erst im weiteren Planungsablauf benannt werden. Für die Brandschutzmaßnahmen belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 800.000 Euro.
Zu Frage 3: Detaillierte Zeitpläne für die Sanierung und den G9-Umbau können ebenfalls erst im weiteren Planungsablauf benannt werden. Die Verwaltung wird sicherstellen, dass die erforderlichen Raumkapazitäten, die zur Umsetzung des Abiturs nach 13 Jahren notwendig sein werden, zur Verfügung stehen werden.
Die Baumaßnahmen für die Verbesserung des Brandschutzes werden in 2018 beginnen.

TOP 6.2.12.
Entwicklung der Grundschulen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2309/2017)
Mit Drucksache 1600/2017 hat die Verwaltung die Stadtbezirksräte über die Fortschreibung des Kommunalen Schulentwicklungsplanes 2017 informiert und mit 15-1843/2017 F1 sowie 15-0974/2017 N1 S1 Fragen des Stadtbezirksrates Ricklingen beantwortet bzw. Anträge des Stadtbezirks abgelehnt. Diese Drucksachen sind ein Armutszeugnis der Verwaltung. Es fehlt offensichtlich bei steigenden Schülerzahlen und wachsenden Containerdörfern jegliches Konzept für die Entwicklung unserer Grundschulen. Zudem wird die städtebauliche Erweiterung Wettbergens ignoriert.





Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Verwaltung tatsächlich der Ansicht, dass mit einem „Durchwachsen“ der Kinder im Stadtbezirk Ricklingen und speziell in Alt-Wettbergen die Schülerzahlen wieder deutlich sinken werden, obwohl Neubaugebiete hinzugekommen sind und in der Altbebauung in Wettbergen, Mühlenberg, Bornum und Oberricklingen in den nächsten Jahren ein Generationswechsel stattfinden wird?
2. Auf welchen Grundlagen basieren die Schülerprognosezahlen und mit welchen Methoden könnte der Prognosezeitraum erweitert werden, um die Schulentwicklung besser planen zu können als bisher?
3. Wann legt die Verwaltung dem Bezirksrat ein Konzept zur zukünftigen schulischen Nutzung der Gebäude der Martin-Luther-King-Förderschule vor?
Frau Schwarze trägt vor:
Zu Frage 1: Grundsätzlich stehen im Stadtbezirk Ricklingen für die Schüler*innen ausreichend Schulplätze zur Verfügung (siehe kommunaler Schulentwicklungsplan 2017 Seite 145 Abb. 4.9.1). Das Schüleraufkommen verteilt sich derzeit nicht gleichmäßig über die Grundschulstandorte in Ricklingen, so dass es an drei von fünf Grundschulstandorten zu Kapazitätsengpässen kommt, denen mit der Aufstellung von mobilen Raumeinheiten begegnet wird.
Da die Neubaugebiete in Ricklingen bereits bezogen sind, geht die Verwaltung davon aus, dass sich der zunehmende Bedarf an Schulplätzen, der mehrere Jahre anhalten kann, mit einem „Durchwachsen“ der Kinder wieder relativieren wird.

Zu Frage 2: Die Prognose der Schülerzahlen im Grundschulbereich wird auf Basis eines Index-Wertes ermittelt. Hierfür sind zunächst zwei Vergleichswerte von Bedeutung:


- die tatsächliche Zahl der Schüler*innen der 1. Klasse der betreffenden Grundschule eines Schuljahres
und
- der vergleichbare Altersjahrgang des entsprechenden Grundschuleinzugsbereichs aus der Einwohnermeldedatei des Vorjahres (5-Jährige Kinder)
Aus dem errechneten Verhältnis dieser beiden Werte ergibt sich ein Index-Wert. Eine Zeitreihe der Index-Werte stellt die Entwicklungsrichtung für die Annahme der Zukunftswerte der Grundschulen dar. Diese stellen in Verbindung mit den Altersjahrgängen der 1- bis 5-Jährigen der Einwohnermeldedatei des entsprechenden Grundschuleinzugsbereichs die Prognose dar.
Der Index-Wert wird jährlich auf Grundlage der Vergleichswerte angepasst. Infolgedessen erfolgt auch jährlich eine Anpassung der Prognose.
Zu Frage 3: Die Verwaltung wird die Politik über die weitere schulische Nutzung des Gebäudes, die zu einer Entlastung der Schulen im Stadtbezirk führen könnte, informieren, sobald sich die Planungen konkretisieren lassen.

TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Fauteck (Piraten)
Bezirksratsherr Fauteck verzichtet auf den Vortrag der Antworten in der Sitzung.

TOP 6.3.1.
Stick(stoffdi)oxid-Belastung im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2280/2017)
In der Europäischen Union gelten für NOx Grenzwerte, deren Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Tag nach sich ziehen können.
Die Hannoverschen Allgemeinen Zeitung berichtete am 2. März 2017 *, der bis dato bestehende Luftreinhalte- bzw. Luftqualitätsplan habe die NOx-Werte nicht unter die geforderte EU-Obergrenze drücken können. Deshalb erarbeite das Umweltamt der Landeshauptstadt noch im Frühjahr 2017 einen neuen Luftreinehalteplan.

Außerdem wird in dem HAZ-Artikel über „Passivsammler“ zur Messung des Stickstoffdioxidgehaltes u.a. in der Friedrich-Ebert-Straße und in der Bornumer Straße berichtet.
Bis heute scheint der angekündigte neue Luftreinhalteplan nicht finalisiert bzw. ist zumindest nicht öffentlich einsehbar. Laut verschiedener Presseartikel sollen deswegen in Hannover bereits Klagen in Vorbereitung sein, in deren Folge höchstwahrscheinlich Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge unumgänglich wären.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wer trüge die Haftung, wenn aufgrund überlanger Bearbeitungsdauer bei der Erstellung eines neuen Luftreinhalteplanes Buß- oder Strafgelder verhängt würden?
2. Ist der angekündigte neue Luftreinhalteplan bereits fertiggestellt bzw. wann wird dies der Fall sein, wo ist er einsehbar bzw. wird er einsehbar sein und was unternimmt die Verwaltung zusätzlich zum bestehenden Luftreinhalteplan, um Schaden von den Bürgern des besonders stark belasteten Stadtbezirks Ricklingen abzuwenden und ggf. drohenden gerichtlichen Fahrverboten entgegen zu wirken?
3. Wo sind die Passivsammler in der Friedrich-Ebert-Straße und in der Bornumer Straße platziert, wo können die Messwerte eingesehen werden und an wie vielen Tagen sind die EU-Grenzwerte für NOx in den vergangenen 12 Monaten (Zeitraum: 1. September 2016 bis 31. August 2017) überschritten worden?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit der Fragebegründung wird die Anfrage zu 1. dahin verstanden, wer im Falle einer vom Europäischen Gerichtshof wegen Nichteinhaltung der EU-Vorgaben zu den Stickoxid-Grenzwerten (vgl. Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa) verhängten Sanktionen (Zwangsgeld bzw. Pauschalbetrag) zu haften hätte.
Grundlage einer solchen Sanktion wäre ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258, 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Das Vertragsverletzungsverfahren ist mehrstufig aufgebaut. Zunächst hat die Europäische Kommission ein Vorverfahren durchzuführen, um den eigentlichen Streitgegenstand festzulegen. Innerhalb des Vorverfahrens kann es noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Die Kommission eröffnet das Vorverfahren mit einem Mahnschreiben an den jeweiligen Mitgliedstaat. In der Regel tauschen die Kommission und der Mitgliedstaat dann über einen längeren Zeitraum verschiedene Schriftstücke aus. Gelangt die Kommission zu dem Fazit, ein Staat komme seinen Verpflichtungen nach dem Unionsrecht nicht nach, gibt sie eine begründete Stellungnahme ab.
Neben einer Begründung, warum die Kommission der Ansicht ist, der Mitgliedstaat verstoße gegen Unionsrecht, enthält die begründete Stellungnahme eine förmliche Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist den Verstoß abzustellen.
Kommt der Mitgliedsstaat diesem nicht nach, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Fall befassen.
Ca. 95 % der Fälle werden in der Praxis allerdings geklärt, ohne dass der Gerichtshof mit dem Fall befasst werden muss.
Der EuGH prüft die vorgetragenen Tatsachen der Kommission und stellt fest, ob sich aus den von der Kommission vorgetragenen Tatsachen ein Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union ergibt, sowie ob der Mitgliedstaat innerhalb der Frist eine Übereinstimmung mit dem Unionsrecht hergestellt hat. Die EU-Kommission kann den Gerichtshof ersuchen, bereits in einem ersten Urteil Sanktionen gegen den Mitgliedstaat zu verhängen.
Kommt ein Mitgliedstaat dem Urteil des EuGH nicht nach, kann die Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren einleiten, in dem der Gerichtshof sodann Sanktionen verhängen kann. Vor der Befassung des EuGH ergeht bei einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren nur ein Mahnschreiben. Die Sanktionen werden von der EU-Kommission vorgeschlagen.
Der EuGH ist bei einer zweiten Verurteilung an den Vorschlag nach oben nicht gebunden.
Laut der Europäischen Kommission werden in der gesamten Europäischen Union in mehr als 130 Städten sowie in 23 von 28 Mitgliedstaaten die rechtlichen Vorgaben für die Luftqualität noch nicht eingehalten. Es wurden bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingeleitet. Im Februar 2017 teilte die Kommission mit, ein letztes Mahnschreiben an Deutschland, Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich gerichtet zu haben. Zu den 28 von der Kommission gelisteten Luftqualitätsgebieten in Deutschland, in denen anhaltend gegen die NO2-Belastung verstoßen wird, gehört die Landeshauptstadt Hannover aktuell nicht.
Für eine vom EuGH verhängte Sanktion müsste der Bund, der für die Bundesrepublik Deutschland allein außenvertretungsberechtigt ist. Ein Regress des Bundes bei der Landeshauptstadt Hannover bzw. bei den im Bundesgebiet betroffenen Kommunen ist rechtlich nicht möglich.
Denkbar wäre, dass der Bund versuchen könnte, die betroffenen Bundesländer in Anspruch zu nehmen. Für den Regress eines in Anspruch genommenen Bundeslandes gegenüber einer Kommune fehlt es in Niedersachsen an dem erforderlichen Landesgesetz.
Zu Frage 2: Eine Version der Fortschreibung des Luftqualitätsplans ist bereits fertiggestellt und wird mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt. Im Rahmen der Fortschreibung des Luftqualitätsplans werden sowohl die bereits laufenden Maßnahmen beschrieben, als auch alle neuen denkbaren Maßnahmen diskutiert und anhand der Umsetzbarkeit und Wirksamkeit zur Minderung der NO2-Minderung in den Hauptverkehrsstraßen bewertet.
In der Sitzung des Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (AUG) am 16.10.2017 wird die Verwaltung über die geplanten und bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen berichten.
Zu Frage 3: Die NO2-Passivsammler sind an Laternenmasten angebracht worden und befinden sich in der Friedrich-Ebert-Straße etwa in Höhe der Hausnummer 56 auf der westlichen Straßenseite und in der Bornumer Straße in Höhe der Hausnummer 8 auf der nördlichen Straßenseite.
Die Messwerte können auf der Webseite des Niedersächsischen Umweltministeriums eingesehen werden (www.mu.niedersachsen.de). Sie sind in den Jahresberichten des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) veröffentlicht. 2016 lagen die mit den Passivsammlern ermittelten NO2-Jahresmittelwerte bei 55 mcg/m³ in der Friedrich-Ebert-Straße und 50 mcg/m³ in der Bornumer Straße.

Für NO2 wurde von der EU kein Tagesmittelgrenzwert festgelegt. Daher kann keine Anzahl von Überschreitungstagen für den angefragten Zeitraum genannt werden.
Dagegen wurde ein Grenzwert für das Stundenmittel festgelegt. Dieser Grenzwert beträgt 200 mcg/m³ und darf nur 18 Mal pro Jahr überschritten werden.
Seit 2008 ist der Wert von 200 mcg/m³ zu keiner Stunde überschritten worden.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 21.09.2017
(Drucks. Nr. 15-2312/2017)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungsanträge:

2017 – 29 Die Grundschule Wettbergen erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,- € für die Anschaffung von iPads

2017 – 30 Das Johanniter-STIFT Hannover Ricklingen erhält eine Zuwendung von bis zu 400,- € für die Beschaffung einer Vogeltränke mit Solarbrunnen für die Gestaltung der Gartenanlage


2017 - 33 Der Bezirksrat Ricklingen beschließt, die erforderlichen Mittel für die Sanierung der Hütte in der Beckstraße zur Verfügung zu stellen. Es fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 3.000,-Euro an.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

TOP 7.1.2.
Antrag auf Durchführung einer Maßnahme aus eigenen Mitteln des Bezirksrates - Sanierung der Hütte in Beckstr.
(Drucks. Nr. 15-2287/2017)
Der Bezirksrat Ricklingen möge beschließen, die erforderlichen Mittel für die Sanierung der Hütte in der Beckstraße zur Verfügung zu stellen. Es fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 3.000,-Euro an.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD, Grüne, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.2.1.
Familienzentrum Mühlenberg: Ersatz der demontierten Außenjalousien
(Drucks. Nr. 15-2275/2017)
Bezirksratsfrau Bergmann verliest den Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die im Zuge der Erweiterung des Familienzentrums Mühlenberg, Canarisweg 2, abgebauten Außenjalousien umgehend durch neue zu ersetzen.
Dem Antrag wird mit 17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 7.2.2.
Kein Fußballverbot auf dem Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2276/2017)
Bezirksratsfrau Walther verliest den Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, das Fußballverbot auf dem Butjerbrunnenplatz aufzuheben.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.3.
Verbesserung der Überquerungsmöglichkeiten an der Grundschule Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-2277/2017)
Bezirksratsherr Weber trägt den Antrag vor:
Die Verwaltung wird gebeten, die Überquerung der Tresckowstraße an der dortigen Grundschule sicherer zu gestalten, möglichst durch einen Fußgängerüberweg.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


TOP 7.2.4.
Fehlende Bordsteinabsenkungen an der Ihmer Straße
(Drucks. Nr. 15-2278/2017)
Bezirksratsfrau Masanke liest den Antrag vor:
Die Verwaltung wird gebeten, fehlende Bordsteinabsenkungen im Zuge der Ihmer Straße in Wettbergen zu installieren.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

TOP 7.2.5.
Sicherer Schulweg Klusmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2279/2017)
Bezirksratsherr Schrader trägt vor:

Der Bezirksrat möge beschließen
Die LHH wird aufgefordert, an der Kreuzung Stammestraße / Nordfeldstraße die Sicherheit für den Schulweg der Kinder der Grundschule Stammestraße zu erhöhen indem:
1. Kurzfristig im Kreuzungsbereich Stammestraße / Nordfeldstraße das Parken von Fahrzeugen ausgeweitet und auf der Straße deutlich kenntlich gemacht wird (Zickzaklinie), um die notwendigen Sichtachsen insbesondere für Kinder zu wahren.
2. Weitere Möglichkeiten (z.B. Beschilderung, Fußgängerüberweg oder Fahrbahnverengung) zu prüfen, um die Querung der Nordfeldstraße im Kreuzungsbereich für Kinder sicherer zu gestalten.

Der Antrag wird mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 2 Enthaltungen beschlossen.
Redaktionelle Änderung: Es soll unter Nr. 1 heißen: Parkverbot
Außerdem ist die Kreuzung Klusmannstraße / Nordfeldstraße gemeint.
Bezirksbürgermeister Markurth merkt an, dass es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handele.
Bezirksratsherr Deppe bezweifelt, dass die Maßnahme Wirkung zeigen wird.
Bezirksratsherr Prieß hält die momentane Situation für ausreichend.

TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Pflasterung Gehweg Auf dem Kampe
(Drucks. Nr. 15-1852/2017)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sorgt dafür, dass der noch nicht befestigte Abschnitt des Gehwegs der westlichen Straßenseite ‚Auf dem Kampe’ zwischen der Einmündung der Straße ‚Wettberger Edelhof‘ und ‚In der Rehre’ mit Gehwegplatten gepflastert wird.
Dem Antrag wird mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 7.3.2.
Verbesserung der Verkehrssituation Stammestraße / Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-1857/2017)
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. In der Stammestraße, Höhe abknickende Straße zur Pfarrstraße wird auf der Stammestraße eine Fahrbahnerhebung zur Drosselung der Geschwindígkeit der KfZ eingerichtet.
2. Die deutliche Kennzeichnung von Radweg, Fußweg sowie Fahrbahn ist auf auf der Straße vorzunehmen, so dass die einzelnen Bereiche für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sind.

Mit 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung inklusive der beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-2392/2017 angenommen.

TOP 7.3.2.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, CDU, Grünen, FDP, Die Linke und Piraten zu Drucks. Nr. 15-1857/2917
(Drucks. Nr. 15-2392/2017)

Verbesserung der Verkehrssituation Stammestraße / Pfarrstraße


Der Beschlusstext erhält folgenden Wortlaut:
1. Kurzfristig werden folgende Kennzeichnungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgenommen:
Für den Radverkehr, der stadteinwärts aus der Pfarrstr. in die Stammestraße einbiegt (Vorfahrtsstraße) wird am rechten Fahrbahnrand im Kreuzungsbereich eine geeignete und deutliche Kennzeichnung der Radwegeführung vorgenommen (z.B. rote farbliche Kennzeichnung).
Für den Radverkehr stadtauswärts, auf der Stammestraße, welcher die abknickende Vorfahrt im Kreuzungsbereich queren muss, wird am Ende des Radwegs eine geeignete und deutliche Kennzeichnung (z.B. rote farbliche Kennzeichnung) vorgenommen, welche verdeutlicht, dass der Radverkehr stadtauswärts, der Stammestraße folgend, Vorfahrt zu achten hat.
2. Mittelfristig und um die Gefahrenstellen in der Kreuzung Stammestraße, Pfarrstraße angemessen zu entschärfen, werden weitere bauliche Maßnahmen (z.B. Verengung der Fahrbahn, Radwegeführung auf der Stammestraße wie auf dem Ricklinger Stadtweg) zur Drosselung der Geschwindigkeit der KfZ geprüft.

Der Antrag wurde mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 7.3.3.
Stadtgestalterische Entwicklung des Butjerbrunnenplatzes
(Drucks. Nr. 15-2310/2017)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen Bereiches in Oberricklingen mit einer Zusammenführung der Flächen am Butjerbrunnenplatz, des Geschäftsbereiches auf der Südseite der Wallensteinstraße zwischen Torstenssonstraße und Gredelfeldstraße sowie der Geschäfte auf der Nordseite der Wallensteinstraße zwischen Dormannstraße und Göttinger Chaussee und stellt es dem Stadtbezirksrat vor.

Der Antrag wurde mit 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.3.4.
Sanierung der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-2311/2017)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Johannes-Kepler-Realschule erhält eine neue Sporthalle, hilfsweise eine Sanierung und Verbreiterung des bestehenden Gebäudes. Die Klassenräume werden saniert. Insbesondere werden die Böden erneuert und die Wände gestrichen. Die Flure erhalten eine Ausstattung, die denn Hall dämpft und dadurch die Nutzung durch Arbeitsgruppen ermöglicht. Die sanitären Anlagen werden saniert. Die Klassenräume erhalten Smartboards. Hilfsweise wird je Stockwerk oder je Gang ein mobiles Smartboard angeschafft.
Es wird geprüft, inwieweit die Schule noch dem Raumprogramm einer Realschule entspricht bzw. inwieweit die Schule noch als 2,5-zügig anzusehen ist und gegebenenfalls unter Nutzung freier Kapazitäten der in wenigen Gehminuten erreichbaren ehemaligen Martin-Luther-King-Schule mit einer Außenstelle erweitert.

Der Antrag wurde mit 7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.4.
der AfD-Fraktion

TOP 7.4.1.
Pflasterung Parkplatz KiTa Papenburg
(Drucks. Nr. 15-2273/2017)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Den Parkplatz an der Kita Papenburg, der sich auf der Höhe der Straße
„Auf der Papenburg 7“ befindet, zu bepflastern.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 00.25 Uhr.







MarkurthSchwarze
BezirksbürgermeisterStadtbezirksratsbetreuerin