Sitzung Kulturausschuss am 15.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.09.2017)
Protokoll (erschienen am 24.10.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Angelegenheiten Kultur - Datum 15.09.2017

PROTOKOLL

9. Sitzung des Kulturausschusses am Freitag, 15. September 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Wiechert (CDU)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Braune (AfD)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
in Vertretung für Ratsfrau Zaman
Ratsherr Nicholls (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
vertreten durch Ratsherr Dr. Menge

Beratende Mitglieder:
(Herr Kahmann)
Herr Dr. Kiaman
(Herr Kier)
(Herr Kluck)
(Herr Pehlke)
Frau Stolzenwald
(Herr Sütfeld)
(Herr Prof. Dr. Terbuyken)

Grundmandat:
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtrat Härke

Frau Lehmann Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Göbel Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Menge 15.31 Presseinformation und Öffentlichkeitsarbeit

Frau Dr. Schelle-Wolff 41 Fachbereich Kultur
Herr Pfingsten 41.02 Finanzen und Organisation/ Protokoll KA
Herr Dr. Poensgen 41.1 Kulturbüro
Frau Prenzler 41.1 Kulturbüro
Herr Prof. Dr. Schwark 41.3 Museen für Kulturgeschichte Hannover
Frau Rünger 41.3 Museen für Kulturgeschichte Hannover
Frau Dr. Regin 41.4 Stadtarchiv

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.08.2017

4. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 1872/2017)

5. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

5.1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

5.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

5.1.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

5.1.3. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
(Drucks. Nr. 1754/2017)

5.1.4. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1755/2017)

5.1.5. Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2204/2017)





5.1.6. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2170/2017)

5.1.7. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

5.1.8. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2328/2017)

5.1.9. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2346/2017)

5.1.10. Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
(Drucks. Nr. 2361/2017)

6. Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1941/2017 mit 2 Anlagen)

6.1. Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2240/2017)

7.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

8. Erhebung von Besuchezahlen von Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren
(Informationsdrucks. Nr. 2035/2017)

9. Bericht des Dezernenten


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wiechert eröffnet die 9. Sitzung des Kulturausschusses und stellt die ordnungsgemäße Einberufung, die Beschlussfähigkeit des Ausschusses und die Tagesordnung fest.


Ratsherr Wichert erklärt, dass es vier weitere Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkt 5 (Drucks. Nr. 1611/2017) gibt, welche als Tischvorlage vorliegen.
Drucks. Nr. 2344/2017 wird daher zu Tagesordnungspunkt 5.1.7., Drucks. Nr. 2328/2017 wird zu Tagesordnungspunkt 5.1.8., Drucks. Nr. 2346/2017 wird zu Tagesordnungspunkt 5.1.9. und Drucks. Nr. 2361/ 2017 wird zu Tagesordnungspunkt 5.1.10..

Ratsherr Engelke kündigt an, dass er die Drucks.Nr. 1872/2017 zu Tagesordnungspunkt 4 zur Beratung in die Fraktion ziehen wird.

Ratsherr Markurth kündigt an, dass er die Drucks.Nr. 1611/2017 zu Tagesordnungspunkt 5, sowie alle dazugehörigen Änderungsanträge zur Beratung in die Fraktion ziehen wird.

Ratsherr Braune kündigt an, dass er die Drucks.Nr. 1941/2017 zu Tagesordnungspunkt 6, sowie den dazugehörigen Änderungsantrag zur Beratung in die Fraktion ziehen wird.

Stadtrat Härke teilt mit, dass die Verwaltung die Drucks.Nr. 1767/2017 N1 zu Tagesordnungspunkt 7 absetzt.

Zudem klärt Stadtrat Härke auf, dass § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Rates der Landeshauptstadt Hannover vorsieht, dass Drucksachen die bereits in der vorangegangenen Sitzung zur Beratung in die Fraktion gezogen wurden und nun wieder zur Beratung in die Fraktion gezogen werden sollen, mit einfacher Mehrheit beschlossen werden müssen.

Es folgt die Abstimmung:

Tagesordnungspunkt 4: Mit 10 Stimmen dafür, bei 1 Enthaltung und 0 Gegenstimmen
Tagesordnungspunkt 5 samt Änderungsanträge: Mit 10 Stimmen dafür, bei 1 Enthaltung und 0 Gegenstimmen
Tagesordnungspunkt 6 samt Änderungsantrag: Einstimmig


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es waren keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend, um von ihrem Fragerecht Gebrauch zu machen.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.08.2017

Bürgermeisterin Kramarek erklärt, dass sie in der vergangenen Sitzung den Vorsitz des Ausschusses hatte. Nach ihrer Wahrnehmung ist der Protokollabschnitt zu Tagesordnungspunkt 1 falsch wiedergegeben. Sie vertritt die Auffassung, dass der Tagesordnungspunkt 5 mit den dazugehörigen Änderungsanträgen nicht zur Beratung in die SPD-Fraktion gezogen wurde, sondern von der Verwaltung abgesetzt wurde.


Die Ergänzung wird zu Protokoll genommen.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 4.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Städtebund "DIE HANSE"
(Drucks. Nr. 1872/2017)

Antrag

Antrag zu beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Hannover tritt dem Städtebund “DIE HANSE” als Mitglied bei.
2. Die Landeshauptstadt Hannover nimmt ihre Aktivitäten im Hansebund “DIE HANSE” auf, nimmt künftig an den Hansetagen teil und wird auch die Stadt Hannover auf den Hansetagen mit einem eigenen Stand präsentieren. Hierfür müssen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
3. Die Verwaltung sollte Vorbereitungen für einen späteren Antrag auf Verleihung des Städtenamens „Hansestadt“ durch die Landesregierung treffen.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen


TOP 5.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 1611/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover zu beschließen;

2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes zu beschließen;

3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) zu beschließen;

4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) zu beschließen;

5. die Verwaltung zu beauftragen, zu dem Projekt Raschplatz bis zum 31.05.2018 einen Zwischenbericht vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlag, ob das Projekt über den 31.08.2018 hinaus fortgesetzt werden soll;

6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.1.

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte zur DS-Nr. 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

(Drucks. Nr. 1611/2017 E1 mit 1 Anlage)

Antrag,


die angenommenen Punkte Ziff. 3. und Ziff. 4 des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Mitte Nr. 15-2060/2017 zur DS-Nr. 1611/2017 abzulehnen.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 5.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1752/2017)

Der Rat möge beschließen


Die Verwaltung trifft Vorkehrungen dafür, dass die städtischen Ordnungskräfte Hausrecht erhalten.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 5.1.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Ausstattung der Ordnungskräfte
(Drucks. Nr. 1753/2017)

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung rüstet die städtischen Ordnungskräfte mit folgendem Equipment aus:
  • Digitalfunkgeräte (mit denen direkter Kontakt mit der Polizei hergestellt werden kann)
  • Pfefferspray
  • Telekop-Schlagstöcke

  • Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen






    TOP 5.1.3.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Trinkraum
    (Drucks. Nr. 1754/2017)

    Der Rat möge beschließen:


    Die Verwaltung soll die Planung des Trinkraumes am Raschplatz nicht weiter fortführen.


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


    TOP 5.1.4.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Erweiterung des zeitlichen Einsatzes der Ordnungskräfte
    (Drucks. Nr. 1755/2017)

    Der Rat möge beschließen:


    Die Verwaltung soll den geplanten Einsatz der Ordnungskräfte am Raschplatz täglich für die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erweitern.


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


    TOP 5.1.5.
    Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2204/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    1. Zeitlich übt der Ordnungsdienst seine Aufgaben an sieben Tagen in der Woche zwischen 08.00 und 24.00 Uhr aus. Außerdem unterhält er einen Nachtbereitschaftsdienst in der Leitstelle, der bei Bedarf Verstärkung anfordern kann.
    2. Die Personalstärke beträgt 48 Stellen (statt 38 Stellen).
    3. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden mit Abwehrspray und polizeiüblichen Mitteln zur Selbstverteidigung ausgerüstet.
    4. Die anzuwerbenden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes müssen körperliche Mindestanforderungen erfüllen, die sie befähigen, sich auch gegen physische Angriffe zu verteidigen.
    5. Die Finanzierung des Ordnungsdienstes wird von 3.566.000,00 auf 5.000.000,00 Euro aufgestockt. Die Sicherheit der Bürger sollte uns das wert sein.

    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen




    TOP 5.1.6.
    Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2170/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    Die Antragspunkte 1. - 6. werden um folgende Punkte ergänzt bzw. erweitert.

    Zu 1.: Sicherheitspartnerschaft
    Um das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, raten wir, auch noch die Pfadfinder mit in das Bündnis aufzunehmen. Diese Jugendgruppe ist ohnehin “allzeit bereit” und kann im Notfall in MacGyver-Manier auch ganz spontan zu Hilfe eilen. Außerdem wirkt ihre Präsenz versichernd. Vielleicht kann man sie als auch als Wegbegleiter einsetzen, die unbescholtene Bürger pflichtgetreu durch Krisengebiete wie den Raschplatz führen. Die Früherkennung, einer der Grundpfeiler des niedrigschwelligen Einschreitens, sollte so weit wie möglich ausgebaut werden, ggf. bis hin zu pränataler Sichtung.

    Zu 2.: Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes – Grenzen überwinden!
    Eine härtere Gangart muss eingeschlagen werden, so viel steht fest. Der Weg zum Panoptismus (aus dem Griechischen abgeleitet, “das alles Sehende”) ist weder leicht noch günstig. Wie so etwas aussehen kann, hat schon George Orwell in seinem Roman 1984 beschrieben, daran sollte sich die Stadt Hannover orientieren und die funktionalsten Mechanismen übernehmen, damit Unruhestifter nicht länger nur von A nach B gescheucht werden. Die Vorschläge der CDU aus dem Bezirksrat Mitte (u.a. 24h Videoüberwachung) gingen da schon in die richtige Richtung – es fehlt allerdings noch immer an Mut und Konsequenz, diese Gedankenspiele auch wirklich durchzuziehen und zu Ende zu bringen.
    Die besten und nicht allzu schwer umzusetzende Ideen Orwells und eigene Ideen der FRAKTION sind:
    · „Surveillance Devices“ – Orwell erfand Teleschirme, möglich sind auch schlicht sehr viele Kameras zur dauerhaften Überwachung öffentlicher Plätze.
    · Versteckte Mikrofone zur Kontrolle dessen, was an einschlägigen Orten geplant wird – können auch zur Kontrolle von Straßenmusik angewandt werden ( → siehe “Geschmackskommission”).
    · Ergänzend müssen Lautsprecher angebracht werden, die für zweckmäßige Dauerbeschallung sorgen, immer dann, wenn die Künstler nicht spielen und wieder bestimmte Menschengruppen gesteuert werden müssen.
    · Nicht nur fußläufige Patrouillen rund um die Uhr, sondern auch Hubschrauber sollten zur Überwachung eingesetzt werden – insbesondere bei Fällen von Ruhestörung. Außerdem kann man so nicht nur öffentliche Plätze ausspähen, sondern auch gleich in Fenster starren. Unruhestifter verbergen sich ja auch ab und an – und Vorsicht ist besser als Nachsicht. Um Personal und Benzin zu sparen, kann man für die Patrouillen Drohnen einsetzen, gegen Ruhestörung
    hingegen ist der Einsatz von Helikoptern zwingend erforderlich.
    · Zivile Spitzel, unauffällig gekleidet in langem Mantel mit hochgeklapptem Kragen.
    · Facebook und Instagram Anbindung: Wer checkt wo ein? Wie oft? Mit wem?





    Um all diese Tätigkeiten zu erfüllen, braucht es deutlich mehr Personal als bisher vorgeschlagen. Diese “Sondereinheit Stadtsicherheit” (eine schmissige Abkürzung des Namens gilt es noch zu überlegen), muss immerhin nicht nur patrouillieren und dabei Musiker, Trinker, Landstreicher und andere Unruhestifter kontrollieren, sondern auch Überwachen, Abhören, 24/7 online und zusätzlich noch Undercover-einsatzbereit sein, wenn es beispielsweise darum geht, Bettelbanden zu infiltrieren, um diese Organisationen von innen heraus zu zerschlagen.

    Zu 3.: Bettelbanden bekämpfen
    Organisiertes Verbrechen schreckt auch nicht davor zurück, sich den Mantel vermeintlichen Elends überzustreifen. Wölfe im Schafspelz bedrängen zunehmend die Bürger in der Innenstadt Hannovers durch ihr offensives Betteln. Sind die stillen in einer Ecke sitzenden Bettler weitgehend als “Erscheinungsform öffentlichen Zusammenlebens” hinzunehmen, so ist diese neue Art von Täuschung, Verfolgung und Bedrängnis nicht länger zu dulden. Bandenmäßig organisiertes Betteln stellt eine „unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken dar“, daher sollten die Bettler auch steuerrechtlich belangt werden können. Zudem werden Bettelzonen eingeführt. Bei wiederholtem Verstoß gegen Bettelvorschriften (Kinderarbeit, aggressives Ansprechen von Passanten, Nicht-Bedeckung von verstümmelten Gliedmaßen, zu offensichtliches Elend) werden Bettler in weniger ansprechende Stadtteile geschickt, wodurch sich ihr Stundenlohn verringert.
    Speziell beim unerlaubten Bettel-Arbeitseinsatz von Kindern muss den verantwortlichen Eltern ein hohes Ordnungsgeld auferlegt werden, damit der Schulbesuch gesichert ist und die Kinder nicht mehr auf die Straße geschickt werden.

    Zu 4.: Straßenmusik als Wohltat und Waffe
    Als UNESCO City of Music kann man Musik nicht länger willkürlich an jeder Straßenecke erlauben – Ordnung muss her und nicht nur strukturell, nein, auch die Qualität der musikalischen Beschallung in der Innenstadt muss verbessert werden. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass zweitklassige Songpoeten überspielte Lovesongs schluchzen und ganze Familien atonale Symphonien durch die Gegend grölen.
    Die Standortvorschläge aus der dem “Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum” können deshalb nur der erste Schritt zu einer besseren City of Music sein. Neben Personal, das die zugewiesenen Zeiten und die damit verbundene Spieldauer eines jeden Künstlers an den jeweiligen Standorten kontrollieren muss, sollte zusätzlich vom Kulturausschuss eine Geschmackskommission zusammengestellt werden, die in regelmäßigen Abständen Castings abhält, um zu entscheiden, welche Straßenmusiker wo auftreten dürfen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Qualität der musikalischen Beiträge angemessen ist – zur Primetime an den heißesten Ecken darf schließlich nicht einfach irgendjemand spielen.

    Eine stärkere Steuerung der musikalischen Beschallung kann – wie bereits getestet wurde – auch dazu beitragen, die Gruppen, die sich an diesen Plätzen zum Zuhören versammeln, zu beeinflussen: Laut eines Artikels in der HAZ sei klassische Musik beispielsweise wirksames Mittel gegen unliebsame Obdachlose. Trinker hingegen fühlen sich von aufstrebenden, jungen Indie-Bands gut unterhalten und keineswegs wie erhofft abgeschreckt. Und je nach Alkoholpegel führt die Musik von Helene Fischer
    von höchst aggressivem Verhalten bis hin zu glücklich-seligen Umarmungen. Es erfordert noch tiefer gehende Beobachtung und Erforschung dieser Phänomene, aber die Wechselwirkung von Masse und Musik und das daraus resultierende Potential zur Steuerung der Sicherheit des öffentlichen Raumes darf nicht ungenutzt bleiben.



    Zu 5.: Projekt “Raschplatz”, oder: Problemgruppen neu ordnen
    Der Raschplatz muss als das gesehen werden, was er ist: Ein hochexplosives Krisengebiet, in dem sich Randgruppen aller Arten versammeln. Um eine Vermischung dieser vermeintlich untereinander konkurrierenden Menschen zu vermeiden, ist es angebracht, das Projekt “Raschplatz” noch einmal zu überdenken und damit zu beginnen, bestimmte Gebiete für bestimmte Aktivitäten auszuweisen. So weiß jeder immer genau, wo er wann zu stehen hat und aus Verwirrung bzw. versehentlicher Vermischung vorurteilsbehafteter Kulturen resultierende Gewalt kann proaktiv unterbunden werden. Eine Karte, die die Grenzen der jeweiligen Standorte markiert, kann dann direkt an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden – natürlich wird auch ein sicherer Weg durch das Gefahrenlabyrinth hindurch vorher eingezeichnet. Zu überlegen ist die strategische Platzierung folgender Bereiche: Trinker-Treffs, Straßenstrich-Strecken, Heroin-Herbergen und ranzige Punk-Passagen.
    Auf diese Art und Weise kann das subjektive Sicherheitsgefühl gesteigert werden, ganz ohne die tatsächliche Ist-Situation verändern zu müssen oder gar strukturelle Lösungsansätze zu bieten.

    Zu 6.: Beteiligungsprozess
    Der Bürger fühlt sich bedroht, und wer fühlt hat Recht. Daher ist es wichtig, den Bürger in das neue Sicherheitskonzept mit einzubeziehen und ihm zu zeigen, dass die Stadt nicht untätig herumsitzt, während der Bürger sich fürchtet, auch wenn er gar nicht weiß wovor.
    Da der Stadt und der Verwaltung hierfür die Kapazitäten fehlen, sollen die Stadtbezirksräte den Dialog mit den Bürgern suchen, Probleme aufnehmen und erörtern und ihre Empfehlungen an den Rat weiterleiten. Dort wird dann entschieden, ob die geschilderten Probleme angehungswürdig sind oder Mumpitz, den man wie üblich zur Kenntnis nimmt.


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


    TOP 5.1.7.
    Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2344/2017 mit 2 Anlagen)

    Antrag
    1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover wird um folgende Punkte ergänzt:
    a) Neben einem anlassbezogenen Austausch wird es zudem auch einen regelmäßigen, monatlichen Austausch zwischen den Vereinbarungspartnern geben.
    b) Die Sicherheitspartnerschaft wird auf die Bundespolizei ausgedehnt.
    c) Mit der Feuerwehr, den Rettungskräften, aha und der Üstra und dem künftigen Ordnungsdienst wird ein regelmäßiger Austausch gewährleistet bzw. eine Sicherheitspartnerschaft geschlossen;






    2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes mit folgenden Änderungen zu beschließen:
    a) Der Ordnungsdienst übt seine Aufgaben nicht „an sechs Tagen in der Woche … und an Sonn- und Feiertagen nach Bedarf aus“, sondern an sieben Tagen in der Woche in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr aus.
    b) Die Leitstelle und der Ordnungsdienst sind organisatorisch dem Ordnungsdezernat zuzuordnen.
    c) Aggressives Betteln wird zusätzlich mit Platzverweis geahndet.
    d) Es wird sichergestellt, dass die Stellen im Außendienst jeweils zu 50% mit Männern und Frauen besetzt sind.
    e) Der Ordnungsdienst wird mit Sicherheitskleidung im Sinne der sicherheitsrechtlichen Vorschriften der GUV u. ä. ausgestattet (stichsichere Westen und schnittsichere Handschuhe).
    f) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Winterkleidung ausgestattet.
    g) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum Zwecke einer schnellen Hinzuziehung der Polizei mit einer „Handy-Notruf-App“ ausgestattet, die direkt mit der Polizei verbunden ist und eine Ortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht.
    h) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Mitspracherecht über die persönliche Schutzausstattung eingeräumt;
    3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover durch die diesem Antrag beigefügte geänderte Fassung zu ersetzen;
    4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover mit folgender Änderung zu beschließen:
    (…)

    2. In der Anlage II wird unter Ziffer 5 nach dem Wort „Straßenbaulast“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Ziffer 6 angefügt:
    „6 .straßenmusikalische Darbietungen von Musikergruppen mit nicht mehr als 4 Personen, unabhängig davon, wie viele Musiker in der Gruppe gleichzeitig spielen, ohne Mitführen/Bereithalten sowie den Einsatz elektroakustischer Verstärkeranlagen und Batterien sowie ähnlicher Geräte und Abspielgeräte, die
    a) wie im Verwaltungsvorschlag, aber in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr
    b) (…)
    c) Im Bereich anderer Sondernutzungen oder bei Kundgebungen ist Straßenmusik untersagt. Dies gilt auch im Umfeld (20 m) der genehmigten Sondernutzungen bzw. Veranstaltungen, wenn diese durch die Straßenmusik beeinträchtigt werden.






    5. die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt Raschplatz um folgende Punkte zu erweitern:
    a) Das private Sicherheitsunternehmen kontrolliert den Bereich Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Sonnabend

    und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr.
    b) Der Raschplatz wird an jedem Tag der Woche in der Zeit von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Rahmen einer Doppelbestreifung von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht.
    6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte und der Akteure (z.B. Gewerbetreibende) vor Ort einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen;
    7. die Verwaltung zu beauftragen, ein Programm zur Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu entwickeln, welches dem Rat zur Entscheidungsfindung vorgelegt wird;
    8. die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Bekämpfung des Drogenkonsums zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, das folgende Punkte umfassen muss:
    a) Es finden regelmäßige (monatliche) protokollierte Treffen des Drogenbeauftragten mit Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Gesundheit, dem Fachbereich Soziales, dem Fachbereich Jugend und Familie, dem Ordnungsdienst und den Drogenhilfeeinrichtungen statt. Die zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig über die Aktivitäten zu unterrichten.
    b) Das Vorgehen gegen den öffentlichen Konsum illegaler Drogen wird Bestandteil der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei mit dem Ziel, konsequent gegen Dealer und Konsumenten vorzugehen.
    c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden durch zusätzliche Schulungen in diesem Bereich sensibilisiert.
    d) Die Stadt wirkt auf eine engere Zusammenarbeit der Drogenhilfeeinrichtungen hin. Die Tätigkeiten sind durch den zuständigen Fachbereich zu evaluieren und die Ergebnisse dem Sozialausschuss vorzulegen.
    e) Präventions- und Therapiemaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. auszubauen und/oder einzurichten.
    9. Die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit Qualifikationsmaßnahmen mit bzw. von der Polizei durchgeführt werden können. Bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten insbesondere folgende Inhalte in vermittelt werden:





    · Erste Hilfe,
    · die Einweisung in den Dienstbetrieb,
    · Grundlagen des Straf-, Strafverfahrens und Ordnungswidrigkeitenrechts,
    · Grundalgen des Bürgerlichen Rechts,
    · Grundlagen des Polizeirechts sowie die Abgrenzung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden,
    · Die Grundsätze der Eigensicherung,
    · Verhaltensregeln im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    (Konfliktvermeidung und Gesprächsführung, Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten).
    10. Die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob die benötigte Kleidung und Schutzkleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes kostengünstig über einen qualifizierten Anbieter, wie beispielsweise das Land Niedersachsen, erworben werden kann.
    11. in die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover wird ein Paragraph 15 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
    § 15a) Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen
    Die Sondernutzungserlaubnis wird insbesondere nicht erteilt:
    a) für das Nächtigen in den Fußgängerbereichen,
    b) für das Betteln in jeglicher Form in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,
    c) für das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


    TOP 5.1.8.
    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2328/2017)

    Antrag

    Der Rat möge beschließen:
    Um Synergieeffekte zu nutzen, wird die Koordinierung des Ordnungsdienstes von der Leitstelle der Berufsfeuerwehr übernommen. Die vier für die Koordinierung vorgesehenen Vollzeitstellen werden für den regulären Streifendienst bereitgestellt.


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen






    TOP 5.1.9.
    Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum
    (Drucks. Nr. 2346/2017)

    Antrag

    zu beschließen:

    Die vorgelegte Drucksache wird wie folgt geändert.


    1. Es wird folgender einleitender Satz aufgenommen:
    Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum in Hannover sind stets unter die Vorgabe einer toleranten und weltoffenen Stadt zu stellen. Der öffentliche Raum soll baulich so gestaltet werden, dass sich dort alle wohlfühlen können, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Die Stadtplanung muss geschlechtersensibel erfolgen und im Sinne städtebaulicher Kriminalprävention die Entstehung von Angsträumen vermeiden. Hierbei ist das Sicherheitsgefühl von Frauen gesondert zu berücksichtigen. An Orten, wo das Sicherheitsempfinden eingeschränkt zu sein scheint, soll durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. eine bessere Beleuchtung, die Schaffung von Sichtverbindungen sowie verbesserte Wegebeschilderung das Sicherheitsgefühl erhöht werden.

    2. Es wird eine paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes mit Männern und Frauen angestrebt.

    3. Ergänzend zur bewährten Sicherheitspartnerschaft wird die Koordination und eine gute, enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften sichergestellt.

    4. Die Verwaltung richtet eine stadtweite, einheitliche und prägnante Rufnummer zur Anforderung des Ordnungsdienstes ein.

    5. Ergänzend zu Punkt 4 der Drucksache: Die Verwaltung evaluiert die Ergebnisse und Erfahrungen der Umsetzung und berichtet den Ratsgremien vor der Sommerpause 2019.

    6. Ergänzend zu Punkt 6 der Drucksache: Bei der Beteiligung der Stadtbezirksräte werden auch Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verbesserung von Nachbarschaften und des Sicherheitsgefühls abgefragt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses der Stadtbezirksräte in den Ratsgremien berichten.


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen












    TOP 5.1.10.
    Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)
    (Drucks. Nr. 2361/2017)

    Antrag

    zu beschließen:
    In Anlage 3 zur Drucksache werden folgenden Änderungen vorgenommen:
    I. In Artikel 1 wird unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 im ersten Satz bei der Personenanzahl das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt, so dass der Satz nunmehr wie folgt lautet:

    „6. Straßenmusikalische Darbietungen von nicht mehr als sechs Personen ohne elektroakustische Anlagen, die“


    II. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    a) die Zeiträume wie folgt erweitert:
    „in den Zeiträumen von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr,
    8.30 Uhr bis 9.00 Uhr,
    9.00 Uhr bis 9.30 Uhr,
    9.30 Uhr bis 10.00 Uhr,
    10.00 Uhr bis 10.30 Uhr,
    10.30 Uhr bis 11.00 Uhr,
    11.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
    (wie Vorlage)
    19.30 Uhr bis 20.00 Uhr“
    III. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
    b) der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und zwei weitere Absätze wie folgt angefügt:

    „c) in den Stadtteilen Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Plätzen stattfinden, welche in den beigefügten Plananlagen nicht mit einem Standort versehen sind,

    d) in den Stadtteilen jenseits von Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Straßen gemäß § 1, Abs. 1 der Sondernutzungssatzung stattfinden.“


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen








    TOP 6.
    Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover
    (Drucks. Nr. 1941/2017 mit 2 Anlagen)

    Antrag,

    zu beschließen:
    1) Zur Förderung des literarischen Schaffens in Hannover vergibt die Landeshauptstadt Hannover nach Maßgabe der Richtlinien gemäß Anlage 1 den mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000,- EUR verbundenen „Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover“.

    Der Preis wird erstmals im Herbst 2017 und anschließend in allen ungeraden Kalenderjahren verliehen.
    2) Auf die Dauer von vier Jahren (2017-2021) werden folgende Personen in die Jury, die über die Zuerkennung des Förderpreises entscheidet, berufen (biografische Daten gemäß Anlage 2):

    a) Herr Dr. Florian Kessler, Lektor im Hanser Verlag und Kulturjournalist
    b) Herr Prof. Dr. Alexander Košenina, Professor für Deutsche Literatur des 17. bis 19. Jahrhunderts an der Leibniz Universität

    c) Frau Carola Markwa, Geschäftsführerin des Börsenvereins Landesverband Nord e.V.
    d) Frau Charlotte Milsch, Programmleitung des Literarischen Salons der Leibniz Universität
    e) Kultur- und Personaldezernent Harald Härke


    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen

    TOP 6.1.
    Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover

    Antrag,

    zu beschließen:
    Unter "Richtlinien für die Verleihung des Preises" soll Abs. 3 geändert werden. Die Sätze "Die Entscheidung über die Zuerkennung des Förderpreises trifft eine Jury. Die Jury-Mitglieder haben das alleinige Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Jedes Jury-Mitglied kann bis zu zwei Titel empfehlen, die Vorschläge sind schriftlich einzureichen." werden ersetzt durch die Formulierungen: "Jeder interessierte Bürger hat das Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Es kann nur jeweils ein Titel empfohlen werden, die Vorschläge sind schriftlich einzureichen."


    Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen



    TOP 7.
    Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover

    (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

    Antrag,

    die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen


    Abgesetzt


    TOP 8.
    Erhebung von Besuchezahlen von Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren
    (Informationsdrucksache Nr. 2035/2017)

    Stadtrat Härke erläutert, dass es sich bei den vorgelegten Zahlen um einen aktuellen Zwischenstand handelt. Wie gefordert, berichtet die Verwaltung halbjährlich zu den Besucherzahlen der angesprochenen Museen. An dem ebenfalls geforderten Konzept, zur Steigerung der Besucherzahlen von Kindern und Jugendlichen wird ebenfalls gearbeitet.

    Ratsherr Nicholls bedankt sich für das vorgelegte Zahlenmaterial und stellt eine ausgeprägte Differenz zwischen den erhobenen Besuchen der Kinder bis 12 Jahre und ab 13 Jahren fest.

    Auch Ratsherr Markurth stellt fest, dass signifikant wenige Jugendliche im Alter von 13 – 17 Jahren die Museen besuchen. Er hält die städtischen Museen für tolle Einrichtungen und denkt, dass man die Jugendlichen erstmal über die Schwelle der Eingangstüren der Museen bekommen muss. Zudem würde er eine weitere Erhebung nach Jungen und Mädchen an den Gesamtbesuchen für spannend und sinnvoll halten.

    Ratsherr Dr. Gardemin teil ebenfalls die Hoffnung, dass es perspektivisch gelingen wird mehr Jugendliche in den Museen zu begrüßen. Nach seiner Ansicht sind hier in erster Linie die Schulen gefordert und möchte daher wissen, welche Verzahnungen es mit den Schulen gibt. Zudem fragt er nach, ob nicht auch die angesprochenen Zahlen des Vergleichszeitraums mit in die Übersicht aufgenommen werden können.

    Herr Prof. Dr. Schwark antwortet, dass ein Austausch mit den Schulen vorhanden ist. Dabei werden natürlich auch verschiedene Angebote an die Schulen unterbreitet. Gemeinsame Programme wie in der Vergangenheit, können aber aufgrund der Arbeitsbelastung an den Schulen aktuell nicht umgesetzt werden. Es gibt aber auch bestimmte Schulen, die immer wieder Interesse signalisieren. Die gemachten Anregungen zur Darstellung der Zahlen werden verfolgt.


    Zur Kenntnis genommen






    TOP 9.
    Bericht des Dezernenten

    Stadtrat Härke kündigt an, dass die Verwaltung heute zu den Themen Exkursion zu Documenta, Kick-off Veranstaltung Kulturhauptstadt 2025, weiteres Verfahren Literaturpreis und zum Schloss Museum Herrenhausen berichten wird.


    Frau Prenzler präsentiert die Dokumentation zur Exkursion des Kulturausschusses zur Documenta in Kassel.

    Ratsherr Markurth bedankt sich für den Vortrag und die Organisation der Exkursion. Durch das geführte Gespräch mit der Leiterin des Kulturbüros in Kassel, war es zudem interessant zu erfahren, was andere Städte für die Kultur machen.

    Auch Ratsherr Wruck bedankt sich für die Organisation der Fahrt. Besonders der Austausch innerhalb der Gruppe wurde als aufschlussreich und interessant empfunden. Darüber hinaus war es informativ von der Kulturamtsleiterin der Stadt Kassel zu erfahren, dass die Documenta vermutlich mit einem Defizit beendet werden wird und mit welchen Kosten für eine Bewerbung Kassels zur Kulturhauptstadt 2025 gerechnet wird. Die Documenta selbst, war ihm in Teilen vielleicht etwas zu politisch geprägt.

    Ratsherr Dr. Gardemin bedankt sich ebenfalls für die Organisation der Fahrt, welche er als Bereicherung empfunden hat. Trotz eines möglichen Defizites glaubt er, dass die Documenta für einen Mehrwert der Stadt Kassel sorgt. Zudem teilt er die Ansicht, dass Kunst schon immer politisch war.


    Stadtrat Härke berichtet von der Kick-off Veranstaltung zur Kulturhauptstadt 2025. Hierzu wurde eine leerstehende Immobilie in der Hasenstraße 1a angemietet und die 500m² Fläche komplett weiß gestrichen. Eingeladen wurden alle, die sich mit dem Thema Kultur in der Stadt Hannover beschäftigten und ca. 400 Menschen sind der Einladung gefolgt.
    Den Teilnehmenden wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Gedanken zur Kulturhauptstadt 2025 an den Wänden zu hinterlassen. Hierzu konnten diese beschriftet werden oder mit Posten und Plakaten behangen werden. Auch Podiumsgespräche wurden angeboten.
    Interessierte haben noch bis zum Dienstag, 19.09.2017 die Möglichkeit mitzuwirken.

    Ratsherr Marski möchte wissen ob der Termin für die Veranstaltung angekündigt wurde.

    Stadtrat Härke kann bestätigen, dass der Termin angekündigt wurde. Eventuell war dies aber etwas zu kurzfristig.


    Stadtrat Härke berichtet, dass innerhalb der Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, welche Ideen entwickelt hat, mit welchen Themen man die Attraktivität des Schloss Museums Herrenhausen steigern kann.
    Von den verschiedenen Ansätzen wird nun die Überlegung weiterverfolgt und von der Verwaltung geprüft, ein Niki de Saint Phalle Museum einzurichten. Die Überlegungen hierzu stehen jedoch ganz am Anfang, da sämtliche Rahmenbedingungen erstmal

    geprüft werden müssen. Er sichert zu, den Dialog mit der Politik zu diesem Thema zu konkretisieren und schlägt hierfür die Klausurtagung des Kulturausschusses im November vor.

    Bürgermeisterin Kramarek bewertet die gemachten Ansätze grundsätzlich positiv und würde einen Dialog im Rahmen der Klausurtagung begrüßen. Hierbei sollte auch darüber gesprochen werden, ob sich Gottfried Wilhelm Leibniz mit den Ideen verknüpfen lässt.

    Ratsherr Dr. Gardmin spricht sich ebenfalls dafür aus, das Thema in der Klausurtagung zu behandeln. Ihm ist es wichtig Niki de Saint Phalle in Hannover darzustellen. Aufgrund der Nähe zur Grotte, könnte sich das Schloss Museum hierfür eignen.

    Ratsherr Markurth sagt aus, dass unter den gemachten Vorschlägen wertvolle Ideen dabei sind und findet es gut, dass die Verwaltung das Thema anschiebt. Er möchte wissen, wie der formale Prozess aussieht.

    Auch Ratsherr Engelke möchte wissen, wie die Diskussion zu diesem Thema weitergeht. Nach seiner Ansicht war auch die bisherige Ausstellung großartig, jedoch ist der Zeitpunkt gekommen etwas zu ändern. Er sagt aus, dass es jedoch nur Sinn macht das Thema im Rahmen der Klausurtagung zu behandeln, wenn feststeht, dass der Kulturausschuss inhaltlich zuständig ist. Zudem scheint für ihn das Thema Niki de Saint Phalle gesetzt zu sein.

    Bürgermeister Scholz greift die Aussage von Ratsherr Engelke auf und möchte wissen, ob es sich um einen offenen Prozess handelt, bei dem weitere Alternativen denkbar sind.

    Stadtrat Härke fasst zusammen und erklärt, dass es vor der Klausurtagung keine Drucksache zu dem Thema geben wird. Die Verwaltung wird die Vorüberlegungen verschriftlichen und den MitgliederInnen des Kulturausschusses für die Klausurtagung zur Verfügung stellen.

    Ratsherr Wruck äußert, dass er sich noch keine abschließende Meinung gebildet hat. Vielleicht müsse man auch über die Weiterentwicklung der bisherigen Ausstellung nachdenken. Zudem kritisiert er, dass mit Niki de Saint Phalle nur eine Person zur Schau gestellt wird und somit keine Vielfalt gegeben ist.


    Stadtrat Härke erklärt in Bezug auf die erneute Vertagung zur Drucks. Nr. 1941/ 2017 „Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover“, dass die Verwaltung intern weiter zu diesem Thema arbeiten wird um nicht in Zeitverzug zu geraten.


    Bürgermeisterin Kramarek hat an mehreren Gebäuden in der Landeshauptstadt Hannover Street Art Kunstwerke beobachtet, welche durch ein gemeinsames Projekt der GBH und Gundlach Bau und Immobilien entstanden sind. Sie stellt fest, dass diese Kunstwerke sehr faszinierend sind und sehr gut angenommen werden. Da das Thema Street Art in Hannover noch nicht die gewünschte Berücksichtigung findet, fragt sie nach, ob dieses auch ein Thema für die mögliche Bewerbung Hannovers zur Kulturhauptstadt 2025 sein könnte.


    Frau Prenzler antwortet, dass das Kulturbüro an dem Thema Street Art arbeitet. Ein erstes Netzwerktreffen wurde organisiert, um die Szene untereinander ins Gespräch zu bringen. Es sind weitere Treffen geplant, aber ob dies auch ein Thema für die mögliche Bewerbung sein könnte muss sich erst zeigen.

    Berichtet


    Ratsherr Wiechert schließt die Sitzung um 15.40 Uhr.

    Für die Niederschrift



    Härke Pfingsten
    Stadtrat Protokollführer